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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1870/2017 vom 14.07.2017

Stand: Am 28.09.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 3 Lagebericht 2015

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    Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Ivm1 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Bereits im Jahre 1993 wurde mit der Fortschreibung des damaligen Abfallwirtschaftskonzeptes entschie- den, dass die Restmüllverbrennungsanlage und die Kompostierungsanlage von der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (kurz AVG) betrieben werden sollen. Um auf eine weitere Liberalisierung der kommunalen Abfallentsorgung vorbereitet zu sein und um dem weiteren Anstieg der Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung entgegenzuwirken, wurden auch die operativen Aufgaben von Abfallsammlung und -transport sowie der Straßenreinigung in Köln zum 1. Januar 2001 an die privatwirtschaftlich organisierte Unternehmung, die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (kurz AWB KG), übertragen, die zum gleichen Zeitpunkt aus der seit dem 1. Januar 1998 bestehenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB ausgegründet wurde. In der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung sind keine operativen Aufgaben verblieben. Da sich die Abfallwirtschaft in einem ständigen Wandel befindet, muss kontinuierlich eine Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen und die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung erfolgen. So sieht beispielsweise die Abfallrahmenrichtlinie der EU vor, dass ab 2015 eine Verwertungsquote von 65 % er- reicht werden muss. Auf nationaler Ebene trat mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 1. Juni 2012 eine weitere Änderung in Kraft. Nach Verabschiedung des KrWG durch den Bundestag (9. Februar 2012) und den Bundesrat (10. Februar 2012) ist das Gesetz am 19. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Stadt Köln ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesetzlich verpflichtet, ihr Abfallwirtschafts- konzept (AWK) alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies ist in 2012 mit Unterstützung der AWB GmbH und der AVG GmbH geschehen. Der Entwurf wurde im März 2012 in die politischen Gremien eingebracht und wurde am 15. Mai 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Schwerpunkt der Aktualisierung ist eine Steigerung der Wertstoffquoten und damit verbunden eine Reduzierung der Restmüllmengen. Dies wur- de u. a. dadurch erreicht, dass in der Gelben Tonne seit dem 1. Januar 2014 neben Leichtstoffverpackun- gen auch stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Metalle entsorgt werden können (Gelbe Tonne plus). Diese werden dann einer Verwertung zugeführt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI2 Weiterhin wird seit November 2013 ein System zur kommunalen Erfassung von Altkleidern installiert. Die Zielsetzung besteht einerseits darin, das Stadtbild durch Beseitigung von illegalen Containern und damit verbundenen Müllablagerungen zu verbessern sowie andererseits die Verwertungsquote in der Stadt Köln entsprechend den Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu steigern. Die Einführung wurde im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen. Bei allen Optimierungsmaßnahmen wird durchgängig das Ziel verfolgt, die Gebühren möglichst stabil zu halten. 2. Allgemeine Geschäftsentwicklung Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB ist seit 1998 für die Gewährleistung der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung in der Stadt Köln verantwortlich und bedient sich dafür seit 2001 operativ aus- schließlich der Leistungen Dritter (vorwiegend der AWB GmbH und der AVG GmbH). Da die eigenbe- triebsähnliche Einrichtung AWB Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen wurde, bestehen an dieser Stelle Leistungsaustauschbeziehungen zu den entsprechenden Geschäftspart- nern. Auf diesem Wege behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verwantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Abstimmungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschland - DSD) und trägt Sorge für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt. 3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Geschäftsjahr Der Jahresabschluss 2015 weist mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 976 gegenüber der Planung ein um TE 2.398 besseres Ergebnis aus. Ursächlich hierfür waren verschiedene Einflussfaktoren. In verschiede- nen Bereichen in den sonstigen Erlösen der Gutschriften aus der Verwertung von Elektroaltgeräten und Altkleidern, sind die tatsächlich erzielten Erträge höher ausgefallen als im Wirtschaftsplan angesetzt. Ins- besondere sind im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge die Kostenerstattungen aus der Müllver- brennung für die Vorjahre 2007 bis 2014 in Höhe von T€ 2.546 angefallen. Die Abweichungen bei den verschiedenen Erlöspositionen machen insgesamt Mehreinnahmen gegenüber dem Plan von über TE 6.399 aus. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3 Bei den bezogenen Leistungen liegen die geplanten Kosten um rd. T€ 4.085 unter den tatsächlich ange- fallenen Kosten. Die Verwaltungskosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit TE 2.789 gegenüber den tat- sächlich angefallenen Kosten (TE 2.737) um T€ 52 höher geplant. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für den Betrieb, Instandhaltung und Rekultivierung der Deponie Vereinigte Ville auf das Umweltamt, wurde in diesem Zusammenhang die zweckgebundene Rücklage in Höhe von TE 4,04 in die allgemeine Rücklage umgebucht. Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln weist zum 31. Dezember 2015 bilanziell ein Eigenkapital in Höhe von TE 4.301 (Vorjahr TE 5.277) aus. Die Liquidität des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln war in 2015 durch die verfügbaren flüssigen Mittel in Höhe von TE 14.380 und eine Kreditlinie bei der Sparkasse KölnBonn in Höhe von TE 50.000 gesichert. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in 2015 nicht angemessen, da der Eigenbetrieb AWB der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpflichtet ist, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt- schaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber dem Gebührenzahler in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzu- fassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung des Ge- bührenzahlers indizieren. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat im Jahre 2012 festgestellt, dass eine höhere Überdimensionie- rung der Restmüllverbrennungsanlage als vom Verwaltungsgericht (VG) Köln in früheren Urteilen ange- nommen, nicht vorliegt. Das OVG hat ferner zu erkennen gegeben, dass es die vom VG Köln angestell- ten Berechnungen der Preisrechtskonformität der Verbrennungspreise für unzutreffend hält, aber ange- regt, bei der Kalkulation der Verbrennungsentgelte Teilleistungsbereiche nach Vertragspartnern zu bilden. Das OVG Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2015 (Az. 9 A 2813/12) hat hierzu entschieden, dass wenn eine Überkapazität vorliegt, wenn einer nicht sachgerechten Planung eine Anlage zu groß dimensioniert worden ist, dem Bürger eine Erstattung der dadurch verursachten Gebühren zusteht. Das Verwaltungsge- richt Köln hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass die vom Stadtrat beschlossene Kapazität im Ergeb- nis richtig war. Demzufolge ist der von der AVG an die AWB zurückgezahlte Betrag in Höhe von TE 6.232 nicht dem Gebührenzahler, sondern in 2016 dem Kernhaushalt der Stadt Köln weiterzuleiten. Prozessrisiken bestehen zurzeit aufgrund anhängiger Rechtstreitigkeiten betreffend die Gebührensätze für nachsortierte Restmüllbehälter sowie die Einführung einer kommunalen Altkleidersammlung. Ausge- hend von einem 50 %igen Risiko wurden Rückstellungen i. H. v. TE 400 gebildet. Existenzielle Risiken für den Eigenbetrieb AWB ergeben sich hieraus nicht. Weitere Risiken für das Wirtschaftsjahr 2015 liegen insbesondere in der Mengenentwicklung im Be- reich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll. Da mit der Umsetzung operativer Aufgaben externe Dienstleister beauftragt wurden, wurde das Risiko- management für den Eigenbetrieb AWB als System zur wirtschaftlichen Steuerung auf der Basis von Kennzahlen entwickelt. Das Risikomanagement verfolgt insbesondere die Zielsetzung einer Bewusstma- chung der im Wirtschaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und Durchführungsprozes- sen. Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen: - Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwer- ten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen, - Entwicklung des Geldmarktzinses, - Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB KG und dem Kassen- und Steueramt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI5 Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen: - Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich incl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose, - Kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen, - Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfallwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühren-Inkasso obliegt. Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes nicht gegeben, da Entgeltanpas- sungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vor- jahr mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichti- gung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Ausfallrisiken aus offenen Forderungen gegen Dritte wurden über entsprechende Wertberichtigungen be- rücksichtigt. Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Geschäftsban- ken abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Eigenbetrieb AWB nach dem Schluss des Wirtschaftsjah- res liegen nicht vor. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6 7. Zusammenfassung und Ausblick Da der Eigenbetrieb nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einfluss des Eigenbetriebes AWB auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AVB GmbH und AVG Köln mbH) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB KG wer- den entsprechend den vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinig- ten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Frontmetern entgol- ten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsor- gungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfälle jährlich entsprechend den (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftlichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsgremien erhalten. Bei dem Eigenbetrieb AWB waren im Berichtsjahr keine Mitarbeiter unmittelbar beschäftigt. Die Aufga- ben des Eigenbetriebes AWB wurden durch Bedienstete des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt wahrgenommen. Köln, den 23. Dezember 2016 gez. gez. Dr. Harald Rau Hans Peter Winkels Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie
  • Anlage 2 Anhang 2015

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    Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/1 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2015 Allgemeine Angaben Gemäß 8 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jah- resabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaf- ten im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Aktiva Mit der bei Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1. Januar 1998 erst- malig gegebenen Bilanzierungspflicht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und nach 88 21 ff. EigVO NRW wurden die Altdatenbestände des Anlagever- mögens aus den vorherigen Systemen bzw. einer Anlagenkartei zu den dort geführten Buchwerten und Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer/- Restnutzungsdauer übernommen und planmäßig fortgeschrieben. Bei den zu Anschaffungskosten angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögens- gegenständen werden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen be- rücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Veranlagungen durch die AWB GmbH (TE 2.560,7) sowie durch die Rhein-Cargo GmbH & Co. KG (TE 591,2). Dem in den Forderungen liegenden Risiko wurde durch Wertberichtigungen in Höhe von TE 84,6 Rechnung getragen. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/2 Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das Kassen- und Steueramt (TE 2.394,3). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Kassen- und Steueramt beruhen auf anteilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt. Das allgemeine Risiko in den Forderungen gegen die Stadt Köln wird durch Wertberichti- gungen in Höhe von insgesamt TE 46,1 berücksichtigt. Bei den darin enthaltenen, auf das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln entfallenden Forderungen wurde der Wertbe- richtigungsbedarf nach einem pauschalen Verfahren mit 7 % des Forderungsbestandes aus Kasseneinnahmeresten berücksichtigt, da sich anhand des bei der Stadt geführten Buchungsverfahrens keine Einzelwertberichtigungsmaßstäbe ableiten lassen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäftsjahres 2015 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2015 bis 1 Jahr mehr als (31.12.2014) 1 Jahr € € € 1. Forderungen aus Lieferungen und 3.445.082,96 3.445.082,96 0,00 Leistungen (1.784.268,68) (1.784.268,68) (0,00) 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 2.485.219,00 2.485.219,00 0,00 (2.700.094,64) (2.700.094,64) (0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.231,65 5.231,65 0,00 339.882,57 339.882,57 0,00 5.935.533,61 5.935.533,61 0,00 (4.824.245,89) (4.824.245,89) (0,00) Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs. durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt. Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1113 Passiva Entwicklung des Eigenkapitals: Jahres- 1.1.2015 Umbuchung ergebnis 31.12.2015 TE TE TE TE Stammkapital 511,3 0,0 0,0 511,3 Allgemeine Rücklage 0,0 4.039,2 0,0 4.039,2 Zweckgebundene Rücklage 4.039,2 -4.039,2 0,0 0,0 Gewinnvortrag 799,3 -72,2 0,0 727,1 Jahresfehlbetrag 72,2 72,2 -976,1 =976,1 Summen 5.277,6 0,00 -976,1 4.301,5 — HH bee ya Gemäß 8 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00. Die zweckgebundene Rücklage für Gewässerschäden auf der Deponie „Vereinigte Ville“ in Höhe von TE 4.039,2 wurde aufgrund der übertragenen Betreiberverantwortlichkeit um- gebucht. Die seinerzeitige Bildung der Rücklage und auch deren Auflösung stellen keinen gebührenrechtlichen Tatbestand dar, daher wurde die Rücklage von der Position „zweck- gebundene Rücklage" in die Position „allgemeine Rücklage“ umgebucht. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2015 wie folgt: 1.1.2015 Zuführung 31.12.2015 TE TE TE Prozessrisiken 400,0 0,0 400,0 Abrechnungsverpflichtung 0,0 111,0 111,0 Prüfungs- und Beratungskosten 15,5 15,5 31,0 415,5 126,5 542,0 elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/4 Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünfti- ger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Rückstellung für Prozessrisiken trägt im Wesentlichen den anhängigen Verfahren um die Gebührensätze für die nachsor- tierten Restmüllbehälter sowie den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auf- bau der kommunalen Altkleidersammlung Rechnung. Die Rückstellung für Abrechnungs- verpflichtungen betrifft die ausstehende Rechnung zur Sollveranlagungskorrektur für das Kalenderjahr 2015. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wo- bei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäfts- jahres 2015 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2015 bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre (31.12.2014) € € € € 22 003 ’ R 8.397.212,19 8.397.212,19 0,00 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Lieferun- (4.351.923,89) (4.351.923,89) (0,00) (0,00) gen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber der 7.045.363,45 7.045.363,45 0,00 0,00 Stadt Köln (620.849,65) (620.849,65) (0,00) (0,00) 29.332,61 29.332,61 0,00 0,00 3. Sonstige Verbindlichkeiten 29.332 61 nr 0.00 0.00 15.471.908,25 15.471.908,25 0,00 0,00 5.002.106,15) (5.002.106,15 0,00 0,00 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Ab- rechnung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2015. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IS Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2015, die nicht in der Bilanz erscheinen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1Mio. €): 2015 - 2016-2019 4 Jahre 231.936 TE Restmüllverbrennung/Kompostierung; Laufzeit bis 01.07.2025 6,5 Jahre p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 57.984 TE 376.896 TE Hausmüll-/Bio-Logistik; Laufzeit bis 31.12.2018 3 Jahre p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 225.114 TE Straßenreinigung; Laufzeit bis w u E NS (65 u > Il 8 [e)} SD [6] 4 [8 4 {0} © {0} p. a. (Grundlage Plankosten 2015) PPK-Logistik; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 7.183 TE Littering; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 7.920 TE Sammlung von E-Schrott; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 1.203 TE p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 1.872 TE Wildkrautbeseitigung; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Vertrag vom 6. Februar 2013) 3.396 TE Winterdienst/Sonderreinigung; Laufzeit 31.12.2018 bis p- a. (Grundlage Plankosten 2015) 1.208 TE elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1/6 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen: 2015 2014 TE TE Müll 154.228 146.207 Straßenreinigung 52.543 52,180 206.771 198.387 Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den jeweiligen Satzungen für 2015 veröffentlicht. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TE 209.311,2 betreffen im Wesentlichen folgende Positionen: - Verbrennungs-/Kompostierungskosten: TE 62.123 - Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: TE 94.651 - Aufwendungen für Straßenreinigung: TE 52.537 Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von (TE 2.546,3) enthalten, die im wesentlichen Erträge aus der Müllverbrennung aus den Kalenderjahren 2007 bis 2014 betreffen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwal- tungskostenerstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln (TE 2.599) und laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Veranstaltungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 99) ausgewiesen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (TE 7,7) bilden den Aufwand für die laufende Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1117 Sonstige Angaben Zur Deckung des Aufwands für Prüfungsleistungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurden der Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten € 15.500,00 zuge- führt. Im Geschäftsjahr 2015 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftig- ten Personen tätig. Während des Wirtschaftsjahres 2015 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenom- men: Erste/r Betriebsleiter/-in Frau Henriette Reker bis 30. April 2016 und ab 1. Mai 2016 von Herrn Dr. Harald Rau als Beigeordneter der Stadt Köln für Soziales, Integration und Umwelt als Erster Betriebsleiter wahrgenommen. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Hans Peter Winkels. Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschus- ses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt. Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konstituierenden Ratssitzung am 1. November 2014 erfolgte ebenfalls die Neubenen- nung der Betriebsausschussmitglieder. Dem Betriebsausschuss gehörten demnach in 2015 folgende stimmberechtigte Mitglie- der an: Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt - Ausschussvorsitzender - Katharina Welcker, Hausfrau Susanne Bercher-Hiss, Referentin Wilfried Becker, Dipl.-Ing. Polina Frebel, Dolmetscherin Karl-Heinz Walter, Dozent Marget Dresler-Graf, Dipl.-Volkswirt Stefan Götz, Geschäftsführer Dr. Walter Gutzeit, Pensionär Gerhard Brust, Rentner Mathias Wittmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Hamide Akbayir, techn. Assistentin Dr. Rolf Albach, Chemiker elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/8 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresfehlbetrag 2015 mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zu verrechnen. Köln, den 23. Dezember 2016 gez. gez. Dr. Harald Rau Hans Peter Winkels Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie
  • Anlage 4 Bestätigungsvermerk Dornbach 2015

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    DORNBACHA)) Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln vn Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden lan- desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah- resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach & 317 HGB und $ 106 GO NRW unter Be- achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesent- lich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü- fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaft- liche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Ge- samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. DORNBACHA)) Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Vv/2 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtli- chen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 23. Dezember 2016 DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Fu Feldgen Wirtschaftsprüfer endt irtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf $ 328 HGB hin.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1870/2017 Freigabedatum 14.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i.V. m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes e.E. der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2015 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag von 976.076,30 € mit dem vorgetragenen Bi- lanzgewinn auszugleichen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 14.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Jahresabschluss 2015 des Abfallwirtschaftsbetriebes e.E. der Stadt Köln besteht aus folgenden Anlagen:  Bilanz zum 31.12.2015,  Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2015,  Anhang zum Jahresabschluss 2014,  Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014,  Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Anlage 1 Bilanz nebst GuV 31.12.2015

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    Herunterladen: Anlage 1 Bilanz nebst GuV 31.12.2015

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Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 25.09.2017

    Finanzausschuss

    TOP 12.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 28.09.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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