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1870/2017

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.07.2017

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Anlage 1 Bilanz nebst GuV 31.12.2015

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Ansehen

Anlage 4 Bestätigungsvermerk Dornbach 2015

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Ansehen

Anlage 3 Lagebericht 2015

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Anhang 2015

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Ansehen

Anlage 1 Bilanz nebst GuV 31.12.2015

2037 Zeichen

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elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

2015 2014
€ €

1. Umsatzerlöse 206.771.126,18 198.387.073,25
2. Sonstige betriebliche Erträge 4.396.134,02 441.771,47
3. Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen 209.311.164,57 196.635.111,59
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.737.223,28 2.255.968,49
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 898,70
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.693,84 10.888,74
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -888.821,49 -72.225,40
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 87.254,81 0,00
9. Jahresfehlbetrag -976.076,30 -72.225,40
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 727.053,52 799.278,92
11. Bilanzverlust/-gewinn -249.022,78 ____ 727.053,52

elektronische Kopie

Anlage 4 Bestätigungsvermerk Dornbach 2015

3573 Zeichen

DORNBACHA))

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln vn

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden lan-
desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-
resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach & 317 HGB und $ 106 GO NRW unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesent-
lich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-
fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaft-
liche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Ge-
samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

DORNBACHA))

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Vv/2

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtli-
chen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, den 23. Dezember 2016

DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Fu
Feldgen
Wirtschaftsprüfer

endt
irtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten
Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es
zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf $ 328 HGB hin.

Anlage 3 Lagebericht 2015

12063 Zeichen

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Ivm1

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bereits im Jahre 1993 wurde mit der Fortschreibung des damaligen Abfallwirtschaftskonzeptes entschie-
den, dass die Restmüllverbrennungsanlage und die Kompostierungsanlage von der Abfallentsorgungs-
und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (kurz AVG) betrieben werden sollen.

Um auf eine weitere Liberalisierung der kommunalen Abfallentsorgung vorbereitet zu sein und um dem
weiteren Anstieg der Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung entgegenzuwirken, wurden auch die
operativen Aufgaben von Abfallsammlung und -transport sowie der Straßenreinigung in Köln zum
1. Januar 2001 an die privatwirtschaftlich organisierte Unternehmung, die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe
Köln GmbH & Co. KG (kurz AWB KG), übertragen, die zum gleichen Zeitpunkt aus der seit dem
1. Januar 1998 bestehenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB ausgegründet wurde. In der
eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung sind keine operativen Aufgaben verblieben.

Da sich die Abfallwirtschaft in einem ständigen Wandel befindet, muss kontinuierlich eine Anpassung an
neue rechtliche Rahmenbedingungen und die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung erfolgen. So sieht
beispielsweise die Abfallrahmenrichtlinie der EU vor, dass ab 2015 eine Verwertungsquote von 65 % er-
reicht werden muss. Auf nationaler Ebene trat mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) zum 1. Juni 2012 eine weitere Änderung in Kraft. Nach Verabschiedung des KrWG durch den
Bundestag (9. Februar 2012) und den Bundesrat (10. Februar 2012) ist das Gesetz am 19. Februar 2012
im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Die Stadt Köln ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesetzlich verpflichtet, ihr Abfallwirtschafts-
konzept (AWK) alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies ist in 2012 mit Unterstützung der AWB GmbH und
der AVG GmbH geschehen. Der Entwurf wurde im März 2012 in die politischen Gremien eingebracht und
wurde am 15. Mai 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Schwerpunkt der Aktualisierung ist eine
Steigerung der Wertstoffquoten und damit verbunden eine Reduzierung der Restmüllmengen. Dies wur-
de u. a. dadurch erreicht, dass in der Gelben Tonne seit dem 1. Januar 2014 neben Leichtstoffverpackun-
gen auch stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Metalle entsorgt werden können (Gelbe Tonne plus).
Diese werden dann einer Verwertung zugeführt.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI2

Weiterhin wird seit November 2013 ein System zur kommunalen Erfassung von Altkleidern installiert. Die
Zielsetzung besteht einerseits darin, das Stadtbild durch Beseitigung von illegalen Containern und damit
verbundenen Müllablagerungen zu verbessern sowie andererseits die Verwertungsquote in der Stadt Köln
entsprechend den Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu steigern. Die Einführung wurde im
ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen.

Bei allen Optimierungsmaßnahmen wird durchgängig das Ziel verfolgt, die Gebühren möglichst stabil zu
halten.

2. Allgemeine Geschäftsentwicklung

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB ist seit 1998 für die Gewährleistung der Abfallbeseitigung
und der Straßenreinigung in der Stadt Köln verantwortlich und bedient sich dafür seit 2001 operativ aus-
schließlich der Leistungen Dritter (vorwiegend der AWB GmbH und der AVG GmbH). Da die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung AWB Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln
ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen
wurde, bestehen an dieser Stelle Leistungsaustauschbeziehungen zu den entsprechenden Geschäftspart-
nern. Auf diesem Wege behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verwantwortung als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept,
Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Abstimmungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschland -
DSD) und trägt Sorge für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung. Entsprechende Kontrollrechte sind
vertraglich geregelt.

3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Geschäftsjahr

Der Jahresabschluss 2015 weist mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 976 gegenüber der Planung ein um
TE 2.398 besseres Ergebnis aus. Ursächlich hierfür waren verschiedene Einflussfaktoren. In verschiede-
nen Bereichen in den sonstigen Erlösen der Gutschriften aus der Verwertung von Elektroaltgeräten und
Altkleidern, sind die tatsächlich erzielten Erträge höher ausgefallen als im Wirtschaftsplan angesetzt. Ins-
besondere sind im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge die Kostenerstattungen aus der Müllver-
brennung für die Vorjahre 2007 bis 2014 in Höhe von T€ 2.546 angefallen. Die Abweichungen bei den
verschiedenen Erlöspositionen machen insgesamt Mehreinnahmen gegenüber dem Plan von über
TE 6.399 aus.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3

Bei den bezogenen Leistungen liegen die geplanten Kosten um rd. T€ 4.085 unter den tatsächlich ange-
fallenen Kosten.

Die Verwaltungskosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit TE 2.789 gegenüber den tat-
sächlich angefallenen Kosten (TE 2.737) um T€ 52 höher geplant.

Mit der Übertragung der Zuständigkeit für den Betrieb, Instandhaltung und Rekultivierung der Deponie
Vereinigte Ville auf das Umweltamt, wurde in diesem Zusammenhang die zweckgebundene Rücklage in
Höhe von TE 4,04 in die allgemeine Rücklage umgebucht.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln weist zum 31. Dezember 2015 bilanziell ein Eigenkapital in
Höhe von TE 4.301 (Vorjahr TE 5.277) aus.

Die Liquidität des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln war in 2015 durch die verfügbaren flüssigen
Mittel in Höhe von TE 14.380 und eine Kreditlinie bei der Sparkasse KölnBonn in Höhe von TE 50.000
gesichert.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in 2015 nicht
angemessen, da der Eigenbetrieb AWB der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der
EigVO NRW verpflichtet ist, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt-
schaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber dem Gebührenzahler in nachfolgenden Jahren
vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzu-
fassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung des Ge-
bührenzahlers indizieren.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4

5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat im Jahre 2012 festgestellt, dass eine höhere Überdimensionie-
rung der Restmüllverbrennungsanlage als vom Verwaltungsgericht (VG) Köln in früheren Urteilen ange-
nommen, nicht vorliegt. Das OVG hat ferner zu erkennen gegeben, dass es die vom VG Köln angestell-
ten Berechnungen der Preisrechtskonformität der Verbrennungspreise für unzutreffend hält, aber ange-
regt, bei der Kalkulation der Verbrennungsentgelte Teilleistungsbereiche nach Vertragspartnern zu bilden.
Das OVG Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2015 (Az. 9 A 2813/12) hat hierzu entschieden, dass wenn
eine Überkapazität vorliegt, wenn einer nicht sachgerechten Planung eine Anlage zu groß dimensioniert
worden ist, dem Bürger eine Erstattung der dadurch verursachten Gebühren zusteht. Das Verwaltungsge-
richt Köln hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass die vom Stadtrat beschlossene Kapazität im Ergeb-
nis richtig war. Demzufolge ist der von der AVG an die AWB zurückgezahlte Betrag in Höhe von
TE 6.232 nicht dem Gebührenzahler, sondern in 2016 dem Kernhaushalt der Stadt Köln weiterzuleiten.
Prozessrisiken bestehen zurzeit aufgrund anhängiger Rechtstreitigkeiten betreffend die Gebührensätze
für nachsortierte Restmüllbehälter sowie die Einführung einer kommunalen Altkleidersammlung. Ausge-
hend von einem 50 %igen Risiko wurden Rückstellungen i. H. v. TE 400 gebildet. Existenzielle Risiken
für den Eigenbetrieb AWB ergeben sich hieraus nicht.

Weitere Risiken für das Wirtschaftsjahr 2015 liegen insbesondere in der Mengenentwicklung im Be-
reich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll.

Da mit der Umsetzung operativer Aufgaben externe Dienstleister beauftragt wurden, wurde das Risiko-
management für den Eigenbetrieb AWB als System zur wirtschaftlichen Steuerung auf der Basis von
Kennzahlen entwickelt. Das Risikomanagement verfolgt insbesondere die Zielsetzung einer Bewusstma-
chung der im Wirtschaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und Durchführungsprozes-
sen.

Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen:

- Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwer-
ten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen,

- Entwicklung des Geldmarktzinses,

- Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB KG und

dem Kassen- und Steueramt.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI5

Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

- Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich
incl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose,

- Kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen,

- Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfallwirtschaft und der

Dienststelle, der das Gebühren-Inkasso obliegt.

Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes nicht gegeben, da Entgeltanpas-
sungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vor-
jahr mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichti-
gung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über
Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt.

Ausfallrisiken aus offenen Forderungen gegen Dritte wurden über entsprechende Wertberichtigungen be-
rücksichtigt.

Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Geschäftsban-

ken abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Eigenbetrieb AWB nach dem Schluss des Wirtschaftsjah-
res liegen nicht vor.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6

7. Zusammenfassung und Ausblick

Da der Eigenbetrieb nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einfluss des Eigenbetriebes AWB auf die
Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AVB GmbH und AVG Köln mbH) bzw. auf
die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB KG wer-
den entsprechend den vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinig-
ten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Frontmetern entgol-
ten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden
auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsor-
gungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfälle jährlich entsprechend den (LSP) neu kalkuliert.
Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftlichen Entscheidungen durch ihre
Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsgremien erhalten.

Bei dem Eigenbetrieb AWB waren im Berichtsjahr keine Mitarbeiter unmittelbar beschäftigt. Die Aufga-
ben des Eigenbetriebes AWB wurden durch Bedienstete des Dezernates für Soziales, Integration und

Umwelt wahrgenommen.

Köln, den 23. Dezember 2016

gez. gez.
Dr. Harald Rau Hans Peter Winkels
Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter

elektronische Kopie

Beschlussvorlage Rat

1286 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1870/2017 
Freigabedatum  14.07.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i.V. m. 
§ 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes e.E. der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 
31.12.2015 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag von 976.076,30 € mit dem vorgetragenen Bi-
lanzgewinn auszugleichen. 
 
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 14.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der Jahresabschluss 2015 des Abfallwirtschaftsbetriebes e.E. der Stadt Köln besteht aus folgenden 
Anlagen: 
 
 Bilanz zum 31.12.2015, 
 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2015, 
 Anhang zum Jahresabschluss 2014, 
 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014, 
 Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Anlage 2 Anhang 2015

11325 Zeichen

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/1

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Gemäß 8 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jah-
resabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechung und dem
Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften
über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und
die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaf-
ten im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich
aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur
Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz
Aktiva

Mit der bei Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1. Januar 1998 erst-
malig gegebenen Bilanzierungspflicht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften und nach 88 21 ff. EigVO NRW wurden die Altdatenbestände des Anlagever-
mögens aus den vorherigen Systemen bzw. einer Anlagenkartei zu den dort geführten
Buchwerten und Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer/-
Restnutzungsdauer übernommen und planmäßig fortgeschrieben.

Bei den zu Anschaffungskosten angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögens-
gegenständen werden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen be-
rücksichtigt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Veranlagungen durch
die AWB GmbH (TE 2.560,7) sowie durch die Rhein-Cargo GmbH & Co. KG (TE 591,2).
Dem in den Forderungen liegenden Risiko wurde durch Wertberichtigungen in Höhe von
TE 84,6 Rechnung getragen.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/2

Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen
das Kassen- und Steueramt (TE 2.394,3). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das
Kassen- und Steueramt beruhen auf anteilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem
Gesamtgebührenaufkommen der Stadt.

Das allgemeine Risiko in den Forderungen gegen die Stadt Köln wird durch Wertberichti-
gungen in Höhe von insgesamt TE 46,1 berücksichtigt. Bei den darin enthaltenen, auf
das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln entfallenden Forderungen wurde der Wertbe-
richtigungsbedarf nach einem pauschalen Verfahren mit 7 % des Forderungsbestandes
aus Kasseneinnahmeresten berücksichtigt, da sich anhand des bei der Stadt geführten

Buchungsverfahrens keine Einzelwertberichtigungsmaßstäbe ableiten lassen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die
Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäftsjahres
2015 ausgewiesen werden:

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2015 bis 1 Jahr mehr als
(31.12.2014) 1 Jahr
€ € €

1. Forderungen aus Lieferungen und 3.445.082,96 3.445.082,96 0,00
Leistungen (1.784.268,68) (1.784.268,68) (0,00)
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 2.485.219,00 2.485.219,00 0,00
(2.700.094,64) (2.700.094,64) (0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.231,65 5.231,65 0,00
339.882,57 339.882,57 0,00
5.935.533,61 5.935.533,61 0,00
(4.824.245,89) (4.824.245,89) (0,00)

Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw.
quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der
Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis
zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs.
durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt.

Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig

als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1113

Passiva

Entwicklung des Eigenkapitals:

Jahres-
1.1.2015 Umbuchung ergebnis 31.12.2015
TE TE TE TE
Stammkapital 511,3 0,0 0,0 511,3
Allgemeine Rücklage 0,0 4.039,2 0,0 4.039,2
Zweckgebundene Rücklage 4.039,2 -4.039,2 0,0 0,0
Gewinnvortrag 799,3 -72,2 0,0 727,1
Jahresfehlbetrag 72,2 72,2 -976,1 =976,1

Summen 5.277,6 0,00 -976,1 4.301,5

— HH bee ya

Gemäß 8 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00.

Die zweckgebundene Rücklage für Gewässerschäden auf der Deponie „Vereinigte Ville“ in
Höhe von TE 4.039,2 wurde aufgrund der übertragenen Betreiberverantwortlichkeit um-
gebucht. Die seinerzeitige Bildung der Rücklage und auch deren Auflösung stellen keinen
gebührenrechtlichen Tatbestand dar, daher wurde die Rücklage von der Position „zweck-
gebundene Rücklage" in die Position „allgemeine Rücklage“ umgebucht.

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2015 wie folgt:

1.1.2015 Zuführung 31.12.2015

TE TE TE
Prozessrisiken 400,0 0,0 400,0
Abrechnungsverpflichtung 0,0 111,0 111,0
Prüfungs- und Beratungskosten 15,5 15,5 31,0
415,5 126,5 542,0

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/4

Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünfti-
ger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Rückstellung für Prozessrisiken
trägt im Wesentlichen den anhängigen Verfahren um die Gebührensätze für die nachsor-
tierten Restmüllbehälter sowie den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auf-
bau der kommunalen Altkleidersammlung Rechnung. Die Rückstellung für Abrechnungs-
verpflichtungen betrifft die ausstehende Rechnung zur Sollveranlagungskorrektur für das
Kalenderjahr 2015.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wo-
bei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäfts-

jahres 2015 ausgewiesen werden:

Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2015 bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre
(31.12.2014)
€ € € €
22 003 ’ R 8.397.212,19 8.397.212,19 0,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferun- (4.351.923,89) (4.351.923,89) (0,00) (0,00)
gen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber der 7.045.363,45 7.045.363,45 0,00 0,00
Stadt Köln (620.849,65) (620.849,65) (0,00) (0,00)
29.332,61 29.332,61 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 29.332 61 nr 0.00 0.00
15.471.908,25 15.471.908,25 0,00 0,00
5.002.106,15) (5.002.106,15 0,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Ab-
rechnung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2015.

Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IS

Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2015, die nicht in der Bilanz
erscheinen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen
> 1Mio. €):

2015 -
2016-2019

4 Jahre
231.936 TE

Restmüllverbrennung/Kompostierung;
Laufzeit bis

01.07.2025

6,5 Jahre

p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 57.984 TE 376.896 TE

Hausmüll-/Bio-Logistik; Laufzeit bis 31.12.2018

3 Jahre

p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 225.114 TE

Straßenreinigung; Laufzeit bis

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p. a. (Grundlage Plankosten 2015)

PPK-Logistik; Laufzeit bis 31.12.2018
p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 7.183 TE
Littering; Laufzeit bis 31.12.2018
p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 7.920 TE
Sammlung von E-Schrott; Laufzeit bis 31.12.2018
p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 1.203 TE
p. a. (Grundlage Plankosten 2015) 1.872 TE
Wildkrautbeseitigung; Laufzeit bis 31.12.2018
p. a. (Vertrag vom 6. Februar 2013) 3.396 TE

Winterdienst/Sonderreinigung; Laufzeit 31.12.2018
bis

p- a. (Grundlage Plankosten 2015) 1.208 TE

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1/6

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt

nach Erlösgruppen untergliedern lassen:

2015 2014
TE TE
Müll 154.228 146.207
Straßenreinigung 52.543 52,180

206.771 198.387

Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in
den jeweiligen Satzungen für 2015 veröffentlicht.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TE 209.311,2 betreffen im
Wesentlichen folgende Positionen:

- Verbrennungs-/Kompostierungskosten: TE 62.123
- Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: TE 94.651
- Aufwendungen für Straßenreinigung: TE 52.537

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von
(TE 2.546,3) enthalten, die im wesentlichen Erträge aus der Müllverbrennung aus den
Kalenderjahren 2007 bis 2014 betreffen.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwal-
tungskostenerstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln (TE 2.599) und
laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Veranstaltungen
sowie die Prüfung des Jahresabschlusses (T€ 99) ausgewiesen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (TE 7,7) bilden den Aufwand für die laufende
Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab.

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1117

Sonstige Angaben

Zur Deckung des Aufwands für Prüfungsleistungen im Rahmen des Jahresabschlusses
2015 wurden der Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten € 15.500,00 zuge-
führt.

Im Geschäftsjahr 2015 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftig-
ten Personen tätig.

Während des Wirtschaftsjahres 2015 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenom-
men: Erste/r Betriebsleiter/-in Frau Henriette Reker bis 30. April 2016 und ab 1. Mai
2016 von Herrn Dr. Harald Rau als Beigeordneter der Stadt Köln für Soziales, Integration
und Umwelt als Erster Betriebsleiter wahrgenommen. Geschäftsführender Betriebsleiter
war Herr Hans Peter Winkels.

Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschus-
ses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt.

Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden
konstituierenden Ratssitzung am 1. November 2014 erfolgte ebenfalls die Neubenen-
nung der Betriebsausschussmitglieder.

Dem Betriebsausschuss gehörten demnach in 2015 folgende stimmberechtigte Mitglie-
der an:

Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt
- Ausschussvorsitzender -

Katharina Welcker, Hausfrau
Susanne Bercher-Hiss, Referentin
Wilfried Becker, Dipl.-Ing.

Polina Frebel, Dolmetscherin
Karl-Heinz Walter, Dozent

Marget Dresler-Graf, Dipl.-Volkswirt
Stefan Götz, Geschäftsführer

Dr. Walter Gutzeit, Pensionär
Gerhard Brust, Rentner

Mathias Wittmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hamide Akbayir, techn. Assistentin
Dr. Rolf Albach, Chemiker

elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/8

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresfehlbetrag 2015 mit
dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zu verrechnen.

Köln, den 23. Dezember 2016

gez. gez.
Dr. Harald Rau Hans Peter Winkels
Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter

elektronische Kopie

Beratungsverlauf (3)

14.09.2017 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1870/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27