Beantwortung der Anfrage zur Auflösung von Sammelunterkünften
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1890/2021 vom 21.05.2021
Stand: Am 01.06.2021 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 21.05.2021 1890/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 Integrationsrat 01.06.2021 Beantwortung der Anfrage zur Auflösung von Sammelunterkünften Die GoL (Grün offene Liste) stellt zur Sitzung des Integrationsrates am 01.06.2021 folgende Anfrage: Der Rat der Stadt Köln hatte in der Sitzung vom 04.02.2021 beschlossen alle Gemeinschaftsunter- künfte mit Gemeinschaftsverpflegung, -küchen, und -sanitäranlagen für geflüchtete Menschen in Köln aufzulösen und geflüchtete Menschen in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen, wobei Risikogruppen und vulnerable Personen vorrangig zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie sieht das Verfahren für die Auflösung von Sammelunterkünften aus? 2. Wie werden Nichtregierungsorganisationen in den Prozess eingebunden? 3. Wer ist Ansprechperson für die Umsetzung der Auflösung der Sammelunterkünfte? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Es bestehen bei der Stadt Köln keine Unterbringungen von Geflüchteten in „Sammelunterkünften“ (Turnhallen. Leichtbauhallen mit Kojenunterbringung, etc.) mehr, sondern lediglich in Unterkunftsein- heiten mit Gemeinschaftssanitär und/oder -küche (nicht abgeschlossene Wohneinheiten). Im Rahmen des Ressourcenmanagements werden zunächst nicht abgeschlossene Unterkunftseinheiten an Standorten aufgegeben, wo der Mietvertrag für das Unterbringungsgebäude oder die mobilen Wohneinheiten ausläuft. Ferner werden Unterkünfte prioritär aufgegeben, die aufgrund ihrer Bauwei- se, Lage, Anbindung an Infrastruktur und anderer Kriterien nicht optimal sind. Die aufzugebenden Standorte werden rechtzeitig vor der Aufgabe nach und nach leergezogen, wobei die Geflüchteten unter weitgehender Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe (Anbindung an Ar- beitsplatz, Schule, Kindergarten, ärztliche Versorgung) an anderen Standorten untergebracht werden. Die Koordinierung der Verlegung erfolgt durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit den Soziarbeiter*innen der vom Amt für Wohnungswesen beauftragten Sozialen Betreuungsträger vor Ort. Zu 2.) Nichtregierungsorganisationen sind nicht in den Prozess eingebunden, der im Rahmen der kommu- nalen Selbstverwaltung erfolgt. 2 Zu 3.) Zuständig für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.02.2021 ist die Abteilung Wohnraumver- sorgung des Amtes für Wohnungswesen, welche über die E-Mail-Adresse Fluechtlingsfragen@stadt- koeln.de direkt erreichbar ist. Im Übrigen werden die politischen Gremien über den Stand des Umset- zungsprozess im quartalsweise erscheinenden „Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln“ umfassend informiert. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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27.05.2021
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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