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1890/2021

Beantwortung der Anfrage zur Auflösung von Sammelunterkünften

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.05.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2954 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 21.05.2021 
 1890/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage zur Auflösung von Sammelunterkünften 
Die GoL (Grün offene Liste) stellt zur Sitzung des Integrationsrates am 01.06.2021 folgende Anfrage:  
 
Der Rat der Stadt Köln hatte in der Sitzung vom 04.02.2021 beschlossen alle Gemeinschaftsunter-
künfte mit Gemeinschaftsverpflegung, -küchen, und -sanitäranlagen für geflüchtete Menschen in Köln 
aufzulösen und geflüchtete Menschen in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen, wobei 
Risikogruppen und vulnerable Personen vorrangig zu berücksichtigen sind. 
 
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
1. Wie sieht das Verfahren für die Auflösung von Sammelunterkünften aus? 
2. Wie werden Nichtregierungsorganisationen in den Prozess eingebunden? 
3. Wer ist Ansprechperson für die Umsetzung der Auflösung der Sammelunterkünfte? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Es bestehen bei der Stadt Köln keine Unterbringungen von Geflüchteten in „Sammelunterkünften“ 
(Turnhallen. Leichtbauhallen mit Kojenunterbringung, etc.) mehr, sondern lediglich in Unterkunftsein-
heiten mit Gemeinschaftssanitär und/oder -küche (nicht abgeschlossene Wohneinheiten). Im Rahmen 
des Ressourcenmanagements werden zunächst nicht abgeschlossene Unterkunftseinheiten an 
Standorten aufgegeben, wo der Mietvertrag für das Unterbringungsgebäude oder die mobilen 
Wohneinheiten ausläuft. Ferner werden Unterkünfte prioritär aufgegeben, die aufgrund ihrer Bauwei-
se, Lage, Anbindung an Infrastruktur und anderer Kriterien nicht optimal sind.  
 
Die aufzugebenden Standorte werden rechtzeitig vor der Aufgabe nach und nach leergezogen, wobei 
die Geflüchteten unter weitgehender Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe (Anbindung an Ar-
beitsplatz, Schule, Kindergarten, ärztliche Versorgung) an anderen Standorten untergebracht werden. 
Die Koordinierung der Verlegung erfolgt durch den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen in 
Zusammenarbeit mit den Soziarbeiter*innen der vom Amt für Wohnungswesen beauftragten Sozialen 
Betreuungsträger vor Ort. 
 
 
Zu 2.)  
Nichtregierungsorganisationen sind nicht in den Prozess eingebunden, der im Rahmen der kommu-
nalen Selbstverwaltung erfolgt.

2 
 
 
 
Zu 3.)  
Zuständig für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.02.2021 ist die Abteilung Wohnraumver-
sorgung des Amtes für Wohnungswesen, welche über die E-Mail-Adresse Fluechtlingsfragen@stadt-
koeln.de direkt erreichbar ist. Im Übrigen werden die politischen Gremien über den Stand des Umset-
zungsprozess im quartalsweise erscheinenden „Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln“ umfassend 
informiert. 
 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1890/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.05.2021
Erstellt
18.05.2021 16:25