2011/0206
Förderung der Betreuung in Kindertagespflege hier: Befristete Übernahme der BAMBINI/KNIRPS-U3-Förderung in Kindertagespflege bis zur Aufnahme in einer Kindertagesstätte
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2011/0206
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.05.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Familie, Kin- derbetreuung und Sport Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0206 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Förde rung der Betreuung in Kindertagespflege hier: Befristete Übernahme der BAMBINI/KNIRPS-U3-Förderung in Kindertagespflege bis zur Aufnahme in einer Kindertagesstätte Vorlage vom: 10.05.2011 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt die zeitlich befristete Übernahme der BAMBINI/KNIRPS-U3-Förderung in Kin- dertagespflege nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur zeitnahen Aufnahme in einer Kinderbetreu- ungseinrichtung in Darmstadt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.05.2011: Begründung: Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17. Dezember 2007 sieht unter anderem die Förderung in Kindertages- pflege für Kinder unter 3 Jahren durch eine jährliche Zuweisung vor. Diese ist je nach der täglichen vertraglichen Betreuungszeit gestaffelt, und zwar 1. von bis zu 5 Stunden 1.200,00 Euro, 2. von mehr als 5 Stunden und bis zu 7 Stunden 2.700,00 Euro und 3. von mehr als 7 Stunden 3.000,00 Euro. Mit Vollendung des 3. Lebensjahres endet die vorgenannte Landesförderung, da der Landesge- setzgeber grundlegend von der Verpflichtung der betreffenden Kommune zur Realisierung des be- stehenden Rechtsanspruches auf Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in einer Kindertagesstätte ausgeht. Bedingt durch die aktuelle Versorgungssituation in Darmstadt können einzelne Kinder, die seither in Kindertagespflege betreut worden sind, nicht sofort mit Vollendung des 3. Le bensjahres in einer Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen werden. Aufgrund der bestehenden Systematik ist eine Aufnahme zum Teil erst zum üblichen Wechsel am Beginn des kommenden Kindergartenjahres (August) nach Vollendung des 3. Lebensjahres mög- lich. Insofern ist es aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig, dass die betreffenden Kinder bis zur möglichen Aufnahme in einer Kinderbetreuungseinrichtung, spätestens zum Beginn des auf die Vollendung des 3. Lebensjahres folgenden Kindergartenjahres, in Kindertagespfl ege weiter betreut werden. Die altersbedingt weggefallene BAMBINI/KNIRPS-Förderung übernimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis zur zeitnahen Aufnahme in einer Kinderbetreuungseinrichtung in Darmstadt. Hierzu stellen die Tagespflegepersonen und die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf städtische Förderung der entfallenden BAMBINI/KNIRPS-Mittel beim zuständigen Fachamt. Die Finanzierung dieser zusätzlichen, zeitlich befristeten städtischen Förderung erfolgt aus den bei der Kostenstelle 052-070-1500 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ etatisierten Haus- haltsmittel. Gegebenenfalls sind im Nachtrag 2011 weitere Mittel einzustellen. Darmstadt, den 10.05.2011 401-02-043 uh-ge Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0206
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00