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2011/0206

Förderung der Betreuung in Kindertagespflege hier: Befristete Übernahme der BAMBINI/KNIRPS-U3-Förderung in Kindertagespflege bis zur Aufnahme in einer Kindertagesstätte

Magistratsvorlage 10.05.2011

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2011/0206

3519 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0206 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Förde rung der Betreuung in Kindertagespflege 
hier: Befristete Übernahme der BAMBINI/KNIRPS-U3-Förderung in Kindertagespflege 
bis zur Aufnahme in einer Kindertagesstätte 
 
Vorlage vom: 10.05.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat beschließt die zeitlich befristete Übernahme der BAMBINI/KNIRPS-U3-Förderung in Kin-
dertagespflege nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur zeitnahen Aufnahme in einer Kinderbetreu-
ungseinrichtung in Darmstadt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.05.2011:  
 
 
Begründung: 
 
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen 
und Kindertagespflege vom 17. Dezember 2007 sieht unter anderem die Förderung in Kindertages-
pflege für Kinder unter 3 Jahren durch eine jährliche Zuweisung vor. 
 
Diese ist je nach der täglichen vertraglichen Betreuungszeit gestaffelt, und zwar 
 
1. von bis zu 5 Stunden 1.200,00 Euro, 
2. von mehr als 5 Stunden und bis zu 7 Stunden 2.700,00 Euro und 
3. von mehr als 7 Stunden 3.000,00 Euro. 
 
Mit Vollendung des 3. Lebensjahres endet die vorgenannte Landesförderung, da der Landesge-
setzgeber grundlegend von der Verpflichtung der betreffenden Kommune zur Realisierung des be-
stehenden Rechtsanspruches auf Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in einer 
Kindertagesstätte ausgeht. 
 
Bedingt durch die aktuelle Versorgungssituation in Darmstadt können einzelne Kinder, die seither in 
Kindertagespflege betreut worden sind, nicht sofort mit Vollendung des 3. Le bensjahres in einer 
Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen werden. 
Aufgrund der bestehenden Systematik ist eine Aufnahme zum Teil erst zum üblichen Wechsel am 
Beginn des kommenden Kindergartenjahres (August) nach Vollendung des 3. Lebensjahres mög-
lich. 
 
Insofern ist es aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig, dass die betreffenden Kinder bis zur 
möglichen Aufnahme in einer Kinderbetreuungseinrichtung, spätestens zum Beginn des auf die 
Vollendung des 3. Lebensjahres folgenden Kindergartenjahres, in Kindertagespfl ege weiter betreut 
werden. 
Die altersbedingt weggefallene BAMBINI/KNIRPS-Förderung übernimmt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bis zur zeitnahen Aufnahme in einer Kinderbetreuungseinrichtung in Darmstadt.  
 
Hierzu stellen die Tagespflegepersonen und die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf städtische 
Förderung der entfallenden BAMBINI/KNIRPS-Mittel beim zuständigen Fachamt. 
 
Die Finanzierung dieser zusätzlichen, zeitlich befristeten städtischen Förderung erfolgt aus den bei 
der Kostenstelle 052-070-1500 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ etatisierten Haus-
haltsmittel. Gegebenenfalls sind im Nachtrag 2011 weitere Mittel einzustellen. 
 
Darmstadt, den 10.05.2011 
401-02-043 uh-ge 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (2)

TOP 19
TOP 260 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0206
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00