AN/0283/2026
Einsicht Förderantrag ÖPNV-Bedarfsplan
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Linke Anfrage nach § 4
3246 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.02.2026 AN/0283/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Einsicht Förderantrag ÖPNV-Bedarfsplan Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Hammer, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 3. März 2026 zu setzen. Der Verkehrsausschuss des Landes NRW hat am 12.11.2025 beschlossen, dass die „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse in Köln“ als „Interimszustand“ in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans sowie den ÖPNV -Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen wird (Vorlage 18/4414). Wie lautet der genaue Text des Förderantrags zur Ertüchtigung der Ost-West-Achse, der bei go.Rheinland und dem MUNV NRW durch das Verkehrsdezernat eingereicht wurde? Die Stadt Köln beantwortete bereits eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke betreffend "Interim der Ost-West-Achse" zur Ratssitzung am 16.12.2025 wie folgt: "Für eine (oberirdische) Interimslösung in der Innenstadt gibt es keinen Beschluss. Hierzu ist zunächst eine Planung erforderlich. Die Interimslösung muss mit der endgültigen Tunnelplanung korrespondieren, da sie den anschließenden Bau des Tunnels ermöglichen soll. Aus diesem Grunde müssen zunächst die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Prüfaufträge durchg eführt und die Ergebnisse mit der Politik und den Zuwendungsgebern abgestimmt werden" (3550/2025). Das MUNV NRW spricht in einem Schreiben vom 17.12.2025 an das Bündnis Verkehrswende Köln: "Der BESCHLOSSENE Interimszustand ist der Teil der Planungen, die von der Stadt Köln durchgeführt und mit Bund und Land abgestimmt wurden, ..." Das sind diametral entgegengesetzte Aussagen. Für die Aufnahme in einen aktuellen ÖPNV - Bedarfsplan muss eine Planung bis zur LP2 erfolgt sein. Auch ein entsprechender NKI fehlt . Im entsprechenden Beschluss des Verkehrsministeriums NRW heißt es: "Die Standardisierte Bewertung wurde in Abstimmung mit go.Rheinland und dem MUNV NRW abgeschlossen und kommt zum derzeitigen Planungsstand auf ein auskömmliches Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,42." Das ist der NKI der Tunnelvariante, die lt. Ratsbeschluss vom 03.04.2025 gar nicht gebaut werden soll. Es fehlen offensichtlich alle Voraussetzungen, um das Projekt Ost-West-Achse in Köln auch nur in Teilen in den aktuellen ÖPNV -Bedarfsplan aufzunehm en. Bekanntermaßen brachte die SPD im betreffenden Verkehrsausschuss bereits Zweifel über diese Vorgehensweise an und beantragte ein rechtliches Gutachten zu der Angelegenheit. Dies wurde leider abgelehnt. Damit wir dies als Mandatsträger nachvollziehen können, bitten wir um die Zusendung des genauen Förderantragstextes. Mit freundlichen Grüßen gez. Günter Bell LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0283/2026
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 18.02.2026 15:20