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AN/0283/2026

Einsicht Förderantrag ÖPNV-Bedarfsplan

Die Linke. Anfrage nach § 4 18.02.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026, TOP 5.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3246 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester  
 
An den Vorsitzenden des 
Mobilitätsausschusses   
Herrn Lino Hammer 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.02.2026 
AN/0283/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026 
 
Einsicht Förderantrag ÖPNV-Bedarfsplan 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Hammer, 
 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses am 3. März 2026 zu setzen. 
 
Der Verkehrsausschuss des Landes NRW hat am 12.11.2025 beschlossen, dass die 
„Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse in Köln“ als „Interimszustand“ in die Stufe 1 des 
ÖPNV-Bedarfsplans sowie den ÖPNV -Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW 
aufgenommen wird (Vorlage 18/4414). 
 
Wie lautet der genaue Text des Förderantrags zur Ertüchtigung der Ost-West-Achse, der bei 
go.Rheinland und dem MUNV NRW durch das Verkehrsdezernat eingereicht wurde? 
 
Die Stadt Köln beantwortete bereits eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke betreffend "Interim der 
Ost-West-Achse" zur Ratssitzung am 16.12.2025 wie folgt:  
 
"Für eine (oberirdische) Interimslösung in der Innenstadt gibt es keinen Beschluss. Hierzu ist 
zunächst eine Planung erforderlich. Die Interimslösung muss mit der endgültigen Tunnelplanung 
korrespondieren, da sie den anschließenden Bau des Tunnels ermöglichen soll. Aus diesem Grunde 
müssen zunächst die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Prüfaufträge durchg eführt und die 
Ergebnisse mit der Politik und den Zuwendungsgebern abgestimmt werden" (3550/2025).  
 
Das MUNV NRW spricht in einem Schreiben vom 17.12.2025 an das Bündnis Verkehrswende Köln:  
"Der BESCHLOSSENE Interimszustand ist der Teil der Planungen, die  von der Stadt Köln 
durchgeführt und mit Bund und Land abgestimmt wurden, ..."

Das sind diametral entgegengesetzte Aussagen. Für die Aufnahme in einen aktuellen ÖPNV -
Bedarfsplan muss eine Planung bis zur LP2 erfolgt sein. Auch ein entsprechender NKI fehlt . Im 
entsprechenden Beschluss des Verkehrsministeriums NRW heißt es: "Die Standardisierte 
Bewertung wurde in Abstimmung mit go.Rheinland und dem MUNV NRW abgeschlossen und 
kommt zum derzeitigen Planungsstand auf ein auskömmliches Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,42." Das 
ist der NKI der Tunnelvariante, die lt. Ratsbeschluss vom 03.04.2025 gar nicht gebaut werden soll. 
Es fehlen offensichtlich alle Voraussetzungen, um das Projekt Ost-West-Achse in Köln auch nur in 
Teilen in den aktuellen ÖPNV -Bedarfsplan aufzunehm en.  
Bekanntermaßen brachte die SPD im betreffenden Verkehrsausschuss bereits Zweifel über diese 
Vorgehensweise an und beantragte ein rechtliches Gutachten zu der Angelegenheit. Dies wurde 
leider abgelehnt. 
 
Damit wir dies als Mandatsträger nachvollziehen können, bitten wir um die Zusendung des genauen 
Förderantragstextes. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Günter Bell   
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0283/2026
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
18.02.2026
Erstellt
18.02.2026 15:20