1729/2023
Mitgliedschaft der Stadt Köln als außerordentliches Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 1729/2023 Freigabedatum 01.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliedschaft der Stadt Köln als außerordentliches Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Köln zu dem Verband Deutscher Verkehrsunterneh- men e.V. (VDV) im Anschluss an die Beschlussfassung zum 1. des Folgemonats. Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme max. 5.884,50 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 11.769,00€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Deutschland steht vor großen verkehrs- und klimapolitischen Herausforderungen. Die Initiative „Deutschland mobil 2030“ rückt die dringend gesuchten Konzepte für die Mobilität der Zukunft in den Fokus. Köln soll bis 2035 klimaneutral werden - dies wurde vom Rat am 24. Juni 2021 beschlossen (AN/1377/2021). Aufgrund der steigenden Treibhausgasemissionen im Verkehrs- sektor ist zur Zielerreichung eine Verkehrswende hin zu einer klimafreundlichen Mobilität erfor- derlich. Seit dem letzten Jahr können Kommunen außerordentliche Mitglieder im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) mit Sitz in Köln werden. Im VDV sind die Unternehmen und Verbünde des Personennahverkehrs, des Güterverkehrs und weiterer Organisationen des öf- fentlichen Verkehrs, Bahn, Stadtbahn und Bus sowie Infrastruktur organisiert. Der VDV vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik, Wirtschaft, Forschung und Öffentlich- 3 keit und setzt sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik und den Ausbau klimafreundlicher Mobi- lität ein. Der VDV erarbeitet Grundsätze und Empfehlungen, berät fachlich wie strategisch und informiert zu aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Verkehr. Er entwickelt fachliche Lösungen in Zusammenarbeit mit anderen Zweigen der Verkehrswirtschaft und -wissenschaft. Die Aufga- ben des VDV gewährleisten die umwelt - und flächenschonende Mobilität von Personen und Gütern. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Verdich- tungsräume und der Attraktivität der Region gewährleistet. Für die Stadt Köln bietet die Mitgliedschaft im VDV die Möglichkeit, regionale bzw. bundesweite Kontakte zu Trägern von Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen zu knüpfen und vom fachlichen Austausch zu profitieren. Darüber hinaus sind die Fachveranstaltungen und Ar- beitsergebnisse des VDV in Bezug auf ÖPNV und SPNV für die planende Stadtverwaltung von Vorteil. Neben dem Austausch von Fachwissen besteht durch das Netzwerk ebenfalls die Möglichkeit, in der Zukunft gemeinsame Aktionen zu planen und durchzuführen oder sich gemeinsam um EU-Projekte zu bewerben. Köln verfügt als bedeutendes Dienstleistungs-, Messe- und Kultur- zentrum über eine gut ausgebaute Infrastruktur und ist das Oberzentrum für eine Nahregion, in der annähernd 3 Millionen Menschen leben. Die Stadt Köln hat das Potenzial im Mittelpunkt der Mobilitätswende zu stehen. Mit dem Vereinsbeitritt in den VDV zeigt die Stadt Köln einmal mehr, dass sie zukünftig verant- wortlich nachhaltige Strategien im öffentlichen Verkehr auf kommunaler Ebene entwickeln will. National wie international wird von Köln eine adäquate Vernetzung un d die Präsenz bei ein- schlägigen Veranstaltungen erwartet. Finanzierung: Der Beitritt der Stadt Köln soll nach erfolgter Beschlussfassung zum 1. des Folgemonats erfol- gen. Die Mitgliedschaft im Jahr 2023 wird ab dem Beitrittsmonat anteilig berechnet. Die Bei- tragsordnung des VDV sieht für Kommunen ab 500.000 Einwohnern den jährlichen Mindestbei- trag von € 8.100 vor, welcher jeweils mit dem Faktor des Budgetkoeffizienten (BK) multipliziert wird. Der BK ist dynamisch (inflationsgebunden) und wird für jedes Jahr von der Mitgliederver- sammlung beschlossen. Für das Jahr 2023 beträgt der BK 1,453. Im Jahr 2023 liegt der Mit- gliedsbeitrag somit bei € 11.769,00. Entsprechende Aufwandsermächtigungen zur Finanzierung der Mitgliedsbeiträge für die Kalen- derjahre 2023 bzw. 2024 stehen im Haushaltsplan 2023/2024 jeweils im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zur Verfügung. Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen zur Finanzierung der jährlichen Mitgliedsbeiträge werden durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel- lungsprozesse 2025ff. ebenfalls im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsent- wicklung in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1729/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.06.2023
- Erstellt
- 22.05.2023 15:14