AN/1191/2022
Planungs- und Gestaltungssicherheit für die Kölner Außengastronomien
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 AN/1191/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Planungs- und Gestaltungssicherheit für die Kölner Außengastronomien Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 20.06.2022 aufzunehmen: Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten, für die außengastronomische Nutzung öffentlicher Flächen endlich konkrete Regeln zusammen mit den betreffenden Akteur*innen zu entwickeln und im Gestaltungshandbuch für die Stadt Köln transparent festzuschreiben, das betrifft bei- spielhaft das Aufstellen von Grünpflanzen. Dazu ist der beabsichtigte Konsultationskreis so zeitnah wie irgend möglich zusammen zu rufen, um diesen bereits in 2017 erteilten Auftrag zu erfüllen. 2. Der Rat bittet die Oberbürgermeisterin, bis zur endgültigen Festlegung der Reg elungen gemäß Ziffer 1.) mit maximaler Zurückhaltung die Gestaltungsfragen von Außengastro- nomien zu beurteilen, insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung mit Grünpflanzen. Etwaige, beschränkende Maßnahmen sollen und dürfen nur verfügt werden, soweit sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden bzw. verletzen. Begründung: Aktuell häufen sich die Beschwerden über das sehr restriktive Vorgehen der Kölner Ord- nungsverwaltung in Bezug auf ihre Kontrollen von Außengastronomien. Besonderen Anstoß finden dabei die Verbote von Begrünungen der Gastronomieflächen, die in einem Merkblatt der Stadt Köln als vermeintlich grundsätzlich nicht gestattungsfähig bezeichnet werden. Die Antragstellerin teilt die Auffassung, dass es kaum an Absurdität zu überbie ten ist, als Stadt einerseits Fördergelder für Begrünungen zu vergeben und auf der anderen Seite Blu- - 2 - menkübel kategorisch zu verbieten. Das Maß hierfür kann und darf nur die öffentliche Si- cherheit, insbesondere die der Verkehrsteilnehmer*innen sein. Grünges taltungen von Au- ßengastronomien, die keine Gefährdungen mit sich bringen, sind zwingend zu genehmigen. Um einen entsprechenden und verlässlichen Regelungsrahmen festzulegen, ist die Kölner Verwaltung im Gestaltungshandbuch bereits in 2017 damit beauftragt worden, in dem dort geforderten Konsultationskreis Regeln für eine gute Gestaltung des öffentlichen Raums zu formulieren und diese später in einer Gestaltungssatzung festzuschreiben. Das ist aber bis- her nicht passiert. Stattdessen scheint es in das Belieben der städtischen Kontrolleure ge- stellt zu sein über die Zulässigkeit von Begrünungsmaßnahmen zu entscheiden. Auch die Pandemie bedingten, wirtschaftlichen Sorgen der Kölner Gastronomiebetriebe werden zu- nehmend nicht mehr ernst genommen. Um diesen Mängeln in der Auftragserledigung zur Erarbeitung von verlässlichen und trans- parenten Regeln gerecht zu werden, muss der Konsultationskreis so schnell wie möglich zusammen gerufen werden und seine Aufgabe erledigen. Die Verwaltung muss verpflichtet werden, ausschließlich aus Aspekten der Gefährdung Drit- ter ihre ordnungsbehördlichen Entscheidungen zu treffen. Begrünungen im Übrigen sollen nicht beanstandet und auch genehmigt werden, soweit dies straßenrechtlich notwendig sein sollte. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1191/2022
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 07.06.2022
- Erstellt
- 07.06.2022 12:27