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AN/1191/2022

Planungs- und Gestaltungssicherheit für die Kölner Außengastronomien

SPD Antrag nach § 3 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.1.6

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3588 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 
 
AN/1191/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Planungs- und Gestaltungssicherheit für die Kölner Außengastronomien 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 20.06.2022 
aufzunehmen: 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, für die außengastronomische Nutzung öffentlicher Flächen 
endlich konkrete Regeln zusammen mit den betreffenden Akteur*innen zu entwickeln und 
im Gestaltungshandbuch für die Stadt Köln transparent festzuschreiben, das betrifft bei-
spielhaft das Aufstellen von Grünpflanzen. Dazu ist der beabsichtigte Konsultationskreis 
so zeitnah wie irgend möglich zusammen zu rufen, um diesen bereits in 2017 erteilten 
Auftrag zu erfüllen. 
 
2. Der Rat bittet die Oberbürgermeisterin, bis zur endgültigen Festlegung der Reg elungen 
gemäß Ziffer 1.) mit maximaler Zurückhaltung die Gestaltungsfragen von Außengastro-
nomien zu beurteilen, insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung mit Grünpflanzen. 
Etwaige, beschränkende Maßnahmen sollen und dürfen nur verfügt werden, soweit sie 
die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden bzw. verletzen.  
  
 
Begründung:  
 
Aktuell häufen sich die Beschwerden über das sehr restriktive Vorgehen der Kölner Ord-
nungsverwaltung in Bezug auf ihre Kontrollen von Außengastronomien. Besonderen Anstoß 
finden dabei die Verbote von Begrünungen der Gastronomieflächen, die in einem Merkblatt 
der Stadt Köln als vermeintlich grundsätzlich nicht gestattungsfähig bezeichnet werden. 
 
Die Antragstellerin teilt die Auffassung, dass es kaum an Absurdität zu überbie ten ist, als 
Stadt einerseits Fördergelder für Begrünungen zu vergeben und auf der anderen Seite Blu-

- 2 - 
 
menkübel kategorisch zu verbieten. Das Maß hierfür kann und darf nur die öffentliche Si-
cherheit, insbesondere die der Verkehrsteilnehmer*innen sein. Grünges taltungen von Au-
ßengastronomien, die keine Gefährdungen mit sich bringen, sind zwingend zu genehmigen. 
 
Um einen entsprechenden und verlässlichen Regelungsrahmen festzulegen, ist die Kölner 
Verwaltung im Gestaltungshandbuch bereits in 2017 damit beauftragt worden, in dem dort 
geforderten Konsultationskreis Regeln für eine gute Gestaltung des öffentlichen Raums zu 
formulieren und diese später in einer Gestaltungssatzung festzuschreiben. Das ist aber bis-
her nicht passiert. Stattdessen scheint es in das Belieben der städtischen Kontrolleure ge-
stellt zu sein über die Zulässigkeit von Begrünungsmaßnahmen zu entscheiden. Auch die 
Pandemie bedingten, wirtschaftlichen Sorgen der Kölner Gastronomiebetriebe werden zu-
nehmend nicht mehr ernst genommen. 
 
Um diesen Mängeln in der Auftragserledigung zur Erarbeitung von verlässlichen und trans-
parenten Regeln gerecht zu werden, muss der Konsultationskreis so schnell wie möglich 
zusammen gerufen werden und seine Aufgabe erledigen. 
Die Verwaltung muss verpflichtet werden, ausschließlich aus Aspekten der Gefährdung Drit-
ter ihre ordnungsbehördlichen Entscheidungen zu treffen. Begrünungen im Übrigen sollen 
nicht beanstandet und auch genehmigt werden, soweit dies straßenrechtlich notwendig sein 
sollte. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1191/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
07.06.2022
Erstellt
07.06.2022 12:27