0353/2018
Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte
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Anlage 3 Hohe Domkirche Köln zur Bedeutung des Neubauprojekts
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Dompropstei Margarethenkloster 5 50667 Köln Tel. 0221/1642-2523 und 17940-100 Fax 0221/17940-199 www.koelner-dom.de dompropstei@metropolitankapitel-koeln.de Metropolitankapitel der Hohen Domkirche zu Köln Der Dompropst Köln, den 16. Januar 2018 Die Historische Mitte als Gemeinschaftsprojekt von Stadt Köln und Hoher Domkirche Am Dom, im Zentrum unserer Stadt kommen Menschen aus aller Welt zusammen, hier zeigt die Stadt ihr Gesicht und ihre Geschichte. Die Umgebung des Domes ist die Visitenkarte der Stadt. Mit de m vorliegenden Entwurf für die Historische Mitte von Volker Staab entstünde auf der Südseite des Domes eine ansprechende Archi- tektur, die die Menschen zum Verweilen einlädt und sie für die Geschichte der Stadt und des Domes begeistern kann. Die beiden Ba ukörper der Historische Mitte sind eine städtebaulich wirkungsvolle Ergänzung zum denkmalgeschützten Römisch -Germanischen Museum und bilden damit ein Gesamtensemble von hoher städtebaulicher Qualität im unmittelbaren Domumfeld: Im stadträumlichen Zusammenschluss des Römisch-Germanischen Mu- seums, des Stadtmuseums und des Kurienhauses böte die „Historische Mitte“ einen wirkungsvollen Auftakt der Kulturachse „Via Culturalis“ – und die einmalige Chance, die Einzigartigkeit des Ortes und die besonderen Bezüge zw ischen den historischen Museen der Stadt und den Schätzen der Hohen Domkirche hervorzuheben. Neben der Verbesserung des Domumfeldes hat das Projekt hat auch eine wichtige inhaltliche Relevanz: Köln hat eine lange und stolze Geschichte, die hier umfassend präsentiert werden könnte. Wer die Zukunft einer Stadt gestalten will, der muss ihre Wurzeln kennen. Die Hohe Domkirche ist daher zutiefst überzeugt von diesem ge- meinsamen Projekt, das beste Voraussetzungen bietet, die Zusammenarbeit zwi- schen den städtischen Institutionen und der Hohen Domkirche weiter zu fördern. Der Neubau des Kurienhauses bedeutet für die Hohe Domkirche eine dringende Notwendigkeit. Dompropstei Margarethenkloster 5 50667 Köln Tel. 0221 / 1642 2523 und 17940 100 Fax. 0221 / 17940 199 www.koelner-dom.de dompropstei@metropolitankapitel-koeln.de 2 Der jetzige Bau wurde 1961 nach Plänen von Dombaumeister Willy Weyres und Ar- chitekt Bernhard Rotterdam für die Dombauverwaltung, das Diözesanmuseum, ein projektiertes Dommuseum und Wohnungen des Domkapitels errichtet. Heute be- herbergt das Gebäude mehrere Institutionen. Neben wirtschaftlich genutzten Flä- chen wie etwa der ehemaligen Buchhandlung Kösel – hier ist zurzeit eine gemein- same Anlaufstelle der Polizei und des Ordnungsamtes untergebracht – sind in dem Bau Wohnungen, die Domrendantur, die Dombauverwaltung und die Steinrestaurie- rungswerkstatt der Dombauhütte sowie der Verlag Kölner Dom untergebracht. Zur Verwaltung der Dombauhütte gehört wesentlich auch das Dombauarchiv, das die vielfältigen Archiv- und Sammlungsbestände der Dombauhütte verwahrt. Das Dombauarchiv hat für den Kölner Dom eine ähnlich wichtige Bedeutung wie das Stadtarchiv für die Stadt Köl n: Es ist das Gedächtnis der Kathedrale und bildet die Arbeitsgrundlage für die Erforschung und den Erhalt des Domes. Das Archiv umfasst sämtliche Akten zum Dombau seit 1823 und rund 20.000 Pläne und Zeichnungen zu Bau und Ausstattung des Kölner Domes. Von Weltgeltung sind insbesondere drei mittelalterliche Bauzeichnungen – darunter der über vier Meter große mittelalterli- che Fassadenplan F, die größte erhaltene Architekturzeichnung des Mittelalters überhaupt. Zum Bestand gehören ferner rund 30.000 Fotos, d arunter kostbare und seltene Fotografien des 19. Jahrhunderts. Seit Mitte der 1980er Jahre wurde mit einer umfassenden Dokumentation sämtlicher Ausstattungsstücke des Domes auf großformatigen Dias (Ektachrome) begonnen, die zurzeit aus mehr als 5.500 Ektas besteht. Hinzu kommt eine nicht unbedeutende Sammlung von Gemälden, Graphi- ken und kunstgewerblichen Gegenständen zur Geschichte des Domes und der Heili- gen Drei Könige sowie eine stetig wachsende Spezialbibliothek, die im Moment etwa 27.000 Bände umfasst, darunter auch zahlreiche wertvolle historische Bücher. Von den Mitarbeitenden des Dombauarchivs werden daneben auch die Ausstattung des Domes, die Domschatzkammer sowie die Kunstdepots des Domes betreut. Seit der Erbauung des Kurienhauses in den 1960er Jah ren sind die Anforderungen an die Lagerung von Archivgütern enorm gestiegen. Das derzeitige Domizil wird die- sen Anforderungen längst nicht mehr gerecht. So lässt der bestehende Bau keine sachgerechte Lagerung der Archivalien, Bücher und Kunstgegenstände zu , wie sie aus klimatischen Aspekten und aus Feuerschutzgründen dringend erforderlich wäre. Außerdem hat sich der Platzbedarf des über die Jahrzehnte angewachsenen Archivs und der Bibliothek stark erhöht. Die Kapazitätsgrenze ist hier bereits lange über- schritten. Eine Sanierung des bestehenden Baues ist nicht geeignet, eine Lösung für das Raumproblem und für eine sachgerechte Lagerung herbeizuführen. Ein Neubau ist daher elementar für den langfristigen Erhalt der wertvollen Archivgüter. Die ma- rode Bausubstan z wie auch die dringend notwendige Modernisierung dulden aus Sicht der Hohen Domkirche keinen Aufschub. Prälat Gerd Bachner
Anlage 4 Museen zur Bedeutung des Neubauprojekts
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Anlage 4 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Die Historische Mitte Köln: Eine einzigartige Chance Ein Beitrag des Kölnischen Stadtmuseums sowie des Römisch-Germanischen Museums Die „Historische Mitte Köln“ ist für die Dombauverwaltung, das Kölnische Stadtmuseum (KSM) und das Römisch-Germanische Museum (RGM) eine einzigartige Chance. Das Projekt sieht ein Neubauensemble am Roncalliplatz vor, in dem das neue Kurienhaus, der Verwaltungsbau des RGM und das KSM Platz finden. Zusätzlich soll ein hochwertiger Anschluss an das sanierte Museumsgebäude des RGM entstehen. Durch die räumliche Nähe von RGM und KSM, verbunden mit den Sammlungen der Hohen Domkirche, wird endlich eine umfassende und der Stadt angemessene Darstellung ihrer mehr als 2000jährigen Geschichte verwirklicht werden, die in Deutschland und darüber hinaus ihres gleichen sucht. Eine Reise von der Gründung Kölns bis in die Gegenwart und das in unmittelbarer Nähe zum Wahrzeichen der Stadt, dem UNESCO-Welterbe Kölner Dom: ein einzigartiges Erlebnis für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt. Die Generalsanierung der beiden städtischen Museen RGM und KSM ist überfällig. Mit der „Historischen Mitte Köln“ besteht nun die einmalige Chance, dies gemeinsam zu bestreiten und dadurch Synergien bei den aktuellen Planungen, beim Bau des Gebäudes sowie der späteren Nutzung zu nutzen. Anstelle von zwei voneinander räumlich getrennten Museen ergibt sich durch den gemeinsamen Standort eine Zukunftsweisende Perspektive, die herausragenden Profile und Bestände beider Museen mit den Sammlungen der Hohen Domkirche zusammenzuführen. Die enge räumliche Nachbarschaft von RGM und KSM und die in einem gemeinsamen Bau arbeitenden Verwaltungen schaffen synergetische Verbindungen, einen zentralen Besuchermagnet, die konsequente Fortführung der Neugestaltung der Domumgebung und den Einstieg in das große stadträumliche Projekt der „Via Culturalis“. Das gemeinsame Vorhaben ermöglicht beiden Museen eine aufeinander abgestimmte moderne Präsentation ihrer Museumsbestände zu schaffen. Durch die Verbindung dreier Wissenschaftsinstitutionen entsteht gleichzeitig ein neuer stadthistorischer Forschungsstandort, der die international vielbeachteten Sammlungen der drei Institutionen sowie deren reiche Archiv- und Bibliotheksbestände besucherorientiert aufzuwerten. Die künftige Arbeitsteilung und synergetische Ergänzung am neuen gemeinsamen Standort sieht vor, dass das RGM mit dem Schwerpunkt der archäologischen Funde die Kölner Geschichte bis zum Jahr 1000 präsentiere, das KSM sich den jüngeren Epochen bis zur Gegenwart widmen wird. Das neue KSM wird besucherorientiert nicht nur chronologisch die Stadtgeschichte erlebbar machen, sondern auch epochenübergreifend Themenschwerpunkte präsentieren, mit Ausblicken aus der Dauerausstellung auf Dom, Altstadt und Rhein. Anhand eines großen Stadtmodells ist die historische Topografie mit aktuellen Debatten um Gegenwart und Zukunft der Stadt und der Stadtgesellschaft zu verbinden. Diesen kulturellen und historischen Reichtum von über 2000 Jahren Stadtgeschichte an einem einzigen Standort im Angesicht der Hohen Domkirche und der 1700jährigen Bistumsgeschichte zu präsentieren und zu erleben, ist ein Alleinstellungsmerkmal Kölns von allererster Güte. Köln verfügt als einzige deutsche Metropole über eine solch reiche Vergangenheit von europäischer Dimension. Daher bietet die räumliche Nähe und die enge, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit von RGM, KSM und den Sammlungen des Doms an diesem Standort ein weit über Köln hinausstrahlendes Potential.
Anlage 8 Kostenentwicklung in Bauprojekten
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1. Kostenschätzung Anlage 8 2 – Vorplanung ( ∅ 30-40 %) 30 % Werner/Pastor: Der Bauprozess (1788*) 35 % (bei Altbausanierung !) – OLG Zweibrücken (BauR 1 993 / 375*) 14,86 % jedenfalls hinnehmbar – OLG Hamm (BauR 1991 / 246*) 27,2 % BGH für eine überschlägige Schätzung 18 % BGH (BauR 1994 / 268*) 58 % LG Freiburg (MDR 1955 / 151*) 39 % OLG Hamm (DB 1986 / 1172*) 30 % OLG Stuttgart (BauR 1977 / 426*) bis 40% Glaser „Der Architekt“ (1960 / 383*) bis 40% Dostmann (BauR 1973 / 159/161*) *Randnummer 2. Kostenberechnung 3 – Entwurfsplanung ( ∅ 20-25 %) 20-25 % Locher/Koeble/Frick (HOAI / Einleitung / 99*) 20-25 % Werner/Pastor: Der Bauprozess (1789*) *Randnummer 3. Kostenanschlag 7 – Mitwirkung der Vergabe ( ∅ 10 % „Sollkosten“) 10-15 % Locher/Koeble/Frick (HOAI / Einleitung) 10-15 % Werner/Pastor: Der Bauprozess 4. Kostenfeststellung 8 – Objektüberwachung (100 % / keine Abweichung) DIN 276
Anlage 1 Weiterentwicklung Wettbewerbsentwurf und Visualisierungen Staab Architekten
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Neubau Historische Mitte Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs 07.02.2018 Sporergasse Neugasse 46.05 m üNN Ausgang Tiefgarage Himmelssäule Einfahrt Tiefgarage Domherrenfriedhof 54.03 m üNN Roncalliplatz Bechergasse ±0,00 =54,09 ü.NN Unter Goldschmied Am Hof Am Domhof Bischofsgartenstraße Unter Taschenmacher Ausgang Tiefgarage RGM Kurt-Hackenberg-Platz Kurienhaus Studienhaus RGM Heinzel- männchen- brunnen Museum Ludwig 2 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Lageplan Bestandssituation 3 Weiterentwicklung Wettbewerb Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 4 -6,00 Lichthof Luftraum -6,00 Sprinklerzentrale Tiefgaragenzufahrt LagerAnlieferhof Lüftungszentrale (Museum Ludwig) Verteilerstation Lapidarium 2 Lapidarium 1 Umspannwerk Anlieferhof Aufenth. WC Verteilung E L T - Verteilung Waschr. Funde Waschr. WC Wärter SortierraumVorraum Ruher. Unkleide WC Umkleide WCWäscheMaschinenr. Vorräte Herren Aufenth. Damen Aufenth. Ausgrabungslager Vorraum WC D WC H Dyonisos Mosaik Klima Abstellr. Ausstellung für Steinaltertümer Heizung Elektro Abstellr. Install. Museums- Pädagogik Klima Kältemaschine Frischluft Putzr. WC WC Eingang Magazin Maschinen Sprinkler Zentrale Aufenthalt Lager Zugang RGM EG b c Kurt-Hackenberg Platz -4,60-4,11 -5,06 Ausstellungsvitrine? Ausstellungsvitrine? Magazin für Steinaltertümer Ausstellungsvitrine? Ausstellung Totenkult Ausstellung Totenkult -6,00 -4,96 -4,96 a a -6,80 -7,40 -6,14-5,77 lichte Höhe nur 2,00m wegen Anlieferung -6,80 -6,80 -6,00 b nahe Anlieferung optional interne Erschließung Müll Aufzug c -6,00-6,00 reduzierte Deckenhöhe wg. Überg. Zugang Hafentor Mauerreste Hafenstrasse Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Niveau Kurt- Hackenberg - Platz / Römische Ebene Vermeidung Eingriff in Bestand Tiefgarage Erhalt der bestehenden TG-Einfahrt Mosaik Hafenstrasse Hafentor +19.45 (73.54 üNN) 0.00 +4.70 +10.20 +15.70 -5.96 -10.34 -6.00 +21.70 (75.79 üNN) -12.31 -4,60 +17,10 (71.19 üNN) 0,00 (54.09 üNN) 4,34 6,00 4,70 5,50 5,50 5,60 -4,10 -7,24 Roncalliplatz EG Foyer 1. OG 2. OG 3. OG UG2 UG3 Kurien- und Studienhaus Eingangsniveau Kurt- Hackenberg Platz Technikgeschoss Hafentor TG 2. Ebene Zugang Hafentor Übergang Hafentor barrierefrei TG 1. Ebene Foyer Übergang RGM Bunker Hafenstrasse im Lichthof Übergang RGM Roncalli Platz Studien- und Kuriengebäude Kölnisches Stadtmuseum HMK M1:250 16.01.18 DIN A3 gez.: spStaab Architekten GmbH Schlesische Straße 27 10997 Berlin Historische Mitte Köln Schnitt a-a 5 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Schnitt a-a durch das KSM und Lichthof mit Übergang zum RGM 0.00 -10.34 -6.80 -3.30 +3.40 +6.55 +9.70 +12.85 0.00 -4,60 -6.00 -4.00 -8.00 3,54 3,50 3,30 3,40 3,15 3,15 3,15 3,15 2,95 50 -7,24 +16.00 +18.95 (73.04 üNN) +5.60 +11.90 +17.10 -5.06 -7.40 +19.45 +11.28 Niveau Roncalli- Platz EG RGM OG RGM Bunker RGM EG Kurie Lichthof mit Hafenstrasse Übergang RGMUG 1 UG 2 UG 3 Kassettendecke Bestand 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG TG Einfahrt Römisch Germanisches Museum Studien- und Kuriengebäude HMK M1:250 16.01.18 DIN A3 gez.: tkStaab Architekten GmbH Schlesische Straße 27 10997 Berlin Historische Mitte Köln Schnitt c-c 6 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Schnitt c-c durch das Kurien- und Studienhaus und Übergang zum RGM in die Bunkerebene 7 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Übergang zum RGM, Lichthof mit Hafenstrasse und Treppe zum Hafentor 8 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Gemeinsames Foyer Niveau Kurt- Hackenberg Platz, Lichthof mit Hafenstrasse und Treppe zum Hafentor 9 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Konzept Struktur Kölnisches Stadtmuseum Zugang KSM/UG Einfahrt Tiefgarage Am Hof Kurt-Hackenberg Platz Fluchtweg TRH c Roncalli Platz a a b b -6,00 Lichthof -3,70 0,00 0,00 -1,65 0,00 0,00= 54,09 NHN Kasse/Shop Foyer Vortragssaal Pädagogik Pädagogik Café Theologische Fachbuchhandlung PforteFoyer Hafenstrasse Stadtlabor Stadtmodell Kölnisches Stadtmuseum KSM Römisch Germanisches Museum RGM Vorplatz Historische Mitte Museumsshop Kurienhaus Büro KSM/ RGMCafé Shop/ Buchhandlung 10 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Grundriss Erdgeschoss Ebene Roncalli Platz Reduzierung der Kubatur KSM Blick 1 11 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Blick 1 Eingangsfoyer Kölnisches Stadtmuseum mit Stadtmodell +3,40 +3,40 +4,70 Freihandbereich Teeküche Chronologische Achse Zeitmaschine Dom Themenraum Themenraum Themenraum 12 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Blick 2 Grundriss 1. Obergeschoss Kurien-und Studienhaus und KSM 13 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Blick 2 beispielhafte Impression auf dem Rundgang durch die Ausstellung +9,70 +9,70 +10,20 TeekücheTeeküche Chronologische Achse Zeitmaschine Dom Zeitmaschine Dom Themenraum Themenraum Themenraum 14 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Grundriss Regelgeschoss Kurien-und Studienhaus, 2. OG KSM +16,00 +16,00 Sozialraum/ Multifunktionsraum +15,70 Technik Technik Wohnungen Teeküche Sonderausstellung Zeitmaschine Dom Chronologische Achse Themenraum Themenraum 15 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Grundriss Staffelgeschoss Kurien-und Studienhaus, 3. OG KSM Sporergasse Neugasse 46.05 m üNN Ausgang Tiefgarage Himmelssäule Einfahrt Tiefgarage Domherrenfriedhof 54.03 m üNN Roncalliplatz Bechergasse Unter Goldschm ied Am Hof Am Domhof Bischofsgartenstraße Unter Taschenm acher Ausgang Tiefgarage RGM Kurt-Hackenberg-PlatzMuseumsvorplatz Hafenstrasse +16,0 =70,09 ü.NN +21,70 =75,79 ü.NN +24,70 =78,79 ü.NN+19,45 =73,54 ü.NN - 6,00 =48,09 ü.NN Heinzel- männchen- brunnen Museum Ludwig KSM Kurien- und Studienhaus 16 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Lageplan Stand Weiterentwicklung Blick 4 Blick 5 Blick 3 17 Blick 3 Eingang Kurt- Hackenberg- PlatzAnlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 18 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Blick 4 Vorplatz Historische Mitte 19 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Blick 5 Am Hof Richtung Kurt- Hackenberg- Platz 20 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Stadtsilhouette Ansicht Am Hof 21 Stand Wettbewerbsentwurf Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 22 Lageplan Stand Überarbeitung Wettbewerb Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Am Hof/ Kurt- Hackenberg- Platz Stand Wettbewerb Sporergasse Neugasse 46.05 m üNN Ausgang Tiefgarage Himmelssäule Einfahrt Tiefgarage Domherrenfriedhof 54.03 m üNN Roncalliplatz Bechergasse ±0,00 =54,09 ü.NN 47,05 m üNN Unter Goldschmied Am Hof Am Domhof Bischofsgartenstraße Unter Taschenmacher Ausgang Tiefgarage Kurienhaus KSM RGM ± 0.00 Studienhaus RGM/ KSM Lichthof - 3.52 = 50,57 ü.NN - 3.52 Oberlicht V +16,50 IV +21,50 Kurt-Hackenberg-Platz Museumsvorplatz Heinzel- männchen- brunnen Museum Ludwig 23 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Lageplan Stand Wettbewerb 24 Kölner Stadtmuseum Lichthof - 3.52 ± 0.00 - 3.52 Römisch Germanisches Museum WC WC WC Kurien- haus Büro RGM/ KSM Theologische Fachbuchhandlung Museums Café ± 0.00± 0.00 ±0,00 =54,09 ü.NN Durchblick zum Mosaik Grosser Saal Kleiner Saal Projekt.- raum Vorraum Kaffee Gleichricht Projektionsraum WC D WC H Install. Lasten KühlraumInstall. E LT Abstellraum RGM Abstellraum Foyer Museumsshop WC Garderobe Saal Sonderausstellung Luftraum Vorplatz Historische Mitte Luftraum - 6.00 ± 0.00 ± 0.00 A A B B C C Neugasse 46.05 m üNN Ausgang Tiefgarage Himmelssäule Einfahrt Tiefgarage Roncalliplatz ±0,00 =54,09 ü.NN 47,05 m üNN Unter Goldschmied Am Hof Bischofsgartenstraße Ausgang Tiefgarage Kurt-Hackenberg-Platz Museum Ludwig Reduzierung der Kubatur KSM Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Grundriss Erdgeschoss Stand Wettbewerb - 6.80- 8.20 - 6.80 - 6.00 - 6.80 - 6.00 - 5.06 - 6.00 - 5.06 Zugang Pädagogik röm. Hafentor RGM Fahrradstellplätze A A B B C C ca. -8,20 =45,89 ü.NN -5,19=48,90 ü.NN Dombauhütte Bestand Archivfläche LagerAnlieferhof Lüftungszentrale (Museum Ludwig) Verteilerstation Lapidarium 2 Lapidarium 1 Umspannwerk Anlieferhof -5,96 =48,13 ü.NN -6,36 =47,73 ü.NN -5,19 =48,90 ü.NN Gefäl le 4,5% Rampe 8,0% -5,06 =49,03 ü.NN -4,96 =49,13 ü.NN -4.96 =49,13 ü.NN -4.96 =49,13 ü.NN -4,96 =49,13 ü.NN Aufenth. WC Verteilung E LT- Verteilung Waschr. Funde Wärter SortierraumVorraum Ruher.Umkleide WC Umkleide WC Wäsche Maschinenr. Vorräte Herren Aufenth. Damen Aufenth. Ausgrabungslager Magazin für Steinaltertümer Lapidarium Dyonisos Mosaik Klima Abstellr. Ausstellung für Steinaltertümer Heizung Elektro Klima Kältemaschine Frischluft Putzr. WC WC Eingang Magazin Maschinen -6,09 =48,00 ü.NN -5,06 =49,03 ü.NN Lasten -5,56 =48,53 ü.NN Lasten 25 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Eingangsniveau Kurt-Hackenberg Platz Stand Wettbewerb Vermeidung Eingriff in Bestand Tiefgarage Erhalt der bestehenden TG-Einfahrt
Anlage 6 Argumente gegen die Zeughausstraße
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Argumente gegen Zeughausstraße – für Historische Mitte Anlage 6 Auszug aus der Beschlussvorlage 1301/2015, Ratssitzung vom 12. November 2015 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=500409&type=do& „Für das KSM bedeutet es überdies: • eine Generalsanierung auch mit dem ursprünglich vo rgesehenen kleinen Erweiterungsbau beseitigt nicht die räumlich engen Grenzen (äußerst schmale Führung des Grundstücks, Begrenzung des Grundstücks durch die U-Bahn im westlichen Teil des Parkplatzes entlang der Römermauer mit der Konsequenz, dass wegen der Sicherung der römischen Mauer der gesamte U-Bahn- Bereich keine zusätzlichen Lasten aufnehmen kann) • sie setzt damit auch der Besucherführung im Innern des Zeughauses baulich enge Grenzen (extrem schmale Gebäudejoche, notwendige räumliche Engführungen bei Rundgängen, Begrenzung der inszenatorischen Möglichkeiten) • sie schafft konservatorisch große Herausforderunge n, da für die unterschiedlichen Materialien der Exponate des Stadtmuseums jeweils verschiedene Lösungen gefunden werden müssen (Insellösungen, Lichtschutz, Klima etc.), die wiederum in dieser räumlichen Engführung schwerer zu realisieren sind • sie steht vor der noch nicht planerisch gelösten s chwierigen Aufgabe, zwei sehr unterschiedliche historische Baudenkmäler mit einem Neubau und einer neu zu schaffenden Verbindung zwischen Zeughaus und Alter Wache (unterirdisch und/ oder oberirdisch) zu verbinden • sie hat den entscheidenden städtebaulichen Nachtei l des im Vergleich zum Roncalliplatz abgelegenen Standortes, zudem abgeschottet nach Süden zur Innenstadt und umgeben von stark befahrenen Straßenzügen • sie schafft keinen integralen, auch touristisch ve rmarktbaren Zusammenhang mit den Präsentationen des RGM und somit kein Gesamtkonzept für die Vermittlung der gesamten 2000-jährigen Geschichte Kölns. Dieses Problem kann am Standort Zeughausstraße zwar gelindert, aber letztlich nicht völlig gelöst werden • sie schafft zwar eine deutliche Verbesserung zum j etzigen Zustand, aber dennoch, auch bedingt durch die baulich existierenden Raster, insgesamt weniger an Flächen für Sonderausstellungen und vor allem für die Dauerausstellung • sie schafft bei geringerer Fläche zusätzlich (die am Standort Roncalliplatz entfallende) Notwendigkeit, zumindest in ausgewählten Auszügen die Zeit von den Römern bis zum Frühmittelalter (etwa bis in die Jahre 800-1000) zusätzlich anschaulich zu machen, da dies die Basis für die daran anknüpfende Stadtgeschichte ist • sie schafft zudem keine anschauliche direkte, sond ern eine lediglich indirekte Verbindung zum Dom, seinen Kunstschätzen und seiner Bedeutung für die Geschichte der Stadt • sie schafft dies auch nicht in Bezug auf eine dire kte Verbindung zu Altstadt, Rathaus und Rheinufer, die historisch ebenso prägend und touristisch ebenso attraktiv sind, jede Anbindung an die inzwischen weiterentwickelte und auch finanziell bezuschusste Via Culturalis würde entfallen • sie schafft nicht die synergetischen Verbindungen zu RGM und Dom (wissenschaftlich, Fachbibliotheken, Grafische Sammlungen, Restaurierungen, gemeinsames Foyer, Café, Shop, Anlieferung etc.) • sie ist mit wesentlich größeren Unwägbarkeiten ver bunden als die Realisierung eines Neubaus, zumal im historischen Bestand gearbeitet werden muss. Diese sind planerischer und technischer Natur (architektonische Verbindung der Bauten untereinander), können aber auch, bedingt durch die Baudenkmäler und die komplizierten Aufgabenstellungen, bislang nicht einschätzbare finanzielle Auswirkungen auf die oben geschätzte Summe haben (entweder diese Summe müsste dann erhöht werden oder es müsste auf einige Lösungen verzichtet werden, was die mit dem Standort verbundenen Möglichkeiten noch weiter einschränken würde) • sie schafft auf Dauer keine Situation, in der das KSM im Zusammenspiel der Kölner Museen eine hervorragende Position einnehmen kann: Bauliche Enge, der Standortnachteil und die weniger gut zu vermarktende touristische Ausstrahlung werden dazu führen, dass bei gleichbleibenden und selbst beim Einsatz höher personeller und finanzieller Ressourcen im Vergleich zum Standort Roncalliplatz in die Zeughausstraße wesentlich weniger zahlende Besucher finden werden. Es wird viel höherer Anstrengungen bedürfen, um auch in Bezug auf die Einnahmenentwicklung ein viel weit weniger attraktives Ergebnis herbeizuführen • Fazit: Eine solche Alternative (Generalinstandsetzung und Erweiterung des KSM in der Zeughausstraße) ist zwar angesichts der jetzigen Situation dringend geboten und bringt auch Verbesserungen, ist aber bei weitem weniger nachhaltig und zukunftsfähig, im Hinblick auf die zeitgemäße, besucherorientierte Präsentation der Stadtgeschichte, aber auch im Hinblick auf Image, Stadtmarketing und Finanzen.
Anlage 12 Gutachten Hecker Werner Himmelreich
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Prüfung der Störungen des Projektes
Sanierung Bühnen Köln
öffentlicher Teil
Gutachten
gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016
(AN/0533/2016 und AN/0891/2016) und dem Beschluss des Rech-
nungsprüfungsausschusses der Stadt Köln vom 24.11.2016
(AN/1987/2016)
HECKER WERNER HIMMELREICH
Seite 2 zum Gutachten vom 28.08.2017
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ....... 3
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ ................................ . 8
1. Getrennte Vergabe von Planung und Objektüberwachung - erst planen, .....................
dann bauen ................................ ................................ ................................ ............... 8
2. Prüfung und Qualitätssicherung der Planung ................................ ............................. 8
3. 3D-Planung ................................ ................................ ................................ ............. 10
4. Vorziehen der Leitdetailplanung ................................ ................................ .............. 10
5. Sicherung der Personaleinsatzplanung der extern beauftragten Planungsbüros ..... 10
6. Örtliche Präsenz der mit Leistungen der Projektsteuerung und der Objektüber- ..........
wachung beauftragten Planungsbüros, Qualität der Bauleitung ............................... 11
7. Prüfung der Auskömmlichkeit der Honorarkalkulation extern beauftragter ...................
Planungsbüros ................................ ................................ ................................ ........ 11
8. Terminplanung................................ ................................ ................................ ......... 12
9. Planung und Definition der Schnittstellen ................................ ................................ . 12
10. Risikomanagement ................................ ................................ ................................ .. 12
11. Projektstruktur ................................ ................................ ................................ ......... 13
12. Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung ................................ .............. 14
13. Marktsondierungen ................................ ................................ ................................ .. 14
14. Bestandsaufnahme beim Bauen im Bestand ................................ ........................... 14
15. Berücksichtigung der Realisierbarkeit und der Kosten eines Projekts in .....................
Planungswettbewerben ................................ ................................ ........................... 15
16. Verwendung eines internetbasierten Projektdatenraums ................................ ......... 15
17. Bildung von Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungsleistungen ................ 15
HECKER WERNER HIMMELREICH
Seite 3 zum Gutachten vom 28.08.2017
Zusammenfassung1
Unmittelbarer Anlass für die Bekanntgabe der Nichteinhaltung des für den 07.11.2015
vorgesehenen Eröffnungstermins in der Pressekonferenz vom 23.07.2015 war das Be-
kanntwerden einer immer größeren Zahl von Kollisionen in den haustechnischen Anlagen
(Technische Ausrüstung) in den Tagen und Wochen zuvor.
Die Primärursache der Projektstörung war die Vielzahl an Planungsdefizite n in der Pla-
nung der Technischen Ausrüstung. Es gab eine Vielzahl an offenen Planungsthemen, die
zu Störungen und Ausführungskollisionen führten. Dadurch war die Fertigstellung der an-
deren Ausbaugewerke behindert. Die Defizite der Haustechnikplanung (Ausführungspla-
nung) wurden zu einem überwiegende n Teil in die Werkstatt - und Montageplanung der
ausführenden Unternehmen der Gewerke der Technischen Ausrüstung übertragen. Bei
der Bauausführung der technischen Gewerke wurde sodann sichtbar, dass insbesondere
hinsichtlich der Koordination der Planungen z u den einzelnen Anlagengruppen unterei-
nander Schnittstellenkollisionen bestanden. Teilweise wurde diese nicht kollisionsfreie
Planung ausgeführt, mit dem Ergebnis, dass zahlreiche Kollisionen von technischen An-
lagen heute auf der Baustelle festgestellt werden können.
Festzustellen sind darüber hinaus Defizite in der Objektüberwachung der Technischen
Ausrüstung. Die Zahl der im Projekt eingesetzten Bauleiter für Haustechnik war zu gering,
so dass die bestehenden Planungsdefizite der Technischen Ausrüstung auch im Zuge der
Bauausführung nicht behoben werden konnten.
Hinzu kamen weitere Störungsfaktoren, die die Einhaltung der Kosten - und Terminziele
des Projekts infrage stellten. Dies waren die Überschneidungen der Leistungsphasen der
Planung wegen des sehr eng gesteckten Terminrahmens, ferner die Kampfmittelerkun-
dung, die umfangreicher notwendig war als ursprünglich vorgesehen, sowie Maßabwei-
chungen in Bereichen der Gebäude, die wegen des zunächst noch laufenden Spielbetrie-
bes erst spät zugänglich wurden und untersucht werden konnten, und eine HDI-Unterfan-
gung (Unterfangung im Hochdruckinfektionsverfahren) des Opernhauses, weil sich nach
Beginn der Baumaßnahme herausstellte, dass die Pfahlgründung des Opernhauses an-
1 Im Hinblick auf die bestehenden Verpflichtungen der Stadt Köln zur Wahrung von Vergabe- und Geschäfts-
geheimnissen sowie zur Verschwiegenheit, die sich aus vergaberechtlichen Bestimmungen, abgeschlos-
senen Verträgen und vertraglichen Treuepflichten ergeben, ist nur dieser Teil des Gutachtens öffentlich.
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Seite 4 zum Gutachten vom 28.08.2017
ders ausgeführt war, als dies in den Bestand splänen verzeichnet war. Ein weiterer Stö-
rungsfaktor waren umfangreiche Betonsanierungen, deren Notwendigkeit in den zugäng-
lichen Bereichen vor Beginn der Baumaßnahme aufwändig geprüft worden war, die aber
auch in drei vorher nicht zugänglichen und damit n icht prüfbaren Bereichen erheblichen
Zusatzaufwand auslösten.
Die im August 2015 eingetretene Insolvenz der mit drei Vergabeeinheiten der Techni-
schen Ausrüstung beauftragten Firma Imtech hätte isoliert betrachtet mutmaßlich eben-
falls zur Verschiebung des Eröffnungstermins am 07.11.2015 geführt. Hätten vor allem
die Störungen aus dem Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung nicht bestan-
den, hätte jedoch die Bautätigkeit in den Gewerken der Firma Imtech einige Monate später
wieder aufgenommen werden können.
Hintergrund und damit Sekundärursache für die Projektstörung war u. a., dass die von
Planungsbüros angebotenen Honorare die Kosten der Planer für den tatsächlich in die-
sem Projekt erforderlichen Personaleinsatz nicht abdeckten. Defizite waren auch in den
Leistungen anderer externer Beauftragter, die seinerzeit am Projekt beteiligt waren, fest-
zustellen. Dies betrifft u. a. die Obj ektüberwachung des gebäudeplanenden Architektur-
büros, die Defizite hinsichtlich der personellen Kapazitäten, der Qualitätssicherung vor
Ort, der Mängelverfolgung und der Terminplanung aufwies. Zwischen externen Projekt-
beteiligten untereinander sowie zwischen diesen und dem Bauherrn sowie der Projektlei-
tung kam es mitunter auch bei hinreichender Klarheit der diesbezüglichen vertraglichen
Regelungen zu Diskussionen über Schnittstellen sowie den Umfang und den Inhalt von
Leistungspflichten. Dies ist als eine Folge der nicht kostendeckenden , von den Planern
aber selbst so angebotenen Honorierung der Planer zu bewerten. Ein ordnungsgemäßes
Projekthandbuch, in dem die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten hinreichend ge-
klärt waren, lag vor.
Weitere Umstände wurden nicht selbst kausal für die Absage des Eröffnungstermins und
für die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des Projekts. Sie verschärften jedoch die Prob-
lematik und trugen zur Schaffung einer Situation bei, in der das Hinzutreten der weiteren
aufgeführten Umstände die Neuaufstellung in der jetzt veranlasste n Form notwendig
machte.
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Seite 5 zum Gutachten vom 28.08.2017
Für die Bühnen als Bauherr war die Einhaltung des Wiedereröffnungstermins von überra-
gender Bedeutung. Das mit dem Projekt verbundene Interim stellt eine außerordentliche
Belastung der Bühnen dar. Es ist nicht nur eine enorme Herausforderung für den Betrieb
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bühnen mit unvermeidbaren Einschränkun-
gen bei der Qualität der Darbietungen (Akustik, bühnentechnische Möglichkeiten, Kom-
fort), sondern führt auch zu Mindererlösen bei gleichzeitig hö heren Ausgaben. Die Ter-
mintreue war für die Bühnen auch deshalb besonders wichtig, weil der Opern- und Thea-
terbetrieb eine langfristige Disposition erfordert. Der Einhaltung des Terminziels wurde
deshalb oberste Priorität eingeräumt. Solange die Chance bestand, den Endtermin noch
einzuhalten, wurden daher die insoweit bestehenden und in den Monatsberichten doku-
mentierten Risiken, die sich während des Projektes und insbesondere mit Beginn der Aus-
führung der technischen Gewerke verstärkte n, sowie die durch de n Interimsspielbetrieb
verursachten weiteren für den Bauherrn entstehenden Nachteile in Kauf genommen.
Die Zusammenstellung der Projektmanagementebene mit dem Zusammenwirken von
Bauherr, Projektleitung und der extern vergebenen Projektsteuerung mit Abstim mungen
im Bauherren -Jour-fixe war dem Projekt angemessen. Ein regelmäßiges Problem bei
Großprojekten sind Eingriffe des Bauherrn während des Projekts, die ungeplante Auswir-
kungen insbesondere auf Kosten und Termine haben können. Solche nachteiligen Ein-
griffe des Bauherrn sind bei dem hier zu beurteilenden Bauvorhaben jedoch nicht festzu-
stellen. Die Besetzung der Projektleitung war insbesondere auch ingenieurfachlich kom-
petent. Der Bauherr und die Projektleitung wurden durch die Projektsteuerung in einer
wichtigen Projektmanagementfunktion ergänzt, was dem regelmäßigen Vorgehen öffent-
licher Auftraggeber und im Übrigen der Empfehlung Nr. 8 der Reformkommission Bau von
Großprojekten und dem Aktionsplan Großprojekte der Bundesregierung entspricht. Als für
die we sentlichen Projektentscheidungen zuständiges Gremium wurde ein Bauherren -
Jour-fixe gebildet. Die erforderlichen Entscheidungen wurden in dieser Projektstruktur ge-
troffen.
Die Stadt und die Bühnen als öffentlicher Bauherr sind darüber hinaus in kommunalver-
fassungsrechtlich, haushaltsrechtlich und vergaberechtlich begründete Strukturen einge-
bunden. Hierdurch sind Prozessabläufe zu beachten, die bei den Projektbeteiligten not-
wendigerweise Aufwand auslösten. Der – an rechtlich und sachlich nicht vermeidbare und
daher an sich nicht zu beanstandende – Aufwand führte vor dem Hintergrund des Termin-
drucks zu einem Zielkonflikt. Ein sehr hoher Aufwand entstand für die Projektbeteiligten
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Seite 6 zum Gutachten vom 28.08.2017
in der Projektkrise, in der Bauherr und Projektleitung infolge ihrer Einbindung in die städ-
tischen Strukturen sowie ihrer zusätzlichen Belastung durch die kommunalverfassungs-
rechtlich gebotene Berichterstattung an Gremien sowie die Beantwortung von Anfragen
und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt
waren. Eine personelle Aufstockung von Kapazitäten war nur eingeschränkt möglich.
Zu einer Verschärfung der Situation – ohne dass diese Umstände unmittelbar zur Nicht-
einhaltung des Eröffnungstermins am 07.11.2015 führten – trugen ferner notwendige Neu-
ausschreibungen wegen Kostenüberschreitungen sowie Kündigungen wegen Firmenin-
solvenz bei.
Ohne unmittelbare Auswirkung auf den Kausalverlauf, der zur Absage des Eröffnungster-
mins am 07.11.2015 führte, blieben weitere, das Projekt belastende Umstände:
Grundsätzlich ist der Einsatz eines internetbasierten Projektdatenraums Stand der
Technik und empfehlenswert. Die gewählte Struktur des konkret genutzten Daten-
raums erschien jedoch Projektbeteiligten, die nur zeitweise und punktuell mit dem
System zu a rbeiten hatten, unkomfortabel und benutzerunfreundlich. Zu berück-
sichtigen ist, dass in der Praxis die störungsfreie Nutzung eines komplexen EDV-
Systems eine intensive Schulung der Nutzer sowie das ständige Befassen der
Nutzer mit dem System voraussetzt.
Bei der Planung des vorliegenden Bauvorhabens war eine Vielzahl von Regelwer-
ken einzuhalten. Insoweit bestanden mitunter Schwierigkeiten, notwendige oder
mögliche Abweichungen mit den dafür jeweils zuständigen Stellen abzustimmen.
Als nachteilig (aber im Hinblick auf den Endtermin schließlich folgenlos) erwies
sich teilweise die Kleinteiligkeit der Losbildung bei der Einzelvergabe , die zu zu-
sätzlichen Schnittstellenproblemen führte.
Zumindest zeitweise Erschwernisse entstanden zudem durch die verzögerte Über-
gabe der Opernterrassen durch den früheren Mieter.
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Seite 7 zum Gutachten vom 28.08.2017
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, die Ursachen für die Störungen des Projektes Sanie-
rung der Bühnen am Offenbachplatz zu identifizieren und daraus Handlungsempfehlun-
gen abzuleiten, die bei künftigen Projekten die Wahrscheinlichkeit des Eintritts zumindest
dieser – wenn auch nicht aller denkbaren – Störungsursachen zu reduzieren.
Die Verursachung der Projektstörung beim Projekt Sanierung der Bühnen am Offenbach-
platz zeigt, dass der Bauherr wesentlich von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung
der am Projekt beteiligten Auftragnehmer abhängig ist. Selbst wenn der Bauherr typische
eigene Fehler – wie nachträgliche Eingriffe in das Baugeschehen – vermeidet, ist der Pro-
jekterfolg nicht gewährleistet. Der Bauherr kann lediglich etwa durch eine sorgfältige Pro-
jektaufstellung mit detaillierter Schnittstellendefinition, präzise n Leistungsbeschreibun-
gen, projektbezogen vorbereitete n Vergabeverfahren, auskömmlicher Honorierung von
Planungs- und Objektüberwachungsleistungen, der Einrichtung einer außergerichtlichen
Streitbeilegung, der Trennung von Planung und Objektüberwachung und der Qualitätssi-
cherung der Planung das in seiner Macht Stehende veranlassen. Dadurch kann der Bau-
herr Vorkehrungen treffen, um ordnungsgemäße Leistungen zu beauftragen und seine
Vertragspartner hierzu anzuhalten. Dennoch auftretende Mängel können dann möglichst
frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden. Besonders wichtig ist die Beachtung des
Grundsatzes „erst planen, dann bauen“.
Bauprojekte können regelmäßig nicht ausschließlich danach ausgerichtet werden, was für
das Baugeschehen erforderlich oder wünschenswert wäre. Vor allem durch die Anforde-
rungen und Zwänge, die für den Nutzer bestehen, entsteht regelmäß ig ein Termindruck,
der bei der Projektgestaltung zu berücksichtigen ist. Der Terminzwang tritt in Konflikt mit
den (auch) terminlichen Unwägbarkeiten, die vor allem mit Großbauvorhaben verbunden
sind.
Die in unserem Gutachten getroffenen Feststellungen beruhen auf der Prüfung definierter
Quellen. Gegenstand unserer Untersuchung war nicht die juristische Prüfung konkreter
Rechtsansprüche unter den Projektbeteiligten und insbesondere der Bühnen der Stadt
Köln gegen Dritte, insbesondere auch nicht hinsichtli ch der Tatbestandsmerkmale der
Pflichtverletzung und des Verschuldens. Diesbezügliche Prüfungen und Darstellungen
sind ggf. in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzunehmen
und bleiben diesen vorbehalten.
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Seite 8 zum Gutachten vom 28.08.2017
Aus den Feststellungen leiten wir die nachfolgend zusammengefassten Handlungsemp-
fehlungen ab. Diese Empfehlungen können keine abgeschlossene Checkliste für die er-
folgreiche Durchführung künftiger Großprojekte darstellen. Eindeutiges Ergebnis der
Quellenlage ist, dass es kein allge meingültiges Rezept für die Abwicklung von Großpro-
jekten gibt. Vielmehr sind stets die Besonderheiten des einzelnen Projekts zu erfassen
und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Lösungen zu erarbeiten.
Die Handlungsempfehlungen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand des Jahres 2017.
Vorwürfe gegen die damals handelnden Personen, die über diesen Kenntnisstand nicht
verfügten, können daher grundsätzlich aus den von uns formulierten Handlungsempfeh-
lungen nicht abgeleitet werden.
Handlungsempfehlungen
1. Getrennte Vergabe von Planung und Objektüberwachung - erst planen, dann bauen
a)
Die Planung (Leistungsphasen 1-7) und die Objektüberwachung-Bauüberwachung (Leis-
tungsphase 8) sollten insbesondere beim Leistungsbild der Technischen Ausrüstung
(§ 55 HOAI 2013, Anlage 15 zu § 55 HOAI 2013) getrennt vergeben werden. Die Tätigkeit
der Objektüberwachung sollte schon mit dem Beginn der Planung einsetzen. Der Objekt-
überwacher sollte zugleich mit der Prüfung der Planung beauftragt werden. Dies setzt
zugleich voraus, dass der Grundsatz "erst planen, dann bauen" beachtet wird. Ein Bau-
beschluss sollte erst auf Grundlage einer abgeschlossenen Ausführungsplanung erfolgen.
b)
Auch bei der Objektplanung Gebäude (Architektenleistung) ist unseres Erachtens eine
Trennung zwischen der Planung (Leistungsphasen 1 -7) und der Objektüberwachung
(Leistungsphase 8) zu empfehlen.
2. Prüfung und Qualitätssicherung der Planung
a)
Alternativ zur getrennten Vergabe von Planung und Objektüberwachung beim Leistungs-
bild der Technischen Ausrüstung kann eine zeitliche Trennung zwischen der Planung zu-
mindest der Leistungsphasen 1-5 und dem Baubeginn vorgesehen werden. Zwischen den
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Seite 9 zum Gutachten vom 28.08.2017
Abschluss der Planung und dem Baubeginn könnte eine Phase zur Prüfung der Planung
durch einen externen Planprüfer eingeschoben werden.
b)
Unabhängig davon ist die parallele Prüfung der Ausführungsplanung der Technischen
Ausrüstung (Leistungsphase 5) durch den Brandschutzplaner zu empfehlen.
c)
Die Inbetriebnahmeplanung der Anla gen der Technischen Ausrüstung sollte rechtzeitig
beauftragt werden.
d)
Empfehlenswert sind des Weiteren eine gesonderte Qualitätssicherung der Ausführung
der Technischen Ausrüstung und eine entsprechende Überwachung, die mit der Projekt-
steuerungsleistung verbunden werden kann. Die Qualitätssicherung, insbesondere im Be-
reich der Technischen Ausrüstung, sollte in intensiver Form Bestandteil der Projektsteue-
rungsleistung sein. Dies sollte sowohl im Vergabeverfahren als auch in der Leistungsbe-
schreibung des Projektsteuerungsvertrages angemessen berücksichtigt werden.
e)
Bei der Vergabe von Projektsteuerungsleistungen sollte besonderer Wert auf die Kompe-
tenz im Bereich der Technischen Ausrüstung gelegt werden. Dies kann insbesondere
durch die Abfrage von dies bezüglichen, einschlägigen Referenzen und der Qualifikation
des vorgesehenen Personals geschehen. Die Qualifikation des Leitungspersonals der
Projektsteuerung kann auch eines der Zuschlagskriterien bei der Vergabe dieser Leistun-
gen sein.
f)
Die Beauftragung eines Planungskoordinators sollte geprüft werden. Dabei handelt es
sich gewissermaßen um die Planung der Planung. Gegenstand der Planungskoordination
ist insbesondere die Abstim mung und Festlegung von Planungs dauern, notwendigen
Prüfzeitläufen sowie Entscheidungs- und Freigabeterminen.
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Seite 10 zum Gutachten vom 28.08.2017
g)
Eine andere Strategie kann darin bestehen, Planungsleistungen zusammenzufassen und
als General planung zu vergeben. Dabei sind die vergaberechtlichen Beschränkungen
(§ 97 Abs. 4 GWB) zu berücksichtigen.
3. 3D-Planung
Die 3D-Planung bzw. 3 D-Modellierung ist sinnvoll, um die Kollisio nsplanung zu erleich-
tern. Die 3D-Planung muss dabei von Anfang an durchgeführt und von allen Leistungsbil-
dern genutzt werden. Daher ist es Sache des Bauherrn, zu Projektbeginn die Leitlinien für
die Nutzung digitaler Methoden festzulegen. Zu empfehlen ist eine 3D-Planung, die beim
Bauen im Bestand auf einer bereits in 3D erfolgten Bestandserfassung und Bestandsauf-
nahme basiert. Eine BIM-Planung (Building Information Modeling) ist hingegen nicht zwin-
gend, sollte aber geprüft werden. Eine BIM-Planung dürfte allenfalls erst mittelfristig um-
setzbar sein.
4. Vorziehen der Leitdetailplanung
Zu empfehlen ist des Weiteren, die Ausführung von allen technischen sowie kosten- und
terminrelevanten (Leit-) Details in die Entwurfsplanung in diesem Leistungsbild vorzuzie-
hen, um bereits in früheren Leistungsphasen eine erhöhte Kosten - und Terminsicherheit
zu erlangen.
5. Sicherung der Personaleinsatzplanung der extern beauftragten Planungsbüros
a)
Zu empfehlen ist eine gesonderte Prüfung der von den Bietern vorgesehenen Personal-
einsatzplanung insbesondere im Bereich der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung,
Bauleitung) im Rahmen der Verhandlungen, die in dem diesbezüglichen Vergabeverfah-
ren zu führen sind. Dabei sollte von einem realistisch angenommenen Bedarf ausgegan-
gen werden, der die Besonderheiten des konkreten Bauvorhabens (Zahl der tatsächlichen
Baustellen, beauftragte Anlagengruppen, Bauen im Bestand) berücksichtigt.
b)
Der als notwendig erachtete Personal einsatz sollte ausdrücklich in den Planungsverträ-
gen als „mindestens geschuldet“ vereinbart werden, ohne jedoch den werkvertraglichen
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Seite 11 zum Gutachten vom 28.08.2017
Charakter des Vertrages zu ändern. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschließlich) für
die Planung und Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung.
6. Örtliche Präsenz der mit Leistungen der Projektsteuerung und der Objektüberwa-
chung beauftragten Planungsbüros, Qualität der Bauleitung
a)
Bei der Vergabe und Vertragsgestaltung für die Leistungen der Projektsteuerung, der Ob-
jektüberwachung Gebäude und der Objektüberwachung Technische Ausrüstung sollte die
örtliche Präsenz in erforderlichem Umfang besonders berücksichtigt bzw. vorgeschrieben
werden, ohne den werkvertraglichen Charakter des Vertrages zu ändern.
b)
Bei der Vergabe dieser Leistungen sollte die Qualität der Projektsteuerung vor Ort bzw.
der Bauleitung in den Vergabeverfahren insbesondere durch Abfrage entsprechender,
einschlägiger Referenzen und der Berücksichtigung der Qualifikation des einzusetzenden
Personals, z. B. als Zuschlagskriterium, besonders beachtet werden.
7. Prüfung der Auskömmlichkeit der Honorar kalkulationen extern beauftragte r Pla-
nungsbüros
a)
Zu empfehlen ist, dass während der laufenden Vergabeverfahren die angebotenen
Planerhonorare unter Berücksichtigung der von den Planungsbüros intern regelmäßig ver-
wendeten Kalkulationen nach Mannzeiten auf ihre Auskömmlichkeit hin geprüft werden.
Dabei sind die Besonderheiten des Bauvorhabens (Größe, Komplexität) sowie der vo-
raussichtlich erforderliche Personaleinsatz zu berücksichtigen. Eine solche Prüfung kann
ggf. von einem externen Projektbeteiligten übernommen werden, der mit der Kalkulations-
weise von Planungsbüros selbst vertraut ist.
b)
Außerdem empfiehlt es sich unseres Erachtens, Honorarverhandlungen mit Planungsbü-
ros mit Vorsicht zu führen. Das Ziel, möglichst geringe Honorare zu erreichen, ist nicht
uneingeschränkt erstrebenswert. Andererseits besteht keine Veranlassung, überhöhte
Honorare zu akzeptieren. Bei den Preisverhandlungen ist ein dem Projekt angemessener
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Seite 12 zum Gutachten vom 28.08.2017
Ausgleich zwischen dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Spar-
samkeit der Haushaltsführung einerseits und der Vermeidung der Vereinbarung von un-
auskömmlichen Vergütungen andererseits zu finden.
8. Terminplanung
Eine weitere Handlungsempfehlung besteht in einer realistischen und fundierten Termin-
planung. Zu berücksichtigen ist dabei der für den Bauherrn bestehende Zielkonflikt zwi-
schen einer größeren Sicherheit bei der Terminplanung einerseits und der Vermeidung
von ggf. massiven Nachteilen einer längeren Interimszeit andererseits. Die Empfehlung
kann daher nur sein, diese Risikoentscheidung bewusst und auf der Grundlage möglichst
realistischer Annahmen zu treffen.
9. Planung und Definition der Schnittstellen
a)
Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen über Leistungsinhalte und Schnittstellen soll-
ten in einer detaillierten Bedarfsplanung vor dem Projektstart die Leistungsbilder der Pla-
nungsleistungen untereinander sowie im Verhältnis zu den Aufgaben des Projektmana-
gements und des Bauherrn abgeglichen und definiert werden.
b)
Die Leistungsbilder sollten sowohl in den Vergabeunterlagen als auch in den Planungs-
verträgen möglichst klare Definitionen der zu bringenden Leistungen enthalten, die ggf.
- insbesondere bei besonders großen und komplexen Bauvorhaben - in ihrem Detaillie-
rungsgrad über die entsprechenden Anlagen zur HOAI hinausgehen.
c)
Auf die juristische Projektbegleitung von Beginn des Projektes an sollte in diesem Zusam-
menhang besonderer Wert gelegt werden.
10. Risikomanagement
Geprüft werden kann, ob ein Risikomanagement (auch wirtschaftliches Risikomanage-
ment bzgl. der Kostenentwicklung) bei einer externen Projektsteuerung, bei der Projekt-
leitung oder bei einem Dritten eingerichtet wird.
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Seite 13 zum Gutachten vom 28.08.2017
11. Projektstruktur
a)
Soweit die Bauherrnkompetenz fachlich und kapazitativ nicht den Anforderungen des Pro-
jekts entspricht, ist die Schaffung ausreichender fachlicher Kapazitäten mit ausreichenden
Qualifizierungen auf allen Ebenen, auch durch externe Unterstützung sowie unter Inkauf-
nahme zusätzlicher Honorare, zu empfehlen.
b)
Insbesondere ist die Prüfung zu empfehlen, ob eine Projektleitungsassistenz und/oder ein
Sekretariat der Projektleitung besetzt und ggf. extern vergeben werden kann. Ferner kann
geprüft werden, ob die Pr ojektsteuerung mit Teilleistungen der Projektleitung beauftragt
werden kann.
c)
Eine Sicherstellung der ausreichenden Personalisierung für innerstädtische Aufgaben ist
zu empfehlen, sofern und soweit ein entsprechender Personaleinsatz im Hinblick auf ei-
nen Zielkonflikt mit engen Terminvorgaben zu einer projektorientierten Abwicklung der
rechtlich und sachlich gebotenen innerstädtischen Prozessabläufe beitragen kann . Dies
betrifft sowohl den Bauherrn/Nutzer als auch die Projektleitung, ferner die anderen zu be-
teiligenden städtischen Stellen wie die Vertragsabteilung, das Vergabeamt, das Bauauf-
sichtsamt und andere.
d)
Unsere weitere Empfehlung ist, die Projektarbeitsebenen von Aufgaben im Zusammen-
hang mit der Beantwortung von Gremien- und Presseanfragen sowie der Öffentlichkeits-
arbeit freizuhalten. Dies könnte durch Einrichtung einer gesonderten und zentralen Stelle
für Gremien-, Öffentlichkeits- und Pressearbeit im Projekt geschehen, die sich freilich mit
der Projektarbeitseben rückkoppeln muss.
f)
Die Stellen, die für die Umsetzung der für das Projekt relevante n Regelwerke zuständig
sind, sollten (wie tatsächlich geschehen) frühzeitig eingebunden werden. Notwendige o-
der mögliche Abweichungen sollten frühzeitig eingeplant werden.
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Seite 14 zum Gutachten vom 28.08.2017
g)
Mittel- bis langfristig kann die Bildung eines kommunalübergreifenden Spezialistenteams
für kommunale Großprojekte geprüft werden.
12. Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Zur Vermeidung langandauernder und das Projekt belastender Streitigkeiten ist die Ein-
führung von Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung wie Mediation und Ad-
judikation zu empfehlen.
13. Marktsondierungen
Bei Planungsleistungen insbesondere für komplexe und spezielle Projekte mit besonde-
ren Anforderungen sollten vor dem Beginn der Vergabe verfahren Marktsondierungen
durchgeführt werden. Der Bauherr kann diese Markterkundungen auch nutzen, um pro-
aktiv für eine Beteiligung an den bevorstehenden Vergabeverfahren zu werben.
14. Bestandsaufnahme beim Bauen im Bestand
a)
Beim Bauen im Bestand sollte auf eine ordnungsgemäße, sorgfältige und aussagekräftige
Bestandsaufnahme (Voruntersuchung) des Baubestandes vor Planungsbeginn besonde-
rer Wert gelegt werden. Dabei sollten insbesondere die absehbar kritischen Bereiche wie
vorhandene Schächte besonders berücksichtigt werden.
b)
Zu empfehlen ist ferner beim Bauen im Bestand die Einplanung von Pufferzeiten zwischen
der Räumung des Gebäudes durch den Vornutzer und dem Baubeginn. Diese Empfeh-
lung kollidiert freilich mit der Zielsetzung eines möglichst frühze itigen Fertigstellungster-
mins. Beim Verzicht auf Pufferzeiten zur Realisierung eines Termins ist das daraus resul-
tierende Risiko wegen einer möglicherweise unzureichenden Bestandsaufnahme des
Baubestandes einzukalkulieren.
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Seite 15 zum Gutachten vom 28.08.2017
15. Berücksichtigung der Realisierbarkeit und der Kosten eines Projekts in Planungs-
wettbewerben
a)
Bei künftigen Planungswettbewerben ist die Prüfung zu empfehlen, ob die Realisierbarkeit
eines Projekts und die Kosten noch stärker als bisher bereits im Wettbewerb berücksich-
tigt werden können.
b)
Sollte eine Grobkostenschätzung noch nicht Bestandteil des Wettbewerbsbeitrags sein,
so könnte diese für die Wettbewerbsbeiträge der Preisträger durchgeführt werden. In Be-
tracht kommt aber auch eine Berücksichtigung des Ergebnisses der Grobkostenschät-
zung in dem Verhandlungsverfahren, das sich an den Planungswettbewerb anschließt.
c)
In Betracht gezogen kann des Weiteren die Weiterführung der Planung von Beiträgen
mehrerer Preisträger des Wettbewerbs bis zu einem Stadium, in dem die Realisierbarkeit
und die Kosten auf einer belastbaren Grundlage beurteilt werden können. Auch die Er-
gebnisse dieser Planungen können ggf. in dem Verhandlungsverfahren, das sich an den
Planungswettbewerb anschließt, berücksichtigt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die
Beauftragung solcher Lösungsvorschläge angemessen zu vergüten ist (§ 77 Abs. 2 VgV).
16. Verwendung eines internetbasierten Projektdatenraums
Die Verwendung eines internetbasierten Projektdatenraums mit übersichtlicher, sinnvoll
und projektorientiert gestalteter St ruktur ist zu empfehlen. Ein Projektdatenraum kann
nicht als Ersatz für die örtliche Präsenz des Projektsteuerers oder anderer Projektbeteilig-
ter dienen.
17. Bildung von Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungsleistungen
Die vergaberechtlichen Möglichkeiten zu einer Zusammenfassung von Einzelgewerken,
etwa zur Bildung von Gewerkegruppen, sollten zur Vermeidung von Störungen bei der
Ausführung unmittelbar aufeinander aufbauender Gewerke und zur Reduzierung der Zahl
von Schnittstellen ausgeschöpft werden.
Anlage 13 Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung
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Köln Realisierungswettbewerb 'Historische Mitte' Protokoll des Preisgerichtsverfahrens Freischlad + Holz im Auftrag der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Metropolitankapitel der Hohen Domkirche 9 1010 Leitbild: ‘Solitäre, Gassen und Plätze‘ Der Entwurf überrascht mit einem genialen Gedanken. Er öffnet die Passage des Roncalliplatzes, von der Westseite des Domes kommend, über die eigen tliche Platzfläche nach Süden und schafft einen intimen Vorplatz, der drei solitäre Baukörper – das bestehende Römisch-Germanische Museum, den Neubau des Stadtmuseum und den Neubau des Kurien- und Studiengebäudes des Römisch-Germanischen Museums verbindet und überdies den Besucher zentral zu den Eingängen führt. Dadurch gelingt es, dem Stadtmuseum sowohl zum Roncalliplatz wie zum Kurt- Hackenberg- Platz und zur Straße Am Hof eine eigenständige und überraschend selbstvers tändliche Adresse zu verschaffen. Fast beiläufig wird erreicht, das schwebende Volumen des Römisch- Germanischen-Museums in seiner architektonischen Qualität weit bes ser herauszustellen, als dies gegenwärtig der Fall ist. Der schlanke und in seiner Höhe gegen über dem Stadtmuseum reduzierte Baukörper des Studienhauses wie des Kurienhauses zeugt von vornehmer Zurückhaltung. Er fasst die Platzanlage ohne den Durchblick auf d as Südportal des Domes zu behindern und setzt sich gleichzeitig in ein proportional gutes Verhältnis zur Bebauung der gegenüberliegenden Straßenseite Am Hof. Das Kurienhaus bleibt einschließlich de r Buchhandlung an seinem historischen Ort, die geforderte Realteilung ist im Entwurf realisiert. Durch die markante Positionierung des Stadtmuseums im Südosten des Domhügel s schafft es der Entwurf, Kathedrale, Museen und Philharmonie zu einem großartigen Kulturforum zu verbinden, bei dem der neu gestaltete Kurt-Hackenberg-Platz eine sinnvolle Fassung erhält, die zu einer Belebung des Stadtraums führen wird. Die extrem schlüssige städtebauliche Disposition findet ihre Entsprechung im Innern der Baukörper. Die Grundrissstruktur ist äußerst funktional und erfüllt mit einer Vielzahl von Synergien alle gestellten Anforderungen. Dabei besticht in allen Bauteil en die Klarheit der räumlichen Anordnung und Wegführungen. Im Stadtmuseum wird die geplante Ausstellungskonzeption berücksichtigt. Hier führt die „Zeitmaschine Dom“ zu einem panoramaartigen Ausblick. Die Breite der gut angeordneten Treppenanlagen bedar f allerdings wie die Raumgröße für das Stadtmodell einer Überprüfung. Für das Römisch-Germanische - Museum ist die Rückführung der Hafenstraße an ihren historischen Or t, ihre unmittelbare Anbindung an die Ausstellungsräume und ihre Verlängerung zum römischen Hafentor s ehr zu begrüßen. Bei allen positiven Aspekten sieht das Preisgericht in einem P unkt die Notwendigkeit der Optimierung: Das Stadtmuseums erfordert mit der selbstbewusst gesetzten Höhe des Gebäudes eine originäre Fassade mit gestalterisch verfeinertem Au sdruck.
allgemeine Informationen zu den Leistungsphasen nach HOAI
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[1] Die Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung (3%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Klären der Aufgabenstellung - Beratung zum gesamten Leistungsbedarf - Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - Zusammenfassung der Ergebnisse - Bestandsaufnahme - Standortanalyse - Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit Leistungsphase 2, Vorplanung (7%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Grundlagenanalyse - Abstimmung der Zielvorstellungen - Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen - Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter - Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung - Verhandlungen mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit - Kostenschätzung - Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach Grundsätzlich verschiedenen Anforderungen - Finanzierungsplanung, Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse - Mitwirken bei der Kreditbeschaffung - Durchführen der Bauvoranfrage - Anfertigen von Perspektiven, Muster, Modelle - Aufstellung der Zeit- und Organisationsplanung - Gebäude- und Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien Leistungsphase 3, Entwurfsplanung (11%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Bearbeiten des Planungskonzeptes - Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs - Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit - Kostenberechnung und Kostenkontrolle - System- und Integrationsplanung - Analyse von Alternativen / Varianten mit Kostenuntersuchung / Kostenoptimierung - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Kostenberechnung durch aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung(6%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen - Einreichen des Baugesuches - Begleitung des Genehmigungsverfahrens - Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung - Erarbeitung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren - Unterstützung des Bauherrn in Widerspruch- oder Klageverfahren - Ändern der Genehmigungsunterlagen Leistungsphase 5, Ausführungsplanung (25%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 - Ausführungspläne - Detail- und Konstruktionszeichnungen - Einarbeiten von Fachplanungen - Detaillierte Objektbeschreibung als Raumbuch - Detailmodelle - Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter [2] Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe (10%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen - Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen - Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke - Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Raumbuch - Kostenübersichten mit Auswertung der Beiträge an der Planung fachlich beteiligter Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe (4%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Einholen, Prüfen und Auswerten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels - Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung - Kostenanschlag und Kostenkontrolle - Prüfen und Werten von Angeboten und Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen Leistungsphase 8, Objektüberwachung (31%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Überwachen und Koordinieren der Ausführung - Aufstellen und Fortschreiben eines Zeitplans, Führen eines Bautagebuches - Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung - Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle - Organisation behördlicher Abnahmen - Übergabe des Objekts - Auflisten der Gewährleistungsfristen - Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von Zahlungsplänen und differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen - Über die Grundleistung hinausgehende Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter Leistungsphase 9, Objektbetreuung und Dokumentation (3%) Grundleistungen Besondere Leistungen - Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen - Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen - Aufstellen von Bestandspläne, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse, Wartungsanweisungen - Objektbeobachtung und -verwaltung, Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen - Baubegehungen nach Übergabe - Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei - Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten - Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
Anlage 10 Planunterlage Leitungen Iststand und Studie Leitungsverlegung
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Anlage 10 97 1. — ERPENDEISEENG uoy ul pn SyosuojsiH pue}ssgsdunne] ua ıpeıs Jap WEBB:EE::: yeyasumapnegen EPEIITISTITEIIIICTENTITENTTTEST | een Br ENEOHE ET Eee SEE EEE —— Ye. L ‚uyeynz ] | zeıdijeouoy | | | | amnanı | ancean | k | ! uane an) uunasny 1 weg wog } EITEIE] ! Anlage 10 ANVIHOIN Tann] ERBETEN EI EEE EIE Br ENECHEN moyaumnun, worum, mes meyaas gu meyaas rt anssnung ren 1 j Dune ange II ı7 Zeld-BraquagpeH-uny neqpok yaınp wong Pun Mg nepong = ve | SE ongatınamannı ANVIHORIINA » ernennen sell zbs . Yu Ppuejssgsdunne] ie BIADS-AUWaBrUr N -usineg II M uI9y peIS Jap IH | = \ y u |yeybsumepnegsn j A 687 neaupcH yunp DS Ma usbunsseway | 1. Ioqey negyaneı HIRnUo WPELPS md L ‚uyeynz eben uunasny weg wog WargDtnoepunug
Anlage 17, Auszug aus dem Auschuss Kunst und Kultur vom 03.05.2018
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Anlage 17 Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23567 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sondersitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 03.05.2018 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Histori- sche Mitte Hier: Erweiterter Planungsbeschluss auf der Basis der Weiterentwick- lung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten, erster Preisträger des Realisierungswettbewerbs 0353/2018 I. Änderungsantrag zu TOP 4.1 der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik - Frau Palm - betr. "Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte" AN/0566/2018 Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschlie- ßen: 1. die barrierefreie Erschließung der östlichen Domumgebung Im Bereich des Kurt-Hackenberg-Platz und des Roncalli-Platz mit dem Ziel einer 24 H / 7 Tage Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit una b- hängig von der Umsetzung des Projekts ‚Historische Mitte‘ 2. die Aufnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in die B e- ratungsfolge zur obigen Vorlage 3. die Erweiterung des Planungsauftrags zur Gestaltung der östlichen Domumgebung unabhängig von einer Realisierung des Projekts ‚Histor i- sche Mitte’ um die Anforderung einer 24 h / 7 Tage zugänglichen barri e- refreien Lösung ohne Angsträume zur Überwindung des Höhenunte r- schieds im Bereich des Kurt-Hackenberg-Platz zum Niveau der Domplat- te Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt II. Änderungsantrag zu TOP 4.1 der FDP-Fraktion betr.: "Neubau des Köl- nischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch- Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte (Vor- lagen-Nr. 0353/2018)" AN/0647/2018 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion die Linke und der FDP- Fraktion abgelehnt. III. Änderungsantrag zu TOP 4.1 der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "Neubau des Kölnischen Stadt- museums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte" hier: Erweiterter Planungsbeschluss auf der Basis der Weiterentwick- lung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten, erster Preisträger des Realisierungswettbewerbs AN/0700/2018 Die Beschlussvorlage der Verwaltung soll wie folgt geändert und ergänzt werden: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entwicklung des neuen Ausstel- lungskonzeptes für das Kölnische Stadtmuseum ein Wettbewerbsver- fahren vorzubereiten. Das Konzept über das Wettbewerbsverfahren ist den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Punkt A.III Nachnutzungskonzept Zeughaus und Alte Wache, Abs. 4, (S. 5) wird ersatzlos gestrichen („Sofern eine Folgenutzung […] Be- stellung eines Erbbaurechts.“). 3. Punkt A.X: Die Verwaltung berichtet über das Vorhaben und seine wei- tere Entwicklung periodisch im Ausschuss Kunst und Kultur, Stadtent- wicklungsausschuss und Finanzausschuss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der FDP- Fraktion zugestimmt. IV. Abstimmung über die so geänderte Vorlage Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Beschlussvorlage gem. den Änderungsantragen AN/0566/2018 und AN/647/2018 zu beschlie- ßen. Beschluss: 1. die barrierefreie Erschließung der östlichen Do mumgebung Im Bereich des Kurt-Hackenberg-Platz und des Roncalli -Platz mit dem Ziel einer 24 H / 7 T a- ge Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit unabhängig von der Umsetzung des Projekts ‚Historische Mitte‘ 2. die Aufnahme der Stadtarbeitsgemei nschaft Behindertenpolitik in die Ber a- tungsfolge zur obigen Vorlage 3. die Erweiterung des Planungsauftrags zur Gestaltung der östlichen Domu m- gebung unabhängig von einer Realisierung des Projekts ‚Historische Mitte’ um die Anforderung einer 24 h / 7 Tage zu gänglichen barrierefreien Lösung ohne Angsträume zur Überwindung des Höhenunte rschieds im Bereich des Kurt - Hackenberg-Platz zum Niveau der Domplatte 4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entwicklung des neuen Ausstellungs- konzeptes für das Kölnische Stadtmuseum ein Wettbewerbsverfahren vorzu- bereiten. Das Konzept über das Wettbewerbsverfahren ist den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Punkt A.III Nachnutzungskonzept Zeughaus und Alte Wache, Abs. 4, (S. 5) wird ersatzlos gestrichen („Sofern eine Folgenutzung […] Bestellung eines Erbbaurechts.“). 6. Punkt A.X: Die Verwaltung berichtet über das Vorhaben und seine weitere Entwicklung periodisch im Ausschuss Kunst und Kultur, Stadtentwicklungs- ausschuss und Finanzausschuss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die.Linke und der FDP-Fraktion zugestimmt.
Anlage 16 Vorabauszug Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Internationales / Vergaben vom 23.04.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 24.04.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 23.04.2018 öffentlich 10.3 Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Histori- sche Mitte Hier: Erweiterter Planungsbeschluss auf der Basis der Weiterentwick- lung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten, erster Preisträger des Realisierungswettbewerbs 0353/2018 Antrag des sachkundigen Einwohners Herrn Adolf auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik AN/0648/2018 MdR Dr. Krupp schlägt vor, den TOP ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Beschluss: Die Vorlage und der Antrag des sachkundigen Einwohners Herrn Ad olf werden ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 1
Anlage 14 Grundlagenvereinbarung
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Anlage 14 Grundlagenvereinbarung „Historische Mitte Köln“ Hiermit erklären die Hohe Domkirche zu Köln, vertreten durch das Metropolitankapitel, - nachfolgend Hohe Domkirche - und die Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, - nachfolgend Stadt Köln - auf der Grundlage der nachfolgenden Punkte ein gemeinsames Kooperationsprojekt „Historische Mitte Köln“ zur Neubebauung des Bereichs zwischen Roncalliplatz, Am Hof sowie dem Kurt-Hackenberg-Platz in Köln durchführen zu wollen. 1. Ausgangslage Die Hohe Domkirche ist Eigentümerin des Grundstücks Grundbuchs von Köln, Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 289 und 292. Das Grundstück ist derzeit teilweise bebaut mit dem sog. Kurienhaus, der übrige Grundstücksteil ist unbebaut. Die Stadt Köln ist Eigentümerin des umgebenden Grundstücks, Flur 30, Flurstücke 288, 332, 333, 352 und 358. Das Grundstück ist u. a. bebaut mit einem Verwaltungsgebäude, in dem die Verwaltung des Römisch-Germanischen Museums (RGM) untergebracht ist. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die zweiseitige Anlage 1 „Historische Mitte Köln, Übersichtsplan über die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse", die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, verwiesen. Die Hohe Domkirche und die Stadt Köln wollen den Bereich zwischen Roncalliplatz, Am Hof sowie dem Kurt-Hackenberg-Platz gemeinsam neu gestalten. Das heutige Kurienhaus sowie das Gebäude, in dem die Verwaltung des RGM untergebracht ist, sollen abgebrochen werden. Vorgesehen sind ein Neubau für das Kurienhaus der Hohen Domkirche (Dombauverwaltung, Domrendantur, Dombauarchiv etc.), das Kölnische Stadtmuseum (KSM) sowie das Verwaltungsgebäude des RGM. 2. Kooperationsziele Der Neubau des Kurienhauses soll im Wesentlichen auf dem Grundeigentum der Hohen Domkirche angrenzend an den Roncalliplatz erfolgen. Eine Verschiebung der Bebauung nach Westen bzw. nach Norden über die derzeitige Grenze des kirchlichen Grundstücks hinweg ist wegen der angrenzenden Tiefgarage unter dem Roncalliplatz problematisch. Damit der Raumbedarf für die Neubauten des RGM und des KSM allerdings nicht von vorneherein eingeschränkt wird, besteht die Bereitschaft der Hohen Domkirche, den Neubau des Kurienhauses nördlich und/oder westlich über die heutigen Grundstücksgrenzen der Hohen Domkirche hinaus zu errichten. Voraussetzung hierfür ist, dass im architektonischen Realisierungswettbewerb (vgl. unten 3.) bezüglich der Tiefgarage eine städtebaulich sinnvolle, wirtschaftlich vertretbare und die Funktionsfähigkeit der verbleibenden Tiefgarage erhaltende baulich-konstruktive Realisierungsmöglichkeit gefunden wird. Eine Verschiebung der Bebauung nach Westen kann zudem nur in einem städtebaulich vertretbaren Ausmaß erfolgen, da die Südseite des Roncalliplatzes nach den derzeitigen städtebaulichen Überlegungen der Stadt Köln grundsätzlich nicht bebaut werden soll. Soweit der Entwurf des nach dem architektonischen Realisierungsverfahren beauftragten Architekten (vgl. unten 3.) eine Verschiebung der Bebauung mit dem Kurienhaus über die derzeitigen Grundstücksgrenzen der Hohen Domkirche hinaus nach Westen bzw. Norden vorsieht, kann dies durch flächengleichen Tausch der betroffenen Grundstücksflächen der Vertragsparteien erfolgen. Einigkeit besteht darin, dass die Wertigkeit der zu tauschenden Flächen gleich ist. Der städtische Neubau für das KSM und die Verwaltung des RGM soll sich in östlicher Richtung an das neue Kurienhaus anschließen. Die für den Neubau des Kurienhauses nicht benötigte Grundstücksfläche der Hohen Domkirche soll der Stadt Köln im Wege eines Erbbaurechts zur Nutzung überlassen werden. Der vorhandene bebaubare Bereich soll optimal ausgenutzt werden, das Umfeld des Kölner Doms sowie der Roncalliplatz soll durch eine einheitliche und ansprechende Optik aufgewertet werden. Gleichzeitig sollen mögliche Synergieeffekte bezüglich Planung und Realisierung der Gebäude genutzt werden. Ziel der Grundlagenvereinbarung ist die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Umsetzung der vorgenannten planerischen bzw. baulichen Lösung. Weiterhin soll für den Fall, dass wider Erwarten doch kein gemeinsames Bauvorhaben realisiert werden sollte, eine Regelung über den Ausgleich getätigter Vorleistungen getroffen werden. 3. Gemeinsamer architektonischer Realisierungswettbewerb Die Stadt Köln ist nach den Vorschriften der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet, die für ihr Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen gemäß dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Unter Beachtung der vorgenannten rechtlichen Regelungen sowie der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) werden die Stadt Köln und die Hohe Domkirche gemeinsam einen architektonischen Realisierungswettbewerb ausloben. Dieser soll auch den Gebäudeteil umfassen, der einer kirchlichen Nutzung vorbehalten ist. Im Innenverhältnis sind die Ausschreibungsunterlagen zuvor abzustimmen. Die Freigabe des Auslobungstextes erfolgt durch einvernehmliche und übereinstimmende schriftliche Erklärung der Stadt Köln und der Hohen Domkirche. Die Preisrichter des Wettbewerbs werden zu gleichen Teilen durch die Stadt Köln und die Hohe Domkirche benannt. Da die Anzahl der Preisrichter ungerade sein muss, wird ein Preisrichter gemeinschaftlich benannt. Im Innenverhältnis werden die Kosten des Wettbewerbes vorläufig von der Hohen Domkirche zu einem Drittel und von der Stadt Köln zu zwei Dritteln getragen. Für die Ermittlung der tatsächlichen Kosten wird das Verhältnis der jeweiligen Nutzflächen des zur Ausführung kommenden Entwurfs zugrunde gelegt. Im Außenverhältnis trägt die Stadt Köln die Kosten des Wettbewerbs. Als gemeinsame Vorgabe für den Wettbewerb wird formuliert, dass der gesamte Baukomplex so zu planen ist, dass, unter Berücksichtigung möglicher flächengleicher Grundstückstausche zwischen Hoher Domkirche und Stadt Köln, der Neubau des Kurienhauses ganz auf dann kirchlichem Grundstück steht und der auf dem verbleibenden kirchlichen Restgrundstück im Wege des Erbbaurechts zu errichtende städtische Gebäudeteil im Falle der Beendigung des Erbbaurechts oder beim Heimfall als baurechtlich und auch funktional völlig eigenständiges Gebäude vom Rest der städtischen Bebauung abzutrennen ist und die Grenzen des Erbbaugrundstücks nicht überschreitet. Im Hinblick auf eine mögliche Errichtung des Kurienhauses über die derzeitige westliche bzw. nördliche Grundstücksgrenze der Hohen Domkirche hinaus (vgl. oben 2.) wird als gemeinsame Vorgabe für den Wettbewerb zudem formuliert, dass eine Einhaltung der derzeitigen westlichen und nördlichen Grundstücksgrenzen der Hohen Domkirche nicht zwingend ist. Diese Grenzen sollen in einem städtebaulich vertretbaren Ausmaß überschritten werden können, wenn mit der Planung der Nachweis geführt wird, dass und wie die verbleibende Tiefgarage weiterhin funktionsfähig betrieben werden kann, ob und ggfs. wie viele Stellplätze in der Tiefgarage entfallen und welche zusätzlichen Kosten durch Eingriffe in die Tiefgarage entstehen. Die Vergabe des Auftrages im VOF-Verfahren erfolgt einvernehmlich zwischen Hoher Domkirche und Stadt Köln an einen der Preisträger. Dieser wird damit beauftragt, seinen Entwurf bis zum Ende der Leistungsphase 3 HOAI weiterzuplanen, optional (d. h. zum stufenweisen Abruf) werden auch die weiteren Leistungsphasen der HOAI vereinbart. Die Beauftragung des Architekten - sowie anderer erforderlicher Ingenieurbüros (Projektsteuerer bzw. Fachingenieure) - erfolgt durch die Hohe Domkirche und die Stadt Köln getrennt. 4. Weiterführung des Kooperationsprojekts Nach Vorliegen der Planung Ende Leistungsphase 3 HOAI entscheiden die zuständigen Gremien beider Parteien innerhalb von 4 Monaten auf der Basis der vorgelegten Planung und in Kenntnis der voraussichtlichen Baukosten über eine gemeinsame Realisierung des Entwurfs. Diese endgültige Entscheidung ist der jeweiligen anderen Partei schriftlich innerhalb der Frist mitzuteilen. Soweit eine Vertragspartei sich gegen eine Fortführung ausspricht oder nicht innerhalb der Frist Mitteilung hierüber macht, ist das Kooperationsprojekt beendet. In diesem Falle werden lediglich die Kosten des Wettbewerbs abgerechnet, wobei es bei der vorläufigen Aufteilung unter 3. verbleibt. 5. Bestellung eines Erbbaurechts Die Parteien sind sich bewusst, dass verbindliche Vereinbarungen über Grundstücksgeschäfte der gesetzlichen Formvorschrift des & 311 b BGB unterliegen. Vorbehaltlich dieser Einschränkung ist beabsichtigt, zugunsten der Stadt Köln ein Erbbaurecht für die kirchlichen Grundstücksflächen einzuräumen, die für den Neubau des Kurienhauses nicht benötigt werden. Die Erbbaurechtsvergabe erfolgt zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes für einen Museumsbetrieb (Verwaltung, Werkstätten und Ausstellung, sowie ggfs. Museumsshop) oder eine andere kulturelle Nutzung auf der Basis des auf das gemeinsame Vorhaben angepassten Mustererbbaurechtsvertrages des Erzbistums Köln unter Berücksichtigung nachfolgender Bestimmungen: Die Kosten der Errichtung des Erbbaurechts übernimmt die Stadt Köln. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre. Eine Veräußerung des Erbbaurechts bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Eine Belastung des Erbbaurechts mit Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder einer Reallast bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Stadt Köln wird berechtigt und verpflichtet, das Grundstück gemäß der mit dem Grundstückseigentümer abzustimmenden Planung auf eigene Kosten zu bebauen. Die Bebauung erfolgt im Rahmen der Errichtung des gesamten Baukomplexes. Der Jahreserbbauzins beläuft sich auf 5% des Bodenwertes. Der Erbbauzins wird wertgesichert durch Kopplung an den Verbraucherpreisindex und im Fünfjahresrhythmus angepasst. Die Stadt Köln erhält ein Vorrecht auf Erneuerung nach 8& 31 ErbbauRG. Die Vertragsparteien räumen sich wechselseitig Vorkaufsrechte am Erbbaugrundstück und am Erbbaurecht ein. Eine Vergütung bei Heimfall wird ausgeschlossen. Die Stadt Köln erhält schuldrechtlich das zweimalige Recht der Verlängerung des Erbbaurechts um jeweils 50 Jahre, was durch Vormerkung gesichert wird. Die Option kann nur wahrgenommen werden, wenn sie fünf Jahre vor Beendigung des Erbbaurechts dem Grundstückseigentümer schriftlich mitgeteilt wird und wenn gleichzeitig der Erbbauzins auf der Grundlage von 5% des dann geltenden Bodenrichtwertes - hilfsweise des Verkehrswertes des unbebauten Grundstücks - unter Berücksichtigung der ausgenutzten GFZ neu festgelegt wird. Endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf, so ist das Erbbaurechtsgebäude auf Verlangen der Hohen Domkirche vom Erbbauberechtigten auf dessen Kosten abzubrechen und das Grundstück einzuebnen. Übernimmt der Grundstückseigentümer das Gebäude, so hat er an den Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes zu zahlen. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich bereits heute einer Änderung des Verwendungszweckes dahin gehend zuzustimmen, dass das Erbbaurechtsgebäude zu Büro- und Verwaltungszwecken genutzt werden darf. Die Zustimmung zur hierzu erforderlichen Änderung des Erbbaurechtsvertrages 6 steht unter dem Vorbehalt, dass der Erbbauzins gegenüber dem zuletzt geschuldeten Erbbauzins um 50% erhöht wird. 6. Kooperative Bauausführung Bei dem beauftragten Architekten werden die weiteren Leistungsphasen der HOAI abgerufen. Die weitere Beauftragung des Architekten - sowie anderer erforderlicher Ingenieurbüros (Projektsteuerer bzw. Fachingenieure) - erfolgt durch die Hohe Domkirche und die Stadt Köln getrennt. Die Abrisskosten für die bestehenden Aufbauten trägt jede Partei für sich. Hinsichtlich der Vergabe der Bauleistungen für ihren Neubau ist die Stadt Köln an die Vorschriften der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich einschlägiger europarechtlicher, nationaler und kommunaler Bestimmungen gebunden. Dagegen unterliegt die Hohe Domkirche diesen Bestimmungen nicht. Ob und inwieweit sich die Hohe Domkirche den Ausschreibungsregularien der Stadt Köln anschließt, bleibt ausschließlich der Hohen Domkirche vorbehalten. Einvernehmen besteht darin, dass die Ausschreibungsunterlagen zuvor abzustimmen sind. Die Errichtung des Neubaus soll möglichst durch einen Generalunternehmer erfolgen, der jeweils mit eigenem Vertragsverhältnis von den Parteien beauftragt wird. Sollte dies zum gegebenen Zeitpunkt aus wettbewerbs-/vergaberechtlichen Gründen für die Stadt Köln nicht möglich sein, werden die Vertragsparteien zunächst gemeinsam nach einer Lösung suchen, die der beabsichtigten Vorgehensweise möglichst nahe kommt. Sollte eine solche Lösung nicht gefunden werden können, kann jede Vertragspartei ihr Bauvorhaben eigenständig abwickeln. Soweit ein Entwurf zur Ausführung kommt, bei dem das neue Kurienhaus über die derzeitigen Grundstücksgrenzen der Hohen Domkirche hinaus nach Westen bzw. Norden verschoben wird (vgl. 2. und 3.), so trägt die Stadt Köln die zusätzlichen Kosten, die durch Eingriffe in die Tiefgarage entstehen. Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten ihrer Neubauten selbst. 7. Zeitplan Ein von den Parteien beabsichtigter, im weiteren Projektverlauf fortzuschreibender Projekt-/Bauzeitenplan ist in der Anlage 2 als Bestandteil dieser Vereinbarung beigefügt. 8. Mediator Es ist die erklärte Absicht beider Parteien, sich mit Nachdruck um einvernehmliche Lösungen zur Verwirklichung des gemeinsamen Projekts „Historische Mitte Köln“ zu bemühen. Kommt es dennoch im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu Meinungsverschiedenheiten, so beabsichtigen die Parteien ein Mediationsverfahren zu durchlaufen. Der Mediator ist einvernehmlich von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen, nachdem eine Partei dieses Verlangen schriftlich zur Kenntnis gegeben hat (Mediationsantrag), zu bestimmen. Sollten sich die Parteien innerhalb dieser Frist nicht über den Mediator geeinigt haben, ist die zuständige Industrie- und Handelskammer zu Köln anzurufen, um einen geeigneten Mediator zu bestimmen. Soweit Kosten entstehen, werden diese von den Parteien analog vorstehender Ziffer 3. getragen. Köln, den NE. ÖE. ZoAE Für die Hohe Domkirche zu Köln Henriette Reker Oberbürgermeisterin
Anlage 2 Erlaeuterungsbericht Staab Architekten
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0353/2018 Neubau Historische Mitte Erläuterungsbericht zur Weiterentwicklung des Wettbewerentwurfes Stand 07.02.2018
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Seite 2/7 Überarbeitung des Wettbewerbsstandes Historische Mitte Köln unter dem Aspekt der architektonischen Gestaltung und der Wirtschaftlichkeit Zusammenfassung Wettbewerbsentwurf Auf der Domplatte in Köln sollte mit den Neubauten des Kölnischen Stadtmuseums, des Studien- und Verwaltungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums und des Kurienhauses der Hohen Domkirche der Stadtraum neu geordnet werden. Es sollte ein Ort entstehen, an dem die Stadtgeschichte Kölns wie an keinem anderen Ort aus verschiedenen Perspektiven erfahrbar ist. Wir fassen die geforderten Nutzungen in zwei unterschiedlichen Baukörpern zusam-men, das kräftige Volumen des Stadtmuseums, das die Domplatte im Südosten abschließt, und den schlankeren Verwaltungsbau des Römisch-Germanischen Museums und des Kurienhauses am Übergang von der Domplatte zur Altstadt. Die Gebäude sind so gesetzt, dass die Sichtverbindung von der Via Culturalis auf den Kölner Dom unterstrichen wird. Ein neuer Museumsvorplatz, an dem die Haupteingänge aller Gebäude liegen, fasst das Römisch-Germanische Museum und die Neubauten zu einem Ensemble zusammen, das geradezu exemplarisch für die Geschichte der Stadt steht. Beide Museumsfoyers auf der Domplatte sind über Treppen und Lufträume mit einem gemeinsamen, unteren Foyer am Kurt-Hackenberg-Platz verbunden. Hier wird die römische Hafenstraße gezeigt und von hier werden auch die anderen römischen Aus-grabungen erreicht, die die geschichtliche Basis beider Museen bilden. Das Stadtmu-seum präsentiert die Entwicklung Kölns anhand der Baugeschichte des Doms und veranschaulicht sie in direkter Sichtbeziehung zum Dom und zur Altstadt. Das besondere Potential des Standorts wird durch die Verknüpfung beider Museen über und unter der Domplatte voll ausgeschöpft und garantiert, dass die Innenstadt an dieser Stelle zu einem lebendigen Quartier zusammenwächst. 1. Synchronisierung des Gebäudes mit der geplanten Ausstellungskonzeption und Überarbeitung des Erscheinungsbildes des Kölnischen Stadtmuseums Ziele der Überarbeitung: 1. Die Ausstellungskonzeption des Stadtmuseums soll im neuen Haus eine überzeu-gende räumliche Entsprechung finden. Dabei soll die besondere Lage auf der Dom-platte bei der Gestaltung des Museums berücksichtig werden. 2. Die Fassade des Gebäudes soll die Funktion des Stadtmuseums besser widerspie-geln und dem Gebäude ein gut ‚lesbares’, auf den Maßstab der Altstadt abgestimmtes Gesicht verleihen.
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Seite 3/7 Überarbeitung: Gestalterische Grundidee des Museums Wir haben den Wunsch nach einer Überarbeitung der Museumsfassade zum Anlass genommen, die gestalterische Idee des Museums noch einmal grundlegend zu über-denken. Ausgehend von dieser Idee können die Fassaden und die Innenräume des Stadtmuseums nachvollziehbar und überzeugend entwickelt werden. Im Wettbewerb wurde die Gestaltung des Stadtmuseums eher aus seiner städtebauli-chen Lage abgeleitet. Das Gebäude sollte die Domplatte kraftvoll abschließen und gleichzeitig den Übergang von der Domplatte zum Kurt-Hackenberg-Platz gestalten. Zudem sollte es mit dem Römisch-Germanischen Museum und dem Neubau des Verwaltungsgebäudes ein Ensemble bilden, das die weitläufige Domplatte im östlichen Bereich aufwertet. Diese stadträumlichen Qualitäten bilden die Grundlage für die ar-chitektonische Präzisierung des Stadtmuseums. Einen weiteren wichtigen Einfluss haben die innenräumlichen Vorgaben für das Museum. Im Zuge der Überarbeitung wurden diese in enger Abstimmung mit dem Nutzer auf ihre wesentlichen Aspekte und Zusammenhänge überprüft. Die Erkenntnisse dieser Abstimmung und die städtebaulichen Festlegungen aus dem Wettbewerb haben wir zu folgender architektonischen Idee zusammengeführt: Das Stadtmuseum soll in seiner Struktur die Komplexität der über Jahrhunderte ge-wachsenen Stadt widerspiegeln. Verschiedene Aspekte sollen in den Vordergrund treten können und doch soll der größere Zusammenhang zwischen den einzelnen Er-eignissen immer erkennbar sein. Diese Spannung aus Fokus und Zusammenschau wurde in eine Struktur aus einzel-nen ‚Häusern’ übersetzt, die wie eine Stadt im Kleinen zusammenwirken. Die Raum-zellen lassen sich sowohl zu einem offenen Raumkontinuum addieren als auch in ein-zelne Bereiche unterteilen. Raumbildende Stützen und Deckenfeldern bewirken, dass die unterschiedlichen ‚Häuser’ bzw. Räume immer ablesbar bleiben. Synchronisierung des Gebäudes mit der geplanten Ausstellungskonzeption Die gewünschte Gliederung der Ausstellung in drei Besuchs-Geschwindigkeiten lässt sich in dieser Grundstruktur beispielhaft verwirklichen. Ein Hauptweg, der mit dem Stadtmodell von Köln beginnt, führt durch die Geschosse des Museums. Die offenen Treppen auf diesem Weg verlaufen in zweigeschossigen Räumen und schrauben sich mit dem Weg in die Höhe. Entlang dieses Weges wird der kürzeste Rundgang »Zeitmaschine Dom« gezeigt. Er endet eindrucksvoll in einem hohen Eckraum im 2. Obergeschoss mit Blick auf den Kölner Dom. Angrenzend an diesen Hauptweg wird auf den verschiedenen Ebenen die Stadtgeschichte Kölns in offenen Bereichen dar-gestellt, immer ausgehend von der entsprechenden Bauphase des Doms. Daran sind zeitlich passende Themenräume angegliedert.
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Seite 4/7 Die Kuratoren der Ausstellung konnten bei der Weiterentwicklung wichtige Anregun-gen geben und tragen nun die Gestaltungsidee des Stadtmuseums in vollem Umfang mit. Die ringartige Staffelung der Ausstellungsbereiche ermöglicht eine leichte Orientierung im Gebäude. Der großzügige Hauptweg mit den Freitreppen bildet das Zentrum. Hier-hin orientieren sich auch die Aufzüge und Fluchttreppen. Von der Mitte aus lässt sich die inhaltliche Tiefe des Museumsbesuchs wählen. Ob man einen Zeitabschnitt vertie-fen oder einzelne Sonderräume besuchen möchte – das gewünschte Programm ist immer auf kurzem Wege erreichbar. Die skelettartige Grundstruktur ergibt dabei ein sehr wirtschaftliches Tragsystem. Seine Flexibilität ist auch unter dem Kriterium der Nachhaltigkeit sinnvoll, da das Stadtmuseum leicht an zukünftige Ausstellungskonzepte angepasst werden kann und damit auf eine hohe Nutzungsdauer ausgelegt ist. Neues Erscheinungsbild des Kölnischen Stadtmuseums Die architektonische Idee der komprimierten Stadt inspirierte uns, auf die Gliederung und die Plastizität der gewachsenen Stadt zurückzugreifen und diese in eine zeitge-nössische Fassade zu transformieren. Damit begegnen wir auch einer Schwierigkeit, die die Bauaufgabe mit sich bringt: Ein Museum in der heutigen Zeit ist weitgehend fensterlos und dadurch für den Betrachter schwer zu erfassen. Ähnlich einem historischen Gebäude wird das Museum zunächst in einen Sockel, der vom Kurt-Hackenberg-Platz bis zur Domplatte reicht, das Erdgeschoss auf der Dom-platte und die einzelnen Obergeschosse gegliedert. Die Gestaltung des Sockels nimmt dabei auf die kürzlich neu gestalteten Fassaden an der östlichen Domplatte Bezug. Die innere Struktur des Museums mit seinen unterschiedlich breiten ‚Häusern’ zeich-net sich in der Fassade ab und vermittelt so zwischen dem Neubau und dem kleinteili-gen Maßstab der Altstadt. Schmale, horizontale Bänder bilden die Geschosse ab und fassen die konkav geschwungenen Fassadenelemente, die an den Rhythmus gereih-ter Fenster erinnern. Besondere Elemente des Hauses wie die Eingänge, die Foyers und die Sonderräume mit ihren Ausblicken auf den Dom und die Altstadt akzentuieren die Fassaden und stellen Verbindungen zum Stadtraum her. Dieses ‚Vokabular’ städtischer Fassaden gibt dem Gebäude eine vertraute Note und überlagert seine klare Grundform. An der Dachkante erzeugen die plastisch geformten Fassadenelemente einen überra-schen-den Effekt. Geradezu beschwingt wirkt hier der fest verankerte Bau, verliert Gewicht und Strenge und strebt heiter zum Himmel. Dieser Eindruck wird auch durch die Materialität des Gebäudes unterstützt. Seine steinerne Hülle entwickelt sich aus dem massiven Sockel und fasst das Gebäude zunächst kraftvoll zusammen. In den schattigen Tiefen der geschwungenen Flächen aber löst sich die steinerne Fläche zusehends auf, wird transparenter und lässt das Geschehen im Gebäude stellenweise erahnen oder gar erkennen. Hier entsteht ein Kontrast, der nicht aufgelöst wird, sondern zu einer Mehrdeutigkeit der Fassade führt, die das Auge und den Geist beschäftigt.
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Seite 5/7 Die verschiedenen Bedeutungsebenen der Fassaden verankern das Stadtmuseum auf komplexe Weise in seiner Umgebung und geben ihm zugleich ein für Bewohner und Passanten verständliches Gesicht. Schon bald wird das Gebäude wirken, als sei es immer schon dort gewesen. 2. Überprüfung der Lage der Garagenzufahrt mit dem Ziel der Kosteneinsparung Qualitäten des Wettbewerbsentwurfs: Ein wesentlicher Aspekt des Wettbewerbsentwurfs bestand darin, die römischen Aus-grabungen als gemeinsame geschichtliche Basis des Römisch-Germanischen Muse-ums und des Kölnischen Stadtmuseums erfahrbar zu machen. Dafür wurde im Wettbewerb das Exponat der römischen Hafenstraße wie zu römi-scher Zeit in die Achse des römischen Hafentors gelegt. Ein Weg vom Dionysos-Mosaik im Untergeschoss des Römisch-Germanischen Museums entlang der neu platzierten Hafenstraße bis zum Hafentor unter dem Kurt-Hackenberg-Platz machte die räumliche Beziehung der römischen Funde erlebbar. Offene Lufträume in den Erdgeschoss-Foyers des Römisch-Germanischen Museums und des Stadtmuseums stellten eine Sichtverbindung zu diesem ‚Wegraum’ her. Eingriffe in den Bestand im Wettbewerb: Um die inhaltliche und räumliche Verbindung mit den römischen Ausgrabungen zu erreichen, wurde die Garageneinfahrt am Kurt-Hackenberg-Platz tiefergelegt, da sie den für die Hafenstraße vorgesehenen Platz belegte. Die Platzierung der römischen Hafenstraße im Untergeschoss des denkmalgeschützten Römisch-Germanischen Mu-seums zog zudem eine Veränderung des Erdgeschosses nach sich: Ein langgestreck-ter Luftraum wurde über der neu platzierten Hafenstraße eingeschnitten, in den eine Freitreppe hinabführte. Die Räume im Erdgeschoss des Römisch-Germanischen Mu-seums wurden neu organisiert, die Passage zum Museum Ludwig entfiel. Ziele der Überarbeitung: 1. Die Absenkung der Tiefgarageneinfahrt und der Eingriff in den Garagengrundriss ließen hohe Kosten erwarten. Es sollte eine Lösung gefunden werden, die die Abfahrt in ihrer Lage belässt. Auch im Bereich des Studien- und Verwaltungsgebäudes sollte die Tiefgarage möglichst in der derzeitigen Form erhalten werden. 2. Die Lage der römischen Hafenstraße im Innern des Römisch-Germanischen Muse-ums stieß auf geteiltes Echo, da diese zuvor im Außenraum lag und öffentlich zugäng-lich war. Diese Lage im öffentlichen Raum sollte möglichst erhalten werden. Überarbeitung: Entscheidend für die Erfahrbarkeit des räumlichen Zusammenhangs zwischen den drei römischen Exponaten ist die Inszenierung des Weges zwischen den Exponaten. Betrachtet man die Besichtigung der Exponate unter dem Aspekt des räumlichen Erlebens, stellt sich heraus, das der Zusammenhang auch erkennbar wird, wenn die Hafenstraße nicht exakt in die Achse des tiefer liegenden Hafentors, sondern seitlich
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Seite 6/7 etwas verschoben neben der Tiefgarageneinfahrt angeordnet wird. Diese Erkenntnis erlaubt es, die Tiefgarageneinfahrt in ihrer Lage zu belassen, ohne die räumliche Qualität des Wettbewerbs zu schmälern. Die hohen Kosten für die Verlegung der Tiefgarageneinfahrt entfallen somit. Mit der Verschiebung der Hafenstraße lassen sich auch die übrigen Fragen lösen. Die Hafenstraße liegt dann nicht mehr im Untergeschoss des Römisch-Germanischen Museums, sondern unter der Domplatte im Bereich des neuen Museumsplatzes. Dort können Passanten sie wie bisher durch einen Ausschnitt in der Platzoberfläche sehen. Die Sichtbeziehung zur römischen Hafenstraße bereichert den Museumsplatz um eine zusätzliche zeitliche Schicht und verleiht ihm so eine höhere atmosphärische Dichte. Auch im Untergeschoss der Museen ist diese Verschiebung ein Gewinn. Man gelangt nun analog zu der historischen Abfolge vom Innenraum des Römisch-Germanischen Museums mit dem Dionysos-Mosaik in den von oben natürlich belichteten Außenraum mit der Hafenstraße. Die sinnliche Erfahrbarkeit des räumlichen Zusammenhangs der römischen Exponate wird also um den Aspekt der Lichtstimmung reicher. Das Erdgeschoss des Römisch-Germanischen Museums wird durch die Verschiebung der Hafenstraße weniger tangiert, da im Foyer der Luftraum über der Hafenstraße ent-fällt. So kann in der überarbeiteten Planung die ursprüngliche Gliederung des Erdge-schosses mit der Passage zum Museum Ludwig erhalten bleiben. Auch der für das Gebäude charakteristische, fließende Übergang zwischen Innen- und Außenraum bleibt mit der umlaufenden Glasfassade weiterhin spürbar. Am Kurt-Hackenberg-Platz wird die Sinnfälligkeit der Verbindung beider Museen noch einmal deutlich. Der Platz profitiert von dem bereits im Wettbewerb skizzierten unteren Foyer mit den römischen Exponaten. Das Foyer öffnet sich zum Platz mit einem gro-ßen Eingang, über den man zukünftig sowohl das Römisch-Germanische Museum, als auch das Kölnische Stadtmuseum erreichen kann. Einblicke in die Restaurierungs-werkstätten beleben zusätzlich diese Seite des Platzes. Gleich neben dem Foyer führt eine breite Freitreppe auf die Domplatte und den neuen Museumsplatz. Der zweite, im Wettbewerb vorgesehene Eingriff in den Garagenbaukörper unter dem geplanten Studien- und Verwaltungsgebäude konnte ebenfalls durch eine Umplanung vermieden werden. Um dies zu erreichen, wurde das 3.Untergeschoss des Stadtmu-seums, das ein Geschoss unter dem Niveau des Hackenbergplatzes liegt, seitlich erweitert.
staab ARCHITEKTEN
Seite 7/7 3. Weitere Themen der Überarbeitung Analog zu den geplanten Dachaufbauten des Stadtmuseums, die sich an den einzel-nen ‘Häusern’ im Inneren orientieren, soll das Studien- und Verwaltungsgebäude eine zurück- versetzte Dachlandschaft erhalten, die die klare Grundform des Gebäudes ergänzt. Der Veranstaltungsraum und die Gästewohnungen aus dem Erdgeschoss wurden in Abstimmung mit den Nutzern in das Staffelgeschoss auf dem Dach verlegt und auf-gewertet. Dadurch entsteht eine zusammenhängende Fläche im Erdgeschoss, die sich für die geplante Vermietung gut eignet. Die für die Belebung des Platzes wichtigen Angebote Restaurant/Café, gemeinsamer Museumsshop und theologische Fachbuchhandlung können nun von einem Betreiber übernommen und nach Bedarf zoniert werden.
Beschlussvorlage Rat
100811 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0353/2018
Freigabedatum 22.03.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-
Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte
Hier: Erweiterter Planungsbeschluss auf der Basis der Weiterentwicklung des
Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten, erster Preisträger des
Realisierungswettbewerbs
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Inhalt
Beschlussvorlage ................................................................................................................................... 1
Betreff ................................................................................................................................................. 1
Beschlussorgan .................................................................................................................................. 1
A - Beschluss: .................................................................................................................................. 3
A.I Planung ................................................................................................................................... 3
A.II Organisationsform für die Projektpartnerschaft ....................................................................... 4
A.III Nachnutzungskonzept Zeughaus und Alte Wache .................................................................. 5
A.IV Zukünftige Betriebskosten ....................................................................................................... 5
A.V Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit ................................................................ 6
A.VI Öffentlichkeitsbeteiligung ......................................................................................................... 6
A.VII Stelleneinrichtungen und -verlängerungen .............................................................................. 6
A.VIII Provisorische Herrichtung des Kölnischen Stadtmuseums ................................................. 7
A.IX Interimsplanung Römisch-Germanisches Museum ................................................................. 7
B - Beschlussalternative .................................................................................................................. 8
B.I Planung ................................................................................................................................... 8
B.II Kölnisches Stadtmuseum ........................................................................................................ 8
Ausschuss Kunst und Kultur 17.04.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.04.2018
Bauausschuss 23.04.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018
Finanzausschuss 30.04.2018
Rat 03.05.2018
2
B.III Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum ................................................................ 9
B.IV „Verlorene“ Kosten .................................................................................................................. 9
B.V Beendigung der Wirksamkeit der Grundlagenvereinbarung .................................................... 9
B.VI Provisorische Herrichtung des Kölnischen Stadtmuseums ..................................................... 9
B.VII Planung des räumlichen Interims für das Kölnische Stadtmuseum....................................... 10
B.VIII Interimsplanung Römisch-Germanisches Museum ........................................................... 10
B.IX Stelleneinrichtungen und -verlängerungen ............................................................................ 10
Haushaltsmäßige Auswirkungen ...................................................................................................... 11
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ..................................... ab Haushaltsjahr: 2020
11
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ........................................................... ab Haushaltsjahr:
11
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: ................................................................................................. 11
Begründung zum Beschlussvorschlag Vorangestellte Zusammenfassung .......................... 11
Ausführliche Begründung zum Beschlussvorschlag: ................................................................ 15
I. Planungsstand Neubau: ......................................................................................................... 15
1. Darlegung des Sachstands .......................................................................................................... 15
2. Zusammenfassung der Ergebnisse der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs und der
Grobkostenschätzung (Staab Architekten) ....................................................................................... 16
II. Kosten- und Termingegenüberstellung sowie Nutzwertanalyse ........................................ 17
1. Definition der untersuchten Varianten .......................................................................................... 17
2. Kostengegenüberstellung der Varianten Neubau und Sanierung ................................................ 19
3. Termingegenüberstellung der Varianten Neubau und Sanierung ................................................ 20
4. Projektrisiken der Varianten Neubau und Sanierung ................................................................... 21
5. Bewertung der Qualitäten der Varianten Neubau und Sanierung mittels Nutzwertanalyse ......... 21
III. Fazit aus der Auswertung der wesentlichen aktuellen Rahmenbedingungen .............. 29
IV. Empfehlung der Verwaltung ............................................................................................... 30
V. Organisationsform für die Projektpartnerschaft .................................................................. 31
VI. Ausblick auf das Nachnutzungskonzept ........................................................................... 32
VII. Stelleneinrichtungen und -verlängerungen ...................................................................... 33
VIII. Provisorische Herrichtung des KSM ................................................................................. 35
IX. Interimsplanung Studiengebäude RGM ............................................................................ 35
X. Zukünftige Betriebskosten ..................................................................................................... 36
XI. Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................................................. 36
XII. Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit bei der Projekt-durchführung .... 36
XIII. Finanzierung ........................................................................................................................ 39
Anlagenverzeichnis ........................................................................................................................ 39
3
A - Beschluss:
A.I Planung
1. Der Rat nimmt den durch das Büro Staab Architekten, erster Preisträger des 2016
durchgeführten europaweiten Realisierungswettbewerbs, weiterentwickelten und
überarbeiteten Wettbewerbsentwurf zur Kenntnis. In der vorliegenden
Überarbeitung wurden
- die Empfehlungen des Preisgerichts berücksichtigt,
- die Wettbewerbsidee vertieft auf die Belange der Nutzer abgestimmt,
- bauliche Risiken reduziert und
- die Schnittstellen zu Dritten minimiert.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 100 bis
700 gemäß DIN 276) für den städtischen Anteil der Neubaumaßnahme Historische
Mitte derzeit auf circa 115.130.000 Euro prognostiziert werden.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Erweiterung seines Beschlusses 1301/2015 mit
der Planungsaufnahme zum Neubau des Kölnischen Stadtmuseums (KSM) und des
Studiengebäudes des Römisch-Germanischen Museums (RGM) im Rahmen des
gemeinsam mit der Hohen Domkirche durchzuführenden Neubauprojekts Historische
Mitte bis einschließlich Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Grundlage hierfür ist der
überarbeitete und weiterentwickelte Wettbewerbsentwurf des Büros Staab Architekten.
Der Rat hebt damit seinen Beschluss 2648/2011 zur Sanierung und Erweiterung des
Kölnischen Stadtmuseums auf. Weiterhin hebt der Rat seinen Beschluss 1506/2011
im Punkte der Sanierung des Verwaltungsgebäudes des Römisch-Germanischen Mu-
seums auf (siehe Beschluss 2983/2017 Sanierung Römisch-Germanisches Museum).
Der Rat bekräftigt damit die Gültigkeit der Grundlagenvereinbarung, die die Hohe
Domkirche und die Stadt Köln am 16.06.2016 geschlossen haben. Hiernach erfolgt die
vergaberechtskonforme Beauftragung des Preisträgers bis einschließlich Entwurfs-
planung einvernehmlich zwischen der Hohen Domkirche zu Köln und der Stadt Köln.
Nach Vorlage der Entwurfsplanung entscheiden der Rat der Stadt Köln und das Met-
ropolitankapitel der Hohen Domkirche zu Köln als jeweils zuständige Gremien über
eine Fortsetzung des partnerschaftlichen Projekts.
Der Rat bewilligt die bis zur Vorlage der Entwurfsplanung erforderlichen Planungsmit-
tel in Höhe von circa 5.400.000 Euro brutto und beschließt gleichzeitig die
Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0408 –
Kölnisches Stadtmuseum.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über
die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.
4
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planungsaufnahme der für das Neubaupro-
jekt erforderlichen Leitungsumlegungen im Bereich der Straße Am Hof und am Kurt-
Hackenberg-Platz bis einschließlich Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) als vor-
gezogene Maßnahme. Die Planungs- und Ausführungskosten für die Leitungs-
umlegungen sind in den prognostizierten Bruttogesamtbaukosten enthalten.
Der Rat bewilligt die bis zur Vorlage der Ausführungsplanung für die Leitungsverle-
gung zusätzlich erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 4 (Genehmi-
gungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) in Höhe von circa 290.000 Euro brutto.
Das Ergebnis der Ausführungsplanung ist dem Rat zum gesonderten Beschluss über
die Ausschreibung und Ausführung der Leitungsumlegungen vorzulegen.
A.II Organisationsform für die Projektpartnerschaft
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Dom-
kirche zu Köln zu gründen. Die Bauherrengemeinschaft soll in der Rechtsform einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf der Grundlage einer Gesellschaftsverein-
barung mit der Hohen Domkirche gegründet werden. Hierbei sind folgende Zielset-
zungen zu beachten:
- Die Zusammenarbeit in der GbR beschränkt sich auf die Punkte, die sinnvollerweise
nur zusammen durchgeführt werden können.
- Die Gesellschaft soll eine eigene Geschäftsführung und einen Beirat besitzen. Die
städtischen Vertreter im Beirat sollen vom Rat der Stadt Köln analog zu dem Verfah-
ren in den kommunalen Aufsichtsräten ernannt werden.
- Sämtliche Kompetenzen zur Durchführung des Bauprojekts sind soweit wie rechtlich
zulässig auf die GbR zu übertragen.
- Die Entscheidungsfindung zwischen den Bauherrinnen erfolgt grundsätzlich ein-
stimmig.
Die Verwaltung wird dem Rat die mit der Hohen Domkirche ausverhandelte Gesell-
schaftsvereinbarung zur Beschlussfassung vorlegen. Die Gesellschaftsgründung ist
nach Bedarf durch eine externe Rechtsberatung zu begleiten. Sollten der beabsichtig-
ten Gesellschaftsgründung rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen,
wird die Verwaltung den Rat unverzüglich unterrichten.
Der Rat bewilligt die Bereitstellung der für diese Prüfung erforderlichen konsumtiven
Mittel in Höhe von circa 250.000 Euro im Teilplan 0110 - Controlling, Finanzsteuerung
und Rechnungswesen.
2. Der Rat beschließt, bis zur Arbeitsaufnahme der zu gründenden Bauherrinnengemein-
schaft eine vorberatende „Lenkungskommission Neubau Historische Mitte“ zu installie-
ren. In der Lenkungskommission sind alle im Bauausschuss, Ausschuss Kunst und
Kultur oder Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft stimmberechtigten Fraktionen
mit je einem Mitglied vertreten. Die Lenkungskommission tagt regelmäßig.
5
Die Verwaltung erstattet der Lenkungskommission Bericht über den Fortgang des
Projekts. Eine Berichterstattung in weiteren Ratsgremien kann durch diese gezielte
und effektive Einbindung der Lenkungskommission und der damit einhergehenden In-
formation der Fraktionen entfallen. Die beschlussfassende Vorberatung der zu beteili-
genden Gremien bei Beschlussvorlagen bleibt davon unberührt.
A.III Nachnutzungskonzept Zeughaus und Alte Wache
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Voruntersuchungen zum Zustand
und zu den Entwicklungspotenzialen des denkmalgeschützten Zeughauses inklusive
der Alten Wache und der benachbarten, derzeit als Parkplatz genutzten Fläche durch-
zuführen. Weiter ist abzuklären, ob eine rentierliche Folgenutzung durch eine städti-
sche Dienststelle möglich ist beziehungsweise ob es potenzielle Nutzer seitens des
Landschaftsverband Rheinland, des Landes, des Bundes oder einer renommierten
Kultureinrichtung gibt.
Das Ergebnis der Voruntersuchungen zum Zustand und zu den Entwicklungspotenzia-
len des Areals „Zeughaus und Alte Wache“ ist dem Rat gemeinsam mit der Vorlage
zum Baubeschluss zum Neubau Historische Mitte vorzulegen.
Die Verwaltung stellt darüber hinaus sicher, dass zum Zeitpunkt, an dem der Umzug
des Kölnischen Stadtmuseums terminlich und damit die Verfügbarkeit des Zeughau-
ses und der Alten Wache tatsächlich feststehen, verbindliche Verhandlungen mit den
obengenannten Einrichtungen beziehungsweise Trägern geführt werden können.
Sofern eine Folgenutzung durch die Stadt oder eine der genannten Einrichtungen und
Träger nicht möglich ist, wird eine Konzeptausschreibung unter Berücksichtigung fol-
gender Eckpunkte durchgeführt:
- stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Nutzung,
- keine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt sowie
- keine Veräußerung des Eigentums, vielmehr Besitzüberlassung durch
Bestellung eines Erbbaurechts.
A.IV Zukünftige Betriebskosten
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Berechnung der zukünftig entste-
henden Betriebskosten für das Studiengebäude des RGM und das KSM auf der Basis
der fertiggestellten Entwurfsplanung. Das Ergebnis der Betriebskostenberechnung ist
dem Rat mit der Vorlage zum Baubeschluss vorzulegen.
6
A.V Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektstruktur zu schaffen, die zu einer größt-
möglichen Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit des Projekts führt. Hier-
bei sind die Empfehlungen der Reformkommission für Großprojekte sowie die Emp-
fehlungen für künftige Großprojekte aus dem Gutachten der Kanzlei Hecker Werner
Himmelreich zur
Prüfung der Störungen des Projekts Sanierung Bühnen Köln zu berücksichtigen. Be-
reits während der Planung ist eine laufende Kontrolle der Planungsergebnisse bezüg-
lich der Kosten, Termine und Qualitäten zu installieren. Die im Begründungsteil unter
XII. aufgeführten Vorschläge der Gebäudewirtschaft zur Sicherstellung der Kosten-,
Qualitäts- und Terminziele sind umzusetzen. Notwendige Ausgaben für die Durchfüh-
rung dieser Maßnahmen wurden in die Kostenprognose einkalkuliert.
A.VI Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung für das Projekt in einer
geeigneten Form, zum Beispiel über eine Internetpräsenz des Projekts, mittels einer
Informationsstelle oder eines Informationspavillons oder über andere geeignete
Formen sicherzustellen.
Die hierfür bis zum Baubeschluss benötigten Mittel in Höhe von ca. 100.000 Euro
werden über die obengenannten Planungsmittel bereitgestellt. Die Kosten für die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung während des gesamten Projekts wurden in der prognostizierten
Kostenannahme für das Projekt innerhalb der Kostengruppe 700, Bauneben-kosten,
berücksichtigt.
A.VII Stelleneinrichtungen und -verlängerungen
Der Rat beschließt aufgrund der fortgeschriebenen Projektterminprognose und in Fort-
führung des Ratsbeschlusses 1301/2015 folgende Veränderungen zum Stellenplan
2019. Die Finanzierungen und Befristungen werden aufgrund der fortgeschriebenen
Projektterminprognose bis 2024 beziehungsweise 2028 verlängert.
A) Gebäudewirtschaft:
Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle als technische Projektassistenz (1,0 Techni-
ker/in, staatlich geprüft), Entgeltgruppe 9b TVöD-T (Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst), für die Gesamtprojektleitung (abgestellt nur für dieses Projekt).
Dieser Mehrbedarf kann über eine bereits vorhandene Stelle gedeckt werden.
B) Römisch-Germanisches Museum:
Verlängerung der bisher bis zum 30.06.2020 befristet eingerichteten Wissenschaftler-
stelle im Römisch-Germanischen Museum (1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r Entgelt-
gruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD beziehungsweise ehemals Vergütungsgruppe II,
Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif) bis zum 30.03.2024
7
C) Kölnisches Stadtmuseum:
Einrichtung einer Wissenschaftlerstelle im Kölnischen Stadtmuseum (1,0 Verwal-
tungsbeschäftigte/r Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD beziehungsweise ehemals
Vergütungsgruppe II, Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif) befristet bis zum
30.06.2028 (ursprünglich geplant bis 30.06.2020)
Für die Stellenbesetzung zum 01.01.2019 werden – soweit erforderlich – verwaltungs-
interne Stellenverrechnungen zur Verfügung gestellt.
A.VIII Provisorische Herrichtung des Kölnischen Stadtmuseums
Sofortmaßnahmen
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das KSM einer umgehenden provisorischen Her-
richtung bedarf, um die Präsentation der Dauerausstellung bis zum Einzug des Muse-
ums in die Historische Mitte sicherzustellen. Aufgrund eines großen Wasserschadens
im Zeughaus in Juni 2017 musste die gesamte Dauerausstellung des KSM ausgela-
gert werden. Das Wasser hat beide Etagen der Dauerausstellung nachhaltig in Mitlei-
denschaft gezogen. Sämtliche Böden, alle Vitrinen und ein großer Teil der Wände be-
dürfen der Wiederherstellung. Anschließend festgestellte Asbestbelastungen erhöhen
zusätzlich den erforderlichen baulichen Sanierungsaufwand.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die zugehörige Planung und Umsetzung (nach
Klärung der versicherungsrelevanten Fragestellungen) kurzfristig eine gesonderte Be-
schlussvorlage vorzulegen. Ziel ist es, den Betrieb des Kölnischen Stadtmuseums oh-
ne nennenswerte Schließzeiten bis zur Fertigstellung der Historischen Mitte wieder
aufzunehmen.
A.IX Interimsplanung Römisch-Germanisches Museum
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Interimsplanung für das Museumsge-
bäude des RGM auch eine Interimsplanung für das aufgrund der Realisierung der His-
torischen Mitte abzubrechende Studiengebäude des RGM zu berücksichtigen und
hierfür eine gesonderte Beschlussvorlage „Interimsplanung RGM gesamt“ vorzulegen.
Die Interimsplanungen berücksichtigen dabei sowohl den Zeitraum bis zur Fertigstel-
lung der Generalsanierung des RGM als auch den Zeitraum bis zur Fertigstellung der
Historischen Mitte.
8
B - Beschlussalternative
B.I Planung
1. Der Rat nimmt den durch das Büro Staab Architekten weiterentwickelten und
überarbeiteten Wettbewerbsentwurf zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt, das Projekt Neubau Historische Mitte nicht weiterzuverfolgen.
3. Der Rat beschließt, dass mit dieser Beschlussalternative die Beschlüsse 2648/2011
und 1506/2011 aufgehoben werden. Mit der Beschlussalternative wird der Beschluss
2983/2017 Sanierung des Römisch-Germanischen Museums fortgeführt.
B.II Kölnisches Stadtmuseum
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planungsaufnahme zur Generalsanierung
des denkmalgeschützten Kölnischen Stadtmuseums (KSM) einschließlich Erweite-
rungsneubau auf der Basis des 2013 festgestellten Raumprogramms. Die unter Punkt
III der Begründung genannten Nachteile, die sich gegenüber der Neubauvariante der
Historischen Mitte bezüglich der Kosten, Termine und Qualitäten ergeben, werden in
Kauf genommen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 200 bis
700 gemäß DIN 276) der Generalsanierung des Kölnischen Stadtmuseums ein-
schließlich Erweiterungsneubau derzeit auf circa 93.140.000 Euro geschätzt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Generalsanierung und Erweiterung des
KSM am heutigen Standort einen europaweiten architektonischen Realisierungswett-
bewerb vorzubereiten und durchzuführen sowie anschließend einen der Preisträger
mit der Planung bis einschließlich Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zu beauftragen
Der Rat bewilligt die zur Durchführung des Realisierungswettbewerbs erforderlichen
Mittel in Höhe von circa 550.000 Euro brutto und beauftragt die Verwaltung mit der
Veranschlagung im Teilergebnisplan 0408 zum Haushaltsplan 2019. Zudem
bewilligt der Rat die bis zur Vorlage der Entwurfsplanung erforderlichen Planungsmittel
in Höhe von circa 4.270.000 Euro brutto. Diese Mittel werden zum Haushaltsplan 2019
im Teilfinanzplan 0408 veranschlagt.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über
die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.
9
B.III Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planungsaufnahme zur Generalsanierung
des denkmalgeschützten Studiengebäudes des Römisch-Germanischen Museums
(RGM) mit Anbindung an das Römische Hafentor bis einschließlich Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3).
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 200 bis
700 gemäß DIN 276) der Generalsanierung des Studiengebäudes derzeit auf circa
25.910.000 Euro geschätzt werden.
Der Rat bewilligt die bis zur Vorlage der Entwurfsplanung erforderlichen Planungsmit-
tel in Höhe von circa 1.180.000 Euro brutto und beschließt gleichzeitig die
Bereitstellung und Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über
die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.
B.IV „Verlorene“ Kosten
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bisher für die Planungen zum Neubau der Histori-
schen Mitte einschließlich der Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des
architektonischen Realisierungswettbewerbs Kosten in Höhe von 970.000 Euro brutto
verausgabt wurden.
B.V Beendigung der Wirksamkeit der Grundlagenvereinbarung
Der Rat verzichtet auf weitere Planungen zum Neubau der Historischen Mitte und
beschließt, das Kooperationsprojekt mit der Hohen Domkirche gemäß Nummer 4 der
Grundlagenvereinbarung vom 16.06.2016 zu beenden. Die Grundlagenvereinbarung
verliert zeitgleich ihre Wirksamkeit.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Hohe Domkirche das Kurienhaus am bestehen-
den Standort neu errichten wird und für diesen dringend erforderlichen Neubau eine
eigene Planung erstellen wird.
B.VI Provisorische Herrichtung des Kölnischen Stadtmuseums
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das KSM einer umgehenden provisorischen
Herrichtung bedarf, um die Präsentation der Dauerausstellung sicherzustellen. Auf-
grund eines großen Wasserschadens im Zeughaus in Juni 2017 musste die gesamte
Dauerausstellung des KSM ausgelagert werden. Das Wasser hat beide Etagen der
10
Dauerausstellung nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen. Sämtliche Böden, alle Vitri-
nen und ein großer Teil der Wände bedürfen der Wiederherstellung. Anschließend
festgestellte Asbestbelastungen erhöhen zusätzlich den erforderlichen baulichen Sa-
nierungsaufwand.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die zugehörige Planung und Umsetzung (nach
Klärung der versicherungsrelevanten Fragestellungen) kurzfristig eine gesonderte Be-
schlussvorlage vorzulegen. Ziel ist es, den Betrieb des Kölnischen Stadtmuseums an
einem geeigneten Standort so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
B.VII Planung des räumlichen Interims für das Kölnische Stadtmuseum
(Überbrückung der Bauzeit)
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es zusätzlich zur provisorischen Herrichtung der
Dauerausstellung eines räumlichen Interims für die Dauer der Baumaßnahme „Gene-
ralsanierung und Erweiterung KSM“ bedarf. Die Verwaltung wird die hierfür erforderli-
chen Kosten ermitteln und dem Rat den daraus resultierenden Mittelbedarf gemein-
sam mit der oben genannten gesonderten Beschlussvorlage für die provisorische Her-
richtung des Kölnischen Stadtmuseums vorlegen.
B.VIII Interimsplanung Römisch-Germanisches Museum
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Interimsplanung für das Museumsge-
bäude des RGM auch eine Interimsplanung für das aufgrund der Generalsanierung zu
räumende Studiengebäude des RGM zu berücksichtigen und hierfür eine gesonderte
Beschlussvorlage vorzulegen. Die Interimsplanungen berücksichtigen dabei sowohl
den Zeitraum bis zur Fertigstellung der Generalsanierung des RGM als auch den Zeit-
raum bis zur Fertigstellung der Generalsanierung des Studiengebäudes des RGM.
B.IX Stelleneinrichtungen und -verlängerungen
Die unter Punkt VII im Begründungsteil beschriebenen Stelleneinrichtungen, die im
Rahmen des Beschlussvorschlags (A.VII) erforderlich werden, werden in Gänze
ebenso benötigt, sofern ein Beschluss über die obenstehende Beschlussalternative er-
folgt. Sie werden daher deckungsgleich übernommen und zum Stellenplan 2019 be-
rücksichtigt.
Da zwei separate Generalsanierungsprojekte einen höheren Aufwand erzeugen,
müssten darüber hinaus kurzfristig zusätzliche Stellen bereitgestellt und besetzt wer-
den.
11
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5,4 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen 78.400 €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung zum Beschlussvorschlag
Vorangestellte Zusammenfassung
Der folgenden ausführlichen Begründung mit ihren umfangreichen Erläuterungen und Ergeb-
nissen, die in Summe eine fundierte Entscheidungsbasis für den Rat der Stadt Köln bilden,
wird diese kurze Zusammenfassung vorangestellt.
Ergebnis der Auswertung als Grundlage für den Beschlussvorschlag
Die Auswertung der aktuellen Rahmenbedingungen hat ergeben, dass der Neubau schneller
zu realisieren ist, dass der Gesamtfinanzierungsaufwand für den Neubau geringer ist und
dass der qualitative Nutzwert der Neubauvariante um die Hälfte höher liegt als der Nutzwert
der Sanierungsvariante.
Außerdem kann mit dem Neubau die historische Chance ergriffen werden, gemeinsam mit
der Hohen Domkirche, die sich weiterhin überzeugt zum Gemeinschaftsprojekt bekennt, eine
umfassende und der Stadt angemessene Darstellung ihrer mehr als 2000jährigen Geschich-
te am Roncalliplatz zu ermöglichen.
12
Daher schlägt die Verwaltung vor:
den Beschluss über die Planungsaufnahme für den
Neubau der Historischen Mitte
Folgende Arbeitsergebnisse werden dem Beschlussvorschlag zugrunde gelegt:
Der Wettbewerbsentwurf wurde überarbeitet und wird nun mit wesentlichen Verbesserungen
vorgelegt.
- Reduzierung der baulichen und damit terminlichen Risiken
- Reduzierung der Eingriffe in die Tiefgarage auf ein Minimum
- Verringerung der Eingriffe in das RGM auf ein Minimum
- Verringerung der Gebäudekubatur des KSM
- Überarbeitung der Fassadengestaltung
- Optimierung der Grundrisse und der funktionalen Raumorganisation der Häuser unter
Berücksichtigung der Realteilbarkeit
Die Rahmenbedingungen eines Projekts - die Kostenprognose, die Terminprognose und die
Bewertung der Projektqualitäten - wurden für zwei Varianten aktuell und unter Zugrundele-
gung der später näher erläuterten Grundlagen untersucht, die Ergebnisse wurden verglichen:
- Variante A: Neubau Historische Mitte
und
- Variante B: Sanierung des Kölnischen Stadtmuseums mit Erweiterungsbau und Sanie-
rung des Studiengebäudes des Römisch-Germanischen Museums mit Anbindung an
das Römische Hafentor
Der aktuelle Vergleich liegt nun zur weiteren Beschlussfassung vor:
Kostenprognose der Varianten
Bruttogesamtbaukosten Neubau (städtischer Anteil): circa 107.8 Mio. Euro
Kostengruppe200 bis 700 gemäß DIN 276
Bruttokosten Kostengruppe 100 Neubau (Errichtung Erbbaurecht,
Pachtzins): circa 1,3 Mio. Euro
Bruttogesamtprojektkosten Neubau (städtischer Anteil): circa 116,3 Mio. Euro
mit allen zu diesem Variantenvergleich gehörenden Posten
Bruttogesamtbaukosten Sanierung des Bestands: circa 119,1 Mio. Euro
Kostengruppe 200 bis 700 gemäß DIN 276
Bruttogesamtprojektkosten Sanierung des Bestands: circa 125,4 Mio. Euro
mit allen zu diesem Variantenvergleich gehörenden Posten
13
Kostenart zutreffend für
A oder B
Historische Mitte
(A)
Beschlussalternative
(B)
Historische Mitte | Grunderwerb, etc.
Kostengruppe 100: Errichtung Erbbaurecht, Pachtzins A 1.300.000 € 0 €
Historische Mitte | Gesamtbaukosten
Kostengruppen 200-700: incl. Herrichten und
Erschließen, Planung, GU-Zuschlag, Risiko-Zuschlag,
Bauindex, etc.
A 107.800.000 € 0 €
Interim Studienhaus RGM
Der Flächenbedarf des Studienhauses kann in der
Interimslösung RGM gesamt abgebildet werden
A
Gemeinsame Organisationsform | GbR:
Vorbereitung der Gründung einer GbR mit der Hohen
Domkirche und der Stadt Köln als Gesellschafte-
rinnen (ext. Vertragsmanagement)
A 250.000 € 0 €
Bisherige Kosten für das Projekt Historische Mitte
Wettbewerb und verausgabte Planungsmittel, im
Fall der Beschlussalternative: Verlorene Kosten
A | B 970.000 € 970.000 €
Bauzeitzinsen
Berechnung über die Bauzeit und die Baukosten A | B 6.000.000 € 6.300.000 €
Interim KSM (Miete)
Im Fall der Generalsanierung und Erweiterung des
KSM gemäß Beschlussalternative wird ein Interim für
die Bauzeit benötigt.
B 0 € 4.300.000 €
Sanierung Studienhaus RGM
Erforderlich im Falle der Beschlussalternative;
Gesamtbaukosten: Kostengruppen 200-700,
einschließlich Anbindung des Hafentors
B 0 € 24.200.000 €
Generalsanierung KSM und Erweiterung
Erforderlich im Falle der Beschlussalternative;
Gesamtbaukosten: Kostengruppen 200-700
B 0 € 88.600.000 €
Wettbewerb KSM
Erforderlich im Falle der Beschlussalternative;
europaweiter Realisierungswettbewerb
"Generalsanierung und Erweiterung KSM"
B 0 € 550.000 €
Sanierung Römische Stadtmauer
Im Fall der Generalsanierung + Erweiterung des KSM
zwingend erforderlich
B 0 € 500.000 €
116.300.000 € 125.400.000 €
Durch Rundungen entstehen Abweichungen in der Addition
Gegenüberstellung der Varianten mit den zum Vergleich gehörenden Posten
Terminprognose der Varianten
Baubeschluss Neubau: Frühjahr 2020
Fertigstellung der Häuser: ca. 6,5 Jahre nach Baubeschluss
Eröffnung Neubau: 1 Jahr nach Fertigstellung der Häuser
Baubeschluss Sanierung und Erweiterung: Frühjahr 2022
Fertigstellung der Häuser: ca. 5,5 Jahre nach Baubeschluss
Wiedereröffnung nach Sanierung und Erweiterung des KSM:
1 Jahr nach Fertigstellung der Häuser
14
Qualitäten der Varianten Neubau und Sanierung als Ergebnis einer methodischen
Nutzwertanalyse
Der Nutzwert des Neubauprojekts liegt um die Hälfte höher als der der Sanierungsvariante.
Qualität und damit Nutzwert des Neubaus:
1000 von 1000 möglichen Punkten, 100 % der gewünschten Qualitäten werden erfüllt.
Qualität und damit Nutzwert der Sanierungsmaßnahmen:
657 von 1000 möglichen Punkten, 66 % der gewünschten Qualitäten werden erfüllt.
15
Ausführliche Begründung zum Beschlussvorschlag:
I. Planungsstand Neubau:
1. Darlegung des Sachstands
Grundlagenvereinbarung und Realisierungswettbewerb
Nach dem Ratsbeschluss 1301/2015 wurde 2016 die Grundlagenvereinbarung zwischen der
Stadt Köln und der Hohen Domkirche (HDK) zum Gemeinschaftsprojekt Historische Mitte
geschlossen (siehe Anlage 14).
Ebenfalls 2016 wurde der architektonische Realisierungswettbewerb für den Neubau der
Historischen Mitte durchgeführt. Das Büro Staab Architekten aus Berlin war sowohl erster
Preisträger des Wettbewerbs als auch Erstplatzierter im Verhandlungsverfahren, welches
zum Abschluss des Vergabeverfahrens durchgeführt wurde.
Die Neubaumaßnahme umfasst den Neubau des Kurienhauses der Hohen Domkirche, des
Studiengebäudes des Römisch-Germanischen Museums (RGM) und des Kölnischen Stadt-
museums (KSM) in Neukonzeption am historischen Ort Roncalliplatz. Hiermit kann eine um-
fassende und der Stadt angemessene Darstellung der gesamten, mehr als 2000jährigen
einzigartigen Geschichte Kölns verwirklicht werden, die an einem Ort, in Kooperation mit der
Hohen Domkirche und in unmittelbarere Nähe zum UNESCO-Welterbe Kölner Dom, die in-
ternational beachteten Sammlungen sowie die reichen Archiv- und Bibliotheksbestände der
drei Institutionen zugänglich machen wird.
Der Siegerentwurf überzeugte das Preisgericht im Wettbewerb unter anderem durch die Idee
zweier Gebäude - eines für das Kurienhaus und das Verwaltungsgebäude der Museen sowie
eines für das KSM -, durch einen hochwertigen untergeschossigen Anschluss an das beste-
hende Museumsgebäude des RGM und das Römische Hafentor, die Schaffung eines
eigenen Vorplatzes im räumlichen Gefüge der Gebäude am Roncalliplatz und eine gelunge-
ne Fassung des Kurt-Hackenberg-Platzes (siehe Anlage 13, Auszug aus dem Protokoll der
Preisgerichtssitzung). Hierbei wurden unter der zwingenden Berücksichtigung der Realteil-
barkeit der Gebäude zwischen Hoher Domkirche und Stadt Köln auch gemeinsame Syner-
gieflächen vorgeschlagen.
Gründe für einen erweiterten Planungsbeschluss
Gemeinsam mit der Hohen Domkirche veranlasste die Verwaltung nach Abschluss des Rea-
lisierungswettbewerbs eine externe Grobkostenschätzung zur Überprüfung der Einhaltung
des vorgegebenen Kostenrahmens aus dem Wettbewerb. Diese Überprüfung wurde für alle
drei Preisträger durchgeführt. Dies erfolgte zur Feststellung, ob eine Realisierung der
komplexen Aufgabenstellung grundsätzlich im vorgegeben Kostenrahmen möglich ist.
Die Überprüfung mittels Grobkostenschätzung ergab, dass der im Wettbewerb vorgegebene
Kostenrahmen mit den vorgelegten unterschiedlichen Entwürfen aller drei Preisträger jeweils
deutlich überschritten wurde, auch aufgrund der fortzuführenden Kostenannahmen der
16
Auslobungsgrundlage (zum Beispiel der weiterentwickelten Steigerung des Baupreisindexes)
und der entwurfsspezifischen baulichen Risiken.
Damit war eine Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten zur
Optimierung vor Planungsaufnahme erforderlich, bei der die Wettbewerbsidee vertieft auf die
Belange der Nutzer abgestimmt wurde, bauliche Risiken reduziert wurden und die Empfeh-
lungen des Preisgerichts Berücksichtigung fanden.
Des Weiteren haben sich in der Zeit nach dem Ratsbeschluss 1301/2015 entwurfsspezifisch
auch die Rahmenbedingungen für die Zeitprognose des Projektablaufs und für die Kosten-
annahmen des Neubaus sowie für die Grundlagen der Beschlussalternative, eine Sanierung
der bestehenden Häuser, geändert und waren dem aktuellen Stand anzupassen.
Beide Projektpartner, Hohe Domkirche und Stadt Köln, haben sich übereinstimmend ent-
schieden, das Projekt vor einer Planungsaufnahme durch eine Überarbeitung des Wettbe-
werbsentwurfs sowie eine Aktualisierung der Rahmenbedingungen für eine Entscheidung auf
eine zukunftsfähige Basis zu stellen.
Das Ergebnis liegt mit den Unterlagen zu diesem erweiterten Planungsbeschluss vor.
2. Zusammenfassung der Ergebnisse der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs und der
Grobkostenschätzung (Staab Architekten)
Wie oben geschildert, musste das Büro Staab Architekten vor der Planungsaufnahme sowohl
von der Hohen Domkirche als auch von der Stadt Köln mit einer Überarbeitung des Wettbe-
werbsentwurfs beauftragt werden. Das Büro Staab Architekten legt nun eine optimierte
Planung vor (siehe Anlage 1, Broschüre zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs,
und Anlage 2, Erläuterungsbericht):
Die Eingriffe in die Tiefgarage sind auf ein Minimum reduziert worden. Dadurch konnten auch
die erheblichen Eingriffe in das Bestandsgebäude des RGM verhindert werden. Der im
ersten Untergeschoss befindliche Übergang zum Bestandsgebäude des RGM wird beibehal-
ten. Resultierend hieraus sind nun alternativ ein volles drittes Untergeschoss und jeweils ein
Staffelgeschoss vorgesehen, um die Erfüllung des erforderlichen Raumprogramms zu
gewährleisten.
Die Fassadengestaltung des KSM am Kurt-Hackenberg-Platz wurde überarbeitet, ebenso
wurde die Kubatur des Museumsbaukörpers verkleinert.
Die Aufteilung beziehungsweise Zuordnung der Programmflächen aus dem Wettbewerb
sowie die erforderlichen Geschosshöhen sind in Nutzerworkshops so angepasst worden,
dass zu Planungsbeginn zwischen allen Nutzern abgestimmte Grundlagen vorliegen. Ergän-
zend wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass die vom Neubau- oder Sanierungsprojekt
unabhängigen Depotfragen der Museen außerhalb des Projekts gesondert betrachtet werden
müssen.
Das gewünschte Ausstellungskonzept des KSM, welches im Wettbewerb definiert wurde,
findet sich in den neuen Raumkonzepten des Museumsneubaus wieder.
17
Die Überarbeitung hat die Notwendigkeit der Realteilbarkeit der Gebäude, die gemäß Grund-
lagenvereinbarung vorzusehen ist, berücksichtigt.
Die Idee des Realisierungswettbewerbs, die Treppe an der Südseite des Roncalliplatzes mit
der integrierten Entlüftung der Tiefgarage entfernen zu können, konnte nicht weiterverfolgt
werden. Starke Eingriffe in Technik und Baukörper der Tiefgarage, die mit Kosten, Termin-
verzögerungen, baulichen Risiken und Einnahmeverlusten der Tiefgarage verbunden wären,
begründen dies.
Die Schnittstellen zum zu sanierenden RGM sind nach der Überarbeitung des Wettbe-
werbsentwurfs nur noch gering, da es im Untergeschoss des Neubaus nur noch einen Über-
gang zum Bunkergeschoss des RGM gibt, zugänglich über das gemeinsame Foyer der
Museen vom Kurt-Hackenberg-Platz aus.
Ein erstes Konzept für die technischen Anlagen und deren Anordnung wurde erarbeitet,
Eingriffe in die Bestandsstatik wurden untersucht und bewertet, ein tragwerksplanerisches
Konzept für den Neubau wurde angedacht.
Mit den beiliegenden Darstellungen gibt das Architekturbüro einen neuen Ausblick auf die
mögliche Außengestaltung der Gebäude sowie auf die Gestaltung des Foyers des KSM, auf
die mögliche Ausstellungsgestaltung sowie das gemeinsame Verbindungsfoyer zum RGM
(siehe Anlage 1, Visualisierungen innerhalb der Broschüre der Architekten).
Die vorhandenen Leitungstrassen unterschiedlicher Versorger, die sich heute im Planungs-
bereich befinden, müssen in weiten Teilen aufwendig umgelegt werden, um die Realisierung
des überarbeiteten Wettbewerbsentwurfs zu ermöglichen. Die erforderlichen Umlegungen
müssen zuerst erfolgen. Eine Machbarkeitsstudie für die Leitungsverlegung liegt vor (siehe
Anlage 10, Planunterlage Leitungen, Iststand und Machbarkeitsstudie Leitungsverlegung).
Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Wettbewerbsüberarbeitung hat das Büro
Staab Architekten eine entwurfsspezifische Grobkostenprognose erstellt (siehe Anlage 7).
Diese Kostenermittlung, die von der Fachverwaltung um einige Bausteine ergänzt wurde,
endet derzeit bei angenommenen Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppe 100 bis 700) in
Höhe von
115.130.000. Euro.
Als Ergebnis liegt nun ein konsequent überarbeiteter Wettbewerbsentwurf mit einer Brutto-
grundfläche von ca. 15.400 m² vor, mit dem auf guter Abstimmungsgrundlage mit den Pla-
nungen begonnen werden kann, sobald nach Durchführung der ausstehenden europaweiten
Vergabeverfahren die zusätzlich erforderlichen Fachplaner zur Verfügung stehen.
II. Kosten- und Termingegenüberstellung sowie Nutzwertanalyse
1. Definition der untersuchten Varianten
Um eine Entscheidung zum Projekt Neubau Historische Mitte auf eine nach den derzeitigen
Untersuchungsmöglichkeiten zukunftsfähige Basis stellen zu können, hat die Verwaltung ei-
ne aktuelle Überprüfung der Rahmenbedingungen des Projekts und der einzig möglichen
Alternative vorgenommen.
18
Hierfür wurden folgende zwei Maßnahmen vergleichend untersucht:
A Neubauvariante
- Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-
Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte auf der Basis der
Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten
B Sanierungsvariante
- Generalsanierung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude des Kölnischen Stadt-
museums einschließlich Erweiterungsneubau auf der Basis des Raumprogramms des
Wettbewerbs 2013, mit vorgeschaltetem architektonischen Realisierungswettbewerb
sowie
- Generalsanierung des denkmalgeschützten Studiengebäudes des Römisch-
Germanischen Museums mit einer baulichen Anbindung an das Römische Hafentor
Für beide Varianten liegen bisher keine Planungen gemäß HOAI vor.
Die Neubauüberlegungen für die Historische Mitte sind jedoch mit der Überarbeitung des
Wettbewerbsentwurfs weiter gediehen als alle bisherigen Überlegungen zur Sanierungsvari-
ante der bestehenden Häuser.
Für den Neubau existiert mit der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs der Nachweis,
dass das vorgesehene Raumprogramm sowie die inhaltlichen Anforderungen an die
Neukonzeption der Häuser umgesetzt werden können.
Für die Generalsanierung des Stadtmuseums gibt es eine vorbereitete Wettbewerbsauslo-
bung, die jedoch aus dem Jahr 2013 stammt und damit veraltet ist. Sie wurde vergleichswei-
se für die unten beschriebene Massenstudie herangezogen. Insgesamt wird eine zur realisie-
rende Bruttogrundfläche von circa 10.400 m² zugrunde gelegt. Für die Generalsanierung des
RGM-Studiengebäudes mit einer Bruttogrundfläche von 2.880 m² kann nicht mehr auf das
veraltete und in der Aufgabenstellung vom notwendigen Sanierungsumfang abweichende
Konzept des Büros Müssigmann zurückgegriffen werden.
Mit einer aktuellen Massenstudie zur Erweiterung und Generalsanierung des KSM (siehe
Anlage 11) konnten Möglichkeiten zur Umsetzung nachgewiesen und Randbedingungen für
die Planung erkannt werden. Umfang der Betrachtung sind das Zeughaus, die Alte Wache,
der Parkplatz, der derzeit von der Bezirksregierung genutzt wird, sowie der Zwischenbau.
Das Zeughaus und die Alte Wache stehen unter Denkmalschutz. Die damals geforderten
Nutzflächen aus dem Wettbewerb 2013 sind mit der Studie beispielhaft in einem dreige-
schossigen Erweiterungsbau mit einem Staffelgeschoss, einer Teilunterkellerung sowie mit
einer Neuerrichtung des Zwischenbaus denkbar. Die römische Stadtmauer soll in der Studie
in den Erweiterungsneubau integriert werden.
Unter dem südwestlichen Teil des Parkplatzes verläuft die U-Bahn, die unter einem technisch
komplexen Stahlbetonträgerrost errichtet wurde, welches die römische Stadtmauer abfängt.
In diesem Bereich ist eine Gründung des Neubaus bedeutend erschwert, die Abmessungen
des Erweiterungsbaus sind durch einzuhaltende Mindestabstände zur U-Bahn begrenzt.
Deshalb kann der Erweiterungsbau in Teilen nur als auskragendes Bauwerk mit einer
19
aufwändigen und kostenträchtigen Gründung realisiert werden. Eine Gründung im Bereich
der römischen Stadtmauer ist ebenfalls nicht möglich.
Daraus ergibt sich in dieser Massenstudie für die Erweiterung, dass sowohl die mögliche
Raumgestaltung als auch die stadträumliche Einfügung nicht optimal sind. Ungeklärt ist
bisher, ob für den Neubau Versorgungsleitungen umgelegt werden müssen. Außerdem muss
sichergestellt werden, dass die erforderliche Unterkellerung des Neubaus keinen negativen
Einfluss auf das U-Bahn-Bauwerk hat.
Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen und ihrer aktuellen Fortschreibung gemäß den
ohne Planung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten können folgende wesentliche Rah-
menbedingungen für die beiden Varianten A und B verglichen werden:
- Kosten
- Termine
- Qualitäten
Die Herangehensweise zum aktuellen Vergleich der drei Rahmenbedingungen wird unten-
stehend im Einzelnen erläutert. Die Ergebnisse zu den drei Schwerpunkten werden an-
schließend zusammengefasst.
2. Kostengegenüberstellung der Varianten Neubau und Sanierung
Die Tabellen, in der die Grobkostenprognosen zusammengestellt wurden, sind in Anlage 7
zu finden. Die Bruttogesamtbaukosten nach DIN 276 sind in der Tabelle „Kostenprognose für
den Beschlussvorschlag A und die Beschlussalternative B nach DIN 276“ aufgeführt. In der
Tabelle „Aufstellung Prognose Bruttogesamtprojektkosten“ sind die Kosten aufgeführt, die in
die Gesamtbetrachtung zum Projekt gehören, aber nicht in den Baukosten erfasst sind. Dies
sind in diesem Fall zum Beispiel der Realisierungswettbewerb oder das Interim KSM. Die
Kosten für den Wettbewerb der Neubauten Historische Mitte und die Kosten für die Weiter-
entwicklung des Wettbewerbs sind in der Sanierungsvariante als verlorene Kosten erfasst.
Die Kostenaufstellungen der beiden Varianten A und B beruhen auf unterschiedlichen Grund-
lagen. Für den Neubau liegen die Pläne der Weiterentwicklung des Wettbewerbs mit ent-
sprechenden Flächenermittlungen vor, während für die Sanierungsvariante lediglich die
Bestandsflächen der Häuser, das Raumprogram aus dem Jahr 2013 und die oben beschrie-
bene Massenstudie (für die Erweiterung des KSM) als Grundlage dienen konnten.
In der Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs wurden durch das Büro Staab Architek-
ten auch Ansätze eines statischen Konzepts und die einzubauende Technik bedacht. Für die
bestehenden Häuser liegen derartige Umsetzungskonzepte als Grundlage der Sanierung
nicht vor. Hieraus resultiert, dass die Aussagekraft der Kostenermittlungen nicht identisch
sein kann.
Für die Sanierung der Häuser wurde zugrunde gelegt, dass beispielsweise mit Erschwernis-
sen in der Gründung im Bereich der U-Bahn zu rechnen ist. Grundlage für die Kostenannah-
men der Sanierungsvariante sind außerdem die weitgehende Entkernung der Häuser, eine
freie Anbindung der technischen Ausrüstung sowie eine energetische Ertüchtigung. Das
Studienhaus des RGM wird bis auf den Rohbau zurückgebaut, umfassend generalsaniert
und auf den Stand der Technik ertüchtigt.
20
In beiden Kostenaufstellungen sind archäologische Grabungen enthalten, da sowohl beim
Neubau Historische Mitte als auch bei der Erweiterung des KSM mit Funden zu rechnen ist.
In den Kosten sind weiterhin eine Baupreissteigerung bis zur Vergabe der Bauleistungen
enthalten, außerdem Kosten für Unvorhergesehenes und ein Zuschlag für eine Generalun-
ternehmervergabe, die laut Grundlagenvereinbarung gemeinsames Ziel ist, sofern dies im
späteren Projektverlauf vergaberechtlich begründbar ist. Der Nebenkostenansatz wurde in
beiden Varianten jeweils einmal mit 30 % und 35 % ermittelt. Den unterschiedlichen Bau-
kosten der Sanierungsvariante B wurden einmal ein niedrigerer und einmal ein höherer Wert
innerhalb einer zu erwartenden Preisspanne zugrunde gelegt.
Für den Neubau wurden Annahmen für die Kostengruppe 100, Grundstückskosten, getroffen.
Diese basieren im Wesentlichen auf dem aktuell anzunehmenden Bodenwert des zu pach-
tenden Kirchengrundstücks mit einem prognostizierten Aufschlag, da dieser sich im Projekt-
verlauf ändern wird. Die genannten Kosten enthalten den Erbbauzins für die Dauer der Bau-
zeit, Kosten für die Vorbereitung und Errichtung des Erbbaurechts sowie die Grunderwerb-
steuer.
Für beide Projektvarianten wurden zusätzlich Bauzeitzinsen prognostiziert.
Kostenentwicklung in Bauprojekten
Abschließend sei an dieser Stelle deutlich auf die Ungenauigkeit der vorliegenden Grobkos-
tenprognose zum jetzigen Zeitpunkt hingewiesen. Es handelt sich weder um eine Kostener-
mittlung gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) noch um ein verbind-
liches Projektbudget. Die beiden Varianten A und B können vorbehaltlich der nachfolgenden
Planungen derzeit lediglich vergleichend gegenübergestellt werden.
Für beide Varianten wird ergänzend auf die regelmäßige Kostenentwicklung in Bauprojekten
zwischen den Kostenständen gemäß HOAI verwiesen, zu der es bereits umfangreiche
Rechtsprechungen gibt (Anlage 8). Möglich sind hier Kostenentwicklungen von durchschnitt-
lich 30 bis 40 % zwischen den Schritten Kostenprognose und Kostenschätzung nach Vorpla-
nung, von 20 bis zu 25 % zwischen den Schritten Kostenschätzung und Kostenberechnung
nach Entwurfsplanung sowie durchschnittlich 10 % zwischen den Planungsständen Kosten-
berechnung und Kostenanschlag nach Vergabe.
3. Termingegenüberstellung der Varianten Neubau und Sanierung
Zum jetzigen Projektstand, also vor Planungsbeginn, können lediglich grobe Prognosen für
die Terminabläufe getroffen werden. Diese Prognosen basieren auf der Notwendigkeit, dass
erst eine Planungsphase nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abge-
schlossen und freigegeben werden muss, bevor die nächste beginnen kann. Es werden Zei-
ten für die VgV-Verfahren (Vergabeverfahren), für die Planungen und die Vorbereitung von
Beschlüssen, für die Vergaben an Bauunternehmen und für Erschwernisse für das Bauen im
Bestand berücksichtigt. Die Vergabe an einen Generalunternehmer kann eine zeitliche
Erschwernis darstellen und ist im Lauf der Planung vertieft zu untersuchen und anhand der
Marktlage zu bewerten.
21
Für die Beschlussalternative wird zusätzlich ein architektonischer Realisierungswettbewerb
für den Erweiterungsbau des KSM notwendig. Dies stellt für die Terminprognose der Sanie-
rungsvariante B einen deutlichen Nachteil gegenüber der Neubauvariante A dar.
Die zeitlichen Abfolgen der Meilensteine können derzeit wie folgt prognostiziert werden:
Neubau
Historische Mitte
Generalsanierung der
Häuser und Erweiterung
KSM
Architektenwettbewerb abgeschlossen bis Ende 2019
VgV-Verfahren Fachplaner bis Anfang 2019 bis Anfang 2021
Planung bis Baubeschluss Frühjahr 2020 Frühjahr 2022
Zeitraum Baubeschluss bis
Errichtung der Häuser ca. 6,5 Jahre ca. 5,5 Jahre
Zeitraum Fertigstellung bis
Eröffnung der Häuser ca. 1 Jahr ca. 1 Jahr
4. Projektrisiken der Varianten Neubau und Sanierung
In Anlage 9 findet sich eine Tabelle, in der Termin- und Kostenrisiken aufgeführt sind und
hinsichtlich der Möglichkeit des Eintretens von Erschwernissen aufgrund der aktuell bekann-
ten Arbeits- und Planungsgrundlagen eingeordnet wurden. Die Höhe daraus resultierender
Kosten oder möglicher Terminverzögerungen kann aus der Tabelle nicht abgeleitet werden.
Die Risiken können durch Erkenntnisgewinn in der Planung auch im Hinblick auf Kosten und
Termine besser bewertet werden. Die obengenannten Kostenprognosen beziehen sich auf
die derzeit bekannten und im üblichen Rahmen anzunehmenden Grundlagen. Darüber
hinausgehende Erschwernisse sind in den Kosten und Terminen nicht enthalten.
Im Rahmen der Projektabwicklung wird ein Risikomanagement installiert.
5. Bewertung der Qualitäten der Varianten Neubau und Sanierung
mittels Nutzwertanalyse
als Ergebnis eines gemeinsamen Workshops mit allen Projektbeteiligten
Qualitätsmerkmale als nichtmonetäre Faktoren
Die Qualitätsmerkmale der beiden Varianten Neubau und Sanierung, die untenstehend
genannt werden, können nicht monetär bewertet werden. Es handelt sich um sogenannte
nichtmonetäre Faktoren, die jedoch bei einer Entscheidung für eine der beiden Umsetzungs-
varianten von großer Bedeutung sind.
22
Methode der Nutzwertanalyse
Als gängige qualitative, nichtmonetäre Analysemethode der Entscheidungstheorie hat sich
die sogenannte Nutzwertanalyse (NWA) bewährt, die die Entscheidungsfindung bei komple-
xen Handlungsalternativen rational unterstützt. Das volkswirtschaftlich anerkannte System
der NWA findet zum Beispiel Anwendung im Controlling, in der Volkswirtschaftslehre oder im
Projektmanagement.
Die Methode der NWA wurde auch für die Bewertung der nichtmonetären Faktoren im Ver-
gleich der obengenannten Varianten A und B, Neubau und Sanierung, herangezogen. Der
standardisierte Ablauf einer Nutzwertanalyse wird im Folgenden anhand der Erarbeitung im
Workshop zur Nutzwertanalyse erläutert.
Workshop zur Nutzwertanalyse
Die Nutzwertanalyse für die Entscheidungsvorbereitung innerhalb dieses Projekts wurde im
Rahmen eines ganztägigen Workshops am 20.11.2017 mit den Projektbeteiligten und unter
externer Moderation durchgeführt.
Teilgenommen haben Fachleute folgender Einrichtungen: Büro der Oberbürgermeisterin,
Gebäudewirtschaft, Kämmerei, Stadtplanungsamt, Dezernat für Kunst und Kultur, Kölnisches
Stadtmuseum, Römisch-Germanisches Museum, Büro Staab Architekten, Büro Imorde,
Hohe Domkirche.
Schritt 1: Bestimmung der zu bewertenden Qualitätsmerkmale
In einem ersten Schritt wurden entsprechend der gängigen Vorgehensweise bei einer NWA
die zu bewertenden Qualitätsmerkmale mit ihrer Bedeutung und den zugehörigen Kriterien
gemeinsam von den Projektbeteiligten diskutiert. Im Ergebnis wurden acht übergeordnete
Qualitätsmerkmale für die Varianten A und B zur weiteren Wichtung und Bewertung inner-
halb der NWA festgelegt:
23
Qualitätsmerkmal
(Bedeutung)
Bewertungskriterium
Lage
(Ziel für Besucher, Touris-
ten, Schulklassen und
Einheimische, wachsende
Stadt)
- Erreichbarkeit (Hauptbahnhof), Fußgängerfreundlichkeit
- Attraktivität der Lage (Dom, Hohe Straße, Rhein)
- weitere Möglichkeiten zur Kombination mit anderen Freizeitaktivitäten (Restau-
rants, Cafés, Einkauf, Sightseeing, Spaziergang, Konzert, Hotels, Museen,
Rheinschifffahrt, Tourismusbüro)
- Stadtatmosphäre, Erlebnis, Flair, kulturelle Einbettung (Via Culturalis)
Stadträumliche Gesamt-
haltung (Quartiersbil-
dung, Stadtbild)
(Visitenkarte der Stadt,
attraktive Stadtgestaltung,
Leitbild Masterplan)
- identitätsstiftend, Bevölkerungsbindung
- Aufenthaltsqualität in der Stadt
- kulturelle Einbettung (Via Culturalis)
- Domumgebung
- räumlicher Zusammenhang der Museen
- Aufwertung vorhandener Plätze
- Einbindung der Außendenkmäler
- Lösung städtebaulicher Aufgaben
Präsentation der Aus-
stellungen
(internationale Bedeutung
der Sammlungen und
deren öffentlicher Zugäng-
lichkeit für Bürger, Touris-
ten und Wissenschaft)
- zukunftsweisendes Konzept
- moderne Präsentation
- attraktive Sonderausstellungen (internationale Leihgaben)
- Schnitt und Gestaltung der Ausstellungsflächen
- Zusammenarbeit mit anderen Häusern
- Einbindung der Außendenkmäler
- gemeinsame Ausstellungen
- Zusammenwirken von Ausstellung und wissenschaftlicher Arbeit
Besucherorientierung
(optimaler Einsatz von
Ressourcen, Zusammen-
arbeit, Marketing, Bürger-
freundlichkeit)
- Museumsdienst gemeinsam betreiben
- gemeinsame Ausstellungen, gemeinsame Eintrittskarte
- Foyer, Garderobe Café, Shop, Buchhandlung
- gemeinsam nutzbare Flächen (Zentrale Technik, Anlieferung)
- Fachbibliothek
- Erfahrbarkeit der historischen Stadtidentität
- Bewachung
Umsetzung des Bil-
dungsauftrags
(öffentlicher Auftrag)
- Stadt- und Kirchengeschichte von der frühen Neuzeit bis in die Gegenwart ver-
knüpfen
- Verbindung mehrerer Institute
- Realisierung gemeinsamer Projekte, Ausstellungen, Sonderausstellungen, Ver-
anstaltungen
- Schulbildungsauftrag
Zukünftige Baukonzepte
(Flexibilität, Nachhaltig-
keit, Umwelt)
- Baustandard und Energiestandard
- Realisierbarkeit des Raumprogramms
- Nachrüstbarkeit der Häuser
- Brandschutz, Einbruchschutz, Denkmalschutz
- EDV-Ausstattung, Digitalisierung
- Qualität Lager und Restaurierungsflächen
- Trennung Verwaltung – Ausstellung
- Drittverwendbarkeit
- Betriebsabläufe, Umsetzung Arbeitsstättenrichtlinie
- Barrierefreiheit der Häuser und des umgebenden Stadtraums
- Aufzüge, Leitsystem, Evakuierung, Außenräume
ICOM-Standard
(Sammeln, Bewahren,
Forschen, Präsentieren
und Vermitteln)
- Sammeln (unter anderem Sachschutz), Bewahren, Forschen, Präsentieren und
Vermitteln
Mobilität
(öffentlicher Auftrag)
- Erreichbarkeit ÖPNV und Individualverkehr
- Barrierefreiheit der Haltestellen, Gestaltung der Haltstellen (Angstraum)
- Parkmöglichkeiten, Fahrradstellplätze
- Orientierungsmöglichkeiten zur Zielfindung
- Leitsystem
24
Schritt 2: Wichtung der Bewertungskriterien mittels paarweisen Vergleichs
In einem zweiten Schritt werden zur Erstellung einer NWA die für beide Entscheidungsalter-
nativen geltenden Qualitätsmerkmale in einer Präferenzmatrix einzeln vergleichend gegen-
übergestellt. Im Workshop wurde daher gemeinsam diskutiert, welches Kriterium gegenüber
jedem einzelnen anderen eine höhere Bedeutung für das Projekt hat (paarweiser Vergleich).
Hieraus ergibt sich als wesentliches Arbeitsergebnis der NWA eine Gewichtung der festge-
legten Bewertungskriterien untereinander, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt wird.
In der Tabelle ist ablesbar, welches Kriterium in der Bedeutung im paarweisen Vergleich ge-
nerell für wichtiger als das andere befunden wird, zum Beispiel findet sich in der Zeile „Lage“
in Spalte 3 mit der Ziffer 3 wieder, dass die „Präsentation der Ausstellungen“ als wichtiger
erachtet wird als die Lage. Diese Bewertung wird jeweils für jede Entscheidungsvariante
angewendet.
Im Ergebnis dieses paarweisen Vergleichs ergibt sich als zentraler Analyseschritt und in der
letzten Spalte ablesbar die Wichtung der Qualitätsmerkmale, die später Grundlage für die
abschließende Bewertung wird. Die höchste Wichtung für die Entscheidung innerhalb dieser
Projektalternativen A und B erhält das Qualitätsmerkmal „Zukunftsfähige Baukonzepte“.
Qualitätsmerkmale Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Punkte Gewichtung
Lage 1 2 3 4 1 6 7 1 2 7,1
Stadträumliche Gesamthaltung 2 2 2 5 6 7 2 4 14,3
Präsentation der Ausstellungen 3 3 3 6 7 3 4 14,3
Besucherorientierung 4 4 6 7 4 3 10,7
Umsetzung des Bildungsauftrags 5 6 7 8 1 3,6
Zukunftsfähige Baukonzepte 6 6 6 7 25,0
ICOM-Standard 7 7 6 21,4
Mobilität 8 1 3,6
Total 100,0
Präferenzmatrix
Präferenzmatrix der Nutzwertanalyse, Workshop am 20.11.2017
Schritt 3: Bewertung
Bei einer NWA erfolgt nach diesen vorbereitenden Arbeitsschritten die vergleichende Bewer-
tung der Qualitätsmerkmale innerhalb der Entscheidungsvarianten, hier Neubau und Sanie-
rung.
In einer ausführlichen Diskussion im Workshop wurde unter Zuhilfenahme der Kriterien aus
der Tabelle unter Schritt 1 bewertet, welchen Erfüllungsgrad zwischen 0 und 10 das jeweilige
25
Qualitätsmerkmal für jede der Varianten A und B erreicht. Hier werden die Bewertungen der
Varianten durch die Projektbeteiligten im Einzelnen zusammengefasst:
1) Lage
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 7
Die Kriterien der Lage wie Erreichbarkeit, weitere Freizeitmöglichkeiten, Stadtatmosphäre
und die kulturelle Einbettung sind für die Bauten am Roncalliplatz bereits jetzt optimal erfüllt.
Für die Lage an der Zeughausstraße gibt es demgegenüber Einschränkungen, wie die Er-
reichbarkeit beispielsweise mit öffentlichem Nahverkehr, die Lage an zwei stark befahrenen
Straßen und die dadurch erschwerte Zugänglichkeit des Eingangs. Durch Maßnahmen, die
im Masterplan verankert sind, können diese Einschränkungen verbessert werden. Hierzu
zählen im Wesentlichen die Umgestaltung der Komödienstraße, die Schaffung von Lupen-
räumen und eine Umgestaltung des Appellhofplatzes, die mit der Sanierung des WDR-
Filmhauses beginnt (siehe Anlage 15, Aktuelle Beschlusslage Städtebaulicher Masterplan
für die Innenstadt Köln).
2) Stadträumliche Gesamthaltung
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 8
Durch die Konzentration und Sichtbarkeit der 2000jährigen Stadtgeschichte mit der
Geschichte der Römer und der Kirche wird am Roncalliplatz die Quartiersbildung als Visiten-
karte der Stadt ausgebaut. Gemeinsam mit dem Dom als Wahrzeichen der Stadt bildet die
Historische Mitte den Auftakt zur Via Culturalis.
Das Zeughaus wird als typisches Kölner Haus wahrgenommen und wirkt mit der römischen
Stadtmauer identitätsstiftend. Die Kölner Geschichte wird mit dem nahegelegenen EL-DE-
Haus um einen wichtigen Baustein erweitert. Durch den Verbleib des KSM in der Zeughaus-
straße böten sich andere Möglichkeiten der Stadtgestaltung am Roncalliplatz und der Via
Culturalis, die auch zu einer Entzerrung in der Innenstadt führen können. Wichtig dabei ist
jedoch die Lösung der städtebaulichen Aufgabe der Gestaltung der Komödienstraße (siehe
Anlage 15, Aktuelle Beschlusslage Städtebaulicher Masterplan für die Innenstadt Köln).
3) Präsentation der Ausstellungen
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 5
Bei der Sanierungsvariante B kann die Ausstellung nicht mit dem räumlichen Bezug zum
Dom und dem RGM präsentiert werden. Hierdurch sind inhaltliche Dopplungen in der musea-
len Präsentation erforderlich. Durch den schmalen Grundriss des Grundstücks und der
Bestandsgebäude mit dem vorhandenen engen Stützenraster ist ein konzeptionell sinnvoller
Rundgang durch das Museum nur mit großen Einschränkungen möglich. Auch die Einbin-
dung der vorhandenen Außendenkmäler ist durch die Lage zwischen zwei Hauptverkehrs-
straßen eingeschränkt. Leihgaben an das Museum sind aufgrund der Einschränkungen
durch die Bestandsgebäude erschwert.
26
Bei der Neubauvariante A ist eine umfassende Präsentation der über 2000jährigen Stadt-
und Kirchengeschichte an einem Ort möglich. Es kann eine inhaltliche Trennung der Themen
bis zum Frühmittelalter (RGM) und ab dem Hochmittelalter (KSM) erfolgen, didaktisch erfor-
derliche Dopplungen der musealen Inhalte können entfallen, durch die thematische Schnitt-
stelle zwischen den Museen im Jahr 1000 entstehen Flächensynergien. In einem Neubau ist
eine grundlegende und zukunftsfähige Neukonzeption der Dauerausstellung des KSM mög-
lich. Gemeinsame Dauerausstellungen können vorgesehen werden. Die inhaltliche und
räumliche Verzahnung mit anderen historischen Ausstellungen, wie MiQua (Museum im
Quartier), Domgrabungen, WRM (Wallraf-Richartz-Museum), sowie die gemeinsame Nut-
zung der Archive sowie der grafischen und der Studiensammlungen der drei Einrichtungen
vor Ort können das Renommee der Häuser mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit erhöhen. Die
Außendenkmäler in der Umgebung (zum Beispiel der Dom, die Altstadt, das Hafentor und die
Hafenstraße, der Erzbischöfliche Palast, der historische Abwassersammler) können in die
Ausstellungen beider Häuser einbezogen werden.
4) Besucherorientierung
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 6
Bei der Sanierungsvariante B stehen weiter keine vermarktbaren Flächen für eine Museums-
gastronomie zur Verfügung. Sowohl im RGM als auch im bestehenden KSM sind die Foyer-
und Garderobenflächen zu klein.
Bei der Neubauvariante A entsteht eine hohe Aufenthaltsqualität durch gemeinsame Flächen
wie Café, Garderobe, Museumsshop und Buchhandlung. Eine höhere Frequentierung ist
durch die größere Angebotsdichte zu erwarten. Eine gemeinsame Eintrittskarte (Kombiticket)
ist denkbar. Die Kirchen- und Stadtgeschichte ist auch im Außenraum erfahrbar, dies stellt
auch einen Gewinn für Stadtführungen aller Art dar. Durch die Bündelung der Institutionen
innerhalb des Gemeinschaftsprojekts der Historischen Mitte wird ermöglicht, die archäologi-
schen, künstlerischen, dokumentarischen und kulturhistorischen Exponate und Zeugnisse
unserer reichen Stadtgeschichte auf zeitgemäße und attraktive Weise besucherorientiert zu
vermitteln. Eine stärkere Identifizierung mit der Stadt Köln und ihrer Geschichte ist dadurch
an diesem bedeutenden Ort zu erwarten.
5) Umsetzung des Bildungsauftrags
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 7
Bei der Sanierungsvariante B sind für das KSM keine ausreichenden Versammlungsräume
umsetzbar, auch die Räume der Museumspädagogik sind zu klein. Die Aufstellungsflächen
für Schulklassen und Gruppen sind in ihrer Größe unzureichend.
Innerhalb der Neubauvariante A können Verbesserungen im Museumsdienst erreicht wer-
den. Gemeinsame Veranstaltungen, Sonderausstellungen und Projekte an einem zentralen
und gemeinsamen Ort sind vorgesehen. Durch die mögliche Entwicklung neuer und übergrei-
fender pädagogischer Programme kann an einem Ort eine enorme Bandbreite des zu vermit-
telnden Wissens erreicht werden.
27
6) Zukunftsfähige Baukonzepte
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 7
Besonders wichtig bei der Umsetzung von Bauprojekten ist die Nachhaltigkeit im Betrieb.
Dazu gehört hier ganz wesentlich ein Standard, der die Energieleitlinien der Stadt Köln in der
Baukonstruktion und der Anlagentechnik berücksichtigt. In den Sanierungen der denkmalge-
schützten Häuser Verwaltungsgebäude RGM, Zeughaus und Alte Wache ist dies nur einge-
schränkt möglich. Das Raumprogramm kann in beiden Varianten untergebracht werden, je-
doch sind im bestehenden Stadtmuseum die Möglichkeiten durch das schmale Grundstück
eingeschränkt. Auch die Betriebsabläufe können in einer kompakten Anordnung der Räume
wie in der Historischen Mitte besser umgesetzt werden. Besonders wichtig ist auch die
Barrierefreiheit, sowohl im Inneren als auch für die Erschließung von außen. Diese wird bei
der Sanierungsvariante B schwerer umsetzbar sein. Einschränkungen werden daher bei der
Sanierung vor allem hinsichtlich des möglichen Energiestandards, der Flexibilität der Raum-
gestaltung und Anordnung der Räume, der Umsetzung der Inklusion und Barrierefreiheit so-
wie der Belichtung der Räume gesehen, während für die Neubauten der Historischen Mitte
alle erforderlichen Belange eines zukunftsfähig zu konzeptionierenden Gebäudes berück-
sichtigt werden können.
7) ICOM-Standard
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 6
Der nationale ICOM-Standard für Museen (Standard des International Council of Museums)
aus dem Jahr 2006 umfasst differenzierte Vorgaben für eine qualitätsorientierte Museums-
arbeit. Demnach bewahren und vermitteln Museen das Kultur- und Naturerbe der Mensch-
heit. Sie informieren und bilden, bieten Erlebnisse und fördern Aufgeschlossenheit, Toleranz
und den gesellschaftlichen Austausch. Museen arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie sind der
Beachtung und Verbreitung der Menschenrechte – insbesondere des Rechts auf Bildung und
Erziehung – sowie der daraus abzuleitenden gesellschaftlichen Werte verpflichtet. Dabei be-
schränken sie sich nicht auf die historische Rückschau, sondern begreifen die Auseinander-
setzung mit der Geschichte als Herausforderung für die Gegenwart und die Zukunft. Die
spezifischen Kernaufgaben der Museen sind: Sammeln, Bewahren, Forschen und Dokumen-
tieren, Ausstellen und Vermitteln.
Es wurde bewertet, wie der ICOM-Standard innerhalb der untersuchten Varianten A und B
umgesetzt werden kann.
Bei der Sanierungsvariante B wird die Umsetzung des ICOM-Standards deutlich erschwert.
Es entstünde ein hoher baulicher Aufwand für die qualifizierte Aufbewahrung von Archiv- und
Sammlungsgegenständen sowie für den Sachschutz. Außerdem gäbe es im Rahmen der
Sanierung keine Möglichkeit der Dunkelstellung der Studiensammlung des RGM.
Die Schaffung hochwertiger Archivräume ist in einem Neubau baulich deutlich leichter umzu-
setzen. Die Restaurierungsabteilungen der Häuser können sich gegenseitig vor Ort unter-
stützen, viele Arbeitsabläufe der Einrichtungen können verbessert werden. Durch die neu zu
schaffende, von beiden Museen gemeinsam genutzte Bibliothek sowie die verbesserte
logistische Verknüpfung der Institutionen mit ihren Werkstätten und ihren angebotenen
Dienstleistungen entstehen bessere Bedingungen für die Forschung, außerdem ein engerer
28
wissenschaftlicher Austausch. Im Neubau können die Verwaltungen durch die räumliche
Nähe deutlich besser kooperieren.
Im Ergebnis wird die Umsetzung des ICOM-Auftrags bei der Neubauvariante A, mit der Bün-
delung der Institutionen an einem Ort, erheblich erleichtert.
8) Mobilität
Erfüllungsgrad: Neubau: 10 Sanierung: 8
Eine sehr gute Erreichbarkeit der Historischen Mitte ist allein durch die Nähe zum Haupt-
bahnhof und die Nähe zum Rhein gegeben. Das KSM hingegen ist mit dem ÖPNV (Öffentli-
cher Personennahverkehr) mit nur einer Linie erreichbar. Die Häuser am Roncalliplatz sind
zudem barrierefrei erreichbar, was für das KSM im Zeughaus ebenfalls nicht zutrifft. Auch
sind die Möglichkeiten für den Individualverkehr am Dom umfangreicher als an der Zeug-
hausstraße. Durch die Lage am Dom und am Roncalliplatz ist die Zielfindung der Häuser dort
unmittelbar gegeben, während ein entsprechendes Leitsystem für das KSM an der Zeug-
hausstraße gefunden werden muss.
Durch die Realisierung des Neubaus der Historischen Mitte mit ihrer guten Erreichbarkeit und
ihrer Nähe zum Rhein - da auch durch die Rheinschifffahrt etliche Besucher die Museen
erreichen - ist eine Erlössteigerung für beide Museen zu erwarten. Für den Standort Zeug-
hausstraße sind Verbesserungen durch die stadträumliche Gestaltung und ein Leitsystem
möglich, die aber geplant und umgesetzt werden müssen.
- - - - -
Schritt 4: Ergebnis der NWA, Nutzwertberechnung in Kombination aus Wichtung und Wer-
tung
Um ein Ergebnis für eine NWA zu erhalten, werden als logischer Schritt aus den Wichtungen
der Qualitätsmerkmale und deren Bewertungen (Erfüllungsgrad) Teil- und Gesamtnutzwerte
ermittelt. Für den Vergleich der hier zugrunde gelegten Varianten A und B hat sich folgendes
Ergebnis ergeben:
Die Erfüllungsgrade für die Neubauvariante A liegen für alle Qualitätsmerkmale bei 10. Für
die Sanierungsvariante B liegen die Erfüllungsgrade zwischen 5 und 8.
Bei Multiplikation der Erfüllungsgrade mit der Gewichtung der Qualitätsmerkmale ergeben
sich die Teilnutzwerte, in der Addition dieser die Gesamtnutzwerte.
Der Gesamtnutzwert des Neubaus liegt bei der hier durchgeführten NWA mit 1000 Punkten
deutlich über dem Gesamtnutzwert der Sanierung, der bei 657 Punkten liegt, also bei ca.
zwei Dritteln des insgesamt möglichen Nutzwertes.
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Lösung A: Historische Mitte Lösung B: Sanierung
Nr. Qualitätsmerkmale Gewichtung Begründung Erfüllung E * G Begründung Erfüllung E * G
1 Lage 7,1 10 71 7 50
2 Stadträumliche Gesamthaltung 14,3 10 143 8 114
3 Präsentation der Ausstellungen 14,3 10 143 5 71
4 Besucherorientierung 10,7 10 107 6 64
5 Umsetzung des Bildungsauftrags 3,6 10 36 7 25
6 Zukunftsfähige Baukonzepte 25,0 10 250 7 175
7 ICOM-Standard 21,4 10 214 6 129
8 Mobilität 3,6 10 36 8 29
Total 100,0
Platzierung 1 2
1000 657
Nutzwertanalyse
Nutzwertanalyse, Workshop am 20.11.2017
III. Fazit aus der Auswertung der wesentlichen aktuellen Rahmenbedingungen
1. Kosten:
Die bewertbaren Kosten, die für eine Entscheidung zum Projekt von Bedeutung sind, wurden
auf aktuellem Stand für beide Varianten zusammengetragen. Dies umfasst nicht nur die
Bruttogesamtbaukosten der Kostengruppen 100 bis 700 gemäß DIN 276, sondern auch wei-
tere hinzuzurechnende Projektkosten (siehe II.2 und Anlage 7).
Hieraus ergibt sich folgende Gegenüberstellung:
Bruttogesamtbaukosten Neubau (städtischer Anteil) bis zu: circa 107.8 Mio. Euro
Kostengruppe200 bis 700 gemäß DIN 276
Bruttokosten Kostengruppe 100 Neubau (Errichtung Erbbaurecht,
Pachtzins) bis zu: circa 1,3 Mio. Euro
Bruttogesamtprojektkosten Neubau (städtischer Anteil) bis zu: circa 116,3 Mio. Euro
mit allen zu diesem Variantenvergleich gehörenden Posten
Bruttogesamtbaukosten Sanierung des Bestands bis zu: circa 119,1 Mio. Euro
Kostengruppe 200 bis 700 gemäß DIN 276
Bruttogesamtprojektkosten Sanierung des Bestands bis zu: circa 125,4 Mio. Euro
mit allen zu diesem Variantenvergleich gehörenden Posten
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Unter Berücksichtigung aller bewertbaren Kosten ergibt sich damit ein deutlicher
Kostenvorteil für die Neubauvariante A.
2. Termine:
Die Neubauvariante A kann nach den aktuellen Projektterminprognosen schneller durchge-
führt werden als die Sanierungsvariante B.
Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass für den Erweiterungsbau des Kölnischen
Stadtmuseums im Bestand zunächst ein architektonischer Realisierungswettbewerb vorbe-
reitet, ausgelobt und durchgeführt werden muss. Damit ist ein Baubeschluss für die Sanie-
rungsvariante erst im Frühjahr 2022 möglich, zwei Jahre nach dem für den Neubau. Trotz der
aufgrund des Umfangs der Sanierungsmaßnahmen kürzer anzusetzenden Bauzeit wird die
Sanierungsvariante insgesamt circa ein Jahr länger dauern als der Neubau der Historischen
Mitte.
3. Qualitäten:
Die hier zur Bewertung der nichtmonetären, aber sehr entscheidungsrelevanten Qualitäts-
merkmale des Projekts gewählte Analysemethode der Nutzwertanalyse ergibt, dass der
Nutzwert der Neubauvariante mit 1000 von 1000 möglichen Punkten um die Hälfte höher
liegt als der Nutzwert der Sanierungsvariante mit 657 Punkten.
Aus diesem deutlichen Unterschied resultiert, dass die Bewertung der nichtmonetären Quali-
tätsmerkmale auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung wesentlichen Einfluss hat.
Ergänzend seien an dieser Stelle erneut die Argumente gegen die Sanierung des Stadt-
museums in der Zeughausstraße aus der Beschlussvorlage 1301/2015 erwähnt, die diesem
Dokument mit Anlage 6 beiliegen.
IV. Empfehlung der Verwaltung
Aus der Auswertung der aktuellen Rahmenbedingungen Kosten, Termine, Qualitäten, die
einer Entscheidung für den Neubau oder die Sanierung zugrunde gelegt werden müssen,
ergibt sich unter Abwägung aller fachlichen Einschätzungen und Bewertungen die Empfeh-
lung der Verwaltung, dem Beschlussvorschlag für den
Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-
Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte
zu folgen.
Diese Empfehlung wird zusätzlich durch die zuversichtlichen und überzeugenden Ausführun-
gen verschiedener Projektbeteiligter unterstrichen.
So findet sich in Anlage 3 ein aktuelles Bekenntnis der Hohen Domkirche zum Gemein-
schaftsprojekt mit der Stadt Köln auf der Basis des städtebaulich und architektonisch anspre-
chenden Entwurfs des Büros Staab Architekten. Ebenso wird in diesem Schreiben hervorge-
hoben, dass die Entscheidung nun keinen Aufschub mehr duldet, da der Neubau des
Kurienhauses nun dringend notwendig ist.
31
Auch die Museen KSM und RGM haben erneut die Bedeutung des Projekts mit seinem weit
über Köln hinausstrahlenden Potenzial unterstrichen. In dem mit Anlage 4 beigefügten
Beitrag verweisen die Museen auf die kulturelle, geschichtliche und wissenschaftliche Bedeu-
tung der Bündelung der Institutionen am Roncalliplatz als einzigartige Chance und Alleinstel-
lungsmerkmal für die Stadt Köln.
Anlage 5 enthält ergänzend einen Beitrag des Büros Imorde, welcher die hohe städtebauli-
che und kulturpolitische Bedeutung des gemeinschaftlichen Neubauprojekts in direkter Dom-
nähe und am Eingang zur Via Culturalis untermauert. Das Büro Imorde sieht durch die zu
erwartende neue Qualität des Domumfeldes ein großes Potenzial für die städtebaulichen und
baukulturellen Aspekte und die Synergieeffekte des Neubaus – nicht nur für die Museen.
V. Organisationsform für die Projektpartnerschaft
Die Verwaltung hat mehrere Rechtsformen zur Organisation einer Zusammenarbeit der Stadt
Köln mit der Hohen Domkirche bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes „Historische
Mitte Köln“ durch einen externen Rechtsberater untersuchen lassen. Wegen des kirchen-
rechtlichen Trennungsgebotes von Staat und Kirche kam für die Hohe Domkirche eine
Unterordnung unter eine staatliche Rechtsform wie etwa den Zweckverband nicht in Be-
tracht. Auch die Verwaltung kommt nach entsprechender Prüfung zu dem Ergebnis, dass sie
den zunächst favorisierten Zweckverband aus Rechtsgründen ausschließt.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist als Organisationsform für Bauherrengemein-
schaften üblich weit verbreitet. Die Bauherrengemeinschaft geht mit Baubeginn damit hohe
finanzielle Verpflichtungen ein und muss auch Entscheidungen im Baubetrieb treffen können.
Die Bauherrengemeinschaft trägt das volle Bauherrenrisiko, das heißt auch das Risiko von
Kostenerhöhungen und Zeitverzug. Deshalb ist eine Unterstützung durch eine eigenständige
Geschäftsführung geboten – sie begleitet das Bauvorhaben, moderiert die Bauherrenge-
meinschaft, führt Entscheidungen herbei und achtet auf Termin- sowie Kostenpläne. Die Mit-
gliedschaft in der Bauherrengemeinschaft erfordert durch planungs- und baubegleitende
Bauherrenentscheidungen einen höheren Zeitaufwand, welcher ebenfalls durch die einheitli-
che Geschäftsführung minimiert werden soll.
Die Zusammenarbeit soll auf die sinnvollerweise nur zusammen durchführbaren Punkte be-
schränkt werden. Soweit wie möglich sollen die Bauherrinnen ihre jeweiligen Projekte eigen-
verantwortlich durchführen. Die Hohe Domkirche und die Stadt Köln unterliegen unterschied-
lichen Regularien, zum Beispiel zur Anwendung des Vergaberechts. Im Rahmen der GbR
müssen diese Rechtsrahmen zusammengeführt werden. Soweit wie möglich sollen daher die
Bauherrinnen eigenverantwortlich tätig sein.
Für die Realisierung des Gesamtprojektes sind beide Partnerinnen unerlässlich. Die Ent-
scheidungsfindung muss daher grundsätzlich zwischen den Bauherrinnen einstimmig erfol-
gen. Regelungen zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten sind im Vertrag anzustre-
ben.
Kommunalrechtlich ist zu bedenken, dass die Mitglieder einer GbR gesamtschuldnerisch haf-
ten. Gemäß Paragraph 108 Absatz 1 Nummer 3 der Gemeindeordnung sind von der Kom-
mune regelmäßig Rechtsformen zu wählen, in denen die Haftung begrenzt werden kann.
Damit scheidet die GbR als Rechtsform regelmäßig aus. Nach Paragraph 108 Absatz 1 Satz
2 der Gemeindeordnung kann jedoch die Bezirksregierung diesbezüglich Ausnahmen
32
zulassen. Nach Auffassung der Verwaltung liegen hier Gründe für die ausnahmsweise Zu-
lässigkeit der GbR vor, weil sie im vorliegenden Fall üblich und für die Umsetzung des ge-
meinsamen Projektes mit der Hohen Domkirche am zielführendsten ist.
Zur Minimierung der Haftungsrisiken wird die Verwaltung im Innenverhältnis mit der Hohen
Domkirche vereinbaren, dass eine Haftung für Risiken aus und im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben, soweit es das Projekt der Hohen Domkirche betrifft, ausschließlich von dieser
getragen werden. Faktisch wäre dann die Haftung der Stadt Köln als Gesellschafterin iden-
tisch mit derjenigen, die sie ohnehin als Bauherrin treffen würde. Zudem besteht die Möglich-
keit, mit Vertragspartnern eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen zu ver-
einbaren. Schließlich kann die GbR klassische Bauherrenrisiken auch versichern lassen. Vor
diesem Hintergrund ist die Verwaltung der Auffassung, dass die GbR im vorliegenden Fall
kommunalrechtlich zulässig ist. Die Verwaltung wird die geplante Bauherrengemeinschaft mit
der Bezirksregierung abstimmen.
VI. Ausblick auf das Nachnutzungskonzept
Verschiedene Großprojekte, nicht nur in Köln, haben gezeigt, dass deren Dauer oftmals nicht
exakt geplant werden kann beziehungsweise zuweilen kurz vor dem geplanten Fertig-
stellungstermin nicht unerhebliche Verzögerungen erkannt werden. Um den dadurch entste-
henden Schaden zu begrenzen, empfiehlt es sich, einerseits die Bauphase zu nutzen, um –
soweit dies im laufenden Betrieb möglich ist – Voruntersuchungen durchzuführen, die Grund-
lage für Gespräche mit potenziellen Nachnutzern sind. Abschließende Untersuchungen und
konkrete Vermarktungsaktivitäten sollten jedoch erst aufgenommen werden, wenn der Zeit-
punkt des Umzugs des Kölnischen Stadtmuseums und damit die Verfügbarkeit des Zeug-
hauses und der Alten Wache tatsächlich feststehen.
Zwischen Planungsbeginn für den Neubau und tatsächlicher Verfügbarkeit der Bestandsge-
bäude werden circa zehn Jahre vergehen. In diesem Zeitraum werden sich technische Nor-
men, gesetzliche Regeln aber gegebenenfalls auch stadtentwicklungspolitische Akzente än-
dern. Daher ist es nicht zielführend, bereits zum Baubeschluss ein verbindliches Nachnut-
zungskonzept zu verabschieden.
Jedoch können die Eckpunkte und Meilensteine definiert werden. So kommt für eine Nach-
nutzung des Zeughauses, der Alten Wache und des Parkplatzes primär eine Einrichtung der
Stadt Köln, des Landschaftsverbands Rheinland, der Universität, des Landes, des Bundes
oder eine sonstige renommierte Kultureinrichtung in Betracht. Mit diesen können bereits in
der Bauphase Sondierungsgespräche geführt werden. Sofern diese erfolgreich sind, kann
unmittelbar nach tatsächlicher Verfügbarkeit eine Direktvergabe erfolgen.
Kommen die Sondierungsgespräche zu dem Ergebnis, dass keine der angesprochenen
öffentlichen beziehungsweise kulturellen Nutzer in Betracht kommen, soll ein „Wettbewerb
der guten Ideen“ in Form einer Konzeptausschreibung unter Berücksichtigung folgender
Eckpunkte durchgeführt werden:
- stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Nutzung,
- keine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt sowie
- keine Veräußerung des Eigentums, vielmehr Besitzüberlassung durch Bestellung ei-
nes Erbbaurechts.
Eine mögliche Trennung der verschiedenen Teilflächen (Zeughaus, Alte Wache und Park-
platz) soll ebenfalls Wettbewerbsgegenstand sein.
33
VII. Stelleneinrichtungen und -verlängerungen
A) Gebäudewirtschaft
Die Gebäudewirtschaft wird in Bauherrenfunktion die Projektleitung für den städtischen Anteil
des Neubauprojekts innerhalb einer eigenen Projektgruppe wahrnehmen. Dieser personelle
Mehraufwand ist mit den derzeitigen Mitarbeiterressourcen nicht zu bewältigen.
Bisher wurden gemäß Beschluss 1301/2015 bereits eine Verwaltungsstelle in der Wertigkeit
der Entgeltgruppe 14, Fallgruppe 1, TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und eine
Stelle Ingenieur/in in der Wertigkeit der Entgeltgruppe 12, Fallgruppe 2, TVöD-T eingerichtet
und besetzt. Für die mit Beschluss 1301/2015 vorgesehene Verwaltungsstelle in der Wertig-
keit der Entgeltgruppe 11 TVöD läuft derzeit das Stellenbesetzungsverfahren, intern und
extern. Die Stellenbesetzung muss sofort mit Planungsaufnahme erfolgen.
Für die Realisierung des Projekts Neubau Historische Mitte wurden gemäß Beschluss
1301/2015 ebenfalls weitere
2,0 Ingenieur/in, Entgeltgruppe 12, Fallgruppe 2, TVöD-T (Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst)
eingerichtet. Freigabe und Besetzung erfolgen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt. Die
Besetzung der Stellen muss bis zum Baubeschluss abgeschlossen sein, damit das Projekt
reibungslos abgewickelt werden kann.
Die Erlangung des Baubeschlusses für das Projekt ist gemäß aktueller Terminprognose
derzeit für das Frühjahr 2020 vorgesehen.
Ab Baubeschluss wird darüber hinaus eine zusätzliche Stelle Techniker/in (staatlich geprüft),
Entgeltgruppe 9b TVöD-T (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) als technische Projektas-
sistenz benötigt, um einen reibungslosen Ablauf aller erforderlichen Geschäftsvorgänge,
auch in Abstimmung mit dem Projektpartner, der Hohen Domkirche, sicherzustellen. Hierzu
zählen vielfältige technische Aufgaben in Unterstützung des Projektleitungsteams in allen
Aufgabenbereichen der Projektleitung gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern
der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung). Diese Unterstützung wird benötigt,
damit das Projekt zum Erfolg geführt werden kann.
Das Stellenfreigabe- und –besetzungsverfahren ist rechtzeitig einzuleiten, so dass die Stelle
mit Baubeschluss besetzt werden kann.
Der Mehrbedarf kann durch Heranziehung einer bereits vorhandenen Stelle gedeckt werden.
Die bei der Gebäudewirtschaft bisher für das Projekt befristet bis zum 31.12.2022 eingerich-
teten Stellen müssen mit dem Baubeschluss bis zum Projektende verlängert werden.
Je nach Projektfortschritt müssen je nach Erfordernis für einen reibungslosen Projektablauf
gegebenenfalls zeitnah weitere Stellen zur Verfügung gestellt werden. In der Auslaufphase
des Projektes kann die Stellenkapazität wieder entsprechend verringert werden.
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B) RGM
Gemäß Ratsbeschluss 1301/2015 wurde zum Januar 2017 eine Wissenschaftlerstelle (1,0
Verwaltungsbeschäftigter Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD (Tarifvertrag für den öffentli-
chen Dienst) ehemals Vergütungsgruppe II, Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif, Zeit-
raum: 01/2017 bis 06/2020) für das Gesamtprojekt Historische Mitte – Sanierung RGM und
Neubau Studiengebäude - eingerichtet und besetzt.
Der betreffende Wissenschaftler ist zum einen mit zusätzlichen Aufgaben betraut, die sich
aus der Generalsanierung des Museumsgebäudes des RGM ergeben. Zum anderen wird er
sich auch mit zusätzlichen Aufgaben befassen, die sich aus dem Neubau des Studiengebäu-
des ergeben. Diese Aufgaben sind unabhängig von der Entscheidung für den Beschlussvor-
schlag oder die Alternative. Die weiterführende konkrete Beschreibung der Aufgaben und
Tätigkeiten findet sich in der Begründung zum Beschluss1301/2015.
Dieser personelle Mehraufwand kann nicht bis 06/2020 eingeschränkt werden. Die Stelle ist
damit zunächst mindestens bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des generalsanierten RGM,
nach derzeitigem Stand bis 03/2024, verlängert zu besetzen.
Die Befristungsverlängerung der Stelle wird formal zum Stellenplan 2019 berücksichtigt.
C) KSM
Gemäß Ratsbeschluss 1301/2015 ist eine Wissenschaftlerstelle (1,0 Verwaltungsbeschäftig-
ter Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1, TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ehemals
Vergütungsgruppe II, Fallgruppe 1a, Bundesangestelltentarif, Zeitraum: 01/2019 bis 06/2022)
vorgesehen und zum Stellenplan 2019 befristet zuzusetzen.
Die betreffende Wissenschaftlerin/der betreffende Wissenschaftler wird sich mit den zusätzli-
chen Aufgaben befassen, die sich im Wesentlichen aus der Neukonzeption der Daueraus-
stellung ergeben, unabhängig von der Entscheidung für den Beschlussvorschlag oder die
Alternative.
Darüber hinaus ist gleichzeitig der Betrieb des KSM am derzeitigen Standort so lange wie
möglich bis zum Umzug aufrechtzuerhalten, inklusive der Sonderausstellungen und ggf. ge-
meinsamen Präsentationen mit dem RGM, während dieses temporär geschlossen sein wird.
Eine weiterführende konkrete Beschreibung der erforderlichen Aufgaben und Tätigkeiten fin-
det sich in der Begründung zum Beschluss1301/2015. Die Situation des KSM wird durch den
Wasserschaden im Sommer 2017 erheblich erschwert, da für die Wiedereinrichtung einer
provisorischen Dauerausstellung erhebliche Mehrbelastungen in den Bereichen Wissen-
schaft und Restaurierung zu erwarten sind.
Dieser personelle Mehraufwand ist mit den derzeitigen Personalressourcen nicht zu bewälti-
gen.
Die Stelle ist damit mindestens bis ein halbes Jahr nach der Eröffnung des Neubaus des
KSM verlängert zu besetzen, nach derzeitigem Planungsstand bis 06/2028. Sofern kein
Baubeschluss für den Neubau erwirkt werden kann, werden sich die wissenschaftlichen
Tätigkeiten auf die Generalsanierung beziehen.
35
Die Einrichtung dieser Stelle wird formal zum Stellenplan 2019 berücksichtigt. Soweit erfor-
derlich werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen zur Verfügung gestellt.
VIII. Provisorische Herrichtung des KSM
Aufgrund eines großen Wasserschadens im Zeughaus in Juni 2017 musste die gesamte
Dauerausstellung des KSM ausgelagert werden. Das Wasser hat beide Etagen der Dauer-
ausstellung nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen. Sämtliche Böden, alle Vitrinen und ein
großer Teil der Wände bedürfen der Wiederherstellung. Anschließend festgestellte Asbestbe-
lastungen erhöhen zusätzlich den erforderlichen baulichen Sanierungsaufwand.
Die provisorische Herrichtung einer Dauerausstellung für das Kölnische Stadtmuseum bis zur
Fertigstellung des Neubaus am Roncalliplatz ist unabdingbar.
Die Verwaltung wird für die zugehörige Planung und Umsetzung, auch nach Klärung der ver-
sicherungsrelevanten Fragestellungen, kurzfristig eine gesonderte Beschlussvorlage vorle-
gen. Da vorgesehen ist, den Betrieb des Kölnischen Stadtmuseums im Jahr 2019 wieder
aufzunehmen, ist hierfür die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im laufenden
Haushaltsjahr notwendig, zu der es einer gesonderten Beschlussfassung
bedarf.
Die Verwaltung wird sich damit den Auftrag und die Mittel einholen, eine Planung für das
KSM für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus der Historischen Mitte zu erstellen. Die
provisorische Dauerausstellung kann im Zeughaus oder an einem anderen geeigneten Ort
eingerichtet werden.
Zum Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude (KSM und Studiengebäude RGM) wurde An-
fang 2018 ein aktueller Bauzustandsbericht mit einer bautechnischen Begutachtung durch
ein beratendes Ingenieurbüro vorgelegt. Das Gutachten zeigt den festgestellten Istzustand
der Gebäude auf. Es enthält Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung und deren Zu-
stand sowie eine Begutachtung der Bausubstanz mit Feststellung der wesentlichen Mängel
und Schäden. Das Gutachten zeigt Sanierungsmaßnahmen auf und gibt eine Einschätzung
zu Instandhaltungsmaßnahmen. Für die Mängel- und Schadenbeseitigung liegt eine über-
schlägige Kostenermittlung vor. Die Ergebnisse werden in die Beschlussvorlage zur Wieder-
herstellung der Dauerausstellung des KSM einfließen und dort gegebenenfalls auch mit den
ermittelten Kosten für die Herrichtung eines anderen geeigneten Standorts verglichen.
IX. Interimsplanung Studiengebäude RGM
Die Verwaltung wird im Zuge der weiteren Interimsplanung für das Museumsgebäude des
RGM (Generalsanierung und Erweiterung) auch eine Interimsplanung für das aufgrund der
Neubaumaßnahme abzubrechende Studiengebäude des RGM berücksichtigen. Die Interims-
planungen sollen sich sowohl auf einen Zeitraum bis zur Fertigstellung der Generalsanierung
des RGM als auch bis zur Fertigstellung des Neubaus des Studiengebäudes ausrichten.
Die Interimsplanung für das RGM ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. Es wird zu den Inte-
rimskosten und der Standortfrage eine gesonderte Beschlussvorlage geben.
36
Die Realisierung der Historischen Mitte führt dazu, dass das Studiengebäude des RGM
abgerissen werden muss. Das Studiengebäude beheimatet auf etwa 2.880 Quadratmetern
Bruttogeschossfläche Direktion, Verwaltung, Bodendenkmalpflege, Studiensammlung,
Restaurierung und wissenschaftliche Forschungseinheiten des RGM. Alle Tätigkeitsfelder
müssen auch während der Realisierung der Historischen Mitte, parallel zur Generalsanierung
des Museums, in ihrer Funktion vollumfänglich aufrechterhalten bleiben, um Generalsanie-
rung sowie Wiedereinrichtung und alle mit den hoheitlichen Pflichtaufgaben der Archäologi-
schen Bodendenkmalpflege gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verbunde-
nen Aufgaben (Rettungsgrabungen, Versorgung der Neufunde, konservatorische Betreuung,
Archivierung) wahrnehmen zu können. Alle Funktionen müssen bis zum Neubezug des Mu-
seums und des Studiengebäudes gewährleistet sein.
X. Zukünftige Betriebskosten
Betriebskosten können nur anhand einer konkreten Planung und eines konkreten Betriebs-
konzeptes ermittelt werden. Die Grundlagen hierfür liegen erst mit einer abgeschlossenen
Entwurfsplanung und damit zum Baubeschluss vor. Zu diesem Zeitpunkt kann auch über ein
den Gebäuden angepasstes Betriebskonzept, das auch Themen wie Öffnungszeiten, Bewa-
chung et cetera der Museen enthält, gesprochen werden. Die Betriebskosten für Wärme,
Strom und Wasser hängen ganz wesentlich von der Qualität des Bauwerks, der eingebauten
Technik sowie den Betriebszeiten und zugehörigen Aufwendungen ab.
XI. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach Planungsbeginn werden die möglichen Formen einer Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft,
um diese für das Projekt in einer geeigneten Form sicherzustellen.
Eine geeignete Form könnte eine Internetpräsenz des Projekts, eine Informationsstelle oder
ein Informationspavillon sein. Weitere mögliche Formen werden untersucht. Planungs- und
Bauzeit werden dabei differenziert betrachtet. Inhaltliche Verknüpfungen zu anderen städti-
schen Themen und den zugehörigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel zur Via Culturalis,
sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in gemeinsamer Arbeit mit dem Projektpartner, der Hohen
Domkirche, durchgeführt.
XII. Kosten- und Terminsicherheit sowie Nachhaltigkeit bei der Projekt-
durchführung
Die Gebäudewirtschaft schlägt zur größtmöglichen Kosten- und Terminsicherheit sowie
Nachhaltigkeit bei der Projektdurchführung die projektbegleitende Durchführung folgender
umfangreicher Maßnahmen vor:
- a) Durchführung des Projektablaufs entsprechend den Empfehlungen der Reform-
kommission Großprojekte: Zehn Punkte für erfolgreiche Großprojekte:
1) Kooperativ planen im Team
2) Erst planen, dann bauen
3) Risiken managen und im Haushalt erfassen
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4) Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht an den Billigsten
5) Partnerschaftlich zusammenarbeiten
6) Streitigkeiten außergerichtlich beilegen
7) Wirtschaftlichkeit untersuchen
8) Klare Prozesse und Zuständigkeiten organisieren
9) Transparenz schaffen und kontrollieren
10) Digitale Methoden nutzen
- b) Kostenprüfung auf Einhaltung des Kostenrahmens bereits nach Vorliegen des
Wettbewerbsergebnisses, um verlorene Kosten zu vermeiden (für den Neubau Histo-
rische Mitte bereits umgesetzt)
- c) Sicherstellung einer ausreichenden Personalisierung für die gesamten inner-
städtischen Aufgaben entsprechend der jeweiligen Erfordernisse im Projektverlauf
- d) Schaffung einer Projektstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten, ausreichenden
Entscheidungsbefugnissen und geregelten Zuständigkeiten
- e) Schaffung einer Besprechungsstruktur, die sich an der Projektstruktur orientiert
- f) Trennung von Planung und Objektüberwachung mindestens für die Objektplanung
Gebäude und die Technische Ausrüstung, frühzeitige Einbindung der jeweiligen
Objektüberwachung in die Planung
- g) vorgezogene (Leit-) Detailplanung in einer frühen Leistungsphase zur Erlangung
einer größeren Kostensicherheit
- h) Durchführung von Marktsondierungen vor Ausschreibung der Bauleistungen
- i) Bauausführung durch einen GU, sofern vergaberechtlich begründbar (bereits in
der Grundlagenvereinbarung mit der Hohen Domkirche festgehalten)
- k) Kommunikation und Dokumentation über einen internetbasierten Projektraum
- l) Installieren einer separaten und zentralen Öffentlichkeitsarbeit für Gremien und
Presse (gegebenenfalls über einen externen Spezialisten)
- m) umfassendes Termincontrolling
- n) Schaffung einer Beschlusslage für Vergabeentscheidungen ohne die zuständigen
Ausschüsse (mit der Einschränkung, dass die Einhaltung des in Summe vorgegebe-
nen Kostenrahmens sichergestellt wird)
- o) Durchführung regelmäßiger Coachings auf Bauherren- und Projektebene,
zum Beispiel Coaching für Klärung der Rollen im Projekt zum Projektstart und
projektbegleitend circa halbjährliche Teamcoachings
- p) Mediation und Adjudikation mit den Projektbeteiligten vereinbaren
- q) 3-D- oder B.I.M.-Planung (Building-Information-Modeling-Planung) beauftragen,
soweit möglich und sinnvoll
Zusätzlich sollen folgende externe Beauftragungen zum Qualitäts- und Kostenmanagement
vorgenommen werden:
- r) begleitende, fachplanungsübergreifende Kosten- und Plankontrolle zur Planungs-
optimierung und Sicherung wirtschaftlicher Gesamtlösungen über die reguläre
Plausibilitätsprüfung der Projektsteuerung hinaus,
- s) juristische Begleitung des Projekts durch externe Fachkanzlei,
- t) Beauftragung eines Plankoordinators,
- u) Installieren eines Risikomanagements bei externer Projektsteuerung oder bei
einem geeigneten Dritten,
- v) Unterstützung bei der Nachtragsvergabe beauftragen (Prüfung und Bewertung
der Nachträge über externen Baubetriebler),
- w) Beauftragung einer Inbetriebnahmeplanung
38
Über diese Maßnahmen hinaus werden durch die Projektleitung der Gebäudewirtschaft
frühestmöglich die erforderlichen innerstädtischen Fachdienststellen eingebunden:
- Bauaufsichtsamt
- Stadtkonservator
- Baustellenmanagement
- Barrierefreiheit
- Energiemanagement
Um die Qualität in Planung und Ausführung bestmöglich sicherzustellen, werden zusätzlich
erforderliche externe Gutachter für folgende Leistungen eingeschaltet.
- Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens
- Qualitätssicherung Technische Ausrüstung für Planung und Ausführung
- Qualitätssicherung Architektur für Planung und Ausführung
- Qualitätssicherung zur Bauproduktqualität
- Qualitätssicherung Dach, Fassade, gegebenenfalls weitere ausgewählte Gewerke
Auch die darüber hinausgehenden Empfehlungen des Gutachtens der Kanzlei Hecker Wer-
ner Himmelreich zu den Störungen im Projekt Sanierung Bühnen Köln (Anlage 12, Gutach-
ten „Prüfung der Störungen des Projekts Sanierung Bühnen Köln“, Kanzlei Hecker Werner
Himmelreich, 2017) sollen im Projekt Neubau Historische Mitte berücksichtigt werden.
Die Kosten für diese zusätzlichen qualitäts- und kostensichernden Maßnahmen sind in den
Baunebenkosten in einem erhöhten Kostenansatz enthalten. Es wird empfohlen, diese Maß-
nahmen aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens Neubau Historische Mitte unbedingt
zusätzlich durchzuführen, um zum Beispiel kostenintensive Planungswiederholungen oder
Terminverzögerungen auf ein Minimum zu reduzieren und einen möglichst erfolgreichen Pro-
jektverlauf zu erreichen.
39
XIII. Finanzierung
Die investiven Planungskosten für die Historische Mitte in Höhe von circa bis zu 5.400.000
Euro brutto werden im Haushaltsplan 2019 für das Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan
0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen,
berücksichtigt.
Die Prüfung der Organisationsform mit einem Volumen von insgesamt 250.000 EUR brutto
wird über den Teilergebnisplan 0110 - Controlling, Finanzsteuerung und Rechnungswesen -
abgewickelt. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2018 inklusive Mittelfristplanung
2019 – 2021 in den Jahren 2018 und 2019 vorgesehen.
Durch die Verlängerung der Stellenbefristung entstehen ab 2020 sowohl im Teilplan 0403 –
Römisch-Germanisches Museum – als auch im Teilplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum –
zusätzliche Personalaufwendungen. Die Aufwandssteigerungen in Höhe von je 39.200 EUR
für das Haushaltsjahr 2020 beziehungsweise je 78.400 EUR für die Haushaltsjahre 2021 bis
2024 beziehungsweise 2028 werden in Teilplänen 0403 und 0408, Teilplanzeile 11 – Perso-
nalaufwendungen, berücksichtigt.
Die für die zusätzliche Stellenbesetzung erforderlichen Personalaufwendungen werden im
Wirtschaftsplan 2019 der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Der Mehrbedarf kann über eine
bereits vorhandene Stelle gedeckt werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs und Visualisierungen, Büro Staab
Architekten, 2018
Anlage 2: Erläuterungsbericht, Büro Staab Architekten, 2018
Anlage 3: Hohe Domkirche Köln zur Bedeutung des Neubauprojekts, 2018
Anlage 4: Museen zur Bedeutung des Neubauprojekts, 2018
Anlage 5: Büro Imorde zur Bedeutung des Neubauprojekts, 2017
Anlage 6: Argumente gegen die Zeughausstraße, 2015
Anlage 7: Grobkostenprognose der Varianten A und B, 2018
Anlage 8: Kostenentwicklung in Bauprojekten, 2018
Anlage 9: Kosten- und Terminrisiken, 2018
Anlage 10: Planunterlage Leitungen, Iststand und Machbarkeitsstudie Leitungsverlegung,
2017
Anlage 11: Massenstudie Erweiterung und Generalsanierung Kölnisches Stadtmuseum,
2018
Anlage 12: Gutachten „Prüfung der Störungen des Projekts Sanierung Bühnen Köln“,
Kanzlei Hecker Werner Himmelreich, 2017
Anlage 13: Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung, 2016
Anlage 14: Grundlagenvereinbarung, 2016
Anlage 15: Beschlussvorlage Städtebaulicher Masterplan Innenstadt, 2017
Anlage 7 Grobkostenprognose Varianten A und B
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02.02.18
Seite 1 / 1
Kostenbersicht KSM und Studiengebude RGM
KG Kostengruppe GP brutto
1. Neubau Klnisches Stadtmuseum (KSM) und Studiengebude RGM
200 Herrichten und Erschlie§en 3.760.000 !
300 Bauwerk, Baukonstruktion 33.090.000 !
400 Technische Anlagen 11.165.000 !
500 Au§enanlagen 1.348.000 !
600 Ausstattung und Kunstwerke 6.410.000 !
200 - 600 Summe KG 200 - 600 55.775.000 !
700 Baunebenkosten 19.520.000 !
200-700 Gesamtsumme 200 - 700 75.290.000 !
790 Sonstige Baunebenkosten 32.460.000 !
SUMME Gesamtkosten Neubau Klnisches Stadtmuseum (KSM) und Studiengebude RGM 107.750.000 !
Anlage 7
Anlage 11 Massenstudie Erweiterung und Generalsanierung Kölnisches Stadtmuseum
2046 Zeichen
Massenstudie Erweiterung und Generalsanierung Kölnisches Stadtmuseum Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262-2 Januar 2018 R.Kellersmann Anlage 11 2 Für die Erweiterung und Generalsanierung des Kölnischen Stadtmuseums sollte im Jahr 2013 ein Wettbewerb ausgelobt werden. Anhand einer Massenstudie soll die Realisierbarkeit der Auslobung untersucht werden. Für die Massenstudie stehen folgende Unterlagen zur Verfügung: 3-d Visualisierung des Bestandes Aufmaß des Bestandes Amtlicher Lageplan (04/2012) Auslobungstext aus dem Jahr 2013 Raumprogramm aus dem Jahr 2013 Auszug aus Köln-Gis Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262-2 3 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262-2 Da eine U-Bahntrasse das Grundstück quert und die historische Römermauer bei der Planung berücksichtigt werde muss ist die Gründungsfläche für den Neubau stark eingeschränkt. Auch eine Unterkellerung ist eingeschränkt durchführbar. Beschränkung der Gründungsfläche für den Erweiterungsbau infolge des U-Bahn- und des Abfangungsbauwerksder Römermauer 4 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262-2 Abfangungsbauwerk der Römermauer während der Bauzeit Quelle: Hunger & Schäfers, Fotograf: Stefan 5 Für die maximale Gebäudehöhe ist die Traufhöhe der Alten Wache (12,00m) maßgebend. Die Ausbildung eines Staffelgeschosses ist möglich (maximale Gebäudehöhe 15,00m) Anhand der dargestellten Parameter wird ein Massenmodell entwickelt. Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262-2 6 Um eine maximale Ausnutzung der Grundstücksfläche zu erzielen wird die Gründung des Neubaus im Bereich des Abfangbauwerks der Römermauer vorgesehen. Das Gebäude kragt oberhalb der U-Bahntrsse aus. Die Auskragung (rot gekennzeichnet) des Bauwerks wird auf max. ½ der Bauwerkstiefe beschränkt. Daraus ergibt sich entlang der Straße „Burgmauer“ ein schräg verlaufender Baukörper. Das Grundstück wird in seiner vollen Länge überplant. Es wird ein neuer Zwischenbau vorgesehen. Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262-2 Neubau Zwischenbau Neubau Neubau Zwischenbau Zwischenbau
Anlage 5 Büro Imorde zur Bedeutung des Neubauprojekts
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Anlage 5 Münster, den 07.12.2017 Stellungnahme zu dem Projekt „Die Historische Mitte Köln“ Das historische Erbe einer Stadt wird in kaum einer anderen deutschen Stadt sosehr mit einem Gebäude verbunden wie in Köln mit dem Dom. Der Dom und seine Umgebung ist der Kern der Identifikation mit der Gesamtstadt. Auch aus diesem Grund wurde in den letzten Jahren viel Energie aufgewendet, die Innenstadt und die Domumgebung aufzustellen für die Zukunft. Im Masterplan Innenstadt Köln wird diesem Umstand Rechnung getragen:“ Das Domumfeld, Magnet mit Millionenpublikum, ist Stadteingang und Drehscheibe für die Besucher von Innenstadt und Stadtraum Rhein. Die Sicherung der Dominanz des Doms in Bezug auf seine Fernwirkung im Gesamtraum der Stadt ist durch Konzepte wie das Kölner Höhenkonzept von 2007 und die Richtlinien der UNESCO weitestgehend geregelt.“ (s. Masterplan Innenstadt Köln, S. 107) Ergänzt wird das durch verschiedene weitere Planungen und einem Konzept, das in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen wurde, die Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung. „Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.“ (s. BBSR, Anlage 1 zum Zuwendungsbescheid von 2015, Projektbeschreibung, S. 1) Das Projekt Historische Mitte Köln ist dabei ein wesentlicher Bestandteil dieser beiden Ansätze aus dem Masterplan Innenstadt Köln und dem darin angedeuteten Projekt Via Culturalis. Der Ansammlung der verschiedenen Museen, die es jetzt schon gibt – Museum Ludwig, Römisch- Germanisches Museum, Jüdisches Museum, Wallraf-Richartz-Museum -, kann mit dem Neubau des Stadtmuseums eine neue Qualität bekommen. Die Geschichte der Stadt wird sowohl im Stadtraum 2 als auch in den verschiedenen Museen deutlich und wahrnehmbar. Der jetzige Standort des Stadtmuseums im Zeughaus ist zwar auch direkt mit der Stadtgeschichte verbunden, erfährt aber nicht die direkte Anbindung an andere Facetten eben dieser Geschichte. Zudem ist die Lage trotz der Innenstadtsituation eher eine Randlage für die Besucher und Touristen der Stadt. 15.000 Besucher pro Jahr sprechen da eine deutliche Sprache. Ins etwas versteckt gelegene Stadtmuseum Bonn kamen 11.323 Gäste. Aus Kostengründen sei die städtische Einrichtung allerdings nur noch fünf Tage in der Woche geöffnet und rund zwei Monate im Jahr - vor allem im Sommer - ganz geschlossen, gibt Direktorin Ingrid Bodsch zu bedenken. (s. General-Anzeiger, 07.05.2015) Im Vergleich dazu hat das Stadtmuseum Münster eine Besucherzahl von etwa 120.000 Gästen pro Jahr. Der Ausbau der Clusterbildung von Kulturbetrieben in der Kölner Innenstadt ist jetzt keine neue Erfindung, wenn man z. B. an Berlin, Wien oder Frankfurt denkt, aber sie könnte für Köln eine neue Qualität bedeuten. Denn die Besucherströme orientieren sich an der Verschiedenheit der Angebote und werden dann sowohl mit der Geschichte der Stadt Köln in seinen verschiedenen Facetten als auch mit der bildenden Kunst bedient. Das Museumsufer in Frankfurt beschert auch kleineren Museen Besucherzahlen, die vorher nicht für möglich gehalten wurden. Nach Aussage des ehemaligen Kulturdezernenten Felix Semmelroth liegen die Besucherzahlen am Museumsufer bei über 2 Mio. pro Jahr. „Die internationalen Erfolge der Museen kommen nicht von ungefähr und tragen Beträchtliches zum guten Image Frankfurts als Kulturstadt bei. Die Besucherzahlen beweisen es eindrucksvoll.“ Ähnliches gilt für Wien und dem Museumsquartier. Auf 90.000 m² Nutzfläche beherbergt es 9 große Kultureinrichtungen (MUMOK Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien, Leopold Museum, Kunsthalle Wien, Architekturzentrum Wien, Tanzquartier Wien, Dungl Wien – Theaterhaus für jungen Publikum, Zoom Kindermuseum, wienXtra-kinderinfo, Halle E+G – Veranstaltungsbühne für Musik und darstellende Kunst) sowie den Schaffensraum Q21 mit etwa 60 weiteren Initiativen, Festivals, Künstlergruppen und Kreativunternehmen. Das Areal des Museumsquartiers wird von allen Seiten durch Passagen erschlossen, langgestreckte barocke Tonnengewölbe, die die einzelnen Höfe miteinander verbinden. Zur Marke wurde das Museumsquartier nicht nur durch die Ansammlung der verschiedenen Kulturbetriebe, sondern auch durch die Einbeziehung des Freiraums in die Gesamtkonzeption z.B. durch einheitliche Möblierung. Der Erfolg wird auch manifestiert durch die Besucherzahlen, die im Jahr 2002 bei der Eröffnung bei 2 Mio. lagen und bis 2016 auf 4,2 Mio. gestiegen sind. 3 Was also spricht für die Historische Mitte Köln als ´ein` Baustein des Projektes Via Culturalis? Eine klare Fassung des Roncalliplatzes, der für die Besucher damit nicht nur Durchgangsort ist, sondern zum Aufenthaltsort werden kann. Ein guter Einstieg in die Via Culturalis, da mit dem Dom auf der einen Seite und der Darstellung der städtischen Geschichte im Stadtmuseum und im Römisch- Germanischen Museum viele bedeutende Aspekte der Kölner Geschichte abgedeckt werden können. Ein klarer Synergieeffekt der beiden genannten Museen in der räumlichen Nähe durch die Besetzung gemeinsamer Themen in Ausstellungen und Führungen. Ein zu erwartender Besucheranstieg für alle in diesem Bereich befindlichen Museen. Gerade das Stadtmuseum wird davon profitieren, denn die bisherigen Besucherzahlen sind durchaus ausbaufähig. Aufgrund der bisherigen Vorleistungen mit den Ergebnissen aus dem Architektenwettbewerb und den städtebaulich und kulturpolitisch zu erwartenden Ergebnissen wäre es angezeigt, den Planungsprozess so schnell als möglich voranzutreiben, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. J. Imorde Geschäftsführer IMORDE Projekt- & Kulturberatung GmbH Schorlemerstr. 4 48143 Münster
Anlage 15 Beschlussvorlage Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Vorlage 2358 2017
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 Hock Az Vorlagen-Nummer 2358/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Der städtebauliche Masterplan für die Innenstadt Köln hier: Beschlussvorlage für die Weiterentwicklung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den städtebaulichen Masterplan Innenstadt weiter zu entwickeln. Mit dem Ziel, eine zusätzliche Maßstabsebene zu ergänzen, werden in einem ers- ten Schritt die beiden Lupenräume Komödienstraße sowie Umfeld Westdeutscher Rundfunk und Museum für Angewandte Kunst Köln als Testräume bearbeitet (siehe Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lenkungsgruppe mit den strukturellen Änderungen inner- halb der Verwaltung sowie aktuellen Entwicklungen in der Planung abzugleichen und die zu- künftige Ausrichtung der Lenkungsgruppe nach Bedarf anzupassen. 3. Entsprechend der Beschlusspunkte 1 bis 2 wird die Verwaltung einen geeigneten Verfahrens- vorschlag zur Weiterentwicklung des Masterplans erarbeiten und den zuständigen Ausschüs- sen mit Zeit- und Kostenplanung vorlegen (siehe Anlage 2). Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss ohne Votum verwiesen 21.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert empfohlen 19.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss zurückgestellt 09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 NEUFASSUNG 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der städtebauliche Masterplan für die Innenstadt von Köln wurde im Jahr 2008 durch den Verein Un- ternehmer für die Region Köln e.V. beauftragt und in einem dialogischen Prozess gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft erarbeitet. Als informelles Planungsinstrument formuliert er Stadtentwicklungspotentiale sowie stadträumliche Qualitäten/Alleinstellungsmerkmale und dient durch seine strategische Zielformulierung als Kommu- nikationsgrundlage zwischen den an der Planung beteiligten Akteuren. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05. Mai 2009 diesen Masterplan angenommen und ihn als grundsätzliche Hand- lungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Entwicklung der Innenstadt be- schlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, zur Sicherung der Qualität bei der Umsetzung des Planwerks eine begleitende Lenkungsgruppe einzurichten und die im Rahmen der Erarbeitung erzielte Transpa- renz des Prozesses in geeigneter Form fortzuführen. Weiterer Bestandteil des Beschlusses ist es, dass der Plan zu Beginn einer jeden Ratsperiode mit einer Evaluierung der vergangenen Periode und Vorschlägen zu modifizierenden Veränderungen neu zur Beschlussfassung vorgelegt wird. So soll die Kontinuität der Planung und die Sicherung ihrer ver- bindlichen Ziele unter Berücksichtigung notwendiger Veränderungen gewahrt werden. Lupenräume Um diesem Auftrag nachzukommen hat die Lenkungsgruppe Masterplan 2015/2016 in Anknüpfung an die neue Ratszusammensetzung Workshops durchgeführt, mit dem Ziel sowohl eine Zusammen- schau des Erreichten aufzuzeigen, als auch einen Ausblick auf die Form der Fortsetzung des Master- plans zu liefern. Die Kernfrage lautete hierbei, auf welche Art der Masterplan fortgeschrieben werden muss, um auch weiterhin als wirkungsvolles Planungsinstrument Grundlage für die städtebauliche Entwicklung in der Innenstadt zu sein. Im Mittelpunkt der Diskussion stand in diesem Zusammenhang die Ergänzung einer weiteren Maßstabsebene, dessen Bedarf im Zuge der bisherigen Umsetzung zunehmend deutlich geworden war. Mit dem Ziel einer stadträumlichen Aufwertung wurden daraufhin vergleichsweise kleinteilige Orte und Raumabfolgen definiert, so genannte Lupenräume , die vor dem Hintergrund funktionaler sowie ge- stalterischer Fragestellungen vertiefend behandelt werden sollen. Als sinnvolle erste Lupenräume wurden die Via Culturalis, der Bereich rund um den Westdeutschen Rundfunk und dem Museum für Angewandte Kunst Köln, die Komödienstraße sowie die Ehrenstraße identifiziert. Die Via Culturalis wird zurzeit bereits im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" bearbeitet und bereits umgesetzt. Aufgrund aktueller Planungs- und Baumaßnahmen im Bereich WDR/MAKK sowie der Komödienstraße ist es sinnvoll, in einem nächsten Schritt diese beiden Lupen- räume als erste Testbereiche weiter zu untersuchen. Die Bearbeitung wird inhaltlich in folgende zwei Bausteine gegliedert: Der erste Baustein Dialog knüpft an den hohen Standard der Planungskultur an, der im Rahmen der Erarbeitung des Master- plans gesetzt wurde und dessen Fortführung durch den Rat am 5. Mai 2009 beschlossen wurde. Ne- ben Themen der Öffentlichkeitsarbeit ist die Moderation des Qualifizierungsprozesses ebenfalls Be- standteil. Darüber hinaus stellt die Beteiligung von privaten Akteuren einen weiteren Schwerpunkt dar, wodurch der kooperative Ansatz des städtebaulichen Masterplans für die Innenstadt Köln fortge- schrieben wird und auf die ursprüngliche Finanzierung durch die Privatwirtschaft Bezug genommen 3 wird. Der zweite Baustein Planung besteht aus dem stadträumlichen Entwurf, der auf konzeptioneller Ebene schlüssig von der Systematik des Masterplans und den formulierten Interventionsräumen ab- zuleiten ist. Die Lenkungsgruppe Gemäß Ratsbeschluss vom 5. Mai 2009 wurde die Lenkungsgruppe mit einem vierteljährlichen Ta- gungsturnus eingerichtet. In Form des Begleitgremiums ist sie zudem fester Bestandteil verschiede- ner Planungsverfahren, wie beispielsweise dem Mülheimer Süden, der Parkstadt Süd oder dem Deutzer Hafen, woraufhin der regelmäßige Tagungsturnus auf zweimal jährlich angepasst wurde. Im Zusammenhang mit den o.g. Planungsverfahren sind zudem die umfangreichen Beteiligungsformate zu nennen, welche als Fortschreibung des Formats der Innenstadtforen hinsichtlich Transparenz und Dialog mit der Stadtgesellschaft neue Standards gesetzt haben. Im Rahmen der Workshop-Reihe zur Weiterentwicklung des Masterplans konnte die Lenkungsgruppe Aufschluss darüber erlangen, welche Impulse durch den Masterplan in den letzten sechs Jahren ge- setzt werden konnten und wie die Stadtreparatur in der Innenstadt von Köln voranschreitet. Mit der Herausbildung der Lupenräume ist die Grundlage für ein Umsetzungsprogramm der kommenden Jah- re geschaffen, um die Kontinuität der Planung und die Verbindlichkeit vereinbarter Ziele zu sichern. Dieses Ergebnis wurde in Form einer Broschüre zusammengefasst (s. Anlage1). Dem Auftrag der beschlossenen fortlaufenden Bewertung nachkommend, lässt sich insgesamt fest- halten, dass sich das Instrument der Lenkungsgruppe als wirkungsvoll erwiesen hat. Dennoch ist es aufgrund struktureller Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie im Zusammenhang mit aktuellen Stadtentwicklungsthemen sinnvoll, die Lenkungsgruppe zu untersuchen und hinsichtlich ihrer zukünftigen Ausrichtung zu modifizieren. Der Masterplan Seit 2008 hat sich der Masterplan für die Innenstadt von Köln als Kommunikationsinstrument und "Regiebuch" für die städtebauliche Entwicklung" verstetigt. Rund 30 Maßnahmen befinden sich aktu- ell in der Umsetzung oder Planung, einige Projekte sind bereits realisiert, wie beispielsweise die Neu- gestaltung des Ottoplatzes und des L.-Fritz-Gruber-Platzes, der Rheinboulevard oder die Umgestal- tung der östlichen Domumgebung. Durch die Implementierung der Lupenräume soll der Masterplan zukünftig nicht nur als Steuerungs- und Kommunikationsinstrument genutzt werden sondern auch als Umsetzungsinstrument gestärkt werden. Durch die Unterstützung von projektbezogenen Qualifizierungsprozessen haben sich Quali- tätsstandards entwickelt, die es über die vorgeschlagenen Testräume / Lupenräume in den kommen- den Jahren zu verstetigen gilt (siehe Anlage 2). Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr EVALUIERUNG UND VORSCHLAG ZUR WEITERENTWICKLUNG STÄDTEBAULICHER MASTERPLAN INNENSTADT KÖLN Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 2 August 2016 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln www.stadt.koeln Kontakt / Impressum /D\RXW*UD¿N7H[WH Albert Speer & Partner GmbH Architekten, Planer Hedderichstraße 108-110 60596 Frankfurt am Main www.as-p.de Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 3 GRAPHISCHE ÜBERSICHT ZUM STAND DER UMSETZUNG DES MASTERPLANS INNENSTADT KÖLN (STAND: APRIL 2016) Der Städtebauliche Masterplan für die Innenstadt von Köln aus dem Jahr 2008 hat sich als „Regiebuch der städ- tebaulichen Entwicklung“ verstetigt. Circa 30 Projekte sind mittlerweile auf den Weg gebracht und stehen teilweise vor der Realisierung. Das vorliegende Booklet beschreibt ein zukünftiges Vorgehen zur Aufwertung identitätsstiftender Stadträume und Orte in der Kölner Innenstadt. Dieses leitet sich schlüssig aus dem Planwerk des Masterplans ab und ist auf die kommenden Jahre ausgerichtet. Am Beispiel des Interventionsraumes Kernzone werden Orte und Gelegenheiten LGHQWL¿]LHUWVRZLHHUVWH0DQDKPHQEHVFKULHEHQGLH]XHLQHU9HUEHVVHUXQJGHV6WDGWELOGHVIKUHQN|QQHQ'DEHL handelt es sich um eine erste Empfehlung der Lenkungsgruppe. Es ist davon auszugehen, dass sich bei vertiefen- der Betrachtung ein breiteres Spektrum an sogenannten „Lupenräumen“ ergeben wird, das sowohl innerhalb der Kernzone als auch in anderen Interventionsräumen liegen kann. STAND DER UMSETZUNG Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 4 STRATEGIE ZUR FORTSCHREIBUNG DES KONZEPTES VON 2008 Derzeit zeigt sich ein wachsender Bedarf an vertiefenden Untersuchungen zu speziellen und vergleichsweise klein- WHLOLJGH¿QLHUWHQ2UWHQGLHLPJUREHQ6XFKUDVWHUE]Z0DVWDEGHV0DVWHUSODQVQLFKWZDKUE]ZDXIJHQRPPHQ werden konnten. Die bisher beschrittenen Maßstabsebenen des Masterplans vom Bezirk Innenstadt, über die Inter- ventionsräume (1:10.000), bis zu den Vertiefungsbereichen (1:2.500) sowie Leitprojekten / Testentwürfen (1:1.000) könnten nach Empfehlung der Lenkungsgruppe sinnvoll um die Ebene der Lupenräume im Maßstab 1:500+ erweitert werden. In Ergänzung zur bisherigen räumlich-strategischen Ausrichtung der Masterplanung würde der zentrale Gegenstand der Fortschreibung in der städtebaulichen, d.h. funktional-gestalterischen Betrachtung eines Systems von Lupenräumen bestehen. Die genaue Anzahl und Lage dieser Räume gilt es in weiteren Bearbeitungs- schritten zu klären. Verkehrliche und freiraumgestalterische Fragen sollen wie bisher simultan und interdisziplinär mitbehandelt werden. 1. EBENE 3. EBENE EBENEN DES MASTERPLANS (2008) 2. EBENE ZUKÜNFTIGES VORGEHEN AM BEISPIEL INTERVENTIONSRAUM KERNZONE MASTERPLAN MIT INTERVENTIONSRÄUMEN (M 1:10.000) VERTIEFUNGSBEREICHE (M 1:2.500) LEITPROJEKTE / TESTENTWÜRFE (M 1:1.000) INTERVENTIONSRAUM KERNZONE MIT VERTIEFUNGS- BEREICHEN UND LEITPROJEKTEN (2008) KERNZONE UND MÖGLICHE LUPENRÄUME (VORSCHLAG LENKUNGSGRUPPE 2016) MÖGLICHER LUPENRAUM IM MASSSTAB 1:500 (VORSCHLAG LENKUNGSGRUPPE 2016) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 5 INTERVENTIONSRAUM KERNZONE UND MÖGLICHE LUPENRÄUME STADTRAUM RHEIN RINGE INNERER GRÜNGÜRTEL NORD-SÜD-FAHRT OST-WEST-ACHSE KERNZONE RECHTE RHEINSEITE KERNZONE Verschiedene, unter dem Begriff „Lupenräume“ ausgewählte Areale der linksrheinischen Innenstadt innerhalb des Interventionsraums Kernzone wurden gemeinsam mit der Lenkungsgruppe einer ersten Inaugenscheinnahme unterzogen. Ziel war es, stegreifartig und exemplarisch den erforderlichen Handlungsbedarf zu erkunden und zu GH¿QLHUHQ(QWZLFNOXQJVSRWHQ]LDOHDXV]XORWHQXQG]XEHVFKUHLEHQ(LQHUVWHU7 HVWNRQ]HQWULHUWHVLFKDXIYLHU$UH - ale, die im folgenden vorgestellt werden. Diese Lupenräume sind zugleich Abschnitte historischer, kultureller und touristischer Routen sowie innerstädtischer Einkaufsrundgänge. Sie liegen teilweise im Umgriff weiterer Interventi- onsräume oder tangieren diese. Im Zuge der Entwicklung der Kernzone könnten diese Lupenräume in Bezug auf gestalterische und funktionale Qualität künftig als Referenzstrecken wirken. Die Ergebnisse der Workshops der Lenkungsgruppe belegen sowohl den hohen Handlungsbedarf im Bereich dieser Räume als auch die jeweiligen Potenziale für Verbesserung und Innovation. Lupe 3: Komödienstraße Lupe 2: WDR / MAKK / Appellhofplatz Lupe 4: Ehrenstraße Lupe 1: Via Culturalis EINBINDUNG SYSTEMATIK STRASSENBAUMKONZEPT DIE 7 INTERVENTIONSRÄUME DES MASTERPLANS KERNZONE UND LUPENRÄUME 1-4 EINBINDUNG SYSTEMATIK INNENSTADTRUNDGÄNGE EINBINDUNG DER LUPENRÄUME IN DIE KERNZONE Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 6 LUPENRAUM 1: VIA CULTURALIS Der Lupenraum „Via Culturalis“ betrifft den bedeutsamen innerstädtischen Kulturpfad und seine direkte Umgebung. Zwischen dem Kölner Dom im Norden und der markanten romanischen Kirche St. Maria im Kapitol im Süden spannt sich ein Stadtquartier auf, das in seiner Bedeutung für die Kölner Stadtgeschichte und in seiner Dichte an bemerkenswerten Kulturbausteinen einzigartig ist. Dom, romanische Kirchen, Philharmonie, Museen und das Rat- haus sind die baulichen Koordinaten. Wichtigste Klammer ist der öffentliche Raum, für den sich der Begriff der „Via &XOWXUDOLV³HLQJHSUlJWKDW,PKHXWLJHQ=XVWDQGZHLVWGLHVHU6WDGWUDXPMHGRFK]DKOUHLFKH'H¿]LWHDXIGLHVHLQHU %HGHXWXQJQLFKWJHUHFKWZHUGHQ'DVVFKPDOH6WDGWUDXPSUR¿OOHLGHWDQHLQHUhEHUEHOHJXQJGXUFK%HVFKLOGHUXQJ XQG0|EOLHUXQJ'LH*HVWDOWXQJGHU2EHUÀlFKHQLVWQLFKWHLQKHLWOLFKXQG]XP7 HLOVDQLHUXQJVEHGUIWLJ'LHIXQNWLR - QDOH%HOHJXQJGHUÀDQNLHUHQGHQ%DXWHQLVWWHLOZHLVHPLQGHUZHUWLJ'LH*HVWDOWXQJGHUXQWHUVFKLHGOLFKHQ3OlW]HLVW ebenfalls zum Teil überarbeitungswürdig. LUPENRAUM 1: VIA CULTURALIS_AUSGANGSSITUATION Betrachtungsgebiet „Die Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“ öffentlicher Raum bedeutende öffentliche Bauten private Maßnahmen potentielle private Maßnahmen potentielle städtische Maßnahmen städtische Maßnahmen „Historische Mitte“ Erweiterung WRM&FC Gürzenichquartier ehemal. WDR Parkhaus Domhotel Business Improvment District Senatshotel Quatermarkt Archäologische Zone Hoher Dom zu Köln RGM Museum Ludwig / Philharmonie Rathaus Spanischer Bau Historisches Rathaus Gürzenich WRM &FC St. Maria im Kapitol LUPENRAUM 1: VIA CULTURALIS_ÜBERSICHT PLANUNGEN UND PROJEKTE Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 7 ZIEL: INSZENIERUNG DES KULTURPFADES ALS EINHEITLICHEN UND HOCHWERTIGEN STADTRAUM EINBINDUNG DES LUPENRAUMS 1 IN DIE SYSTEMATIK DES MASTERPLANS LUPENRAUM 1: VIA CULTURALIS_ÜBERSICHT PLANUNG (PLANUNGSTEAM HILD UND K ARCHITEKTEN BDA (MÜN- CHEN) MIT KELLER DAMM ROSER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN STADTPLANER (MÜNCHEN) UND PROFESSOR MANFRED SCHULLER, ARCHÄOLOGE UND KUNSTGESCHICHTLER (TU MÜNCHEN)) Die Via Culturalis wird im Zeitraum von 2016 bis 2018 mit 4,8 Mio. Euro im Rahmen des Bundesförderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ bezuschusst. Dies bietet die Gelegenheit, eine Reihe von Aufgabenstel- lungen anzugehen und erste Teilräume neu zu gestalten. Teil des Förderpro- jekts ist zum einen die Erstellung eines Gesamtgestaltungsplans, innerhalb dessen die Neugestaltung der Gürzenichstraße als erster Teilraum umge- setzt werden soll. Zum anderen wird eine temporäre Stadtrauminstallation verwirklicht, die die Überbelegung des öffentlichen Raums erlebbar machen XQGHLQ%HZXVVWVHLQVFKDIIHQVROO$EHUDXFKÀDQNLHUHQGH3URMHNWHLQGHU Übergangszone zu den angrenzend Stadtquartieren spielen eine Rolle: die Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße sowie des Kurt-Hackenberg- Platzes. In die konzeptionelle Weiterentwicklung des Lupenraums sollen das WDR-Karree und die Komödienstraße einbezogen werden. LUPENRAUM 1: KONZEPT TEMPORÄRE STADTRAUMIN- STALLATION (PLANUNGSTEAM HILD UND K ARCHI- TEKTEN, WERKSTATTVERFAHREN 2013) LUPENRAUM 1: SKIZZE GESTALTUNG DES QUATER- MARKTS (PLANUNGSTEAM SCHALLER / THEODOR ARCHITEKTEN, WERKSTATTVERFAHREN 2013) LUPENRAUM 1: VISUALISIERUNG QUATERMARKT (PLA- NUNGSTEAM SCHILLING ARCHITEKTEN, WERKSTATT- VERFAHREN 2013) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 8 Die Stadträume rund um den WDR und das Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) werden heute als unabhängig voneinander stehende Räume wahrgenommen. Getrennt durch die starke Zäsur der Nord-Süd-Fahrt ist ih- nen ein hoher Grad an Introvertiertheit ihrer Anlieger (WDR und MAKK) und große Unruhe, die durch starke Parksuchverkehre verursacht wird, gemein. Pkws parken die zentralen Räume und Seitenräume zu und dominieren zugleich das Bild der Räume. Der Platzraum des WDR / Appellhofplatzes wird durch die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt zentral blockiert, die räumliche Platzmitte ist damit nicht nutz- bar und Angebote mit Aufenthaltsqualität fehlen. Zudem sind die Gebäude auf der Nord- und Ostseite vom Platz abgewandt. Der Platzraum um das MAKK / Kolpingplatz ist ein „Zwitter aus Garten und Platz“. Große alte Bäume bestimmen den Raum, der insgesamt sehr düster ZLUNW'LH*UQÀlFKHQVLQGXQJHSÀHJWXQGZHUGHQHUJlQ]WGXUFKHLQHEXQ - te Vielfalt an Stadtmobiliar. LUPENRAUM 2: WDR / MAKK / APPELLHOFPLATZ _AUSGANGSSITUATION LUPENRAUM 2: WDR / MAKK / APPELLHOFPLATZ Appellhofplatz WDR WDR Gerichtsgebäude Nord-Süd-Fahrt Neven-Du-Mont-Straße Komödienstraße WDR MAKK WDR Nord-Süd-Fahrt Kolping- platz Minoritenstraße Breite Straße An der Rechtschule BLICK VON SÜDEN AUF DEN APPELLHOFPLATZ BLICK VON SÜDEN AUF DAS MAKK Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 9 Der Bereich WDR / Appellhofplatz und MAKK / Kolpingplatz besitzt die Chance als zusammenhängendes Raumgefüge entwickelt zu werden, das in seinen Teilräumen unterschiedliche Qualitäten besitzt. So kann eine HLQKHLWOLFKH2EHUÀlFKHQJHVWDOWXQJXQGGDV+HUDQIKUHQGHU3ODW]EHOlJH bis an die umgebenden Gebäude zu einer Beruhigung des Ortes beitra- gen. Westlich der Nord-Süd-Fahrt wird die Sanierung des WDR-Gebäudes sowie die Öffnung des Gebäudes zum Appellhofplatz eine Schlüsselrolle der Entwicklung spielen und nachhaltig zur Belebung des Raumes beitra- gen. Einen weiteren Beitrag können die „Reaktivierung“ des ehem. Haupt- einganges des Gerichtsgebäudes vom Platz aus und die Verlegung der Tiefgaragenzufahrt des WDR leisten. Ziel sollte hier die Schaffung eines attraktiven öffentlichen Aufenthaltsortes insbesondere für WDR-Mitarbeiter und Gäste des Besucherzentrums sein. Zur Anbindung des Raumes an den Kölner Hauptbahnhof und das Domum- feld sowie zur Schaffung eines Bindeglieds zwischen den zwei Teilräumen :'5XQG0$..JHK|UWHLQHVLFKHUHK|KHQJOHLFKHXQGIXOlX¿JH4XH - rungsmöglichkeit der Nord-Süd-Fahrt im Verlauf der Röhrergasse / An der Rechtschule (z. B. durch eine zusätzliche Signalisierung). Rund um das MAKK wird der Erhalt und die Fortschreibung des Grüncha- rakters des Ortes empfohlen. Zukünftig könnte hier im steinernen Gefüge der Innenstadt ein grüner, „weicher“ Platz entstehen. Als Ort von Licht und Transparenz soll die „Beruhigung“ des Raumes fortgeführt werden (Redu- zierung Stadtmobiliar, Verkehrsberuhigung), Grünstrukturen geordnet und Stellplätze zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität reduziert werden. ZIEL: SCHAFFUNG EINES ZUSAMMENHÄNGENDEN RAUMGEFÜGES MIT UNTERSCHIED- LICHEN ATTRAKTIVEN ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN LUPENRAUM 2: WDR / MAKK / APPELLHOFPLATZ _VORSCHLÄGE DER LENKUNGSGRUPPE EINBINDUNG DES LUPENRAUMS 2 IN DIE SYSTEMATIK DES MASTERPLANS Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 10 LUPENRAUM 3: KOMÖDIENSTRASSE LUPENRAUM 3: KOMÖDIENSTRASSE _AUSGANGSSITUATION Westportal Kölner Dom Komödienstraße St. Andreas Burgmauer Burgmauer Trankgasse Nord-Süd-Fahrt Marzellenstraße BLICK VON SÜDEN AUF DIE KOMÖDIENSTRASSE Der östliche Teilraum wird aus der Komödienstraße, St. Andreas und westlicher Domumgebung gebildet und ist ins- gesamt ein bedeutsamer Zugangsraum zum Dom. Das stadträumliche Bild ist insbesondere durch parkende Tou- rismus-Busse, Taxiplätze und eine Zeile aus bunten Souveniershops - das Haus des Kölntourismus ausgenommen - nebst schlichter Gastronomie geprägt. Gleichwohl besitzt dieser Lupenraum auch Qualitäten, die aber in zweiter Reihe verborgen bleiben. St. Andreas und sein solide gestaltetes nördliches Umfeld mit der Nachbarschaft einiger Bankhäuser entfaltet ebenso eine eigene Stimmung wie die südlich verlaufende ruhige Gasse der Burgmauer, in ih- rer prominenten aber unterschätzten Ausrichtung zum Westportal des Doms. Die Zusammenschau mit dem nachfol- gend beschriebenen Teilraum verdeutlicht, dass dieser Lupenraum eine hohe Fußgängerfrequenz zu bewältigen hat. Im westlichen Teilraum um den Kreuzungspunkt Komödien- und Tunisstraße entfaltet sich der verkehrliche Gestus der Nord-Süd-Fahrt in üppiger Breite, mit unklarer und indirekter Fußgängerführung in Richtung Ost-West. Der südliche Raum der Kreuzung verödet durch bauliche Rückseiten und insgesamt sind keine Ansätze zur Bildung at- traktiven Stadtraums erkennbar. Die Nachbarschaften von Appellhofplatz zu Verwaltungsgericht nebst bedeutsamer WDR Adressen sowie Regierungspräsidium und Stadmuseum machen deutlich, dass eine städtischere und quali- tätvollere Gestaltung lohnenswert wäre. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 11 ZIEL: SCHAFFUNG EINER ATTRAKTIVEN OST-WEST-VERBINDUNG VOM HBF. / DOMBE- REICH BIS ZUM WDR / APPELLHOFPLATZ LUPENRAUM 3: KOMODIENSTRASSE _VORSCHLÄGE DER LENKUNGSGRUPPE EINBINDUNG DES LUPENRAUMS 3 IN DIE SYSTEMATIK DES MASTERPLANS Als zentrale Frage muss geklärt werden, welcher engere Bereich der Komödienstraße künftig durch eine besondere Gestaltung näher an die Qualität des Domumfeldes herangeführt werden muss. Die selbstverständ- OLFKHXQGDWWUDNWLYHIXOlX¿JH(UUHLFKEDUNHLWVRZRKODXVGHU$FKVHGHU Komödienstraße wie auch vom Bahnhofsplatz und Unter Sachsenhausen heraus, wird mittels einfacher Maßnahmen nicht umzusetzen sein. Hier soll die Fortschreibung des Masterplans weiterführende Aufschlüsse und Lö- sungsvorschläge entwickeln. Dabei muss auch in Bezug auf den Umgang mit der Burgmauer-Gasse die Frage beantwortet werden, wie weit sie in diese Aufwertung einbezogen werden soll. Insgesamt eröffnet sich mit einer Neugestaltung dieses Lupenraumes die Chance, das Domumfeld qualitativ viel tiefer als bisher in den umgebenden Stadtraum ausstrahlen zu lassen. Im Umfeld des Stadtmuseums könnten Korrekturen der Verkehrsführung zu Verbesserungen führen, wie etwa die Verlegung der Parkierung entlang der Burgmauer auf die südlich gegenüberliegende Straßenseite. Hierdurch würde die historische Mauer und Bebauung stadträumlich besser in Er- scheinung treten als bisher. Außerdem könnte die Lösung eines Zweirich- tungsverkehrs an der westlichen Burgmauer im Bereich des Stadtmuseums die Zeughausstraße beruhigen und dem Strassenraum eine besondere Stimmung verleihen. Die Notwendigkeit einer strassenbegleitenden Be- grünung sollte in diesem historischen Bereich ebenfalls geklärt werden. Im Zuge einer Umgestaltung des Appellhofsplatzes sollte der Blickbezug zum Dom, insbesondere von der „Bastion“ aus gesehen, berücksichtigt werden. Dieser besonderen Blickbeziehung sollte mit einem adäquaten Angebot zum Verweilen Rechnung getragen werden. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 12 LUPENRAUM 4: EHRENSTRASSE LUPENRAUM 4: EHRENSTRASSE _AUSGANGSSITUATION Der Bereich Ehrenstraße zwischen Willy-Millowitsch-Platz und den Ringen ist nicht nur Teilsegment des Kölner Einkaufsrundganges sondern auch eine wichtige Verbindung ins Belgische Viertel. Die Fußgängerfrequenz ist dementsprechend hoch. Zahlreiche kleine Geschäfte und Lokale mit Au- ßengastronomie laden zum Einkaufen und Verweilen ein, ebenso wird hier in größtenteils bereits sanierten Gebäuden gewohnt. Während der Bereich zwischen den Ringen und dem Friesenwall als Fußgängerzone ausgewiesen ist, wird der Teilraum Ehrenstraße zwischen Willy-Millowitsch-Platz und Friesenwall als Einbahnstraße mit einseitigem /lQJVSDUNHQYLHOIlOWLJHPXQGWHLOZHLVHXQJHSÀHJWHQ6WDGWPRELODULQNOXVLYH Fahrradabstellanlagen geprägt. Aufgrund von hohen Parksuchverkehren und der Verkehrsführung zur Erschließung der Parkhäuser in der Großen Brinkgasse über die Apostelnstraße, Ehrenstraße und Benesisstraße büst der Raum einen hohen Teil seiner stadträumlichen Qualität ein. Zudem bestimmen der eingetretene Wandel von Inhaber geführten Betrieben zu Franchise Ketten, sehr schmale Gehwege und stark durch parkende Autos bestimmte Straßenräume (Apostelnstraße, Ehrenstraße, Große Brinkgas- se) das Bild des Lupenraums. Neben dem Willy-Millowitsch-Platz, dessen Charakter durch unattraktives Stadtmobiliar, kleinteilige Begrünung und die Ausfahrt der Tiefgarage beeinträchtigt wird, rückt auch die Raumaufweitung im Kreuzungsbereich Ehrenstraße / Pfeilstraße / Benesisstraße in das aufmerksame Auge des Betrachters. Eine Diagonalsperre verhindert das Queren von Pkws in Ost- West-Richtung. Zudem ist die Beschilderung für die Führung von Fußgän- gern und Radfahrern unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Willy-Millowitsch-Platz Ehrenstraße Apostelnstraße Ehrenstraße Benesisstraße Pfeilstraße BLICK VON SÜDEN ENTLANG DER PFEILSTRASSE BLICK VON SÜDEN AUF DEN WILLY-MILLOWITSCH- PLATZ Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 13 ZIEL: SCHAFFUNG EINER VERKEHRSBERUHIGTEN ATTRAKTIVEN EINKAUFSSTRASSE MIT VIEL RAUM FÜR FUSSGÄNGER UND RADFAHRER LUPENRAUM 4: EHRENSTRASSE _VORSCHLÄGE DER LENKUNGSGRUPPE EINBINDUNG DES LUPENRAUMS 4 IN DIE SYSTEMATIK DES MASTERPLANS Eine zentrale Schlüsselmaßnahme für die Entwicklung des Bereiches ist die Änderung der Verkehrsführung. Zur Entlastung der Ehrenstraße wird die Drehung der Einbahnstraße in der Großen Brinkgasse von Ost nach West vorgeschlagen. Zukünftig würde die Zufahrt der Parkhäuser an der Großen Brinkgasse direkt über die Apostelnstraße und die Ausfahrt über die Bene- sisstraße erfolgen. Sämtlicher Verkehr zu und von den Parkhäusern würde die Ehrenstraße nicht mehr belasten und Umwegfahrten könnten reduziert werden. Voraussetzung dafür ist die Schaffung eines ausreichenden Abbie- geradius von der Apostelnstraße in die Große Brinkgasse, der Umbau der *URHQ%ULQNJDVVH]XHLQHUK|KHQJOHLFKHQ0LVFKYHUNHKUVÀlFKHlKQOLFK wie in der Kleinen Brinkgasse sowie die Ausgestaltung der Apostelnstraße mit ausreichend breiten Fußwegen, einseitigem Längsparken und verengter Fahrbahn. Für die Ehrenstraße selbst wird die Chance eröffnet, als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) ausgewiesen zu werden. Als attraktiver Raum für Fußgänger könnte der Höhenunterschied zur heutigen Fahrbahn durch einen lediglich 3 cm hohen Bordstein reduziert werden, der Bereich der heutigen Diagonalsperre (Ehrenstraße / Pfeilstraße / Benesisstraße) höhengleich gestaltet und zukünftig für Überfahrungen in alle Richtungen frei gegeben werden. Zudem wird das „Aufräumen“ in der Ehrenstraße, der Ersatz alter Fahrrad- VWlQGHUGXUFK]HLWJHPlH$EVWHOODQODJHQXQGGLHUHJHOPlLJH3ÀHJHGHV Stadtmobilars empfohlen. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 14 PRIORITÄTEN- UND MASSNAHMENÜBERSICHT MASSNAHMENÜBERSICHT LUPENRÄUME_VORSCHLÄGE DER LENKUNGSGRUPPE Den Lupenräumen 1 bis 3 (Via Culturalis, WDR / MAKK / Appellhofplatz und Komödienstraße) wird eine besonders KRKH8PVHW]XQJVSULRULWlW]XJHVFKULHEHQ$XIJUXQGHQJHUUlXPOLFKHU9HUÀHFKWXQJHQVLQGLKUH(QWZLFNOXQJHQVWDUN miteinander verschränkt, wodurch sich Synergieeffekte anbieten. Durch das Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus besteht innerhalb der Kernzone gegenwärtig hoher Umsetzungsdruck für den Lupenraum 1: Via Culturalis. Seine in die Wege geleitete Umsetzung bildet den konkreten Anlass und den Fokus der Bearbeitung der Lupenräume. Die „Via Culturalis“ wird somit zum „Pionier- raum“ der Fortschreibung des Masterplans. Innerhalb der nächsten drei Jahre werden für den Lupenraum 1 unten stehende Projekte bearbeitet werden. Basis dessen bildet der Gestaltungsplan (Priorität 1), für den in den beiden letzten Quartalen 2016 mit Ergebnissen zu rechnen sein kann. Dieser Gestaltungsplan kann ggf. als Blaupause für die weiteren Lupenräume dienen. Eine gleichwertige Bedeutung besitzt der Lupenraum 2: WDR / MAKK / Appellhofplatz. Die Gestaltung der WDR- Umgebung ist aufgrund der Umbaumaßnahmen des Filmhauses von hoher Priorität. Sie könnte den konkreten Anlass bieten, diesen Lupenraum als zusammenhängendes Raumgefüge aus Appellhofplatz, Querung der Nord- Süd-Fahrt und Kolpingplatz zu betrachten. Daher wird die Erarbeitung eines gesamtheitlichen Rahmenkonzeptes dringend erforderlich. Mit der Sanierung des WDR-Filmhauses im kommenden Jahr sollen Maßnahmen der Um- feldgestaltung an das Vorhaben gekoppelt und eingebunden werden. Lupenraum 1 Lupenraum 2 Lupenraum 3 Lupenraum 4 Via Culturalis WDR / MAKK / Appellhofplatz Komödienstraße Ehrenstraße Erstellung Konzept Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis und Ausarbeitung Teilraum Gürzenichstraße (Gestaltungsrichtlinien und Vorentwurfsplanung) Drehung der Einbahnstraße Große Brinkgasse mit Anpassung des Radius in die Apostelnstraße Neugestaltung Gürzenichstraße (ab Anfang 2018) Aufräumen und regelmäßige Pflege des Stadtmobiliars im gesamten Bereich Entfernen des Durchfahrtsverbots und Richtungsgebots (Beschilderung und Markierungen) an der Kreuzung / Platz Ehrenstraße, Pfeilstraße und Benesisstraße Erstellung von Planungen zur Umgestaltung und Neuordnung der Ehrenstraße inkl. Kreuzung / Platz Apostelnstraße, Große Brinkgasse und Willy-Millowitsch- Platz 2. Priorität Neugestaltung Kurt-Hackenberg- Platz (ab Ende 2016) Verkehrskonzept für das gesamte Quartier inkl. Schaffung einer höhengleichen Querung für Fußgänger über die Nord-Süd- Fahrt Fußgängerquerung im großen Kreuzungsbereich klarer führen Umbau der oben genannten Straßenzüge und der Kreuzung bzw. des Platzes 3. Priorität Neugestaltung Tunnel Johannisstraße (ab Anfang 2018) Verlegung der Tiefgaragenzufahrt des WDR evtl. in ein Gebäudevolumen Redimensionierung der Flächen des MIV und Umgestaltung des Raumes der Komödienstraße Umbau des Willy-Millowitsch- Platzes Referenzprojekt Umsetzung Teilraum Gürzenichstraße Umsetzung einer attraktiven Verknüpfung zwischen Appellhofplatz und Kolpingplatz Umsetzung einfacher Maßnahmen im Kreuzungsbereich Tunis- / Komödienstraße Umgestaltung der Kreuzung / des Platzes Ehrenstraße, Pfeilstraße und Benesisstraße 1. Priorität Gesamtkonzept zur Umgestaltung des räumlichen Gefüges Appellhofplatz / Querung der Nord-Süd-Fahrt, Kolpingplatz Kritische Durchsicht und Durch- führung von Pflegemaßnahmen im öffentlichen Raum der Komödienstraße und angrenzender Bereiche Temporäre Stadtrauminstallationen u.a. während des Tages der Städtebauförderung Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Seite 15 ÜBERSCHNEIDUNGSFLÄCHEN DER LUPENRÄUME Lupe 3: Komödienstraße Lupe 2: WDR / MAKK / Appellhofplatz Lupe 4: Ehrenstraße Lupe 1: Via Culturalis Zwischen diesen beiden Lupenräumen liegt die Komödienstraße, der Lupenraum 3. Dieser sollte in die konzep- tionelle Weiterentwicklung des Lupenraums 1 (Via Culturalis) einbezogen werden und zugleich Bestandteil des Gesamtkonzeptes für den Lupenraum 2 (WDR / MAKK / Appellhofplatz) sein. Damit kommt der Komödienstraße eine bedeutende Rolle zu. Sie hält das räumliche Gefüge zusammen und ist wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen, qualitätvollen Entwicklung der Kölner Kernzone. 2017 2018 2019 d/>/'hE'ͲŝŶŶŽǀĂƟǀĞ&ŽƌŵĂƚĞĂŶǁĞŶĚĞŶ ;ƐƉ͘WĂƌŬƐƚĂĚƚ^ƺĚͿ sĞƌĨĂŚƌĞŶƐǀŽƌƐĐŚůĂŐƵŶĚsĞƌŐĂďĞ /E/EhE'WZ/sdZͲ<ŽŽƉĞƌĂƟŽŶĞŶĞƌŵƂŐůŝĐŚĞŶ ;ƐƉ͘/Ϳ &PZZhE'Ͳ&ƂƌĚĞƌnjƵŐćŶŐĞĞƌŵŝƩĞůŶƵŶĚƉŽƚĞŶƟĞůůĞWƌŽũĞŬƚĞƋƵĂůŝĮnjŝĞƌĞŶ ;ƐƉ͘sŝĂƵůƚƵƌĂůŝƐͿ ^dd'^d>dhE'ͲƐƚćĚƚĞďĂƵůŝĐŚĞнĂƌĐŚŝƚĞŬƚŽŶŝƐĐŚĞtĞƌƚĞĚƵƌĐŚWůĂŶƵŶŐƐǀĞƌĨĂŚƌĞŶƐŝĐŚĞƌŶ ;ƐƉ͘ĞƵƚnjĞƌ,ĂĨĞŶͿ ^ƚćĚƚĞďĂƵůŝĐŚĞƌDĂƐƚĞƌƉůĂŶ/ŶŶĞŶƐƚĂĚƚ<ƂůŶͲtĞŝƚĞƌĞŶƚǁŝĐŬůƵŶŐ sĞƌĨĂŚƌĞŶƐǀŽƌƐĐŚůĂŐ sĞƌĨĂŚƌĞŶƐǀŽƌƐĐŚůĂŐ EĂƟŽŶĂůĞWƌŽũĞŬƚĞĚĞƐ^ƚćĚƚĞďĂƵƐ hŵƐĞƚnjƵŶŐ <ƵƌƚͲ,ĂĐŬĞŶďĞƌŐͲWůĂƚnj 'ĞƐƚĂůƚƵŶŐƐƉůĂŶ'ĞƐĂŵƚƌĂƵŵͬEĞƵŐĞƐƚĂůƚƵŶŐ 'ƺƌnjĞŶŝĐŚƐƚƌĂƘĞ EĞƵŐĞƐƚĂůƚƵŶŐ dƵŶŶĞů:ŽŚĂŶŶŝƐƐƚƌĂƘĞ ĞŐůĞŝƚĞŶĚĞPīĞŶƚůŝĐŚŬĞŝƚƐĂƌďĞŝƚ tZͬD<< >ƵƉĞŶƌćƵŵĞ <KDDhE/<d/KEͲPīĞŶƚůŝĐŚŬĞŝƚƐĂƌďĞŝƚ͕tĞďƐĞŝƚĞ͕ŶĨƌĂŐĞŶĞƚĐ͘ ^dhZhE'н>E<hE'^'ZhWW;ϮdžũćŚƌůŝĐŚͿ Instrument ^dZd'/^,^ddEdt/<>hE' Qualitäts- standards <ŽŵƂĚŝĞŶƐƚƌĂƘĞ sŝĂƵůƚƵƌĂůŝƐ ďĞƌƚƉůĂƚnj aktuelle Projekte € ANLAGE 2
Anlage 9 Kosten- und Terminrisiken
2966 Zeichen
Projektrisiken der Varianten Neubau und Sanierung Anlage 9 Historische Mitte Sanierung und Erweiterung KSM Sanierung Verwaltung RGM Kostenrisiko mittel mittel gering Terminrisiko mittel mittel gering Kostenrisiko hoch hoch mittel Terminrisiko mittel mittel gering Kostenrisiko mittel mittel gering Terminrisiko mittel mittel gering Kostenrisiko gering hoch hoch Terminrisiko gering hoch hoch Kostenrisiko mittel mittel gering Terminrisiko mittel mittel gering Kostenrisiko hoch gering gering Terminrisiko mittel gering gering Kostenrisiko gering hoch gering Terminrisiko gering hoch gering Kostenrisiko hoch hoch hoch Terminrisiko hoch hoch hoch Kostenrisiko mittel hoch hoch Terminrisiko mittel hoch hoch Kostenrisiko mittel hoch gering Terminrisiko mittel hoch gering Kostenrisiko mittel gering mittel Terminrisiko hoch gering mittel Kostenrisiko hoch hoch gering Terminrisiko gering gering gering Kostenrisiko hoch gering gering Terminrisiko gering gering gering Kostenrisiko hoch hoch hoch Terminrisiko gering gering gering Kostenrisiko mittel mittel mittel Terminrisiko mittel mittel mittel Kostenrisiko mittel mittel mittel Terminrisiko hoch hoch hoch Kostenrisiko gering hoch gering Terminrisiko gering hoch gering Kostenrisiko mittel mittel mittel Terminrisiko mittel mittel mittel Interim Suchen und Finden eines geeigneten Interims für die Ausstellung Rechtliche Risiken Änderungen von rechtlichen und technischen Vorschriften mit Auswirkung auf Verträge Vergaben Vergabebeschwerden, erschwerte Beauftragung durch gute Auslastung der Firmen Insolvenz Neue Vergabeverfahren erforderlich konjunkturelle Schwankungen sind nicht vorhersehbar, aktuell gute Auslastung der Firmen Entsorgung von Schadstoffen, Entkernung oder Totalabbruch, Sanierungsbedarf vom konstruktiven Bestand Hohe Nachtragsforderungen und langwierige Verhandlungen Umsetzung ohne Baugrunduntersuchung nicht planbar Provisorien bei Leitungsumlegungen Brandschutz Aggressives Claim Management von Firmen Abbruch Gründung Risiken durch innerstädtische Maßnahmen Baugrund Es liegen keine Untersuchungen zu Kampfmitteln vor Am Hof und Kurt-Hackenberg-Platz liegen Hauptver- und Entsorgungstrassen im Bereich Kurt-Hackenberg-Platz und Zeughausstraße Kampfmittel Umlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen Es liegen keine Baugrundgutachten vor, kein Verdacht auf Altlasten Baustellenlogistik, Einschränkungen Veranstaltungen, enge Platzverhältnisse Baupreisschwankungen Sanierung RGM, Domhotel, Gürzenichstraße, Archäologische Zone Ausstellungsräume benötigen ggfs. eine Sonderlösung provisorische Fernwärmeversorgung von Großverbrauchern Gründungskollision U-Bahn Funde werden erwartet: Am Hof und Parkplatz Bezirksregierung Zeughausstraße Unter Denkmalschutz stehen: Kölnisches Stadtmuseum (ohne Zwischenbau) und Verwaltungsgebäude RGM, Römische Stadtmauer im Konflikt mit technischen Vorschriften bspw. EnEV Baustelleneinrichtung Archäologische Funde Denkmalschutzanforderungen
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0353/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.03.2018
- Erstellt
- 29.01.2018 13:31