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1276/2017

Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8)/Stadtautobahn (B55a) - Beantwortung von Fragen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 02.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.06.2017, TOP 9.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2926 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1276/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 
 
Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8)/Stadtautobahn (B55a) - Beantwortung von Fragen 
Während der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.03.2017 wurden zum TOP 8.2.1 
„Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. 
(B8) / Stadtautobahn (B55a), 3266/2016“ Fragen gestellt, die nachfolgend beantwortet wer-
den.  
 
 
Bezirksvertreter Lange (CDU-Fraktion) stellt folgende Fragen: 
 
1. Wie bettet sich diese Maßnahme in die übrigen geplanten oder in Ausführung befindli-
chen Baumaßnahmen ein? Er verweist insbesondere auf die aktuelle Tunnelsanierung 
auf der B 55a und die geplante Fahrbahnsanierung der B55a und fragt, ob beide 
Maßnahmen bis zum angestrebten Baubeginn abgeschlossen sind, denn der Brü-
ckenneubau wird nicht nur den Verkehr auf der Frankfurter Straße, sondern auch auf 
der Stadtautobahn beeinträchtigen. 
 
2. Wie wird der Verkehr auf der B 8 und B 55a durch diese Baumaßnahme beeinflusst? 
Mit welchen Sperrungen oder Einschränkungen muss gerechnet werden? 
 
3. Welche planerische Unsicherheit verbirgt sich hinter der Frage, ob die Brückenwider-
lager sowohl im Hinblick auf die Bauzeit und die finanziellen Folgen genutzt werden 
können oder nicht? 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.: Es ist geplant, dass ab dem Jahr 2019 mit der Ausschreibung der Baumaßnahme und 
anschließend mit der Ausführung begonnen wird. Die Sanierung des Straßentunnels ein-
schließlich der Belagssanierung wird voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen sein.  
 
Zu 2.: Der Verkehr wird durch die Maßnahme unvermeidbar betroffen sein. Insbesondere 
beim Brückenabbruch wird es zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine Vollsperrung 
der B 8 und B 55a geben. Der genaue Zeitpunkt und die Dauer der notwendigen Sperrungen 
sind Gegenstand der weiteren Planung. Um die Einschränkungen so verträglich wie möglich 
zu gestalten, wird ein umfassendes Verkehrsgutachten beauftragt werden. Damit sollen die 
großräumigen Auswirkungen der bauzeitlichen Verkehrsführung untersucht werden, um 
Ausweichrouten zu definieren und erforderliche Verkehrssperrungen im Detail zu planen.

2 
 
Zu 3.: Grundsätzlich liegt die Ursache der Maßnahme in der Bauart der eigentlichen Brü-
ckenplatte, die abgebrochen werden muss. Nach derzeitiger Kenntnis weisen die Widerlager 
nur geringe Schädigungen auf. Während der Planung sollen daher die Brückenwiderlager 
vertiefend untersucht werden, um zu klären, ob eine weitere Nutzung sinnvoll ist. Inwieweit 
durch die Nutzung der Bestandsbauteile Kosten- oder Bauzeiteinsparungen für die Gesamt-
maßnahme erreicht werden können, kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Frankfurter Straße
  • Stadtautobahn

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Details

Aktenzeichen
1276/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
02.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27