1276/2017
Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8)/Stadtautobahn (B55a) - Beantwortung von Fragen
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2926 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 1276/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8)/Stadtautobahn (B55a) - Beantwortung von Fragen Während der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.03.2017 wurden zum TOP 8.2.1 „Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8) / Stadtautobahn (B55a), 3266/2016“ Fragen gestellt, die nachfolgend beantwortet wer- den. Bezirksvertreter Lange (CDU-Fraktion) stellt folgende Fragen: 1. Wie bettet sich diese Maßnahme in die übrigen geplanten oder in Ausführung befindli- chen Baumaßnahmen ein? Er verweist insbesondere auf die aktuelle Tunnelsanierung auf der B 55a und die geplante Fahrbahnsanierung der B55a und fragt, ob beide Maßnahmen bis zum angestrebten Baubeginn abgeschlossen sind, denn der Brü- ckenneubau wird nicht nur den Verkehr auf der Frankfurter Straße, sondern auch auf der Stadtautobahn beeinträchtigen. 2. Wie wird der Verkehr auf der B 8 und B 55a durch diese Baumaßnahme beeinflusst? Mit welchen Sperrungen oder Einschränkungen muss gerechnet werden? 3. Welche planerische Unsicherheit verbirgt sich hinter der Frage, ob die Brückenwider- lager sowohl im Hinblick auf die Bauzeit und die finanziellen Folgen genutzt werden können oder nicht? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1.: Es ist geplant, dass ab dem Jahr 2019 mit der Ausschreibung der Baumaßnahme und anschließend mit der Ausführung begonnen wird. Die Sanierung des Straßentunnels ein- schließlich der Belagssanierung wird voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Zu 2.: Der Verkehr wird durch die Maßnahme unvermeidbar betroffen sein. Insbesondere beim Brückenabbruch wird es zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine Vollsperrung der B 8 und B 55a geben. Der genaue Zeitpunkt und die Dauer der notwendigen Sperrungen sind Gegenstand der weiteren Planung. Um die Einschränkungen so verträglich wie möglich zu gestalten, wird ein umfassendes Verkehrsgutachten beauftragt werden. Damit sollen die großräumigen Auswirkungen der bauzeitlichen Verkehrsführung untersucht werden, um Ausweichrouten zu definieren und erforderliche Verkehrssperrungen im Detail zu planen. 2 Zu 3.: Grundsätzlich liegt die Ursache der Maßnahme in der Bauart der eigentlichen Brü- ckenplatte, die abgebrochen werden muss. Nach derzeitiger Kenntnis weisen die Widerlager nur geringe Schädigungen auf. Während der Planung sollen daher die Brückenwiderlager vertiefend untersucht werden, um zu klären, ob eine weitere Nutzung sinnvoll ist. Inwieweit durch die Nutzung der Bestandsbauteile Kosten- oder Bauzeiteinsparungen für die Gesamt- maßnahme erreicht werden können, kann derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Frankfurter Straße
- Stadtautobahn
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Details
- Aktenzeichen
- 1276/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 02.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27