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BKA 0786

Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft, Frau Michels (LANUV)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.11.2022

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.11.2022, TOP 8.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft, Frau Michels (LANUV))

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Jahresbericht Monitoring Garzweiler_2021)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft, Frau Michels (LANUV))

627 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0786 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Susanne Brüg-
gemann 
Telefon 0221-147-3280 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 28.10.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.11.2022 8. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Monitoring Garzweiler II, Bericht aus der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Land-
schaft, Frau Michels (LANUV) 
 
Vorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Jahresbericht Monitoring Garzweiler_2021

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Jahresbericht Monitoring Garzweiler_2021)

124470 Zeichen

Monitoring Garzweiler II
Jahresbericht 2021
ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik 
Kirberichshofer Weg 6 
52066 Aachen
Herausgeber
Bearbeitung
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf
Geschäftsstelle des 
Braunkohlenausschusses 
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2 – 10 
50667 Köln
Ministerium für Umwelt,  
Naturschutz und Verkehr des 
Landes Nordrhein-Westfalen
Druck
DCM Druck Center Meckenheim GmbH 
Werner-von-Siemens-Straße 13 
53340 Meckenheim 
Entscheidungsgruppe 
Monitoring Garzweiler II

Jahresbericht 2021
Mit dem Jahresbericht 2021 wird der dreiundzwanzigste Jahresbericht zum Monitoring Garzweiler II 
vorgelegt. Nach wie vor haben Arbeitsgruppensitzungen als Videokonferenzen stattgefunden und die 
Kommunikation verlief in der Regel über E-Mails und bilaterale Videokonferenzen. Die Arbeitsgruppen 
zeigen sich trotz Corona-Pandemie arbeitsfähig. 
Der Jahresbericht enthält wie immer die zusammenfassenden Berichte aus den sechs Facharbeits-
gruppen über die Erreichung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Ziele, wie sie 
im Braunkohlenplan festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Ziele ist die Voraussetzung für den weite-
ren Betrieb des Braunkohlentagebaus. 
Im Monitoring wird nicht nur der Nahbereich um den Tagebau betrachtet, in dem naturgemäß die 
größten Auswirkungen erwartet werden, sondern das Monitoringgebiet reicht im Westen bis zur Maas 
weit hinter die Infiltrationsriegel, die die Auswirkungen begrenzen. 
Neben den Routineaufgaben des Monitorings werden in den Arbeitsgruppen auch immer wieder Son-
derthemen bearbeitet und für das Monitoring relevante Themen und Entwicklungen berücksichtigt. 
Nach wie vor ist für die Arbeitsgruppen Grundwasser, Oberflächengewässer, Wasserversorgung und 
Feuchtbiotope die mittlerweile langjährige unterdurchschnittliche Grundwasserneubildung und die 
langfristige Entwicklung der Grundwasserstände mit ihren möglichen Auswirkungen auf das Monito -
ring ein wichtiges Thema. Aufgabe im Monitoring ist es, diese klimatischen Effekte aus den Monito -
ringdaten „herauszurechnen“ und die langjährigen, natürlichen, klimabedingten Veränderungen abzu-
schätzen und zu bewerten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auch im Jahr 2021 durch den Braunkohlentagebau 
Garzweiler II keine unerwarteten Auswirkungen aufgetreten sind. Auch die vorauslaufenden Gegen-
maßnahmen zur Minimierung des Stoffaustrags aus der Abraumkippe, wie die Abraumkalkung, sind 
vereinbarungsgemäß durchgeführt worden. Problematische Entwicklungen wurden frühzeitig erkannt, 
umfassend untersucht und ggf. Maßnahmen eingeleitet.
Die Auswirkungen der Leitentscheidung vom 23. März 2021 erfordern weiterhin eine Anpassung 
der Zeit- und Abbauplanung und Anpassungen im Monitoring, die noch im Einzelnen in den näch-
sten Jahren präzisiert werden müssen. Auch dadurch, dass die Diskussion über einen vorgezogenen 
Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung und dann einen ggf. nochmals verkleinerten Tagebau noch 
nicht abgeschlossen ist, rückt die Diskussion über die Verwendung des Rheinwassers mehr in den 
Vordergrund und wird in den nächsten Jahren fortgesetzt. 
Allen Beteiligten sei hiermit wieder für die sachbezogene und engagierte Arbeit zur Durchführung und 
Weiterentwicklung des Monitorings gedankt.
August 2022
Vorwort

Jahresbericht 2021

Jahresbericht 2021
Inhalt
1 Ziele und Aufgaben Monitoring Gar zweiler II  1
2
 T
ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
 3
3
 Betrieblich
e und wasserwirtschaftliche Entwicklung im  
 T
agebau Garzweiler II im Jahr 2021
 6
4
 Langjährige Entwicklung der Grundwasserneubildung un
d der  
 
Grundwasserstände
 8
5
 Übergreifende Bewer
tungsstrategie des Monitorings
 10
6
 P
rojektinformationssystem Monitoring Garzweiler II
 13
7
 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunk
ohlenplans
 14
7.1
 Arbeitsfeld Grundwasser 15
7.2
 Arbeitsfeld F
euchtbiotope/Natur und Landschaft
 27
7.3
 Arbeitsfeld Ober
flächengewässer
 36
7.4
 Arbeitsfeld W
asserversorgung
 45
7.5
 Arbeitsfeld Abraumkippe 48
7.6
 Arbeitsfeld R
estsee
 50
8
 Ausblick 2
022/2023
 51
Anhang
 
53
Beteiligte Institutionen/Behörden und Ansprechpartner/-innen
 53
Bildnachweis
 
58
Abbildungsverzeichnis
 
58
Tabellenverzeichnis
 
59

Jahresbericht 2021

1
Jahresbericht 2021
Ziele und Aufgaben
Als Monitoring wird das systematische Pro -
gramm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle 
und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und 
ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich 
des Tagebaus Garzweiler II bezeichnet (vgl. 
Seite
 21 
der Genehmigung des Braunkohlen-
plans vom 31.03.1995 und Seite
 
5 des Erlaub-
nisbescheids zur Sümpfung vom 30.10.1998).
Das Monitoring Garzweiler II befindet sich in der 
Durchführungsphase. Schwerpunkte sind hier -
bei die Beobachtung, Auswertung, Beurteilung 
und Bewertung der Informationen (Abbildung 1). 
Im Rahmen des Monitorings werden die im Zu-
sammenhang mit dem Braunkohlentagebau 
Garzweiler II stehenden wasserwirtschaftlichen 
und ökologischen Gegebenheiten beobachtet. 
Die Beobachtung von Maßnahmen bzw. Anlagen 
dient zur Kontrolle der Wirksamkeit. Im Sinne 
eines Frühwarnsystems sollen dadurch ggf. ne-
gative Entwicklungen erkannt und das Risiko 
einer Beeinträchtigung der Schutzgüter vermin-
dert werden. Soweit der gleiche Raum betroffen 
ist, werden auch noch vom Tagebau Garzweiler 
I ausgehende Veränderungen miterfasst.
1 Ziele und A ufgaben Monitoring Garzweiler II
Abbildung 1 
Arbeitsfelder und Aufgaben des Monitorings 
(Monitoringkreis) (verändert nach RIZA 2000)

Jahresbericht 2021
Ziele und Aufgaben
2
Aufgaben und übergreifende Projektziele des Monitorings sind:
 die Quantifizierung bzw. Konkretisierung der im Braunkohlenplan enthaltenen Ziele im  
Bereich „Wasser- und Naturhaushalt“;
 die Prüfung der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen und der Einhaltung der (quantifi-
zierten bzw. konkretisierten) Ziele des Braunkohlenplans;
 die frühzeitige Erkennung bzw. kurzfristige Prognose ggf. auftretender bergbaubedingter 
Zielabweichungen;
 die Erstellung zeitnaher und nachvollziehbarer Informationen über die wasserwirtschaftlich-
ökologische Entwicklung im Einzelnen und im Gesamtzusammenhang;
 die Überprü fung und Weiterentwicklung des Monitorings hinsichtlich Umfang, Auswertung, 
Darstellung und Bewertung.
Die durch das Monitoring erhaltenen Informa-
tionen bilden die Grundlage für den Braunkoh-
lenausschuss zur Entscheidung über die ord-
nungsgemäße Einhaltung des Braunkohlenplans 
(§
 
26
 
LPlG1). 
Die gewonnenen Informationen und Erkennt-
nisse werden auch im Rahmen der behördlichen 
Überwachungsmaßnahmen nach § 93 LWG
2 
zur Beurteilung der Einhaltung von wasserrecht-
lichen Auflagen, z.
 B. der Sümpfungserlaubnis, 
herangezogen
.
Die Informationen werden u.
 a. 
dem Bergbau-
treibenden zur Verfügung gestellt, der sie z.
 B. 
hinsichtlich der 
in seinem Verantwortungsbe-
reich liegenden Steuerung der Infiltrations- und 
Einleitungsanlagen verwenden kann.
1 Landesplanungsgesetz (i. d. aktuell gültigen F assung)
2  W assergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (i. d. aktuell gültigen Fassung)

3
Jahresbericht 2021
T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
2 T ermine, Ansprechpartner/-innen und  
Arbeitsgruppen
Übersicht über die Besprechungen 
im Jahr 2021
Die Bearbeitung der Monitoringaufgaben läuft 
mittlerweile routiniert ab. In der Regel erfol­
gen zwei bis drei Sitzungen der Arbeitsgrup ­
pe Grundwasser über das Jahr verteilt und eine 
jährliche Sitzung der Arbeitsgruppen Feuchtbio­
tope, Oberflächengewässer, Restsee und Ab­
raumkippe im Frühjahr, um die Jahresergebnisse 
des Monitorings vorzustellen und zu diskutieren. 
Die jährliche Sitzung der AG Wasserversorgung 
findet im Herbst statt, am Ende des Wasserwirt­
schaftsjahres (Tab. 1).
VK = Videokonferenz EM  = Entscheidungsgruppe Monitoring  
AG GW 
 = Arbeitsgruppe Grundwasser 
AG FB
 = Arbeitsgruppe F
euchtbiotope/Natur und Landschaft 
AG OG
 = Arbeitsgruppe Ober
flächengewässer 
AG RS
 = Arbeitsgruppe R
estsee 
AG WV
 = Arbeitsgruppe W
asserversorgung 
AG KI
 = Arbeitsgruppe Abraumkippe
 
Tabelle 1 
Jahresübersicht über die Termine und Orte der Arbeitsgruppensitzungen in den Jahren 2021/2022
EM AG GW AG FB AG OG AG RS AG WV AG KI
2021
Januar
Februar
März
25.03.21 
VK
April 19.04.21 
VK
23.04.21 
VK
23.04.21 
VK
12.04.21 
VK
Mai 04.05.21 
VK
Juni 22.06.21 
VK
Juli
August
September
15.09.21 
VK
Oktober
November
03.11.21 
VK
Dezember
2022
Januar 26.01.22 
VK
Februar
März
29.03.22 
VK
April 07.04.22 
VK
27.04.22 
VK
26.04.22 
VK
Mai 04.05.22 
VK

4
Jahresbericht 2021
T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
Die Entscheidungsgruppe Monitoring tagt immer 
zweimal jährlich. In der Frühjahrssitzung im 
Umweltministerium NRW in Düsseldorf steht 
die Überprüfung der Zieleinhaltung des vergan­
genen Jahres im Vordergrund, in der Herbst­
sitzung bei der BR Köln die aktuelle Entwick­
lung des Jahres (Frühwarnsystem).
Aufgrund der Corona
­
Pandemie fanden im Jahr 
2021 immer noch keine Präsenzsitzungen der 
Arbeitsgruppen statt. Die aktuellen Ergebnisse 
aus den Arbeitsgruppen wurden von den Koor ­
dinatoren zusammengefasst, per Mail versendet 
und dann bei Bedarf in Videokonferenzen – mit 
zunehmender Professionalität – diskutiert. Das 
Ergebnis wurde dann wiederum allen Mitglie­
dern der Entscheidungsgruppe mitgeteilt.
Ähnlich wurde mit dem Jahresbericht verfahren. 
Die einzelnen Textbeiträge aus den Arbeitsgrup­
pen wurden zunächst separat abgestimmt. Der 
zusammengestellte Entwurf des Jahresberichts 
wurde dann wieder mit den Koordinator/
­
innen 
und zuletzt mit den Mitgliedern der Entschei­
dungsgruppe abgestimmt.
Ansprechpartner/-innen
Die im Rahmen des Monitorings Garzweiler II 
beteiligten Behörden bzw. Institutionen sind mit 
den jeweiligen Ansprechpartner/
­
innen im An­
hang zu diesem Jahresbericht aufgeführt. Dort 
ist auch die Zuordnung der Beteiligten zu den 
verschiedenen Arbeitsgruppen wie Entschei­
dungsgruppe Monitoring (EM) und Fach
­
Arbeits­
gruppen (AG) ersichtlich. 
Arbeitsgruppen
Für das Monitoring wurden die im Braunkohlen­
plan formulierten Ziele sechs fachlichen Arbeits­
gruppen zugeordnet. Ein weiteres Arbeitsfeld 
„Bewertung Management und Entscheidungen“ 
ist übergeordnet und befasst sich mit allen 
fachlichen Arbeitsfeldern. Teilnehmerkreis, 
Koordinator/
­
innen und Aufgaben der Arbeits ­
gruppen sind in den folgenden zwei Tabellen zu­
sammengestellt. 
Tabelle 2 
Entscheidungsgruppe Monitoring (EM)
Entscheidungsgruppe Monitoring (EM)
Teilnehmerkreis alle betroffenen Stellen, die teilnehmen wollen
Koordination MUNV/Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
Aufgabe Entscheidung über die Beschlussvorlagen aus den Arbeitsgruppen,
Bewertung und Entscheidung über laufende Monitoringergebnisse  
und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen
Sitzungsturnus halbjährlich und nach Bedarf, bis zur Beendigung des Monitorings

5
Jahresbericht 2021
T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
Tabelle 3 
Fach-Arbeitsgruppen (AG)
Arbeitsgruppen (AG)
Arbeitsgruppe Grundwasser (GW)
Mitglieder Bez.
­
Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, GD NRW, Kreis Heinsberg, Rhein
­
Kreis Neuss, Kreis Viersen, 
RWE Power AG, LANUV, Stadt Linnich, Stadt Kaarst
Koordination Erftverband: Frau Dr. Jaritz (Tel.: +49 2271 88
­
1373; renate.jaritz@erftverband.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft (FB)
Mitglieder Bez.
­
Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, GD NRW, Kreis Heinsberg, Rhein
­
Kreis Neuss, Kreis Viersen, 
LANUV, RWE Power AG
Koordination LANUV: Frau Michels (Tel.: +49 2361 305
­
317; carla.michels@lanuv.nrw.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Oberflächengewässer (OW)
Mitglieder Erftverband, Rhein
­
Kreis Neuss, Kreis Viersen, LANUV, Bez.
­
Reg. Düsseldorf und Köln, RWE Power AG, 
Schwalmverband, Niersverband, Wasserverband Eifel
­
Rur, Gemeinde Schwalmtal
Koordination LANUV: Frau Levacher (Tel.: +49 2361 305
­
2232; dorothee.levacher@lanuv.nrw.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Wasserversorgung (WV)
Mitglieder Bez.
­
Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, Kreis Heinsberg, Rhein
­
Kreis Neuss, Kreis Viersen,  
RWE Power AG, Stadt Mönchengladbach 
Koordination Erftverband: Herr Simon (Tel.: +49 2271 88
­
2125; stefan.simon@erftverband.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Abraumkippe (KI)
Mitglieder Bez.
­
Reg. Arnsberg/Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Bez.
­
Reg. Düsseldorf und Köln, GD NRW, 
LANUV, RWE Power AG 
Koordination Bez.
­
Reg. Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW:  
Herr Küster (Tel.: +49 2931 82
­
6403; andre.kuester@bra.nrw.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Restsee (RS)
Mitglieder Bez.
­
Reg. Arnsberg/Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Bez.
­
Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband,  
Kreis Heinsberg, Rhein
­
Kreis Neuss, LANUV, Niersverband, RWE Power AG, Stadt Mönchengladbach,  
Provinz Limburg (NL)
Koordination LANUV: Frau Levacher (Tel.: +49 2361 305
­
2232; dorothee.levacher@lanuv.nrw.de) 
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
für alle Arbeitsgruppen
Aufgaben detaillierte Erarbeitung spezieller Fachbeiträge und Durchführung von Arbeiten
Sitzungsturnus wird von den Arbeitsgruppen selbst festgelegt
Bez.
­
Reg.
 =
 
Bezirksregierung
GD NRW
 =
 Geologischer Dienst NRW
 
LANUV
 =
 Landesamt für Natur
, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

6
Jahresbericht 2021
Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung
Der Tagebau entwickelte sich 2021 planmäßig 
weiter nach Westen. Die Tagebauentwicklung 
wird sich in den nächsten Jahren nunmehr vor -
nehmlich nach Süden entwickeln und in 2022 
die Ortschaft Immerath und in 2023 die Ort-
schaft Lützerath in Anspruch nehmen (Abb. 2).
Damit die notwendigen Entwässerungsziele 
zur Stabilität der Böschungen erreicht werden, 
muss die Entwässerung dem Abbaugeschehen 
ca. 5 bis 7 Jahre vorlaufen. Im Jahr 2021 wur-
den insbesondere im Bereich südlich von Keyen-
berg und nordöstlich von Holzweiler Brunnen er-
stellt. 
Durch das Schwenken des Tagebaus nach We-
sten weitet sich die sümpfungsbedingte Grund-
wasserabsenkung in Richtung Schwalm, Niers 
und Rur aus. Damit die Grundwasserstände in 
diesen Feuchtgebieten gehalten werden, wur -
den im Wasserwirtschaftsjahr 2021 insgesamt 
ca.
 
92
 
Mio.
 
m³ Wasser eingeleitet und versi-
ckert. Der Großteil des eingeleiteten Wassers 
kommt hierbei direkt aus dem Tagebau Garz-
weiler, ca. 14
 
Mio.
 
m³ stammen aus anderen 
Quellen wie z.
 
B. separaten Wasserversorgungs-
brunnen.
Das gehobene Wasser aus dem Tagebau wird in 
den Ökowasserwerken Jüchen und Wanlo auf-
bereitet und über ein ca. 160
 km weites 
Rohr-
leitungssystem zu den Feuchtgebieten transpor-
tiert. In weiter entfernten Bereichen wie z.
 
B. 
dem Nüsterbach oder dem Doverener Bach wird 
Wasser vor Ort aufbereitet und in die Feuchtge-
biete eingeleitet.
3 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung  
im T
agebau Garzweiler II im Jahr 2021
Abbildung 2 
Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler im Jahr 2021

7
Jahresbericht 2021
Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem im Wasserwirtschaftsjahr 2020 auf-
grund liegenschaftlicher Schwierigkeiten keine 
Versickerungsanlagen gebaut werden konnten, 
wurden im WWJ 2021 zwei neue Versicke-
rungsanlagen im Schwalmriegel sowie eine Ver-
sickerungsanlage im Bereich Güdderath errich-
tet. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit werden 
die Versickerungsanlagen regelmäßig ertüchtigt, 
so dass 2021 die geplante Versickerungswas-
sermenge eingebracht werden konnte.
Insgesamt wurden bis zum Ende des Wasser -
wirtschaftsjahres 2021 zum Erhalt der Feucht-
gebiete
 3
 
Wasserwerke, 
 160 km 
 R
ohrleitungen, 
 13 km
 Sick
ergräben, 
 151
 
Sohlschwellen, 
 75
 
Direkteinleitstellen, 
 90
 Sick
erschlitze sowie 
 232
 Sick
erbrunnen und  
 
 
Lanzeninfiltrationsanlagen
errichtet. Der Ausbau des Versickerungsriegels 
wird in den kommenden Jahren sukzessive mit 
dem Schwenken des Tagebaus fortgeführt.

8
Jahresbericht 2021
Entwicklung Grundwasserneubildung und Grundwasserstände
Die langjährige Entwicklung der Grundwas -
serstände ist in erster Linie von der Höhe der 
Grundwasserneubildung abhängig. Hierbei sind 
weniger einzelne Jahre wichtig als vielmehr die 
Aufeinanderfolge mehrerer Jahre. Die Abbildung 
3 zeigt die Entwicklung der mittleren Grund -
wasserneubildung im Tätigkeitsgebiet des Erft-
verbandes der Jahre 1970 bis 2021. Sie zeigt 
auch die Entwicklung der Grundwasserstände 
an der Messstelle Dülken (900131) in Reak-
tion auf die Grundwasserneubildung, unbeein-
flusst von wasserwirtschaftlichen Eingriffen wie 
Grundwasserentnahmen, Infiltration und Berg-
baueinfluss. Die Messstelle ist im Horizont 16 
(jüngere Hauptterrasse) verfiltert und charakte-
ristisch für flurferne Zustände (Geländeoberflä-
che 62,39 NHN). Die Flurabstände liegen zwi-
schen 11 m (1967) und fast 15 m (1976).  
Es zeigt sich, dass die höchsten bislang be-
obachteten Grundwasserstände Ende der 
1960er-Jahre auftraten und in dieser Höhe seit-
dem nicht mehr erreicht wurden. Die ebenfalls 
hohen Grundwasserstände der 1980er-Jah-
re korrelieren mit der hohen Grundwasserneu -
bildung in dieser Periode. Seit dem Jahr 2003 
bleiben Grundwasserneubildung und Grundwas-
serstände fast kontinuierlich unter dem langjäh-
rigen Mittel. 
In den Jahren 2017 und 2018 lag die Grund -
wasserneubildung deutlich unter dem Durch -
schnittswert. Insbesondere der sehr trockene 
und heiße Sommer 2018 führte zu einem wei-
teren Absinken der Grundwasserstände. Im Jahr 
2019 setzte sich der Trend fort und es wurden 
die zweittiefsten Grundwasserstände seit Beginn 
4 L angjährige Entwicklung der Grundwasserneubildung  
und der Grundwasserstände
Abbildung 3 
Langzeitganglinie der Messstelle Dülken seit 1955 und Jahresfaktor der Grundwasserneubildung (Erftver-
band) von 1970 bis 2021

9
Jahresbericht 2021
Entwicklung Grundwasserneubildung und Grundwasserstände
der Aufzeichnung erreicht. Die Grundwasser -
neubildung war drei Jahre in Folge unterdurch -
schnittlich.
Im letzten Jahr lag die Grundwasserneubildung 
zwar im Durchschnitt (Jahresfaktor 100
 
%), 
aber eine Erholung der Grundwasserstände er -
fordert eine höhere Grundwasserneubildung 
über mehrere Jahre, so dass die Grundwasser -
stände aufgrund der langjährigen Grundwasser -
neubildungsdefizite nach wie vor sehr niedrig 
sind.
Dieser generelle Trend der sinkenden Grund -
wasserstände lässt sich weitgehend an allen 
unbeeinflussten Grundwassermessstellen in 
Nordrhein-Westfalen (und in Deutschland) be-
obachten. Auch in den landschaftsökologischen 
Referenzgebieten sind diese Entwicklungen fest-
zustellen.
Bei der Zielerreichung der Grundwasserstän -
de in den Feuchtgebieten und den Gewässer -
abflüssen wird der Klimaeinfluss über das Wie-
ner-Filter-Verfahren „herausgerechnet“. Bei der 
Bewertung der landschaftsökologischen Ent-
wicklungen gibt es hierfür jedoch kein mathe-
matisches oder sonstiges Verfahren, deshalb 
zeigen die Feuchtgebiete auch diese überjährige 
Entwicklung an. Diese Langzeitentwicklung des 
regionalen Wasserhaushalts wird bei der Bewer-
tung der Monitoringergebnisse qualitativ berück-
sichtigt, weil die Bewertung immer arbeitsgrup-
penübergreifend erfolgt.

10
Jahresbericht 2021
Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings
Der übergreifende Leitgedanke des Braunkohlen-
plans lautet: „Die Region darf aus Gründen des 
öffentlichen Wohls wasserwirtschaftlich nicht 
schlechter gestellt werden als ohne den berg-
baulichen Sümpfungseinfluß“ (BKP , Kap. 2). 
Dieser Leitgedanke wird im Braunkohlenplan 
durch einzelne Ziele weiter präzisiert (BKP: Kap. 
2 und 3 „Wasser- und Naturhaushalt“) und in 
wasserrechtlichen Bescheiden konkretisiert.
Um sicherzustellen, dass unplanmäßige berg-
baubedingte Einflüsse frühzeitig erkannt wer -
den, ist die eindeutige fachliche Beurteilung und 
Bewertung der Monitoringergebnisse notwendig. 
Im vorliegenden Kapitel wird das Bewertungssy-
stem für das Monitoring Garzweiler II erläutert. 
Im Rahmen des Monitorings Garzweiler II fällt 
eine Fülle unterschiedlicher Arten von Umwelt-
daten an, z.
 
B. physikalische Daten zum Grund-
wasserstand und zu den Grundwasserentnah-
memengen, chemische Daten zur Gewässergüte 
sowie biologische Daten zur Vegetation und zur 
Gewässergüte. Dabei ist zu berücksichtigen, 
dass die Monitoringergebnisse unterschiedlich 
deutliche und unterschiedlich schnelle Entwick-
lungen abbilden und in einem Gesamtzusam-
menhang stehen. Die bergbaubedingten Ver -
änderungen zu erkennen, ist dabei besonders 
wichtig.
Die Arbeitsfelder stehen vielfach in einem engen 
inhaltlichen und räumlichen Bezug zueinander, 
so dass einzelne Beobachtungsgrößen für meh-
rere Arbeitsfelder von Bedeutung sind. Deshalb 
findet ein intensiver Austausch von Ergebnis-
sen und Erkenntnissen zwischen den Gruppen 
statt, die sich mit den einzelnen Arbeitsfeldern 
beschäftigen.
5 Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings
Der Aufbau des Bewertungssystems aus Indika-
toren, die der Früherkennung dienen, und Indi-
katoren, die großräumige bzw. langfristige Ent-
wicklungen zeigen, wurde im Jahresbericht 
2000 ausführlich beschrieben
1. Im Lauf der Zeit 
ergeben sich immer wieder Änderungen und Er-
weiterungen bei den Indikatoren. So werden zur-
zeit im Arbeitsfeld Feuchtbiotope die Indikato -
rensysteme ergänzt und überarbeitet.
Die Indikatoren, für die eine Zielabweichung de-
finiert werden kann, lassen sich in ein integrier-
tes System zur Bewertung und Vorgehensweise 
im Rahmen des Monitorings Garzweiler
 
II ein-
ordnen (Abbildung 4):
Der Alarmbereich (rot)  mit Überschreitungen 
der Alarmwerte zeigt Zielabweichungen bzw. 
Zielverletzungen (Erläuterung weiter unten). 
Die weitere Entwicklung und insbesondere die 
Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen 
muss gezielt und intensiv beobachtet werden. 
Die Ergebnisse sind dem Braunkohlenausschuss 
in kurzen Zeitabständen zu berichten. 
Der Warnbereich (gelb) zeigt auffällige Werte, 
die oberhalb der Warnwerte und unterhalb der 
Alarmwerte liegen und die bei lokaler Häufung 
bzw. Verstärkung Zielabweichungen bzw. Ziel-
verletzungen befürchten lassen. Hier muss ge-
zielt und intensiv beobachtet werden. Die Ur -
sachen, insbesondere der Bergbaueinfluss, sind 
zu klären. Sofern Bergbaueinfluss vorliegt, muss 
der Bergbautreibende Informationen über die 
geplanten bzw. getroffenen Gegenmaßnahmen 
und deren prognostizierte Wirksamkeit einho -
len. Die Gegenmaßnahmen werden erörtert und 
bewertet.
1 https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/monitoring/index.html

11
Jahresbericht 2021
Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings
Die Überprüfung des bestehenden Warn- und 
Alarmwertesystems sowie dessen sinnvolle Aus-
weitung ist eine kontinuierliche Aufgabe des Mo-
nitorings.
Die Überschreitung von Alarmwerten wird von 
den Arbeitsgruppen zunächst als Zielabweichung 
eingestuft. Eine Zielverletzung liegt dann vor, 
wenn die Zielabweichung bergbaubedingt ist, 
hervorgerufen durch den Tagebau Garzweiler II  
oder durch Garzweiler II in Zusammenwirken 
Abbildung 4 
Integriertes System zur Be-
wertung und Vorgehensweise 
im Rahmen des Monitorings 
Garzweiler II
Der Zielbereich (grün) ist durch normale, un-
auffällige Werte, die unterhalb der Warnwe-
rte liegen, gekennzeichnet. Die Fortführung der 
Beobachtungen im Rahmen des regulären Moni-
torings ist angezeigt.
Die Warn- und Alarmwerte erleichtern die Be-
wertung von Monitoringergebnissen, so dass 
dies grundsätzlich angestrebt wird. Eine sol-
che Einordnung ist jedoch nicht für alle Arbeits-
felder im gleichen Umfang möglich und sinnvoll.

12
Jahresbericht 2021
Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings
mit Garzweiler I. Bei Zielverletzungen sind Ge-
genmaßnahmen durch den Bergbautreibenden 
erforderlich. Sie werden ggf. im Rahmen der be-
hördlichen Vorgehensweise angeordnet.
Eine Zielabweichung in Bezug auf die Warn- und 
Alarmwerte kann in Abhängigkeit von der Fra-
gestellung sowohl durch eine Unter- als auch 
Überschreitung erfolgen. So bedeuten zu hohe 
Abflüsse in den Gewässern und zu hohe Grund-
wasserstände in den Feuchtgebieten ebenfalls 
Überschreitungen der Warn- und Alarmwerte 
wie zu niedrige Abflüsse und Grundwasserstän -
de. 
Die Einordnung der einzelnen Monitoringergeb-
nisse in das Ampelsystem in den Arbeitsfeldern, 
die Anpassung der Beobachtung und das Einlei-
ten von Maßnahmen sowie die Beurteilung ihrer 
Wirksamkeit sind Aufgaben der Arbeitsgruppen 
(Tab. 3). 
Die Bewertung, ob bei einer Überschreitung 
eines Alarmwerts auch eine Zielverletzung der 
Ziele des BKP vorliegt, ist Aufgabe der Ent-
scheidungsgruppe Monitoring (Tab. 2). Hier -
bei werden auch die Ergebnisse aus den ande-
ren Arbeitsfeldern und die Einordnung einzelner 
Überschreitungen in den Gesamtkontext berück-
sichtigt.

13
Jahresbericht 2021
Projektinformationssystem
Das Projektinformationssystem dient der fort-
laufenden Dokumentation der Protokolle der 
Sitzungen der Arbeitsgruppen, Statusberichte, 
Projekthandbücher und Methodenhandbücher 
sowie sonstiger relevanter Unterlagen (Abbil-
dung 5). 
Außer im Projektinformationssystem werden re-
levante Monitoringdaten auch digital und ana-
log bei verschiedenen Organisationen archiviert. 
6 P rojektinformationssystem Monitoring Garzweiler II
Abbildung 5 
Projekt
 
informationssystem 
seit April 2013

14
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Die Ergebnisse der Zielüberwachung sind zu-
sammenfassend in Tabelle 4 dargestellt. Die Er-
gebnisse aus den einzelnen Arbeitsfeldern sind 
7 Überprüfung der Einhaltung der Ziele  
 des Braunkohlenplans
in den Kapiteln 7.1 bis 7.6 enthalten. Die Rei-
henfolge der Ziele entspricht der Auflistung im 
Braunkohlenplan.
Tabelle 4 
Übersicht über die Zieleinhaltung im Jahr 2021
Ziel Beurteilung 
Arbeitsgruppe
Beurteilung
Entscheidungsgruppe
Zielbereich Warnbereich Alarmbereich Zieleinhaltung
weiter beobachten Entwicklung gezielt  
beobachten
Entwicklung und  
Wirk
 
sam
 
keit von  
Gegenmaßnahmen  
beobachten
gesamtheitliche Betrachtung X 
minimale Sümpfung X 
Erhalt der Grundwasserstände in 
den Feuchtgebieten X X1 X2 
Verwendung Sümpfungswasser 
WWJ 2020 X

Wasserbedarf nach Tagebauende X 
Sicherstellung Wasserversorgung X 
Erhalt Oberflächengewässer X X6 X7 3
Bereitstellung von Ersatz-, 
Ausgleichs- und Ökowasser X

Minimierung Stoffaustrag X 
nach Möglichkeit Erhalt der 
Feuchtgebiete: Ziel-2-Gebiete 
(alle 2 Jahre)
X X
4 X5 
1 nach Methode I: Schaagbach, nach Methode II: Mühlenbach (Kap. 7.1)
2 nach beiden Methoden: R othenbach, nach Methode I: Mühlenbach (Kap.7.1) 
3 Rheinwassergüte in Statusbericht dokumentier t, Bewertung der Entscheidungsgruppe noch nicht abgeschlossen (Kap.7.1)
4 Doverener Bach, Millicher Bach Nord und Süd, Güdderather Bruch, W etscheweller Bruch. Erläuterungen siehe Text.
5 F inkenberger Bruch, Scherresbruch. Erläuterungen siehe Text.
6 Millicher Bach, Mühlenbach. Erläuterungen siehe T ext (Kap. 7.3).
7 Birgeler Bach, R othenbach. Erläuterungen siehe Text (Kap. 7.3).

15
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
7.1 Arbeitsfeld Grund wasser
Die Arbeitsgruppe Grundwasser befasst sich mit 
der Überwachung der Einhaltung der Ziele des 
Braunkohlenplans im Arbeitsfeld Grund
 wasser
.
Gesamtheitliche Betrachtung  
(Ziel 1, Kap. 2.1 des BKP)
Zur Zielüberwachung wird geprüft, ob in der 
Venloer Scholle unerwartete Entwicklungen im 
Grundwasserbereich eingetreten bzw. zu be-
fürchten sind. 
Modellgestützt prognostizierte Grundwas-
sergleichen
Im revierweiten Grundwassermodell der RWE 
Power AG, das auch im Braunkohlenplanän-
derungsverfahren (Tagebau bis 2038) verwen-
det wurde, zeigen sich Unterschiede zum vorhe-
rigen Modellstand (2013), in dem der Tagebau 
Garzweiler noch bis 2045 betrieben wurde. Das 
Modell wurde für den Zeitraum 1970 bis 2017 
kalibriert, dabei wird die Güte der Kalibrierung 
anhand von Grundwasserganglinien und der 
Wasserhebung der Tagebaue bewertet. 
Zur Prognose des Bergbaueinflusses wird der 
Modelldatensatz so angepasst, dass die Rand-
bedingungen gleich bleiben und sich nur der Ta-
gebaufortschritt auf die Grundwassersituation 
auswirkt. Vom Bergbau unabhängige Grundwas-
serentnahmen und die Grundwasserneubildung 
werden auf mittlerem Niveau konstant gehalten. 
Dies ist sinnvoll, um den alleinigen Einfluss des 
Bergbaus ermitteln zu können, auch wenn die 
mittlere Grundwasserneubildungsrate langfristig 
evtl. niedriger als gegenwärtig ist.
Gegenüber dem Vorgängermodell hat die Was-
serhebung nach Tagebauende deutlich zuge-
nommen, da die Sümpfung jetzt detaillierter ab-
gebildet wird. In der Vergangenheit waren die 
Sümpfungsmengen der nachlaufenden Sümp-
fung u.
 a. aus dem Liegenden untersch
ätzt wor-
den.
Minimale Sümpfung  
(Ziel 2, Kap. 2.1 des BKP)
Die Grundwasserabsenkung im Bereich des 
Braunkohlentagebaus Garzweiler ist so zu be-
treiben, dass nur so viel Grundwasser gehoben 
wird, wie es für die Stabilität der Böschungen 
und Arbeitsebenen erforderlich ist. 
Mit Hilfe des jährlichen Berichts zur geohydro -
logischen Tagebausituation der RWE Power AG 
prüft die Bergbehörde die Zieleinhaltung. Die 
Grundwassergleichen, geologischen Schnitte 
und Grundwasserganglinien des Berichts zeigen, 
dass die Hangendleiter nur bis auf das notwen-
dige Niveau abgesenkt werden und die Grund -
wasserstände im Liegendleiter, wie erforderlich, 
auf 5 bis 10 m unter der Tagebausohle abge-
senkt werden. Der Horizont 6B lässt sich wegen 
der geringen Durchlässigkeit nicht vollständig 
entwässern, so dass Restwasser in den Tagebau 
fließt und dort gefasst wird.
Im Wasserwirtschaftsjahr 2020 wurde mit 
113,5
 Mio
.
 m³ 
das Wasserrecht in Höhe von 
155
 
Mio.
 
m³ nicht überschritten. Es standen im 
Durchschnitt 605 Sümpfungsbrunnen zur Verfü-
gung. Das Ziel der minimalen Sümpfung wurde 
2020 eingehalten.

Arbeitsfeld Grundwasser
16
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Erhalt der Grundwasserstände in 
Feuchtgebieten (Ziel 3, Kap.
 
2.1  
des BKP)
Frühwarnsystem
Mit Hilfe der flächenhaften Darstellung des 
Sümpfungseinflusses auf den Grundwasser -
stand (Frühwarnsystem) lassen sich frühzei-
tig unerwünschte Entwicklungen erkennen, die 
dann Hinweise für die Steuerung der Infiltrati -
onsanlagen geben können. 
Das aktuelle Frühwarnsystem (Abbildung 6) 
zeigt geringe Veränderungen gegenüber Oktober 
2020 (Abbildung 7). Nordöstlich des Tagebaus 
ist die Reichweite des Sümpfungseinflusses seit 
mehreren Jahren mehr oder weniger konstant. 
Lokale Direkteinleitungen im Gewässersystem 
Norf stützen den Grundwasserstand in den re-
lativ kleinen Feuchtgebietsabschnitten, dennoch 
lässt sich beobachten, dass in Jahren mit wit-
terungsbedingt sehr niedrigen Grundwasserstän-
den der berechnete Bergbaueinfluss weiter reicht 
als in Phasen mit hohen Grundwasserständen. 
Im Osten des Untersuchungsgebietes überlagert 
sich der Einfluss des Tagebaus Garzweiler mit 
dem des Tagebaus Hambach. Nur unmittelbar 
östlich des Tagebaus Garzweiler hat der Sümp-
fungseinfluss bereits etwas abgenommen. 
In nördlicher Richtung verstärkt sich der Sümp-
fungseinfluss durch das Westwärtswandern des 
Tagebaus. Mit Hilfe der Infiltrationsanlagen ge-
lingt es jedoch, die Grundwasserabsenkung 
weitgehend von den Feuchtgebieten entlang der 
Niers fernzuhalten.
Im Finkenberger Bruch kann der Grundwas -
serstand nicht gehalten werden, so dass Ein-
leitungen die Wasserführung der Niers und die 
Wasserversorgung der maßgeblichen Feuchtge-
bietsabschnitte sicherstellen müssen. 
Am Güdderather Bruch besteht wegen der be-
sonderen geologischen Situation eine hydrau-
lische Verbindung zwischen dem obersten und 
dem tieferen Grundwasserstockwerk. Deshalb 
tritt hier ebenfalls Sümpfungseinfluss auf. Auch 
hier reduzieren oberflächennahe Einleitungen 
die negativen Auswirkungen der Grundwasser -
absenkung. In einem Teilbereich gelingt es bis-
her trotz gezielter Grundwasseranreicherung 
nicht, die Grundwasserabsenkung zu kompen-
sieren, obwohl hier mehrfach zusätzliche Anla-
gen errichtet wurden. Allerdings befand sich in 
diesem Abschnitt auch schon vor Auftreten der 
Absenkung keine feuchtgebietstypische Vegeta-
tion, so dass Schäden nicht zu befürchten sind, 
solange nicht weitere Flächen unter Sümpfungs-
einfluss geraten. Diese Absenkung ist in gerin-
gem Umfang auch noch westlich der Bahnlinie 
im Wetscheweller Bruch anzutreffen. Hier soll 
die Infiltration noch verstärkt werden.
Nordwestlich vom Tagebau nimmt der Sümp-
fungseinfluss ebenfalls deutlich zu. Er wird aber 
insbesondere durch die zum Schwalmriegel auf-
gereihten Infiltrationsanlagen wirkungsvoll zu-
rückgehalten. Zusätzliche Infiltrationsanlagen 
entlang des Mühlenbachs und Schwalmquellge-
bietes kompensieren den restlichen Sümpfungs-
einfluss.
Westlich der Schwalm befinden sich bei Arsbeck 
und im Meinweggebiet weitere Infiltrationsanla-
gen, die notwendig sind, weil sich andernfalls 
Sümpfungseinfluss aus den tieferen Stockwer -
ken durch geologische Fenster in den Kohleflö -
zen im obersten Stockwerk ausbreiten würde. 
Diese Anlagen werden seit 2013 besonders in-
tensiv betrieben, da am Oberlauf des Bosch-
beeks Absenkungstendenzen beobachtet wur -
den. Dadurch stiegen die Grundwasserstände 
am östlichen Teil des Rothenbachs, so dass die 
Einleitungen sukzessive – zuletzt Anfang 2017

17
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abbildung 6 
Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2021

Arbeitsfeld Grundwasser
18
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abbildung 7 
Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2020

19
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
– etwas gesenkt wurden. Im Lauf des Jahres 
2021 gab es hier keinen Bedarf nach weite-
ren Reduzierungen. Zu hohe Grundwasserstän -
de zeigen sich auch am oberen Mühlenbach. 
Hier wurden in 2021 erste Infiltrationsanlagen 
gedrosselt. Zusätzlich wurde die Infiltration im 
Frühjahr 2022 zunächst um 15
 % 
reduziert, vo-
raussichtlich in den nächsten Jahren nochmals, 
während die Infiltration im Schwalmriegel suk-
zessive erhöht wird.
Deutlicher Sümpfungseinfluss von mehreren 
Metern tritt schon seit Langem westlich vom Ta-
gebau im Umfeld von Nüsterbach, Doverener 
Bach und Millicher Bach auf. Hier werden die 
Gewässer und Feuchtgebiete durch oberflächen-
nahe Einleitungen gestützt. Für den entlang 
des Rurrands von Millich bis Wassenberg dar -
gestellten Einfluss gibt es keine Anhaltspunkte 
in Grundwassermessstellen. Im Vorjahr war eine 
Messstelle am Birgeler Bach durch zu niedrige 
Grundwasserstände aufgefallen, die jedoch mitt-
lerweile als witterungsbedingt niedrig bewertet 
werden.
Überprüfung der Zieleinhaltung der Ziel-
1-Gebiete
Zur Zielüberwachung „Erhalt der Grundwas-
serstände in den Ziel-1-Gebieten“ wurden die 
Grundwasserganglinien der Feuchtgebiets- bzw. 
feuchtgebietsnahen Messstellen mit zwei ver -
schiedenen Methoden statistisch analysiert 
(Tab. 5 und Abbildung 8). Bei Methode I wird 
mit dem Wiener-Filter-Verfahren aus unbeein-
Tabelle 5 
Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten
Kompartiment Methode I Methode II
Differenz in cm Absenkung Aufhöhung
2020 2021 2020 2021 2020 2021
1 Schaagbach -4,3 -5,5 -19 % -19 % +5 % +1 %
2 Rothenbach 19,3 20,2 -4 % -0 % +48 % +54 %
3 Boschbeek -1,0 -3,0 -15 % -23 % +5 % +1 %
4 Elmpter Bruch -0,4 -1,1 -17 % -14 % +1 % +4 %
5 Elmpter Bach/Dilborner Benden -0,3 1,8 -7 % -4 % +17 % +18 %
6 Tantelbruch/Laarer Bach 0,2 2,8 -23 % -15 % +5 % +1 %
7 Radeveekes Bruch 0,6 0,8 -8 % -7 % +12 % +11 %
8 Mittlere Schwalm -3,9 -2,3 -22 % -19 % +1 % +3 %
9 Knippertzbach 2,4 4,8 -0 % -0 % +3 % +4 %
10 Mühlenbach 7,3 12,0 -4 % -1 % +29 % +39 %
11 Schwalmquellgebiet -3,4 -2,7 -17 % -7 % +2 % +3 %
12 Obere Nette -3,7 -4,7 -28 % -24 % +7 % +6 %
= Zielbereich
= Warnbereich (Methode I: Grundwasserstände um 5 bis 10 cm zu niedrig,  
Methode II: 25 bis 45 % der Grundwasserstände zu niedrig)
= Warnbereich (Methode I: Grundwasserstände um 5 bis 10 cm zu hoch,  
Methode II: 25 bis 45 % der Grundwasserstände zu hoch)
= Alarmbereich (Methode I: Grundwasserstände um mind. 10 cm zu hoch,  
Methode II: mind. 45 % der Grundwasserstände zu hoch)

Arbeitsfeld Grundwasser
20
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
flussten Referenzganglinien eine theoretische 
Ganglinie simuliert, die mit der gemessenen ver-
glichen wird; bei Methode II wird mit einem sta-
tistischen Testverfahren die Ähnlichkeit zu den 
unbeeinflussten Referenzganglinien geprüft. Die 
Ganglinien der Zielmessstellen werden für jedes 
der zwölf Feuchtgebietskompartimente für ein 
Wasserwirtschaftsjahr gemeinsam bewertet.
Die Auswertungen für das Jahr 2021 wurden er-
schwert durch gravierende Lücken in der Daten-
erfassung. Die Ursachen waren systematisches 
technisches Versagen, Krankheitsausfälle, Per -
sonalwechsel und Corona-bedingte Zutrittsver -
bote. Die technischen Probleme sind mittlerwei-
le behoben. Es wird nun auch ein zusätzliches 
Überwachungssystem installiert, das Ausfälle 
frühzeitiger identifiziert und in diesem Ausmaß 
in Zukunft verhindert. 
Nach mehreren Jahren mit unterdurchschnitt -
licher Grundwasserneubildung war das Jahr 
2021 immerhin durchschnittlich (s. Abb. 3), so 
dass in den flurnahen Grundwassermessstellen 
die Grundwasserstände im Spätsommer weniger 
tief gefallen sind als in den Vorjahren. In flur -
fernen Grundwassermessstellen ist der Grund-
wasserstand nicht bzw. kaum weiter gefallen. 
Hier könnten erst mehrere überdurchschnitt -
liche Jahre einen Anstieg auf durchschnittliche 
Grundwasserstände bewirken.
In beiden Verfahren liegen im WWJ 2021 neun 
Kompartimente im Zielbereich, in den Kompar -
timenten Rothenbach und Mühlenbach sind die 
Grundwasserstände nach beiden Verfahren zu 
hoch, während das Kompartiment Schaagbach 
nur mit dem Wiener-Filter-Verfahren zu niedrige 
Grundwasserstände im Warnbereich zeigt. 
Abbildung 8 
Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten im WWJ 2021  
Methode I: Wiener-Filter-Verfahren (links), Methode II: Statistischer Test (rechts)

21
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Für den Rothenbach (Kompartiment 2) be-
trägt der Mittelwert nach Methode I +20 cm, 
und mit Methode II werden 54
 % der gemes
-
senen Grundwasserstände als zu hoch einge-
stuft. Damit überschreiten beide Ergebnisse den 
Alarmwert, wie in den Vorjahren. Eine nähere 
Betrachtung zeigt, dass im Kompartiment Ro -
thenbach weitgehend ausgeglichene Wasser -
stände vorliegen. Lediglich in einem eng be-
grenzten Bereich (mehrere Messstellen um das 
WW Arsbeck) sind starke Aufhöhungen zu ver -
zeichnen. Bisher konnten vor Ort nur selten Aus-
wirkungen auf die Vegetationsentwicklung fest-
gestellt werden. Die Vermutung, dass die zu 
hohen Grundwasserstände mit der Infiltration 
bei Arsbeck zusammenhängen, konnte bisher 
nicht bestätigt werden. Die Situation wird vor 
Ort weiter intensiv beobachtet.
Im Gebiet Mühlenbach (Kompartiment 10) wird 
mit +12 cm (Methode I) der Alarmwert bzw. 
mit 39
 % 
auffällig hohen Grundwasserständen 
(Methode II) der Warnwert überschritten. Die 
auffälligen Messstellen befinden sich alle am 
Oberlauf, südlich der Bahnlinie. Die zu hohen 
Grundwasserstände entstehen auch durch die 
nahe gelegenen Infiltrationsanlagen, deren Ver -
sickerungsmengen deshalb reduziert werden 
(s.
 
o.).
Am Schaagbach (Kompartiment 1) ist das Er -
gebnis der Methode I mit -5,5 cm auffällig nied-
rig und liegt im Warnbereich, während nach Me-
thode II 19
 % der Messwer
te zu niedrig sind und 
damit innerhalb des Zielbereichs liegen. Die auf-
fälligen Messstellen liegen in verschiedenen Be-
reichen, es gibt keine Hinweise auf Bergbauein-
fluss.
Am Knippertzbach, wo nur sehr wenige Mess-
stellen zur Verfügung stehen und diese häufig 
nicht feuchtgebietstypisch sind, werden zwar 
im Mittel +4,8
  cm nach Methode I berechnet. 
Sie sind jedoch nicht signifikant. Es gibt keine 
Anzeichen für zu hohe Grundwasserstände am 
Knippertzbach.
Die Grundwasserstände in den nicht genannten 
Kompartimenten sind unauffällig (Abbildung 8). 
Überwachung der Infiltrationswasseraus-
breitung
Da ökologische Veränderungen in den Feucht-
gebieten durch den anderen Chemismus des In-
filtrationswassers nicht ausgeschlossen werden 
können, wurde im Monitoring Garzweiler II fest-
gelegt, für den Bereich der Ziel-1-Gebiete regel-
mäßig die Ausbreitung des Infiltrationswassers 
zu erfassen. Mit der Berechnung soll ermittelt 
werden, ob und ggf. mit welchen Anteilen In-
filtrationswasser die Feuchtgebiete erreicht und 
ob die Versickerungsstrategie angepasst werden 
muss. Im Braunkohlenplan ist gefordert, dass 
die Versickerung so betrieben werden soll, dass 
einerseits möglichst wenig Infiltrationswasser in 
die Feuchtgebiete gelangt und andererseits die 
Versickerungsmaßnahmen erfolgreich sind.
Die Infiltrationswasserausbreitung für den Zeit-
punkt Oktober 2020 (Abbildung 9) basiert auf 
dem Schwalmmodell des LANUV und auf Aus-
wertungen des Erftverbands über gemessene 
Hydrogenarbonat-Konzentrationen. Das infil-
trierte Wasser beinhaltet ca. 320
 mg/l Hydro -
gencarbonat, 25 mg/l Chlorid, 
50 mg/l Sulfat 
und kein Nitrat. 
Deshalb verändern sich bei zunehmenden Infil-
trationswasseranteilen alle vier Parameter in Ab-
hängigkeit von der Zusammensetzung des vor -
handenen Grundwassers. Für die Berechnung 
des Infiltrationswasseranteils hat sich - wegen 
der hohen Konzentrationsunterschiede - der Pa-
rameter Hydrogencarbonat bewährt. Im Jahr

Arbeitsfeld Grundwasser
22
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Das Infiltrationswasser hat sich im Vergleich 
zum Vorjahr nur wenig weiter ausgebreitet. Im 
Bereich des Schwalmquellgebietes sowie im 
südlichen Mühlenbach sind Infiltrationswasser -
anteile über 40
 % nachweisbar
. Im weiteren Ver-
lauf des Mühlenbachs kann nur in der Region 
um die Holtmühle ein Infiltrationswasseranteil 
von über 20 % nachgewiesen werden. Am Ober-
lauf des Knippertzbachs erreicht das Infiltrati-
onswasser mit geringen Anteilen gerade den am 
weitesten oberhalb gelegenen Teil des Feucht-
gebietes. Andere Feuchtgebiete werden nicht 
vom Infiltrationswasser erreicht. In den Feucht-
gebieten betragen die absoluten Hydrogencarbo-
nat-Konzentrationen meist deutlich weniger als 
100
 mg/l, 
während im Infiltrationswasser ca. 
300
 mg/l Hydrogencarbonat vorhanden sind.
2005 wurde festgelegt, welche Messstellen für 
die Auswer
tungen verwendet werden können. 
Inzwischen zeigt jedoch ein Teil dieser Messstel-
len signifikante Erhöhungen in der Hydrogen-
carbonat-Konzentration, ohne dass die anderen 
Parameter entsprechend abnehmen; in diesen 
Fällen scheidet Infiltrationswasser als Ursache 
aus. Weiterhin treten in Feuchtgebieten, z.
 B. 
im Buscher Bruch, 
sehr große jahreszeitliche 
Schwankungen der Hydrogencarbonat-Konzen-
tration auf, die durch temperaturabhängige bi-
ologische Aktivität entstehen. Vor diesem Hin-
tergrund wurden im Jahr 2017 die Messstellen 
erneut auf ihre Plausibilität überprüft und ggf. 
nicht mehr in die flächenhafte Berechnung der 
Infiltrationswasserausbreitung einbezogen. 
Abbildung 9 
Ausbreitung des Infiltrationswassers im WWJ 2020

23
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Auch im 2. Grundwasserstockwerk südlich des 
Buscher Bruchs konnten unterhalb des zwar 
geringmächtigen, aber flächendeckend ver -
breiteten Tegelentons in Grundwasseranalysen 
von zwei Grundwassermessstellen geringe An-
teile von Infiltrationswasser identifiziert werden. 
Grundsätzlich ist es durchaus positiv zu bewer -
ten, wenn sich das Infiltrationswasser auch im 
2. Stockwerk verteilt und so nicht die Vegetation 
in nährstoffarmen Feuchtgebieten erreicht.
Die oben beschriebenen Reduzierungen der In-
filtrationsmengen im näheren Umfeld des Müh-
lenbachs können sich längerfristig auch auf den 
Infiltrationswasseranteil positiv auswirken. 
Ergänzend zur flächenhaften Berechnung des 
Infiltrationswassers werden zusätzlich die Hy-
drogencarbonat-Konzentrationen aller Messstel-
len unmittelbar dargestellt und zeigen die große 
Variabilität. Im Hinblick auf eventuelle negative 
Einflüsse für die nährstoffarme Vegetation wäre 
allein der oberflächennahe Infiltrationswasser -
anteil relevant.
Da das im Braunkohlenplan formulierte Ziel vor-
sieht, dass möglichst wenig Infiltrationswasser 
in die Feuchtgebiete gelangt, sollen die Versicke-
rungsanlagen im Buscher Bruch, die wegen der 
hohen Dichte der günstiger positionierten Infil-
trationsanlagen ohnehin nur eine sehr geringe 
Bedeutung haben, bis auf Weiteres außer Be-
trieb genommen werden. Sie stehen aber wei-
terhin als Reserve zur Verfügung.
Die drei Auswertungen zum Grundwasser in den 
Feuchtgebieten (Frühwarnsystem, Zielüberwa-
chung, Infiltrationswasserausbreitung) zeigen, 
dass durch die Gegenmaßnahmen der Wasser -
stand in den Feuchtgebieten zielgemäß (Ziel 3, 
Kap. 2.1 des BKP) gehalten wird. Es zeigt sich 
allerdings auch, dass nur durch kontinuierliche 
Messungen, Auswertungen und Steuerungen 
das Ziel eingehalten werden kann.
Verwendung des Sümpfungswassers 
(Kap. 2.2 des BKP)
Im Ziel „Verwendung des Sümpfungswassers“ 
soll überprüft werden, ob das Sümpfungswasser 
prioritär als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser 
genutzt wird. Hierzu wird der AG jährlich über 
die Verwendung des Sümpfungswassers berich-
tet (Tab. 6). 
Im WWJ 2021 wurden ca. 109 Mio. m³ für 
die Trockenhaltung des Tagebaus gesümpft, 
dies sind fast 5 Mio. m³ weniger als im Vor -
jahr. Davon wurden 80 Mio. m³ zur Stützung 
der Feuchtgebiete und Oberflächengewässer im 
Nordraum (Ökowasser) genutzt. Insgesamt 12 
Mio. m³ wurden wie bisher als Ersatzwasser 
oder für betriebliche Zwecke genutzt bzw. in die 
Erft geleitet. 17 Mio.
 
m³ standen den Kraftwer-
ken Frimmersdorf und Neurath zur Verfügung, 
der weitere Bedarf der Kraftwerke wurde durch 
Entnahmen aus der Erft gedeckt.
Tabelle 6  
Verwendung des Sümpfungswassers in den Wasser-
wir
tschaftsjahren 2020 und 2021
Wasserhebung  
Tagebau Garzweiler
2020 2021
113,5 Mio. m³ 108,2 Mio. m³
Leitungsverluste,  
Messdifferenzen
-0,4 Mio. m³ -1,1 Mio. m³
gesamt 114,0 Mio. m3 109,3 Mio. m3
verwendet für:
Ersatzwasser 6,2 Mio. m³ 6,2 Mio. m³
Ökowasser 81,2 Mio. m³ 80,0 Mio. m³
Eigenbedarf 6,3 Mio. m³ 6,0 Mio. m³
Kraftwerke 19,6 Mio. m³ 17,0 Mio. m³
Erft 0,7 Mio. m³ 0,1 Mio. m³

Arbeitsfeld Grundwasser
24
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
dig. Diese liegt direkt nach Tagebauende bei ca.  
80 Mio.
 m³/a (2013 ca. 40 Mio
.
 m³/a) und re
-
duziert sich bis zur Seefüllung nach ca. 40 Jah-
ren auf Null. Der maximale Bedarf an Ökowas-
ser wird zwischen 2030 und 2040 auftreten 
und bis zu 115 Mio. m³/a betragen. Daher wird 
im Lauf der 2030er-Jahre Rheinwasser zur De-
ckung des Bedarfs benötigt werden.
Es stand jederzeit genügend Öko- und Ersatz-
wasser zur Verfügung, so dass das Sümpfungs-
wasser zielgemäß verwendet wurde.
Modellgestützte Prognose des Bedarfs von 
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser, Progno-
se der Sümpfungswassermenge
Mit dem oben beschriebenen Grundwassermo -
dell werden auch die Sümpfungswassermen-
ge und der Bedarf von Ersatz-, Ausgleichs- und 
Ökowasser prognostiziert. Demnach wird durch 
die neue Tagebauplanung die maximale Sümp-
fung von ca. 160 Mio. m³/a zwischen 2025 
vor 2035 erreicht werden. Nach Tagebauende 
ist im Unterschied zu den früheren Prognosen 
eine höhere nachlaufende Sümpfung notwen-
Abbildung 10  
Einleitmaßnahmen im Norfsystem 2021 gemäß MURL-Konzept

25
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
vorläufig eingeordnet, während die vollständige 
Detailprüfung Gegenstand der Einleiterlaubnis 
und des dazugehörigen Genehmigungsverfah-
rens ist.
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich der Schutz-
güter: Rohwasser zur Trinkwassergewinnung, 
Grundwasser, oberirdische Fließgewässer, Tage-
bausee und grundwasserabhängige Feuchtge-
biete. Der vollständige Bericht und eine Kurz-
fassung wurden den am Monitoring Beteiligten 
zur Verfügung gestellt, die abschließende Be-
wertung durch die Entscheidungsgruppe steht 
noch aus. 
Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- 
und Ökowasser auch nach Tagebauende 
(Ziel 1, Kap. 2.5 des BKP)
Prüfung, ob die Rheinwasserqualität in 
Hinblick auf die Güte als Ersatz-, Ausgleichs- 
und Ökowasser geeignet ist
Die AG Grundwasser hat einen Bericht zum 
Thema „Eignung der Rheinwasserqualität für 
die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Öko -
wasser“ vorgelegt. Daran mitgewirkt haben das 
LANUV, die RWE Power AG und der Erftver -
band. In diesem Bericht werden Bewertungsan-
sätze für die Rheinwasserqualität entwickelt und 
Tabelle 7
Überblick über die Zielerreichung im Arbeitsfeld Grundwasser
Ziel Bewertung
BKP Kap. 2.1, Ziel 1 
Gesamtheitliche Betrachtung
Modellgestützte Grundwassergleichen 2018 eingehalten
BKP Kap. 2.1, Ziel 2
Minimale Sümpfung
Darstellung der notwendigen Sümpfungsziele und  
Vergleich mit tatsächlichem Grundwasserstand
2020 eingehalten
BKP Kap. 2.1, Ziel 3
Erhalt der Grundwasserstände in 
Feuchtgebieten
Frühwarnsystem 2021 eingehalten
Überprüfung der Zieleinhaltung 2021 eingehalten *
Beobachtung der Ausbreitung des Infiltrations
-
wassers
2020 eingehalten
BKP Kap. 2.2
V
erwendung von Sümpfungswasser
Darstellung der Verwendung des Sümpfungs
-
wassers
2021 eingehalten
Modellgestützte P
rognose des Bedarfs von Ersatz-, 
Ausgleichs- und Ökowasser
2018 eingehalten
Modellgestützte Prognose des Sümpfungswassers 2018 eingehalten
BKP Kap. 2.5, Ziel 1
Bereitstellung von Ersatz-, Aus
-
gleichs- und Ök
owasser auch  
nach Tagebauende
Prüfung, ob Rheinwasser im Hinblick auf die Güte  
geeignet ist
eingehalten
Prüfung, ob in Teilgebieten endgültige 
Grundwasser
 stände erreicht wurden
2021 eingehalten
*
 zu hohe Grundwasserstände am R
othenbach und Mühlenbach, 
 zu tiefe Grundwasserstände nach Methode I am Schaagbach
 = Zielbereich

Arbeitsfeld Grundwasser
26
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Prüfung, ob in Teilgebieten endgültige 
Grundwasserstände erreicht wurden
Damit soll gewährleistet werden, dass die Aus-
gleichsmaßnahmen so lange durchgeführt wer -
den, bis wieder endgültige Grundwasserstände 
erreicht werden. Für das Monitoring bedeutet 
dies unter anderem die regelmäßige Prüfung, 
ob durch das Wandern des Sümpfungsschwer -
punkts nach Westen Einleitmaßnahmen im 
Osten des Monitoringgebietes (Abbildung 10) 
entbehrlich werden.
Die Einleitmaßnahmen im Schwarzen Graben, 
Gohrer Graben und Nievenheimer Bruch müs-
sen fortgesetzt werden, weil dieser Raum noch 
unter Sümpfungseinfluss steht. Am Knechtste-
dener Graben ist ein Rückgang des Bergbauein-
flusses noch nicht absehbar.
Schlussfolgerungen
Aufgrund der Arbeitsergebnisse im Jahr 2021 
kommt die Arbeitsgruppe Grundwasser zu dem 
Schluss, dass die Ziele des Braunkohlenplans 
im Arbeitsfeld Grundwasser eingehalten werden. 
Einen Überblick gibt Tabelle 7.

27
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Ziel des Braunkohlenplans Garzweiler II ist die 
Erhaltung der grundwasserabhängigen Feucht-
gebiete im Einflussbereich des Braunkohlentage-
baus. Wegen der Naturnähe und Bedeutung für 
die biologische Vielfalt differenziert der Braun-
kohlenplan zwischen den Ziel-1-Gebieten und 
den Ziel-2-Gebieten (nach Möglichkeit Erhalt). 
Hauptthema im Jahr 2021 war die Erfassung 
und Bewertung der Vegetations-Dauerquadrate 
und der Transekte in den Ziel-2-Feuchtgebieten. 
Die Ziel-2-Feuchtgebiete liegen im Westen und 
Süden des Untersuchungsgebietes. Laut Braun-
kohlenplan sind sie durch wasserwirtschaftliche 
Maßnahmen nach Möglichkeit zu erhalten. Ziel 
ist die Erhaltung des Zustands zu Beginn des 
Monitorings im Jahr 2001. Sofern die Erhaltung 
bzw. ein Ausgleich nicht möglich ist, muss ein 
geeigneter Ersatz geschaffen werden. 
Wie in den Vorjahren werden die Vegetationsauf-
nahmen hinsichtlich der Feuchteveränderungen 
mit zwei verschiedenen Verfahren ausgewertet. 
Bewertet werden Veränderungen in der Deckung 
gebietstypischer Feuchte- und Störzeiger (Indi-
katorarten-Verfahren), in einem zweiten Verfah-
ren werden die ELLENBERG-Feuchtezahlen der 
Gefäßpflanzen in der Krautschicht für die Be-
wertung herangezogen (Ellenberg-Verfahren). 
Im Jahr 2021 wurden 68 Dauerquadrate und  
14 Transekte mit insgesamt 1.179 Einzelauf-
nahmen in den Ziel-2-Gebieten erneut im Gelän-
de aufgenommen und bei der Bewertung jeweils 
mit dem Basisjahr 2001 verglichen. Die Tran-
sekte, die aus 1 x 4 m großen Einzelaufnahmen 
bestehen, werden nur alle vier Jahre erneut auf-
genommen, die Dauerquadrate alle zwei Jahre. 
7.2 Arbeitsfeld F euchtbiotope/Natur und Landschaft
Abbildung 11 
Ziel-2-Feuchtgebiete und Bewertung

*  ein DQ rot (Rückgang von F euchte- und Störzeigern), ein DQ grau (Abnahme von Feuchtezeigern ohne gleichzeitige Zunahme von Störzeigern)
 B.e.
 Bearbeitung eingestellt, siehe T
ext
 n
.u.
 nicht untersucht, wegen dichter Brombeergebüsche Zugang zur Dauer
fläche nicht nicht möglich
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
28
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Tabelle 8 
Zusammenfassende Bewertung der Ziel-2-Gebiete und der Maßnahmen
Sümpfungseinfluss 2021
Bewertung nach Indikatorarten 
Anzahl der Dauerquadrate 2021
Bewertung nach Ellenberg         
Anzahl der Dauerquadrate 2021
Bewertung Zielabweichung
negative 
Veränderung - rot
negative  
Veränderung - 
gelb
keine  
Veränderung - 
grün
postive  
Veränderung - 
blau
negative  
Veränderung - rot
negative  
Veränderung - 
gelb
keine  
Veränderung - 
grün
postive  
Veränderung - 
blau
Transekt ∆ n quellige 
TS-Meter 
2001/ 2021
intakte Auen-
und Bruch-
wald-TS-Meter 
2001/ 2021 %
2019 2021 Maßnahmen-Empfehlungen
a) Rurzuflüsse
Scherresbruch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 2  
2    4  Scherresbruch-Nord   -17 -41 gelb rot Wassermanagement fortsetzen
Scherresbruch-Mitte 
Scherresbruch Süd
Doverener Bach Sümpfungseinfluss bereichsweise kompensiert  1     1  Doverener Bach 1  -1 -31 grün gelb Wassermanagement  in Abstimmung mit Erftverband verbessern
Doverener Bach 2
Millicher Bach Nord noch kein deutlicher Sümpfungseinfluss 3 1  2  1 2 3  Brück-Nordost -4 -9 gelb gelb Direkteinleitungen und Wassermanagement fortsetzen
Brück-Südwest
Millicher Bach Süd sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 1   1  1 1  Schaufenberg 1 -46 -36 gelb gelb Wassermanagement  in Abstimmung mit Erftverband verbessern
Schaufenberg 2
Floßbachtal bei Altmyhl kein Sümpfungseinfluss    2   2  Floßbach 18 15 grün grün  
Myhler Bach kein Sümpfungseinfluss 4     1 3   - - grün grün  
Marienbruch kein Sümpfungseinfluss B.e.         - - grün grün  
Birgeler Pützchen kein Sümpfungseinfluss  3 1  1 1 2   - - grün grün  
Birgeler Bach kein Sümpfungseinfluss 1 1 3 2 1 1 5  Birgeler Bach -3 -5 grün grün  
b) Feuchtgebiete südlich und östlich der Stadt Mönchengladbach 
F
inkenberger Bruch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 1  1   1  1 Finkenberger Bruch -11 -80 gelb rot Wassermanagement fortsetzen
Niersbruch Sümpfungseinfluss kompensiert 1  4    2 2  - - grün grün Direkteinleitungen und Grundwasseranreicherung fortsetzen
Wetscheweller Bruch Sümpfungseinfluss weitgehend kompensiert,  
aber lokal vorhanden
 1 2    2 1 Wetschell-Nord -8 -8 gelb gelb Grundwasseranreicherung verstärken und Wassermanagement fort-
setzenWetschewell-Süd
Güdderather Bruch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 2 *      1 1  - - grün gelb Grundwasseranreicherung verstärken und Wassermanagement 
nördlich der Niers optimieren
Volksgarten Elschenbruch / 
Bungtwald
Sümpfungseinfluss kompensiert 2  1   1 2   - - grün grün Grundwasseranreicherung fortsetzen
Trietbachaue / Hoppbruch geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
1  4 2  2 3 2  - - grün grün Direkteinleitungen und Grundwasseranreicherung fortsetzen
Raderbroich kein Sümpfungseinfluss   1    1   - - grün grün  
Kleinenbroicher Wald /  
Teschenbenden
kein Sümpfungseinfluss 2
   1 1    - - grün grün  
c) Erftaue und Rhein-Niederterrasse
Erftaue / Rosengarten geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
n.u.         - - grün grün  
Schwarzer Graben /  
Roseller Bruch
geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
2
 1 1 1 1 1 1  - - grün grün Direkteinleitungen fortsetzen
Nievenheimer Bruch geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
1 *  1  1  1   - - grün grün Direkteinleitungen fortsetzen
Knechtstedener Busch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung   4    4   - - grün grün Direkteinleitungen fortsetzen
 d) außerhalb des potentiellen Bergbaueinflusses 
Rintger Bruch k
ein Sümpfungseinfluss   1 3   3 1  - -

29
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Tabelle 8 
Zusammenfassende Bewertung der Ziel-2-Gebiete und der Maßnahmen
Sümpfungseinfluss 2021
Bewertung nach Indikatorarten 
Anzahl der Dauerquadrate 2021
Bewertung nach Ellenberg         
Anzahl der Dauerquadrate 2021
Bewertung Zielabweichung
negative 
Veränderung - rot
negative  
Veränderung - 
gelb
keine  
Veränderung - 
grün
postive  
Veränderung - 
blau
negative  
Veränderung - rot
negative  
Veränderung - 
gelb
keine  
Veränderung - 
grün
postive  
Veränderung - 
blau
Transekt ∆ n quellige 
TS-Meter 
2001/ 2021
intakte Auen-
und Bruch-
wald-TS-Meter 
2001/ 2021 %
2019 2021 Maßnahmen-Empfehlungen
a) Rurzuflüsse
Scherresbruch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 2  2    4  Scherresbruch-Nord   -17 -41  gelb rot W assermanagement fortsetzen
Scherresbruch-Mitte 
Scherresbruch Süd
Doverener Bach Sümpfungseinfluss bereichsweise kompensiert  1     1  Doverener Bach 1  -1 -31 grün gelb Wassermanagement  in Abstimmung mit Erftverband verbessern
Doverener Bach 2
Millicher Bach Nord noch kein deutlicher Sümpfungseinfluss 3 1 2  1 2 3  Brück-Nordost -4 -9 gelb gelb Direkteinleitungen und Wassermanagement fortsetzen
Brück-Südwest
Millicher Bach Süd sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 1   1  1 1  Schaufenberg 1 -46 -36 gelb gelb Wassermanagement  in Abstimmung mit Erftverband verbessern
Schaufenberg 2
Floßbachtal bei Altmyhl kein Sümpfungseinfluss    2   2  Floßbach 18 15 grün grün  
Myhler Bach kein Sümpfungseinfluss 4     1 3   - - grün grün  
Marienbruch kein Sümpfungseinfluss B.e.         - - grün grün  
Birgeler Pützchen kein Sümpfungseinfluss  3 1  1 1 2   - - grün grün  
Birgeler Bach kein Sümpfungseinfluss 1 1 3 2 1 1 5  Birgeler Bach -3 -5 grün grün  
b) Feuchtgebiete südlich und östlich der Stadt Mönchengladbach 
Finkenberger Bruch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 1  1   1  1
Finkenberger Bruch -11 -80 gelb rot Wassermanagement fortsetzen
Niersbruch Sümpfungseinfluss kompensiert 1  4    2 2  - - grün grün Direkteinleitungen und Grundwasseranreicherung for tsetzen
Wetscheweller Bruch Sümpfungseinfluss weitgehend kompensiert,  
aber lokal vorhanden
 1 2    2 1 Wetschell-Nord -8 -8 gelb gelb Grundwasseranreicherung verstärken und Wassermanagement fort-
setzenWetschewell-Süd
Güdderather Bruch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung 2 *      1 1  - - grün gelb Grundwasseranreicherung verstärk en und Wassermanagement 
nördlich der Niers optimieren
Volksgarten Elschenbruch / 
Bungtwald
Sümpfungseinfluss kompensiert 2  1   1 2  
 - - grün grün Grundwasseranreicherung for tsetzen
Trietbachaue / Hoppbruch geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
1  4 2  2 3 2  - - grün grün Direkteinleitungen und Grundwasseranreicherung for tsetzen
Raderbroich kein Sümpfungseinfluss   1    1   - - grün grün  
Kleinenbroicher Wald /  
Teschenbenden
kein Sümpfungseinfluss 2    1 1   
 - - grün grün  
c) Erftaue und Rhein-Niederterrasse
Erftaue / Rosengarten geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
n.u.         - - grün grün  
Schwarzer Graben /  
Roseller Bruch
geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
2  1 1 1 1 1 1
 - - grün grün Direkteinleitungen for tsetzen
Nievenheimer Bruch geringfügige sümpfungsbedingte  
Grundwasserabsenkung
1 *  1  1  1   - - grün grün Direkteinleitungen for tsetzen
Knechtstedener Busch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkung   4    4   - - grün grün Direkteinleitungen for tsetzen
 d) außerhalb des potentiellen Bergbaueinflusses 
Rintger Bruch kein Sümpfungseinfluss   1 3   3 1  - -

Arbeitsfeld Feuchtbiotope
30
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
lich die negativen Entwicklungen. 41  % der im 
Jahr 2001 noch intakten Transektmeter sind in-
zwischen gestört (Tab. 8). Der Bau eines neuen 
Brunnens als Ersatz für die vorhandenen ca. 30 
Jahre alten Brunnen ist geplant, eine weitere Er-
höhung der Einleitmengen wird jedoch ange-
sichts der zunehmenden Erosion der künstlichen 
Quellbäche nicht angestrebt. Die Gesamtbewer-
tung verschiebt sich von Gelb auf Rot.
Doverener Bach
Seit 1995 wird per Brunnen gehobenes Wasser 
zur Stützung des Wasserhaushalts in den Kühler 
Weiher eingeleitet, seit 1999 wird das Feucht-
gebiet zusätzlich über Quelltopfeinleitungen ge-
stützt. Aktuell werden 230.000 m
3 Wasser ein-
geleitet. Am Rand des Feuchtgebietes ist seit 
einigen Jahren ein geringfügig zunehmender 
Sümpfungseinfluss erkennbar. Nachdem sich 
die Vegetation im Dauerquadrat durch die Ein-
leitmaßnahmen bis 2017 positiv entwickelt hat, 
ist es 2021 erstmals mit Warnwert Gelb auf-
fällig. Im südlichen Transekt hat der Störzeiger 
Brombeere deutlich zugenommen. In den bei-
den Transekten ist ein Verlust von 31
 % 
intakter 
Feuchtwald-Transektmeter zu verzeichnen. Die 
Bewertung verschiebt sich erstmals von Grün 
auf Gelb. Das Wassermanagement soll in Ab-
stimmung mit dem Erftverband verbessert wer -
den.
Millicher Bach
Bereits seit vielen Jahren werden Maßnahmen 
zum Wassermanagement durchgeführt, 1999 
zunächst der Bau von Sohlschwellen, 2005 
der Bau eines Grundwasserbrunnens oberhalb 
von Golkrath zur Speisung des Millicher Bachs. 
2009 wurden zur Stützung der Feuchtgebiete 
Quelltöpfe im Teilgebiet Nord, 2013 im Teilge-
biet Süd in Betrieb genommen. In beiden Feucht-
gebietsteilen sind seit einigen Jahren Rückgän-
ge der Quellzeiger in den Dauerquadraten und 
Die Abbildung 11 zeigt die Indikatorartenaus-
wertung und die Ellenberg-Feuchtezeiger-Aus-
wertung der Dauerquadrate, die Transektbe -
wertung sowie die Gesamtbewertung der Ziel 
2-Feuchtgebiete.
Gelbe und rote Bewertungen in der Tabel-
le 8 sowie in Abbildung 11 symbolisieren Ver -
schlechterungen gegenüber dem Basisjahr, 
grüne Bewertungen symbolisieren stabile Ver -
hältnisse und blaue Bewertungen feuchtere Ve-
getationsverhältnisse. In den Transekten wird 
der Anteil intakter Feuchtwald-Transektmeter er-
mittelt und bilanziert. Beträgt die Deckung von 
Störzeigern wie Brombeere, Brennnessel oder 
Farne in einem Transektmeter in Summe mehr 
als 50
 %, 
gilt dieser als gestört. Die Tabelle 8 
gibt den Verlust intakter Transektmeter gegen-
über dem Jahr 2001 in Prozent an. Die Gesamt-
bewertung der Feuchtgebiete ergibt sich wie in 
den Vorjahren aus der Zusammenschau der Ve-
getationsbewertungen mit dem Sümpfungsein-
fluss und der Grundwasserbewertung.
Rurzuflüsse
Scherresbruch
Das Feuchtgebiet steht seit den 1990er-Jah-
ren unter zunehmendem Sümpfungseinfluss. 
Zur Kompensation wird über Quelltöpfe Was-
ser eingeleitet, im Gebiet verteilt und mittels 
Sohlschwellen, Totholz oder Strohballen im Ab-
fluss verlangsamt. Über viele Jahre erzielten die 
Stützungsmaßnahmen einen guten Erfolg. In-
zwischen ist die hydraulische Verbindung zur 
Grundwasseroberfläche weitgehend abgeris-
sen und die künstlichen Quellbäche unterlie -
gen bei steigenden Einleitmengen einer zuneh-
menden Erosion. Trotz intensiver Maßnahmen 
zum Wasserrückhalt überwiegen an den Dau-
erquadraten und Transekten inzwischen deut-

31
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Transekten zu verzeichnen, wobei im Teilge-
biet nördlich der Autobahn noch überwiegend 
gespannte Grundwasserverhältnisse herrschen, 
während im Süden seit ca. 2010 ein geringfü-
giger, aber zunehmender Sümpfungseinfluss zu 
erkennen ist. Die Bewertung bleibt bei Gelb. Für 
das südliche Teilgebiet ist eine Verbesserung des 
Wassermanagements in Abstimmung mit dem 
Erftverband geplant.
Übrige Rurzuflüsse
An den übrigen Rurzuflüssen ist kein Sümp-
fungseinfluss vorhanden. Das Dauerquadrat im 
Marienbruch wurde 2019 aufgegeben, weil es 
für die Bewertung sümpfungsbedingter Vegetati-
onsveränderungen ungeeignet war. 
In den übrigen Feuchtgebieten der Rurzuflüs-
se gibt es unterschiedliche Entwicklungen. Im 
Myhler Bach, der schon zu Beginn des Moni-
torings mit einzelnen rot bewerteten Dauerqua -
draten auffiel, sind im Jahr 2021 alle vier Dau-
erquadrate im Indikatorartenverfahren mit Rot 
bewertet. Eine weitere auffällige Entwicklung 
betrifft das östlichste Dauerquadrat im Feucht-
gebiet Birgeler Bach, das bei der Wiederholungs-
aufnahme 2021 im Oberboden ausgetrocknet 
und mit sehr negativer Vegetationsentwicklung 
vorgefunden wurde. Feuchtere Vegetationsver -
hältnisse als 2001 sind am Floßbach bei Alt-
myhl festgestellt worden. In beiden Dauerqua-
draten des Feuchtgebietes haben die Quellzeiger 
deutlich zugenommen. Die Torfmoose sind in 
den Dauerbeobachtungsflächen der Rurzuflüsse 
insgesamt zurückgegangen, insbesondere in den 
Transekten am Floßbach und am Birgeler Bach. 
Alle diese Entwicklungen sind nicht auf Sümp-
fungseinflüsse zurückzuführen und können im 
Rahmen des Monitorings daher nicht näher be-
leuchtet werden.
Feuchtgebiete in und um Mönchenglad-
bach
Der Finkenberger Bruch liegt in nur zwei Kilo -
meter Abstand zum Tagebau. Im Norden liegt 
der Flurabstand bei 2,5 m, im Süden bei mehr 
als 4 m. Der aktuell noch zunehmende Sümp-
fungseinfluss wird seit den 1990er-Jahren im 
Hinblick auf Direkteinleitung von Wasser und 
die oberflächliche Verteilung durch intensives 
Management kompensiert. Im Jahr 2011 wur -
den im Rahmen einer Vegetationskartierung er -
neut die Flächen mit intakter Feuchtgebietsve-
getation kartiert und mittels Wasserzuleitung 
gestützt. Ein neu angelegtes Dauerquadrat do -
kumentiert seither die Entwicklung des verblie-
benen Feuchtbereichs im zentralen Norden. 
Auch im Jahr 2021 ist der Zustand dort sta-
bil, während sich das übrige Feuchtgebiet weiter 
verschlechtert hat. 80
 
% der ursprünglich intak-
ten Transektmeter im Norden des Gebietes sind 
ausgetrocknet und von der Brombeere er
 ober
t 
worden. Die Bewertung, die bereits im Jahr 
2011 aufgrund der Verschlechterung des Tran-
sekts kurzzeitig Rot war, verschiebt sich erneut 
von Gelb auf Rot. Das Wassermanagement wird 
fortgesetzt.  
Wetscheweller Bruch
Der Wetscheweller Bruch im Stadtgebiet von 
Mönchengladbach wird seit Mitte der 1990er-
Jahre weitgehend erfolgreich durch Grundwas -
seranreicherung und Direkteinleitung gestützt. 
Die seit 2004 registrierte lokale Absenkung am 
Ostrand des Gebietes hat sich bis jetzt nicht ne-
gativ auf die zwei im Jahr 2019 im Osten des 
Gebietes neu angelegten Dauerquadrate aus-
gewirkt. An den beiden Transekten überwie-
gen dagegen die negativ bewerteten Vegetati-
onsveränderungen. Seit Beginn des Monitorings 
im Jahr 2001 ist es immer wieder zu flächigen 
Überstauungen im Bereich des Wetscheweller

Arbeitsfeld Feuchtbiotope
32
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Bruchs gekommen. Um die Überstauungen zu 
reduzieren, wurden verschiedene Maßnahmen 
(Beseitigung von Durchflusshindernissen, Säge-
arbeiten an querliegenden Baumstämmen, Ent-
fernung eines durchwurzelten und verschlamm-
ten Durchlasses) an Wetscheweller Graben 
und Bottbach durchgeführt. Diese Maßnahmen 
haben auch Auswirkungen auf die Vegetations-
entwicklung an den beiden Transekten. Das Ge-
biet wird weiterhin mit Gelb bewertet. Zwischen 
Wetscheweller Bruch und Güdderather Bruch 
soll eine neue Infiltrationsanlage errichtet wer -
den, um die Ausweitung des Sümpfungsein-
flusses vom Güdderather in den Wetscheweller 
Bruch zu verhindern.
Güdderather Bruch
Während der südliche Güdderather Bruch be-
reits zu Beginn des Monitorings 2001 durch lo-
kale Aussickerungen in den tieferen Grundwas -
serleiter beeinträchtigt war, sind Absenkungen 
nördlich der Niers erst seit ca. 2017 erkennbar. 
Die oberflächliche Verteilung von Wasser hat 
hier bisher zur erfolgreichen Vernässung geführt. 
2021 war der nördliche Feuchtgebietsteil aber 
durch großräumige Überstauungen beeinträch
-
tigt. Hierdurch 
und durch die Sukzession von 
Gehölzen hat das dort befindliche Dauerquadrat 
seinen Charakter stark verändert (Indikatorar -
tenauswertung „Grau“: Abnahme von Feuchte-
zeigern ohne gleichzeitige Zunahme von Störzei-
gern). Die Bewertung verschiebt sich von Grün 
auf Gelb. Die Infiltration soll durch die neue In-
filtrationsanlage zwischen Güdderather und 
Wetsche
 weller Bruch verstärkt
 und die Wasser-
verteilung in Abstimmung mit dem Erftverband 
verbessert werden.
Übrige Gebiete in und um Mönchen-
gladbach
Weiterhin mit Grün bewertet werden das Feucht-
gebiet Niersbruch, in welchem der Sümpfungs-
einfluss erfolgreich kompensiert werden konnte, 
sowie die Feuchtgebiete Volksgarten Elschen-
bruch/Bungtwald und Trietbachaue/Hoppbruch. 
Im Gebiet Raderbroich und Kleinenbroicher 
Wald/Teschenbenden gibt es deutlich negati-
ve Vegetationsentwicklungen, das Gebiet unter
-
liegt 
aber keinem Bergbaueinfluss und wird des-
halb im Sinne des Braunkohlenplans ebenfalls 
mit Grün bewertet. 
Feuchtgebiete der Erftaue und der 
Rhein-Niederterrasse
Die Dauerquadrate des Feuchtgebietes der Erft -
aue/R
osengarten wurden wegen erschwerter 
Zugänglichkeit nicht untersucht. Im Knecht-
stedener Busch gab es durchgehend stabi-
le Vegetationsverhältnisse. Beide Gebiete sind 
in Folge hoher Flurabstände schon seit Beginn 
des Monitorings weitgehend frei von Grundwas-
sereinflüssen und wurden mit Grün bewertet. 
Die rheinnahen Feuchtgebiete Schwarzer Gra-
ben/Roseller Bruch und der Nievenheimer Bruch 
zeigen eine ausgeprägte Abhängigkeit von wit-
terungsbedingten Grundwasserschwankungen 
und sind trotz rot aufflackernder Dauerquadrate 
wie im Jahr 2019 mit Grün bewertet worden. 
Wassereinleitungen in den Gohrer Graben und 
den Schwarzen Graben beziehungsweise in die 
Norf sollen die geringfügigen, sümpfungsbe-
dingten Grundwasserabsenkungen ausgleichen. 
Eine Anhebung der Einleitmengen kommt in bei-
den Gebieten nicht infrage, weil dies die hydrau-
lische Kapazität der Gewässer nicht zulässt und 
weil die Vernässung von Wohngebäuden vermie-
den werden muss.

33
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
tender Grundwasserabsenkungen in den von 
Sümpfung stärker betroffenen Feuchtgebieten 
Scherresbruch, Doverener Bach, Millicher Bach, 
Finkenberger Bruch und Güdderather Bruch will 
man nach Möglichkeit einen Konsens über die 
Kriterien für die Einleitung eines Ausgleichs- und 
Ersatzverfahrens erzielen. Alle an diesen Frage-
stellungen Interessierte sind aufgefordert, sich 
an diesem Unterarbeitskreis der AG Feuchtbio -
tope zu beteiligen.
Makrophyten-Kartierung 2021
Alle vier Jahre werden an vier ökologisch hoch-
wertigen Fließgewässern der Ziel-1-Gebie-
te, Boschbeek, Schaagbach, Rothenbach und 
Schwalm die Makrophyten kartiert und nach 
den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie 
bewertet. Es gibt keine Warn- und Alarmwerte, 
sodass die Ergebnisse lediglich unterstützend 
zur Bewertung der Ziel-1-Gebiete herangezogen 
werden. Dabei führen Abweichungen der vor -
gefundenen Arten von den gewässertypischen 
Arten zu einer Abwertung. Die Bewertung wird 
mittels fünfstufiger Skala vorgenommen; sie lau-
Fazit und Gesamtbewertung 
Die überdurchschnittliche Trockenheit der Ve-
getationsperioden seit dem Jahr 2017, die sich 
bereits bei der Vegetationsbewertung 2019 mit 
einer erhöhten Zahl roter Dauerquadrate nieder-
geschlagen hat, hat bis 2020 angehalten. Eine 
Rückkehr hin zu feuchteren Vegetationsverhält-
nissen ist in den Ziel-2-Gebieten nicht erkenn-
bar. In den von Sümpfungseinfluss betroffenen 
Gebieten wurden im Sinne des Braunkohlen-
plans zielführende wasserwirtschaftliche Ge-
genmaßnahmen getroffen, so dass die Ziele des 
Braunkohlenplans für die Ziel-2-Gebiete als er -
füllt gelten.
Über die Konsequenzen der Alarmwertüber -
schreitungen in Ziel-2-Feuchtgebieten wurde 
in der Arbeitsgruppe Feuchtbiotope, Natur und 
Landschaft wiederholt kontrovers diskutiert, so -
dass die Verabredung getroffen wurde, sich in 
einem kleineren Kreis über die Kriterien und 
Konsequenzen für die rote Bewertung erneut 
auszutauschen und diese soweit möglich zu fi-
xieren. In Abstimmung mit der AG Grundwas -
ser und unter Berücksichtigung noch zu erwar -
Tabelle 9  
Bewer
tung der Makrophyten-Kartierung 2021 gemäß EU-WRRL sowie gemäß Zielerreichung Braunkohlen-
plan (Erläuterung im Text)
Untersuchte 
Abschnitte 
(n)
Fließgewässertyp Bewertung  
gemäß WRRL
Bewertung  
Zielerreichung  
GW II-Monito-
ring
Boschbeek 23 sand-/org. geprägtes Fließgewässer der Sand-
gebiete, Referenzgewässer für Potamogeton 
polygonifolius-Ges.
1 – sehr gut √
Schaagbach  
(Feuchtgebiet)
17 organisch geprägtes (Oberlauf) / sandge-
prägtes Fließgewässer (Unterlauf) der Sand-
gebiete
1 – sehr gut √
Schaagbach, 
Bereich Effeld
3 Sandgeprägtes Fließgewässer der Sandgebiete 
(außerhalb des Feuchtgebietes)
z.
 
T . 4 – unbefriedigend √
Schwalm 9 organisch geprägter Bach / organisch ge-
prägter Fluss (NL)
z.
 
T . 4 – unbefriedigend √
Rothenbach 4 sandgeprägtes Fließgewässer der Sandgebiete 1 – sehr gut √

Arbeitsfeld Feuchtbiotope
34
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abbildung 12 
Untersuchte Fließgewässer der Makrophyten-Kartierung 2021

35
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
tet 1- sehr, 2- gut, 3- mäßig, 4- unbefriedigend 
und 5- schlecht. Die Abbildung 12 zeigt die un-
tersuchten Fließgewässer und die Probenahme-
punkte.
Die Tabelle 9 zeigt die Bewertungen der Wasser-
rahmenrichtlinie und die Zielerreichung gemäß 
Braunkohlenplan. Mit der Bewertung „unbefrie-
digend“ gemäß Wasserrahmenrichtlinie fielen 
wie bereits in den Vorjahren die beiden agrarisch 
geprägten Abschnitte des unteren Schaagbachs 
bei Effeld auf. Als „unbefriedigend“ wurden au-
ßerdem fünf der insgesamt neun Probestrecken 
an der Schwalm bewertet, an denen die Was-
serpflanze Nussfrüchtiger Wasserstern dominant 
auftrat. Diese Wasserpflanze ist in organisch ge-
prägten Bächen und Flüssen des Tieflands ein 
Störzeiger. Sie wurde erstmals im Jahr 2013 
festgestellt und hat sich danach sukzessive bis 
zum Venekotensee (Abbildung 12, Probestre -
cke S14) ausgebreitet. Sie wird durch Belich-
tung und warme Wassertemperaturen geför -
dert, toleriert auch höhere Salzgehalte und ist 
kalkliebend. Ein Einfluss der Sümpfungswasser-
Direkteinleitung in die Quellzuflüsse kommt als 
Ursache für die negativen Veränderungen auf-
grund der geringen Mengen kaum infrage, auch 
eine Mitwirkung der Grundwasseranreicherung 
scheidet nach Modellierung der Infiltrationswas-
serausbreitung als Ursache aus; deshalb ist die 
Zielerreichung gemäß Braunkohlenplan trotz der 
ungeklärten Verschlechterung in der Schwalm 
gegeben. 
Forstliche Weiserflächen
Die forstlichen Weiserflächen wurden im Jahr 
1985 als Grundlage für die Regulierung poten-
zieller forstlicher Schäden durch den Braunkoh-
lentagebau Garzweiler und Inden angelegt und 
werden alle fünf Jahre aufgenommen. 
41 Weiserflächen befinden sich auf grundwas-
sernahen Standorten (Flurabstände bis 5 m) 
hauptsächlich der Venloer Scholle und der Rur -
scholle. Aufgenommen werden Vitalitätspara-
meter und ertragskundliche Daten an Forst-
bäumen. Die Auswertung 2020 hat keine 
bergbaubedingten Auffälligkeiten ergeben. Die 
Daten aus den forstlichen Weiserflächen wurden 
in der Vergangenheit nicht im Rahmen des Mo -
nitorings Garzweiler zur Bewertung der Zielerrei-
chung herangezogen.

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
36
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abbildung 13 
Lage der Abflusspegel und Zielkarten für die Untersuchung der Wasserführung
7.3 Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe Oberflächenge-
wässer besteht in der regelmäßigen Beurteilung 
der Wasserführung und der Wasserqualität der 
Oberflächengewässer im Einflussbereich des Ta-
gebaus Garzweiler II. 
Die Wasserführung wird jährlich untersucht. 
Je nach Eignung und Datenlage werden dafür 
die Oberflächengewässer mit einem Wiener-Fil-
ter-Verfahren, durch Beobachtung einer Min-
destwasserführung, eines Mindestwasserstands 
oder wasserbespannter Gewässerabschnitte be-
wertet. In Abbildung 13 sind die Oberflächenge-
wässer mit den Abflusspegeln und den Zielkar -
ten, die hierfür verwendet werden, dargestellt. 
Die übrigen Gewässer werden großräumig über 
die Grundwasserstandsentwicklung beobachtet. 
Die Wasserqualität wird alle fünf Jahre nach den 
Vorgaben aus dem Projekt- und Methodenhand-
buch untersucht. Die Untersuchung für den Zeit-
raum 2016-2020 wurde durchgeführt und wird 
in diesem Jahresbericht vorgestellt. 
Schwerpunktthemen in diesem Bericht sind 
demnach die Beurteilung der Wasserführung im 
Wasserwirtschaftsjahr 2021 und die Beurtei-
lung der Wasserqualität für den Zeitraum 2016-
2020.

37
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Die Grundwasserneubildung betrug im Jahr 
2021 nach vier unterdurchschnittlichen Jahren 
im Jahr 2021 100
 
% des Durchschnittswertes 
(Kap. 4). Das wirkte sich sowohl auf die Ab-
flussganglinien der untersuchten Pegel als auch 
auf die Referenzpegel und -grundwassermess -
stellen aus. Die Abflüsse konnten gut mit dem 
Wiener-Filter-Verfahren nachgebildet werden.
Das Ergebnis für das Wasserwirtschaftsjahr 
2021 ist in der Tabelle 10 und der Abbildung 
14 dargestellt und wird im Folgenden erläutert.
Von den 14 untersuchten Pegeln liegen die Er -
gebnisse von 9 Pegeln innerhalb des Zielbe-
reichs (Tabelle 10, grün hinterlegt). Am Mühlen-
bach (Pegel Schrofmühle) und am Rothenbach 
Beurteilung der Wasserführung 
Für ausgewählte Pegel im Einflussbereich des 
Tagebaus Garzweiler II (s. Abb. 1) wird jähr -
lich eine Auswertung mit dem Wiener-Filter-Ver-
fahren durchgeführt. Dabei soll untersucht wer -
den, ob sich die Abflussganglinien so verhalten 
haben, wie es natürlich zu erwarten wäre, oder 
ob sie durch den Braunkohlenbergbau beein-
flusst sind. Dazu werden Referenzganglinien von 
Abflusspegeln und Grundwassermessstellen he-
rangezogen, die außerhalb des Einflussgebietes 
liegen. Die Ergebnisse des statistischen Verfah-
rens werden mit einem durch Warnwerte (+/-
0,8 l/s*km²) und Alarmwerte (+/-1,5 l/s*km²) 
definierten Ampelsystem bewertet.
Tabelle 10 
Ergebnisse der Auswertungen nach Wiener-Filter-Verfahren  
für die Jahre 2019 bis 2021
Gewässer Pegel Abflussspendendifferenz [l/s*km 2]
=
= 
 
= 
 
= 
 
= 
 
2019 2020 2021
Schwalm Wegberg -0,35 0,08 0,34
Pannenmühle 0,27 0,73 0,75
Landesgrenze 0,45 0,57 0,05
Mühlenbach Schrofmühle 1,02 1,24 1,27
Knippertzbach Rickelrath -1,00
Nette Sassenfeld 0,23 0,19 0,04
Zielbereich
Warnbereich  
(Abflussspende um 0,8 bis  
1,5 l/s*km² zu niedrig)
Alarmbereich 
(Abflussspende um mehr als 
1,5 l/s* km² zu niedrig)
Warnbereich  
(Abflussspende um 0,8 bis  
1,5 l/s*km² zu hoch)
Alarmbereich 
(Abflussspende um mehr als 
1,5 l/s* km² zu hoch)
Niers Trabrennbahn -0,25 -0,36 0,25
Nordkanal Kaarst -0,54 0,02
Millicher Bach Schaufenberg -0,20 -0,56 -0,88
Floßbach Ratheim 0,05 -0,68 0,05
Myler Bach Orsbeck -0,33 -0,39 -0,01
Birgeler Bach Birgelen -0,06 0,1 -3,22
Schaagbach Rosenthal 0,77 0,03
Rothenbach Zoll 0,25 -0,31 1,74

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
38
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
(Pegel Zoll) waren die Abflussspendendiffe-
renzen höher, als natürlich zu erwarten wäre. 
Am Millicher Bach (Pegel Schaufenberg) und 
am Birgeler Bach (Pegel Birgelen) waren die Ab-
flussspendendifferenzen niedriger als erwartet. 
Am Knippertzbach konnte am Pegel Rickelrath 
keine Auswertung vorgenommen werden.
Am Pegel Schrofmühle (Mühlenbach) liegt die 
Abflussspendendifferenz wie auch schon in den 
Vorjahren über dem natürlich zu erwartenden 
Verlauf und mit 1,27 l/s*km² über dem Warn-
wert (0,8 l/s*km²). Die gleiche Entwicklung 
zeigt sich auch am Pegel Gripekoven, der ober -
halb am Mühlenbach liegt und zur Ergänzung 
mit ausgewertet wird (Abbildung 15).
Die Ursache hierfür wird wie im Vorjahr in den 
Infiltrationsmaßnahmen im Einzugsgebiet des 
Mühlenbachs gesehen. Sie tragen maßgeblich 
dazu bei, das Gewässer gegen einen Sümp-
fungseinfluss zu stützen. In Jahren, in denen der 
Abfluss generell und somit an den Referenzge-
wässern witterungsbedingt gering ist, kann der 
Abfluss im Mühlenbach im Vergleich dazu höher 
liegen, obwohl die absoluten Abflusswerte im 
normalen Schwankungsbereich liegen. Die In-
filtrationsmaßnahmen gleichen nicht nur den 
Bergbaueinfluss, sondern teilweise auch die 
Witterungseinflüsse aus. Zu ähnlichen Ergebnis-
sen kamen auch die Grundwasserstandsauswer-
tungen der AG Grundwasser. Die Infiltrations -
wassermenge im Quellbereich des Mühlenbachs 
wurde deshalb reduziert. Die Situation am Müh-
Abbildung 14 
Wiener-Filter-Ergebnis zur Beurteilung der Wasserführung 2021

39
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
weise kurz, die Ergebnisse deshalb noch nicht 
so belastbar wie bei Pegeln, die schon über 
einen längeren Zeitraum in Betrieb sind.
Die Bibertätigkeiten, die im Jahr 2020 am 
Schaagbach und am Myhler Bach beobachtet 
wurden, sind in den Aufzeichnungen des WVER 
aus dem Jahr 2021, die dem Erftverband zur 
Verfügung gestellt wurden, nicht dokumentiert. 
Der Abfluss ist in beiden Gewässern im Jahr 
2021 wieder im Zielbereich. 
Dagegen fallen der Millicher Bach (Pegel Schau-
fenberg) und der Birgeler Bach (Pegel Birgelen) 
mit zu geringen Abflusswerten auf, der Rothen-
bach am Pegel Zoll mit zu hohen Abflusswerten.
Die Warnwertüberschreitung liegt am Millicher 
Bach (Pegel Schaufenberg) mit -0,88 l/s*km² 
nur knapp unter dem Warnwert von -0,8 l/s*km². 
Die Situation wird weiter beobachtet und die 
Einleitmengen werden geringfügig erhöht. 
Am Birgeler Bach wird für die noch sehr kurze 
Ganglinie eine Abflussspendendifferenz von 
-3,22 l/s*km² berechnet, die deutlich unter dem 
Alarmwert von -1,5 l/s*km² liegt. Am Birgeler 
Bach gibt es auch Auffälligkeiten aus den Ve-
getationsuntersuchungen. Im Osten des Bachs 
entwickelt sich die Vegetation an einem Dauer -
quadrat sehr negativ und weist auf Trockenheit 
hin. Der WVER prüft, ob es unkontrollierte Ent-
nahmen aus dem Bach gibt. Auf der Darstellung 
der Einzugsgebiete der Oberflächengewässer ist 
vor dem Hintergrund des Frühwarnsystems Ok-
tober 2021 (Abbildung 16) am Birgeler Bach 
kein Bergbaueinfluss zu erkennen. Die Situation 
wird weiterhin beobachtet.
Am Rothenbach überschreitet das Wiener-Fil-
ter-Ergebnis mit +1,74 l/s*km² den Alarmwert. 
Das heißt, der Abfluss war hier deutlich höher 
lenbach wird unter diesem Aspekt weiter beo -
bachtet.
Wie schon im Jahr 2020 waren die Abflussmes-
sungen am Pegel Rickelrath (Knippertzbach) 
auch im Jahr 2021 durch umgestürzte Bäume 
und Biberdämme oberhalb und unterhalb des 
Pegels gestört. Im Frühjahr 2021 gingen die 
aufgestauten Wasserhöhen am Pegel wieder auf 
etwa normales Niveau zurück. Für die Wiener-
Filter-Auswertung für das gesamte WWJ 2021 
können die Abflusswerte nicht herangezogen 
werden.
Die Wiener-Filter-Auswertungen für die neue-
ren Pegel an den Rurzuflüssen werden seit dem 
Jahr 2018 auch mit Warn- und Alarmwert be-
wertet. Die Ganglinien sind alle noch vergleichs-
Abbildung 15 
Wiener-Filter-Auswertung am Pegel Schrofmühle 
(Mühlenbach)

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
40
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
als aufgrund der Referenzmessstellen zu erwar -
ten wäre. Im Jahr 2020 wurde hier auch ein Bi-
berdamm gefunden. Der WVER klärt im Nach-
gang zur Sitzung, ob der Damm noch besteht 
und die Ursache für die zu hohen Abflusswerte 
sein kann.
Beobachtung von Mindestabflüssen, 
Mindestwasserständen 
Die Wasserführung am Doverener Bach und am 
Nüsterbach wird mit Hilfe von einem jeweils 
festgelegten Mindestabfluss, der Wasserstand 
am Kühler Weiher mit Hilfe eines Mindestwas-
serstands beurteilt. 
An allen drei Gewässern wurden die Vorgaben 
im WWJ 2021 durchgehend eingehalten.
Beobachtung der Wasserbespannung an 
Gewässerabschnitten
Die Begehungen zur Kontrolle der Wasserbe-
spannung an den im Methodenhandbuch vorge-
gebenen Gewässerabschnitten wurden im Mai 
und Juni 2021 durch die RWE Power AG und 
am Kranenbach durch den Kreis Viersen durch-
geführt. 
Die Wasserbespannung wurde überwiegend so 
vorgefunden wie in den Zielkarten des Metho -
denhandbuchs dargestellt. Wie im Vorjahr war 
Abbildung 16 
Frühwarnsystem Oktober 2021 - Pegeleinzugsgebiete

41
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Darstellung des Frühwarnsystems außerhalb der 
bergbaubedingten Absenkungsbereiche liegt, ist 
ein Bergbaueinfluss hier nicht ursächlich.
Die Situation am Wetscheweller Bruch wurde 
überwiegend so wie in den Zielkarten dargestellt 
vorgefunden. Am Bottbach ist die Wasserfüh-
rung geringer als in den letzten Jahren. Es be-
steht keine Verbindung der Gewässerabschnit -
te mehr unter der Bahnlinie. Der Bottbach wird 
vermutlich nur durch die Niederschlagsentwäs-
serung gespeist. Im Nachgang zur Sitzung wer -
den die Stadt Mönchengladbach, der Niersver -
band und die RWE Power AG die Situation dort 
genauer untersuchen.
die Wasserbespannung am Brunbecker Graben 
und am Oberlauf des Kranenbachs geringer.
Am Brunbecker Graben war der Überlauf des 
Teichs, aus dem der Brunbecker Graben ge-
speist wird, verstopft und der Graben unterhalb 
deswegen trocken. Der Schwalmverband prüft 
die Situation vor Ort.
Am Kranenbach stellt sich die Situation ähnlich 
wie in den Vorjahren dar. Der Oberlauf des Kra-
nenbachs fällt bei niedrigen Grundwasserstän -
den sporadisch trocken, da der Oberlauf und das 
den Kranenbach speisende Regenrückhaltebe-
cken dann keinen Grundwasserkontakt haben. 
Da das Einzugsgebiet des Kranenbachs in der 
Abbildung 17 
WRRL-Beprobung: trocken angetroffene Messstellen

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
42
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abgleich mit den Beobachtungen für die 
EG-Wasserrahmenrichtlinie
Im Rahmen der WRRL gibt es keine Bewer -
tungen bezüglich des mengenmäßigen Zu-
stands der Oberflächenwasserkörper. Im Probe-
nahmeprotokoll für die chemisch-physikalischen 
und die biologischen Parameter wird aber ver -
zeichnet, wenn das Gewässer bei der Probenah-
me trocken angetroffen worden ist. Diese Infor -
mation aus den Protokollen wird für das jeweils 
zu untersuchende Jahr mit in die Bewertung der 
AG Oberflächengewässer einbezogen. 
Im Wasserwirtschaftsjahr 2021 wurde im Moni-
toringuntersuchungsgebiet an drei Probenahme-
stellen das Gewässer trocken vorgefunden (Ab-
bildung 17). 
Der Trietbach wird im Monitoring durch jährliche 
Begehungen beobachtet. Der Probenahmepunkt 
für die WRRL liegt außerhalb des Bereichs, für 
den eine dauerhafte Wasserbespannung verein-
bart ist. Es ist bekannt, dass hier die Wasserbe-
spannung unterbrochen sein kann.
Der Elsbach (nicht grundwasserabhängig) wird 
als nicht monitoringrelevant eingestuft und des-
halb im Monitoring nicht beobachtet.
Der Stommelner Bach wird im Monitoring durch 
die Grundwassersituation und im Rahmen der 
Begehungen am Knechtstedener Graben beob
-
achtet. 
Es gibt in der entsprechenden Zielkar -
te keine Vorgabe für die Wasserbespannung. Bei 
der Beobachtung im Gelände wurde der Sto -
mmelner Bach im Bereich der Probenahme-
stelle für die WRRL auch trocken angetroffen. 
Tabelle 11  
Ergebnis der physikalisch-chemischen Untersuchung 2016-2020 (Gütebericht IV)
Gewässer
 
chem/physikalische 
Beobachtungen
ver ursacht
durch Bergbau
wird
akzeptiert
Ziel des BKP
eingehalten
 Auffälligkeiten  
Jüchener Bach T (W
inter) ja 
durch Einleitung
ja ja
 
Niers T (W
inter) und O2 ja 
durch Einleitung
ja ja
Schwalm T (Winter) ja 
durch Einleitung
ja ja
Wingsgraben O2 vermutl. 
andere Ursachen
ja ja
Mühlenbach  nein nein ja ja
Doverener Bach 
 
 
pH nein ja
 
 
ja
 
 
O2 evtl. gering
T (W
inter) ja durch Einleitung
Hellbach 
 
HCO3 nein ja
 
ja
 T (W
inter) nein
Rothenbach  nein nein ja ja
Boschbeek
 
Ca nein
 
Ausreißer
ja ja

43
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Die Situation am Stommelner Bach entspricht 
der Wasserbespannung, die eine Arbeitsgruppe 
Norf des Rhein-Kreises Neuss (s. Vermerk der 
Sitzung der AG Oberflächengewässer 04/2021) 
festgelegt hat.
Die Ergebnisse aus dem Monitoring stehen 
somit nicht im Widerspruch zu den Beobach-
tungen für die WRRL.
Gütebericht 2016-2020
Alle fünf Jahre wird von der Arbeitsgruppe Ober-
flächengewässer ein Bericht zur Qualität der 
Oberflächengewässer im Monitoringgebiet Garz-
weiler erarbeitet. Die Grundlagen für diesen Be-
richt sind im Methodenhandbuch festgehalten. 
Für den Zeitraum 2016-2020 wurde jetzt der 
Bericht IV vorgelegt. Auswahl der untersuchten 
Oberflächengewässer, Umfang der untersuchten 
Parameter, Orientierungswerte und Darstel-
lung der Ergebnisse haben sich zum Bericht III 
(2010-2015) nicht verändert.
Die vereinbarten Beprobungen und biologischen 
Untersuchungen wurden fast alle durchgeführt, 
so dass eine ausreichende Datengrundlage für 
den Bericht zur Verfügung stand. Die einzelnen 
Parameter und die Artenlisten sind im Bericht 
und dem dazugehörigen Anhang dokumentiert 
und im Berichtstext ausgewertet. 
In Tabelle 11 ist die Auswertung der chemisch-
physikalischen Parameter für die untersuchten 
Oberflächengewässer zusammengefasst.
Der Großteil der untersuchten Parameter liegt 
im gewünschten Bereich und lässt keinen berg-
baubedingten Einfluss auf das jeweilige Oberflä-
chengewässer erkennen. Bei den meisten Ge-
wässern, die durch Direkteinleitung gestützt 
Tabelle 12  
Ergebnis der biologischen Untersuchung 2016-2020 (Gütebericht IV)
Gewässer
 
biologische 
Beobachtungen
Hinweis auf
Ber
gbaueinfluss
wird
akzeptiert
Ziel des BKP
eingehalten
 Auffälligkeiten  
Jüchener Bach stabile V
erhältnisse nein ja ja
 
Niers schwank
ende  
Verhältnisse
nein ja ja
Schwalm stabile Verhältnisse nein ja ja
Wingsgraben stabile Verhältnisse nein ja ja
Mühlenbach  Verbesserung zu 
Bericht III
nein ja ja
Doverener Bach 
 
schwank
ende 
Verhältnisse
evtl. gering ja ja
Hellbach 
 
stabile V
erhältnisse nein ja
 
ja
 
R
othenbach  Verschlechterung nein ja ja
Boschbeek
 
stabile V
erhältnisse nein ja ja

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
44
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
werden, wurden aber erhöhte Wintertempera-
turen gemessen. Das eingeleitete Sümpfungs-
wasser hat ganzjährig eine mittlere Temperatur 
von etwa 12,5 °C und ist damit im Winter wär -
mer als das natürliche Oberflächenwasser. Da 
die Direkteinleitung zum Erhalt der Gewässer al-
ternativlos ist, wird diese bergbaubedingte Er -
höhung der Wintertemperatur akzeptiert. Wei-
tere Auffälligkeiten einzelner Parameter konnten 
nicht mit einem Bergbaueinfluss in Verbindung 
gebracht werden. Eine Zielverletzung liegt des-
halb hier nicht vor.
Zur Darstellung der biologischen Situation wer -
den die Untersuchungen für die WRRL bezüg-
lich Makrozoobenthos und Makrophyten heran-
gezogen. Zur Beurteilung gibt es keine Vorgaben 
im Methodenhandbuch. Deshalb wird anhand 
von Artenlisten im Anhang des Berichts die Ver-
änderung zum vorherigen Berichtszeitraum do -
kumentiert und im Berichtstext beschrieben. 
In der Tabelle 12 sind die Ergebnisse der bio -
logischen Beobachtungen und deren Bewertung 
bezüglich eines Bergbaueinflusses dargestellt.
Bei den meisten Gewässern wurden stabile Ver-
hältnisse oder in einem Fall auch eine Verbes-
serung gegenüber dem Bericht III festgestellt. 
Lediglich am Doverener Bach wird bei den 
schwankenden Verhältnissen eventuell ein ge-
ringer Einfluss durch die Direkteinleitung ge-
sehen. Zum Erhalt des Gewässers sind die Di-
rekteinleitungen aber unverzichtbar. Somit wird 
der mögliche Einfluss akzeptiert. 
Insgesamt kann festgestellt werden, dass für 
den Zeitraum 2016-2020 für die im Gütebe-
richt untersuchten Aspekte die Ziele des Braun-
kohlenplans eingehalten worden sind.
Gesamtbewertung 
Für das Wasserwirtschaftsjahr 2021 wurde die 
Bewertung der Wasserführung nach den Vorga-
ben des Methodenhandbuchs durchgeführt. Die 
Ergebnisse liegen fast alle im Zielbereich. 
Die Warnwertüberschreitung am Pegel Schrof-
mühle ist durch die Stützungs- und Infiltrations-
maßnahmen verursacht. Die Infiltrationswas -
sermengen werden hier reduziert. Die anderen 
Warn- und Alarmwertüberschreitungen konn-
ten nicht mit Bergbaueinfluss in Verbindung ge-
bracht werden. Die Situation wird weiterhin ge-
zielt beobachtet werden.
Für den Zeitraum 2016-2020 wurde eine Bewer-
tung der Wasserqualität der Oberflächengewäs-
ser nach den Vorgaben des Methodenhandbuchs 
durchgeführt. Die chemisch-physikalischen und 
die biologischen Untersuchungen weisen über -
wiegend nicht auf einen Bergbaueinfluss hin. 
Bei den Gewässern, in die zur Stützung des Ab-
flusses aufbereitetes Sümpfungswasser direkt 
eingeleitet wird, treten erhöhte Wassertempe-
raturen im Winter auf. Zum Erhalt der Gewäs-
ser sind die Direkteinleitungen alternativlos. Der 
Einfluss auf die Wassertemperaturen wird des-
halb akzeptiert.
Insgesamt wird festgestellt, dass die Ziele des 
Braunkohlenplans für die Oberflächengewässer 
eingehalten wurden.

45
Arbeitsfeld Wasserversorgung
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
7.4 Arbeitsfeld W asserversorgung
Im Arbeitsfeld Wasserversorgung wurde auch im 
Jahr 2021 überprüft, ob innerhalb des Moni-
toringgebietes bergbaubedingte Veränderungen 
der Grundwasserbeschaffenheit auftreten, die 
zu einer Gefährdung der Wasserversorgung füh-
ren (Sicherstellung der Wasserversorgung; Kap. 
2.3 des BKP). Nach der Betrachtung des Obe-
ren Grundwasserstockwerks im Berichtsjahr 
2020 standen im Jahr 2021 turnusgemäß die 
tieferen Grundwasserleiter im Vordergrund. 
Mit den Wassergewinnungsanlagen Kaldenkir -
chen/Grenzwald der Stadtwerke Nettetal GmbH 
und Lüttelbracht der Gemeindewerke Brüggen 
GmbH wurden erneut zwei Gewinnungsstand -
orte detailliert hinsichtlich bergbaulicher Aus-
wirkungen untersucht. Im Jahresbericht wird 
exemplarisch die Wassergewinnungsanlage Kal-
denkirchen/Grenzwald betrachtet. Neben den 
Daten des Monitoring-Messnetzes wurden auch 
Rohwasseranalysen der Brunnen und die Ana-
lysen weiterer Grundwassermessstellen in den 
Einzugsgebieten der Gewinnungsstandorte aus-
gewertet. 
Das Wasserwerk Kaldenkirchen/Grenzwald der 
Stadtwerke Nettetal GmbH besitzt ein Wasser -
recht in Höhe von 1,40 Mio. m
3/a. Die Gewin-
nung erfolgt überwiegend aus acht Vertikalfilter-
brunnen, die den Horizont 11D erschließen. Der 
Förderhorizont bildet das 2. lokale Grundwas-
serstockwerk. Der stockwerkstrennende Tege-
lenton (Horizont 13) weist südwestlich der Fas-
sungsanlagen ein „geologisches Fenster“ auf, 
das einen Zustrom hoch mineralisierten, insbe-
sondere nitratreichen, oberflächennahen Grund-
wassers in den Förderhorizont ermöglicht (Ab-
bildung 18). Mit zunehmender Entfernung zu 
dem „geologischen Fenster“ nehmen die Nitrat-
konzentrationen ab. Der Zustrom in den För -
derhorizont ist allerdings nicht die Folge berg-
baubedingter Absenkungen, sondern durch die 
wasserwerksbedingte Förderung induziert. 
Zwei weitere, im Horizont
 
8 verfilterte Brunnen 
liefern ein Rohwasser, dessen Beschaffenheits-
daten keine anthropogenen Einflüsse erkennen 
lassen.
Abbildung 18 
Entwicklung der Nitratkonzen-
trationen im Rohwasser von 
vier im Horizont 8 verfilterten 
Förderbrunnen des Wasserwerks 
Kaldenkirchen/Grenzwald  
(die Meterangaben in der Le-
gende geben den Abstand des 
jeweiligen Brunnens zum geolo-
gischen Fenster an)

Arbeitsfeld Wasserversorgung
46
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Gesamtbewertung des Arbeitsfeldes 
Wasserversorgung
Insgesamt ist für das Monitoringgebiet festzu-
stellen, dass hinsichtlich der Grundwasserbe -
schaffenheit keine bergbaubedingte Gefährdung 
der Wasserversorgung vorhanden ist (Zielerrei-
chung).
Beeinflussung der Grundwasserentnah-
men
Im Arbeitsfeld Wasserversorgung wird alle 
sechs Jahre untersucht, ob es zu einer men-
genmäßigen Gefährdung der Wasserversorgung 
durch eine Veränderung der Dargebotssituati -
on gekommen ist. Hierzu sind für die Entnah-
meschwerpunkte Einzugsgebiete zu konstru -
ieren und auf Basis der Wasserrechtssituation 
Grundwasserbilanzen für den unbeeinflussten 
Zustand und den beeinflussten Zustand zu er -
stellen. Die letzte Auswertung erfolgte für Ok-
tober 2012. Für die aktuelle Auswertung zum 
Zeitpunkt Oktober 2018 wurde eine Beschrän-
kung der Entnahmeschwerpunkte auf alle Ent-
nehmer der öffentlichen Wasserversorgung und 
größere Entnehmer mit einem Wasserrecht von 
≥  250.000  m³/a
  vorgenommen
.
  Die
  Untersu-
chung er
folgte auf Basis des Reviermodells der 
RWE Power AG unter Heranziehung der aktu-
ellen Wasserrechte aller Entnehmer. Die Kon-
struktion der Einzugsgebiete erfolgte mit Hilfe 
berechneter Grundwassergleichen für den un-
Abbildung 19 
Veränderung der Einzugsgebiete vom unbeeinflussten zum beeinflussten Zustand 2018 für das obere Grund-
wasserstockwerk

47
Arbeitsfeld Wasserversorgung
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
beeinflussten und den beeinflussten Zustand im 
Oktober 2018; die Grundwasserbilanzen wur -
den auf Basis zellbasierter Volumenströme auf-
gestellt.
Ergebnisse für den unbeeinflussten Zustand
Für die überwiegende Zahl der Entnahme-
schwerpunkte im oberen Stockwerk konnte ein 
ausreichendes Grundwasserdargebot nachge-
wiesen werden. Für mehrere Einzugsgebiete 
zeigten die modellgestützten Bilanzierungen 
Defizite, die jedoch überwiegend auf metho -
dische
  Ursachen
,
  wie
  z. 
B.
  hohe
  Leakagever-
luste oder zu geringe Zuströme aus Gewässern
, 
zurückzuführen sind. Erkenntnisse aus den je-
weiligen wasserrechtlichen Erlaubnis- oder Be-
willigungsverfahren lassen erkennen, dass für 
diese Entnahmen ohne Bergbaueinfluss ein aus-
reichendes Dargebot vorhanden gewesen wäre.
Für die Entnahme in den tieferen Stockwerken 
ergaben sich in der Regel ausgeglichene Grund-
wasserbilanzen. Eine Vielzahl von abgegrenz-
ten Einzugsgebieten und durchgeführten Bilan-
zierungen wurde aus methodischen Gründen als 
nicht belastbar eingestuft.
Ergebnisse für den beeinflussten Zustand
Im beeinflussten Zustand 2018 führen die 
Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Garz-
weiler
 
II zu weitreichenden Grundwasserabsen -
kungen in nahezu allen wasserwirtschaftlich 
genutzten Horizonten. In der nordwestlichen 
Venloer Scholle erfolgen umfangreiche Versicke-
rungsmaßnahmen im oberen und den tieferen 
Grundwasserleitern zur Stützung der Grundwas-
serstände (Schutz von Feuchtgebieten, Siche-
rung der Wasserversorgung). Für die im Einfluss-
bereich der Sümpfungsmaßnahmen liegenden 
Entnahmeschwerpunkte zeigen sich u.
 a. 
fol-
gende bergbauliche Auswirkungen: Verschwen-
ken von Einzugsgebieten, Verkleinerung von 
Einzugsgebieten (Wirkung von Infiltrationsmaß -
nahmen), sümpfungsbedingt verstärkter Leaka-
gezustrom oder auch Vergrößerung von Einzugs-
gebieten (erhöhte Leakageverluste).
Im oberen Stockwerk werden nordöstlich des Ta-
gebaus Garzweiler II weiterhin viele Einzugsge-
biete nach Süden an der künstlichen Wasser -
scheide zwischen dem Tagebau und dem Rhein 
begrenzt und können das natürlicherweise vor -
handene Grundwasserdargebot nicht ausschöp-
fen. Die Förderschwerpunkte im oberen Stock -
werk können die wasserrechtlich genehmigten 
Fördermengen ansonsten in der Regel gewinnen. 
Es konnten überwiegend belastbare Einzugsge-
biete abgegrenzt und ausgeglichene Grundwas -
serbilanzen erstellt werden. 
Abbildung 19 zeigt beispielhaft einen Vergleich 
der konstruierten Einzugsgebiete der Entnah-
meschwerpunkte für die vom Bergbau unbe-
einflusste und beeinflusste Situation im oberen 
Stockwerk.
Für die Entnahmen in den tieferen Stockwer -
ken wurden sowohl belastbare als auch unge-
nau eingestufte Einzugsgebiete abgegrenzt, die 
ebenfalls
  auf
  methodische
  Ursachen
  zurückzu-
führen sind.
Eine Gefährdung der öffentlichen und privaten 
W
asserversorgung ist nach den modellbasier -
ten
  Untersuchu
ngen
  im
  Monitoringgebiet
  nicht
 
zu besorgen
. Die Wasserversorgung ist weiterhin 
sichergestellt. Die Einstufung einer Vielzahl von 
Einzugsgebieten als ungenau ist in der Regel auf 
methodische
  Ursachen
  zurück
zuführen.
  Die
  im
 
R
ahmen der modellbasierten Auswertung fest-
gestellten Probleme werden mit der RWE Power 
AG diskutiert, um die Güte des Reviermodells 
weiter zu verbessern.

Arbeitsfeld Abraumkippe
48
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abbildung 20 
Tagebaufortschritt (Stand März 2022)
7.5 Arbeitsfeld Abrau mkippe
Im Arbeitsfeld Abraumkippe ist die Wirksamkeit 
von Maßnahmen zur Minimierung des Stoffein-
trags durch die Abraumkippe zu bewerten (Ziel 
3, Kap. 2.5 des Braunkohlenplans). In diesem 
Arbeitsfeld werden die Maßnahmen als solche 
beobachtet. Dies ergibt sich im Wesentlichen 
aufgrund der Endgültigkeit der Maßnahmen und 
der langen Zeitspanne zwischen deren Durch -
führung und der Möglichkeit, ihre Wirksamkeit 
zu bewerten.
Im Berichtsjahr 2021 hat die AG Abraumkip -
pe unter Berücksichtigung des Voranschreitens 
des Tagebaus Garzweiler die im Jahr 2006 be-
gonnene Durchführungsphase weiter beglei-
tet. Die Schwerpunkte lagen neben der Über -
wachung der Abraumpufferung (A6-Maßnahme) 
bei der Kontrolle der selektiven Gewinnung ver -
sauerungsempfindlichen Materials und seines 
gezielten Einbaus (A1-Maßnahme).
Die AG Abraumkippe greift im Zuge ihrer Ar -
beiten im Rahmen des Monitorings auf bereits 
bestehendes Berichtsmaterial zurück. Hierzu 
zählt insbesondere die jährliche Dokumenta -
tion der Bergbautreibenden zum 01.03. eines 
jeden Jahres der Massenströme des nicht ver -
sauerungsfähigen Abraums (A1) und des ver -
sauerungsfähigen Abraums (A6). Dazu gehören 
Angaben der Zuschlagsstoffmengen und Infor -
mationen zu Pyritschwefelgehalten. Dieser Be-
richt enthält eine Fülle von Angaben und Aus-
wertungen zu den betrieblich durchgeführten 
Maßnahmen. Durch diese Darstellungen können

49
Arbeitsfeld Abraumkippe
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
sauerungsfähiger Abraum gefördert. Der versau-
erungsfähige Abraum wurde mit 255.840
 t Kalk 
gepuffer
t. Die Soll-Menge betrug 255.743
 
t. 
Die Soll-Ist-Abweichung der Kalkmenge betrug 
damit +0,03
 % 
(zulässiger Grenzwert liegt bei 
einer Unterkalkung von max. -3
 
%).
Aufgrund der veränderten Sohleneinteilung im 
Tagebau Garzweiler und der damit verbundenen 
erforderlichen Anpassung des Oxidationsgrades 
wurden seit dem 01.04.2021 24.382
 
t Kalk als 
zusätzliches Puffermaterial eingebracht, so dass 
im Jahr 2021 insgesamt 280.222
 
t Kalk zu-
gegeben wurden. Die erforderliche Zusatzpuffe-
rung von insgesamt 55.500
 
t Kalk wird voraus-
sichtlich bis Ende 2022 erreicht.
Für das Jahr 2021 ist festzuhalten, dass die 
durch den Braunkohlenplan geforderten Ziele 
hinsichtlich der Minimierung des Stoffeintrags 
eingehalten wurden.
Die AG
 
Abraumkippe wird im Jahr 2022 ihre Ar-
beiten nach Maßgabe der im Monitoring festge-
legten Ziele weiterführen.
die Arbeiten und Massenströme eines jeden Jah-
res nachvollzogen werden.
Es werden zudem umfangreiche Daten zur Ge-
samt- und Einzelbilanzierung der Kalkzuga-
be erhoben und im Rahmen der regelmäßigen 
Berichterstattung der AG
 
Abraumkippe zur Ver-
fügung gestellt. Die Daten werden unter Beach-
tung der Vorgaben des Monitorings dokumen-
tiert.
Als Ergebnis der A1- und A6-Maßnahme lässt 
sich für das Berichtsjahr 2021 festhalten:
Die Kippenherstellung des Tagebaus Garzweiler 
wurde im Wesentlichen im mittleren Bereich der 
Innenkippe und im nördlichen Bereich des öst-
lichen Restlochs vorangetrieben (Abbildung 20). 
Bedingt hierdurch wurden im nördlichen Tage-
bauteil nur geringe Abraummassen verbracht.
In Bezug auf die A1-Maßnahmen lag demnach 
im Jahr 2021
a)
 der Massenanteil des versauerungsfähigen 
Abraums (>
 0,1
 % 
Pyrit-Schwefel-Ge-
halt) im Nordrand-Saumbereich bei nahezu 
0,0
 
% und 
b)
 die Höhenlage der Basis des versauerungsu-
nempfindlichen Materials am Nordrand des 
T
agebaus unterhalb von +50
 
m NHN.
Im Saumbereich wurde nach Angaben der RWE 
Power AG im Jahr 2021 fast ausschließlich py-
ritfreies Material (<
 
0,01
 
% Pyrit-Schwefel-Ge-
halt) aus den oberen beiden Sohlen B1+B2 ver-
kippt.
Mit Blick auf die Umsetzung der A6-Maßnah-
me wurden im Berichtsjahr 76,4 Mio. m³ ver -

Arbeitsfeld Restsee
50
Jahresbericht 2021
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
7.6 Arbeitsfeld R estsee
Die Aufgabe der AG Restsee besteht gemäß Pro-
jekthandbuch Monitoring Garzweiler II darin, 
„kontinuierlich zu überprüfen, ob die Rahmenbe-
dingungen ermöglichen, dass der Restsee so wie 
geplant entstehen kann“ (PHB Kap. 11.1.4). 
Grundlage dafür ist der genehmigte Braunkoh-
lenplan. Zu untersuchen sind in Bezug auf den 
Restsee die Aspekte Abbauplanung, freier Ab-
lauf in die Niers, Abraumkippe, Wasserqualität 
des Rheins, Wasserqualität des Sees, neue Er -
fahrungen und Erkenntnisse bei vergleichbaren 
Seen und die Möglichkeit der vielfältigen Nut-
zung des Sees.
Im Berichtsjahr hat keine gesonderte Bespre-
chung der AG Restsee stattgefunden. Zur Dis-
kussion des Berichts zur Rheinwasserqualität 
wurde eine gemeinsame Besprechung mit der 
AG Grundwasser durchgeführt. 
Bericht zur Rheinwasserqualität –  
aktueller Stand
Die Aufgabe zu prüfen, ob die Qualität des 
Rheinwassers in Hinblick auf die Verwendung 
als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser geeig-
net ist, ist auf Grundlage des Braunkohlenplans 
Garzweiler II im Projekthandbuch zum Monito -
ring festgelegt. 
Für das Arbeitsfeld 6 Grundwasser ist konkreti -
siert, dass ab dem Jahr 2015 diese Aufgabe alle 
fünf Jahre von LANUV, Erftverband und RWE 
Power AG unter Mitwirkung der AG Grundwas-
ser bearbeitet werden soll. Im Arbeitsfeld Rest-
see ist festgelegt, dass die Bearbeitung unter 
Mitwirkung der AG Restsee erfolgen soll.
Dementsprechend hat eine Unterarbeitsgruppe 
aus LANUV, Erftverband und RWE Power AG ab 
dem Jahr 2015 mit den Vorarbeiten zum ersten 
Rheinwassergütebericht begonnen. Der umfang-
reiche Abstimmungsprozess ist weit fortgeschrit-
ten. Das Ergebnis der gemeinsamen Bespre-
chung mit der AG Grundwasser ist unter Kapitel 
7.1 dargestellt (s. o.).

51
Jahresbericht 2021
Ausblick
8 A usblick 2022/2023
Zum jetzigen Zeitpunkt (Sommer 2022) wurden die Arbeitssitzungen in Präsenz noch nicht wieder 
aufgenommen. Für die Arbeiten im nächsten Berichtszeitraum stehen – neben den regelmäßigen Auf-
gaben des Monitorings – an:
 
 F ortlaufende Bewertung der Auswirkungen der Leitentscheidung 2021 bzw. neuerer 
Tagebauplanungen und der geplanten Verkleinerung des Tagebaus auf das Monitoring

52
Jahresbericht 2021
Ausblick

53
Jahresbericht 2021
Anhang
EM: Entscheidungsgruppe Monitoring
AG:
 Arbeitsgruppen FB (F
euchtbiotope/Natur und Landschaft), GW (Grundwasser),  
 KI (Abraumkippe), OW (Ober
flächengewässer), RS
 
(Restsee), WV (Wasserversorgung)
Beteiligte Institutionen/Behörden und Ansprechpartner/-innen (alphabetisch)
Anhang
Behörde/Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Bezirksregierung Arnsberg 
Abteilung Bergbau und Energie in NRW  
Dez. 61 
Goebenstraße 25 
44135 Dortmund 
Herr Küster 
 
 
Frau Bücken 
 
 
Herr Dronia 
 
 
Frau Breuer 
 
 
Herr Jeglorz 
 
 
allgemein
Tel.: 02931 82-6403 
andre.kuester@bezreg-arnsberg.nrw.de 
 
Tel.: 02931 82-6409 natascha.buecken@bezreg-
arnsberg.nrw.de  
 
Tel.: 02931 82-3919 
wolfgang.dronia@bezreg-arnsberg.nrw.de 
 
Tel.: 02931 82-3911 
sabine.breuer@bezreg-arnsberg.nrw.de 
 
Tel.: 02931 82-6419 
maximilian.jeglorz@bra.nrw.de 
 
registratur-do@bezreg-arnsberg.nrw.de 
wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de
x KI, 
RS 
OW
Bezirksregierung Düsseldorf 
Postfach 30 08 65 
40408 Düsseldorf 
Cecilienallee 2 
40474 Düsseldorf 
- Dez. 51  
(Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)
- Dez. 54 
(Wasserrahmenrichtlinie)
Herr Dreschmann 
(Dez.
 
51) 
 
Herr Peitz 
(Dez.
 
54) 
 
Frau Dr. Wöllecke 
(Dez. 54) 
 
Herr Frigge 
(Dez. 54)
 
 
Herr Richter 
(Dez.
 
54) 
 
Frau Riedel 
(Dez.
 
54)
Tel.: 0211 475-2038 
Timo.Dreschmann@brd.nrw.de  
 
Tel.: 0211 475-9111 
Fax: 0211 475-2987 
stefan.peitz@brd.nrw.de 
 
Fax: 0211 475-2987 
britta.woellecke@brd.nrw.de 
 
Tel.: 0211 475-9124 
Fax: 0211 475-2987 
jannis.frigge@brd.nrw.de
 
Steffen.richter@brd.nrw.de
 
 
Annika.riedel@brd.nrw.de 
Tel. 0211-475-3256  
Fax: 0211-475-2987
x GW 
OW 
FB 
KI 
RS 
WV
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2 - 10 
50606 Köln (PF-Anschrift) 
50667 Köln (Zustell-Anschrift)
- Dez. 51  
(Landschaft und Fischerei)
- Dez. 54  
(Wasserwirtschaft)
- Dez. 32  
(Regionalplanung und Braunkohle) 
Herr Franke  
(Dez.
 
51) 
 
 
Frau Gierth 
(Dez.
 
51) 
 
Herr Biermann 
(Dez. 54) 
 
Frau Friedrich 
(Dez. 54)
Tel.: 0221 147-3439 
Fax: 0221 147-3339 
lutz.franke@bezreg-koeln.nrw.de 
 
Tel.: 0221 147-4843 
dorothy.gierth@bezreg-koeln.nrw.de 
 
niklas.biermann@bezreg-koeln.nrw.de 
 
Tel.: 0221 147-4150 
Fax: 0221 147-2879 
almut.friedrich@bezreg-koeln.nrw.de
x GW 
FB 
RS 
WV

54
Jahresbericht 2021
Anhang
Behörde/Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Bezirksregierung Köln
(Fortsetzung)
Frau Brüggemann 
(Dez.
 
 32) 
 
 
Herr Krimphoff 
(Dez. 32) 
 
 
Herr Kotzea 
Tel.: 0221 147-3280 
Fax: 0221 147-2905 
susanne.brueggemann@bezreg-koeln.nrw.de 
 
Tel.: 0221 147-4676 
Fax: 0221 147-2905 
andreas.krimphoff@bezreg-koeln.nrw.de 
 
Tel.: 0221 147-2395  
Fax: 0221 147-2905 
udo.kotzea@bezreg-koeln.nrw.de
x GW 
OW 
WV 
RS 
FB 
KI
Erftverband 
Postfach 13 20 
50103 Bergheim
Herr Dr. Cremer 
 
 
Frau Dr. Jaritz 
 
 
Frau Berger 
 
 
Herr Simon 
allgemein
Tel.: 02271 88-1228 
nils.cremer@erftverband.de 
 
Tel.: 02271 88-1373 
renate.jaritz@erftverband.de 
 
Tel.: 02271 88-1372 
daniela.berger@erftverband.de 
 
Tel.: 02271 88-2125 
stefan.simon@erftverband.de
Fax: 02271 88-1980
x GW 
WV 
FB 
OW 
RS 
KI 
Gemeinde Brüggen 
Klosterstraße 38 
41379 Brüggen
Herr Dresen Tel.: 02163 570151 
dieter.dresen@brueggen.de
x
Gemeinde Jüchen 
Am Rathaus 5 
41363 Jüchen
Herr Stein Tel.: 02165 915-170 
Fax: 02165 915-218 
tim.stein@juechen.de
x
Gemeinde Niederkrüchten 
Laurentiusstraße 19 
41372 Niederkrüchten
Herr Hinsen Tel.: 02163 980-104 
tobias.hinsen@niederkruechten.de
x
Gemeinde Schwalmtal 
Postfach 60 
41364 Schwalmtal
Herr Gather Tel.: 02163 9460 
bernd.gather@gemeinde-schwalmtal.de
x OW
Gemeinde Titz 
Landstraße 4 
52445 Titz
Herr Frantzen Tel.: 02463 65940 
Fax: 02463 5889 
jfrantzen@gemeinde-titz.de
x
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen 
De-Greiff-Straße 195 
47803 Krefeld 
Herr Schuster 
 
 
Frau McLeod
 
Frau Ullmann 
Tel.: 02151 897-562 
hannsjoerg.schuster@gd.nrw.de 
 
Tel. 02151 897-214  
almuth.mcleod@gd.nrw.de 
 
Tel.: 02151 897-211 
alena.ullmann@gd.nrw.de
x GW 
FB 
KI
Kreis Heinsberg 
Valkenburger Straße 45 
52525 Heinsberg
Herr Habetz 
 
 
Herr Schnell 
Tel.: 02452 13-6158 
stefan.habetz@kreis-heinsberg.de 
 
Tel.: 02452 13-6143 
michael.schnell@kreis-heinsberg.de
x WV 
RS 
FB 
OW
Kreis Viersen 
Rathausmarkt 3 
41747 Viersen
Herr Dr. Steinweg 
 
 
Herr Röder
 
Frau Killewald
 
Herr Krichel
bernd.steinweg@kreis-viersen.de 
Tel.: 02162 39-1240 
Fax: 02162 39-1857
 
Rainer.Roeder@kreis-viersen.de 
 
maren.killewald@kreis-viersen.de
 
marc.krichel@kreis-viersen.de
x WV 
GW 
FB 
OW

55
Jahresbericht 2021
Anhang
Behörde/Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Kreis Viersen
(Fortsetzung)
Herr Lindner
 
Herr Pook
fabian.lindner@kreis-viersen.de
 
andreas.pook@kreis-viersen.de
Landesamt für Natur, Umwelt und  
Verbraucherschutz NRW (LANUV)  
Leibnizstraße 10 
45659 Recklinghausen
Herr Dr. Weidner 
 
 
 
Frau Dr. Bergmann 
 
Frau Dr. Bookmeyer 
 
 
 
Herr Lacombe 
 
 
Frau Levacher 
 
 
 
Frau Michels 
Tel.: 02361 305-2215 
Fax: 02361 305-2176 
christoph.weidner@lanuv.nrw.de 
 
sabine.bergmann@lanuv.nrw.de 
 
Tel.: 02361 305-2142 
Fax: 02361 305-59921 
anke.bookmeyer@lanuv.nrw.de 
 
Tel.: 02361 305-2147 
jochen.lacombe@lanuv.nrw.de 
 
Tel.: 02361 305-2232 
Fax: 02361 305-59921 
dorothee.levacher@lanuv.nrw.de 
 
Tel.: 02361 305-3317 
Fax: 02361 305-55317 
carla.michels@lanuv.nrw.de
KI 
 
 
 
EM 
 
GW 
KI 
OW 
RS 
 
OW 
 
RS 
OW 
GW 
 
FB 
 
Landesbüro der 
Naturschutzverbände NRW 
Ripshorster Straße 306 
46117 Oberhausen
Herr Jansen  
(BUND-Landes
-
geschäf
tsstelle)
Tel.: 0208 88059-0 
dirk.jansen@bund.net 
lb.naturschutz@t-online.de
x
Landwirtschaftskammer NRW 
Siebengebirgstraße 200 
53229 Bonn
Frau Verhaag Tel.: 0228 703-1534 
Fax: 0228 703-8534 
elisabeth.verhaag@lwk.nrw.de
X
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle für Agrarstruktur –  
Ressourcenschutz Wasser und Boden 
Rüttger-von-Scheven-Straße 44 
52349 Düren
Herr Brünker Tel.: 02421 5923-79 
janik.bruenker@lwk.nrw.de
OW
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Obereimer 13 
59821 Arnsberg
Herr Püttmann Tel.: 02931 9634295 
franz.puettmann@wald-und-holz.nrw.de
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt Niederrhein 
Dienstgebäude Wesel 
Moltkestraße 8 
46483 Wesel
Frau Schlechter Tel.: 0281 33832-22 
carolin.schlechter@wald-und-holz.nrw.de
x
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde 
Dienstgebäude Hürtgenwald 
Kirchstraße 2 
52393 Hürtgenwald
Herr Lüder Tel.: 02429 9400-41 
Fax: 02429 9400-85 
dirk.lueder@wald-und-holz.nrw.de
x
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Fachbereich IV  
Albrecht-Thaer-Straße 34 
48147 Münster
Herrn Dr. Schäfer
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MULNV) *  
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf
* seit Mai 2022: 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und  
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MUNV) 
Frau Dr. Rühle
Frau Esser
Tel. : 0211 4566 – 912 
Fax:  0211 4566 – 946 
Franziska.ruehle@mulnv.nrw.de
Tel.: 0211 4566-634 
Fax: 0211 4566-946 
anna.esser@mulnv.nrw.de 
x GW 
FB 
WV 
KI 
RS 
OW

56
Jahresbericht 2021
Anhang
Behörde/Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
MULNV 
(Fortsetzung)
Herr Rapp
Herr Dr. Luwe
Tel.: 0211 4566-723 
Fax: 0211 4566-946 
christoph.rapp@mulnv.nrw.de 
Tel.: 0211 4566-509 
Fax: 0211 4566-947 
michael.luwe@mulnv.nrw.de
x GW 
FB 
WV 
KI 
RS 
OW
Ministerium für Wirtschaft, Innovation,  
Digitalisierung und Energie des Landes NRW 
(MWIDE) 
Ref. VB1 - Bergbau, Bergrecht, Geologischer 
Dienst 
Berger Allee 25 
40213 Düsseldorf
Herr Kaiser Tel.: 0211 837-2301 
Fax: 0211 837-2756 
ulrich.kaiser@mwide.nrw.de
x
Netteverband 
Hampoel 17 
41334 Nettetal
Herr Schmitz Tel.: 02157 899777 
Fax: 02157 811801
info@netteverband.de
x
Niersverband 
Am Niersverband 10 
41747 Viersen
Herr Walter Tel.: 02162 3704-415 
Fax: 02162 3704-444 
christian.walter@niersverband.de 
x OW 
RS
Provincie Limburg 
Hoofdgroep Milieu en Water 
Postbus 5700 
6202 MA Maastricht 
NIEDERLANDE
Herr Castenmiller Tel.: 0031 43 389-7656 
Fax: 0031 43 389-7643 
efjc.castenmiller@prvlimburg.nl
x RS
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.; 
Referat für Gewässerfragen 
Weyerweg 33 
51381 Leverkusen
Werner Bosbach Tel: 02171 51710 
werner.bosbach@t-online.de
Rhein-Kreis Neuss 
Amt 61  
41513 Grevenbroich
Amt 61
Frau Bemba  
 
 
Frau Bongartz 
 
Herrn Trösch 
Tel.: 02181/601-6803 
gabriele.bemba@rhein-kreis-neuss.de  
 
margit.bongartz@rhein-kreis-neuss.de 
 
Daniel.Troesch@rhein-kreis-neuss.de 
x GW 
WV 
RS 
OW 
FB 
RWE Power AG 
Stüttgenweg 2 
50935 Köln
Herr Vinzelberg
Herr Späte
Herr Müller
Herr Klein
Herr Metzger
Herr Pelzer
Herr Eßer
Herr Hlavka
allgemein:
gero.vinzelberg@rwe.com
niko.spaete@rwe.com
Tel.: 0221 480-23498 
christian.mueller@rwe.com
fabian.klein@rwe.com
Tel.: 0221 480-22374 
matthias.metzger@rwe.com
Tel.: 0221 480-22592
Tel.: 0221 480-22185
Tel.: 0221 480-22503
Tel.: 0221 480-23436 
Fax: 0221 480-22851 
wasserwirtschaft@rwe.com
x GW 
FB 
WV 
KI 
RS 
OW
Schwalmverband 
Borner Straße 45a 
41379 Brüggen
Herr Schulz Tel.: 02163 9543-0 
th.schulz@schwalmverband.de
x OW
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 
Abt. II / Abt. A IV  
40190 Düsseldorf
Herr Schulz Tel.: 0211 837-1493 
hartmut.schulz@stk.nrw.de
Nur 
JB

57
Jahresbericht 2021
Anhang
Behörde/Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
III B 4 - Braun- und Steinkohlenplanung, 
Energiestandorte,
 
Rohstoffsicherung 
40190 Düsseldorf, Stadttor 1 
Dienstgebäude: 40219 Düsseldorf, Fürsten-
wall 25
Herr Proksch Tel.: 0211 837-1240 
Fax: 0211 837-1549 
walter.proksch@stk.nrw.de
x
Stadt Erkelenz  
Johannismarkt 17 
41812 Erkelenz
Frau Wingen Tel.: 02431 85155 
anja.wingen@erkelenz.de
x RS
Stadt Grevenbroich 
Am Markt 1 
41515 Grevenbroich
Herr Wolf Tel.: 02181 9199 
norbert.wolf@grevenbroich.de
x
Stadt Hückelhoven 
Postfach 13 60 
41825 Hückelhoven
Herr Müller-Dick 
 
 
Herr Breuer
 
Herr Lohn
Tel.: 02433 82-170 
wolfgang.mueller-dick@hueckelhoven.de 
 
christoph.breuer@hueckelhoven.de 
 
julian.lohn@hueckelhoven.de
x
Stadt Kaarst 
Rathausplatz 23 
41564 Kaarst
Herr Lindner Tel.: 02131 987-819 
klaus.lindner@kaarst.de
x GW
Stadt Korschenbroich 
Amt 61 
Don-Bosco-Straße 6 
41352 Korschenbroich
Herr Dr. Verjans 
 
 
 
Herr Hoffmans
Tel.: 02161 613-146  
Fax: 02161 613-109 
theo.verjans@korschenbroich.de 
 
dieter.hoffmans@korschenbroich.de
x OW 
GW 
FB
Stadt Linnich 
Stadtverwaltung 
Postfach 12 40 
52438 Linnich 
 
Gutachter für die Stadt Linnich
Herr Reyer 
 
 
 
 
Herr von Reis
Tel.: 02462 9908-411 
Fax: 02462 9908-941 
hjreyer@linnich.de 
 
 
Tel.: 0241 409-3155 
Fax: 0241 409-3156 
vonreis@t-online.de
x GW
Stadt Mönchengladbach 
Fachbereich Umwelt 
41050 Mönchengladbach
Frau Weinthal 
 
 
Herr Holtrup 
 
Herr Rusman
allgemein
Tel.: 02161 25-8220 
Fax: 02161 25-8279 
 
Tel.: 02161 25-8210 
 
Tel.: 02161 25-8277 
andre.rusman@moenchengladbach.de 
monitoring-garzweiler@moenchengladbach.de
x WV 
RS 
OW
Stadt Neuss 
Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Bergheimer Strasse 67 
41464 Neuss
Herr Lins 
 
 
Herr Hilgers
Tel.: 02131 90-3306 
stefan.lins@stadt.neuss.de 
 
Tel.: 02131 90-3303 
peter.hilgers@stadt.neuss.de
x OW 
 
 
FB
Stadt Viersen 
Fachbereich 80 
Zentrale Bauverwaltung 
Eichenstraße 189 
41747 Viersen
Herr Gelissen georg.gellissen@viersen.de 
zentrale-bauverwaltung@viersen.de
x
Stadt Wassenberg 
Roermonder Straße 25 - 27 
41849 Wassenberg
Herr Fuhrmann Tel.: 02432 4900-44 
fuhrmann@wassenberg.de
x 
Stadt Wegberg 
Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser 
Postfach 11 33 
41844 Wegberg
Herr Kortzak Tel.: 02434 83-701 
Fax: 02434 73-888 
martin.kortzak@stadt.wegberg.de
x

58
Jahresbericht 2021
Anhang
Behörde/Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Wasserverband Eifel-Rur 
Eisenbahnstraße 5 
52353 Düren
Herr Lorenz  
 
 
Frau Rabisch
Tel.: 02421 494-3407 
lorenz.e@wver.de 
 
Tel.: 02421 494-1067 
claudia.rabisch@wver.de
x OW
Waterschap Limburg 
Postbus 2207 
6040 CC Roermond 
NIEDERLANDE
Herr Franssen OW
Zweckverband Naturpark  
Schwalm-Nette 
Willi-Brandt-Ring 15  
41747 Viersen 
Herr Puschmann 
 
 
 
Herr Röder
Tel.: 02162 709-404 
Fax: 02162 709-424 
michael.puschmann@naturparkschwalm-nette.de 
 
Tel.: 02162 39-1240 
Fax: 02162 39-1857 
rainer.roeder@kreis-viersen.de
x
ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik  
Kirberichshofer Weg 6 
52066 Aachen
Herr Dr. Denneborg 
 
 
Frau Bäßler
allgemein
Tel.: 0241 900011-44 
m.denneborg@ahu.de 
 
Tel.: 0241 900011-22 
n.baessler@ahu.de 
 
Fax: 0241 900011-9
x alle
Bildnachweis
 
Titelbild
Abbildungen 1, 4, 5
Abbildungen 3, 6 bis 11, 15, 16, 18, 19
Abbildungen 12 bis 14, 17
Abbildung 2, 20
 
Tagebaufortschritt im März 2022 
Foto: RWE Power AG 
ahu GmbH, Aachen
Erftverband
LANUV
RWE Power AG
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Arbeitsfelder und Aufgaben des Monitorings (Monitoringkreis) (verändert nach RIZA 2000) 1
Abbildung 2 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler im Jahr 2021 6
Abbildung 3 Langzeitganglinie der Messstelle Dülken seit 1955 und Jahresfaktor der Grundwasserneubil-
dung (Erftverband) von 1970 bis 2021
8
Abbildung 4 Integriertes System zur Bewertung und Vorgehensweise im Rahmen des Monitorings Garzwei-
ler II
11
Abbildung 5 Projekt
 informationssystem seit April 2013 13
Abbildung 6 F
rühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2021 17
Abbildung 7 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2020 18
Abbildung 8 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten im WWJ 2021  
Methode I: Wiener-Filter-Verfahren (links), Methode II: Statistischer Test (rechts)
20

59
Jahresbericht 2021
Anhang
Abbildung 9 Ausbreitung des Infiltrationswassers im WWJ 2020 22
Abbildung 10 Einleitmaßnahmen im Norfsystem 2021 gemäß MURL-Konzept 24
Abbildung 11 Ziel-2-Feuchtgebiete und Bewertung 27
Abbildung 12 Untersuchte Fließgewässer der Makrophyten-Kartierung 2021 34
Abbildung 13 Lage der Abflusspegel und Zielkarten für die Untersuchung der Wasserführung 36
Abbildung 14 Wiener-Filter-Ergebnis zur Beurteilung der Wasserführung 2021 38
Abbildung 15 Wiener-Filter-Auswertung am Pegel Schrofmühle (Mühlenbach) 39
Abbildung 16 Frühwarnsystem Oktober 2021 - Pegeleinzugsgebiete 40
Abbildung 17 WRRL-Beprobung: trocken angetroffene Messstellen 41
Abbildung 18 Entwicklung der Nitratkonzentrationen im Rohwasser von vier im Horizont 8 verfilterten Förder-
brunnen des Wasserwerks Kaldenkirchen/Grenzwald. Die Meterangaben in der Legende geben 
den Abstand des jeweiligen Brunnens zum geologischen Fenster an.
45
Abbildung 19 Veränderung der Einzugsgebiete vom unbeeinflussten zum beeinflussten Zustand 2018 für das 
obere Grundwasserstockwerk 
46
Abbildung 20 Tagebaufortschritt (Stand März 2022) 48
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1 Jahresübersicht über die Termine und Orte der Arbeitsgruppensitzungen im Jahr 2021/2022 3
Tabelle 2 Entscheidungsgruppe Monitoring (EM) 4
Tabelle 3 Fach-Arbeitsgruppen (AG) 5
Tabelle 4 Übersicht über die Zieleinhaltung im Jahr 2021 14
Tabelle 5 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten 19
Tabelle 6 Verwendung des Sümpfungswassers in den Wasser  wir
tschaftsjahren 2020 und 2021 23
Tabelle 7 Überblick über die Zielerreichung im Arbeitsfeld Grundwasser 25
Tabelle 8 Zusammenfassende Bewertung der Ziel-2-Gebiete und der Maßnahmen 28
Tabelle 9 Bewertung der Makrophyten-Kartierung 2021 gemäß EU-WRRL sowie gemäß Zielerreichung 
Braunkohlenplan
33
Tabelle 10 Ergebnisse der Auswertungen nach Wiener-Filter-Verfahren für die Jahre 2019 bis 2021 37
Tabelle 11 Ergebnis der physikalisch-chemischen Untersuchung 2016-2020 (Gütebericht IV) 42
Tabelle 12 Ergebnis der biologischen Untersuchung 2016-2020 (Gütebericht IV) 43

60
Jahresbericht 2021
Anhang

Monitoring Garzweiler II
Jahresbericht 2021
ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik 
Kirberichshofer Weg 6 
52066 Aachen
Herausgeber
Bearbeitung
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf
Geschäftsstelle des 
Braunkohlenausschusses 
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2 – 10 
50667 Köln
Ministerium für Umwelt,  
Naturschutz und Verkehr des 
Landes Nordrhein-Westfalen
Druck
DCM Druck Center Meckenheim GmbH 
Werner-von-Siemens-Straße 13 
53340 Meckenheim 
Entscheidungsgruppe 
Monitoring Garzweiler II

Beratungsverlauf (1)

25.11.2022 Braunkohlenausschuss
TOP 8.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0786
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.11.2022
Erstellt
28.10.2022 13:49