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0567/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 15.01.2024 betreffend des leerstehenden Parkhauses

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.02.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 18.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2993 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer           23.02.2024 
 0567/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des 
Unterausschusses Wohnen vom 15.01.2024 betreffend des leerstehenden Parkhauses 
(Tunisstraße, Enggasse Ecke Auf dem Hunnenrücken) 
Auszug aus Niederschrift über die 11. Sitzung des Unterausschusses Wohnen in der Wahlpe-
riode 2020/2025 am Montag, dem 15.01.2024: 
 
Herr Corneth (CDU) bittet die Verwaltung um Auskunft, ob die Möglichkeit bestehe ein seit 
2013 leerstehendes Parkhauses (Tunisstraße, Enggasse Ecke Auf dem Hunnenrücken) in ein 
Wohngebäude umzubauen bzw. dort ein Wohngebäude zu errichten. Im Stadtentwicklungs-
ausschuss sei wohl 2023 „grünes Licht“ zur Änderung des Bebauungsplanes gegeben wor-
den, um dort ein Hotel zu errichten. Es sei bisher nicht geschehen. Er reicht ein entsprechen-
des Lichtbild ein (Anlage).  
 
Herr Corneth (CDU) bittet die Beantwortung, neben dem Unterausschuss Wohnen, auch dem 
Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Parkhaus an der Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße auf den Grundstücken 
Gemarkung Köln, Flur 25, Flurstücke 700 bis 705 wird nicht mehr bewirtschaftet und steht nun 
schon seit dem Jahr 2013 leer. Ein Vorhabenträger hatte das ca. 1.800 m² große Grundstück 
erworben und beabsichtigte, unter Abbruch des Gebäudebestands eine fünf- bis achtgeschos-
sige Neubebauung und eine dreigeschossige Tiefgarage zu errichten. Vorgesehen war eine 
Nutzung als Hotel im Drei-Sterne-Bereich mit ca. 300 Zimmern.  
 
Um die angestrebte Nutzung als Hotel planungsrechtlich zu ermöglichen, wurde in der Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses am 03.09.2020 das Aufhebungsverfahren für den entge-
genstehenden Bebauungsplan 66458/07 (664 Na 2/07) eingeleitet mit der Zielsetzung, zu-
künftig nach § 34 BauGB beurteilen zu können (V 2069/2020). Bis dato setzt der rechtskräf-
tige Bebauungsplan ein Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen (Parkhaus) fest, wel-
ches weder eine Hotel-, noch Wohnnutzung planungsrechtlich ermöglicht. 
 
Nach Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes bildet zukünftig ein Kerngebiet gem. § 
7 Abs. 1 BauNVO die Beurteilungsgrundlage, welches vorwiegend der Unterbringung von 
Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der 
Kultur dient. Eine Wohnnutzung ist ohne maßgebende Festsetzungen eines Bebauungsplans

2 
 
in diesem Bereich nicht zulässig. 
Im Rahmen des Vorgabenbeschlusses wurde die Thematik um die zukünftige Nutzung auch 
behandelt (V 0284/2021). 
 
Als Folge wurde für die angestrebte Hotelnutzung ein positiver Vorbescheid erteilt Warum das 
Bauvorhaben derzeit nicht weiter betrieben wird, ist der Verwaltung nicht bekannt.  
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

15.04.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0567/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.02.2024
Erstellt
13.02.2024 12:32