1005/2019
Aktueller Sachstand zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen auf der Grundlage des neuen Verpackungsgesetzes
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 18.03.2019 1005/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 21.03.2019 Aktueller Sachstand zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen auf der Grundlage des neuen Verpackungsgesetzes Verpackungsgesetz löst Verpackungsverordnung ab Im Sommer 2017 wurde nach mehreren Jahren der Verhandlung ein Verpackungsgesetz verabschie- det, das die bisher geltende Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ersetzt hat. Ziel ist es, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln, um das Recycling, den Einsatz von Sekundärmateria- lien und die Vermeidung von Verpackungsabfällen stärker zu fördern. Angeknüpft wird im Wesentlichen an die heute schon bestehenden Regelungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung. Die Regelungen zwischen Kommunen und dualen Systemen wurden teils konkretisiert und erfolgen weiterhin über eine Abstimmungsvereinbarung, inkl. div. Anlagen sowie einer Vereinbarung über Nebenentgelte. Dies gilt es vor der nächsten Ausschreibung LVP/ Wertstoff- tonne (April/ Mai 2019) zwischen der Stadt Köln und den dualen Systemen neu zu vereinbaren. Um die Pflichten zur Registrierung und Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besser überwachen zu können, wurde mit dem Verpackungsgesetz eine neue Institution, die „Zentrale Stelle Verpackungs- register“ als Kontrollorgan geschaffen: „Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Ver- packungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.“ Die Zentrale Stelle mit Sitz in Osnabrück ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und unterliegt der fachlichen Aufsicht durch das Umweltbundesamt. Die derzeitigen gesetzlichen Mindest-Recyclingquoten wurden in allen Materialarten angehoben. Die Quoten des Verpackungsgesetzes sehen eine Anhebung in zwei Schritten vor, zunächst ab 2019 und im zweiten Schritt ab 2022. 2 (Auszug der wichtigste n Stoffarten) Die Erreichung dieser Quoten muss seitens der dualen Systeme im Rahmen des Mengenstromnach- weises jährlich nachgewiesen werden. Es erfolgt eine Überprüfung und ggfls. Sanktionierung über die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Abstimmung zwischen Stadt Köln und Dualen Systemen Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes zwischen Stadt Köln und den dualen Systemen erfolgt weiterhin über eine Abstimmungsvereinbarung nebst Anlagen. Auch die separate Vereinbarung zu Nebenentgelten wird beibehalten. Die Abstimmungsvereinbarung ist unbefristet, die Anlagen und Nebenentgelte werden jeweils für 3 Jahre vereinbart. Die Verhandlungen mit der Stadt Köln erfolgen mit dem sog. „Verhandlungsführer/ Ausschreibungsführer“ (für Köln: Interseroh), der im Namen aller dualen Systeme mit der Stadt Köln verhandelt. Es ist jedoch eine Zustimmung von 2/3 der dualen Systeme erforderlich. Von einigen Konkretisierungen abgesehen, entsprechen die Inhalte der o.g. Verträge den Regelun- gen der alten Verpackungsverordnung. Neu ist, dass die Abstimmungsvereinbarung nicht nur LVP/ Wertstoffe und Glas beinhaltet, sondern auch PPK. Hierzu ist es notwendig neben der Systembe- schreibung sowohl den PPK-Anteil der dualen Systeme für Köln (INFA 2017) als auch ein Samm- lungsentgelt für PPK sowie eine Vorgehensweise zur Verwertung von PPK (körperliche Übergabe/ Vermarktungsentgelt) festzulegen. Zeitrahmen Abstimmungsvereinbarung Die Abstimmungsvereinbarung muss, auf Grund der anstehenden Neuausschreibung LVP/ Wertstoff- tonne 2020-2022, bis Anfang April 2019 geschlossen werden. Die Verwaltung hat hierzu die erforderlichen Schritte unternommen und als eine der ersten Kommu- nen in Deutschland bereits Ende Januar 2019 einen Entwurf zur Abstimmungsvereinbarung und An- lagen (außer PPK) dem Verhandlungsführer der dualen Systeme vorgelegt und in einem persönlichen Gespräch diskutiert. An diesem Gespräch hat auch AWB (als Partner der Leistungserbringung) teil- genommen. Eine Rückmeldung zu eventuellen Änderungswünschen steht (Stand 14.03.2019) noch aus. Die ver- einbarte Rückmeldung wurde seitens der Verwaltung vor Karneval beim Verhandlungsführer ange- mahnt. Hierzu wurde durch den Ausschreibungsführer in dieser Woche mitgeteilt, dass eine Rück- meldung bis zum 15.03.2019 erfolgen soll. Die Verwaltung plant kurzfristig weitere Gespräche, um eine fristgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Sollte eine Klärung bis Anfang April nicht möglich sein, können Übergangsfristen vereinbart werden. Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung informiert. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1005/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.03.2019
- Erstellt
- 14.03.2019 07:51