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1005/2019

Aktueller Sachstand zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen auf der Grundlage des neuen Verpackungsgesetzes

Mitteilung Ausschuss 18.03.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 21.03.2019, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5235 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 18.03.2019 
 1005/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 21.03.2019 
 
Aktueller Sachstand zur Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen auf der 
Grundlage des neuen Verpackungsgesetzes 
Verpackungsgesetz löst Verpackungsverordnung ab  
 
 
Im Sommer 2017 wurde nach mehreren Jahren der Verhandlung ein Verpackungsgesetz verabschie-
det, das die bisher geltende Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ersetzt hat. Ziel ist es, die 
Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln, um das Recycling, den Einsatz von Sekundärmateria-
lien und die Vermeidung von Verpackungsabfällen stärker zu fördern.  
 
Angeknüpft wird im Wesentlichen an die heute schon bestehenden Regelungen auf Grundlage der 
Verpackungsverordnung. Die Regelungen zwischen Kommunen und dualen Systemen wurden teils 
konkretisiert und erfolgen weiterhin über eine Abstimmungsvereinbarung, inkl. div. Anlagen sowie 
einer Vereinbarung über Nebenentgelte. Dies gilt es vor der nächsten Ausschreibung LVP/ Wertstoff-
tonne (April/ Mai 2019) zwischen der Stadt Köln und den dualen Systemen neu zu vereinbaren.  
 
Um die Pflichten zur Registrierung und Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besser überwachen zu 
können, wurde mit dem Verpackungsgesetz eine neue Institution, die „Zentrale Stelle Verpackungs-
register“ als Kontrollorgan geschaffen: 
 „Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die 
Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die 
Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Ver-
packungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu 
registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für 
Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der 
Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die 
Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.“  
 
Die Zentrale Stelle mit Sitz in Osnabrück ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und unterliegt 
der fachlichen Aufsicht durch das Umweltbundesamt. 
 
 
Die derzeitigen gesetzlichen Mindest-Recyclingquoten wurden in allen Materialarten angehoben. Die 
Quoten des Verpackungsgesetzes sehen eine Anhebung in zwei Schritten vor, zunächst ab 2019 und 
im zweiten Schritt ab 2022.

2 
 
 
(Auszug der wichtigste n Stoffarten)  
Die Erreichung dieser Quoten muss seitens der dualen Systeme im Rahmen des Mengenstromnach-
weises jährlich nachgewiesen werden. Es erfolgt eine Überprüfung und ggfls. Sanktionierung über die 
„Zentrale Stelle Verpackungsregister“. 
 
 
Abstimmung zwischen Stadt Köln und Dualen Systemen 
 
Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes zwischen Stadt Köln und den dualen Systemen erfolgt 
weiterhin über eine Abstimmungsvereinbarung nebst Anlagen.  Auch die separate Vereinbarung zu 
Nebenentgelten wird beibehalten.  
 
Die Abstimmungsvereinbarung ist unbefristet, die Anlagen und Nebenentgelte werden jeweils für 3 
Jahre vereinbart. Die Verhandlungen mit der Stadt Köln  erfolgen mit dem sog. „Verhandlungsführer/ 
Ausschreibungsführer“ (für Köln: Interseroh), der im Namen aller dualen Systeme mit der Stadt Köln 
verhandelt. Es ist jedoch eine Zustimmung von 2/3 der dualen Systeme erforderlich.  
 
Von einigen Konkretisierungen abgesehen, entsprechen die Inhalte der o.g. Verträge den Regelun-
gen der alten Verpackungsverordnung. Neu ist, dass die Abstimmungsvereinbarung nicht nur LVP/ 
Wertstoffe und Glas beinhaltet, sondern auch PPK. Hierzu ist es notwendig neben der Systembe-
schreibung  sowohl den PPK-Anteil der dualen Systeme für Köln (INFA 2017) als auch ein Samm-
lungsentgelt für PPK sowie eine Vorgehensweise zur Verwertung von PPK (körperliche Übergabe/ 
Vermarktungsentgelt) festzulegen. 
 
Zeitrahmen Abstimmungsvereinbarung 
 
Die Abstimmungsvereinbarung muss, auf Grund der anstehenden Neuausschreibung LVP/ Wertstoff-
tonne 2020-2022, bis Anfang April 2019 geschlossen werden.  
 
Die Verwaltung hat hierzu die erforderlichen Schritte unternommen und als eine der ersten Kommu-
nen in Deutschland bereits Ende Januar 2019 einen Entwurf zur Abstimmungsvereinbarung und An-
lagen (außer PPK) dem Verhandlungsführer der dualen Systeme vorgelegt und in einem persönlichen 
Gespräch diskutiert. An diesem Gespräch hat auch AWB (als Partner der Leistungserbringung) teil-
genommen. 
 
Eine Rückmeldung zu eventuellen Änderungswünschen steht (Stand 14.03.2019) noch aus. Die ver-
einbarte Rückmeldung wurde seitens der Verwaltung vor Karneval beim Verhandlungsführer ange-
mahnt. Hierzu wurde durch den Ausschreibungsführer in dieser Woche mitgeteilt, dass eine Rück-
meldung bis zum 15.03.2019 erfolgen soll. 
 
Die Verwaltung plant kurzfristig weitere Gespräche, um eine fristgerechte Umsetzung zu ermöglichen. 
Sollte eine Klärung bis Anfang April nicht möglich sein, können Übergangsfristen vereinbart werden. 
 
Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung informiert. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

21.03.2019 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1005/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
14.03.2019 07:51