Mandari Insight

V/0685/2015

Darstellung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Jobcenter Münster – aktueller Stand

Vorlagen 15.10.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.10.2015, TOP 15

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0685_2015_Anlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

15868 Zeichen

V/0685/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Darstellung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Jobcenter Münster – aktueller Stand 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
I. Ausgangslage 
 
Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, Menschen von der Hilfeleistung unabhängig 
zu machen. Dies soll in der Regel durch Aufnahme oder Wiederaufnahme einer auskömmlichen 
und Hilfe unabhängig machenden Beschäftigung erfolgen. Es zeigt sich aber immer stärker, dass 
der Anteil direkt vermittlungsfähiger Leistungsbeziehender sinkt. Nicht selten sind eine oder meh-
rere Einschränkungen vorhanden, die eine sofortige und vor allem auch nachhaltige Integration in 
den ersten Arbeitsmarkt verhindern. 
 
Viele Menschen beziehen daher über viele Jahre Lei stungen der Grundsicherung für Arbeit. In 
der Abbildung 1 ist die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit 1 deutschlandweit, in NRW sowie 
in Münster dargestellt. 
                                                
1 Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0685/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0685/2015 
 
 
Abbildung 1 - Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen (Rechtskreis SGB II) 
 
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen des Rechtskreises SGB II beträgt in 
Münster im Jahr 2014 53,2 %. Wie aus dem vorherigen Diagramm ersichtlich ist, liegt der Wert 
damit unter dem Landes-, aber über dem Bundesdurchschnitt. Bis 2012 lag der Anteil noch unter 
dem Bundesschnitt. 
 
 
Abbildung 2 - Zeitreihe der Langzeitarbeitslosen nach Dauer der Arbeitslosigkeit (Rechtskreis SGB II) 
 
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer vo n zwei bis unter vier Jahren ist seit 2010 
kontinuierlich angestiegen. In den vergangenen zwei Jahren hat zudem die Zahl derer zug e-
nommen, die bereits seit vier Jahren und länger arbeitslos sind. Es lässt sich insofern feststellen, 
dass die Anzahl der Leis tungsbeziehenden, bei denen eine verfestigte Arbeitslosigkeit eingetr e-
ten ist, deutlich zunimmt.

3 
V/0685/2015 
 
 
 
Abbildung 3 – Altersstruktur 
 
Hinsichtlich der Struktur der Langzeitarbeitslosen lässt sich festhalten, dass im Vergleich zur A r-
beitslosigkeit insgesamt gerade ältere Leistungsbezieher von Langzeitarbeitslosigkeit betro ffen 
sind. Die Gruppe der unter 25 -Jährigen nimmt hingegen nur einen kleinen Teil der Langzeita r-
beitslosen ein.  
Die geschlechterspezifische Betrachtung ergibt, dass  55,6 % aller Arbeitslosen und 56,1 % der 
Langzeitarbeitslosen männlich sind. Demgegenüber steht ein Anteil der Frauen von 44,4 % bei 
allen Arbeitslosen und 43,9 % bei den Langzeitarbeitslosen. 
 
 
Der Arbeitsmarkt zeigt sich insgesamt in einer guten Verfass ung. Die Entwicklung der sozialve r-
sicherungspflichtigen Beschäftigung befindet sich auch in Münster im Aufwärtstrend. 
 
 
 
Abbildung 4 - Entwicklung der Beschäftigung

4 
V/0685/2015 
 
Auf der anderen Seite ist erkennbar, dass trotz der vorstehend en Entwicklung nicht alle Me n-
schen an der positiven Entwicklung partizipieren. Ein Grund für diese Entwicklung ist die stetig 
wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften mit Fach -, Spezial- oder Expertenwissen. Zum Be i-
spiel werden im kaufmännischen Bereich Mit arbeiterInnen mit vertieften Kenntnissen im Pers o-
nal-, Arbeits- und Steuerrecht gesucht. 
Insgesamt knapp 12 % (17.723 Personen) aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im 
Helferbereich tätig. Zwar wurden in den letzten Jahren auch in diesem B ereich Arbeitsplätze ge-
schaffen (+1,2 Prozent = 208 Arbeitsstellen), jedoch weitaus weniger als in den Bereichen, in 
denen fundierte Fachkenn tnisse und Fertigkeiten nachgefragt werden (+ 1,9 Prozent = 2.553 
Arbeitsstellen). Hinzu kommt, dass auch in den so genannten Helferberufen das Anforderung s-
profil nicht geringer geworden ist. Neben zeitlicher Flexibilität (z.B. Arbeiten in Mehrschichtsyst e-
men) werden auch hohe Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit g e-
stellt (z.B. permanentes Stehen, Akkordarbeit).  
Dies bedeutet insbesondere für geringqualifizierte Menschen, deren gesundheitlichen Ressou r-
cen b egrenzt sind oder die aufgrund von Betreuungsaufgaben nicht im vollen Umfang zeitlich 
flexibel ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen kön nen, dass sie in Münster nur geringe Chancen 
auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben.  
 
Diese Problematik aufgreifend wurden in den vergangenen Jahren verschiedene gesetzliche R e-
gelungen und Sonderprogramme ins Leben gerufen, die Beschäf tigungsmöglichkeiten für die 
betroffenen Persone nkreise beinhalten und damit auch zumindest vorübergehend eine soziale 
Teilhabe durch Beschäftigung ermöglichen. Die Bezeichnung „öffentlich geförderte Beschäftigung 
(ögB)“ ist grundsätzlich ein Oberbegriff. Mit diesem Bericht sollen die bestehenden Regelu ngen 
sowie die vorhandenen Programme und Projekte, die in der Stadt Münster umgesetzt werden, 
dargestellt werden.  
 
 
II. Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) allgemein 
 
Unter dem Begriff öffentlich gefördert er Beschäftigung (ögB) subsumieren sich verschiedene a r-
beitsmarktpolitische Instrumente. Bei sehr weiter Auslegung können darunter auch alle Förd e-
rungen an Arbeitgeber (z. B. Eingliederungszuschüsse) zur Beschäftigung von Arbeitslosen d a-
runter verstanden w erden. Diese geförderten Beschäftigungen können auf dem ersten Arbeit s-
markt bestehen oder aber gesonderte, für bestimmte Zielgruppen geschaffene, Beschäftigung s-
möglichkeiten sein. Unter Letztere fallen insbesondere Arbeitsg elegenheiten nach § 16d SGB II 
oder z. B.  das Programm der Landesregierung zur Förderung von öffentlicher Beschäft igung in 
Verbindung mit einer Förderung gem. § 16e SGB II.  
 
Generell ist es gebräuchlich die öffentlich geförderte Beschäftigung in zwei Förderbereiche aufzu-
teilen: 
 
 
Beschäftigung schaffende Förderung 
 
Beschäftigung begleitende Förderung 
 
↓ 
 
 
 
In der Regel Förderung bei gemeinnützigen 
oder öffentlichen Trägern 
 
In der Regel Förderung von bestehenden, 
regulären Beschäftigungsverhältnissen bei 
erwerbswirtschaftlich orientierten Unterneh-
men 
 
Bei den Beschäftigung schaffenden Förderungen werden oftmals besondere Anforderungen an 
die Beschäftigungsverhältnisse selbst gestellt. So sollen die Arbeiten i. d. R. „zusätzlich“, „im öf-
fentlichen Interesse“ und „wettbewerbsneutral“ sein.

5 
V/0685/2015 
 
Die Rechtsnorm des § 16e SGB II „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ bekommt im Kontext von 
öffentlich geförderter Beschäftigung eine besondere Bedeutung, da sich Projekte häufig nur in 
Kombination mit einer Förderung nach § 16e SGB II realisieren lassen.  
Beispielsweise können erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mit multiplen und besonders 
schweren Vermittlungshemmnissen nach dem § 16e SGB II durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt  
gefördert werden und erhalten auf diese Weise die Chance, in ein sozialversicherungspflichtiges 
Beschäftigungsverhältnis2 mit einem Zuschuss von bis zu 75% des Arbeitsentgelts einzumünden. 
Voraussetzung der Förderung ist neben der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit (§ 18 SGB III) 
das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten des Bewe r-
bers in Form von mindest ens zwei Vermittlungshemmnissen. Darüber muss eine mindestens 6 -
monatige Aktivierungsphase vorangegangen sein, in welcher auf der Grundlage einer Einglied e-
rungsvereinbarung und unter Nutzung von Eingliederungshilfen die Integration in den Arbeit s-
markt erfo lglos versucht wurde. Am Ende dieser nicht erfolgreichen Aktivierungsphase muss 
dann eine Prognoseentscheidung dergestalt erfolgen, dass innerhalb der nächsten 24 Monaten 
eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Förderung nach § 16e SGB II vo-
raussichtlich nicht realisiert werden kann. 
Für beide o. g. Förderbereiche sind von Seiten des Bundes und des Landes NRW Projektau frufe 
erfolgt, an denen sich das Jobcenter Münster beteiligt. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt 
Münster 2013 entschi eden, für das Landesprojekt die erforderlichen flankierenden kommunalen 
Finanzmittel bereitzustellen (V/0420/2013). Weiter hat der Rat der Stadt Münster in 2014 b e-
schlossen, dass über den Einsatz kommunaler Mittel hinaus die öffentlich geförderte Beschäft i-
gung für das Landesprojekt mit jährlich 96.000,00 € flankierend unterstützt wird und 15 -20 Per-
sonen pro Jahr in öffentlich geförderte Beschäftigung einmünden so llen. Für das Landesprojekt 
zur öffentlich geförderten Beschäftigung und die kommunale Initiative sind Mittel des Jobcenters 
zur Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II mit den dort genannten rechtl ichen 
Voraussetzungen einzubringen. Die höchst zulässige Fördersumme beträgt gem. § 46 SGB II 
max. 20% des Eingliederungstitels des Jobcenters für Förderungen nach §§ 16e und 16f SGB II 3 
(gesetzliche Fallzahlbeschränkung). Dies bedeutet auf Basis des Eingliederungstitels 2015 eine 
finanzielle Obergrenze von rd. 1.9 Mio. Euro. Verausgabt werden für diese Instrumente in 2015  
ca. 1,0 Mio. Euro. Bei  durchschnittlichen Kosten von rd. 1.750,00 € / Monat und keinen Mittela n-
satz nach § 16f  SGB II können durch das Jo bcenter max. 90 Personen jahresdurchschnittlich 
gefördert werden.  
 
 
III. Öffentlich geförderte Beschäftigung in Münster 
 
1. Umsetzung des § 16e SGB II in der Fassung bis zum 31.03.2012 
 
Förderung von Arbeitnehmern bis max. zum Eintritt in die Altersrente. Hier fördert das Jobce nter 
aktuell noch 52 Arbeitnehmer. Diese Förderungen werden vom Bund ausfinanziert. Nicht verau s-
gabte Mittel können nicht für  andere Förderungen eingesetzt werden. Das Jahresvol umen liegt 
bei knapp 747.000,00 €. 
 
2. Umsetzung des § 16e SGB II in der neuen Fassung 
 
In der neuen Fassung werden aktuell 33 Personen nach § 16e SGB II gefördert. Dies entspricht 
einem Finanzvolumen in 2015 von ca. 510.000,00 €. 
 
3. ESF–Förderprogramm des Landes (Bewilligungszeitraum 01.01.14 – 30.09.15) ögB Land I 
 
Im April 2014 mündeten 15 Teilnehmer in das Projekt ein. Bedingt durch zwei Abbrüche im A pril 
sowie im September konnten weitere 2 Arbeitnehmer auf die freigewordenen Plätze vermittelt 
werden und an dem Projekt teilnehmen. Diese Arbeitsverhältnisse wurden gem. § 16e SGB II 
                                                
2 ausgenommen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

6 
V/0685/2015 
 
gefördert. Zusätzlich wurden weitere kommunale Mittel aus eingesparten Kosten der Unterkunft 
(KdU) für begleitende Bausteine (Qualifizierung, Coaching usw.) zur Verfügung gestellt.  
 
4. ESF-Förderprogramm des Landes (Bewilligungszeitraum 01.01.16 – 31.03.18) ögB Land II 
 
Im Zuge des o. a. Förderprogramms des Landes wird die QuadA (Qualifizierung durch Arbeit) 
einen weiteren Antrag beim Land NRW stellen. Geplant ist eine Förderung ab 01. 01.2016 (Ein-
stellung der Arbeitne hmer zum 01.04.2016) im Umfang von 15 zu fördernden Arbeitnehmern. 
Auch hier erfolgt eine Förderung der Arbeitsverhältnisse aus § 16e SGB II. Zusätzlich sollen 
kommunale Mittel aus eingesparten KdU eingesetzt werden.  
 
5. ögB kommunal 
 
Aufgrund des o.g. Ratsbeschlusses aus 2014 konnten seitdem insgesamt 12 weitere Förderu n-
gen gem. § 16e SGB II im Umfang von 12 eingestellten Arbeitnehmer realisiert werden. Fünf wei-
tere Förderanfragen liegen vor, so dass davon auszugehen ist, das s der Ratsbeschluss volli n-
haltlich in 2015 umgesetzt wird. 
 
6. ESF Bundesprogramm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit 
 
Das Jobcenter Münster wird sich darüber hinaus an dem durch den ESF geförderten Bundespr o-
gramm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit beteiligen.  
 
a. Zielgruppe 
 
Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die 
 
 seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen arbeitslos sind, 
 mindestens 35 Jahre alt sind und 
 über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen und 
 bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise 
voraussichtlich nicht erreicht werden kann.  
 
Das Jobcenter Münster hat aufgrund der lokalen Arbeitsmarktverhältnisse 55 Förderfälle (= 
zu fördernde Beschäftigungsverhältnisse) beantragt und bewilligt bekommen. Davon sind 45 
Normalfälle und 10 Intensivförderfälle. Letztere unterscheiden sich von den Erstgenannten 
dadurch, dass die Arbeitslosigkeit bei den zu fördernden Personen seit über 5 Jahren b e-
steht. 
 
Ziel des Programms is t es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende im 
SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren (weitere Details siehe Anl a-
ge 1). 
 
7. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ 
 
Das Jobcenter ist dem Teilnehmerwettbewerb des Bundesm inisteriums für Arbeit und Soziales 
gefolgt und hat sich am Wettbewerb mit einem Konzept beteiligt. Hier konnte das Jobcenter 
Münster mit seinem Ko nzept überzeugen und wurde mit 104 weiteren Jobcentern ausgewählt, 
einen entsprechenden Antrag beim Bundesver waltungsamt zu stellen. Von dort ist der entspr e-
chende Bewilligungsbescheid am 08.10.2015 im Jobcenter eingegangen. 
  
Das Beschäftigung schaffende Projekt hat zum Ziel, die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zu 
ermöglichen und Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Vorgesehen ist die Schaf-
fung von 50 Beschäftigungsmöglichkeiten mit bis zu 30 Wochenstunden. Die Beschäftigung s-

7 
V/0685/2015 
 
möglichkeiten können bei öffentl ichen oder gemeinnützigen Trägern eingerichtet werden. Sie 
müssen „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sein und im „öffentlichen Interesse“ liegen.  
 
8. Zusammenfassung 
 
Im Jahresverlauf 2016 werden insgesamt rund 204 Personen im Rahmen von öffentlich gefö r-
derter Beschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Es bedarf noch weitergeh en-
der Analysen und Entscheidungen, inwieweit eine Ausweitung notwendig ist bzw. finanziert we r-
den kann. Hierzu wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2016 einen entsprechenden Vorschlag 
erarbeiten. 
 
 
IV. Drittmittelakquise des Jobcenters Münster 
 
Das Jobcenter Münster hat sich zur Umsetzung der lokalen aktiven Arbeitsmarktpolitik und Au s-
weitung der Fördermöglichkeiten für die Leistungsberechtigten an diversen Projekten  (s. Anlage) 
im Rahmen der neuen ESF -Förderperiode bzw. an offerierten Bundesprogrammen beteil igt bzw. 
selbst entsprechende Anträge gestellt. Die neue ESF-Förderperiode sieht unter anderem die Auf-
forderung nach Kooperationsverbünden zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit sowie 
Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aufgenomm en worden. Durch die Ei n-
bindung der verschiedenen Akteure der Arbeitsmarktintegration soll der regionale Bedarf des 
Arbeitsmarktes stärker berücksichtigt und eine Arbeitsmarktintegration b enachteiligter Personen 
individuell und strukturell erleichtert werden. Im Vordergrund steht die Wirkung für die Zielgru p-
pen, die auch in Form von quantifizierbaren Output - und Ergebnisindikatoren nachgewiesen wer-
den muss. Zur Realisierung der Projekte ist es teilweise erfo rderlich, dass das Jobcenter die für 
die Projektförderung benötigten Eigenmittel durch Stellenanteile einbringt. Diese Stellenanteile 
müssen im Gegensatz zu früheren Projektfö rderungen immer in einem Mindestumfang von 0,25 
Vollzeitäquivalenten eingebracht werden. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen konnten 
bereits jetzt  rund 6,3 Mio. Euro an zusätzlichen Finanzmitteln in die Region geholt werden. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage:  
Kurzbeschreibung der Projekte

V_0685_2015_Anlage

24901 Zeichen

1 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0685/2015 
 
Kurzbeschreibung der Projekte Jobcenter 2015ff. 
 
1. ESF Bundesprogramm zur Reduzierung der Langzeita rbeitslosigkeit 
 
 
Ziel des Programms ist es, arbeitsmarktferne langze itarbeitslose Leistungsbeziehende im 
SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. 
 
Erreicht werden soll dieses durch: 
 
• gezielte Betriebsakquise , d.h. spezielle Akquisiteure in den Jobcentern 
gewinnen und beraten Arbeitgeber für und bei der Ei nstellung von Personen 
der Zielgruppe.  
• durch intensives Coaching  der Arbeitnehmer/innen nach 
Beschäftigungsaufnahme.  
• durch finanziellen Ausgleich  der individuellen Minderleistung an den 
Arbeitgeber (Lohnkostenzuschuss). 
 
a. Inhalte 
 
• Phase I „vor Programmbeginn“ 
 
In der ersten Phase finden vorbereitende Maßnahmen statt, die zwar im 
Rahmen des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitsl ose nicht zwingend 
vorgeschrieben sind, aber diesseitig für erforderli ch und zielführend erachtet 
werden. Im Mittelpunkt steht dabei ein vorbereitend endes Coaching der 
potenziellen Teilnehmenden durch das Perspektivzent rum des Jobcenters. 
Das Perspektivzentrum lädt die von den Jobcoaches i dentifizierten, potenziell 
geeigneten Leistungsberechtigten sukzessive ein und  führt eine 
Einstiegsberatung durch. Hierbei soll ein Beziehung saufbau zwischen dem 
Coach und dem Leistungsberechtigten stattfinden.  
 
Der Betriebsakquisiteur (BAK) wird ebenfalls in den  vorbereitenden Prozess 
eingebunden, indem er z. B. mögliche Arbeitsfelder vorstellt oder bei 
Leistungsberechtigten, die bereits das Ziel der Ste llensuche verfolgen, 
unterstützend aktiv wird - er spricht z. B. Arbeitg eber initiativ an oder sucht für 
und zusammen mit den Leistungsberechtigten nach Arb eitsstellen (= 
assistierte Vermittlung). Der Jobcoach behält die h oheitlichen Aufgaben und 
erhält vom Perspektivzentrum regelmäßig eine Rückme ldung über den 
Verlauf des Vermittlungsprozesses. Diese vorbereite nde 
Unterstützungsdienstleistung findet nicht nur vor d em Programmstart des 
ESF-Bundesprogramm für LZA (in Münster 01.07.15), s ondern im gesamten 
Zeitraum der Tätigkeit des Betriebsakquisiteurs (01.07.15 bis 30.06.17) statt. 
 
Die oben beschriebene „Vorschaltung“ zum offizielle n Programm wird als 
sinnvoll erachtet, da für eine nachhaltige Beschäft igungsaufnahme- und 
Begleitung ein gut ausgeprägtes Vertrauensverhältni s zwischen dem 
Leistungsberechtigten, dem Coach und dem BAK essent iell ist. Um dieses 
aufzubauen, muss bereits im Vorfeld einer Beschäfti gungsaufnahme Zeit in 
das Beziehungsverhältnis investiert werden.

2 
 
• Phase II „Programmbeginn/-teilnahme“ 
 
In der zweiten Phase setzt das (eigentliche, offizi elle) ESF-Bundesprogramm 
für Langzeitarbeitslose an. Der BAK hat einen Arbei tsplatz akquiriert, der 
Arbeitgeber stellt den Teilnehmer/ die Teilnehmerin  ein und erhält einen 
Lohnkostenzuschuss (Intensivförderung oder Normalfö rderung). Begleitend 
kann der Teilnehmende noch qualifiziert bzw. bei de r Mobilität unterstützt 
werden und es findet ein begleitendes Coaching im Rahmen des vereinbarten 
Förderplans statt. 
 
Ein Rückgriff auf die Leistungen gem. § 16e SGB II ist bei diesem Projekt 
nicht erforderlich. Die Lohnkostenzuschüsse werden aus Projektmitteln 
finanziert. Zuschüsse können in Höhe von max. 75 % der Lohnkosten 
erfolgen. 
 
Zur Durchführung des Projekts werden Ressourcen im Umfang von 1,0 VZÄ 
Betriebsakquisiteur benötigt. Hier erfolgt eine 100 %ige Refinanzierung durch 
Projektmittel. Um das volle Fördervolumen auszuschöpfen zu können und den 
Projektbeginn nicht zu verzögern wurde bereits eine  entsprechende Stelle 
eingerichtet. Das begleitende Coaching wird durch d as Perspektivzentrum 
sichergestellt. Hier erfolgt eine Spitzabrechnung a us Projektmitteln der 
geleisteten Coachingstunden. Zur administrativen Ab wicklung des Projektes 
(im Rahmen von ESF - Projekten ein nicht zu untersc hätzender Aufwand bei 
allen Beteiligten) dürfen keine Projektmittel eingesetzt werden.  
 
2. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ 
 
Das Beschäftigung schaffende Projekt hat zum Ziel, die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zu 
ermöglichen und Übergänge in den ersten Arbeitsmark t zu erleichtern. Vorgesehen ist die 
Schaffung von 50 Beschäftigungsmöglichkeiten mit bi s zu 30 Wochenstunden. Die 
Beschäftigungsmöglichkeiten können bei öffentlichen  oder gemeinnützigen Trägern 
eingerichtet werden. Sie müssen „zusätzlich“ und „w ettbewerbsneutral“ sein und im 
„öffentlichen Interesse“ liegen.  
 
a. Zielgruppe: 
 
Als Zielgruppen sind im Jobcenter Münster Langzeitl eistungsbeziehende einer 
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern (33 Arbeitsplätze) und langzeitleistungsbeziehende 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitli chen Einschränkungen (17 
Arbeitsplätze) angedacht.  
 
b. Inhalte: 
 
Gefordert sind nach dem Projektaufruf flankierende Aktivitäten und ergänzende 
Leistungen der Antragsteller. Hier ist ein vorgesch altetes und begleitendes Coaching mit 
einem Beratungsschlüssel von 1:25 geplant. 
Damit die „richtigen“ Leistungsberechtigten auf den für ihre Fähigkeiten und Neigungen 
„richtigen“ Arbeitsplatz kommen sowie zur Vermeidun g von Abbrüchen wird zur 
Abklärung der Teilnahme am Bundesprogramm mit den f ormal in Frage kommenden 
Leistungsberechtigten eine Einstiegsphase durchlaufen. In dieser Einstiegsphase werden 
bis zu max. 8 Beratungseinheiten von spezialisierte n Jobcoaches des Jobcenters im 
Rahmen einer ganzheitlichen, ergebnisoffenen (zur U nterstreichung der Freiwilligkeit) 
Beratung angeboten.

3 
 
Die Beratungseinheiten beinhalten: 
 
• Auftragsklärung 
• Standortbestimmung / Profiling  
• Feststellung der Veränderungsbereitschaft / Bereit schaft zur Teilnahme am 
Programm / ggf. Erarbeitung oder Anstoß von Alternativen 
• Klärung der in Frage kommenden Beschäftigungsfelde r incl. Qualifizierungsbedarf 
• ggf. Rückgabegespräch mit originären Jobcoach 
• Aufnahme in Teilnehmerpool und Matching 
 
Als Ergänzung zur Beratung / zum Profiling soll die  im Jobcenter angewandte ABC-
Messung und/oder der Talentkompass1 als unterstütze nde Methode zum Einsatz 
kommen. Bei Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften werde n grundsätzlich alle Mitglieder 
der Bedarfsgemeinschaft einbezogen (Familienberatun g). Dort wird u. a. das Thema 
Bildungs- und Teilhabeleistungen offensiv eingebracht. Im Rahmen des Profilings und bei 
der Feststellung der Veränderungsbereitschaft werde n die kommunalen 
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sinnvoll eingebunden, um die Eingliederung 
in das Erwerbsleben zu unterstützen. 
 
Zur erfolgreichen Durchführung des Bundesprogrammes  ist während der Phase der 
Beschäftigung ein begleitendes Coaching als zentral er Baustein zwingend 
durchzuführen. Dieses begleitende Coaching wird dur ch den Jobcoach durchgeführt, der 
bereits die Einstiegsphase mit dem Teilnehmenden du rchlaufen hat. Hier ist ein 
Schlüssel von 1 VZÄ Berater/in zu 25 Teilnehmenden vorgesehen. Die Tätigkeit des 
Jobcoaches im begleitenden Coaching liegt insbesond ere in der Beratung und 
Einzelfallhilfe. Der Prozess wird so gestaltet, das s der Coach den Teilnehmer/innen 
aktivierend und motivierend zur Seite steht. Grunds ätzlich ist das Coaching als Hilfe zur 
Selbsthilfe ausgelegt. 
 
Elemente des begleitenden Coaching sind: 
 
• Reflexion des Arbeits- und Sozialverhalten 
• aufsuchende Sozialarbeit 
• Unterstützung beim Aufbau von persönlichen Netzwer ken  
• Steigerung der Selbsthilfepotenziale 
• Meilensteingespräche 1. Arbeitsmarkt und Qualifizi erung 
• Gruppenberatung 
• Moderation von Konflikt und Feedbackgesprächen mit  Arbeitgebern 
 
Bezogen auf die Einbindung der kommunalen Eingliede rungsleistungen gilt für das 
begleitende Coaching ähnliches wie bereits bei der Einstiegsberatung ausgeführt. Hier 
kommt allerdings der Stabilisierung der Teilnehmend en und der Steigerung des 
Selbsthilfepotenzials eine größere Bedeutung zu. Au ch der Aufbau persönlicher 
Netzwerke kann dadurch maßgeblich unterstützt werde n. Da der Jobcoach schon in der 
Einstiegsberatung mögliche Themen und Beauftragungs felder ausgemacht hat, kann er 
darauf beim begleitenden Coaching zurückgreifen und  zeitnah Prozesse anstoßen und 
kontinuierlich begleiten. Ihm kommt damit eine Schl üsselfunktion bei der Umsetzung der 
kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II zu. Die Leistungen können im 
Zusammenspiel mit der geförderten Beschäftigung qua si ihren gesetzlichen Auftrag in 
Gänze erfüllen. 
                                                
1 ABC-Messung und der Talentkompass sind Methoden bzw. Werkzeuge u. a. zur. Identifizierung eigener 
Stärken und Berufsfelder.

4 
 
Zur Schaffung von Übertritten in den 1. Arbeitsmark t während und im Anschluss an die 
geförderte Beschäftigungsphase wird der Arbeitgeber  und Vermittlungsservice (AGVS) 
des Jobcenters eingebunden. Die Meilensteingespräch e bzw. Gruppengespräche 
werden optional unter Beteiligung des AGVS durchgeführt werden. 
 
Als weitere ergänzende Leistungen sind die Kostenüb ernahme von Qualifizierung, 
Investitionskostenzuschüsse zum Aufbau von Beschäft igungsmöglichkeiten und weitere, 
sinnvolle Förderungen, die nicht vom SGB II gedeckt  sind, geplant. Die Finanzierung 
erfolgt aus dem Eingliederungstitel sowie aus berei ts für die aktive Arbeitsmarktpolitik 
bereitgestellten kommunalen Mitteln. 
 
3. „Move and Work“ (Integration durch Austausch – IdA) 
 
a. Zielgruppe  
 
Das Programm IdA richtet sich an beanchteiligte Jugendliche und junge Erwachsene von 
18-35 Jahren. In Münster sind folgende Zielgruppen angesprochen:  
 
• (Langzeit)arbeitslose junge Erwachsene ab 20 Jahre n ohne Berufsausbildung, die 
durch einen Auslandsaufenthalt ihre berufliche Orie ntierung und 
Ausbildungsfähigkeit verbessern und deshalb Chancen  auf eine betriebliche 
Ausbildung erhalten können. 
• Junge Erwachsene, die trotz Ausbildung und/oder Be rufspraxis aufgrund 
persönlicher Problemlagen oder Krisen einen schlech ten Zugang zum 
Arbeitsmarkt haben und die durch Erfahrungen im Ausland ihr Selbstbewusstsein, 
ihre Leistungsfähigkeit und ihre Wettbewerbssituation verbessern können.  
 
Ziel ist, benachteiligte junge Erwachsene auf Ausbi ldung und Arbeitswelt vorzubereiten, 
ihre Haltung und Orientierung sowie ihr Verhalten u nd ihre Kompetenzen durch 
transferierbare Fremdheitserfahrungen im europäisch en Ausland zu verbessern und 
ihren Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu begleiten. 
 
b. Inhalt  
 
An ein kontinuierliches und niedrigschwelliges Bera tungsangebot sollen gemeinsam 
(Jobcenter und Träger) durchgeführte Zukunftswerkst ätten angedockt und realisiert 
werden. Diese verfolgen das Ziel, durch professione lle Unterstützung berufliche 
Perspektiven abzuklären und in Bezug auf individuel l passende Förderinstrumente zu 
beraten. Ein der Zielgruppe entsprechendes, attrakt ives Format soll hierfür entwickelt 
werden (z. B. Skype-Interviews mit Jugendlichen aus dem europäischen Ausland, social-
media-Workshops, Betriebsbesichtigungen, anonyme Be werbung testen,  etc.). Dies 
geschieht vor folgendem Hintergrund:  
 
• Die im Jobcenter der genannten Zielgruppe zuzuordn enden jungen Erwachsenen 
interessieren sich nicht per se für ein Auslandspro jekt. Die erforderliche Mobilität 
macht ihnen Angst, die zwar ungern eingestanden wir d, aber schnell zu 
Abwehrmechanismen führt. Eine altersgerechte Anspra che soll in 
Zusammenarbeit mit den zuständigen Jobcoaches in Fo rm von Aktionstagen und 
(idealerweise) unter Mitwirkung von Unternehmen dur chgeführt werden. Eine 
entsprechende Ausgestaltung soll abgestimmt werden. 
• Um junge Frauen ebenso gezielt zu erreichen, werde n Angebote 
genderspezifisch vorbereitet, auch um berufliche In teressen breiter als für die 
typischen Frauenberufe aufzustellen. 
   
Um Mut für eine effektive berufliche Zielklärung un d Eignungsfeststellung zu entwickeln, 
werden bereits in der Intensivvorbereitung von IdA vor dem Auslandsaufenthalt 
berufliche Erprobungspraktika  integriert. Diese Erweiterung zu früheren IdA-Proj ekten

5 
 
führt zu einer vierwöchigen Verlängerung (insgesamt  13 statt 9 Wochen) und verfolgt 
folgende Ziele: 
 
• Frühzeitige Auseinandersetzung mit den (realisierb aren) Zielen, und Planung der 
notwendigen Entwicklungs- sowie Investitionsbedarfen 
• Ziele schneller konkret auszurichten 
• Einbindung von (Ausbildungs-) Betrieben, um den „v orher-nachher“ Blickwinkel 
einnehmen zu können 
 
So groß die Chancen, so herausfordernd sind auch di e Anforderungen und damit auch 
Risiken für die Teilnehmenden. Sicherheit – wenn nicht in der Person selbst vorhanden – 
muss durch Information, interkulturelles Handlungst raining sowie auch durch eine 
engmaschige Betreuung gewährleistet sein. Anstelle weit verstreuter Unterkünfte in 
Gastfamilien werden die Teilnehmenden konzentriert in eigenen Wohnungen 
untergebracht. Dies erleichtert die Erreichbarkeit und Betreuungsqualität und reduziert 
die Sorge der Jugendlichen, den Schritt ins Ausland zu wagen. 
 
In der Nachbetreuungsphase werden Teilnehmende ihre  erworbenen Erfahrungen 
öffentlichkeitswirksam präsentieren. Ein entsprechendes Format (Messe, Tag der offenen 
Tür, Einbindung der transnationalen Projektpartnerp artner/Praktikumsbetriebe, etc.). Die 
Nachbetreuungsphase integriert weitere Praktika – e ntweder bei den bereits im Vorfeld 
kontaktierten Betrieben oder in neuen, geeigneten Unternehmen.  
Die zeitlichen Abläufe orientieren sich am Schuljah reskalender, so dass mit einem Start 
in 2015 der Ausbildungsbeginn 2016 avisiert ist. Di e Inhalte orientieren sich an den 
berufsorientierenden, übergreifenden sowie berufsüb ergreifenden und berufsbezogenen 
Fachkompetenzen. Förderunterricht wird in den Projektablauf integriert. 
 
Insgesamt handelt es sich um ein kontinuierliches A ngebot für rund 80 Jugendliche und 
junge Erwachsene. Darin enthalten sind Auslandprakt ika in Großbritannien und Spanien 
in 6 Durchläufen mit je 15 Teilnehmenden. 
Für das Projekt stellt das Jobcenter die notwendige n Eigenmittel in Form von 1,0 VZÄ. 
Diese sind aufgeteilt in 2 x 0,25 VZÄ sozialpädagog ische Beratung, 0,25 VZÄ Jobcoach 
(arbeitgeberorientiert) im Arbeitgeber- und Vermitt lungsservice sowie 0,25 VZÄ 
Projektsteuerung, angesiedelt im Maßnahmemanagement  (MMM) des Jobcenters. Eine 
noch nicht quantifizierbare Refinanzierung besteht darin, dass ggf. auch Teilnehmende 
aus dem Umland in das Projekt einmünden. Hierfür ha ben die entsprechenden 
Grundsicherungsstellen einen Beitrag zu leisten. 
 
4. „Zukunft wagen“ (Integration statt Ausgrenzung – IsA) 
 
a. Zielgruppe 
 
• Frauen zwischen 20 und 35 Jahren aus unterschiedli chen Herkunftsländern mit 
sehr geringen Sprachkenntnissen, die noch keinen In tegrationskurs absolvieren 
können und arbeitsmarktfern sind. Sie haben einen n iedrigen Bildungsgrad, 
selten eine Berufsausbildung und trotz Arbeitsmarkt zugang kaum bzw. keine 
beruflichen Erfahrungen, da sie in der Regel verhei ratet sind und mehrere 
schulpflichtige Kinder haben, die sie versorgen müs sen. Diese Frauen sollen an 
ersten niederschwelligen Sprach- und Sozialangebote n teilnehmen und durch 
Netzwerkpartner zeitnah und kultursensibel gefördert werden.  
 
• Frauen zwischen 18 und 50 Jahren, die an der Kompe tenz- und Potentialanalyse 
teilnehmen sollen. Sie haben im Heimatland oft eine n Schul-, Berufs- oder 
Studienabschluss erworben, der jedoch formal nicht (oder nur zum Teil) 
anerkannt wurde. Da diese Frauen über einen längere n Zeitraum keiner 
regelmäßigen Arbeit nachgegangen sind, tritt bei ihnen eine Entfremdung von der 
Arbeitswelt ein. Für die Anerkennung oder Bewertung  ihrer beruflichen 
Kompetenzen, die (zumeist ohne formalen Abschluss) durch Erwerbstätigkeit im

6 
 
Herkunftsland erworben wurden, gibt es kaum anerkan nte Instrumente. Die 
versteckten Ressourcen und Potentiale gilt es zu en tdecken und weiter zu 
entwickeln. 
 
• Schwerpunktzielgruppe: Frauen zwischen 18 und 40 J ahren – wie in Zielgruppe 2 
–, die vorwiegend aus Ost- und Südeuropa, dem Nahen  Osten, vereinzelt auch 
aus Afrika und Südamerika stammen, die arbeitsmarkt relevante 
Entwicklungsfähigkeiten besitzen. Um erfolgreich au f dem ersten Arbeitsmarkt 
integriert zu werden, benötigen sie noch eine sprac hliche Optimierung und/oder 
eine (weitere) berufliche Basisqualifikation. Verei nbarkeit von Familie und Beruf, 
die Schaffung von adäquaten Übergängen zwischen den  vorhandenen 
Angeboten sowie eine enge Vernetzung mit den Akteur en des Arbeitsmarktes 
sollen diesen Frauen zum Erfolg verhelfen.  
 
b. Inhalte 
 
Das Programm ist durch einen modularen Aufbau gekennzeichnet. 
 
• Modul 1: Teilnehmerakquise und Einstiegssprechstun de (Zielgruppen 1-3) 
 
→ dezentrale Termine für Einstiegssprechstunden in den Stadtteilen 
→ erste Abklärung von Bedarfen (wird im weiteren Projektverlauf von 
muttersprachlichen Mentorinnen übernommen) 
→ Motivation für niedrigschwellige, wohnortnahe Sprachangebote, wenn I-
Kurs noch nicht realisierbar (Frauen aus Zielgruppe 3) 
→ Schulung der Mentorinnen  
→ Sichtung und Aufbereitung von INFO-Material zu Angeboten/ 
Sprachkursen in den Stadtteilen 
• Modul 2: Kultursensible Kompetenzfeststellung (Zie lgruppen 2-3) 
 
→ Zwei Wochen, ca.3 Tage à 4 Unterrichtseinheiten sowie Auswertung 
→ 1/4-jährlich mit je ca. 10 Teilnehmerinnen, insgesamt 10 Durchgänge 
 
• Modul 3: Teilnehmerbezogene Begleitung und Qualifi zierung (Zielgruppen 2-3), z. 
B. 
 
„Offenes Forum“: Treffpunkt und Beratung (1x pro Woche 4 Stunden) 
 
→ Themenschwerpunkte: 
o Jobinterviews, Unternehmensfrühstücke 
o Freizeit- und Kulturaktivitäten 
o Selbstmanagement, Orientierung, Rolle, Identität 
o Empowerment, Diskriminierungerfahrung und Strategi en gegen 
Rassismus und Gewalt 
→ Einbindung von Expertinnen und Mentorinnen 
→ Koordination mit Kooperationspartnern 
 
"Thematische Teilprojekte" (jeweils 1/2 Jahr mit 10 Frauen pro Teilprojekt; sechs 
Durchläufe, insg. 60 Frauen).  Eine erste Zwischenauswertung soll nach 6 
Monaten Laufzeit mit Mentorinnen und Kooperationspartnern realisiert werden. 
Teilprojekte werden z. T. ins Qualifizierungsmodul „ Interkulturelle Lernwerkstatt “ 
integriert.

7 
 
 
→ Themenschwerpunkte: 
o Elternkompetenz 
o Sprachkompetenz 
o Gesundheit 
o (Wieder)Einstieg 
/square4 Zielklärung 
/square4 Abschlüsse, informelle Kompetenzen, Profil 
/square4 Landkarte des Einstiegs: Arbeitspraxis (Ernstfall testen, 
Betreuung erproben) 
/square4 Anschlussförderungen (wie Umschulung, Anpassungs-,  
Aktivierungs- und Qualifizierungsmodule, 
Bewerbungsmanagement) koordinieren und flankieren 
/square4 in Unternehmen begleiten (Beratungsgespräche, 
Firmenbesichtigungen, Vermittlung und Moderation von 
Praktika, Netzwerkkarte, Krisenkoffer)  
/square4 bei Anschluss: mobile Sprechstunde für Teilnehmer und 
Betrieb 
 
• Modul 4: Diversity-Beratung von Unternehmen und ku ltursensibles Matching 
 
→ gezielte Ansprache von Unternehmensvertreterinnen unter den 
Gesichtspunkten:  
o Abbau von Vorbehalten (interkulturelle Öffnung dur ch Aufbau von 
Diversity-Strategien) 
o Gewinnen von Mentorinnen mit Migrationshintergrund  
o Unternehmensbesichtigungen 
o Kontinuierliche Beratungssprechstunde und Mediatio nsangebote 
für Unternehmen 
o Unternehmensbotschafter 
o Seniors 
o Vermittlung in Praktika 
→ Thematische Inputs (ca.1 Mal im Monat Programmpunkt für 
Unternehmen):  
o Info-Abende z. B. im kulturellen Umfeld (z. B. Mos chee) 
o Vernetzungstreffen zusammen mit interkulturellen A kteuren und 
Teilnehmerinnen 
o interkultureller Input (kulturell-religiöse Tradit ionen und Einfluss auf 
Arbeit) 
o Sprachprogression und Modelle der Sprachförderung im Job 
(Tandems, Online-Lernen, ESF-BAMF Beschäftigte etc.) 
o Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Arbeitszeitmo delle, 
Betreuung auch in Randzeiten, betr. Entlastungsangebote) 
o kultursensible Personalentwicklung: Auswahlverfahr en und 
Potenzialbeurteilung;  
o Impulsberatung bei Unternehmensstammtischen (inter kulturelle 
Sensibilisierung von MitarbeiterInnen, interkulturelles 
Konfliktmanagement, Ambiguitätstoleranz, betriebliche Mentoren, 
interkulturelle Events)

8 
 
 
Für das Projekt erbringt das Jobcenter die notwendi gen Eigenmittel in einem 
Stellenumfang von 0,75 VZÄ ein. Eine Refinanzierung  aus Projektmitteln erfolgt nicht. 
Für die zusätzlichen Aktivitäten(Qualifizierung) werden Mittel aus dem Eingliederungstitel 
des Jobcenters bereitgestellt.  
 
5. „Passt“ (Münstersche Initiative für Erwerbsarbei t nach Maß für Menschen mit 
Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte) 
 
a. Zielgruppe 
 
Arbeitslose Schwerbehinderte oder ihnen nach § 2 Ab s. 3 SGB IX Gleichgestellte, die in 
Münster leben. 
 
Ziel ist, durch eine rechtskreisübergreifende Initi ative und Kooperation in einem 
strukturierten Prozess die potenziell vorhandene be triebliche Arbeitskräftenachfrage und 
die Ressourcen der Arbeit suchenden Projektteilnehm enden zu identifizieren, zu 
aktivieren und zusammenzuführen. Weiteres Ziel ist es, die im Projekt neu entwickelten 
erfolgreichen Methoden und Erkenntnisse in das Rege lgeschäft der Beteiligten zu 
überführen. 
 
b. Inhalte 
 
Die Strategien und Aktivitäten des Projektes setzen  analog zur Zielsetzung des 
Vorhabens konsequenterweise zeitgleich auf der betr ieblichen wie der 
teilnehmerbezogenen Ebene an. 
 
Auf der betrieblichen Seite zielt das Projekt auf d ie Veränderung gewohnter Denkmuster 
von Unternehmen bei der Analyse ihres Arbeitskräfte bedarfes und der 
Personalgewinnung bzw. -auswahl ab. Mit einer durch  eine Werbeagentur entwickelten 
Kampagne werden Unternehmen angesprochen, die ein I nteresse daran haben könnten, 
ihre personellen Herausforderungen auf innovative A rt und Weise zu lösen: Statt Stellen 
mit der gewohnten Schablone von klassischen Berufsb ildern und zugrunde liegenden 
Qualifikation auszuschreiben, werden sie im Rahmen des Projekts durch eine 
professionelle Beratung in die Lage versetzt, ihre betriebliche Abläufe und Strukturen 
unter dem Aspekt von zu erledigen Aufgaben analysie ren zu können sowie auf dieser 
Grundlage leistungsgerechte Stellenprofile für Mens chen mit Schwerbehinderung zu 
entwickeln und bei künftigem Bedarf auszuschreiben. 
 
Auf Seiten der Teilnehmenden des Projektes erfolgt ab Projektstart eine schrittweise 
persönliche Aktivierung, die einhergeht mit der (We iter-)Entwicklung von Kompetenzen 
für Beruflichkeit. Dies geschieht im Rahmen einer i ntensiven Einzelberatung und im 
Rahmen von regelmäßig stattfindenden Weiterbildungs tagen bei Lernen fördern e. V. 
und individuell vereinbarten Praktika bei potenziellen Arbeitgebenden. 
 
Die Entwicklung der beruflichen Zielvorstellungen der Teilnehmenden nimmt auch Bezug 
auf die Arbeitsplatzprofile, die gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen und 
parallel zum Profilingprozess der Teilnehmenden von  Lernen fördern e. V. entwickelt 
werden. Diese Verknüpfung hat motivierende Wirkung und ist für die beraterische Arbeit 
mit den Teilnehmenden handlungsleitend. Konkret bed eutet dies, dass die passgenau 
(weiter-)entwickelten bzw. profilierten Ressourcen der Teilnehmenden des Projektes – 
bezogen auf den Einzelfall – mit den Anforderungen und Optionen der neu entwickelten 
Arbeitsplätzen verknüpft werden.      
 
Im Anschluss an dieses „theoretische Matching“ könn en Orientierungspraktika  zur 
intensiven Erprobung im Rahmen von Probearbeitsverh ältnissen gem. § 46 SGB III 
durchgeführt werden. Sie werden genutzt, um die ent wickelten Kompetenzen und

9 
 
Anforderungen in ihrer Komplexität im betrieblichen  Arbeitsalltag sichtbar und gestaltbar 
zu machen. 
 
Das Projekt wird in drei Durchläufen mit je 9 Teilnehmenden durchgeführt.  
 
Die Finanzierung des Projekts wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe realisiert. Das 
Jobcenter hat als Antragsteller die Gesamtkoordinat ion und Verantwortung für die 
rechtmäßige Durchführung des Projektes. Dies beinha ltet eine Steuerungsfunktion, die 
Mittelanforderung und Abrechnung sowie damit einher gehend die 
Verwendungsnachweisprüfung und Berichtslegung. Für diesen Aufwand werden keine 
Projektmittel bereitgestellt. 
 
 
6. Öffentlich geförderte Beschäftigung Land II 
 
Ziel der Förderung  ist die Verbesserung der sozialen und beruflichen T eilhabe 
arbeitsmarktferner Personengruppen im SGB II und ei ne langfristige bzw. dauerhafte 
Integration besonders benachteiligter Zielgruppen d es Arbeitsmarktes in das 
Erwerbsleben. 
 
Zielgruppe  sind besonders benachteiligte Personen im SGB II. I m Fokus stehen 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II, die ohne diese Förderung mittelfristig 
keinen Zugang in das Erwerbsleben finden. 
 
Hier sind neben der Beschäftigung für max. 24 Monat e bei gemeinnützigen bzw. 
öffentlichen Trägern ein begleitendes Coaching und Qualifizierungen Bausteine der 
Förderung.

Beratungsverlauf (1)

28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0685/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37