V/0685/2015
Darstellung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Jobcenter Münster – aktueller Stand
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
15868 Zeichen
V/0685/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Darstellung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Jobcenter Münster – aktueller Stand
Beratungsfolge
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
I. Ausgangslage
Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, Menschen von der Hilfeleistung unabhängig
zu machen. Dies soll in der Regel durch Aufnahme oder Wiederaufnahme einer auskömmlichen
und Hilfe unabhängig machenden Beschäftigung erfolgen. Es zeigt sich aber immer stärker, dass
der Anteil direkt vermittlungsfähiger Leistungsbeziehender sinkt. Nicht selten sind eine oder meh-
rere Einschränkungen vorhanden, die eine sofortige und vor allem auch nachhaltige Integration in
den ersten Arbeitsmarkt verhindern.
Viele Menschen beziehen daher über viele Jahre Lei stungen der Grundsicherung für Arbeit. In
der Abbildung 1 ist die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit 1 deutschlandweit, in NRW sowie
in Münster dargestellt.
1 Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
Vorlagen-Nr.:
V/0685/2015
Auskunft erteilt:
Herr Bierstedt
Ruf:
60918-300
E-Mail:
Bierstedt@stadt-muenster.de
Datum:
14.10.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0685/2015
Abbildung 1 - Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen (Rechtskreis SGB II)
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen des Rechtskreises SGB II beträgt in
Münster im Jahr 2014 53,2 %. Wie aus dem vorherigen Diagramm ersichtlich ist, liegt der Wert
damit unter dem Landes-, aber über dem Bundesdurchschnitt. Bis 2012 lag der Anteil noch unter
dem Bundesschnitt.
Abbildung 2 - Zeitreihe der Langzeitarbeitslosen nach Dauer der Arbeitslosigkeit (Rechtskreis SGB II)
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer vo n zwei bis unter vier Jahren ist seit 2010
kontinuierlich angestiegen. In den vergangenen zwei Jahren hat zudem die Zahl derer zug e-
nommen, die bereits seit vier Jahren und länger arbeitslos sind. Es lässt sich insofern feststellen,
dass die Anzahl der Leis tungsbeziehenden, bei denen eine verfestigte Arbeitslosigkeit eingetr e-
ten ist, deutlich zunimmt.
3
V/0685/2015
Abbildung 3 – Altersstruktur
Hinsichtlich der Struktur der Langzeitarbeitslosen lässt sich festhalten, dass im Vergleich zur A r-
beitslosigkeit insgesamt gerade ältere Leistungsbezieher von Langzeitarbeitslosigkeit betro ffen
sind. Die Gruppe der unter 25 -Jährigen nimmt hingegen nur einen kleinen Teil der Langzeita r-
beitslosen ein.
Die geschlechterspezifische Betrachtung ergibt, dass 55,6 % aller Arbeitslosen und 56,1 % der
Langzeitarbeitslosen männlich sind. Demgegenüber steht ein Anteil der Frauen von 44,4 % bei
allen Arbeitslosen und 43,9 % bei den Langzeitarbeitslosen.
Der Arbeitsmarkt zeigt sich insgesamt in einer guten Verfass ung. Die Entwicklung der sozialve r-
sicherungspflichtigen Beschäftigung befindet sich auch in Münster im Aufwärtstrend.
Abbildung 4 - Entwicklung der Beschäftigung
4
V/0685/2015
Auf der anderen Seite ist erkennbar, dass trotz der vorstehend en Entwicklung nicht alle Me n-
schen an der positiven Entwicklung partizipieren. Ein Grund für diese Entwicklung ist die stetig
wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften mit Fach -, Spezial- oder Expertenwissen. Zum Be i-
spiel werden im kaufmännischen Bereich Mit arbeiterInnen mit vertieften Kenntnissen im Pers o-
nal-, Arbeits- und Steuerrecht gesucht.
Insgesamt knapp 12 % (17.723 Personen) aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im
Helferbereich tätig. Zwar wurden in den letzten Jahren auch in diesem B ereich Arbeitsplätze ge-
schaffen (+1,2 Prozent = 208 Arbeitsstellen), jedoch weitaus weniger als in den Bereichen, in
denen fundierte Fachkenn tnisse und Fertigkeiten nachgefragt werden (+ 1,9 Prozent = 2.553
Arbeitsstellen). Hinzu kommt, dass auch in den so genannten Helferberufen das Anforderung s-
profil nicht geringer geworden ist. Neben zeitlicher Flexibilität (z.B. Arbeiten in Mehrschichtsyst e-
men) werden auch hohe Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit g e-
stellt (z.B. permanentes Stehen, Akkordarbeit).
Dies bedeutet insbesondere für geringqualifizierte Menschen, deren gesundheitlichen Ressou r-
cen b egrenzt sind oder die aufgrund von Betreuungsaufgaben nicht im vollen Umfang zeitlich
flexibel ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen kön nen, dass sie in Münster nur geringe Chancen
auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben.
Diese Problematik aufgreifend wurden in den vergangenen Jahren verschiedene gesetzliche R e-
gelungen und Sonderprogramme ins Leben gerufen, die Beschäf tigungsmöglichkeiten für die
betroffenen Persone nkreise beinhalten und damit auch zumindest vorübergehend eine soziale
Teilhabe durch Beschäftigung ermöglichen. Die Bezeichnung „öffentlich geförderte Beschäftigung
(ögB)“ ist grundsätzlich ein Oberbegriff. Mit diesem Bericht sollen die bestehenden Regelu ngen
sowie die vorhandenen Programme und Projekte, die in der Stadt Münster umgesetzt werden,
dargestellt werden.
II. Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) allgemein
Unter dem Begriff öffentlich gefördert er Beschäftigung (ögB) subsumieren sich verschiedene a r-
beitsmarktpolitische Instrumente. Bei sehr weiter Auslegung können darunter auch alle Förd e-
rungen an Arbeitgeber (z. B. Eingliederungszuschüsse) zur Beschäftigung von Arbeitslosen d a-
runter verstanden w erden. Diese geförderten Beschäftigungen können auf dem ersten Arbeit s-
markt bestehen oder aber gesonderte, für bestimmte Zielgruppen geschaffene, Beschäftigung s-
möglichkeiten sein. Unter Letztere fallen insbesondere Arbeitsg elegenheiten nach § 16d SGB II
oder z. B. das Programm der Landesregierung zur Förderung von öffentlicher Beschäft igung in
Verbindung mit einer Förderung gem. § 16e SGB II.
Generell ist es gebräuchlich die öffentlich geförderte Beschäftigung in zwei Förderbereiche aufzu-
teilen:
Beschäftigung schaffende Förderung
Beschäftigung begleitende Förderung
↓
In der Regel Förderung bei gemeinnützigen
oder öffentlichen Trägern
In der Regel Förderung von bestehenden,
regulären Beschäftigungsverhältnissen bei
erwerbswirtschaftlich orientierten Unterneh-
men
Bei den Beschäftigung schaffenden Förderungen werden oftmals besondere Anforderungen an
die Beschäftigungsverhältnisse selbst gestellt. So sollen die Arbeiten i. d. R. „zusätzlich“, „im öf-
fentlichen Interesse“ und „wettbewerbsneutral“ sein.
5
V/0685/2015
Die Rechtsnorm des § 16e SGB II „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ bekommt im Kontext von
öffentlich geförderter Beschäftigung eine besondere Bedeutung, da sich Projekte häufig nur in
Kombination mit einer Förderung nach § 16e SGB II realisieren lassen.
Beispielsweise können erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mit multiplen und besonders
schweren Vermittlungshemmnissen nach dem § 16e SGB II durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
gefördert werden und erhalten auf diese Weise die Chance, in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis2 mit einem Zuschuss von bis zu 75% des Arbeitsentgelts einzumünden.
Voraussetzung der Förderung ist neben der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit (§ 18 SGB III)
das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten des Bewe r-
bers in Form von mindest ens zwei Vermittlungshemmnissen. Darüber muss eine mindestens 6 -
monatige Aktivierungsphase vorangegangen sein, in welcher auf der Grundlage einer Einglied e-
rungsvereinbarung und unter Nutzung von Eingliederungshilfen die Integration in den Arbeit s-
markt erfo lglos versucht wurde. Am Ende dieser nicht erfolgreichen Aktivierungsphase muss
dann eine Prognoseentscheidung dergestalt erfolgen, dass innerhalb der nächsten 24 Monaten
eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Förderung nach § 16e SGB II vo-
raussichtlich nicht realisiert werden kann.
Für beide o. g. Förderbereiche sind von Seiten des Bundes und des Landes NRW Projektau frufe
erfolgt, an denen sich das Jobcenter Münster beteiligt. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt
Münster 2013 entschi eden, für das Landesprojekt die erforderlichen flankierenden kommunalen
Finanzmittel bereitzustellen (V/0420/2013). Weiter hat der Rat der Stadt Münster in 2014 b e-
schlossen, dass über den Einsatz kommunaler Mittel hinaus die öffentlich geförderte Beschäft i-
gung für das Landesprojekt mit jährlich 96.000,00 € flankierend unterstützt wird und 15 -20 Per-
sonen pro Jahr in öffentlich geförderte Beschäftigung einmünden so llen. Für das Landesprojekt
zur öffentlich geförderten Beschäftigung und die kommunale Initiative sind Mittel des Jobcenters
zur Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II mit den dort genannten rechtl ichen
Voraussetzungen einzubringen. Die höchst zulässige Fördersumme beträgt gem. § 46 SGB II
max. 20% des Eingliederungstitels des Jobcenters für Förderungen nach §§ 16e und 16f SGB II 3
(gesetzliche Fallzahlbeschränkung). Dies bedeutet auf Basis des Eingliederungstitels 2015 eine
finanzielle Obergrenze von rd. 1.9 Mio. Euro. Verausgabt werden für diese Instrumente in 2015
ca. 1,0 Mio. Euro. Bei durchschnittlichen Kosten von rd. 1.750,00 € / Monat und keinen Mittela n-
satz nach § 16f SGB II können durch das Jo bcenter max. 90 Personen jahresdurchschnittlich
gefördert werden.
III. Öffentlich geförderte Beschäftigung in Münster
1. Umsetzung des § 16e SGB II in der Fassung bis zum 31.03.2012
Förderung von Arbeitnehmern bis max. zum Eintritt in die Altersrente. Hier fördert das Jobce nter
aktuell noch 52 Arbeitnehmer. Diese Förderungen werden vom Bund ausfinanziert. Nicht verau s-
gabte Mittel können nicht für andere Förderungen eingesetzt werden. Das Jahresvol umen liegt
bei knapp 747.000,00 €.
2. Umsetzung des § 16e SGB II in der neuen Fassung
In der neuen Fassung werden aktuell 33 Personen nach § 16e SGB II gefördert. Dies entspricht
einem Finanzvolumen in 2015 von ca. 510.000,00 €.
3. ESF–Förderprogramm des Landes (Bewilligungszeitraum 01.01.14 – 30.09.15) ögB Land I
Im April 2014 mündeten 15 Teilnehmer in das Projekt ein. Bedingt durch zwei Abbrüche im A pril
sowie im September konnten weitere 2 Arbeitnehmer auf die freigewordenen Plätze vermittelt
werden und an dem Projekt teilnehmen. Diese Arbeitsverhältnisse wurden gem. § 16e SGB II
2 ausgenommen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
6
V/0685/2015
gefördert. Zusätzlich wurden weitere kommunale Mittel aus eingesparten Kosten der Unterkunft
(KdU) für begleitende Bausteine (Qualifizierung, Coaching usw.) zur Verfügung gestellt.
4. ESF-Förderprogramm des Landes (Bewilligungszeitraum 01.01.16 – 31.03.18) ögB Land II
Im Zuge des o. a. Förderprogramms des Landes wird die QuadA (Qualifizierung durch Arbeit)
einen weiteren Antrag beim Land NRW stellen. Geplant ist eine Förderung ab 01. 01.2016 (Ein-
stellung der Arbeitne hmer zum 01.04.2016) im Umfang von 15 zu fördernden Arbeitnehmern.
Auch hier erfolgt eine Förderung der Arbeitsverhältnisse aus § 16e SGB II. Zusätzlich sollen
kommunale Mittel aus eingesparten KdU eingesetzt werden.
5. ögB kommunal
Aufgrund des o.g. Ratsbeschlusses aus 2014 konnten seitdem insgesamt 12 weitere Förderu n-
gen gem. § 16e SGB II im Umfang von 12 eingestellten Arbeitnehmer realisiert werden. Fünf wei-
tere Förderanfragen liegen vor, so dass davon auszugehen ist, das s der Ratsbeschluss volli n-
haltlich in 2015 umgesetzt wird.
6. ESF Bundesprogramm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit
Das Jobcenter Münster wird sich darüber hinaus an dem durch den ESF geförderten Bundespr o-
gramm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit beteiligen.
a. Zielgruppe
Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die
seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen arbeitslos sind,
mindestens 35 Jahre alt sind und
über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen und
bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise
voraussichtlich nicht erreicht werden kann.
Das Jobcenter Münster hat aufgrund der lokalen Arbeitsmarktverhältnisse 55 Förderfälle (=
zu fördernde Beschäftigungsverhältnisse) beantragt und bewilligt bekommen. Davon sind 45
Normalfälle und 10 Intensivförderfälle. Letztere unterscheiden sich von den Erstgenannten
dadurch, dass die Arbeitslosigkeit bei den zu fördernden Personen seit über 5 Jahren b e-
steht.
Ziel des Programms is t es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende im
SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren (weitere Details siehe Anl a-
ge 1).
7. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“
Das Jobcenter ist dem Teilnehmerwettbewerb des Bundesm inisteriums für Arbeit und Soziales
gefolgt und hat sich am Wettbewerb mit einem Konzept beteiligt. Hier konnte das Jobcenter
Münster mit seinem Ko nzept überzeugen und wurde mit 104 weiteren Jobcentern ausgewählt,
einen entsprechenden Antrag beim Bundesver waltungsamt zu stellen. Von dort ist der entspr e-
chende Bewilligungsbescheid am 08.10.2015 im Jobcenter eingegangen.
Das Beschäftigung schaffende Projekt hat zum Ziel, die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zu
ermöglichen und Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Vorgesehen ist die Schaf-
fung von 50 Beschäftigungsmöglichkeiten mit bis zu 30 Wochenstunden. Die Beschäftigung s-
7
V/0685/2015
möglichkeiten können bei öffentl ichen oder gemeinnützigen Trägern eingerichtet werden. Sie
müssen „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sein und im „öffentlichen Interesse“ liegen.
8. Zusammenfassung
Im Jahresverlauf 2016 werden insgesamt rund 204 Personen im Rahmen von öffentlich gefö r-
derter Beschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Es bedarf noch weitergeh en-
der Analysen und Entscheidungen, inwieweit eine Ausweitung notwendig ist bzw. finanziert we r-
den kann. Hierzu wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2016 einen entsprechenden Vorschlag
erarbeiten.
IV. Drittmittelakquise des Jobcenters Münster
Das Jobcenter Münster hat sich zur Umsetzung der lokalen aktiven Arbeitsmarktpolitik und Au s-
weitung der Fördermöglichkeiten für die Leistungsberechtigten an diversen Projekten (s. Anlage)
im Rahmen der neuen ESF -Förderperiode bzw. an offerierten Bundesprogrammen beteil igt bzw.
selbst entsprechende Anträge gestellt. Die neue ESF-Förderperiode sieht unter anderem die Auf-
forderung nach Kooperationsverbünden zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit sowie
Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aufgenomm en worden. Durch die Ei n-
bindung der verschiedenen Akteure der Arbeitsmarktintegration soll der regionale Bedarf des
Arbeitsmarktes stärker berücksichtigt und eine Arbeitsmarktintegration b enachteiligter Personen
individuell und strukturell erleichtert werden. Im Vordergrund steht die Wirkung für die Zielgru p-
pen, die auch in Form von quantifizierbaren Output - und Ergebnisindikatoren nachgewiesen wer-
den muss. Zur Realisierung der Projekte ist es teilweise erfo rderlich, dass das Jobcenter die für
die Projektförderung benötigten Eigenmittel durch Stellenanteile einbringt. Diese Stellenanteile
müssen im Gegensatz zu früheren Projektfö rderungen immer in einem Mindestumfang von 0,25
Vollzeitäquivalenten eingebracht werden. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen konnten
bereits jetzt rund 6,3 Mio. Euro an zusätzlichen Finanzmitteln in die Region geholt werden.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage:
Kurzbeschreibung der Projekte
V_0685_2015_Anlage
24901 Zeichen
1
Anlage 1 zur Vorlage V/0685/2015
Kurzbeschreibung der Projekte Jobcenter 2015ff.
1. ESF Bundesprogramm zur Reduzierung der Langzeita rbeitslosigkeit
Ziel des Programms ist es, arbeitsmarktferne langze itarbeitslose Leistungsbeziehende im
SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Erreicht werden soll dieses durch:
• gezielte Betriebsakquise , d.h. spezielle Akquisiteure in den Jobcentern
gewinnen und beraten Arbeitgeber für und bei der Ei nstellung von Personen
der Zielgruppe.
• durch intensives Coaching der Arbeitnehmer/innen nach
Beschäftigungsaufnahme.
• durch finanziellen Ausgleich der individuellen Minderleistung an den
Arbeitgeber (Lohnkostenzuschuss).
a. Inhalte
• Phase I „vor Programmbeginn“
In der ersten Phase finden vorbereitende Maßnahmen statt, die zwar im
Rahmen des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitsl ose nicht zwingend
vorgeschrieben sind, aber diesseitig für erforderli ch und zielführend erachtet
werden. Im Mittelpunkt steht dabei ein vorbereitend endes Coaching der
potenziellen Teilnehmenden durch das Perspektivzent rum des Jobcenters.
Das Perspektivzentrum lädt die von den Jobcoaches i dentifizierten, potenziell
geeigneten Leistungsberechtigten sukzessive ein und führt eine
Einstiegsberatung durch. Hierbei soll ein Beziehung saufbau zwischen dem
Coach und dem Leistungsberechtigten stattfinden.
Der Betriebsakquisiteur (BAK) wird ebenfalls in den vorbereitenden Prozess
eingebunden, indem er z. B. mögliche Arbeitsfelder vorstellt oder bei
Leistungsberechtigten, die bereits das Ziel der Ste llensuche verfolgen,
unterstützend aktiv wird - er spricht z. B. Arbeitg eber initiativ an oder sucht für
und zusammen mit den Leistungsberechtigten nach Arb eitsstellen (=
assistierte Vermittlung). Der Jobcoach behält die h oheitlichen Aufgaben und
erhält vom Perspektivzentrum regelmäßig eine Rückme ldung über den
Verlauf des Vermittlungsprozesses. Diese vorbereite nde
Unterstützungsdienstleistung findet nicht nur vor d em Programmstart des
ESF-Bundesprogramm für LZA (in Münster 01.07.15), s ondern im gesamten
Zeitraum der Tätigkeit des Betriebsakquisiteurs (01.07.15 bis 30.06.17) statt.
Die oben beschriebene „Vorschaltung“ zum offizielle n Programm wird als
sinnvoll erachtet, da für eine nachhaltige Beschäft igungsaufnahme- und
Begleitung ein gut ausgeprägtes Vertrauensverhältni s zwischen dem
Leistungsberechtigten, dem Coach und dem BAK essent iell ist. Um dieses
aufzubauen, muss bereits im Vorfeld einer Beschäfti gungsaufnahme Zeit in
das Beziehungsverhältnis investiert werden.
2
• Phase II „Programmbeginn/-teilnahme“
In der zweiten Phase setzt das (eigentliche, offizi elle) ESF-Bundesprogramm
für Langzeitarbeitslose an. Der BAK hat einen Arbei tsplatz akquiriert, der
Arbeitgeber stellt den Teilnehmer/ die Teilnehmerin ein und erhält einen
Lohnkostenzuschuss (Intensivförderung oder Normalfö rderung). Begleitend
kann der Teilnehmende noch qualifiziert bzw. bei de r Mobilität unterstützt
werden und es findet ein begleitendes Coaching im Rahmen des vereinbarten
Förderplans statt.
Ein Rückgriff auf die Leistungen gem. § 16e SGB II ist bei diesem Projekt
nicht erforderlich. Die Lohnkostenzuschüsse werden aus Projektmitteln
finanziert. Zuschüsse können in Höhe von max. 75 % der Lohnkosten
erfolgen.
Zur Durchführung des Projekts werden Ressourcen im Umfang von 1,0 VZÄ
Betriebsakquisiteur benötigt. Hier erfolgt eine 100 %ige Refinanzierung durch
Projektmittel. Um das volle Fördervolumen auszuschöpfen zu können und den
Projektbeginn nicht zu verzögern wurde bereits eine entsprechende Stelle
eingerichtet. Das begleitende Coaching wird durch d as Perspektivzentrum
sichergestellt. Hier erfolgt eine Spitzabrechnung a us Projektmitteln der
geleisteten Coachingstunden. Zur administrativen Ab wicklung des Projektes
(im Rahmen von ESF - Projekten ein nicht zu untersc hätzender Aufwand bei
allen Beteiligten) dürfen keine Projektmittel eingesetzt werden.
2. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“
Das Beschäftigung schaffende Projekt hat zum Ziel, die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zu
ermöglichen und Übergänge in den ersten Arbeitsmark t zu erleichtern. Vorgesehen ist die
Schaffung von 50 Beschäftigungsmöglichkeiten mit bi s zu 30 Wochenstunden. Die
Beschäftigungsmöglichkeiten können bei öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern
eingerichtet werden. Sie müssen „zusätzlich“ und „w ettbewerbsneutral“ sein und im
„öffentlichen Interesse“ liegen.
a. Zielgruppe:
Als Zielgruppen sind im Jobcenter Münster Langzeitl eistungsbeziehende einer
Bedarfsgemeinschaft mit Kindern (33 Arbeitsplätze) und langzeitleistungsbeziehende
erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitli chen Einschränkungen (17
Arbeitsplätze) angedacht.
b. Inhalte:
Gefordert sind nach dem Projektaufruf flankierende Aktivitäten und ergänzende
Leistungen der Antragsteller. Hier ist ein vorgesch altetes und begleitendes Coaching mit
einem Beratungsschlüssel von 1:25 geplant.
Damit die „richtigen“ Leistungsberechtigten auf den für ihre Fähigkeiten und Neigungen
„richtigen“ Arbeitsplatz kommen sowie zur Vermeidun g von Abbrüchen wird zur
Abklärung der Teilnahme am Bundesprogramm mit den f ormal in Frage kommenden
Leistungsberechtigten eine Einstiegsphase durchlaufen. In dieser Einstiegsphase werden
bis zu max. 8 Beratungseinheiten von spezialisierte n Jobcoaches des Jobcenters im
Rahmen einer ganzheitlichen, ergebnisoffenen (zur U nterstreichung der Freiwilligkeit)
Beratung angeboten.
3
Die Beratungseinheiten beinhalten:
• Auftragsklärung
• Standortbestimmung / Profiling
• Feststellung der Veränderungsbereitschaft / Bereit schaft zur Teilnahme am
Programm / ggf. Erarbeitung oder Anstoß von Alternativen
• Klärung der in Frage kommenden Beschäftigungsfelde r incl. Qualifizierungsbedarf
• ggf. Rückgabegespräch mit originären Jobcoach
• Aufnahme in Teilnehmerpool und Matching
Als Ergänzung zur Beratung / zum Profiling soll die im Jobcenter angewandte ABC-
Messung und/oder der Talentkompass1 als unterstütze nde Methode zum Einsatz
kommen. Bei Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften werde n grundsätzlich alle Mitglieder
der Bedarfsgemeinschaft einbezogen (Familienberatun g). Dort wird u. a. das Thema
Bildungs- und Teilhabeleistungen offensiv eingebracht. Im Rahmen des Profilings und bei
der Feststellung der Veränderungsbereitschaft werde n die kommunalen
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sinnvoll eingebunden, um die Eingliederung
in das Erwerbsleben zu unterstützen.
Zur erfolgreichen Durchführung des Bundesprogrammes ist während der Phase der
Beschäftigung ein begleitendes Coaching als zentral er Baustein zwingend
durchzuführen. Dieses begleitende Coaching wird dur ch den Jobcoach durchgeführt, der
bereits die Einstiegsphase mit dem Teilnehmenden du rchlaufen hat. Hier ist ein
Schlüssel von 1 VZÄ Berater/in zu 25 Teilnehmenden vorgesehen. Die Tätigkeit des
Jobcoaches im begleitenden Coaching liegt insbesond ere in der Beratung und
Einzelfallhilfe. Der Prozess wird so gestaltet, das s der Coach den Teilnehmer/innen
aktivierend und motivierend zur Seite steht. Grunds ätzlich ist das Coaching als Hilfe zur
Selbsthilfe ausgelegt.
Elemente des begleitenden Coaching sind:
• Reflexion des Arbeits- und Sozialverhalten
• aufsuchende Sozialarbeit
• Unterstützung beim Aufbau von persönlichen Netzwer ken
• Steigerung der Selbsthilfepotenziale
• Meilensteingespräche 1. Arbeitsmarkt und Qualifizi erung
• Gruppenberatung
• Moderation von Konflikt und Feedbackgesprächen mit Arbeitgebern
Bezogen auf die Einbindung der kommunalen Eingliede rungsleistungen gilt für das
begleitende Coaching ähnliches wie bereits bei der Einstiegsberatung ausgeführt. Hier
kommt allerdings der Stabilisierung der Teilnehmend en und der Steigerung des
Selbsthilfepotenzials eine größere Bedeutung zu. Au ch der Aufbau persönlicher
Netzwerke kann dadurch maßgeblich unterstützt werde n. Da der Jobcoach schon in der
Einstiegsberatung mögliche Themen und Beauftragungs felder ausgemacht hat, kann er
darauf beim begleitenden Coaching zurückgreifen und zeitnah Prozesse anstoßen und
kontinuierlich begleiten. Ihm kommt damit eine Schl üsselfunktion bei der Umsetzung der
kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II zu. Die Leistungen können im
Zusammenspiel mit der geförderten Beschäftigung qua si ihren gesetzlichen Auftrag in
Gänze erfüllen.
1 ABC-Messung und der Talentkompass sind Methoden bzw. Werkzeuge u. a. zur. Identifizierung eigener
Stärken und Berufsfelder.
4
Zur Schaffung von Übertritten in den 1. Arbeitsmark t während und im Anschluss an die
geförderte Beschäftigungsphase wird der Arbeitgeber und Vermittlungsservice (AGVS)
des Jobcenters eingebunden. Die Meilensteingespräch e bzw. Gruppengespräche
werden optional unter Beteiligung des AGVS durchgeführt werden.
Als weitere ergänzende Leistungen sind die Kostenüb ernahme von Qualifizierung,
Investitionskostenzuschüsse zum Aufbau von Beschäft igungsmöglichkeiten und weitere,
sinnvolle Förderungen, die nicht vom SGB II gedeckt sind, geplant. Die Finanzierung
erfolgt aus dem Eingliederungstitel sowie aus berei ts für die aktive Arbeitsmarktpolitik
bereitgestellten kommunalen Mitteln.
3. „Move and Work“ (Integration durch Austausch – IdA)
a. Zielgruppe
Das Programm IdA richtet sich an beanchteiligte Jugendliche und junge Erwachsene von
18-35 Jahren. In Münster sind folgende Zielgruppen angesprochen:
• (Langzeit)arbeitslose junge Erwachsene ab 20 Jahre n ohne Berufsausbildung, die
durch einen Auslandsaufenthalt ihre berufliche Orie ntierung und
Ausbildungsfähigkeit verbessern und deshalb Chancen auf eine betriebliche
Ausbildung erhalten können.
• Junge Erwachsene, die trotz Ausbildung und/oder Be rufspraxis aufgrund
persönlicher Problemlagen oder Krisen einen schlech ten Zugang zum
Arbeitsmarkt haben und die durch Erfahrungen im Ausland ihr Selbstbewusstsein,
ihre Leistungsfähigkeit und ihre Wettbewerbssituation verbessern können.
Ziel ist, benachteiligte junge Erwachsene auf Ausbi ldung und Arbeitswelt vorzubereiten,
ihre Haltung und Orientierung sowie ihr Verhalten u nd ihre Kompetenzen durch
transferierbare Fremdheitserfahrungen im europäisch en Ausland zu verbessern und
ihren Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu begleiten.
b. Inhalt
An ein kontinuierliches und niedrigschwelliges Bera tungsangebot sollen gemeinsam
(Jobcenter und Träger) durchgeführte Zukunftswerkst ätten angedockt und realisiert
werden. Diese verfolgen das Ziel, durch professione lle Unterstützung berufliche
Perspektiven abzuklären und in Bezug auf individuel l passende Förderinstrumente zu
beraten. Ein der Zielgruppe entsprechendes, attrakt ives Format soll hierfür entwickelt
werden (z. B. Skype-Interviews mit Jugendlichen aus dem europäischen Ausland, social-
media-Workshops, Betriebsbesichtigungen, anonyme Be werbung testen, etc.). Dies
geschieht vor folgendem Hintergrund:
• Die im Jobcenter der genannten Zielgruppe zuzuordn enden jungen Erwachsenen
interessieren sich nicht per se für ein Auslandspro jekt. Die erforderliche Mobilität
macht ihnen Angst, die zwar ungern eingestanden wir d, aber schnell zu
Abwehrmechanismen führt. Eine altersgerechte Anspra che soll in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Jobcoaches in Fo rm von Aktionstagen und
(idealerweise) unter Mitwirkung von Unternehmen dur chgeführt werden. Eine
entsprechende Ausgestaltung soll abgestimmt werden.
• Um junge Frauen ebenso gezielt zu erreichen, werde n Angebote
genderspezifisch vorbereitet, auch um berufliche In teressen breiter als für die
typischen Frauenberufe aufzustellen.
Um Mut für eine effektive berufliche Zielklärung un d Eignungsfeststellung zu entwickeln,
werden bereits in der Intensivvorbereitung von IdA vor dem Auslandsaufenthalt
berufliche Erprobungspraktika integriert. Diese Erweiterung zu früheren IdA-Proj ekten
5
führt zu einer vierwöchigen Verlängerung (insgesamt 13 statt 9 Wochen) und verfolgt
folgende Ziele:
• Frühzeitige Auseinandersetzung mit den (realisierb aren) Zielen, und Planung der
notwendigen Entwicklungs- sowie Investitionsbedarfen
• Ziele schneller konkret auszurichten
• Einbindung von (Ausbildungs-) Betrieben, um den „v orher-nachher“ Blickwinkel
einnehmen zu können
So groß die Chancen, so herausfordernd sind auch di e Anforderungen und damit auch
Risiken für die Teilnehmenden. Sicherheit – wenn nicht in der Person selbst vorhanden –
muss durch Information, interkulturelles Handlungst raining sowie auch durch eine
engmaschige Betreuung gewährleistet sein. Anstelle weit verstreuter Unterkünfte in
Gastfamilien werden die Teilnehmenden konzentriert in eigenen Wohnungen
untergebracht. Dies erleichtert die Erreichbarkeit und Betreuungsqualität und reduziert
die Sorge der Jugendlichen, den Schritt ins Ausland zu wagen.
In der Nachbetreuungsphase werden Teilnehmende ihre erworbenen Erfahrungen
öffentlichkeitswirksam präsentieren. Ein entsprechendes Format (Messe, Tag der offenen
Tür, Einbindung der transnationalen Projektpartnerp artner/Praktikumsbetriebe, etc.). Die
Nachbetreuungsphase integriert weitere Praktika – e ntweder bei den bereits im Vorfeld
kontaktierten Betrieben oder in neuen, geeigneten Unternehmen.
Die zeitlichen Abläufe orientieren sich am Schuljah reskalender, so dass mit einem Start
in 2015 der Ausbildungsbeginn 2016 avisiert ist. Di e Inhalte orientieren sich an den
berufsorientierenden, übergreifenden sowie berufsüb ergreifenden und berufsbezogenen
Fachkompetenzen. Förderunterricht wird in den Projektablauf integriert.
Insgesamt handelt es sich um ein kontinuierliches A ngebot für rund 80 Jugendliche und
junge Erwachsene. Darin enthalten sind Auslandprakt ika in Großbritannien und Spanien
in 6 Durchläufen mit je 15 Teilnehmenden.
Für das Projekt stellt das Jobcenter die notwendige n Eigenmittel in Form von 1,0 VZÄ.
Diese sind aufgeteilt in 2 x 0,25 VZÄ sozialpädagog ische Beratung, 0,25 VZÄ Jobcoach
(arbeitgeberorientiert) im Arbeitgeber- und Vermitt lungsservice sowie 0,25 VZÄ
Projektsteuerung, angesiedelt im Maßnahmemanagement (MMM) des Jobcenters. Eine
noch nicht quantifizierbare Refinanzierung besteht darin, dass ggf. auch Teilnehmende
aus dem Umland in das Projekt einmünden. Hierfür ha ben die entsprechenden
Grundsicherungsstellen einen Beitrag zu leisten.
4. „Zukunft wagen“ (Integration statt Ausgrenzung – IsA)
a. Zielgruppe
• Frauen zwischen 20 und 35 Jahren aus unterschiedli chen Herkunftsländern mit
sehr geringen Sprachkenntnissen, die noch keinen In tegrationskurs absolvieren
können und arbeitsmarktfern sind. Sie haben einen n iedrigen Bildungsgrad,
selten eine Berufsausbildung und trotz Arbeitsmarkt zugang kaum bzw. keine
beruflichen Erfahrungen, da sie in der Regel verhei ratet sind und mehrere
schulpflichtige Kinder haben, die sie versorgen müs sen. Diese Frauen sollen an
ersten niederschwelligen Sprach- und Sozialangebote n teilnehmen und durch
Netzwerkpartner zeitnah und kultursensibel gefördert werden.
• Frauen zwischen 18 und 50 Jahren, die an der Kompe tenz- und Potentialanalyse
teilnehmen sollen. Sie haben im Heimatland oft eine n Schul-, Berufs- oder
Studienabschluss erworben, der jedoch formal nicht (oder nur zum Teil)
anerkannt wurde. Da diese Frauen über einen längere n Zeitraum keiner
regelmäßigen Arbeit nachgegangen sind, tritt bei ihnen eine Entfremdung von der
Arbeitswelt ein. Für die Anerkennung oder Bewertung ihrer beruflichen
Kompetenzen, die (zumeist ohne formalen Abschluss) durch Erwerbstätigkeit im
6
Herkunftsland erworben wurden, gibt es kaum anerkan nte Instrumente. Die
versteckten Ressourcen und Potentiale gilt es zu en tdecken und weiter zu
entwickeln.
• Schwerpunktzielgruppe: Frauen zwischen 18 und 40 J ahren – wie in Zielgruppe 2
–, die vorwiegend aus Ost- und Südeuropa, dem Nahen Osten, vereinzelt auch
aus Afrika und Südamerika stammen, die arbeitsmarkt relevante
Entwicklungsfähigkeiten besitzen. Um erfolgreich au f dem ersten Arbeitsmarkt
integriert zu werden, benötigen sie noch eine sprac hliche Optimierung und/oder
eine (weitere) berufliche Basisqualifikation. Verei nbarkeit von Familie und Beruf,
die Schaffung von adäquaten Übergängen zwischen den vorhandenen
Angeboten sowie eine enge Vernetzung mit den Akteur en des Arbeitsmarktes
sollen diesen Frauen zum Erfolg verhelfen.
b. Inhalte
Das Programm ist durch einen modularen Aufbau gekennzeichnet.
• Modul 1: Teilnehmerakquise und Einstiegssprechstun de (Zielgruppen 1-3)
→ dezentrale Termine für Einstiegssprechstunden in den Stadtteilen
→ erste Abklärung von Bedarfen (wird im weiteren Projektverlauf von
muttersprachlichen Mentorinnen übernommen)
→ Motivation für niedrigschwellige, wohnortnahe Sprachangebote, wenn I-
Kurs noch nicht realisierbar (Frauen aus Zielgruppe 3)
→ Schulung der Mentorinnen
→ Sichtung und Aufbereitung von INFO-Material zu Angeboten/
Sprachkursen in den Stadtteilen
• Modul 2: Kultursensible Kompetenzfeststellung (Zie lgruppen 2-3)
→ Zwei Wochen, ca.3 Tage à 4 Unterrichtseinheiten sowie Auswertung
→ 1/4-jährlich mit je ca. 10 Teilnehmerinnen, insgesamt 10 Durchgänge
• Modul 3: Teilnehmerbezogene Begleitung und Qualifi zierung (Zielgruppen 2-3), z.
B.
„Offenes Forum“: Treffpunkt und Beratung (1x pro Woche 4 Stunden)
→ Themenschwerpunkte:
o Jobinterviews, Unternehmensfrühstücke
o Freizeit- und Kulturaktivitäten
o Selbstmanagement, Orientierung, Rolle, Identität
o Empowerment, Diskriminierungerfahrung und Strategi en gegen
Rassismus und Gewalt
→ Einbindung von Expertinnen und Mentorinnen
→ Koordination mit Kooperationspartnern
"Thematische Teilprojekte" (jeweils 1/2 Jahr mit 10 Frauen pro Teilprojekt; sechs
Durchläufe, insg. 60 Frauen). Eine erste Zwischenauswertung soll nach 6
Monaten Laufzeit mit Mentorinnen und Kooperationspartnern realisiert werden.
Teilprojekte werden z. T. ins Qualifizierungsmodul „ Interkulturelle Lernwerkstatt “
integriert.
7
→ Themenschwerpunkte:
o Elternkompetenz
o Sprachkompetenz
o Gesundheit
o (Wieder)Einstieg
/square4 Zielklärung
/square4 Abschlüsse, informelle Kompetenzen, Profil
/square4 Landkarte des Einstiegs: Arbeitspraxis (Ernstfall testen,
Betreuung erproben)
/square4 Anschlussförderungen (wie Umschulung, Anpassungs-,
Aktivierungs- und Qualifizierungsmodule,
Bewerbungsmanagement) koordinieren und flankieren
/square4 in Unternehmen begleiten (Beratungsgespräche,
Firmenbesichtigungen, Vermittlung und Moderation von
Praktika, Netzwerkkarte, Krisenkoffer)
/square4 bei Anschluss: mobile Sprechstunde für Teilnehmer und
Betrieb
• Modul 4: Diversity-Beratung von Unternehmen und ku ltursensibles Matching
→ gezielte Ansprache von Unternehmensvertreterinnen unter den
Gesichtspunkten:
o Abbau von Vorbehalten (interkulturelle Öffnung dur ch Aufbau von
Diversity-Strategien)
o Gewinnen von Mentorinnen mit Migrationshintergrund
o Unternehmensbesichtigungen
o Kontinuierliche Beratungssprechstunde und Mediatio nsangebote
für Unternehmen
o Unternehmensbotschafter
o Seniors
o Vermittlung in Praktika
→ Thematische Inputs (ca.1 Mal im Monat Programmpunkt für
Unternehmen):
o Info-Abende z. B. im kulturellen Umfeld (z. B. Mos chee)
o Vernetzungstreffen zusammen mit interkulturellen A kteuren und
Teilnehmerinnen
o interkultureller Input (kulturell-religiöse Tradit ionen und Einfluss auf
Arbeit)
o Sprachprogression und Modelle der Sprachförderung im Job
(Tandems, Online-Lernen, ESF-BAMF Beschäftigte etc.)
o Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Arbeitszeitmo delle,
Betreuung auch in Randzeiten, betr. Entlastungsangebote)
o kultursensible Personalentwicklung: Auswahlverfahr en und
Potenzialbeurteilung;
o Impulsberatung bei Unternehmensstammtischen (inter kulturelle
Sensibilisierung von MitarbeiterInnen, interkulturelles
Konfliktmanagement, Ambiguitätstoleranz, betriebliche Mentoren,
interkulturelle Events)
8
Für das Projekt erbringt das Jobcenter die notwendi gen Eigenmittel in einem
Stellenumfang von 0,75 VZÄ ein. Eine Refinanzierung aus Projektmitteln erfolgt nicht.
Für die zusätzlichen Aktivitäten(Qualifizierung) werden Mittel aus dem Eingliederungstitel
des Jobcenters bereitgestellt.
5. „Passt“ (Münstersche Initiative für Erwerbsarbei t nach Maß für Menschen mit
Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte)
a. Zielgruppe
Arbeitslose Schwerbehinderte oder ihnen nach § 2 Ab s. 3 SGB IX Gleichgestellte, die in
Münster leben.
Ziel ist, durch eine rechtskreisübergreifende Initi ative und Kooperation in einem
strukturierten Prozess die potenziell vorhandene be triebliche Arbeitskräftenachfrage und
die Ressourcen der Arbeit suchenden Projektteilnehm enden zu identifizieren, zu
aktivieren und zusammenzuführen. Weiteres Ziel ist es, die im Projekt neu entwickelten
erfolgreichen Methoden und Erkenntnisse in das Rege lgeschäft der Beteiligten zu
überführen.
b. Inhalte
Die Strategien und Aktivitäten des Projektes setzen analog zur Zielsetzung des
Vorhabens konsequenterweise zeitgleich auf der betr ieblichen wie der
teilnehmerbezogenen Ebene an.
Auf der betrieblichen Seite zielt das Projekt auf d ie Veränderung gewohnter Denkmuster
von Unternehmen bei der Analyse ihres Arbeitskräfte bedarfes und der
Personalgewinnung bzw. -auswahl ab. Mit einer durch eine Werbeagentur entwickelten
Kampagne werden Unternehmen angesprochen, die ein I nteresse daran haben könnten,
ihre personellen Herausforderungen auf innovative A rt und Weise zu lösen: Statt Stellen
mit der gewohnten Schablone von klassischen Berufsb ildern und zugrunde liegenden
Qualifikation auszuschreiben, werden sie im Rahmen des Projekts durch eine
professionelle Beratung in die Lage versetzt, ihre betriebliche Abläufe und Strukturen
unter dem Aspekt von zu erledigen Aufgaben analysie ren zu können sowie auf dieser
Grundlage leistungsgerechte Stellenprofile für Mens chen mit Schwerbehinderung zu
entwickeln und bei künftigem Bedarf auszuschreiben.
Auf Seiten der Teilnehmenden des Projektes erfolgt ab Projektstart eine schrittweise
persönliche Aktivierung, die einhergeht mit der (We iter-)Entwicklung von Kompetenzen
für Beruflichkeit. Dies geschieht im Rahmen einer i ntensiven Einzelberatung und im
Rahmen von regelmäßig stattfindenden Weiterbildungs tagen bei Lernen fördern e. V.
und individuell vereinbarten Praktika bei potenziellen Arbeitgebenden.
Die Entwicklung der beruflichen Zielvorstellungen der Teilnehmenden nimmt auch Bezug
auf die Arbeitsplatzprofile, die gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen und
parallel zum Profilingprozess der Teilnehmenden von Lernen fördern e. V. entwickelt
werden. Diese Verknüpfung hat motivierende Wirkung und ist für die beraterische Arbeit
mit den Teilnehmenden handlungsleitend. Konkret bed eutet dies, dass die passgenau
(weiter-)entwickelten bzw. profilierten Ressourcen der Teilnehmenden des Projektes –
bezogen auf den Einzelfall – mit den Anforderungen und Optionen der neu entwickelten
Arbeitsplätzen verknüpft werden.
Im Anschluss an dieses „theoretische Matching“ könn en Orientierungspraktika zur
intensiven Erprobung im Rahmen von Probearbeitsverh ältnissen gem. § 46 SGB III
durchgeführt werden. Sie werden genutzt, um die ent wickelten Kompetenzen und
9
Anforderungen in ihrer Komplexität im betrieblichen Arbeitsalltag sichtbar und gestaltbar
zu machen.
Das Projekt wird in drei Durchläufen mit je 9 Teilnehmenden durchgeführt.
Die Finanzierung des Projekts wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe realisiert. Das
Jobcenter hat als Antragsteller die Gesamtkoordinat ion und Verantwortung für die
rechtmäßige Durchführung des Projektes. Dies beinha ltet eine Steuerungsfunktion, die
Mittelanforderung und Abrechnung sowie damit einher gehend die
Verwendungsnachweisprüfung und Berichtslegung. Für diesen Aufwand werden keine
Projektmittel bereitgestellt.
6. Öffentlich geförderte Beschäftigung Land II
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der sozialen und beruflichen T eilhabe
arbeitsmarktferner Personengruppen im SGB II und ei ne langfristige bzw. dauerhafte
Integration besonders benachteiligter Zielgruppen d es Arbeitsmarktes in das
Erwerbsleben.
Zielgruppe sind besonders benachteiligte Personen im SGB II. I m Fokus stehen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II, die ohne diese Förderung mittelfristig
keinen Zugang in das Erwerbsleben finden.
Hier sind neben der Beschäftigung für max. 24 Monat e bei gemeinnützigen bzw.
öffentlichen Trägern ein begleitendes Coaching und Qualifizierungen Bausteine der
Förderung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0685/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37