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0547/2019

Umsetzung Wohnungsbauprogramm 2018

Mitteilung Ausschuss 19.02.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.03.2019, TOP 17.6

Förderungen MW 2005 - 2018

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Förderzusagen Mietwohnungen 2018 Verteilung auf Stadtbezirke

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Mitteilung Ausschuss

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Förderungen MW 2005 - 2018

252 Zeichen

607 
802 
857 
471 
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2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 
2005 - 2018 
Anlage 2

Förderzusagen Mietwohnungen 2018 Verteilung auf Stadtbezirke

397 Zeichen

Förderung Mietwohnungsbau Stand 14.02.2019
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51 
77 
0 
256 
95 82 
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100
150
200
250
300
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anzahl 
(blau = Typ A , rot = Typ B, gelb = RL Mod 
Gesamt:    950     WE 
Förderzusagen Mietwohnungen 2018  
Verteilung auf die Stadtbezirke 
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim 
Anlage 1

Mitteilung Ausschuss

7063 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
 
Vorlagen-Nummer 19.02.2019 
 0547/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 
 
Umsetzung Wohnungsbauprogramm 2018 
Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im 
Jahr 2018 
 
1. Ergebnisse der Landesförderung 2018 
 
Das Amt für Wohnungswesen konnte im Jahr 2018 Förderzusagen für insgesamt 950 Wohnungen 
(WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein erteilen. 
Hierbei handelt es sich um 585 Neubauwohnungen und 365 WE, bei denen Fördermittel der Richtlinie 
zur Förderung der Modernisierung (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) im Wohnungsbestand mit 
einer Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt wurden. 
 
Zur Umsetzung des Wohnungsbauprogramms 2018 wurde der Stadt Köln ein Globalbudget für die 
Wohnraumförderung in Höhe von 75 Mio. Euro vom Land NRW zugewiesen.  
Für die Jahre 2019 bis 2022 ist das Globalbudget auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen 
der Stadt und dem Land NRW zur Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms  auf 
jährlich 95 Mio. Euro erhöht.  
 
Da das Globalbudget 2018 zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, hat die Stadt Köln  weitere 
Mittel in Höhe von 47.566.424 Euro angefordert, die  das Land zusätzlich bereitstellen konnte.  
Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel im Jahr 2018 somit auf 
122.566.424 Euro. 
 
Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: 
 
 
Mietwohnungen 
 
Zur Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung 
konnten im Jahr 2018 insgesamt 585 Wohnungen rd. 88 Mio. Euro (2017: 770 WE mit rd. 100,8 Mio. 
Euro) gefördert werden. 
 
In dieser Zahl sind 20 Appartements für ältere Wohnungslose sowie Menschen mit einer psychischen 
Erkrankung/Behinderung enthalten. Weiterhin wurden 3 Gruppenwohnungen für 17 Menschen mit 
Fluchterfahrungen (z. B. Frauen, unbegleitete minderjährige Geflüchtete) und 2 Gruppenwohnungen 
für 16 Menschen mit Behinderungen, ein Schutzhaus mit insgesamt 16 Plätzen für Frauen und 18 
Kindern (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, 3804/16) und 18 Mieteinfamilienhäuser gefördert.

2 
 
 
Insgesamt 421 WE (72%) werden über einen Aufzug erschlossen. 
17 Wohnungen sind rollstuhlgerecht ausgestattet. 
 
In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 98 freifinanzierte Wohnungen er-
richtet.  
Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 210 Wohnungen gefördert.  
Der GAG Immobilien AG wurden Fördermittel für insgesamt 459 Wohnungen (rd. 67 Mio. Euro) bewil-
ligt. 
 
Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. 
351 WE beinhalten zusätzlich eine Badewanne. 
 
7 der vorliegenden Anträge (mit 110 WE) konnten im Berichtjahr leider nicht bewilligt werden, weil die 
Bauvorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sich in einer Umplanung 
befinden oder nicht alle erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung vorliegen.  
 
Aus der Anlage 1, Förderzusagen Mietwohnungsbau 2018, Verteilung auf die Stadtbezirke ist ersicht-
lich, dass 289 Wohnungen auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert werden. 
661 Wohnungen befinden sich im rechtsrheinischen Stadtgebiet. 
 
 
In den Jahren 2005 bis 2018 konnten insgesamt 10.070 Mietwohnungen gefördert werden. Das ergibt 
einen Jahresdurchschnitt von rund 720 Wohnungen (Anlage 2). 
 
Im vergangenen Jahr sind insgesamt 341 Wohnungen aus der Bindung entfallen. Mit den neu geför-
derten Wohneinheiten wird somit eine Steigerung der Gesamtzahl der geförderten Wohnungen er-
reicht und setzt damit den Trend der letzten beiden Jahre fort. 
 
 
Eigentumsmaßnahmen 
 
Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind 
Bestandteil des Globalbudgets. 
 
Im vergangenem Jahr konnten insgesamt 6 Eigentumsmaßnahmen gefördert werden (2017: 1). 5 
Anträge wurden zurückgezogen (2017: 4).  
 
Weitere 5 Anträge können aus verschiedenen Gründen erst im Jahr 2019 beschieden werden. Die 
Bewilligungssumme für die Eigentumsmaßnahmen  betrug insgesamt 784.600 € (2017: 99.600 €). 
 
Eine leichte Steigerung des Antragsvolumens (11 Anträge) konnte gegenüber dem letzten Jahr (6 
Anträge) verzeichnet werden. Dies ist u.a. auf den seit 2018 eingeführten Tilgungsnachlass zurück zu 
führen. Dennoch fällt es immer noch vielen Haushalten schwer, die für die Landesmittel erforderliche 
Mindesteigenleistung aufzubringen. Wegen der anhaltend niedrigen Zinssätze, finanzieren zusätzlich 
viele Käufer komplett durch Ihre Bank und verzichten auf die öffentliche Förderung. 
 
 
Förderung der Modernisierung von Bestandswohnraum  
 
Bewilligt  werden konnten Fördermittel in Höhe von insgesamt 33.749.160 Euro für 365 WE (2017:  
2.365.432 Euro für 72 WE). 
 
Diese Fördermittel der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung (Modernisierungsrichtlinie – RL 
Mod) wurden für bauliche Maßnahmen u.a. zur Verbesserung der Energieeffizienz, Verbesserung der 
Sicherheit und Digitalisierung und des Wohnungsumfelds sowie für sonstige Instandhaltungsmaß-
nahmen eingesetzt.

3 
 
Für alle Wohnungen stand der Auslauf der Mietpreis- und Belegungsbindungen bevor. Durch die Mo-
dernisierungsförderung werden die Bindungen um weitere 20 Jahre verlängert und die Wohnungen 
stehen dem Wohnungsmarkt somit weiterhin, für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ , preisgünstig 
zur Verfügung.  
 
Bestandshalter und Fördernehmer der Wohnungen ist die GAG Immobilien AG. 
 
 
2. Ergebnisse städtische Förderung 2018 
 
Da die insgesamt erforderlichen Fördermittel in Höhe von 122.566.424 Euro im Jahr 2018 durch zu-
sätzliche, über das Globalbudget hinausgehende Zuweisungen des Landes gedeckt werden konnten,  
mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (gem. Ratsbeschluss vom 19.12.2017) 
nicht in Anspruch genommen werden. 
 
 
Hintergründe zur Bewilligung im Jahre 2018 
 
Die Akquise von Investoren, die bereit sind sich in Köln in den geförderten Wohnungsbau einzubrin-
gen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren vorangetrieben. Bedingt durch die hohe 
Nachfrage und des stetigen Bevölkerungszuwachses, ist der Erwerb entsprechender Grundstücke am 
freien Markt jedoch schwierig. 
 
Für 2019 werden weitere Förderanträge aus dem „Kooperativen Baulandmodell Köln“ erwartet.  
Darüber hinaus wird sich die Zahl von modernisierten Wohnraum in diesem Jahr noch weiter steigern. 
Mit den weiterhin günstigeren Rahmenbedingungen der Landesförderung (Tilgungsnachlass, 
zusätzliche Darlehen) ist davon auszugehen, dass die Zielzahl von mindestens 1.000 geförderten 
Mietwohnungen erreicht wird. 
 
Über Veränderungen der Förderkonditionen für 2019 wird das Amt für Wohnungswesen noch 
gesondert berichten. 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2018 - Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) 
Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2005 – 2018 (Anlage 2) 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0547/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.02.2019
Erstellt
14.02.2019 15:23