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2209/2018

Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 17.13

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2627 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2209/2018 
Freigabedatum 
03.07.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) - Entsendung eines Mitglieds in den 
Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) 
folgenden Vertreter: 
 
Herrn Markus Greitemann 
………………………………………………………………………………………… 
(Gem. §113  Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagene(n) 
Bedienstete(n) der Stadt Köln) 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.  
Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist 
dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.  
Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln 
oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem 
dieser Gremien bestanden hat. 
 
 
 
 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist an der WSK nicht direkt, jedoch mit 100% über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt. 
Die für die Wahl / Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet:  
 
§ 9 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates  
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln 
GmbH entsandt werden. Darunter müssen sich der Oberbürgermeister oder ein von ihm 
vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Köln sowie die Betriebsratsvorsit-
zenden der RheinEnergie AG und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG befinden.  
 
Gem. § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten 
von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen 
sind, muss die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde 
dazuzählen. 
Vor diesem Hintergrund wurde Herr Franz-Josef Höing in der Sitzung des Rates am 02.02.2016 in 
den Aufsichtsrat der WSK entsandt. Herr Höing ist inzwischen aus dem Dienst der Stadt Köln und 
damit aus dem Aufsichtsrat der Stadt Köln ausgeschieden. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt 
nun vor, an seiner Stelle Herrn Markus Greitemann in den Aufsichtsrat der WSK zu entsenden.

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
TOP 17.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2209/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.07.2018
Erstellt
29.06.2018 08:39