2209/2018
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
2627 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2209/2018 Freigabedatum 03.07.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) folgenden Vertreter: Herrn Markus Greitemann ………………………………………………………………………………………… (Gem. §113 Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist an der WSK nicht direkt, jedoch mit 100% über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt. Die für die Wahl / Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet: § 9 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH entsandt werden. Darunter müssen sich der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Köln sowie die Betriebsratsvorsit- zenden der RheinEnergie AG und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG befinden. Gem. § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen. Vor diesem Hintergrund wurde Herr Franz-Josef Höing in der Sitzung des Rates am 02.02.2016 in den Aufsichtsrat der WSK entsandt. Herr Höing ist inzwischen aus dem Dienst der Stadt Köln und damit aus dem Aufsichtsrat der Stadt Köln ausgeschieden. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an seiner Stelle Herrn Markus Greitemann in den Aufsichtsrat der WSK zu entsenden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2209/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.07.2018
- Erstellt
- 29.06.2018 08:39