AN/0845/2022
Schaffung des Planungsrechtes für die vorgesehenen Schulen im Stadtentwicklungsgebiet Parkstadt Süd in Köln-Raderberg und -Bayenthal
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)
1804 Zeichen
Fraktion Bündnis90/Die Grünen SPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0845/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Schaffung des Planungsrechtes für die vorgesehenen Schulen im Stadtentwicklungsgebiet Parkstadt Süd in Köln-Raderberg und -Bayenthal Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks- vertretung Rodenkirchen am 02.05.2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln schnellstmöglich Planungs- recht für die in der Parkstadt Süd vorgesehenen Schulen (Grundschule und weiterfüh- rende Schule) zu schaffen. Begründung: Auch ohne die geplante Wohnbebauung in der Parkstadt Süd fehlen in Köln seit Jahren Schulplätze in Grundschulen und in weiterführenden Schulen. Mit der Einrichtung zusätzli- cher Klassen in allen Schulformen versucht die Stadt Köln den Bedarf an Schulplätzen zu decken. Dabei werden Schulhöfe durch provisorische Baukörper verkleinert, Fachräume feh- len und der Sport- und Bewegungsunterricht ist kaum noch zu leisten. Zuletzt wurde der Schulhof der Grundschulen in der Cäsarstraße in Köln-Bayenthal auf ein Minimum reduziert, verbunden mit dem Abholzen alter Bäume. In der Parkstadt Süd in Köln-Raderberg und -Bayenthal sind seit vielen Jahren Schulneubau- ten geplant. Die Flächen sind bereits in Eigentum der Stadt Köln übergegangen. Bisher gibt es noch nicht einmal Planungsrecht für die Neubebauung. Dieses muss schnellstens herge- stellt werden. Gez. Oliver Ismail gez. Dr. Jörg Klusemann - 2 -
Sachstandsbericht BV
3060 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
AN/0845/2022
Freigabedatum 03.08.2023
Stand: 03.08.2023
Sachstandsbericht
Schaffung des Planungsrechtes für die vorgesehenen Schulen im
Stadtentwicklungsgebiet Parkstadt Süd in Köln-Raderberg und -
BayenthalBeschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.05.2022
8.2.1 Schaffung des Planungsrechtes für die vorgesehenen Schulen
im Stadtentwicklungsgebiet Parkstadt Süd in Köln-Raderberg und -
Bayenthal,
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-
Fraktion, AN/0845/2022
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln schnellstmöglich
Planungsrecht für die in der Parkstadt Süd vorgesehenen Schulen (Grundschule und
weiterführende Schule) zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Becker gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion, und die Stimme des Herrn Kau zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Schmitt)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zur Schaffung des Planungsrechts für die beiden Schulen an der Alteburger Straße ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung ist bislang aus folgenden
Gründen noch nicht begonnen worden:
Das Projektgebiet Parkstadt Süd wird hinsichtlich der Schaffung des Planungsrechts in Teilbe-
bauungspläne aufgeteilt. Die Schulen (Grundschule und weiterführende Schule), die an der
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Alteburger Straße geplant sind, befinden sich nach heutigem Stand im geplanten Geltungsbe-
reich des Teilbebauungsplanes Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Bildungslandschaft in Köln -
Bayenthal“.
Für die beiden Schulen ist geplant, einen Wettbewerb durchzuführen, dieser befindet sich in
Vorbereitung. Der Siegerentwurf, der als Wettbewerbsergebnis den Zuschlag erhält, bildet die
planerische Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Daher wird für den Be-
ginn des Bebauungsplanverfahrens der Abschluss des Wettbewerbs abgewartet, um im An-
schluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu können.
Zudem soll für die Erarbeitung der Bebauungspläne für das Projekt Parkstadt Süd im Rahmen
eines EU-weiten Vergabeverfahrens ein Planungsbüro beauftragt werden. Das Vergabever-
fahren befindet sich in Durchführung. Mit der Beauftragung eines geeigneten Büros wird bis
zum Ende des Jahres 2023 gerechnet. Sobald ein entsprechendes Büro beauftragt wurde und
das Wettbewerbsergebnis vorliegt, kann mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für die bei-
den Schulen begonnen werden.
Nächste Schritte:
Durchführung eines Wettbewerbs für die Grundschule und weiterführende Schule an
der Alteburger Straße
Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung des Bebauungsplanes
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
01.08.2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (3)
- Industriestraße 161
- Cäsarstraße
- Alteburger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0845/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 13.04.2022
- Erstellt
- 13.04.2022 09:53