1913/2025
Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West um eine integrierte B+R-Anlage (Fahrradabstellmöglichkeiten)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Es handelt sich um eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Gründe gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Durch die derzeit günstigen Förderbedingungen für dieses Vorhaben ist bei kurzfristigem Beschluss eine zeitnahe Weiterführung der Planung und anschließende Realisierung mit entsprechender Förderung möglich. Verfahrensverlängerung führt zu deutlichen Mehrkosten. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 1913/2025 Freigabedatum 11.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West um eine integrierte B+R-Anlage (Fahrradabstellmöglichkeiten) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderzu- sage, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erweiterung der am 24.06.2021 be- schlossenen P+R Palette an der Haltestelle Weiden West (Vorlage 0825/2021) um eine integrierte Fahrradabstellanlage mit ca. 130 Fahrradboxen und zusätzlichen ca. 220 Fahr- radabstellplätzen nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu be- trauen. 2.) Der Rat nimmt ferner die mit dem Planungsfortschritt verbundene Kostenerhöhung von 14,3 Mio. € auf 21,25 Mio. € zur Beschlussfassung vom 24.06.2021 (Vorlage 0825/2021) zur Kenntnis. Nach Abzug der erwarteten Fördermittel verbleibt hiervon ein Eigenanteil von 2,9 Mio. €. Unter Berücksichtigung des durch die höhere Förderquote bedingten geringeren Eigenan- teils und den jährlichen Betriebskosten von 0,2 Mio. € beläuft sich der durch die Maß- nahme zusätzlich entstehende Verlust der KVB auf 0,3 Mio. € ab 2027 ff. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begrün- dung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Jahr 2021 beauftragte der Rat der Stadt Köln die KVB mit der Planung und baulichen Um- setzung der Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West (vgl. Vorlage 0825/2021). Die Erweiterung soll durch den Bau einer Parkpalette in Systembauweise erzielt werden. Das regionale P+R-Konzept des NVR (heute go.Rheinland) bestätigt die geplante Di- mensionierung auf rd. 1.255 Stellplätze als nachfragegerecht (vgl. Steckbrief regionales P+R Konzept und Vorlage 0411/2023), zudem besteht die Möglichkeit einer zukünftigen Aufsto- ckung der Anlage. Parallel war seitens der Stadt Köln ursprünglich geplant, einen Bike Tower mit rund 120 gesi- cherten Fahrradstellplätzen an dieser Haltestelle zu errichten. Aufgrund von Kostensteigerun- gen und der Insolvenz des Anbieters konnte dieser Plan jedoch nicht weiterverfolgt werden. Hierdurch ist die Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Förderung dieses Projektes (vgl. Vorlage 3784/2022) nicht mehr möglich. Um dennoch eine attraktive Lösung mit einer guten zeitlichen Perspektive zu schaffen, haben 3 Verwaltung und KVB in gemeinsamen Gespräche entschieden, stattdessen innerhalb der ge- planten Parkpalette einen Bereich für gesichertes Fahrradparken (ca. 350 Fahrradstellplätze) mit separater Zufahrt vorzusehen. Dafür werden etwa 66 Pkw-Stellplätze innerhalb der Park- palette umgewandelt. Der Ausbau der Fahrradabstellplätze bedeutet eine bedarfsgerechte Angebotserweiterung, welche insbesondere nach der letzten B+R Erhebung in 2024 als drin- gend notwendig erachtet wird: Alle momentan verfügbaren Fahrradabstellanlagen waren am Standort Weiden West vollständig belegt (107 Fahrradabstellplätze bestehend aus 35 Fahr- radboxen, mit langer Warteliste, und 72 Stellplätzen innerhalb der überdachten Fahrradabstel- lanlagen). Zudem wurden 41 wild abgestellte Fahrräder vor Ort vorgefunden. Mit der vorgesehenen Parkpalette würde erstmals in Köln eine kombinierte Lösung für gleich- zeitiges Kfz- und Fahrradparken an einer Haltestelle „unter einem Dach“ geschaffen, mit dem Ergebnis eines diversifizierten Mobilitätsangebots, welches als „Blaupause“ für andere geeig- nete Standorte in Köln zukünftig dienlich sein könnte. Das Konzept einer solchen integrierten Lösung ist gründlich untersucht worden und ist zum jetzigen Planungszeitpunkt realisierbar. Das Konzept eines Bike Towers wiederum wird für weitere Standorte mit geringerer Flächen- verfügbarkeit oder anderer Voraussetzungen weiterhin in Betracht gezogen. Die Planung der Parkpalette liegt bereits im Entwurfsplanungsstand vor. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erfolgt die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags an einen Generalunternehmer auf Grundlage der Entwurfspla- nung. Auch die Förderfähigkeit der um die B+R-Stellplätze ergänzten Parkpalette konnte be- reits nachgewiesen werden und ist mit dem Fördermittelgeber go.Rheinland abgestimmt, so dass die Vergabe der weiteren Leistungsphasen kurzfristig erfolgen kann. Nach erfolgtem Beschluss wird der Generalunternehmer umgehend mit der Genehmigungs- planung beauftragt. Die Baugenehmigung wird unter Berücksichtigung der durch die Integra- tion der B+R Anlage angepassten Planung eingeholt. Erst nach Erteilung der Baugenehmi- gung werden die Ausführungsplanung sowie die Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt. Die erforderliche Aufhebung des Beschlusses 3784/2022 des Verkehrsausschusses vom 07.03.2022 erfolgt im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage. Diese wird in den nächs- ten regulären Gremienlauf nach der Kommunalwahl 2025 eingebracht. Kosten, Finanzierung und Förderung Im Rahmen des Beschlusses wurden Investitionskosten in Höhe von 14,3 Mio. € (zzgl. Um- satzsteuer, inkl. Planungskosten und Machbarkeitsstudie) ausgewiesen, die ab 2024 ff. nach Abzug der Förderung zu jährlichen Finanzierungskosten von 0,9 Mio. € geführt hätten. Hinzu- gekommen wären die Betriebskosten in der Größenordnung von 205.000 € /Jahr. Durch den Planungsfortschritt, allgemeine Kostensteigerung bei Planungsleistungen und Bau in den letz- ten Jahren sowie die Integration der Fahrradabstellanlage haben sich die Investitionskosten von 14,3 Mio. € auf 21,25 Mio. € erhöht. Die Kostensteigerung in Höhe von 6,95 Mio. € setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Integration B+R-Anlage: 2,6 Mio. €, 2. Baukostensteige- rung: 3,4 Mio. €, 3. Steigerung durch Planungsfortschritt: 0,95 Mio. €. Gleichzeitig wurde mit den Zuwendungsgebern abgestimmt, eine Förderung nach dem GVFG in Kombination mit Mitteln aus §13 ÖPNVG NRW zu beantragen. Durch die höhere Förderquote ergibt sich nach Abzug der Förderung ein deutlich geringerer Eigenanteil (ursprünglich 10,13 Mio. €, jetzt vo- raussichtlich 2,9 Mio. €), wodurch sich auch die jährlichen Finanzierungskosten auf 0,1 Mio. € reduzieren. Die jährlichen Betriebskosten von 0,2 Mio. €/Jahr wurden über den bestehenden Ratsbeschluss zur Erweiterung der P+R Anlage (vgl. Vorlage 0825/2021) noch nicht abge- deckt. Die Betriebskosten beinhalten neben baulichen Instandhaltungsmaßnahmen haupt- sächlich Personalkosten. Für die Parkpalette mit 565 zusätzlichen Pkw-Stellplätzen sowie der jetzt neu integrierten Fahrradabstellanlage mit über 300 zusätzlichen gesicherten Abstellplätzen wurde im Jahr 2024 ein Förderantrag bei go.Rheinland (GVFG in Kombination mit § 13 ÖPNVG NRW) ge- stellt. Die Grundvoraussetzungen für eine Bewilligung der Förderung nach dem GVFG in 4 Kombination mit § 13 ÖPNVG NRW sind erfüllt. Es liegt eine mit den Fördergebern abge- stimmte Standardisierte Bewertung mit einem sehr auskömmlichen Nutzen-Kosten-Indikator von 2,5 vor. Zugrunde gelegt wurden Gesamtkosten i.H.v. rd. 21,25 Mio. €, davon zuwen- dungsfähige Kosten i.H.v rd. 19,3 Mio. €. Hierdurch ergibt sich eine Förderung i.H.v. von vo- raussichtlich bis zu 18,3 Mio. € (95 % der zuwendungsfähigen Kosten). Es verbleibt somit nach Berücksichtigung der Förderung voraussichtlich ein Eigenanteil von rund 2,9 Mio. € bei der KVB. Der Finanzierungsantrag wurde bereits intensiv mit der Bewilligungsbehörde abge- stimmt. Es wird daher von einer entsprechenden Bewilligung ausgegangen. Dem Ergebnis der Prüfung durch den Fördergeber kann an dieser Stelle allerdings nicht vorgegriffen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde am 19.12.2024 bewilligt und ist bis zum 25.12.2025 gül- tig. Durch die derzeit günstigen Förderbedingungen für dieses Vorhaben ist bei kurzfristigem Beschluss noch eine zeitnahe Weiterführung der Planung und anschließende Realisierung mit entsprechender Förderung möglich. Es ist vorgesehen, die Fahrradboxen sowie die durch ein digitales Schließsystem gesicherten 220 weiteren Stellplätze kostenpflichtig zu vermieten. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Tarifge- staltung noch nicht feststeht, kann keine konkrete Aussage hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmen getroffen werden. Nach der Fertigstellung der Maßnahme und unter Berücksichtigung der zuvor genannten För- derungsmöglichkeiten sowie dem derzeit prognostizierten Kostenorientierungswert sind bei der KVB ab 2027 Folgekosten in Höhe von 0,3 Mio. € pro Jahr zu erwarten. Die Maßnahme würde unter Einhaltung der zuvor genannten Bedingungen zusätzlich zu dem um 7,2 Mio. € geringeren Eigenanteil (von 10,13 Mio. € auf 2,9 Mio. €) damit zu einem geringeren jährlichen Verlust ab dem Jahr 2027 führen, als in der aktuellen Mittelfristplanung der KVB bislang ein- kalkuliert ist (0,9 Mio. €). Der Verlust der KVB wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den städtischen Haushalt belastet. Die Erweiterung der P+R-Anlage Weiden West um eine Fahrradabstellanlage führt nach Maß- gabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu einer Erhöhung des beihilfenrechtli- chen Soll-Ausgleichs. Die Abstimmungen zur Parkpalette mit integrierter B+R-Anlage sind zwischen KVB und För- dergeber bereits fortgeschritten, sodass die Förderung nach GVFG in Kombination mit § 13 ÖPNVG NRW bereits in Aussicht steht. Die zusätzliche Integration von B+R sorgte im 1. Halb- jahr 2025 für einen zusätzlichen Abstimmungsbedarf mit dem Fördermittelgeber. Zudem wurden bereits in der vorgegangenen Vorplanung Angebote für die Generalüberneh- merleistungen ab der Entwurfsplanung eingeholt und die Bindefrist aufgrund der zu klärenden Fragestellungen inzwischen verlängert. Somit ist mit Blick auf Förderung und Vergabe der Ge- neralübernehmerleistungen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Sommer 2025 möglich, da die verschiedenen Abstimmungen parallel durchgeführt werden konnten. Das regionale P+R-Gutachten des NVR (heute go.Rheinland), die das vorhandene Angebot übersteigende Nachfrage nach P+R-Stellplätzen und abschließbarem Fahrradparken sowie die ursprünglichen Planungen zum Bike Tower verdeutlichen den Handlungsbedarf bei der Er- weiterung der P+R- und B+R-Anlage in Weiden West. Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Planung der Parkpalette bereits begonnen und ein Startgespräch mit dem Generalübernehmer (GÜ) stattgefunden hat. Es gibt daher auch einen konkreten Zeitplan. Ohne einen Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Planung und somit auch keine Einreichung der Genehmigungsplanung und Abstimmung bei den Bau- genehmigungsbehörden erfolgen und es kommt zum Planungsstopp, durch den Mehrkosten entstehen. Zudem gilt die Zustimmung im Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn des Fördermit- telgebers nur, wenn mit der Maßnahme bis zum 25.12.2025 begonnen wird. Eine oben be- schriebene unklare Weiterplanung und notwendige Vorlaufzeiten für die oben genannte Frist 5 kann daher zur Rücknahme des Bescheides führen. Dies wird durch einen Beschluss des Ra- tes im September 2025 verhindert. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1913/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.08.2025
- Erstellt
- 11.06.2025 11:14