3315/2021
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2788 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 23.09.2021 3315/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen - hier: Anfrage zu Punkt 5 der Mitteilung 2446/2021 In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter- nationales am 6.9.2021 wurde zu TOP 4.2.: Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch- kroatischen Grenzregion aufnehmen“ (2446/2021) folgende Anfrage gestellt: MdR Tokyürek führt aus, dass die Verwaltung nur zu den Ziffern 3, 6 und 7 ihre Stellungnahme mitteilte. Sie erkundigt sich zu Punkt 5, welche Maßnahmen an dieser Stelle ergriffen werden sollen und wie die Umsetzung geplant sei. Unter Punkt 5 der Mitteilung 2446/2021 heißt es wie folgt: „Der Rat verurteilt die illegalen Push-Backs von griechischen und kroatischen Beamten, die regelmäßig dokumentiert werden, und appelliert an Bund und Land, dass Maßnahmen ergrif- fen werden, die diese Praxis unverzüglich beenden, dass die begangenen Rechtsbrüche un- tersucht werden und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Hierzu teilt die Verwaltung mit: Als Push-Backs bezeichnet man Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Men- schen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben oder zurückgedrängt wer- den, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Asylantrag zu stellen oder dessen Recht- mäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Push-Backs verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. (Quelle: Webseite ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights). Wie aus der Mitteilung 2446/2021 hervorgeht, konnten wesentliche Punkte des Antrages be- reits umgesetzt werden bzw. sind in der Bearbeitung. Die Oberbürgermeisterin sowie die Verwaltung sind auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Gesprächs- partner*innen des Bundes, des Landes, des Deutschen Städtetages sowie mit den Bündnis- partner*innen der Städte Sichere Häfen im kontinuierlichen Austausch bezüglich einer hu- manitären Geflüchtetenpolitik, die nicht im Einklang mit den Push-Backs an Grenzen steht. Vor dem Hintergrund der aktuellen brisanten Lage in Afghanistan verweist die Verwaltung zudem auf die Schreiben der Oberbürgermeisterin an Landesminister Dr. Stamp und Bun- desminister Seehofer vom 24.8.2021. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3315/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.09.2021
- Erstellt
- 15.09.2021 15:35