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3315/2021

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2788 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer  23.09.2021 
 3315/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
 
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, 
griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen - hier:  
Anfrage zu Punkt 5 der Mitteilung 2446/2021 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter-
nationales am 6.9.2021 wurde zu TOP 4.2.: Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 
23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-
kroatischen Grenzregion aufnehmen“ (2446/2021) folgende Anfrage gestellt: 
 
MdR Tokyürek führt aus, dass die Verwaltung nur zu den Ziffern 3, 6 und 7 ihre  
Stellungnahme mitteilte. Sie erkundigt sich zu Punkt 5, welche Maßnahmen an dieser Stelle 
ergriffen werden sollen und wie die Umsetzung geplant sei. 
 
Unter Punkt 5 der Mitteilung 2446/2021 heißt es wie folgt: 
„Der Rat verurteilt die illegalen Push-Backs von griechischen und kroatischen Beamten, die 
regelmäßig dokumentiert werden, und appelliert an Bund und Land, dass Maßnahmen ergrif-
fen werden, die diese Praxis unverzüglich beenden, dass die begangenen Rechtsbrüche un-
tersucht werden und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“ 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit: 
 
Als Push-Backs bezeichnet man Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Men-
schen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben oder zurückgedrängt wer-
den, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Asylantrag zu stellen oder dessen Recht-
mäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Push-Backs verstoßen u.a. gegen das Verbot der 
Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben 
ist. (Quelle: Webseite ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights). 
 
Wie aus der Mitteilung 2446/2021 hervorgeht, konnten wesentliche Punkte des Antrages be-
reits umgesetzt werden bzw. sind in der Bearbeitung. Die Oberbürgermeisterin sowie die 
Verwaltung sind auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Gesprächs-
partner*innen des Bundes, des Landes, des Deutschen Städtetages sowie mit den Bündnis-
partner*innen der Städte Sichere Häfen im kontinuierlichen Austausch bezüglich einer hu-
manitären Geflüchtetenpolitik, die nicht im Einklang mit den Push-Backs an Grenzen steht. 
Vor dem Hintergrund der aktuellen brisanten Lage in Afghanistan verweist die Verwaltung 
zudem auf die Schreiben der Oberbürgermeisterin an Landesminister Dr. Stamp und Bun-
desminister Seehofer vom 24.8.2021. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3315/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.09.2021
Erstellt
15.09.2021 15:35