mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3315/2021 vom 23.09.2021

Stand: Am 25.10.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 23.09.2021 3315/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen - hier: Anfrage zu Punkt 5 der Mitteilung 2446/2021 In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter- nationales am 6.9.2021 wurde zu TOP 4.2.: Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch- kroatischen Grenzregion aufnehmen“ (2446/2021) folgende Anfrage gestellt: MdR Tokyürek führt aus, dass die Verwaltung nur zu den Ziffern 3, 6 und 7 ihre Stellungnahme mitteilte. Sie erkundigt sich zu Punkt 5, welche Maßnahmen an dieser Stelle ergriffen werden sollen und wie die Umsetzung geplant sei. Unter Punkt 5 der Mitteilung 2446/2021 heißt es wie folgt: „Der Rat verurteilt die illegalen Push-Backs von griechischen und kroatischen Beamten, die regelmäßig dokumentiert werden, und appelliert an Bund und Land, dass Maßnahmen ergrif- fen werden, die diese Praxis unverzüglich beenden, dass die begangenen Rechtsbrüche un- tersucht werden und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Hierzu teilt die Verwaltung mit: Als Push-Backs bezeichnet man Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Men- schen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben oder zurückgedrängt wer- den, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Asylantrag zu stellen oder dessen Recht- mäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Push-Backs verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. (Quelle: Webseite ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights). Wie aus der Mitteilung 2446/2021 hervorgeht, konnten wesentliche Punkte des Antrages be- reits umgesetzt werden bzw. sind in der Bearbeitung. Die Oberbürgermeisterin sowie die Verwaltung sind auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Gesprächs- partner*innen des Bundes, des Landes, des Deutschen Städtetages sowie mit den Bündnis- partner*innen der Städte Sichere Häfen im kontinuierlichen Austausch bezüglich einer hu- manitären Geflüchtetenpolitik, die nicht im Einklang mit den Push-Backs an Grenzen steht. Vor dem Hintergrund der aktuellen brisanten Lage in Afghanistan verweist die Verwaltung zudem auf die Schreiben der Oberbürgermeisterin an Landesminister Dr. Stamp und Bun- desminister Seehofer vom 24.8.2021. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 25.10.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz