AN/1015/2019
Änderungsantrag zu "Nördlich Colonius" 2154/2018
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FDP Änderungsantrag nach § 13
3047 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Kienitz Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2019 AN/1015/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Änderungsantrag zu "Nördlich Colonius" 2154/2018 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.6 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 4. Juli 2019 zu setzen. Beschluss: Punkt 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 2 .(Der Stadtentwicklungsausschuss) beschließt, auf Basis der weiterentwickelten Planung des 2. Ranges von Carsten Roth (Hamburg) aus dem Qualifizierungsverfahren, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehren- feld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord – Arbeitstitel: Nördlich Colonius - Wohnstandort in Köln-Neustadt/Nord – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen. Auf die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau wird mangels Umsetzbar- keit verzichtet. Es wird ein Punkt 6 ergänzt: 6. (Der Stadtentwicklungsausschuss) beauftragt die Verwaltung, das Kooperative Bauland- modell dahingehend weiterzuentwickeln, dass es in vergleichbaren Fällen ebenfalls nicht zur Anwendung kommt. Begründung: Das kooperative Baulandmodell führt an dieser Stelle dazu, dass in der von der Jury identifi- zierten einzig vertretbaren Lösung für die Hochhäuser des 2. Preisträgers aus dem Qualifi- zierungswettbewerb nach den Förderbedingungen des Landes kein Wohnungsbau förderfä- FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de hig ist. Dies würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass keine einzige Wohnung an die- ser Stelle realisiert wird. Das darf vor dem Hintergrund des Kölner Wohnungsmangels nicht sein. Daher ist der Investor an dieser Stelle aus der entsprechenden Pflicht zu entlassen, um eine städtebaulich und architektonisch ansprechende Lösung für diese markante Stelle des Stadtbildes zu bekommen und gleichzeitig mehrere Hundert Wohnungen schaffen zu kön- nen. Damit sich aus dieser vorgeschlagenen Regelung kein Präzedenzfall entwickelt, der das Kooperative Baulandmodell aushebelt, muss für vergleichbare Fälle eine klare Ausnahmere- gelung formuliert werden. Diese zum Beschluss vorzulegen, wird die Verwaltung in dem hin- zugefügten Punkt 6 aufgefordert. Mit freundlichen Grüßen, gez. Ulrich Breite gez. Ralph Sterck Fraktionsgeschäftsführer Stadtentwicklungspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1015/2019
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 04.07.2019 10:35