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V/0132/2007

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - GGUA e.V. und Zugvogel e.V.

Vorlagen 09.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 01.03.2007, TOP 16

Anlage 5: Satzung des Vereins "Zugvogel e.V."

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6: Jahresbericht 2005 "Zugvogel e.V."

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Antrag der GGUA auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Jahresbericht 2005 der GGUA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4: Antrag des Vereins "Zugvogel e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

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Ansehen

Anlage 2: Satzung der GGUA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5: Satzung des Vereins "Zugvogel e.V."

12448 Zeichen

nm

Anlayı 5

Satzung des Zugvogel e.V., Münster

81
Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft

Der Verein führt den Namen „Zugvogel“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
werden; nach der Eintragung lautet der Name „Zugvogel eV"

Der Verein hat seinen Sitz in Münster

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

82
Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Menschen mit körperlicher Behinderung
bei der Beseitigung ihrer Benachteiligung und bei ihrer Integration in das gesellschaft-
liche Leben.

Der Verein wirkt mittels Öffentlichkeitsarbeit auf die Beseitigung der Benachteiligun-
gen hin.

Dieser Zweck wird u.a. verwirklicht durch Unterstützung in den Bereichen des Lebens,
in denen Menschen durch ihre Behinderung benachteiligt sind. In erster Linie soll
dabei die Mobilität von Menschen im Rollstuhl gefördert werden. Das geschieht u.a.
durch die Sammlung und Weitergabe von Informationen über preiswerte roll-
stuhlgerechte Ferienmäglichkeiten, durch Erarbeitung und Dokumentation von Frei-
zeitmöglichkeiten (rollstuhlgeeignete Wanderwege, Pättkestouren (mit Handbike)
u.ä.).

Der Verein erarbeitet Angebote, die durch Vernetzung untereinander es den Vollmit-
gliedern ermöglichen, ihre Interessen zu fördern und ihre Benachteiligung abzubauen.
Das geschieht u.a. durch Erfahrungsaustausch der Mitglieder in Mitgliedermagazin
und Internet mit Hinweisen auf Veranstaltungen, Gesetzesänderungen u.ä..

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Ver-
mögen des Vereins an den Ambulante Dienste e.V., Kaiser-Wilhelm-Ring 30, 48145
Münster, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwen-
den hat

83
Erwerb der Mitgliedschaft

Vollmitglied des Vereins kann jede Rollstuhlfahrerin und jeder Rallstunlfahrer werden
sowie von den Mitgliedern vorgeschlagene Fußgängerinner und Fußganger

Alle anderen natürlichen oder juristischen Personen können Fordermitglieddes Ver-
eins werden

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ıst ein schriftlicher Aufnahmeantrag
der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschränkt Gsschäftsfähigen,
insbesondere Minderjährigen, ıst der Antrag auch von einem Elternteil bzw. einer
gesetzlichen Vertretungsperson zu unterschreiben. Diese Person verpflichtet sich
damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für die beschränkt geschäftsfähige Person

Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen Bei Ab-
lehnung eines Antrags ist er nicht verpflichtet, der Antragstellerin bzw. dem An-
tragsteller die Gründe mitzuteilen.

54
Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste
oder Austritt aus dem Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei be-
schränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung
auch von einem Elternteil bzw. einer gesetzlichen Vertretungsperson.zu unterschrei-
ben. Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine
Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist. i ET

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen
werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mit-
gliedsbeiträgen oder von Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst be-
schlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate
verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der
Beschluss des Vorstands über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.

Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt,
kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor
der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen
oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des Vorstands ist schriftlich
zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied
Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines
Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Der Vorstand hat
binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederver-
sammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet.

85
Mitgliedsbeiträge
Von allen Mitgliedern werden zur Finanzierung des Vereins Jahresbeiträge erhoben.

Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung
festgelegt

Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder
stunden

m

86
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Vollmitglieder sind berechtigt, die Angebote des Vereins aktiv zu nutzen

Fördermitglieder unterstützen den Verein durch Mitgliedsbeiträge sowie nach Möglich-

keit durch ehrenamtliche Mitarbeit und/oder Spenden

87
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

88
Vorstand

Der Vorstand des Vereins i.S.v. $ 26 BGB besteht aus 3 gleichberechtigten Vor-
standsmitgliedern und bei Bedarf zusätzlich zwei Beisitzerinnen / Beisitzern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstan-
des, darunter ein gleichberechtigtes Vorst mitglied, gemeinsam vertreten,

Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht

durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbe-
sondere folgende Aufgaben:

1.1 Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der .
Tagesordnung pi

1.2 Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
1.3 Aufstellung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts
1.4 Beschlussfassung über die Aufnahme und Streichung von Mitgliedern

1.5 Einstellung von Angestellten

810
Wahl und Amtsdauer des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, ge-
rechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im
Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können
nur Mitglieder des Vereins (Vollmitglieder und/oder Fördermitglieder) gewählt werden.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vor-
standsmitglieds.

Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restli-
che Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen

4
8 11
Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von einem der drei gleichberschtigten Vor-
standsmitglieder einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu
werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder, darunter ein
gleichberechtigtes Vorstandsmitglied, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung ent-
scheidet die Mehrheit der angegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ent-
scheidet die/der Ressortverantwortliche.

Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstands-
mitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.

812
Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme. Zur Aus-
übung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich SO N NEE werden.

% ent

‚Di 3 Mifgliederversammlung ist für folgende Angele ei
'hmigung des vom Vorstand aufgestellten ‚Hau:

‚Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresbericht
des Vorstands

2.2 Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
2.3 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
2.4 Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Ver-

eins
2.5 Beschlussfassung über die Berufung gegen einen AusschlieRungsbeschluss des
Vorstands

813
Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mit-
gliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist
von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist be-
ginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom
Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tages-
ordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann
auch durch Veröffentlichung in der Mitgliederzeitung erfolgen. Hierbei ist ebenfalls
eine Frist von zwei Wochen einzuhalten.

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung
beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Die Ver-
sammlungsleitung hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung be-
kanntzugeben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederver-
sammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung

814
Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ıst vom Vorstand einzuberufen, wenn
das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt

815
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vor-
standsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung die Versammlunggsleitung.

Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlungsleitung. Die Abstimmung muss
schriftlich durchgeführt werden, wenn ein erschienenes stimmberechtigtes Mitglied
dies beantragt.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher
Vereinsmitglieder anwesend ist oder sich vertreten lässt. Bei Beschlussunfähigkeit ist
der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversamm-
lung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung Sr
hinzuweisen. Bar an

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stim-
men. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der ab-
gegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von neun
Zehnteln erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustim-
mung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen er-
halten, so findet zwischen den beiden Kandidatinnen, die die meisten Stimmen erhal-
ten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann diejenige Person, die die meisten
Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Versammlungs-
leitung zu ziehende Los.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das
von der jeweiligen Schriftführung zu unterzeichnen ist.

816
Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehr-
heit’ von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden ($1 5,
Abs. 4)

Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglie-
der gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren

Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Ambulanten
Dienstee V. ($2 Abs 8)

t

4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem
anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert

817
Eintragungsverfahren
1. Der Vorstand wird bevollmächtigt, Satzungsänderungen, die im Rahmen des Eintra-
gungsverfahrens oder hinsichtlich der steuerlichen Gemeinnützigkeit aufgrund von
Auflagen der zuständigen Gerichte oder Behörden erforderlich sind, selbständig vor-
zunehmen. Er unterrichtet anschließend unverzüglich die Mitglieder über die vorge-
nommenen Änderungen.

Münster, den 18.6.1999

Anlage 6: Jahresbericht 2005 "Zugvogel e.V."

4213 Zeichen

Pr

Jahresbericht Zugvogel e.V. 2005

Auch in 2005 waren die Mitglieder in unterschiedlichen Bereichen aktiv.

Erneut konnten die Arbeitsfelder ausgeweitet werden und somit auch den Bedürfnisse nicht nur
von Rolistuhlfahrern Rechnung getragen werden.

Es folgt eine Übersicht über die Arbeitsschwerpunkte in 2005:

Projekt Münster - ein Reiseführer in leichter Sprache

Erstellung des ersten Reiseführers in leichter Sprache

Mit finanzieller Unterstützung der Aktion Mensch konnte Zugvogel e.V. in 2005 im Rahmen
einer sogenannten Aufklärungskampagne einen neuen Reiseführer erstellen.

Er ist für alle, die nicht gut schwierige Texte lesen und verstehen können: Für Menschen mit
Lernschwierigkeiten, die allein oder in kleinen Gruppen reisen möchten, für Menschen, die nicht
gut lesen können, sie können sich die Touren auch auf der CD anhören und den Weg mit Hilfe
der Bilder finden. Und dann ist der Reiseführer natürlich auch für Kinder, die ihre Eltern einmal
durch die Stadt führen wollen. (s. Anlage)

Für dieses Projekt kooperierte Zugvogel e.V. mit der „Jungen Lebenshilfe JULE-Club Münster“.

„Rollstuhlführerschein“

Bei unterschiedlichen Gelegenheiten z.B. dem DJK-Sportfest, dem Fun-Festival, der Reisebörse
oder bei Sommer- und Stadtteilfesten stellt Zugvogel e.V. in Kooperation mit dem Verein Urlaub
& Pflege e.V. einen Rollstuhlparcours auf. Dort haben Gäste dann die Möglichkeit, ihr Geschick
im Umgang mit dem Rollstuhl zu erproben. Wer alle Übungen erfolgreich absolviert, bekommt
den „Rollstuhlführerschein“. Dieses Angebot wird nicht nur von Kindern und Jugendlichen
angenommen, sondern auch von älteren Menschen, die so ungehindert einmal ausprobieren
können, wie sich mit dem Hilfsmittel der Aktionsradius und die eigene Mobilität wieder
vergrößern lässt.

Projekt „Wie sieht mein blinder Freund ....?“

Mit diesem Projekt hat sich Zugvogel e.V. bewusst für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit
entschieden. Bereits mit anderen Arbeiten und Kooperationen har Zugvogel e.V. einige
Erfahrungen sammeln dürfen, aber „Wie sieht mein blinder Freund...?“ richtete sich explizit an
Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Altersstufen.

In spielerischem Umgang die Lebenswelt aus der Perspektive von behinderten Kindern erfähren,
das war das Ziel der Maßnahme. Neugierig wurden die verschiedenen Behinderungen entdeckt
und ausprobiert.

Aufgrund der positiven Erfahrungen soll das Konzept weiter entwickelt und zu einem
Hauptarbeitsfeld ausgebaut werden. Dafür ist ein Zuschuss für ein Projekt bei der Aktion
Mensch als Kinder- und Jugendhilfemaßnahme beantragt worden.

Urlaubsrecherche

Als kontinuierliche Arbeit gilt dem Zugyogel e.V. die Recherche nach barrierefreien
Urlaubsunterkünften. Die Informationen werden in einer Datenbank gesammelt undan
interessierte Einzelpersonen, Familien und Gruppen weiter gegeben. Ein Schwerpunkt der Arbeit
lag in 2005 auf der Erstellung von Urlaubsangeboten und Ferienfreizeiten für Jugendliche mit
Behinderungen.

Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen, für
Mädchen und für Jungen mit Behinderungen

In Kooperation mit dem Frauensportyerein FSV-Münster e.V. und der Regenbogenschule war
Zugvogel e.V. an der Organisation, der Konzeption und Durchführung von insgesamt sechs
Kursen maßgeblich beteiligt. Zum wiederholten mal veranstaltete Zugvogel e.V. Kurse für
Frauen mit Behinderungen. Aus den Erfahrungen resultierend wurden erstmalig in Münster
Kurse für Mädchen mit Behinderungen angeboten. Das Interesse war so groß, dass insgesamt 3
Kurse durchgeführt wurden und zum ersten mal ein ganz neuer Weg gegangen wurde: Ein
Selbstbehauptungs- und Selbstyerteidigungskurs für Jungen mit Behinderungen. Behinderte
Jungen machen teilweise gleiche Erfahrungen wie behinderte Mädchen. Häufig werden sie darauf
reduziert, was sie nicht können. In den Kursen standen vor aller ihre Stärken im Vordergrund.
Der entsprechende Kurs für Jungen mit Behinderungen hatte in dieser Form noch nicht
stattgefunden. Die Konzepte wurden gemeinsam mit 2 Jungenarbeitern umgearbeitet.. Neben
körperbehinderten Jungen und Mädchen haben an den Kursen auch erstmalig Kinder und
Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen teilgenommen.

Anlage 1: Antrag der GGUA auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

2532 Zeichen

G G U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

Flüchtlingshilfe Sücstraße 46

GGUA .» Südstraße 46.» 48153 Münster

48153 Münster
Tel.: 0251 /14488-26
Fax: 0251 1144 86-10

Stadt Münster web: wwv.ggua.de

Amt für Kinder, Jugendliche DEE E-Mail: infe@ggua.de
und Familien siact Mirmyatgr

- Frau Pohl - t 1: Aafe er] |

22 iS N

48127 Münster I ande u er ee)

Sen URS ne EUROPÄISCHE UNION

Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF)

Münster, den 09.08.06

Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe nach $ 75 SGB VIII (KJHG)

Sehr geehrte Frau Pohl,

hiermit beantragt unser Verein die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe.

Aus folgenden Gründen denken wir für diese Anerkennung geeignet zu sein:

Seit sieben Jahren unterhält die GGUA das so genannte TI/B-Cafe (Treffpunkt
Information und Beratung). An zwei Tagen in der Woche wird hier in einer
zwanglosen Atmosphäre Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
sowie beim Ausfüllen von Formularen angeboten. Dieses Angebot wird
insbesondere auch von Jugendlichen gut angenommen und genutzt.

Von Anfang 2003 bis Ende 2004 realisierte die GGUA das Integrationsprojekt
Manuisa, welches sich insbesondere an jugendliche Migranten und
Migrantinnen (Roma) wandte.

Seit Anfang 2005 organisiert und koordiniert die GGUA in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Schulen in Münster eine Hausaufgabenhilfe und Betreuung für
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (Die Schlauberger).

Des Weiteren wurden und werden seit Jahren regelmäßig Projekte
durchgeführt, welche sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden. Sollten
diese zusätzlich entscheidungsrelevant sein, so können hierzu kurzfristig
Informationen nachgereicht werden.

Informationsmaterial zu den aufgeführten Arbeitsbereichen und Projekten finden Sie in
der Anlage.

Da wir aktuell die Möglichkeit haben, für zwei weitere Projekte im Rahmen des
Sonderprogramms „Jugend und soziale Brennpunkte‘ über das Landesjugendamt
gefördert zu werden, jedoch die o e. Anerkennung Voraussetzung hierfür ist, bitten wir
um eine möglichst rasche Entscheidung.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEE - .___

Anna Laumeier

Anlagen:

« ‚Jahresbericht GGUA 2005

. Satzung GGUA

« Gemeinnützigkeitserklärung GGUA

® Informationsmaterial und Presseartikel zum Projekt "Manusa"

« Informationsmaterial und Presseartikel zum Projekt „Schulbegleitung für Kinder
mit Migrationshintergrund“

« Informationsmaterial und Presseartikel zur Arbeit des TIB-Caf&

Beschlussvorlage

5479 Zeichen

V/0132/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ge mäß § 75 SGB VIII -  GGUA e.V. und Zugvogel 
e.V. 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Anträge der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA)“ 
und des Vereins „Zugvogel e.V.“ auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB 
VIII werden abgelehnt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage
 
Nach § 75, Abs. 1, SGB VIII, können juristische Personen und Personenvereinigungen als freie 
Träger der Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie  
 
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1, SGB VIII tätig sind 
2. gemeinnützige Ziele verfolgen 
3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie ei-
nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im 
Stand sind und 
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. 
 
Nach Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Münster muss die Arbeit der Träger und Vereine 
bereits mit Bezug zu § 75, Abs. 1, 1., SGB VIII („auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig“) darauf aus-
gerichtet sein, speziell junge Menschen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern, 
ihre Eltern in der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, Gefahren für das Wohl junger Men-
schen abzuwehren und bessere Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu 
schaffen. Dieses Ziel muss in der Satzung verankert sein und in der Realität nicht nur sporadisch, 
sondern systematisch und mit Nachdruck verfolgt werden. Es muss ein genügend gewichtiger und 
von anderen Zielen abgrenzbarer Schwerpunkt der Vereinsarbeit sein. Dies in den Grundsätzen 
für die Anerkennung von Trägern der Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landes-
behörden ausgeführt (abgedruckt in Wiesner u.a. SGB VIII Kommentar, 3.- Auflage 2006, Anhang 
zu § 75). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0132/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Ruf: 
492 51 00 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0132/2007 
2. Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) 
Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA)“ unterstützt seit 
dem Jahr 1979 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten durch Beratungs-, Betreuungs- und 
Begegnungsangebote. Darüber hinaus verfolgt die GGUA das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Be-
wusstsein für die Probleme von Migrantinnen und Migranten - insbesondere von Flüchtlingen - zu 
schaffen (aus der Satzung, Anlage 2). Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören (siehe auch Anlage 
3, Bericht der GGUA 2005): 
- Einzelfallberatung und Unterstützung von Flüchtlingen 
- Gruppenangebote für Flüchtlinge, z.B. das TIB-Cafe 
- Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierung 
- Aufklärungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Informationsveranstaltungen und Po-
diums- und Publikumsgespräche 
- Schulbegleitung für Kinder mit Migrationsvorgeschichte mit freiwilligen und ehrenamtlichen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern seit dem Jahr 2004 
 
3. Zugvogel e.V. 
Der Verein Zugvogel e.V. unterstützt seit dem Jahr 1998 Menschen mit körperlicher Behinderung 
bei der Beseitigung ihrer Benachteiligung und bei der Integration in das gesellschaftliche Leben 
durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung in den Bereichen des Lebens, in 
denen Menschen durch ihre Behinderung benachteiligt sind. In erster Linie soll die Mobilität von 
Menschen im Rollstuhl gefördert werden (aus der Satzung, Anlage 5). Zu den Arbeitsschwerpunk-
ten gehören (siehe auch Anlage 6, Bericht Zugvogel e.V. 2005): 
- Urlaubsrecherche (Suche geeigneter Ferienquartiere und Beratung) 
- Rollstuhlführerschein 
- Aktualisierung der KOMM-Daten für Münster (A usmessen von Hotels in Münster bzgl. der Zu-
gänglichkeit) 
- Radwegecheck Emsauenweg Regionale 2004 
- Reiseführer in leichter Sprache 
- Beteiligung an kommunalen Gremien 
 
4. Fazit 
Den Satzungen der beiden beantragenden Vereinigungen GGUA und Zugvogel e.V. ist nicht expli-
zit zu entnehmen, dass speziell auf junge Menschen und deren Wohlfahrt abgezielte Zwecke er-
reicht werden sollen. Damit ist bereits Ziffer 1. des ersten Absatzes des § 75 SGB VIII nicht erfüllt. 
Eine weitere rechtliche Würdigung der nachfolgenden Ziffern ist damit nicht notwendig. 
 
Die Arbeit der beiden beantragenden Institutionen wird besonders im Sinne der Benachteiligten-
förderung gewürdigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien 
Jugendhilfe liegen jedoch nicht vor. Auch die mit den Anträgen eingereichten Berichte über die 
praktische Arbeit lassen eine systematische und mit Nachdruck verfolgte Arbeit auf dem Gebiet 
der Jugendhilfe nicht erkennen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. auf An-
erkennung als Träger der freien Jugendhilfe 
Anlage 2: Satzung der GGUA 
Anlage 3: Jahresbericht 2005 der GGUA 
Anlage 4: Antrag des Vereins Zugvogel e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 
Anlage 5: Satzung des Vereins Zugvogel e.V. 
Anlage 6: Jahresbericht 2005 Zugvogel e.V.

Anlage 3: Jahresbericht 2005 der GGUA

20441 Zeichen

Ally 3

G G U Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

Sidstraße 46
Flüchtlingshilfe 48153 Münster

Rechenschaftsbericht 2005

l. Allgemeine Feststellungen
1. Selbstverständnis und Ziele des Vereins

Die GGUA unterstützt seit 1979 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten durch Beratungs-,
Betreuungs- und Begegnungsangebote. Der Verein verfolgt darüber hinaus das Ziel, in der
Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migranten, insbesondere von Flüchtlingen, zu
schaffen. Die Aktivitäten des Vereins dienen der Förderung von Verständnis, Akzeptanz und
Toleranz in der Gesellschaft.

2. Adressatenkreis

Ausländische Bevölkerung

In Münster leben derzeit etwa 22.800 Migrantinnen und Migranten (Jahresstatistik Stadt Münster
2004). Die Gruppe setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Menschen, die in erster, zweiter oder
dritter Generation hier leben, sowie ihren nachgezogenen Familienangehörigen, Studierenden und
ca. 5.000 Flüchtlingen. Letztere sind nach Schätzungen der GGUA zu etwa 80% im Besitz einer
Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Nach städtischen Angaben beziehen etwa 60% aller
Flüchtlinge Hilfe zum Lebensunterhalt.

Flüchtlinge
Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Flüchtlinge im ungeregelten Verfahren
De-facto-Flüchtlinge
Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge
Asylberechtigte
Flüchtlinge mit sicherem Aufenthaltsstatus

Migrantinnen und Migranten
. ausländische Studierende
. ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Deutschen und Flüchtlingen mit sicherem
Aufenthalt
. ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre (nachzugswilligen)
Familienangehörigen

Einheimische Bevölkerung
Die aufklärende und akzeptanzfördernde Arbeit der GGUA richtet sich grundsätzlich an alle
Bürgerinnen und Bürger von Münster. Besonders hervorzuheben sind:

Seite 2 von 6
Menschen im Umfeld zu (geplanten) Flüchtlingswchnheimen
Kirchengemeinden
Interessierte / engagierte Einzelpersonen und Gruppen
öffentliche und private Bildungseinrichtungen

oe. 000

Der Wunsch nach konkreter Information und Unterstützung ist oft Auslöser für die ersten Kontakte
von Flüchtlingen, Migranten und Migrantinnen zur GGUA. In der Beratung zeigt sich dann schnell,
dass die gesamte und vielschichtige Problem- und Lebenslage des Klienten und oft auch seiner
Familie ins Blickfeld tritt. Denn die Zusammenhänge zwischen aufenthaltsrechtlichen
Unsicherheiten, materiellen Problemen (Armut) und psychischen Belastungen erfordern eine
intensive und umfassende Beratung und Begleitung. Andere soziale Fachdienste sind für Flüchtlinge
vielfach nicht zugänglich. Insbesondere gibt es eine Lücke in der psychosozialen Versorgung — und
hier speziell für traumatisierte Flüchtlinge, Verstärkt konfrontiert sieht sich die Beratungsstelle mit der
Armut vieler Flüchtlingsfamilien und den daraus resultierenden Foigeproblemen.

Vor dem Hintergrund des Anfang 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes kam es im
gesamten Jahr zu vermehrten Anfragen und entsprechenden Angeboten der Beratungsstelle. Im
Bereich Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen war ebenfalls ein
zunehmender Bedarf festzumachen, ähnlich wie hinsichtlich der Fachberatungen, d.h. der Beratung
anderer sozialer Einrichtungen, die ihrerseits Flüchtlinge und Migranten/innen beraten und betreuen.

ll. Arbeitsschwerpunkte

1. Einzelfallberatung und Unterstützung von Flüchtlingen

Herausragender Schwerpunkt in der Arbeit der GGUA-Flüchtlingshilfe ist die Einzelfallberatung im
Bereich Aufenthalts- und Sozialrecht für Flüchtlinge. Die GGUA-Flüchtlingshilfe bietet an je zwei
Vor- und zwei Nachmittagen in der Woche Offene Sprechstunden an (jeweils drei Stunden). In drei
Sprechstunden findet eine Beratung zu allen Fragen des Aufenthalts- und Sozialrechts statt, in
einer Sprechstunde eine gezielte Unterstützung beim Ausfüllen van Formularen, Anträgen für
Arbeits-, Sozial- oder Ausländeramt und Kontakten mit den entsprechenden Behörden. Zusätzlich
besteht an einem weiteren Vormittag das Angebot, Hilfestellungen bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche zu leisten (Sichten und Filtern von Wohnungs- und Stellenanzeigen, Unterstützung
beim Formulieren von Bewerbungen usw.)

2005 fanden im Rahmen der Offenen Sprechstunden 2491 Einzelkontakte statt, pro Sprechstunde
also durchschnittlich elf Kontakte. Der überwiegende Anteil dieser Kontakte war persönlich, etwa
20 Prozent im Rahmen von telefonischer Beratung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der
Einzelkontakte nahezu unverändert geblieben. In Münster gibt es zahlreiche geduldete, langjährig
hier lebende Flüchtlinge - insbesondere aufgrund des vergleichsweise hohen Anteils geduldeter
Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die im ungeregelten Verfahren zugezogen sind -,
weshalb sich seit Jahren der allgemeine Rückgang der Flüchtlingszahlen nicht im gleichen Umfang
im Rückgang der Kontakte niederschlägt.

Inhaltliche Schwerpunkte waren in den Beratungen vor allem der Komplex Aufenthalt, Abschiebung
und Asylverfahren. Während des gesamten Jahres zeigte sich, wie in den Jahren zuvor, vor allem
bei langjährig hier lebenden Personen mit ungesichertem Aufenthaltsrecht deutlich der Bedarf nach
Informationen zu einer möglichen Aufenthaltsverfestigung vor dem Hintergrund einer erwarteten
Altfallregelung, die allerdings bis heute ausgeblieben ist. Daneben bestand Aufklärungs- und
Unterstützungsbedarf im Bereich der Existenzsicherung (Arbeit, Wohnung, Sozialhilfe, AsylbIG)
sowie der psychosozialen Situation (Familie, Umverteilung, Krankheit, Traumatisierung). Einen
zunehmend größeren Raum nahm zudem die Frage der "freiwilligen" Rückkehr und die damit
zusammenhängende Unterstützung ein (Siehe dazu auch die Ausführungen unter Punkt IV).

GGUA e.V. — Mäglied im Deutschen Pantälischen Wohlfahrtsverband — Tel. 02511144860, Fax: 0251/1448610
Webseite: www. ggua.de, E-Mai: gqgus@muenster.de, Klo-Nr.: 304 222200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 &00 50)

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Hauptherkunftsländer waren im vergangenen Jahr einmal mehr die Nachfolgestaaten des
ehemaligen Jugoslawiens - wie bereits erwähnt lebt in Münster eine große Zahl von
Minderheitenangshörigen aus dem Kosovo. Zahlreiche Klienten und Klientinnen stammen zudem
aus der Türkei, aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und dem Libanon; es folgen afrikanische Staaten
wie Togo, Kongo, Nigeria und Guinea sowie Pakistan, Sri Lanka, Nepal und die Russische
Föderation.

Die GGUA unterhält seit 2003 ein.Büro in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des
Landes Nordrhein-Westfalen in Schöppingen und bietet den dort untergebrachten Asylsuchenden
Beratung zum Asylverfahren und weitere Hilfestellung an.

2. Gruppenangebote für Flüchtlinge

Diese Angebote für Flüchtlinge sind niedrigschwellig und werden unter aktiver Mitwirkung
freiwilliger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Ehrenamtliche) durchgeführt. Exemplarisch sei hier das
„TIB-Cafe" (Treffpunkt, Information, Beratung) genannt. Hier wird Flüchtlingen im Rahmen eines
offenen Treffpunkts jeden Montagvormittag Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
angeboten. Langfristig soll das TIB-Cafe dazu beitragen, die Eigeninitiative der Flüchtlinge zu
stärken und sie zu einer zunehmend selbständigen Arbeits- und Wohnungssuche zu befähigen,
Zusätzlich ist das Cafe als Treffpunkt konzipiert. Flüchtlinge können hier untereinander und mit den
das Angebot durchführenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch
kommen und sich austauschen. Auch für das Jahr 2005 wird ein Jahresbericht erstellt, der die
Ziele, Aufgaben, Probleme und Erfolge des Angebotes ausführlich dokumentiert.

3. Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierung

«e Entwicklung von Konzepten für die Flüchtlingssozialarbeit und Projektentwicklung

« Beratung von Beratenden: Information und Beratung für haupt- oder ehrenamtlich in der
Flüchtlingssozialarbeit tätige Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen

Die einmal in der Woche stattfindenden Schulungen für Ehrenamtliche und Praktikant/innen der
GGUA gehören zum festen Bestandteil der Projektarbeit.

Durch die Erfahrungen der Arbeit in der Härtefallkommission beim Innenministerium Nordrhein-
Westfalen kann zudem eine kollegiale Fachberatung in Einzelfällen erfolgen.

4. Aufklärungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Eine wichtige Grundlage für ein friedliches Miteinander unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist
auch im kommunalen Kontext das gegenseitige Verständnis füreinander. Gegenssitige Information
trägt dazu bei, unterschiedliche Handlungs- und Lebensweisen nachvollziehbar und verständlich
werden lassen und bestehende Unsicherheiten und Vorurteile abzubauen. Daher ist die Aufklärungs-
und Bildungsarbeit ein wichtiges Standbein der GGUA. Darunter verstehen wir sowohl die
Organisation und Durchführung gezielter Bildungsmaßnahmen (vor allem in Schulen, Hochschulen)
als auch das Angebot von Sach- und Hintergrundinformationen an einen offenen Adressatenkreis,
wobei wir die münstersche Bevölkerung über Fluchtursachen und Lebensbedingungen von
Flüchtlingen und Migranten und Migrantinnen aufklären.

Regelmäßig finden Veranstaltungen im Rahmen der Aufklärungs- und Bildungsarbeit statt, häufig in
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Hierzu zählen alle Aktivitäten, die darauf abzielen, die
(münstersche) Bevölkerung über Leben und Situation von Flüchtlingen aufzuklären und zu mehr
Verständnis und Akzeptanz beizutragen. Themenbeispiele sind die soziale Situation der Flüchtlinge
in Deutschland / Münster, kulturelle und politische Hintergründe; Aufklärung über das Asylverfahren,
Länderinformationen und Fluchtursachen.

Formen der Aufklärungs- und Bildungsarbeit
« _Informationsveranstaltungen (z.T. als Veranstaltungsreihen), Vorträge, Ausstellungen
® Podiums- und Publikumsgespräche, Workshops, Seminarbegleitungen, Schulbesuche,

GGUA e.V, - Mitglied im Deutschen Paritätischen Wehlfahrtsverband - Tel. 025 11144660, Fax: 0251/1448610
Webseite: www.ogua.de, E-Mail: ggua@muenster.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

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Organisation von Projekttagen, Übernahme von Unterrichtseinheiten, Infostände
« Organisation von und Beteiligung an Kulturveranstaltungen (Theater, Film, Kabarett stc.)
« Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien (Broschüren, Videofilme,
Informationsblätter, Plakate etc.)
® _Presse- und Medienarbeit (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen)
® Sendungen im Bürgerfunk sowie eigene Zeitungsartikel

Beteiligung an der Umsetzung der Unterbringungs- und Betreuungskonzepte der Stadt
Die GGUA ist im Koordinationskreis „Flüchtlinge und Asylbewerber/innen und Spätaussiedler/innen"
vertreten und arbeitet an der Konzeptausgestaltung und Umsetzung zu Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen mit. Auch in der Unterbringungskommission und in den Sitzungen des
Ausländerbeirats ist die GGUA regelmäßig (mit Gaststatus) vertreten.

Die GGUA ist weiterhin aktiv, wenn Bürgerversammlungen in Zusammenhang mit zukünftigen
Wohnheimstandorten stattfinden. Interessierten Gruppen werden weitergehende Informationen,
Unterstützung und Begleitung ihrer geplanten Aktivitäten angeboten. Bereits bestehende
Kooperationen wurden in 2005 fortgesetzt, Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, Infoabende
veranstaltet u. ä.

5. Anleitung von Freiwilligen, Praktikanten- und Praktikantinnenausbildung
e Auch im Jahr 2005 haben sich zahlreiche Interessierte an die GGUA gewandt, um im Verein

freiwillige Arbeiten zu leisten. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen stammen aus allen
Bevölkerungsschichten, und je nach Interesse und Fähigkeiten und dem aktuellen Bedarf sind
sie in verschiedenen Arbeitsfeldern aktiv. Dass uns seit Jahren eine stetig wachsende Zahl von
Freiwilligen unterstützt, empfinden wir als Bestätigung auch unserer Öffentlichkeitsarbeit;
außerdem freuen wir uns in diesem Zusammenhang besonders über die intensive und
fruchtbare Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur der Stadt Münster.

« Studierende, hauptsächlich der beiden Fachhochschulen für Sozialwesen ünd einzelner
Fachbereiche der Universität (Politikwissenschaft, Soziologie, Ethnologie, Pädagogik) leisten
regelmäßig ihre Praktika in der GGUA ab; darüber hinaus engagieren sie sich auch
zunehmend freiwillig in dem Praxisfeld „Flüchtlingsarbeit".

« Die steigenden Anfragen nach freiwilliger, ehrenamtlicher Mitarbeit bzw. nach
Praktikumsplätzen belegen sowohl die professionelle Begleitung freiwilligen Engagements als
auch die qualifizierte Anleitung wissenschaftlicher Praktika. Deutlich wird die hohe
Ausbildungsleistung auch daran, dass sich die GGUA im Hochschulbereich als
Ausbildungsstätte profiliert und etabliert hat.

« Innerhalb der GGUA waren 2005 insgesamt 107 Freiwillige und Praktikanten/innen tätig. Der
geradezu sprunghafte Anstieg (2004 waren es 43 Freiwillige) findet seine Erklärung in der
Ausweitung des Projekts „Schulbegleitung für Kinder mit Migrationshintergrund“, das nach
einer Erprobungsphase 2004 nun im vergangenen Jahr fest installiert wurde. Allein in diesem
Projekt waren Ende 2005 74 Freiwillige aktiv; da eine Ausweitung der Projektstandorte
geplant ist, wird zukünftig auch die Zahl der Aktiven weiter steigen.

Das Projekt „Schulbegleitung für Kinder mit Migrationshintergrund“

Im Herbst 2004 begannen die vorbereitenden Planungen und die Werbung für ein neues Projekt
der GGUA, die „Schulbegleitung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien“. Hintergrund ist die Idee, mit
freiwilligen, ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an münsterschen Grundschulen
Hausaufgabenhilfe anzubieten. Das Projekt wurde im Jahr 2005 weiterentwickelt und ausgebaut;
Ende 2005 waren 74 freiwillige Helfer und Helferinnen aktiv und betreuten insgesamt 50 Kinder in
Münster. Das Projekt ist bisher tätig an der Michaelgrundschule in Gievenbeck, an der
Melanchthongrundschule in Coerde und im städtischen Übergangswohnheim für Flüchtlinge an der
Phillipistraße.

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Das Projekt wendet sich an Schulkinder, die aufgrund sprachlicher Defizite und anderer
Schwierigkeiten bei der Bewältigung schulischer Aufgaben stark benachteiligt sind und Hilfe
benötigen. Ziel ist es, durch die Bearbeitung der Hausaufgaben den Schulstoff nachzubereiten,
sprachliche Barrieren abzubauen und die Kinder in der deutschen Sprache zu fördern, Um die
Projektarbeit, die bisher ohne finanzielle Förderung auskommen muss und deren Aufrechterhaltung
und Erweiterung deshalb in Gefahr ist, abzusichern, wurde für 2006 ein entsprechender Antrag auf
Förderung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt (siehe dazu auch Punkt IV).

Ill. Kooperationen

Kooperationspartnerinnen und -partner in Münster

Eine Zusammenarbeit findet regelmäßig sowohl in der Einzelfallberatung als auch in der
Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie in der programmatischen Flüchtlingsarbeit statt. Darüber
hinaus werden täglich mehrere telefonische und schriftliche Anfragen von Kooperationspartnern
beantwortet.

Zu nennen sind hier:

Wohlfahrtsverbände und Vereine, die Migrationsarbeit leisten

Flüchtlings- und Migrantenselbstorganisationen

Ausländerbeirat der Stadt Münster

Sozialdezernat, Dezernent für Aussiedler, Flüchtlings- und Asylbewerberangelegenheiten
städtische Ämter (Ausländeramt, Sozialamt, Jugendamt, KSD, Amt für Wohnungswesen;
Bürgeramt und Bürgerberatung, Einbürgerungsbehörde, Rechtsamt, Gesundheitsamt,
Schulamt, Standesamt)

Arbeitsamt, Versorgungsamt

Sozialdienst für Flüchtlinge, Frauenbüro, Stadtteilbüros, Jugendtreffs
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bezirksregierung Münster

Ausbildungs- und Berufsberatungs-, Arbeitslosen- und Sozialberatungsstellen
Wohnungsgesellschaften

Hochschulen (WWU, FH, KFH), Studierendengemeinden

Ausländische Studierendenvertretung; Int. Zentrum „Die Brücke

Schulen und Kindergärten, IMAS

Initiativen und Kirchengemeinden, die sich für Flüchtlinge und (geplante) Flüchtlingswohnheime
engagieren

Schwarze Witwe / Frauenforschungsstelle, Vamos, Eine-Welt-Forum

Frauenhäuser; Mädchen- und Jungenkrisenhäuser, Frauenberatungsstelle
Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen

Nicht-Sesshaftenhilfe, Drogen-Beratungsstellen, Aids-Hilfe, MIKS

JVA, Entlassenenhilfe, Gefängnisseelsorge, Bewährungshilfe

Polizei, Polizeiführungsakademie, BGS

(Rats-)Parteien, Bundes- und Landtagsabgeordnete

Vernetzung auf Landes- und Bundesebene

Die GGUA ist sowohl über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Facharbeitskreisen auf Landes-
und Bundesebene vertreten als auch in verbandsübergreifenden Netzwerken wie dem Flüchtlingsrat
NRW e.V. und PRO ASYL. So verfügt der Verein sehr früh über wichtige und neue Informationen
und kann zudem auch Entwicklungen und Tendenzen in Politik und Gesellschaft frühzeitig
wahrnehmen und darauf reagieren. Dies erhöht zum einen die Qualität der Beratungs-, Bildungs-
und Aufklärungsarbeit, zum anderen garantiert es die kompetente Unterstützung für Verwaltung und
politische Mandatsträger durch die Erstellung von Entscheidungshilfen.

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IV. Erfolg und Auswirkung der Arbeit, Begründung der weiteren
Notwendigkeit

Die konstant hohe Zahl von Beratungsanfragen unseres Adrsssatenkreises, aber auch von anderen
Fachdiensten, Organisationen und privaten Interessierten stellt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der GGUA in der lokalen Flüchtlingsarbeit vor hone Anforderungen. Regelmäßig und mit
wachsender Tendenz können auch neue ehrenamtlich Tätige gewonnen werden, die die Arbeit der
GGUA aktiv unterstützen. Auch Praktikanten und Praktikantinnen haben häufig über ihre offizielle
Praktikumszeit hinaus Interesse, freiwillig und ehrenamtlich bei und mit uns zu arbeiten. Gleichwohl
muss auch darauf hingewiesen werden, dass ehrenamtliches Engagement professionelle Strukturen
nicht ersetzen kann. Die Komplexität der Problemlagen und die damit verbundene Notwendigkeit,
fachlich und professionell zu beraten, setzen der Einbeziehung von Freiwilligen somit Grenzen.
Zudem muss die fachliche Anleitung und Ausbildung von freiwillig arbeitenden Mitarbeitem und
Mitarbeiterinnen im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten der hauptamtlichen Fachkräfte möglich sein,

Die GGUA leistet seit langem einen besonderen Beitrag in der Flüchtlingsarbeit, um der
Entstehung eines Klimas von Misstrauen und Ablehnung entgegentreten zu können und
fremdenfeindlichen Tendenzen Einhalt zu gebieten. Das Leistungsangebot der GGUA bedeutet
einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in der Stadt Münster. Es fördert das
Verstehen und das Verständnis unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen füreinander und das
friedliche Miteinander aller in Münster lebenden Menschen.

Für das Jahr 2006 plant die GGUA wesentliche Veränderungen und Ausweitungen ihrer
Arbeitsbereiche und Aufgaben.
Ab 01.01.2008 ist in der GGUA eine vom Land NRW geförderte Rückkehrberatungsstelle tätig, die
sich an Ausreisewillige aus Makedonien, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo wendet
und die Flüchtlinge bei der Einschätzung, Vorbereitung und Durchführung ihrer freiwilligen Ausreise
unterstützt.

\ Das bereits seit 2004 aktive Projekt „Schulbegleitung für Kinder mit Migrationshinterg rund“ soll
2006 auf weitere Schulen ausgeweitet werden.
In diesem Zusammenhang und mit Blick auf den ernöhten und besonderen Integrationsbedarf von
Flüchtlingen, die nach langjährigem ungesichertem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten haben, hat
die GGUA das Projekt „Integration begleiten! Partnerschaftliche Freiwilligenarbeit in der GGUA"
entwickelt und die finanzielle Förderung für eine zunächst zweijährige Laufzeit beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge beantragt. Der Antrag wird unterstützt vom lokalen Netzwerk der in
Münster für Flüchtlinge tätigen Stellen und Organisationen.

Münster, 24.07.2006

Gemeinnützige Gesellschaft
zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

Anna Laumeier

GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Paritätischen \Nohlfahrtsverband - Tel, 0251/1449360, Fax; 0251/1448510
Webseite: waru.gaua.de, E-Mail: ggua@muenster,de, Kto-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 500 50)

Anlage 4: Antrag des Vereins "Zugvogel e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

1249 Zeichen

Zugvogel e.V. » Achtermennstr. 12. 48143 Münster

Amt für Kinder Jugend und Familie

Herr Fuchs h

Hafenstr. 30 Saat Münster Tel.: 0251-987 96 88

48127 Münster | FE Münster, 09.06.2006
} Amiä Ahtn

en

ar

Antrag auf Anerkennung als freier Träger der
Kinder- und Jugendhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Fuchs, -

hiermit beantragen wir die Anerkennung als freier Träger der Kinder-
und Jugendhilfe gemäß 5 75 SGB VIII (KIHG).

Seit einiger Zeit arbeiten wir verstärkt im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe. Gern möchten wir dieses Arbeitsfeld ausweiten. Einen
Schwerpunkt unserer zukünftigen Arbeit sehen wir auch in der
Verknüpfung der Kinder- und Jugendhilfe mit der Behindertenhilfe,
deren anerkannter Träger wir seit unserer Gründung sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

ANZ IM PARITATSZEN
MEHLAHNN

ar
FERSAND

Urlaubs - Service für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer

Achtermannstr. 12

Mit freundlichen Grüßen - 48143 Münster
f Ha Tel.: 0251 - 987 96 88
rn A) 3 Fax.: 0251-987 96 89
S ame #g “ zugvogel@muenster.de
M En SOOWe www.muenster.org/zugvogel
orstan
) Bankverbindung:

Sparda - Bank Münster

BLZ: 400 605 40

Kt.Nr.: 90 20 94

Sparkasse Münsterland Ost

BLZ: 40050150
Kt.Nr.: 29 769

Anlage 2: Satzung der GGUA

7831 Zeichen

SATZUNG der GGUA

SS

(3)
(4)

(5

=

83
(1)
(2)
(3

(4)

—

84
A),
(2)
(3

(4)

(5

85
(1)

(2

$6
m)

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen

„Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V."
Er hat seinen Sitz in Münster/Westfalen.

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung vom 1.1.1977. Zweck des Vereins ist die
Beratung und Betreuung von Migrantinnen, insbesondere von Flüchtlingen, in allen sozialen Angelegenheiten
sowie deren wirtschaftliche Unterstützung.
Er verfolgt darüber hinaus das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migrantinnen,
insbesondere von Flüchtlingen, zu schaffen und die Bereitschaft zu ihrer Aufnahme in der Bundesrepublik
Deutschland zu erhöhen.
Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst hauptsächlich das Gebiet von Münster und Umgebung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

- soziale Beratung und Betreuung in Asyl- und Aufenthaltsfragen,

| - Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitangebote,

- Öffentlichkeitsarbeit,

- Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote,

- klientelorientierte Interessenvertretung.
Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke betreibt die GGUA auch Weiterbildung (ggf. Eitern- und
Familienbildung) ggf. in Kooperation mit anderen Trägern der Weiterbildung. Die Weiterbildung richtet sich
nicht allein an die Mitglieder der GGUA, sondern ist öffentlich zugänglich.

Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile
des Vereinsvermögens.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, der durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele ($ 2) unterstützt,
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme
kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.

Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Quartals möglich, Er erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand.

Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit
dem Beitrag für ein Jahr im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung
ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung
eingelegt werden.

Natürliche oder juristische Personen, die die Ziele ($ 2) des Vereins unterstützen, aber nicht Mitglied werden
möchten, können dem Verein als Fördermitglied beitreten. Fördermitglieder sind keine Mitglieder im Sinne von
Abs. 1. Über die Fördermitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung
der Beiträge ist eine 2/3 - Mehrheit erforderlich.

Die Fördermitglieder zahlen einen Förderbeitrag. Der Vorstand legt den Mindestförderbeitrag fest.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen; lediglich das Ressort der Kassenführung ist an
eine zu benennende Person aus diesem Vorstand durch die Mitgliederversammlung zu übertragen. Darüber
hinaus können bis zu fünf BeisitzerInnen gewählt werden.

(2

Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind gleichberechtigt zwei Vorstandsmitglieder sowie der/die Kassenführerln.

Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

{3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bisihre
NachfolgerInnen gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können. Die Abwahl des Vorstandes oder
einzelner Vorstandsmitglieder ist durch Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung'möglich, wenn
dazu gesondert eingeladen worden ist.

(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er istan Beschlüsse der

Mitgliedersersammlung gebunden,

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der

Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt ist. Bei Eilbedürftigkeit oder Angelegenheiten

geringeren Gewichts können Beschlüsse auch fernmündlich oder schriftlich gefasst werden, wenn keines der

fünf Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.

(6) Beschlüsse des Vorstandes sind von demi/der Protokollführerln zu protokollieren und von dem Vorsitzenden
gegenzuzeichnen.

(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

{8) Zur ersten Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres stellt der Vorstand gemeinsam einen Tätigkeitsbericht
über die Arbeit des Vereins im vergangenen Jahr auf, den ein Vorstandsmitglied der Mitgliederversammlung
vorträgt.

(9) Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich, Auslagen sind ihnen zu erstatten.

(10) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt

werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

(5

&7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
oder die Einberufung von 1/3 sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt
wird.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer
Einladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei RechnungsprüferInnen,
die dem Vorstand nicht angehören dürfen, um unangemeldet die Buchführung einschließlich Jahresabschluss
zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
entscheidet ferner über

den Haushaltsplan des Vereins,

Aufgaben des Vereins,

An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken,

Aufnahme von Darlehen ab 500 DM,

Satzungsänderungen,

.. ‚Auflösung des Vereins.

(5) Bei ordnungsgemäßer Einladung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig.

(3

—

(4

-panvm

88 Beurkundung der Beschlüsse
Die in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem/der
jeweiligen VersammlungsleiterIn und demi/der Protokollführerin zu unterzeichnen.

$9 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für. den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, isteine % - Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW, der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

(2

Errichtet am 5. April 1979
Geändert am 13. April 1989
Geändert am 8. März 1993
Geändert am 26, August 1998
Geändert am 07.November 2002
Geändert am 13. Dezember 2004

Beratungsverlauf (1)

01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hafenstraße 30
  • Achtermannstraße 12
  • Südstraße 46
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 30

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0132/2007
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37