1697/2017
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Sachstand zum städtebaulichen Planungskonzept 'Raderthalgürtel (neu)'und einen SB-Markt dort" (AN/0301/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 612 Makr KeSB Vorlagen-Nummer 1697/2017 Freigabedatum: 06.06.2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Sachstand zum städte- baulichen Planungskonzept 'Raderthalgürtel (neu)'und einen SB-Markt dort" (AN/0301/2017) Text der Anfrage "Am 16. Juni 2016 wurde im Schützenheim in der Fritz-Hecker-Straße der Öffentlichkeit von der Ent- wicklungsgesellschaft für genossenschaftliches Wohnen mbH (EGW, mit vier Wohnungsgenossen- schaften als Investorengemeinschaft) die beabsichtigte Wohnbebauung für das 10 800 qm große Plangebiet am Raderthalgürtel vorgestellt. Es handelte sich um den Siegerentwurf eines Architekten-Wettbewerbs von 6 Büros. Das Bauprojekt sieht 173 Wohnungen, ebenso viele Tiefgaragenstellplätze und ca. 1 000 qm Spiel- platzfläche vor. Wirtschaftlich unabhängig davon gab es Pläne eines privaten Investors, an der angrenzenden Fritz- Hecker-Str. einen SB-Markt für die Nahversorgung der neuen Wohnbevölkerung zu bauen. Nachdem nahezu 2 Jahre nach der o.g. Vorstellung vergangen sind, bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der vorgestellten Projektplanung zum Bau der ca. neuen 170 Wohnungen am Raderthalgürtel? 2. Welche Gründe gibt es für die Verzögerungen des Baubeginns an dem erschlossenen Grund- stück? 3. Wie weit sind die Planungen und Baugenehmigungen für den Bau eines Nahversorgers durch den privaten Investor an der Fritz-Hecker-Straße?" Stellungnahme der Verwaltung Zu 1.: Für den Planbereich gilt derzeit der Bebauungsplan 67419/08 mit dem Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, der seit dem Jahr 2008 rechtskräftig ist. Dieser setzt entlang des Raderthal- gürtels ein Gewerbegebiet fest. Einzelhandelsbetriebe sind derzeit mit der Ausnahme von Autohäu- sern nicht zulässig. Der damalige Planungsansatz einer sogenannten "Automeile" wurde zwischenzeitlich aufgegeben. In der Folge ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 26.09.2013 der Beschluss zur Änderung des Be- bauungsplanes gefasst. 2 Um für das etwa 11 700 m² große Plangebiet sowohl städtebaulich als auch architektonisch ange- messene Entwurfsvorschläge zu erhalten, wurde ein städtebaulicher Wettbewerb mit sechs Pla- nungsbüros durchgeführt, aus dem das Büro Lorber + Paul Architekten aus Köln als Sieger hervorge- gangen ist . Zur Umsetzung des gefundenen städtebaulichen Entwurfes ist die Änderung des Bebau- ungsplanes erforderlich. Ziel der Planänderung ist es, eine bis zu fünfgeschossige Wohnbebauung entlang des Raderthalgür- tels zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit wurde bereits in der Zeit vom 25.06. bis 08.07.2015 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Sommer 2015 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB ist im Sommer 2016 erfolgt. Als nächster Planungsschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanes vorgesehen. Mit der Offenlage des Planes soll möglichst noch vor den Sommerferien begonnen werden. Zu 2.: Der Stadtentwicklungsausschuss hatte bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses die Ge- bietsumwandlung unter den Vorbehalt gestellt, dass mindestens 30 % der neuen Wohnbauflächen als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden und dies vor dem Satzungsbeschluss ver- traglich mit dem Eigentümer abzusichern ist. Für den Fall, dass sich der oben dargestellte Anteil an gefördertem Mietwohnungsbau nicht durchsetzen lässt, wurde die Verwaltung beauftragt, die Angele- genheit der Politik erneut vorzulegen. Die potentiellen Investoren erklärten über einen längeren Zeitraum, dass die wirtschaftliche Trag- fähigkeit für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau nicht gegeben ist. Sie haben angeboten, lediglich 20 % geförderten Mietwohnungsbau im Plangebiet zu realisieren. Ein Abrücken von dem oben erwähnten Beschluss der Politik hat die Verwaltung jedoch zu keiner Zeit in Aussicht gestellt. Vielmehr ist von der Verwaltung immer wieder die Notwendigkeit von einem neuen Beschluss durch die Politik aufgezeigt worden, soweit der geforderte Mindestanteil an gefördertem Mietwohnungsbau unterschritten werden soll. Auch die Einstellung des Planverfahrens wurde zur Vermeidung einer Vorbildwirkung von der Verwaltung in Erwägung gezogen. Zuletzt konnte mit der Investorenseite eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die bei einer angemessenen städtebaulichen Erhöhung der Ausnutzungskennziffer (die Geschossflächenzahl [GFZ] wurde von 1,7 auf 2,1 erhöht) nunmehr die Herstellung von 30 % öffentlich gefördertem Miet- wohnungsbau ermöglicht. Zu 3.: Mit dem Hintergrund des derzeit gültigen Einzelhandelskonzeptes ist die Ansiedlung eines großflächi- gen Lebensmittelvollversorgers im Bereich des Marienhofes planungsrechtlich nicht umsetzbar. Alle Versuche einen Lebensmittelvollversorger mit Auflagen oder einer Sonderregelung zu ermöglichen sind letztendlich gescheitert.
<<zur Info: Anfragetext AN-0301-2017
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0301/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Sachstand zum Städtebauliches Planungskonzept "Raderthalgürtel (neu)"und einen SB-Markt dort Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Oberbürgermeisterin. Die FDP – Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirks- vertretungssitzung am 20. 03. 2017 zu setzen. Am 16. Juni 2016 wurde im Schützenheim in der Fritz-Hecker-Straße der Öffentlichkeit von der Entwicklungsgesellschaft für genossenschaftliches Wohnen mbH ( EGW, mit vier Wohnungsgenossenschaften als Investorengemeinschaft ) die beabsichtigte Wohnbebauung für das 10.800 qm große Plangebiet am Raderthalgürtel vorgestellt. Es handelte sich um den Siegerentwurf eines Architekten-Wettbewerbs von 6 Büros. Das Bauprojekt sieht 173 Wohnungen, ebenso viele Tiefgaragenstellplätze und ca. 1000 qm Spielplatzfläche vor. Wirtschaftlich unabhängig davon gab es Pläne eines privaten Investors, an der angrenzenden Fritz-Hecker-Str. einen SB-Markt für die Nahversorgung der neuen Wohnbevölkerung zu bauen. Nachdem nahezu 2 Jahre nach der o.g. Vorstellung vergangen sind, bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der vorgestellten Projektplanung zum Bau der ca. neuen 170 Wohnungen am Raderthalgürtel? 2. Welche Gründe gibt es für die Verzögerungen des Baubeginns an dem erschlossenen Grundstück? 3. Wie weit sind die Planungen und Baugenehmigungen für den Bau eines Nahversorgers durch den privaten Investor an der Fritz-Hecker-Straße? gez. Daniel gez. Wolters in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Fritz-Hecker-Straße
- Hauptstraße 85
- Raderthalgürtel
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1697/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27