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1697/2017

Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Sachstand zum städtebaulichen Planungskonzept 'Raderthalgürtel (neu)'und einen SB-Markt dort" (AN/0301/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.06.2017, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Makr KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1697/2017 
Freigabedatum:  06.06.2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Sachstand zum städte-
baulichen Planungskonzept 'Raderthalgürtel (neu)'und einen SB-Markt dort" 
(AN/0301/2017) 
 
 
Text der Anfrage 
 
"Am 16. Juni 2016 wurde im Schützenheim in der Fritz-Hecker-Straße der Öffentlichkeit von der Ent-
wicklungsgesellschaft für genossenschaftliches Wohnen mbH (EGW, mit vier Wohnungsgenossen-
schaften als Investorengemeinschaft) die beabsichtigte Wohnbebauung für das 10 800 qm große 
Plangebiet am Raderthalgürtel vorgestellt.  
Es handelte sich um den Siegerentwurf eines Architekten-Wettbewerbs von 6 Büros.  
Das Bauprojekt sieht 173 Wohnungen, ebenso viele Tiefgaragenstellplätze und ca. 1 000 qm Spiel-
platzfläche vor.  
Wirtschaftlich unabhängig davon gab es Pläne eines privaten Investors, an der angrenzenden Fritz-
Hecker-Str. einen SB-Markt für die Nahversorgung der neuen Wohnbevölkerung zu bauen.  
 
Nachdem nahezu 2 Jahre nach der o.g. Vorstellung vergangen sind, bittet die FDP-Fraktion um die 
Beantwortung folgender Fragen:  
1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der vorgestellten Projektplanung zum Bau der ca. neuen 
170 Wohnungen am Raderthalgürtel?  
2.  Welche Gründe gibt es für die Verzögerungen des Baubeginns an dem erschlossenen Grund-
stück?  
3. Wie weit sind die Planungen und Baugenehmigungen für den Bau eines Nahversorgers durch 
den privaten Investor an der Fritz-Hecker-Straße?" 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.: 
 
Für den Planbereich gilt derzeit der Bebauungsplan 67419/08 mit dem Arbeitstitel: Raderthalgürtel 
(neu) in Köln-Zollstock, der seit dem Jahr 2008 rechtskräftig ist. Dieser setzt entlang des Raderthal-
gürtels ein Gewerbegebiet fest. Einzelhandelsbetriebe sind derzeit mit der Ausnahme von Autohäu-
sern nicht zulässig. 
 
Der damalige Planungsansatz einer sogenannten "Automeile" wurde zwischenzeitlich aufgegeben. In 
der Folge ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 26.09.2013 der Beschluss zur Änderung des Be-
bauungsplanes gefasst.

2 
 
 
Um für das etwa 11 700 m² große Plangebiet sowohl städtebaulich als auch architektonisch ange-
messene Entwurfsvorschläge zu erhalten, wurde ein städtebaulicher Wettbewerb mit sechs Pla-
nungsbüros durchgeführt, aus dem das Büro Lorber + Paul Architekten aus Köln als Sieger hervorge-
gangen ist . Zur Umsetzung des gefundenen städtebaulichen Entwurfes ist die Änderung des Bebau-
ungsplanes erforderlich. 
 
Ziel der Planänderung ist es, eine bis zu fünfgeschossige Wohnbebauung entlang des Raderthalgür-
tels zu ermöglichen. 
 
Die Öffentlichkeit wurde bereits in der Zeit vom 25.06. bis 08.07.2015 über die allgemeinen Ziele und 
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung unterrichtet. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) ist im Sommer 2015 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB ist im Sommer 2016 erfolgt. 
 
Als nächster Planungsschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanes vorgesehen. Mit der Offenlage 
des Planes soll möglichst noch vor den Sommerferien begonnen werden. 
 
 
Zu 2.: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses die Ge-
bietsumwandlung unter den Vorbehalt gestellt, dass mindestens 30 % der neuen Wohnbauflächen als 
öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden und dies vor dem Satzungsbeschluss ver-
traglich mit dem Eigentümer abzusichern ist. Für den Fall, dass sich der oben dargestellte Anteil an 
gefördertem Mietwohnungsbau nicht durchsetzen lässt, wurde die Verwaltung beauftragt, die Angele-
genheit der Politik erneut vorzulegen. 
 
Die potentiellen Investoren erklärten über einen längeren Zeitraum, dass die wirtschaftliche Trag-
fähigkeit für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau nicht gegeben ist. Sie haben angeboten, 
lediglich 20 % geförderten Mietwohnungsbau im Plangebiet zu realisieren. 
 
Ein Abrücken von dem oben erwähnten Beschluss der Politik hat die Verwaltung jedoch zu keiner Zeit 
in Aussicht gestellt. 
 
Vielmehr ist von der Verwaltung immer wieder die Notwendigkeit von einem neuen Beschluss durch 
die Politik aufgezeigt worden, soweit der geforderte Mindestanteil an gefördertem Mietwohnungsbau 
unterschritten werden soll. Auch die Einstellung des Planverfahrens wurde zur Vermeidung einer 
Vorbildwirkung von der Verwaltung in Erwägung gezogen. 
 
Zuletzt konnte mit der Investorenseite eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die bei einer 
angemessenen städtebaulichen Erhöhung der Ausnutzungskennziffer (die Geschossflächenzahl 
[GFZ] wurde von 1,7 auf 2,1 erhöht) nunmehr die Herstellung von 30 % öffentlich gefördertem Miet-
wohnungsbau ermöglicht. 
 
 
Zu 3.: 
 
Mit dem Hintergrund des derzeit gültigen Einzelhandelskonzeptes ist die Ansiedlung eines großflächi-
gen Lebensmittelvollversorgers im Bereich des Marienhofes planungsrechtlich nicht umsetzbar. Alle 
Versuche einen Lebensmittelvollversorger mit Auflagen oder einer Sonderregelung zu ermöglichen 
sind letztendlich gescheitert.

<<zur Info: Anfragetext AN-0301-2017

2163 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0301/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
Sachstand zum Städtebauliches Planungskonzept "Raderthalgürtel (neu)"und einen 
SB-Markt dort 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Oberbürgermeisterin. 
Die FDP – Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirks- 
vertretungssitzung am 20. 03. 2017 zu setzen. 
 
Am 16. Juni 2016 wurde im Schützenheim in der Fritz-Hecker-Straße der Öffentlichkeit 
von der Entwicklungsgesellschaft für genossenschaftliches Wohnen mbH ( EGW, mit vier  
Wohnungsgenossenschaften als Investorengemeinschaft ) die beabsichtigte Wohnbebauung  
für das 10.800 qm große Plangebiet am Raderthalgürtel vorgestellt. 
Es handelte sich um den Siegerentwurf eines Architekten-Wettbewerbs von 6 Büros. 
Das Bauprojekt sieht 173 Wohnungen,  ebenso viele Tiefgaragenstellplätze und ca. 1000 qm 
Spielplatzfläche vor. 
Wirtschaftlich unabhängig davon gab es Pläne eines privaten Investors, an der 
angrenzenden Fritz-Hecker-Str. einen SB-Markt für die Nahversorgung der neuen 
Wohnbevölkerung zu bauen. 
 
Nachdem nahezu 2 Jahre nach der o.g. Vorstellung vergangen sind, bittet die FDP-Fraktion 
um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der vorgestellten Projektplanung zum Bau der 
ca. neuen 170 Wohnungen am Raderthalgürtel? 
2. Welche Gründe gibt es für die Verzögerungen des  Baubeginns an dem 
erschlossenen Grundstück? 
3. Wie weit sind die Planungen und Baugenehmigungen für den Bau eines 
Nahversorgers durch den privaten Investor an der Fritz-Hecker-Straße?  
 
gez. Daniel            gez. Wolters 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Fraktionsbüro, Zimmer 115 
Hauptstraße 85  50996 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13 
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Hauptstr. 85  50996 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln  50667 Köln

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Fritz-Hecker-Straße
  • Hauptstraße 85
  • Raderthalgürtel
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1697/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27