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1675/2020

KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH/AchtBrücken GmbH - Entsendung in die Aufsichtsräte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.9

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1675/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH/AchtBrücken GmbH 
hier: Entsendung in die Aufsichtsräte 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in die Aufsichtsräte der  
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der AchtBrücken GmbH: 
 
1) Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bediens-
tete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2)………………………………………. 
 
3)………………………………………. 
 
4)………………………………………. 
 
5)………………………………………. 
 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger-
meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das 
Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies 
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit-
punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.  
 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit 89,93 
% beteiligt. Weiterer  Gesellschafter ist der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) mit einem G e-
schäftsanteil von 10,07 %. 
 
Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lau-
tet: 
 
§ 11 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 
 
(2) Dem Aufsichtsrat gehört kraft Amtes der Kulturdezernent / die Kulturdezernentin der Stadt 
Köln an. 
 
(3) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden wie folgt entsandt: 
 
vom Rat der Stadt Köln fünf Mitglieder, 
 
vom WDR ein Mitglied. 
 
 
An der AchtBrücken GmbH sind die Stadt Köln mit 51 % und die KölnMusik Betriebs- und Servicege-
sellschaft mbH mit 49 % beteiligt. 
 
Laut § 12 des Gesellschaftsvertrages der AchtBrücken GmbH besteht der Aufsichtsrat aus sieben 
Mitgliedern und ist personengleich mit dem Aufsichtsrat der KölnMusik Betriebs- und Servicegesell-
schaft mbH. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer 
Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-
Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-

3 
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1675/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
02.06.2020 15:14