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2177/2018

TOP 10.3 Vorlage 0819/2018 Bedarfsanerkennung für interaktive Touch Displays (Panels) für Kölner Schulen sowie Erhöhung des Stundenkontingents ür die IT-Betreuung in den Kölner Schulen

Mitteilung Ausschuss 28.06.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.07.2018, TOP 3.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer  28.06.2018 
 2177/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 02.07.2018 
 
TOP 10.3 Vorlage 0819/2018 Bedarfsanerkennung für interaktive Touch Displays (Panels) für 
Kölner Schulen sowie Erhöhung des Stundenkontingents ür die IT-Betreuung in den Kölner 
Schulen 
 
 
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 0819/2018 „Bedarfsanerkennung für interaktive Touch Dis-
plays für Kölner Schulen“ wird der Abschluss eines dreijährigen Rahmenvertrages (mit einer 50%igen 
Abnahmeverpflichtung) über die Lieferung von bis zu 2.000 Panels für Kölner Schulen angestrebt. 
Um den bestehenden Informationsbedarfen Rechnung zu tragen werden im nachfolgenden weiterfüh-
rende Hinweise gegeben. 
 
 
1. Allgemeine Hinweise 
 
Die Bestrebung des Schulträgers Stadt Köln, die Kölner Schulen mit moderner Präsentationstechnik 
auszustatten, erfolgt aufgrund mehrerer Faktoren.  
 
 Schon im Jahr 2010 hat der Rat der Stadt Köln erkannt, welches enorme Potenzial in der Digi-
talisierung liegt und beschlossen, dieses Thema aufzugreifen und als gesamtstädtisches Kon-
zept in der Verwaltung aber auch in der Bevölkerung zu etablieren und ein dauerhaftes  Be-
wusstsein hierfür zu bewirken. Im September 2012 hat der Rat der Stadt Köln mit dem Kon-
zept „Internetstadt Köln“ die deutschlandweit erste Digitale Agenda einer deutschen Großstadt 
beschlossen.  
Die Agenda beschreibt, wie Digitalisierung unsere Lebenswelt verändert und zeigt auf, wel-
chen Nutzen das Internet für die verschiedenen Lebensbereiche der Stadtgesellschaft und die 
Verwaltung hat.  
Sie setzt einen Schwerpunkt auf den Bildungsbereich und beschäftigt sich mit der Frage wie 
digitale Mündigkeit und Transformation erreicht werden kann, so dass kein digitaler Graben in 
der Bevölkerung entsteht. Ein besonderer Fokus liegt hier auf dem schulischen Bildungsbe-
reich, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die kommenden Generationen für die Digi-
talisierung fit zu machen und als mündige Erwachsene auf die sich immer weiter entwickelnde 
Arbeitswelt als Fachkräfte vorzubereiten. 
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, ist die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur 
und Präsentationstechnik, hier die Touch Panels, zwingend erforderlich. 
 
 Bereits im Konzept „Ganzheitliche technische Schul IT“ (Stand 10/2014) war die Ausstattung 
der Schulen mit moderner Technik zur Präsentation und zum Visualisieren von Inhalten eine 
separate Forderung. Auch hier wurde darauf hingewiesen, dass zu den bereits vorhandenen 
Geräten wie Bildschirmen, Beamern und Aktive Boards Alternativen zu überdenken sind und 
die Bedarfe ermittelt werden müssen. 
Als eine Nachfolgetechnik zu den vorgenannten Präsentationsmedien stellen die interaktiven

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Panels die fortschrittlichste und leistungsfähigste Option dar. 
 Die „Digitaloffensive Schule NRW“ der Landes NRW hat das Ziel, Schulen zum „Lernen im Di-
gitalen Wandel“ zu befähigen. Durch die verbindliche Einführung des Medienkompetenzrah-
mens für die Schulen in NRW, als Nachfolge des Medienpass NRW, zum Schuljahr 2018/19 
wird die Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern eine wichtige Bil-
dungsaufgabe unserer Zeit. Anhand des innerschulischen Medienkonzeptes muss die Medi-
enkompetenzförderung, verteilt auf alle Fächer und Fachgruppen, festgeschrieben werden. 
Die Basis bildet selbstverständlich auch die unabdingbare Fortbildung der Lehrerinnen und 
Lehrer in den Bereichen Digitale Bildung. Dies allerdings liegt in der Zuständigkeit des Lan-
des. 
 
 Die Mittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020werden u. a. für ei-
ne umfangreiche, möglichst flächendeckende Ausstattung der Kölner Schulen zur Umsetzung 
des gemeinsamen Ziels „Lernen im digitalen Wandel“ eingesetzt.  
 
 
2. Vorteile aus baulicher Sicht: 
 
Die fahrbaren Touch-Panels, alternativ auch wandbefestigte Geräte, können, neben der Funk-
tion als Präsentationsmedium als Tafel zur freien Beschriftung genutzt werden. Da insgesamt 
keine „grünen Tafeln“ mehr eingebracht werden, entfällt bei der Nutzung der Touch-Panels als 
Tafel die separat schaltbare, besondere Tafelbeleuchtung (500 statt 300 LUX).  
Die Touch-Panels als Präsentationsmedium ersetzen langfristig deckenmontierte Beamer. 
Aufgrund physikalischer Gegebenheiten ist die Präsentation mittels Touch-Panel deutlich we-
niger abhängig von den Lichtverhältnissen im Raum. Durch den Wegfall von deckenmontier-
ten Beamern entfallen Leitungsführungen und ggf. anfallende aufwendige Reparaturen von 
Kabeln und Beamern in der Decke (Strom und Datenleitungen zum Anschluss von Beamer 
und Apple-TV). Desweiteren entfällt vor allem bei Bestandsgebäuden (80-90% der zu berück-
sichtigenden Liegenschaften) die Verlegung von Anschlussleitungen in Aufputzkanälen für die 
Nutzung von PC, Laptop oder Dokumentenkamera. Diese können direkt mit dem Touch-Panel 
über diverse Anschlussmöglichkeiten verbunden werden. Aufwendige Reparaturen der Kabel 
und Beamer im Deckenbereich entfallen. 
Ebenso entfallen die nahezu in jedem Gebäude notwendigen Halterungen für die deckenmon-
tierten Beamer, die bei Neu- oder Erweiterungsbauten über der Abhang-/Akustikdecke ange-
bracht werden müssen. Diese zu platzieren, gestaltet sich zunehmend schwierig, da hinter der 
Abhang-/Akustikdecke bei modernen Schulgebäuden regelmäßig Leitungsführungen (Strom, 
Brandmeldeverkabelungen, Wasser, Abwasser) und Lüftungskanäle verborgen sind. Bei den 
Bestandsbauten entsteht beim Eingriff in Akustikdecken ein erhöhter Aufwand die Funktionali-
tät nach der Montage von Deckenhalterungen wieder herzustellen (Stichwort: DIN-
Norm/Schallschutz). 
 
 
3. Vorteile aus technischer Sicht (Einsatz): 
 
Die Geräte sind wartungsfrei und überzeugen durch robuste Bauweise. Eine aufwändige Ka-
librierung ist nicht notwendig und die Laufzeit wird mit i.d.R. 50.000 Stunden angegeben.  
Neben der Nutzung als interaktive Präsentationseinheit kann das Display auch von anderen 
Geräten angesteuert werden ( Smartphone, Tablet, Notebook, PC) und deren Bildschirminhal-
te spiegeln. Der Einsatz von Touch Displays macht die Anschaffung, Nutzung und Wartung 
mehrerer herkömmlicher Geräte wie Projektor, CD- und DVD-Player, Videorekorder, TV-Gerät 
überflüssig.  
 
 
4. Bedarfsmeldungen aus Schulen 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden Schulen aufgrund von Bedarfsmeldungen, die an den Schulträger zu 
richten sind ausgestattet. Es erfolgt grundsätzlich keine standardmäßige Ausstattung mit neuen digi-
talen Medien. Aktuell liegen dem Schulträger Bedarfsmeldungen von 173 Schulen aller Schulformen

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zur Ausstattung mit rund 900 „Touch Panels“ vor. Hinzu kommen die neu gegründeten und zum 
Schuljahresbeginn 2018/19 startenden Gesamtschulen Helios und Wasseramselweg. Beide Schulen 
legen anhand der Schulprogramme großen Wert auf die Förderung der Medienkompetenz der Schü-
lerinnen und Schüler und dementsprechend eine am aktuellen Stand der Technik orientierte Ausstat-
tung der Schulen. 
 
5. Sicherstellung der Nutzung 
 
Bei der Beantragung der technischen Ausstattung müssen die Schulen dem Schulträger ein Medien-
konzept vorlegen, aus dem sich der Einsatzzweck der Geräte und die Sicherstellung einer sinnvollen 
und kontinuierlichen Nutzung in den Schulen ergeben. Hier ist auch auf die zwingend erforderliche 
Fortbildung von Lehrkräften einzugehen, die diese in die Lage versetzt, die in der Schule vorhande-
nen Möglichkeiten zu nutzen.  
Ab dem Schuljahr 2018/19 wird zwischen dem Schulträger und der Schulleitung bei Auslieferung eine 
Vereinbarung geschlossen, dass sowohl die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer ge-
währleistet sein muss, als auch ein kontinuierlicher zweckentsprechender Einsatz der Geräte nach-
vollziehbar erfolgen muss. 
 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 3.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2177/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.06.2018
Erstellt
26.06.2018 12:40