2637/2021
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 2637/2021 Freigabedatum 18.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen für einen Kreisverkehr am Knoten Neusser Straße/Kempener Straße auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung fortzusetzen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes uneinge- schränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 23.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 Verkehrsausschuss 18.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Im September 2010 wurde seitens der Bezirksvertretung Nippes die Umgestaltung der Neusser Stra- ße im Bereich zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg beschlossen (Vorlagen-Nr. 2257/2010). Die Kreisverkehrsplanung Neusser Straße/Kempener Straße war Bestandteil dieser Pla- nung. Um den Planungsprozess für die Umgestaltung der Neusser Straße neu aufzustellen, hat die Be- zirksvertretung Nippes in ihrer Sitzung am 18.03.2021 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Im Rahmen dessen wurde die Verwaltung unter anderem gebeten, zu prüfen, ob der geplan- te Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße aus der Gesamtplanung herausgetrennt und priori- siert weiterbearbeitet werden kann. Die Verwaltung ist diesem Auftrag gefolgt und hat für den Kreisverkehr eine Planung erstellt, welche unabhängig von der weiteren Entwicklung der angrenzenden Streckenabschnitte der Neusser Straße weiterbearbeitet werden kann und der Umgestaltung der Neusser Straße im zentralen Geschäftsbe- reich nicht entgegen steht. 2. Die Planung Die Planung sieht für den Knotenpunkt Neusser Straße/Kempener Straße den Ausbau eines kleinen Kreisverkehres vor. Die derzeit vorhandene Lichtsignalanlage wird im gesamten Knotenpunktbereich abgebaut. Der geplante Kreisverkehr ist mit einem Durchmesser von 30 m dimensioniert. Die Dimensionierung des Kreisverkehrs richtet sich nach den notwendigen Flächenbedarfen der Fahrzeuge bei der Durch- fahrt. So genannte Schleppkurven markieren diesen Flächenbedarf. Die Mittelinsel wird mit einem Durchmesser von 14 m ausgebaut. Um die Mittelinsel herum ist ein leicht erhöhter Innenring mit ei- nem unebenen Belag vorgesehen, der die Ablenkung für Pkw vergrößert. Für größere Fahrzeuge ist jedoch die notwendige Überfahrung des Innenrings möglich. Durch die Ablenkung ergibt sich der ge- wünschte geschwindigkeitsreduzierende Effekt. Die Lage des Kreisverkehres ergibt sich aus den notwendigen umliegenden Gehwegbreiten sowie dem geringstmöglichen Einfluss auf den Bestandsbaum im Eckbereich Neusser Straße/Auerstraße. Eine endgültige Aussage über die Erhaltung des Baumes kann jedoch erst nach Durchführung einer Suchschachtung im Rahmen des Ausbaus getroffen werden, da das Ausmaß des Wurzelwachstums und die damit verbundenen Auswirkungen durch den Umbau vorher nicht abzusehen sind. Alle vier Knotenpunktarme werden mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Mit Ausnahme des Armes Auerstraße werden zudem Mittelinseln als Fahrbahnteiler und Querungshilfen für zu Fuß Gehende vorgesehen. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr geführt. Hierfür ist es notwendig, die- sen im Bereich der Kempener Straße frühzeitig von dem vorhandenen baulichen Radweg auf die Fahrbahn zu führen. Zu diesem Zweck wird der dortige Radweg in Fahrtrichtung Kreisverkehr mit dem vorhandenen Parkstreifen (Taxihalt) getauscht. 3 Auch im südlichen Anschlussbereich wird der Radverkehr frühzeitig vom vorhandenen baulichen Radweg auf die Fahrbahn geführt. Im Bereich zwischen dem geplanten Kreisverkehr und der Loh- sestraße wird hierfür je Fahrtrichtung eine Kfz-Fahrspur durch einen Radfahrstreifen ersetzt. Im Rah- men einer Anschlussplanung für den Bereich zwischen Lohsestraße und Innere Kanalstraße ist an- gedacht, diese Querschnittsaufteilung fortzusetzen. Eine mögliche Umsetzung befindet sich aktuell in Prüfung und wird in Abhängigkeit der Aufzugnachrüstung der Haltestelle Lohsestraße separat geplant und umgesetzt. Im nördlichen Anschlussbereich der Neusser Straße wird der Radverkehr bereits auf Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt, sodass hier keine Anpassungen notwendig sind. Die Kreisverkehrsplanung schließt in diesem Bereich an den Bestand an, sodass eine Umsetzung unabhängig von der Planung zum benachbarten Streckenabschnitt zwischen dem geplanten Kreisverkehr und dem Niehler Kirch- weg erfolgen kann. Die bereits 2010 im Rahmen des ersten Planungsbeschlusses zur Neusser Straße beschlossene Änderung der Linienführung der Buslinie 147 durch den zukünftigen Kreisverkehr wurde bei der Pla- nung weiterhin berücksichtigt. Die Änderung der Buslinienführung ist Voraussetzung für den geplan- ten Abbau der Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Neusser Straße/Cranachstraße/Kuenstraße. Nach Aussage der Kölner Verkehrsbetriebe ist die Fahrt durch den Kreisverkehr für die Fahrgäste deutlich komfortabler, als die heutige Abbiegesituation von der Neusser Straße auf die Cranachstraße und umgekehrt. Bereits heute haben die Busse erhebliche Probleme die Cranachstraße aufgrund ver- kehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge zu befahren. Außerdem trägt die Verlagerung des Busses auf das angrenzende Straßennetz zu einer Verbesserung der Wohnumfeldsituation bei. Hinzu kommt, dass die Haltestelle „Cranachstraße“ von der Cranachstraße auf die Neusser Straße verlegt werden und somit barrierefrei ausgebaut und mit Fahrgastunterständen ausgestattet werden kann. Diese Möglichkeit besteht innerhalb der Cranachstraße aufgrund zu geringer Platzverhältnisse nicht. 3. Kosten und Finanzierung Die Ausbaukosten für die Gesamtmaßnahme betragen voraussichtlich rd. 1.400.000 Euro (brutto, inkl. Nebenkosten) bei einem geplanten Baubeginn im III. Quartal 2024. Falls der vorgesehene Umbau des Knotenpunktes im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Neusser Straße erfolgt, ist eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW für einen Teil der Baukosten nicht auszuschließen. Wenn der Baubeginn absehbar ist und sich die Beitragsfähigkeit bestätigt hat, wird eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch An- gaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. 4. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ Anlage 2: Lageplan – Vorentwurf Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2023
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 2637/2021 Stand: 12.04.2023 Sachstandsbericht Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen für einen Kreisver- kehr am Knoten Neusser Straße/Kempener Straße auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung, die wie folgt ergänzt wird, fortzusetzen: 1a. Die Verwaltung soll alles unternehmen, um den Bestandsbaum an der Ecke Neusser Straße/Auerstraße zu erhalten. 1b. Dazu gehört, einen etwas kleineren Kreisverkehr zu prüfen. 2. Die Parkplätze auf der Neusser Straße sollen zu Gunsten des Radverkehrs entfallen. 3. Bei der südlichen Hinführung zum Kreisverkehr soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf einem (geschützten) Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr geführt werden kann. 4. Grünbereiche und Baumpflanzungen sollen auch an der südlichen und östlichen Querung geplant werden. 5. Grundsätzlich soll geprüft werden, wie mehr Grünbereiche in diesem Bereich umgesetzt werden können. Die Anwohner*innen der Auerstraße müssen vor einer erheblichen Verkehrszu- nahme geschützt werden. Dabei soll insbesondere eine Einbahnstraßenrege- lung geprüft werden, die eine Zufahrt vom Kreisel aus nicht zulässt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Auf der Grundlage des o. g. Planungsbeschlusses hat die Verwaltung die Entwurfsplanung erstellt. Die Vorlage für den Baubeschluss (Vorlagennummer 0515/2023) wurde zwischenzeit- lich erstellt und wird den politischen Gremien ab 05/2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 2 Nächste Schritte: Mit der Vorlage zum Baubeschluss sieht die Verwaltung den Planungsbeschluss als erledigt an; die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Baubeschlusses.
Anlage 2 - Lageplan_Vorentwurf Kreisverkehr Neusser Straße_Kempener Straße
1795 Zeichen
T
A
X
I
(6 St.)
Anschlussplanung in Abhängigkeit und unter Berücksichtigung der
Aufzugsnachrüstung der U-Bahnhaltestelle Lohsestraße (Planung 69)
Ladezone
Kuenstraße
Schenkendorfstraße
Kuenstraße
Holbeinstraße
Cranachstraße
Lohsestraße
Kuenstraße
Auerstraße
Schenkendorfstraße
Legende:
Fahrbahn
Planung
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
B0,5/0,25
B0,75/-0,75
B 0,5/0,20
vorh. Grünfläche
vorh. Baum
Bestand
vorh. Bestand/Topographie
vorh. Katastergrenze
vorh. Zufahrt
gepl. Markierung
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
Gehweg
wassergeb. Deckschicht
Rundbord (grau)
Fahrradabstellbügel
Baum-Neupflanzung
Rundbord (weiß)
offene Baumscheibe/Grünfläche
Materialwechsel Gehweg/Baumscheibe
Hochbord
Innenring Kreisverkehr
Platten/Pflaster Grauwacke
Parkbucht
Inselkopf
Rotmarkierung Radfahrstreifen
baul. Radweg
baul. Radweg
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Ä
nderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
K
V
5 -Neusser Straße
1865 mm 520 mm
Krüger, 05.08.2021
K
rüger, 05.08.2021
Vorentwurfsplanung - Lageplan5 - Nippes
Neusser Str. - Kreisverkehr Neusser Str./Kempener Str.
05.08.2021
xx
661-43 Radverkehr
665-4 Ausbau
64 LSA
67 Bäume/Grünflächen
gez. Herr Stieler 15.06.2021
gez. Herr Gerhardt 27.05.2021
19.07.2021gez. Herr Stefanac
Mitzeichnung durch Fristablauf
gez. Fr. Krüger
09.09.2021
gez. Hr. Claußen
09.09.2021
gez. Fr. Dietz
09.09.2021
gez. Hr. Harzendorf
09.09.2021
Anlage 2
Anlage 3 - Auszug BV Nippes 02.12.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 09.12.2021 Auszug aus der Niederschrift der 10. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021 öffentlich 9.2.1 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Stra- ße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr 2637/2021 Herr Claußen erläutert die Vorlage. Anschließend stellt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden (AN/2640/2021) vor. Ebenfalls stellt Herrn Meier den zur Sitzung vorgelegten Änderungsantrag der SPD vor. Er äußert gleichzeitig die Hoffnung, dass beide Änderungsanträge zu einer Kompromisslösung zusammengeführt werden, mit der beide Seiten leben können. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert sieht hierzu keine Möglichkeit, da die Unter- schiede zwischen beiden Änderungsanträgen zu groß sind. Der Antrag des Mehr- heitsbündnisses sei darauf ausgelegt, den Kreisverkehr zu realisieren, während der Änderungsantrag der SPD notfalls auch in Kauf nehme, dass der bereits beschlos- sene Kreisverkehr nicht umgesetzt werden könne. In der sich anschließenden kontrovers geführten Diskussion ging es schwerpunkt- mäßig darum, ob der Kreisverkehr auch mit einem kleineren Durchmesser gebaut werden kann sowie um den Erhalt der Kastanie, eine Belästigung der Anwohner der Auerstraße durch zunehmenden Lkw-Verkehr, die Sicherheit des Radverkehrs und mögliche Verbesserungen für Fußgänger. a.) Größe des Kreisels Wunsch des Mehrheitsbündnisses ist eine Verkleinerung des Kreisels, dessen Durchmesser von der Verwaltung mit 30 m geplant ist. Herr Claußen erklärt diesbezüglich, dass sich ein Durchmesser von 30 m zwingend aus der Fahrgeometrie der Fahrzeuge und der Spitzwinkligkeit der in den Kreisver- kehr mündenden Straße ergebe und der Kreisel nicht kleiner realisiert werden könne. Würde der Kreisverkehr mit dem Mindestdurchmesser von 26 m realisiert, sei es nicht möglich, dass die Gelenkbusse der KVB und die Müllfahrzeuge der AWB die- sen befahren. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert ist der Ansicht, dass es möglich sein müsse, den Kreisverkehr kleiner zu realisieren und dafür den inneren Kreisel so zu erhöhen, dass er beispielweise von Gelenkbussen oder Müllfahrzeugen überfahren werden könne, nicht aber von Pkws. Auch die Spitzwinkligkeit der einmündenden Straßen sei ihrer Ansicht nach kein Problem, wenn die Fahrzeuge nicht an der nächsten Ausfahrt den Kreisverkehr ver- lassen, sondern zunächst eine komplette Runde im Kreis (ca. 399 Grad) fahren wür- den. b.) Erhalt der Kastanie Der Erhalt der 100-jährigen Kastanie liegt der Bezirksvertretung am Herzen. Herr Claußen erklärt, dieses habe auch für die Verwaltung allerhöchste Priorität. Um diese zu schützen und zu erhalten habe man den Kreisverkehr weiter südlich geplant als ursprünglich vorgesehen. c.) Verkehr in der Auerstraße Insbesondere die SPD sieht die Gefahr, dass sich durch den Kreisverkehr der moto- risierte Verkehr in der Auerstraße erhöht, weil befürchtet wird, dass die Auerstraße genutzt wird, um von der Neusser Straße auf die Zoobrücke zu gelangen. Dieses sei deswegen attraktiv, weil dann an der Inneren Kanalstraße kein U-Turn notwendig werde. Zu dem diskutierten Vorschlag, die Fahrtrichtung in der Auerstraße zu ändern, merkt Herr Claußen an, dass dann die Kastanie zwingend beseitigt werden müsse. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert merkt an, dass dies bei einer Teilumdrehung der Einbahnstraßenrichtung nur zwischen Eichstraße und Niehler Straße nicht der Fall sei. d.) Radverkehr Die SPD sieht ferner in den vorliegenden Planungen die Interessen der Radfahrer nicht hinreichend berücksichtigt und sieht sie einer besonderen Gefährdung ausge- setzt. Das Mehrheitsbündnis teilt diese Auffassung nicht. Mit einer Verkleinerung des Kreisverkehrs sei automatisch eine Verbesserung für den Radverkehr verbunden. Auch enthalte der vorliegende Änderungsantrag drei konkrete Maßnahmen, die die Sicherheit der Radfahrer erhöhen würden. e.) Fußgänger Durch den Kreisverkehr wird sich die Situation für Fußgänger, die von der Kempener Straße auf die Ostseite der Neusser Straße wollen, deutlich verbessern. Schließlich wird über den vorliegenden Änderungsantrag der SPD abgestimmt und es ergeht folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Planung vorzulegen, die in jedem Fall fol- gende Punkte enthalten muss: 1. Der Erhalt der über 100jährigen Kastanie muss gesichert werden. 2. Für den Radverkehr muss eine größere Sicherheit hergestellt werden. 3. Die Anwohner:innen der Auerstraße müssen vor einer erheblichen Verkehrszu- name geschützt werden. Dabei soll insbesondere eine Einbahnstraßenregelung geprüft werden, die eine Zufahrt vom Kreisel aus nicht zulässt. 4. Die Verkehrsführung des Lkw-Verkehrs in diesem Bereich soll geprüft und eine konkrete Planung dazu vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und der PARTEI abgelehnt. Seitens der SPD wird ein weiterer Änderungsantrag formuliert und es ergeht folgen- der Beschluss: 1. Punkt 3 des Änderungsantrags der Grünen wird wie folgt ergänzt „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Radverkehr an der genannten Stelle grundsätzlich besser geschützt werden kann.“ 2. Der Änderungsantrag der Grünen wird um folgenden Punkt 6 ergänzt: „Die Verwaltung soll prüfen, wie die Anwohner der Auerstraße vor motorisiertem Verkehr geschützt werden können und entsprechende Vorschläge unterbreiten.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und der PARTEI abgelehnt. Dann wird über den Änderungsantrag der Grünen abgestimmt. Dieser wird mehrheit- lich gegen die Stimmen von SPD, CDU und der AfD beschlossen. Sodann wird über die so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt und die Bezirks- vertretung empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen für einen Kreis- verkehr am Knoten Neusser Straße/Kempener Straße auf Grundlage der vorgelegten Vorentwurfsplanung, die wie folgt ergänzt wird, fortzusetzen: 1a. Die Verwaltung soll alles unternehmen, um den Bestandsbaum an der Ecke Neusser Straße/Auerstraße zu erhalten. 1b. Dazu gehört, einen etwas kleineren Kreisverkehr zu bauen. 2. Die Parkplätze auf der Neusser Straße sollen zu Gunsten des Radverkehrs entfallen. 3. Bei der südlichen Hinführung zum Kreisverkehr soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf einem (geschützten) Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr geführt werden kann. 4. Grünbereiche und Baumpflanzungen sollen auch an der südlichen und östlichen Querung geplant werden. 5. Grundsätzlich soll geprüft werden, wie mehr Grünbereiche in diesem Bereich umgesetzt werden können. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits in den Jahren 2017 und 2019 im Rahmen der Planung zur Neusser Straße (Abschnitt Innere Kanalstraße bis Niehler Kirchweg) stattgefunden. Die Kreisverkehrsplanung war Bestandteil dieser Planung. Am 18.03.2021 wurde seitens der Bezirksvertretung Nippes die Heraustrennung des Kreisverkehres aus der ursprünglichen Gesamtplanung beschlossen, um eine priorisierte Weiterbearbeitung und schnellstmögliche Umsetzung des Kreisverkehres unabhängig von der verbleibenden Streckenplanung zu ermöglichen. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2637/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.10.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 13:52