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1365/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO — Teil-Richtungsänderung Nordstraße, Köln-Nippes, Az.: 70/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.06.2025, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

878 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da der Vorschlag nicht umsetzbar ist, erübrigt sich eine Öffentlichkeitsbeteiligung, 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Eingabe

4613 Zeichen

Änderung der Richtung der Einbahnstraße auf einem Teilstück der 
Nordstraße - Antrag von 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Die Bezirksvertretung Nippes möge bitte beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Nordstraße (Ortsteil Nippes) eine Teiländerung der 
Richtung der Einbahnstraße vorzunehmen: Die Einbahnstraßenrichtung des Teilstücks der 
Nordstraße zwischen Niehler Straße und Bülowstraße soll gedreht werden, d.h. der Verkehr 
fließt in diesem Stück dann von der Bülowstraße zur Niehler Straße .
Alternativ könnte die Einbahnstraßenrichtung des Teilstücks zwischen Schwerinstraße und 
Bülowstraße gedreht werden , d.h. der Verkehr fließt in diesem Stück der Nordstraße dann 
von der Bülowstraße zur Schwerinstraße.
Die Einbahnrichtung zwischen Bülowstraße und Neusser Straße soll in beiden Varianten 
erhalten bleiben.
(Eine Skizze mit beiden Varianten befindet sich in der Anlage).
Die Planung und Umsetzung soll bitte baldmöglichst erfolgen, da u.a. durch eine geänderte 
Schulgebäude-Situation akuter Handlungsbedarf besteht, wie meine folgende Begründung 
näher ausführt.
Begründung:
Die Nordstraße wird seit Jahren als schnellste und unkomplizierteste Durchgangs-
Verbindung von Osten nach Westen zwischen Niehler Straße und Neusser Straße genutzt. 
Der Hintergrund: Die meisten Fahrzeuge, die von der Xantener Straße kommend weiter 
Richtung Westen (Ehrenfeld, Autobahnanschluss A57, Bilderstöckchen, etc.) wollen, nehmen
den „Schleichweg“ über die Nordstraße. Der durch Ampeln und höheres 
Verkehrsaufkommen kompliziertere und zeitaufwändigere Weg über die Innere Kanalstraße 
(südlich) oder die Friedrich-Karl Straße (nördlich) wird somit umfahren.
Im Februar des vergangenen Jahres hat sich die Situation an und rund um die Nordstraße 
grundlegend geändert und muss unter Berücksichtigung der Schulwegsicherung neu gedacht
werden: Das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium hat das fünfte bis siebte Schuljahr in das 
Gebäude der ehemaligen Hauptschule Bülowstraße ausgegliedert. Täglich müssen die

Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-13 Jahren mehrfach für den Weg zu Mensa, 
Sporthalle oder Fachräumen zwischen dem Hauptgebäude (Blücherstraße 15) und dem 
Nebengebäude (Gustav-Nachtigall-Straße 34) u.a. die Nordstraße überqueren. Bei ca. 360 
Kindern aus zwölf (im Moment sind es sogar 13) Klassen handelt es sich um ca. 1500 – 1800 
tägliche Überquerungen – der Hin- und Rückweg zur Schule noch nicht eingerechnet. 
Weiter östlich der Nordstraße gibt es durch die Maternus-Grundschule ohnehin schon ein 
hohes Schülerinnen- und Schüleraufkommen. Hier passieren täglich und ebenfalls zu 
Berufsverkehrszeiten viele jüngere Kinder die Nordstraße in einen Fußweg in Richtung 
Namibiastraße, wenn sie morgens von Richtung Süden kommen oder am Nachmittag zurück 
Richtung Süden wollen. 
Die Nordstraße, eine schmale Wohnviertel-Straße, ist für diesen hohen Durchgangsverkehr 
nicht ausgelegt. Die hohe Frequentierung birgt eine sehr große Gefahr für die Schulkinder 
und stellt eine hohe Belästigung für die Anwohner dar. Hinzu kommt die Gefahr für 
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, für die die Einbahnstraße vor einigen Jahren in 
beiden Richtungen freigegeben wurde. Auch sie sind in hohem Maße durch das zu hohe 
Verkehrsaufkommen in der Enge überdurchschnittlichen Risiken ausgesetzt: Bei einer 
Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei Köln am 10. Oktober 2019 im vorderen Teil der 
Nordstraße wurde beispielsweise festgestellt, dass sich 60-70% der Autofahrerinnen und 
Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo 30 Zone halten. 
Die Teil-Richtungsänderung der Nordstraße beendet die Möglichkeit des „Schleichwegs“ und 
führt zu einer angemessenen niedrigen Belastung der Schulwege, des Wohnviertels und der 
Anwohnerschaft.
Deshalb soll die beschriebene Maßnahme, die unaufwendig, kostensparend und direkt 
zielführend ist, bitte schnellstmöglich umgesetzt werden, spätestens aber zum kommenden 
Schuljahr 2023/24, da zu diesem Zeitpunkt auch wieder viele neue Erst- und Fünftklässler 
den für sie dann neuen Schulweg meistern müssen.
gez.:

Teiländerung der Richtung der Nordstraße
Skizze 1 
   Bisherige Richtung Einbahnstraße
Neue Richtung Einbahnstraße
Leo-da-Vinci 
Nebengebäude
Leo-da-Vinci- 
Hauptgebäude
Für Fahrradfahrer
freigegeben  - ->
Maternus-
Grundschule

Teiländerung der Richtung der Nordstraße
Skizze 2 (Alternativvorschlag)
   Bisherige Richtung Einbahnstraße
Neue Richtung Einbahnstraße
Leo-da-Vinci 
Nebengebäude
Leo-da-Vinci- 
Hauptgebäude
Für Fahrradfahrer
freigegeben  - ->
Maternus-
Grundschule

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2864 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1365/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO — Teil-Richtungsänderung Nordstraße, Köln-Nippes, Az.: 
70/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Änderung der Einbahn-
straße wird abgelehnt, da sich bei der Vorprüfung bereits gezeigt hat, dass bei einer solchen Lö-
sung die Nachteile überwiegen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beklagt sich über den Durchgangsverkehr, zu hohe Geschwindigkeiten und eine 
damit bestehende erhöhte Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bereich der Nordstraße. 
Seiner Meinung nach werden dadurch Bewohner*innen und insbesondere die dort regelmäßig 
zu Fuß gehenden Schüler*innen stark beeinträchtigt. Um dieses Problem zu beseitigen, regt 
er an, in einem Teilabschnitt die Verkehrsführung zu verändern. 
 
Die Nordstraße befindet sich zwischen Niehler Straße und Neusser Straße, nördlich der Blü-
cherstraße, innerhalb einer Tempo 30-Zone. Sie ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Neus-
ser Straße ausgewiesen und für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Es gibt Bereiche, die 
baulich eingeengt und zum Teil auch aufgepflastert sind. Zwei zusätzlich aufgestellte Ver-
kehrsschilder (VZ 101 StVO mit Zusatz) weisen auf den Schulweg hin. Die Erschließung in-
nerhalb des Wohnquartiers, in dem sich die Nordstraße befindet, erfolgt überwiegend über ein 
aufeinander abgestimmtes Einbahnstraßensystem. 
 
Die „Drehung" einer einzelnen Einbahnstraße bzw. eines Abschnittes erfordert die Überprü-
fung der Verkehrsführung des kompletten Systems. Für die Prüfung der Vorschläge sowie de-
ren Auswirkungen auf das innere und äußere Straßennetz ist die Durchführung einer umfang-
reichen Verkehrsuntersuchung mit Verkehrserhebungen notwendig. Aktuelle Verkehrsdaten 
insbesondere zum Durchfahrtsaufkommen liegen derzeit in diesem Bereich nicht vor. 
 
Die Drehung einer einzelnen Einbahnstraße wird zu Verkehrsverlagerungen führen. Eine sol-
che Maßnahme würde den bemängelten Durchgangsverkehr nicht verhindern und eine Belas-
tung der anderen Wohnstraßen durch die Verlagerung des Anliegerverkehrs hervorrufen. Zu-
dem kann dies zu einer Verschlechterung der Erschließung führen und unnötige Umwege ver-
ursachen. Aus Sicht der Verwaltung besteht an dieser Stelle ein funktionierendes Einbahn-
straßensystem. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist der Vorschlag des Petenten deshalb nicht 
zu empfehlen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Brückenstraße 5
  • Nordstraße
  • Bülowstraße
  • Niehler Straße
  • Schwerinstraße
  • Xantener Straße
  • Innere Kanalstraße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Blücherstraße 15
  • Namibiastraße
  • Neusser Straße
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
1365/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.06.2025
Erstellt
05.05.2025 15:07