1365/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO — Teil-Richtungsänderung Nordstraße, Köln-Nippes, Az.: 70/23 B
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da der Vorschlag nicht umsetzbar ist, erübrigt sich eine Öffentlichkeitsbeteiligung, Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Eingabe
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Änderung der Richtung der Einbahnstraße auf einem Teilstück der Nordstraße - Antrag von Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge bitte beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, in der Nordstraße (Ortsteil Nippes) eine Teiländerung der Richtung der Einbahnstraße vorzunehmen: Die Einbahnstraßenrichtung des Teilstücks der Nordstraße zwischen Niehler Straße und Bülowstraße soll gedreht werden, d.h. der Verkehr fließt in diesem Stück dann von der Bülowstraße zur Niehler Straße . Alternativ könnte die Einbahnstraßenrichtung des Teilstücks zwischen Schwerinstraße und Bülowstraße gedreht werden , d.h. der Verkehr fließt in diesem Stück der Nordstraße dann von der Bülowstraße zur Schwerinstraße. Die Einbahnrichtung zwischen Bülowstraße und Neusser Straße soll in beiden Varianten erhalten bleiben. (Eine Skizze mit beiden Varianten befindet sich in der Anlage). Die Planung und Umsetzung soll bitte baldmöglichst erfolgen, da u.a. durch eine geänderte Schulgebäude-Situation akuter Handlungsbedarf besteht, wie meine folgende Begründung näher ausführt. Begründung: Die Nordstraße wird seit Jahren als schnellste und unkomplizierteste Durchgangs- Verbindung von Osten nach Westen zwischen Niehler Straße und Neusser Straße genutzt. Der Hintergrund: Die meisten Fahrzeuge, die von der Xantener Straße kommend weiter Richtung Westen (Ehrenfeld, Autobahnanschluss A57, Bilderstöckchen, etc.) wollen, nehmen den „Schleichweg“ über die Nordstraße. Der durch Ampeln und höheres Verkehrsaufkommen kompliziertere und zeitaufwändigere Weg über die Innere Kanalstraße (südlich) oder die Friedrich-Karl Straße (nördlich) wird somit umfahren. Im Februar des vergangenen Jahres hat sich die Situation an und rund um die Nordstraße grundlegend geändert und muss unter Berücksichtigung der Schulwegsicherung neu gedacht werden: Das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium hat das fünfte bis siebte Schuljahr in das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Bülowstraße ausgegliedert. Täglich müssen die Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-13 Jahren mehrfach für den Weg zu Mensa, Sporthalle oder Fachräumen zwischen dem Hauptgebäude (Blücherstraße 15) und dem Nebengebäude (Gustav-Nachtigall-Straße 34) u.a. die Nordstraße überqueren. Bei ca. 360 Kindern aus zwölf (im Moment sind es sogar 13) Klassen handelt es sich um ca. 1500 – 1800 tägliche Überquerungen – der Hin- und Rückweg zur Schule noch nicht eingerechnet. Weiter östlich der Nordstraße gibt es durch die Maternus-Grundschule ohnehin schon ein hohes Schülerinnen- und Schüleraufkommen. Hier passieren täglich und ebenfalls zu Berufsverkehrszeiten viele jüngere Kinder die Nordstraße in einen Fußweg in Richtung Namibiastraße, wenn sie morgens von Richtung Süden kommen oder am Nachmittag zurück Richtung Süden wollen. Die Nordstraße, eine schmale Wohnviertel-Straße, ist für diesen hohen Durchgangsverkehr nicht ausgelegt. Die hohe Frequentierung birgt eine sehr große Gefahr für die Schulkinder und stellt eine hohe Belästigung für die Anwohner dar. Hinzu kommt die Gefahr für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, für die die Einbahnstraße vor einigen Jahren in beiden Richtungen freigegeben wurde. Auch sie sind in hohem Maße durch das zu hohe Verkehrsaufkommen in der Enge überdurchschnittlichen Risiken ausgesetzt: Bei einer Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei Köln am 10. Oktober 2019 im vorderen Teil der Nordstraße wurde beispielsweise festgestellt, dass sich 60-70% der Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo 30 Zone halten. Die Teil-Richtungsänderung der Nordstraße beendet die Möglichkeit des „Schleichwegs“ und führt zu einer angemessenen niedrigen Belastung der Schulwege, des Wohnviertels und der Anwohnerschaft. Deshalb soll die beschriebene Maßnahme, die unaufwendig, kostensparend und direkt zielführend ist, bitte schnellstmöglich umgesetzt werden, spätestens aber zum kommenden Schuljahr 2023/24, da zu diesem Zeitpunkt auch wieder viele neue Erst- und Fünftklässler den für sie dann neuen Schulweg meistern müssen. gez.: Teiländerung der Richtung der Nordstraße Skizze 1 Bisherige Richtung Einbahnstraße Neue Richtung Einbahnstraße Leo-da-Vinci Nebengebäude Leo-da-Vinci- Hauptgebäude Für Fahrradfahrer freigegeben - -> Maternus- Grundschule Teiländerung der Richtung der Nordstraße Skizze 2 (Alternativvorschlag) Bisherige Richtung Einbahnstraße Neue Richtung Einbahnstraße Leo-da-Vinci Nebengebäude Leo-da-Vinci- Hauptgebäude Für Fahrradfahrer freigegeben - -> Maternus- Grundschule
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1365/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO — Teil-Richtungsänderung Nordstraße, Köln-Nippes, Az.: 70/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Änderung der Einbahn- straße wird abgelehnt, da sich bei der Vorprüfung bereits gezeigt hat, dass bei einer solchen Lö- sung die Nachteile überwiegen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beklagt sich über den Durchgangsverkehr, zu hohe Geschwindigkeiten und eine damit bestehende erhöhte Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bereich der Nordstraße. Seiner Meinung nach werden dadurch Bewohner*innen und insbesondere die dort regelmäßig zu Fuß gehenden Schüler*innen stark beeinträchtigt. Um dieses Problem zu beseitigen, regt er an, in einem Teilabschnitt die Verkehrsführung zu verändern. Die Nordstraße befindet sich zwischen Niehler Straße und Neusser Straße, nördlich der Blü- cherstraße, innerhalb einer Tempo 30-Zone. Sie ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Neus- ser Straße ausgewiesen und für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Es gibt Bereiche, die baulich eingeengt und zum Teil auch aufgepflastert sind. Zwei zusätzlich aufgestellte Ver- kehrsschilder (VZ 101 StVO mit Zusatz) weisen auf den Schulweg hin. Die Erschließung in- nerhalb des Wohnquartiers, in dem sich die Nordstraße befindet, erfolgt überwiegend über ein aufeinander abgestimmtes Einbahnstraßensystem. Die „Drehung" einer einzelnen Einbahnstraße bzw. eines Abschnittes erfordert die Überprü- fung der Verkehrsführung des kompletten Systems. Für die Prüfung der Vorschläge sowie de- ren Auswirkungen auf das innere und äußere Straßennetz ist die Durchführung einer umfang- reichen Verkehrsuntersuchung mit Verkehrserhebungen notwendig. Aktuelle Verkehrsdaten insbesondere zum Durchfahrtsaufkommen liegen derzeit in diesem Bereich nicht vor. Die Drehung einer einzelnen Einbahnstraße wird zu Verkehrsverlagerungen führen. Eine sol- che Maßnahme würde den bemängelten Durchgangsverkehr nicht verhindern und eine Belas- tung der anderen Wohnstraßen durch die Verlagerung des Anliegerverkehrs hervorrufen. Zu- dem kann dies zu einer Verschlechterung der Erschließung führen und unnötige Umwege ver- ursachen. Aus Sicht der Verwaltung besteht an dieser Stelle ein funktionierendes Einbahn- straßensystem. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist der Vorschlag des Petenten deshalb nicht zu empfehlen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Brückenstraße 5
- Nordstraße
- Bülowstraße
- Niehler Straße
- Schwerinstraße
- Xantener Straße
- Innere Kanalstraße
- Friedrich-Karl-Straße
- Blücherstraße 15
- Namibiastraße
- Neusser Straße
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 1365/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 15:07