1922/2024
Temporärer Parkplatz auf dem Eckgrundstück Butzweilerstr./Butzweilerhofallee, Köln-Ossendorf
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2178 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 1922/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Temporärer Parkplatz auf dem Eckgrundstück Butzweilerstr./Butzweilerhofallee, Köln- Ossendorf In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.03.2024 wurde unter TOP 13 eine mündliche Anfrage gestellt. Frage: Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion) fragt nach ob es zutreffe, dass auf der Fläche für den Nahversorger und das Autohaus am Butzweilerhof ein temporärer Parkplatz entstehen solle. Antwort der Verwaltung: Zu der angefragten Fläche ist mit Datum 21.02.2024 eine bis zum 31.10.2026 befristete Bau- genehmigung zu Errichtung einer Stellplatzanlage (für 145 Stellplätze) erteilt worden. Frage: Des Weiteren fragt er nach, ob sich hierdurch der Bau des Nahversorgers verzögere. Antwort der Verwaltung: Da es sich nur um eine temporäre Genehmigung für die Stellplatzanlage handelt, gibt es aus Sicht der Stadtplanung keine Verzögerung für das Bebauungsplanverfahren „7. Änderung Mo- torworld Einzelhandel und Büro“. Frage: Herr Bezirksbürgermeister Spelthann fragt ergänzend nach, wie der Parkplatz verkehrlich er- schlossen werde. Antwort der Verwaltung: Es gibt eine Ein- und Ausfahrtsstelle auf den Parkplatz. Diese ist auf dem Grundstück als etwa 6 m breite Fahrgasse mit separater Zu- und Ausfahrt im Schrankensystem geplant. Daneben (auf dem Grundstück) befindet sich ein knapp 2 m breiter Fußweg zum fußläufigen Zu- gang/Abgang des Parkplatzes. 2 Die Ein- und Ausfahrtsstelle befindet sich auf der Bertha-Sander-Str. (in etwa gegenüber der Freifläche zwischen den Gebäuden Bertha-Sander-Str. 1 und 5) und ist von der Einmündung in die Butzweilerhofallee in etwa 21 m weit entfernt. Im laufenden Bauantragsverfahren wurde das für Verkehrsfragen zuständige Fachamt betei- ligt und hatte (auch weil es sich nur um ein temporäres Vorhaben handelt) gegen die konkre- ten Bauvorlagen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschrift erkannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1922/2024
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 12.06.2024 12:25