AN/1359/2020
Beschilderung der Maskenpflichtzonen im öffentlichen Raum
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV2)
2116 Zeichen
Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1359/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 Beschilderung der Maskenpflichtzonen im öffentlichen Raum die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.12.2020 zu setzen: Der Rat wird gebeten, durch die Verwaltung die Maskenpflichtzonen im Stadtgebiet Köln mit Schildern auszuweisen. Dies können auch provisorische Schilder sein. Diese sollten an jedem Eingang der Maskenpflichtzone angebracht werden. Wünschenswert wäre, wenn damit im Stadtbezirk Rodenkirchen (beispielsweise Höninger Weg in Zollstock und Hauptstraße in Rodenkirchen) ggf. im Rahmen eines Pilotprojektes zeitnah begonnen würde. Begründung: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf belebten Einkaufsstraßen ist sinnvoll jedoch bisher nirgendwo ausgeschildert. Sofern man sich nicht im Internet vorab informiert und in der Lage ist sich sämtliche Zonen genau zu merken, weiß man als Bürger*in daher nicht, ab wann genau die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Es kann von den Bürger*innen nicht erwartet werden sämtliche Maskenzonen in Köln genau zu kennen und führt daher zu großer Unsicherheit bei den Bürger*innen. Viele sind sich daher oftmals gar nicht bewusst, dass an dieser Stelle eine Maskenpflicht gilt. Diesem könnte durch provisorische Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, Abhilfe geleistet werden. Das würde dazu führen, dass sich mehr Bürger*innen an die Maskenpflicht halten und daher einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Dies wird auch in den meisten anderen Städten so gehandhabt. Da die Pflicht voraussichtlich den gesamten Winter über anhalten wird, würde sich eine solche Anbringung auch auf jeden Fall lohnen und ist daher nicht aus Kostengründen abzulehnen. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Sachstandsbericht BV
1256 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1359/2020 Stand: 20.05.2022 Sachstandsbericht Beschilderung der Maskenpflichtzonen im öffentlichen Raum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat wird gebeten, durch die Verwaltung die Maskenpflichtzonen im Stadtgebiet Köln mit Schil- dern auszuweisen. Dies können auch provisorische Schilder sein. Diese sollten an jedem Eingang der Maskenpflichtzone angebracht werden. Wünschenswert wäre, wenn im Stadtbezirk Rodenkirchen (beispielsweise Höninger Weg in Zollstock und Hauptstraße in Rodenkirchen) ggf. im Rahmen eines Pilotprojektes zeitnah begonnen würde. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022: Die veränderte Verordnungslage sieht keine allgemeine Maskenpflicht auf Straßen und Wegen mehr vor, weshalb auch die Beschilderung und zugehöriges Pilotprojekt obsolete ist. Auch nach Beschluss- fassung hat sich die Verordnungslage ständig verändert, dass jeweils nur situativ mit geeigneten Mit- tel an relevanten Orten auf die jeweils aktuelle Verhaltensvorgaben aufmerksam gemacht werden konnte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße 85
- Höninger Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1359/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 26.11.2020 08:26