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AN/1359/2020

Beschilderung der Maskenpflichtzonen im öffentlichen Raum

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 01.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2116 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1359/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
Beschilderung der Maskenpflichtzonen im öffentlichen Raum 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.12.2020 zu setzen: 
Der Rat wird gebeten, durch die Verwaltung die Maskenpflichtzonen im Stadtgebiet 
Köln mit Schildern auszuweisen. Dies können auch provisorische Schilder sein. 
Diese sollten an jedem Eingang der Maskenpflichtzone angebracht werden.  
Wünschenswert wäre, wenn damit im Stadtbezirk Rodenkirchen (beispielsweise 
Höninger Weg in Zollstock und Hauptstraße in Rodenkirchen) ggf. im Rahmen eines 
Pilotprojektes zeitnah begonnen würde. 
Begründung: 
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf belebten Einkaufsstraßen ist 
sinnvoll jedoch bisher nirgendwo ausgeschildert. Sofern man sich nicht im Internet vorab 
informiert und in der Lage ist sich sämtliche Zonen genau zu merken, weiß man als 
Bürger*in daher nicht, ab wann genau die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Es 
kann von den Bürger*innen nicht erwartet werden sämtliche Maskenzonen in Köln genau 
zu kennen und führt daher zu großer Unsicherheit bei den Bürger*innen. Viele sind sich 
daher oftmals gar nicht bewusst, dass an dieser Stelle eine Maskenpflicht gilt. Diesem 
könnte durch provisorische Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, Abhilfe geleistet 
werden. Das würde dazu führen, dass sich mehr Bürger*innen an die Maskenpflicht halten 
und daher einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Dies wird auch in den 
meisten anderen Städten so gehandhabt. Da die Pflicht voraussichtlich den gesamten 
Winter über anhalten wird, würde sich eine solche Anbringung auch auf jeden Fall lohnen 
und ist daher nicht aus Kostengründen abzulehnen.  
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Sachstandsbericht BV

1256 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1359/2020 
 Stand: 20.05.2022 
Sachstandsbericht  
Beschilderung der Maskenpflichtzonen im öffentlichen Raum 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Der Rat wird gebeten, durch die Verwaltung die Maskenpflichtzonen im Stadtgebiet Köln mit Schil-
dern auszuweisen. Dies können auch provisorische Schilder sein. Diese sollten an jedem Eingang 
der Maskenpflichtzone angebracht werden.  
Wünschenswert wäre, wenn im Stadtbezirk Rodenkirchen (beispielsweise Höninger Weg in Zollstock 
und Hauptstraße in Rodenkirchen) ggf. im Rahmen eines Pilotprojektes zeitnah begonnen würde. 
 
 
 
 
Status    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022: 
Die veränderte Verordnungslage sieht keine allgemeine Maskenpflicht auf Straßen und Wegen mehr 
vor, weshalb auch die Beschilderung und zugehöriges Pilotprojekt obsolete ist. Auch nach Beschluss-
fassung hat sich die Verordnungslage ständig verändert, dass jeweils nur situativ mit geeigneten Mit-
tel an relevanten Orten auf die jeweils aktuelle Verhaltensvorgaben aufmerksam gemacht werden 
konnte.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 85
  • Höninger Weg

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Details

Aktenzeichen
AN/1359/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
01.12.2020
Erstellt
26.11.2020 08:26