V/0862/2016
Städtebaulicher Wettbewerb "Albachten-Ost" - Auslobung
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Anlage 1 - Städtebaulicher Wettbewerb Albachten-Ost - Auslobung
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Anlage 1 zur Vorlage 0862/2016 Städtebaulicher Wettbewerb „Albachten-Ost“ Auslobung Ausschnitte aus den Plangrundlagen und Foto des Plangebietes ENTWURF 1 Verfahren Auslobung Ausloberin des Verfahrens ist die Stadt Münster. Art des Verfahrens Dem Verfahren liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013" zugrunde. Der Wettbewerb wird als begrenzt offener städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Das Verfahren ist einstufig und anonym. Die Übereinstimmung mit den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben hat die Architektenkammer NRW unter der Registrier - Nummer W […] bestätigt. Wettbewerbsaufgabe Für das Plangebiet südlich der Weseler Straße und östlich der Straße Hohe Geist in Münster-Albachten sollen ein ca. 14 ha großes Wohnquartier mit der erforderlichen Infrastruktur wie Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen, einem Standort für eine Feuerwache, einem Festplatz sowie eine Dauerkleingartenanlage geplant werden. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind Archi tekten und Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaften mit vorher Genannten. Von den 15 teilnehmenden Büros wurden fünf von der Ausloberin gesetzt und zehn aus einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelost. Preisgericht Preisrichter/innen 1-7 Stellvertreter/innen 1-6 Beobachter | Gäste (nicht stimmberechtigt) - je ein Vertreter pro Fraktion Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) Von der Stadt Münster: - Ein Vertreter des Amtes für Immobilienmanagement - Ein Vertreter des Amtes für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit Wettbewerbsbetreuung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2 Leistungen Schwarzplan | M 1 : 2500 für das Wettbewerbsgebiet und die unmittelbar angrenzende Bestandsbebauung Rahmenplan | M 1 : 2500 - Darstellung der städtebaulich- räumlichen Grundidee des Plangebietes ei n- schließlich der Gestaltung des Freiraums im Osten („Abgrenzung Rahmenplan“) - Verortung der unterschiedlichen Nutzungen/Infrastruktur - Veranschaulichung der Vernetzung und Einbindung des Quartiers mit den Nut- zungen im Wohnumfeld bzw. dem Freiraum - Grundzüge der Erschließungskonzeption Lageplan | M 1 : 1000 - Darstellung des Gestaltkonzepts des engeren Plangebietes („Abgrenzung L a- geplan“) - Umrisse der geplanten Bebauung (Angaben zur Geschossigkeit und Wohnei n- heiten) - Dachflächen differenziert nach Bestand und Neuplanung - Erschließungskonzept (Grundstücks- und Gebäudeerschließung, plangebiet s- übergreifende Wegebeziehungen, Lage und Anzahl der Stellplätze) - Freiflächen mit Differenzierung öffentlicher und privater Wege, begrünter und versiegelter Flächen - Verteilung der Nutzungen - Nachweis der Infrastrukturflächen (Kita, Spielplatzflächen, Feuerwache etc.) - Darstellung des Schattenwurfs / der verschatteten Gebäudeflächen, Bezug s- punkt für die Darstellung ist der 21. September (mittags). Stufen- und Abschnittsplan Veranschaulichung sinnvoller Erschließungsabschnitte unter Berücksichtigung des vorgegebenen 2. Bauabschnitts, ohne dessen Flächen der erste Bauabschnitt er- schließbar sein muss. Vertiefung 1 : 500 Darstellung der typischen Wohntypologien anhand schematischer Erdgeschoss- grundrisse für einen frei wählbaren Quartiersbereich Räumliche Skizzen Räumliche Skizzen sind zulässig, hingegen sind fotorealistische Darstellungen nicht gestattet. Erläuterungsbericht Bericht (max. 2 Seiten DIN A 4, separat von den Plänen) mit Aussagen zu: - Entwurfskonzept / Leitidee 3 - Erschließung des Grundstücks und der Gebäude - Vorschläge zu Realisierungsformen und ihrer Verortung ( bspw. gemeinschafts- orientierte Bau- und Wohnformen) Massenmodell M 1 : 1000 mit Angabe der Dachformen (Abgrenzung „Lageplan“) Ergänzende Angaben Die eingereichten Pläne und Dateien müssen die Anonymität wahren. Die Arbeiten sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen. Dateinamen, ver- steckte Informationen zur Datei (z.B. Angaben zum Autor) etc. sind vor dem Spei- chern zu löschen. Es dürfen maximal zwei Pläne im Querf ormat DIN A0 eingereicht werden. Die Plä- ne sind als Strichzeichnungen und genordet einzureichen: - 1 Satz Präsentationspläne für die Preisgerichtssitzung - gerollt - - 1 Satz Prüfpläne - gefaltet - - 2 Sätze Präsentationspläne im Format DIN A3 (Verkleinerungen maßstabslos) Erläuterungsbericht und Berechnungen sind einheitlich im DIN A4 -Format und auf CD-Rom abzugeben. Alle Präsentationspläne sind im kompletten Layout als jpg- oder pdf-Dateien (CMYK, 300 dpi in Originalgröße) und der Lageplan zusätzlich als dwg- Datei auf CD -Rom mitzuliefern. Die Dateien werden unverändert für die Vorprüfung und zur Dokumenta- tion des Verfahrens verwendet. Die Übersichtspläne (Schwarzplan, Lageplan) sind mit einer Auflösung von 600 dpi als jpg-Datei (CMYK) auf einem Datenträger einzureichen. Nachprüfbare Berechnungen - Brutto-Grundfläche (BGF) – a gem. DIN 277 - Grundflächenzahl (GRZ) für die Hochbauten - Stellplatznachweis für das Wettbewerbsgebiet (Kfz- und Fahrradabstellplätze) Der zweite Plansatz für die Vorprüfung muss die Fl ächengrößen aller Bereiche in Quadratmeter enthalten. Alle maßstäblichen Pläne sind zusätzlich mit einem graf i- schen Maßstab (für Dokumentationszwecke) zu versehen. Wettbewerbsleistungen, die in Art und Umfang über die gestellten Bedingungen hinausgehen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. 4 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Verfassererklärung Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit (siehe Abgabe der Arbeiten) ist die in der An- lage beigefügte Verfassererklärung ausgefüllt in einem verschlossenen , undurc h- sichtigen Briefumschlag einzureichen. Außen ist der Umschlag ausschließlich mit der Kennzahl der Wettbewerbsarbeit sowie der Aufschrift „Verfassererklärung" zu kenn- zeichnen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfä n- gers zu verwenden. Mit der Verfassererklärung versichert der Wettbewerbsteilnehmer ehrenwörtlich durch seine Unterschrift, dass er der geistige Urheber der Arbeiten, mit einer Beau f- tragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur termingerechten Durchfüh- rung des Auftrages in der Lage ist. Preisgeld, Termine und Hinweise Preise Es stehen Preisgelder in Höhe von 70.000,- € (inkl. MWSt) zur Verfügung. Die Staffe- lung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 28.000,- € 2. Preis 17.500,- € 3. Preis 10.500,- € Anerkennung 1 7.000,- € Anerkennung 2 7.000,- € Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes kann die Summe der Preisgelder auch anders aufgeteilt werden. Die Preise werden nach der Preisgerichtsentschei- dung gegen Vorlage einer Rechnung an die Preisträger ausgezahlt. Termine Ausgabe Auslobungstext 23.12.2016 Schriftliche Rückfragen bis 10.01.2017 Kolloquium 3. KW 2017 Abgabe der Arbeiten 24.03.2017 Abgabe des Modells 31.03.2017 Preisgerichtssitzung 17. KW 2017 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 2. Quartal 2017 5 Rückfragen | Kolloquium Schriftliche Rückfr agen zur Auslobung können bis zum 10.01. 2017 per E -Mail an Herrn Waldmüller, E -Mail: Waldmueller@stadt-muenster.de, gestellt werden (bitte Scheck@stadt-muenster.de in cc nehmen). Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt im Kolloquium am XX.XX.2017 unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer / innen und der Mitglieder des Preisgerichtes. Die Teilnahme am Kolloquium ist für alle Tei l- nehmer verpflichtend. Das Protokoll über das Kolloquium wird als Bestandteil der Auslobung allen Verfah- rensbeteiligten zeitnah zugesandt. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind spätestens bis zum 24.03.2017, 11.00 Uhr, die Model- le bis zum 31.03.2017 11.00 Uhr, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung, Albersloher Weg 33, 48155 Münster im Raum 123 abzugeben. Bei Zustellung durch die Post oder andere Zusteller gilt der Poststempel. Die Wettb e- werbsteilnehmer haben sicherzustellen, dass dieser auf der Verpackung deutlich les- bar ist. Eigentum und Urheberrecht Die Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen den Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe, bleiben den Teil nehmern erhalten. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichung bzw. Erstellung einer Dokume n- tation durch die Ausloberin. Weitere Bearbeitung Die Ausloberin wird den Preisträger mit der Ausarbeitung des prämierten Beitrages zum städtebaulichen Entwurf beauftragen. Der Umfang der Beauftragung wird dem vorgesehenen Preisgeld für den 1. Preisträger entsprechen. 6 Wettbewerbsaufgabe Anlass Der Stadtteil Albachten mit seinen über 6. 100 Einwohnern befindet sich ca. neun K i- lometer südwestlich der Innenstadt Münsters. Im Süden Albachtens bildet die Bahnli- nie Münster – Recklinghausen die Grenze des Siedlungsbereichs. Im Westen befi n- det sich das denkmalsgeschützte Haus Wiek mit seiner ehemaligen Gräfte und sei- nen umliegenden Ländereien. Darüber hinaus befinden sich im Westen und Norden von Albachten Waldgebiete, die eine natürliche Grenze des Siedlungsgefüges bilden. Nach abgeschlossenen Siedlungserweiterungen im Nordwesten und Südosten von Albachten in den letzten Jahren sind für die weitere Wohnbauentwicklung nun die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Osten von Albachten vorgesehen. Dieser städtebaulich integrierte Standort befindet sich fußläufig etwa 500-600 Meter vom zentralen Versorgungsbereich mit der Funktion eines Nahver- sorgungszentrums von Albachten entfernt. Planungsvorgaben In dem etwa 14 ha großen Baugebiet soll ein Wohnquartier mit ca. 500 Wohneinhei- ten entstehen. Für die städtebauliche Dichte besteht ein Zielwert von 55 Wohneinhei- ten je Hektar Nettowohnbauland. Die städte baulich integrierte Lage und die Nähe zu Versorgungseinrichtungen bieten hierfür beste Voraussetzungen. Darüber hinaus sollen folgende Infrastrukturbedarfe im städtebaulichen Konz ept be- rücksichtigt werden: - Schaffung zweier Kinderspielplätze (Kategorien A und B/C) - Kindertageseinrichtungen in einem Umfang von 13 Gruppen zuzüglich 13 weiterer optionaler Gruppen - Fläche für einen Feuerwehrstandort mit einer Größe von ca. 2.450 m² - Planung eines ca. 2.800 m² großen multifunktional nutzbaren Festplatzes - Errichtung einer ca. 2,2 ha großen Kleingartenanlage (40 Plätze á 400 m²; einschließlich Eingrünung und Erschließung) - Sicherung einer 4.500 m² großen Sporterweiterungsfläche - Ausgleichsflächenbedarf von ca. 4,0 ha; dieser ist zumindest anteilig im Planungsraum, etwa als Abstandsfläche zur landwirtschaftlichen Hofstelle „Billermann“, nachzuweisen. 7 Städtebauliche Restriktionen Verbunden mit dem Heranrücken der neuen Wohnbebauung an die Sportanlage s o- wie an die landwirtschaftliche Hofstelle „Billermann“ mit ihrer Intensivtierhaltung b e- stehen hinsichtlich des Immissionsschutzes Restriktionen, die zu beachten sind. Den aus dem Betrieb der Sportanlag e resultierenden Lärmemissionen kann durch eine geeignete Zuordnung von miteinander verträglichen Nutzungen in Verbindung mit aktiven bzw. passiven Lärmschutzvorkehrungen begegnet werden. Die im Restriktionsplan dargestellte Geruchsimmissions-Linie, die nach Osten hin die nicht für eine Wohnbebauung geeignete Fläche abgrenzt , markiert den Verlauf der erforderlichen Abstandsfläche zur Hofstelle Billermann. Bei dem südlich der Weseler Straße gelegenen Wald handelt es sich um ein schut z- würdiges Biotop. In d iesem Bereich ist ein erforderlicher Schutzabstand zur mögl i- chen Wohnbebauung zu berücksichtigen. Durch den östlich der Sportanlage gelegenen Wald erfolgt die Haupterschließung des neuen Baugebietes. Darüber hinaus ist eine untergeordnete Anbindung an die Sendener Stiege vorzusehen. 8 Strukturkonzept Zielsetzungen Stadtquartier Es soll ein vielfältiges, energetisch optimiertes Q uartier mit eigener Identität entst e- hen. Die Einbindung in vorhandene und künftige Infrastrukturen des Stadtteilumfel- des ist dafür eine wichtige Grundlage. Erwartet wird ein schlüssiges städtebauliches Konzept, das eine hohe Wohnumfel d- qualität bietet. Dazu soll ein städtebaulich robustes Grundgerüst entwickelt werden, das Gestaltungsspielräume für die künftige Bebauung eröffnet. Demgemäß werden Aussagen zur stadträumlichen Struktur, zur Stadtgestaltung, zur Nutzung, zur Erschließung (Straßen, Plätze, Wege, Parkierungen) und Freiraumg e- staltung im Plangebiet erwartet. Wohnungsangebot Als Dichtewert sind 55 Wohneinheiten pro ha Nettowohnbauland anzustreben. Bei etwa 9 ha Nettowohnbauland entspräche dies ca. 500 Wohneinheiten. Es soll ein vielfältiger Mix von Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Aufgrund der städtebaulich integrierten Lage eignet sich der Standort für kompakte Formen des Einfamilienhausbaus wie auch für Geschosswohnungsbau. Mögliche Orienti e- rungswerte bei der Zusammensetzung des Wohnungsangebots sind 60 % Einfamili- enhäuser und 40 % der Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau. Entsprechend den Zielen der sozial gerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) macht es sich die Stadt Münster zur Aufgabe auf den städtischen Flächen, die für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, 60% der Nettowohnfläche als geförderten 9 Wohnungsbau zu realisieren (Mietreihenhäuser und Mehrfamilienhäuser) . Verschie- denen Umsetzungsformen und Zielgruppen soll durch eine Mischung differenzierter Bautypologien und Hausformen Rechnung getragen werden. In dem neuen Woh n- quartier sollen Familien, Singles und Senioren in Nachbarschaft zusammenleben. Auch eine Unterkunft für Flüchtlinge ist ein Baustein des zu schaffenden Wohnung s- angebots. Gemeinschaftsorientierte Bau- und Wohnformen werden von der Stadt Münster ausdrücklich unterstützt. Ziel ist es, mit einer Vielfalt von Wohnprojekten ar- chitektonische Qualitäten, Wohnalternativen und neue Lebensstile zu fördern sowie soziales und nachbarschaftliches Engagement zu stärken. In Form von selbst g e- nutztem Wohneigentum werden individuelle Projekte durch Baugemeinschaften init i- iert und errichtet (z.B. als Hausgruppe oder in Geschossbauweise). Im Geschos s- wohnungsbau werden alternative Wohnkonzepte von Investoren realisiert und an eine Bewohnergemeinschaft vermietet.1 Kindertageseinrichtungen Um sowohl die bestehenden als auch die neu entstehenden Bedarfe an Betreuung s- plätzen zu decken, sind in den Planungen Flächenbedarfe für Kindertageseinrichtu n- gen zu berücksichtigen. Für d en Sockelbedarf von insgesamt 13 Kita-Gruppen sind eine Außenfläche von 3.900 m² und ein Raumbedarf von 2.330 m² anzusetzen. Zu der Frage, inwieweit die insgesamt 13 Kita-Gruppen in räumlich im Quartier verteilte Funktionseinheiten zu gliedern sind, soll der Entwurf eine Aussage treffen. Aus pä- dagogischer und wirtschaftlicher Sicht sind Kindertageseinrichtungen mit 4- 8 Gru p- pen zu planen. Bei einer Aufteilung der Gruppen auf verschiedene Standorte im Baugebiet muss pro Gruppe eine Raumgröße von 185 m² bzw. 160 m² und eine A u- ßenfläche von 300 m ² zur Ver fügung gestellt werden. Die Kita- Gruppen müssen di- rekt mit den Außenflächen verbunden sein. Über diesen Sockelbedarf von 13 Kita-Gruppen hinaus soll im Rahmen des Entwurfs aufgezeigt werden, an welcher Stelle im Plangebiet temporär auch Wohngebäude für weitere 13 optionale Kita-Gruppen genutzt werden könnten. Sowohl im Lageplan als auch in der Berechnung der Bruttogeschossflächenzahl soll dieser „optionale“ Kita- bedarf für 13 Gruppen nachgewiesen werden. Die Gruppen sämtlicher Kindertages- einrichtungen sind auf das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss aufzuteilen. Eine Kombination mit Wohnungen oberhalb des 1. Obergeschosses ist möglich. Eine gute Erreichbarkeit bzw. Anfahrbarkeit durch PKW ist bei der Standortwahl sicherzustel- len. Abschnittsbildung Zur Vermeidung von Sprunginvestitionen bei den Infrastruktureinrichtungen sind im städtebaulichen Entwurf abschnittsweise Baufelder vorzusehen, die in zeitlichem A b- stand entwickelt werden können. In jedem Fall ist der städtebauliche Entwurf so zu konzipieren, dass das Baugebiet in den ersten Bauabschnitten auch ohne die Bau- 1 http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/bauen-und-wohnen-in-gemeinschaft.html 10 felder „2. Bauabschnitt“ (2. BA) entwickelt werden kann. Für den Bau der Feuerw a- che ist zwingend ein Standort im ersten Bauabschnitt vorzusehen. Erschließung | Stellplätze Das Plangebiet ist für den Fahrverkehr vorrangig von der Weseler Straße (L551) zu erschließen. Darüber hinaus ist eine funktional untergeordnete Erschließung an die Sendener Stiege vorzusehen. Die Anbindung an die Weseler Straße soll im Bereich des Waldes östlich de s Tennenplatzes erfolgen. Aufgrund der hohen Verkehrsbelas- tung der Weseler Straße scheidet die Errichtung eine s Kreisverkehrs aus, stattdes- sen ist eine Kreuzung vorzusehen. Eine Anbindung des Fahrverkehrs über den Garagenhof im Bereich Straße Lütke Geist / Hohe Geist scheidet aufgrund der geringen Straßenbreite bzw. damit verbun- denen Gefährdungen von Fußgängern durch die Ein- und Ausfahr ten in Garagen aus. Bei einer möglichen Anbindung des Fahrver kehrs an die Straße Hohe Geist im Bereich der Sporthalle muss sichergestellt sein, dass hierdurch keine unzumutbaren Durchgangsverkehre durch das vorhandene Wohngebiet bzw. an der Ludgerus Schule entstehen. Es ist zu prüfen, ob die Anbindung an die Straße Hohe Geist auf Rad- und Fußverkehr beschränkt werden soll. Für den Fuß- und Radverkehr sind Wegeverbindungen vorzusehen, die das neue Quartier mit den bestehenden Wohn- gebieten vernetzen. Darüber hinaus ist im Nordosten des Plangebietes eine West - Ost-Wegeverbindung (Breite ca. 9,50 m) vorzusehen, mit der die östlich der Hofzu- fahrt Billermann gelegenen Flächen perspektivisch angebunden werden können. Für das Wohngebiet sind ein Stellplatzschlüssel von 1 St / Wohneinheit und ein Be- sucheranteil von 30 % im öffentlichen Raum nachzuweisen. Insbesondere in den Be- reichen, i n denen die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus zu erf üllen sind, sollen oberirdische Stellplätze für PKW und Fahrräder einer Tiefgaragagenl ö- sung vorgezogen werden. Entwässerungskonzept Im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs sind Vorschläge zum Umgang mit dem Niederschlagswasser zu entwickeln. Das anfallende Regenwasser muss zunächst im Plangebiet zurückgehalten werden, wozu Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung vorzusehen sind. Zur Sicher ung eines kontrollierten Regenwasserabflusses ist am südöstlichen Rand des Plangebietes im Bereich der Sendener Stiege ein Regen- rückhaltebecken zu errichten. Des Weiteren soll geprüft werden, inwiefern Flächen und Anlagen zur Entwäss e- rung/des Hochwasserschutzes (etwa Entwässerungsmulden) mit Elementen der Frei- flächengestaltung bzw. Straßenplanung kombiniert werden können. 11 Freiflächengestaltung | öffentlicher Raum Durch die Ausbildung eines durchgängigen Freiflächensystems mit Freiräumen von hoher Nutzer- und Aufenthaltsqualität soll die Quartiersbildung gefördert werden. Für den Fuß- und Radvekehr ist ein engmaschiges Wegenetz zu schaffen, das die unter- schiedlichen Baufelder und Nutzungen miteinander verbindet. Generell soll en Frei- räume durchgehend barrierefrei ausgeführt werden. Der öffentliche Raum ist so zu gestalten, dass dieser Begegnung und Kommunikation begünstigt. Im Rahmen des Entwurfs soll geprüft werden, ob es freiraumplanerisch sinnvoll ist, am östlichen Rand der neuen B ebauung eine nord-süd-orientierte Fuß -/ Radwegeverbindung zu planen. Kinderspielplätze In der nördlichen Hälfte des Plangebietes ist ein Spielplatz Typ A mit einer Größen- ordnung von ca. 2.250 m² vorzusehen. Von der Lage her ist eine räumliche Angliede- rung an die geplanten Sportflächen zweckmäßig. Darüber hinaus ist i m südlichen Bereich des Neubaugebietes ein Spielplatz für Kleinkinder (Typ B/C) in einer Gr ö- ßenordnung von ca. 600 m² zu verorten. Sporterweiterungsfläche Für die Errichtung von Kleinspielfeldern und für Freizeitsportnutzungen ist, wie im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 466 festgesetzt, östlich angrenzend an der Spor t- halle/südlich des Tennenplatzes eine 4.500 m² große Fläche vorzusehen. Ein zweckmäßiger Flächenzuschnitt für Kleinspielfel der beträgt 20x40 m. Durch eine sinnvolle Flächenzuordnung sollen Konflikte zwischen der Sport - und Wohnnutzung vermieden werden. Im Übergangsbereich zwischen den Sportflächen und dem Wohngebiet kann beispielsweise der Spielplatz Typ A angeordnet werden. Festplatz Im Plangebiet ist eine Fläche von ca. 2.800 m² für einen multifunktional nutzbaren Festplatz vorzusehen. Ein zweckmäßiger Zuschnitt beträgt etwa 40 m mal 70 m. Bei der Standortwahl des Festplatzes ist zur Vermeidung von möglichen Lärmkonflikten der Schutzanspruch der Wohnnutzungen zu beachten; vor diesem Hintergrund sollte der Festplatz in Randlage, jedoch fußläufig und per Rad aus den angrenzenden Wohngebieten gut erreichbar platziert werden. Für die Multifunktionalität ist bei- spielsweise eine Anlehnung an die Kleingartenanlage und/oder eine Überlagerung mit einer Freizeitsportnutzung sinnvoll. Feuerwehrstandort In räumlicher Nähe zur Weseler Straße ist eine etwa 2.500 m² große Fläche für einen neuen Feuerwehrstandort zu berücksichtigen. Aus funktionalen Gründen ist hierfür eine Grundstückstiefe von etwa 35,0 m erforderlich (Tiefe Fahrzeughalle 13,50 m zuzüglich ca. 5,0 m Abstandsfläche, Tiefe Aufstellfläche/Übungsfläche min. 15,0 m). 12 Dauerkleingartenanlage Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt östlich von Albachten Flächen für die Entwicklung von Kleingärten dar. Im Rahmen der anstehenden städtebaulichen Neuentwicklung im Osten von Albachten gewinnt die Einrichtung einer Kleingarten- anlage am östlichen Rand des Plangebietes vor dem Hintergrund des geplanten An- teils von Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich zusätzlich an Bedeutung. Für eine entsprechende Kleingartenanlage wird ein Bedarf von 40 Plätzen á 400 m² angesetzt. Dies ergibt einen Flächenbedarf von 1,6 ha. Einschließlich Eingrünung, Wegen und Gemeinschaftsanlagen ist von einem Bruttoflächenbedarf von ca. 2, 2 ha auszugehen. Als Standort für die Dauerkleingartenanlage bietet sich die Fläche im Nordosten/Osten des Plangebietes an (südlich der Weseler Straße / östlich der land- schaftsprägenden Baumallee / Hofzufahrt „Billermann“). Ausgleichsflächenbedarf Für den notwendigen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch das g e- plante Wohngebiet ist vorbehaltlich einer genauen Bilanzierung von einem Flächen- bedarf von ca. 4,0 ha auszugehen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind, sofern städtebaulich-freiraumplanerisch sinnvoll, im Bereich des Plangebietes vorzusehen. Zweckmäßigerweise sind diese (zumindest anteilig) so anzuordnen, dass die not- wendigen Abstandsflächen zwischen dem Tierhaltungsbetrieb und der geplanten Wohnbebauung genutzt werden können. Energetische Optimierung Die städtebauliche Planung soll die Grundvoraussetzung für energieeffizientes und solares Bauen scha ffen 2. Dafür sind insbesondere die aktiv -solaren (Photovoltaik, Kollektoren) Energiegewinne und die Reduzierung des Energieverbrauchs von B e- deutung. Für das künftige Wohnen ist zudem die Steigerung der Wohnqualität durch Licht durchflutete Wohnräume hervorzuheben. Vor diesem Hintergrund wird beso n- derer Wert auf die Ausrichtung der Gebäude und die Vermeidung von Verschattun- gen gelegt. Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Empfehlung): - Überzeugungskraft der städtebaulichen Idee - Qualität der städtebaulichen Planung und Ausbildung des Freiraums - Erfüllung der Zielsetzungen, Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen 2 Energiesparhaus Münster: http://www.stadt-muenster.de/klima/bauen- sanieren/neubau/energiesparhaus.html 13 Wettbewerbsgebiet und Stadtteil Westliches Plangebiet Blick von Süden nach Norden Wettbewerbsgebiet Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Albachten, begrenzt von der Sportanlage und einer Waldfläche im Bereich der Weseler Straße im Norden , der landwirtschaftlichen Hofstelle „Billermann“ im Osten, der Wohnbebauung Am Ti n- nenbusch und an der Sendener Stiege im Süden. Im Westen grenzt das Gelände an das Wohngebiet mit den Straßen Hohe Geist und Lütke Geist. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird zurzeit durch Ackerbau genutzt und folglich im Flächennut- zungsplan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der nördliche Teil des Plangebietes wird im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zwec k- bestimmung Sport, Dauerkleingarten, Parkanlage, Festplatz und Spielbereich aus- gewiesen. Im nordöstlichen Bereich gibt es darüber hinaus eine Fläche für Maßnah- men zum Schutz, zur Pfl ege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Bei dem an die Weseler Straße angrenzenden Wald (Eichen-Buchenwald) handelt es sich um ein schutzwürdiges Biotop (Biotopkataster des LANUV). Die Kategorie der schutzwürdigen Biotope ist jedoch nicht mit einem rechtlichen Schutzstatus gleichzu- setzen. Der für Wohnbebauung vorgesehen Teil des Plangebietes ist bereits überwiegend im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. Die Bebauungsstruktur im näheren Umfeld des Plangebietes ist relativ heterogen. Dominierende Wohnform sind Einfamilienhäuser, teils freistehend, teils Reihenhäu- ser. Außerdem gibt es vereinzelt Mehrfamilienhäuser und Doppelhäuser. Die G e- schossigkeit variiert zwischen einem und zwei Vollgeschossen. Lage im Stadtgebiet Albachten ist der südwestlichste Stadtteil von Münster, der im Norden an Roxel, im Osten an Mecklenbeck und im Süden an Hiltrup angrenzt. Im Westen von Albachten befindet sich der zur Gemeinde Senden gehörige Ortst eil Bösensell. In den zurück- liegenden Jahren hatte Albachten wie die meisten Stadtteile Münsters bzw. die G e- samtstadt Münster ein starkes Einwohnerwachstum zu verzeichnen. Im südwestlichs- ten Teil des Stadtbezirks West gelegen, leben in Albachten heute über 6.100 Ei n- wohner. 14 In der Mitte von Albachten kreuzen sich die beiden Landesstraßen L 551 (Ost -West- Richtung) und L 529 (Nord- Süd-Richtung). Mit der Bahnlinie (Recklinghausen – Münster) im Süden sowie den Autobahnen 1 und 43 befinden sich überregionale Verkehrstrassen auf Albachtender Gebiet. Knapp 59 % der Stadtteils sind landwir tschaftliche Flächen, weitere 18,6 % sind Wald. Die Landschaft um Albachten mit ihrer kleinteiligen und abwechslungsreichen Struktur, geprägt durch Gehöfte, Weidewirtschaft, Ack erbau und Streuobstwiesen sowie Wallhecken, ist charakteristisch für die Münsterländer Parklandschaft. Im Wes- ten von Albachten befindet sich das denkmalsgeschützte Haus Wiek mit seiner ehe- maligen Gräfte und landschaftsprägenden Gehölzstrukturen. Darüber hi naus befi n- den sich im Westen und Norden von Albachten Waldgebiete, die eine natürliche Grenze des Siedlungsgefüges bilden. Die ca. 11 % Gebäude- und Freifläche von Albachten sind strukturell überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Größere G e- werbe- und Produktionsstandorte gibt es lediglich nördlich und südlich der Bahnlinie. Erschließung des Stadtteils Das Rückgrat der Erschließung bildet die Weseler Straße (L 551), über welche eine direkte Anbindung an die Innenstadt Münster gewährleistet wird. Das Zentrum von Münster befindet sich ca. 9 km vom Plangebiet entfernt. Südwestlich auf Sendener Gemeindegebiet befindet sich im Ortsteil Bösensell die nächst gelegene Autobahn- auffahrt (Bundesautobahn 43 in Richtung Ruhrgebiet). Darüber hinaus befindet sich in Münster-Amelsbüren eine Anbindung an die Bundesautobahn 1. Über den im Süden von Albachten gelegenen Bahnhaltepunkt sind der Hauptbahn- hof Münster sowie in entgegengesetzte Richtung das Ruhrgebiet (Recklinghausen / Essen) tagsüber im Halbstundentakt verbunden. Komplettiert wird das ÖPNV - Angebot durch eine Stadtbuslinie sowie einen Nachtbus, welche Albachten mit Müns- ters Innenstadt verbinden. Infrastruktur Albachten verfügt an der Dülmener Straße (L 551), westlich der Kreuzung Oberort / Osthoffstraße, über ein Nahversorgungszentrum, welches die Grundversorgung s i- cherstellt. Dieses befindet sich vom Plangebiet f ußläufig ca. 500 bis 600 m entfernt. Neben Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungsangeboten gibt es in Albachten als zentrenprägende Einrichtungen die St. Ludgerus -Kirche sowie mit der Ludgerus- schule Albachten eine Gemeinschaftsgrundschule. 15 Anlagen 1. Verfassererklärung 2. Planungsunterlagen Die Unterlagen umfassen: - Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe - CD-Rom mit folgenden Daten - Lageplan mit Gebietsabgrenzung - Strukturkonzept (Planvorgaben) - Übersichtsplan zu Bindungen und Restriktionen (Städtebauliche Restriktionen) - Flächennutzungsplan Albachten - Kanaldaten und Leitungspläne - Richtwerte zur Dimensionierung der öffentlichen Erschließung - DGK 5 - Schwarzplan - Datenblatt für Flächenberechnungen - Verfassererklärung - Nutzungsvereinbarung zur Verwendung des Luftbildes - Modellplatte (Ausgabe zum Kolloquium) - Luftbild (Ausgabe zum Kolloquium nach Rückgabe der unterschriebenen Nut- zungsvereinbarung) - Protokoll des Rückfragenkolloquiums
Beschlussvorlage
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V/0862/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebaulicher Wettbewerb "Albachten-Ost" - Auslobung Beratungsfolge 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Städtebauliche Wettbewerb „Albachten -Ost“ wird auf der Grundlage des Auslobungste x- tes ausgelobt (Anlage 1). 2. Die Anträge A -W/0008/2015 vom 28.02.2015, A -W/0003/2016 vom 05.01.2016 und A - W/0025/2016 vom 09.05.2016 der Bezirksvertretung Münster-West sind somit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für das Wettbewerbsverfahren entstehen Kosten (Preisgelder, Honorare, weitere Beauftragung des/der Preisträger, Verfahrenskosten) von ca. 142.000,00 €. Folgekosten entstehen durch den Beschluss zu dieser Auslobung nicht. Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalen t- wicklung, Stadtplanung Aufwendungen: Zeile 16 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2016 142.000,00 € Vorlagen-Nr.: V/0862/2016 Auskunft erteilt: Herr Waldmüller Ruf: 492-6141 E-Mail: Waldmueller@stadt-muenster.de Datum: 26.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0862/2016 Begründung: 1. Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster über das Baulandprogramm 2016 -2025 wur- de die Verwaltung damit beauftrag t, bis zum Jahr 2019 die liegenschaftlichen, planungsrechtl ichen und erschließungstechnischen Leistungen zur Baulandaktivierung am östlichen Ortsrand von Albac h- ten vorzunehmen. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster das Verfahren zur Änd erung des Flächennutzungsplans eingeleitet und den Beschluss zur Aufstellung des Bebauung splans Nr. 572: Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist gefasst. Im Vorgriff auf diese Wettbewerbsauslobung wurde von der Verwaltung die immissionsschutzrechtl i- che Situation des Plangebietes gutachterlich untersucht, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Voraussetzungen für eine Erschließungsanbindung an die Weseler Straße abgestimmt und erfo r- derlicher Grunderwerb eingeleitet. Die konzeptionell-gestalterische Grundlage des Bauleitplanverfahrens soll das Ergebnis eines durc h- zuführenden städtebaulichen Wettbewerbs liefern. Im Rahmen der Vorbereitung der Wettbewerb s- auslobung wurden von der Verwaltung zwei unterschiedliche Planvarianten entwickelt (Anlage 2): Strukturkonzept A, das auf einer Siedlungserweiterung mit ca. 500 Wohneinheiten südlich und östlich der bestehenden Sportanlage beruht. Strukturkonzept B, bei dem durch die Verlagerung der Sportanlage an den östlichen Rand des Pla n- gebietes eine städtebauliche Neuordnung (Bereich nördlich der Sporthalle) und Erweiterung mit in s- gesamt ca. 650 Wohneinheiten realisiert werden könnte. Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung beider Varianten ist eine Festlegung auf das Strukturko n- zept A als Basis der Wettbewerbsauslobung, da Strukturkonzept B - durch das Erfordernis der Sportanlagenverlagerung mit einem deutlich höheren wirtschaftl i- chem Aufwand verbunden wäre und - nach Einschätzung des Sportamtes keinen geeigneten Ersatzstandort für die bei dieser Var i- ante zu verlagernde Sportanlage aufweist. (Ein alternativer Standort außerhalb des Plangebie- tes steht ebenfalls kurzfristig nicht zur Verfügung). Das dieser Wettbewerbsauslobung zugrunde liegende Strukturkonzept A sieht eine Siedlungserweite- rung angrenzend an die bestehende Sportanlage vor. Die Haupterschließung des neuen Baugebietes über die Weseler Straße erfolgt dabei im Bereich östlich des Tennenplatzes. Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbs ist es, ein vielfältiges, energetisch optimiertes Stadtquartier mit eigener Identität zu entwickeln. Die siedlungsstrukturell integrierte Lage des Plang e- bietes und die Nähe zu den Versorgungseinrichtungen von Albachten bieten hierfür gute Vorausse t- zungen. Als Dichtewert sind 55 Wohneinheiten je ha Nettowohnbauland anzustreben. Es soll ein viel- fältiges Angebot an Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Mögliche Orientierungs- werte bei der Zusammensetzung des Wohnungsangebots sind 60 % Einfamilienhäuser und 40 % der Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau. Darüber hinaus sollen im städtebaulichen Konzept folgende Infrastrukturbedarfe berücksichtigt we r- den: - Fläche für einen Feuerwehrstandort - 3 - V/0862/2016 - Kindertageseinrichtungen in einem Umfang von 13 Gruppen zuzüglich 13 weiterer optionaler Gruppen - Schaffung zweier Kinderspielplätze (Kategorien A und B/C) - Planung eines ca. 2.800 m² großen multifunktional nutzbaren Festplatzes - Errichtung einer ca. 2,2 ha großen Kleingartenanlage - Sicherung einer 4.500 m² großen Sporterweiterungsfläche Die Anträge A-W/0008/2015 vom 28.02.2015 (Ausarbeitung eines Erschließungskonzeptes, das Durchgangsverkehre in angrenzenden Wohngebieten minimiert), A-W/0003/2016 vom 05.01.2016 (Entwicklung eines Entwässerungskonzeptes) und A-W/0025/2016 vom 09.05.2016 (energetische Optimierung des geplanten Baugebietes) der Bezirksvertretung Münster-West wurden in der Wettbe- werbsauslobung berücksichtigt und sind somit erledigt. 2. Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren betragen rund 142.000,- €. Hierin enthalten sind Preisgelder, Kosten für die Verfahrensbetreuung und -vorprüfung, die Organisation der Preisgerichts- sitzung, den Modellbau, die Honorare der Preisrichter sowie die nach der Richtlinie für Planungswet t- bewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten für die Beauftragung eines Prei strägers, sobald die Aufgabenstellung des Wettbewerbs realisiert wird. Über Art und Umfang der Beauftragung en t- scheidet die Ausloberin. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Städtebaulicher Wettbewerb „Albachten-Ost“ – Auslobung Anlage 2: Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs „Albachten-Ost“
Anlage 2 - Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs Albachten-Ost
200 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage 0862/2016 Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs „Albachten-Ost“ Strukturkonzept A: Strukturkonzept B:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Weseler Straße
- Dülmener Straße
- Albersloher Weg 33
- Sendener Stiege
- Lütke Geist
- Hohe Geist
- Haus Wiek
- Oberort
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Details
- Aktenzeichen
- V/0862/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37