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V/0862/2016

Städtebaulicher Wettbewerb "Albachten-Ost" - Auslobung

Vorlagen 05.10.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 24.11.2016, TOP 8.5

Anlage 1 - Städtebaulicher Wettbewerb Albachten-Ost - Auslobung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs Albachten-Ost

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Ansehen

Anlage 1 - Städtebaulicher Wettbewerb Albachten-Ost - Auslobung

29919 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 0862/2016 
 
 
Städtebaulicher Wettbewerb 
„Albachten-Ost“  
 
Auslobung 
 
 
 
 
Ausschnitte aus den Plangrundlagen und Foto des Plangebietes 
 
  
ENTWURF

1 
Verfahren 
 
Auslobung 
Ausloberin des Verfahrens ist die Stadt Münster. 
 
Art des Verfahrens 
Dem Verfahren liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013" zugrunde. 
Der Wettbewerb wird als begrenzt offener städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt.  
Das Verfahren ist einstufig und anonym. Die Übereinstimmung mit den Regeln für die 
Auslobung von Wettbewerben hat die Architektenkammer NRW unter der Registrier -
Nummer W […]  bestätigt. 
 
Wettbewerbsaufgabe 
Für das Plangebiet südlich  der Weseler Straße und östlich der Straße Hohe Geist  in 
Münster-Albachten sollen ein ca. 14 ha großes Wohnquartier mit der erforderlichen 
Infrastruktur wie Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen, einem Standort für eine 
Feuerwache, einem Festplatz sowie eine Dauerkleingartenanlage geplant werden. 
 
Teilnahme 
Teilnahmeberechtigt sind Archi tekten und Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten 
in Arbeitsgemeinschaften mit vorher Genannten.  
Von den 15 teilnehmenden Büros wurden fünf von der Ausloberin gesetzt und zehn  
aus einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelost.  
 
 
Preisgericht 
Preisrichter/innen 1-7 
 
Stellvertreter/innen 1-6 
 
Beobachter | Gäste (nicht stimmberechtigt) 
- je ein Vertreter pro Fraktion   
 
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)  
Von der Stadt Münster: 
- Ein Vertreter des Amtes für Immobilienmanagement 
- Ein Vertreter des Amtes für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit  
 
 
Wettbewerbsbetreuung 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

2 
Leistungen  
 
Schwarzplan | M 1 : 2500 
für das Wettbewerbsgebiet und die unmittelbar angrenzende Bestandsbebauung 
 
Rahmenplan | M 1 : 2500  
- Darstellung der städtebaulich- räumlichen Grundidee des Plangebietes ei n-
schließlich der Gestaltung des Freiraums im Osten („Abgrenzung Rahmenplan“) 
- Verortung der unterschiedlichen Nutzungen/Infrastruktur  
- Veranschaulichung der Vernetzung und Einbindung des Quartiers mit den Nut-
zungen im Wohnumfeld bzw. dem Freiraum 
- Grundzüge der Erschließungskonzeption 
 
Lageplan | M 1 : 1000 
- Darstellung des Gestaltkonzepts des engeren Plangebietes („Abgrenzung L a-
geplan“) 
- Umrisse der geplanten Bebauung (Angaben zur Geschossigkeit und Wohnei n-
heiten) 
- Dachflächen differenziert nach Bestand und Neuplanung 
- Erschließungskonzept (Grundstücks- und Gebäudeerschließung, plangebiet s-
übergreifende Wegebeziehungen, Lage und Anzahl der Stellplätze) 
- Freiflächen mit Differenzierung öffentlicher und privater Wege, begrünter und  
versiegelter Flächen 
- Verteilung der Nutzungen 
- Nachweis der Infrastrukturflächen (Kita, Spielplatzflächen, Feuerwache etc.) 
- Darstellung des Schattenwurfs / der  verschatteten Gebäudeflächen, Bezug s-
punkt für die Darstellung ist der 21. September (mittags). 
 
Stufen- und Abschnittsplan 
Veranschaulichung sinnvoller Erschließungsabschnitte unter Berücksichtigung des 
vorgegebenen 2. Bauabschnitts, ohne dessen Flächen der erste Bauabschnitt er-
schließbar sein muss. 
 
Vertiefung 1 : 500 
Darstellung der typischen Wohntypologien anhand schematischer Erdgeschoss-
grundrisse für einen frei wählbaren Quartiersbereich 
 
Räumliche Skizzen 
Räumliche Skizzen sind zulässig, hingegen sind fotorealistische Darstellungen nicht 
gestattet. 
 
Erläuterungsbericht 
Bericht (max. 2 Seiten DIN A 4, separat von den Plänen) mit Aussagen zu: 
- Entwurfskonzept / Leitidee

3 
- Erschließung des Grundstücks und der Gebäude 
- Vorschläge zu Realisierungsformen und ihrer Verortung ( bspw. gemeinschafts-
orientierte Bau- und Wohnformen)  
 
Massenmodell  
M 1 : 1000 mit Angabe der Dachformen (Abgrenzung „Lageplan“) 
 
Ergänzende Angaben 
Die eingereichten Pläne und Dateien müssen die Anonymität wahren. Die Arbeiten 
sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 
1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen.  Dateinamen, ver-
steckte Informationen zur Datei (z.B. Angaben zum Autor) etc. sind vor dem Spei-
chern zu löschen. 
Es dürfen maximal zwei Pläne im Querf ormat DIN A0 eingereicht werden. Die Plä-
ne sind als Strichzeichnungen und genordet einzureichen: 
- 1 Satz Präsentationspläne für die Preisgerichtssitzung - gerollt - 
- 1 Satz Prüfpläne - gefaltet - 
- 2 Sätze Präsentationspläne im Format DIN A3 (Verkleinerungen maßstabslos) 
 
Erläuterungsbericht und Berechnungen sind einheitlich im DIN A4 -Format und auf 
CD-Rom abzugeben. 
Alle Präsentationspläne sind im kompletten Layout als jpg- oder pdf-Dateien (CMYK, 
300 dpi in Originalgröße) und der Lageplan zusätzlich als dwg- Datei auf CD -Rom 
mitzuliefern. Die Dateien werden unverändert für die Vorprüfung und zur Dokumenta-
tion des Verfahrens verwendet. 
Die Übersichtspläne (Schwarzplan, Lageplan) sind mit einer Auflösung von 600 dpi 
als jpg-Datei (CMYK) auf einem Datenträger einzureichen.  
 
Nachprüfbare Berechnungen 
- Brutto-Grundfläche (BGF) – a gem. DIN 277 
- Grundflächenzahl (GRZ) für die Hochbauten 
- Stellplatznachweis für das Wettbewerbsgebiet (Kfz- und Fahrradabstellplätze) 
Der zweite Plansatz für die Vorprüfung muss die Fl ächengrößen aller Bereiche in 
Quadratmeter enthalten. Alle maßstäblichen Pläne sind zusätzlich mit einem graf i-
schen Maßstab (für Dokumentationszwecke) zu versehen.  Wettbewerbsleistungen, 
die in Art und Umfang über die gestellten Bedingungen hinausgehen, werden von der 
Beurteilung ausgeschlossen.  
Jeder Teilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.

4 
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen  
 
Verfassererklärung 
Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit (siehe Abgabe der Arbeiten) ist die in der An-
lage beigefügte Verfassererklärung  ausgefüllt in einem verschlossenen , undurc h-
sichtigen Briefumschlag einzureichen. Außen ist der Umschlag ausschließlich mit der 
Kennzahl der Wettbewerbsarbeit sowie der Aufschrift „Verfassererklärung" zu kenn-
zeichnen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfä n-
gers zu verwenden.  
Mit der Verfassererklärung versichert der Wettbewerbsteilnehmer ehrenwörtlich 
durch seine Unterschrift, dass er der geistige Urheber der Arbeiten, mit einer Beau f-
tragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur termingerechten Durchfüh-
rung des Auftrages in der Lage ist. 
 
 
 
 
Preisgeld, Termine und Hinweise  
 
Preise 
Es stehen Preisgelder in Höhe von 70.000,- € (inkl. MWSt) zur Verfügung. Die Staffe-
lung ist wie folgt vorgesehen: 
1. Preis   28.000,- € 
2. Preis  17.500,- € 
3. Preis  10.500,- € 
Anerkennung 1   7.000,- € 
Anerkennung 2   7.000,- € 
 
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes kann die Summe der Preisgelder 
auch anders aufgeteilt werden. Die Preise werden nach der Preisgerichtsentschei-
dung gegen Vorlage einer Rechnung an die Preisträger ausgezahlt. 
 
Termine 
Ausgabe Auslobungstext  23.12.2016 
Schriftliche Rückfragen bis  10.01.2017 
Kolloquium 3. KW 2017 
Abgabe der Arbeiten  24.03.2017 
Abgabe des Modells 31.03.2017 
Preisgerichtssitzung 17. KW 2017 
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 2. Quartal 2017

5 
Rückfragen | Kolloquium 
Schriftliche Rückfr agen zur Auslobung können bis zum 10.01. 2017 per E -Mail an 
Herrn Waldmüller, E -Mail: Waldmueller@stadt-muenster.de, gestellt werden (bitte 
Scheck@stadt-muenster.de in cc nehmen). Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt 
im Kolloquium am XX.XX.2017 unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer / innen 
und der Mitglieder des Preisgerichtes. Die Teilnahme am Kolloquium ist für alle Tei l-
nehmer verpflichtend.  
Das Protokoll über das Kolloquium wird als Bestandteil der Auslobung allen Verfah-
rensbeteiligten zeitnah zugesandt.  
 
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 
Die Wettbewerbsarbeiten sind spätestens bis zum 24.03.2017, 11.00 Uhr, die Model-
le bis zum 31.03.2017 11.00 Uhr, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung, Albersloher Weg 33, 48155 Münster im Raum 123 abzugeben. Bei 
Zustellung durch die Post oder andere Zusteller gilt der Poststempel. Die Wettb e-
werbsteilnehmer haben sicherzustellen, dass dieser auf der Verpackung deutlich les-
bar ist. 
 
Eigentum und Urheberrecht 
Die Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin. 
Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen den Nachbau und das Recht auf 
Veröffentlichung der Entwürfe, bleiben den Teil nehmern erhalten. Die Teilnehmer 
erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichung bzw. Erstellung einer Dokume n-
tation durch die Ausloberin. 
 
Weitere Bearbeitung 
Die Ausloberin wird den Preisträger mit der Ausarbeitung des prämierten Beitrages 
zum städtebaulichen Entwurf beauftragen. Der Umfang der Beauftragung wird dem 
vorgesehenen Preisgeld für den 1. Preisträger entsprechen.

6 
Wettbewerbsaufgabe 
Anlass 
Der Stadtteil Albachten mit seinen über 6. 100 Einwohnern befindet sich ca. neun K i-
lometer südwestlich der Innenstadt Münsters. Im Süden Albachtens bildet die Bahnli-
nie Münster –  Recklinghausen die Grenze des Siedlungsbereichs. Im Westen befi n-
det sich das denkmalsgeschützte Haus Wiek mit seiner ehemaligen Gräfte und sei-
nen umliegenden Ländereien. Darüber hinaus befinden sich im Westen und Norden 
von Albachten Waldgebiete, die eine natürliche Grenze des Siedlungsgefüges bilden. 
Nach abgeschlossenen Siedlungserweiterungen im Nordwesten und Südosten von 
Albachten in den letzten Jahren sind für die weitere Wohnbauentwicklung nun die 
bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Osten von Albachten 
vorgesehen. Dieser städtebaulich integrierte Standort befindet sich fußläufig etwa 
500-600 Meter vom zentralen Versorgungsbereich mit der Funktion eines Nahver-
sorgungszentrums von Albachten entfernt. 
 
Planungsvorgaben 
In dem etwa 14 ha großen Baugebiet soll ein Wohnquartier mit ca. 500 Wohneinhei-
ten entstehen. Für die städtebauliche Dichte besteht ein Zielwert von 55 Wohneinhei-
ten je Hektar Nettowohnbauland. Die städte baulich integrierte Lage und die Nähe zu 
Versorgungseinrichtungen bieten hierfür beste Voraussetzungen.  
 
Darüber hinaus sollen folgende Infrastrukturbedarfe im städtebaulichen Konz ept be-
rücksichtigt werden: 
- Schaffung zweier Kinderspielplätze (Kategorien A und B/C) 
- Kindertageseinrichtungen in einem Umfang von 13 Gruppen zuzüglich 13 
weiterer optionaler Gruppen 
- Fläche für einen Feuerwehrstandort mit einer Größe von ca. 2.450 m² 
- Planung eines ca. 2.800 m² großen multifunktional nutzbaren Festplatzes 
- Errichtung einer ca. 2,2 ha großen Kleingartenanlage (40 Plätze á 400 m²; 
einschließlich Eingrünung und Erschließung) 
- Sicherung einer 4.500 m² großen Sporterweiterungsfläche 
- Ausgleichsflächenbedarf  von ca. 4,0 ha; dieser ist zumindest anteilig im 
Planungsraum, etwa als Abstandsfläche zur landwirtschaftlichen Hofstelle 
„Billermann“, nachzuweisen.

7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Städtebauliche Restriktionen 
 
Verbunden mit dem Heranrücken der neuen Wohnbebauung an die Sportanlage s o-
wie an die landwirtschaftliche Hofstelle „Billermann“ mit ihrer Intensivtierhaltung b e-
stehen hinsichtlich des Immissionsschutzes Restriktionen, die zu beachten sind. Den 
aus dem Betrieb der Sportanlag e resultierenden Lärmemissionen kann durch eine 
geeignete Zuordnung von miteinander verträglichen Nutzungen in Verbindung mit 
aktiven bzw. passiven Lärmschutzvorkehrungen  begegnet werden.  
Die im Restriktionsplan dargestellte Geruchsimmissions-Linie, die nach Osten hin die 
nicht für eine Wohnbebauung geeignete Fläche abgrenzt , markiert den Verlauf der 
erforderlichen Abstandsfläche zur Hofstelle Billermann.  
Bei dem südlich der Weseler Straße gelegenen Wald handelt es sich um ein schut z-
würdiges Biotop. In d iesem Bereich ist ein erforderlicher Schutzabstand zur mögl i-
chen Wohnbebauung zu berücksichtigen. 
 
Durch den östlich der Sportanlage gelegenen  Wald erfolgt die Haupterschließung 
des neuen Baugebietes.  Darüber hinaus ist eine untergeordnete Anbindung an die 
Sendener Stiege vorzusehen.

8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Strukturkonzept 
 
Zielsetzungen Stadtquartier 
Es soll ein vielfältiges, energetisch optimiertes Q uartier mit eigener Identität entst e-
hen. Die Einbindung in vorhandene und künftige Infrastrukturen des Stadtteilumfel-
des ist dafür eine wichtige Grundlage. 
Erwartet wird ein schlüssiges städtebauliches Konzept, das eine hohe Wohnumfel d-
qualität bietet. Dazu soll ein städtebaulich robustes Grundgerüst entwickelt 
werden, das Gestaltungsspielräume für die künftige Bebauung eröffnet. 
Demgemäß werden Aussagen zur stadträumlichen Struktur, zur Stadtgestaltung, zur 
Nutzung, zur Erschließung (Straßen, Plätze, Wege, Parkierungen) und Freiraumg e-
staltung im Plangebiet erwartet.  
 
Wohnungsangebot 
Als Dichtewert sind  55 Wohneinheiten pro ha Nettowohnbauland anzustreben. Bei 
etwa 9 ha Nettowohnbauland entspräche dies ca. 500 Wohneinheiten. Es soll  ein 
vielfältiger Mix von Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Aufgrund 
der städtebaulich integrierten Lage eignet sich der Standort für kompakte  Formen 
des Einfamilienhausbaus wie auch für Geschosswohnungsbau. Mögliche Orienti e-
rungswerte bei der Zusammensetzung des Wohnungsangebots sind 60 % Einfamili-
enhäuser und 40 % der Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau. 
 
Entsprechend den Zielen der sozial gerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü)  
macht es sich die Stadt Münster  zur Aufgabe auf den städtischen Flächen, die für 
Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind,  60% der Nettowohnfläche als  geförderten

9 
Wohnungsbau zu realisieren (Mietreihenhäuser und Mehrfamilienhäuser) . Verschie-
denen Umsetzungsformen und Zielgruppen soll durch eine Mischung differenzierter 
Bautypologien und Hausformen Rechnung getragen werden.  In dem neuen Woh n-
quartier sollen Familien, Singles und Senioren in Nachbarschaft zusammenleben. 
Auch eine Unterkunft für Flüchtlinge ist ein Baustein des zu schaffenden Wohnung s-
angebots. Gemeinschaftsorientierte Bau-  und Wohnformen werden von der Stadt 
Münster ausdrücklich unterstützt. Ziel ist es, mit einer Vielfalt von Wohnprojekten ar-
chitektonische Qualitäten, Wohnalternativen und neue Lebensstile zu fördern sowie 
soziales und nachbarschaftliches Engagement zu stärken. In Form von selbst g e-
nutztem Wohneigentum werden individuelle Projekte durch Baugemeinschaften init i-
iert und errichtet (z.B. als Hausgruppe oder in Geschossbauweise). Im Geschos s-
wohnungsbau werden alternative Wohnkonzepte von Investoren realisiert und an 
eine Bewohnergemeinschaft vermietet.1 
 
Kindertageseinrichtungen 
Um sowohl die bestehenden als auch die neu entstehenden Bedarfe an Betreuung s-
plätzen zu decken, sind in den Planungen Flächenbedarfe für Kindertageseinrichtu n-
gen zu berücksichtigen. Für d en Sockelbedarf von insgesamt 13 Kita-Gruppen sind 
eine Außenfläche von 3.900 m² und ein Raumbedarf von 2.330 m² anzusetzen. Zu 
der Frage, inwieweit die insgesamt 13 Kita-Gruppen in räumlich im Quartier verteilte 
Funktionseinheiten zu gliedern sind, soll der Entwurf eine Aussage treffen.  Aus pä-
dagogischer und wirtschaftlicher Sicht sind Kindertageseinrichtungen mit 4- 8 Gru p-
pen zu planen. Bei einer Aufteilung der Gruppen auf verschiedene Standorte im 
Baugebiet muss pro Gruppe eine Raumgröße von 185 m² bzw. 160 m² und eine A u-
ßenfläche von 300 m ² zur Ver fügung gestellt werden. Die Kita- Gruppen müssen di-
rekt mit den Außenflächen verbunden sein. 
 
Über diesen Sockelbedarf von 13 Kita-Gruppen hinaus soll im Rahmen des Entwurfs 
aufgezeigt werden, an welcher Stelle im Plangebiet temporär auch Wohngebäude für 
weitere 13 optionale Kita-Gruppen genutzt werden könnten. Sowohl im Lageplan als 
auch in der Berechnung der Bruttogeschossflächenzahl soll dieser  „optionale“ Kita-
bedarf für 13 Gruppen nachgewiesen werden.  Die Gruppen sämtlicher Kindertages-
einrichtungen sind auf das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss aufzuteilen. Eine 
Kombination mit Wohnungen oberhalb des 1. Obergeschosses ist möglich. Eine gute 
Erreichbarkeit bzw. Anfahrbarkeit durch PKW ist bei der Standortwahl sicherzustel-
len.  
 
Abschnittsbildung  
Zur Vermeidung von Sprunginvestitionen bei den Infrastruktureinrichtungen sind im 
städtebaulichen Entwurf abschnittsweise Baufelder vorzusehen, die in zeitlichem A b-
stand entwickelt werden können.  In jedem Fall ist der städtebauliche Entwurf so zu 
konzipieren, dass das Baugebiet in den ersten Bauabschnitten auch ohne die  Bau-
1 http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/bauen-und-wohnen-in-gemeinschaft.html

10 
felder „2. Bauabschnitt“ (2. BA) entwickelt werden kann. Für den Bau der Feuerw a-
che ist zwingend ein Standort im ersten Bauabschnitt vorzusehen. 
 
Erschließung | Stellplätze 
Das Plangebiet ist  für den Fahrverkehr vorrangig von der Weseler Straße (L551) zu 
erschließen. Darüber hinaus ist eine funktional untergeordnete Erschließung an die 
Sendener Stiege vorzusehen. Die Anbindung an die Weseler Straße soll im Bereich 
des Waldes östlich de s Tennenplatzes erfolgen. Aufgrund der hohen Verkehrsbelas-
tung der Weseler Straße scheidet die Errichtung eine s Kreisverkehrs aus, stattdes-
sen ist eine Kreuzung vorzusehen. 
 
Eine Anbindung des Fahrverkehrs über den Garagenhof im Bereich Straße Lütke 
Geist / Hohe Geist scheidet aufgrund der geringen Straßenbreite bzw. damit verbun-
denen Gefährdungen von Fußgängern durch die Ein- und Ausfahr ten in Garagen 
aus. Bei einer möglichen Anbindung des Fahrver kehrs an die Straße Hohe Geist im 
Bereich der Sporthalle muss  sichergestellt sein, dass hierdurch keine unzumutbaren 
Durchgangsverkehre durch das vorhandene Wohngebiet bzw. an der Ludgerus 
Schule entstehen. Es ist zu prüfen, ob die Anbindung an die Straße Hohe Geist auf 
Rad- und Fußverkehr beschränkt werden soll. Für den Fuß- und Radverkehr sind 
Wegeverbindungen vorzusehen, die das neue Quartier mit den bestehenden Wohn-
gebieten vernetzen.  Darüber hinaus ist im Nordosten des Plangebietes eine West -
Ost-Wegeverbindung (Breite ca. 9,50 m) vorzusehen, mit der die östlich der Hofzu-
fahrt Billermann gelegenen Flächen perspektivisch angebunden werden können. 
 
Für das Wohngebiet sind ein Stellplatzschlüssel von 1 St / Wohneinheit  und ein Be-
sucheranteil von 30 % im öffentlichen Raum nachzuweisen. Insbesondere in den Be-
reichen, i n denen die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus zu erf üllen 
sind, sollen oberirdische Stellplätze für PKW und Fahrräder einer Tiefgaragagenl ö-
sung vorgezogen werden. 
 
Entwässerungskonzept 
Im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs sind Vorschläge zum Umgang mit dem 
Niederschlagswasser zu entwickeln. Das anfallende Regenwasser muss zunächst im 
Plangebiet zurückgehalten werden, wozu Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung 
vorzusehen sind. Zur Sicher ung eines kontrollierten Regenwasserabflusses ist am 
südöstlichen Rand des Plangebietes  im Bereich der Sendener Stiege ein Regen-
rückhaltebecken zu errichten.  
Des Weiteren soll geprüft werden, inwiefern Flächen und Anlagen zur Entwäss e-
rung/des Hochwasserschutzes (etwa Entwässerungsmulden) mit Elementen der Frei-
flächengestaltung bzw. Straßenplanung kombiniert werden können.

11 
Freiflächengestaltung | öffentlicher Raum 
Durch die Ausbildung eines durchgängigen Freiflächensystems mit Freiräumen von  
hoher Nutzer- und Aufenthaltsqualität soll die Quartiersbildung gefördert werden. Für 
den Fuß- und Radvekehr ist ein engmaschiges Wegenetz zu schaffen, das die unter-
schiedlichen Baufelder und Nutzungen miteinander  verbindet. Generell soll en Frei-
räume durchgehend barrierefrei ausgeführt  werden. Der öffentliche Raum ist so zu 
gestalten, dass dieser Begegnung und  Kommunikation begünstigt. Im Rahmen des 
Entwurfs soll geprüft werden, ob es freiraumplanerisch sinnvoll ist, am östlichen 
Rand der neuen B ebauung eine nord-süd-orientierte Fuß -/ Radwegeverbindung zu 
planen. 
 
Kinderspielplätze 
In der nördlichen Hälfte des Plangebietes ist  ein Spielplatz Typ A mit einer Größen-
ordnung von ca. 2.250 m² vorzusehen. Von der Lage her ist eine räumliche Angliede-
rung an die geplanten Sportflächen zweckmäßig. Darüber hinaus ist i m südlichen 
Bereich des Neubaugebietes ein  Spielplatz für Kleinkinder (Typ B/C) in einer Gr ö-
ßenordnung von ca. 600 m² zu verorten.  
 
Sporterweiterungsfläche 
Für die Errichtung von Kleinspielfeldern und für Freizeitsportnutzungen ist, wie im 
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 466 festgesetzt, östlich angrenzend an der Spor t-
halle/südlich des Tennenplatzes eine 4.500 m² große Fläche vorzusehen. Ein 
zweckmäßiger Flächenzuschnitt für Kleinspielfel der beträgt 20x40 m. Durch eine 
sinnvolle Flächenzuordnung sollen Konflikte zwischen der Sport - und Wohnnutzung 
vermieden werden. Im Übergangsbereich  zwischen den Sportflächen und dem 
Wohngebiet kann beispielsweise der Spielplatz Typ A angeordnet werden. 
 
Festplatz 
Im Plangebiet ist eine Fläche von ca. 2.800 m² für einen multifunktional nutzbaren 
Festplatz vorzusehen. Ein zweckmäßiger Zuschnitt beträgt etwa 40 m mal 70 m. Bei 
der Standortwahl des Festplatzes ist zur Vermeidung von möglichen Lärmkonflikten 
der Schutzanspruch der Wohnnutzungen zu beachten; vor diesem Hintergrund sollte 
der Festplatz in Randlage, jedoch fußläufig und per Rad aus den angrenzenden 
Wohngebieten gut erreichbar platziert werden. Für die Multifunktionalität ist bei-
spielsweise eine Anlehnung an die Kleingartenanlage und/oder eine Überlagerung 
mit einer Freizeitsportnutzung sinnvoll.  
Feuerwehrstandort 
In räumlicher Nähe zur Weseler Straße ist eine etwa 2.500 m² große Fläche für einen 
neuen Feuerwehrstandort  zu berücksichtigen. Aus funktionalen Gründen ist hierfür 
eine Grundstückstiefe von etwa 35,0 m erforderlich (Tiefe Fahrzeughalle 13,50 m 
zuzüglich ca. 5,0 m Abstandsfläche, Tiefe Aufstellfläche/Übungsfläche min. 15,0 m).

12 
Dauerkleingartenanlage 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt östlich von Albachten Flächen für 
die Entwicklung von Kleingärten dar. Im Rahmen der anstehenden städtebaulichen 
Neuentwicklung im Osten von Albachten gewinnt die Einrichtung einer Kleingarten-
anlage am östlichen Rand des Plangebietes vor dem Hintergrund des geplanten An-
teils von Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich zusätzlich an Bedeutung. 
Für eine entsprechende Kleingartenanlage wird ein Bedarf von 40  Plätzen á 400 m² 
angesetzt. Dies ergibt einen Flächenbedarf von 1,6 ha. Einschließlich Eingrünung, 
Wegen und Gemeinschaftsanlagen ist von einem Bruttoflächenbedarf von ca. 2, 2 ha 
auszugehen. Als Standort für die Dauerkleingartenanlage bietet sich die Fläche im 
Nordosten/Osten des Plangebietes an (südlich der Weseler Straße / östlich der land-
schaftsprägenden Baumallee / Hofzufahrt „Billermann“).  
 
Ausgleichsflächenbedarf 
Für den notwendigen  Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch das g e-
plante Wohngebiet ist vorbehaltlich einer genauen Bilanzierung von einem Flächen-
bedarf von ca. 4,0 ha  auszugehen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind, sofern 
städtebaulich-freiraumplanerisch sinnvoll, im Bereich des Plangebietes vorzusehen. 
Zweckmäßigerweise sind diese (zumindest anteilig)  so anzuordnen, dass die not-
wendigen Abstandsflächen zwischen dem Tierhaltungsbetrieb und der geplanten 
Wohnbebauung genutzt werden können. 
 
Energetische Optimierung 
Die städtebauliche Planung soll die Grundvoraussetzung für energieeffizientes und 
solares Bauen scha ffen
2. Dafür sind insbesondere die aktiv -solaren (Photovoltaik, 
Kollektoren) Energiegewinne und die Reduzierung des Energieverbrauchs von B e-
deutung. Für das künftige Wohnen ist zudem die Steigerung der Wohnqualität durch 
Licht durchflutete Wohnräume hervorzuheben. Vor diesem Hintergrund wird beso n-
derer Wert auf  die Ausrichtung der Gebäude und die Vermeidung von Verschattun-
gen gelegt. 
 
Beurteilungskriterien 
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden 
und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Empfehlung): 
- Überzeugungskraft der städtebaulichen Idee 
- Qualität der städtebaulichen Planung und Ausbildung des Freiraums  
- Erfüllung der Zielsetzungen, Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen 
 
  
2 Energiesparhaus Münster: http://www.stadt-muenster.de/klima/bauen-
sanieren/neubau/energiesparhaus.html

13 
Wettbewerbsgebiet und Stadtteil 
 
 
 Westliches Plangebiet                                                 Blick von Süden nach Norden  
 
Wettbewerbsgebiet 
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Albachten, begrenzt von der 
Sportanlage und einer Waldfläche im Bereich der Weseler Straße  im Norden , der 
landwirtschaftlichen Hofstelle „Billermann“ im Osten, der Wohnbebauung Am Ti n-
nenbusch und an der Sendener Stiege im Süden. Im Westen grenzt das Gelände an 
das Wohngebiet mit den Straßen Hohe Geist und Lütke Geist. Der überwiegende Teil 
des Plangebietes wird zurzeit durch Ackerbau genutzt und folglich im Flächennut-
zungsplan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der nördliche Teil des 
Plangebietes wird im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zwec k-
bestimmung Sport, Dauerkleingarten, Parkanlage, Festplatz und Spielbereich aus-
gewiesen. Im nordöstlichen Bereich gibt es darüber hinaus eine Fläche für Maßnah-
men zum Schutz, zur Pfl ege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. 
Bei dem an die Weseler Straße angrenzenden Wald (Eichen-Buchenwald) handelt es 
sich um ein schutzwürdiges Biotop (Biotopkataster des LANUV). Die Kategorie der 
schutzwürdigen Biotope ist jedoch nicht mit einem  rechtlichen Schutzstatus gleichzu-
setzen. 
 
Der für Wohnbebauung vorgesehen Teil des Plangebietes ist bereits überwiegend im 
Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. 
Die Bebauungsstruktur im näheren Umfeld des Plangebietes ist relativ heterogen. 
Dominierende Wohnform sind Einfamilienhäuser, teils freistehend, teils Reihenhäu-
ser. Außerdem gibt es vereinzelt Mehrfamilienhäuser und Doppelhäuser. Die G e-
schossigkeit variiert zwischen einem und zwei Vollgeschossen.
 
 
Lage im Stadtgebiet 
Albachten ist der südwestlichste Stadtteil von Münster, der im Norden an Roxel, im 
Osten an Mecklenbeck und im Süden an Hiltrup angrenzt. Im Westen von Albachten 
befindet sich der zur Gemeinde Senden gehörige Ortst eil Bösensell. In den zurück-
liegenden Jahren hatte Albachten wie die meisten Stadtteile Münsters bzw. die G e-
samtstadt Münster ein starkes Einwohnerwachstum zu verzeichnen. Im südwestlichs-
ten Teil des Stadtbezirks West  gelegen, leben in Albachten heute über  6.100 Ei n-
wohner.

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In der Mitte von Albachten kreuzen sich die beiden Landesstraßen L 551 (Ost -West-
Richtung) und L 529 (Nord- Süd-Richtung). Mit der Bahnlinie (Recklinghausen – 
Münster) im Süden sowie den Autobahnen 1 und 43 befinden sich überregionale 
Verkehrstrassen auf Albachtender Gebiet. 
Knapp 59 % der Stadtteils sind landwir tschaftliche Flächen, weitere 18,6 % sind 
Wald. Die Landschaft um Albachten mit ihrer kleinteiligen und abwechslungsreichen 
Struktur, geprägt durch Gehöfte, Weidewirtschaft, Ack erbau und Streuobstwiesen 
sowie Wallhecken, ist charakteristisch für die Münsterländer Parklandschaft. Im Wes-
ten von Albachten befindet sich das denkmalsgeschützte Haus Wiek mit seiner ehe-
maligen Gräfte und landschaftsprägenden Gehölzstrukturen. Darüber hi naus befi n-
den sich im Westen und Norden von Albachten Waldgebiete, die eine natürliche 
Grenze des Siedlungsgefüges bilden. Die ca. 11 % Gebäude-  und Freifläche von 
Albachten sind strukturell überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Größere G e-
werbe- und Produktionsstandorte gibt es lediglich nördlich und südlich der Bahnlinie. 
 
Erschließung des Stadtteils 
Das Rückgrat der Erschließung bildet die Weseler Straße (L 551), über welche eine 
direkte Anbindung an die Innenstadt Münster gewährleistet wird. Das Zentrum von 
Münster befindet sich ca. 9 km vom Plangebiet entfernt. Südwestlich auf Sendener 
Gemeindegebiet befindet sich im Ortsteil Bösensell die nächst gelegene Autobahn-
auffahrt (Bundesautobahn 43 in Richtung Ruhrgebiet). Darüber hinaus befindet sich 
in Münster-Amelsbüren eine Anbindung an die Bundesautobahn 1. 
Über den im Süden von Albachten gelegenen Bahnhaltepunkt sind der Hauptbahn-
hof Münster sowie in entgegengesetzte Richtung das Ruhrgebiet (Recklinghausen / 
Essen) tagsüber im Halbstundentakt verbunden. Komplettiert wird das ÖPNV -
Angebot durch eine Stadtbuslinie sowie einen Nachtbus, welche Albachten mit Müns-
ters Innenstadt verbinden. 
 
Infrastruktur 
Albachten verfügt an der Dülmener Straße (L 551), westlich der Kreuzung Oberort / 
Osthoffstraße, über ein Nahversorgungszentrum, welches die Grundversorgung s i-
cherstellt. Dieses befindet sich vom Plangebiet f ußläufig ca. 500 bis 600 m entfernt. 
Neben Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungsangeboten gibt es in Albachten 
als zentrenprägende Einrichtungen die St. Ludgerus -Kirche sowie mit der Ludgerus-
schule Albachten eine Gemeinschaftsgrundschule.

15 
 
Anlagen  
 
 
1. Verfassererklärung 
 
2. Planungsunterlagen  
Die Unterlagen umfassen: 
- Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe  
- CD-Rom mit folgenden Daten 
- Lageplan mit Gebietsabgrenzung 
- Strukturkonzept (Planvorgaben) 
- Übersichtsplan zu Bindungen und Restriktionen (Städtebauliche Restriktionen) 
- Flächennutzungsplan Albachten 
- Kanaldaten und Leitungspläne 
- Richtwerte zur Dimensionierung der öffentlichen Erschließung 
- DGK 5  
- Schwarzplan 
- Datenblatt für Flächenberechnungen 
- Verfassererklärung 
- Nutzungsvereinbarung zur Verwendung des Luftbildes 
- Modellplatte (Ausgabe zum Kolloquium) 
- Luftbild (Ausgabe zum Kolloquium nach Rückgabe der unterschriebenen Nut-
zungsvereinbarung) 
- Protokoll des Rückfragenkolloquiums

Beschlussvorlage

6191 Zeichen

V/0862/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebaulicher Wettbewerb "Albachten-Ost" - Auslobung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Städtebauliche Wettbewerb „Albachten -Ost“ wird auf der Grundlage des Auslobungste x-
tes ausgelobt (Anlage 1). 
 
2. Die Anträge A -W/0008/2015 vom 28.02.2015, A -W/0003/2016 vom 05.01.2016 und A -
W/0025/2016 vom 09.05.2016 der Bezirksvertretung Münster-West sind somit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen Kosten (Preisgelder, Honorare, weitere Beauftragung 
des/der Preisträger, Verfahrenskosten) von ca. 142.000,00  €. 
 
Folgekosten entstehen durch den Beschluss zu dieser Auslobung nicht. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalen t-
wicklung, Stadtplanung 
   
Aufwendungen:      
Zeile 16 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2016 142.000,00 
€ 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0862/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Waldmüller 
Ruf: 
492-6141 
E-Mail: 
Waldmueller@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0862/2016 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster über das Baulandprogramm 2016 -2025 wur-
de die Verwaltung damit beauftrag t, bis zum Jahr 2019 die liegenschaftlichen, planungsrechtl ichen 
und erschließungstechnischen Leistungen zur Baulandaktivierung am östlichen Ortsrand von Albac h-
ten vorzunehmen. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster das Verfahren zur Änd erung des 
Flächennutzungsplans eingeleitet und den Beschluss zur Aufstellung des Bebauung splans Nr. 572: 
Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist gefasst. 
 
Im Vorgriff auf diese Wettbewerbsauslobung wurde von der Verwaltung die immissionsschutzrechtl i-
che Situation des Plangebietes gutachterlich untersucht, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW 
die Voraussetzungen für eine Erschließungsanbindung an die Weseler Straße abgestimmt und erfo r-
derlicher Grunderwerb eingeleitet. 
 
Die konzeptionell-gestalterische Grundlage des Bauleitplanverfahrens soll das Ergebnis eines durc h-
zuführenden städtebaulichen Wettbewerbs liefern. Im Rahmen der Vorbereitung der Wettbewerb s-
auslobung wurden von der Verwaltung zwei unterschiedliche Planvarianten entwickelt (Anlage 2):  
 
Strukturkonzept A, das auf einer Siedlungserweiterung mit ca. 500 Wohneinheiten südlich und östlich 
der bestehenden Sportanlage beruht. 
 
Strukturkonzept B, bei dem durch die Verlagerung der Sportanlage an den östlichen Rand des Pla n-
gebietes eine städtebauliche Neuordnung (Bereich nördlich der Sporthalle) und Erweiterung mit in s-
gesamt ca. 650 Wohneinheiten realisiert werden könnte. 
 
Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung beider Varianten ist eine Festlegung auf das Strukturko n-
zept A als Basis der Wettbewerbsauslobung, 
 
da Strukturkonzept B 
 
- durch das Erfordernis der Sportanlagenverlagerung mit einem deutlich höheren wirtschaftl i-
chem Aufwand verbunden wäre und 
- nach Einschätzung des Sportamtes keinen geeigneten Ersatzstandort für die bei dieser Var i-
ante zu verlagernde Sportanlage aufweist. (Ein alternativer Standort außerhalb des Plangebie-
tes steht ebenfalls kurzfristig nicht zur Verfügung). 
 
Das dieser Wettbewerbsauslobung zugrunde liegende Strukturkonzept A sieht eine Siedlungserweite-
rung angrenzend an die bestehende Sportanlage vor. Die Haupterschließung des neuen Baugebietes 
über die Weseler Straße erfolgt dabei im Bereich östlich des Tennenplatzes.  
 
Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbs ist es, ein vielfältiges, energetisch optimiertes 
Stadtquartier mit eigener Identität zu entwickeln. Die siedlungsstrukturell integrierte Lage des Plang e-
bietes und die Nähe zu den Versorgungseinrichtungen von Albachten bieten hierfür gute Vorausse t-
zungen. Als Dichtewert sind 55 Wohneinheiten je ha Nettowohnbauland anzustreben. Es soll ein viel-
fältiges Angebot an Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Mögliche Orientierungs-
werte bei der Zusammensetzung des Wohnungsangebots sind 60 % Einfamilienhäuser und 40 % der 
Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau. 
 
Darüber hinaus sollen im städtebaulichen Konzept folgende Infrastrukturbedarfe berücksichtigt we r-
den: 
 
- Fläche für einen Feuerwehrstandort

- 3 - 
V/0862/2016 
- Kindertageseinrichtungen in einem Umfang von 13 Gruppen zuzüglich 13 weiterer optionaler 
Gruppen 
- Schaffung zweier Kinderspielplätze (Kategorien A und B/C) 
- Planung eines ca. 2.800 m² großen multifunktional nutzbaren Festplatzes 
- Errichtung einer ca. 2,2 ha großen Kleingartenanlage  
- Sicherung einer 4.500 m² großen Sporterweiterungsfläche 
 
Die Anträge A-W/0008/2015 vom 28.02.2015 (Ausarbeitung eines Erschließungskonzeptes, das 
Durchgangsverkehre in angrenzenden Wohngebieten minimiert), A-W/0003/2016 vom 05.01.2016 
(Entwicklung eines Entwässerungskonzeptes) und A-W/0025/2016 vom 09.05.2016 (energetische 
Optimierung des geplanten Baugebietes) der Bezirksvertretung Münster-West wurden in der Wettbe-
werbsauslobung berücksichtigt und sind somit erledigt. 
 
2. Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren betragen rund 142.000,- €. Hierin enthalten sind 
Preisgelder, Kosten für die Verfahrensbetreuung und -vorprüfung, die Organisation der Preisgerichts-
sitzung, den Modellbau, die Honorare der Preisrichter sowie die nach der Richtlinie für Planungswet t-
bewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten für die Beauftragung eines Prei strägers, sobald 
die Aufgabenstellung des Wettbewerbs realisiert wird. Über Art und Umfang der Beauftragung en t-
scheidet die Ausloberin. 
 
 
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Städtebaulicher Wettbewerb „Albachten-Ost“ – Auslobung 
 
Anlage 2: Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs „Albachten-Ost“

Anlage 2 - Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs Albachten-Ost

200 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 0862/2016 
 
Varianten zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs „Albachten-Ost“ 
 
Strukturkonzept A: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Strukturkonzept B:

Beratungsverlauf (2)

17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Weseler Straße
  • Dülmener Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Sendener Stiege
  • Lütke Geist
  • Hohe Geist
  • Haus Wiek
  • Oberort

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0862/2016
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37