V/0315/2011
Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes
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Berichtsvorlage
1605 Zeichen
V/0315/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes Beratungsfolge 05.07.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 25.07.2011 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 05.10.2011 Integrationsrat Bericht Bericht: Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen Dienstleis- tungen des Sozialamtes. Die Gliederung folgt der Systematik des „Neuen Kommunalen Finanz- managements“. Das bedeutet, dass die Produktstruktur sich in dem Geschäftsbericht wiederfin- det. Darüber hinaus werden alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusam- menfassend dargestellt. Im Anhang sind unter anderem die in Münster vorhandenen Pflegeeinrichtungen, ambulant be- treute Wohngemeinschaften, Hospize und ambulanten Dienste aufgeführt. Ergänzt wird diese Aufstellung durch eine Grafik zur pflegerischen Infrastruktur in Münster. Der Geschäftsbericht ist sowohl in gedruckter Form als auch im Internet barrierearm gestaltet und berücksichtigt die verpflichtenden Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes Vorlagen-Nr.: V/0315/2011 Auskunft erteilt: Frau Hamisch Ruf: 492 50 29 E-Mail: HamischB@stadt-muenster.de Datum: 05.05.2011 Öffentliche Berichtsvorlage
geschaeftsbericht_sozialamt2010
206599 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
1
2010
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
2
Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Juni 2011
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsbericht 2010 fasst in gewohnter Form und Gliederung die Arbeitsergeb-
nisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes zusammen und gibt Aus-
kunft über die Aufwendungen und Erträge sowie die Entwicklung der Inanspruchnahme
von Sozialleistungen. Wie im vergangenen Jahr konnten die vereinbarten Ziele zur
Dienstleistungsqualität und zur Rechtsmäßigkeit der Bearbeitung erfüllt oder übertroffen
werden. Das bereits gute Ergebnis des Vorjahres wurde übertroffen.
Das vergangene Jahr war neben den gesetzlichen und laufenden Aufgaben durch Pro-
jektarbeit und Zusatzaufgaben geprägt, die mit großem Engagement und Erfolg erledigt
werden konnten.
2010 war das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung“, das
zum Ziel hatte, das Bewusstsein für die Risiken von Armut zu stärken und die Wahr-
nehmung für deren Ursachen und Auswirkungen zu schärfen. Dass Armut und im Be-
sonderen Kinderarmut auch in einer gutsituierten Stadt wie Münster Bedeutung hat,
machte das gemeinsame Hearing der Ausschüsse für Kinder, Jugendliche und Famili-
en, für Schule und Weiterbildung sowie für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
im Juli 2010 deutlich, das vom Sozialamt organisiert und dokumentiert wurde.
Gemeinsam mit Münster Marketing und den örtlichen Hochschulen veranstalteten wir
als örtlichen Beitrag zum „Europäischem Jahr zur Bekämpfung von Armut und Aus-
grenzung“ in den Monaten November und Dezember gut besuchte Ringvorlesungen zur
Thematik „Arm dran in Münster“. Dazu nutzten wir unterschiedliche interessante Veran-
staltungsorte und erreichten eine größere Öffentlichkeit.
Seit dem 1.9.2010 gibt es wieder einen „Münster-Pass“, mit dem Leistungsberechtigte
nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz verschiedene
Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, die ihnen und ihren Familien eine ver-
besserte Teilhabe ermöglichen sollen. Die Einführung geschah unter einem großen
Zeitdruck; sie verlief gleichwohl dank des Einsatzes aller Beteiligten reibungslos. Bis zu
3.800 Personen im Monat nutzen nun die günstigeren Abonnements des ÖPNV’s der
Stadtwerke und andere Ermäßigungen.
3
Ende 2010 beschloss der Bundestag das neue Bildungs- und Teilhabepaket, das zu-
nächst nicht die Zustimmung des Bundesrates fand. Gleichwohl bereiteten sich das
Jobcenter und das Sozialamt auf diese neue Aufgabe intensiv vor. Mitarbeiter aus ver-
schiedenen Amtsbereichen bildeten eine Projektgruppe, die die Grundlagen für die er-
folgreiche Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets in Münster zum 1.4.2011 legte.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Das Sozialamt nahm im vergangenem am Prämiensystem der Unfallkasse Nordrhein-
Westfalen teil. In einem umfassenden Audit wurden Arbeitsplätze, Arbeitsprozesse so-
wie Maßnahmen des Brandschutzes und der allgemeinen Arbeitssicherheit bewertet.
Hierbei hat das Amt die höchste Bewertungsstufe erreicht und eine Prämie von 5000
Euro erhalten, eine schöne Anerkennung. Dieses Geld wurde und wird weiterhin in
Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter investiert.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für
ihren herausragenden Einsatz und die dabei erzielten sehr guten Leistungen im ver-
gangenen Jahr herzlich danken.
Im Juni 2011
4
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ..............................................................................................................8
2. Produktplan des Sozialamtes................................................................................9
3. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................10
4. Produkte des Sozialamtes ..................................................................................13
4.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem SGB XII .......................................................................................................13
4.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................13
4.1.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................15
4.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................15
4.1.4 Finanztableau ..................................................................................................... 16
4.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.......................17
4.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................17
4.2.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................19
4.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen.......................................................19
4.2.4 Finanztableau ..................................................................................................... 20
4.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .............22
4.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................23
4.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung...........................................................24
4.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................25
4.3.4 Finanztableau ..................................................................................................... 26
4.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick............................................................................26
4.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung ..................................................27
4.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................27
4.4.2 Weitere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler ......................28
4.5 Produkt 050301 – Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ..................28
4.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................29
4.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................30
4.5.3 Pflegekonferenz ..................................................................................................33
4.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege ...........................................................33
4.5.5 Heimaufsicht .......................................................................................................38
4.5.6 Hilfe zur Pflege....................................................................................................39
4.5.7 Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen ..........................................41
4.5.8 Pflegestützpunkte ...............................................................................................43
4.6 Produkt 050302 – Beratung und Leistungen bei Behinderung............................45
4.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................46
4.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen........................................................48
4.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.....49
4.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................50
5
4.6.5 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen ................................51
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.6.6 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
/Schwerbehindertenausweise .............................................................................51
4.6.7 Eingliederungshilfe..............................................................................................52
4.7 Produkt 050303 - Hilfen zur Gesundheit .............................................................55
4.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................55
4.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit................................................. 55
4.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII .......57
4.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................57
4.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit...................................60
4.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................60
4.9.2 Weitere Informationen zu Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit ......................62
4.10 Produkt 050306 – Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte ...............64
4.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................64
4.10.2 Münster-Pass......................................................................................................65
4.10.3 Schuldnerberatung..............................................................................................66
4.10.4 Mieterberatung....................................................................................................68
5. Angebote und Leistungen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ...............70
5.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .70
5.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................70
5.3 Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte ...71
5.4 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen..................................................71
5.5 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ...73
6. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten.............................................................73
7. Juristischer Dienst...............................................................................................75
8. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................76
8.1 Begutachtung und Prämierung durch die Unfallkasse ........................................76
8.2 Mitarbeiterveranstaltung „Standortbestimmung“ .................................................76
8.3 Klageverfahren SGB IX.......................................................................................76
8.4 Personalsituation ................................................................................................76
8.5 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................77
8.8 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................79
8.9 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII ............................................81
9. Kundenzentrum Soziales ....................................................................................81
10. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung ................................82
11. Aktuelle sozialpolitische Themen ........................................................................84
11.1 Bildungs- und Teilhabepaket...............................................................................84
11.2 Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung durch den Bund..............................................................84
6
11.3 Künftige Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II ................84
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
12. Statistische Auswertung:
Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen ...................85
13. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste ..............................................................................................86
13.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege,
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................86
13.2 Ambulante Dienste..............................................................................................89
13.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ...........................................91
13.4 Grafik zur pflegerischen Infrastruktur in Münster ................................................95
14. Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .......96
14.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen............................. 96
14.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach
Rechtskreisen .....................................................................................................98
14.3 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht..............................100
15. Anhang SGB II ..................................................................................................102
15.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SGB II.....................................102
7
15.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II .................................................................103
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen
Dienstleistungen des Sozialamtes. Die Aufgaben werden unter Zugrundelegung der
Systematik des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" gegliedert, das zum
01.01.2008 im Sozialamt eingeführt wurde. Konkret bedeutet das, dass die Produkt-
struktur des Haushaltsplans sich in diesem Geschäftsbericht wiederfindet. Darüber hin-
aus werden unter dem Stichwort Finanzdaten alle wesentlichen Erträge und Aufwen-
dungen des Sozialamtes zusammenfassend dargestellt. Ergänzend zeigt der Ge-
schäftsbericht die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf und in-
formiert zu weiteren Themen.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach
Geschlecht differenziert.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem Trä-
ger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten
nachrichtlich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den Finanzstatistiken
nur die Aufwendungen und Erträge zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die
Aufwendungen zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städti-
schen Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt im Anhang auch einen kurzen Überblick
über die wesentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt
die Aufwendungen und Erträge auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des
SGB II entstehen. Die Produktgruppe 0501 „Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II (Kommunaler Anteil)“ wird durch das Sozialamt verwaltet; die Aufgaben-
wahrnehmung erfolgt durch das Jobcenter Münster (bis 31.12.2010: Arbeitsgemein-
schaft Münster). Die Produktgruppe 0501 bildet einen Budgetverbund (Deckungsring)
mit den Produktgruppen des Sozialamtes 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts (ohne
SGB II)“ und 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“.
8
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierearme Fassung des Geschäftsbe-
richts unter
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/geschaeftsbericht_sozialamt2010.pdf
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
2. Produktplan des Sozialamtes
Der gesetzlich vorgeschriebene Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ umfasst in
Münster die Produktgruppen
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil)
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II)
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
• 0504 Wohngeld (Amt für Wohnungswesen)
• 0505 Lastenausgleich (bisher Ausgleichsamt)
Tabelle 1
Produktplan des Sozialamtes
9
Produktgruppe Produkt
Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung
0502 Sicherung des Lebensunter-
halts (ohne SGB II) 050201
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem
SGB XII
050202 Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem SGB XII
050203 Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
050204 BAföG, Unterhaltssicherung
0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe 050301 Beratung und Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit
050302 Beratung und Leistungen bei
Behinderung
050303 Hilfen zur Gesundheit
050304 Leistungen in anderen
Lebenslagen nach dem SGB XII
050305 Hilfen bei (drohender)
Obdachlosigkeit
050306 Soziale Beratungsangebote,
Programme, Projekte
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
3. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2010 ergeben
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II),
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe und
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil);
die Produktgruppe 0501 wird durch das Sozialamt verwaltet; die Aufgabenwahr-
nehmung erfolgt durch das Jobcenter Münster (bis 31.12.2010: Arbeitsgemein-
schaft Münster).
Tabelle 2
Teilergebnisplan für das Jahr 2010
in Euro
Produkt-
gruppe
05.01
Produkt-
gruppe
05.02
Produkt-
gruppe
05.03
Summe
Ordentliche
Erträge 17.807.656 3.573.593 3.997.105 25.378.354
abzüglich Ordentliche
Aufwendungen 54.533.172 27.047.886 33.012.857 114.593.915
ergibt
Ergebnis der
laufenden Verwal-
tungstätigkeit
minus
36.725.516
minus
23.474.293
minus
29.015.752
minus
89.215.561
weitere
Aufwendungen aus
internen Leistungs-
beziehungen
752.060 174.540 1.606.220 2.532.820
ergibt Ergebnis minus
37.477.576
minus
23.648.833
minus
30.621.972
minus
91.748.381
Es handelt sich um vorläufige Werte, weil die bilanziellen Abschreibungen und ein Teil
der Personalaufwendungen noch nicht gebucht werden konnten.
Die Aufwendungen und Erträge im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapi-
teln. Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellen-
artig dargestellt die wesentlichen
• Aufwendungen der Stadt Münster als ört lichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kos-
tenerstattungen) für das Jahr 2010
• Erträge der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostenerstat-
tungen) für das Jahr 2010
10
Die Tabellen 3 und 4 enthalten nur leistungsrechtliche Transferaufwendungen (ohne
Personalaufwendungen etc.). Sie weisen daher nur eine Teilmenge der im Teilergeb-
nisplan aufgeführten Beträge auf.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
11
Tabelle 3
Auszug der wesentlichen Bruttoaufwendungen der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2010 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Aufwendungen insgesamt davon
a. v. E.1
davon
i. E.2
Insgesamt 39.069.875 26.514.112 12.555.763
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.913.638 3.631.249 1.282.389
davon
laufende Leistungen 4.635.549 3.490.817 1.144.732
einmalige Leistungen 278.089 140.432 137.657
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung 16.800.767 15.643.113 1.157.654
davon
laufende Leistungen 16.712.160 15.554.506 1.157.654
einmalige Leistungen 88.607 88.607 0
Hilfe zur Pflege 10.426.223 2.734.134 7.692.089
davon
in Form von Pflegegeld 192.511 192.511 0
in Form von anderen Leistungen 2.541.623 2.541.623 0
teilstationär 220.690 0 220.690
vollstationär 7.471.399 0 7.471.399
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen 2.020.077 1.539.409 480.668
davon
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 4.441 0 4.441
Heilpädagogische Leistungen für Kinder 203.922 203.922 0
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 1.174.982 1.174.982 0
sonstige Eingliederungshilfe 636.732 160.505 476.227
Hilfen zur Gesundheit 3.704.096 1.851.230 1.852.866
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.205.074 1.114.977 90.097
davon
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 0 0 0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 849.139 790.481 58.658
Bestattungskosten 355.935 324.496 31.439
1 außerhalb von Einrichtungen
2 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
12
Tabelle 4
Auszug der wesentlichen Erträge der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2010 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Erträge insgesamt davon
a. v. E.3
davon
i. E.4
Insgesamt 2.089.865 1.151.977 937.888
davon
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz;
Kostenersatz 197.212 63.493 133.719
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 54.930 54.930 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1.913 1.913 0
Hilfen zur Gesundheit 804 - 184 988
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 108.315 2.329 105.986
Hilfe zur Pflege 31.250 4.505 26.745
Übergeleitete Unterhaltsansprüche
gegen Unterhaltspflichtige 496.348 240.022 256.326
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 223.730 223.730 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 234 234 0
Hilfe zur Pflege 272.384 16.058 256.326
Leistungen von Sozialleistungsträgern 487.397 339.093 148.304
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 142.273 140.881 1.392
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 170.760 170.129 631
Hilfen zur Gesundheit 5.876 5.876 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 4.869 4.869 0
Hilfe zur Pflege 163.619 17.338 146.281
Sonstige Ersatzleistungen 50.520 13.809 36.711
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 1.024 1.024 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 10.533 4.437 6.096
Hilfen zur Gesundheit 226 226 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 6.407 6.407 0
Hilfe zur Pflege 31.197 582 30.615
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten 1.133 1.133 0
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 858.388 495.560 362.828
Davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 321.936 310.392 11.544
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 48.617 45.802 2.815
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 125.678 125.678 0
Hilfe zur Pflege 356.510 8.041 348.469
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten 5.647 5.647 0
3 außerhalb von Einrichtungen
4 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4. Produkte des Sozialamtes
4.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die auf-
grund der demografischen Entwicklung und der steigenden Zahl erwerbsgeminderter
Menschen eine immer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung im Jahr 2003 rund 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren
2008 und 2009 waren es bereits knapp 3,8 beziehungsweise über 4 Milliarden Euro.
Die Zahlen für das Jahr 2010 sind noch nicht veröffentlicht.
Die bundesweite Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers.
4.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
13
Das Produkt umfasst Leistungen zur Grundsicherung mit Rechtsanspruch für Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsge-
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
14
- Ziele
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen5.
2. Über Anträge auf laufende Leistungen der Grundsicherung wird nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen unter Beachtung der erwarteten Steigerung der Antragszah-
len entsprechend den Zielkennzahlen durchschnittlich in maximal 15 Arbeitstagen
entschieden.
3. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
15 5
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 130 137
Zum 3. Ziel:
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise erfolgrei-
chen Widersprüche (in Prozent)
80 89
Zum 3. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise erfolgrei-
cher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
6
80 84
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug (Stichtag 31.12.) 2.860 2.773
Zahl der leistungsberechtigten Personen (Stichtag 31.12) 3.640 2.961
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 15.335.000 16.801.424
Die Leistungsdaten stellen jeweils die kumulierte Zahl der Bedarfsgemeinschaften und
die kumulierte Zahl der Personen außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen zu
Lasten des örtlichen Trägers dar und weichen daher von den dargestellten Zahlen auf
den folgenden Seiten ab.
5 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte dargestellt
werden.
6 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewährung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
15
4.1.2 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.686 Menschen in 2.498 Haushal-
ten. Die Zahl der Leistungsberechtigten ist damit gegenüber dem Vorjahr um 134 Per-
sonen gestiegen.
Die Steigerung bei den Leistungsberechtigten über 65 Jahre betrug 4,8 Prozent ge-
genüber dem Vorjahr. Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren,
die dauerhaft erwerbsgemindert sind, hat sich demgegenüber um 5,8 Prozent erhöht.
Wie im Vorjahr liegt auch im Jahr 2010 der Anteil der Leistungsberechtigten der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre bei 43 Prozent. Die
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält an.
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt
zwischen 25 und 65 Jahre (Produkt 050202), so ist festzustellen, dass zurzeit knapp 52
Prozent der Leistungsberechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind.
Auf Grund der demografischen Entwicklung ist aber langfristig zu erwarten, dass der
Anteil der Menschen über 65 Jahre, die auf Leistungen der Existenzsicherung angewie-
sen sind, steigen wird.
4.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.686 Menschen, die am 31.12.2010 Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1.212 (45,1 Prozent) männlich und 1.474 weiblich (54,9 Prozent).
Tabelle 5
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Stichtag Gesamtzahl der
Personen7
davon
Personen
über 65 Jahre
davon
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.173 1.298 875
31.12.2007 2.344 1.373 971
31.12.2008 2.447 1.424 1.023
31.12.2009 2.552 1.449 1.103
31.12.2010 2.686 1.519 1.167
7 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
16
Tabelle 6
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Stichtag
Gesamtzahl
der Perso-
nen8
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.173 1.778 395
31.12.2007 2.344 1.934 410
31.12.2008 2.447 2.018 429
31.12.2009 2.552 2.114 438
31.12.2010 2.686 2.215 471
Zusätzlich erhielten am 31.12.2010 342 Personen Grundsicherung im Alter und bei dau-
erhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum Le-
bensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 275 zu Lasten der Stadt Münster und
67 zu Lasten des Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
4.1.4 Finanztableau
rung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2009
und 2010:
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Aufwendungen und Erträge der
Grundsiche
Tabelle 7
Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
2009 2010
a. v. E.9 i. E.10 a. v. E. i. E.
Personen
über 65 Jahre 7.139.668 985.877 7.755.734 1.020.735
Personen 18 – 65 Jahre
u 7.278.538 119.816nd voll erwerbsgemindert
7.887.379 136.919
Summe Aufwendungen 14.418.206 1.105.693 15.643.113 1.157.654
8 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
9 außerhalb von Einrichtungen
10 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Tabelle 8
Erträge in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2009 2010
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erstattung vom Bund 1.757.143 2.002.223
Sonstige Ersatzleistungen 168.759 11.119 222.280 9.542
Summe Erträge 1.925.902 11.119 2.224.503 9.542
Tabelle 9
Summe der Nettoaufwendungen in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro
2009 2010
Nettoaufwendungen 13.586.878 14.566.722
4.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebe nsunterhalt nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem
SGB II.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht
hat. Danach betrugen die Bruttoaufwendungen für Hilfe zum Lebensunterhalt bundes-
weit im Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2009 rund 1,2 Milliarden Euro.
Die Zahlen für das Jahr 2010 sind noch nicht veröffentlicht.
4.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
17
Das Produkt umfasst Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit Rechtsanspruch für
Personen bis zum 65. Lebensjahr, die vorübergehend erwerbsgemindert sind und ihren
Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
18
- Ziele
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen11.
2. Über Anträge auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt wird durchschnittlich ma-
ximal fünfzehn Arbeitstage nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
3. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
15 5
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 90 61
Zum 3. Ziel:
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise
erfolgreichen Widersprüche (in Prozent)
80 80
Zum 3. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise erfolgrei-
cher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
12
80 90
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug
(Stichtag 31.12.) 640 487
Zahl der leistungsberechtigten Personen
(Stichtag 31.12) 710 535
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 4.886.000 4.828.209
Die Leistungsdaten stellen jeweils die kumulierte Zahl der Bedarfsgemeinschaften und
die kumulierte Zahl der Personen außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen zu
Lasten des örtlichen Trägers dar und weichen daher von den dargestellten Zahlen auf
den folgenden Seiten ab.
11 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
12 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewäh-
rung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.2.2 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2010 erhielten in Münster 477 Menschen in 429 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
In dieser Zahl nicht enthalten sind 117 Personen in 114 Haushalten, die diese Leistung
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen ist gegenüber dem
Vorjahr um 2,8 Prozent gestiegen. Der Anstieg resultiert aus dem Wechsel von Leis-
tungsberechtigten aus dem SGB II in das SGB XII. Die relativ geringe Steigerung ist ein
Indiz dafür, dass der Wechsel vom SGB II zum SGB XII zwischenzeitlich ein stabiles
Niveau erreicht hat.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an
die sich häufig Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbs-
minderung anschließen; die Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit ist dagegen
eher selten.
4.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 477 Menschen, die am 31.12.2010 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 270 (56,6 Prozent) männlich und 207 weiblich (43,4 Prozent).
Tabelle 10
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Stichtag Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
15 Jahre
Davon 15
bis unter
25 Jahre
Davon 25
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
31.12.2009 464 50 14 396 4
31.12.2010 477 46 19 405 7
19
Grundsätzlich erhalten leistungsberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. Abweichend hiervon kommt aber die Zahlung von Hil-
fe zum Lebensunterhalt in Betracht, wenn die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder das Einkommen der Unterhaltspflichtigen doch die
Grenze von 100.000 Euro im Jahr überschreitet.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
20
Tabelle 11
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Stichtag Gesamtzahl der
Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
31.12.2009 464 408 56
31.12.2010 477 418 59
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2010 117 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Zusätzlich erhielten am 31.12.2010 301 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Ein-
richtungen zu Lasten der Stadt Münster (und in der Regel auch Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung).
4.2.4 Finanztableau
Tabelle 12
Hilfe zum Lebensunterhalt
Aufwendungen in Euro
2009 2010
a. v. E.13 i. E.14 a. v. E. i. E.
Laufende Leistungen 3.398.592 1.184.151 3.490.817 1.144.732
Einmalige Leistungen 101.461 137.775 140.432 137.657
Summe Aufwendungen 3.500.053 1.321.926 3.631.249 1.282.389
Tabelle 13
Hilfe zum Lebensunterhalt
Erträge in Euro
2009 2010
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erträge 788.917 11.270 730.958 12.936
13 außerhalb von Einrichtungen
14 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
21
Tabelle 14
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen
Summe der Nettoaufwendungen
in Euro
2009 2010
Nettoaufwendungen 4.021.792 4.169.744
Zu 4.1 und 4.2 Zusammenfassende Informationen zu den Leistungen zur
Existenzsicherung
Die Leistungen zur Existenzsicherung nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Le-
bensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen und die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen.
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen.
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich in Münster wie folgt dar:
Tabelle 15
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung)
Stichtag Personen insgesamt15 davon a. v. E.16 davon i. E.17
31.12.2005 2.684 2.398 286
31.12.2006 2.817 2.527 287
31.12.2007 3.060 2.759 301
31.12.2008 3.235 2.926 309
31.12.2009 3.311 3.016 295
31.12.2010 3.496 3.163 301
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2010
117 Personen Existenz sichernde Leistungen außerhalb von Einrichtungen und weitere
67 Personen Existenz sichernde Leistungen in Einrichtungen zu Lasten des überörtli-
chen Trägers.
15 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
16 außerhalb von Einrichtungen
17 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Zu erwartende Entwicklung der Leistungen zur Existenzsicherung
Die Zahl der Leistungsberechtigten und die Höhe der Aufwendungen bei der Grundsi-
cherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung sind wie in den Vorjahren
weiter gestiegen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass
immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach dem vierten Kapi-
tel SGB XII angewiesen sind, werden die Fallzahlen und damit die Aufwendungen bei
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung auch künftig
steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist im Jahr 2010 nur eine moderate Steige-
rung bei der Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher festzustellen.
Nach wie vor ist zu beobachten, dass Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häu-
fig nur kurzfristig Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann
nach der Feststellung einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem
Vierten Kapitel des SGB XII greifen. Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach
dem SGB XII in das SGB II gestaltet sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen
sehr schwierig.
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person von der Arbeitsgemeinschaft Müns-
ter (ab 01.01.2011 Jobcenter Münster) und dem Sozialamt unterschiedlich beurteilt wur-
de, hat die gemeinsame Einigungsstelle der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit
entschieden, wer für die Leistung abschließend zuständig ist. Die gemeinsame Eini-
gungsstelle tagte im Jahr 2010 drei Mal. Im Jahr 2010 wurden sechs strittige Fälle bei
der Einigungsstelle angemeldet. Alle Verfahren wurden 2010 abschließend durch die
Einigungsstelle entschieden.
Ab 2011 gibt es das Institut der Einigungsstelle nicht mehr. In strittigen Fällen entschei-
det die Agentur für Arbeit auf der Basis einer gutachterlichen Stellungnahme des zu-
ständigen Trägers der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entschei-
dung an die gutachterliche Stellungnahme des Rententrägers gebunden.
4.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz ein eigenes Leistungsge-
setz geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in den ersten Jahren des Auf-
enthaltes das Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
22
Das AsylbLG wurde inzwischen mehrfach geändert, zuletzt im September 2008. Die
Höhe der Leistungen ist jedoch seit dem Jahr 1993 unverändert.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
23
4.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Rechtsan-
spruch für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und andere Flüchtlinge sowie deren Fami-
lienangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Die Leistungen umfassen unter anderem auch Leistungen bei
• Krankheit, Schwangerschaft,
• Pflege,
• Behinderung,
• Bestattungen,
• Arbeitsgelegenheiten.
- Ziele
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen
18.
2. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal 15 Arbeitstage nach Vor-
liegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
18 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
24
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen (in Arbeitstagen)
15 7
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 60 53
Zum 3. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Widerspruchsverfahren (in Prozent)
95 96
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren 15 49
Zum 3. Ziel:
Anteil der erfolglos beziehungsweise nur teilweise
erfolgreich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren (in Pro-
zent)
19
20 96
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Stichtag 31.12.) 380 344
Zahl der leistungsberechtigten Personen (Stichtag 31.12.) 750 634
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 3.726.000 3.247.689
Gesamterträge (Kostenerstattungen Land) (in Euro) 438.400 440.786
4.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung
Zum Jahresende 2009 erhielten in Deutschland rund 121.000 Personen Regelleistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Prozent zurückgegangen. Der
bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490.000 Personen verzeichnet; seitdem ist
die Zahl der Leistungsberechtigten rückläufig.
Die Bruttoaufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen
im Jahr 2009 bundesweit bei insgesamt 788,8 Millionen Euro, dies entspricht einem
Rückgang um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.
Die Zahlen für das Jahr 2010 sind noch nicht veröffentlicht.
19 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewäh-
rung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte, in denen Leistungen nach dem
AsylbLG gezahlt wurden, am 31.12.2010 auf 319 und lag damit knapp unter der Zahl
des Vorjahres. Die Anzahl der Personen ist ebenfalls leicht gesunken.
In 52 von diesen Fällen wurden für 99 Personen (2009: 53 Haushalte mit 87 Personen)
aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß § 2 AsylbLG analog
zum SGB XII gewährt.
Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R – verlän-
gern Personen, die die freiwillige Ausreise verweigern, ihren Aufenthalt nicht mehr
rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 2 Absatz 1 AsylbLG. Grundsätzlich hat dadurch
nun eine größere Personenzahl Anspruch auf analoge SGB XII-Leistungen. Im Jahres-
vergleich 2010 zu 2009 hat sich dies aber nicht ausgewirkt.
Tabelle 16
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht
Stichtag Haushalte
insgesamt
Personen
insgesamt
davon
weiblich
davon
männlich
31.12.2005 667 1.530 731 799
31.12.2006 636 1.413 657 756
31.12.2007 491 1.035 480 555
31.12.2008 367 740 329 411
31.12.2009 324 596 251 345
31.12.2010 319 585 253 332
Tabelle 17
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Personen nach Altersgruppen
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 10
davon
10 bis
unter 18
davon
18 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
ab
65
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
31.12.2009 596 142 114 74 186 64 16
31.12.2010 585 126 120 63 181 73 22
25
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.3.4 Finanztableau
Tabelle 18
Asylbewerberleistungsgesetz
Aufwendungen nach Jahren in Euro
2008 2009 2010
Leistungen analog SGB XII 255.394 532.158 690.709
Grundleistungen 2.709.029 2.041.963 1.541.539
Leistungen bei Krankheit 1.046.714 948.800 916.714
Arbeitsgelegenheiten 29.307 28.575 20.251
Sonstige Leistungen 71.683 104.703 76.613
Summe Aufwendungen 4.112.127 3.656.199 3.245.827
Tabelle 19
Asylbewerberleistungsgesetz
Erträge nach Jahren in Euro
2008 2009 2010
Erstattung vom Land 673.040 438.401 440.786
Sonstige Erträge 159.117 94.708 133.857
Summe Erträge 832.157 533.109 574.643
Tabelle 20
Asylbewerberleistungsgesetz
Nettoaufwendungen nach Jahren in Euro
2008 2009 2010
Nettoaufwendungen 3.279.970 3.123.090 2.671.184
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Aufwendungen im AsylbLG weiter zurück-
gegangen.
4.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
26
Die im Jahre 2007 geschaffene Bleiberechts- beziehungsweise Altfallregelung, wonach
langjährig geduldete Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaub-
nis erhalten, hatte große Auswirkungen für den Personenkreis. Viele ausländische
Menschen erfüllten die Voraussetzungen, so dass dadurch die Fallzahl der Leistungs-
berechtigten nach dem AsylbLG auch noch im Jahr 2009 reduziert wurde.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Ab Mitte des Jahres hat die Zahl der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber je-
doch deutlich zugenommen. Dies machte sich auch bei der Stadt Münster bemerkbar,
so dass die Fallzahlen wieder steigend sind.
Durch die Abschaffung der Visa-Pflicht in Serbien, Montenegro und Mazedonien sind
aus diesen Ländern viele Menschen nach teilweise bis zu 20 Jahren wieder eingereist
und stellen Asylfolgeanträge. Diese werden dann der Stadt Münster zugewiesen, wenn
sie bereits früher in Münster wohnhaft waren. Aus diesem Personenkreis wurden gegen
Ende des Jahres verstärkt Personen aufgenommen.
4.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung
4.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst die
• finanzielle Förderung für Schüler außerhal b einer Hochschule oder Universität
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
• Unterhaltssicherung von Wehr-/Zivi ldienstleistenden und Wehrübenden bezie-
hungsweise deren Angehörigen und unterhaltsberechtigten Kindern nach dem Un-
terhaltssicherungsgesetz.
- Ziele
1. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal zehn Arbeitstage nach
Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
27
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (in Arbeitstagen) 10 10
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der leistungsberech tigten Personen BAföG
(Stichtag 31.12.) 1.190 1.317
Zahl der leistungsberechtigten Personen USG
(Stichtag 31.12.) 100 49
(nur männlich)
4.4.2 Weitere Informationen zum BA föG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren,
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils
für volle Monate.
Im Jahr 2010 wurden 1.317 Anträge auf Förderung gestellt (die Zahl bezieht sich auf
das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Davon waren 773 Schülerinnen und 544 Schü-
ler. Die Gesamtzahl hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht (2009: 1.277; 2008:
1.078).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 4,9 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen wer-
den vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Gebiets-
rechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt, sie belasten
den städtischen Haushalt nicht.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal-
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung.
4.5 Produkt 050301 – Beratung und Le istungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Jahr 2015 voraussichtlich nahezu
konstant, während die absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren einen deutlichen An-
stieg verzeichnet. Damit steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen.
28
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege über
die Leistungen des Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege
bis zur Heimaufsicht.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
29
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften
für Menschen mit Demenz sowie Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft zur pflegerischen Infrastruktur in Müns-
ter.
4.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen übernehmen wichtige Teilaufgaben im Rahmen der pflegerischen Ver-
sorgung. Ihre Aufgaben umfassen Leistungen nach dem SGB XII, dem Landespflege-
gesetz sowie dem Heimgesetz (neu: Wohn- und Teilhabegesetz; WTG).
Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Finanzielle Leistungen an Menschen, die die Kosten der ambulanten, teilstationären
und stationären Pflege nicht aus Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter,
insbesondere der Pflegekasse, tragen können.
Leistungen nach dem Landespflegegesetz sind:
• Beratung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen,
• Förderung der Investitionskosten der ambul anten Pflegedienste und der stationären
Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld),
• Entwicklung von bedarfs gerechten und innovativen Konzepten in der Pflege und
Altenhilfe sowie Pflegeplanung.
Leistungen nach dem Heimgesetz sind:
• Beratung aller Heimbewohnerin nen, Heimbewohner und aller örtlichen Anbieter von
Heimplätzen sowie Prüfung aller Alten-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen
- Ziele
1. Pflegebedürftige Seniori nnen und Senioren sollen in Münster so lange wie möglich
selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können. Daher soll der Anteil der in
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden Seniorinnen und Senioren einen An-
teil von x Prozent nicht übersteigen
20.
2. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 40 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden.
3. Jede Alten- und Pflegeeinr ichtung wird mindestens einmal jährlich von der Heim-
aufsicht begangen.
20 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Arbeitstagen) 40 15
Zum 3. Ziel:
Begangene Pflegeeinrichtungen (in Prozent) 100 100
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Beratungen (Infobüro) 3.100 2.521
Zahl der Heimbegehungen in Behinderten- und
Pflegeeinrichtungen 82 61
4.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegepla-
nung zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstüt-
zung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei.
Durch ein intensives Zusammenwirken der Altenhilfe- und Pflegeplanung, der Pflege-
konferenz, den stadtteilorientierten Netzwerken „Älter werden in…“ und dem Informati-
onsbüro Pflege werden die pflegerischen Angebotsqualitäten gesichert und weiterent-
wickelt.
Die kontinuierliche Pflegeberichterstattung des Sozialamtes vermittelt einen detaillierten
Überblick über die vorpflegerischen, ambulanten, teil- und vollstationären Angebote und
Leistungen in Münster. Sie stellt die aktuelle pflegerische Versorgungssituation dar und
gibt einen Ausblick auf die Planungsvorhaben und weiteren Entwicklungen. Nachfol-
gend werden daher nur einige wenige Aspekte angesprochen; bezüglich einer intensi-
ven Beschäftigung mit dem Thema wird auf die veröffentlichten Pflegeberichte verwie-
sen. Die Berichte sind auf im Internet der Stadt Münster verfügbar. Der Pflegebericht
2010 kann unter folgendem link aufgerufen werden:
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/Pflegebericht2010.pdf
Quartiersangebote – Wohnen mit Versorgungssicherheit
30
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und Dienstleistern bedeutet
einen deutlichen Zugewinn an Versorgungssicherheit für die betroffenen Menschen und
das gesamte Wohnquartier. Für Wohnungsunternehmen tritt nachweislich eine geringe-
re Fluktuationsquote auf, wenn trotz Hilfe- und Pflegebedarf von Mieterinnen und Mie-
tern der Verbleib in der eigenen Wohnung gewährleistet ist. Der Paradigmenwechsel,
weg von der Schaffung reiner Versorgungsstrukturen hin zur Stärkung des ‚normalen
Wohnens' und zur Stärkung von Mitwirkung und Teilhabe, sind die wesentlichen Ele-
mente einer quartiersbezogenen Altenhilfe- und Pflegeplanung, die den Wünschen und
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Bedürfnissen der überwiegenden Zahl der Bürgerinnen und Bürgern entspricht und per-
spektivisch die Kommunen, Kranken- und Pflegekassen als Kostenträger entlasten.
Zwei Quartiersstützpunkte in den Stadtteilen Schlachthof und Gievenbeck wurden 2010
in Zusammenarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und ambulanter Pflege entwickelt.
Pflegemarktbeobachtung
In 2010 wuchs die Anzahl der professionellen pflegerischen Dienstleister insbesondere
bei den ambulanten Diensten/Sozialstationen. Die Platzzahl bei den Tagespflegeange-
boten blieb konstant. Das Angebot der Kurzzeitpflege war angemessen und bedarfsge-
recht und stieg bei den eingestreuten Plätzen von 87 auf 104.
Leichte Zuwachsraten verzeichneten auch die komplementären Anbieter. Insbesondere
ambulante Pflegedienste verstärkten ihr pflegeergänzendes und psychosoziales Ange-
bot. Initiativen wie ehrenamtliche Betreuungsgruppen für Demenzkranke, organisierte
und geförderte stadtteilorientierte bürgerschaftliche Unterstützung (Beispiel: Projekt
„Von Mensch zu Mensch“ der Stiftung Magdalenenhospital), Mehrgenerationenwohn-
angebote und Wohnen mit Versorgungssicherheit platzierten sich verstärkt in der kom-
munalen Altenhilfe- und Pflegelandschaft in Münster.
Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“
Die Altenhilfe- und Pflegeplanung gestaltet sowohl die pflegerische Landschaft als auch
die Angebote der offenen Altenhilfe wesentlich mit. Dabei orientiert sie sich am Bedarf
im Quartier. Durch die Vernetzung der ehrenamtlichen und professionellen Angebots-
strukturen sowie der Einrichtungen und Träger vor Ort soll die Hilfe- und Pflegebedürf-
tigkeit älterer Menschen verzögert beziehungsweise vermieden werden. Seniorinnen
und Senioren erhalten die Möglichkeit in ihren Wohnungen und damit im vertrauten Um-
feld zu leben.
Die offenen Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil/Stadtbezirk“, bestehend aus den
Bürgerinnen und Bürgern des Quartiers sowie den Einrichtungen und Trägern, verfas-
sen Informationsbroschüren und führen gemeinsame Projekte und Aktionstage durch.
Mit der kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert die Altenhilfe-
und Pflegeplanung in der Regel die zweimal jährlich tagenden Gremien auf stadtteil-
oder stadtbezirklicher Ebene.
Erstmals organisierte der Arbeitskreis „Älter werden in Hiltrup“ am 20.03.2010 ganztägig
im Pfarrzentrum St. Clemens einen Informationstag rund um das Thema Alter in Hiltrup,
Amelsbüren und Berg Fidel. Informiert wurde über die Angebote Gesundheit, Sport,
Begegnung, Natur, Ehrenamt, Wohnen und Pflege in den Stadtteilen.
Fest etabliert haben sich die Stadtteilarbeitskreise
• nördliche Innenstadt (Kreuzviertel, Buddenturm, Aegidii, Martin i, Überwasser, Dom)
• Stadtbezirk Hiltrup (Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel)
• Stadtbezirk Südost (Gremmendor f, Angelmodde, Wolbeck)
• Stadtteil Coerde und
31
• östliche Innenstadt (Bahnhof, Hansaplatz, Mauritz-West, Schlachthof, Hafen, Herz
Jesu und Mauritz Mitte).
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Projekt Seniorenportal
Die evangelische Familienbildungsstätte Münster wird von Mitte 2011 bis Ende 2015
das Seniorenportal Münster aufbauen und begleiten. Gefördert wird das Projekt von der
Franz-Bröker-Stiftung und von LVM Helfen verbindet Menschen e.V. Wesentlicher Aus-
gangspunkt für die Einrichtung eines Seniorenportals war die Auftaktveranstaltung als
Tagesworkshop am 25.10 2010 im Franz Hitze Haus, zu der alle Einrichtungen und
Träger der Altenhilfe- und Pflegelandschaft eingeladen waren. Beabsichtigt ist, Informa-
tionen für Seniorinnen und Senioren über Beratungs-, Begegnungs-, Hilfsangebote,
Freizeitaktivitäten etc. in einem eigenen Informationsportal für Münster zu bündeln. Ne-
ben der Onlinedarstelllung sind verschiedene Printformate auf Stadtteilebene in der
Entwicklung. Grundlage ist der Aufbau einer Datenbank, in der sich alle für Seniorinnen
und Senioren relevanten Informationen nach Themenschwerpunkten sowie nach Stadt-
teilorientierung darstellen und zuordnen lassen.
Hospiz- und Palliativversorgung
Der 2008 gegründete Arbeitskreis ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativver-
sorgung trifft sich zwei- bis dreimal jährlich und informiert sich wechselseitig über Ange-
bote und Arbeitsinhalte der einzelnen Einrichtungen, Anbieter und Beratungsstellen in
Münster. Er trägt mit dazu bei, dass sich die Träger als Bestandteil eines Netzwerkes in
der Hospiz- und Palliativversorgung in Münster verstehen.
Der Arbeitskreis hat sich zum Ziel gesetzt, durch Öffentlichkeitsarbeit wie zum Beispiel
den am 14.04.2010 erstmals durchgeführten Hospiz- und Palliativtag in Münster alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger in Münster zu informieren.
Mit Beratungs- und Informationsmöglichkeiten durch die Hospizbewegung Münster e.V.
und das Palliativnetz Münster e.V., häuslichen Unterstützungsmöglichkeiten durch den
ambulanten Hospiz- und Palliativdienst des Johanneshospizes, den drei ambulanten
Palliativpflegediensten DRK Sozialstation Hiltrup, Ambulante Pflege der Caritas, Evan-
gelische Diakoniestation, den beiden Palliativstationen in den Krankenhäusern Herz-
Jesu in Hiltrup und im St. Franziskushospital sowie den beiden stationären Hospizen
lebensHAUS (10 Plätze) und dem Johanneshospiz (8 Plätze; Aufstockung auf 10 ge-
plant), verfügt Münster über ein ausgewogenes Informations-, Beratungs- und Versor-
gungsangebot. Darüber hinaus sind alle ambulanten Pflegedienste und die vollstationä-
ren Pflegeeinrichtungen durch die jeweiligen Sprecherinnen und Sprecher der Fachar-
beitskreise im Netzwerk vertreten.
32
Mit Blick auf die intensiv geführten Diskussionen zum Thema Kinderhospiz in Münster
wurden, auch aufgrund der guten Vernetzung des Arbeitskreises Hospiz- und Palliativ-
versorgung in Münster, zwei Expertengespräche am 17.02. und 20.05.2010 durchge-
führt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis,
den Aufbau eines vernetzten Informations- und Beratungsangebotes, den Aus- bezie-
hungsweise Aufbau ambulanter Angebote für betroffene Familien sowie den Ausbau
des bestehenden und sehr stark frequentierten Angebotes der Kurzzeitwohnplätze als
Bedarf für Münster zu erkennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Exper-
tenrunde werden zukünftig in einem überregional tagenden Gremium ihre Netzwerkar-
beit fortsetzen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.5.3 Pflegekonferenz
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel,
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und
komplementäre Angebotsstruktur für alle pflegebedürftigen Menschen in Münster zu
gewährleisten.
Wie in den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonferenz“ festgeschrieben,
haben in 2010 zwei Sitzungen (jeweils im Frühjahr und Herbst) stattgefunden. Themen-
schwerpunkte waren zum Beispiel die Etablierung der Pflegestützpunkte, Netzwerk
„Gefahr in der Pflege“, Quartiers- und Wohngemeinschaftsprojekte, Umbau- und Er-
satzneubauprojekte stationärer Pflegeeinrichtungen, Potentialberatung für Pflegeein-
richtungen und Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz können auf den Internetseiten des
Sozialamtes eingesehen werden unter
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/pflege-konferenz.html
4.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege
Die Fachstelle umfasst den stadtteilorientierten Fachdienst mit einer Pflegefachkraft
sowie die Pflege- und Wohnberatung des Informationsbüros Pflege mit dem kommuna-
len Pflegestützpunkt.
Informationsbüro Pflege
Seit dem 01.03.2010 ist die Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege kommunaler
Pflegestützpunkt.
Der Pflegestützpunkt ist eine gemeinsame Einrichtung von Pflege- und Krankenkassen
sowie der Stadt Münster. Weitere Informationen zum Thema Pflegestützpunkte enthält
dieser Geschäftsbericht unter der Ziffer 4.5.8.
Insgesamt gab es im Jahr 2010 im Informationsbüro Pflege 2.601 Klientenkontak-
te(1.737 waren weiblich, 831 männlich, Rest nicht erfasst). Klientenkontakte beinhal-
ten entweder eine Beratung, eine Kapazitätenabfragen, ein Kapazitätenangebot oder
die Ausgabe von Informationsmaterial.
In den 2.601 Klientenkontakten sind 605 Pflegestützpunktberatungen enthalten, davon
354 durch Mitarbeiterinnen des Informationsbüros Pflege und 251 durch Mitarbeiterin-
nen der AOK. Im Rahmen dieser Pflegestützpunktberatungen wurden 86 Ratsuchende
an die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der jeweiligen Pflegekassen beziehungs-
weise an das Sozialamt weitergeleitet.
Die statistische Auswertung der Daten des Informationsbüros Pflege wird für 2010 wie
folgt interpretiert:
33
Der Rückgang bei den Kapazitätenangeboten, die an Ratsuchende weitergegeben wer-
den, hat sich fortgesetzt. Demgegenüber hat sich die Nachfrage nach freien Kapazitä-
ten verstärkt. Augenscheinlich war die große Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Die Klientenstruktur zeigt weiterhin einen hohen Anteil an Beratung Betroffener sowie
dem nahen Umfeld und einen Rückgang bei Beratungsstellen. Mit 2.069 telefonischen
Kontaktaufnahmen bleibt diese Art der Kontaktaufnahme konstant hoch, wobei die An-
zahl der persönlichen Kontakte bei 447 lag.
Die wesentlichen Beratungsanlässe waren Fragen zur Finanzierung von Pflegeleistun-
gen, zur Organisation der häuslichen Pflege und zusätzlicher Betreuung auch mit Blick
auf eine Überlastung der Pflegeperson, zur Heimaufnahme sowie zu teilstationären An-
geboten. Erfreulich ist, dass das Einholen von vorsorglichen Informationen einen hohen
Stellenwert hat und damit den präventiven Charakter des Beratungsangebotes im In-
formationsbüro Pflege unterstreicht.
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Informationsbüro Pflege Schulungen
durch, hält Vorträge und stellt auf Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsange-
bot vor. Darüber hinaus wird ein regelmäßiger Austausch mit Einrichtungen und Diens-
ten sowie Beratungsstellen gepflegt.
Wohnberatung
Die Wohnberatung hat neben der allgemein für Bürgerinnen und Bürger zugänglichen
Beratung schwerpunktmäßig die Analyse der persönlichen Ausgangssituation und der
persönlichen Bedarfslage, die Beratung zu Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserun-
gen und Entwicklung individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimierung der Wohnsi-
tuation insbesondere von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Blick.
Für diesen Personenkreis wurden im Jahr 2010 Beratungen und weitergehende Beglei-
tungen bei Umbau- und Anpassungsmaßnahmen in insgesamt 20 Fällen durchgeführt.
Bei Bedarf werden Beratungs- und Diagnoseangebote vermittelt, Unterstützung bei der
Klärung von Finanzierungsfragen geleistet und über mögliche Kostenträger für Anpas-
sungsmaßnahmen im Wohnungsbestand informiert. In diesem Zusammenhang gewan-
nen neben der Frage nach Zuschüssen immer mehr auch die Informationen zu Dar-
lehnsprogrammen des Landes NRW (NRW Bank) und des Bundes (Mittel über die Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau) an Gewicht.
Die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung im Bestand wurden auch im Jahr 2010 auf
hohem Niveau nachgefragt (1.930 telefonische Anfragen und Informationsgespräche).
Gemeinsam mit dem Beratungsangebot zu Hilfen beim Umzug soll die Zusammenarbeit
mit der Wohnungswirtschaft in diesem Punkt intensiviert werden. Auch hinsichtlich des
Neubaus von Wohnraum zeigen Anfragen der Wohnungswirtschaft, dass hier Bera-
tungs– und Unterstützungsbedarf bei der Planung und Schaffung von bedarfsgerech-
tem Wohnraum für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen besteht.
Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen (Hausbesuche und nachfolgende Be-
arbeitung) wurden 152 Beratungen und Begleitungen (2009: 158) durchgeführt.
34
Dabei wurden in 92 Beratungs- und Begleitungssituationen die Leistungen der Wohnbe-
ratung für Frauen und in 66 Fällen für Männer in Anspruch genommen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Tabelle 21
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung
Alter in Jahren Anzahl der Personen
bis 10 0
11 bis 20 3
21 bis 40 5
41 bis 64 32
65 bis 70 14
71 bis 74 22
75 bis 80 27
81 und älter 49
Summe 152
Die Beratungen zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen betreffen fast ausschließlich
Ein- und Zweipersonenhaushalte. Von den 68 allein lebenden Personen waren 47
weiblich und 21 männlich.
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vorstellung des Angebotes der Wohn-
beratung und zur Darstellung der Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt
dreizehn Veranstaltungen von durchschnittlich zwei Stunden Dauer vor unterschiedli-
chen Personenkreisen durchgeführt.
Das Amt für Wohnungswesen bietet als Kooperationspartner des Informationsbüros
Pflege Hilfen beim Umzug an; ein Beratungsangebot für Menschen, die wissen möch-
ten, wie ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen
sich anbieten und welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei
der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen Angelegenheiten rund um
das Thema „Mietwohnung“, bei der Erledigung von An- und Ummeldungen und bei der
Vorbereitung des Umzuges können die Betroffenen beim Amt für Wohnungswesen Un-
terstützung bekommen.
Stadtteilorientierter Fachdienst
Im stadtteilorientierten Fachdienst sind sechs Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als
Fallmanagerinnen und Fallmanager tätig. Komplettiert wird dieser Fachdienst durch ei-
ne Pflegefachkraft, die seit dem 01.01.2010 tätig ist. Das Angebot richtet sich an alle
über 65jährigen Menschen in Münster, ebenso an alle pflegebedürftigen Menschen und
bei diesen beiden Gruppen insbesondere an Menschen, die Leistungen nach dem SGB
XII erhalten oder erhalten werden.
Der stadtteilorientierte Fachdienst berät und unterstützt vor Ort und dort überwiegend in
der eigenen Häuslichkeit, aber ebenso im Krankenhaus, in der Kurzzeitpflege, in statio-
nären Pflege- und Behinderteneinrichtungen oder anderen pflegerischen Einrichtungen.
35
Darüber hinaus werden bei Bedarf Pflegeberatungshausbesuche durchgeführt; im Jahr
2010 in 14 Fällen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie die Pflegefachkraft übernehmen in
erster Linie die Fallverantwortung für alle alten hilfs- und pflegebedürftigen Menschen,
die bereits im Leistungsbezug von SGB XII stehen beziehungsweise bei denen sich
dieser kurzfristig abzeichnet. Darüber hinaus koordinieren sie die Fälle bei alten hilfs-
und pflegebedürftige Menschen, die keine Sozialleistungen erhalten.
Für die Personen, die über das Sozialamt kranken- und pflegeversichert sind, über-
nehmen die Fallmanagerinnen und Fallmanager die Funktion wie die der § 7 a SGB XI
Pflegeberater.
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager ermitteln Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne
und stimmen den Hilfe- und Pflegemix mit den Angehörigen, Pflegediensten, Anbietern
von hauswirtschaftlichen Leistungen sowie mit im Stadtteil ehrenamtlich Tätigen ab.
Bei den Hilfen nach SGB XII begutachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Be-
darf und geben hierzu Stellungnahmen ab, die die Grundlage für die sozialhilferechtli-
che Entscheidung darstellen.
Bei komplexen Pflegesituationen, die einer pflegerisch/medizinischen Einschätzung be-
dürfen, wird die fachliche Unterstützung der Pflegefachkraft einbezogen.
Im Zusammenhang mit „hauswirtschaftlichen Hilfen“ für SGB II-Berechtigte erhalten die
Fallmanagerinnen und Fallmanager Aufträge vom Jobcenter Münster. Sie ermitteln die
Bedarfe, fertigen die Bedarfsfeststellung und geben sie an das Jobcenter zurück. Sie
unterstützen nicht bei der Einrichtung der Hilfe und übernehmen kein Fallmanagement.
Im Jahr 2010 hat der stadtteilorientierte Fachdienst insgesamt 843 Personen betreut.
Davon leben 75 Prozent der betreuten Personen alleine in ihrer eigenen Häuslichkeit.
Tabelle 22
Stadtteilorientierter Fachdienst
Anzahl der betreuten Personen
Anzahl der betreuten Personen davon weiblich davon männlich
843 506 337
Das Aufgabengebiet der Pflegefachkraft umfasst die Pflegebedarfsfeststellung in kom-
plexen Pflegesituationen, die Prüfung der Heimnotwendigkeit bei Personen im (kurz
bevorstehenden) SGB XII-Bezug und die damit verbundene Durchführung eines Über-
leitungsmanagements nach einem Krankenhausaufenthalt.
Darüber hinaus wurde der Übergang vom Krankenhaus in die Häuslichkeit der Pflege-
bedürftigen oder in anschließende teilstationäre Pflegeangebote konkretisiert. Die Pfle-
gefachkraft nimmt frühzeitig, somit bereits im Krankenhaus, Kontakt zum Pflegebedürf-
tigen (und gegebenenfalls dessen Angehörigen), dem Krankenhaussozialdienst, den
Krankenhausärzten, dem Hausarzt und gegebenenfalls tätigen ambulanten Pflegdiens-
ten auf und führt ein Fallmanagement durch.
36
Das Arbeitsfeld der Pflegefachkraft im stationären Rahmen bezieht sich nicht nur auf
die Begutachtung der Heimbedürftigkeit sondern auch auf die Prüfung, ob die jeweilige
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
pflegerische Versorgung in stationären Einrichtungen mit dem aktuellen pflegerischen
Bedarf übereinstimmt. Hier ist zu bewerten, ob der Verbleib in speziellen pflegerischen
Bereichen oder eine Höherstufung angezeigt ist.
Von den genannten 834 Haushalten hat die Pflegefachkraft 131 Fälle mit betreut bezie-
hungsweise fallverantwortlich bearbeitet. Im Jahr 2010 ist die Pflegefachkraft in 61 Fäl-
len bei Pflegebedarfsfeststellungen in komplexen Pflegesituationen und in 70 Fällen zur
Prüfung der Heimnotwendigkeit und zur Durchführung eines Überleitungsmanagement
tätig geworden. Dabei konnten Einsparungen von rund 200.000 € bei der Hilfe zur Pfle-
ge nach dem SGB XII erzielt werden.
Mit dem Einsatz einer pflegerischen Fachkraft in diesem Arbeitsgebiet hat das Sozial-
amt Münster einen neuen Weg beschritten. Das Konzept des Einsatzes der Pflegefach-
kraft hat sich bewährt, weil für ein gelingendes Fallmanagement im Bereich der Hilfe zur
Hilfe im SGB XII das pflegerische Fachwissen unerlässlich ist.
In der Arbeit des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege nimmt das Thema „Ge-
fahren in der Pflege“ einen zunehmenden Raum ein. Die in Polizeimeldungen oder
Hinweisen von Nachbarn sowie Diensten unter anderem geschilderte Gefahr reicht von
handgreiflicher Gewalt und gefährlicher Pflege bis hin zu Vernachlässigung und physi-
scher beziehungsweise psychischer Ausgrenzung.
Um den Schutz alter, hilfs- und pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten, kann
nicht auf die Gesetzmäßigkeiten wie beim Kinder- und Jugendschutz zurück gegriffen
werden. Trotzdem mussten Schutzmechanismen und Handlungssicherheiten für alle
Beteiligten geschaffen werden. Hierfür hat das Sozialamt ein Verfahren erarbeitet, das
den Umgang mit dieser Thematik und die Verantwortlichkeiten abklärt.
Anhand eines Meldeerfassungsbogens werden die Inhalte des Hinweises notiert, um
sich einen ersten Überblick über die Gefahrensituation und zur Lebenssituation der Be-
troffenen zu verschaffen. Dem folgt eine gemeinsame Betrachtung dieser Akutsituation
mit der Fachstellenleitung, wonach konkrete Handlungsschritte festgelegt werden. Eine
Maßnahme kann die Einberufung des Netzwerkes „Gefahren in der Pflege“ sein.
Das Netzwerk „Gefahren in der Pflege“ bietet anonyme Fallberatungen für professionel-
le Dritte an und wird im Sozialamt koordiniert. Es wird nach Bedarf, möglichst zeitnah,
von der Koordination einberufen. Das Netzwerk ist besetzt mit der Polizei (Opferschutz),
der städtischen Betreuungsstelle sowie dem Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege.
Je nach Fallkonstellation wird das Netzwerk um Institutionen, wie zum Beispiel Pflege-
kassen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Gerontopsychiatrisches Zentrum, Sozialdienste
von Krankenhäusern, Heimaufsicht, Pflegedienste und Ärzten erweitert.
Der Umgang mit dem Thema „Gefahren in der Pflege“ wurde im Mai 2010 in der Pfle-
gekonferenz Münster vorgestellt und abgestimmt und im August 2010 in einer Presse-
konferenz vorgestellt.
37
Das Netzwerk „Gefahren in der Pflege“ hat sich in 2010 zu vier Fallkonferenzen getrof-
fen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.5.5 Heimaufsicht
Zum Stichtag 31.12.2010 war die Heimaufsicht Münster für 141 Einrichtungen, Außen-
wohngruppen und Angebote des dezentralen Einzelwohnens zuständig. Durch die Er-
weiterung des Geltungsbereiches des Wohn- und Teilhabegesetzes fielen zahlreiche
neue Wohnformen ab dem 10.12.2010 in den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht.
Insgesamt werden in der Stadt Münster in den Einrichtungen, die dem Wohn- und Teil-
habegesetz unterliegen, zum Stichtag 31.12.2010 4.542 Plätze vorgehalten.
In den 31 vollstationären Altenpflegeeinrichtungen stehen 2.508 Plätze zur Verfügung.
96 Menschen können in den fünf solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen betreut werden.
Weiterhin verfügen die beiden Hospize über insgesamt 18 Plätze.
Auch die 14 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz haben seit dem
10.12.2010 die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes zu erfüllen. Hier kön-
nen insgesamt 136 Bewohnerinnen und Bewohner Aufnahme finden.
Im Jahr 2010 erfolgten im Bereich der Altenpflegeeinrichtungen einige bauliche An-
passungen, die von der Heimaufsicht begleitet wurden und zum Teil Ortstermine not-
wendig machten.
Zum 01.05.2010 wurde eine Altenpflegeeinrichtung in Münster aufgrund nicht mehr
zeitgemäßer baulicher Ausstattung aufgegeben. In etwa zeitgleich wurde eine neue Al-
tenpflegeeinrichtung eröffnet. Hier konnten auch Bewohnerinnen und Bewohner der
nicht mehr bestehenden Einrichtung aufgenommen werden.
• Zwei weitere Altenpfle geeinrichtungen wurden in den ehemaligen Gebäuden aufge-
geben und bezogen Ersatzneubauten. Ein entscheidendes Kriterium für die Bau-
maßnahme war der Abbau von Doppelzimmern zu Gunsten von Einzelzimmern mit
eigener Nasszelle.
• Eine Altenpflegeeinrichtung wird seit Apr il 2010 umgebaut beziehungsweise erhält
einen Anbau. Die Fertigstellung wird 2011 erwartet.
• Der Umbau einer weiteren Einrichtung wur de 2010 vollendet. Auch hier war der Ab-
bau von Doppelzimmern der Hauptgrund für die Investition.
• Ebenso wurden in den Behinderteneinr ichtungen bauliche Anpassungen vorge-
nommen.
Im Jahr 2010 fanden 61 Prüfbesuche in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den
Behinderteneinrichtungen statt. Die Prüfbesuche finden seit dem Jahr 2010 unter
Zugrundelegung des Rahmenprüfkataloges statt. Der vom Land entwickelte Rahmen-
prüfkatalog hat das Ziel, dass die Heimaufsicht einen möglichst umfassenden Eindruck
von der Betreuungsqualität der jeweiligen Einrichtung erhält. Außerdem soll eine besse-
re Vergleichbarkeit der Einrichtungen erreicht werden. Bislang erfolgt keine Veröffentli-
chung der Ergebnisse.
38
Eine Kategorie des Rahmenprüfkataloges bezieht sich auf die personelle Ausstattung
der Einrichtungen. Bei den jährlichen Prüfungen im Jahr 2010 stellten die Mitarbeiterin-
nen der Heimaufsicht fest, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfachkraftquote
von 50 Prozent stets erfüllt wurde, aber in einzelnen Einrichtungen weniger als das
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
durch die Entgeltvereinbarungen verhandelte Personal beschäftigt wurde. In diesen Fäl-
len haben die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht dies deutlich moniert und mit dem Hin-
weis auf mögliche Konsequenzen Personalaufstockungen gefordert. Im Ergebnis konn-
te erreicht werden, dass der festgestellte Personalmangel in den betroffenen Einrich-
tungen kurzfristig behoben wurde. Deutlich wurde hierbei, dass die Kontrolle der perso-
nellen Ausstattung in den Einrichtungen weiterhin ein Schwerpunkt der Tätigkeit in der
Heimaufsicht sein muss.
Kontrollen der pflegerischen Versorgung in den Einrichtungen ließen zwar vereinzelt
Defizite erkennen, gefährliche Pflege wurde aber in keinem Fall festgestellt.
Wie auch in der Vergangenheit hat die Beratungstätigkeit in der Heimaufsicht einen
hohen Stellenwert. Auch vor diesem Hintergrund fanden 40 Beratungsbesuche statt.
Träger ambulant betreuter Wohngemeinschaften, auf die zum Jahresende die Vorschrif-
ten des Wohn- und Teilhabegesetzes Anwendung fanden, hatten einen hohen Informa-
tions- und Beratungsbedarf. In zahlreichen Einzelgesprächen wurde über die Auswir-
kungen und Konsequenzen der gesetzlichen Neuerung informiert. Neben diesen zahl-
reichen Einzelberatungen fand Mitte des Jahres eine Informationsveranstaltung der
Heimaufsicht für Anbieter dieser alternativen Wohnformen statt.
Ebenfalls erfolgten im Berichtszeitraum Beratungsgespräche und Vorträge zum Thema
„Wohn- und Teilhabegesetz“ sowie „Anwendung des Rahmenprüfkataloges“.
Die Beschwerden betrafen im Jahr 2010 unter anderem die Bereiche soziale Betreu-
ung, Medikamentengabe, Personalausstattung sowie die pflegerische Versorgung.
4.5.6 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können.
1.398 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2010 von der Stadt Münster Hilfe zur Pfle-
ge, davon 603 häusliche Pflege und 795 Pflege in stationären Einrichtungen.
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1.234 Personen von der Stadt Münster finanziert, wäh-
rend der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 164 Personen Kostenträger ist.
Sowohl im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster wie im Bereich
der stationären Pflege zu Lasten der Stadt Münster ist die Zahl der Leistungsberechtig-
ten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Steigerung bei der ambulanten Pflege be-
trug 5,1 Prozent und bei der stationären Pflege 0,5 Prozent. Diese Steigerungsraten
entsprechen der demographischen Entwicklung, stellen sich aber gerade im stationären
Bereich sehr moderat dar.
39
Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer Pflege konnte im Jahr 2010 erneut
geringfügig zugunsten der ambulanten Pflege verbessert werden. Die Aufteilung (abso-
lut und prozentual) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
40
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder Kosten für den Hausnotruf, sofern
Leistungsansprüche gegenüber einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder
nicht ausreichend sind.
Tabelle 23
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster (ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen und
Verteilung ambulant / stationär
Stichtag Personen
insgesamt
davon a. v. E.21
(ambulant)
davon i. E.22
(stationär)
absolut in Prozent absolut in Prozent
31.12.2006 953 333 35 620 65
31.12.2007 996 366 37 630 63
31.12.2008 1.081 463 43 618 57
31.12.2009 1.203 530 44 673 56
31.12.2010 1.234 557 45 677 55
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2010 164 Personen Hilfe zur Pflege zu
Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle 24
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster
(ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E. 23
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.24
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2010 1.234 338 219 518 159
21 außerhalb von Einrichtungen
22 in Einrichtungen
23 außerhalb von Einrichtungen
24 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger haben
sich korrespondierend zu den Fallzahlsteigerungen erhöht und stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 25
Aufwendungen und Erträge der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren
in Euro
Aufwen-
dungen
2008
Ein-
nahmen
2008
Aufwen-
dungen
2009
Ein-
nahmen
2009
Aufwen-
dungen
2010
Ein-
nahmen
2010
i. E. 7.054.054 676.663 7.597.657 1.108.760 7.692.089 808.437
a. v. E. 2.473.048 39.762 2.731.629 61.525 2.734.134 46.525
Summe 9.527.102 716.425 10.329.286 1.170.285 10.426.223 854.962
Netto-
Aufwen-
dungen
8.810.677 9.159.001
9.571.261
4.5.7 Investitionskostenförder ung für Pflegeeinrichtungen
Nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhil-
fe verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaß-
nahmen für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationä-
ren Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld).
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind.
41
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 26
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld
insgesamt und nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
01.12.2004 766 608 158
01.12.2005 790 629 161
01.12.2006 749 592 157
01.12.2007 781 627 154
01.12.2008 750 595 155
01.12.2009 850 667 183
01.12.2010 884 693 191
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr mit 4 Prozent
deutlich gestiegen. Ursachen hierfür sind unter anderem Umbauten und Modernisie-
rungsmaßnahmen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen, die zu einer deutlichen Erhö-
hung der Investitionskosten geführt und den Personenkreis der Anspruchsberechtigten
erweitert haben.
Die Aufwendungen für Pflegewohngeld stellen sich in den Jahren 2004 bis 2010 folgen-
dermaßen dar:
Tabelle 27
Aufwendungen für Pflegewohngeld in den Jahren 2004 bis 2010
in Euro
Jahr Aufwendungen
2004 3.968.249
2005 4.246.554
2006 4.214.220
2007 4.459.161
2008 4.440.649
2009 4.887.338
2010 5.355.099
42
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Zahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2010 gegenüber
dem Vorjahr um einen Dienst erhöht. Die Fördersumme ist gestiegen.
Tabelle 28
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 28 25 25 26 26 27
Fördersumme
ambulante Dienste 608.965 620.033 622.056 646.717 666.161 730.633
Die Fördersumme ist durch Landesrecht vorgegeben. Berechnungsgrundlage sind die
von den Pflegediensten erbrachten Leistungen im SGB XI.
Tabelle 29
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Anzahl geförderter
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7 7
Anzahl geförderter
Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen / -plätze
4 7 15 17 22
26
Fördersumme
Tagespflege- und Kurz-
zeitpflegeeinrichtungen
216.015 255.265 358.130 354.218 433.412
530.689
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze
gewährt.
4.5.8 Pflegestützpunkte
43
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten,
das die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2010 vorsieht. Nach §
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern
die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie müssen hierbei eng mit den Kommunen
kooperieren.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Das Land Nordrhein-Westfalen hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht
und am 28.04.2009 eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem festgelegt,
dass auf Kassenseite der jeweils federführende Landesverband der Pflegekassen die
Verhandlungen zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes führt. Beauftragte Kasse für
die Stadt Münster ist die AOK Westfalen-Lippe.
Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträ-
ge mit den Pflegekassen über die Einrichtung und den Betrieb zweier Pflegestützpunkte
zu schließen. Im Rahmen der Erprobungsphase soll die Verwaltung die Einrichtung ei-
nes weiteren Pflegestützpunktes vorantreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche Orientie-
rung vorzunehmen und die Idee der Initiierung eines mobilen Stützpunktes in den Ge-
samtplanungsprozess einzubeziehen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
erteilte mit Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestützpunkte in
Münster. Die Stützpunkte haben am 01.03.2010 die Arbeit aufgenommen
• bei der AOK Westfalen-Lippe, Königsstr. 18/20, 48143 Münster und
• im Informationsbüro Pflege, Sozialamt der Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159
Münster.
Dort erhalten alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Auskunft und Be-
ratung zu allen pflegerelevanten Themen. Umfassende Informationen zur gesetzlichen
Pflegeversicherung, zur Krankenversicherung sowie zur Sozialhilfe, Auskünfte über
Leistungen und Entlastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen
gehören ebenso zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte wie der Aufbau einer wohnort-
nahen, trägerübergreifenden Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Teilhabe von
Menschen mit Pflegebedarf an der Gesellschaft zu stärken und neues bürgerschaftli-
ches Engagement zu ermöglichen.
In der Start- und Erprobungsphase, die zunächst bis Ende 2010 befristet war und bis
Ende 2011 verlängert wurde, sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen gesam-
melt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegeberatung in
der Stadt Münster erforderlich sind.
Die Aufgaben der Pflegestützpunkte umfassen folgende Punkte:
• Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen u nd pflegerischen Versorgungs-, Betreu-
ungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbst-
hilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestütz-
punktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen,
• Vernetzung aufeinander abges timmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-,
Betreuungs- und Beratungsangebote,
44
• Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung
in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitati-
ven und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Un-
terstützungsangebote,
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
• Information und Ausku nft für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches;
Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl
und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleis-
tungen und sonstigen Hilfsangebote,
• Selbsthilfe und bürgerscha ftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten ein-
gebunden und begleitet; in den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement
von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert und damit die gesamt-
gesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont,
• Einbindung von kirchlichen und gesellsc haftlichen Trägern und Organisationen, die
ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Men-
schen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen.
Der vorgeschriebene Personalaustausch zwischen Mitarbeiterinnen des Sozialamtes
und der AOK wird vorgenommen. An drei Tagen in der Woche jeweils zu den Kernzei-
ten für drei Stunden (insgesamt jeweils neun Stunden) unterstützen sich die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte der Stadt Münster und der AOK gegensei-
tig. In den Zeiten, in denen das Informationsbüro Pflege in der AOK seine Sprechstun-
den anbietet, sind nur geringe Besucherzahlen zu verzeichnen.
Die Mitarbeiterinnen der AOK befinden sich in Fortbildungen zu § 7a SGB XI-
Pflegeberaterinnen und partizipieren an dem breiten Wissen und den Vorschlägen zu
passgenauen Angeboten der Kolleginnen aus dem Informationsbüro Pflege.
Bei komplexen Pflegesituationen mit einer hohen Leistungsdichte aus dem Sozialge-
setzbuch, insbesondere bei Leistungsansprüchen aus dem SGB XII, werden in Ab-
stimmung gemeinsame Fallkonferenzen durchgeführt. Hierbei sollten in Einzelfallkons-
tellationen die jeweils zuständigen Kranken-/Pflegekassen beteiligt werden.
In der Start- und Erprobungsphase sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen
gesammelt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegebera-
tung in der Stadt Münster erforderlich sind.
In der Vereinbarung zwischen den Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Münster
zur Errichtung von Pflegestützpunkten ist eine enge Zusammenarbeit mit den in § 92 c
Abs. 2 SGB XI genannten Personen, Einrichtungen, Stellen und Organisationen sowie
der Pflegekonferenz nach § 5 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ebenso
werden die Pflegestützpunkte mit Selbsthilfegruppen, ehrenamtlichen und sonstigen
zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen, kirchli-
chen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen kooperieren.
4.6 Produkt 050302 – Beratung u nd Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf sind beim Sozialamt in einer Organisationseinheit gebündelt.
45
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen von hier betreut.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
eine wichtige finanzielle Leistung der Sozialhilfe.
4.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen tragen die örtliche Verantwortung für die Schaffung, Umsetzung und
Weiterentwicklung von Integrationsmöglichkeiten für behinderte Menschen. Sie erfüllen
dabei Aufgaben nach dem SGB IX und SGB XII sowie dem Behindertengleichstellungs-
gesetz NRW.
Leistungen nach dem SGB IX:
Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise führt das Feststellungsverfahren über das
Vorliegen einer Behinderung sowie den Grad der Behinderung durch und stellt die ent-
sprechenden Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus.
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf fördert die behinderungsgerechte Gestal-
tung von Arbeitsplätzen sowie die Erleichterung von Arbeitsbedingungen für schwerbe-
hinderte Menschen in technischer, rechtlicher und sonstiger Hinsicht durch finanzielle
Unterstützung, Beratung und Schaffung von Interessenausgleichen.
Es erfolgt die Förderung eines Fahrdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Men-
schen.
Weitere Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Beratung von behinderten und von Behi nderung bedrohten Menschen sowie ihren
Angehörigen,
• finanzielle Leistungen an Menschen, di e Eingliederungsmaßnahmen (insbesondere
schulische und vorschulische Maßnahmen sowie Wohnraumanpassung) benötigen.
46
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sichert die Behindertenbeauftrag-
te/Behindertenkoordination die Berücksichtigung der Interessen von behinderten Men-
schen und ihren Angehörigen in Münster sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung
von Teilhabemöglichkeiten (im Sinne der Inklusion) sowie einer barrierefreien Infrastruk-
tur. Dabei werden Betroffene und Selbstorganisationen sowie die vom Rat eingesetzte
Kommission beteiligt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
47
- Ziele
1. Der Anteil der Menschen mit Behinderunge n, die die öffentliche Infrastruktur in
Münster als barrierefrei bewerten, nimmt gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent zu25.
2. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe soll en jährlich mindestens 100 Arbeitsplätze
für Schwerbehinderte gefördert und erhalten werden.
3. Über entscheidungsreif e Anträge auf ambulante Eingliederungsleistungen wird
durchschnittlich nach maximal vierzehn Arbeitstagen entschieden.
4. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer de r erledigten Erst-, Änderungs-, Nachprü-
fungs- und Verlängerungsanträge auf Schwerbehindertenausweise überschreitet im
Jahresdurchschnitt nicht dreieinhalb Monate.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Anzahl der geförderten Arbeitsplätze für Schwerbehinderte 100 114
Zum 3. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer ab der Vorlage der
gutachterlichen Stellungnahme (in Arbeitstagen)
14 9
Zum 4. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Antragsarten auf
Schwerbehindertenausweise (in Monaten)
3 2,8
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Anzahl der erledigten Anträge Schwerbehinder-
tenausweise (durchschnittlich pro Monat) 900 1.053
Anzahl der Betriebsbesuche 100 98
Anzahl der geförderten Anträge auf
Ausgleichsabgabe 100 145
Anzahl durchgeführte Fahrten des Fahrdienstes 16.500 15.082
Transferaufwendungen Fahrtendienst
(netto) (in Euro) 267.780 247.367
Transferaufwendungen SGB XII
(ohne institutionelle Förderung) (brutto) (in Euro) 1.940.000 2.018.726
25 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben im
Themenfeld:
• Koordinierung der Maßnahm en und Planungen, die die Anliegen von Menschen mit
Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und
andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen,
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Information sarbeit, Erstellen von Broschüren und
Faltblättern; Initiierung von und Beteiligung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat 2010 darauf hingewirkt, dass die
Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) schrittweise umgesetzt werden. The-
menschwerpunkt war Artikel 9 der BRK (Zugänglichkeit).
Als Beitrag zur Umsetzung von Artikel 9 der BRK wurde unter anderem der Runde
Tisch Barrierefreies Bauen eingerichtet. In diesem Gremium arbeiten Vertreterinnen
und Vertreter der Verwaltung und der Behindertenvereine gemeinsam daran, dass die
Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bei Bauvorhaben (zum
Beispiel städtische und nicht städtische Gebäude, Straßen, Spielplätze) möglichst um-
fassend berücksichtigt werden. Bei den monatlichen Treffen (nicht öffentliche Sitzun-
gen) werden einzelne Planungen für größere Bauvorhaben detailliert besprochen. Der
Runde Tisch ergänzt die Arbeit der Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und bereitet einzelne Themen für die
Beratung in den Arbeitsgruppen vor.
Artikel 9 der BRK sieht auch Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit vor. In Koopera-
tion mit EDAD (Europäisches Institut Design für Alle in Deutschland e.V.) hat die Koor-
dinierungsstelle für Behindertenfragen einen Vortrag zu den neuen DIN-Normen organi-
siert. Die Veranstaltung fand am 1.7.2010 im Stadtweinhaus statt und wurde von ca. 40
Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht.
48
In Kooperation mit dem Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V. (EHV WM)
hat das Sozialamt das Thema „Barrierefreie Einkaufsmöglichkeiten“ aufgegriffen. Dazu
hat der EHV WM seine Mitglieder in Münster am 22.10.2010 mit einem Schreiben über
die Bedeutung von barrierefreien Einkaufsmöglichkeiten und einem auf alle Kunden-
gruppen ausgerichteten Service informiert. In dem Schreiben wurde auf das Qualitäts-
zeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ (www.generationenfreundliches-
einkaufen.de) hingewiesen. Ferner wurde den Mitgliedern ein vom EHV WM und dem
Sozialamt der Stadt Münster herausgegebenes Merkblatt „Einkaufen für alle – leicht
gemacht“ zugeschickt (im Internet abrufbar unter
http://komm.muenster.org/InfoblattEinkaufen.pdf) und die Unterstützung der Senioren-
vertretung Münster und der KIB bei Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
angeboten.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2010 die Broschüre „Ar-
beit und Behinderung“ aktualisiert. Ferner wurde die Checkliste „Feste feiern in Münster
– Tipps für die barrierefreie Gestaltung von (Open Air) Veranstaltungen“ erarbeitet und
im Internet veröffentlicht.
In Kooperation mit dem Gesundheitsamt (Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im
Kindes- und Jugendalter, Gesundheitshaus) und dem Amt für Schule und Weiterbildung
wurde am 26.09.2010 ein Informationsnachmittag zum Thema „Schule“ für Familien mit
behinderten Kindern im Gesundheitshaus durchgeführt. Vorträge sowie Stände der be-
teiligten Organisationen boten die Möglichkeit sich umfassend zu informieren und mit
Fachleuten sowie anderen Eltern ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung stieß auf
eine positive Resonanz.
Auch in 2010 hat die Koordinierungsstelle an der Pflege des Internetportals KOMM
Münster mitgewirkt (http://komm.muenster.org
), unter anderem durch das Einstellen von
Informationen für die Startseite sowie die Rubrik „Veröffentlichungen“ und vorbereitende
Arbeiten (Auswahl von Einrichtungen, Anschreiben an die Einrichtungen) für die Erhe-
bungen für die KOMM-Datenbank. Die Datenbank wird vom Verein Zugvogel gepflegt
und ausgebaut und enthält inzwischen rund 900 Einträge.
In Kooperation mit der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster wurden mehrere Themen aus den
„Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster“ (Beschlussvorlage an den Rat
V/0900/2008) bearbeitet (unter anderem die Themenbereiche Wohnen und Arbeit).
4.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen be-
ziehungsweise im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner initi-
iert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation behinder-
ter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die Fach-
ausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
• Wohnen, Pflege, Gesundheit
• Arbeit
• Freizeit, Sport, Kult ur, Weiterbildung und
• Stadtplanung und Verkehr.
49
Im Jahr 2010 hat die KIB achtmal getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils zwi-
schen drei und elf Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich
im Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowie darüber hinaus mit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Schwerpunktthemen all ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anregungen für die
weitere Umsetzung gegeben.
Die KIB hat sich in zwei Sitzungen ausführlich mit der UN-Behindertenrechts-
Konvention und Möglichkeiten der Umsetzung in Münster beschäftigt. In der Sitzung der
KIB mit Vertreterinnen und Vertretern der Vereine und Gruppen von Menschen mit Be-
hinderungen am 30.11.2010 wurde eine Liste mit Wünschen für eine inklusive Stadt
Münster erstellt. Diese Liste kann im Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Die KIB hat unter anderem Anregungen zur Ausstattung von städtischen Räumen mit
Technik für schwerhörige Menschen sowie zum Leitbild/Nutzungskonzept für den Aa-
see gegeben. Ferner hat sie sich mit den Anforderungen an die einzurichtende Bera-
tungsstelle für das Persönliche Budget beschäftigt.
Die Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der KIB (AG 1) hat sich
intensiv mit dem Thema schulische Inklusion auseinandergesetzt. Die KIB hat ausge-
hend davon einen Änderungsantrag zu der Ratsvorlage zur Schulentwicklungsplanung
(V/0678/2010) eingebracht.
Die Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2) hat sich unter anderem mit der
Barrierefreiheit der Pflegestützpunkte in Münster beschäftigt sowie einen Antrag zum
Thema „Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen“ für die KIB vorberei-
tet.
In der Arbeitsgruppe Arbeit (AG 3) wurde unter anderem das Thema „Unterstützte Be-
schäftigung“ behandelt, ferner haben sich die Mitglieder über die Förderangebote der
Agentur für Arbeit Münster für behinderte Menschen informiert.
Die Arbeitsgruppe Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung (AG 4) hat Anregungen für die
barrierefreie Gestaltung des Eurocityfestes gegeben und bei Besuchen in Einrichtungen
unter anderem Fragen der barrierefreien Gestaltung für hörbehinderte Menschen the-
matisiert.
Ein Schwerpunktthema der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (AG 5) war die
barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen. Die AG hat sich insbesondere intensiv mit
der Ausstattung von Bushaltestellen mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte
Menschen beschäftigt - dazu haben Mitglieder die „Testhaltestellen“ „Ev. Krankenhaus“
auf der Wichernstraße beziehungsweise „Nordplatz“ vor Ort geprüft.
4.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.
50
2010 hat die Fachstelle 98 Betriebsbesuche durchgeführt (105 im Jahr 2009). Die kon-
tinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Infoständen in der Stadtbücherei und zwei
Workshops zum Thema „Arbeit und Behinderung“ fortgesetzt. Die Workshops boten
interessierten Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern sowie Vertrauensleu-
ten der schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit, an Beispielen behinderungsge-
rechter Arbeitsplätze die Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftig-
te kennenzulernen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Die Zahl der Kündigungen (112, darunter 51 Kündigungen von schwerbehinderten
Frauen) ist im Vergleich zum Vorjahr (97) um 15 Prozent gestiegen. Die Zahl der geför-
derten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei 145
(darunter 73 Förderungen für Frauen) und daher mit 5 P etwas über dem Niveau des
Vorjahres (138). Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten
der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Jahr 2010 (Öffentliche Berichtsvorlage
V/0068/2011).
4.6.5 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden.
Diese werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst
kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungs-
anbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertre-
ten. Der Fahrdienstbeirat hat 2010 einmal getagt.
Ab dem 10.06.2010 wird der Fahrdienst ohne Eigenbeteiligung angeboten (Öffentliche
Beschlussvorlage V/0256/2010).
Am 31.12.2010 waren 453 (2009: 429) Menschen mit Behinderungen, darunter 311
(2009: 303) Frauen, berechtigt, das Angebot zu nutzen. Es wurden 15.082 Fahrten
durchgeführt (2009: 14.547).
Nach dem Wegfall der Eigenbeteiligung in 2010 stieg die Zahl der Fahrdienstteilneh-
menden um 24. Die Zahl der jährlichen Fahrten lag um 535 höher als in 2009. Es war
somit ein leichter Anstieg von 5,8 Prozent bei den Fahrdienstteilnehmenden und 3,7
Prozent bei den durchgeführten Fahrten zu verzeichnen.
4.6.6 Feststellungsverfahren na ch dem Schwerbehindertenrecht
/Schwerbehindertenausweise
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.
Im Jahr 2010 gingen in Münster 2.366 Erstanträge (2009: 2.369; 2008: 2.298) auf einen
Schwerbehindertenausweis und 3.316 Änderungsanträge ein. Hinzu kam die Bearbeitung
von 1.570 Nachprüfungen, 1.263 Widersprüchen und 4.088 Verlängerungsanträgen.
Die Bearbeitungsdauer für Erst- und Änderungsanträge konnte weiter gesenkt werden.
Das bedeutet, dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis oder ein geänder-
ter Ausweis in der Regel nach zirka 2,4 Monaten ausgestellt werden kann.
51
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen betrug am 31.12.2010 in Münster
48.736.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Tabelle 30
Anzahl schwerbehinderter Menschen
nach Altersgruppen und Geschlecht
am Stichtag 31.12.2010
Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
7 Jahre
Davon 7
bis unter
16 Jahre
Davon 16
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
weiblich 26.206 90 214 10.834 15.068
männlich 22.530 117 293 10.900 11.220
4.6.7 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr.
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe (LWL) sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliede-
rungshilfe an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu
ermöglichen oder zu sichern. Durch die Änderung der Ausführungsverordnung zum
SGB XII ist diese Zuständigkeit bis zum Jahr 2013 beim LWL verblieben.
Der LWL ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings
gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebens-
jahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für die stationäre Ein-
gliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollendet und vorher
keine Eingliederungsleistungen des LWL bekommen haben.
52
Am 31.12.2010 bezogen insgesamt 202 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen und elf Menschen in Einrichtungen zu Lasten der Stadt Münster. Bei der
ambulanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsberechtigten gegenüber dem
Vorjahr um rund 4,6 Prozent gestiegen. Die Entwicklung der ambulanten Eingliede-
rungshilfe in den letzten Jahren zeigt die stetige Zunahme dieser Leistung.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
53
Tabelle 31
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen
Personen insgesamt davon a. v. E.26 davon i. E.27
31.12.2006 104 91 13
31.12.2007 140 126 14
31.12.2008 182 168 14
31.12.2009 204 193 11
31.12.2010 213 202 11
Tabelle 32
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E.
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2010 213 78 124 5 6
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen und umfassen unter ande-
rem Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädagogisches Reiten, Musiktherapie,
Autismusambulanz und heilpädagogische Familienhilfe.
Ab dem 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf
Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17
SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung.
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB
XII); dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln.
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der
Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
Zurzeit erhalten neun Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Es ist immer noch eine geringe Zahl von Leistungsberechtigten, gegen-
über dem Vorjahr ist die Zahl der persönlichen Budgets von acht auf neun gestiegen.
Ursächlich für die geringe Zahl der Leistungsberechtigten, die diese Form der Leistung
wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der Leistungsberechtigten von Ein-
gliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und deren Leistungen sich oft nicht für
ein Budget eignen und zum anderen, dass diese Form der Leistung noch weitgehend
unbekannt ist.
26 außerhalb von Einrichtungen
27 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
54
Seit dem 15.01.2011 gibt es in Münster im Heinrich-Piepmeyer-Haus eine Interdiszipli-
näre Frühförderstelle (IFF). Die IFF wendet sich an Kinder im Vorschulalter, die behin-
dert sind oder von einer Behinderung bedroht sind und für die eine Förderung allein im
heilpädagogischen oder im medizinisch-therapeutischen Bereich nicht ausreicht.
Heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Angebote sind in der IFF miteinan-
der verzahnt und werden gemäß einer vom Kinder- oder Hausarzt veranlassten inter-
disziplinär erhobenen Diagnose „unter einem Dach“ als Komplexleistung erbracht. Ein-
zelbehandlungen der Kinder bei unterschiedlichen Leistungserbringern entfallen.
Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 33
Aufwendungen der Eingliederungshilfe
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Leistungsarten und Jahren
in Euro
2008 2009 2010
a. v. E. 28
i. E. 29
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Medizinische
Rehabilitation,
orthopädische und
andere Hilfsmittel
0 2.051 0 2.090
0 4.441
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
249.384 0 203.299 0
203.922 0
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung
486.820 0 1.015.848 0
1.174.982 0
Sonstige
Eingliederungshilfe 62.221 36.562 154.201 75.651
160.505 30.302
Andere Leistungen
zur Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
63 472.899 0 471.572
0 445.924
Summe 798.488 511.512 1.373.348 549.313 1.539.409 480.667
Summe
a. v. E. und i. E. 1.310.000 1.922.661
2.020.076
28 außerhalb von Einrichtungen
29 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
4.7 Produkt 050303 - H ilfen zur Gesundheit
4.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen zur ambulanten und stationären medizinischen Ver-
sorgung und Vorsorge von Personen, die keinen ausreichenden Krankenschutz besit-
zen und die Versorgung nicht mit eigenen Mitteln bezahlen können. Die Leistung ent-
spricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird durch gesetzli-
che Krankenkassen im Auftrag und auf Rechnung des Sozialamtes oder ausnahmswei-
se durch das Sozialamt erbracht.
- Ziele
1. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 20 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (in Arbeitstagen) 20 6
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Leistungsberechtigten (Personen) (Stichtag 31.12.) 500 432
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 4.017.800 3.704.096
4.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe,
• Hilfe bei Krankheit,
• Hilfe zur Familienplanung,
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
55
• Hilfe bei Sterilisation.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert.
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte,
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur
Gesundheit) bezogen, haben ab dem 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetz-
lichen oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich.
Die Zahl der leistungsberechtigten Personen hat mit 432 gegenüber dem Vorjahr mit
460 Personen abgenommen. Neuzugänge sind bei dieser Hilfeart auf Grund der ge-
setzlichen Vorgaben kaum zu registrieren.
Bei der Hilfe zur Gesundheit stellt sich die Anzahl der Personen nach Geschlecht wie
folgt dar:
Tabelle 34
Hilfe zur Gesundheit zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2010 432 190 242
56
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
57
Die Aufwendungen und Erträge der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
bei den Hilfen zur Gesundheit (darin enthalten sind die Hilfe bei Krankheit sowie die
vorbeugende Gesundheitshilfe) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 35
Aufwendungen und Erträge der Hilfen zur Gesundheit
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Jahren in Euro
Aufwen-
dungen
2008
Ein-
nahmen
2008
Aufwen-
dungen
2009
Ein-
nahmen
2009
Aufwen-
dungen
2010
Ein-
nahmen
2010
i. E. 30
2.293.848 8.712 1.986.475 4.827 1.852.866 988
a. v. E. 31 2.121.829 16.207 1.995.037 11.872 1.851.230 5.918
Summe 4.415.677 24.919 3.981.512 16.699 3.704.096 6.906
Netto-
Aufwen-
dungen
4.390.758 3.964.813
3.697.190
Der deutliche Rückgang der Aufwendungen im Jahr 20009 ist auf die Rechtsprechung
des BSG und LSG zur Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Teil-
bereiche der Hilfen bei Gesundheit zurückzuführen.
4.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
4.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst gesetzliche Leistungen
• zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
• zur Weiterführung des Haushalts,
• bei Alter,
• bei Blindheit,
• in sonstigen Lebenslagen,
• für Bestattungen.
30 in Einrichtungen
31 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
- Ziele
1. Über Anträge auf Übernahme von Besta ttungskosten wird durchschnittlich maximal
60 Arbeitstage, über alle anderen Anträge durchschnittlich maximal 20 Arbeitstage
nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Zieles wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf
Übernahme der Bestattungskosten (in Arbeitstagen)
30 7,5
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei allen übrigen
Anträgen (in Arbeitstagen)
20 16,5
Zum 2. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 20 21
Zum 2. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
80 66
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Transferaufwendungen „Leistungen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ (in Euro) 920.000 833.991
Transferaufwendungen
„Leistungen für Bestattungen“ (in Euro) 310.000 355.935
Zu 4.5, 4.6, 4.7 und 4.8
Zusammenfassende Informationen zu nicht existenzsichernden Leistungen nach
dem SGB XII
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen,
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.
Entwicklung in Münster
58
Am 31.12.2010 erhielten insgesamt 1.195 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Von diesen 1.195 Menschen erhielten 36,2 Prozent Hilfe zur Gesundheit nach dem
Fünften Kapitel, 46,6 Prozent Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 16,9 Pro-
zent Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 0,3 Prozent
verteilten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr verschoben. Ursache
hierfür ist eine Änderung bei der Zuständigkeit für die Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten. Der überörtliche Sozialhilfeträger ist seit 01.06.2009 für diese
ambulante Hilfe zuständig, wenn die Leistungen dazu dienen, die Hilfe in einer teilstati-
onären oder stationären Einrichtung zu verhindern.
Dies bedingt auch einen Rückgang bei der Gesamtfallzahl, obwohl bei der ambulanten
Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe die Zahl der Leistungsberechtigten gestiegen
ist. Der Rückgang der Leistungsberechtigten bei den Hilfen in anderen Lebenslagen
von 109 Personen auf 4 Personen hängt ursächlich auch mit dem Urteil des Bundesver-
fassungsgerichtes vom 09.02.2010 zusammen. In diesem Urteil hatte das Bundesver-
fassungsgericht festgestellt, dass auch im SGB II ein unabweisbarer, laufender nicht
nur einmaliger besonderer Bedarf neben den Regelsätzen sicherzustellen ist. Ab Mitte
des Jahres 2010 mussten daher laufende Sonderbedarfe wie zum Beispiel Kosten für
das Umgangsrecht oder laufende Kosten für den Eigenanteil bei der kieferorthopädi-
schen Behandlung nicht mehr im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen finanziert
werden. Es erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des SGB II eine Kos-
tenübernahme.
Tabelle 36
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe
außerhalb von Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
Personen
insgesamt
davon
Hilfe zur
Pflege
davon
Eingliederungs-
hilfe für behinderte
Menschen
davon
Hilfen zur
Gesundheit
davon
Hilfen in
anderen
Lebenslagen
31.12.2005 979 334 89 347 209
31.12.2006 1.180 333 91 579 177
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
31.12.2009 1.292 530 193 460 109
31.12.2010 1.195 557 202 432 4
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2009 35 Personen Hilfe zur
Pflege und 19 Personen sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
59
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden,
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
60
Tabelle 37
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
Personen
insge-
samt
davon
Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
davon Hilfe
zur Pflege
davon
sonstige
Hilfen32
31.12.2005 766 18 748
31.12.2006 645 13 620 12
31.12.2007 661 14 630 17
31.12.2008 653 14 618 21
31.12.2009 693 11 673 9
31.12.2010 691 11 677 3
Von den insgesamt 691 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 275 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2010 118 Personen Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 118 Personen
erhielten 67 Personen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Tabelle 38
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2010 691 524 167
4.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit
4.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen mit Rechtsanspruch nach dem Ordnungsbehördenge-
setz (OBG), SGB II, SGB XII für Personen, die wohnungslos oder von Wohnungslosig-
keit bedroht sind. Die Hilfen umfassen die Versorgung mit Wohnraum, präventive
32 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Beratung, Gewährung wirtschaftlicher Leistungen und sonstige individuelle Hilfestellun-
gen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit.
Zu diesem Produkt gehören auch die Bereitstellung und der Betrieb von Einrichtungen
zur Erstversorgung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW und
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Landesaufnahmegesetz NW.
- Ziele
1. Bedrohte Mietverhältnisse werden er halten, indem bekannt gewordene Räumungs-
klagen und Räumungstermine, bei denen die Betroffenen mitgewirkt haben, zu
mindestens 80 Prozent abgewehrt werden.
2. Bei mindestens 10 Prozent der ordnungsbehördlich eingewie senen Haushalte er-
folgt eine Reintegration in den allgemeinen Wohnungsmarkt durch Abschluss eines
Mietvertrages.
3. Bei drohender Obdachlosigkeit von Fa milien (Räumungsklagen, Räumungstermine)
erfolgt in 70 Prozent eine Kontaktaufnahme bezüglich weiterer Hilfestellung zwi-
schen den betroffenen Familien und der Fachstelle.
4. Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge sind zu mindestens 60
Prozent ausgelastet.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Anteil der abgewehrten Räumungsklagen und Räumungs-
termine (in Prozent)
70 85
Zum 2. Ziel:
Anteil der eingewiesenen Haushalte, die durch Mietabschluss
in den Wohnungsmarkt reintegriert werden (in Prozent)
10 15
Zum 3. Ziel:
Anteil der von Obdachlosigkeit bedrohten Familien, die fach-
liche Unterstützung des Sozialamtes aufsuchen (in Prozent)
70 52
Zum 4. Ziel:
Auslastungsgrad der Unterkünfte für Flüchtlinge
(Stichtag: 30.06) (in Prozent)
60 75
61
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der eingewiesenen Personen 520 604
Zahl der Fälle, in denen wirtschaftliche Leistungen gewährt
werden 100 98
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine für Allein-
stehende 265 379
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine für Familien 122 164
Zahl der Einrichtungen für Flüchtlinge 12 11
Vorhandene Plätze in Einrichtungen für Flüchtlinge 721 487
4.9.2 Weitere Informationen zu Hilf en bei (drohender) Obdachlosigkeit
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die
Kommunen sind verpflichtet unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungswei-
se zu beheben.
Im Jahr 2010 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 292 Räumungsklagen informiert.
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 251 Räumungstermine festgesetzt;
hiervon betroffen waren 64 Familien mit Kindern und 187 Haushalte ohne Kinder. Im
Vergleich zum Berichtszeitraum 2009 beträgt der Rückgang bei den Räumungsklagen
28 (rund 9 Prozent) und der Zuwachs bei den Räumungsterminen 34 (rund 16 Prozent).
Im Berichtszeitraum wurde in 98 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der
Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB XII wur-
den in Höhe von 133.998 Euro als Darlehen gezahlt um die Unterkunft zu sichern oder
eine vergleichbare Notlage zu beheben.
55 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz wurden
ausgesprochen; davon 9 in stadteigene Übergangswohnungen. In weiteren 46 Fällen
wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf auf der Grundlage des Ordnungsbehördenge-
setzes in Anspruch genommen. Durch kontinuierliche Gespräche – insbesondere mit
den Wohnungsbaugesellschaften und den eingewiesenen Haushalten – konnten im
Jahr 2010 in insgesamt 37 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen
durch Auszüge, Räumungen oder Abschluss von Mietverträgen beendet werden.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2010 auf 216 (2009:
194; 2008: 185; 2006: 216). Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen
604 (308 Erwachsene; 296 Kinder und Jugendliche).
62
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern
können, ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahlen bei den Räumungsklagen und
Räumungsterminen besondere Bedeutung beizumessen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Seit dem Jahr 2009 wurde der präventive Arbeitsansatz der Fachstelle erweitert. Nach
Gesprächen mit unterschiedlichsten Wohnungsgesellschaften und dem Amt für Woh-
nungswesen erfolgt bereits im vorgerichtlichen Verfahren - bei Kenntnis des Sozialam-
tes von einer fristlosen Kündigung - eine Kontaktaufnahme zum betroffenen Haushalt.
Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II beziehungsweise dem SGB XII wird zeit-
gleich sichergestellt, dass Mietzahlungen ab diesem Zeitpunkt unmittelbar an den Ver-
mieter erfolgen. Weitergehende Mietrückstände sind dadurch zu vermeiden und die
zweckentsprechende Verwendung der Transferleistungen wird sichergestellt.
In Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten Trä-
gern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und den evangelischen
Beratungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundlage von
abgestimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungsbedarfe
ein Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steuerung und
Finanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.
In der Zeit vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 wurden auf der Grundlage der vertraglichen
Vereinbarungen insgesamt 226 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf
belief sich auf zirka 158.616 Euro.
Der bestehende Vertrag mit den Anbietern war bis zum 31.12.2009 befristet. Mit weni-
gen inhaltlichen Veränderungen erfolgte die Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2012.
Die existenzsichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden in
der Außenstelle des Sozialamtes / des Jobcenters Münster (bis 31.12.2010 Arbeitsge-
meinschaft Münster) im Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2010
haben dort insgesamt 3.494 Personen Sozialleistungen beantragt; davon waren 1.923
Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Leistungen (sowohl
Sozialhilfe nach dem SGB XII als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug
569.350 Euro.
63
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte – und die sich daraus ergebende Proble-
matik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen,
wird als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kom-
menden Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen
Wohnungslosenhilfe betreffen die Themen „ Migranten in der Wohnungslosenhilfe –
Wirtschaftliche Hilfeleistungen und Unterbringungsverpflichtungen“ sowie „alte und pfle-
gebedürftige Wohnungslose / Schaffung von Unterbringungs- und Betreuungskonzep-
ten“.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
64
4.10 Produkt 050306 – Soziale Beratu ngsangebote, Programme, Projekte
4.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen sind als Träger sozialer Leistungen verpflichtet, für eine nach Menge
und Qualität bedarfs- wie nachfragegerechte soziale Infrastruktur zu sorgen (§ 17 Abs.
1 SGB I, Einzelnormen des SGB XII). Die Aufgaben umfassen
• zielgruppen- und/oder gebiet sspezifische Sozialplanung,
• Förderung und fachliche Begleitung sozial er Beratungs-, Betreuungs- und Unter-
stützungsangebote (Dienstleistungen) freier Träger /Anbieter sozialer Dienste,
• Bereitstellung eigener zielgrup penspezifischer Beratungsangebote.
Dieses Produkt umfasst die eigenen sozialen Angebote beziehungsweise Förderungen
Dritter, die nicht den gebildeten spezifischen Produkten zugeordnet werden können.
- Ziele 33
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfän-
gerinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und
Einwohnern in Münster nicht steigen.
2. Pflegebedürftige Seniori nnen und Senioren sollen in Münster so lange wie möglich
selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können. Daher soll der Anteil der in
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden Seniorinnen und Senioren über 64
Jahre einen Anteil von x Prozent nicht übersteigen.
3. Die Zahl der Zugänge an erwerbsfähigen Le istungsberechtigten ist nicht höher als
die der Abgänge.
4. Der Anteil der Menschen mit Behinderunge n, die die öffentliche Infrastruktur in
Münster als barrierefrei bewerten, nimmt gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent zu.
5. Der Anteil der Menschen mit Migrationsvo rgeschichte, die die sozialen Rahmenbe-
dingungen in Münster für die Lebensführung dieser Menschen im Alltag und für ihre
Integration in die Gesellschaft als förderlich bewerten, nimmt gegenüber dem Vor-
jahr um ein Prozent zu.
6. Die stadtgebietsweite Nahversorgung mit sozialen Beratungs- und Dienstleistungs-
angeboten wird in ihrer bestehenden Vielfalt gewährleistet.
33 Bei den Zielen 1 bis 5 handelt es sich um Produktbereichsziele, zu denen in einem ersten Schritt teil-
weise noch keine Werte dargestellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2010
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 6. Ziel:
Zahl der geförderten Angebote 93 93
- Leistungsdaten
2010
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Angebote für Migrantinnen und Migranten 27 25
Angebote für Frauen 5 5
Angebote für Seniorinnen und Senioren 10 13
Angebote für überschuldete Haushalte 6 6
Höhe der institutionellen Förderung laufender sozialer
Beratungs- und Dienstleistungsangebote (in Euro) 2.735.460 2.591.484
4.10.2 Münster-Pass
Der Münster-Pass wurde zum 01.09.2010 eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber des
Münster-Passes erhalten bei Vorlage des Passes verschiedene Vergünstigungen; dazu
gehören Preisnachlässe im öffentlichen Personennahverkehr und ermäßigte Eintritts-
preise beispielsweise bei Besuchen der Städtischen Bühnen und städtischen
Schwimmbäder. Auch einige private Anbieter gewähren bei Vorlage des Münster-
Passes Vergünstigen in unterschiedlicher Höhe.
Den Münster-Pass erhalten alle in Münster wohnenden Personen bei Bezug von
• Leistungen nach dem SGB II,
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm inderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
oder
• Leistungen nach dem Asylbe werberleistungsgesetz.
Im Dezember 2010 wurden rund 3.000 Bus Abos bezuschusst. Den Allwetterzoo be-
suchten in den Monaten September bis Dezember 2010 insgesamt knapp über 400
Personen mit Münster-Pass.
Für die anderen Vergünstigungen müssen zurzeit keine Ausgleichzahlungen geleistet
werden.
65
Das Sozialamt prüft fortlaufend weitere Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Inan-
spruchnahme von Leistungen und Diensten der Stadt Münster sowie gemeinnütziger
und gewerblicher Anbieter und führt entsprechende Verhandlungen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
66
Die Kosten für den Münster-Pass für das Jahr 2010 können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Tabelle 39
Ausgaben für den Münster-Pass im Jahr 2010
in Euro
Monat ÖPNV34
Zoo Druckerei Gesamtausgaben
September 15.809 656 - 16.465
Oktober 41.431 129 - 41.560
November 45.496 33 244 45.773
Dezember 37.931 - 5.878 43.809
Summe 2010 140.667 818 6.122 147.607
4.10.3 Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 auch Aufgaben im Rah-
men des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Seit Juli 2010 gibt es das so genannte “Pfän-
dungsschutzkonto“. Die Bescheinigung des pfändungsfreien Betrages übertrug der Ge-
setzgeber unter anderem den “anerkannten Stellen“. Nach der Novellierung des SGB II
und Neufassung des § 16a sind 2011 weitere strukturelle Veränderungen zu erwarten.
Im Jahr 2010 nahmen 700 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 8 Prozent gegenüber
dem Vorjahr.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der überschuldeten Privatpersonen bundesweit um
300.000 oder 4,7 Prozent auf 6,5 Millionen gestiegen, so die Firma Creditreform im
„Schuldner Atlas Deutschland 2010“. Auch in Münster ist die Zahl der überschuldeten
Privatpersonen auf rund 20.000 gestiegen. Damit beträgt die Schuldnerquote im Jahr
2010 8,72 Prozent, nach 8,26 Prozent im Vorjahr. Münster liegt trotzdem noch unter
dem nordrhein-westfälischen Durchschnitt von 10,88 Prozent.
Zwischen 2004 und 2010 nahm der Frauenanteil unter den überschuldeten Personen
bundesweit um 7 Prozent zu, so Creditreform. Deutliche Unterschiede gibt es in der
Altersstruktur. Bundesweit überdurchschnittlich betroffen sind die 31 – 40Jährigen
(Schuldnerquote 12,54 Prozent) sowie die 41 - 50Jährigen (Schuldnerquote 13,29 Pro-
zent). Diese Entwicklung zeigt sich auch in der städtischen Schuldnerberatungsstelle.
34 Öffentlicher Personennahverkehr
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Tabelle 40
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle
Jahr Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
2005 513 171 342
2006 491 222 269
2007 496 204 292
2008 541 232 309
2009 649 297 352
2010 700 317 383
Die Überschuldungsursachen sind vielfältig. Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster
das Thema „Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede
dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster statistisch gesehen jede zweite. Unterhalts-
zahlungen, zusätzliche Wohnkosten sowie die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten
treiben die Betroffenen häufig in den finanziellen Ruin.
Weitere Risikofaktoren sind Arbeitslosigkeit sowie gering entlohnte Beschäftigungsver-
hältnisse, die nicht dazu geeignet sind, den Lebensunterhalt dauerhaft sicherzustellen.
Laut Statistischem Bundesamt liegt das monatliche Nettoeinkommen bei 55 Prozent der
überschuldeten Personen unter 900 Euro und somit unterhalb der Pfändungsfreigrenze
(989,99 Euro). Ein erhöhtes Überschuldungsrisiko tragen Singles, so das Statistische
Bundesamt. Bundesweit sind 44 Prozent der überschuldeten Haushalte Einpersonen-
haushalte. Diese spezielle Problematik kommt auch in Münster zum Tragen. Hier sind
50,5 Prozent aller Haushalte (148.436) Einpersonenhaushalte.
Die Ursachen chronischer Finanzprobleme sind allerdings auch im persönlichen Be-
reich der Schuldner auszumachen. Unwirtschaftliche Verhaltensweisen, aber auch feh-
lende Kompetenz und Konsequenz im Umgang mit den eigenen Finanzen, führen die
Betroffenen nicht selten in ausweglose Situationen.
Bundesweit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2010 nach mehreren
Jahren erstmals wider über 100.000. Gegenüber dem Vorjahr registrierte das Statisti-
sche Bundesamt zwischen Januar und Oktober 2010 eine Zunahme um 8,2 Prozent.
Die städtische Schuldnerberatungsstelle hat im Jahr 2010 in 1.200 Beratungsgesprä-
chen, Telefonaten und E-Mail-Kontakten (2009: 1220; 2008: 1.053; 2007: 1.135; 2006:
1.164; 2005: 850) Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch gefunden. Im
Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei stets das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch die wöchentliche Außensprech-
stunde im Jugendinformations- und -beratungszentrum (Jib), einer Einrichtung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien, ergänzt. Zielgruppe sind hier Jugendliche und
junge Erwachsene bis 27 Jahre.
67
Als Ansprechpartner stehen dem betroffenen Personenkreis die vor Ort tätigen Schuld-
nerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentrale und der Stadt
Münster zur Verfügung.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Beratungsstellen:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt
• Caritasverband Münster
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGmbH
• Verbraucherzentrale Münster
• Schuldnerberatungsstelle, So zialamt der Stadt Münster
Diese fünf Stellen arbeiten im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern und
Rechtsanwälten kostenlos. Als “anerkannte Stellen“ sind sie ausnahmslos im außerge-
richtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen und dürfen damit auch die Höhe
des pfändungsfreien Betrages bei Einrichtung eines “Pfändungsschutzkontos“ beschei-
nigen.
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen sind unterschiedlich und hän-
gen maßgeblich von deren Personalausstattung ab.
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind nicht zu verzeichnen. Je nach
Beratungsstelle ist in der Regel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen auszu-
gehen. In den Sommerferien geht die Nachfrage häufig zurück; besonderer Andrang
herrscht dagegen stets zum Jahreswechsel.
4.10.4 Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen,
wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen,
• Nebenkostenabrechnungen,
• gravierender Wohnungsmängel,
• inakzeptabler Kündigungen sowie
• zurückzufordernder Kautionen.
68
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder dem Jobcenter Münster
(bis 31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft Münster) einen Mieter/innenberatungsschein, mit
dem sie eine einjährige Mitgliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation eingehen
können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Euro wird vom Sozialamt übernom-
men.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
In den Jahren 1999 bis 2010 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden:
Tabelle 41
Aufwendungen für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro
Jahr Aufwendungen
1999 2.045
2000 4.653
2001 5.011
2002 5.880
2003 4.499
2004 3.170
2005 3.453
2006 3.584
2007 6.136
2008 7.332
2009 10.036
2010 13.572
Im Jahr 2010 sind die bislang höchsten Aufwendungen für Mieterberatungsscheine zu
verzeichnen. Die erhöhte Nachfrage ist auch auf die Kostensteigerungen im Bereich der
Heizkosten zurückzuführen.
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.
69
Um die Akzeptanz der Mieterberatungsscheine durch einen niedrigschwelligen Zugang
weiter zu erhöhen, werden die Mieterberatungssscheine im Wohnquartier Kinderhaus-
Brüningheide auch durch zwei ortsansässige eingetragene Vereine in einem abgespro-
chenen Verfahren ausgegeben.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
5. Angebote und Leistungen für Mensch en mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.
5.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten 46 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration und In-
tegration sowie einige Betroffenengruppen zusammen.
Im Jahr 2010 hat das Netzwerk eine Sitzung des Plenums sowie jeweils drei Sitzungen
der Arbeitsgruppen Soziale Integration und der Arbeitsgruppe Sprache und Bildung
durchgeführt.
Inhalte der Plenumssitzung waren der aktuelle Stand der Umsetzung des Migrations-
leitbildes, die Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschich-
te in der Geistschule als internationale Hauptschule und die Darstellung des Konzepts
„Förderung der Ausbildungsreife von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Un-
terstützungsbedarf“ der Arbeitsgemeinschaft Münster (ab 01.01.2011: Jobcenter Müns-
ter). In den Arbeitgruppen wurden insbesondere folgende Themen aufgegriffen: Modell-
projekt „Integriert durch Engagement“ der FreiwilligenAgentur Münster zum Thema Mig-
ration und die sich daraus entwickelte Konzeptidee zur Einrichtung eines ehrenamtli-
chen Dolmetscherpools, Information über die Befragungsstudie zu den Migranten-
selbstorganisationen in Münster und ein Bericht über die Arbeit und Erfahrungen des
Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt Münster im Bereich „Migration und seelische
Gesundheit“.
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die
Koordination aller Schnittstellen.
5.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten
für Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integ-
rationsaufgaben wahr.
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind.
70
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster und deren Aktivitäten sich überwie-
gend auf das Stadtgebiet Münster richten.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Die Zuschüsse können für projektbezogene Honorarkosten, für Miet- und Betriebskos-
ten sowie für einmalige Kosten, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ste-
hen, bewilligt werden. Im Jahr 2010 wurden 25 Angebote im Feld Migration / Integration
gefördert. Die Vergabe der Fördermittel wird mit dem Vorsitzenden des Integrationsra-
tes abgestimmt.
5.3 Integrationshilfen für ar beitsuchende Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Menschen mit Migrationsvorgeschichte erhalten seit Juli 2009 in unterschiedlichen
Stadtteilen Münsters eine individuelle psychosoziale Beratung, Unterstützung und Be-
gleitung bei ihrer Integration in Arbeit. Das Angebot von vier Wohlfahrtsträgern umfasst
zum Beispiel die Unterstützung, Bewerbungsunterlagen zu erstellen oder die Anerken-
nung eines im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlusses zu beantragen.
Die im Jahr 2010 vom Sozialamt geförderten Integrationsfachdienste arbeiten in Koope-
ration mit dem Jobcenter Münster (bis 31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft Münster).
5.4 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen
Die Zahl der Asylerstanträge ist in Deutschlang 2010 gegenüber 2009 sprunghaft ange-
stiegen (2009 27.649, 2010 41.332 bis Ende Dezember). Es wurden der Stadt Münster
daher wieder neue Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen.
Insgesamt wurden 2010 in Münster 188 Personen aufgenommen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht, Unter bestimmten Voraussetzungen
ist zu einem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies
gilt auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Jahr 2010 wurden fünf jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen
GUS aufgenommen.
71
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahr 2009 verpflichtet, im Rahmen eines
international vereinbarten Kontingents schutzbedürftige Personen aus dem Irak aufzu-
nehmen, die sofort über ein Bleiberecht verfügen. Aus diesem Kontingent hat die Stadt
Münster in 2010 noch sechs Personen aufgenommen. Außerdem wurden hier drei
schutzbedürftige Somalier aus Malta aufgenommen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Tabelle 42
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster
in den Jahren 2004 bis 2010
Jahr Anzahl der Flüchtlinge
2004 285
2005 130
2006 85
2007 76
2008 104
2009 135
2010 188
Wegen der verstärkten Zuzüge erhöht sich die Zahl der Personen, die in städtischen
Übergangsheimen und Wohnungen untergebracht waren auf 505 Personen.
Tabelle 43
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen
nach Jahren
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen
2004 967 729
2005 1.002 668
2006 830 594
2007 758 518
2008 763 461
2009 764 420
2010 632 505
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblemen und Kriseninterventionen,
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen,
72
• Gemeinwesenarbeit,
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders).
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländerinnen und Ausländer noch länger in den
Übergangsheimen, weil sie keine passenden Wohnungen finden. Dann werden sie wei-
terhin vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler betreut. Neben der Woh-
nungssuche ist die Hauptaufgabe die Hilfe bei der Beantragung diverser Leistungsan-
sprüche (SGB II, SGB XII, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld).
Weitere Angebote als Bestandteil des Betreuungsangebotes sind
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung,
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen.
Aufgrund eines neuen Betreuungskonzeptes werden Flüchtlingsfamilien, die aus städti-
schen Einrichtungen in eine Privatwohnung ziehen, vom Sozialdienst noch ein Jahr wei-
ter betreut, um bei der Eingliederung in den neuen Stadtteil unterstützt zu werden.
Im Jahr 2010 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen
25.278 Euro erstattet (2009: 20.658 Euro; 2008: 31.714 Euro; 2007: 36.760 Euro).
5.5 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedlern
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedlern ist eine kommunale Aufgabe.
Wurden der Stadt Münster im Jahr 1998 noch insgesamt 507 Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler zugewiesen, hat sich der seit einigen Jahren andauernde Trend der
rückläufigen Zuweisungen auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Im Jahr 2007 wurden 29 Per-
sonen zugewiesen, im Jahr 2008 2 Personen, im Jahr 2009 14 Personen und im Jahr
2010 10 Personen.
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde die letzte der Übergangseinrichtungen
für diese Zielgruppe im Jahr 2009 aufgegeben.
6. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
73
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz ge-
hört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für den
Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wenn
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt vom Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien geltend gemacht.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Erträge aus Unterhaltsbeiträgen wie folgt
dar:
Tabelle 44
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro
2007 2008 2009 2010
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II (ohne den Anteil der
Bundesagentur für Arbeit)
515.920 453.701 404.419
433.875
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß
SGB XII sowie Altfälle nach BSHG 327.753 282.741 239.762
224.580
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb
von Einrichtungen sowie
Eingliederungshilfe
282.758 251.496 235.491
272.618
Unterhaltsvorschussgesetz 630.878 629.283 641.819 733.455
Summe 1.757.309 1.617.221 1.521.491 1.664.528
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamterträge beliefen
sich im Jahr 2010 auf 793.733 Euro (2009: 731.732 Euro).
Die aufgeführten Erträge bezüglich des Unterhaltsvorschussgesetzes enthalten auch
die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien realisierten
Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung technisch nicht möglich ist.
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII auch im
Jahr 2010 Minderaufwendungen verzeichnet werden.
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.2006 bis Ende 2007 für den Be-
reich der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Auswertung der angerechneten Be-
träge mehr möglich. Ab dem Jahr 2008 können wieder Angaben gemacht werden.
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar:
Tabelle 45
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro
2007 2008 2009 2010
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II
Keine
Angaben 2.089.740 2.000.000 2.050.000
Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII 352.357 373.722 420.267 470.048
74
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 100 Titel (2009: 71 Titel; 2008: 78 Titel; 2007: 118 Ti-
tel) erstritten. Der Rückgang im Jahr 2008 im Vergleich zu den Zahlen vom Jahr 2007
ist darauf zurückzuführen, dass zuvor in einer Vielzahl von reinen UVG – Fällen, die seit
dem 01.03.2008 nicht mehr von der Fachstelle bearbeitet werden, eine Titulierung er-
folgte.
7. Juristischer Dienst
Der juristische Dienst nimmt die Prozessvertretung in Sozial-, Verwaltungs- und Zivilge-
richtsverfahren wahr und berät das Sozialamt in sonstigen allgemeinen und leistungs-
rechtlichen juristischen Angelegenheiten. Im Jahr 2010 gab es insgesamt 1.060 laufen-
de Verfahren; davon 467 aus 2010 und 593 aus den Vorjahren.
Abgeschlossen wurden im Jahr 2010 insgesamt 361 Verfahren; davon wurden rund 45
Prozent gewonnen und 28 Prozent verloren. Der Rest waren Teilergebnisse.
Die Klagegegenstände betrafen folgende Rechtsgebiete:
Tabelle 46
Klageverfahren im Jahr 2010
aufgeteilt nach Klagegegenständen
Klagegegenstand Absolute
Anzahl der Verfahren
Prozentualer
Anteil der Verfahren
Hilfe zum Lebensunterhalt 146 12,83
Grundsicherung im Alter 80 7,03
Gesundheit 40 3,51
Eingliederung 19 1,67
Pflege 29 2,55
Besondere Schwierigkeiten 1 0,09
Bestattung 3 0,26
Pflegewohngeld 20 1,76
Schwerbehinderung /
Behinderung 472 41,48
Unterhaltssicherung 4 0,35
BAföG 18 1,58
Asyl 165 14,50
Strafanzeige 0 0,00
Unterkunft 30 2,64
Kostenersatz 2 0,18
Kostenerstattung 21 1,85
Überleitungsanzeige 1 0,09
Rückforderung 18 1,58
Sonstiges 69 6,06
75
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
8. Strukturinformationen zum Sozialamt
Im Jahr 2010 ergaben sich keine wesentlichen organisatorischen Veränderungen, die
nachfolgend dargestellten Aktivitäten und Maßnahmen orientierten sich im Wesentli-
chen an aktuellen Entwicklungen.
8.1 Begutachtung und Prämierung durch die Unfallkasse
Auf Anregung der Sicherheitsbeauftragten der Stadt Münster wurden Vertreterinnen
und Vertretern der Unfallkasse NRW in einem Gespräch vor Ort die Bemühungen und
Aktivitäten zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes im Sozialamt präsentiert und erläu-
tert. Die dargestellte optimale Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die
Arbeitsabläufe wurde von der Unfallkasse mit der Bestnote ausgezeichnet. Damit ver-
bunden war die Auszahlung einer Prämie von 5.000 Euro, die wiederum für Maßnah-
men des Arbeitsschutzes im Amt eingesetzt werden sollen.
8.2 Mitarbeiterveranstalt ung „Standortbestimmung“
Am 24.09.2010 wurde in der Akademie Franz-Hitze-Haus für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Sozialamtes eine Veranstaltung „Standortbestimmung“ durchgeführt, bei
der nicht nur über aktuelle Bestimmungen und Maßnahmen des Arbeits- und Gesund-
heitsschutzes informiert wurde, sondern ebenfalls über aktuelle Entwicklungen im Amt
sowie geplante Veränderungen und Neuerungen. Die Veranstaltung stieß auf großes
Interesse und erwies sich als sehr konstruktiv für die Weiterentwicklung der Arbeitsab-
läufe und die abteilungsübergreifende Kommunikation im Amt. Es soll daher zukünftig
einmal jährlich eine Folgeveranstaltung stattfinden.
8.3 Klageverfahren SGB IX
Mit der Kommunalisierung des Schwerbehindertenrechts ist ein spürbares zusätzliches
Klageaufkommen verbunden (jährlich zirka 250 bis 300 neue Klagen). Zur Bewältigung
der dadurch erhöhten Quantität der Klagebearbeitung wurde eine zusätzliche halbe
Stelle zur Unterstützung des juristischen Dienstes eingerichtet. Diese wurde zunächst
durch eine interne Stellenverlagerung rekrutiert. Bei der Kostenerstattung durch das
Land wurde die Klagebearbeitung bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Neu-
bemessung ist über die sogenannte Evaluation des Belastungsausgleichs angekündigt.
8.4 Personalsituation
Für die Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung des Münster-Passes wurde
eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet. Die organisatorische Anbindung erfolgt bei
der Fachstelle Grundsatzangelegenheiten, Planung und Koordination.
76
Das Sachgebiet Rückforderungen /Darlehen wurde um eine Stelle reduziert. Dies ist
vor allem darauf zurückzuführen, dass seit 2008 das Jobcenter (bis 31.12.2010: Ar-
beitsgemeinschaft Münster) alle neu geltend zu machenden Rückforderungen aus dem
Rechtskreis SGB II nicht mehr im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung durch das
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
77
Sozialamt der Stadt Münster, sondern durch den zentralen Forderungseinzug der Bun-
desagentur realisieren lässt. Ein halber Stellenanteil wurde zur Wahrnehmung von As-
sistenzaufgaben, insbesondere die Gebührenerhebung, in die Heimaufsicht verlagert.
Der restliche Stellenanteil wird als Konsolidierungsbeitrag eingespart.
Zur Kompensation des stetigen Fallzugangs sowie der hohen Fluktuation im Fallbe-
stand wurde die Abteilung „Hilfen nach dem SGB XII“ um insgesamt drei Stellen dau-
erhaft aufgestockt.
Trotz dieser Personalverstärkung in der Leistungsgewährung SGB XII konnte der Per-
sonalbestand mit insgesamt 115,31 Stellen gegenüber dem Vorjahr (113,85) nahezu
konstant gehalten werden. In diesem Rahmen waren insgesamt 94 Mitarbeiterinnen
und 48 Mitarbeiter im Sozialamt beschäftigt.
8.5 Organigramm des Sozialamtes
Das Organigramm des Sozialamtes ist auf der folgenden Seite abgebildet.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
78
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
79
8.8 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurde im vergangenen Jahr intensiv über den zum 01.10.2010 einge-
führten Münster-Pass diskutiert. Daneben wurde im Laufe des Jahres 2010 immer wieder
über das vom Sozialamt federführend betreute Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus-
Brüningheide“ sowie die Arbeitskreise „Älterwerden im Stadtteil“, die das Sozialamt ge-
meinsam mit der kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert, berich-
tet.
Das am 09.07.2010 durchgeführte Hearing zum Thema „Kinderarmut in Münster – eine
drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ sowie die in der zweiten Jah-
reshälfte 2010 gemeinsam mit Münster Marketing durchgeführten Ringvorlesungen zum
Thema „Arm dran in Münster“ wurden in der Presse aufmerksam registriert.
Auf positive Resonanz ist der vom Sozialamt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis
Hospiz- und Palliativversorgung Münster initiierte Hospiz- und Palliativtag am 14.04.2010
gestoßen.
Im Bereich der Informationen für behinderte Menschen und deren Umfeld wurde durch
verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten sowie durch Zei-
tungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke hingewiesen.
Auch über die in den Räumlichkeiten des Sozialamtes an der Hafenstraße 8 mittlerweile
regelmäßig stattfinden Bilderausstellungen wurde in der Presse berichtet:
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert.
Im Jahr 2010 waren folgende Informationsschriften erhältlich, die auch im Internet zu fin-
den sind unter http://www5.stadt-muenster.de/schriften/sa_liste50.cfm
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz
• Arbeit und Behinderung
• Barrierefreie Praxen in Münster
• Barrierefreie Toiletten in Münster
• Bauen für alle! -barrierefrei-
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster
• Behindert und berufstätig
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum
• Checkliste barrierefreie Veranstaltungen
• Die Heimaufsicht
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
80
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Einkaufen für alle – leicht gemacht
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen
• Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Freizeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster
• Informationsbüro Pflege
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung
• Mobil mit Behinderung
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige
Menschen in Münster
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2010 des Sozialamtes
• Pflegeheim – Kosten und Finanzierung
• Pflegewohngeld
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
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• Selbstbestimmt leben mit Behinderung
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
• Service-Wohnen in Münster
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2005 - 2006
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2007 - 2008
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und
betreute Wohnformen
8.9 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag Sprech-
stunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leis-
tungspalette des SGB XII abdeckt werden. Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in
der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.
Tabelle 47
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII
Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord
01.03. bis 31.12.2006 3.754 254 182
01.01. bis 31.12.2007 4.515 344 128
01.01. bis 31.12.2008 5.171 477 180
01.01. bis 31.12.2009 4.674 336 157
01.01. bis 31.12.2010 4.724 268 171
Von den 4.724 Personen waren 2.430 männlich und 2.294 weiblich; in den Bezirksver-
waltungen Hiltrup und Nord waren 47 Prozent männlich und 53 Prozent weiblich.
9. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
82
Rund 18.400 Besucherinnen und Besucher haben im Jahr 2010 das Kundenzentrum So-
ziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich vor allem auf den Leistungsbereich des
SGB XII (31,6 Prozent) und das Schwerbehindertenrecht (37,1 Prozent), aber auch auf
das Asylbewerberleistungsgesetz (12,3 Prozent). Daneben sind allgemeine Informationen
zu sozialen Angelegenheiten und Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen ge-
fragt (19 Prozent).
10. Ausschuss für Soziales, G esundheit und Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen folgende Felder:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik
• Arbeitsförderung
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse:
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)
In seinen neun öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpolitischen
Beratungsschwerpunkte des ASGAf folgende Themen:
• Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bericht der beteiligten Träger über das Ideen-
und Beschwerdeverfahren
• Förderung von Maßnahmen zur Überwi ndung und Vermeidung von Jugendarbeitslo-
sigkeit
• Organisatorische Alternativen zur kün ftigen Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II
in der Stadt Münster
• Vorbereitung der Aufgabenwahrnehmung durc h die Stadt Münster und die Arbeits-
agentur Münster in einer gemeinsamen Einrichtung – Jobcenter Münster ab 2011
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
83
• Neuorganisation des SGB II: Empfehlung der Verwaltung für die Aufgabenwahrneh-
mung ab 2012 in der Form des Optionsmodells
• Wiedereinführung des Münster-Passes
• Hearing „Kinderarmut in Münster – eine drängende Handlungsaufforderung an die
Kommunalpolitik“
• Stiftung Mitmachkinder: Bericht über den Förderfonds der Stiftung Bürgerwaisenhaus
• Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes
• Sachstandsbericht über die Soziale Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
• Etatberatungen 2010 und 2011
• „Integriert durch Engagement“ – Modellpro jekt der Freiwilligenagentur Münster zum
Thema Migration
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2007/2008
• Pflegebericht 2010
• Fahrdienst für Menschen mit Behi nderungen, Wegfall der Eigenbeteiligung
• Einrichtung einer interdiszi plinären Frühförderstelle (IFF) im Heinrich-Piepmeyer-Haus
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
• Erweiterung des Mobilen Dienstes zur Betreuung wohnungsloser Menschen
• Wohngebiet Kinderhaus-Brüningh eide; Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-
Brüningheide und Handlungsempfehlungen 2011-2013
• Großwohnsiedlung Kinderhaus-B rüningheide: Vorbereitung von wohnungswirtschaftli-
chen Perspektiven für das Gebiet „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“
• Soziale Wohnraumförderung
• Anpassung des städtischen Belegungsm anagements zur Unterstützung Wohnungssu-
chender
• Städtische Förderung der Verbraucherberatung ab 2011
• Überbrückungsfinanzierung für das Projekt MAMBA der GGUA
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
84
11. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Änderungen durch
das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und
zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und in diesem Zusam-
menhang insbesondere das Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Organisation der Auf-
gabenwahrnehmung nach dem SGB II im Rahmen der Option zu nennen.
11.1 Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können berechtigte Kinder und Jugendliche
Leistungen erhalten für:
• Eintägige Kindertageseinric htungs- oder Schulausflüge
• Mehrtägige Kindertageseinri chtungs- oder Klassenfahrten
• Schulbedarf
• Schülerbeförderung
• Notwendige Lernförderung
• Zuschüsse für Mittagessen an Schulen, Ki ndergärten und in der Kindertagespflege
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Insgesamt wird für Münster von maximal 15.000 berechtigten Kindern und Jugendlichen
ausgegangen.
11.2 Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung durch den Bund
Im Zuge der Beratungen über das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Än-
derung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" hat der Bund in der Sitzung
des Vermittlungsausschusses vom 23.02.2011 die Übernahme der Kosten der Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Stufen ab dem Jahr 2012 zugesichert;
die vollständige Kostenübernahme erfolgt ab dem Jahr 2014.
11.3 Künftige Organisation der Au fgabenwahrnehmung nach dem SGB II
Die Stadt Münster wird die Aufgaben im SGB II ab dem Jahr 2012 als zugelassener kom-
munaler Träger wahrnehmen. Die Stadt Münster trägt dann sowohl für die Leistungsge-
währung als auch die Arbeitsvermittlung die alleinige Verantwortung.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
85
12. Statistische Auswertung:
Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen35
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2010. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.797 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberechtigt.
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:
Tabelle 48
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Leistungskreisen
Stand Dezember 2010
Rechtskreise Anzahl der Personen
SGB II 6.502
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 49
Asylbewerberleistungsgesetz 246
Summe 6.797
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:
Tabelle 49
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Altersgruppen und Geschlecht
Stand Dezember 2010
Altergruppen Anzahl Personen davon weiblich davon männlich
0 bis unter 3 Jahre 1.447 711 736
3 bis unter 7 Jahre 1.638 750 888
7 bis unter 15 Jahre 2.784 1.358 1.426
15 bis unter 18 Jahre 928 453 475
Summe 6.797 3.272 3.525
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes
35 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
86
13. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste
13.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize
Tabelle 50
Einrichtungen der vollstationären Pflege
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii
Altenheim
St. Elisabeth 92 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Friederike-Fliedner-
Haus 80 6 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf
LWL Pflegezentrum
Ernst Kirchner Haus 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn -
Hiltrup 51 6 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit
52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 5 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel
Haus Wilkinghege 65 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West
Kardinal-von-Galen-
Stift 66 2 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde
Altenzentrum
Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str.
70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim
St. Lamberti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 123 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup
Evangelisches
Altenzentrum
Meckmannshof
171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim
Michaelweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Achatius-Haus Wol- 66 4 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
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Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
beck
Haus v. Guten Hirten 20 Mauritz-Lindenweg
61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Seniorenzentrum
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten
Papst Johannes Paul
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde
Johanniter-Stift
Münster 80 5 Weißenburgstr. 48 48151 Mitte Geist
Residenz Aaseehof 80 15 Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss
Haus Thomas (ab
01.01.2011) 54 4 Alexianer Weg 9 48163 Hiltrup Amelsbüren
Summe 2.566 104
Ausgewiesene Sonderformen
1. Stationäre Hausgemeinschafts angebote für an Demenz Erkrankte:
Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift
3. Angebote für junge Pfl egebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck
Tabelle 51
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Kurzzeitpflege
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Gesamtplatzzahl 76
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
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Tabelle 52
Einrichtungen der Tagespflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 15 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Wohnstift
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Friederike-Fliedner-
Haus (ab 01.03.11) 12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz
Altenheim Elisabeth
(ab 01.05.11) 15 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Gesamtplatzzahl 140
Tabelle 53
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte und hilfe- und
pflegebedürftige Personen
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Villa Hittorf 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Irmgard-
Buschmann-
Haus
11/8 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck
Kirmstraße –
Gartenstiege 14 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Josef-
Beckmann-
Straße
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus
Villa Kahmann 11 Gremmendorfer Weg 44 48167 Südost Gremmendorf
Haus Genius
DKV Residenz 8 Tibusplatz 1-7 48143 Mitte Buddenturm
Wohngemein-
schaft Schulstr. 10/8 Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz
Gesamtplatzzahl 136
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
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Tabelle 54
Hospize
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil
Lebenshaus 10 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu
Gesamtplatzzahl 18
13.2 Ambulante Dienste
Tabelle 55
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Acticom Münsterstr. 25 48167
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165
Aktive-Pflege Münster Hohenzollernring 30 48145
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147
Ambulante Dienste e.V.
Quartier Gievenbeck Diekmannstr. 130 48161
Ambulante Dienste e.V.
Q iA dA
Rjasanstr. 21 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst
Jl i G bH
Diekmannstr. 6-10 48161
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Duesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst Hindenburgplatz 68 48143
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147
DRK-Sozialstation Häusliche Pflege Hanses-Ketteler-Str. 2 48165
DRK-Sozialstation Mathildenstift Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143
Humanitas Grevener Str. 105 48159
Jederzeit ambulante Pflege GmbH Hammer Str. 128 48153
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Lindenhof Schmüllingstr. 4-6 48159
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
90
Meinert Münsterstr. 26 48727 Billerbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe e.V. Augustastraße 28 48153
Münster Pflege Dieckmannstr. 20 48161
Pensler Handorfer Straße 23 48157
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Pro Tuto Pflegedienst Münsterland Grevener Str. 171 48159
Raphaelsklinik – Ambulante Krankenpflege Klosterstr. 75 48143
Seniorenhilfe UG Handorfer Str. 23 48157
Soziale Dienste Laer, Beratungsbüro Münster Warendorfer Str. 97 48145
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Krögerweg 14 48155
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
91
13.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Tabelle 56
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Alexianer-
Wohnbereiche
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung
Wohngruppe
Haus Johanna
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Felix Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Erkrankung
Haus Georg Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und seelische
Behinderung (Senioren)
Wohngruppe
Haus Ida
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Pater-Kolbe-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Sebastian Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Lucia Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Bonifatius Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Lioba Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Markus Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Wohnverbund
Philipp-Neri
Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Rilke Haus Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Alexianer Service
Wohnen
Ambulant
Betreutes Wohnen
Geistige Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Alexianer
Krankenhaus
Münster
GmbH
BEWO der
Alexianer
Ambulant
Betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Arbeitskreis
Jugend- und
Drogenbera-
tung e.V.
Ambulant
Betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Sozial-
therapeutische
Wohneinrichtung
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Dezentrales
stationäres Angebot
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Bischof-
Hermann-
Stiftung
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
von Bodel-
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Geistige Behinderung, Epilepsie,
autistische Störung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
92
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Stationäre
Wohneinrichtung
Haus vom
Guten Hirten
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen
Psychische Behinderung,
leichte geistige Behinderung und
psychische Störung
Deutsche
Provinz der
Schwestern
vom Guten
Hirten Ambulant
betreutes Wohnen
geistige oder psychische
Behinderung
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Wohngemeinschaft Essstörungen
Psycho-Soziales
Zentrum gGmbH
Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Wohnstätte Coerde Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Förderkreis
Sozialpsychi-
atrie e.V., Di-
akonisches
Werk Münster Wohnstätte
Friedrich-Ebert-
Straße
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung;
Einrichtung zur medizinischen
Rehabilitation
Indro e. V. ProBeWo Betreutes Wohnen Suchtstoffabhängigkeit
Landschafts-
verband
Westfalen-
Lippe
Westfälischer
Wohnverbund
Münster
Verschiedene
Wohnformen;
Ambulant betreutes
Wohnen
Geistige und psychische
Behinderung, Suchterkrankung
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Dachsleite
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Zumsandestraße
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohnstätte Haus
Edelbach
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige Behinderung
Wohnnest –
Kurzzeitwohnheim
für Kinder und
Jugendliche mit
Behinderung
Kurzzeitwohn-
angebot
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Lebenshilfe
Münster
Integratives Wohn-
haus Dauvemühle
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen;
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderung
Netzwerk
Suchthilfe
gGmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchterkrankung
Pro domicil Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Erkrankung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
93
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Sozialdienst
Kath. Frauen
e.V.
Anna-Katharinenstift
Karthaus
- Klaragruppe -
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
(nur Frauen)
Start e.V. Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Ludgerushaus Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Nikolai Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Matthäus Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Daniel Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Stift Tilbeck
GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Geistige oder mehrfache
Behinderung
St. Rochus-
Hospital Telg-
te GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Verbund
sozialthera-
peutischer
Einrichtungen
e.V.
Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Seelische Behinderung,
Suchtstoffabhängigkeit
Verein der
Angehörigen
psychisch
Kranker
BEWO Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Erkrankung
Haus
Gremmendorf
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohnstätte
Gut Kinderhaus
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Albersloher Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Am Oedingteich
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
An der Meerwiese
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales
stationäres Einzel-
wohnen in Wolbeck
Stationäres
Einzelwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
GmbH
Dezentrales
stationäres Einzel-
wohnen in
Gremmendorf und
Angelmodde
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
94
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Am Baumberger Hof Stationäre
Wohngruppe;
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
wohnAssis-
tenz
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Zentrum Mo-
biler Dienste
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
95
13.4 Grafik zur pflegerische n Infrastruktur in Münster
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
96
14. Auswertungen in Statistischen Bezir ken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken
14.1 Bevölkerung am Ort der Ha uptwohnung nach Altersgruppen
Tabelle 57
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2009
nach Altersgruppen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Perso-
nen
insge-
samt
davon
0 – 14
Jahre
davon
15 – 17
Jahre
davon
18 – 24
Jahre
davon
25 – 29
Jahre
davon
30 – 64
Jahre
davon
65 – 79
Jahre
davon
80
Jahre
und
älter
11 Aegidii 1.286 85 11 153 193 539 184 121
12 Überwasser 1.166 55 8 216 217 491 119 60
13 Dom 2.026 86 17 306 329 876 283 129
14 Buddenturm 2.119 120 15 330 350 797 209 298
15 Martini 1.200 68 12 202 205 506 136 71
21 Pluggendorf 3.715 179 23 549 663 1.489 415 397
22 Josef 7.497 452 76 1.012 1.345 3.539 718 355
23 Bahnhof 962 36 4 242 234 350 60 36
24 Hansaplatz 6.255 432 56 877 1.208 3.060 432 190
25 Mauritz - West 5.641 533 60 620 864 2.898 482 184
26 Schlachthof 4.710 583 94 394 511 2.355 541 232
27 Kreuz 11.319 1.103 153 1.191 1.410 5.740 1.167 555
28 Neutor 3.509 226 27 763 771 1.355 242 125
29 Schloss 1.947 166 30 188 246 878 264 175
31 Aaseestadt 5.223 555 111 447 456 2.370 887 397
32 Geist 8.494 1.013 159 795 955 4.154 978 440
33 Schützenhof 6.790 578 89 829 1.183 3.217 624 270
34 Düesberg 6.720 866 202 535 439 3.188 1.022 468
43 Hafen 928 46 8 144 180 436 81 33
44 Herz - Jesu 4.846 431 81 452 557 2.113 681 531
45 Mauritz - Mitte 9.683 1.010 198 810 902 4.832 1.304 627
46 Rumphorst 7.684 1.069 280 683 584 3.596 994 478
47 Uppenberg 7.744 968 150 869 902 3.727 790 338
Stadtbezirk Mitte 111.464 10.660 1.864 12.607 14.704 52.506 12.613 6.510
51 Gievenbeck 17.926 3.280 516 2.330 2.015 7.880 1.295 610
52 Sentrup 5.924 729 141 1.210 780 2.243 497 324
54 Mecklenbeck 9.142 1.192 317 1.142 588 4.288 1.179 436
56 Albachten 5.688 1.069 209 434 253 2.765 728 230
57 Roxel 8.246 1.284 270 686 512 4.021 1.157 316
58 Nienberge 6.394 821 190 584 404 2.997 1.124 274
Stadtbezirk West 53.320 8.375 1.643 6.386 4.552 24.194 5.980 2.190
61 Coerde 9.970 1.830 342 930 669 4.465 1.292 442
62 Kinderhaus -
Ost 4.807 613 143 454 324 2.318 714 241
63 Kinderhaus -
West
10.290 1.652 371 997 640 4.734 1.472 424
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
97
68 Sprakel 2.953 473 99 228 112 1.420 472 149
Stadtbezirk Nord 28.020 4.568 955 2.609 1.745 12.937 3.950 1.256
71 Mauritz - Ost 9.617 1.242 269 646 536 4.735 1.560 629
76 Gelmer -
Dyckburg 3.440 554 115 231 125 1.761 511 143
77 Handorf 7.586 1.237 269 557 307 3.507 1.297 412
Stadtbezirk Ost 20.643 3.033 653 1.434 968 10.003 3.368 1.184
81 Gremmendorf-
West
4.671 769 165 398 228 2.355 563 193
82 Gremmendorf-
Ost
6.328 1.040 263 484 333 3.112 787 309
86 Angelmodde 7.314 1.066 227 624 414 3.459 1.123 401
87 Wolbeck 8.646 1.251 283 707 390 4.196 1.427 392
Stadtbezirk
Südost 26.959 4.126 938 2.213 1.365 13.122 3.900 1.295
91 Berg Fidel 5.530 872 191 448 370 2.474 828 347
95 Hiltrup - Ost 6.477 795 207 505 281 3.169 1.258 262
96 Hiltrup - Mitte 9.678 1.240 282 709 620 4.525 1.632 670
97 Hiltrup - West 8.855 1.425 354 802 507 4.522 1.050 195
98 Amelsbüren 6.035 1.140 180 399 259 2.943 859 255
Stadtbezirk
Hiltrup 36.575 5.472 1.214 2.863 2.037 17.633 5.627 1.729
Stadt Münster 276.981 36.234 7.267 28.112 25.371 130.395 35.438 14.164
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
98
14.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach Rechts-
kreisen
Tabelle 58
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2010
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung
am Ort der
Hauptwoh-
nung
Arbeitslose
insgesamt
davon
SGB III
Berechtigte
davon
SGB II
Berechtigte
Anzahl Anzahl Anzahl
In
Pro-
zent
Anzahl
In
Pro-
zent
11 Aegidii 1.286 29 11 0,9 18 1,4
12 Überwasser 1.166 25 9 0,8 16 1,4
13 Dom 2.026 35 19 0,9 16 0,8
14 Buddenturm 2.119 44 20 0,9 24 1,1
15 Martini 1.200 25 13 1,1 12 1,0
21 Pluggendorf 3.715 75 30 0,8 45 1,2
22 Josef 7.497 268 67 0,9 201 2,7
23 Bahnhof 962 38 10 1,0 28 2,9
24 Hansaplatz 6.255 214 69 1,1 145 2,3
25 Mauritz - West 5.641 123 62 1,1 61 1,1
26 Schlachthof 4.710 133 44 0,9 89 1,9
27 Kreuz 11.319 221 93 0,8 128 1,1
28 Neutor 3.509 83 32 0,9 51 1,5
29 Schloss 1.947 26 10 0,5 16 0,8
31 Aaseestadt 5.223 129 46 0,9 83 1,6
32 Geist 8.494 289 82 1,0 207 2,4
33 Schützenhof 6.790 240 67 1,0 173 2,5
34 Düesberg 6.720 170 52 0,8 118 1,8
43 Hafen 928 30 7 0,8 23 2,5
44 Herz - Jesu 4.846 129 35 0,7 94 1,9
45 Mauritz - Mitte 9.683 229 100 1,0 129 1,3
46 Rumphorst 7.684 171 58 0,8 113 1,5
47 Uppenberg 7.744 309 72 0,9 237 3,1
Stadtbezirk Mitte 111.464 3.035 1.008 0,9 2.027 1,8
51 Gievenbeck 17.926 469 142 0,8 327 1,8
52 Sentrup 5.924 96 32 0,5 64 1,1
54 Mecklenbeck 9.142 207 89 1,0 118 1,3
56 Albachten 5.688 111 47 0,8 64 1,1
57 Roxel 8.246 230 72 0,9 158 1,9
58 Nienberge 6.394 154 36 0,6 118 1,8
Stadtbezirk West 53.320 1.267 418 0,8 849 1,6
61 Coerde 9.970 696 106 1,1 590 5,9
62 Kinderhaus - Ost 4.807 201 58 1,2 143 3,0
63 Kinderhaus - West 10.290 625 73 0,7 552 5,4
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
99
68 Sprakel 2.953 72 32 1,1 40 1,4
Stadtbezirk Nord 28.020 1.594 269 1,0 1.325 4,7
71 Mauritz - Ost 9.617 182 71 0,7 111 1,2
76 Gelmer - Dyckburg 3.440 64 23 0,7 41 1,2
77 Handorf 7.586 166 61 0,8 105 1,4
Stadtbezirk Ost 20.643 412 155 0,8 257 1,2
81 Gremmendorf-West 4.671 141 47 1,0 94 2,0
82 Gremmendorf-Ost 6.328 150 52 0,8 98 1,5
86 Angelmodde 7.314 320 74 1,0 246 3,4
87 Wolbeck 8.646 198 70 0,8 128 1,5
Stadtbezirk Südost 26.959 809 243 0,9 566 2,1
91 Berg Fidel 5.530 281 40 0,7 241 4,4
95 Hiltrup - Ost 6.477 111 47 0,7 64 1,0
96 Hiltrup - Mitte 9.678 356 83 0,9 273 2,8
97 Hiltrup - West 8.855 292 84 0,9 208 2,3
98 Amelsbüren 6.035 94 26 0,4 68 1,1
Stadtbezirk Hiltrup 36.575 1.134 280 0,8 854 2,3
nicht zuzuordnen X4 1 20 X 2 1 X
Stadt Münster 276.981 8.292 2.393 0,9 5.899 2,1
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur
für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Haupt-
wohnsitz insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
100
14.3 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht
Tabelle 59
Arbeitslose Personen im Dezember 2009
nach Rechtskreisen und Geschlecht
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Arbeits
lose
ins-
gesamt
davon
SGB III
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB II
ins
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
11 Aegidii 29 11 . . 18 . .
12 Überwasser 25 9 4 5 16 10 6
13 Dom 35 19 8 11 16 10 6
14 Buddenturm 44 20 11 9 24 16 8
15 Martini 25 13 . . 12 . .
21 Pluggendorf 75 30 15 15 45 36 9
22 Josef 268 67 36 31 201 156 45
23 Bahnhof 38 10 7 3 28 20 8
24 Hansaplatz 214 69 33 36 145 94 51
25 Mauritz - West 123 62 31 31 61 44 17
26 Schlachthof 133 44 22 22 89 55 34
27 Kreuz 221 93 57 36 128 78 50
28 Neutor 83 32 17 15 51 26 25
29 Schloss 26 10 4 6 16 10 6
31 Aaseestadt 129 46 32 14 83 52 31
32 Geist 289 82 48 34 207 118 89
33 Schützenhof 240 67 38 29 173 108 65
34 Düesberg 170 52 27 25 118 79 39
43 Hafen 30 7 4 3 23 14 9
44 Herz - Jesu 129 35 19 16 94 65 29
45 Mauritz - Mitte 229 100 45 55 129 75 54
46 Rumphorst 171 58 29 29 113 56 57
47 Uppenberg 309 72 39 33 237 131 106
Stadtbezirk Mitte 3.035 1.008 537 471 2.027 1.271 756
51 Gievenbeck 469 142 69 73 327 155 172
52 Sentrup 96 32 12 20 64 42 22
54 Mecklenbeck 207 89 49 40 118 72 46
56 Albachten 111 47 21 26 64 30 34
57 Roxel 230 72 42 30 158 90 68
58 Nienberge 154 36 18 18 118 77 41
Stadtbezirk West 1.267 418 211 207 849 466 383
61 Coerde 696 106 59 47 590 300 290
62 Kinderhaus-Ost 201 58 34 24 143 75 68
63 Kinderhaus-West 625 73 49 24 552 298 254
68 Sprakel 72 32 22 10 40 24 16
Stadtbezirk Nord 1.594 269 164 105 1.325 697 628
71 Mauritz - Ost 182 71 38 33 111 66 45
76 Gelmer - Dyckburg 64 23 16 7 41 21 20
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
101
77 Handorf 166 61 33 28 105 56 49
Stadtbezirk Ost 412 155 87 68 257 143 114
81 Gremmendorf-
West 141 47 28 19 94 57 37
82 Gremmendorf-Ost 150 52 23 29 98 63 35
86 Angelmodde 320 74 46 28 246 149 97
87 Wolbeck 198 70 34 36 128 71 57
Stadtbezirk
Südost 809 243 131 112 566 340 226
91 Berg Fidel 281 40 23 17 241 130 111
95 Hiltrup - Ost 111 47 22 25 64 35 29
96 Hiltrup - Mitte 356 83 46 37 273 152 121
97 Hiltrup - West 292 84 51 33 208 124 84
98 Amelsbüren 94 26 16 10 68 32 36
Stadtbezirk Hiltrup 1.134 280 158 122 854 473 381
nicht zuzuordnen 41 20 7 13 21 10 11
Stadt Münster 8.292 2.393 1.295 1.098 5.899 3.400 2.499
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur
für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
102
15. Anhang SGB II
15.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2007 durch die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Erträge. Es handelt sich dabei
um den kommunalen Teil der Aufwendungen und Erträge, die für Leistungen nach dem
SGB II anfallen, nicht um die Gesamtaufwendungen.
Tabelle 60
Aufwendungen und Erträge der Stadt Münster
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
in Euro
1 Seit Anfang des Jahres 2008 werden Rückforderungen von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die
entsprechenden Erträge der Stadt Münster werden mit den Aufwendungen verrechnet, so dass die Beträge
hier nicht als Erträge erscheinen. Dadurch ist der Einnahmerückgang zu erklären.
2007 2008 2009 2010
Aufwendungen 46.840.498 45.696.024 47.428.916 48.214.835
davon
laufende Leistungen für
Unterkunft und Heizung 45.447.288 44.332.624 45.658.058 46.509.638
sonstige Leistungen für
Unterkunft und Heizung 607.068 538.480 600.530
537.706
einmalige Leistungen
(Bekleidung, Hausrat,
Klassenfahrten)
754.286 786.300 1.112.991
1.157.395
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern
31.856 38.620 57.337
10.096
Erträge 16.518.573 13.708.980 12.242.318 12.722.235
davon
Bundeserstattung
(zu den Kosten für Unter-
kunft und Heizung)
13.868.390 12.524.375 11.498.063
10.608.339
Landeserstattung
(aus eingespartem
Wohngeld)
1.333.003 301.992 0
1.353.850
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern
273.145 283.382 272.623
279.641
Sonstige Erträge
(Unterhalt, sonstige
Forderungen)
1.044.035 599.231
1 471.632 480.405
Nettoaufwendungen 30.321. 925 31.987.044 35.186.598 35.492.600
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2010
103
15.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2010 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 94 gestiegen, während
die Zahl der anspruchsberechtigten Personen um 181 gesunken ist.
Tabelle 61
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften
Personen Bedarfsgemeinschaften
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300
Dezember 2006 21.034 10.731
Dezember 2007 20.829 10.316
Dezember 2008 19.860 9.975
Dezember 2009 20.112 10.404
Dezember 2010 19.931 10.498
Tabelle 62
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
Dezember 2005 ca. 19.600
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389
Dezember 2008 19.860 10.109 9.751
Dezember 2009 20.112 10.058 10.054
Dezember 2010 19.931 9.909 10.022
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007,
2008, 2009 und 2010.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (84)
- Königsstraße 18
- Wichernstraße 22
- Hafenstraße 8
- Krumme Straße 39
- Coerdestraße 56
- Offenbergstraße 19
- Kinderhauser Straße 92
- Westfalenstraße 490
- Scharnhorststraße 4
- Fliednerstraße 17
- Wienburgstraße 60
- Clevornstraße 5
- Münsterstraße 24b
- Handorfer Straße 24
- Marktallee 42
- Culmer Straße 16
- Weißenburgstraße 48
- Klosterstraße 75
- Josefstraße 4
- Hittorfstraße 10
- Taubenstraße 8
- Andreas-Hofer-Straße 86
- Kirmstraße 18
- Josef-Beckmann-Straße 5
- Schulstraße 10
- Dorbaumstraße 215
- Rjasanstraße 21
- Münzstraße 38
- Hammer Straße 128
- Augustastraße 28
- Hofstraße 17
- Zumsandestraße
- Hansaplatz 6
- Nordplatz
- Südlohnweg 1
- Düesbergweg 143
- Meckmannweg 74
- Michaelweg 41
- Bohlweg 5
- Tibusplatz 1
- Rottkamp 49
- Pottkamp 25
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Stratmannweg 21
- Gremmendorfer Weg 44
- Hohenzollernring 66
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Höltenweg 116
- Krögerweg 14
- Albersloher Weg
- Zwi-Schulmann-Weg
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Am Küchenbusch 15
- Am Oedingteich
- An der Meerwiese
- Clemens-August-Platz 8a
- Mauritz-Lindenweg 61
- An den Loddenbüschen 77
- Hanses-Ketteler-Straße 2
- Grevener Straße 105
- Geringhoffstraße 45
- Wolbecker Straße 140b
- Schmüllingstraße 4
- Warendorfer Straße 97
- Friedrich-Ebert-Straße
- Am Baumberger Hof
- Dieckmannstraße 20
- Sophienstraße 1
- Gasselstiege 13
- Brüningheide
- Wilkinghege 65
- Gartenbreie 1
- Gartenstiege 14
- Kanalstraße 30
- Letterhausweg 103
- Kinderhaus
- Pluggendorf 3
- Edelbach
- Dauvemühle
- Düesberg 6
- Neutor 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0315/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37