1103/2022
Zeltplatznutzung am Waldbad Dünnwald, hier Befreiung von den Ge- und Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
7729 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1103/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zeltplatznutzung am Waldbad Dünnwald, hier Befreiung von den Ge- und Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gem,. § 69 (1) BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines naturnahen Zeltplatzes am Waldbad, Peter-Baum-Weg in Köln-Dünnwald einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 2 Begründung: Der Verein Freies Ortskartell Dünnwald e.V. (FOK) ist Pächter und Betreiber des städtischen Cam- pinglatzes „Am Waldbad“ in Dünnwald (Anlage 1 – Gesamter Bereich) Der Bereich östlich des Peter-Baum-Weges in einer Größe von ca. 7.500 m², der zum Campingplatz- gelände gehört (Anlage 1a – Luftbild von geplanter Zeltplatzfläche) wurde in den vergangenen Jahren nicht bewirtschaftet und soll jetzt als naturnaher Zeltplatz hergerichtet werden. In diesem Bereich steht ein derzeit ungenutztes Gebäude (das sogenannte Görlinger Heim, Baujahr 1956), der Platz vor dem Gebäude ist weitgehend befestigt. Die Randbereiche sind teilweise bewaldet und teilweise mit einer schütteren Wiesenfläche ausgestattet. Das für den Zeltplatz vorgesehene Teilareal hat eine Größe von ca. 3.000 m² und erstreckt sich auf den nordwestlichen Teil des Grundstückes. Auf dem offenen und zum Teil mit Einzelbäumen überstandenen Wiesenbereichen parallel zur Straße Peter‐Baum‐Weg und nördlich des Gebäudes soll die künftige Zeltplatznutzung untergebracht wer- den. Die naturnäheren hinteren Bereiche (parallel zur nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze) stellen sich als Waldflächen dar und sollen gänzlich aus einer derartigen Nutzung herausgehalten werden (Anlage 3 Bestands- und Maßnahmenplan). Für ein 3‐Personenzelt inklusive Stühle ergibt sich ein Platzbedarf von durchschnittlich 20 m² Fläche. An normalen Wochenenden ist mit einer Belegung von 40‐50 Zelten, an Veranstaltungstagen mit ei- ner Maximalbelegung von ca. 110 Zelten auf dem Grundstücksteil zu rechnen. Die sanitäre Versorgung der Zeltplatzgäste wird zunächst über die bestehenden Sanitärräume auf der gegenüberliegenden Straßenseite des vorhandenen Campingplatzes „Am Waldbad“ westlich des Peter‐ Baum‐Weges erfolgen. In der Zukunft soll durch eine schrittweise Sanierung des Görlinger Heims in der ersten Stufe die Herrichtung von Sanitäreinrichtungen im Gebäude stattfinden, so dass die Zeltplatznutzer dann über eigene Sanitärräume verfügen (Anlage 2 Historie und Planungen für das Görlinger Heims). Die Sanierung des Gebäudes ist nicht Gegenstand des vorliegenden Befreiungsverfahrens und die Informationen werden lediglich zur Kenntnis mitgegeben. Die Müllentsorgung erfolgt über ein Trennsystem, welches im südlichen Zufahrtsbereich zum Grund- stück bereitgestellt wird. Je drei Strom und Wasseranschlüsse sind auf dem geplanten Naturzeltplatz vorhanden. Eine Besonderheit des Plangebietes stellt der im hinteren nordöstlichen Bereich vorhandene Waldbe- stand dar. Im Jahre 2020 wurde dieser durch einen Sachverständigen für Verkehrssicherheit von Bäumen begutachtet, mit dem Ziel der Beurteilung des biologischen Zustandes der Bäume und der Formulierung von Empfehlungen für erforderliche Sicherungsmaßnahmen. Entsprechende Hinweise aus der Beurteilung sind in die Maßnahmenplanung eingeflossen. Der gesamte Baumbestand sowie die vorhandenen vorwaldartigen Strukturen bleiben bei der geplanten Zeltplatznutzung erhalten. Die Bäume werden entweder ausgenommen aus dem Bereich der intensiveren Nutzung oder in Teilen schonend in die Nutzung integriert. Die Bäume wurden durch den Betreiber der Fläche per GPS‐Aufmaß eingemessen und liegen der Planung zugrunde. Eingriff/Kompensation: Das Büro Rietmann Beratende Ingenieure wurde beauftragt, zu dem Vorhaben „Errichtung eines na- turnahen Zeltplatzes“ ein Landschaftspflegerisches Konzept zu erstellen. Im diesem sind die zum Schutz der Bäumen während der Bauzeit notendigen Maßnahmen dargelegt (Auszug aus dem Konzept, Kap. 3 Vermeidung, Minderung und Kompensation, s. Anlage 5). Die geplante Nutzung als Zeltplatzfläche verursacht aktuell keine neuen Bautätigkeiten. Die vorhan- denen Wiesenflächen erfahren lediglich in den Sommermonaten eine zeitweise intensivere Nutzung. Eine Fällung von Bäumen ist nicht erforderlich. Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungs- pflicht werden die Bäume jährlich geprüft und ggf. punktuell Rückschnittmaßnahmen erforderlich. Ei- ne vorhandene versiegelte Platzfläche wird in diesem Zusammenhang zurückgebaut und kann eben- 3 falls der Wiesennutzung zugeordnet werden. Zur Kompensation und gestalterischen Aufwertung des Geländes erfolgt weiterhin die Anpflanzung von drei gebietsheimischen Laubbäumen als Hochstämme auf der Wiesenfläche sowie die Pflanzung eines 2,5 m breiten Streifens mit Sträuchern entlang der Grundstückgrenze zum Peter‐Baum Weg sowie im Zufahrtsbereich des Grundstückes bis zum Görlinger Heim zwischen den Bestandsbäumen als randliche Eingrünung der Wiesenfläche. Artenschutz: Es sind keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Ziffer 1- 3 BNatSchG zu erwarten. Als Vermeidungsmaßnahme wird darüber hinaus formuliert: Rodungen von Bäumen und Sträuchern sind grundsätzlich gemäß § 39 BNatSchG nur außerhalb der Brutzeit, d.h. nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, durchzuführen. Befreiungsvoraussetzungen: Das Plangebiet ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 27 ‚Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche‘ und liegt mitten im Waldgebiet südöstlich von Dünnwald. Das behördenverbindliche Entwicklungsziel ist das EZ 1 ‚Erhalt und Wiederherstellung einer naturna- hen Landschaft‘. Der FNP setzt für die Fläche „Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung“ fest. Der Realisierung des Vorhabens stehen vornehmlich die Verbote Nr 1 (Vegetationsentfernung) und 14 (Anlage von Campingplätzen) entgegen. Daher bedarf das Vorhaben einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG grundsätzlich gegeben. Die Fläche wird als Teilfläche des Campingplatzes und des Waldbades schon seit Jahren durch den Verein gepachtet, eine Nutzung hat bislang kaum stattgefunden. Da die Fläche über den FNP als Sonderbaufläche ausgewiesen ist, wäre die Versagung der Genehmigung eine unzumutbare Belas- tung für den Verein, da er die Fläche im Sinne einer naturnahen Freizeitgestaltung entwickeln und vor allem Jugendgruppen ein Angebot machen möchte. Für den wirtschaftlichen Betrieb der Gesamtan- lage benötigt er neben dem Waldbad und der Wohnwagenstellfläche die Zeltplatzfläche als weiteres Standbein. Darüber hinaus ist die geplante Nutzung bei Umsetzung der im landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgeführten Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (s. Anlage 5) mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar. Anlagen Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan Anlage 2 Planung Görlinger Heim Anlage 3 Bestandsplan Anlage 4 Maßnahmenplan Anlage 5 Eingriffsbilanzierung
Anlage 1 Auszug Landschaftsplan Waldbad Dünnwald
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Geplante Zeltplatznutzung Waldbad Dünnwald Mittelpunkt: 363895, 5651058 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.03.2022Seite 1 / 1
Anlage 1a Luftbild
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Übersicht Areal Waldbad Dünnwald Mittelpunkt: 363933, 5651067 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 05.04.2022Seite 1 / 1
Anlage 3_Zeltplatz-Dünnwald_Best-Plan_03.03.2022
1840 Zeichen
L27 L27 AK62ATAK62 HY1 EA31 Biotope - Bestand LEGENDE (Naturraum 1 - Moränen- und Terrassenlandschaftten auf basenarmen Substraten) Sonstige Planzeichen Baumstandorte (GPS-Aufmaß Vorhabenträger, Sep. 2021) HY1 AK62 Wege- und Platzflächen, versiegelt, BW 0EA31Artenarme Fettwiese (im Waldrandbereich), BW 12ATSchlagfluren, BW 14 Grenze Betrachtungsbereich - Vorhabengebiet Versorgungsstandorte (z.T. schon angelegt) Kiefernforste mit starkem Baumholz oder Mittelwald, (vorallem inden Randbereichen mit Müll und Unrat gestörte Bereiche) L27Landschaftsschutzgebiet L 27 'Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräumeund verbindende Grünbereiche' - flächendeckend Bestehende Zufahrt zum Grundstück Blattgrösse: 420 x 59430 Mrz 2022 C:\USERS\HOMANN\_BÜRORIETMANN\PROJEKTBEARBEITUNG_2019-\KÖLN\K-FOD_ZELTPLATZ_DÜNNWALD_KURZLBP\01_AKTUELL\KURZLBP\K-FOD_ZELTPLATZ-WALDFREIBAD-DÜNNWALD_BKM_2.DWG Freies Ortskartell Dünnwald e.V. Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum der Rietmann Beratende Ingenieure PartGmbB. Kein Teil dieser Zeichnung darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderenVerfahren) ohne schriftliche Genehmigung der o. g. PartG mbB reproduziert, an Dritte weitergegeben oderunter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.Copyright 2022 C SIEGBURGER STR. 243 A, 53639 KÖNIGSWINTER - UTHWEILER TEL. 0 22 44 / 91 26 26, FAX. 91 26 27info@buero-rietmann.de www.buero-rietmann.deFREIRAUM + LANDSCHAFTSPLANUNG Ingenieure PartG mbB Rietmann Beratende Plan Nr.: 1Maßstab: 1 : 400Datum: 03. März 2022Bearbeitet: A. Homann Plangrundlage: "Datenlizenz Deutschland - Zero" (https://.govdata.de/dl-de/zero-2-0) LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE KURZAUSSAGEBESTANDS- UND KONFLIKTPLANERRICHTUNG ZELTPLATZ AM WALDFREIBAD DÜNNWALDVORABZUG
Anlage 4_Zeltplatz-Dünnwald_Maßn-Plan_03.03.2022
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LEGEN DE (Naturraum 1 - Moränen- und Terrassenlandschaftten auf basenarmen Substraten) Biotope - Planung VZ, Kiefernforste mit starkem Baumholz oder Mittelwald, A nn AK62 (beräumt von Unrat und Müll) Schlagfluren, (Teilnutzung als Zeltplatz), BW 12 Einzelbäume, Baumgruppe, überwiegend standorttypisch, geringes Baumholz (Neupflanzung), BW 13 N Gebüsche, Einzelsträucher, Strauchhecken, BW 16 Z, Artenarme Fettwiese (Nutzung als Zeltplatzfläche), BW 11 Sonstige Planzeichen a I | u Grenze Betrachtungsbereich - Vorhabengebiet N Bestehende Zufahrt zum Grundstück (semiversiegelt) Baumstandorte vorh. (GPS-Aufmaß Vorhabenträger, Sep. 2021) g VIE u} Versorgungsstandorte (z.T. schon angelegt) 7 6 L27 Landschaftsschutzgebiet L 27 'Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume AG , und verbindende Grünbereiche' - flächendeckend | GM nn zone - keinerlei Nutzung möglich; Ziel: ungestörte Entwicklung der 7) _ _ _ ı, _ Kiefernwaldflächen durch freie Sukzession ae _ = aa 7 bereits entsiegelte Asphaltfläche (2021), wird in der E+A-Bilanzierung mit & T, oo GT u D [M N, Anlage eines Staketenzaunes zur vollständigen Einfassung des | a / PM Grundstückes und Sicherung vor unbefugtem Betreten Beräumung von Müll, Unrat und Neophytenaufwuchs: | N ÜBERGANGSZONE - vereinzelte Nutzung (sogen. Taschen) von offenen Wiesenbereichen als Zeltplatz möglich, kein Rückschnitt von Aufwuchs \ \ \ | ZELTPLATZZONE - freie Nutzung der Wiesenfläche, z.T. mit Bäumen überstellt, als Zeltplatzfläche (Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt) - Waldboden in seiner angedachten Form wiederherstellen und entwickeln lassen, - keine Überformung von Wurzelräumen zulassen, - _ Jungbaumentwicklung über die Sukzession ermöglichen _ Freies Ortskartell Dünnwald e.V. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE KURZAUSSAGE ERRICHTUNG ZELTPLATZ AM WALDFREIBAD DÜNNWALD 7 Ingenieure PartG mbB FREIRAUM + LANDSCHAFTSPLANUNG SIEGBURGER STR. 243 A, 53639 KÖNIGSWINTER - UTHWEILER « 91 26 27
Anlage 2 Görlinger-Heim Historie_Zukunft
3777 Zeichen
Zur Historie des Gebäudes „Görlinger-Heim“ Das Grundstück am Peter-Baum-Weg wurde 1951 von der Stadt Köln durch die Sozi alistische Jugend Deutschlands „Die Falken“ im Bezirk Mittelrhein in Erbpacht übernommen und 1956 mit einer Jugendbildungsstätte bebaut. In diesem Zusammenhang wurde dieses Gebiet jeden Sommer durch Jugendcamps mit mehreren hundert Teilnehmern genutzt. Ab 1974 führte die Arbeiterwohlfahrt Kreisverb and Köln den Bet rieb der Bildungsstätte weiter, bekannt war unter anderem die in den Sommerferien durchgeführte Stadtranderholung für Kölner Kinder. Die AWO gab das Gebäude Mitte der 90er Jahre an die Stadt Köln zurück, die es bis 2004 als Unterkunft für Asylbewerber nutzte. Seit 2007 steht das Gebäude leer. Es gab im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 nochmals Überlegungen seitens der Stadt, das Haus zu sanieren, was aber 2017 letztendlich aus Kostengründen abgelehnt wurde. Das Freie Ortskartell e.V. als Bet reiber des angrenzenden Pachtgeländes bemühte sich seit 2012 um die Übernahme des Gebäudes zur Einrichtung einer Bildungs- und Begegnungsstätte. Im August 2019 konnte der Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Köln und dem FOK unterzeichnet werden. Zur Zukunft des Gebäudes „Görlinger-Heim“ Das Görlinger-Heim wurde durch die Stadt Köln vor der Übergabe an das Freie -Ortskartell-Dünnwald im Inneren ent kernt. Daraus ergibt sich die Mögli chkeit das Gebäu de umzubauen . So kann es anschließend im Rahmen der Jugendarbeit des FOKs ganzjährig genutzt werden. Mitte lfristig sollen Gruppenunterkünfte, beispielsweise für Klassen- und Gruppenreisen bereitgestellt werden. Ziel dieses Projektes ist es, eine Bildungs- und Begegnungsstätte für alle Teile der Bevölkerung zu schaffen und dadurch die Tradition des Görlinger-Heims wiederzubeleben. Der Umbau wird sich auf die Grundmauern des Gebäudes beschränken. Es müssen dennoc h neue Fluchtwege geschaffen werden, welche für das OG bisher noch nicht bestehen. Auch die Zufahrt zu dem Gebäude muss erneuert werden, damit das Gebäude gut angefahren werden kann. Um die finanziellen wie auch die baulichen Herausforderungen bewältigen zu können, wird es in der Zukunft drei wesentliche Baustufen geben: 1. Im ersten Bauabschnitt (voraussichtlich 2023 -2025) wird die Grundversorgu ng für das Gebäude hergestellt, sowie das Dach saniert. Dazu wird eine Trinkwasserversorgung durch den eigenen Brunnen auf dem Waldbadgelände sichergestellt. Ebenfalls wird das Gebäude durch einen Hausanschluss an das öffentliche Netz der Rhein-Energie angeschlossen. Die Dachsanierung führt zu einer Sicherung des Gebäudes, da dadurch die Bausubstanz geschützt wird. Das Dach des Görlinger-Heims wird außerdem mit einem Hybridmodul für Strom und Wärme (Photovoltaik und Solarthermie) ausgestattet. Außerdem erfolgt durch den Umbau der vorhandenen Sanitärräume im Görlinger -Heim eine Entlastung der Sanitärräume auf dem bestehenden Campingplatz gegenüber der Zeltwiese und eine Minimierung der Gefahren durch Querung der Straße speziell für Kinder. 2. Der zweite Bauabschnitt (voraussichtlich 2025-2027) umfasst den Umbau des EG wie auch des Kellers. Der Fokus liegt hier auf dem Umbau der vorhandenen Gruppenräume, um möglichst schnell der Jugend aus Dünnwald und Umgebung Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Hinzukommt der Umbau der unteren Zimmer, um dort 12 Zimmer zu sanieren, welche dann als Übernachtungsmöglichkeiten für Schulklassen wie auch andere Jugendgruppen genutzt werden können. 3. Im dritten Bauabschnitt (voraussichtlich 2027 -2029) wird das OG mit e inem neuen Verwaltungstrakt ausgestattet, welcher Büroräume umfasst. Zudem werden die vorhandenen Einzelzimmer saniert, um dort ebenfalls Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen.
Anlage 5 Auszug_Eingriffsbilanzierung
17205 Zeichen
Landschaftspflegerische Kurzaussage: Zeltplatz Waldfreibad Dünnwald, Köln Dünnwald
Stand: 04.04.2022
mes/ Plangebiet besteht bereits vom östlich verlaufenden Peter-Baum-Weg aus. Randlich ist diese
von Findlingen begleitet, um unbefugtes Befahren der Fläche zu unterbinden.
Flora
Durch das Vorhaben kommt es vornehmlich betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen und temporären
Störungen in die Fettwiesenfläche sowie in Teilen der Schlagflurflächen. Die vorhandenen Bäume
erfahren ggf. Pflegerückschnitte im Zuge erforderlich werdender Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Mit dem Rückbau der versiegelten kreisrunden Platzfläche findet eine Biotopaufwertung im Plange-
biet statt. Nach Entnahme der widerrechtlich angelagerten Erdmassen sowie des Unrates in den hin-
teren Waldbereichen können sich diese Bestände wieder ungestört entwickeln.
Das Anpflanzen von 3 weiteren Laubbäumen auf der Wiese sowie die randliche Eingrünung der Platz-
fläche mit standortheimischen Sträuchern stellt zudem eine Aufwertung und Bereicherung der Fläche
dar.
Fauna
Durch das Vorhaben finden keine unmittelbaren Eingriffe in artenschutzrelevante Fortpflanzungs-
und Ruhestätten statt. Die weitestgehende Schonung der angrenzenden Gehölze sowie der generel-
len Erhalt der Bäume wurde bereits im Planungsprozess berücksichtigt.
Rückschnittmaßnahmen an Bäumen werden aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen erforder-
lich, so dass die prinzipielle Eignung der Waldflächen und Einzelbäume als Lebensraum und Brutstät-
ten erhalten bleibt. Um die Tötung von Individuen oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten durch
den Rückschnitt zu vermeiden, sind diese außerhalb der Brut- und Niststättenzeit (zwischen Oktober
und Februar) durchzuführen.
3. Vermeidung, Minderung und Kompensation
3.1. Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Eingriffswirkungen sind zu berücksichtigen:
Schutzgut Boden / Wasser:
1. Beim Rückbau der versiegelten Fläche sind die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Lan-
desbodenschutzgesetzes (LBodSchG NW) zu beachten.
2. Aus- und Widereinbau von Boden hat gemäß DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau
— Bodenarbeiten) und DIN 19731 (Bodenbeschaffenheit — Verwertung von Bodenmaterial) zu er-
folgen.
3. Widerrechtlich abgelagerte Bodenmassen (Verwallung, Unrat etc.) sind zu entfernen. Anfallende
Bodenmassen sowie der Ausbaumassen der versiegelten Fläche inkl. Unterbau sind entspre-
chend der geltenden Bestimmungen und Richtlinien zu entsorgen. Der Verbleib der entsorgten
Böden ist zu belegen.
4. Die in Verbindung mit der Flächeninanspruchnahme durch Verwallung und Versiegelung hervor-
gerufenen Bodenverdichtungen sind nach Rückbau fachgerecht zu beseitigen und erforderlichen-
falls Maßnahmen unter Beachtung der Wurzelteller der vorhandenen Bäume durchzuführen (z.B.
Tiefenlockerung), um Bodenschadverdichtungen zu beseitigen und die natürlichen Bodenfunkti-
onen wiederherzustellen.
5. Auf Grund der Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone Ill B des Wasserschutzge-
bietes „Höhenhaus“ sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
6. Die Gäste bekommen durch das Personal feste Plätze zugewiesen sowie die Verhaltensregeln auf
dem Platz erklärt (Beachtung der Ruhezeiten, Mülltrennung etc.). Offenes Feuer sowie das Be-
fahren oder Abstellen von Fahrzeugen sind auf dem Zeltplatz nicht erlaubt.
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 7
Landschaftspflegerische Kurzaussage: Zeltplatz Waldfreibad Dünnwald, Köln Dünnwald
Stand: 04.04.2022
Schutzgut Flora / Fauna / Landschaftsbild:
7.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Die im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung erforderliche Baumpflegemaßnahmen (Ver-
kehrssicherungsmaßnahmen) an Bäumen und sonstigen Gehölzen sind auf ein unbedingt not-
wendiges Maß zu reduzieren und aufgrund des Brut- und Niststättenschutzes in der Zeit vom
1.10. bis 28.2. durchzuführen.
Zur Abgrenzung der als Zeltplatz zu nutzenden Wiesenfläche sowie der temporär genutzten
Schlagflurbereiche sind die Randbereiche mit Baumstämmen abzugrenzen. Damit sollen einer-
seits die angrenzenden Waldbereiche (Tabuzone) in ihrem Umfang erhalten und andererseits das
Eindringen/ Ausweiten der Zeltnutzung in die Sukzessionsflächen unterbunden werden.
Beachtung des generellen Schutzes vorhandener angrenzender Gehölzbestände nach DIN 18 920
(Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegeta-
tionsflächen bei Baumaßnahmen), ZTV-Baumpflege (Richtlinien zum Ausbau von Straßen), RAS-
LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tie-
ren bei Baumaßnahmen).
Die Bäume auf dem Grundstück sind regelmäßig (jährlich) auf ihre Standfestigkeit und Verkehrs-
sicherheit durch eine Fachperson (Sportamt der Stadt Köln als Vermieter des Grundstückes) zu
überprüfen.
In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere der vorhandenen Kiefern witterungsbedingt
abgängig. Sind zu fällende Bäume prägend für den Zeltplatz, so sind Einzelbäume nachzupflan-
zen, innerhalb der Sukzessionsbereiche kann der vorhandene Jungwuchs (Naturverjüngung) den
Verlust ausgleichen.
Der Kronenschluss der vorhandenen Bäume dient als natürlicher Windschutz des Bestandes und
muss erhalten werden. Der natürliche Windschutz ist für die Stand- und Bruchsicherheit der Ein-
zelbäume wesentlich.
Einzelne im Bestand aufgewachsene Kiefern sind durch Lichtraumkonkurrenz zum schrägen
Wachstum gezwungen. Eine Freistellung dieser Bäume ist unbedingt zu vermeiden, da diese
dann nicht mehr verkehrssicher wären.
Ist eine Fällung von Bäumen nicht zu verhindern, muss vor Entnahme die Statik der durch die
Entnahme freigestellten Bäume einzeln geprüft werden, um zu beurteilen, ob die Sicherheitsre-
serven für eine verstärkte Windeinwirkung ausreichen.
Beachtung der Auflagen der DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) hin-
sichtlich des Bodens als Pflanzenstandort.
3.2. Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
Im Rahmen der Errichtung der Zeltplatzfläche werden die in Anspruch genommenen Biotoptypen
wiederhergestellt und neue Biotope angelegt.
1.
2.
3.
4
Anlage von Wiesenflächen (EA31)
Pflege der Schlagflurflächen (AT)
Pflanzung von Einzelbäumen (BF31)
Anlage von Strauchflächen (BB1)
zu 1) Anlage und Pflege der Wiesenflächen (EA31)
Rückbau einer versiegelten Platzfläche inkl. Unterbau
Fachgerechte Beseitigung von Bodenverdichtungen, welche durch die Versiegelung verursacht
wurden (Tiefenlockerung)
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Landschaftspflegerische Kurzaussage: Zeltplatz Waldfreibad Dünnwald, Köln Dünnwald
Stand: 04.04.2022
Einsaat der Fläche mit einer autochthonen Saatgutmischung für extensives Grünland (RSM 8.1
Biotopflächen mit Nachweis, dass es autochthones Saatgut ist, z.B. VWW-Regionalsaaten ®) mit
einer Ansaatdichte von 5 g/m?
regelmäßige Mahd der Wiese während der Campingsaison (April — September), anschließend
sollen die Flächen bis zur nächsten Saison zur Regeneration ruhen.
zu 2) Pflege der Schlagflurflächen (AT)
temporäre Nutzung von sogenannten ‚Taschen‘ (einzelne Zeltplätze)
Mahd nur 2-3 mal im Jahr (vor Veranstaltungswochenenden)
zu 3) Pflanzung von Einzelbäumen (BF31)
Anpflanzung von 3 gebietsheimischen Laubbäumen als Hochstämme auf der Wiesenfläche
Dauerhafte Sicherung der Bäume in ihrem Bestand durch eine entsprechende sach- und fachge-
rechte Pflege
Versehen der Bäume bei der Pflanzung mit einer Dreibockanlage zur Sicherung der Standsicher-
heit, Überprüfen der Baumbindung in regelmäßigen Abständen
Verwendung von ausschließlich heimischen Gehölzen aus regionaler Herkunft (gebietseigene
Herkünfte); Bäume sind folgender Liste zu entnehmen:
Laubbäume I. Ordnung (Wuchshöhe über 20 m):
Pflanzenqualität: H. 3xv. STU 18-20 cm
Acer platanoides Spitzahorn
Acer pseudoplatanus Bergahorn
Fagus sylvatica Rotbuche
Quercus petrea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia platyphyllios Sommerlinde
Laubbäume Il. Ordnung (Wuchshöhe bis zu 20 m):
Pflanzenqualität: H. 3xv. STU 18-20 cm
Acer campestre Feld-Ahorn
Betula pendula Sand-Birke
Carpinus betulus Gewöhnliche Hainbuche
Prunus avium Vogelkirsche
Sorbus aucuparia Eberesche, Vogelbeere
zu 4) Anlage von Strauchflächen (BB1)
Pflanzung eines 2,5 m breiten Streifens mit Sträuchern entlang der Grundstückgrenze zum Peter-
Baum Weg sowie im Zufahrtsbereich des Grundstückes bis zum Görlinger Heim zwischen den Be-
standsbäumen als randliche Eingrünung der Wiesenfläche
Sträucher dienen Vögeln und Insekten als Nahrungsquelle und Lebensraum und bereichern die
Strukturvielfalt der Platzfläche am Waldrand.
Verwendung von ausschließlich heimischen Gehölzen aus regionaler Herkunft (gebietseigene
Herkünfte); Für den Aufbau der Gehölzstrukturen ist pro 1,5-2 m? Fläche eine der nachfolgenden
Pflanzen zu setzen. Die genaue Artenverteilung obliegt dabei der Objektplanung.
Pflanzliste: (Pflanzenqualität: vStr., 3-5 Tr., 80-100 cm bis 125-150 cm, 0.B.)
Acer campestre Feldahorn
Carpinus betulus Gewöhnliche Hainbuche
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn
Cornus sanguinea Hartriegel
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Cornus mas Kornelkirsche
Corylus avellana Hasel
Fagus sylvatica Rotbuche
Ligustrum vulgare Liguster
Rosa canina Hundsrose
Salix caprea Salweide
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Pflege:
Das optimale Gedeihen der Strauchpflanzung ist durch eine entsprechende Fertigstellungs- und Ent-
wicklungspflege sowie einen dauerhaften Bestandsschutz zu gewährleisten. Die Brutzeiten der Vögel
sind bei der Pflege zu berücksichtigen. Ausfallende Gehölze sind zu ersetzen.
4. Eingriff- Ausgleichbilanzierung
Für das Plangebiet gilt der Naturraum 1 - Moränen- und Terrassenlandschaften auf basenarmen
Substraten (vgl. Froelich & Sporbeck 1991).
4.1. Ökologischer Wert - Ist-Zustand
4.1.1. Wertpunktermittlung Biotoptypen Ist-Zustand
Tab. 1: Biotopwertpunktermittlung, Ist-Zustand
Biotoptyp N_W _ G MSAV H V BW
AT Schlagfluren (Stauden- und Himbeer-
schlagfluren) 31202 02 2 2 14
EA 31 Artenarme Intensiv-Fettwiese, mäßig
trocken bis frisch 2 113 2 712 12
HY1 Wege-, Platzflächen, versiegelt 00000 00 {0}
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades H Wertzahl der Häufigkeit
w Wertzahl der Wiederherstellbarkeit v Wertzahl der Vollkommenheit
G Wertzahl des Gefährdungsgrades Bw Biotopwert gesamt
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaftsraum
SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt x Biotop gemäß & 30 BNatSch
4.1.2. Biotopwertermittlung Ist-Zustand im Plangebiet
Tab. 2: Biotopwertermittlung, Ist-Zustand im Plangebiet
Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp- | Biotopwert Fläche Produkt BW
Code [1] m? [2] [1]x [2]
Schlagflur AT 14 680 9.520
Fettwiese, artenarm EA31 12 2.095 25.140
Straßen und Wegeflächen, versiegelt HY1 0 155 0
Summe Biotopwert Ist-Zustand 2.930 34.660
Der Biotopwert im Plangebiet und die damit einhergehende Inanspruchnahme von Flächen beläuft
sich auf insgesamt auf 34.660 BW-Punkte.
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 10
Landschaftspflegerische Kurzaussage: Zeltplatz Waldfreibad Dünnwald, Köln Dünnwald
Stand: 04.04.2022
4.2. Ökologischer Wert - Soll-Zustand
4.2.1. Wertpunktermittlung Biotoptypen Soll-Zustand
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung, Soll-Zustand
Biotoptyp N W G MSAV H V BW
AT Schlagfluren (Stauden- und Himbeer-
schlagfluren) 2 120202 0271 12!
BBi Gebüsche, Einzelsträucher, Strauchhecken
und Waldränder der Forstflächen, überwiegend
standorttypische Gehölze 322 3 23 1 2 16
BF 31 Baumreihe, Baumgruppe und Einzelbäume
standorttypisch, geringes Baumholz 2 22327171 13
EA31 _ Artenarme Intensiv-Fettwiese, mäßig
trocken bis frisch 2 11302 7171 11?
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades H Wertzahl der Häufigkeit
w Wertzahl der Wiederherstellbarkeit v Wertzahl der Vollkommenheit
G Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamt
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaftsraum
SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt x Biotop gemäß 8 30 BNatSch
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Abstufung des Biotopwertes AT im Kriterium Natürlichkeit und Vollkommenheit um je 1 BW, aufgrund
der temporären Inanspruchnahme durch Zeltplatznutzung in sogenannten ’Taschen‘ und damit Unter-
bindung einer ungestörten freien Waldentwicklung
Abstufung des Biotopwertes EA31 im Kriterium Vollkommenheit um 1 BW, aufgrund der saisonalen,
intensiven Inanspruchnahme durch Zeltplatznutzung
4.2.2. Biotopwertermittlung Soll-Zustand im Plangebiet
Für das Plangebiet gilt der Naturraum 1 (Moränen- und Terrassenlandschaften auf basenarmen Subs-
traten). Durch die geplante saisonale Zeltplatznutzung werden die bestehenden und neuangelegten
Wiesenflächen in einem Zeitraum von April bis September beansprucht und zum Teil in ihrer Funkti-
onsfähigkeit beeinträchtigt. Daher wird die lokalspezifische Vollkommenheit dieses Biotops um 1 BW
herabgesetzt. Ähnlich verhält es sich mit den Schlagflurflächen im zentralen Plangebiet. Hier wird die
lokalspezifische Vollkommenheit sowie die Natürlichkeit aufgrund der vorgesehenen Nutzung und
Inanspruchnahme dieses Biotops um je 1 BW herabgesetzt. Die restliche Zeit des Jahres bleiben diese
Flächen weitgehend unberührt und können sich regenerieren. Die einrahmenden Waldflächen blei-
ben von der geplanten Nutzung unberührt und erfahren somit keine Beeinträchtigung.
Das Grundstück soll entlang der Straße Peter-Baum-Weg sowie entlang des inneren Zufahrtsberei-
ches mit Sträuchern (Streifen von 2,5m Breite) randlich bepflanzt werden. Somit ergibt sich eine ein-
fassende geschlossene Begrünung der Zeltplatzwiese. Desweitern sollen 3 Einzelbaumpflanzungen
zur Durchgrünung in der Wiese untergebracht werden.
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 11
Landschaftspflegerische Kurzaussage: Zeltplatz Waldfreibad Dünnwald, Köln Dünnwald
Stand: 04.04.2022
Tab. 4: Biotopwertermittlung, Soll-Zustand im Plangebiet
Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp- | Biotopwert Fläche Produkt BW
Code [1] m? [2] [1]x [2]
Schlagflur (Teilnutzung als Zeltplatz) AT 12 680 8.160
Gebüsche, Einzelsträucher, Strauchhecken (neu) BB1 15 163 2.445
Einzelbaumpflanzung (neu) BF31* 13 90 1.170
EA31 11 2.087 22.957
Fettwiese (Zeltplatzfläche inkl. entsiegelte Fl.)
Summe Biotopwert Soll-Zustand 2.930 34.732
* Bäume werden überständig gerechnet, Flächenansatz pro Baum: BF31 mit 30 m?
Infolge der geplanten Inanspruchnahme der Zeltplatzfläche sowie der geplanten Aufwertungsmaß-
nahmen ergibt sich im Plangebiet ein Biotopwert von 34.732 BW-Punkten.
Biotopwert Ist-Zustand 34.660 BW
Biotopwert Soll-Zustand 34.732 BW
Differenz 72 BW
Aus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Inan-
spruchnahme der Wiese in Verbindung mit den geplanten Begrünungsmaßnahmen vollständig aus-
geglichen werden kann.
6. Abschlussbetrachtung
Für die geplante Errichtung eines naturnahen Zeltplatzes am Waldfreibad in Köln-Dünnwald durch
den Verein Freies Ortskartell Dünnwald e.V. wurde das Büro Rietmann Beratende Ingenieure beauf-
tragt eine Landschaftspflegerische Kurzaussage zu erarbeiten.
Das vorgesehene Areal hat eine Größe von ca. 3.000 m? und erstreckt sich im Nordwesten auf Teilen
des Grundstückes 139 entlang des Peter-Baum-Weges. Eine bereits vorhandene schüttere Wiesenflä-
che von ca. 2.100 m? soll einer intensiven Nutzung zugeführt sowie bestehende Schlagflurflächen ca.
700 m? temporär und punktuell in Anspruch genommen werden. Die naturnäheren hinteren Berei-
che (parallel zur nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze) stellen sich als Waldflächen dar und
sollen gänzlich aus einer derartigen Nutzung herausgehalten werden. Eine Beeinträchtigung der vor-
handenen Bäume ergibt sich somit durch die geplante Nutzung nicht. Die Waldflächen sind in Teilen
aktuell von Müll, Unrat und Erdanhäufungen gestört. Diese werden im Zuge der Maßnahme entfernt,
jedoch nicht in die Eingriffsbilanzierung eingebracht.
Das vorgelegte Gutachten ist in Auftrag gegeben worden, um die Eingriffe (Nutzungsintensivierung)
im Zusammenhang mit der gültigen Natur- und Landschaftsgesetzgebung zu untersuchen. Zur Mini-
mierung und Vermeidung werden verschiedene Maßnahmen im Eingriffsbereich aufgezeigt.
Im Rahmen der Kompensation wird u.a. eine bestehende versiegelte Fläche vollständig zurückgebaut
und als Wiese neu angelegt. Des Weiteren werden 3 Laubbäume auf der Wiese sowie eine Strauch-
hecke mit 2,5m Breite an der westlichen Grundstücksgrenze zur Straße und im Zufahrtsbereich neu
gepflanzt. In Folge der geplanten Zeltplatznutzung sinkt der Wert der Biotopflächen. Der Ausgleich
(Gehölzpflanzung und Entsiegelung) findet im Plangebiet statt, wodurch das bestehende Kompensa-
tionsdefizit vollständig ausgeglichen werden kann.
Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 53639 Königswinter-Uthweiler 12
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Peter-Baum-Weg
- Siegburger Straße 243a
- Straße 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1103/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 09:55