Mandari Insight

3975/2021

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Friedrichstraße" in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 22.11.2021

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Anlage 3 Städtebauliche Konzeption

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Städtebauliche Konzeption

1544 Zeichen

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Städtebauliche Konzeption - Anlage 3

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BAUHERR ARCHITEKT 
Curt-Stenvert-Bogen 11a | 50859 Köln 
Tel.  02234 / 9670063 E-Mail   f@soltani.de 
Architekturbüro SOLTANI
Mobil  0178 6600661 
PROJEKT 
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Friedrichstrasse 38   |  51143 KÖLN
Porz 2020 ProjektgesellschaŌ mbH
Hohenzollernring 16-18 | 50672 Köln 03.03.2020 
1

Anlage 2 Erläuterung

16844 Zeichen

1 
 
 
 
A N L A G E  2  
Duch151121Sa1Sb Friedrichstraße  
 
Erläuterungen zum Planungskonzept  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: "Friedrichstraße" in Köln-Porz 
  
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Aufgrund der aktuellen Haushaltsprognose beläuft sich der Wohnungsbedarf in der wach-
senden Stadt Köln für den Zeitraum von 2015 bis 2030 auf rund zusätzliche 66.000 Woh-
nungen. Neue Wohneinheiten sollen insbesondere in Form von Mehrgeschosswohnungs-
bau entstehen und entsprechend der Leitlinien des "Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen" 
der Stadt Köln möglichst in integrierten und bereits erschlossenen Lagen.  
 
Einen wichtigen Beitrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnungen leistet die hier vor-
gesehene Planung. Die Porz 2020 Projektgesellschaft mbH beabsichtigt auf einem Grund-
stück an der Friedrichstraße in Köln-Porz den Neubau eines Wohngebäudes mit rund 100 
Wohneinheiten – davon 30 % geförderter Wohnungsbau – und einer integrierten sechs-
gruppigen Kindertagesstätte. Geplant ist ein Baukörper in Winkelform mit drei bis sechs 
Geschossen, welches mit seinen beiden Schenkeln einen ruhigen Innenhof bildet. Die Er-
schließung erfolgt von der Friedrichstraße aus. 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu 
schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 
 
 
2.  Verfahren 
 
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB auf-
gestellt werden. Die Vorhabenträgerin ist bereit und in der Lage, die Durchführung der an-
stehenden Maßnahmen vollständig zu betreiben und die Planungs- und Erschließungskos-
ten hierfür nach den Regelungen eines noch abzuschließenden Durchführungs- und Er-
schließungsvertrages zu übernehmen. Die Verfügbarkeit der Grundstücke durch die Porz 
2020 Projektgesellschaft mbH ist sichergestellt. 
 
Die Vorhabenträgerin hat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das zunächst als Grund-
lage für den weiteren Prozess dient. Noch vor Einleitungsbeschluss wurde die Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB auf Basis 
der erarbeiteten städtebaulichen Planungsvariante durchgeführt.  
 
Es handelt sich um eine Planung zur Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche inner-
halb des Stadtteils Köln-Porz und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne 
des § 13a Absatz 1 BauGB.  
Die zulässige Grundfläche entsprechend des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Gel-
tungsbereichs der Planung beträgt bei einer Plangebietsgröße von circa 5.500 m² weniger 
als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 
Nummer 1 BauGB. Darüber hinaus werden in der direkten Nachbarschaft keine weiteren Be-
bauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt.

2 
 
Mit dem vorliegenden städtebaulichen Planungskonzept wird auch keine Zulässigkeit von 
Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung 
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz 
über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterlie-
gen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten 
Schutzgüter - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzge-
biete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - nicht zu erwarten. Das Plangebiet liegt we-
der in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem Achtungsabstand einer Stör-
fallanlage. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung 
im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kommen die Verfahrenserleichterun-
gen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB zur Anwendung. Von der Umweltprüfung 
nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfas-
senden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) 
ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Ab-
wägung eingestellt. 
 
 
3.  Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz im Südosten von Köln und gehört zum Stadtbezirk 
Porz. Es umfasst die Grundstücke der Vorhabenträgerin der Gemarkung Urbach, Flur 2, 
Flurstück 510 und der Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke 139/2, 2944, 3142, 3145 und 
3147. 
 
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch ein Brückenbauwerk der Deutschen Bahn, im 
Osten durch die Bahngleise der Deutschen Bahn, im Süden durch das Grundstück einer Radiolo-
gie-Praxis und im Westen durch die Friedrichstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 
0,55 ha.  
 
Eine genaue Abgrenzung des Plangebiets ist dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu entnehmen. 
 
3.2 Bestandssituation 
 
Im Bestand ist das Plangebiet zu 100% versiegelt. Aktuell befindet sich hier ein REWE-Su-
permarkt mit integriertem Bäcker und zahlreichen Stellplätzen. Die Zufahrt zu den Stellplät-
zen erfolgt von der Friedrichstraße aus. 
 
Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Rheinische Radiologie, eine Praxis 
für Radiologie und Nuklearmedizin. Südlich davon, jenseits der Klingerstraße, schließen 
Wohngebäude an. Westlich des Plangebietes, jenseits der Friedrichstraße, befinden sich 
mit dem interkulturellen Zentrum Porz, der Kindertagesstätte mit Familienzentrum Glashüt-
tenstraße, dem Jugendzentrum Glashütte, dem Theater ImPuls und der Arbeiterwohlfahrt 
Ortsverein Porz Einrichtungen des sozialen und kulturellen Lebens. 
 
Nordwestlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Nordöstlich und östlich, jen-
seits der Bahngleise, lässt sich ebenfalls eine Wohnnutzung ("Im Porzer Feld") wiederfin-
den. Nördlich grenzt ein Brückenbauwerk der Deutschen Bahn (Fußgängerbrücke über die 
Bahngleise) an das Plangebiet an. 
 
 
3.3 Erschließung

3 
 
Der Standort ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden.  
 
 
 
Radverkehr 
Über Radwege in den umliegenden Straßen (Philipp-Reis-Straße, Klingerstraße, Bahnhof-
straße) ist das Plangebiet an das NRW-Radwegenetz (Rheinroute, Knotenpunktnetz, Velo-
route Rhein) angebunden.  
 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Der Bahnhof Porz ist in 600 m fußläufig zu erreichen. Von hier verkehrt die S-Bahn S12 
im 10-min-Takt nach Köln-Ehrenfeld und Troisdorf. Die Regionalexpresszüge (RE) nach 
Troisdorf, Siegburg/Bonn und Rommerskirchen halten hier stündlich. Die nächstgelegene 
Stadtbahnhaltestelle ist in ca. 300 m die Haltestelle Köln-Porz-Markt. Hier verkehren die 
Stadtbahnlinie U7 und die Busse der Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165 und 166. 
 
Motorisierter Individualverkehr (MIV): 
Das Plangebiet ist über die Friedrichstraße gut an die Mitte von Porz und die angrenzenden 
Porzer Ortsteile sowie nach Osten über die Kennedystraße an das Autobahnnetz (BAB A 59, 
Anschlussstelle Flughafen) angebunden. 
 
 
4.  Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist die Fläche 
des Plangebiets als "Allgemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. Die regionalplaneri-
schen Belange sind berücksichtigt. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbegebiet dargestellt. 
Aufgrund der Darstellung kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht aus dem Flä-
chennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berich-
tung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. 
 
4.3 Landschaftsplan (LP) 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.  
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet existiert der Bebauungsplan Nr. 66.VIII (4394/02) aus dem Jahre 1980, 
der hier ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet, geschlossene Bauweise, eine GFZ von 0,8 
bzw. 1,2 und ein bzw. zwei Geschosse festsetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes werden die darunterliegenden Festsetzungen des Be-
bauungsplanes Nr. 66.VIII außer Kraft gesetzt. 
 
4.5 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amts-
blatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das

4 
 
Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 in Kraft getreten. 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte 
Wohnungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanver-
fahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentli-
che Spielplätze, etc.) zu beteiligen. 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntma-
chung vom 10.05.2017 Anwendung. 
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind unter anderem 30 % der neu 
entstehenden Geschossfläche als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichen-
der Anteil an begrüntem Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner 
+ 2 m² öffentliche Spielplatzfläche), sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen.  
 
Das vorliegende Städtebauliche Konzept sieht derzeit ca. 100 Wohneinheiten vor, sodass 
entsprechend des Kooperativen Baulandmodells rund 30-35 Wohneinheiten im geförderten 
Wohnungsbau errichtet werden. 
 
Die Anwendungszustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell mit 
Datum 10.10.2020 liegt vor.  
 
 
5.  Städtebauliches Konzept 
 
5.1 Bebauungs- und Nutzungskonzept 
 
Für das Plangebiet wurde ein städtebauliches Konzept für eine Wohnbebauung mit Kinder-
tagesstätte entwickelt (siehe Anlage 3). Das Konzept sieht einen drei- bis sechsgeschossi-
gen Winkel vor, dessen Schenkel einen Innenhof bilden, der als Außenfläche für die Kita 
und als Gärten für die Bewohner dienen soll. Die geplanten Gebäude bilden durch ihre 
Randstellung auf dem Grundstück einen (lärm-) geschützten Innenbereich, der somit eine 
hohe Aufenthaltsqualität erhält.  
 
Als Art der baulichen Nutzung soll im VBP "Wohnen" festgesetzt werden. Das M aß der 
baulichen Nutzung orientiert sich dabei an den Obergrenzen des § 17 BauNV O für A llgemeine 
Wohngebiete. 
 
5.2 Erschließungskonzept 
 
Die Fahrerschließung des Plangebietes (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) soll über einen 
Anschluss an die Friedrichstraße im Westen des Plangebiets erfolgen.  
Die fußläufige Erreichbarkeit der Porzer Mitte und der nächsten ÖPNV- Haltestellen ist über 
einen vorhandenen Gehweg gegeben. Die Wohnanlage verfügt über eine ausreichende 
Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen. 
 
Durch die zentrale Lage mit direkter Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz und durch 
die Nähe zum Bahnhof Porz ermöglicht der Standort eine verstärkte Nutzung des Umwelt-
verbunds. Die Herstellung von attraktiven Radabstellanlagen wird im Rahmen der Kölner 
Stellplatzsatzung in der weiteren Planung berücksichtigt.

5 
 
6.  Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Es zeichnen sich für folgende Umweltbelange eine Betroffenheit ab: Artenschutz, Energie-
effizienz, Immissionsschutz (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt, Erschütterun-
gen). 
 
6.1 Artenschutz 
 
Das Plangebiet ist im Bestand bereits großflächig bebaut. Es ist eine Artenschutzprüfung 
(ASP) Stufe 1 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ASP 1 ist zu entschei-
den, ob in einer ASP 2 planungsrelevante Arten zu untersuchen sind.  
 
6.2 Natur und Landschaft 
 
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades sind keine Auswirkungen der Planung auf Na-
tur und Landschaft erkennbar. Durch die Umsetzung der Planung kommt es zu einer Ver-
besserung der kleinklimatischen Situation. Die Begrünungsmaßnahmen werden im weite-
ren Verfahren festgelegt. Angestrebt ist die Anlage von Gründächern auf den viergeschos-
sigen Gebäuderiegeln. Die begrünten Dächer dienen sowohl der Gestaltung als auch der 
Rückhaltung von Niederschlagswasser im Starkregenfall und der Verbesserung des Mikro-
klimas. Zusätzlich sind Freiflächenbereiche im Innenhof mit zehn Baumstandorten auf der 
Tiefgarage geplant, sowie zehn weitere Baumpflanzungen mit Bodenanschluss im nördli-
chen und östlichen Randbereich des Grundstücks.  
 
Angrenzend zum Plangebiet befinden sich rudimentäre Grünstrukturen und Baumpflan-
zungen, welche ggf. im weiteren Verfahrensverlauf näher betrachtet werden müssen. 
 
6.3 Klima / Energie 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um 
dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu die-
nen. Ggf. ist ein Energiekonzept zu erstellen, das die Energiebilanz des Vorhabens und 
mögliche alternative Energieversorgungen aufzeigt und bewertet. 
 
6.4 Immissionsschutz 
 
Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Friedrichstraße im Westen, der 
Anlagen der Deutschen Bahn im Osten und im Einwirkungsbereich des Flughafens Köln-
Bonn.  
 
Im Rahmen dieses Vorhabens wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet, die 
auf das Untersuchungsgebiet einwirkenden Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Stra-
ßen-, Schienenverkehr sowie aus dem Gewerbe berechnet hat.  
 
Die Ergebnisse zeigen, dass die höchstbelasteten Fassaden im Plangebiet im nordöstli-
chen Bereich längs der DB-Trasse liegen und dort maximale Beurteilungspegel aus dem 
Schienenverkehr von tags/nachts 79 dB(A) zu erwarten sind. Es ist daher notwendig, zu-
mindest an den Fassaden mit Beurteilungspegeln tags von größer 75 dB(A) oder Beurtei-
lungspegeln nachts von größer 65 dB(A) keine öffenbaren Aufenthaltsraumfenster anzu-
ordnen oder alternativ auf Prallscheiben vor den Aufenthaltsraumfenstern zurückzugreifen. 
Darüber hinaus ist zum Schutz vor Schienenverkehrslärm entlang der östlichen Grund-
stücksgrenze eine Lärmschutzwand geplant. 
 
Im gesamten Plangebiet müssen bei allen Räumen mit Schlaffunktion (Schlaf- und Kinder-
zimmer) die Fenster aus Gründen des Schutzes vor Außenlärm nachts geschlossen blei-
ben. Hier ist somit keine Lüftung über Fenster in Kippstellung möglich. Die notwendige

6 
 
Lüftung ist dann dort über ein geeignetes Lüftungskonzept bei geschlossenen Schlafraum-
fenstern sicherzustellen.  
 
Ggf. ist im weiteren Verfahren ein Erschütterungsgutachten zu erarbeiten, das die Einwir-
kungen durch die Anlagen und den Betrieb der Deutschen Bahn auf das Plangebiet unter-
sucht.  
6.5 Wasser 
 
Im weiteren Verfahren werden notwendige Maßnahmen zur Risikovorsorge bei Starkrege-
nereignissen geprüft.  
 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes "Westhoven" IIIB. Ent-
sprechende Einschränkungen und Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung West-
hoven sind zu beachten.  
 
6.6 Altlasten 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Altstandortes Nr. 70614 (Altlastenkataster der 
Stadt Köln). Im weiteren Verfahren erfolgt die Klärung ob und in welcher Form weitere Un-
tersuchungen erforderlich sind.  
 
6.7 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur 
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom ist über 
die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. 
 
Dem Bedarf an Kindertageseinrichtungen in Köln-Porz trägt das Vorhaben durch die In-
tegration einer Kinderbetreuungseinrichtung, die über den ursächlichen Bedarf im Plange-
biet hinausgeht, im Neubau Rechnung. Damit kann die provisorische Kita Glashütten-
straße nach Fertigstellung der Kita im Plangebiet aufgegeben werden. 
 
Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation in der Pri-
marstufe ist bekannt. Die erwartete Platzsituation in der Sekundarstufe I stellt sich derzeit 
noch unproblematisch dar. 
 
Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa 
sechs zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich aus. 
Daher wird als Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes Friedrichstraße 
der Bebauungsplan Dorotheenstraße mit der Schaffung von Planungsrecht für eine zwei-
zügige Grundschule aufgestellt. Der Bebauungsplan Friedrichstraße kann daher erst einen 
Satzungsbeschluss erhalten, wenn der Bebauungsplan Dorotheenstraße rechtskräftig ist.

7 
 
 
7.  Städtebauliche Kenndaten 
 
 Städtebauliches Konzept 
Größe des Plangebiets in ha 0,55 
BGF oberirdisch gesamt in m² 9.440 
− BGF  oberirdisch Wohnen 8.180 
− BGF  oberirdisch Kita  (6-gruppig) 1.260 
BGF unterirdisch gesamt in m² 3.497 
Anzahl der geplanten WE 100 
davon öffentlich gefördert 30-35 
Frei- und Grünfläche in m² 1.714 
davon privat (Außenanlage Wohnungen) 1.020 
davon privat (Kita-Außengelände) 694 
 
 
 
Verkehrsfläche in m² - 
davon öffentlich - 
davon privat -

Beschlussvorlage Ausschuss

7513 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Duch Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3975/2021 
Freigabedatum 
 22.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: "Friedrichstraße" in Köln-Porz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen-
dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Westen durch die Friedrichstraße, im Norden 
durch ein Brückenbauwerk der Deutschen Bahn, im Osten durch die Bahngleise der Deutschen Bahn 
und im Süden durch das Grundstück einer Radiologie-Praxis (Gemarkung Urbach, Flur 2, Flurstück 
510 und der Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke 139/2, 2944, 3142, 3145 und 3147) — Arbeitstitel 
"Friedrichstraße" in Köln-Porz — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau un-
ter Anwendung des kooperativen Baulandmodells und eine sechsgruppige Kindertagesstätte festzu-
setzen. 
 
Alternative: 
Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplans, Beibehaltung des bisherigen Planungsrechts 
"eingeschränktes Gewerbegebiet" 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Porz 2020 Projektgesellschaft mbH hat am 01.10.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Bebau-
ungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB für das Grundstück des aktuellen REWE-Supermarktes an 
der Friedrichstraße 38 gestellt. Die Verfügbarkeit der Grundstücke durch die Porz 2020 Projektgesell-
schaft mbH ist sichergestellt. 
 
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch ein Brückenbauwerk der Deutschen Bahn, im Osten 
durch die Bahngleise der Deutschen Bahn, im Süden durch das Grundstück einer Radiologie-Praxis 
und im Westen durch die Friedrichstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 0,55 ha (vgl. An-
lage 1).  
 
Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das derzeit zu 100% versiegelte Grundstück zu einem städtischen 
Wohnquartier zu entwickeln. Neben Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geförder-
ten Segment sollen zum derzeitigen Planungsstand eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung reali-
siert werden. Hierzu soll das bestehende Gebäude zurückgebaut und das Gelände neu erschlossen 
werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist der überwiegende Teil des Plangebiets als Gewer-
begebiet dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von 
den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Da die geplanten Nutzungen, die im bestehenden 
Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen fortführen, ist die geordnete städtebauliche Entwicklung 
durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungs-
plan im Wege der Berichtigung angepasst. 
Da auch der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet festsetzt, ist 
für die Realisierung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebau-
ungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt 
werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor (vgl. Anlage 2), Bestandteil des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die relevanten Umweltbelange werden 
im weiteren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt.  
 
Die Vorhabenträgerin hat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das zunächst als Grundlage diente 
(Anlage 3). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 
1 BauGB ist auf Basis der erarbeiteten städtebaulichen Planungsvariante im Zeitraum 21.10.2020 bis 
zum 03.12.2020 durchgeführt worden.  
Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein Qualifizie-
rungsverfahren unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Porz 
in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifi-
zierungsverfahren ein.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB soll auf Grundlage des 
städtebaulichen Konzept in Form eines Aushangs erfolgen. Die Ergebnisse sollen ebenfalls in die

3 
Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfahrens einfließen. 
 
Dem Bedarf an Kindertageseinrichtungen in Köln-Porz trägt das Vorhaben durch die Integration einer 
Kinderbetreuungseinrichtung, die über den ursächlichen Bedarf im Plangebiet hinausgeht, im Neubau 
Rechnung.  
 
Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation in der Primarstufe ist 
bekannt. Die erwartete Platzsituation in der Sekundarstufe I stellt sich derzeit noch unproblematisch 
dar. 
 
Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa sechs zusätz-
lichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich aus. Daher wird als Vorausset-
zung für die Umsetzung des Bebauungsplanes "Friedrichstraße" der Bebauungsplan "Dorotheenstra-
ße" mit der Schaffung von Planungsrecht für eine zwei-zügige Grundschule aufgestellt. Der Bebau-
ungsplan "Friedrichstraße" kann daher erst einen Satzungsbeschluss erhalten, wenn der Bebauungs-
plan "Dorotheenstraße" rechtskräftig ist. 
 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen 
Baulandmodell mit Datum 10.10.2020 liegt vor. 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet 
werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 
7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 
 
Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen 
ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: 
- Artenschutz 
- Natur- und Landschaft  
- Boden (Altlasten) 
- Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) 
- Verkehr 
- Klima 
 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
Das Plangebiet ist derzeit zu 100 % versiegelt. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können 
nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt werden. Hoch 
verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der heute gel-
tenden Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegeta-
tionsflächen geringe Emissionen erwarten lassen. 
 
Im weiteren Verfahren werden zusätzliche Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung 
entwickelt und dargestellt (Energiekonzept). 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

Anlage 1 Geltungsbereich

350 Zeichen

32363
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Friedrichstraßein Köln - Porz
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (2)

09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Friedrichstraße 38
  • Dorotheenstraße
  • Klingerstraße
  • Philipp-Reis-Straße
  • Curt-Stenvert-Bogen 11a
  • Hohenzollernring 16
  • Im Porzer Feld
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3975/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.11.2021
Erstellt
11.11.2021 10:42