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V/0266/2021

Dorffeldstraße - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung

Vorlagen 29.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 6.5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 Lageplan

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Beschlussvorlage

2515 Zeichen

V/0266/2021 
V/0266/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Dorffeldstraße - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung 
 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung und der Aufstellung eines Freiburger Kegels auf der Dorffeldstraße in Höhe Haus 
Nr. 42 wird auf Grundlage des Lageplans vom Februar 2021 zugestimmt (Anlage 1). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Abmarkierung und Aufstellung 
des Kegels Kosten in Höhe von ca. 1.600 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
 
 
 Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2021 1.600 
Ergebnis 1.600  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g 
Produktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
08.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0266/2021 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Anwohner der Dorffeldstraße haben die Verwaltung auf die zu hohe Geschwindigkeit in der o.g. 
Straße aufmerksam gemacht.  
 
Im Zeitraum vom 26.01.2021 – 02.02.2021 wurden mit Hilfe radargestützter Verkehrserfas-
sungsgeräte Messungen auf der Dorffeldstraße in Höhe von Hausnummer 42 mit dem Resultat 
durchgeführt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von vielen der Kraftfahr-
zeugfahrer/-innen nicht eingehalten wird. Danach fuhren 85% aller gemessenen Fahrzeuge mit 
einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h.  
 
Auf Grund der zu hohen Geschwindigkeit soll eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung 
realisiert werden. 
 
Planung 
 
Im Bereich der Dorffeldstraße zwischen Paul-Gerhardt-Straße und Nottulner Landweg befinden 
sich an zwei Stellen abmarkierte Parkstreifen auf der linken Fahrbahnseite. Durch einen zusätz-
lichen Freiburger Kegel auf der rechten Seite kann, durch den entstehenden Versatz, eine Ge-
schwindigkeitsreduzierung erreicht werden. 
 
Kosten 
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. Finanzmittel stehen 
unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage A

1681 Zeichen

Anlage A zur V/0266/2021 
Kurzüberblick 
Anwohner der Dorffeldstraße haben die Verwaltung auf die zu hohe Geschwindigkeit in der ge-
nannten Straße aufmerksam gemacht.  
Daraufhin wurde vom Ordnungsamt eine Seitenradarmessung (SR4-Messung) durchgeführt. Auf 
Grund der festgestellten zu hohen Geschwindigkeit wird in Höhe Haus Nr. 42 ein Freiburger Ke-
gel aufgestellt und abmarkiert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2021 umgesetzt werden.  
Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen 
Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 1 Lageplan

299 Zeichen

I
3
44
42
41
993
1276
1394
1486
1381
S
3.90
30 1.20
geplanter
Freiburger Kegel
2,80
Dorffeldstraße
Maßstab
Bearbeitet
Gezeichnet
Blatt  Nr.
Datum
1 (1)
Name
Plotdatum 22.02.2021
1 : 250
Feb. 2021 Blankemeyer
Dorffeldstraße
geplanter Freiburger Kegel
Feb. 2021 Winter
Anlage 1 zur Vorlage V/0266/2021

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dorffeldstraße
  • Paul-Gerhardt-Straße
  • Nottulner Landweg

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Details

Aktenzeichen
V/0266/2021
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2021
Erstellt
26.03.2021 08:59