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4016/2023

Ordnungsbehördliche Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.01.2024

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Anlage 6 Antrag Braunsfeld

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 Antrag Neuehrenfeld

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Anlage 5 Antrag Sülz-Klettenberg

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Anlage 4 Anträge Lindenthal

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Anlage 3 Antrag Deutz

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Anlage 8 Anträge Porz

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Anlage 12 Stellungnahme ver.di und DGB

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Anlage 10 Antrag Rath Heumar

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Anlage 11 Antrag Dellbrück

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Anlage 9 Stadtentwicklungskonzept Porz

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Anlage 1 Rechtsverordnung für die Jahre 2024 - 2026

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Anlage 2 Antrag Severinsviertel

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Anlage 6 Antrag Braunsfeld

24879 Zeichen

Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) 
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und 
Feiertagen 
 
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. 
 
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: 
 
§ 6 (Fn 3) 
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage 
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen 
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. 
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,  
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. 
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur 
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß 
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. 
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen 
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. 
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe 
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. 
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe 
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht 
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, 
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und 
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr 
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes 
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, 
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. 
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 
2. Ostersonntag, 
3. Pfingstsonntag, 
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. 
 
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: 
 
• an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen 
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr 
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte 
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) 
• innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges 
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben 
werden 
• der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige 
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung 
begründen und im öffentlichen Interesse liegen

Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn 
 sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen 
Veranstaltungen stattfindet 
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären 
Einzelhandelsangebotes  
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 
 der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren 
 der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen  
dient. 
 
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den 
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und 
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von 
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. 
 
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes 
NRW zum Download bereit. 
 
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes 
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18
 und drei Beschlüsse 
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter 
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. 
 
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten 
u.a. geschaffenen  Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer 
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. 
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich 
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die 
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für 
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige 
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. 
 
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender 
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu 
erleichtern:

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Braunsfeld 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung:  
Braunsfelder Martinsmeile am 10.11.24, 
09.11.25 und 08.11.26 
 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass 
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen 
und zeitlichen Zusammenhang mit der 
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung 
findet in den Straßenzügen statt, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der 
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag 
bei).  
Wir beantragen den verkaufsoffenen Sonntag 
für die Jahre 2024, 2025 und 2026 jeweils am 
Sonntag vor St. Martin (10.11.24; 09.11.25 und 
08.11.26). 
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 
16) sind der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren. 
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung:  
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine 
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der 
Nachbarschaftshilfe, und der 
Zusammenführung der unterschiedlichen 
Generationen im Veedel  steht. Aufgrund der 
zahlreichen Neubauprojekte mit 
entsprechendem Zuzug von jungen Familien 
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“ 
einander näher zu bringen. 
Zum Auftakt der inzwischen 12. Martinsmeile 
planen wir ein Konzert mit dem Chor der 
evangelischen Clarenbachgemeinde. 
Anschließend wird, wie jedes Jahr,ein St.

Martin auf Braunsfelds Straßen unterwegs sein 
und Geschenke  und Weckmänner an Kinder 
und Erwachsene verteilen. Begleitet wird er 
von einer kleinen Blaskapelle der 
ortsansässigen Musikschule. (Alternativ spielt 
ein Leierkaste- Spieler Musik im Bereich der 
geöffneten Geschäfte) Verschiedene Aktionen 
werden seinen Auftritt flankieren.  
So werden besonders die Kinder an 
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche 
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören 
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das 
Designen und Backen des individuellen 
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester 
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden 
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das 
Talent unserer jungen Besucher. Hierzu verteilt 
die IG im Vorfeld Bastelmaterialien an die 
Kitas im Veedel. Um den St.- Martins-Aspekt 
noch stärker zu betonen, werden an 
verschiedenen Stationen entlang der Aachener 
Straße Fragen zum Leben und Wirken des 
Heiligen gestellt. Für jede richtige Antwort gibt 
es einen Stempel und für das volle Heft eine 
kleine Belohnung. 
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen 
Kindergärten und Schulen als Familien- 
Veranstaltung auf großes Interesse. 
Für den „Brückenschlag“ werden in allen 
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und 
Altenheimen Einladungen verteilt und über 
einen Service der ehrenamtlichen Helfer 
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur 
Teilnahme angeboten. 
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, 
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der 
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und 
dem Seniorennetzwerk Braunsfeld gemeinsam 
mit dem Generationennetzwerk ZeitGeist e.V. 
an ihren Stehtischen vor den Geschäften 
Menschen aus dem Veedel für die 
ehrenamtliche Mitarbeit werben, Ihre 
Aktivitäten vorstellen und gleichzeitig Spenden 
sammeln. Der Information über die Arbeit der 
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine 
entscheidende Bedeutung zu.  
Die Spendenaktion wird durch die 
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das 
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch 
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und 
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe 
unterstützt.  
 
Im Ergebnis der dargestellten 
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, 
dass die Martinsmeile prägenden Charakter

hat und nicht die Ladenöffnung im 
Vordergrund steht.  
Die Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Zum Zuschnitt der Veranstaltung: 
Die Ladenöffnung wird beantragt für den 
Bereich Aachener Str. zwischen 
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. 
stadteinwärts; 
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener 
Straße und Maarweg. Streckensumme beträgt 
stadteinwärts ca. 600m, stadtauswärts ca. 500 m 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 eine Veranstaltung, welche zum 12. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
      ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an 
beiden Tagen zusammen ca. 16000 
Besucher. Für die Martinsmeile 
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund 
ca. 2500 Besucher. 
 
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
und Mortag basierend errechnen sich ca. 
1200 Besucher u.Besucherinnen 
 
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube 
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr. 
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm. 
 
 
ca.1200 qm 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download
 bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit

nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist. 
 
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld 
unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. 
 
Die Auswirkungen der Corona- Krise auf 
die ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener 
Straße, sowie auf dem Clarenbachplatz 
zeigen sich jetzt ausgeprägter. Etliche 
zusätzliche Ladenleerstände sind zu 
verzeichnen.  
Auf dem neu entstandenen Clarenbach- 
Platz haben im Oktober 2021 eröffnete 
Geschäfte fast alle wieder geschlossen, 
bzw. wurden durch frequenzarme 
Branchen (Matratzen- Geschäft) und 
Dienstleister (Yoga- Studio) ersetzt. 
Mehrere Ladenlokale werden als Büros 
vermietet, was ebenfalls der Attraktivität 
schadet. 
 
Nach Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein 
Rückgang der Einzelhandelsflächen 
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).

Ein weiterer Indikator, der die 
Gefährdungssituation für den 
Einzelhandelsstandort belegt, ist die 
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich 
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld 
belegen.  
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang 
der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde 
sank von 745 (2015) auf 497 (2016). 
 
 
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des 
Einzelhandelsangebotes, da in den 
letzten Jahren große Verluste diverser 
Branchen zu verzeichnen sind.  
Hierzu gehören: Bekleidung, 
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, 
Haushaltswaren, Spielwaren, 
Handarbeitswaren, diverse 
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). 
 
Dieser Befund deckt sich mit den 
Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld 
zu einem Rückgang an 
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist  
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).  
 
Des Weiteren zeichnet sich eine 
Konzentration von Branchen ab. So verfügt 
Braunsfeld im Bereich der beantragten 
Ladenöffnung derzeit über 9 ! Friseure, 4 
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 
Schmuckgeschäfte. Hinzu  kommen 
mehrere Nagel- Studios und 4 Yoga- 
Studios! 
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe 
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in 
einem Ladenlokal). 
 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot 
zusätzlich Müngersdorf und anteilig 
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im 
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante 
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem

ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht 
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier  
durch die Fa. Pandion ausschließlich 
Wohnungen erstellt worden. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl 
von älteren und weniger mobilen 
Menschen (mehrere 
Altenheime/Clarenbachstift) für die die 
wohnortnahe Versorgung essenziell ist.  
Der Zuzug junger Familien ergibt sich 
durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Strasse (Park Linnee), den Baesweiler Hof 
und den zuletzt entstandenen 
Wohnkomplex am Clarenbachplatz. 
Die Martinmeile ist vor allem auch eine 
Aktivität, die mehrere Generationen 
zusammenführen soll.  Hierbei sind sowohl 
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch 
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der 
Martinsmeile handelt es sich um eine 
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld 
sondern auch für die umgebenden Veedel. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen erheblichen 
Rückgang der Besucherzahl von 
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl 
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl 
hat sich durch den Verlust des 
Wochenmarktes und der großen Postfiliale 
an zentraler Stelle sowie die Schließung 
der Kaisers-Filiale (alles in 2017)  noch 
verstärkt. Die angekündigte Schließung 
weiterer Geschäfte wird die Situation noch 
weiter verschärfen. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt 
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet 
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz 
steigender Einwohnerzahlen 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017).  
Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt. 
CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 
2021 gesunken. 
 
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums 
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat 
die Abwanderung von Kaufkraft in den 
letzten Jahren verstärkt.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
 
Durch ein Konzept, bestehend aus 
verkaufsoffenen Sonntagen,Tag des 
Veedels, Straßenfesten und weiteren 
Aktionen möchte die IG Braunsfeld die 
Attraktivität des Braunsfelder Veedels 
stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die 
angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen.

Beschlussvorlage Rat

44625 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 4016/2023 
Freigabedatum 
04.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset-
zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige-
fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-
tagen für die Jahre 2024-2026. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 haben neun Interessengemeinschaften 13 Anträge für das 
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht.  
 
In diese mehrjährige Verordnung wurden Anträge aufgenommen, die final und hinreichend be-
stimmt die Tage für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für die nächsten drei 
Jahre (2024-2026) festlegen und benennen konnten. Der Beschluss für mehrere Jahre erfolgt 
insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau, sowie 
der Entlastung der politischen Gremien und des Rates sowie der besseren Planbarkeit für alle 
betroffenen Akteure (Antragstellende, Stadtgesellschaft, sonstige Beteiligte und Betroffene). 
Gründe für einen zwingenden jährlichen Beschluss liegen bei den nachfolgenden Anträgen 
nicht vor und können seitens der Verwaltung nicht festgestellt werden. 
Für die Anträge, die sich ausschließlich auf das Jahr 2024 beziehen, wird auf die separate Be-
schlussvorlage 4014/2023 verwiesen.   
 
Genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen wie nachfolgend 
beschrieben vor. 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 15.09.2024, 21.09.2025, 20.09.2026, Dä 
Längste Desch vun Kölle 
 
Der „Längste Desch“ ist Kölns traditionellstes Straßenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer 
am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Beim Längsten 
Desch werden mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände 
teilnehmen. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirch-
platz, welche an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. 
 
Die Interessengemeinschaft bezieht sich auf die Sachgründe des § 6 Abs. 1. Satz 2. Nr. 1 - 4 
LÖG NRW und trägt nachfolgendes vor: „Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter 
Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Das möchten wir mit nachfol-
genden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersuchung der Michael Bauer 
Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsbera-
tung GmbH, München im Zeitraum 2019 - 2021 basierend auf Daten des Statistischen Bun-
desamts haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Severins-
viertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen 
Straßenfestes „Der Längste Desch vun Kölle“ sehen wir als probates Instrument, den Einzel-
handel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 LÖG zu stärken.  
Die Besucher*innen haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des 
lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. Von früheren verkaufsoffenen Sonntagen wissen 
wir, dass das Severinsviertel und seine Einzelhändler*innen von einem verkaufsoffenen Sonn-
tag profitieren werden. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versor-
gungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe 
Versorgung der Bewohner*innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und

3 
anderen Gütern des täglichen Bedarfs.  
 
Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, 
dass sich die Anzahl der Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer 
deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen 
Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt.“ 
 
Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ zieht an dem Tag ca. 100.000 Besucher*in-
nen und mehr in das Severinsviertel. Die Besucher*innenzahl, welche lediglich aufgrund der 
Verkaufsstellenöffnung zu erwarten ist, beträgt ca. 5.500. Hinzu kommt, dass sich 60% der 
Einzelhändler*innen im Severinsviertel an dem verkaufsoffenen Sonntag beteiligen werden. 
Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht.  
 
Die Verkaufsstellenöffnung an dem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent-
scheidende Element, dass Besucher*innen das Severinsviertel aufsuchen. Sie stellt einen rei-
nen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
2. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 04.08.2024, 03.08.2025, 02.08.2026, Familien- 
und Stadtteilfest 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass die Veranstaltung eine 
über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es handelt 
sich um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 50.000 Besu-
cher*innen anzieht. Die Besucher*innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung hinrei-
chend belegt, vgl. etwa https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-feiert-alles-zum-
familien--und-stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-fei-
ert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vorhandene Bildma-
terial (https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivität des Straßen- 
und Familienfestes.  
 
Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in ein-
deutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend statt-
findet. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffenen 
Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig erachtet.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
Stadtbezirk 3: 
 
3. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 26.05.2024, 15.06.2025 und 14.06.2026, Lindentha-
ler Familien- und Veedelsfest 
 
Das Lindenthaler Familien- und Veedelsfest, welches zuvor als „Lindenthaler Frühlingsfest“ 
stattgefunden hat, findet zum vierten Mal statt. 
 
In den nächsten drei Jahren soll das Fest jeweils von freitags bis sonntags stattfinden. Der 
Karl-Schwering-Platz verwandelt sich in ein wundervolles Veedels-Gourmetfamilienfest mit 
Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird 
wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein.  
 
Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfests eine Zählung der Passant*innen 
durchgeführt, welche eine Anzahl der Passant*innen ergeben hat, die mindestens doppelt so 
groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*innen an einem Werktag (Details: s. „Quel-
lenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA).

4 
Es wurden 8.500 Festbesucher*innen ermittelt, die einer ebenfalls durch die Messung der An-
zahl der Passant*innen ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*innen gegenüberstehen. 
Seit dem Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ausgedehnt und die gesamte Dürener Straße 
zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße wird als Veranstaltungsfläche bespielt.  
Durch die deutliche Ausweitung der Veranstaltungsfläche und den neuen Aktionen und Attrak-
tionen ergibt sich aufgrund neuer Berechnungen eine Zahl von ca. 24.000 Besucher*innen an 
dem Sonntag. Somit ist die Zahl der Besucher*innen sechs Mal so groß, wie an einem ver-
gleichbaren Einkaufstag.  
Auf der gesamten Fläche veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhänd-
ler*innen, Gastronom*innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Fami-
lienrallye für Kinder und Erwachsene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der 
Dürener Str., draußen vor den Geschäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, ver-
schiedene Quizfragen und Aufgaben, in unterschiedlicher Schwierigkeitskategorie für Kleine 
und Größere, gestellt. An dem Infostand des RLG e.V. (Eingang des Kreativ- & Spieleland) 
und in allen Geschäften, erhalten alle Teilnehmer*innen der kostenlosen Rallye, eine Stempel-
karte.  
Mit der Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Pro drei er-
reichte Stempel erhält jeder Teilnehmende ein Los für die Tombola. Jedes Los gewinnt und 
die Gewinne werden von verschiedenen Institutionen, Geschäften und Vereinen gestellt. Im 
Jahr 2023 wurden über 2.500 Stempelkarten ausgelöst. Der Andrang war überwältigend. 
 
Als besonderes Highlight wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz 
bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen.  
Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und 
spielerisch alle Aktionen kennen lernen. Nachfolgende Attraktionen werden angeboten. Die 
Auflistung ist nicht abschließend und ein beispielhafter Auszug. Die Rheinenergie beteiligt sich 
mit einer Blumenpflanz- und Bastelaktion und einem Forscherlabor, die Sparkasse Köln Bonn 
mit dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner Haie mit Torwandschießen, die Zürich Versiche-
rung mit einer Kindereisenbahn, der Sportclub DragonGym mit Selbstverteidigung zum Aus-
probieren (3-99 Jahren) und einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit Kinderschminken und 
Cheerleading zum Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball und Popcorn, Oh Honey mit ei-
ner Bienenaktion und Glücksrad, die AWB mit einer Mülllaktion, Borussia Hohenlind mit Fuß-
ball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Stapelsteinen für Erwachsene und Kinder.  
 
Zudem wird es eine Tombola und über fünf große Hüpfburg-Aktionen geben. Eine Dixie Band 
sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche entlang der Dürener Str. als Walking Act für eine 
schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang 
der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten und so für eine fröhliche Stimmung sorgen. 
Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kindereisenbahn über die Straße von der Classen-
Kappelmann-Str. bis zur Dürener Str. bzw. bis zum Dürener Gürtel. 
 
Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit 
seinen Festen ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonnta-
gen Besucher*innen in das Quartier lockt. Das Fest hat vorher als „Lindenthaler Frühlingsfest“ 
stattgefunden und schon in der Konstellation eine Vielzahl an Besucher*innen angelockt, die 
die Zahl der Verkaufsstellenbesucher*innen deutlich übersteigt.  
 
Da die Öffnung der Verkaufsstellen im Vergleich zu der Veranstaltung eine untergeordnete 
Rolle darstellt, ist der Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 
 
4. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 25.08.2024, 31.08.2025 und 30.08.2026, Lindentha-
ler Sommerfest 
 
Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ reiht sich in die traditionellen Stadtteilfeste ein, 
wie es z. B die Stadtteilfeste in Deutz oder in Dellbrück darstellen. Es handelt sich um Stadt-
teilfeste, die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Stadtteilfeste die in 
der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbezug (öffentliches Interesse im 
Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LÖG NRW) für die Genehmigung eines verkaufsoffenen 
Sonntags gesetzt haben. Die Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institu-
tionen DGB, ver.di und den Kirchen toleriert und in der Folge nach Genehmigung durch den

5 
Rat der Stadt Köln nicht beklagt worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des not-
wendigen öffentlichen Interesses an. Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals 
„Lindenthaler Flair“) findet auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal statt und hat in der Ver-
gangenheit bereits über 33 Mal stattgefunden. Am Samstag und am Sonntag von 11:00 bis 
22:00 Uhr verwandelt sich die Straße auf einer Länge von rund 1,2 Kilometer in eines der be-
liebtesten Kölner Straßenfeste und lockt ca. 200.000 Besucher*innen pro Tag an. Es ist als 
überregionale Veranstaltung bekannt und erfolgreich. Insgesamt laden über 120 Verkaufs-
stände lokaler und überregionaler Händler*innen zum Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus 
dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Gastronom*innen kümmern sich um das 
leibliche Wohl und an den Getränkeständen treffen sich Nachbar*innen und Freunde zum Ge-
spräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz 
dargeboten.  
 
Das Stadtteilfest zieht an dem Tag 200.000 Besucher*innen und mehr in das Quartier. Besu-
cher*innen, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Köl-
ner Lebensgefühl in das Quartier kommen. Das traditionelle Straßenfest Lindenthaler Som-
merfest (ehemalig Lindenthaler Flair) findet nun bereits seit 1988 statt. 
 
Die Verkaufsstellenöffnung an dem Tag ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entschei-
dende Element, dass Besucher*innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex 
dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
5. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery, 13.10.2024, 12.10.2025 und 
11.10.2026 
 
Der RLG e.V. veranstaltet in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils von freitags an bis da-
rauf die Woche Samstag die Street Gallery in Lindenthal. Über 50 Geschäfte entlang der Dü-
rener Straße werden zu kleinen Galerien und Museen.  
 
Zu den jeweiligen Eröffnungswochenenden wird auf dem Karl-Schwering-Platz ein Veedels-
Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderkarussell prä-
sentiert.  
 
Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle 
Menschen aus dem Veedel sein. Im Frühling 2023 wurde bei einem vergleichbaren Fest eine 
Zählung der Passant*innen durch die CIMA am Sonntag durchgeführt, welche ein Besu-
cher*innenpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Ein-
kaufsbesucher*innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie 
die separate Auswertung der CIMA). Die Zählung wird auch für das Herbstfest, auf dem Karl-
Schwering-Platz herangezogen, da die Veranstaltung die gleiche Größe wie das Frühlingsfest 
hat und somit ein ähnlich hoher Wert zu erwarten ist.  
 
Seit dem Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ausgedehnt und die gesamte Dürener Straße 
zwischen Falkenburg- und Universitätsstraße und Teile des Lindenthalgürtels werden als Ver-
anstaltungsfläche bespielt. Durch die deutliche Ausweitung der Veranstaltungsfläche und den 
neuen Aktionen und Attraktionen, ergibt sich aufgrund neuer Berechnungen, eine Zahl von ca. 
24.000 Besucher*innen an einem Sonntag. Die Zahl der Besucher*innen ist somit sechs Mal 
so groß, wie an einem vergleichbaren „normalen“ Einkaufstag. 
 
Auf der gesamten Fläche veranstaltet der RLG e. V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhänd-
ler*innen, Gastronom*innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Kunst- 
& Herbstrallye für Kinder und Erwachsene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen ent-
lang der Dürener Str. verschiedene Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in unterschiedliche 
Schwierigkeitsgerade aufgeteilt sind. 
An dem Infostand des RLG e. V. (Eingang des Kreativ- & Spieleland) und in allen Geschäften 
erhalten alle Teilnehmer*innen eine kostenlose Quizkarte. Bei einer noch zu bestimmenden

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Anzahl richtig beantworteter Fragen erhält jede und jeder Teilnehmende ein LOS für die Tom-
bola. Im Jahr 2023 wurden bei dem Familien- und Veedelsfest im Frühjahr, über 2.500 Quiz- 
bzw. Stempelkarten eingelöst. Bei der Street Gallery und dem Herbstfest wird von einem ähn-
lichen Erfolg ausgegangen. Zudem wird es wieder an den Sonntagen eine große Vernissage 
mit den über 50 teilnehmenden Geschäften geben, inklusive Kunstspaziergang. Das Kreativ- 
& Spieleland wird um das Lindenthaler Künstlerviertel erweitert.  
Hier werden am Sonntag kreative Menschen auftreten und Tanz, Lesung, Poesie, Musik oder 
Handwerk vorführen und präsentieren. In den Geschäften ist Kunst zu sehen, auf der Straße 
wird Kunst umgesetzt. Als besonderes Highlight wird der RLG e. V. einen Teil der Dürener Str. 
(Karl-Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und 
Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen At-
traktionen austoben und spielerisch alle Aktionen kennenlernen. Als Attraktionen sind z. B. die 
Rheinenergie mit einer Blumenpflanz- und Bastelaktion oder Forscherlabor beteiligt, die Spar-
kasse Köln Bonn mit dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner Haie mit Torwandschießen, die 
Zürich Versicherung mit einer Kindereisenbahn, der Sportclub DragonGym mit Selbstverteidi-
gung zum Ausprobieren (3-99 Jahren) und einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit Kinder-
schminken und Cheerleading zum Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball und Popcorn, 
Oh Honey mit einer Bienenaktion und Glücksrad, die AWB mit einer Müllaktion, Borussia Ho-
henlind mit Fußball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Stapelsteinen für Erwachsene und 
Kindern. Zudem wird es die Tombola und über fünf große Hüpfburg-Aktionen geben. 
 
Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche entlang der Dürener Str. als Wal-
king Act für eine schöne musikalische Unterhaltung. 
 
Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß un-
terhalten und so für eine fröhliche Stimmung sorgen. Zudem fährt den ganzen Sonntag eine 
Kindereisenbahn über die Straße von der Classen-Kappelmann-Str. bis zum Dürener-Str-
/Gürtel. 
 
Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit 
ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
6. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 01.09.2024; 07.09.2025, 06.09.2026 Carrée-
Fest 
 
Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt für den ersten Septembersonntag für 
die nächsten Jahre ab dem Jahr 2024 den verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Carrée-
Festes (Straßenfest). Das Carrée-Fest ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und 
attraktive Veranstaltung. 
 
Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 
120.000 Besucher*innen, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besucher*innen das Fest aufsuchen 
werden ( https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). Wie beim Straßenfest in Deutz 
steht auch das Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht der Verwaltung als Recht-
fertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Die Ver-
kaufsstellenöffnung an dem Tag ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende 
Element, dass Besucher*innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und 
spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig.

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7. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 10.11.2024, 09.11.2025 und 08.11.2026 Brauns-
felder Martinsmeile 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für die nachfolgenden drei Jahre, anlässlich 
der traditionellen „Braunsfelder Martinsmeile“, die Öffnung der Verkaufsstellen für nachfol-
gende Daten: 10.11.2024, 09.11.2025 und 08.11.2026. 
 
Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn  
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ih-
ren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG 
NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, 
Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Han-
del im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund 
Nr. 2 Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtli-
chen Einzelhandels aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile 
vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hin-
reichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist.  
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefähr-
dungssituation. Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die ca. 80 Geschäfte entlang der 
Aachener Straße, sowie auf dem Clarenbachplatz zeigen sich jetzt ausgeprägter. Etliche 
Leerstände sind zu verzeichnen. Auf dem neu entstandenen Clarenbach-Platz haben die im 
Oktober 2021 eröffneten Geschäfte fast alle wieder geschlossen, bzw. wurden durch fre-
quenzarme Branchen und Dienstleister ersetzt. Mehrere Ladenlokale werden als Büros ver-
mietet, was ebenfalls der Attraktivität schadet.  
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am 
Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 
2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt dem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefähr-
dungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. 
Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2 (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld bele-
gen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der 
Zahlen der Besucher*innen auf. Die durchschnittliche Zahl der Besucher*innen/Stunde sank 
von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Ein-
zelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeich-
nen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswa-
ren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt).  
 
Der Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der 
Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrie-
ben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt dem Antrag 
bei).  
Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im 
Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über neun Friseure, vier Blumengeschäfte, vier 
Bäckereien und vier Schmuckgeschäfte. Hinzu kommen mehrere Nagelstudios und vier Yoga-
studios. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von fünf 
Jahren drei verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld versorgt mit seinem An-
gebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf.  Das umso mehr, als die im Einzelhan-
delskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Ge-
lände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier 
ausschließlich Wohnungen entstanden.  
 
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (meh-
rere Altenheime/Clarenbachstift), für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug 
junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee), 
den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Clarenbachplatz.  
Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Veranstaltung, die mehrere Generationen zusam-
menführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz 
starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion, nicht nur 
für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Auch die Anbindung des Einkaufs-

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zentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung von Kaufkraft in den letz-
ten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Tag des 
Veedels, Straßenfesten und weiteren Aktionen, möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des 
Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile 
sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere 
örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren 
deutlich zunehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzel-
handelsflächen und Einzelhandelsbetrieben. 
 
Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 
Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Ein-
zelhandelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, 
Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangrei-
chen Leerständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändler*innen o-
der deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstal-
tung der Martinsmeile ein vielfältiges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil 
Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018, 2019, 2022 und 2023 
stattfand, wurde auch von ver.di als genehmigungsfähig bewertet und in der Folge wurde die 
Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. Ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest: 
„Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen einen guten Überblick und erlauben eine 
umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die 
Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer 
Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ Zuletzt 
hat der Rat am 09.02.2023 (Verwaltungsvorlage 4182/2022) die Martinsmeile 2023 geneh-
migt. 
 
Das öffentliche Interesse wird nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet 
und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. 
 
Stadtbezirk 4: 
 
8. Neuehrenfeld, Wir in Neuehrenfeld e.V., 08.09.2024, 14.09.2025 und 13.09.2026, Neu-
ehrenfest 
 
Das Straßenfest findet das dritte Mal unter der Bezeichnung „Neuehrenfest“ statt. Zuvor fand 
die Veranstaltung unter der Bezeichnung „Straßenfest Landmannstraße“ statt. 
 
In Zusammenarbeit mit der Werbeagentur „von der Gathen“ wurde ein neues Konzept erarbei-
tet, dass regionale Teilnehmer*innen stärker fördert und berücksichtigt. Schon im Jahr 2022 
wurde damit eine deutlich höhere Beteiligung der regionalen Händler*innen erreicht. Das Kon-
zept wird ab 2023 weiter ausgebaut. Das Straßenfest soll ein Ereignis und Erlebnis für die 
ganze Familie sein. Es gibt eine große Bühne auf dem Lenauplatz, die Samstag und Sonntag 
von Livebands mit überwiegend kölscher Musik bespielt wird. Eine weitere, kleinere Bühne am 
Anfang der Landmannstraße wird an beiden Tagen unbekannten, regionalen Bands und 
Künstler*innen die Gelegenheit bieten, sich beim Publikum bekannt zu machen. Eine Liste der 
Künstler*innen, welche 2023 an dem Fest teilgenommen haben, befindet sich in Anhang. Er-
gänzt wird das Programm auf der kleinen Bühne durch eine Modenschau und Showfrisieren, 
beides wird von ansässigen Geschäften durchgeführt. 
 
Entlang der Landmannstraße und rund um den Lenauplatz werden die in der Straße ansässi-
gen, aber auch andere Händler*innen und Gastronom*innen Stände betreiben, um neue 
Ideen zu präsentieren und mit den Anwohner*innen ins Gespräch zu kommen. Dazu werden 
verschiedene Aktivitäten angeboten, wie zum Beispiel Glasblasen für Alt und Jung, Handlet-
tering, Kinderschminken, Probierstände, Tombola, Livecooking, Showmixen von Cocktails, 
Kunstausstellung. Das Augenmerk liegt besonders auf Familien. Es wird für die “kleinen“ 
Gäste Attraktionen, wie beispielsweise ein Karussell, eine Eisenbahn, eine Hüpfburg, Dosen-

9 
werfen, Entenangeln oder die Möglichkeit zum Trampolinspringen geben. Auch regionale Ver-
eine werden sich auf dem kommenden Straßenfest präsentieren: Die „Ihrefelder Chinese“ und 
die „Ihrefelder Cheyenne“ möchten Ihre Vereine mit Ständen präsentieren, der SC West Köln 
wird mit einem Torwandschießen vertreten sein. 
 
Es werden schätzungsweise 15.000 - 20.000 Besucher*innen auf dem Fest erwartet, die be-
reits in 2023 schätzungsweise erreicht werden konnten. Lediglich 500 - 1.000 Besucher*innen 
werden aufgrund der Verkaufsstellenöffnung erwartet. Es handelt sich bei dem Fest um ein 
sehr großes Fest mit vielen Attraktionen und einem umfangreichen Bühnenprogramm.  
Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
Stadtbezirk 7: 
 
9. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 12.05.2024, 11.05.2025 und 
10.05.2026, Porzer Autofrühling 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: 
 
Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren 
 
- Präsentation von vielen Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuhei-
ten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). 
Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände, 
 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbe-
lustigungen und in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte sowie anderer Ver-
eine 
 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der 
Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren 
Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, der Josefstraße und der Bahnhofstraße der 
Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für die kleinen Gäste. Mit Beteiligung der 
Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung er-
zeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*innen und 
Gäste können so die Vereine kennenlernen. Neben dem Autofrühling wird das Porzer Rhein 
Food Festival stattfinden. 
 
Neben dem Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-
4 LÖG NRW vorgetragen. Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt hierzu mit: „Neben § 6 
Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW 
(Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommu-
nen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, 
dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Ge-
fährdung des örtlichen Einzelhandels aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch 
die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Ab-
schlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist 
die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Aus-
gelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schließung des Hertie Waren-
hauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massi-
ven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 
wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht

10 
ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u. a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das ge-
samte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem 
Indikator der Einzelhandelszentralität wieder. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen 
Wert von 70,3 auf, sodass es an dem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation 
für Einzelhändler*innen mit Sortiment des mittel-und langfristigen Bedarfes zeigt sich auch in 
dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher*innen. Nach einer Datenerhebung der 
BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-
und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation 
vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadt-
entwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positi-
ven Effekte von Sonntagsöffnungen, wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Akti-
vierung von Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Die Zielsetzung geht 
über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen potenzieller Käufer*innen“ 
hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Er-
gebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem 
verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach Auffassung der Innenstadtgemein-
schaft Porz-Mitte eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“  
 
Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen 
Sachgründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 
2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung ge-
nehmigungsfähig. 
 
10. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 13.10.2024, 12.10.2025 und 
11.10.2026, Musikalischer Herbst 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren 
 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künst-
ler*innen. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auf-
tritte verschiedener Porzer Karnevalsvereine. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte. 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kund*innen zu stop-
pen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir 
unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf!!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, der Josefstraße und der Bahnhofstraße, der 
Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für die kleinen Gäste. Mit Beteiligung 
der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung er-
zeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*innen und 
Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen er-
freuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler*innen. Die Veranstaltung 
ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“. 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, 
wie sie die im Antrag für den Porzer Autofrühling vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sach-
gründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. unter Ziffer 9 verwiesen. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung ge-
nehmigungsfähig.

11 
 
11. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 08.12.2024, 07.12.2025 und 
06.12.2026, Porzer Adventsmarkt 
 
Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: 
 
„Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt  
 
- seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstel-
ler*innen, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kin-
derprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung orts-
ansässiger Vereine, 
 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, 
 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden*innen zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn 
wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
„Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher 
Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, der Josefstraße und der Bahnhofstraße, so-
wie im Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen 
für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevals-
vereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und kön-
nen einen Adventsbasar mitgestalten. Porzer Bürger*innen und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen.  Ein musikalisches Programm mit weihnachtlicher Musik, u. a. der Carl Stamitz 
Musikschule und von Porzer Künstler*innen ist geplant. Die Veranstaltung ist seit vielen Jah-
ren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender.“ 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, 
wie sie die im Antrag für den Porzer Autofrühling vorgetragen hat. 
 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf die Ausführun-
gen unter Ziffer 9 verwiesen. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung ge-
nehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
12. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 22.09.2024, 21.09.2025 und 
20.09.2026, Herbstfest 
 
Der von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichte Anlass findet seit mehr als 14 
Jahren auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufs-
stellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvoll-
ziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.000 und 3.500 Besucher*innen. 
Die Anzahl der Besucher*innen der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 Besucher*innen ge-
schätzt.  
 
Bei dem von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichtem Anlass handelt es sich 
um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes 
und nicht beklagtes traditionelles Fest. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt das Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver-
kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfä-
hig.

12 
 
Stadtbezirk 9: 
 
13. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 29.09.2024, 
28.09.2025 und 27.09.2026, Straßenfest  
 
Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 44 Male) 
über die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das 
räumlich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher*innen an-
lockt. Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße ge-
feiert (von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.). Auf den 830 Metern präsen-
tieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch 
Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller*innen, diverse Angebote zum Essen und Trinken und 
zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*innen auftreten. In 
den letzten Jahren hat die „Dellbrücker Festmeile“ zwischen 30.000 - 50.000 Besucher*innen 
angezogen. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 2.000 -3.000 Besucher*innen an. Um 
einer Verödung des Einzelhandels entgegen zu wirken, sind Veranstaltungen wie die „Dellbrü-
cker Festmeile“ unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Einzelhandel 
die Möglichkeit, sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung zu machen. 
Die Filialisten REWE, DM, Rossmann und Tchibo beteiligten sich in den vergangenen Jahren 
nicht an einer Verkaufsstellenöffnung. Eine Schließung des stationären, inhabergeführten Ein-
zelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen und somit der 
älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschweren.  
 
Das Straßenfest ist bislang nie von den beteiligten Institutionen in Frage gestellt oder sogar 
beklagt worden. Die Besucher*innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt 
(Stadtbezirk1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-wochenspie-
gel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns-laengste-fest-
meile-31347166).  
 
Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und die Sachgründe § 6 Abs. 
1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
 
Stellungnahmen/Ergebnis 
 
Für die Jahre 2024 - 2026 wurden ausschließlich aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfä-
hige Anträge der Interessengemeinschaften eingereicht. 
 
Mit E-Mail vom 08.11.2023 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf-
ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer 
zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 24.11.2023, zu den Anträgen, wel-
che die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gege-
ben. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 23.11.2023 (Anlage 12 
anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten 
Sonntagsöffnungen aus. 
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund teilt mit Datum vom 23.11.2023 mit, 
dass sie sich der Stellungnahme von ver.di anschließen (Anlage 12, siehe E-Mail-Verkehr, 
anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). 
 
Weitere Stellungnahmen, insbesondere der IHK Köln, sind der Verwaltung innerhalb der Frist 
nicht zugegangen. 
 
Fazit

13 
Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh-
migungsfähigkeit der Anträge überzeugt, weil die Voraussetzungen des § 6 LÖG NRW für 
eine rechtmäßige sonntägliche Verkaufsstellenöffnung erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt 
dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über 
das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu beschließen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Rechtsverordnung 
Anlage 2 Antrag Severinsviertel 
Anlage 3 Antrag Deutz 
Anlage 4 Anträge Lindenthal 
Anlage 5 Antrag Sülz-Klettenberg 
Anlage 6 Antrag Braunsfeld 
Anlage 7 Antrag Neuehrenfeld 
Anlage 8 Anträge Porz 
Anlage 9 Stadtentwicklungskonzept Porz 
Anlage 10 Antrag Rath-Heumar 
Anlage 11 Antrag Dellbrück 
Anlage 12 Stellungnahme ver.di und DGB 
 
Die Anlagen 2-11 werden im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.

Anlage 7 Antrag Neuehrenfeld

14179 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: Wir in Neuehrenfeld e. V. 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
Neuehrenfest 2024, 2025 und 2026, 
jeweils am 2. Wochenende im 
September , VOS immer der 2. Sonntag 
im September 
Ähnliche Veranstaltung: 
 
Anlassbeschreibung: Nachdem es pandemiebedingt 2 Jahre 
kein Straßenfest auf der 
Landmannstraße gab, ergriff der Verein 
Wir in Neuehrenfeld e. V. 2021 die 
Initiative, auch um das Fest mehr auf die 
Bewohner und Anlieger von 
Neuehrenfeld auszurichten. In 
Zusammenarbeit mit der Werbeagentur 
von der Gathen wurde ein neues 
Konzept erarbeitet, dass regionale 
Teilnehmer stärker fördert und 
berücksichtigt. Schon 2022 wurde damit 
eine deutlich höhere Beteiligung der 
regionalen Händler erreicht. Dieses 
Konzept wird ab 2023 weiter ausgebaut , 
die Einbindung eines VOS soll die 
Attraktivität für die Besucher noch einmal 
erhöhen. Das Neuehrenfest ist ein 
Ereignis und Erlebnis für die ganze 
Familie, es gibt eine große Bühne auf 
dem Lenauplatz, die Samstag und 
Sonntag von Livebands mit überwiegend 
kölscher Musik bespielt wird. Eine 
weitere, kleinere Bühne am Anfang der 
Landmannstraße wird an beiden Tagen 
unbekannten, regionalen Bands und 
Künstlern die Gelegenheit bieten, sich 
beim Publikum bekannt zu machen. 
Ergänzt wird das Programm auf der 
kleinen Bühne durch eine Modenschau

und Showfrisieren, beides wird von 
ansässigen Geschäften durchgeführt. 
Entlang der Landmannstraße und rund 
um den Lenauplatz werden die in der 
Straße ansässigen, aber auch andere 
Händler und Gastronomen ihre Stände 
betreiben, um neue Ideen zu 
präsentieren und mit den Anwohnern ins 
Gespräch zu kommen. Dazu werden 
verschiedene Aktionen angeboten wie z. 
B. Glasblasen für alt und jung, 
Handlettering, Kinderschminken, 
Probierstände, Tombola, Livecooking, 
Showmixen von Cocktails, 
Kunstausstellung, etc..  
Da unser Augenmerk besonders auf 
Familien liegt, gibt es für die Kleinen  
Attraktionen wie Karussell, Eisenbahn, 
Hüpfburg, Dosenwerfen, 
Entenangeln,Trampolinspringen, etc.. 
Auch regionale Vereine werden sich auf 
dem kommenden Straßenfest 
präsentieren: Die Ihrefelder Chinese und 
die Ihrefelder Cheyenne möchten Ihre 
Vereine mit Ständen ihren Verein 
präsentieren, der SC West Köln wird mit 
Torwandschießen vertreten sein.   
Geplante Künstler große Bühne: 
Kölsche Musik unterschiedlicher Künstler 
 
Geplante Darbietungen kleine Bühne: 
Regionale unbekannte Künstler, gerne 
aus dem Veedel aber auch Möglichkeit 
für ansässige Geschäfte, sich z. B. mit 
Modenschau oder Showfrisieren zu 
präsentieren. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 3. mal 
unter diesem Namen stattfindet. Früher 
war es das Straßenfest 
Landmannstraße, das bereits seit den 
90er Jahren regelmäßig statt fand.

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ja, der verkaufsoffene Sonntag wird für 
Landmannstr., Lenauplatz und die 
umliegenden Seitenstraßen für den 
Sonntag des Neuehrenfestes beantragt 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
Schätzung: 15000 – 20000 
(wetterabhängig evtl. weniger) 
 
Schätzung: 500 - 1000 
 
 
Lenauplatz / Landmannstr. Ca. 1500qm 
 
15-20 Geschäfte mit einer 
durchschnittlichen Verkaufsfläche von 
ca. 50 Qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Schätzung des Organisators v. d. 
Gathen 
Erfahrung der Einzelhändler aus 2022 
(nur längere Öffnungszeiten am 
Samstag) 
 
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Neuehrenfeld befindet sich im 
Wandel. Altersbedingt reduziert sich 
die gewachsene Anwohnerstruktur, 
die es gewohnt war, im unmittelbaren 
Umfeld einzukaufen. Es ziehen neue 
Anwohner von außerhalb zu, die 
gerne hier leben, jedoch keine 
Identifikation mit dem Veedel haben.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download
 bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Sie kaufen online oder in 
Einkaufscentren, wodurch der 
regionale Einzelhandel immer weiter 
geschwächt wird. 
Mit Aktionen wie dem Neuehrenfest 
soll versucht werden, diese 
Identifikation aufzubauen, um die 
Infrastruktur in Neuehrenfeld zu 
erhalten und zu fördern.  
Darüber hinaus hat das Neuehrenfest 
auch eine Anziehungskraft auf 
Besucher der umliegenden Viertel, 
die ebenfalls Gelegenheit bekommen 
sollen, neben dem Straßenfest auch 
mal einen Blick in die anliegenden 
Geschäfte werfen zu können. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Die Pandemie und ihre Auswirkungen für 
den Einzelhandel und die Gastronomie 
haben auch in Neuehrenfeld  Spuren 
hinterlassen. Einige Ladenlokale stehen 
leer, weil den Betreibern der finanzielle 
Rückhalt gefehlt hat. Darüber hinaus 
wird es aufgrund immer neuer Krisen 
und der daraus entstehenden 
Unsicherheit immer schwieriger, 
Menschen zu finden, die bereit sind, das 
Risiko einer Existenzgründung im 
Einzelhandel einzugehen. Durch neue 
Kunden, die evtl. über das Straßenfest 
gewonnen werden, kann der regionale 
Einkauf wiederbelebt werden. Damit 
besteht die Chance, dass 
Landmannstraße und Umgebung 
zukünftig eine stärkere Kundenfrequenz 
bekommen. So wird es für neue 
Gewerbetreibende interessant, sich dort 
anzusiedeln, wodurch Leerstände 
beendet und neue Arbeitsplätze 
geschaffen werden.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Sollte sich die Tendenz verstärken, dass 
immer weniger im Veedel eingekauft 
wird, müssen viele Geschäfte nach und 
nach aufgeben. Dadurch reduzierten 
sich die Einkaufsmöglichkeiten für die 
Menschen, die aus Alters- oder 
Mobilitätsgründen auf regionalen Einkauf 
angewiesen sind. 
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Der verkaufsoffener Sonntag zum 
Neuehrenfest bietet  Besuchern die 
Möglichkeit, neben dem Straßenfest  in 
Ruhe neue Geschäfte kennen zu lernen 
und abseits der wochentäglichen Hektik 
zu bummeln und den Einkauf zu 
genießen. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Für die Bewohner von Neuehrenfeld ist 
eine gute und ausgewogene Infrastruktur 
wichtig. Um diese zu erhalten muss der 
regionale Einzelhandel gestärkt werden. 
Der VOS bietet die Möglichkeit, dass 
Besucher des Neuehrenfestes auch die 
Möglichkeit haben, sich die Läden des 
umliegenden Einzelhandels 
anzuschauen. Dadurch können neue 
Kunden gewonnen werden, was die 
Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels 
stärkt. Daher sollte diese Maßnahme 
auch im Sinne der Stadt sein.

Anlage 5 Antrag Sülz-Klettenberg

15998 Zeichen

ISK Carrée Sülz-Klettenberg e. V. 
 
 
 
 
 
 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
Volksfest 
25. bis 27.  Carrée-Fest,  
jährlich an dem. Wochenende mit dem  
1. Septembersonntag 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
 
Anlassbeschreibung: An dem Wochenende mit dem  
1. Septembersonntag veranstaltet  
die ISK Carrée Sülz-Klettenberg e.V. 
das mittlerweile traditionelle  
Carrée-Fest. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 X Ja, das Carrée-Fest 
 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
 
Bei dem Anlass handelt es sich um: 
☐ eine historische Veranstaltung 
 X eine Veranstaltung, welche zum  
25.bis 27. Mal stattfindet 
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
X ja, das Volksfest steht im Vordergrund! 
Das traditionelle Carrée-Fest wird immer 
an dem Wochenende mit dem 1. 
Sonntag im September durchgeführt. 
Das Carrée Fest wird eröffnet durch 
unsere Bezirksbürgermeisterin, Frau 
Cornelia Weitekamp, und dem ISK 
Vorstand mit Ansprachen und dem 
anschließenden Auftritt des 
Tambourzugs der „Großen Sülz-
Klettenberger KG von 1928 e. V.“ über 
die Festmeile. 
Es präsentieren sich auf der 
abgesperrten Straße viele Mitglieder der 
ISK Carrée e. V. und ansässige 
Unternehmen aus unserem Veedel. Die 
Attraktivität wird erhöht durch 2

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Schaubühnen und diverse Schausteller 
mit ihren Fahrgeschäften – überwiegend 
für Kinder mit diversen Karussels. 
Für das leibliche Wohl unserer vielen 
Besucher wird durch ein reichhaltiges 
Angebot an internationalen Speisen und 
Getränken unserer ansässigen 
Gaststätten und Gastwirten, die auch 
Mitglieder in der ISK Carrée e. V. 
gesorgt.  
In einem Gemeinschaftsstand werden 
sie hochwertigere Speisen und Getränke 
anbieten wie z. B. Austern und Kaviar 
mit Champagner und Cremant. 
 
Auf den beiden Bühnen treten bekannte 
Interpreten sowie Bands, Chöre und 
Solisten mit Unterhaltungsmusik auf. 
Vor der Weinschmeckerei, Berrenrather 
Straße 315 werden Internationale Hits 
durch einen DJ begleitet. 
 
Vor der Nikolauskirche planen wir einen 
ökumenischen Gottesdienst am 
Sonntag, der von unseren beiden im 
Veedel ansässigen Kirchen durchgeführt 
wird. 
 
Einer unserer im Veedel ansässiger 
Karnevalsverein betreut mit der ISK eine 
Bühne an der Nikolauskirche. Hier treten 
bekannte Interpreten des Karnevals und 
Bands aus unserem Veedel auf. 
 
Unsere im Veedel ansässigen 
Sportvereine sowie eine Tanzschule 
stellen ihre vielfältigen Programme für 
die Freizeitgestaltung vor. 
 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
Ca. 120.000 bis 150.000 Besucher wie in 
den Vorjahren, in denen das Fest 
stattgefunden hat. Deutlich mehr als 
wegen der Verkaufsstellenöffnung.  
Viele unserer Besucher kommen nur 
wegen des Volksfestes aus ganz Köln 
und dem angrenzenden Umland mit den

Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Städten und Gemeinden–Brühl, 
Erftstadt, Frechen, Hürth, Pulheim usw. 
7.630  
 
 
Berrenrather Straße: von der 
Redwitzstraße bis Gerolsteiner Straße 
Sülzburgstraße: von der 
Luxemburger- bis Berrenrather Straße 
 
Ca. 5.000 qm entfallen auf die Geschäfte 
im Bereich der abgesperrten Fläche auf 
der Sülzburg- bzw. Berrenrather Straße, 
von denen 45 der ISK Carrée 
angehören. Die meisten unserer über 
100 Mitglieder haben einen Stand auf 
der Straße im abgesperrten Bereich, um 
die Leistung Ihrer Betriebe an diesem 
Wochenende zu zeigen. 
 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die 2 Hauptgeschäftsstraßen im 
Bereich des Carrée Festes – 
Berrenrather- und Sülzburgstraße ergibt 
die Passantenfrequenzmessung aus 
dem Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 
der Fa. Larbig & Mortag Immobilien 
GmbH eine Zahl von 1.526 Passanten je 
Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der 
Geschäfte am Sonntag ergibt das 7.630 
Besucher für die Geschäfte. 
 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
Zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Eine Zählung der Besucher des Carrée 
festes wurde in den vergangenen Jahren 
nicht durchgeführt. In der Presse wurde 
über eine Vielzahl von Besuchern 
berichtet (120.000 bis 150.000) Die 
Anzahl der Besucher können nur so von 
uns geschätzt werden. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom OVG für das Land 
NRW anerkannt. Auf einer 
Informationsveranstaltung am 21. 06. 
2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie 
Industrie; Mittelstand und Handwerk des 
Landes NRW erläuterten die OVG 
Richter Details ihrer Rechtsprechung. 
(Informationen hierzu von der IHK Köln) 
Nach Aussagen der OVG Richter ist es 
zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielweise 
anhand von Presseberichterstattungen

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene 
Veranstaltungen, Aussagen über 
Straßensperrungen, Verkehrs- und 
Parkraumkonzepten als auch anhand 
von der Art und Umfang der 
Veranstaltungswerbung belegt werden 
kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 
Aktenzeichen4 B 1538/17) bekräftigt das 
OVG diese Sichtweise. Auf einige 
Punkte möchten wir im Folgenden 
eingehen. 
 
Werbung: 
Im letzten Jahr vor Corona, in dem das 
Carrée Fest stattgefunden hat, wurden 
im Vorfeld mehrere Banner auf der 
Sülzburg- und Berrenrather Straße 
aufgehängt. Im gleichen Zeitraum sind in 
den Geschäften des Veedels sowie in 
den angrenzenden Stadtteilen ca. 300 
Plakate verteilt worden. 6.000 Flyer 
wurden in den Geschäften verteilt. In der 
Presse, Stadtanzeiger und dem damals 
noch erscheinenden Wochenspiegel 
wurde im Vorfeld über das Carrée Fest 
berichtet, ebenso die Werbespots von 
Radio Köln. Die Köln Business 
unterstützt uns mit Werbebannern der 
Firma Stroer in verschiedenen U-
Bahnhöfen und an stark frequentierten 
Haltestellen der Stadtbahnen. 
 
Presseberichte: 
Der Kölner Stadt Anzeiger, die Kölnische 
Rundschau, der kostenlose Express, der 
den früher erschienene Wochenspiegel 
abgelöst hat und das Stadtteilmagazin 
„INsülz“ haben in allen Jahren zuvor eine 
Vor- und Nachberichterstattung mit 
Bildern über das Carrée Fest. Auf 
unserer eigenen Webseite www.carree-
sülz-klettenberg.de wird über das fest 
berichtet. 
 
Öffentliche Zuschüsse: 
Für die Planung und die Durchführung 
des Straßenfestes ist die Werbepraxis 
GmbH, Herr Willi von der Gathen, 
zuständig, die uns auch mit der Werbung 
unterstützt. Das Carrée Fest wird auch g 
durch Köln-Business gefördert in Form 
von Werbung über Stroer.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Im letzten Jahr wurden vermehrt 
Umsatzrückgänge im stationären 
Einzelhandel festgestellt, die auf Online 
Einkäufe zurückzuführen sind. 
Auch im Bereich unseres Carrées gibt es 
einige Leerstände von Ladenlokalen, die 
sehr schwer zu vermieten sind. Einige 
unserer Mitglieder sprechen aufgrund 
der schlechten Umsatzzahlen und der 
hohen Inflation sowie vom Rückgang der 
Kundenfrequenz davon, dass sie ihr 
Geschäft im kommenden Jahr nicht 
weiterführen können. So befürchten wir, 
dass es weitere Leerstände geben wird. 
 
 
 
Neben dem Carrée Fest lassen sich für 
ein breiteres Publikum, welches sonst 
nicht den Weg nach Sülz-Klettenberg 
findet, neue inhabergeführte Geschäfte 
entdecken kann, die ein individuelles 
Sortiment führen und sich vom 
Onlinehandel abheben. Das wiederum 
stärkt die Vielfalt und Entwicklung des 
stationären Einzelhandelsangebots und 
fördert den Absatz im Veedel. Viele 
Einzelhändler beteiligen sich auch vor 
dem eigenen Ladenlokal an dem Carrée 
Fest und können so ein erweitertes 
Sortiment anbieten und auf mehr im 
Geschäft neugierig machen. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Wenn es in unseren Veedeln keine 
attraktiven v. o. Sonntage gibt, wandert 
die Kundschaft in große Einkaufszentren 
ab oder bestellt bei Lieferdiensten, stärkt 
den Onlinehandel, so dass die Gefahr 
besteht, dass der 
Nahversorgungsbereich im Besonderen 
für Senioren und nicht ganz mobile 
Menschen nicht mehr wirtschaftlich 
attraktiv ist und keine Vielfalt mehr 
vorhanden ist, weil dann die Geschäfte 
schließen müssen. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
Das Carrée Fest mit einem v. o. Sonntag 
ist wichtig, dass die noch vorhandenen 
Geschäfte die Vielfalt des Veedels 
wiederspiegeln und dient zur Belebung 
des Geschäftszentrums Sülz-Klettenberg 
(Sülzburgstraße/Gottesweg, 
Luxemburger Straße, Berrenrather 
Straße, Universitäts/Weißhausstraße 
sowie die Zülpicher Straße) wo unsere

entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. Mitglieder ansässig sind, und wirkt einer 
Abwanderung von Einzelhändlern 
entgegen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Durch das Straßenfest mit dem 
dazugehörigen v. o. Sonntag steigern wir 
die Attraktivität unseres Stadtteils, mit 
weiteren Angeboten für die 
Freizeitgestaltung. Beim Rundgang 
durchs Veedel lassen sich attraktive 
Sport- und Freizeiteinrichtungen 
entdecken, die man sonst als Besucher 
vielleicht nicht wahrnehmen würde.

Anlage 4 Anträge Lindenthal

71029 Zeichen

Zu beachtende Hinweise: 
Es können maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden (Selbstbe-
schränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste 
gesperrte Feiertage). 
 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveran-
staltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine unterge-
ordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der An-
wendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungs-
zwangsverfahrens begegnet werden. 
 
Bitte lesen Sie die Hinweistexte genau und richten Sie Ihre Antworten entsprechend aus. 
 
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
Dauerantrag für 3 Jahre, Lindenthaler Familien und - Veedelsfest 
Lindenthal – VOS  2024 bis 2026 
26.05.2024 / 15.06.2025 / 14.06.2026 
 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest:  
3.- 5. Lindenthaler Familien- und  
Veedelsfest (seit 2022) 
(vorher zweimal Lindenthaler Frühlings-
fest (seit 2019)) 
 
 
Anlassbeschreibung: Im Mai 2024 veranstaltet der RLG e.V. zum 
3. Mal das Lindenthaler Familien- und Ve-
edelsfest (vorher Lindenthaler Frühlings-
fest) 
Von freitags, 24.05. bis sonntags, 
26.05.2024 (13.06.-15.06.2025 / 12.06-
14.06.2026) verwandelt sich der Karl-
Schwering-Platz wieder in ein wundervolles 
Gourmet- und Familienfest mit Winzermeile, 
Foodständen und Kinderkarussell. Das Fest 
richtet sich an die ganze Familie und wird 
wieder ein geselliger Treffpunkt für alle 
Menschen aus dem Veedel sein. 
 
Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag 
des Frühlingsfests eine Passantenfre-
quenzzählung durchgeführt, die ein Be-
sucherpotential ergeben hat, das min-
destens doppelt so groß ist wie die Zahl

regulärer Einkaufsbesucher an einem 
Werktag (Details: s. „Quellen-angabe 
und die Belege“ sowie die separate Aus-
wertung der CIMA). 
 
Seit dem Jahr 2022 wird das Fest am 
Sonntag ausgedehnt und die gesamte Dü-
rener Straße zwischen Falkenburg- und 
Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche 
bespielt. Durch die deutliche Ausweitung 
des Veranstaltungsfläche und den neuen 
Aktionen und Attraktionen, ergibt sich 
aufgrund neuer Berechnungen, eine Be-
sucherzahl an dem Sonntag von ca. 
24.000 Besucher*innen und ist somit 
6mal so groß wie an einem vergleichba-
ren Einkaufstag (Samstag). 
 
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der 
RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Ein-
zelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftun-
gen und anderen Institutionen eine große 
Familienrallye für Kinder und Erwachsene. 
Bei der Rallye werden an über 25 Stationen 
entlang der Dürener Str., draußen VOR den 
Geschäften auf den Bürgersteigen und an 
den Straßenecken, verschiedene Quizfra-
gen und Aufgaben, in unterschiedlicher 
Schwierigkeits-Kategorie für Kleine und 
Größere, gestellt. An dem Infostand des 
RLG e.V. (Eingang des Kreativ- & Spiele-
land) und in allen Geschäften, erhalten alle 
Teilnehmer*innen der kostenlosen Rallye, 
eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte 
können die unterschiedlichen Stationen 
durchlaufen werden. Pro drei erreichte 
Stempel erhält jeder Teilnehmende ein LOS 
für unsere Tombola. Jedes LOS gewinnt 
und die Gewinne werden von verschiede-
nen Institutionen, Geschäfte und Vereinen 
gestellt. Im Jahr 2023 wurden hier über 
2.500 Stempelkarten eingelöst und noch 
viele darüber hinaus verteilt, es war ein Rie-
senerfolg, sodass die meisten Geschäfte, 
die die Stationen betreuten, extra Mitarbei-
ter*innen hierfür abstellen mussten, da der 
Andrang so überwältigen war. Auch die Po-
litik und Handelskümmerer, Hans-Günther 
Grawe, die vor Ort waren, waren völlig be-
geistert von der vollen Straße, „es gibt kei-
nen freien Bürgersteigplatz mehr auf der 
gesamten Straße“ zwischen Falkenburg-
straße bis Universitätsstraße.

Als besonderes Highlight am Sonntag - Seit 
dem Jahr 2022 - sperrt der RLG e.V. ei-
nen Teil der Dürener Str. (Karl-
Schwering-Platz bis Classen-Kappel-
mann-Str. teilweise bis Herbert-Lewin-
Str.) für das Kreativ-und Spieleland ab. Hier 
können sich die kleinen und großen Kinder 
und auch Erwachsene an verschiedenen 
Attraktionen austoben und sich an alle Akti-
onen KOSTENFREI ausprobieren. Als At-
traktionen sind z.B. die Rheinenergie mit ei-
ner Blumenpflanz- und Bastelaktion oder 
Forscherlabor, Die Sparkasse KölnBonn mit 
dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner 
Haie mit Torwandschießen, Die Zurich Ver-
sicherung mit einer Kindereisenbahn, der 
Sportclub DragonGym mit Selbstverteidi-
gung zum Ausprobieren (3-99Jahren) und 
einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit 
Kinderschminken und Cheerleading zum 
Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball 
und Popcorn, Oh Honey mit einer Bienen-
aktion und Glücksrad, die AWB mit einer 
Mülllernaktion, Borussia Hohenlind mit Fuß-
ball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Sta-
pelsteinen für Erwachsene und Kindern und 
viele andere dabei. Zudem haben wir selbst 
als RLG e.V., die Tombola und über fünf 
große Hüpfburg-Aktionen aufgebaut und 
betreut.  
 
Eine Dixie Band sorgt am Sonntag auf der 
ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der 
Dürener Str. als Walking Act, für eine 
schöne musikalische Unterhaltung.  
 
Als weiteres Walking Act werden am Sonn-
tag zwei Orgelspieler und lustige Clowns 
mit Luftballons Künsten, entlang der Düre-
ner Str., Klein und Groß unterhalten und so 
für eine fröhliche Stimmung sorgen.   
 
Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kin-
dereisenbahn über die Straße von der Clas-
sen-Kappelmann-Str. bis zum Dürener-Str-
/Gürtel  
 
Parallel zu den Veranstaltungen des Fami-
lien- und Veedelsfest sollen am Sonntag 
von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöff-
net sein dürfen.

Bildet die Anlassveranstaltung den Haupt-
grund für Besucher/Besucherinnen die Ver-
anstaltung zu besuchen oder steht die La-
denöffnung im Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie 
die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW ge-
nannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an 
Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist 
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shop-
pinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt 
Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 3.-5. Mal 
stattfindet. 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeit-
licher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufs-
stellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbe-
sondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veran-
staltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss 
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergan-
genheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöff-
nung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbel-
hausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltver-
kaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanfer-
kelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eier-
tierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellen-
öffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die 
vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Be-
reich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besu-
cher als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose ge-
stellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);ent-
gegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Ver-
waltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
24.000 am Sonntag 
4.105 
Karl-Schwering-Platz und die Dürener Str. 
(Falkenburgstr. bis Universitätsstr.) 
 
Dürener Str. (Falkenburgstraße bis Clas-
sen-Kappelmann-Str., einschl. 100 Meter 
links und rechts der Fahrbahn)

Quellenangabe und Belege zu Besucher-
aufkommen, Veranstaltungsfläche und Ver-
kaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer 
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und do-
kumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die Passan-
tenfrequenzmessung aus dem Retailbericht 
B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mor-
tag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 
Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass an einem Sonntag mit fünfstün-
diger Öffnung der Geschäfte 4.105 Ein-
kaufsbesucher zu erwarten sind. Damit 
ergibt sich eine erste Näherungsgröße für 
die zu vergleichenden Besucherströme. 
 
Beim allerersten Lindenthaler Frühlingsfest 
wurde von der CIMA am Sonntag, den 
19.05.2019 eine Passantenfrequenzzäh-
lung durchgeführt. Bis zum Einsetzen von 
Regen und Gewitter wurden je 30 Minuten 
500 bis 900 Besucher, im Durchschnitt pro 
Stunde also 1.400 Personen gezählt. Die 
CIMA schreibt in Ihrem Abschlussbericht, 
dass bei gutem Wetter mit bis zu 1.200 Be-
sucher je 30 Minuten zu rechnen gewesen 
sei. Im Durchschnitt pro Stunde sind dies 
1.700 Personen, im Zeitraum von 5 Stun-
den also 8.500 Festbesucher und damit 
mehr als doppelt so viele wie bei der Pas-
santenfrequenzmessung aus dem Retailbe-
richt B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & 
Mortag Immobilien GmbH. 
Die Auswertung der CIMA ist als separate 
PDF-Datei beigefügt. 
 
Durch die räumliche Ausdehnung des 
Festes auf die Dürener Straße sowie die in-
haltliche Erweiterung um die Familien-
Rallye und das Kreativ- und Spieleland 
am Sonntag, ergibt sich aufgrund neuer 
Berechnungen, eine Besucherzahl an 
dem Sonntag von ca. 24.000 Besu-
cher*innen und ist somit 6mal so groß 
wie an einem vergleichbaren Einkaufstag 
(Samstag). 
Auch die Teilnahme großer Intuitionen und 
Vereinen und dem großem Interesse an der 
Veranstaltung, zeigt, dass diese Veranstal-
tung mehr als erfolgreich läuft und viele Be-
sucher*innen anzieht. 
 
Anhand der nachfolgenden Informationen 
soll zusätzlich der prägende Charakter des 
Lindenthaler Familien- und Veedelsfest be-
legt werden.

Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und die Express die 
Woche haben über das Familien- und Vee-
delsfest (Frühlingsfest) berichtet. Ein Teil 
der Kopien befinden sich in der beigefügten 
Präsentation, da es sehr viele Berichterstat-
tungen gibt haben wir nur Beispielhaft einen 
kleinen Teil in die Präsentation mit aufge-
nommen. Auch Radio Köln und der WDR 
hat über die Veranstaltung berichtet und so-
mit wird die Veranstaltung bei einem breiten 
Publikum beworben und ist überregional be-
kannt und wird entsprechend besucht. 
 
 
Fotos: befinden sich in der beigefügten 
Präsentation. 
 
Werbemittel: Im Jahr 2023 wurden über 
100 Plakate DIN A2 und zwei große Banner 
produziert und aufgehangen. Zudem wur-
den 5.000 Flyer mit den Programmpunkten 
und der Rallye gedruckt und verteilt. 
Zusätzlich wird die Veranstaltung in fast al-
len Tageszeitungen (Stadtanzeiger, Kölni-
sche Rundschau und Express die Woche), 
und großen Social-Media-Kanälen intensiv 
beworben, bzw. hierüber berichtet. Zudem 
hat die KölnBusiness die Veranstaltung auf 
Werbetafel in den U-Bahn Haltestellen und 
Straßen der Firma Stroer beworben. Auch 
hat die KölnBusinees zusätzlich kölnweit in 
der Express die Woche die Anzeige veröf-
fentlicht. Kolen.de berichtet auf Facebook, 
Instagram und Ihrer Webseite über die Ver-
anstaltung. Auch Radio Köln und der WDR 
hat über die Veranstaltung berichtet und so-
mit wird die Veranstaltung bei einem breiten 
Publikum beworben und ist überregional be-
kannt und wird entsprechend besucht. 
 
Flächen: Das Lindenthaler Familien- und 
Veedelsfest hat seinen Kern und Ursprung 
auf dem Karl-Schwering-Platz und erstreckt 
sich am Sonntag über die gesamte Länge 
der Dürener Straße von der Falkenburg-
straße bis zur Universitätsstraße. Beson-
ders der gesperrte Teil der Dürener Str., 
zwischen Karl-Schwering-Platz und Her-
bert-Lewin-Str..

Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchfüh-
rung des Familien- und Veedelsfest wurden 
in den Jahren 2022 und 2023 Zuschüsse 
aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Lindenthaler Früh-
lingsfest prägenden Charakter hat und 
nicht die Ladenöffnung im Vordergrund 
steht. Die Ladenöffnung hat lediglich An-
nexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des 
LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltun-
gen von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwal-
tung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in 
Richtung Verwaltung (politische/wirtschafts-
politische Erwägungen) auch nicht aufgege-
ben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können al-
lerdings kumulativ vorliegen und der Ver-
waltung dazu dienen, dem Rat das öffentli-
che Interesse über den Anlassbezug bzw. -
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die Antragsberechtigten/Interes-
sengemeinschaften gefordert, diese Sach-
gründe geltend zu machen/nachzuweisen 
und überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
liegt hier zum Download
 bereit. Es wird ge-
fordert, dass die Kommune auf der Grund-
lage eines Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genann-
ten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche In-
teresse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher der-
zeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandels-
konzept begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung eines vielfältigen 
stationären Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf 
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vieler-
orts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen

begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG 
Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt 
hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, 
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer 
jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation 
zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, 
eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe 
zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, 
dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, 
stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Ab-
wägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegen-
überzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausfüh-
ren, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. 
(z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt beste-
hender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche (Versorgungsinteresse, ins-
besondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortna-
her Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen 
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die 
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der 
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zent-
rale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteil-
zentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine 
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- 
und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der Innen-
städte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzen-
tren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Ver-
ödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevöl-
kerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmo-
bilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzel-
händlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zen-
tren dienen. 
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbar-
keit der jeweiligen Kommune als attraktiver 
und lebenswerter Standort, insbesondere 
für den Tourismus und die Freizeitgestal-
tung, als Wohn- und Gewerbestandort so-
wie Standort von kulturellen und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebens-
werter Standort wahrgenommen zu werden und sich ent-
sprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu ma-
chen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls ei-
nen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch 
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegen-
satz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Zu beachtende Hinweise: 
Es können maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden (Selbstbe-
schränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste 
gesperrte Feiertage). 
 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveran-
staltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine unterge-
ordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der An-
wendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungs-
zwangsverfahrens begegnet werden. 
 
Bitte lesen Sie die Hinweistexte genau und richten Sie Ihre Antworten entsprechend aus. 
 
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
Dauerantrag für 3 Jahre, immer der letzte Sonntag im August 
Lindenthal – letzter im August Sonntag 2024 bis 2026 
25.08.2024 / 31.08.2025 / 30.08.2026 
 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest:  
34. bis 36. Stadtteilfest „Lindenthaler 
Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler 
Flair“) 
 
 
Anlassbeschreibung: Zum 34. Mal findet auf der Dürener Straße 
in Köln-Lindenthal das Stadtteilfest „Lin-
denthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindent-
haler Flair“) statt. (2025 - 35. Mal / 2026 – 
36. Mal) 
 
Am Samstag von 11 bis 22 Uhr und am 
Sonntag von 11 bis 22 Uhr verwandelt sich 
die Straße auf einer Länge von rund 1,2 Ki-
lometer in eines der beliebtesten Kölner 
Straßenfeste und lockt ca. 200.000 Besu-
cher pro Tag an und ist als überregionale 
Veranstaltung bekannt und erfolgreich.  
 
Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände 
lokaler und überregionaler Händler zum 
Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem 
Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkei-
ten.. Gastronomen kümmern sich um das 
leibliche Wohl und an den Getränkestanden

treffen sich Nachbarn und Freunde zum Ge-
spräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attrak-
tionen. An drei Bühnen werden Musik und 
Tanz dargeboten. 
So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler 
Sommerfest“ seit Jahren rund 400.000 
Menschen an. 
 
Parallel dazu sollen am Sonntag von 13 bis 
18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet sein 
dürfen. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Haupt-
grund für Besucher/Besucherinnen die Ver-
anstaltung zu besuchen oder steht die La-
denöffnung im Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie 
die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW ge-
nannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an 
Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist 
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shop-
pinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt 
Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 34. Bis 
36. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeit-
licher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufs-
stellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbe-
sondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veran-
staltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss 
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergan-
genheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöff-
nung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbel-
hausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltver-
kaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanfer-
kelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eier-
tierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellen-
öffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die 
vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Be-
reich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besu-
cher als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose ge-
stellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);ent-
gegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Ver-
waltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
200.000 am Sonntag 
4.105 
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis Herbert-
Lewin-Str.) 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universi-
tätsstr., einschl. 100 Meter links und rechts 
der Fahrbahn) 
Quellenangabe und Belege zu Besucher-
aufkommen, Veranstaltungsfläche und Ver-
kaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer 
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und do-
kumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die Passan-
tenfrequenzmessung aus dem Retailbericht 
B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mor-
tag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 
Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass an einem Sonntag mit fünfstün-
diger Öffnung der Geschäfte 4.105 Ein-
kaufsbesucher zu erwarten sind. Damit 
ergibt sich eine erste Näherungsgröße für 
die zu vergleichenden Besucherströme. 
 
Eine offizielle Zählung der Veranstaltungs-
besucher während des Stadtteilfests „Lin-
denthaler Sommerfest“ wurde in den zu-
rückliegenden Jahren leider nicht durchge-
führt. Durch eigene Zählungen, die beauf-
tragten Zählungen der CIMA (VOS 2019 
Frühlingsfest) und unter Berücksichtigung 
der Fläche ergibt sich durch Näherungsprin-
zip eine Besucherzahl von 200.000 pro Tag. 
Anhand der nachfolgenden Informationen 
soll zusätzlich der prägende Charakter des 
Stadtteilfests „Lindenthaler Sommerfest“ 
und die Zahl der Veranstaltungsbesucher 
nachvollziehbar und plausibel belegt wer-
den.  
 
Presseberichte: Unter anderem haben der 
Kölner Stadtanzeiger und die Kölnische 
Rundschau in jedem Jahr mit Vor- und 
Nachberichterstattung inkl. Bildern über das 
Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ be-
richtet.  
Kopien der Presseberichte sowie Fotos fin-
den Sie in der Präsentation. 
 
Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler 
Sommerfest“ erstreckt sich über die ge-
samte Breite der Dürener Straße und über 
eine Länge von rund 1,2 Kilometer, vom 
Lindenthalgürtel bis zur Herbert-Lewin-
Straße.

Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Stadtteilfest „Lin-
denthaler Sommerfest“ prägenden Charak-
ter hat und nicht die Ladenöffnung im Vor-
dergrund steht. Die Ladenöffnung hat ledig-
lich Annexcharakter. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von qualita-
tiven Daten den prägenden Charakter einer 
Veranstaltung zu belegen, wird vom Ober-
verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-
Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Infor-
mationsveranstaltung am 21.06.2017 mit 
dem OVG Münster beim Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 
und Handwerk des Landes Nordrhein-West-
falen erläuterten die OVG Richter Details ih-
rer Rechtsprechung (IHK Köln). Nach Aus-
sagen der OVG Richter ist es zulässig, dass 
der prägende Charakter einer Veranstaltung 
beispielsweise anhand von Presseberichter-
stattungen der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene Veran-
staltungen, Sicherheitskonzepten für die ge-
plante Veranstaltung, Aussagen über Stra-
ßensperrungen, Verkehrs- und Parkraum-
konzepten als auch anhand von der Art und 
dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung 
belegt werden kann. In seinem Urteil (Ent-
scheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzei-
chen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG 
diese Sichtweise. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des 
LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltun-
gen von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwal-
tung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in 
Richtung Verwaltung (politische/wirtschafts-
politische Erwägungen) auch nicht aufgege-
ben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können al-
lerdings kumulativ vorliegen und der Ver-
waltung dazu dienen, dem Rat das öffentli-
che Interesse über den Anlassbezug bzw. -
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die Antragsberechtigten/Interes-
sengemeinschaften gefordert, diese Sach-
gründe geltend zu machen/nachzuweisen 
und überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
liegt hier zum Download bereit. Es wird ge-
fordert, dass die Kommune auf der Grund-
lage eines Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genann-
ten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche In-
teresse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher der-
zeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandels-
konzept begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung eines vielfältigen 
stationären Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf 
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vieler-
orts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen 
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG 
Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt 
hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, 
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer 
jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation 
zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, 
eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe 
zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, 
dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, 
stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Ab-
wägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegen-
überzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausfüh-
ren, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. 
(z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt beste-
hender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche (Versorgungsinteresse, ins-
besondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortna-
her Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen 
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die 
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der 
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zent-
rale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteil-
zentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine 
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- 
und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der Innen-
städte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzen-
tren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Ver-
ödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevöl-
kerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,

umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmo-
bilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzel-
händlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zen-
tren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbar-
keit der jeweiligen Kommune als attraktiver 
und lebenswerter Standort, insbesondere 
für den Tourismus und die Freizeitgestal-
tung, als Wohn- und Gewerbestandort so-
wie Standort von kulturellen und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebens-
werter Standort wahrgenommen zu werden und sich ent-
sprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu ma-
chen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls ei-
nen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch 
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegen-
satz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Zum 33. Mal findet auf der Dürener 
Straße in Köln-Lindenthal das Stadt-
teilfest „Lindenthaler Sommerfest“ 
(ehemals „Lindenthaler Flair“) statt
3333
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023

3333
Insgesamt laden über 120 Verkaufs-
stände lokaler und überregionaler 
Händler zum Stöbern ein. Zahlrei-
che Vereine aus dem Veedel prä-
sentieren sich und ihre Tätigkeiten. 
Auch die katholische Pfarrgemein-
de St. Stephan plant für dieses Jahr 
die Teilnahme am Stadtteilfest mit 
einem eigenen Stand. Gastrono-
men kümmern sich um das leibliche 
Wohl und an den Getränkestanden 
treffen sich Nachbarn und Freunde 
zum Gespräch. Für Kinder gibt es 
zahlreiche Attraktionen. An drei 
Bühnen werden Musik und Tanz 
dargeboten.
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023

DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
Am Samstag von 1 4 bis 22 Uhr 
und am Sonntag von 1 1 bis 20 Uhr 
verwandelt sich die Straße auf einer 
Länge von rund einem Kilometer in 
eines der beliebtesten Kölner Stra-
ßenfeste und lockt viele Menschen 
aus dem ganzen Stadtgebiet und 
Umland an. 
3333

DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
3333

DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023 
FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. 
AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ 
DARGEBOTEN.DARGEBOTEN.
3333

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
28.08.201 7
Köln-Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: „Lindenthaler Flair“ auf der Dürener Straße
lockte Besucher ins Veedel
Am Sonntagmorgen eröffnet der Spielmannszug der „Lindenthaler
Lappenmänner“ das 29. Fest des „Lindenthaler Flair“.
Foto: Ebert
Von  Carina Ebert  28.08.17, 09:45 Uhr
Wenn rot-weiße Ballons die Dürener Straße säumen und das Trömmelchen des
Spielmannszugs erklingt, steht eines der bekanntesten Straßenfeste im Kölner Westen vor der Tür. In seiner 29.
Ausgabe lockte das „Lindenthaler Flair“ wieder tausende Kölner, Anwohner wie Veedelsfremde, auf seine
Flaniermeile entlang der Dürener Straße.
Rund 130 Händler, Vereine und Gastronomen präsentierten sich mit zahlreichen Angeboten und Aktionen für
die ganze Familie. Wohl 50.000 Besuchern trafen sich auf dem sonst vielbefahrenen Asphalt der westlichen
Verkehrsader schon traditionsgemäß zum Bummeln und Einkaufen oder zum Schlemmen und Feiern.
Musik und Unterhaltung boten die drei verschieden Festbühnen mit ihrem abwechslungsreichen Programm,
dass von Live-Bands über Tanz-Vorführungen bis hin zu Beatbox reichte. Modebewusste trafen sich zur
Modenschau von Cologne Couture, Motorfreunde kamen zu den Auto-Shows von McLaren, Lamborghini und
Co. zusammen.
Vielseitiger Stadtteil
„Lindenthal ist ein vielseitiger und sozial vernetzter Stadtteil, der viel zu bieten hat. Mit dem Fest wollen wir
nicht nur die Menschen von hier, sondern auch aus den Nachbarveedeln nach Lindenthal locken“, sagte Georg
Hempsch, der in diesem Jahr zum Vorsitzenden des „Ring Lindenthaler Geschäftsleute e. V.“ gewählt wurde
und sich seither für einen offeneren Austausch mit Verwaltung und Politik einsetzt. Zur Festeröffnung am
Sonntag lud er Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, Lindenthals Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-
Frerker und Bürgeramtsleiterin Ulrike Willms zu einem gemeinsamen Spaziergang auf der Dürener Straße ein.
„Mir gefällt es gut, dass sie die Schlemmeroase aufgelöst haben und das Fest sich dafür weiter entlang der
Straße erstreckt“, freute sich Scho-Antwerpes über die diesjährige Neuerung. „Damit wollten wir auch den
unteren Teil der Dürener Straße stärker involvieren“, erläuterte Hempsch. Damit sei die Festmeile nun knapp
100 Meter länger als in den Vorjahren. Die Essenstände habe man sporadisch entlang der genutzten 1,1
Kilometer verteilt.
„So entzerren wir das Angebot und regen die Besucher zum Erkunden an“, so Hempsch. Der „Ring Lindenthaler
Geschäftsleute“ ist seit jeher ideeller Träger des traditionellem Straßenfests, die operative Ausrichtung
übernimmt die Werbepraxis „Van der Gathen“, die auch das Straßenfest am Eigelstein oder die Dellbrücker
Festmeile ausrichten.
Auf Einzelhandel aufmerksam machen
Grundlegende Gedanken sowie Aufbau und Bestimmung der teilnehmenden Händler und Vereine bleibt
allerdings Aufgabe des Händlerrings. „Wir wollen mit dem Straßenfest auf den breit gefächerten Einzelhandel
in Lindenthal aufmerksam machen, deswegen legen wir Wert auf einen hohen Anteil lokaler
Gewerbetreibender“, so auch Vorstandsmitglied Sabine Eckart.
Rund 80 Prozent aller Stände wurden in diesem Jahr von ansässigen Händlern, Vereinen und Dienstleistern
gestellt. „Lindenthal ist jünger geworden und hat viele Individualisten und qualitätsbewusste, junge Menschen
angelockt, weswegen wir sehr stolz auf unsere große Einzelhandelsvielfalt sein können.“

Presse 
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
23.08.201 8
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
„Lindenthaler Flair“: Geschäftsleute laden zum verkaufsoffenen
Sonntag in Köln ein
Voll ist es stets beim Lindenthaler Flair auf der Dürener Straße.
Foto: Meurer
Von  Susanne Esch  23.08.18, 08:00 Uhr
Wo normalerweise reger Autoverkehr herrscht, dürfen einen Tag lang Menschen bummeln,
plaudern und an den Ständen nach schönen Dingen stöbern. Am Sonntag, 26. August, findet auf der Dürener
Straße zum 30. Mal das Fest „Lindenthaler Flair“ statt.
Eröffnet wird es um 11 Uhr vom 1. Kölner Tambour- und Hornistencorps „In Treue fest“. Bis 19 Uhr können die
Besucher an den Ständen und in den Geschäften shoppen. Speisen und Getränke werden bis 22 Uhr angeboten,
so dass die Gäste den Sommerabend auf dem Straßenfest noch genießen können. Auf einem Kilometer der
Dürener Straße zwischen Gürtel und Classen-Kappelmann-Straße bieten rund 120 Händler an Ständen und in
Geschäften Kleidung, Accessoires, Bücher, Blumen, Kosmetikartikel, Spielwaren, Feinkost, Haushaltswaren,
Dekoartikel und vieles mehr an.
Einige Geschäfte lassen sich etwas Besonderes einfallen
Das Besondere ist laut Georg Hempsch, Vorstandsvorsitzender des Rings Lindenthaler Geschäftsleute, die
Atmosphäre. „Hier bei unserem Straßenfest sind mehr als die Hälfte der teilnehmenden Händler
Ortsansässige“, betont er. „Viele lassen sich an diesem Tag für ihre Kunden etwas einfallen.“ So steht beim
Spielwarengeschäft Rabe eine Holzeisenbahn für junge Besucher.
Das Modegeschäft Cologne Couture lädt zu einer großen Designer-Modenschau ein. Auf drei Bühnen zeigen
mehrere Gruppen und Künstler ein vielfältiges Programm. So tritt der Jugendchor St. Stephan auf, die Gruppen
der Tanzschule van Hasselt zeigen ihr Können.
Das Straßenfest ist eine von zahlreichen Veranstaltungen, die der Ring Lindenthaler Geschäftsleute alljährlich
organisiert. Auch die Street Gallery, bei der Kunstwerke in den Läden der Händler zu sehen sind, und der Tag
der Nostalgie, an dem Oldtimer die Straße säumen, zählen dazu.
Dieses Jahr soll es erstmalig einen Weihnachtsmarkt auf dem Karl-Schwering-Platz geben. „Der Ring
Lindenthaler Geschäftsleute ist eine treibende Kraft im Viertel“, sagt Hempsch. Und die Händler haben weitere
Ideen parat. „Wir freuen uns auch auf das Fest, um mit den anwesenden Politikern einmal einige Dinge zu
besprechen“, so Georg Hempsch.
www.wirsindlindenthal.de (http://www.wirsindlindenthal.de)

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
26.08.201 9
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: Zehntausende Kölner pilgern auf die Dürener
Straße
Auf der Bühne sorgten Gruppen der Tanzschule van Hasselt für Stimmung.
Foto: Joachim Neubauer
Von  Joachim Neubauer  26.08.19, 13:43 Uhr
Statt Autos, Motorrädern und Fahrräder säumten am Sonntag etwa 100 Stände der lokalen
Geschäfte, sowie offene Läden und zwei Bühnen mit einem bunten Musik- und Tanzprogramm die sonst
vielbefahrene Dürener Straße. Gemütlich konnten die Besucher auf einem Kilometer Länge schlendern und sich
das vielseitige Angebot – ob Designmode, Kaffeeköstlichkeit oder Spielzeugware – anschauen. Auch für ein
musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Tanz, Gesang und einer eigenen Modenschau wurde auf zwei
Bühnen gesorgt.
Fliegende Kölschgläser bei „Stadtecken“
Zum ersten Mal auf dem Straßenfest mit dabei war die Designagentur „Stadtecken“ mit ihrer etwas anderen
Sicht auf Köln. „Seit drei Jahren kreieren wir neue Perspektiven auf die Domstadt“, so Vertriebsleiter Norbert
Brandes, der den Stand zusammen mit seiner Kollegin Monika Flink betreut. „Unsere klein- und
großformatigen Bilder sind professionelle Fotografien von Stadtmotiven, die wir grafisch ein wenig aufgepeppt
haben.“ So wie die fliegenden Kölschgläser, die anstelle der üblichen Gondeln die Zoobrücke am Rheinufer in
Riehl kreuzen. „Teilweise fallen uns neue Motive einfach bei Streifzügen durch Köln auf – dann sehen wir ein
schönes Panorama und uns fällt noch eine kleine Veränderung ein, die das Bild zu einem Hingucker macht.“
Neben fliegenden Kölschgläsern kann das auch schon mal ein Blauwal an einem Kran im Rheinauhafen oder ein
Elefant im Kölner Hauptbahnhof sein.
Mehr als 50 Motive hat die Agentur, die ausschließlich auf Straßenfesten und im Internet ihre Bilder anbietet,
für das Kölner Stadtgebiet kreiert. „In Zukunft fertigen wir auch Designs für andere Städte wie Rom oder
Barcelona an – selbst für Düsseldorf haben wir schon einige Ideen erarbeitet“, so Brandes mit einem
Schmunzeln. „Von unserer Premiere hier beim Lindenthaler Flair sind wir begeistert. Wir haben viel Publikum
und eine sehr angenehme Atmosphäre.“
Bis zu 100.000 Besucher
Positiv sieht den Verlauf des Festes auch Georg Hempsch, Vorsitzender vom Ring der Lindenthaler
Geschäftsleute e.V., der das Straßenfest im Veedel veranstaltet hat. „Auch in diesem Jahr hatten wir wieder
Glück mit dem Wetter und gehen von etwa 80.000 bis 100.000 Besuchern aus, die auch aus den anderen
Stadtteilen im Kölner Westen hier herkommen“, so Hempsch. „Denn mittlerweile genießt das Lindenthaler
Flair auch über den Stadtteil hinaus einen guten Ruf für das angenehme Ambiente.“
Zum Ziel hat das Straßenfest, den ortsansässigen Geschäften eine Bühne zu bieten, um ihre Waren und
Konzepte den Menschen im Veedel besser präsentieren zu können. Doch auch für die Anwohner ist das Fest zu
einer eigenen Größe geworden. „Das Lindenthaler Flair wird auch als Angebot wahrgenommen, um mit anderen
Lindenthalern in Kontakt zu treten. Hier trifft man sich, knüpft Bekanntschaften und tauscht sich über die
Geschehnisse im Veedel aus“, so Hempsch. Viele der Besucher seien mittlerweile Stammgäste der
Veranstaltung, die das Leben für einen Tag nach draußen verlagert, und kämen jedes Jahr vorbei, so der 44-
Jährige.
So wie Besucherin Simone Hutmacher, die im nahegelegenen Universitätsklinikum arbeitet. „Ich bin eigentlich
jedes Jahr hier und finde es schön, dass man sich hier ausnahmsweise am Sonntag alles anschauen und
gemütlich einkaufen gehen kann.“ Daher besucht sie die Veranstaltung schon im fünften Jahr in Folge. „Die
Chancen stehen gut, dass ich im nächsten Jahr wieder hier sein werde.“

Presse
CITYNEWS 
23.08.201 9
Lindenthaler Flair: Das große 
Straßenfest auf der Dürener Straße 
in Köln
Alle Infos zum Straßenfest in Köln-Lindenthal auf der Dürener Straße
copyright: Krzysztof Swider
Im Reigen der Kölner Straßenfeste ist nun Lindenthal an der Reihe. Zum bereits 31. Mal findet auf der 
Dürener Straße am Sonntag, 25.08.2019, von 11 bis 22 Uhr das Straßenfest mit dem schönen Namen 
“Lindenthaler Flair” statt. Zwischen Stadtwaldgürtel und Herbert-Lewin-Straße präsentieren sich die 
ortsansässigen Läden aus dem Veedel auch in diesem Sommer mit vielen besonderen Angeboten und 
Sonderaktionen. Die Aussteller locken die Besucher mit vielen verschiedenen Waren, Dienstleister 
informieren über ihre Angebote und Vereine präsentieren sich und ihre Aktivitäten. Außerdem laden 
die Händler die Straßenfest-Besucher beim gleichzeitig stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag zum 
Bummeln und Einkaufen ein.
Zudem gibt es neben einer Auto-Show, einer Designer-Modenschau und Tanzvorführungen viele 
weitere Aktionen auf der Dürener Straße. Und auch für die Kleinen soll das Stadtteil-Event zum Erleb-
nis werden. So laden beispielsweise eine Hüpfburg und eine Eisenbahn und diverse Mitmach-Aktio-
nen die Pänz zum Spielen und Toben ein.
23. August 2019
Musik, Tanz und Designer-Show beim Lindenthaler Flair
Ein buntes abwechslungsreiches Programm, verteilt auf zwei Bühnen, sorgt für zusätzliche Unterhal-
tung. So wird es auf der Bühne bei Haus Schwan Live-Musik, z. B. mit Lupo geben. Auf der Bühne der 
Tanzschule van Hasselt performen Tänzer Nonstop-Tanzshows wie beispielsweise Formations- und 
Bewegungstänze, Hip-Hop, Zumba etc. und laden alle zum Mitmachen ein. Zudem wird bei der Desig-
ner-Modenschau von Cologne Couture die Sängerin Emily Fröhling die schönsten Melodien aus 
berühmten Musicals wie Mamma Mia, Phantom der Oper, König der Löwen und vielen mehr singen. 
Beginn ist hier gegen 15 Uhr auf der Dürener Straße  an der Ecke Geibelstraße.
Kulinarisch werden die Gäste beim Lindenthaler Flair mit Sicherheit nicht zu kurz kommen. Die ortsan-
sässige Gastronomie sowie Street-Food-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der Besucher.
Mit dem Spielmannszug “In Treue fest” wird das Straßenfest um 11 Uhr eröffnet. Die offizielle Straßen-
fest-Eröffnung findet um 13 Uhr mit einer kleinen Feier auf der Bühne der Tanzschule Hasselt am 
Karl-Schwering-Platz ein. Hier werden der Vorstand des Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
gemeinsam mit Kölner Politiker den Startschuss geben.

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
25.08.2022
25.08.22, 22:50 Lindenthaler Sommerfest 2022: Verkaufsoffener Sonntag und Straßenfest
https://www.citynews-koeln.de/lindenthaler-sommerfest-2022-verkaufsoffener-sonntag-und-strassenfest-_id73453.html?fbclid=IwAR24rdp4hGAkQX6JJfvITA… 1/4
Lindenthaler Sommerfest 2022:
Verkaufsoffener Sonntag und Straßenfest
Nach zwei Jahren Pause findet am 27. und 28. August 2022 wieder das Lindenthaler Sommerfest auf der Dürener Straße
in Köln statt. 
copyright: Krzysztof Swider
Nach zwei Jahren Pause, bedingt durch die Corona-Pandemie, findet am 27. und 28.
August 2022 wieder das Lindenthaler Sommerfest auf der Dürener Straße statt.
Das Veedelsfest, früher bekannt als “Lindenthaler Flair” findet es in diesem Jahr erstmalig
an zwei Tagen statt. Dabei laden über 120 Stände lokaler und überregionaler Händler
zum Bummeln, Stöbern und Genießen ein.
Verkaufsoffener Sonntag mit Rabatten und Aktionen
21. August 2022

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
30.08.2022

Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER 
24.08.2023

Zu beachtende Hinweise: 
Es können maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden (Selbstbe-
schränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste 
gesperrte Feiertage). 
 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveran-
staltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine unterge-
ordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der An-
wendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungs-
zwangsverfahrens begegnet werden. 
 
Bitte lesen Sie die Hinweistexte genau und richten Sie Ihre Antworten entsprechend aus. 
 
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
Dauerantrag für 3 Jahre, Lindenthaler Street Gallery und Herbstfest 
Lindenthal – VOS  2024 bis 2026 
13.10.2024 / 12.10.2025 / 11.10.2026 
 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest: 
26.-28. Street Gallery & Herbstfest 
mit großer Kunst-Rallye, Kreativ- und 
Spieleland und Künstlerviertel 
 
Anlassbeschreibung: Im Jahr 2024 veranstaltet der RLG e.V. be-
reits zum 26. Mal die Street Gallery in Lin-
denthal. (2025 – 27.mal / 2026 – 28.mal) 
Von Freitag 11.10. bis Samstag, 19.10.2024 
werden über 50 Geschäfte entlang der Dü-
rener Straße sowie in den Seitenstraßen zu 
Galerien.  
(2025 –10.10.-18.10 / 2026 –09.10.-17.10.) 
 
NEU seit 2022 ! Zum Eröffungswochen-
ende 11.10-13.10 wird sich auf dem Karl-
Schwering-Platz ein Veedels-Gourme-
therbstfest mit Winzermeile, Cocktail-
Stand, Foodständen und Kinderkarussell 
präsentieren. Das Fest richtet sich an die 
ganze Familie und wird wieder ein geselli-
ger Treffpunkt für alle Menschen aus dem 
Veedel sein.  
(2025 – 10.-12.10. / 2026 – 09.10-11.10.)

Da wir bereits an einem vergleichbaren Fest 
im Frühling eine Passatenfrequenzzählung 
durch die CIMA am Sonntag durchgeführt 
haben, die ein Besucherpotential ergeben 
hat, das mindestens doppelt groß ist wie die 
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an einem 
Werktag (Details: s. „Quellen-angabe und 
die Belege“ sowie die separate Auswertung 
der CIMA), können wir dies auch für das 
Herbstfest, auf dem Karl-Schwering-
Platz, als Größe heranziehen, da diese 
Veranstaltung, die gleiche Größe und 
Güte wie das Frühlingsfest hat und so-
mit ein ähnlich hoher Wert zu erwarten 
ist. 
 
ZUSÄTZLICH NEU! Seit dem Jahr 2022 
wird das Fest am Sonntag ausgedehnt und 
die gesamte Dürener Straße zwischen Fal-
kenburg- und Universitätsstraße und Teile 
des Lindenthalgürtels als Veranstaltungsflä-
che bespielt. Durch die deutliche Auswei-
tung des Veranstaltungsfläche und den 
neuen Aktionen und Attraktionen, ergibt 
sich aufgrund neuer Berechnungen, eine 
Besucherzahl an dem Sonntag von ca. 
24.000 Besucher*innen und ist somit 
6mal so groß wie an einem vergleichba-
ren Einkaufstag. 
 
An dem Sonntag, den 13.10. (2025 -12.10. 
/ 2026 – 11.10.), wird dann die Street Gal-
lery und Herbstfest durch ein großes Rah-
menprogramm auf die gesamte Dürener 
Str. zwischen Falkenburgstraße und Uni-
versitätsstraße und Teile des Lindenthalgür-
tels als Veranstaltungsfläche ausgedehnt. 
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der 
RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Ein-
zelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftun-
gen und anderen Institutionen eine große 
Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Er-
wachsene. Bei der Rallye werden an über 
25 Stationen entlang der Dürener Str., ver-
schiedene Quizfragen oder Aufgaben ge-
stellt, die in unterschiedlicher Schwierig-
keits-Kategorie für Kleine und Größere ge-
stellt werden. 
An dem Infostand des RLG e.V. (Eingang 
des Kreativ- & Spieleland) und in allen Ge-
schäften, erhalten alle Teilnehmer*innen 
eine kostenlosen Quizkarte. Bei einer noch 
zu bestimmenden Anzahl richtig beantwor-
teter Fragen erhält jeder Teilnehmende ein

LOS für die Tombola. Im Jahr 2023 wurden, 
bei dem Familien- und Veedelsfest, im 
Frühjahr, über 2.500 Quiz- bzw. Stempel-
karten eingelöst und noch viele darüber hin-
aus verteilt (bei der Street Gallery und 
Herbstfest gehen wir von einem ähnli-
chen Erfolg aus), es war ein Riesenerfolg, 
sodass die meisten Geschäfte, die die Stati-
onen betreuten, extra Mitarbeiter*innen 
hierfür abstellen mussten, da der Andrang 
so überwältigen war. Auch die Politik und 
Handelskümmerer, Hans-Günther Grawe, 
die vor Ort waren, waren völlig begeistert 
von der vollen Straße, „es gibt keinen freien 
Bürgersteigplatz mehr auf der gesamten 
Straße“ zwischen Falkenburgstraße bis Uni-
versitätsstraße.  
 
Zudem wird es wieder an dem Sonntag 
eine große Vernissage mit den über 50   
teilnehmenden Geschäften, mit einem 
Kunstspaziergang entlang der gesamten 
Veranstaltungsfläche geben. Da die Besu-
cherzahlen zu dem Rundgang so groß wa-
ren, werden wir, NEU ab 2023, einen zu-
sätzlichen Termin für den Spaziergang or-
ganisieren, auch das zeigt die große Strahl-
kraft der Veranstaltung und die deutliche 
Steigerung der Besucherzahlen! 
 
NEU seit 2023! – Classen-Kappelmann-
Str bis Herbert-Lewin-Str. 
Das Lindenthaler Künstlerviertel – Live 
Art im öffentlichen Raum 
Ab dem Jubiläumsjahr 2023, wird das Krea-
tiv- & Spieleland, um das Lindenthaler 
Künstlerviertel erweitert. Hier werden am 
Sonntag kreative Menschen auftreten und 
Tanz, Lesung, Poesie, Musik oder Hand-
werk vorführen und präsentieren. In den 
Geschäften ist Kunst zu sehen, auf der 
Straße wird Kunst umgesetzt. 
 
Es wird auf der Veedels Website www.lin-
denthal.info vom 19.10. bis 22.10. ein Vo-
ting für das schönste Lindenthal Motiv ge-
ben, welches die Künstlerinnen und Künst-
ler in „ihrer Galerie“ ausgestellt haben. Au-
ßerdem wird zum Jubiläum eine limitierte 
Lindenthaler Sektmarke mit Kunstetikett 
aufgelegt, die inklusive 2 € Spende für ei-

nen guten Zweck verkauft wird. Und natür-
lich gibt es auch in diesem Jahr den belieb-
ten Kunstkatalog. 
 
In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem 
ein Orgelkonzert geplant. 
 
Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunst-
katalog erstellt, der bereits in die Stadtbibli-
othek aufgenommen wurde. 
 
Als besonderes Highlight am Sonntag - 
NEU seit 2022 - sperrt der RLG e.V. einen 
Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-
Platz bis Classen-Kappelmann-Str.) für 
das Kreativ-und Spieleland ab. Hier können 
sich die kleinen und großen Kinder und 
auch Erwachsene an verschiedenen Attrak-
tionen austoben und sich an alle Aktionen 
KOSTENFREI ausprobieren. Als Attraktio-
nen sind z.B. die Rheinenergie mit einer 
Blumenpflanz- und Bastelaktion oder For-
scherlabor, Die Sparkasse KölnBonn mit 
dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner 
Haie mit Torwandschießen, Die Zurich Ver-
sicherung mit einer Kindereisenbahn, der 
Sportclub DragonGym mit Selbstverteidi-
gung zum Ausprobieren (3-99Jahren) und 
einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit 
Kinderschminken und Cheerleading zum 
Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball 
und Popcorn, Oh Honey mit einer Bienen-
aktion und Glücksrad, die AWB mit einer 
Mülllernaktion, Borussia Hohenlind mit Fuß-
ball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Sta-
pelsteinen für Erwachsene und Kindern und 
viele andere dabei. Zudem haben wir selbst 
als RLG e.V., die Tombola und über fünf 
große Hüpfburg-Aktionen aufgebaut und 
betreut.  
 
Eine Dixie Band sorgt am Sonntag auf der 
ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der 
Dürener Str. als Walking Act, für eine 
schöne musikalische Unterhaltung.  
 
Als weiteres Walking Act werden am Sonn-
tag zwei Orgelspieler und lustige Clowns 
mit Luftballons Künsten, entlang der Düre-
ner Str., Klein und Groß unterhalten und so 
für eine fröhliche Stimmung sorgen.

Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kin-
dereisenbahn über die Straße von der Clas-
sen-Kappelmann-Str. bis zum Dürener-Str-
/Gürtel  
 
Parallel zu den Veranstaltungen der Street 
Gallery & Herbstfest, sollen am Sonntag 
von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöff-
net sein dürfen. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Haupt-
grund für Besucher/Besucherinnen die Ver-
anstaltung zu besuchen oder steht die La-
denöffnung im Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie 
die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW ge-
nannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an 
Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist 
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shop-
pinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt 
Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung, welche 
zum 26.-28. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeit-
licher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufs-
stellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbe-
sondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veran-
staltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss 
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergan-
genheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöff-
nung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbel-
hausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltver-
kaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanfer-
kelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eier-
tierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellen-
öffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die 
vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Be-
reich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besu-
cher als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose ge-
stellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);ent-
gegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Ver-
waltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat 
der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
24.000 am Sonntag 
4.105 
• Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Univer-
sitätsstr., einschl. 75 Meter links und 
rechts der Fahrbahn) 
• Karl-Schwering-Platz 
• Dürener-Str. vom Karl-Schwering-
Platz bis zur Herbert-Lewin-Str. ge-
sperrt 
• Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) 
• Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer 
Str.) 
 
Quellenangabe und Belege zu Besucher-
aufkommen, Veranstaltungsfläche und Ver-
kaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer 
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und do-
kumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die Passan-
tenfrequenzmessung aus dem Retailbericht 
B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mor-
tag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 
Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass an einem Sonntag mit fünfstün-
diger Öffnung der Geschäfte 4.105 Ein-
kaufsbesucher zu erwarten sind. Damit 
ergibt sich eine erste Näherungsgröße für 
die zu vergleichenden Besucherströme. 
 
Beim 1. Lindenthaler Frühlingsfest wurde 
von der CIMA am Sonntag, den 19.05.2019 
eine Passantenfrequenzzählung durchge-
führt. Bis zum Einsetzen von Regen und 
Gewitter wurden je 30 Minuten 500 bis 900 
Besucher, im Durchschnitt pro Stunde also 
1.400 Personen gezählt. Die CIMA schreibt 
in Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem 
Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30 Mi-
nuten zu rechnen gewesen sei. Im Durch-
schnitt pro Stunde sind dies 1.700 Perso-
nen, im Zeitraum von 5 Stunden also 8.500 
Festbesucher und damit mehr als doppelt 
so viele wie bei der Passantenfrequenz-
messung aus dem Retailbericht B-Lagen 
Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immo-
bilien GmbH. 
Die Auswertung der CIMA ist als separate 
PDF-Datei beigefügt. 
Da die Veranstaltung, Herbstfest auf dem 
Karl-Schwering-Platz, die gleiche Größe 
und Güte wie das Frühlingsfest hat kön-
nen wir dies auch für das Herbstfest, auf 
dem Karl-Schwering-Platz, als Größe 
heranziehen, und somit ein ähnlich ho-
her Wert zu erwarten ist.

Durch die räumliche Ausdehnung des 
Festes auf die Dürener Straße sowie die in-
haltliche Erweiterung um die Familien-
Rallye und das Kreativ- und Spieleland 
am Sonntag, ergibt sich aufgrund neuer 
Berechnungen, eine Besucherzahl an 
dem Sonntag von ca. 24.000 Besu-
cher*innen und ist somit 6mal so groß 
wie an einem vergleichbaren Einkaufstag 
(Samstag). 
Auch die Teilnahme großer Intuitionen und 
Vereinen und dem großen Interesse an der 
Veranstaltung, zeigt, dass diese Veranstal-
tung mehr als erfolgreich läuft und viele Be-
sucher*innen anzieht. 
 
Eine Zählung der Veranstaltungsbesucher 
der Street Gallery in den zurückliegenden 
Jahren wurde leider nicht durchgeführt. 
Auch die zahlreichen Pressemeldungen 
nennen leider keine konkreten Besucher-
zahlen.  
Anhand der nachfolgenden Informationen 
soll jedoch der prägende Charakter der 
“Street Gallery“ belegt werden und die Zahl 
der Veranstaltungsbesucher nachvollzieh-
bar und plausibel geschätzt werden.  
 
Diese Vorgehensweise, anhand von qualita-
tiven Daten den prägenden Charakter einer 
Veranstaltung zu belegen, wird vom Ober-
verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-
Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Infor-
mationsveranstaltung am 21.06.2017 mit 
dem OVG Münster beim Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 
und Handwerk des Landes Nordrhein-West-
falen erläuterten die OVG Richter Details ih-
rer Rechtsprechung (Information hierzu von 
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, 
dass der prägende Charakter einer Veran-
staltung beispielsweise anhand von Presse-
berichterstattungen der letzten Jahre, Be-
richten des Ordnungsamtes über vergan-
gene Veranstaltungen, Sicherheitskonzep-
ten für die geplante Veranstaltung, Aussa-
gen über Straßensperrungen, Verkehrs- 
und Parkraumkonzepten als auch anhand

von der Art und dem Umfang der Veranstal-
tungsbewerbung belegt werden kann. In 
seinem Urteil (Entscheidungsdatum 
07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) be-
kräftigt das OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im Folgen-
den eingehen:  
 
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, Köl-
nische Rundschau und die Express die Wo-
che haben in jedem Jahr mit Vor- und 
Nachberichterstattung inkl. Bildern über die 
Street Gallery und Herbstfest geschrieben.  
 
Fotos: befinden sich in der beigefügten 
Präsentation. 
 
Werbemittel: Im Jahr 2023 werden 2.500 
Kunstkataloge, über 100 Plakate DIN A2 
und zwei Banner produziert. (Nachweis: 
Rechnung der Druckerei kann nachgereicht 
werden).  
Zudem werden 5.000 Flyer mit den Pro-
grammpunkten und der Rallye gedruckt und 
verteilt (Nachweis: Rechnung der Druckerei 
kann nachgereicht werden).  
Zusätzlich wird die Veranstaltung in fast al-
len Tageszeitungen (Stadtanzeiger, Kölni-
sche Rundschau und Express die Woche), 
und großen Social-Media-Kanälen intensiv 
beworben, bzw. hierüber berichtet. Zudem 
hat die KölnBusiness die Veranstaltung auf 
Werbetafel in den U-Bahn Haltestellen und 
Straßen der Firma Stroer beworben. Auch 
hat die KölnBusinees zusätzlich kölnweit in 
der Express die Woche die Anzeige veröf-
fentlicht. Kolen.de berichtet auf Facebook, 
Instagram und Ihrer Webseite über die Ver-
anstaltung. Auch Radio Köln hat über die 
Veranstaltung berichtet und somit wird die 
Veranstaltung bei einem breiten Publikum 
beworben und ist überregional bekannt und 
wird entsprechend besucht. 
 
Flächen: Die Street Gallery 2023 erstreckt 
sich über die Dürener Str. (von der Falken-
burgstr. bis zur Universitätsstr. einschl. 100 
Meter links und rechts der Fahrbahn), den 
Karl-Schwering-Platz, den Platz vor Café 
Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-
Sachs-Straße), dem Leonardo Hotel, sowie

die kath. Kirche St. Stephan (Bachemer 
Str.). Zusätzlich gibt es auch über diese Flä-
chen hinaus Galerien in Geschäften, auf 
dem Lindenthal Gürtel und umliegenden 
Straßen. 
 
Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchfüh-
rung der Street Gallery wurden in den Jah-
ren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 
wurden Zuschüsse aus bezirksorientierten 
Mitteln gewährt. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Lindenthaler Früh-
lingsfest prägenden Charakter hat und 
nicht die Ladenöffnung im Vordergrund 
steht. Die Ladenöffnung hat lediglich An-
nexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des 
LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltun-
gen von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwal-
tung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in 
Richtung Verwaltung (politische/wirtschafts-
politische Erwägungen) auch nicht aufgege-
ben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können al-
lerdings kumulativ vorliegen und der Ver-
waltung dazu dienen, dem Rat das öffentli-
che Interesse über den Anlassbezug bzw. -
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die Antragsberechtigten/Interes-
sengemeinschaften gefordert, diese Sach-
gründe geltend zu machen/nachzuweisen 
und überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
liegt hier zum Download
 bereit. Es wird ge-
fordert, dass die Kommune auf der Grund-
lage eines Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genann-
ten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche In-
teresse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend

genannten Sachgründe können daher der-
zeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandels-
konzept begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung eines vielfältigen 
stationären Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf 
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vieler-
orts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen 
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG 
Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt 
hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, 
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer 
jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation 
zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, 
eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe 
zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, 
dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, 
stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Ab-
wägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegen-
überzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausfüh-
ren, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. 
(z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt beste-
hender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche (Versorgungsinteresse, ins-
besondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortna-
her Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen 
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die 
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der 
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zent-
rale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteil-
zentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine 
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- 
und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der Innen-
städte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzen-
tren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Ver-
ödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevöl-
kerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmo-
bilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzel-
händlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zen-
tren dienen. 
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbar-
keit der jeweiligen Kommune als attraktiver 
und lebenswerter Standort, insbesondere 
für den Tourismus und die Freizeitgestal-
tung, als Wohn- und Gewerbestandort so-
wie Standort von kulturellen und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebens-
werter Standort wahrgenommen zu werden und sich ent-

sprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu ma-
chen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls ei-
nen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch 
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegen-
satz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

23. STREET GALLERY
LINDENTHAL
So. 24.10. - Sa. 06.11.2021

STREET GALLERY LINDENTHAL
Dürener Straße:
Über 50 Geschäfte stellen Kunst aus, 
werden zu Galerien und Museen
Die Geschäfte 
und Schaufenster 
werden zu 
Galerien und 
Museen. Die 
Kunst beherrscht 
das Geschehen!

STREET GALLERY LINDENTHAL
Dürener Straße:
Über 50 Geschäfte stellen Kunst aus, 
werden zu Galerien und Museen
Bei einem Glas 
Sekt wird über die 
Kunst 
philosophiert.

STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Open-Air Ausstellung „Wir für Lindenthal“
Menschen und 
Organisationen, 
die sich für 
Lindenthal und 
seine Bewohner 
einsetzen, treten 
in die 
Öffentlichkeit

STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Open-Air Ausstellung „Wir für Lindenthal“
Menschen und 
Organisationen dieser 
Ausstellung:
Lindenthaler 
Zeitungsverteiler
Sterbe- und Trauerbegleiter
RLG Vorstand
Pflegeteam St. Elisabeth 
Krankenhaus
Klinikclowns
Der Nachbar von Hubert
3 Herzen für Lindenthal
Lindenthaler Dienste
Pflegeteam St. Anna 
Altenheim
Borussia Hohenlind
Netzwerk Integration
Treibhaus - Kinder und 
Jugendzentrum
Campus Garten -
Gemeinschaftsgarten für alle
Elternhaus Krebskranker 
Kinder
Stretworker AWO
Kindergärtnerin 
Gronewaldschule
Lindenthaler Blog
Lindenthaler Tierpark
Ev. Kirche Lindenthal
Uniklinik
Polizei Köln
Kölner Grün Stiftung
Kölner Imkerverein
Berufsfeuerwehr Köln
Pfarrei St. Stephan
Syrisch Orthodoxe Kirche

STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Mal-Aktion
Selber 
Künstler sein:
Mal-Aktion 
für kleine und 
große Kinder

STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Speaker‘s Corner
Speaker‘s
Corner:
Sprich aus, 
was Dich 
bewegt!

STREET GALLERY LINDENTHAL
Eingang zum Stadtwald:
Blühen für Bildung
Blühen für 
Bildung:
Eine 
gemeinsame 
Initiative mit 
dem Kölner 
Gymnasial-
und 
Stiftungsfonds

STREET GALLERY LINDENTHAL
Eingang zum Stadtwald:
Blühen für Bildung
Liebe Frau ,
im Namen von Chancen stiften und allen Jugendlichen unseres 
Programms möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die gute 
Organisation und Zusammenarbeit bedanken. Ich hoffe, wir können 
auch in Zukunft solche schönen Aktionen auf die Beine stellen. 
"Blühen für Bildung" war bei diesem schönen Wetter wirklich eine 
gelungene Aktion. Die Jugendlichen hatten Spaß und die Leute 
haben interessiert zugeschaut. Wir konnten schon ein paar 
Patenschaften verkaufen. Vielleicht haben Sie ja auch Lust, Blühpatin 
zu werden? Wir würden uns natürlich freuen :) https://bluehen-
fuer-bildung.de/
Ich hoffe, die diesjährige Street Gallery wird ein Erfolg für Sie und 
wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche!
Mit freundlichen Grüßen

STREET GALLERY LINDENTHAL
Bezirksrathaus Lindenthal:
Sammelausstellung
Im Lindenthaler Bezirksrathaus wird eine 
Sammelausstellung aller Künstler organisiert. 
Kunstinteressierte und Künstler, Vertreter aus 
Politik und Verwaltung, Geschäftsleute und 
Menschen aus dem Veedel treffen sich.

STREET GALLERY LINDENTHAL
Kath. Kirche St. Stephan
Orgelkonzert
In der kath. Pfarrkirche St. 
Stephan findet im Rahmen 
der Street Gallery ein 
Orgelkonzert statt.

STREET GALLERY LINDENTHAL
Presse:
Kölnische Rundschau, 24.09.2019

STREET GALLERY LINDENTHAL
Presse:
Kölner Stadtanzeiger, 26.09.2019

Anlage 3 Antrag Deutz

11472 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller:       
 
 
Wir beantragen den verkaufsoffenen 
Sonntag für die nächsten 3 Jahre 
2024, 2025 und 2026 
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
x 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Größtes Familien- und Stadtteilfest 
in NRW in den Sommerferien 
Findet die nächsten 3 Jahre immer am 1. 
Auguswochenende 
Samstag und Sonntag statt 
 
Es sind wieder über 30 kostenlose 
Spielaktionen mit Laufkarte für Kinder 
geplant, ein Open-Air Gottesdienst, 
tägliche Maskottchenparade, 
kostenloses Eis für Kinder, eine 
Kindertüte bei Abgabe der 
Kinderlaufkarte, ein familiengerechtes 
Bühnenprogramm auf 2 Bühnen 
tagsüber und Abends Live Bands. 
Spenden Glücksrad der KVB.  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 
24.Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
80.000 – 120.000 
 
5.000 – 10.000 
 
Deutzer Freiheit + Schulhof +  
Graf-Geßler Straße  
 
Nur Deutzer Freiheit 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
      
Siehe Anlagen 
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
JA 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
      
JA

wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Ja 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
      
Ja

Von:
An:
Cc:
Betreff: Dokumentation Deutz feiert 2023
Datum: Donnerstag, 10. August 2023 09:49:35
Familienfest Deutz feiert! trotz dem Wetter!
 
Trotz überschaubaren Wetters am letzten Wochenende kamen mehrere zehntausende Besucher auf das
Familien- und Stadtteilfest in Köln-Deutz. Die Kinder ließen sich von dem teilweise heftigem Regen nicht
beeindrucken und sammelten Stempel um Stempel um eine REWE Rahmati Kindertüte zu ergattern. Die
Leo Lausemaus Straße bot alleine über 20 interaktive Spielaktionen und begeisterte die Kids. Ein Lob geht
auch an die vielen Aussteller, Deutzer Verein und Helfer die trotz des Wetters immer ihr Bestes gaben.
Selbst die Künstler auf der Bühne ließen sich von den teils heftigen Regenschauern nicht beirren.
 
Trotz des Wetter landeten knapp 3.000 kostenlose Eis und 2.200 Kindertüten bei den Kleinen, die staunten
was die Kindertüte alles zu bieten hatte. Hier gilt der Dank vor allem den Kölner Haien, der gamescom und
Viktoria Köln die die fleißigen Kinder mit Tickets für ihre Veranstaltungen belohnten. Vom Mini-Helden
Schulhof von schauinsland reisen startete täglich um 15:00 die Maskottchenparade und wurde mit Musik
vom überdachten Zillertal eingeläutet. Sie war wieder sehr beliebt bei den kleinen und großen Besuchern.
Neben Bluey und Sharky  gab es einen Drachen, Flamingo, Biber und den Lemur Katta.
 
Die Händler boten neben vielen Sonderangeboten zum verkaufsoffenen Sonntag auch viele
Verköstigungsstände. Vor allem ist „Deutz feiert“ aber ein Fest für Familien. Unsere Angebote richten sich
vor allem an die Kinder, sagt Daniel Wolf der Vorstandvorsitzende der IG Deutz. Mit über 35
Spielaktionsständen konnten wir den Kindern wieder einen schönen Aufenthalt in unserem Veedel bieten.
Dies wäre ohne die vielen Partner und Sponsoren in dieser Qualität sicher nicht möglich. Besonders
möchten wir uns bei KölnBusiness, der Stadt Köln,  dem Ordnungsamt und der Schulverwaltung für die
Nutzung des Schulhofes Neuhöfferstraße  bedanken, fügte  hinzu.
 
Nächstes Jahr findet das Fest wie immer am 1. Augustwochenende am 3. und 4. August statt.
 
Fotonachweis:  / Deutz feiert
 
Mit freundlichen Grüßen aus Köln

Anlage 8 Anträge Porz

35896 Zeichen

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 5.05.2024
Antragsteller: ISG Porz
  
Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühlingin Verbindung mit 
Porzer RHEIN Foot Festival
 
Geplant jedes 2. Mai Wochenende in der 
Porzer City 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 32 Jahre 
- Präsentation von vielen Automarken der 
in Porz ansässigen Autohäuser, mit 
Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet 
von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, 
Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-
Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch 
Bühne für musikalisches Programm, 
Kinderbelustigungen und Kulinarisches. 
in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein 
Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht.
Xja
nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
X ja 
nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja
nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag
 
ca. 5000 
 
620 m²  (Autos und Fahrräder) 
2890 m² 
 
8600 m²  + Verkaufsstände (260 m²)  
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
Liegt vor! 
 
 
Die nachfolgend genanntenSachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Märkte als tauglicher Anlass eingestuft  
und den öffentlichen Charakter eines 
Sonntags maßgeblich prägen können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Porzer Autofrühling 
statt. Mit vielen Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich 
vor und können sich präsentieren. Porzer 
Bürger und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer

hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden.
Terminkalender 
NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN 
Foot Festival –  wird neu etabliert 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt(Abschlussbericht ISEK, Seite 22,

Kartierung).Die Leerstände erstrecken sich
u.a.über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer 
Auffassung eine Ausnahme vom

verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.
  
Siehe oben
Teilnehmer Porzer Autofrühling 2018 / 2019(vor Corona)
1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge 
Sterne) 
2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 
3. CCC Smart Center Godorf,  6 - 8 Smart 
4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 
5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x  Peugot, 6 x Mazda 
6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 
7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 
8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 
9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 
10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 
11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 
 
12. Fahrradhaus Pesch 
13. Fahrrad Engel 
14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 
15. Augla - Autoglas 
16. ADAC Infostand 
17. HUK Autoversicherung 
18. Bosch Autoelektrik 
19. Premio Reifenservice 
20. ADCF Infostand 
 
Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder 
 
Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN 
Footfestival

Teilnehmer Porzer Autofrühling 2023(nach Corona)
1. PROCAR, Niederlassung Köln (6 Neuwagen BMW; 6 Neuwagen Mini) 
2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 4 x Volvo, 6 x Ford 
3. 3H Automobile, 6 x Opel, 6 x Toyota 
4. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x  Peugeot, 6 x Mazda 
5. Moll Automobile, 4 x Jeep, 3 x Dacia, 3 x Lancia 
 
Diverse Stände mit Zubehör, Essen und Trinken 
 
Positionierung wie in der beiliegenden Skizze:  
Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) 
 
Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr.

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 13.10.2024
Antragsteller: ISG Porz
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst
 
Jedes 2. Wochenende im Oktober
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 40 Jahre 
-Beginnend mit einem Jazz Frühstück, 
dann Porzer und Kölner Gruppen und 
Künstler. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch   
Kinderbelustigungen und Kulinarisches, 
Auftritte verschiedener Porzer 
Karnevalsvereinen. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit 
dem Bürgerverein Porz-Mitte,  
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht.
Xja 
nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
X ja 
nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja
 nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag
 
ca. 5500 
 
2220 m²  incl. Bühnen 
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genanntenSachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass 
eingestuft  und den öffentlichen Charakter 
eines Sonntags maßgeblich prägen 
können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Musikalische Herbst 
statt. Mit vielen Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich 
vor und können sich präsentieren. Porzer 
Bürger und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen und sich an verschiedenen 
Musikrichtungen erfreuen. 
Ein musikalisches Programm  durch 
verschiedene Künstler.

Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden.
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a.über die Bahnhofsstraße,

Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer 
Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.
Siehe oben
Hier beispielhaft das Plakat aus 2022 vom Herbstfest 
Plakat Entwurf 
22-01.pdf
und aus 2019:

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 08.12.2024
Antragsteller: ISG Porz
Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit 
Porzer RHEINachtsmarkt 
Immer am 2. Advent Wochenende
Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt  in der Porzer 
Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahres als
Weihnachtsmarkt mit Ständen von
regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe,
Handarbeiten, Schnitzereien,
Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm
mit Nikolaus und Märchenzelt,
Glühweinstand und der Beteiligung
ortsansässiger Vereine
-in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein
Porz-Mitte
-Wichtige und notwendige Veranstaltung
zur langfristigen Standortsicherung, zur
Belebung der Innenstadt von Porz um eine
weitere Abwanderung der Kunden zu
stoppen, der Porzer will sich in seinem
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur,
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als
nur den schnellen Einkauf !!
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht.
Xja
nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um:  eine historische Veranstaltung
X  eine Veranstaltung, welche jährlich
erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
X ja 
nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja
nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 9000 am Sonntag Nachmittag
 
ca. 4500 
 
1520 m²   
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim 
gemeinsamen Auftritt beim 
RHEINachtsmarkt 
 
Die nachfolgend genanntenSachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass 
eingestuft  und den öffentlichen Charakter 
eines Sonntags maßgeblich prägen 
können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der 
Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus 
kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine 
vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die 
Vereine stellen sich vor und können einen 
Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger 
und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen.

hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden.
Ein musikalisches Programm  
weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz 
Musikschule und Porzer Künstler. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt(Abschlussbericht ISEK, Seite 22,

Kartierung).Die Leerstände erstrecken sich
u.a.über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und 
verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zufördern und rechtfertigt nach unserer

Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.
  
Siehe oben
Plan der Porzer City

Anlage 12 Stellungnahme ver.di und DGB

685 Zeichen

Von:
An:
Betreff: Fwd: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln
Datum: Donnerstag, 23. November 2023 10:13:23
Anlagen: image002.png
20231123100609390.pdf
Sehr geehrte 
Sehr geehrter 
wir schließen uns der Stellungnahme von ver.di im Anhang an.
Beste Grüße
 
DGB Köln-Bonn
 
Gesendet von Outlook für Android
Von: 
Gesendet: Donnerstag, November 23, 2023 10:04:13 AM
An:
Betreff: WG: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln
Sehr geehrte 
Sehr geehrter 
 
in der Anlage finden Sie unsere Stellungnahme- vorab per Mail- Das Original
erhalten Sie auf dem Postwege.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
stv. Bezirksgeschäftsführerin
 
 
ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen

Anlage 9 Stadtentwicklungskonzept Porz

153540 Zeichen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Porz Mitte

Mai 18

EEE modernestat SE "RHHRAN

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

3L1IN ZUOd LAIFZZNONSONNTMIIMLNFLAVLS SI3LUFIYO3LNI

Stadt Köln

E93 Stadt Köln

Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stadthaus Deutz — Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Abschlussbericht
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte

Im Auftrag der
moderne stadt GmbH

moderne stadt

Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstraße 17

50667 Köln

Tel. 0221 /2 05 94-01

info@modernestadt.de

www.modernestadt.de

Bearbeitet von
NRW.URBAN GmbH

So, NRW.URBAN
z Partner für Land und Stadt

Fritz-Vomfelde-Straße 10

40547 Düsseldorf

Tel. 0211 5 42 38- 0
info@nrw-urban.de

www.nrw-urban.de

Stand: 04.05.2018

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Bearbeitung NRW.URBAN:
Nina Asbach

Jennifer Boländer
Alexandra Fehlhaber
Martina Havel-Willeke
Ludger Kloidt

Jens Kohnen

Markus Schäfer

Marion Trautmann

INHALTSVERZEICHNIS

2.2.

2.3.

2.4.

2.5.

4.2.

4.3.

4.4.

EINLEITUNG .....uausnuenesnonsunznnunnunnnnennonnunennansnnnnnunnunnnnunnanennennunnununnunsunennnnununnunnn 7
ANLASS UND ZIEL................uuesssensennsennennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennensnnnnnnnnnnnnnnnn 7
ERSTELLUNGSPROZESS.........u..nuuunnnenenenennnnnenennnnnnnnennnnnnennnnennnen naar 12
BETEILIGUNG .........u....ussessnnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennennnnnnnnnnennennnnnnennnn tan 13
BESTANDSANALYSE ...znsanennuneonunsunsununnunsnnnununnunsunsnnunnunennunnunnununnunnununnenunnnn 15
BEVÖLKERUNG UND WOHNEN... .eeennenennenneenennenennnenn 16
EINKAUFEN UND ARBEITEN..............222242422402nnnnennnnnnnennnnnnennnennenen nennen 20
SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ..... nee: 24
GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT. .....eeneesneneeenennnennenneneene 29
VERKEHR .......uenunnsensneesensennnnensennnnnnnnsnnennnnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnennnnnn nen 35

STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,

HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ...nunnsnnnenennununennnnunennnnnnunnnnnnnnnnennnnnunnnn 41
STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER

HANDLUNGSBEDARFE..........uuenesessnsesneneenennennnnennennnnnnnnnnnnennennnnnnnennnnnnnnn 42
MARNAHMEN ....ausauensonennansunznnunnunsnnennonsnnennunnununnunsunsnnunsunennunnunnununnunsunnnnnnunnn 51
PORZITY EINSCHLIERLICH RHEINBOULEVARD...............eeennens 53
SCHULAREAL ......u.unenssenesenennnnnnenennnnnnnnennnenennennnnenennnnnnnnennnrnenennnnnnnenrnne 61
GLASHÜTTE...........eeeeeeenenneneneneenennnenennennnennnennnne nennen 65
FLANKIERENDE MARNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET............. 71
MARNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN. nunrnsnnnnne 95
UMSETZUNGSPLANUNG ....uusuunnanunnonsanennennunnununnunzunsnnunsunannunnunnnnennunnannunen 103
VERZEICHNISSE ....uusususneansennonunsnnanununsnnununsnnnnununsnnnnununnnnnnanunnnnnnunansnnnnannnnn 105
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..............eeneenenneenenenenennnnn 106
ABBILDUNGSVERZEICHNIS.........u..uunuusesnnneenennnnnnenennnnenenenenennenennnnn nen 107
ANHANG ...uansnsnunnononsnnnnnnunnnnnnanunnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnunsnnnnnnennnnnnununnnnnnnnannnnnannnnn 109

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

3L1IN ZUOd LAIFZZNONSONNTMIIMLNFLAVLS SI3LUFIYO3LNI

1.

EINLEITUNG

1.1. Anlass und Ziel

Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt
Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklungs-
konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den Ent-

wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor.

Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23.03.2010
das Entwicklungskonzept Porz Mitte als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit
einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs-

und Handlungsempfehlungen.

Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die
Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte.

Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich
die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet
zeigt besondere Handlungsbedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlichen
Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet — mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und
Einwohnern - umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum.
Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraße im
Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug
Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich-von-Kleist-Straße im Süden be-

grenzt.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013

Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl
an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfli-
che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch
Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk.

Porz Mitte als Zentrum des Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen,
Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene
Identität.

Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre
1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer,
das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen
Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt.

Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt kommt dem Bezirkszentrum
eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk
Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung
des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu
beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter

trading-down Prozess’ eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt
nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschiede-
nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen,
Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume
entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die
Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt.

Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale, die über die Weiterentwicklung
des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser
Stelle insbesondere die Lage am Rhein mit dem „Weißer Bogen“, der Uferpromenade und
dem Naherholungsgebiet „Groov“ in Porz-Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige
Einzugsgebiet des Bezirkszentrums.

Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorlie-
gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölke-
rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statistische Nachrichten, 1/2016).
Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen,

wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg.

Woringen

Chorweiler

Roggen Thninnen
Bimenberg

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Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017

' Der Begriff trading-down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum typi-
schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufkom-
men und belebtem Umfeld zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kund-
schaft.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

10

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Neugestaltung des Areals „Friedrich-Ebert-Platz“

Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des
Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie-Kaufhauses zwischen Haupt-
straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der
Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums unge-
nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading-down Prozess in der Porzer In-
nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerste-
hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwahr-

losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich-Ebert-Platz und eine Vielzahl leerste-

hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung.

Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.)

Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie-
Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema-
ligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „moderne stadt — Gesellschaft zur För-
derung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH“ mit der Erstellung einer Mach-
barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit
JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde. Am 10.09.2015 wurde das in der
Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch
den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich

zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht.

Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015

Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde moderne stadt GmbH mit der Umsetzung des
Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und das ehemalige Warenhaus betraut.
Nach Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit
neuen Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen, davon 30% öffentlich
gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitativ hochwer-
tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt. Auf Grundlage der
Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der
ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich-
Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von
Köln-Porz eingeleitet.

Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch
einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebau-
ungsplans umfasst den Friedrich-Ebert-Platz mit dem ehemaligen Reisebüro, das Grund-
stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgeben-
den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit
dem angebauten Dechant-Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Fried-
rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen
— und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses — sowie der Rheinpromenade verbindet,
das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstra-
Re, der Josefstraße und der Bahnhofstraße.

Smzannn. __7, ZZZamN]
Karlstrase = e Philipp-Reis-Straße
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Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung

Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln

Ziel für Porz Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung
des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort. Dabei stehen sowohl

die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

12

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

1.2.  Erstellungsprozess

Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 so-
wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt
wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation
zwischen Stadt Köln, der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft
NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt.

In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Verwaltung die Ausgangs-
lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer regel-
mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Köln, NRW.URBAN
sowie moderne stadt GmbH wurde die zentrale Steuerung und Koordination sichergestellt.
Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlass-
bezogenen Ämterrunden und Workshops.

"Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten,
= Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur

= Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr

1.3. Beteiligung

Bei der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer
Wert auf eine breite und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt. Folgende Beteili-
gungsformate wurden umgesetzt:

" Sitzungen des Beirats Porz Mitte
" zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort

" Online-Beteiligung

Beirat Porz Mitte

Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom
Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die Einrichtung des Beirats Porz Mitte beschlossen. Der
Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Institutio-
nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums
wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich,

was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird.

Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte fand am 20.02.2017 statt. In dieser
Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zur Entwicklungsplanung Porz Mitte vorgestellt
und die Aufgabe des Beirats erläutert.

In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeiteten Maßnahmen für das Integrierte Stadt-
entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku-
tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Öf-
fentlichkeitsbeteillgungen sowie die Resultate der Online-Beteiligung vorgestellt und das
weitere Vorgehen erläutert.

Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv einge-
bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv einge-

bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht.

In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 wurde unter anderem durch die
Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen
Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund
300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die

konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren.

13

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König

Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom
31.03. bis zum 18.04.2017 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurde auf einer
hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den
Prozess einzuspeisen. Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den MaR-

nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt.

In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017 nutzen rund 200 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei-
ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz
Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für
ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz,
Grünfläche an der Glashütte) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co.
KG skizziert.

Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online-Beteiligung wurden

dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen.

Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW), der Bezirksregierung
Köln, moderne stadt GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln statt-
gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden vorgestellt, die Anmerkungen des Landes

aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet.

2. BESTANDSANALYSE

Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort. Sie bildet damit die
Grundlage für die darauf folgende Stärken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleiten-
den Handlungsbedarfe.

Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen
Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur Ent-

wicklung von Porz Mitte widerspiegeln.
" Bevölkerung und Wohnen
" Einkaufen und Arbeiten
" Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
"= Grün- und Freiflächen, Umwelt

" Verkehr

15

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

16

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

2.1. Bevölkerung und Wohnen?
Bevölkerung

Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte ist mit Blick auf die Haushalts-
und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere
Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der
Integrationsleistung hinweist. Zudem werden Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der

überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-Il-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich.

Stadt Köln Stadtbezirk Untersuchungsgebiet |Handlungsschwerpunkt!
Merkmal Porz Porz-Mitte Glashüttensiedlung

2010 2016 2010 2016 2010 2016 2010 2016
Einwohner/-innen 1.027.504| 1.081.701) 107.469| 113.611 3.964 4.150 1.520 1.470)
‚Altersstruktur
00-<18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9%
18-<35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7%
35-<45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4%
45-<65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7%
65 und älter 178%  17,5%| 19,8%] 20,3%] 17,0%] 19,0% 13,4% 17,2%)
Jugendquotient 23,2 24.2 26,6 279 26,0 276 35,2 40,7
Attenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,8 29,2
Einwohner mit Migrationshintergrund 341.122] 408.860 37,719 47.251 2.256 2,553 1.236 1.239)
Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3%
Ausländerl/-innen 174.650| 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561 569
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7%
Haushalte 537.017| 560.298 51.268 53,888 1.965 2.050 610] 599
davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0%] 28,4%
Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4%
Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4%
ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2%
SGBll-Bezug
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557 557
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,6 44,6
SGB Il-Bezug unter 15-jähriger 31.023 31,260 3,879 4.343 287 303 187 189
Anteil an den unter 15-jährigen (%) 23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,5 62,2
Grundsicherung im Alter
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 18 27
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 6,0 77 4,5 5,9 6,9 7,9 8,9 10,8

Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016

Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu-
chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf
(Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015).

Die aktuellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der
Einwohnerinnen und Einwohner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen
wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein
Bevölkerungszuwachs von 10,2 % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen
Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040).

? Die statistischen Angaben beziehen sich - falls nicht anders angegeben- auf den Stand
31.12.2016.

Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang
mit der Entwicklung des im Süden des Stadtbezirks gelegenen Gebietes „Zündorf-Süd“.?

Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60 %,
einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %.
In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner
mit Migrationshintergrund mit 84,3 % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu-
chungsgebietes.

Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45- bis unter 65-jährigen 28 %,
gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese
Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im Ju-
gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wieder, welche nur leicht über de-

nen der Gesamtstadt liegen.

Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient — also
das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im
erwerbsfähigen Alter — mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesamt-
stadt.

Altersstruktur

30%

25%

20%

15%

%

0%
0-18 5

18-35 35-45 45-65 >6)

[&1
8

MGesamtstadt mMStadtteilPorz m Plangebiet Porz-Mitte MSiedlung Glashüttenstraße

Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,

Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016

Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47 %)
Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19 %, und der der Se-
niorenhaushalte 23 %.

° Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die
Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchzu-
führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserve in Zündorf-Süd
(Köln-Porz) zu entwickeln.

17

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

18

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der
Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt.

Haushaltsstruktur
40%
35%
30%

25%

20%

15%

10%
5%
0

Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend Senioren

R

MGesamtstadt MStadtteilPorz MPlangebiet Porz-Mitte MSiedlung Glashüttenstraße

Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,

Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016

Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-Il-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4 %
im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter
15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB-Il-Bezug. In der Siedlung
an der Glashüttenstraße liegen die Anteile bei den SGB-II-Empfängerinnen und
-Empfängern nochmals um 15,2 Prozentpunkte und bei den unter 15-jährigen um
11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand:
2016).

Anteil SGB-II-Empfänger

70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%

0%

Über 15 Jahre Unter 15 Jahre

MGesamtstadt MStadtteilPorz MPlangebiet Porz-Mitte MSiedlung Glashüttenstraße

Abbildung 10: Anteil SGB-Il-Empfänger im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016

Der Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet von einer leicht überdurchschnittlich hohen
Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 % gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt.

Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter
(SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9 % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der Ge-
samtstadt.

Wohnen

Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd glei-
chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der
Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohn-
raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt ®.
Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums
verbundene geringe Bau- und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner

Bezirkszentren eine Besonderheit dar.

Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe gemischt. Die Gebäu-
destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäude-
komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Gebäude variiert, wo-

bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist.

Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an
der Glashüttenstraße besonders hervorzuheben (vgl. auch Potenzialflächen, S. 30/31).
Die Wohnungen gehören zum einen der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immobi-
lien AG (LEG Immobilien AG) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern.
Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er Jah-
ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem
teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen
befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pflegezustand aus,
der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt.
Über die Gestaltung der Flächen und Wege könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi-

schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden.

* Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.
° Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

19

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2016

2.2. Einkaufen und Arbeiten

Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er
Jahren geplanten Zentrumsbereich („Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit
den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haupt-
straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zent-
rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus
den 1970er Jahren basierende Aus- und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht
mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität.

Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2017

Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsflä-
chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das
frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef-
straße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie GmbH geschlos-
sen wurde.

In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von
Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Diese zeigt sich auch im baulichen
Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt
geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen. Mitte 2017 wurden im Zentrumsbe-
reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Quelle: Erhebung durch
NRW.URBAN).

Die einzige verbliebene A-Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Zu-
sammenhang mit der Schließung des Hertie-Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung

des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße.

Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird außerdem stark beeinflusst

durch den konkurrierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandels in
Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche.

Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2017

21

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

2 8 DENE
= Pe] | Bost
zz (Berufsschule r A EBRBRR
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[7 Karistraße ==
EPELEEFT

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Bun

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San
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eg

Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,

Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017

Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von
1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
(EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums für

den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Nutzungsstruktur

Erdgeschoss

Bezirkszentrum

Ratsbeschluss 17.12.2013

Einzelhandel Verkaufsfläche
= bunterA00gm

EI 6400 bis unter 800 qm
EB =800:m

IM Wochenmarkt

Komplementärnutzungen
Diensreistung
Gasigewerbe

© Soziale Infrastruktur

.
.

>

Auno- oder Motorradlhandel
= Großhandel

* Leerstand
— Absenamg

ZVB- Zentiler Versorgungsbeieich
Flurstücksgrenze

BE zertrumssersch 1002

Stadubahn- Haltestelle

nNIama—

© Kesinsloprstsahn-ltstele

| 15000 Karte: 7.6

Darstellung: Amtfür Stadtentwicklung und
Statistik 2010
Erhebung: GMA 2008

Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept,
Quelle: Stadt Köln 2010

Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche
des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von de-
nen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verklei-
nert, im CityCenter Porz eine Magnetfunktion hat. Am östlichen Rand des Untersuchungs-
gebiets angrenzend an die Trasse der DBAG liegt ein großflächiger Lebensmittel-
Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das
Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den kurzfristi-
gen Bedarf am stärksten vertreten (41 %), gefolgt von langfristigem (36 %) und mittelfristi-
gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010).

Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 %
der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung auf-
bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa
hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwick-
lungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des
Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im

Zentrum zu verankern.

Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,7° deutlich unter dem
der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit
107,2.

Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte starke Bevölkerungswachstum insbesondere
im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk-
tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zuneh-
men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende
Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspre-
chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern
auch die eines Umfelds, das durch seine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum
belebt.

° Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

23

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

2.3. Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur

Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des
Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte auch fußläufig gut zu errei-
chen sind.

Bildungseinrichtungen

Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl-Stamitz-Musikschule und das städti-
sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen

Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße.

Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich
um eine 3-zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr
2015 / 2016). Bedingt durch den Gebäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebäu-
des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von
Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2-fach Turnhalle
sowie eine mögliche Erweiterung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen

(385 — 480 Schülerinnen und Schüler), und damit verbunden der Flächenbedarf von rund

10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand
2016).

Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln

Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musik-
schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße.

Die CSM unterhält viele Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße,
Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grund-
schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft
und sehr gut besucht. Im Rahmen der Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in direk-
ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden.

Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,

Quelle: Stadt Köln

Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik soll gemäß Be-
schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den
Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Gebäudewirtschaft positiv geklärt. Da
im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind,
werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der
Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine verbindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch
nicht möglich.

Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln

Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange-
siedelt.

Kindertagesstätten

Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren
33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausbau-
bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In einer perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020
und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungsprog-
nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen.

25

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6-gruppige Kindertagesstätte Glas-
hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würde sich der Ausbaubedarf entsprechend
erhöhen.

Spiel- und Bolzplätze

Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Fried-
richstraße / Klingerstraße und einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der Er-
stellung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte bestand im Bereich Porz Mitte ein erhebli-
cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche
Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel- und Aufenthaltsräu-

me einzurichten. Gemäß Spielplatzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf
rund 12.000 qm.

Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017

Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und des
Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfor-
derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkti-
onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplatzes vorzusehen.
Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu
sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren.
Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare weitere Wohnbebauung.
Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung
an der Glashüttenstraße und der KVB-Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugestal-
tung des zentralen Bereichs des ehemaligen Hertie-Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die
Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentli-
chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berück-

sichtigen.

Offene Jugendeinrichtungen

An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene
Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum "Glashütte‘ in der Trägerschaft der Jugend-
zentren Köln gGmbH (JUGZ).

Insgesamt verfügt die ‚Glashütte‘ auf einer Nutzfläche von rund 2.400 qm über ein Raumen-
semble mit großem Saal, Cafe, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen.
Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Ange-
bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermittagsbetreuung werden von
etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungskon-
zept Porz-Mitte).

Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für
bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse
angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu

nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und

eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt.

Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016

Neben diesen vielfältigen Möglichkeiten finden durch Kooperationen in der ‚Glashütte‘ weite-
re Veranstaltungen wie ein RepairCaf& oder Konzerte statt. Die ‚Glashütte‘ vermietet ihre
Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinder-
geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum-
lichkeiten für das Büro der Koordinatorin. Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort
regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturangebote statt. Zu-
sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48
oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum „Solibund‘ sowie dem
„Alevitischen Kulturverein“ ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen
Bereich sehr gut.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Weitere Angebote

Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemeinden in Porz
sowie der Türkisch-Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilbib-
liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil
Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für unterschiedliche Zielgruppen
und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges
und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen

lässt.

2.4. Grün- und Freiflächen, Umwelt
Grün- und Freiflächen

Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie
mit Erholungs- und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten innerhalb des
Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Sie befinden sich am

Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.

Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und nicht dazu geeignet, die ein-
zelnen Grün- und Freiflächen zu vernetzen. Die besondere Lage am Rhein kann durch

Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden.

Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der
Schließung des Hertie-Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und
Brachlage einen städtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung
durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu ge-
ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßstäbliche Baublö-
cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich-Ebert-Platz als bisheriger zentra-
ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht
hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbin-
dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1).

In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes oftmals nicht
mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsquali-
tät und zum anderen auf die Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. So-
mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Bei-
spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das gesamte Be-
zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich-
Ebert-Platz entsteht die Chance, zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsli-
nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017

Potenzialflächen

Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche
Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn- und Gewerbenut-

zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen.
In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt:

« _A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig)

« _B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig)

«e _C= Freifläche neben der Jugendeinrichtung „Glashütte“ (mittel- bis langfristig)

«e _D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig)
«  E>= Schulareal (mittel- bis langfristig)

Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich-Ebert-Platz und der Grün-
fläche an der „Glashütte“ ist das heutige Schulareal zwischen Haupt- und Josefstraße be-
sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs
(BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in einem zentral gelegenen
Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur
Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort
der Carl-Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgewogen werden,
um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes

des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln.

dba

==e«  Plangebiet 'Porz-Mitte' -
\
—  Wohnbereiche

Flächenpotenziale
7

Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln

Rheinboulevard Porz

Das Rheinufer in Porz Mitte sowie seiner Höhenlage am „Weißer Bogen“ zählt aufgrund
seiner Breite von etwa 35 m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten
Rheinuferbereichen in Köln. Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahrkarten-
pavillon stehen unter Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haupt-

straße beziehungsweise des Bezirkszentrums sind zwar vorhanden, aber schlecht ausge-

31

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher-
holungsziel durch das FuRwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe
dazu Kapitel 2.5).

Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Platz-
fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich viele Möglichkeiten zur Nutzung für Frei-
zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen-
gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboule-
vards hinsichtlich stadtgestalterischer und freiraumplanerischer Aufwertungsmöglich-
keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen.

Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln

Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn
sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgän-
gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im
Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung der Nutzungen diskutiert und überprüft
werden.

Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts-
schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel. Die-
ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend na-
turnahen Landschaft.

Grünfläche an der Glashüttenstraße

Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es
handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung zur östlich gelegenen
Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der
Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die
von einem ca. 4— 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent-
licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als FuR-
wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem
Geschäftszentrum Porz Mitte. Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderge-

nutzt.

Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln

Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende knapp 6.000 qm große provisori-
sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnungs-
bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp-Reis-Straße er-
schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord-Süd-
Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des City-
Centers und des Umbaus des Parkhauses provisorisch hergerichtet und wird heute nur
noch wenig genutzt. Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatzan-
gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die
Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte, Sachstand 2016,
zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesam-
te Bereich zwischen der Stadtbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als

zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden.

Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,
Quelle: NRW.URBAN 2016

Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar-
gestellt.

33

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“

Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der
Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20 m breiten Rasenfläche als Straßenbegleitgrün
ohne Aufenthaltsqualität. Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumbe-
stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht.
Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer
neuen öffentlichen Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ ausgebaut und erweitert werden. Hierbei
gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und in die Neugestal-
tung mit einzubeziehen. Der neue „Porzer Stadtgarten“ (Arbeitstitel) kann über eine klar er-
kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden werden. Neben
der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines quali-
tätsvollen neuen Wohnstandorts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhande-
nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt
wird.

Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,
Quelle: NRW.URBAN 2016

2.5. Verkehr
Individualverkehr

Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner
Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtli-

che Verkehrsnetz angeschlossen.

Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit
der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg
(A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die
Kölner Innenstadt.

Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haupt-
straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberge-
schossen. Da die Hauptstraße die einzige direkte Verbindungsstraße zwischen dem Porzer
Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehrs-
aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die
Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung für
den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstra-
ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr
ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den Durchgangsverkehr
(siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es
rechtlich möglich ist, eine Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen
können nahezu alle Nutzungen und Grundstücke innerhalb des Untersuchungsgebietes
angefahren werden.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Verkehrsflächen
1] Straßen / Parkplätze

Fußgängerzone / Wege

® Stadtbahn

_.

NI3HS

Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017

Öffentlicher Personennahverkehr

Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienennetze der Deutschen Bahn
(DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausge-
bautes Busnetz ergänzt.

Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über
den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung
an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7
der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs-
gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS)
in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte.

Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un-
tersuchungsgebietes — jedoch fußläufig gut erreichbar — an der Kaiserstraße liegt.

Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg).
Der Kölner Hauptbahnhof kann in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS-
Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht.

Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem
nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öffentli-

chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut.

Rad- und Fußwegeverbindungen

Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenbe-
gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsignal-
anlagen geregelt.

Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist
eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit,
Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau-
fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radwege-

verbindungen:

- der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute
aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt,

- die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die
Josefstraße,

- die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur
Bergerstraße,

- die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die
Kaiserstraße,

- die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstra-
Re zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen.

Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge
vorhanden,

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

IHK Porz-Mitte — Bea mıs: | EENESE
Bestandssituation Radverkehr

Legende
Geöffnete Einbahnstr./ Radmarkierung auf der Fahrbahn
mm | Gemeinsamer Geh- und Radweg
Fahrradschutzstreifen

Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln

Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radver-
kehrs ein sogenannter „Runder Tisch“ eingerichtet, dem der städtische Fahrradbeauftragte,
der ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören.

Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige
Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszent-
rum sowie zur Haltestelle der Stadtbahn, der Buslinien Porz-Markt und zum Rheinufer.

Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit

Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes.

Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich
eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße, welches die
einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen dem Bezirkszentrum und dem Rhein-
ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Verbindungsstück stellt
sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausge-
prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezie-
hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere in den Nachtstunden.
Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti-
on und die Niederlegung der Aufbauten.

Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,
Quelle: NRW.URBAN 2017

Ruhender Verkehr

Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhen-
den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle:
Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). Der Parkplatz an der Philipp-Reis-Straße ist durch
private Dauermieter und einen Carsharing-Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere
bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben
dem CityCenter (siehe Abbildung 30).

Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der
städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant.

39

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraße gelegene städtische Parkplatzareal östlich
der Stadtbahntrasse zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits
beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbaus des Parkhau-
ses provisorisch hergerichtet und wird heute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau
und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben.

Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,
Quelle: NRW.URBAN 2016

3.

STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,
HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE

Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Hand-
lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiederum die
Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen.

Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des
öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Ver-
weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des
Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum
mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumliche Anbindung
an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel
und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt.
Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrums einen wichtigen
Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen
wichtigen Beitrag bilden.

Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwir-
kung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entsprechende Maßnah-
men zu stärken.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe

Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die
Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identifi-
ziert.

Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen

Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im
Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund sind eine soziale Balance
und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle
Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen. Vor dem Hintergrund
des prognostizierten Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung und Bereitstellung in-
tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.

Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswoh-
nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark
verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und
Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv wahrgenommen, die
Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert.

Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die
Planung von Maßnahmen, die Porz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete
Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil gege-
ben und die Identifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von
lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit
Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und spe-
zielle Beteiligungsformate zu konzipieren.

Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen
erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz Mitte dar und können

einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern.

Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten

Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung
eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert wer-
den muss, entscheidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und si-
cherlich steigende Nachfrage abgestimmten Verkaufsfläche können Kaufkraft und Kunden
erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale
ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fuRläufig und
mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vor-

handen sind.

Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neuordnung des Fried-
rich-Ebert-Platzes und seiner angrenzenden Flächen. Durch die damit verbundene Steige-
rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte
ortsansässige Einzelhandel profitieren kann.

In der Stärkung der bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels- und Dienstleistungsan-
gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale
gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer
Bedeutung sind.

Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufent-
haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading-
down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ver-
besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu zum Beispiel
auch außengastronomische Angebote sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und
Gewerbetreibenden.

Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur

Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial-
infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum ‚Glashütte‘
eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen. Durch die zahlreichen
bereits bestehenden Bildungs- und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an
sozialintegrativen Angeboten in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben
sich Anknüpfungspunkte, auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese
untereinander zu vernetzen.

Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bil-
dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den
Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellungen formuliert, dass die Grundschule
GGS Hauptstraße und die Carl-Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in
einem Bildungsverband bestehen bleiben.

Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten
kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch
über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende
Struktur aufgebaut werden kann.

Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche, die im Rahmen der vorgeschlagenen
Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatzan-
lage an der KVB-Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre Si-
tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung des öffentlichen Raumes und die Aufwertung
bestehender Anlagen.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt

Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil
Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausgestaltung und Nut-
zung des Rheinboulevards nicht wider. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss
der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht
werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein an-

schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden.

Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün- und Freiflächen. Daher gilt
es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur Anlage neu-
er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen
öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum
Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im
Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen.
Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung,
City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Schaf-
fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das

Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.

Handlungsfeld 5: Verkehr

Porz verfügt über eine gute innerstädtische, regionale und überregionale verkehrliche Infra-
struktur. Die gute ÖPNV-Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr
und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränkun-
gen positiv bewertet. Außerdem verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stell-
plätze für den ruhenden Verkehr.

Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbun-
denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die feh-
lenden Netzschlüsse bei den Rad- und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß- und
Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend

miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz.

Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs- und
Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu
verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch
weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung spielt die
Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi-
lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fußwegebe-
ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Rad-
wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächende-

ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten.

Stärken / Potenziale

Herausforderungen /
Risiken

Handlungsbedarf

Bevölkerungszuwachs
Ausgewogene Alters-

Soziale Segregation
Hohe Quote SGB-Il-

Baulückenschließung und
Nachverdichtung

zirkszentrums
Überörtliches und örtli-
ches Verkehrsnetz
ÖPNV- und Fernver-
kehrsanbindung

Viele FuR- und Radwege

Ausreichendes Angebot
im Bezirkszentrum an

Hohes Verkehrsaufkommen
vor allem im Durchgangs-
verkehr

Hohe Lärmemissionen

Fehlende Netzschlüsse der
Rad- und Fußwegeverbin-
dungen

ö struktur Empfänger (besonders der Sanierung bestehender mehr-
S Ausgewogene Haus- unter 15-jährigen) geschossiger Wohnbebauung
Ss haltsstruktur Hohe Arbeitslosigkeit Stärkere Einbindung der Bevöl-
E Heterogene Wohnungs- | Räumlich konzentrierte kerung bei Planungen
o marktstruktur Problemlagen
5 Hoher Anteil öffentlich Fehlender Dialog mit Be-
2 geförderter Wohnungen | wohnern
3 Baulücken und minder- Integrationsprobleme
[r} genutzte Grundstücke Sanierungsbedarf im Ge-
bilden Potenzialflächen | schosswohnungsbau der
1970er Jahre
Kompaktheit der Ange- Unterdurchschnittliche Be- Bedarfsorientierte Schaffung
5 bote im Geschäftszent- schäftigungsquote von Einzelhandels- und Dienst-
m) Um Hohe Leerstandszeiten bei | leistungsflächen
& Gute Erreichbarkeit mit Geschäftsflächen Stärkere Kooperation zwischen
5 | Fehlende Aufenthaltsqualität | Eigentümern, Geschäftsinha-
S Städtebaulich durchgrei- | im Geschäftszentrum bern und Dienstleistern
s fende Neustrukturierung Vernetzung der lokalen Einzel-
R des zentralen Bereiches händler und Gewerbetreibenden
€ Leerstände verringern
u Maßnahmen zur Qualifizierung
für den Arbeitsmarkt
25 Gute Bildungs- und sozi- | Qualifizierungsniveau Ergänzende Qualifizierungsan-
25 ale Infrastruktur Wenig Vernetzung der Ein- | gebote für benachteiligte Bevöl-
” “2 | Jugend- und Gemein- richtungen untereinander kerungsgruppen
= = schaftszentrum Spielplatzbedarfe Schaffung neuer / Aufwertung
o 3 ‚Glashütte vorhandener Spielflächen
S an | Vielfältiges kulturelles Vernetzung der bestehenden
B4 3 | Angebot ‚Angebote durch Quartiersma-
nagement
Neugestaltung Friedrich- | Öffentliche Grün- und Frei- Aufwertung, Erweiterung, Neu-
& Ebert-Platz als „Initial- flächen defizitär gestaltung bestehender Grün-
5 . | Zündung‘ Fehlende Aufenthaltsqualität | und Freiflächen
= % | Lage am Rhein Angsträume Herstellung von Wegeverbin-
5 5 | Potenzialflächen vor- Barrieren im öffentlichen dungen (Rhein — Porz Mitte —
”» 2 | handen . Glashüttenstraße) und
FE Raum durch Brückenbau- Sichtachsen
D © | Kompaktheit des Be- werke und Straßen
o © Beleuchtungskonzept

Schließung der Lücken im FuR-
und Radwegenetz / Verlänge-
rung der Radwegeverbindungen
Nahmobilität stärken
Stadtverträgliche Verkehrslen-
kung

Stadtverträgliche Umgestaltung
der Hauptstraße

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Zielsystem

Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes unter Einbeziehung der
Fläche des ehemaligen Hertie-Warenhauses und der angrenzenden Verflechtungsräume
erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst
2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie-Gebäudes. Mit
dieser Maßnahme allein lassen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte
jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal-
tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten
und um die Lebensumstände für die hier lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer
Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern

gegengesteuert werden.

Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte sollen fachliche
Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um
einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive
Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisierung für

ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen.

Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die

nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung

des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort.

Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla-
nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.

Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisie-
rung der Vision von Porz Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperie-
rendes Bezirkszentrum. Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der
wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung
und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein.

Strategische und operative Ziele

Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt,
die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im weiteren Planungs- und Entwicklungs-
prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als

relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt:

" Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung

"  Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit
" Gleichstellung von Frauen und Männern

"= Stärkung von Identität und Image

" Nachhaltigkeit und Verstetigung

Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des Be-
zirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort‘ zu erreichen und damit der Vor-
stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wur-

den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert:
" Gutleben
" Gut wohnen
"= Zukunftsfähig und attraktiv
" Besser einkaufen
"  Konstruktives Miteinander
" Gerne draußen

" Sicher unterwegs

Diese wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands-
aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken-Schwächen-Analyse abgeleitet. Dabei
kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI

Grün, Freiraum, Umwelt

Handlungsfeld 3: Soziale
Infrastruktur, Bildung und
Kultur

Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017

Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem wei-
teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen hand-
habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgelei-
tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht werden sollen. Die operativen Ziele werden
durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht.

Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst
und veranschaulicht.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte

nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaus- / Arbeits- und

Bet Wohnstandort

Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung
Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit
Gleichstellung von Frauen und Männern
‚Stärkung von Identität und Image

Bevölkerung und Einkaufen und Grün, Freiraum und
Arbeiten Umwelt ung und Kultur

Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017

08 ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI

4. MARNAHMEN
U |

Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, das Bezirkszentrum und die an-
grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies
soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden.
Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen
begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als
Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der
Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einzel-

nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.
Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte:

«e  „Porzity“ inklusive Rheinboulevard Porz

«  Schulareal

« Glashütte

Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Untersu-
chungsgebiet.

Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Bei-
trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen
werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umge-
setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,
Quelle: NRW.URBAN 2017

Handlungsschwerpunkte

Porzity
Schulareal

Glashütte

4.1.  Porzity einschließlich Rheinboulevard

Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ umfasst den
zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich-Ebert-Platz mit
dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen
das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich des denkmal-
geschützten Kiosks an der Mühlenstraße zu dem Handlungsraum „Porzity inklusive Rhein-
boulevard Porz“. Dieser ist im Norden durch den Rathausplatz, die Karlstraße und die Phi-
lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Bahnhofstraße
begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein.

= =

Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard
Porz”, Quelle: NRW.URBAN 2017

Legende
@) öffentliche Grünflächen Bestand (] Gebäude Bestand

[| Hulsgängerzone Gebäude Planung

es

®@ Verkehrsflächen <]0000  Attraktivierung der Wegebeziehungen
® Bäume in öffentlichen Flächen <Teoo Umgestaltung der Hauptstraße

PER
private Flächen Bestand landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Innenstadt

@ ) Bäume in privaten Flächen 0 Aufwertung Brücken- und Tunnelbauwerke

53

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Folgende Maßnahmen wurden für den Handlungsschwerpunkt „Porzity einschließlich Rhein-

boulevard Porz“ formuliert.
1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz

1.022 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

Maßnahme 1.01
Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz

Lage: Rheinboulevard Porz
Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2018 - 2023

Ausgangslage:

Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprechend gestaltet, birgt aber viele Möglich-
keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung.
Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht
erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt.

Projektbeschreibung:

Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und
die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszentrum aufmerksam zu ma-
chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im Be-
reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad- und
Fußwege zu beachten.

Über ein attraktives Beleuchtungskonzept sollen sowohl der Raum als auch die Wegever-
bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden.

Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie
Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detailliert untersucht werden. Der Rhein-
boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich-
Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere-
freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt.

Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu be-
wertenden personellem und finanziellem Aufwand umfasst, bedarf es einer federführenden
Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird.

Gesamtkosten: 3.901.000,-€
Radwegsanierung (Leinpfad) 2022-2023 1.600.000,-€
Platz-/Flächengestaltung 2023 1.070.000,-€
Begrünung 2022-2023 476.000,-€
Neubau/Anpassung Rampe 2022-2023 235.000,-€
Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023 400.000,-€
Beleuchtungskonzept 2023 120.000,-€

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Fachämter / andere Beteiligte:

Zielgruppe:
Strategisches Ziel:
Zielindikatoren:

Zeitraum:

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
‚Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Stadtplanungsamt

Gesamtes Quartier und Besucherinnen
und Besucher

Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |
sicher unterwegs | gerne draußen

Frequentierung des Rheinboulevards Porz;
Aufenthaltsdauer

Kurzfristig

Maßnahme 1.02
Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

Lage: Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

Handlungsfeld: Verkehr
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2017 - 2022

Ausgangslage:

Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein.
Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen
Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund
des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung
für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch.

Projektbeschreibung:

Das Ziel der Umgestaltung der Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einkau-
fen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern unter
stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen
Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zeit-
gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen.

Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht:

"= Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinanders verschiedener
Verkehrsteilnehmer

" Optimierung der Stellplatzordnung

" Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger

" Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen
Ansprüche

" Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben

" Schutzstreifen für Radfahrer

" bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard

Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen.
Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen.
Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Baubeginn für 2021/2022 vorgesehen.

Kosten: Gesamt: 3.870.000,-€ (Bau inkl. Planungskosten)
2018 35.000,- € Planungskosten
2019 35.000,- € Planungskosten
2020 760.000,- € Baukosten
2021 1.520.000,- € Baukosten
2022 1.520.000,- € Baukosten
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
Stadtplanungsamt
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und
Besucher
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs
Zielindikatoren: Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh-

mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums

Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Nachrichtliche Maßnahmen ‚Porzity einschließlich Rheinboulevard“

Die vorher definierten Maßnahmen im Bereich „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ wer-
den durch weitere, hier nachrichtliich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum
ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtent-
wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die

Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.

Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes und Neuordnung der
angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ)

Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende ehemalige
Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch
Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional ge-
schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt. Die städtebauliche
Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur Um-
nutzung der Hertie-Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für
heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im Jahr 2014
erwarb die Stadt Köln das Warenhaus-Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirks-
zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie-Gebäude zusammen mit Friedrich-Ebert-Platz und
unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Entwicklungsge-
sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklungs-
möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi-
tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste der Rat der
Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal
mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machbar-
keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Ausweitung der Angebotsstruktur ist ein
Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgese-
hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto-Grundfläche
für gewerbliche Nutzungen entstehen. Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter
und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli-
che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europä-
ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufweitungen, wobei kleinkli-

matische Aspekte Berücksichtigung finden.

Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am
28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie-Immobilie und der
Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 2022
beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper erfolgt die abschließende
Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04).

Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren entwickelt. In Haus 2 werden Handel und
Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen
und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei
Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht
die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen
der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts-
und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen
Bereichs.

Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der
Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine
qualitätsvolle und einheitliche Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die
Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des
Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper so-
wie der Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung
der öffentlichen Flächen am Friedrich-Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert
werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderset-
zung mit den Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räumli-
ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebauli-
chen Qualitäten verbunden werden.

Die „Neue Mitte Porz“ wird von moderne stadt GmbH in enger Abstimmung mit den beteilig-
ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt.

Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße

Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich
des denkmalgeschützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnut-
zungen im Erdgeschoss und Büro- und /oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu
realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem späte-
ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum

nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten
Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Gründen nicht die Voraussetzungen der Städte-
bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft:

Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz

Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastronomie sollen im Rahmen
der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote
realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch
verbessert werden. Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso
Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden.

Mobilitäts- und Servicestation

Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes ge-
stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an.

Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines
gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stär-
kung des Mobilitäts- und Dienstleistungsangebotes inklusive aller Synergieeffekte als neue

belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können

" der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien
(E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs),

=" haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten
(z.B. „Porzer Wäsch- und Kochwiever“) und

" in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden.

Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra-
strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität

bedeuten.

4.2.  Schulareal

Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Schulareal“ umfasst den Entwicklungsbereich zwi-
schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße.

Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende
Maßnahme vorgesehen:

2.01 _Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal

Ar
A
U
|

Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",
Quelle: NRW.URBAN 2017

61

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

<9

ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI

Maßnahme 2.01
Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal

Lage: Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße
und Josefstraße

Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur

Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme

Projektlaufzeit: bis 2020

Ausgangslage:

Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer
Innenstadt. Mit der Carl-Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mit-
te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene
Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäude-
zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgebäude und
einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2-fach Turnhalle. Die Carl-Stamitz-
Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nach-
frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik soll
langfristig in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt
sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen
alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet.

Projektbeschreibung:

Ein geeignetes Architektur- und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten
Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Maß-
stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arbeit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen
und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Brand-
schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur,
Wohnen) entstehen. Die Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grund-
schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl-Stamitz-Musikschule ist
ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebauli-
che Konzeption zu entwickeln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musik-
schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf
Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt.

Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2010 soll im
Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbin-
dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz).

Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200 etc.)
sowie Konzeptmodelle gefordert.

Kosten: 25.000 ‚-€ (einschließlich Modellbau)

2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung
«e  Mittelabfluss: 25.000,-€

Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Schulentwicklung
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege

Zielgruppe: Alle Schichten
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |

gut wohnen

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Plan:

Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen,
Verbesserung der Freiraumqualität.

Kurzfristig

4.3. Glashütte

Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ umfasst das Jugend- und Gemeinschafts-

zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied-
lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im
Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp-Reis-Straße. Die westliche
Begrenzung bildet die KVB-Trasse.

Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",
Quelle: NRW.URBAN 2017

Folgende Maßnahmen sind für den räumlichen Handlungsschwerpunkt „Glashütte“
vorgesehen:

3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen an der
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz

3.02 _Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte

65

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 3.01

Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz

Lage: Grünfläche an der Glashüttenstraße

Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur |
Grün- und Freiflächen, Umwelt

Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme

Projektlaufzeit: 2019 - 2025

Ausgangslage:

Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB
liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein
mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des CityCenter-Parkhauses als Provisorium angelegt
wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf.

In Porz Mitte besteht ein erheblicher Fehlbedarf an öffentlichen Grün-, Spiel-, Sport- und
Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche
Flächen für adäquate öffentliche Spiel- und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der
vorhandenen Bevölkerungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen
Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlungs-
bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie
Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz-Mitte
festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im
Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist
zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen.

Projektbeschreibung:

Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung
Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwickelt und
ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die
daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen.

Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindungen geschaffen
werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und
Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen
sind eine Grillstation, ein Open-Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz zur Steigerung der
körperlichen Aktivität im Stadtgebiet denkbar. Die Multifunktionsanlage wird in Zusammenar-
beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant.

Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu
erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit,
generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen
bei der Planung berücksichtigt.

Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzustellende öffentliche Parkanlage, Spielplatz,
Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage),
Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz

Ziele der Maßnahme sind:

Entwicklung der Parkanlage

Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums
Aufwertung der Grünfläche

Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen

= Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität
= Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen
= Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und

nutzbaren Park

Kosten:

Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-€ belaufen sich die Gesamtkosten für die
neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf

4.000.000,-€:

2019 -2020: Ausschreibung, Planung 290.000,-€
2021: Ausführungsplanung 195.000,-€
2022: Ausführungsplanung 195.000,-€
2022: Baubeginn 700.000,-€
2023: Baumaßnahmen 1.000.000,-€
2024: Baumaßnahmen 900.000,-€
2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung 720.000,-€

Fachämter / andere Beteiligte:

Zielgruppe:
Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtplanungsamt

Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte-
ressen und Jugendförderung

Sportamt

Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern

Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher
unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander

Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite
Bevölkerungsschichten; Verbesserung des
Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung
zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der
Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und
Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in
Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend-
und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des
Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden
Fläche

Kurz- bis Mittelfristig

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 3.02
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte

Lage: Glashüttenstraße

Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme

Projektlaufzeit: 2019-2020

Ausgangslage:

Das Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder- und
Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, deren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der
1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen,
Sport und Übermittagsbetreuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen
genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche,
Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung.
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketball-
korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld.

Projektbeschreibung:

Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung
sind bauliche Maßnahmen notwendig. So soll der Außenbereich, der das Gebäude umgibt,
umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen
zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal
im Rahmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und
angebunden werden.

Kosten: 90.000,-€

Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Kinder, Jugend und Familie

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des
gesamten Quartiers

Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander

Zielindikatoren: Verfüllung des Amphitheaters

Zeitraum: Kurzfristig

Nachrichtliche Maßnahmen „Glashütte“

Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Glashütte“ werden durch weitere, hier nachrichtlich
aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förder-
zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten wer-
den geprüft.

Wohnbebauung an der Friedrichstraße

Bei der Maßnahme „Wohnbebauung an der Friedrichstraße“ ist geplant, auf dem mindergenutz-
ten Parkplatzareal an der Friedrichstraße, dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein-
Energie AG Köln sind, neue Wohnbebauung zu errichten. Es werden etwa 120 qualitätsvolle
Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch
Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen
gemäß der Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells
30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang provisorisch bestehende Kin-
dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort durch einen Neubau. Die strategischen
Ziele „gut leben und gut wohnen“ werden mit dieser Maßnahme verfolgt.

Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte

Die „sozial-integratiren Maßnahmen Glashütte“ wurden im Rahmen des Integrierten Stadtent-
wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen der Städ-
tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.

Das Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder- und Ju-
gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Plangebiet, des-
sen Träger die Jugendzentren Köln gGmbH ist. Bereits heute finden in der „Glashütte“ zahlrei-
che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen
in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der
Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hin-
aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf
einzelner Angebote gerade für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäu-
sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige
Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltun-
gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Neu-
gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen
und angebunden werden.

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

02

ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI

4.4. Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet

Die begleitenden Maßnahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchungs-
raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der
langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor
Ort aktiviert werden.

Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert:

4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm

4.02  Quartierssmanagement

4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung

4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil
4.05  Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz

4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortge-
meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im
Geschäftszentrum

4.07 Rad- und Fußwegekonzept

4.08 Prozessbegleitende Evaluation

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 4.01
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm

Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen
Maßnahmentyp: Flankierende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Ausgangslage:

Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei
sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die Erneuerung und soziale Stabili-
sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt
werden.

Projektbeschreibung:

Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhäu-
sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf-
enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz
zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus-, Hof- und Fas-
sadenprogramms vorgesehen.

Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien
von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Begrünung, Her-
richtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwän-
den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben.

Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straßen-
seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter- und Eigentümerschaft
von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschöne-
rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe.

Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und Be-
wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von vielen sozia-
len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung.

Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütten-
straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgängen sowie
Optimierung von Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufent-
haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohnsiedlung als Ganzes gestärkt
werden.

Ziele der Maßnahme sind:

Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
Aufwertung des Wohnumfeldes

Steigerung der privaten Investitionen

Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld

Kosten:

Fachämter / andere Beteiligte:
Zielgruppe:

Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Gesamtkosten für den Sozialraum:

Davon Kostenanteil Dritter:
(Zuwendungsempfangende)

Davon förderfähige Kosten:

- 2020
- 2021
- 2022
- 2023

Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein-
schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte,

Wohnungswirtschaftliche Akteure

Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |

500.000,-€

250.000,-€

250.000,-€

41.700,-€
83.300,-€
83.300,-€
41.700,-€

sicher unterwegs | konstruktives Miteinander

Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm;

Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der

Bevölkerung
Mittelfristig

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 4.02
Quartiersmanagement

Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen
Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Ausgangslage:

Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßnah-
men vorgesehen, die zu einer Stabilisierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen.
Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und
Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte
entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zentraler Ansprechpartner und steuert
die einzelnen Maßnahmen.

Projektbeschreibung:

Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im
Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Maß-
nahmen. Das Quartiersmanagement ist zentrale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart-
ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die
Lotsenfunktion für alle Belange des Programms.

Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung

Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge-
rinnen und Trägern, welche die Maßnahmen umsetzen, bei den Zugängen zu den Ziel-
gruppen und bei der Akquise der Teilnehmenden im Sinne eines „One-face-to-the-
customer“ zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Quartiersmanagement die Vernet-
zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnittstelle zur Verwaltung her und dient so-
mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das
Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und
Akteure für das Programm, nützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit
den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.

Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele:

= Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes vorgesehenen Maßnahmen

"= Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen
Engagements durch den Verfügungsfonds

= Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure

Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivie-
ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierende
Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die MaR-
nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohne-
rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für das „eigene Veedel“
langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen.

Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft

Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im
Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstüt-
zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem Haus-, Hof- und
Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt.

= Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs-
fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen)

= Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße
Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La-
ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn-
zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und
Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar-
tiershausmeister vorgesehen.

o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über
eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den
Eigentümerinnen und Eigentümern:

Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte
Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen
und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf-
ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in
die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem
ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit
angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden.

o  Quartiershausmeister:

Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An-
sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen-
tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als „Kümmerer“ des Wohnumfeldes,
beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im
Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutra-
gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren.
Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Woh-
nungswirtschaft umgesetzt.

Kosten: Quartiersmanagement:
Personalkosten:
1x 1,0 Stellenanteil EG 12
87.000,-€ pro Stelle p.a.
261.000,-€ für 3,5 Jahre

Sachkosten (z.B. Raummiete, Material):
15.000,-€ p. a. / 52.500,-€ für 3,5 Jahre

Gesamtkosten: 313.500,-€ für 3,5 Jahre

Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer:
Bewohnerbefragung und Aktivierung:
35 Tagessätze & 900,-€ = 31.500,-€

Wohndialog:
25 Tagessätze & 900,-€ = 22.500,-€

Gesamtkosten: 54.000,-€ für 3,5 Jahre

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Fachämter / andere Beteiligte:

Zielgruppe:

Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Quartiershausmeister:
Personalkosten:

1x 0,5 Stellenanteile EG 6

24.550,-€ p. a. / 85.925,-€ für 3,5 Jahre

Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld):
7.000,-€ p. a. / 24.500,-€ für 3,5 Jahre

Gesamtkosten: 110.425,-€ für 3,5 Jahre

Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,-€ für 3,5 Jahre
(externe Vergabe)

Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers,
lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und
Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen
und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße

Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |
konstruktives Miteinander

Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten
Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl
der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten
Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen

Kurz- bis Mittelfristig

Maßnahme 4.03
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung

Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen
Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Ausgangslage:

Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und
damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. Dabei sind die
Themen vielfältig: von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeiten,
soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt.

Projektbeschreibung:
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung

Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der
Menschen vor Ort. Sie richtet sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatoren und
Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure und verfolgt dabei das Ziel, das Pro-
gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu
erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs- und Umsetzungsstand der
Maßnahmen einbezogen werden.

Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mög-
lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsformate wie Workshops, Rundgänge und Informationsstän-
de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegrif-
fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln.

Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und
weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf Um-
setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die
Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online-Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einzu-
bringen — auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten.

Jugendforum

Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der
Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientieren
und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder-
und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen Handelns. Über
das Jugendforum sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich
ansonsten nicht aktiv beteiligen. Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im
Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren.

Damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen mitbestimmen können, bedarf es unterschiedli-
cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivie-
rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unter-
schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jeweils unterschiedliches methodisches Vorgehen.
Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der
Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte
und den Einsatz digitaler Medien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche
haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt
sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen.

Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur
Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer
verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung
an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der
Umsetzung der Vereinbarung „Kinderfreundliche Kommune“ oder Jugendbefragung.

Bewohnerorientierter Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf
ab, programmbegleitend „kleinere“ Maßnahmen umzusetzen. Bewohnerinnen und Bewohner,
Trägerinnen und Träger vor Ort sowie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende
etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass
die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen.
Mit Hilfe des Verfügungsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden.
Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz Mitte zu flankieren
und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen
wie Malwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Begeg-
nungstage zur Aktivierung der Mieter- und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen kon-
krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügungs-
fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das
Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewoh-
nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellung zu mo-
tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ver-
fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen
und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fokus steht die Intensivierung
des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige
und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur
Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in
der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander.

Kosten: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung:
Personalkosten:
27.000,-€ p.a. (30 Tagessätze a 900,-€)
94.500,-€ für 3,5 Jahre

Sachkosten:
20.000,-€ p. a. / 70.000,-€ für 3,5 Jahre

Gesamtkosten: 164.500,-€ für 3,5 Jahre

Jugendforum:
Personalkosten:
1 Stelle 73.320,-€ p. a. / 256.620,-€ für 3,5 Jahre

Sachkosten:
3.000,-€ p.a. / 10.500,-€ für 3,5 Jahre

Gesamtkosten: 267.120,-€ für 3,5 Jahre

Bewohnerorientierter Verfügungsfonds:
rund 4.300 Einwohner x 5,-€ = 21.500,-€ p.a.

Gesamtkosten: 75.250,-€ für 3,5 Jahre

Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,-€ für 3,5 Jahre

(externe Vergabe)

Fachämter / andere Beteiligte:
Zielgruppe:

Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale
Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger
sowie Politik und Verwaltung

Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander

Anzahl der beantragten Maßnahmen;
Anzahl der durchgeführten Maßnahmen;
Anzahl der beteiligten Personen

Kurz- bis Mittelfristig

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 4.04
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit
Realisierungsteil

Lage: Friedrich-Ebert-Platz
Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2018 - 2021

Ausgangslage:

Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz (Revitalisierung)
sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant-Scheben-Haus niedergelegt
werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels- und Wohngebäu-
de hindurch zum Rhein geschaffen werden. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone
ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB-Linie
7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines
Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung der Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des
Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spar-
kasse notwendig.

Projektbeschreibung:

Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes soll ein landschaftsplanerischer Wettbewerb aus-
gelobt werden (Modul 1), der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und
Rheinufer betrachtet, um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie
alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei
sind Wegeverbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rhein, in die Planung einzube-
ziehen,

Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstruk-
turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag
kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3).

Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses und
angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung für die vorgesehene öffentliche
Platzgestaltung sowie einer gesamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht- und Wege-
beziehungen ermöglicht.

Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als
einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu quali-
fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind
im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubrin-
gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksich-
tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben.

Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden:

Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu
setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus
den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in
die Aufgabenstellung eingearbeitet werden.

Ziel der Maßnahme sind
" die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und
" die Attraktivierung des Bezirkszentrums
" die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen
" die Steigerung der Aufenthaltsqualität.

Kosten:

MODUL 1

Wettbewerb:

Preisgeld: 125.000,-€
Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3

Planungsbüro für Auslobung

und Durchführung: 26.000,-€
Honorar Preisgericht, Regiekosten: 21.000,-€
Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€

Verausgabung vorauss. in 2018

MODUL 2

Aufwendungen für Grundstücksregulierungen
(u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende
Verkehrsflächen)

voraussichtliche Gesamtkosten ca. 3.405.000,-€

MODUL 3

Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der
Ereiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz:
Planungskosten: 226.000,-€
Baukosten: 2.380.000,-€

2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1-3
Planungsbeschluss, Förderantrag,

Mittelabfluss: 96.000,-€
Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.
LPH5-9

Mittelabfluss: 130.000,-€

2020: Ausführung etc. LPH5-9
Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€

2021 : Ausführung etc. LPH5-9
Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€

Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-€

GESAMTKOSTEN MODULE 1bis 3: 6.183.000,-€

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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N
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Fachämter / andere Beteiligte: Stadtplanungsamt
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/
Koordinationsstelle Klimaschutz
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
moderne stadt GmbH

Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher

Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |

gerne draußen

Zielindikatoren: Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer

im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs-
schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens;
Verbesserung der Sauberkeit

Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig

Plan:

Kin Porz mi Reaierungste rivrich Ebert Paz)

Int est ee

83

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 4.05
Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz

Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2024

Ausgangslage:

Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen
(A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum ei-
nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, al-
lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kreu-
zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im
Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche
Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen
im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anla-
gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke:

"= Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße

"  Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur
Alfred-Nobel-Straße

"= Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße

"  Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz
und Alfred-Moritz Platz

" Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt

Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosphä-
re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben
den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese Si-
tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar.

Projektbeschreibung:

Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegever-
bindung in das Zentrum verbessert werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder an-
dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel- und Brückenräume als
Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen. Hier-
bei sollen diese in ihr Umfeld eingebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompen-
sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen wer-
den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanungs-
teams zur Abgabe von Entwürfen aufgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden
Freiflächen einzubeziehen.

Ziel der Maßnahme ist

" die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen

" die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums
" die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion

" die Verbesserung der Orientierung.

Kosten:

Fachämter / andere Beteiligte:

Zielgruppe:
Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Plan:

Lichtplanungswettbewerb: 30.000,-€
Baukosten und Planungshonorare: 400.000,-€

2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung

«e  Mittelabfluss: 30.000,-€
2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1-3

e  Mittelabfluss: 10.000,-€
2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1-3

e  Mittelabfluss: 10.000,-€
2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.

LPH5-9

*e  Mittelabfluss: 10.000,-€
2024: Ausführung etc. LPH5-9

«e  Mittelabfluss Planung : 10.000,-€

« Mittelabfluss Bau : 360.000,-€

Amt für Verkehrsmanagement

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadtplanungsamt

Deutsche Bahn (DB)

RheinEnergie

Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen
Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl-
kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin-

dens; Verbesserung der Sauberkeit

Mittelfristig

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Maßnahme 4.06

Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und
Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische
Maßnahmen im Geschäftszentrum

Lage: Gesamtes Quartier

Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten

Maßnahmentyp: Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Ausgangslage:

Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schlie-
Rung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak-
tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe
aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet.

2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobilien-
und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da zu-
künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich-Ebert-
Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt.
Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden
Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität des Geschäftszentrums zunächst zurückgestellt worden. Das Porzer Bezirkszent-
rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck.

Projektbeschreibung:
Innenstadtmanagement:

Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den Ge-
werbetreibenden auf der einen und der Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende
Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte
Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine Position als
Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstadt-
manager eingestellt werden, der
" als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die
Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert,
" Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur Förderung der geschäftlichen Inf-
rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind
(einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit),

=" Kommunikationskampagnen führt,

" Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt

" die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern
vernetzt,

" an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und

" ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung von

Leerständen aufbaut.

Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft:

Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft nach ISGG
NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und
-eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakti-
vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die
Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements.

Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im
Geschäftszentrum:

Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich
des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B.

die Begrünung von Straßen und Plätzen,

die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke,
die Verbesserung von Wegebeziehungen und

die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen.

Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort zu-
nächst auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf priori-
siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzule-
gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds er-
folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln.

Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Betei-
ligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zusätzlicher städtischer Mittel Voraus-
setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt
finanziert.

Ziele der Maßnahme sind:

= Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums

= Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien
" Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums

" Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums

Kosten: Innenstadtmanagement:
Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund
45.000,-€ p. a. für den Innenstadtmanager
15.000,-€ p. a. für Sachmittel

Prüfung der Gründung einer ISG:
50.000,-€ p. a.

Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds:
100.000,-€ p. a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%)

Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.-€

Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten 84.0.000.-€

Davon Kostenanteil Dritter: 200.000,-€

(Zuwendungsempfangende)

Davon förderfähige Kosten: 64.0.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Stadtplanungsamt

Zielgruppe: Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und
Besucherinnen und Besucher

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen |
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander

Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben-
den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B.
der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere
des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge-
werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds
geförderten Maßnahmen

Kurz- bis Mittelfristig

Maßnahme 4.07
Rad- und Fußwegekonzept

Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet

Handlungsfeld: Verkehr
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2022

Ausgangslage:

Ein Rad- und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad- und
Fußwegeverbindungen ausbauen.

Projektbeschreibung:

Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet Porz Mitte der Radverkehr gestärkt
werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen sicher-
gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für
den gegenläufigen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Maß-
nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind.
Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Stadt-
bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum
bestehenden Radweg an der Stadtbahntrasse, die Netzschlüsse in der Rathausstra-
Re, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der
Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer ausgebaut werden. Außer-
dem soll die Radwegeverbindung zwischen S-Bahn-Trasse und Friedrich-Ebert-Ufer
gestärkt werden. Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit
werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten
und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Möglichkeit
eines Radwegenetzschlusses überprüft.

Ziel des Radwegekonzeptes ist es, ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf
verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrssi-
cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhafte Radwegenetz zu schließen
und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten. Die Maßnahme wird als
Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen.

Kosten: 2020:
Rad- und FuRwegekonzept 30.000,-€
Einbahnstraßenöffnung 50.000,-€
2021-2022:
Glashüttenareal
(Zusatz für Radführung) 70.000,-€
Umgestaltung/Verbesserung
Radführung 280.000,-€
Netzschluss 32.000,-€
Gesamtkosten: 462.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |

gerne draußen

Zielindikatoren: Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr

Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig

89

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

90

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte —
Maßnahmen Verkehr

5.6 Einbahnstraßen/Fußgängerzonen
= Prüfung der Öffnungen von 5 Straßen in
1.Prio für den Bezirk 7 (kurzfristig)

Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln

Maßnahme 4.08
Prozessbegleitende Evaluation

Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet
Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder
Maßnahmentyp: Maßnahme zur Städtebauförderung
Projektlaufzeit: 2020 - 2023

Projektbeschreibung:

Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die
in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungspro-
zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt
auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick.

Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende
Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf die-
ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen systematisch erfasst werden und bei Verän-
derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation
nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunika-
tions- und Abstimmungsprozessen an.

Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites
Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist, Schwerpunkte zu unter-
schiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpro-
gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird.

Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control-
lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt
die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von
Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzelgesprächen,
World-Cafes u. ä.

Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und wer-
den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammenge-
fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Leitung und wird extern vergeben, um
die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten.

Zur Ermittlung valider Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits
mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite Schritt der Prozessevaluation findet während
der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögli-
chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur
Ermittlung der Zielerreichung der Maßnahmen durchgeführt („Vorher-Nachher-Betrachtung‘).

Kosten: Kalkulierte Tagessätze brutto: 900,-€
Kalkulierter zeitlicher Umfang: 100 Tage
Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,-€
davon 2020: 18.000,-€
davon 2021: 18.000,-€
davon 2022: 18.000,-€
davon 2023: 36.000,-€

Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

91

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

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INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Zielgruppe:

Strategisches Ziel:

Zielindikatoren:

Zeitraum:

Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be-
sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen
und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik
und Verwaltung

Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei-
terentwicklung der Programmumsetzung

Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent-
haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im
Laufe des Projektes

Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen
Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke-
rung und lokale Akteurinnen und Akteure

Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher
Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa-
mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni-
scher Aktivitäten

Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen
Struktur des Untersuchungsgebietes

Kurzfristig

Nachrichtliche Maßnahmen ‚Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet“

Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Flankierende Maßnahmen im Untersuchungs-
gebiet‘ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hier-
bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs-
konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförde-

rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.

Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon

Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des Rheinpavillons
am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und

bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal.

Baulückenschließung im Untersuchungsgebiet

Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigentümern können mindergenutzte
Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst-Mühlendyck-Straße 16,
der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26-32 wurden bereits Neubauten auf ehe-
maligen Baulücken fertiggestellt.

Tempo-30-Zonen

Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Tempo-30-Zonen“ wurde in den Straßen, in denen
dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max-von-Schenkdorf-
Straße, Theodor-Körner-Straße und Heinrich-von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Tem-
po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und
Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer-
den von der KVB-Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo-30-
Zone integriert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen
Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehungs-
weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnhof-
straße und Klingerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütten-
straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Tem-
po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einrich-
tungen bestehen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometer angeordnet
werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung
speziell in Wohnstraßen bewirkt werden.

93

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

94

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Porzer Talente

Die Maßnahme „Porzer Talente“ wurden im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförde-

rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.

Mit der Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ soll eine Stärkung der Bildungschancen
durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch
die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekundar-
stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufli-
che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich
sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem
Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung
ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie
oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst lebens-
weltnah und in einer grundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Zu-

wendung angesprochen werden.

Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung
und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdurch ihre indivi-
duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das
unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken.
Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Berufswahl eingesetzt wer-
den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehörig-

keit und schulischer Leistung führt.

5.

MARNAHMEN-, KOSTEN-,
FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN

Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich-
Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die
zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung (KuF) ver-
deutlicht den Ablauf der vorgesehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Prozes-
ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Maß-
nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann.

Kosten

Für jede Einzelmaßnahme wird der Finanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzungs-
zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes
eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungstie-
fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und
Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden
Maßnahmen, ermittelt.

Zeitplanung

Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl der

Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden.

Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche
Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor
Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsver-
fahren durchgeführt werden.

95

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

96

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Finanzierung

Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von
Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen sollen aufgrund knapper städtischer
Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel
eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und
Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Missstände benachteilig-
ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem

Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden.

Maß-
nahmen-
Blatt
Nr.

Zur Förderung beantragte Ausgaben

Porzity

Handlungsfeld

Kurzfristig

Mittelfristig

Kostenschätzung
Folgejahre Gesamtsumme
Maßnahme

|Landschaftsplanerischer Wettbewerb
|für die Innenstadt von Köln-Porz
mit Realisierungsteil

|Friedrich-Ebert-
Platz

|Grün- und Freiflächen,
Umwelt

1.190.000 €]

6.183.000 €

[Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des
[Rheinboulevards Porz

|Rheinboulevard
[Porz

IGrün- und Freiflächen,
Umwelt

3.901.000 €

[Umgestaltung der Hauptstraße
[Bau- und Planungskosten)

[Hauptstraße
|von Stein- bis
[Postatraße)

3.870.000 €

Schulareal

Istädtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal
inkl. Modellbau)

[Schulareal
|zwischen Hauptstr.
lund Josefstr.

[Bevölkerung & Wohnen |
[Soziale Infrastruktur,
Bildung, Kultur | Grün- und
[Freitächen, Umwelt

Glashütte

(Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen
[Parkanlage inkl. der Anlage neuer Spiel- und
|Treffplätze und Aufwertung der bestehenden
[öffentlichen Grünftäche an der Glashüttenstr.
inkl. Bolzplatz

|Grünfläche
[Glashüttenstraße

|Grün- und Freiflächen,
Umwelt | Soziale
Infrastruktur, Bildung, Kultur

4.000.000 €

Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte
(bauliche Maßnahmen Außenbereich)

[Glashüttenstraße

[Soziale Infrastruktur,
Bildung, Kultur

Zwischensumme Porzity,
Schulareal, Glashütte

3.612.000 €

406.000 €

2.210.000 €

2.905.000 €

3.553.000 €

5.383.000 € 18.069.000 €

86

ALLIN Z80d Ld3ZNOYSONMTOMINZLOVIS SALSSISOSLNI

Kostenschätzung
Kurzfristig Mittelfristig Folgejahre Gesamtsumme
Maßnahme

Maß-
nahmen- Zur Förderung beantragte Ausgaben Handlungsfeld

Blatt

Nr.

Gesamtgebiet

|Haus-, Hof-und Fassadenprogramm* |Gesamtgebiet |Bevölkerung & Wohnen 5 250.000 €

[Soziale Infrastruktur, Bildung,
Kultur

[Quartiersmanagement [Gesamtgebiet 478.000 €

|Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung inkl

5 €
Deere an en |Gesamtgebiet |Bevölkerung & Wohnen 07.000

IIdeen- und Realisierungswettbewerb

Z a €
error ae |Gesamtgebiet _ |Grün- una Freinächen, Umwelt 430.000

lInnenstadtmanagement inkl.
einzeihandelsorientierter Verfügungstonds
*, Prüfung Gründung
Innenstadtgemeinschaft SC)

[Gesamtgebiet [Einkaufen & Arbeiten . 640.000 €

|Rad- und Fußwegekonzept Gesamtgebiet |verkenr

[Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen
[& Arbeiten | Soziale Infrastruktur,
[Bildung, Kultur | Grün- und
[Freitächen, Umwelt | Verkehr

|Prozessbegleitende Evaluation [Gesamtgebiet

Zwischensumme Gesamtgebiet 468.700€ 744300€ 744300€ 899.700€ 2.857.000 €

Finanzieller Beitrag Dritter in Höhe von Zwischensumme Porzity,
50% zuaätzlch zu sraringen; Schularsal, Glashütte
dargestelt werden die reinen förderfähigen
Kosten

3.612.000€ 406.000€ 2.210.000€ 2.905.000€ 3.553.000€ 5.383.000€ 18.069.000 €

Gesamtkosten 3.612.000 €| 408.000 € |2.678.700 €|3.649.300 €| 4.297.300 €|6.282.700 € 20.926.000 €

ISEK Porz Mitte

00, ALM Z30d LAIZNOYSONNTIOMUNZLOVIS SZLYBISOZLN!

Anlage 1 Rechtsverordnung für die Jahre 2024 - 2026

5077 Zeichen

Anlage 1 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024, 2025 und 2026 
über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
in den Stadtteilen Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz -Klettenberg, Braunsfeld, 
Neuehrenfeld, Porz -Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück 
vom ???????? 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet. 
 
 
      § 1 
 
 
(1) Im Stadtteilbereich Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
15.09.2024, dem 21.09.2025 und am Sonntag, dem 20.09.2026 in der Zeit von 13 
bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.08.2024, dem 
03.08.2025 und am Sonntag dem 02.08.2026 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet 
sein. 
 
(3) Im Stadtteilbereich Lindenthal dürfen am Sonntag, dem 26.05.2024, 15.06.2025, 
14.06.2026, 25.08.2024, 31.08.2025, 30.08.2026, 13.10.2024, 12.10.2025 und am 
Sonntag, dem 11.10.2026 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem 
01.09.2024, 07.09.2025 und am Sonntag, dem 06.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18 
Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteilbereich Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
10.11.2024, 09.11.2025 und am Sonntag, dem 08.11.2026 in der Zeit von 13 bis 18 
Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteilbereich Neuehrenfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
08.09.2024, 14.09.2025 und Sonntag, dem 13.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18 
Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteilbereich Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
12.05.2024, 11.05.2025, 10.05.2026, 13.10.2024, 12.10.2025, 11.10.2026, 
08.12.2024, 07.12.2025 und am Sonntag, dem 06.12.2026 in der Zeit von 13 bis 18 
Uhr geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
22.09.2024, 21.09.2025 und am Sonntag, dem 20.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18 
Uhr geöffnet sein. 
 
(9) Im Stadtteilbereich Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
29.09.2024, 28.09.2025 und 27.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Anlage 1 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: 
 
Severinsviertel  
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem 
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz 
 
Deutz 
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links  
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring 
 
Lindenthal 
für die Daten: 26.05.2024, 15.06.2025, 14.06.2026: 
Lindenthaler Familien und Veedelsfest: 
Dürener Str. zwischen Falkenburgstr. und Classen-Kappelmann-Str. 
(einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
für die Daten: 25.08.2024, 31.08.2025, 30.08.2026: 
Lindenthaler Stadtteilfest (Sommerfest): 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 75 m 
links und rechts der Fahrbahn) 
 
für die Daten: 13.10.2024, 12.10.2025, 11.10.2026: 
Street Gallery & Herbstfest  
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der 
Fahrbahn), Karl-Schwering-Platz, Dürener-Str. vom Karl-Schwering-Platz bis zur Herbert-
Lewin-Str. gesperrt, Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), 
Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.) 
 
Sülz/Klettenberg  
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger 
Str. bis Berrenrather Str. 
 
Braunsfeld 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Neuehrenfeld  
Landmannstr. beginnend ab Hausnummer 29A - Fridolinstr. beginnend ab Hausnummer 56 – 
Merkenstr. – Försterstr. beginnend Hausnummer 44 - Lenauplatz – Eichendorfstr. bis 
Hausnummer 41 
 
Porz-Mitte 
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Friedrichstr. – Bahnhofstr. – Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. – 
Hauptstr. 
 
Rath/Heumar 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Dellbrück 
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts  
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr. 
 
 
      § 2

Anlage 1 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum … 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 2 Antrag Severinsviertel

27117 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller:   Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: 
 
 
Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: Dä Längste Desch vun Kölle 
 
Anlassbeschreibung: Der „Langste Desch“ ist Kölns 
traditionellestes Strassenfest, das seit mehr 
als 40 Jahren immer am dritten Wochenende 
im September auf der Severinstraße 
stattfindet. Dieses Jahr am 14. und 
15.09.2024 
.  
Den VOS möchten wir für die kommenden 
drei Jahre beantragen. Er soll wie bisher 
immer am dritten Septemberwochenende 
des Jahres stattfinden. Der VOS demnach 
immer am dritten Sonntag im September. 
 
Was ist geplant? 
Beim Längste Desch gelangen wieder mehr 
als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, 
Getränke- und Informationsstände zum 
Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und 
eine große Bühne auf dem 
Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund 
um die Uhr bespielt wird, runden das 
Angebot ab. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, die zum 42 Mal 
stattfindet. 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg 
für eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg 
für eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 100.000 Personen und mehr laut 
Presseberichtung im KStA, KR und 
EXPRESS 
5.500 Personen (Angabe von Larbig & 
Motrag Retailbericht 2016 / 2017)  
Die in der Vergangenheit genehmigten 
Grenzlinien sollen fortbestehen. 
Severinstraße 1-193 ≙ 782 m, weitere 
Details siehe Karte, ca. 9.600m² (782 m 
Straßenlänge * 12m durchschnittlich 
Straßenbreite zzgl. Severinskirchplatz) 
Die Verkaufsfläche beträgt ca. 4500 m², da 
sich am VOS nur max. 60% der 
Einzelhändler beteiligen. Vor allem die 
Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM 
öffnen nicht.   
(Die absolute Verkaufsfläche haben wir durch 
das offizielle Einzelhandel- und 
Zentrenkonzept der Stadt Köln ermittelt. Für 
das Bezirksteilzentrum südliche Innenstadt 
Severinstraße/Bonner Straße ergibt sich eine 
gesamte Verkaufsfläche von 20.165 m². Da 
sich der Antrag auf das Severinsviertel 
bezieht, gehen wir von einer geschätzten 
Verkaufsfläche von knapp 10.000 m² aus (

Seite 234,  Einzelhandel- und 
Zentrenkonzept der Stadt Köln, 2010)) 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
 
s.o. 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Im Folgenden beziehen wir uns auf die 
Sachgründe Nr. 2, Nr. 3 und Nr 4. (§ 6 Abs. 
1. S.2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW 
 
Der Einzelhandel im Severinsviertel steht 
unter Wettbewerbsdruck und unterliegt 
strukturellen Veränderungen. 
Dies möchten wir mit folgenden 
Sachverhalten erläutern und belegen. 
Laut einer Untersuchung der © Michael 
Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA 
Beratung + Management GmbH / BBE 
Handelsberatung GmbH, München 2019-
2021 basierend auf © Statistisches 
Bundesamt haben sich die 
Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, 
zu dem das Severinsviertel gehört, deutlich 
reduziert. 
Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres 
traditionellen Straßenfestes „Der Längste 
Desch vun Kölle“ sehen wir als probates 
Instrument, den Einzelhandel im 
Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 
Nr. 3 LÖG zu stärken.  
Die Besucher haben die Möglichkeit die 
Vielseitigkeit der Straße und die Angebote 
des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. 
Von früheren VOS wissen wir, dass das 
Severinsviertel und seine Einzelhändler von 
einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren 
werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
 
Siehe die Ausführungen zu Sachgrund 2.

genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, 
dass der zentrale Versorgungsbereich 
gestärkt wird.  
Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion 
für die wohnortnahe Versorgung der 
Bewohner*innen des Severinsviertels und 
der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen 
Gütern des täglichen Bedarfs.  
 
 
 
 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
 
 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
 
Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit 
dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, 
dass sich die Anzahl der Besucher aus 
anderen Stadtteilen und deren Verweildauer 
deutlich erhöht. 
Daraus leiten wir ab, dass das 
Severinsviertel von einem verkaufsoffenen 
Sonntag profitieren wird und es zu einer 
Belebung des Severinsviertels kommt.

A MONTAG, 19. SEPTEMBER 2022 STADTTEILE • 27
Gipfeltreffen der MedaillengewinnerErfolgreiche Sportler Mülheim wurden im Bezirksrathaus geehrt – Kraftsportler und Voltigiererinnen ragen heraus
Großer Zulauf beim „Längsten Desch“In Severinsviertel drängten sich nach zwei Jahren Pause wieder die Besucher
VON UWE SCHÄFER
• •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
Mülheim. Die Schwerathleten
hatten bei der Sportlerehrung
2022 des Stadtbezirks Mülheim
eindeutig die Nase vorn. Allein
aus den Reihen des Vereins
Kraftsport Colonia wurden vier
Sportler geehrt – drei Männer
und eine Frau. Sie belegten Me-
daillenplätze bei der Deutschen
Meisterschaft Kraftdreikamp
Der Stadtbezirk Mülheim ehrte seine erfolgreichen Sportler des Jahres 2021. Foto: Bröker
Classic.
Von den Ringern des AC Mül-
heim errang Zeyep Türker die
Deutsche Meisterschaft weibli-
cher Schüler 2021. Mona Pavetic
vom Voltigierverein Dünnwald
wiederum errang je eine Gold-
medaille bei der Deutschen und
der Weltmeisterschaft im Junio-
ren-Einzelvoltigieren. Ihre Ver-
einskameradin Gianna Ronca
wurde WM-Dritte.
Unter den Geehrten waren
weiterhin Funktionäre des
Dünnwalder Turnvereins DTV,
des MTV Köln 1850 sowie des
Vereins Mülheimer Wasser-
sport, die für ihr langjähriges En-
gagement die Ehrenplakette der
Stadt Köln bekamen. Der SV Ad-
Norbert Fuchs, Bezirksbür-
germeister Mülheim
ler Dellbrück 1922 wiederum be-
kam eine Plakette für sein 100-
jähriges Bestehen.
Bezirksbürgermeister Nor-
bert Fuchs dankte den Funktio-
nären für ihr ehrenamtliches En-
gagement: „Sie schaffen erst die
Grundlagen für die Erfolge unse-
rer Sportlerinnen und Sportler.“
Doch er verwies auch auf die
Schwierigkeiten, die alle Akti-
ven in den vergangenen zwei
Jahren durchmachen mussten.
Dazu zählten Turnhallenschlie-
ßungen, Lockdowns und andere
Einschränkungen: „Das hatte
natürlich auch einen Mitglieder-
schwund bei den Vereinen zur
Folge. Das sportlich-unterhalt-
same Rahmenprogramm der Eh-
rung übernahm in diesem Jahr
die Tanzgruppe Ühlepänz der KG
Naaksühle.
VON CLAUDIA MUND
• •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
Südstadt. „Dä längste Desch vun
Kölle“ zog sich am Wochenende
von der Severinstorburg bis zur
Severinsbrücke als sei es nie an-
ders gewesen. Am Samstag um 11
Uhr ging das Veedelsevent nach
zweijähriger Corona-Pause zum
41. Mal an den Start, ansässige
und angereiste Anbieter ver-
wandelten die Severinstraße in
eine Schlemmer- und Shopping-
Meile.
Wenig später kündigte Mode-
rator Larry Rieger die Jugend-
tanzgruppe Kölsche Greesberger
als ersten Programmpunkt auf
der Bühne vor der Severinskirche
an. Ihre Choreographien zu „Ra-
derdoll“, „Kölsche Nächte“ und
„Kölsche Fiesta“ brachten das
Publikum mühelos in Feierstim-
mung. „De Vajabunde“ und Vol-
ker Dahmen taten es ihnen mit
kölschen Schlagern gleich.
Bei der offiziellen Eröffnung
um 14 Uhr traten dann die Akteu-
re und Unterstützer des Straßen-
fests auf die Bühne. Bürgermeis-
ter Ralf Heinen, Bezirksbürger-
meister Andreas Hupke und
Karl-Heinz Walter, Vorsitzender
der Interessengemeinschaft Se-
verinsviertel (IGS), freuten sich
über das Wiedererwachen der
Tradition.
Die Interessengemeinschaft
bestehe seit 1978, „Dä längste
Desch vun Kölle“ habe der IGS
1980 zum ersten Mal veranstal-
tet, erzählte Karl-Heinz Walter.
In diesem Jahr seien um die 120
Anbieter mit dabei. Besonders
erfreulich fand er, dass das Gros
der Teilnehmenden aus ortsan-
sässigen Geschäftsleuten be-
stand. Organisator Wilhelm von
der Gathen, Geschäftsführer von
Werbepraxis von der Gathen,
schätzte die Teilnahme der An-
sässigen auf über 60 Prozent.
Tatsächlich waren viele der
Stände auf den Gehwegen zu den
dahinter liegenden Restaurants,
Bars und Läden. Geboten wurde
vor allem Kulinarisches.
Im Zelt vor Werner’s Metzge-
rei beispielsweise garte das
hauseigene Team Riesengrill-
würste, Nackensteaks und Pul-
led Pork. Seit den 90ern mache
der Betrieb beim Straßenfest im
Severinsviertel mit, erklärte Fili-
alleiterin Esmeralda Purak. Kol-
legin Luise Kreth brachte die
Vorteile des Straßenfests für die
Metzgerei auf den Punkt. „Beim
längsten Desch vun Kölle haben
wir die Möglichkeit, uns noch be-
kannter zu machen“, sagte sie
und nannte auch gleich die Vor-
züge ihrer Produkte. Das Fleisch
stamme aus der Region, bei den
Wurstkreationen kämen nur
beste Gewürze zum Einsatz.
„Unsere Wurst schmeckt auch
ohne Ketchup und Senf“, sagte
sie und ermunterte die Kund-
schaft, sie zunächst einmal pur
zu kosten. Glasbläser Oguz
Ōzdemir dagegen gehörte zu den
angereisten Anbietern. Beim
Straßenfest in Ehrenfeld sei er
gerade erst gewesen, berichtete
er. Auf dem Weihnachtsmarkt
auf Schloss Merode, in Düren,
selbst auf Märkten in Holland
und der Schweiz war er schon mit
seinen bunten Schmuckstücken,
Einhörnern, Herzen und ande-
ren gläsernen Deko-Ideen ver-
treten. Das Besondere an seinem
Stand: Man konnte ihm bei der
Fertigung seiner Artikel zusehen
und auf Wunsch auch selbst
Hand anlegen. Doch längst nicht
alle Stände auf der Severinstraße
hatten klare Verkaufsabsichten.
In manchen Zelten gab es vor al-
lem Informatives. Helen Hardtke
und Anne Flemig machten am
Stand des Kölner Husaren-Korps
Werbung für ihren Verein. „Wir
suchen Offiziere sowie Damen
und Herren für unser gemischtes
Korps“, erklärte Damenkorps-
Präsidentin Helen Hardtke. Mit
einer Damensitzung, einer
Prunksitzung und der„Ärm Lück
Sitzung“ zeige sich der Karne-
valsverein gut aufgestellt. „Zwei
Jahre ist alles zum Erliegen ge-
kommen“, meinte Anne Flemig.
„Wir sind hier, damit die Men-
schen sehen, dass wir auch als
kleiner Familien-Traditions-
Verein engagiert sind.“
Über die Zukunft des Straßen-
fests muss sich die IGS offen-
sichtlich keine Sorge machen,
der enorme Besucherstrom
durch das Vringsveedel bestätig-
te die Beliebtheit auch nach der
Corona-Zwangspause.
Und die Interessengemein-
schaft, die bisher vor allem aus
Geschäftsleuten besteht, ist of-
fen für Neues.„Wir wollen die In-
teressengemeinschaft für alle
Leute guten Willens öffnen, die
etwas für das Severinsviertel tun
möchten“, sagte Karl-Heinz
Walter.
Auf „Dä längste Desch vun
Kölle“ 2023 darf man also wieder
gespannt sein.
Die Jugendtanzgruppe Kölsche Greesberger auf der Bühne, Glaskünstler Oguz Ōzdemir bei der Arbeit und das Team von Werner’s Metzgerei
am Grill – auf der Sev erinstraße gab es ein vielfältiges Programm. Fotos: Claudia Mund
Luise Kreth, Werner’s Metzgerei
Demenz mit
Gelassenheit
begegnen
Bildungsangebote des
Landschaftsverbandes
der Klinik Köln
Mülheim. Während der 9. Kölner
Demenzwochen bis Sonntag, 2.
Oktober, bietet die Klinik Köln
des Landschaftsverbandes
Rheinland (LVR) zahlreiche
Fortbildungsangebote für Be-
troffene, Angehörige und Inter-
essierte. Bei deutschlandweit et-
wa 1,8 Millionen an Demenz Er-
krankten, davon 19 500 allein in
Köln, ist der Informationsbedarf
über die Krankheit und den Um-
gang mit ihr groß. Kölns größte
psychiatrische Fachklinik bietet
deshalb qualifizierte Aufklä-
rung und informiert über das
breite Spektrum an Hilfsangebo-
ten in Köln. Schirmherrin der
Aktionswochen ist Oberbürger-
meisterin Henriette Reker.
Die Veranstaltungen der LVR-
Klinik Köln starten am Montag,
19. September, von 15.30 bis
17.30 Uhr, mit „Herausfordern-
dem Verhalten gelassen(er) be-
gegnen“, einem Vortrag von Sig-
rid Wächter, Sozialarbeiterin der
LVR-Klinik Köln. Er findet in der
LVR-Klinik Köln, Adamstraße
12, Köln-Mülheim statt. Anmel-
dungen sind erwünscht und er-
folgen telefonisch unter
0221/60608521 oder per E-Mail.
sigrid.waechter@lvr.de
Vortrag am
„Tag des
Friedhofs“
Ehrenfeld. Zum „Tag des Fried-
hofs“ lädt die Genossenschaft
Kölner Friedhofsgärtner zu ei-
nem Vortrag mit Führung am
Donnerstag, 22. September, um
17 Uhr im Institut für Rechtsme-
dizin der Universität zu Köln,
Melatengürtel 60-62, ein. Der
Vortrag mit dem Titel„Der letzte
Zeuge“ wird von Professor Dr.
Markus Rothschild gehalten.
Der Eintritt zu der zweistün-
digen Veranstaltung ist frei.
Spenden gehen an denVerein Se-
nioren Servicedienste Köln. An-
meldungen sind aufgrund der
begrenzten Teilnehmerzahl er-
forderlich und erfolgen über die
Homepage der Kölner Friedhofs-
gärtner. (clm)
https://www.friedhofsgaert-
ner-koeln.de
Sie schaffen erst
die Grundlagen
für die Erolge unserer
Sportlerinnen und
Sportler
Unsere Wurst
schmeckt auch
ohne Senf

E
twa 120 Fachhändler und
Gastronomen präsentieren
sich bei dieser Leistungs-
schau unter freiem Himmel.
„Wir freuen uns sehr, dass der
Längste Desch nach zweijähri-
ger coronabedingter Pause wie-
der stattfinden kann. Es ist nun
bereits das 40. Mal, dass die
Händler und Gastronomen aus
dem Severinsviertel am dritten
Wochenende im September auf
die Severinstraße einladen.
Auch dieses Mal gibt es wieder
ein gutes und abwechslungsrei-
Köln – Die Südstadt steht am kommenden Wochenende
kopf. „Den Alltag vergessen und einfach fiere!“ – frei nach
diesem Motto lädt die IG Severinsviertel e.V. (IGS) am
Samstag und Sonntag wieder zum großen Straßenfest
im Severinsveedel ein. Der „längste Desch vun Kölle“ werde
reich gedeckt sein, verspricht die IGS. Ludwig Sebus,
Grandseigneur des Kölner Karnevals, wird die Sause er-
öffnen.
ches Angebot für Groß und
Klein (…). Schade ist, dass eini-
ge Händler aus dem Veedel die-
ses Mal nicht dabei sind, weil ih-
nen einfach das Personal fehlt“,
sagt IGS-Vorsitzender Karl-
Heinz Walter.
Beim Straßenfest findet man
unter anderem Accessoires,
Backwaren, Bekleidung, belgi-
sche Pralinen, Bilder, Blumen,
Brillen, Bücher, Fisch-Speziali-
täten, Handtaschen, Holzspiel-
zeug, Horoskop, Kinder-Bun-
gee-Trampolin, Kinderkarus-
sell, Silberschmuck, Spielwa-
ren, Strümpfe, Tombola, Wein-
proben und vieles mehr - es ist
von A bis Z praktisch alles dabei.
Es wird auch ein großes Mu-
sikprogramm geben. Auf der
„Hauptbühne auf dem Severins-
kirchplatz werden „kölsche
Tön“ und internationale Cover-
Musik zu hören sein.
Sebus eröffnet das Fest
Die offizielle Eröffnung star-
tet am Samstag um 14 Uhr mit
Ludwig Sebus auf der Haupt-
bühne.
Weitere Programmpunkte an
dem Wochenende sind unter
anderem Franky Colonia, Ra-
mon, Sternefleejer und Marita
Köllner. Das Fest startet an bei-
den Tagen um 11 Uhr und geht
am Samstag bis 23 Uhr, am
Sonntag bis 22 Uhr.
VON BASTIAN EBEL
Köln – Joachim Zöller ist nicht
nur Karnevalspräsident der
„Grossen von 1823“. Er ist auch
Universitätsprofessor Dr. med.
Dr. dent. Joachim Zöller. In bei-
den Funktionen weiß er: Froh-
sinn tut gut. Deshalb hat er sich
bei der Vorstellung der Feier-
lichkeiten des großen Jubilä-
ums seines Vereins auch zu ei-
nem kleinen Seitenhieb gegen
Gesundheitsminister Karl Lau-
terbach hinreißen lassen. „Ge-
rade in Krisenzeiten ist es für
die Psyche wichtig, Freude zu
erleben. Das müsste auch mein
geschätzter Kollege Lauterbach
wissen, dass das Immunsystem
bei Dauerstress herunterfährt.“
Also gibt die „Grosse von
1823“ mächtig Gas in den kom-
menden Monaten, um gemein-
sam mit den Kölnern zu feiern.
Was da beispielsweise so auf der
Bühne beim „Großen kölschen
Countdown“ am 11. November
im Tanzbrunnen auftritt, konn-
te man am Donnerstag im Back-
stage-Bereich schon erahnen:
Kasalla, Brings, Klüngelköpp,
Höhner, Bläck Fööss, Rabaue,
Räuber und Moderator Linus –
viele Bands hatten ihre Abord-
nungen geschickt, um zu unter-
streichen, was bei der Party zur
Eröffnung der Jubiläumssession
so abgehen wird. Nicht nur die
Sessionseröffnung soll zur Sau-
se werden, es folgen etwa ein
Konzert des Gürzenich-Orches-
ters mit den Roten Funken (23.
Oktober), ein großer Jubiläums-
abend im Advent (3. Dezember),
ehe es dann in die Sitzungspha-
se geht. Besonderes Augenmerk
legt man dann auf die Nubbel-
verbrennung, die ebenfalls ge-
meinsam mit den Roten Funken
auf dem Roncalliplatz an Karne-
valsdienstag stattfinden soll.
„Wir werden einen großen Fa-
ckelzug durch die Stadt sehen,
es wird ein ganz besonderer
Abend“, kündigt Präsident Zöl-
ler an.
Freitag, 16. September 2022 KÖLN 19
Es ist angerichtet! Der
längste Desch vun Kölle
Der „längste Desch vun
Kölle“ hat vor der Coro-
na-Pause immer Zehn-
tausende Besucher in
die Südstadt gezogen.
. Foto: Worring
Zehntausende werden in Südstadt erwartet
Liebe Leserinnen und Leser,
wir nehmen gerne weiterhin Gratulationen bei Ge-
burtstagen, Trauungen, Hochzeitstagen oder Geburten
inklusive Foto entgegen. Aufgrund der DSGVO ist
es notwendig, dass dies im Einverständnis der/den
genannten oder abgebildeten Person(en) bzw. deren
gesetzlichen Vertretern geschieht.
Ihre EXPRESS-Lokalredaktion
Fax 02 21/2 24-21 36
E-Mail koeln@express.de
... zum Geburtstag!
Doris Klee aus Sülz zum 59.,
Wolfgang Monschauer aus Wes-
seling zum 61. und Anna Borsch,
aus Ehrenfeld zum 95.
... zum Namenstag!
Allen, die Andre, Cornelius, Cyp-
rian, Edith oder Ludmilla hei-
ßen.
... zum Hochzeitstag!
Angelika und Harald Fickert aus
Neubrück zum 41.
Herzlichen
Glückwunsch!
Rheinland-Singles treffen!
www.rheinherzen.de
Elvis kommt in
die Lanxess-Arena
Köln – Sein Blick, seine Stimme,
sein legendärer Hüftschwung –
Elvis Presley gilt als der erfolg-
reichste Solokünstler aller Zei-
ten. Sein bekanntestes Konzert
„Aloha from Hawaii“ gab der
King of Rock’n’Roll am 14. Janu-
ar 1973 in Honolulu. 50 Jahre
nach dem Konzert der Superla-
tive lässt „Elvis – Das Musical“
die Legende mit all seinen gro-
ßen Hits wiederauferstehen und
geht 2023 auf große Tour durch
Deutschland, Österreich und
die Schweiz. In Köln gastiert die
Show am 8. März 2023 in der
Lanxess-Arena. Das zweiein-
halbstündige Live-Spektakel
präsentiert Elvis Presleys ge-
samtes musikalisches Reper-
toire – von Gospel über Blues bis
hin zu hemmungslosem
Rock’n’Roll – und lässt sein Le-
ben in ausgewählten Schlag-
lichtern eindrucksvoll Revue
passieren. Natürlich wird auch
das Konzert der Superlative auf
Hawaii angemessen gewürdigt
und live auf der Bühne zu erle-
ben sein. Karten gibt es ab so-
fort an allen bekannten Vorver-
kaufsstellen oder im Internet
unter www.lanxess-arena.de.
Seitenhieb auf Minister Karl Lauterbach
„Die Grosse“ will am 11.11. groß feiern
Karnevalisten der „Grossen“ und Künstler im Tanzbrunnen zur
Vorstellung der Feierlichkeiten zum Jubiläum
Foto: Daniela Decker
Frau baut Unfall
mit 2,5 Promille
Köln – Eine stark alkoholisierte
30 Jahre alte Autofahrerin hat in
der Innenstadt einen Fußgän-
ger (44) angefahren und schwer
verletzt. Nach einem positiven
Atemalkoholtest von rund 2,5
Promille ordneten die Polizis-
ten eine Blutprobe an, be-
schlagnahmten den Führer-
schein der Frau und ließen ihren
Mini abschleppen.
Laut Zeugenaussagen war die
30-Jährige am Mittwochnach-
mittag gegen 17.30 auf der Stra-
ße Rothgerberbach in Richtung
Severinsbrücke unterwegs, als
sie bei Rot in die Einmündung
Perlengraben fuhr und den
Mann mittig der Fußgänger-
überquerung frontal erfasste.
Foto: COFO Entertainment GmbH
„Elvis - Das Musical“ kommt.
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Beratungsverlauf (9)

18.01.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 6.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4016/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.01.2024
Erstellt
05.12.2023 11:53