4016/2023
Ordnungsbehördliche Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
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Anlage 6 Antrag Braunsfeld
24879 Zeichen
Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG)
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und
Feiertagen
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten.
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG:
§ 6 (Fn 3)
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen.
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet,
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen:
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW,
2. Ostersonntag,
3. Pfingstsonntag,
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben:
• an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage)
• innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben
werden
• der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung
begründen und im öffentlichen Interesse liegen
Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn
sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen stattfindet
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären
Einzelhandelsangebotes
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
dient.
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen.
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes
NRW zum Download bereit.
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18
und drei Beschlüsse
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden.
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten
u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen.
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht.
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu
erleichtern:
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Braunsfeld
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Braunsfelder Martinsmeile am 10.11.24,
09.11.25 und 08.11.26
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen
und zeitlichen Zusammenhang mit der
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung
findet in den Straßenzügen statt, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag
bei).
Wir beantragen den verkaufsoffenen Sonntag
für die Jahre 2024, 2025 und 2026 jeweils am
Sonntag vor St. Martin (10.11.24; 09.11.25 und
08.11.26).
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN
16) sind der Charakter, die Größe und der
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren.
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.
Zum Charakter der Veranstaltung:
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der
Nachbarschaftshilfe, und der
Zusammenführung der unterschiedlichen
Generationen im Veedel steht. Aufgrund der
zahlreichen Neubauprojekte mit
entsprechendem Zuzug von jungen Familien
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“
einander näher zu bringen.
Zum Auftakt der inzwischen 12. Martinsmeile
planen wir ein Konzert mit dem Chor der
evangelischen Clarenbachgemeinde.
Anschließend wird, wie jedes Jahr,ein St.
Martin auf Braunsfelds Straßen unterwegs sein
und Geschenke und Weckmänner an Kinder
und Erwachsene verteilen. Begleitet wird er
von einer kleinen Blaskapelle der
ortsansässigen Musikschule. (Alternativ spielt
ein Leierkaste- Spieler Musik im Bereich der
geöffneten Geschäfte) Verschiedene Aktionen
werden seinen Auftritt flankieren.
So werden besonders die Kinder an
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das
Designen und Backen des individuellen
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das
Talent unserer jungen Besucher. Hierzu verteilt
die IG im Vorfeld Bastelmaterialien an die
Kitas im Veedel. Um den St.- Martins-Aspekt
noch stärker zu betonen, werden an
verschiedenen Stationen entlang der Aachener
Straße Fragen zum Leben und Wirken des
Heiligen gestellt. Für jede richtige Antwort gibt
es einen Stempel und für das volle Heft eine
kleine Belohnung.
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen
Kindergärten und Schulen als Familien-
Veranstaltung auf großes Interesse.
Für den „Brückenschlag“ werden in allen
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und
Altenheimen Einladungen verteilt und über
einen Service der ehrenamtlichen Helfer
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur
Teilnahme angeboten.
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden,
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und
dem Seniorennetzwerk Braunsfeld gemeinsam
mit dem Generationennetzwerk ZeitGeist e.V.
an ihren Stehtischen vor den Geschäften
Menschen aus dem Veedel für die
ehrenamtliche Mitarbeit werben, Ihre
Aktivitäten vorstellen und gleichzeitig Spenden
sammeln. Der Information über die Arbeit der
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine
entscheidende Bedeutung zu.
Die Spendenaktion wird durch die
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe
unterstützt.
Im Ergebnis der dargestellten
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten,
dass die Martinsmeile prägenden Charakter
hat und nicht die Ladenöffnung im
Vordergrund steht.
Die Ladenöffnung hat lediglich
Annexcharakter.
Zum Zuschnitt der Veranstaltung:
Die Ladenöffnung wird beantragt für den
Bereich Aachener Str. zwischen
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str.
stadteinwärts;
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener
Straße und Maarweg. Streckensumme beträgt
stadteinwärts ca. 600m, stadtauswärts ca. 500 m
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 12. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an
beiden Tagen zusammen ca. 16000
Besucher. Für die Martinsmeile
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund
ca. 2500 Besucher.
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig
und Mortag basierend errechnen sich ca.
1200 Besucher u.Besucherinnen
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr.
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm.
ca.1200 qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
s.o.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download
bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S.
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2,
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für
die Kommunen und den Handel
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG
NRW“ ist zu entnehmen, dass für
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege
angeführt werden können, die eine
konkrete Gefährdung des örtlichen
Einzelhandel aufzeigen
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29).
Auch die Urteile vom OVG NRW
(27.04.2018,4 B 571/18 -
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass
eine hinreichende Konkretisierung der
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich
ist.
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld
unterliegt einer konkreten und
nachweisbaren Gefährdungssituation.
Die Auswirkungen der Corona- Krise auf
die ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener
Straße, sowie auf dem Clarenbachplatz
zeigen sich jetzt ausgeprägter. Etliche
zusätzliche Ladenleerstände sind zu
verzeichnen.
Auf dem neu entstandenen Clarenbach-
Platz haben im Oktober 2021 eröffnete
Geschäfte fast alle wieder geschlossen,
bzw. wurden durch frequenzarme
Branchen (Matratzen- Geschäft) und
Dienstleister (Yoga- Studio) ersetzt.
Mehrere Ladenlokale werden als Büros
vermietet, was ebenfalls der Attraktivität
schadet.
Nach Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein
Rückgang der Einzelhandelsflächen
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag
bei).
Ein weiterer Indikator, der die
Gefährdungssituation für den
Einzelhandelsstandort belegt, ist die
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld
belegen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang
der Besucherzahlen aus. Die
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde
sank von 745 (2015) auf 497 (2016).
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer
Verarmung des
Einzelhandelsangebotes, da in den
letzten Jahren große Verluste diverser
Branchen zu verzeichnen sind.
Hierzu gehören: Bekleidung,
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren,
Haushaltswaren, Spielwaren,
Handarbeitswaren, diverse
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien,
Supermarkt).
Dieser Befund deckt sich mit den
Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld
zu einem Rückgang an
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016,
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).
Des Weiteren zeichnet sich eine
Konzentration von Branchen ab. So verfügt
Braunsfeld im Bereich der beantragten
Ladenöffnung derzeit über 9 ! Friseure, 4
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4
Schmuckgeschäfte. Hinzu kommen
mehrere Nagel- Studios und 4 Yoga-
Studios!
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in
einem Ladenlokal).
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot
zusätzlich Müngersdorf und anteilig
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem
ehemaligen RTL-Gelände in einer
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier
durch die Fa. Pandion ausschließlich
Wohnungen erstellt worden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl
von älteren und weniger mobilen
Menschen (mehrere
Altenheime/Clarenbachstift) für die die
wohnortnahe Versorgung essenziell ist.
Der Zuzug junger Familien ergibt sich
durch das Neubaugebiet an der Eupener
Strasse (Park Linnee), den Baesweiler Hof
und den zuletzt entstandenen
Wohnkomplex am Clarenbachplatz.
Die Martinmeile ist vor allem auch eine
Aktivität, die mehrere Generationen
zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der
Martinsmeile handelt es sich um eine
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld
sondern auch für die umgebenden Veedel.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig
& Mortag weist einen erheblichen
Rückgang der Besucherzahl von
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl
hat sich durch den Verlust des
Wochenmarktes und der großen Postfiliale
an zentraler Stelle sowie die Schließung
der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch
verstärkt. Die angekündigte Schließung
weiterer Geschäfte wird die Situation noch
weiter verschärfen.
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz
steigender Einwohnerzahlen
(Zahlenmaterial von Michael Bauer
Research GmbH, 2017).
Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt.
CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in
2021 gesunken.
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat
die Abwanderung von Kaufkraft in den
letzten Jahren verstärkt.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Durch ein Konzept, bestehend aus
verkaufsoffenen Sonntagen,Tag des
Veedels, Straßenfesten und weiteren
Aktionen möchte die IG Braunsfeld die
Attraktivität des Braunsfelder Veedels
stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die
angrenzenden Stadtteile sowie den
Wohlfühlfaktor erhöhen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 4016/2023 Freigabedatum 04.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige- fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- tagen für die Jahre 2024-2026. Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 haben neun Interessengemeinschaften 13 Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. In diese mehrjährige Verordnung wurden Anträge aufgenommen, die final und hinreichend be- stimmt die Tage für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für die nächsten drei Jahre (2024-2026) festlegen und benennen konnten. Der Beschluss für mehrere Jahre erfolgt insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau, sowie der Entlastung der politischen Gremien und des Rates sowie der besseren Planbarkeit für alle betroffenen Akteure (Antragstellende, Stadtgesellschaft, sonstige Beteiligte und Betroffene). Gründe für einen zwingenden jährlichen Beschluss liegen bei den nachfolgenden Anträgen nicht vor und können seitens der Verwaltung nicht festgestellt werden. Für die Anträge, die sich ausschließlich auf das Jahr 2024 beziehen, wird auf die separate Be- schlussvorlage 4014/2023 verwiesen. Genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen wie nachfolgend beschrieben vor. Stadtbezirk 1: 1. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 15.09.2024, 21.09.2025, 20.09.2026, Dä Längste Desch vun Kölle Der „Längste Desch“ ist Kölns traditionellstes Straßenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Beim Längsten Desch werden mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände teilnehmen. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirch- platz, welche an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. Die Interessengemeinschaft bezieht sich auf die Sachgründe des § 6 Abs. 1. Satz 2. Nr. 1 - 4 LÖG NRW und trägt nachfolgendes vor: „Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Das möchten wir mit nachfol- genden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersuchung der Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsbera- tung GmbH, München im Zeitraum 2019 - 2021 basierend auf Daten des Statistischen Bun- desamts haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Severins- viertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen Straßenfestes „Der Längste Desch vun Kölle“ sehen wir als probates Instrument, den Einzel- handel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 LÖG zu stärken. Die Besucher*innen haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. Von früheren verkaufsoffenen Sonntagen wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Einzelhändler*innen von einem verkaufsoffenen Sonn- tag profitieren werden. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versor- gungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewohner*innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und 3 anderen Gütern des täglichen Bedarfs. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt.“ Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ zieht an dem Tag ca. 100.000 Besucher*in- nen und mehr in das Severinsviertel. Die Besucher*innenzahl, welche lediglich aufgrund der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten ist, beträgt ca. 5.500. Hinzu kommt, dass sich 60% der Einzelhändler*innen im Severinsviertel an dem verkaufsoffenen Sonntag beteiligen werden. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht. Die Verkaufsstellenöffnung an dem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das ent- scheidende Element, dass Besucher*innen das Severinsviertel aufsuchen. Sie stellt einen rei- nen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 2. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 04.08.2024, 03.08.2025, 02.08.2026, Familien- und Stadtteilfest Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass die Veranstaltung eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es handelt sich um ein traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 50.000 Besu- cher*innen anzieht. Die Besucher*innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung hinrei- chend belegt, vgl. etwa https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-feiert-alles-zum- familien--und-stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-fei- ert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vorhandene Bildma- terial (https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivität des Straßen- und Familienfestes. Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in ein- deutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend statt- findet. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffenen Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig erachtet. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 3: 3. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 26.05.2024, 15.06.2025 und 14.06.2026, Lindentha- ler Familien- und Veedelsfest Das Lindenthaler Familien- und Veedelsfest, welches zuvor als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden hat, findet zum vierten Mal statt. In den nächsten drei Jahren soll das Fest jeweils von freitags bis sonntags stattfinden. Der Karl-Schwering-Platz verwandelt sich in ein wundervolles Veedels-Gourmetfamilienfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Es richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfests eine Zählung der Passant*innen durchgeführt, welche eine Anzahl der Passant*innen ergeben hat, die mindestens doppelt so groß ist wie die Zahl regulärer Einkaufsbesucher*innen an einem Werktag (Details: s. „Quel- lenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). 4 Es wurden 8.500 Festbesucher*innen ermittelt, die einer ebenfalls durch die Messung der An- zahl der Passant*innen ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*innen gegenüberstehen. Seit dem Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ausgedehnt und die gesamte Dürener Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße wird als Veranstaltungsfläche bespielt. Durch die deutliche Ausweitung der Veranstaltungsfläche und den neuen Aktionen und Attrak- tionen ergibt sich aufgrund neuer Berechnungen eine Zahl von ca. 24.000 Besucher*innen an dem Sonntag. Somit ist die Zahl der Besucher*innen sechs Mal so groß, wie an einem ver- gleichbaren Einkaufstag. Auf der gesamten Fläche veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhänd- ler*innen, Gastronom*innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Fami- lienrallye für Kinder und Erwachsene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen vor den Geschäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, ver- schiedene Quizfragen und Aufgaben, in unterschiedlicher Schwierigkeitskategorie für Kleine und Größere, gestellt. An dem Infostand des RLG e.V. (Eingang des Kreativ- & Spieleland) und in allen Geschäften, erhalten alle Teilnehmer*innen der kostenlosen Rallye, eine Stempel- karte. Mit der Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Pro drei er- reichte Stempel erhält jeder Teilnehmende ein Los für die Tombola. Jedes Los gewinnt und die Gewinne werden von verschiedenen Institutionen, Geschäften und Vereinen gestellt. Im Jahr 2023 wurden über 2.500 Stempelkarten ausgelöst. Der Andrang war überwältigend. Als besonderes Highlight wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben und spielerisch alle Aktionen kennen lernen. Nachfolgende Attraktionen werden angeboten. Die Auflistung ist nicht abschließend und ein beispielhafter Auszug. Die Rheinenergie beteiligt sich mit einer Blumenpflanz- und Bastelaktion und einem Forscherlabor, die Sparkasse Köln Bonn mit dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner Haie mit Torwandschießen, die Zürich Versiche- rung mit einer Kindereisenbahn, der Sportclub DragonGym mit Selbstverteidigung zum Aus- probieren (3-99 Jahren) und einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit Kinderschminken und Cheerleading zum Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball und Popcorn, Oh Honey mit ei- ner Bienenaktion und Glücksrad, die AWB mit einer Mülllaktion, Borussia Hohenlind mit Fuß- ball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Stapelsteinen für Erwachsene und Kinder. Zudem wird es eine Tombola und über fünf große Hüpfburg-Aktionen geben. Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche entlang der Dürener Str. als Walking Act für eine schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten und so für eine fröhliche Stimmung sorgen. Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kindereisenbahn über die Straße von der Classen- Kappelmann-Str. bis zur Dürener Str. bzw. bis zum Dürener Gürtel. Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit seinen Festen ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonnta- gen Besucher*innen in das Quartier lockt. Das Fest hat vorher als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden und schon in der Konstellation eine Vielzahl an Besucher*innen angelockt, die die Zahl der Verkaufsstellenbesucher*innen deutlich übersteigt. Da die Öffnung der Verkaufsstellen im Vergleich zu der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle darstellt, ist der Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW genehmigungsfähig. 4. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 25.08.2024, 31.08.2025 und 30.08.2026, Lindentha- ler Sommerfest Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ reiht sich in die traditionellen Stadtteilfeste ein, wie es z. B die Stadtteilfeste in Deutz oder in Dellbrück darstellen. Es handelt sich um Stadt- teilfeste, die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Stadtteilfeste die in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbezug (öffentliches Interesse im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LÖG NRW) für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt haben. Die Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institu- tionen DGB, ver.di und den Kirchen toleriert und in der Folge nach Genehmigung durch den 5 Rat der Stadt Köln nicht beklagt worden. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des not- wendigen öffentlichen Interesses an. Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) findet auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal statt und hat in der Ver- gangenheit bereits über 33 Mal stattgefunden. Am Samstag und am Sonntag von 11:00 bis 22:00 Uhr verwandelt sich die Straße auf einer Länge von rund 1,2 Kilometer in eines der be- liebtesten Kölner Straßenfeste und lockt ca. 200.000 Besucher*innen pro Tag an. Es ist als überregionale Veranstaltung bekannt und erfolgreich. Insgesamt laden über 120 Verkaufs- stände lokaler und überregionaler Händler*innen zum Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Gastronom*innen kümmern sich um das leibliche Wohl und an den Getränkeständen treffen sich Nachbar*innen und Freunde zum Ge- spräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Bühnen werden Musik und Tanz dargeboten. Das Stadtteilfest zieht an dem Tag 200.000 Besucher*innen und mehr in das Quartier. Besu- cher*innen, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Köl- ner Lebensgefühl in das Quartier kommen. Das traditionelle Straßenfest Lindenthaler Som- merfest (ehemalig Lindenthaler Flair) findet nun bereits seit 1988 statt. Die Verkaufsstellenöffnung an dem Tag ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entschei- dende Element, dass Besucher*innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 5. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery, 13.10.2024, 12.10.2025 und 11.10.2026 Der RLG e.V. veranstaltet in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils von freitags an bis da- rauf die Woche Samstag die Street Gallery in Lindenthal. Über 50 Geschäfte entlang der Dü- rener Straße werden zu kleinen Galerien und Museen. Zu den jeweiligen Eröffnungswochenenden wird auf dem Karl-Schwering-Platz ein Veedels- Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderkarussell prä- sentiert. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. Im Frühling 2023 wurde bei einem vergleichbaren Fest eine Zählung der Passant*innen durch die CIMA am Sonntag durchgeführt, welche ein Besu- cher*innenpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer Ein- kaufsbesucher*innen an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate Auswertung der CIMA). Die Zählung wird auch für das Herbstfest, auf dem Karl- Schwering-Platz herangezogen, da die Veranstaltung die gleiche Größe wie das Frühlingsfest hat und somit ein ähnlich hoher Wert zu erwarten ist. Seit dem Jahr 2022 wird das Fest am Sonntag ausgedehnt und die gesamte Dürener Straße zwischen Falkenburg- und Universitätsstraße und Teile des Lindenthalgürtels werden als Ver- anstaltungsfläche bespielt. Durch die deutliche Ausweitung der Veranstaltungsfläche und den neuen Aktionen und Attraktionen, ergibt sich aufgrund neuer Berechnungen, eine Zahl von ca. 24.000 Besucher*innen an einem Sonntag. Die Zahl der Besucher*innen ist somit sechs Mal so groß, wie an einem vergleichbaren „normalen“ Einkaufstag. Auf der gesamten Fläche veranstaltet der RLG e. V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhänd- ler*innen, Gastronom*innen, Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Erwachsene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen ent- lang der Dürener Str. verschiedene Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in unterschiedliche Schwierigkeitsgerade aufgeteilt sind. An dem Infostand des RLG e. V. (Eingang des Kreativ- & Spieleland) und in allen Geschäften erhalten alle Teilnehmer*innen eine kostenlose Quizkarte. Bei einer noch zu bestimmenden 6 Anzahl richtig beantworteter Fragen erhält jede und jeder Teilnehmende ein LOS für die Tom- bola. Im Jahr 2023 wurden bei dem Familien- und Veedelsfest im Frühjahr, über 2.500 Quiz- bzw. Stempelkarten eingelöst. Bei der Street Gallery und dem Herbstfest wird von einem ähn- lichen Erfolg ausgegangen. Zudem wird es wieder an den Sonntagen eine große Vernissage mit den über 50 teilnehmenden Geschäften geben, inklusive Kunstspaziergang. Das Kreativ- & Spieleland wird um das Lindenthaler Künstlerviertel erweitert. Hier werden am Sonntag kreative Menschen auftreten und Tanz, Lesung, Poesie, Musik oder Handwerk vorführen und präsentieren. In den Geschäften ist Kunst zu sehen, auf der Straße wird Kunst umgesetzt. Als besonderes Highlight wird der RLG e. V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen At- traktionen austoben und spielerisch alle Aktionen kennenlernen. Als Attraktionen sind z. B. die Rheinenergie mit einer Blumenpflanz- und Bastelaktion oder Forscherlabor beteiligt, die Spar- kasse Köln Bonn mit dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner Haie mit Torwandschießen, die Zürich Versicherung mit einer Kindereisenbahn, der Sportclub DragonGym mit Selbstverteidi- gung zum Ausprobieren (3-99 Jahren) und einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit Kinder- schminken und Cheerleading zum Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball und Popcorn, Oh Honey mit einer Bienenaktion und Glücksrad, die AWB mit einer Müllaktion, Borussia Ho- henlind mit Fußball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Stapelsteinen für Erwachsene und Kindern. Zudem wird es die Tombola und über fünf große Hüpfburg-Aktionen geben. Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche entlang der Dürener Str. als Wal- king Act für eine schöne musikalische Unterhaltung. Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß un- terhalten und so für eine fröhliche Stimmung sorgen. Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kindereisenbahn über die Straße von der Classen-Kappelmann-Str. bis zum Dürener-Str- /Gürtel. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 6. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 01.09.2024; 07.09.2025, 06.09.2026 Carrée- Fest Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt für den ersten Septembersonntag für die nächsten Jahre ab dem Jahr 2024 den verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Carrée- Festes (Straßenfest). Das Carrée-Fest ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung. Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 120.000 Besucher*innen, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besucher*innen das Fest aufsuchen werden ( https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch das Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht der Verwaltung als Recht- fertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Die Ver- kaufsstellenöffnung an dem Tag ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheidende Element, dass Besucher*innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 7 7. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 10.11.2024, 09.11.2025 und 08.11.2026 Brauns- felder Martinsmeile Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für die nachfolgenden drei Jahre, anlässlich der traditionellen „Braunsfelder Martinsmeile“, die Öffnung der Verkaufsstellen für nachfol- gende Daten: 10.11.2024, 09.11.2025 und 08.11.2026. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ih- ren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Han- del im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtli- chen Einzelhandels aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hin- reichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefähr- dungssituation. Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße, sowie auf dem Clarenbachplatz zeigen sich jetzt ausgeprägter. Etliche Leerstände sind zu verzeichnen. Auf dem neu entstandenen Clarenbach-Platz haben die im Oktober 2021 eröffneten Geschäfte fast alle wieder geschlossen, bzw. wurden durch fre- quenzarme Branchen und Dienstleister ersetzt. Mehrere Ladenlokale werden als Büros ver- mietet, was ebenfalls der Attraktivität schadet. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt dem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefähr- dungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2 (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld bele- gen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Zahlen der Besucher*innen auf. Die durchschnittliche Zahl der Besucher*innen/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Ein- zelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeich- nen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswa- ren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Der Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrie- ben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt dem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über neun Friseure, vier Blumengeschäfte, vier Bäckereien und vier Schmuckgeschäfte. Hinzu kommen mehrere Nagelstudios und vier Yoga- studios. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von fünf Jahren drei verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld versorgt mit seinem An- gebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Das umso mehr, als die im Einzelhan- delskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Ge- lände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier ausschließlich Wohnungen entstanden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (meh- rere Altenheime/Clarenbachstift), für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee), den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Clarenbachplatz. Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Veranstaltung, die mehrere Generationen zusam- menführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion, nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Auch die Anbindung des Einkaufs- 8 zentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung von Kaufkraft in den letz- ten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Tag des Veedels, Straßenfesten und weiteren Aktionen, möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere örtliche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zunehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzel- handelsflächen und Einzelhandelsbetrieben. Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Ein- zelhandelsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangrei- chen Leerständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändler*innen o- der deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstal- tung der Martinsmeile ein vielfältiges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018, 2019, 2022 und 2023 stattfand, wurde auch von ver.di als genehmigungsfähig bewertet und in der Folge wurde die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. Ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest: „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplanten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ Zuletzt hat der Rat am 09.02.2023 (Verwaltungsvorlage 4182/2022) die Martinsmeile 2023 geneh- migt. Das öffentliche Interesse wird nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. Stadtbezirk 4: 8. Neuehrenfeld, Wir in Neuehrenfeld e.V., 08.09.2024, 14.09.2025 und 13.09.2026, Neu- ehrenfest Das Straßenfest findet das dritte Mal unter der Bezeichnung „Neuehrenfest“ statt. Zuvor fand die Veranstaltung unter der Bezeichnung „Straßenfest Landmannstraße“ statt. In Zusammenarbeit mit der Werbeagentur „von der Gathen“ wurde ein neues Konzept erarbei- tet, dass regionale Teilnehmer*innen stärker fördert und berücksichtigt. Schon im Jahr 2022 wurde damit eine deutlich höhere Beteiligung der regionalen Händler*innen erreicht. Das Kon- zept wird ab 2023 weiter ausgebaut. Das Straßenfest soll ein Ereignis und Erlebnis für die ganze Familie sein. Es gibt eine große Bühne auf dem Lenauplatz, die Samstag und Sonntag von Livebands mit überwiegend kölscher Musik bespielt wird. Eine weitere, kleinere Bühne am Anfang der Landmannstraße wird an beiden Tagen unbekannten, regionalen Bands und Künstler*innen die Gelegenheit bieten, sich beim Publikum bekannt zu machen. Eine Liste der Künstler*innen, welche 2023 an dem Fest teilgenommen haben, befindet sich in Anhang. Er- gänzt wird das Programm auf der kleinen Bühne durch eine Modenschau und Showfrisieren, beides wird von ansässigen Geschäften durchgeführt. Entlang der Landmannstraße und rund um den Lenauplatz werden die in der Straße ansässi- gen, aber auch andere Händler*innen und Gastronom*innen Stände betreiben, um neue Ideen zu präsentieren und mit den Anwohner*innen ins Gespräch zu kommen. Dazu werden verschiedene Aktivitäten angeboten, wie zum Beispiel Glasblasen für Alt und Jung, Handlet- tering, Kinderschminken, Probierstände, Tombola, Livecooking, Showmixen von Cocktails, Kunstausstellung. Das Augenmerk liegt besonders auf Familien. Es wird für die “kleinen“ Gäste Attraktionen, wie beispielsweise ein Karussell, eine Eisenbahn, eine Hüpfburg, Dosen- 9 werfen, Entenangeln oder die Möglichkeit zum Trampolinspringen geben. Auch regionale Ver- eine werden sich auf dem kommenden Straßenfest präsentieren: Die „Ihrefelder Chinese“ und die „Ihrefelder Cheyenne“ möchten Ihre Vereine mit Ständen präsentieren, der SC West Köln wird mit einem Torwandschießen vertreten sein. Es werden schätzungsweise 15.000 - 20.000 Besucher*innen auf dem Fest erwartet, die be- reits in 2023 schätzungsweise erreicht werden konnten. Lediglich 500 - 1.000 Besucher*innen werden aufgrund der Verkaufsstellenöffnung erwartet. Es handelt sich bei dem Fest um ein sehr großes Fest mit vielen Attraktionen und einem umfangreichen Bühnenprogramm. Die Verkaufsstellenöffnung stellt einen reinen Annex dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 7: 9. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 12.05.2024, 11.05.2025 und 10.05.2026, Porzer Autofrühling Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahren - Präsentation von vielen Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuhei- ten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände, - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbe- lustigungen und in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte sowie anderer Ver- eine - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, der Josefstraße und der Bahnhofstraße der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für die kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung er- zeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Neben dem Autofrühling wird das Porzer Rhein Food Festival stattfinden. Neben dem Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2- 4 LÖG NRW vorgetragen. Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommu- nen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Ge- fährdung des örtlichen Einzelhandels aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Ab- schlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Aus- gelöst wurden die „Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schließung des Hertie Waren- hauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massi- ven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht 10 ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u. a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das ge- samte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wieder. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 einen Wert von 70,3 auf, sodass es an dem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler*innen mit Sortiment des mittel-und langfristigen Bedarfes zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher*innen. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel- und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadt- entwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positi- ven Effekte von Sonntagsöffnungen, wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Akti- vierung von Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Die Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen potenzieller Käufer*innen“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Er- gebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach Auffassung der Innenstadtgemein- schaft Porz-Mitte eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“ Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sachgründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung ge- nehmigungsfähig. 10. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 13.10.2024, 12.10.2025 und 11.10.2026, Musikalischer Herbst Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: „Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künst- ler*innen. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auf- tritte verschiedener Porzer Karnevalsvereine. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte. - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kund*innen zu stop- pen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf!!“ Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, der Josefstraße und der Bahnhofstraße, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für die kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung er- zeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen er- freuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler*innen. Die Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“. Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie die im Antrag für den Porzer Autofrühling vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sach- gründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. unter Ziffer 9 verwiesen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung ge- nehmigungsfähig. 11 11. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 08.12.2024, 07.12.2025 und 06.12.2026, Porzer Adventsmarkt Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: „Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstel- ler*innen, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kin- derprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung orts- ansässiger Vereine, - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, - Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele- bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden*innen zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ „Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, der Josefstraße und der Bahnhofstraße, so- wie im Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevals- vereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und kön- nen einen Adventsbasar mitgestalten. Porzer Bürger*innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Ein musikalisches Programm mit weihnachtlicher Musik, u. a. der Carl Stamitz Musikschule und von Porzer Künstler*innen ist geplant. Die Veranstaltung ist seit vielen Jah- ren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender.“ Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie die im Antrag für den Porzer Autofrühling vorgetragen hat. Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf die Ausführun- gen unter Ziffer 9 verwiesen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung ge- nehmigungsfähig. Stadtbezirk 8: 12. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 22.09.2024, 21.09.2025 und 20.09.2026, Herbstfest Der von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichte Anlass findet seit mehr als 14 Jahren auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufs- stellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvoll- ziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.000 und 3.500 Besucher*innen. Die Anzahl der Besucher*innen der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 Besucher*innen ge- schätzt. Bei dem von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichtem Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Aus Sicht der Verwaltung genügt das Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver- kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfä- hig. 12 Stadtbezirk 9: 13. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 29.09.2024, 28.09.2025 und 27.09.2026, Straßenfest Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 44 Male) über die Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das räumlich größte Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher*innen an- lockt. Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße ge- feiert (von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.). Auf den 830 Metern präsen- tieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird die Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller*innen, diverse Angebote zum Essen und Trinken und zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*innen auftreten. In den letzten Jahren hat die „Dellbrücker Festmeile“ zwischen 30.000 - 50.000 Besucher*innen angezogen. Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 2.000 -3.000 Besucher*innen an. Um einer Verödung des Einzelhandels entgegen zu wirken, sind Veranstaltungen wie die „Dellbrü- cker Festmeile“ unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit, sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung zu machen. Die Filialisten REWE, DM, Rossmann und Tchibo beteiligten sich in den vergangenen Jahren nicht an einer Verkaufsstellenöffnung. Eine Schließung des stationären, inhabergeführten Ein- zelhandels könnte auch eine Schließung der Grundversorger nach sich ziehen und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung die Versorgung erschweren. Das Straßenfest ist bislang nie von den beteiligten Institutionen in Frage gestellt oder sogar beklagt worden. Die Besucher*innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt (Stadtbezirk1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-wochenspie- gel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns-laengste-fest- meile-31347166). Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und die Sachgründe § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stellungnahmen/Ergebnis Für die Jahre 2024 - 2026 wurden ausschließlich aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfä- hige Anträge der Interessengemeinschaften eingereicht. Mit E-Mail vom 08.11.2023 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 24.11.2023, zu den Anträgen, wel- che die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gege- ben. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 23.11.2023 (Anlage 12 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntagsöffnungen aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund teilt mit Datum vom 23.11.2023 mit, dass sie sich der Stellungnahme von ver.di anschließen (Anlage 12, siehe E-Mail-Verkehr, anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Weitere Stellungnahmen, insbesondere der IHK Köln, sind der Verwaltung innerhalb der Frist nicht zugegangen. Fazit 13 Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh- migungsfähigkeit der Anträge überzeugt, weil die Voraussetzungen des § 6 LÖG NRW für eine rechtmäßige sonntägliche Verkaufsstellenöffnung erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu beschließen. Anlagen Anlage 1 Rechtsverordnung Anlage 2 Antrag Severinsviertel Anlage 3 Antrag Deutz Anlage 4 Anträge Lindenthal Anlage 5 Antrag Sülz-Klettenberg Anlage 6 Antrag Braunsfeld Anlage 7 Antrag Neuehrenfeld Anlage 8 Anträge Porz Anlage 9 Stadtentwicklungskonzept Porz Anlage 10 Antrag Rath-Heumar Anlage 11 Antrag Dellbrück Anlage 12 Stellungnahme ver.di und DGB Die Anlagen 2-11 werden im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.
Anlage 7 Antrag Neuehrenfeld
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Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: Wir in Neuehrenfeld e. V.
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Neuehrenfest 2024, 2025 und 2026,
jeweils am 2. Wochenende im
September , VOS immer der 2. Sonntag
im September
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Nachdem es pandemiebedingt 2 Jahre
kein Straßenfest auf der
Landmannstraße gab, ergriff der Verein
Wir in Neuehrenfeld e. V. 2021 die
Initiative, auch um das Fest mehr auf die
Bewohner und Anlieger von
Neuehrenfeld auszurichten. In
Zusammenarbeit mit der Werbeagentur
von der Gathen wurde ein neues
Konzept erarbeitet, dass regionale
Teilnehmer stärker fördert und
berücksichtigt. Schon 2022 wurde damit
eine deutlich höhere Beteiligung der
regionalen Händler erreicht. Dieses
Konzept wird ab 2023 weiter ausgebaut ,
die Einbindung eines VOS soll die
Attraktivität für die Besucher noch einmal
erhöhen. Das Neuehrenfest ist ein
Ereignis und Erlebnis für die ganze
Familie, es gibt eine große Bühne auf
dem Lenauplatz, die Samstag und
Sonntag von Livebands mit überwiegend
kölscher Musik bespielt wird. Eine
weitere, kleinere Bühne am Anfang der
Landmannstraße wird an beiden Tagen
unbekannten, regionalen Bands und
Künstlern die Gelegenheit bieten, sich
beim Publikum bekannt zu machen.
Ergänzt wird das Programm auf der
kleinen Bühne durch eine Modenschau
und Showfrisieren, beides wird von
ansässigen Geschäften durchgeführt.
Entlang der Landmannstraße und rund
um den Lenauplatz werden die in der
Straße ansässigen, aber auch andere
Händler und Gastronomen ihre Stände
betreiben, um neue Ideen zu
präsentieren und mit den Anwohnern ins
Gespräch zu kommen. Dazu werden
verschiedene Aktionen angeboten wie z.
B. Glasblasen für alt und jung,
Handlettering, Kinderschminken,
Probierstände, Tombola, Livecooking,
Showmixen von Cocktails,
Kunstausstellung, etc..
Da unser Augenmerk besonders auf
Familien liegt, gibt es für die Kleinen
Attraktionen wie Karussell, Eisenbahn,
Hüpfburg, Dosenwerfen,
Entenangeln,Trampolinspringen, etc..
Auch regionale Vereine werden sich auf
dem kommenden Straßenfest
präsentieren: Die Ihrefelder Chinese und
die Ihrefelder Cheyenne möchten Ihre
Vereine mit Ständen ihren Verein
präsentieren, der SC West Köln wird mit
Torwandschießen vertreten sein.
Geplante Künstler große Bühne:
Kölsche Musik unterschiedlicher Künstler
Geplante Darbietungen kleine Bühne:
Regionale unbekannte Künstler, gerne
aus dem Veedel aber auch Möglichkeit
für ansässige Geschäfte, sich z. B. mit
Modenschau oder Showfrisieren zu
präsentieren.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
X eine Veranstaltung, welche zum 3. mal
unter diesem Namen stattfindet. Früher
war es das Straßenfest
Landmannstraße, das bereits seit den
90er Jahren regelmäßig statt fand.
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Ja, der verkaufsoffene Sonntag wird für
Landmannstr., Lenauplatz und die
umliegenden Seitenstraßen für den
Sonntag des Neuehrenfestes beantragt
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Schätzung: 15000 – 20000
(wetterabhängig evtl. weniger)
Schätzung: 500 - 1000
Lenauplatz / Landmannstr. Ca. 1500qm
15-20 Geschäfte mit einer
durchschnittlichen Verkaufsfläche von
ca. 50 Qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Schätzung des Organisators v. d.
Gathen
Erfahrung der Einzelhändler aus 2022
(nur längere Öffnungszeiten am
Samstag)
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Neuehrenfeld befindet sich im
Wandel. Altersbedingt reduziert sich
die gewachsene Anwohnerstruktur,
die es gewohnt war, im unmittelbaren
Umfeld einzukaufen. Es ziehen neue
Anwohner von außerhalb zu, die
gerne hier leben, jedoch keine
Identifikation mit dem Veedel haben.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download
bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Sie kaufen online oder in
Einkaufscentren, wodurch der
regionale Einzelhandel immer weiter
geschwächt wird.
Mit Aktionen wie dem Neuehrenfest
soll versucht werden, diese
Identifikation aufzubauen, um die
Infrastruktur in Neuehrenfeld zu
erhalten und zu fördern.
Darüber hinaus hat das Neuehrenfest
auch eine Anziehungskraft auf
Besucher der umliegenden Viertel,
die ebenfalls Gelegenheit bekommen
sollen, neben dem Straßenfest auch
mal einen Blick in die anliegenden
Geschäfte werfen zu können.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Die Pandemie und ihre Auswirkungen für
den Einzelhandel und die Gastronomie
haben auch in Neuehrenfeld Spuren
hinterlassen. Einige Ladenlokale stehen
leer, weil den Betreibern der finanzielle
Rückhalt gefehlt hat. Darüber hinaus
wird es aufgrund immer neuer Krisen
und der daraus entstehenden
Unsicherheit immer schwieriger,
Menschen zu finden, die bereit sind, das
Risiko einer Existenzgründung im
Einzelhandel einzugehen. Durch neue
Kunden, die evtl. über das Straßenfest
gewonnen werden, kann der regionale
Einkauf wiederbelebt werden. Damit
besteht die Chance, dass
Landmannstraße und Umgebung
zukünftig eine stärkere Kundenfrequenz
bekommen. So wird es für neue
Gewerbetreibende interessant, sich dort
anzusiedeln, wodurch Leerstände
beendet und neue Arbeitsplätze
geschaffen werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Sollte sich die Tendenz verstärken, dass
immer weniger im Veedel eingekauft
wird, müssen viele Geschäfte nach und
nach aufgeben. Dadurch reduzierten
sich die Einkaufsmöglichkeiten für die
Menschen, die aus Alters- oder
Mobilitätsgründen auf regionalen Einkauf
angewiesen sind.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Der verkaufsoffener Sonntag zum
Neuehrenfest bietet Besuchern die
Möglichkeit, neben dem Straßenfest in
Ruhe neue Geschäfte kennen zu lernen
und abseits der wochentäglichen Hektik
zu bummeln und den Einkauf zu
genießen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Für die Bewohner von Neuehrenfeld ist
eine gute und ausgewogene Infrastruktur
wichtig. Um diese zu erhalten muss der
regionale Einzelhandel gestärkt werden.
Der VOS bietet die Möglichkeit, dass
Besucher des Neuehrenfestes auch die
Möglichkeit haben, sich die Läden des
umliegenden Einzelhandels
anzuschauen. Dadurch können neue
Kunden gewonnen werden, was die
Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels
stärkt. Daher sollte diese Maßnahme
auch im Sinne der Stadt sein.
Anlage 5 Antrag Sülz-Klettenberg
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ISK Carrée Sülz-Klettenberg e. V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Volksfest 25. bis 27. Carrée-Fest, jährlich an dem. Wochenende mit dem 1. Septembersonntag Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: An dem Wochenende mit dem 1. Septembersonntag veranstaltet die ISK Carrée Sülz-Klettenberg e.V. das mittlerweile traditionelle Carrée-Fest. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X Ja, das Carrée-Fest ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum 25.bis 27. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. X ja, das Volksfest steht im Vordergrund! Das traditionelle Carrée-Fest wird immer an dem Wochenende mit dem 1. Sonntag im September durchgeführt. Das Carrée Fest wird eröffnet durch unsere Bezirksbürgermeisterin, Frau Cornelia Weitekamp, und dem ISK Vorstand mit Ansprachen und dem anschließenden Auftritt des Tambourzugs der „Großen Sülz- Klettenberger KG von 1928 e. V.“ über die Festmeile. Es präsentieren sich auf der abgesperrten Straße viele Mitglieder der ISK Carrée e. V. und ansässige Unternehmen aus unserem Veedel. Die Attraktivität wird erhöht durch 2 Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Schaubühnen und diverse Schausteller mit ihren Fahrgeschäften – überwiegend für Kinder mit diversen Karussels. Für das leibliche Wohl unserer vielen Besucher wird durch ein reichhaltiges Angebot an internationalen Speisen und Getränken unserer ansässigen Gaststätten und Gastwirten, die auch Mitglieder in der ISK Carrée e. V. gesorgt. In einem Gemeinschaftsstand werden sie hochwertigere Speisen und Getränke anbieten wie z. B. Austern und Kaviar mit Champagner und Cremant. Auf den beiden Bühnen treten bekannte Interpreten sowie Bands, Chöre und Solisten mit Unterhaltungsmusik auf. Vor der Weinschmeckerei, Berrenrather Straße 315 werden Internationale Hits durch einen DJ begleitet. Vor der Nikolauskirche planen wir einen ökumenischen Gottesdienst am Sonntag, der von unseren beiden im Veedel ansässigen Kirchen durchgeführt wird. Einer unserer im Veedel ansässiger Karnevalsverein betreut mit der ISK eine Bühne an der Nikolauskirche. Hier treten bekannte Interpreten des Karnevals und Bands aus unserem Veedel auf. Unsere im Veedel ansässigen Sportvereine sowie eine Tanzschule stellen ihre vielfältigen Programme für die Freizeitgestaltung vor. ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Ca. 120.000 bis 150.000 Besucher wie in den Vorjahren, in denen das Fest stattgefunden hat. Deutlich mehr als wegen der Verkaufsstellenöffnung. Viele unserer Besucher kommen nur wegen des Volksfestes aus ganz Köln und dem angrenzenden Umland mit den Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Städten und Gemeinden–Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Pulheim usw. 7.630 Berrenrather Straße: von der Redwitzstraße bis Gerolsteiner Straße Sülzburgstraße: von der Luxemburger- bis Berrenrather Straße Ca. 5.000 qm entfallen auf die Geschäfte im Bereich der abgesperrten Fläche auf der Sülzburg- bzw. Berrenrather Straße, von denen 45 der ISK Carrée angehören. Die meisten unserer über 100 Mitglieder haben einen Stand auf der Straße im abgesperrten Bereich, um die Leistung Ihrer Betriebe an diesem Wochenende zu zeigen. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die 2 Hauptgeschäftsstraßen im Bereich des Carrée Festes – Berrenrather- und Sülzburgstraße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der Fa. Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 1.526 Passanten je Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der Geschäfte am Sonntag ergibt das 7.630 Besucher für die Geschäfte. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- Zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Eine Zählung der Besucher des Carrée festes wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In der Presse wurde über eine Vielzahl von Besuchern berichtet (120.000 bis 150.000) Die Anzahl der Besucher können nur so von uns geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das Land NRW anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie Industrie; Mittelstand und Handwerk des Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung. (Informationen hierzu von der IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielweise anhand von Presseberichterstattungen Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen. Werbung: Im letzten Jahr vor Corona, in dem das Carrée Fest stattgefunden hat, wurden im Vorfeld mehrere Banner auf der Sülzburg- und Berrenrather Straße aufgehängt. Im gleichen Zeitraum sind in den Geschäften des Veedels sowie in den angrenzenden Stadtteilen ca. 300 Plakate verteilt worden. 6.000 Flyer wurden in den Geschäften verteilt. In der Presse, Stadtanzeiger und dem damals noch erscheinenden Wochenspiegel wurde im Vorfeld über das Carrée Fest berichtet, ebenso die Werbespots von Radio Köln. Die Köln Business unterstützt uns mit Werbebannern der Firma Stroer in verschiedenen U- Bahnhöfen und an stark frequentierten Haltestellen der Stadtbahnen. Presseberichte: Der Kölner Stadt Anzeiger, die Kölnische Rundschau, der kostenlose Express, der den früher erschienene Wochenspiegel abgelöst hat und das Stadtteilmagazin „INsülz“ haben in allen Jahren zuvor eine Vor- und Nachberichterstattung mit Bildern über das Carrée Fest. Auf unserer eigenen Webseite www.carree- sülz-klettenberg.de wird über das fest berichtet. Öffentliche Zuschüsse: Für die Planung und die Durchführung des Straßenfestes ist die Werbepraxis GmbH, Herr Willi von der Gathen, zuständig, die uns auch mit der Werbung unterstützt. Das Carrée Fest wird auch g durch Köln-Business gefördert in Form von Werbung über Stroer. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Im letzten Jahr wurden vermehrt Umsatzrückgänge im stationären Einzelhandel festgestellt, die auf Online Einkäufe zurückzuführen sind. Auch im Bereich unseres Carrées gibt es einige Leerstände von Ladenlokalen, die sehr schwer zu vermieten sind. Einige unserer Mitglieder sprechen aufgrund der schlechten Umsatzzahlen und der hohen Inflation sowie vom Rückgang der Kundenfrequenz davon, dass sie ihr Geschäft im kommenden Jahr nicht weiterführen können. So befürchten wir, dass es weitere Leerstände geben wird. Neben dem Carrée Fest lassen sich für ein breiteres Publikum, welches sonst nicht den Weg nach Sülz-Klettenberg findet, neue inhabergeführte Geschäfte entdecken kann, die ein individuelles Sortiment führen und sich vom Onlinehandel abheben. Das wiederum stärkt die Vielfalt und Entwicklung des stationären Einzelhandelsangebots und fördert den Absatz im Veedel. Viele Einzelhändler beteiligen sich auch vor dem eigenen Ladenlokal an dem Carrée Fest und können so ein erweitertes Sortiment anbieten und auf mehr im Geschäft neugierig machen. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Wenn es in unseren Veedeln keine attraktiven v. o. Sonntage gibt, wandert die Kundschaft in große Einkaufszentren ab oder bestellt bei Lieferdiensten, stärkt den Onlinehandel, so dass die Gefahr besteht, dass der Nahversorgungsbereich im Besonderen für Senioren und nicht ganz mobile Menschen nicht mehr wirtschaftlich attraktiv ist und keine Vielfalt mehr vorhanden ist, weil dann die Geschäfte schließen müssen. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe Das Carrée Fest mit einem v. o. Sonntag ist wichtig, dass die noch vorhandenen Geschäfte die Vielfalt des Veedels wiederspiegeln und dient zur Belebung des Geschäftszentrums Sülz-Klettenberg (Sülzburgstraße/Gottesweg, Luxemburger Straße, Berrenrather Straße, Universitäts/Weißhausstraße sowie die Zülpicher Straße) wo unsere entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Mitglieder ansässig sind, und wirkt einer Abwanderung von Einzelhändlern entgegen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Durch das Straßenfest mit dem dazugehörigen v. o. Sonntag steigern wir die Attraktivität unseres Stadtteils, mit weiteren Angeboten für die Freizeitgestaltung. Beim Rundgang durchs Veedel lassen sich attraktive Sport- und Freizeiteinrichtungen entdecken, die man sonst als Besucher vielleicht nicht wahrnehmen würde.
Anlage 4 Anträge Lindenthal
71029 Zeichen
Zu beachtende Hinweise:
Es können maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden (Selbstbe-
schränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste
gesperrte Feiertage).
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveran-
staltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine unterge-
ordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der An-
wendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungs-
zwangsverfahrens begegnet werden.
Bitte lesen Sie die Hinweistexte genau und richten Sie Ihre Antworten entsprechend aus.
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Dauerantrag für 3 Jahre, Lindenthaler Familien und - Veedelsfest
Lindenthal – VOS 2024 bis 2026
26.05.2024 / 15.06.2025 / 14.06.2026
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest:
3.- 5. Lindenthaler Familien- und
Veedelsfest (seit 2022)
(vorher zweimal Lindenthaler Frühlings-
fest (seit 2019))
Anlassbeschreibung: Im Mai 2024 veranstaltet der RLG e.V. zum
3. Mal das Lindenthaler Familien- und Ve-
edelsfest (vorher Lindenthaler Frühlings-
fest)
Von freitags, 24.05. bis sonntags,
26.05.2024 (13.06.-15.06.2025 / 12.06-
14.06.2026) verwandelt sich der Karl-
Schwering-Platz wieder in ein wundervolles
Gourmet- und Familienfest mit Winzermeile,
Foodständen und Kinderkarussell. Das Fest
richtet sich an die ganze Familie und wird
wieder ein geselliger Treffpunkt für alle
Menschen aus dem Veedel sein.
Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag
des Frühlingsfests eine Passantenfre-
quenzzählung durchgeführt, die ein Be-
sucherpotential ergeben hat, das min-
destens doppelt so groß ist wie die Zahl
regulärer Einkaufsbesucher an einem
Werktag (Details: s. „Quellen-angabe
und die Belege“ sowie die separate Aus-
wertung der CIMA).
Seit dem Jahr 2022 wird das Fest am
Sonntag ausgedehnt und die gesamte Dü-
rener Straße zwischen Falkenburg- und
Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche
bespielt. Durch die deutliche Ausweitung
des Veranstaltungsfläche und den neuen
Aktionen und Attraktionen, ergibt sich
aufgrund neuer Berechnungen, eine Be-
sucherzahl an dem Sonntag von ca.
24.000 Besucher*innen und ist somit
6mal so groß wie an einem vergleichba-
ren Einkaufstag (Samstag).
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der
RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Ein-
zelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftun-
gen und anderen Institutionen eine große
Familienrallye für Kinder und Erwachsene.
Bei der Rallye werden an über 25 Stationen
entlang der Dürener Str., draußen VOR den
Geschäften auf den Bürgersteigen und an
den Straßenecken, verschiedene Quizfra-
gen und Aufgaben, in unterschiedlicher
Schwierigkeits-Kategorie für Kleine und
Größere, gestellt. An dem Infostand des
RLG e.V. (Eingang des Kreativ- & Spiele-
land) und in allen Geschäften, erhalten alle
Teilnehmer*innen der kostenlosen Rallye,
eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte
können die unterschiedlichen Stationen
durchlaufen werden. Pro drei erreichte
Stempel erhält jeder Teilnehmende ein LOS
für unsere Tombola. Jedes LOS gewinnt
und die Gewinne werden von verschiede-
nen Institutionen, Geschäfte und Vereinen
gestellt. Im Jahr 2023 wurden hier über
2.500 Stempelkarten eingelöst und noch
viele darüber hinaus verteilt, es war ein Rie-
senerfolg, sodass die meisten Geschäfte,
die die Stationen betreuten, extra Mitarbei-
ter*innen hierfür abstellen mussten, da der
Andrang so überwältigen war. Auch die Po-
litik und Handelskümmerer, Hans-Günther
Grawe, die vor Ort waren, waren völlig be-
geistert von der vollen Straße, „es gibt kei-
nen freien Bürgersteigplatz mehr auf der
gesamten Straße“ zwischen Falkenburg-
straße bis Universitätsstraße.
Als besonderes Highlight am Sonntag - Seit
dem Jahr 2022 - sperrt der RLG e.V. ei-
nen Teil der Dürener Str. (Karl-
Schwering-Platz bis Classen-Kappel-
mann-Str. teilweise bis Herbert-Lewin-
Str.) für das Kreativ-und Spieleland ab. Hier
können sich die kleinen und großen Kinder
und auch Erwachsene an verschiedenen
Attraktionen austoben und sich an alle Akti-
onen KOSTENFREI ausprobieren. Als At-
traktionen sind z.B. die Rheinenergie mit ei-
ner Blumenpflanz- und Bastelaktion oder
Forscherlabor, Die Sparkasse KölnBonn mit
dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner
Haie mit Torwandschießen, Die Zurich Ver-
sicherung mit einer Kindereisenbahn, der
Sportclub DragonGym mit Selbstverteidi-
gung zum Ausprobieren (3-99Jahren) und
einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit
Kinderschminken und Cheerleading zum
Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball
und Popcorn, Oh Honey mit einer Bienen-
aktion und Glücksrad, die AWB mit einer
Mülllernaktion, Borussia Hohenlind mit Fuß-
ball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Sta-
pelsteinen für Erwachsene und Kindern und
viele andere dabei. Zudem haben wir selbst
als RLG e.V., die Tombola und über fünf
große Hüpfburg-Aktionen aufgebaut und
betreut.
Eine Dixie Band sorgt am Sonntag auf der
ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der
Dürener Str. als Walking Act, für eine
schöne musikalische Unterhaltung.
Als weiteres Walking Act werden am Sonn-
tag zwei Orgelspieler und lustige Clowns
mit Luftballons Künsten, entlang der Düre-
ner Str., Klein und Groß unterhalten und so
für eine fröhliche Stimmung sorgen.
Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kin-
dereisenbahn über die Straße von der Clas-
sen-Kappelmann-Str. bis zum Dürener-Str-
/Gürtel
Parallel zu den Veranstaltungen des Fami-
lien- und Veedelsfest sollen am Sonntag
von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöff-
net sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Haupt-
grund für Besucher/Besucherinnen die Ver-
anstaltung zu besuchen oder steht die La-
denöffnung im Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie
die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW ge-
nannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an
Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shop-
pinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 3.-5. Mal
stattfindet.
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeit-
licher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufs-
stellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbe-
sondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen
sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veran-
staltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergan-
genheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöff-
nung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbel-
hausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltver-
kaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanfer-
kelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eier-
tierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellen-
öffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die
vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Be-
reich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus,
wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besu-
cher als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose ge-
stellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);ent-
gegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Ver-
waltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
24.000 am Sonntag
4.105
Karl-Schwering-Platz und die Dürener Str.
(Falkenburgstr. bis Universitätsstr.)
Dürener Str. (Falkenburgstraße bis Clas-
sen-Kappelmann-Str., einschl. 100 Meter
links und rechts der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu Besucher-
aufkommen, Veranstaltungsfläche und Ver-
kaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und do-
kumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die Passan-
tenfrequenzmessung aus dem Retailbericht
B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mor-
tag Immobilien GmbH eine Zahl von 821
Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass an einem Sonntag mit fünfstün-
diger Öffnung der Geschäfte 4.105 Ein-
kaufsbesucher zu erwarten sind. Damit
ergibt sich eine erste Näherungsgröße für
die zu vergleichenden Besucherströme.
Beim allerersten Lindenthaler Frühlingsfest
wurde von der CIMA am Sonntag, den
19.05.2019 eine Passantenfrequenzzäh-
lung durchgeführt. Bis zum Einsetzen von
Regen und Gewitter wurden je 30 Minuten
500 bis 900 Besucher, im Durchschnitt pro
Stunde also 1.400 Personen gezählt. Die
CIMA schreibt in Ihrem Abschlussbericht,
dass bei gutem Wetter mit bis zu 1.200 Be-
sucher je 30 Minuten zu rechnen gewesen
sei. Im Durchschnitt pro Stunde sind dies
1.700 Personen, im Zeitraum von 5 Stun-
den also 8.500 Festbesucher und damit
mehr als doppelt so viele wie bei der Pas-
santenfrequenzmessung aus dem Retailbe-
richt B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig &
Mortag Immobilien GmbH.
Die Auswertung der CIMA ist als separate
PDF-Datei beigefügt.
Durch die räumliche Ausdehnung des
Festes auf die Dürener Straße sowie die in-
haltliche Erweiterung um die Familien-
Rallye und das Kreativ- und Spieleland
am Sonntag, ergibt sich aufgrund neuer
Berechnungen, eine Besucherzahl an
dem Sonntag von ca. 24.000 Besu-
cher*innen und ist somit 6mal so groß
wie an einem vergleichbaren Einkaufstag
(Samstag).
Auch die Teilnahme großer Intuitionen und
Vereinen und dem großem Interesse an der
Veranstaltung, zeigt, dass diese Veranstal-
tung mehr als erfolgreich läuft und viele Be-
sucher*innen anzieht.
Anhand der nachfolgenden Informationen
soll zusätzlich der prägende Charakter des
Lindenthaler Familien- und Veedelsfest be-
legt werden.
Presseberichte: Kölner, Stadtanzeiger,
Kölnische Rundschau und die Express die
Woche haben über das Familien- und Vee-
delsfest (Frühlingsfest) berichtet. Ein Teil
der Kopien befinden sich in der beigefügten
Präsentation, da es sehr viele Berichterstat-
tungen gibt haben wir nur Beispielhaft einen
kleinen Teil in die Präsentation mit aufge-
nommen. Auch Radio Köln und der WDR
hat über die Veranstaltung berichtet und so-
mit wird die Veranstaltung bei einem breiten
Publikum beworben und ist überregional be-
kannt und wird entsprechend besucht.
Fotos: befinden sich in der beigefügten
Präsentation.
Werbemittel: Im Jahr 2023 wurden über
100 Plakate DIN A2 und zwei große Banner
produziert und aufgehangen. Zudem wur-
den 5.000 Flyer mit den Programmpunkten
und der Rallye gedruckt und verteilt.
Zusätzlich wird die Veranstaltung in fast al-
len Tageszeitungen (Stadtanzeiger, Kölni-
sche Rundschau und Express die Woche),
und großen Social-Media-Kanälen intensiv
beworben, bzw. hierüber berichtet. Zudem
hat die KölnBusiness die Veranstaltung auf
Werbetafel in den U-Bahn Haltestellen und
Straßen der Firma Stroer beworben. Auch
hat die KölnBusinees zusätzlich kölnweit in
der Express die Woche die Anzeige veröf-
fentlicht. Kolen.de berichtet auf Facebook,
Instagram und Ihrer Webseite über die Ver-
anstaltung. Auch Radio Köln und der WDR
hat über die Veranstaltung berichtet und so-
mit wird die Veranstaltung bei einem breiten
Publikum beworben und ist überregional be-
kannt und wird entsprechend besucht.
Flächen: Das Lindenthaler Familien- und
Veedelsfest hat seinen Kern und Ursprung
auf dem Karl-Schwering-Platz und erstreckt
sich am Sonntag über die gesamte Länge
der Dürener Straße von der Falkenburg-
straße bis zur Universitätsstraße. Beson-
ders der gesperrte Teil der Dürener Str.,
zwischen Karl-Schwering-Platz und Her-
bert-Lewin-Str..
Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchfüh-
rung des Familien- und Veedelsfest wurden
in den Jahren 2022 und 2023 Zuschüsse
aus bezirksorientierten Mitteln gewährt.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Lindenthaler Früh-
lingsfest prägenden Charakter hat und
nicht die Ladenöffnung im Vordergrund
steht. Die Ladenöffnung hat lediglich An-
nexcharakter.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des
LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltun-
gen von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwal-
tung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in
Richtung Verwaltung (politische/wirtschafts-
politische Erwägungen) auch nicht aufgege-
ben.
Die nachfolgenden Sachgründe können al-
lerdings kumulativ vorliegen und der Ver-
waltung dazu dienen, dem Rat das öffentli-
che Interesse über den Anlassbezug bzw. -
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die Antragsberechtigten/Interes-
sengemeinschaften gefordert, diese Sach-
gründe geltend zu machen/nachzuweisen
und überprüfbare Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
liegt hier zum Download
bereit. Es wird ge-
fordert, dass die Kommune auf der Grund-
lage eines Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genann-
ten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche In-
teresse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher der-
zeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandels-
konzept begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vieler-
orts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG
Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt
hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis,
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer
jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation
zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist,
eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe
zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin,
dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist,
stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Ab-
wägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegen-
überzustellende öffentliche Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausfüh-
ren, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist.
(z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt beste-
hender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche (Versorgungsinteresse, ins-
besondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortna-
her Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zent-
rale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteil-
zentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers-
und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der Innen-
städte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzen-
tren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Ver-
ödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevöl-
kerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmo-
bilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzel-
händlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zen-
tren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbar-
keit der jeweiligen Kommune als attraktiver
und lebenswerter Standort, insbesondere
für den Tourismus und die Freizeitgestal-
tung, als Wohn- und Gewerbestandort so-
wie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebens-
werter Standort wahrgenommen zu werden und sich ent-
sprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu ma-
chen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls ei-
nen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegen-
satz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Zu beachtende Hinweise:
Es können maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden (Selbstbe-
schränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste
gesperrte Feiertage).
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveran-
staltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine unterge-
ordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der An-
wendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungs-
zwangsverfahrens begegnet werden.
Bitte lesen Sie die Hinweistexte genau und richten Sie Ihre Antworten entsprechend aus.
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Dauerantrag für 3 Jahre, immer der letzte Sonntag im August
Lindenthal – letzter im August Sonntag 2024 bis 2026
25.08.2024 / 31.08.2025 / 30.08.2026
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlass: Örtliches Fest:
34. bis 36. Stadtteilfest „Lindenthaler
Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler
Flair“)
Anlassbeschreibung: Zum 34. Mal findet auf der Dürener Straße
in Köln-Lindenthal das Stadtteilfest „Lin-
denthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindent-
haler Flair“) statt. (2025 - 35. Mal / 2026 –
36. Mal)
Am Samstag von 11 bis 22 Uhr und am
Sonntag von 11 bis 22 Uhr verwandelt sich
die Straße auf einer Länge von rund 1,2 Ki-
lometer in eines der beliebtesten Kölner
Straßenfeste und lockt ca. 200.000 Besu-
cher pro Tag an und ist als überregionale
Veranstaltung bekannt und erfolgreich.
Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände
lokaler und überregionaler Händler zum
Stöbern ein. Zahlreiche Vereine aus dem
Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkei-
ten.. Gastronomen kümmern sich um das
leibliche Wohl und an den Getränkestanden
treffen sich Nachbarn und Freunde zum Ge-
spräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attrak-
tionen. An drei Bühnen werden Musik und
Tanz dargeboten.
So lockt das Stadtteilfest „Lindenthaler
Sommerfest“ seit Jahren rund 400.000
Menschen an.
Parallel dazu sollen am Sonntag von 13 bis
18 Uhr auch die Geschäfte geöffnet sein
dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Haupt-
grund für Besucher/Besucherinnen die Ver-
anstaltung zu besuchen oder steht die La-
denöffnung im Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie
die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW ge-
nannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an
Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shop-
pinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
x eine Veranstaltung, welche zum 34. Bis
36. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeit-
licher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufs-
stellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbe-
sondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen
sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veran-
staltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergan-
genheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöff-
nung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbel-
hausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltver-
kaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanfer-
kelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eier-
tierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellen-
öffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die
vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Be-
reich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus,
wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besu-
cher als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose ge-
stellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);ent-
gegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Ver-
waltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
200.000 am Sonntag
4.105
Dürener Str. (Lindenthalgürtel bis Herbert-
Lewin-Str.)
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universi-
tätsstr., einschl. 100 Meter links und rechts
der Fahrbahn)
Quellenangabe und Belege zu Besucher-
aufkommen, Veranstaltungsfläche und Ver-
kaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und do-
kumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die Passan-
tenfrequenzmessung aus dem Retailbericht
B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mor-
tag Immobilien GmbH eine Zahl von 821
Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass an einem Sonntag mit fünfstün-
diger Öffnung der Geschäfte 4.105 Ein-
kaufsbesucher zu erwarten sind. Damit
ergibt sich eine erste Näherungsgröße für
die zu vergleichenden Besucherströme.
Eine offizielle Zählung der Veranstaltungs-
besucher während des Stadtteilfests „Lin-
denthaler Sommerfest“ wurde in den zu-
rückliegenden Jahren leider nicht durchge-
führt. Durch eigene Zählungen, die beauf-
tragten Zählungen der CIMA (VOS 2019
Frühlingsfest) und unter Berücksichtigung
der Fläche ergibt sich durch Näherungsprin-
zip eine Besucherzahl von 200.000 pro Tag.
Anhand der nachfolgenden Informationen
soll zusätzlich der prägende Charakter des
Stadtteilfests „Lindenthaler Sommerfest“
und die Zahl der Veranstaltungsbesucher
nachvollziehbar und plausibel belegt wer-
den.
Presseberichte: Unter anderem haben der
Kölner Stadtanzeiger und die Kölnische
Rundschau in jedem Jahr mit Vor- und
Nachberichterstattung inkl. Bildern über das
Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ be-
richtet.
Kopien der Presseberichte sowie Fotos fin-
den Sie in der Präsentation.
Flächen: Das Stadtteilfest „Lindenthaler
Sommerfest“ erstreckt sich über die ge-
samte Breite der Dürener Straße und über
eine Länge von rund 1,2 Kilometer, vom
Lindenthalgürtel bis zur Herbert-Lewin-
Straße.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Stadtteilfest „Lin-
denthaler Sommerfest“ prägenden Charak-
ter hat und nicht die Ladenöffnung im Vor-
dergrund steht. Die Ladenöffnung hat ledig-
lich Annexcharakter.
Diese Vorgehensweise, anhand von qualita-
tiven Daten den prägenden Charakter einer
Veranstaltung zu belegen, wird vom Ober-
verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-
Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Infor-
mationsveranstaltung am 21.06.2017 mit
dem OVG Münster beim Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landes Nordrhein-West-
falen erläuterten die OVG Richter Details ih-
rer Rechtsprechung (IHK Köln). Nach Aus-
sagen der OVG Richter ist es zulässig, dass
der prägende Charakter einer Veranstaltung
beispielsweise anhand von Presseberichter-
stattungen der letzten Jahre, Berichten des
Ordnungsamtes über vergangene Veran-
staltungen, Sicherheitskonzepten für die ge-
plante Veranstaltung, Aussagen über Stra-
ßensperrungen, Verkehrs- und Parkraum-
konzepten als auch anhand von der Art und
dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung
belegt werden kann. In seinem Urteil (Ent-
scheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzei-
chen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG
diese Sichtweise.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des
LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltun-
gen von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwal-
tung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in
Richtung Verwaltung (politische/wirtschafts-
politische Erwägungen) auch nicht aufgege-
ben.
Die nachfolgenden Sachgründe können al-
lerdings kumulativ vorliegen und der Ver-
waltung dazu dienen, dem Rat das öffentli-
che Interesse über den Anlassbezug bzw. -
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die Antragsberechtigten/Interes-
sengemeinschaften gefordert, diese Sach-
gründe geltend zu machen/nachzuweisen
und überprüfbare Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
liegt hier zum Download bereit. Es wird ge-
fordert, dass die Kommune auf der Grund-
lage eines Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genann-
ten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche In-
teresse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher der-
zeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandels-
konzept begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vieler-
orts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG
Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt
hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis,
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer
jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation
zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist,
eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe
zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin,
dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist,
stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Ab-
wägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegen-
überzustellende öffentliche Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausfüh-
ren, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist.
(z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt beste-
hender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche (Versorgungsinteresse, ins-
besondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortna-
her Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zent-
rale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteil-
zentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers-
und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der Innen-
städte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzen-
tren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Ver-
ödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevöl-
kerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmo-
bilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzel-
händlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zen-
tren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbar-
keit der jeweiligen Kommune als attraktiver
und lebenswerter Standort, insbesondere
für den Tourismus und die Freizeitgestal-
tung, als Wohn- und Gewerbestandort so-
wie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebens-
werter Standort wahrgenommen zu werden und sich ent-
sprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu ma-
chen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls ei-
nen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegen-
satz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Zum 33. Mal findet auf der Dürener
Straße in Köln-Lindenthal das Stadt-
teilfest „Lindenthaler Sommerfest“
(ehemals „Lindenthaler Flair“) statt
3333
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
3333
Insgesamt laden über 120 Verkaufs-
stände lokaler und überregionaler
Händler zum Stöbern ein. Zahlrei-
che Vereine aus dem Veedel prä-
sentieren sich und ihre Tätigkeiten.
Auch die katholische Pfarrgemein-
de St. Stephan plant für dieses Jahr
die Teilnahme am Stadtteilfest mit
einem eigenen Stand. Gastrono-
men kümmern sich um das leibliche
Wohl und an den Getränkestanden
treffen sich Nachbarn und Freunde
zum Gespräch. Für Kinder gibt es
zahlreiche Attraktionen. An drei
Bühnen werden Musik und Tanz
dargeboten.
26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
Am Samstag von 1 4 bis 22 Uhr
und am Sonntag von 1 1 bis 20 Uhr
verwandelt sich die Straße auf einer
Länge von rund einem Kilometer in
eines der beliebtesten Kölner Stra-
ßenfeste und lockt viele Menschen
aus dem ganzen Stadtgebiet und
Umland an.
3333
DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
DAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATTDAS STRASSENFEST FINDET AN ZWEI TAGEN STATT
3333
DÜRENER STRASSE 26.-27 .08.202326.-27 .08.2023
FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN. FÜR KINDER GIBT ES ZAHLREICHE ATTRAKTIONEN.
AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ AN DREI BÜHNEN WERDEN MUSIK UND TANZ
DARGEBOTEN.DARGEBOTEN.
3333
Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
28.08.201 7
Köln-Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: „Lindenthaler Flair“ auf der Dürener Straße
lockte Besucher ins Veedel
Am Sonntagmorgen eröffnet der Spielmannszug der „Lindenthaler
Lappenmänner“ das 29. Fest des „Lindenthaler Flair“.
Foto: Ebert
Von Carina Ebert 28.08.17, 09:45 Uhr
Wenn rot-weiße Ballons die Dürener Straße säumen und das Trömmelchen des
Spielmannszugs erklingt, steht eines der bekanntesten Straßenfeste im Kölner Westen vor der Tür. In seiner 29.
Ausgabe lockte das „Lindenthaler Flair“ wieder tausende Kölner, Anwohner wie Veedelsfremde, auf seine
Flaniermeile entlang der Dürener Straße.
Rund 130 Händler, Vereine und Gastronomen präsentierten sich mit zahlreichen Angeboten und Aktionen für
die ganze Familie. Wohl 50.000 Besuchern trafen sich auf dem sonst vielbefahrenen Asphalt der westlichen
Verkehrsader schon traditionsgemäß zum Bummeln und Einkaufen oder zum Schlemmen und Feiern.
Musik und Unterhaltung boten die drei verschieden Festbühnen mit ihrem abwechslungsreichen Programm,
dass von Live-Bands über Tanz-Vorführungen bis hin zu Beatbox reichte. Modebewusste trafen sich zur
Modenschau von Cologne Couture, Motorfreunde kamen zu den Auto-Shows von McLaren, Lamborghini und
Co. zusammen.
Vielseitiger Stadtteil
„Lindenthal ist ein vielseitiger und sozial vernetzter Stadtteil, der viel zu bieten hat. Mit dem Fest wollen wir
nicht nur die Menschen von hier, sondern auch aus den Nachbarveedeln nach Lindenthal locken“, sagte Georg
Hempsch, der in diesem Jahr zum Vorsitzenden des „Ring Lindenthaler Geschäftsleute e. V.“ gewählt wurde
und sich seither für einen offeneren Austausch mit Verwaltung und Politik einsetzt. Zur Festeröffnung am
Sonntag lud er Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes, Lindenthals Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-
Frerker und Bürgeramtsleiterin Ulrike Willms zu einem gemeinsamen Spaziergang auf der Dürener Straße ein.
„Mir gefällt es gut, dass sie die Schlemmeroase aufgelöst haben und das Fest sich dafür weiter entlang der
Straße erstreckt“, freute sich Scho-Antwerpes über die diesjährige Neuerung. „Damit wollten wir auch den
unteren Teil der Dürener Straße stärker involvieren“, erläuterte Hempsch. Damit sei die Festmeile nun knapp
100 Meter länger als in den Vorjahren. Die Essenstände habe man sporadisch entlang der genutzten 1,1
Kilometer verteilt.
„So entzerren wir das Angebot und regen die Besucher zum Erkunden an“, so Hempsch. Der „Ring Lindenthaler
Geschäftsleute“ ist seit jeher ideeller Träger des traditionellem Straßenfests, die operative Ausrichtung
übernimmt die Werbepraxis „Van der Gathen“, die auch das Straßenfest am Eigelstein oder die Dellbrücker
Festmeile ausrichten.
Auf Einzelhandel aufmerksam machen
Grundlegende Gedanken sowie Aufbau und Bestimmung der teilnehmenden Händler und Vereine bleibt
allerdings Aufgabe des Händlerrings. „Wir wollen mit dem Straßenfest auf den breit gefächerten Einzelhandel
in Lindenthal aufmerksam machen, deswegen legen wir Wert auf einen hohen Anteil lokaler
Gewerbetreibender“, so auch Vorstandsmitglied Sabine Eckart.
Rund 80 Prozent aller Stände wurden in diesem Jahr von ansässigen Händlern, Vereinen und Dienstleistern
gestellt. „Lindenthal ist jünger geworden und hat viele Individualisten und qualitätsbewusste, junge Menschen
angelockt, weswegen wir sehr stolz auf unsere große Einzelhandelsvielfalt sein können.“
Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
23.08.201 8
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
„Lindenthaler Flair“: Geschäftsleute laden zum verkaufsoffenen
Sonntag in Köln ein
Voll ist es stets beim Lindenthaler Flair auf der Dürener Straße.
Foto: Meurer
Von Susanne Esch 23.08.18, 08:00 Uhr
Wo normalerweise reger Autoverkehr herrscht, dürfen einen Tag lang Menschen bummeln,
plaudern und an den Ständen nach schönen Dingen stöbern. Am Sonntag, 26. August, findet auf der Dürener
Straße zum 30. Mal das Fest „Lindenthaler Flair“ statt.
Eröffnet wird es um 11 Uhr vom 1. Kölner Tambour- und Hornistencorps „In Treue fest“. Bis 19 Uhr können die
Besucher an den Ständen und in den Geschäften shoppen. Speisen und Getränke werden bis 22 Uhr angeboten,
so dass die Gäste den Sommerabend auf dem Straßenfest noch genießen können. Auf einem Kilometer der
Dürener Straße zwischen Gürtel und Classen-Kappelmann-Straße bieten rund 120 Händler an Ständen und in
Geschäften Kleidung, Accessoires, Bücher, Blumen, Kosmetikartikel, Spielwaren, Feinkost, Haushaltswaren,
Dekoartikel und vieles mehr an.
Einige Geschäfte lassen sich etwas Besonderes einfallen
Das Besondere ist laut Georg Hempsch, Vorstandsvorsitzender des Rings Lindenthaler Geschäftsleute, die
Atmosphäre. „Hier bei unserem Straßenfest sind mehr als die Hälfte der teilnehmenden Händler
Ortsansässige“, betont er. „Viele lassen sich an diesem Tag für ihre Kunden etwas einfallen.“ So steht beim
Spielwarengeschäft Rabe eine Holzeisenbahn für junge Besucher.
Das Modegeschäft Cologne Couture lädt zu einer großen Designer-Modenschau ein. Auf drei Bühnen zeigen
mehrere Gruppen und Künstler ein vielfältiges Programm. So tritt der Jugendchor St. Stephan auf, die Gruppen
der Tanzschule van Hasselt zeigen ihr Können.
Das Straßenfest ist eine von zahlreichen Veranstaltungen, die der Ring Lindenthaler Geschäftsleute alljährlich
organisiert. Auch die Street Gallery, bei der Kunstwerke in den Läden der Händler zu sehen sind, und der Tag
der Nostalgie, an dem Oldtimer die Straße säumen, zählen dazu.
Dieses Jahr soll es erstmalig einen Weihnachtsmarkt auf dem Karl-Schwering-Platz geben. „Der Ring
Lindenthaler Geschäftsleute ist eine treibende Kraft im Viertel“, sagt Hempsch. Und die Händler haben weitere
Ideen parat. „Wir freuen uns auch auf das Fest, um mit den anwesenden Politikern einmal einige Dinge zu
besprechen“, so Georg Hempsch.
www.wirsindlindenthal.de (http://www.wirsindlindenthal.de)
Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
26.08.201 9
Lindenthal -
Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal
Straßenfest: Zehntausende Kölner pilgern auf die Dürener
Straße
Auf der Bühne sorgten Gruppen der Tanzschule van Hasselt für Stimmung.
Foto: Joachim Neubauer
Von Joachim Neubauer 26.08.19, 13:43 Uhr
Statt Autos, Motorrädern und Fahrräder säumten am Sonntag etwa 100 Stände der lokalen
Geschäfte, sowie offene Läden und zwei Bühnen mit einem bunten Musik- und Tanzprogramm die sonst
vielbefahrene Dürener Straße. Gemütlich konnten die Besucher auf einem Kilometer Länge schlendern und sich
das vielseitige Angebot – ob Designmode, Kaffeeköstlichkeit oder Spielzeugware – anschauen. Auch für ein
musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Tanz, Gesang und einer eigenen Modenschau wurde auf zwei
Bühnen gesorgt.
Fliegende Kölschgläser bei „Stadtecken“
Zum ersten Mal auf dem Straßenfest mit dabei war die Designagentur „Stadtecken“ mit ihrer etwas anderen
Sicht auf Köln. „Seit drei Jahren kreieren wir neue Perspektiven auf die Domstadt“, so Vertriebsleiter Norbert
Brandes, der den Stand zusammen mit seiner Kollegin Monika Flink betreut. „Unsere klein- und
großformatigen Bilder sind professionelle Fotografien von Stadtmotiven, die wir grafisch ein wenig aufgepeppt
haben.“ So wie die fliegenden Kölschgläser, die anstelle der üblichen Gondeln die Zoobrücke am Rheinufer in
Riehl kreuzen. „Teilweise fallen uns neue Motive einfach bei Streifzügen durch Köln auf – dann sehen wir ein
schönes Panorama und uns fällt noch eine kleine Veränderung ein, die das Bild zu einem Hingucker macht.“
Neben fliegenden Kölschgläsern kann das auch schon mal ein Blauwal an einem Kran im Rheinauhafen oder ein
Elefant im Kölner Hauptbahnhof sein.
Mehr als 50 Motive hat die Agentur, die ausschließlich auf Straßenfesten und im Internet ihre Bilder anbietet,
für das Kölner Stadtgebiet kreiert. „In Zukunft fertigen wir auch Designs für andere Städte wie Rom oder
Barcelona an – selbst für Düsseldorf haben wir schon einige Ideen erarbeitet“, so Brandes mit einem
Schmunzeln. „Von unserer Premiere hier beim Lindenthaler Flair sind wir begeistert. Wir haben viel Publikum
und eine sehr angenehme Atmosphäre.“
Bis zu 100.000 Besucher
Positiv sieht den Verlauf des Festes auch Georg Hempsch, Vorsitzender vom Ring der Lindenthaler
Geschäftsleute e.V., der das Straßenfest im Veedel veranstaltet hat. „Auch in diesem Jahr hatten wir wieder
Glück mit dem Wetter und gehen von etwa 80.000 bis 100.000 Besuchern aus, die auch aus den anderen
Stadtteilen im Kölner Westen hier herkommen“, so Hempsch. „Denn mittlerweile genießt das Lindenthaler
Flair auch über den Stadtteil hinaus einen guten Ruf für das angenehme Ambiente.“
Zum Ziel hat das Straßenfest, den ortsansässigen Geschäften eine Bühne zu bieten, um ihre Waren und
Konzepte den Menschen im Veedel besser präsentieren zu können. Doch auch für die Anwohner ist das Fest zu
einer eigenen Größe geworden. „Das Lindenthaler Flair wird auch als Angebot wahrgenommen, um mit anderen
Lindenthalern in Kontakt zu treten. Hier trifft man sich, knüpft Bekanntschaften und tauscht sich über die
Geschehnisse im Veedel aus“, so Hempsch. Viele der Besucher seien mittlerweile Stammgäste der
Veranstaltung, die das Leben für einen Tag nach draußen verlagert, und kämen jedes Jahr vorbei, so der 44-
Jährige.
So wie Besucherin Simone Hutmacher, die im nahegelegenen Universitätsklinikum arbeitet. „Ich bin eigentlich
jedes Jahr hier und finde es schön, dass man sich hier ausnahmsweise am Sonntag alles anschauen und
gemütlich einkaufen gehen kann.“ Daher besucht sie die Veranstaltung schon im fünften Jahr in Folge. „Die
Chancen stehen gut, dass ich im nächsten Jahr wieder hier sein werde.“
Presse
CITYNEWS
23.08.201 9
Lindenthaler Flair: Das große
Straßenfest auf der Dürener Straße
in Köln
Alle Infos zum Straßenfest in Köln-Lindenthal auf der Dürener Straße
copyright: Krzysztof Swider
Im Reigen der Kölner Straßenfeste ist nun Lindenthal an der Reihe. Zum bereits 31. Mal findet auf der
Dürener Straße am Sonntag, 25.08.2019, von 11 bis 22 Uhr das Straßenfest mit dem schönen Namen
“Lindenthaler Flair” statt. Zwischen Stadtwaldgürtel und Herbert-Lewin-Straße präsentieren sich die
ortsansässigen Läden aus dem Veedel auch in diesem Sommer mit vielen besonderen Angeboten und
Sonderaktionen. Die Aussteller locken die Besucher mit vielen verschiedenen Waren, Dienstleister
informieren über ihre Angebote und Vereine präsentieren sich und ihre Aktivitäten. Außerdem laden
die Händler die Straßenfest-Besucher beim gleichzeitig stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag zum
Bummeln und Einkaufen ein.
Zudem gibt es neben einer Auto-Show, einer Designer-Modenschau und Tanzvorführungen viele
weitere Aktionen auf der Dürener Straße. Und auch für die Kleinen soll das Stadtteil-Event zum Erleb-
nis werden. So laden beispielsweise eine Hüpfburg und eine Eisenbahn und diverse Mitmach-Aktio-
nen die Pänz zum Spielen und Toben ein.
23. August 2019
Musik, Tanz und Designer-Show beim Lindenthaler Flair
Ein buntes abwechslungsreiches Programm, verteilt auf zwei Bühnen, sorgt für zusätzliche Unterhal-
tung. So wird es auf der Bühne bei Haus Schwan Live-Musik, z. B. mit Lupo geben. Auf der Bühne der
Tanzschule van Hasselt performen Tänzer Nonstop-Tanzshows wie beispielsweise Formations- und
Bewegungstänze, Hip-Hop, Zumba etc. und laden alle zum Mitmachen ein. Zudem wird bei der Desig-
ner-Modenschau von Cologne Couture die Sängerin Emily Fröhling die schönsten Melodien aus
berühmten Musicals wie Mamma Mia, Phantom der Oper, König der Löwen und vielen mehr singen.
Beginn ist hier gegen 15 Uhr auf der Dürener Straße an der Ecke Geibelstraße.
Kulinarisch werden die Gäste beim Lindenthaler Flair mit Sicherheit nicht zu kurz kommen. Die ortsan-
sässige Gastronomie sowie Street-Food-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der Besucher.
Mit dem Spielmannszug “In Treue fest” wird das Straßenfest um 11 Uhr eröffnet. Die offizielle Straßen-
fest-Eröffnung findet um 13 Uhr mit einer kleinen Feier auf der Bühne der Tanzschule Hasselt am
Karl-Schwering-Platz ein. Hier werden der Vorstand des Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
gemeinsam mit Kölner Politiker den Startschuss geben.
Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
25.08.2022
25.08.22, 22:50 Lindenthaler Sommerfest 2022: Verkaufsoffener Sonntag und Straßenfest
https://www.citynews-koeln.de/lindenthaler-sommerfest-2022-verkaufsoffener-sonntag-und-strassenfest-_id73453.html?fbclid=IwAR24rdp4hGAkQX6JJfvITA… 1/4
Lindenthaler Sommerfest 2022:
Verkaufsoffener Sonntag und Straßenfest
Nach zwei Jahren Pause findet am 27. und 28. August 2022 wieder das Lindenthaler Sommerfest auf der Dürener Straße
in Köln statt.
copyright: Krzysztof Swider
Nach zwei Jahren Pause, bedingt durch die Corona-Pandemie, findet am 27. und 28.
August 2022 wieder das Lindenthaler Sommerfest auf der Dürener Straße statt.
Das Veedelsfest, früher bekannt als “Lindenthaler Flair” findet es in diesem Jahr erstmalig
an zwei Tagen statt. Dabei laden über 120 Stände lokaler und überregionaler Händler
zum Bummeln, Stöbern und Genießen ein.
Verkaufsoffener Sonntag mit Rabatten und Aktionen
21. August 2022
Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
30.08.2022
Presse
KÖLNER STADT-
ANZEIGER
24.08.2023
Zu beachtende Hinweise:
Es können maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden (Selbstbe-
schränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste
gesperrte Feiertage).
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveran-
staltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine unterge-
ordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der An-
wendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungs-
zwangsverfahrens begegnet werden.
Bitte lesen Sie die Hinweistexte genau und richten Sie Ihre Antworten entsprechend aus.
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Dauerantrag für 3 Jahre, Lindenthaler Street Gallery und Herbstfest
Lindenthal – VOS 2024 bis 2026
13.10.2024 / 12.10.2025 / 11.10.2026
Antragsteller: Lindenthal,
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Bezeichnung des Anlasses: Örtliches Fest:
26.-28. Street Gallery & Herbstfest
mit großer Kunst-Rallye, Kreativ- und
Spieleland und Künstlerviertel
Anlassbeschreibung: Im Jahr 2024 veranstaltet der RLG e.V. be-
reits zum 26. Mal die Street Gallery in Lin-
denthal. (2025 – 27.mal / 2026 – 28.mal)
Von Freitag 11.10. bis Samstag, 19.10.2024
werden über 50 Geschäfte entlang der Dü-
rener Straße sowie in den Seitenstraßen zu
Galerien.
(2025 –10.10.-18.10 / 2026 –09.10.-17.10.)
NEU seit 2022 ! Zum Eröffungswochen-
ende 11.10-13.10 wird sich auf dem Karl-
Schwering-Platz ein Veedels-Gourme-
therbstfest mit Winzermeile, Cocktail-
Stand, Foodständen und Kinderkarussell
präsentieren. Das Fest richtet sich an die
ganze Familie und wird wieder ein geselli-
ger Treffpunkt für alle Menschen aus dem
Veedel sein.
(2025 – 10.-12.10. / 2026 – 09.10-11.10.)
Da wir bereits an einem vergleichbaren Fest
im Frühling eine Passatenfrequenzzählung
durch die CIMA am Sonntag durchgeführt
haben, die ein Besucherpotential ergeben
hat, das mindestens doppelt groß ist wie die
Zahl regulärer Einkaufsbesucher an einem
Werktag (Details: s. „Quellen-angabe und
die Belege“ sowie die separate Auswertung
der CIMA), können wir dies auch für das
Herbstfest, auf dem Karl-Schwering-
Platz, als Größe heranziehen, da diese
Veranstaltung, die gleiche Größe und
Güte wie das Frühlingsfest hat und so-
mit ein ähnlich hoher Wert zu erwarten
ist.
ZUSÄTZLICH NEU! Seit dem Jahr 2022
wird das Fest am Sonntag ausgedehnt und
die gesamte Dürener Straße zwischen Fal-
kenburg- und Universitätsstraße und Teile
des Lindenthalgürtels als Veranstaltungsflä-
che bespielt. Durch die deutliche Auswei-
tung des Veranstaltungsfläche und den
neuen Aktionen und Attraktionen, ergibt
sich aufgrund neuer Berechnungen, eine
Besucherzahl an dem Sonntag von ca.
24.000 Besucher*innen und ist somit
6mal so groß wie an einem vergleichba-
ren Einkaufstag.
An dem Sonntag, den 13.10. (2025 -12.10.
/ 2026 – 11.10.), wird dann die Street Gal-
lery und Herbstfest durch ein großes Rah-
menprogramm auf die gesamte Dürener
Str. zwischen Falkenburgstraße und Uni-
versitätsstraße und Teile des Lindenthalgür-
tels als Veranstaltungsfläche ausgedehnt.
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der
RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Ein-
zelhändlern, Gastronomen, Vereine, Stiftun-
gen und anderen Institutionen eine große
Kunst- & Herbstrallye für Kinder und Er-
wachsene. Bei der Rallye werden an über
25 Stationen entlang der Dürener Str., ver-
schiedene Quizfragen oder Aufgaben ge-
stellt, die in unterschiedlicher Schwierig-
keits-Kategorie für Kleine und Größere ge-
stellt werden.
An dem Infostand des RLG e.V. (Eingang
des Kreativ- & Spieleland) und in allen Ge-
schäften, erhalten alle Teilnehmer*innen
eine kostenlosen Quizkarte. Bei einer noch
zu bestimmenden Anzahl richtig beantwor-
teter Fragen erhält jeder Teilnehmende ein
LOS für die Tombola. Im Jahr 2023 wurden,
bei dem Familien- und Veedelsfest, im
Frühjahr, über 2.500 Quiz- bzw. Stempel-
karten eingelöst und noch viele darüber hin-
aus verteilt (bei der Street Gallery und
Herbstfest gehen wir von einem ähnli-
chen Erfolg aus), es war ein Riesenerfolg,
sodass die meisten Geschäfte, die die Stati-
onen betreuten, extra Mitarbeiter*innen
hierfür abstellen mussten, da der Andrang
so überwältigen war. Auch die Politik und
Handelskümmerer, Hans-Günther Grawe,
die vor Ort waren, waren völlig begeistert
von der vollen Straße, „es gibt keinen freien
Bürgersteigplatz mehr auf der gesamten
Straße“ zwischen Falkenburgstraße bis Uni-
versitätsstraße.
Zudem wird es wieder an dem Sonntag
eine große Vernissage mit den über 50
teilnehmenden Geschäften, mit einem
Kunstspaziergang entlang der gesamten
Veranstaltungsfläche geben. Da die Besu-
cherzahlen zu dem Rundgang so groß wa-
ren, werden wir, NEU ab 2023, einen zu-
sätzlichen Termin für den Spaziergang or-
ganisieren, auch das zeigt die große Strahl-
kraft der Veranstaltung und die deutliche
Steigerung der Besucherzahlen!
NEU seit 2023! – Classen-Kappelmann-
Str bis Herbert-Lewin-Str.
Das Lindenthaler Künstlerviertel – Live
Art im öffentlichen Raum
Ab dem Jubiläumsjahr 2023, wird das Krea-
tiv- & Spieleland, um das Lindenthaler
Künstlerviertel erweitert. Hier werden am
Sonntag kreative Menschen auftreten und
Tanz, Lesung, Poesie, Musik oder Hand-
werk vorführen und präsentieren. In den
Geschäften ist Kunst zu sehen, auf der
Straße wird Kunst umgesetzt.
Es wird auf der Veedels Website www.lin-
denthal.info vom 19.10. bis 22.10. ein Vo-
ting für das schönste Lindenthal Motiv ge-
ben, welches die Künstlerinnen und Künst-
ler in „ihrer Galerie“ ausgestellt haben. Au-
ßerdem wird zum Jubiläum eine limitierte
Lindenthaler Sektmarke mit Kunstetikett
aufgelegt, die inklusive 2 € Spende für ei-
nen guten Zweck verkauft wird. Und natür-
lich gibt es auch in diesem Jahr den belieb-
ten Kunstkatalog.
In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem
ein Orgelkonzert geplant.
Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunst-
katalog erstellt, der bereits in die Stadtbibli-
othek aufgenommen wurde.
Als besonderes Highlight am Sonntag -
NEU seit 2022 - sperrt der RLG e.V. einen
Teil der Dürener Str. (Karl-Schwering-
Platz bis Classen-Kappelmann-Str.) für
das Kreativ-und Spieleland ab. Hier können
sich die kleinen und großen Kinder und
auch Erwachsene an verschiedenen Attrak-
tionen austoben und sich an alle Aktionen
KOSTENFREI ausprobieren. Als Attraktio-
nen sind z.B. die Rheinenergie mit einer
Blumenpflanz- und Bastelaktion oder For-
scherlabor, Die Sparkasse KölnBonn mit
dem Fotos-Bus „Ulli der Bulli“, die Kölner
Haie mit Torwandschießen, Die Zurich Ver-
sicherung mit einer Kindereisenbahn, der
Sportclub DragonGym mit Selbstverteidi-
gung zum Ausprobieren (3-99Jahren) und
einem Glücksrad, Cheerleader Sharks mit
Kinderschminken und Cheerleading zum
Mitmachen, Falc Immobilien mit Basketball
und Popcorn, Oh Honey mit einer Bienen-
aktion und Glücksrad, die AWB mit einer
Mülllernaktion, Borussia Hohenlind mit Fuß-
ball für Klein und Groß, Herr Ricken mit Sta-
pelsteinen für Erwachsene und Kindern und
viele andere dabei. Zudem haben wir selbst
als RLG e.V., die Tombola und über fünf
große Hüpfburg-Aktionen aufgebaut und
betreut.
Eine Dixie Band sorgt am Sonntag auf der
ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der
Dürener Str. als Walking Act, für eine
schöne musikalische Unterhaltung.
Als weiteres Walking Act werden am Sonn-
tag zwei Orgelspieler und lustige Clowns
mit Luftballons Künsten, entlang der Düre-
ner Str., Klein und Groß unterhalten und so
für eine fröhliche Stimmung sorgen.
Zudem fährt den ganzen Sonntag eine Kin-
dereisenbahn über die Straße von der Clas-
sen-Kappelmann-Str. bis zum Dürener-Str-
/Gürtel
Parallel zu den Veranstaltungen der Street
Gallery & Herbstfest, sollen am Sonntag
von 13 bis 18 Uhr auch die Geschäfte geöff-
net sein dürfen.
Bildet die Anlassveranstaltung den Haupt-
grund für Besucher/Besucherinnen die Ver-
anstaltung zu besuchen oder steht die La-
denöffnung im Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie
die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW ge-
nannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an
Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shop-
pinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung, welche
zum 26.-28. Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeit-
licher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufs-
stellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbe-
sondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen
sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veran-
staltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergan-
genheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöff-
nung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbel-
hausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltver-
kaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanfer-
kelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eier-
tierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellen-
öffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die
vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Be-
reich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus,
wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besu-
cher als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose ge-
stellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);ent-
gegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Ver-
waltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Er-
folg für eine Genehmigung durch den Rat
der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
24.000 am Sonntag
4.105
• Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Univer-
sitätsstr., einschl. 75 Meter links und
rechts der Fahrbahn)
• Karl-Schwering-Platz
• Dürener-Str. vom Karl-Schwering-
Platz bis zur Herbert-Lewin-Str. ge-
sperrt
• Platz vor Café Heinemann (Dürener
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße)
• Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer
Str.)
Quellenangabe und Belege zu Besucher-
aufkommen, Veranstaltungsfläche und Ver-
kaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und do-
kumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die Dürener Straße ergibt die Passan-
tenfrequenzmessung aus dem Retailbericht
B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mor-
tag Immobilien GmbH eine Zahl von 821
Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ab-
leiten, dass an einem Sonntag mit fünfstün-
diger Öffnung der Geschäfte 4.105 Ein-
kaufsbesucher zu erwarten sind. Damit
ergibt sich eine erste Näherungsgröße für
die zu vergleichenden Besucherströme.
Beim 1. Lindenthaler Frühlingsfest wurde
von der CIMA am Sonntag, den 19.05.2019
eine Passantenfrequenzzählung durchge-
führt. Bis zum Einsetzen von Regen und
Gewitter wurden je 30 Minuten 500 bis 900
Besucher, im Durchschnitt pro Stunde also
1.400 Personen gezählt. Die CIMA schreibt
in Ihrem Abschlussbericht, dass bei gutem
Wetter mit bis zu 1.200 Besucher je 30 Mi-
nuten zu rechnen gewesen sei. Im Durch-
schnitt pro Stunde sind dies 1.700 Perso-
nen, im Zeitraum von 5 Stunden also 8.500
Festbesucher und damit mehr als doppelt
so viele wie bei der Passantenfrequenz-
messung aus dem Retailbericht B-Lagen
Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immo-
bilien GmbH.
Die Auswertung der CIMA ist als separate
PDF-Datei beigefügt.
Da die Veranstaltung, Herbstfest auf dem
Karl-Schwering-Platz, die gleiche Größe
und Güte wie das Frühlingsfest hat kön-
nen wir dies auch für das Herbstfest, auf
dem Karl-Schwering-Platz, als Größe
heranziehen, und somit ein ähnlich ho-
her Wert zu erwarten ist.
Durch die räumliche Ausdehnung des
Festes auf die Dürener Straße sowie die in-
haltliche Erweiterung um die Familien-
Rallye und das Kreativ- und Spieleland
am Sonntag, ergibt sich aufgrund neuer
Berechnungen, eine Besucherzahl an
dem Sonntag von ca. 24.000 Besu-
cher*innen und ist somit 6mal so groß
wie an einem vergleichbaren Einkaufstag
(Samstag).
Auch die Teilnahme großer Intuitionen und
Vereinen und dem großen Interesse an der
Veranstaltung, zeigt, dass diese Veranstal-
tung mehr als erfolgreich läuft und viele Be-
sucher*innen anzieht.
Eine Zählung der Veranstaltungsbesucher
der Street Gallery in den zurückliegenden
Jahren wurde leider nicht durchgeführt.
Auch die zahlreichen Pressemeldungen
nennen leider keine konkreten Besucher-
zahlen.
Anhand der nachfolgenden Informationen
soll jedoch der prägende Charakter der
“Street Gallery“ belegt werden und die Zahl
der Veranstaltungsbesucher nachvollzieh-
bar und plausibel geschätzt werden.
Diese Vorgehensweise, anhand von qualita-
tiven Daten den prägenden Charakter einer
Veranstaltung zu belegen, wird vom Ober-
verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-
Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Infor-
mationsveranstaltung am 21.06.2017 mit
dem OVG Münster beim Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landes Nordrhein-West-
falen erläuterten die OVG Richter Details ih-
rer Rechtsprechung (Information hierzu von
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach
Aussagen der OVG Richter ist es zulässig,
dass der prägende Charakter einer Veran-
staltung beispielsweise anhand von Presse-
berichterstattungen der letzten Jahre, Be-
richten des Ordnungsamtes über vergan-
gene Veranstaltungen, Sicherheitskonzep-
ten für die geplante Veranstaltung, Aussa-
gen über Straßensperrungen, Verkehrs-
und Parkraumkonzepten als auch anhand
von der Art und dem Umfang der Veranstal-
tungsbewerbung belegt werden kann. In
seinem Urteil (Entscheidungsdatum
07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) be-
kräftigt das OVG diese Sichtweise.
Auf einige Punkte möchten wir im Folgen-
den eingehen:
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, Köl-
nische Rundschau und die Express die Wo-
che haben in jedem Jahr mit Vor- und
Nachberichterstattung inkl. Bildern über die
Street Gallery und Herbstfest geschrieben.
Fotos: befinden sich in der beigefügten
Präsentation.
Werbemittel: Im Jahr 2023 werden 2.500
Kunstkataloge, über 100 Plakate DIN A2
und zwei Banner produziert. (Nachweis:
Rechnung der Druckerei kann nachgereicht
werden).
Zudem werden 5.000 Flyer mit den Pro-
grammpunkten und der Rallye gedruckt und
verteilt (Nachweis: Rechnung der Druckerei
kann nachgereicht werden).
Zusätzlich wird die Veranstaltung in fast al-
len Tageszeitungen (Stadtanzeiger, Kölni-
sche Rundschau und Express die Woche),
und großen Social-Media-Kanälen intensiv
beworben, bzw. hierüber berichtet. Zudem
hat die KölnBusiness die Veranstaltung auf
Werbetafel in den U-Bahn Haltestellen und
Straßen der Firma Stroer beworben. Auch
hat die KölnBusinees zusätzlich kölnweit in
der Express die Woche die Anzeige veröf-
fentlicht. Kolen.de berichtet auf Facebook,
Instagram und Ihrer Webseite über die Ver-
anstaltung. Auch Radio Köln hat über die
Veranstaltung berichtet und somit wird die
Veranstaltung bei einem breiten Publikum
beworben und ist überregional bekannt und
wird entsprechend besucht.
Flächen: Die Street Gallery 2023 erstreckt
sich über die Dürener Str. (von der Falken-
burgstr. bis zur Universitätsstr. einschl. 100
Meter links und rechts der Fahrbahn), den
Karl-Schwering-Platz, den Platz vor Café
Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-
Sachs-Straße), dem Leonardo Hotel, sowie
die kath. Kirche St. Stephan (Bachemer
Str.). Zusätzlich gibt es auch über diese Flä-
chen hinaus Galerien in Geschäften, auf
dem Lindenthal Gürtel und umliegenden
Straßen.
Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchfüh-
rung der Street Gallery wurden in den Jah-
ren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023
wurden Zuschüsse aus bezirksorientierten
Mitteln gewährt.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass das Lindenthaler Früh-
lingsfest prägenden Charakter hat und
nicht die Ladenöffnung im Vordergrund
steht. Die Ladenöffnung hat lediglich An-
nexcharakter.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des
LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltun-
gen von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwal-
tung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in
Richtung Verwaltung (politische/wirtschafts-
politische Erwägungen) auch nicht aufgege-
ben.
Die nachfolgenden Sachgründe können al-
lerdings kumulativ vorliegen und der Ver-
waltung dazu dienen, dem Rat das öffentli-
che Interesse über den Anlassbezug bzw. -
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die Antragsberechtigten/Interes-
sengemeinschaften gefordert, diese Sach-
gründe geltend zu machen/nachzuweisen
und überprüfbare Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
liegt hier zum Download
bereit. Es wird ge-
fordert, dass die Kommune auf der Grund-
lage eines Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genann-
ten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche In-
teresse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher der-
zeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandels-
konzept begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vieler-
orts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG
Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt
hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis,
dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer
jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation
zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist,
eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe
zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin,
dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist,
stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Ab-
wägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegen-
überzustellende öffentliche Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausfüh-
ren, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist.
(z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt beste-
hender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stär-
kung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche (Versorgungsinteresse, ins-
besondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortna-
her Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zent-
rale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteil-
zentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine
bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers-
und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der Innen-
städte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzen-
tren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Ver-
ödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevöl-
kerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmo-
bilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzel-
händlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwir-
ken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zen-
tren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbar-
keit der jeweiligen Kommune als attraktiver
und lebenswerter Standort, insbesondere
für den Tourismus und die Freizeitgestal-
tung, als Wohn- und Gewerbestandort so-
wie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebens-
werter Standort wahrgenommen zu werden und sich ent-
sprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu ma-
chen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls ei-
nen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegen-
satz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
23. STREET GALLERY
LINDENTHAL
So. 24.10. - Sa. 06.11.2021
STREET GALLERY LINDENTHAL
Dürener Straße:
Über 50 Geschäfte stellen Kunst aus,
werden zu Galerien und Museen
Die Geschäfte
und Schaufenster
werden zu
Galerien und
Museen. Die
Kunst beherrscht
das Geschehen!
STREET GALLERY LINDENTHAL
Dürener Straße:
Über 50 Geschäfte stellen Kunst aus,
werden zu Galerien und Museen
Bei einem Glas
Sekt wird über die
Kunst
philosophiert.
STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Open-Air Ausstellung „Wir für Lindenthal“
Menschen und
Organisationen,
die sich für
Lindenthal und
seine Bewohner
einsetzen, treten
in die
Öffentlichkeit
STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Open-Air Ausstellung „Wir für Lindenthal“
Menschen und
Organisationen dieser
Ausstellung:
Lindenthaler
Zeitungsverteiler
Sterbe- und Trauerbegleiter
RLG Vorstand
Pflegeteam St. Elisabeth
Krankenhaus
Klinikclowns
Der Nachbar von Hubert
3 Herzen für Lindenthal
Lindenthaler Dienste
Pflegeteam St. Anna
Altenheim
Borussia Hohenlind
Netzwerk Integration
Treibhaus - Kinder und
Jugendzentrum
Campus Garten -
Gemeinschaftsgarten für alle
Elternhaus Krebskranker
Kinder
Stretworker AWO
Kindergärtnerin
Gronewaldschule
Lindenthaler Blog
Lindenthaler Tierpark
Ev. Kirche Lindenthal
Uniklinik
Polizei Köln
Kölner Grün Stiftung
Kölner Imkerverein
Berufsfeuerwehr Köln
Pfarrei St. Stephan
Syrisch Orthodoxe Kirche
STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Mal-Aktion
Selber
Künstler sein:
Mal-Aktion
für kleine und
große Kinder
STREET GALLERY LINDENTHAL
Karl-Schwering-Platz:
Speaker‘s Corner
Speaker‘s
Corner:
Sprich aus,
was Dich
bewegt!
STREET GALLERY LINDENTHAL
Eingang zum Stadtwald:
Blühen für Bildung
Blühen für
Bildung:
Eine
gemeinsame
Initiative mit
dem Kölner
Gymnasial-
und
Stiftungsfonds
STREET GALLERY LINDENTHAL
Eingang zum Stadtwald:
Blühen für Bildung
Liebe Frau ,
im Namen von Chancen stiften und allen Jugendlichen unseres
Programms möchte ich mich herzlich bei Ihnen für die gute
Organisation und Zusammenarbeit bedanken. Ich hoffe, wir können
auch in Zukunft solche schönen Aktionen auf die Beine stellen.
"Blühen für Bildung" war bei diesem schönen Wetter wirklich eine
gelungene Aktion. Die Jugendlichen hatten Spaß und die Leute
haben interessiert zugeschaut. Wir konnten schon ein paar
Patenschaften verkaufen. Vielleicht haben Sie ja auch Lust, Blühpatin
zu werden? Wir würden uns natürlich freuen :) https://bluehen-
fuer-bildung.de/
Ich hoffe, die diesjährige Street Gallery wird ein Erfolg für Sie und
wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche!
Mit freundlichen Grüßen
STREET GALLERY LINDENTHAL
Bezirksrathaus Lindenthal:
Sammelausstellung
Im Lindenthaler Bezirksrathaus wird eine
Sammelausstellung aller Künstler organisiert.
Kunstinteressierte und Künstler, Vertreter aus
Politik und Verwaltung, Geschäftsleute und
Menschen aus dem Veedel treffen sich.
STREET GALLERY LINDENTHAL
Kath. Kirche St. Stephan
Orgelkonzert
In der kath. Pfarrkirche St.
Stephan findet im Rahmen
der Street Gallery ein
Orgelkonzert statt.
STREET GALLERY LINDENTHAL
Presse:
Kölnische Rundschau, 24.09.2019
STREET GALLERY LINDENTHAL
Presse:
Kölner Stadtanzeiger, 26.09.2019
Anlage 3 Antrag Deutz
11472 Zeichen
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller:
Wir beantragen den verkaufsoffenen
Sonntag für die nächsten 3 Jahre
2024, 2025 und 2026
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
x
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung: Größtes Familien- und Stadtteilfest
in NRW in den Sommerferien
Findet die nächsten 3 Jahre immer am 1.
Auguswochenende
Samstag und Sonntag statt
Es sind wieder über 30 kostenlose
Spielaktionen mit Laufkarte für Kinder
geplant, ein Open-Air Gottesdienst,
tägliche Maskottchenparade,
kostenloses Eis für Kinder, eine
Kindertüte bei Abgabe der
Kinderlaufkarte, ein familiengerechtes
Bühnenprogramm auf 2 Bühnen
tagsüber und Abends Live Bands.
Spenden Glücksrad der KVB.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
X eine Veranstaltung, welche zum
24.Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
80.000 – 120.000
5.000 – 10.000
Deutzer Freiheit + Schulhof +
Graf-Geßler Straße
Nur Deutzer Freiheit
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Siehe Anlagen
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
JA
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
JA
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Ja
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Ja
Von:
An:
Cc:
Betreff: Dokumentation Deutz feiert 2023
Datum: Donnerstag, 10. August 2023 09:49:35
Familienfest Deutz feiert! trotz dem Wetter!
Trotz überschaubaren Wetters am letzten Wochenende kamen mehrere zehntausende Besucher auf das
Familien- und Stadtteilfest in Köln-Deutz. Die Kinder ließen sich von dem teilweise heftigem Regen nicht
beeindrucken und sammelten Stempel um Stempel um eine REWE Rahmati Kindertüte zu ergattern. Die
Leo Lausemaus Straße bot alleine über 20 interaktive Spielaktionen und begeisterte die Kids. Ein Lob geht
auch an die vielen Aussteller, Deutzer Verein und Helfer die trotz des Wetters immer ihr Bestes gaben.
Selbst die Künstler auf der Bühne ließen sich von den teils heftigen Regenschauern nicht beirren.
Trotz des Wetter landeten knapp 3.000 kostenlose Eis und 2.200 Kindertüten bei den Kleinen, die staunten
was die Kindertüte alles zu bieten hatte. Hier gilt der Dank vor allem den Kölner Haien, der gamescom und
Viktoria Köln die die fleißigen Kinder mit Tickets für ihre Veranstaltungen belohnten. Vom Mini-Helden
Schulhof von schauinsland reisen startete täglich um 15:00 die Maskottchenparade und wurde mit Musik
vom überdachten Zillertal eingeläutet. Sie war wieder sehr beliebt bei den kleinen und großen Besuchern.
Neben Bluey und Sharky gab es einen Drachen, Flamingo, Biber und den Lemur Katta.
Die Händler boten neben vielen Sonderangeboten zum verkaufsoffenen Sonntag auch viele
Verköstigungsstände. Vor allem ist „Deutz feiert“ aber ein Fest für Familien. Unsere Angebote richten sich
vor allem an die Kinder, sagt Daniel Wolf der Vorstandvorsitzende der IG Deutz. Mit über 35
Spielaktionsständen konnten wir den Kindern wieder einen schönen Aufenthalt in unserem Veedel bieten.
Dies wäre ohne die vielen Partner und Sponsoren in dieser Qualität sicher nicht möglich. Besonders
möchten wir uns bei KölnBusiness, der Stadt Köln, dem Ordnungsamt und der Schulverwaltung für die
Nutzung des Schulhofes Neuhöfferstraße bedanken, fügte hinzu.
Nächstes Jahr findet das Fest wie immer am 1. Augustwochenende am 3. und 4. August statt.
Fotonachweis: / Deutz feiert
Mit freundlichen Grüßen aus Köln
Anlage 8 Anträge Porz
35896 Zeichen
Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 5.05.2024 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühlingin Verbindung mit Porzer RHEIN Foot Festival Geplant jedes 2. Mai Wochenende in der Porzer City Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahre - Präsentation von vielen Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E- Bikes und ADFC Stände. - umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigungen und Kulinarisches. in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. Xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag ca. 5000 620 m² (Autos und Fahrräder) 2890 m² 8600 m² + Verkaufsstände (260 m²) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Liegt vor! Die nachfolgend genanntenSachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Märkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Terminkalender NEU: in Verbindung mit Porzer RHEIN Foot Festival – wird neu etabliert Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt(Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung).Die Leerstände erstrecken sich u.a.über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Teilnehmer Porzer Autofrühling 2018 / 2019(vor Corona) 1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge Sterne) 2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 3. CCC Smart Center Godorf, 6 - 8 Smart 4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x Peugot, 6 x Mazda 6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 12. Fahrradhaus Pesch 13. Fahrrad Engel 14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 15. Augla - Autoglas 16. ADAC Infostand 17. HUK Autoversicherung 18. Bosch Autoelektrik 19. Premio Reifenservice 20. ADCF Infostand Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder Kinderattraktionen auf der Bahnhofstrasse als Verbindung zum RHEIN Footfestival Teilnehmer Porzer Autofrühling 2023(nach Corona) 1. PROCAR, Niederlassung Köln (6 Neuwagen BMW; 6 Neuwagen Mini) 2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 4 x Volvo, 6 x Ford 3. 3H Automobile, 6 x Opel, 6 x Toyota 4. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x Peugeot, 6 x Mazda 5. Moll Automobile, 4 x Jeep, 3 x Dacia, 3 x Lancia Diverse Stände mit Zubehör, Essen und Trinken Positionierung wie in der beiliegenden Skizze: Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr. Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 13.10.2024 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst Jedes 2. Wochenende im Oktober Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahre -Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. - umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte verschiedener Porzer Karnevalsvereinen. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. Xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag ca. 5500 2220 m² incl. Bühnen 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Die nachfolgend genanntenSachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen. Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a.über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Hier beispielhaft das Plakat aus 2022 vom Herbstfest Plakat Entwurf 22-01.pdf und aus 2019: Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 08.12.2024 Antragsteller: ISG Porz Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit Porzer RHEINachtsmarkt Immer am 2. Advent Wochenende Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt - seit mehr als 20 Jahres als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine -in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !! Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. Xja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche jährlich erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 9000 am Sonntag Nachmittag ca. 4500 1520 m² 8520 m² Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten Sehr gute Erfahrung aus 2018 beim gemeinsamen Auftritt beim RHEINachtsmarkt Die nachfolgend genanntenSachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt(Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung).Die Leerstände erstrecken sich u.a.über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zufördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Siehe oben Plan der Porzer City
Anlage 12 Stellungnahme ver.di und DGB
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Von: An: Betreff: Fwd: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln Datum: Donnerstag, 23. November 2023 10:13:23 Anlagen: image002.png 20231123100609390.pdf Sehr geehrte Sehr geehrter wir schließen uns der Stellungnahme von ver.di im Anhang an. Beste Grüße DGB Köln-Bonn Gesendet von Outlook für Android Von: Gesendet: Donnerstag, November 23, 2023 10:04:13 AM An: Betreff: WG: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln Sehr geehrte Sehr geehrter in der Anlage finden Sie unsere Stellungnahme- vorab per Mail- Das Original erhalten Sie auf dem Postwege. Mit freundlichen Grüßen stv. Bezirksgeschäftsführerin ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
Anlage 9 Stadtentwicklungskonzept Porz
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Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Mai 18 EEE modernestat SE "RHHRAN INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 3L1IN ZUOd LAIFZZNONSONNTMIIMLNFLAVLS SI3LUFIYO3LNI Stadt Köln E93 Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz — Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Abschlussbericht Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Im Auftrag der moderne stadt GmbH moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Brückenstraße 17 50667 Köln Tel. 0221 /2 05 94-01 info@modernestadt.de www.modernestadt.de Bearbeitet von NRW.URBAN GmbH So, NRW.URBAN z Partner für Land und Stadt Fritz-Vomfelde-Straße 10 40547 Düsseldorf Tel. 0211 5 42 38- 0 info@nrw-urban.de www.nrw-urban.de Stand: 04.05.2018 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Bearbeitung NRW.URBAN: Nina Asbach Jennifer Boländer Alexandra Fehlhaber Martina Havel-Willeke Ludger Kloidt Jens Kohnen Markus Schäfer Marion Trautmann INHALTSVERZEICHNIS 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 4.2. 4.3. 4.4. EINLEITUNG .....uausnuenesnonsunznnunnunnnnennonnunennansnnnnnunnunnnnunnanennennunnununnunsunennnnununnunnn 7 ANLASS UND ZIEL................uuesssensennsennennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennensnnnnnnnnnnnnnnnn 7 ERSTELLUNGSPROZESS.........u..nuuunnnenenenennnnnenennnnnnnnennnnnnennnnennnen naar 12 BETEILIGUNG .........u....ussessnnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennennnnnnnnnnennennnnnnennnn tan 13 BESTANDSANALYSE ...znsanennuneonunsunsununnunsnnnununnunsunsnnunnunennunnunnununnunnununnenunnnn 15 BEVÖLKERUNG UND WOHNEN... .eeennenennenneenennenennnenn 16 EINKAUFEN UND ARBEITEN..............222242422402nnnnennnnnnnennnnnnennnennenen nennen 20 SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ..... nee: 24 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT. .....eeneesneneeenennnennenneneene 29 VERKEHR .......uenunnsensneesensennnnensennnnnnnnsnnennnnennnennnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnennnnnn nen 35 STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE, HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ...nunnsnnnenennununennnnunennnnnnunnnnnnnnnnennnnnunnnn 41 STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER HANDLUNGSBEDARFE..........uuenesessnsesneneenennennnnennennnnnnnnnnnnennennnnnnnennnnnnnnn 42 MARNAHMEN ....ausauensonennansunznnunnunsnnennonsnnennunnununnunsunsnnunsunennunnunnununnunsunnnnnnunnn 51 PORZITY EINSCHLIERLICH RHEINBOULEVARD...............eeennens 53 SCHULAREAL ......u.unenssenesenennnnnnenennnnnnnnennnenennennnnenennnnnnnnennnrnenennnnnnnenrnne 61 GLASHÜTTE...........eeeeeeenenneneneneenennnenennennnennnennnne nennen 65 FLANKIERENDE MARNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET............. 71 MARNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN. nunrnsnnnnne 95 UMSETZUNGSPLANUNG ....uusuunnanunnonsanennennunnununnunzunsnnunsunannunnunnnnennunnannunen 103 VERZEICHNISSE ....uusususneansennonunsnnanununsnnununsnnnnununsnnnnununnnnnnanunnnnnnunansnnnnannnnn 105 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..............eeneenenneenenenenennnnn 106 ABBILDUNGSVERZEICHNIS.........u..uunuusesnnneenennnnnnenennnnenenenenennenennnnn nen 107 ANHANG ...uansnsnunnononsnnnnnnunnnnnnanunnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnunsnnnnnnennnnnnununnnnnnnnannnnnannnnn 109 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 3L1IN ZUOd LAIFZZNONSONNTMIIMLNFLAVLS SI3LUFIYO3LNI 1. EINLEITUNG 1.1. Anlass und Ziel Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklungs- konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den Ent- wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor. Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte. Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet zeigt besondere Handlungsbedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlichen Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet — mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und Einwohnern - umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum. Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraße im Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich-von-Kleist-Straße im Süden be- grenzt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfli- che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk. Porz Mitte als Zentrum des Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen, Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene Identität. Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre 1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer, das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt. Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt kommt dem Bezirkszentrum eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter trading-down Prozess’ eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschiede- nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen, Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt. Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale, die über die Weiterentwicklung des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser Stelle insbesondere die Lage am Rhein mit dem „Weißer Bogen“, der Uferpromenade und dem Naherholungsgebiet „Groov“ in Porz-Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige Einzugsgebiet des Bezirkszentrums. Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorlie- gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölke- rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statistische Nachrichten, 1/2016). Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen, wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg. Woringen Chorweiler Roggen Thninnen Bimenberg Chaneier Wolkhoven Vieder chjtueier Heimersof ndneier Pit, Bönmwoid much kongeaeh il oma NIPPES Sn 2. menden n = Fehrenfeldh a Mülheim ___ Wildersdorf Ale rem Hokreise Biken un Meuehreeid Nippes Buchheim Hösenich hrenfein MusactiNo Auer ingersdr a Head ölente »“" | indentha Innenstadt“ | Pas at Anstweushe \Drute Ik indencho! hai oheumer Und nt ünseisyarnien Orten Ka nn Meiteim Bundersrf sa ul nie per Grmbegroun ie; Messner a # 2 en pokenig ocean R Porz ww Rodenkirchen "* ‚ur Hanni Anderchat Eiderf Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 ' Der Begriff trading-down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum typi- schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufkom- men und belebtem Umfeld zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kund- schaft. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 10 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Neugestaltung des Areals „Friedrich-Ebert-Platz“ Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie-Kaufhauses zwischen Haupt- straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums unge- nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading-down Prozess in der Porzer In- nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerste- hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwahr- losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich-Ebert-Platz und eine Vielzahl leerste- hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung. Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie- Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema- ligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „moderne stadt — Gesellschaft zur För- derung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH“ mit der Erstellung einer Mach- barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde. Am 10.09.2015 wurde das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht. Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde moderne stadt GmbH mit der Umsetzung des Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und das ehemalige Warenhaus betraut. Nach Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit neuen Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen, davon 30% öffentlich gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitativ hochwer- tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt. Auf Grundlage der Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich- Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz eingeleitet. Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebau- ungsplans umfasst den Friedrich-Ebert-Platz mit dem ehemaligen Reisebüro, das Grund- stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgeben- den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit dem angebauten Dechant-Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Fried- rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen — und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses — sowie der Rheinpromenade verbindet, das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstra- Re, der Josefstraße und der Bahnhofstraße. Smzannn. __7, ZZZamN] Karlstrase = e Philipp-Reis-Straße AATEEREREEERE PRGPRGNaGE sr Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln Ziel für Porz Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort. Dabei stehen sowohl die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 12 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 1.2. Erstellungsprozess Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 so- wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation zwischen Stadt Köln, der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt. In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Verwaltung die Ausgangs- lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer regel- mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Köln, NRW.URBAN sowie moderne stadt GmbH wurde die zentrale Steuerung und Koordination sichergestellt. Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlass- bezogenen Ämterrunden und Workshops. "Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten, = Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur = Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr 1.3. Beteiligung Bei der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer Wert auf eine breite und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt. Folgende Beteili- gungsformate wurden umgesetzt: " Sitzungen des Beirats Porz Mitte " zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort " Online-Beteiligung Beirat Porz Mitte Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die Einrichtung des Beirats Porz Mitte beschlossen. Der Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Institutio- nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich, was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird. Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte fand am 20.02.2017 statt. In dieser Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zur Entwicklungsplanung Porz Mitte vorgestellt und die Aufgabe des Beirats erläutert. In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeiteten Maßnahmen für das Integrierte Stadt- entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku- tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Öf- fentlichkeitsbeteillgungen sowie die Resultate der Online-Beteiligung vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert. Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv einge- bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten. Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv einge- bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht. In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 wurde unter anderem durch die Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren. 13 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 14 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 31.03. bis zum 18.04.2017 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurde auf einer hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den Prozess einzuspeisen. Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den MaR- nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt. In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017 nutzen rund 200 Teilnehme- rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei- ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz, Grünfläche an der Glashütte) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co. KG skizziert. Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online-Beteiligung wurden dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen. Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW), der Bezirksregierung Köln, moderne stadt GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln statt- gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden vorgestellt, die Anmerkungen des Landes aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet. 2. BESTANDSANALYSE Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort. Sie bildet damit die Grundlage für die darauf folgende Stärken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleiten- den Handlungsbedarfe. Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur Ent- wicklung von Porz Mitte widerspiegeln. " Bevölkerung und Wohnen " Einkaufen und Arbeiten " Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur "= Grün- und Freiflächen, Umwelt " Verkehr 15 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 16 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 2.1. Bevölkerung und Wohnen? Bevölkerung Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte ist mit Blick auf die Haushalts- und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung hinweist. Zudem werden Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-Il-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich. Stadt Köln Stadtbezirk Untersuchungsgebiet |Handlungsschwerpunkt! Merkmal Porz Porz-Mitte Glashüttensiedlung 2010 2016 2010 2016 2010 2016 2010 2016 Einwohner/-innen 1.027.504| 1.081.701) 107.469| 113.611 3.964 4.150 1.520 1.470) ‚Altersstruktur 00-<18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9% 18-<35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7% 35-<45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4% 45-<65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7% 65 und älter 178% 17,5%| 19,8%] 20,3%] 17,0%] 19,0% 13,4% 17,2%) Jugendquotient 23,2 24.2 26,6 279 26,0 276 35,2 40,7 Attenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,8 29,2 Einwohner mit Migrationshintergrund 341.122] 408.860 37,719 47.251 2.256 2,553 1.236 1.239) Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3% Ausländerl/-innen 174.650| 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561 569 Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7% Haushalte 537.017| 560.298 51.268 53,888 1.965 2.050 610] 599 davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0%] 28,4% Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4% Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4% ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2% SGBll-Bezug Leistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557 557 Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,6 44,6 SGB Il-Bezug unter 15-jähriger 31.023 31,260 3,879 4.343 287 303 187 189 Anteil an den unter 15-jährigen (%) 23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,5 62,2 Grundsicherung im Alter Leistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 18 27 Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 6,0 77 4,5 5,9 6,9 7,9 8,9 10,8 Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu- chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf (Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015). Die aktuellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein Bevölkerungszuwachs von 10,2 % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040). ? Die statistischen Angaben beziehen sich - falls nicht anders angegeben- auf den Stand 31.12.2016. Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des im Süden des Stadtbezirks gelegenen Gebietes „Zündorf-Süd“.? Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60 %, einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %. In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund mit 84,3 % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu- chungsgebietes. Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45- bis unter 65-jährigen 28 %, gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im Ju- gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wieder, welche nur leicht über de- nen der Gesamtstadt liegen. Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient — also das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im erwerbsfähigen Alter — mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesamt- stadt. Altersstruktur 30% 25% 20% 15% % 0% 0-18 5 18-35 35-45 45-65 >6) [&1 8 MGesamtstadt mMStadtteilPorz m Plangebiet Porz-Mitte MSiedlung Glashüttenstraße Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47 %) Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19 %, und der der Se- niorenhaushalte 23 %. ° Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchzu- führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserve in Zündorf-Süd (Köln-Porz) zu entwickeln. 17 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 18 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt. Haushaltsstruktur 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0 Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend Senioren R MGesamtstadt MStadtteilPorz MPlangebiet Porz-Mitte MSiedlung Glashüttenstraße Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-Il-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4 % im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter 15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB-Il-Bezug. In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegen die Anteile bei den SGB-II-Empfängerinnen und -Empfängern nochmals um 15,2 Prozentpunkte und bei den unter 15-jährigen um 11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand: 2016). Anteil SGB-II-Empfänger 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Über 15 Jahre Unter 15 Jahre MGesamtstadt MStadtteilPorz MPlangebiet Porz-Mitte MSiedlung Glashüttenstraße Abbildung 10: Anteil SGB-Il-Empfänger im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Der Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet von einer leicht überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 % gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt. Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9 % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der Ge- samtstadt. Wohnen Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd glei- chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohn- raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt ®. Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums verbundene geringe Bau- und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner Bezirkszentren eine Besonderheit dar. Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe gemischt. Die Gebäu- destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäude- komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Gebäude variiert, wo- bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist. Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an der Glashüttenstraße besonders hervorzuheben (vgl. auch Potenzialflächen, S. 30/31). Die Wohnungen gehören zum einen der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immobi- lien AG (LEG Immobilien AG) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern. Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er Jah- ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pflegezustand aus, der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt. Über die Gestaltung der Flächen und Wege könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi- schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden. * Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. ° Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 19 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 20 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2016 2.2. Einkaufen und Arbeiten Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er Jahren geplanten Zentrumsbereich („Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haupt- straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zent- rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus den 1970er Jahren basierende Aus- und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität. Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsflä- chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef- straße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie GmbH geschlos- sen wurde. In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Diese zeigt sich auch im baulichen Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen. Mitte 2017 wurden im Zentrumsbe- reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Quelle: Erhebung durch NRW.URBAN). Die einzige verbliebene A-Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Zu- sammenhang mit der Schließung des Hertie-Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße. Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird außerdem stark beeinflusst durch den konkurrierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandels in Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche. Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 21 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 22 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 2 8 DENE = Pe] | Bost zz (Berufsschule r A EBRBRR No Ca IS ge==eno_) [7 Karistraße == EPELEEFT Panntand Bun un San cr parkassg. eg Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet, Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017 Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von 1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums für den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern. Nutzungsstruktur Erdgeschoss Bezirkszentrum Ratsbeschluss 17.12.2013 Einzelhandel Verkaufsfläche = bunterA00gm EI 6400 bis unter 800 qm EB =800:m IM Wochenmarkt Komplementärnutzungen Diensreistung Gasigewerbe © Soziale Infrastruktur . . > Auno- oder Motorradlhandel = Großhandel * Leerstand — Absenamg ZVB- Zentiler Versorgungsbeieich Flurstücksgrenze BE zertrumssersch 1002 Stadubahn- Haltestelle nNIama— © Kesinsloprstsahn-ltstele | 15000 Karte: 7.6 Darstellung: Amtfür Stadtentwicklung und Statistik 2010 Erhebung: GMA 2008 Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von de- nen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verklei- nert, im CityCenter Porz eine Magnetfunktion hat. Am östlichen Rand des Untersuchungs- gebiets angrenzend an die Trasse der DBAG liegt ein großflächiger Lebensmittel- Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den kurzfristi- gen Bedarf am stärksten vertreten (41 %), gefolgt von langfristigem (36 %) und mittelfristi- gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010). Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 % der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung auf- bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwick- lungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Zentrum zu verankern. Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,7° deutlich unter dem der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit 107,2. Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte starke Bevölkerungswachstum insbesondere im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk- tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zuneh- men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspre- chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern auch die eines Umfelds, das durch seine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum belebt. ° Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 23 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 24 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 2.3. Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte auch fußläufig gut zu errei- chen sind. Bildungseinrichtungen Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl-Stamitz-Musikschule und das städti- sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße. Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich um eine 3-zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2015 / 2016). Bedingt durch den Gebäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebäu- des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2-fach Turnhalle sowie eine mögliche Erweiterung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen (385 — 480 Schülerinnen und Schüler), und damit verbunden der Flächenbedarf von rund 10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand 2016). Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musik- schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße. Die CSM unterhält viele Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße, Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grund- schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft und sehr gut besucht. Im Rahmen der Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in direk- ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden. Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule, Quelle: Stadt Köln Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik soll gemäß Be- schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Gebäudewirtschaft positiv geklärt. Da im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine verbindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange- siedelt. Kindertagesstätten Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren 33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausbau- bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In einer perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020 und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungsprog- nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen. 25 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 26 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6-gruppige Kindertagesstätte Glas- hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würde sich der Ausbaubedarf entsprechend erhöhen. Spiel- und Bolzplätze Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Fried- richstraße / Klingerstraße und einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der Er- stellung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte bestand im Bereich Porz Mitte ein erhebli- cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel- und Aufenthaltsräu- me einzurichten. Gemäß Spielplatzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf rund 12.000 qm. Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und des Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfor- derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkti- onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplatzes vorzusehen. Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren. Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare weitere Wohnbebauung. Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der KVB-Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugestal- tung des zentralen Bereichs des ehemaligen Hertie-Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentli- chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berück- sichtigen. Offene Jugendeinrichtungen An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum "Glashütte‘ in der Trägerschaft der Jugend- zentren Köln gGmbH (JUGZ). Insgesamt verfügt die ‚Glashütte‘ auf einer Nutzfläche von rund 2.400 qm über ein Raumen- semble mit großem Saal, Cafe, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Ange- bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermittagsbetreuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungskon- zept Porz-Mitte). Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt. Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 Neben diesen vielfältigen Möglichkeiten finden durch Kooperationen in der ‚Glashütte‘ weite- re Veranstaltungen wie ein RepairCaf& oder Konzerte statt. Die ‚Glashütte‘ vermietet ihre Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinder- geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum- lichkeiten für das Büro der Koordinatorin. Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturangebote statt. Zu- sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48 oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum „Solibund‘ sowie dem „Alevitischen Kulturverein“ ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen Bereich sehr gut. 27 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 28 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Weitere Angebote Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemeinden in Porz sowie der Türkisch-Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilbib- liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für unterschiedliche Zielgruppen und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen lässt. 2.4. Grün- und Freiflächen, Umwelt Grün- und Freiflächen Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie mit Erholungs- und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten innerhalb des Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Sie befinden sich am Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße. Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und nicht dazu geeignet, die ein- zelnen Grün- und Freiflächen zu vernetzen. Die besondere Lage am Rhein kann durch Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden. Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der Schließung des Hertie-Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und Brachlage einen städtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu ge- ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßstäbliche Baublö- cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich-Ebert-Platz als bisheriger zentra- ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbin- dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1). In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes oftmals nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsquali- tät und zum anderen auf die Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. So- mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Bei- spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das gesamte Be- zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich- Ebert-Platz entsteht die Chance, zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsli- nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden. 29 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 30 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 Potenzialflächen Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn- und Gewerbenut- zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen. In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt: « _A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig) « _B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig) «e _C= Freifläche neben der Jugendeinrichtung „Glashütte“ (mittel- bis langfristig) «e _D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig) « E>= Schulareal (mittel- bis langfristig) Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich-Ebert-Platz und der Grün- fläche an der „Glashütte“ ist das heutige Schulareal zwischen Haupt- und Josefstraße be- sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs (BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in einem zentral gelegenen Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort der Carl-Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgewogen werden, um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln. dba ==e« Plangebiet 'Porz-Mitte' - \ — Wohnbereiche Flächenpotenziale 7 Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln Rheinboulevard Porz Das Rheinufer in Porz Mitte sowie seiner Höhenlage am „Weißer Bogen“ zählt aufgrund seiner Breite von etwa 35 m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten Rheinuferbereichen in Köln. Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahrkarten- pavillon stehen unter Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haupt- straße beziehungsweise des Bezirkszentrums sind zwar vorhanden, aber schlecht ausge- 31 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 32 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher- holungsziel durch das FuRwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe dazu Kapitel 2.5). Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Platz- fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich viele Möglichkeiten zur Nutzung für Frei- zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen- gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboule- vards hinsichtlich stadtgestalterischer und freiraumplanerischer Aufwertungsmöglich- keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen. Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgän- gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung der Nutzungen diskutiert und überprüft werden. Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts- schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel. Die- ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend na- turnahen Landschaft. Grünfläche an der Glashüttenstraße Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung zur östlich gelegenen Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die von einem ca. 4— 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent- licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als FuR- wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem Geschäftszentrum Porz Mitte. Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderge- nutzt. Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende knapp 6.000 qm große provisori- sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnungs- bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp-Reis-Straße er- schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord-Süd- Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des City- Centers und des Umbaus des Parkhauses provisorisch hergerichtet und wird heute nur noch wenig genutzt. Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatzan- gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte, Sachstand 2016, zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesam- te Bereich zwischen der Stadtbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden. Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage, Quelle: NRW.URBAN 2016 Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar- gestellt. 33 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 34 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20 m breiten Rasenfläche als Straßenbegleitgrün ohne Aufenthaltsqualität. Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumbe- stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht. Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer neuen öffentlichen Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ ausgebaut und erweitert werden. Hierbei gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und in die Neugestal- tung mit einzubeziehen. Der neue „Porzer Stadtgarten“ (Arbeitstitel) kann über eine klar er- kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden werden. Neben der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines quali- tätsvollen neuen Wohnstandorts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhande- nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt wird. Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal, Quelle: NRW.URBAN 2016 2.5. Verkehr Individualverkehr Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtli- che Verkehrsnetz angeschlossen. Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg (A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die Kölner Innenstadt. Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haupt- straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberge- schossen. Da die Hauptstraße die einzige direkte Verbindungsstraße zwischen dem Porzer Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehrs- aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung für den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstra- ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den Durchgangsverkehr (siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen können nahezu alle Nutzungen und Grundstücke innerhalb des Untersuchungsgebietes angefahren werden. 35 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 36 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Verkehrsflächen 1] Straßen / Parkplätze Fußgängerzone / Wege ® Stadtbahn _. NI3HS Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 Öffentlicher Personennahverkehr Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienennetze der Deutschen Bahn (DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausge- bautes Busnetz ergänzt. Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7 der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs- gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte. Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un- tersuchungsgebietes — jedoch fußläufig gut erreichbar — an der Kaiserstraße liegt. Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg). Der Kölner Hauptbahnhof kann in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS- Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht. Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öffentli- chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut. Rad- und Fußwegeverbindungen Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenbe- gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsignal- anlagen geregelt. Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau- fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radwege- verbindungen: - der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt, - die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die Josefstraße, - die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur Bergerstraße, - die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die Kaiserstraße, - die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstra- Re zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen. Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge vorhanden, 37 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 38 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE IHK Porz-Mitte — Bea mıs: | EENESE Bestandssituation Radverkehr Legende Geöffnete Einbahnstr./ Radmarkierung auf der Fahrbahn mm | Gemeinsamer Geh- und Radweg Fahrradschutzstreifen Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radver- kehrs ein sogenannter „Runder Tisch“ eingerichtet, dem der städtische Fahrradbeauftragte, der ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören. Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszent- rum sowie zur Haltestelle der Stadtbahn, der Buslinien Porz-Markt und zum Rheinufer. Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes. Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße, welches die einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen dem Bezirkszentrum und dem Rhein- ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Verbindungsstück stellt sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausge- prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezie- hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere in den Nachtstunden. Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti- on und die Niederlegung der Aufbauten. Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard, Quelle: NRW.URBAN 2017 Ruhender Verkehr Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhen- den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). Der Parkplatz an der Philipp-Reis-Straße ist durch private Dauermieter und einen Carsharing-Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben dem CityCenter (siehe Abbildung 30). Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant. 39 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 40 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraße gelegene städtische Parkplatzareal östlich der Stadtbahntrasse zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbaus des Parkhau- ses provisorisch hergerichtet und wird heute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben. Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter, Quelle: NRW.URBAN 2016 3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE, HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Hand- lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiederum die Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen. Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Ver- weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumliche Anbindung an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt. Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrums einen wichtigen Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen wichtigen Beitrag bilden. Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwir- kung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entsprechende Maßnah- men zu stärken. 41 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 42 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identifi- ziert. Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund sind eine soziale Balance und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung und Bereitstellung in- tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu. Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswoh- nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv wahrgenommen, die Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die Planung von Maßnahmen, die Porz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil gege- ben und die Identifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und spe- zielle Beteiligungsformate zu konzipieren. Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz Mitte dar und können einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern. Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert wer- den muss, entscheidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und si- cherlich steigende Nachfrage abgestimmten Verkaufsfläche können Kaufkraft und Kunden erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fuRläufig und mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vor- handen sind. Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neuordnung des Fried- rich-Ebert-Platzes und seiner angrenzenden Flächen. Durch die damit verbundene Steige- rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. In der Stärkung der bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels- und Dienstleistungsan- gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer Bedeutung sind. Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufent- haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading- down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ver- besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu zum Beispiel auch außengastronomische Angebote sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und Gewerbetreibenden. Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial- infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum ‚Glashütte‘ eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen. Durch die zahlreichen bereits bestehenden Bildungs- und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an sozialintegrativen Angeboten in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben sich Anknüpfungspunkte, auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese untereinander zu vernetzen. Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bil- dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellungen formuliert, dass die Grundschule GGS Hauptstraße und die Carl-Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in einem Bildungsverband bestehen bleiben. Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende Struktur aufgebaut werden kann. Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche, die im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatzan- lage an der KVB-Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre Si- tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung des öffentlichen Raumes und die Aufwertung bestehender Anlagen. 43 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 44 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausgestaltung und Nut- zung des Rheinboulevards nicht wider. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein an- schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden. Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün- und Freiflächen. Daher gilt es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur Anlage neu- er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung, City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Schaf- fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten. Handlungsfeld 5: Verkehr Porz verfügt über eine gute innerstädtische, regionale und überregionale verkehrliche Infra- struktur. Die gute ÖPNV-Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränkun- gen positiv bewertet. Außerdem verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stell- plätze für den ruhenden Verkehr. Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbun- denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die feh- lenden Netzschlüsse bei den Rad- und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß- und Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz. Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs- und Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung spielt die Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi- lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fußwegebe- ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Rad- wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächende- ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten. Stärken / Potenziale Herausforderungen / Risiken Handlungsbedarf Bevölkerungszuwachs Ausgewogene Alters- Soziale Segregation Hohe Quote SGB-Il- Baulückenschließung und Nachverdichtung zirkszentrums Überörtliches und örtli- ches Verkehrsnetz ÖPNV- und Fernver- kehrsanbindung Viele FuR- und Radwege Ausreichendes Angebot im Bezirkszentrum an Hohes Verkehrsaufkommen vor allem im Durchgangs- verkehr Hohe Lärmemissionen Fehlende Netzschlüsse der Rad- und Fußwegeverbin- dungen ö struktur Empfänger (besonders der Sanierung bestehender mehr- S Ausgewogene Haus- unter 15-jährigen) geschossiger Wohnbebauung Ss haltsstruktur Hohe Arbeitslosigkeit Stärkere Einbindung der Bevöl- E Heterogene Wohnungs- | Räumlich konzentrierte kerung bei Planungen o marktstruktur Problemlagen 5 Hoher Anteil öffentlich Fehlender Dialog mit Be- 2 geförderter Wohnungen | wohnern 3 Baulücken und minder- Integrationsprobleme [r} genutzte Grundstücke Sanierungsbedarf im Ge- bilden Potenzialflächen | schosswohnungsbau der 1970er Jahre Kompaktheit der Ange- Unterdurchschnittliche Be- Bedarfsorientierte Schaffung 5 bote im Geschäftszent- schäftigungsquote von Einzelhandels- und Dienst- m) Um Hohe Leerstandszeiten bei | leistungsflächen & Gute Erreichbarkeit mit Geschäftsflächen Stärkere Kooperation zwischen 5 | Fehlende Aufenthaltsqualität | Eigentümern, Geschäftsinha- S Städtebaulich durchgrei- | im Geschäftszentrum bern und Dienstleistern s fende Neustrukturierung Vernetzung der lokalen Einzel- R des zentralen Bereiches händler und Gewerbetreibenden € Leerstände verringern u Maßnahmen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt 25 Gute Bildungs- und sozi- | Qualifizierungsniveau Ergänzende Qualifizierungsan- 25 ale Infrastruktur Wenig Vernetzung der Ein- | gebote für benachteiligte Bevöl- ” “2 | Jugend- und Gemein- richtungen untereinander kerungsgruppen = = schaftszentrum Spielplatzbedarfe Schaffung neuer / Aufwertung o 3 ‚Glashütte vorhandener Spielflächen S an | Vielfältiges kulturelles Vernetzung der bestehenden B4 3 | Angebot ‚Angebote durch Quartiersma- nagement Neugestaltung Friedrich- | Öffentliche Grün- und Frei- Aufwertung, Erweiterung, Neu- & Ebert-Platz als „Initial- flächen defizitär gestaltung bestehender Grün- 5 . | Zündung‘ Fehlende Aufenthaltsqualität | und Freiflächen = % | Lage am Rhein Angsträume Herstellung von Wegeverbin- 5 5 | Potenzialflächen vor- Barrieren im öffentlichen dungen (Rhein — Porz Mitte — ”» 2 | handen . Glashüttenstraße) und FE Raum durch Brückenbau- Sichtachsen D © | Kompaktheit des Be- werke und Straßen o © Beleuchtungskonzept Schließung der Lücken im FuR- und Radwegenetz / Verlänge- rung der Radwegeverbindungen Nahmobilität stärken Stadtverträgliche Verkehrslen- kung Stadtverträgliche Umgestaltung der Hauptstraße 45 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 46 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Zielsystem Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes unter Einbeziehung der Fläche des ehemaligen Hertie-Warenhauses und der angrenzenden Verflechtungsräume erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst 2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie-Gebäudes. Mit dieser Maßnahme allein lassen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal- tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten und um die Lebensumstände für die hier lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegengesteuert werden. Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte sollen fachliche Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisierung für ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen. Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort. Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla- nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels. Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisie- rung der Vision von Porz Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperie- rendes Bezirkszentrum. Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein. Strategische und operative Ziele Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt, die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im weiteren Planungs- und Entwicklungs- prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt: " Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung " Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit " Gleichstellung von Frauen und Männern "= Stärkung von Identität und Image " Nachhaltigkeit und Verstetigung Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des Be- zirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort‘ zu erreichen und damit der Vor- stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wur- den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert: " Gutleben " Gut wohnen "= Zukunftsfähig und attraktiv " Besser einkaufen " Konstruktives Miteinander " Gerne draußen " Sicher unterwegs Diese wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands- aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken-Schwächen-Analyse abgeleitet. Dabei kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden. 47 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 87 ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI Grün, Freiraum, Umwelt Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem wei- teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen hand- habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgelei- tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht werden sollen. Die operativen Ziele werden durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht. Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst und veranschaulicht. 49 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaus- / Arbeits- und Bet Wohnstandort Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit Gleichstellung von Frauen und Männern ‚Stärkung von Identität und Image Bevölkerung und Einkaufen und Grün, Freiraum und Arbeiten Umwelt ung und Kultur Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017 08 ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI 4. MARNAHMEN U | Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, das Bezirkszentrum und die an- grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden. Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einzel- nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt. Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte: «e „Porzity“ inklusive Rheinboulevard Porz « Schulareal « Glashütte Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Untersu- chungsgebiet. Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Bei- trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umge- setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. 51 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 52 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet, Quelle: NRW.URBAN 2017 Handlungsschwerpunkte Porzity Schulareal Glashütte 4.1. Porzity einschließlich Rheinboulevard Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ umfasst den zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich-Ebert-Platz mit dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich des denkmal- geschützten Kiosks an der Mühlenstraße zu dem Handlungsraum „Porzity inklusive Rhein- boulevard Porz“. Dieser ist im Norden durch den Rathausplatz, die Karlstraße und die Phi- lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Bahnhofstraße begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein. = = Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard Porz”, Quelle: NRW.URBAN 2017 Legende @) öffentliche Grünflächen Bestand (] Gebäude Bestand [| Hulsgängerzone Gebäude Planung es ®@ Verkehrsflächen <]0000 Attraktivierung der Wegebeziehungen ® Bäume in öffentlichen Flächen <Teoo Umgestaltung der Hauptstraße PER private Flächen Bestand landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Innenstadt @ ) Bäume in privaten Flächen 0 Aufwertung Brücken- und Tunnelbauwerke 53 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 54 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Folgende Maßnahmen wurden für den Handlungsschwerpunkt „Porzity einschließlich Rhein- boulevard Porz“ formuliert. 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 1.022 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Maßnahme 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz Lage: Rheinboulevard Porz Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2018 - 2023 Ausgangslage: Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprechend gestaltet, birgt aber viele Möglich- keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung. Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt. Projektbeschreibung: Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszentrum aufmerksam zu ma- chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im Be- reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad- und Fußwege zu beachten. Über ein attraktives Beleuchtungskonzept sollen sowohl der Raum als auch die Wegever- bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden. Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detailliert untersucht werden. Der Rhein- boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich- Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere- freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt. Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu be- wertenden personellem und finanziellem Aufwand umfasst, bedarf es einer federführenden Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird. Gesamtkosten: 3.901.000,-€ Radwegsanierung (Leinpfad) 2022-2023 1.600.000,-€ Platz-/Flächengestaltung 2023 1.070.000,-€ Begrünung 2022-2023 476.000,-€ Neubau/Anpassung Rampe 2022-2023 235.000,-€ Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023 400.000,-€ Beleuchtungskonzept 2023 120.000,-€ 55 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 56 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Fachämter / andere Beteiligte: Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ‚Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Stadtplanungsamt Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher unterwegs | gerne draußen Frequentierung des Rheinboulevards Porz; Aufenthaltsdauer Kurzfristig Maßnahme 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Lage: Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Handlungsfeld: Verkehr Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2017 - 2022 Ausgangslage: Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch. Projektbeschreibung: Das Ziel der Umgestaltung der Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einkau- fen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zeit- gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen. Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht: "= Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinanders verschiedener Verkehrsteilnehmer " Optimierung der Stellplatzordnung " Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger " Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen Ansprüche " Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben " Schutzstreifen für Radfahrer " bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen. Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen. Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Baubeginn für 2021/2022 vorgesehen. Kosten: Gesamt: 3.870.000,-€ (Bau inkl. Planungskosten) 2018 35.000,- € Planungskosten 2019 35.000,- € Planungskosten 2020 760.000,- € Baukosten 2021 1.520.000,- € Baukosten 2022 1.520.000,- € Baukosten Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Stadtplanungsamt Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs Zielindikatoren: Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh- mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig 57 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 58 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Nachrichtliche Maßnahmen ‚Porzity einschließlich Rheinboulevard“ Die vorher definierten Maßnahmen im Bereich „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ wer- den durch weitere, hier nachrichtliich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes und Neuordnung der angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ) Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende ehemalige Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional ge- schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt. Die städtebauliche Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur Um- nutzung der Hertie-Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im Jahr 2014 erwarb die Stadt Köln das Warenhaus-Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirks- zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie-Gebäude zusammen mit Friedrich-Ebert-Platz und unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Entwicklungsge- sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklungs- möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi- tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste der Rat der Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machbar- keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Ausweitung der Angebotsstruktur ist ein Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgese- hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto-Grundfläche für gewerbliche Nutzungen entstehen. Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli- che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europä- ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufweitungen, wobei kleinkli- matische Aspekte Berücksichtigung finden. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie-Immobilie und der Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 2022 beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper erfolgt die abschließende Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04). Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren entwickelt. In Haus 2 werden Handel und Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts- und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen Bereichs. Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine qualitätsvolle und einheitliche Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper so- wie der Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am Friedrich-Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderset- zung mit den Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räumli- ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebauli- chen Qualitäten verbunden werden. Die „Neue Mitte Porz“ wird von moderne stadt GmbH in enger Abstimmung mit den beteilig- ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich des denkmalgeschützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnut- zungen im Erdgeschoss und Büro- und /oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem späte- ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen. 59 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 60 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Gründen nicht die Voraussetzungen der Städte- bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft: Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastronomie sollen im Rahmen der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch verbessert werden. Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden. Mobilitäts- und Servicestation Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes ge- stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an. Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stär- kung des Mobilitäts- und Dienstleistungsangebotes inklusive aller Synergieeffekte als neue belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können " der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien (E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs), =" haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten (z.B. „Porzer Wäsch- und Kochwiever“) und " in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden. Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra- strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität bedeuten. 4.2. Schulareal Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Schulareal“ umfasst den Entwicklungsbereich zwi- schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße. Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende Maßnahme vorgesehen: 2.01 _Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal Ar A U | Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal", Quelle: NRW.URBAN 2017 61 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE <9 ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI Maßnahme 2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal Lage: Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße und Josefstraße Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit: bis 2020 Ausgangslage: Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl-Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mit- te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäude- zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgebäude und einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2-fach Turnhalle. Die Carl-Stamitz- Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nach- frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik soll langfristig in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet. Projektbeschreibung: Ein geeignetes Architektur- und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Maß- stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arbeit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Brand- schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur, Wohnen) entstehen. Die Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grund- schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl-Stamitz-Musikschule ist ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebauli- che Konzeption zu entwickeln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musik- schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt. Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2010 soll im Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbin- dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz). Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200 etc.) sowie Konzeptmodelle gefordert. Kosten: 25.000 ‚-€ (einschließlich Modellbau) 2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung «e Mittelabfluss: 25.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Schulentwicklung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Stadtplanungsamt Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Zielgruppe: Alle Schichten Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen 63 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 64 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Zielindikatoren: Zeitraum: Plan: Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen, Verbesserung der Freiraumqualität. Kurzfristig 4.3. Glashütte Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ umfasst das Jugend- und Gemeinschafts- zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied- lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp-Reis-Straße. Die westliche Begrenzung bildet die KVB-Trasse. Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte", Quelle: NRW.URBAN 2017 Folgende Maßnahmen sind für den räumlichen Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ vorgesehen: 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 3.02 _Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte 65 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 66 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz Lage: Grünfläche an der Glashüttenstraße Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur | Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2019 - 2025 Ausgangslage: Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des CityCenter-Parkhauses als Provisorium angelegt wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf. In Porz Mitte besteht ein erheblicher Fehlbedarf an öffentlichen Grün-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche Flächen für adäquate öffentliche Spiel- und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der vorhandenen Bevölkerungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlungs- bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz-Mitte festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen. Projektbeschreibung: Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwickelt und ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen. Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindungen geschaffen werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen sind eine Grillstation, ein Open-Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz zur Steigerung der körperlichen Aktivität im Stadtgebiet denkbar. Die Multifunktionsanlage wird in Zusammenar- beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant. Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen bei der Planung berücksichtigt. Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzustellende öffentliche Parkanlage, Spielplatz, Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage), Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz Ziele der Maßnahme sind: Entwicklung der Parkanlage Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums Aufwertung der Grünfläche Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen = Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität = Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen = Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und nutzbaren Park Kosten: Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-€ belaufen sich die Gesamtkosten für die neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf 4.000.000,-€: 2019 -2020: Ausschreibung, Planung 290.000,-€ 2021: Ausführungsplanung 195.000,-€ 2022: Ausführungsplanung 195.000,-€ 2022: Baubeginn 700.000,-€ 2023: Baumaßnahmen 1.000.000,-€ 2024: Baumaßnahmen 900.000,-€ 2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung 720.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtplanungsamt Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte- ressen und Jugendförderung Sportamt Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend- und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden Fläche Kurz- bis Mittelfristig 67 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 68 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Lage: Glashüttenstraße Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2019-2020 Ausgangslage: Das Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder- und Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermittagsbetreuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche, Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketball- korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld. Projektbeschreibung: Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung sind bauliche Maßnahmen notwendig. So soll der Außenbereich, der das Gebäude umgibt, umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und angebunden werden. Kosten: 90.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des gesamten Quartiers Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Verfüllung des Amphitheaters Zeitraum: Kurzfristig Nachrichtliche Maßnahmen „Glashütte“ Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Glashütte“ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förder- zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten wer- den geprüft. Wohnbebauung an der Friedrichstraße Bei der Maßnahme „Wohnbebauung an der Friedrichstraße“ ist geplant, auf dem mindergenutz- ten Parkplatzareal an der Friedrichstraße, dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein- Energie AG Köln sind, neue Wohnbebauung zu errichten. Es werden etwa 120 qualitätsvolle Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen gemäß der Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells 30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang provisorisch bestehende Kin- dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort durch einen Neubau. Die strategischen Ziele „gut leben und gut wohnen“ werden mit dieser Maßnahme verfolgt. Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte Die „sozial-integratiren Maßnahmen Glashütte“ wurden im Rahmen des Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen der Städ- tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. Das Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder- und Ju- gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Plangebiet, des- sen Träger die Jugendzentren Köln gGmbH ist. Bereits heute finden in der „Glashütte“ zahlrei- che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hin- aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf einzelner Angebote gerade für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäu- sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltun- gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Neu- gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen und angebunden werden. 69 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 02 ILLIN ZUOd LIISZNOMSONN MIIMLNFLAVLS SIFLYFIUOFLNI 4.4. Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet Die begleitenden Maßnahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchungs- raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor Ort aktiviert werden. Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert: 4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 4.02 Quartierssmanagement 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil 4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz 4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortge- meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum 4.07 Rad- und Fußwegekonzept 4.08 Prozessbegleitende Evaluation 71 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 72 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp: Flankierende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die Erneuerung und soziale Stabili- sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt werden. Projektbeschreibung: Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhäu- sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf- enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus-, Hof- und Fas- sadenprogramms vorgesehen. Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Begrünung, Her- richtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwän- den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben. Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straßen- seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter- und Eigentümerschaft von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschöne- rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe. Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und Be- wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von vielen sozia- len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung. Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütten- straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgängen sowie Optimierung von Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufent- haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohnsiedlung als Ganzes gestärkt werden. Ziele der Maßnahme sind: Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität Aufwertung des Wohnumfeldes Steigerung der privaten Investitionen Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld Kosten: Fachämter / andere Beteiligte: Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Gesamtkosten für den Sozialraum: Davon Kostenanteil Dritter: (Zuwendungsempfangende) Davon förderfähige Kosten: - 2020 - 2021 - 2022 - 2023 Amt für Stadtentwicklung und Statistik Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein- schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte, Wohnungswirtschaftliche Akteure Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | 500.000,-€ 250.000,-€ 250.000,-€ 41.700,-€ 83.300,-€ 83.300,-€ 41.700,-€ sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm; Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der Bevölkerung Mittelfristig 73 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 74 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 4.02 Quartiersmanagement Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßnah- men vorgesehen, die zu einer Stabilisierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen. Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zentraler Ansprechpartner und steuert die einzelnen Maßnahmen. Projektbeschreibung: Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Maß- nahmen. Das Quartiersmanagement ist zentrale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart- ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die Lotsenfunktion für alle Belange des Programms. Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge- rinnen und Trägern, welche die Maßnahmen umsetzen, bei den Zugängen zu den Ziel- gruppen und bei der Akquise der Teilnehmenden im Sinne eines „One-face-to-the- customer“ zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Quartiersmanagement die Vernet- zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnittstelle zur Verwaltung her und dient so- mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und Akteure für das Programm, nützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele: = Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes vorgesehenen Maßnahmen "= Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements durch den Verfügungsfonds = Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivie- ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierende Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die MaR- nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohne- rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für das „eigene Veedel“ langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen. Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstüt- zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt. = Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs- fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen) = Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La- ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn- zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar- tiershausmeister vorgesehen. o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den Eigentümerinnen und Eigentümern: Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf- ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden. o Quartiershausmeister: Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An- sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen- tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als „Kümmerer“ des Wohnumfeldes, beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutra- gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren. Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Woh- nungswirtschaft umgesetzt. Kosten: Quartiersmanagement: Personalkosten: 1x 1,0 Stellenanteil EG 12 87.000,-€ pro Stelle p.a. 261.000,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten (z.B. Raummiete, Material): 15.000,-€ p. a. / 52.500,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 313.500,-€ für 3,5 Jahre Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer: Bewohnerbefragung und Aktivierung: 35 Tagessätze & 900,-€ = 31.500,-€ Wohndialog: 25 Tagessätze & 900,-€ = 22.500,-€ Gesamtkosten: 54.000,-€ für 3,5 Jahre 75 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 76 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Fachämter / andere Beteiligte: Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Quartiershausmeister: Personalkosten: 1x 0,5 Stellenanteile EG 6 24.550,-€ p. a. / 85.925,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld): 7.000,-€ p. a. / 24.500,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 110.425,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,-€ für 3,5 Jahre (externe Vergabe) Amt für Stadtentwicklung und Statistik Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | konstruktives Miteinander Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen Kurz- bis Mittelfristig Maßnahme 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. Dabei sind die Themen vielfältig: von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeiten, soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt. Projektbeschreibung: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der Menschen vor Ort. Sie richtet sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatoren und Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure und verfolgt dabei das Ziel, das Pro- gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs- und Umsetzungsstand der Maßnahmen einbezogen werden. Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mög- lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsformate wie Workshops, Rundgänge und Informationsstän- de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegrif- fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln. Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf Um- setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online-Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einzu- bringen — auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten. Jugendforum Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientieren und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen Handelns. Über das Jugendforum sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich ansonsten nicht aktiv beteiligen. Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren. Damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen mitbestimmen können, bedarf es unterschiedli- cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivie- rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unter- schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jeweils unterschiedliches methodisches Vorgehen. Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte und den Einsatz digitaler Medien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an 77 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 78 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen. Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der Umsetzung der Vereinbarung „Kinderfreundliche Kommune“ oder Jugendbefragung. Bewohnerorientierter Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf ab, programmbegleitend „kleinere“ Maßnahmen umzusetzen. Bewohnerinnen und Bewohner, Trägerinnen und Träger vor Ort sowie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen. Mit Hilfe des Verfügungsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden. Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz Mitte zu flankieren und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen wie Malwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Begeg- nungstage zur Aktivierung der Mieter- und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen kon- krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügungs- fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewoh- nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellung zu mo- tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ver- fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fokus steht die Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander. Kosten: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung: Personalkosten: 27.000,-€ p.a. (30 Tagessätze a 900,-€) 94.500,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten: 20.000,-€ p. a. / 70.000,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 164.500,-€ für 3,5 Jahre Jugendforum: Personalkosten: 1 Stelle 73.320,-€ p. a. / 256.620,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten: 3.000,-€ p.a. / 10.500,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 267.120,-€ für 3,5 Jahre Bewohnerorientierter Verfügungsfonds: rund 4.300 Einwohner x 5,-€ = 21.500,-€ p.a. Gesamtkosten: 75.250,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,-€ für 3,5 Jahre (externe Vergabe) Fachämter / andere Beteiligte: Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Anzahl der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen Kurz- bis Mittelfristig 79 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 80 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil Lage: Friedrich-Ebert-Platz Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit: 2018 - 2021 Ausgangslage: Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz (Revitalisierung) sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant-Scheben-Haus niedergelegt werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels- und Wohngebäu- de hindurch zum Rhein geschaffen werden. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB-Linie 7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung der Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spar- kasse notwendig. Projektbeschreibung: Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes soll ein landschaftsplanerischer Wettbewerb aus- gelobt werden (Modul 1), der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer betrachtet, um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei sind Wegeverbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rhein, in die Planung einzube- ziehen, Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstruk- turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3). Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses und angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung für die vorgesehene öffentliche Platzgestaltung sowie einer gesamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht- und Wege- beziehungen ermöglicht. Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu quali- fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubrin- gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksich- tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben. Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden: Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in die Aufgabenstellung eingearbeitet werden. Ziel der Maßnahme sind " die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und " die Attraktivierung des Bezirkszentrums " die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen " die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Kosten: MODUL 1 Wettbewerb: Preisgeld: 125.000,-€ Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3 Planungsbüro für Auslobung und Durchführung: 26.000,-€ Honorar Preisgericht, Regiekosten: 21.000,-€ Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€ Verausgabung vorauss. in 2018 MODUL 2 Aufwendungen für Grundstücksregulierungen (u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende Verkehrsflächen) voraussichtliche Gesamtkosten ca. 3.405.000,-€ MODUL 3 Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der Ereiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz: Planungskosten: 226.000,-€ Baukosten: 2.380.000,-€ 2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1-3 Planungsbeschluss, Förderantrag, Mittelabfluss: 96.000,-€ Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc. LPH5-9 Mittelabfluss: 130.000,-€ 2020: Ausführung etc. LPH5-9 Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€ 2021 : Ausführung etc. LPH5-9 Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€ Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-€ GESAMTKOSTEN MODULE 1bis 3: 6.183.000,-€ 81 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE \y N \ SS \ N S y. \ NN N \ Fachämter / andere Beteiligte: Stadtplanungsamt Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/ Koordinationsstelle Klimaschutz Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement moderne stadt GmbH Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs | gerne draußen Zielindikatoren: Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs- schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens; Verbesserung der Sauberkeit Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig Plan: Kin Porz mi Reaierungste rivrich Ebert Paz) Int est ee 83 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 84 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2024 Ausgangslage: Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen (A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum ei- nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, al- lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kreu- zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anla- gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke: "= Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße " Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur Alfred-Nobel-Straße "= Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße " Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Alfred-Moritz Platz " Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosphä- re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese Si- tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar. Projektbeschreibung: Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegever- bindung in das Zentrum verbessert werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder an- dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel- und Brückenräume als Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen. Hier- bei sollen diese in ihr Umfeld eingebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompen- sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen wer- den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanungs- teams zur Abgabe von Entwürfen aufgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden Freiflächen einzubeziehen. Ziel der Maßnahme ist " die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen " die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums " die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion " die Verbesserung der Orientierung. Kosten: Fachämter / andere Beteiligte: Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Plan: Lichtplanungswettbewerb: 30.000,-€ Baukosten und Planungshonorare: 400.000,-€ 2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung «e Mittelabfluss: 30.000,-€ 2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1-3 e Mittelabfluss: 10.000,-€ 2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1-3 e Mittelabfluss: 10.000,-€ 2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc. LPH5-9 *e Mittelabfluss: 10.000,-€ 2024: Ausführung etc. LPH5-9 «e Mittelabfluss Planung : 10.000,-€ « Mittelabfluss Bau : 360.000,-€ Amt für Verkehrsmanagement Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadtplanungsamt Deutsche Bahn (DB) RheinEnergie Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl- kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin- dens; Verbesserung der Sauberkeit Mittelfristig 85 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 86 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Maßnahme 4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten Maßnahmentyp: Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schlie- Rung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak- tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet. 2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da zu- künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich-Ebert- Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt. Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Geschäftszentrums zunächst zurückgestellt worden. Das Porzer Bezirkszent- rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck. Projektbeschreibung: Innenstadtmanagement: Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den Ge- werbetreibenden auf der einen und der Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine Position als Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstadt- manager eingestellt werden, der " als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert, " Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur Förderung der geschäftlichen Inf- rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind (einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit), =" Kommunikationskampagnen führt, " Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt " die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern vernetzt, " an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und " ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung von Leerständen aufbaut. Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft: Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft nach ISGG NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakti- vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements. Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum: Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B. die Begrünung von Straßen und Plätzen, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke, die Verbesserung von Wegebeziehungen und die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen. Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort zu- nächst auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf priori- siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzule- gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds er- folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln. Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Betei- ligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zusätzlicher städtischer Mittel Voraus- setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt finanziert. Ziele der Maßnahme sind: = Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums = Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien " Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums " Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums Kosten: Innenstadtmanagement: Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund 45.000,-€ p. a. für den Innenstadtmanager 15.000,-€ p. a. für Sachmittel Prüfung der Gründung einer ISG: 50.000,-€ p. a. Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds: 100.000,-€ p. a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%) Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.-€ Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten 84.0.000.-€ Davon Kostenanteil Dritter: 200.000,-€ (Zuwendungsempfangende) Davon förderfähige Kosten: 64.0.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadtplanungsamt Zielgruppe: Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher 87 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 88 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen | sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben- den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B. der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge- werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds geförderten Maßnahmen Kurz- bis Mittelfristig Maßnahme 4.07 Rad- und Fußwegekonzept Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet Handlungsfeld: Verkehr Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2022 Ausgangslage: Ein Rad- und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad- und Fußwegeverbindungen ausbauen. Projektbeschreibung: Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet Porz Mitte der Radverkehr gestärkt werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen sicher- gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Maß- nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind. Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Stadt- bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum bestehenden Radweg an der Stadtbahntrasse, die Netzschlüsse in der Rathausstra- Re, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer ausgebaut werden. Außer- dem soll die Radwegeverbindung zwischen S-Bahn-Trasse und Friedrich-Ebert-Ufer gestärkt werden. Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Möglichkeit eines Radwegenetzschlusses überprüft. Ziel des Radwegekonzeptes ist es, ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrssi- cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhafte Radwegenetz zu schließen und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten. Die Maßnahme wird als Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen. Kosten: 2020: Rad- und FuRwegekonzept 30.000,-€ Einbahnstraßenöffnung 50.000,-€ 2021-2022: Glashüttenareal (Zusatz für Radführung) 70.000,-€ Umgestaltung/Verbesserung Radführung 280.000,-€ Netzschluss 32.000,-€ Gesamtkosten: 462.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs | gerne draußen Zielindikatoren: Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig 89 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 90 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte — Maßnahmen Verkehr 5.6 Einbahnstraßen/Fußgängerzonen = Prüfung der Öffnungen von 5 Straßen in 1.Prio für den Bezirk 7 (kurzfristig) Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln Maßnahme 4.08 Prozessbegleitende Evaluation Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder Maßnahmentyp: Maßnahme zur Städtebauförderung Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Projektbeschreibung: Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungspro- zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick. Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf die- ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen systematisch erfasst werden und bei Verän- derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunika- tions- und Abstimmungsprozessen an. Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist, Schwerpunkte zu unter- schiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpro- gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird. Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control- lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzelgesprächen, World-Cafes u. ä. Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und wer- den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammenge- fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Leitung und wird extern vergeben, um die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten. Zur Ermittlung valider Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite Schritt der Prozessevaluation findet während der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögli- chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur Ermittlung der Zielerreichung der Maßnahmen durchgeführt („Vorher-Nachher-Betrachtung‘). Kosten: Kalkulierte Tagessätze brutto: 900,-€ Kalkulierter zeitlicher Umfang: 100 Tage Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,-€ davon 2020: 18.000,-€ davon 2021: 18.000,-€ davon 2022: 18.000,-€ davon 2023: 36.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik 91 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 92 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Zielgruppe: Strategisches Ziel: Zielindikatoren: Zeitraum: Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be- sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei- terentwicklung der Programmumsetzung Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent- haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im Laufe des Projektes Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke- rung und lokale Akteurinnen und Akteure Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa- mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni- scher Aktivitäten Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen Struktur des Untersuchungsgebietes Kurzfristig Nachrichtliche Maßnahmen ‚Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet“ Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Flankierende Maßnahmen im Untersuchungs- gebiet‘ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hier- bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs- konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförde- rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des Rheinpavillons am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal. Baulückenschließung im Untersuchungsgebiet Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigentümern können mindergenutzte Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst-Mühlendyck-Straße 16, der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26-32 wurden bereits Neubauten auf ehe- maligen Baulücken fertiggestellt. Tempo-30-Zonen Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Tempo-30-Zonen“ wurde in den Straßen, in denen dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max-von-Schenkdorf- Straße, Theodor-Körner-Straße und Heinrich-von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Tem- po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer- den von der KVB-Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo-30- Zone integriert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehungs- weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnhof- straße und Klingerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütten- straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Tem- po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einrich- tungen bestehen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometer angeordnet werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung speziell in Wohnstraßen bewirkt werden. 93 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 94 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Porzer Talente Die Maßnahme „Porzer Talente“ wurden im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförde- rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. Mit der Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ soll eine Stärkung der Bildungschancen durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekundar- stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufli- che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst lebens- weltnah und in einer grundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Zu- wendung angesprochen werden. Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdurch ihre indivi- duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken. Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Berufswahl eingesetzt wer- den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehörig- keit und schulischer Leistung führt. 5. MARNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich- Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung (KuF) ver- deutlicht den Ablauf der vorgesehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Prozes- ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Maß- nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann. Kosten Für jede Einzelmaßnahme wird der Finanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzungs- zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungstie- fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden Maßnahmen, ermittelt. Zeitplanung Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl der Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden. Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsver- fahren durchgeführt werden. 95 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 96 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Finanzierung Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen sollen aufgrund knapper städtischer Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Missstände benachteilig- ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden. Maß- nahmen- Blatt Nr. Zur Förderung beantragte Ausgaben Porzity Handlungsfeld Kurzfristig Mittelfristig Kostenschätzung Folgejahre Gesamtsumme Maßnahme |Landschaftsplanerischer Wettbewerb |für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil |Friedrich-Ebert- Platz |Grün- und Freiflächen, Umwelt 1.190.000 €] 6.183.000 € [Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des [Rheinboulevards Porz |Rheinboulevard [Porz IGrün- und Freiflächen, Umwelt 3.901.000 € [Umgestaltung der Hauptstraße [Bau- und Planungskosten) [Hauptstraße |von Stein- bis [Postatraße) 3.870.000 € Schulareal Istädtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal inkl. Modellbau) [Schulareal |zwischen Hauptstr. lund Josefstr. [Bevölkerung & Wohnen | [Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur | Grün- und [Freitächen, Umwelt Glashütte (Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen [Parkanlage inkl. der Anlage neuer Spiel- und |Treffplätze und Aufwertung der bestehenden [öffentlichen Grünftäche an der Glashüttenstr. inkl. Bolzplatz |Grünfläche [Glashüttenstraße |Grün- und Freiflächen, Umwelt | Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur 4.000.000 € Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) [Glashüttenstraße [Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur Zwischensumme Porzity, Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000 € 5.383.000 € 18.069.000 € 86 ALLIN Z80d Ld3ZNOYSONMTOMINZLOVIS SALSSISOSLNI Kostenschätzung Kurzfristig Mittelfristig Folgejahre Gesamtsumme Maßnahme Maß- nahmen- Zur Förderung beantragte Ausgaben Handlungsfeld Blatt Nr. Gesamtgebiet |Haus-, Hof-und Fassadenprogramm* |Gesamtgebiet |Bevölkerung & Wohnen 5 250.000 € [Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur [Quartiersmanagement [Gesamtgebiet 478.000 € |Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung inkl 5 € Deere an en |Gesamtgebiet |Bevölkerung & Wohnen 07.000 IIdeen- und Realisierungswettbewerb Z a € error ae |Gesamtgebiet _ |Grün- una Freinächen, Umwelt 430.000 lInnenstadtmanagement inkl. einzeihandelsorientierter Verfügungstonds *, Prüfung Gründung Innenstadtgemeinschaft SC) [Gesamtgebiet [Einkaufen & Arbeiten . 640.000 € |Rad- und Fußwegekonzept Gesamtgebiet |verkenr [Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen [& Arbeiten | Soziale Infrastruktur, [Bildung, Kultur | Grün- und [Freitächen, Umwelt | Verkehr |Prozessbegleitende Evaluation [Gesamtgebiet Zwischensumme Gesamtgebiet 468.700€ 744300€ 744300€ 899.700€ 2.857.000 € Finanzieller Beitrag Dritter in Höhe von Zwischensumme Porzity, 50% zuaätzlch zu sraringen; Schularsal, Glashütte dargestelt werden die reinen förderfähigen Kosten 3.612.000€ 406.000€ 2.210.000€ 2.905.000€ 3.553.000€ 5.383.000€ 18.069.000 € Gesamtkosten 3.612.000 €| 408.000 € |2.678.700 €|3.649.300 €| 4.297.300 €|6.282.700 € 20.926.000 € ISEK Porz Mitte 00, ALM Z30d LAIZNOYSONNTIOMUNZLOVIS SZLYBISOZLN!
Anlage 1 Rechtsverordnung für die Jahre 2024 - 2026
5077 Zeichen
Anlage 1
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024, 2025 und 2026
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in den Stadtteilen Severinsviertel, Deutz, Lindenthal, Sülz -Klettenberg, Braunsfeld,
Neuehrenfeld, Porz -Mitte, Rath-Heumar und Dellbrück
vom ????????
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet.
§ 1
(1) Im Stadtteilbereich Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
15.09.2024, dem 21.09.2025 und am Sonntag, dem 20.09.2026 in der Zeit von 13
bis 18 Uhr geöffnet sein.
(2) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.08.2024, dem
03.08.2025 und am Sonntag dem 02.08.2026 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet
sein.
(3) Im Stadtteilbereich Lindenthal dürfen am Sonntag, dem 26.05.2024, 15.06.2025,
14.06.2026, 25.08.2024, 31.08.2025, 30.08.2026, 13.10.2024, 12.10.2025 und am
Sonntag, dem 11.10.2026 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(4) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem
01.09.2024, 07.09.2025 und am Sonntag, dem 06.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18
Uhr geöffnet sein.
(5) Im Stadtteilbereich Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
10.11.2024, 09.11.2025 und am Sonntag, dem 08.11.2026 in der Zeit von 13 bis 18
Uhr geöffnet sein.
(6) Im Stadtteilbereich Neuehrenfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
08.09.2024, 14.09.2025 und Sonntag, dem 13.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18
Uhr geöffnet sein.
(7) Im Stadtteilbereich Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
12.05.2024, 11.05.2025, 10.05.2026, 13.10.2024, 12.10.2025, 11.10.2026,
08.12.2024, 07.12.2025 und am Sonntag, dem 06.12.2026 in der Zeit von 13 bis 18
Uhr geöffnet sein.
(8) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
22.09.2024, 21.09.2025 und am Sonntag, dem 20.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18
Uhr geöffnet sein.
(9) Im Stadtteilbereich Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
29.09.2024, 28.09.2025 und 27.09.2026 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Anlage 1
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Severinsviertel
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz
Deutz
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring
Lindenthal
für die Daten: 26.05.2024, 15.06.2025, 14.06.2026:
Lindenthaler Familien und Veedelsfest:
Dürener Str. zwischen Falkenburgstr. und Classen-Kappelmann-Str.
(einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn)
für die Daten: 25.08.2024, 31.08.2025, 30.08.2026:
Lindenthaler Stadtteilfest (Sommerfest):
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 75 m
links und rechts der Fahrbahn)
für die Daten: 13.10.2024, 12.10.2025, 11.10.2026:
Street Gallery & Herbstfest
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der
Fahrbahn), Karl-Schwering-Platz, Dürener-Str. vom Karl-Schwering-Platz bis zur Herbert-
Lewin-Str. gesperrt, Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße),
Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.)
Sülz/Klettenberg
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger
Str. bis Berrenrather Str.
Braunsfeld
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str.
und Eupener Str.
Neuehrenfeld
Landmannstr. beginnend ab Hausnummer 29A - Fridolinstr. beginnend ab Hausnummer 56 –
Merkenstr. – Försterstr. beginnend Hausnummer 44 - Lenauplatz – Eichendorfstr. bis
Hausnummer 41
Porz-Mitte
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Friedrichstr. – Bahnhofstr. – Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. –
Hauptstr.
Rath/Heumar
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn)
Dellbrück
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr.
§ 2
Anlage 1
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum …
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 2 Antrag Severinsviertel
27117 Zeichen
Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Dä Längste Desch vun Kölle Anlassbeschreibung: Der „Langste Desch“ ist Kölns traditionellestes Strassenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet. Dieses Jahr am 14. und 15.09.2024 . Den VOS möchten wir für die kommenden drei Jahre beantragen. Er soll wie bisher immer am dritten Septemberwochenende des Jahres stattfinden. Der VOS demnach immer am dritten Sonntag im September. Was ist geplant? Beim Längste Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und Informationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Severinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, die zum 42 Mal stattfindet. ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: ca. 100.000 Personen und mehr laut Presseberichtung im KStA, KR und EXPRESS 5.500 Personen (Angabe von Larbig & Motrag Retailbericht 2016 / 2017) Die in der Vergangenheit genehmigten Grenzlinien sollen fortbestehen. Severinstraße 1-193 ≙ 782 m, weitere Details siehe Karte, ca. 9.600m² (782 m Straßenlänge * 12m durchschnittlich Straßenbreite zzgl. Severinskirchplatz) Die Verkaufsfläche beträgt ca. 4500 m², da sich am VOS nur max. 60% der Einzelhändler beteiligen. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht. (Die absolute Verkaufsfläche haben wir durch das offizielle Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Köln ermittelt. Für das Bezirksteilzentrum südliche Innenstadt Severinstraße/Bonner Straße ergibt sich eine gesamte Verkaufsfläche von 20.165 m². Da sich der Antrag auf das Severinsviertel bezieht, gehen wir von einer geschätzten Verkaufsfläche von knapp 10.000 m² aus ( Seite 234, Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, 2010)) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) s.o. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Im Folgenden beziehen wir uns auf die Sachgründe Nr. 2, Nr. 3 und Nr 4. (§ 6 Abs. 1. S.2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Veränderungen. Dies möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen. Laut einer Untersuchung der © Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019- 2021 basierend auf © Statistisches Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Severinsviertel gehört, deutlich reduziert. Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen Straßenfestes „Der Längste Desch vun Kölle“ sehen wir als probates Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken. Die Besucher haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen Einzelhandels neu zu entdecken. Von früheren VOS wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Einzelhändler von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich Siehe die Ausführungen zu Sachgrund 2. genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird. Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewohner*innen des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, dass sich die Anzahl der Besucher aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht. Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt. A MONTAG, 19. SEPTEMBER 2022 STADTTEILE • 27 Gipfeltreffen der MedaillengewinnerErfolgreiche Sportler Mülheim wurden im Bezirksrathaus geehrt – Kraftsportler und Voltigiererinnen ragen heraus Großer Zulauf beim „Längsten Desch“In Severinsviertel drängten sich nach zwei Jahren Pause wieder die Besucher VON UWE SCHÄFER • •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Mülheim. Die Schwerathleten hatten bei der Sportlerehrung 2022 des Stadtbezirks Mülheim eindeutig die Nase vorn. Allein aus den Reihen des Vereins Kraftsport Colonia wurden vier Sportler geehrt – drei Männer und eine Frau. Sie belegten Me- daillenplätze bei der Deutschen Meisterschaft Kraftdreikamp Der Stadtbezirk Mülheim ehrte seine erfolgreichen Sportler des Jahres 2021. Foto: Bröker Classic. Von den Ringern des AC Mül- heim errang Zeyep Türker die Deutsche Meisterschaft weibli- cher Schüler 2021. Mona Pavetic vom Voltigierverein Dünnwald wiederum errang je eine Gold- medaille bei der Deutschen und der Weltmeisterschaft im Junio- ren-Einzelvoltigieren. Ihre Ver- einskameradin Gianna Ronca wurde WM-Dritte. Unter den Geehrten waren weiterhin Funktionäre des Dünnwalder Turnvereins DTV, des MTV Köln 1850 sowie des Vereins Mülheimer Wasser- sport, die für ihr langjähriges En- gagement die Ehrenplakette der Stadt Köln bekamen. Der SV Ad- Norbert Fuchs, Bezirksbür- germeister Mülheim ler Dellbrück 1922 wiederum be- kam eine Plakette für sein 100- jähriges Bestehen. Bezirksbürgermeister Nor- bert Fuchs dankte den Funktio- nären für ihr ehrenamtliches En- gagement: „Sie schaffen erst die Grundlagen für die Erfolge unse- rer Sportlerinnen und Sportler.“ Doch er verwies auch auf die Schwierigkeiten, die alle Akti- ven in den vergangenen zwei Jahren durchmachen mussten. Dazu zählten Turnhallenschlie- ßungen, Lockdowns und andere Einschränkungen: „Das hatte natürlich auch einen Mitglieder- schwund bei den Vereinen zur Folge. Das sportlich-unterhalt- same Rahmenprogramm der Eh- rung übernahm in diesem Jahr die Tanzgruppe Ühlepänz der KG Naaksühle. VON CLAUDIA MUND • •• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Südstadt. „Dä längste Desch vun Kölle“ zog sich am Wochenende von der Severinstorburg bis zur Severinsbrücke als sei es nie an- ders gewesen. Am Samstag um 11 Uhr ging das Veedelsevent nach zweijähriger Corona-Pause zum 41. Mal an den Start, ansässige und angereiste Anbieter ver- wandelten die Severinstraße in eine Schlemmer- und Shopping- Meile. Wenig später kündigte Mode- rator Larry Rieger die Jugend- tanzgruppe Kölsche Greesberger als ersten Programmpunkt auf der Bühne vor der Severinskirche an. Ihre Choreographien zu „Ra- derdoll“, „Kölsche Nächte“ und „Kölsche Fiesta“ brachten das Publikum mühelos in Feierstim- mung. „De Vajabunde“ und Vol- ker Dahmen taten es ihnen mit kölschen Schlagern gleich. Bei der offiziellen Eröffnung um 14 Uhr traten dann die Akteu- re und Unterstützer des Straßen- fests auf die Bühne. Bürgermeis- ter Ralf Heinen, Bezirksbürger- meister Andreas Hupke und Karl-Heinz Walter, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Se- verinsviertel (IGS), freuten sich über das Wiedererwachen der Tradition. Die Interessengemeinschaft bestehe seit 1978, „Dä längste Desch vun Kölle“ habe der IGS 1980 zum ersten Mal veranstal- tet, erzählte Karl-Heinz Walter. In diesem Jahr seien um die 120 Anbieter mit dabei. Besonders erfreulich fand er, dass das Gros der Teilnehmenden aus ortsan- sässigen Geschäftsleuten be- stand. Organisator Wilhelm von der Gathen, Geschäftsführer von Werbepraxis von der Gathen, schätzte die Teilnahme der An- sässigen auf über 60 Prozent. Tatsächlich waren viele der Stände auf den Gehwegen zu den dahinter liegenden Restaurants, Bars und Läden. Geboten wurde vor allem Kulinarisches. Im Zelt vor Werner’s Metzge- rei beispielsweise garte das hauseigene Team Riesengrill- würste, Nackensteaks und Pul- led Pork. Seit den 90ern mache der Betrieb beim Straßenfest im Severinsviertel mit, erklärte Fili- alleiterin Esmeralda Purak. Kol- legin Luise Kreth brachte die Vorteile des Straßenfests für die Metzgerei auf den Punkt. „Beim längsten Desch vun Kölle haben wir die Möglichkeit, uns noch be- kannter zu machen“, sagte sie und nannte auch gleich die Vor- züge ihrer Produkte. Das Fleisch stamme aus der Region, bei den Wurstkreationen kämen nur beste Gewürze zum Einsatz. „Unsere Wurst schmeckt auch ohne Ketchup und Senf“, sagte sie und ermunterte die Kund- schaft, sie zunächst einmal pur zu kosten. Glasbläser Oguz Ōzdemir dagegen gehörte zu den angereisten Anbietern. Beim Straßenfest in Ehrenfeld sei er gerade erst gewesen, berichtete er. Auf dem Weihnachtsmarkt auf Schloss Merode, in Düren, selbst auf Märkten in Holland und der Schweiz war er schon mit seinen bunten Schmuckstücken, Einhörnern, Herzen und ande- ren gläsernen Deko-Ideen ver- treten. Das Besondere an seinem Stand: Man konnte ihm bei der Fertigung seiner Artikel zusehen und auf Wunsch auch selbst Hand anlegen. Doch längst nicht alle Stände auf der Severinstraße hatten klare Verkaufsabsichten. In manchen Zelten gab es vor al- lem Informatives. Helen Hardtke und Anne Flemig machten am Stand des Kölner Husaren-Korps Werbung für ihren Verein. „Wir suchen Offiziere sowie Damen und Herren für unser gemischtes Korps“, erklärte Damenkorps- Präsidentin Helen Hardtke. Mit einer Damensitzung, einer Prunksitzung und der„Ärm Lück Sitzung“ zeige sich der Karne- valsverein gut aufgestellt. „Zwei Jahre ist alles zum Erliegen ge- kommen“, meinte Anne Flemig. „Wir sind hier, damit die Men- schen sehen, dass wir auch als kleiner Familien-Traditions- Verein engagiert sind.“ Über die Zukunft des Straßen- fests muss sich die IGS offen- sichtlich keine Sorge machen, der enorme Besucherstrom durch das Vringsveedel bestätig- te die Beliebtheit auch nach der Corona-Zwangspause. Und die Interessengemein- schaft, die bisher vor allem aus Geschäftsleuten besteht, ist of- fen für Neues.„Wir wollen die In- teressengemeinschaft für alle Leute guten Willens öffnen, die etwas für das Severinsviertel tun möchten“, sagte Karl-Heinz Walter. Auf „Dä längste Desch vun Kölle“ 2023 darf man also wieder gespannt sein. Die Jugendtanzgruppe Kölsche Greesberger auf der Bühne, Glaskünstler Oguz Ōzdemir bei der Arbeit und das Team von Werner’s Metzgerei am Grill – auf der Sev erinstraße gab es ein vielfältiges Programm. Fotos: Claudia Mund Luise Kreth, Werner’s Metzgerei Demenz mit Gelassenheit begegnen Bildungsangebote des Landschaftsverbandes der Klinik Köln Mülheim. Während der 9. Kölner Demenzwochen bis Sonntag, 2. Oktober, bietet die Klinik Köln des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zahlreiche Fortbildungsangebote für Be- troffene, Angehörige und Inter- essierte. Bei deutschlandweit et- wa 1,8 Millionen an Demenz Er- krankten, davon 19 500 allein in Köln, ist der Informationsbedarf über die Krankheit und den Um- gang mit ihr groß. Kölns größte psychiatrische Fachklinik bietet deshalb qualifizierte Aufklä- rung und informiert über das breite Spektrum an Hilfsangebo- ten in Köln. Schirmherrin der Aktionswochen ist Oberbürger- meisterin Henriette Reker. Die Veranstaltungen der LVR- Klinik Köln starten am Montag, 19. September, von 15.30 bis 17.30 Uhr, mit „Herausfordern- dem Verhalten gelassen(er) be- gegnen“, einem Vortrag von Sig- rid Wächter, Sozialarbeiterin der LVR-Klinik Köln. Er findet in der LVR-Klinik Köln, Adamstraße 12, Köln-Mülheim statt. Anmel- dungen sind erwünscht und er- folgen telefonisch unter 0221/60608521 oder per E-Mail. sigrid.waechter@lvr.de Vortrag am „Tag des Friedhofs“ Ehrenfeld. Zum „Tag des Fried- hofs“ lädt die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner zu ei- nem Vortrag mit Führung am Donnerstag, 22. September, um 17 Uhr im Institut für Rechtsme- dizin der Universität zu Köln, Melatengürtel 60-62, ein. Der Vortrag mit dem Titel„Der letzte Zeuge“ wird von Professor Dr. Markus Rothschild gehalten. Der Eintritt zu der zweistün- digen Veranstaltung ist frei. Spenden gehen an denVerein Se- nioren Servicedienste Köln. An- meldungen sind aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl er- forderlich und erfolgen über die Homepage der Kölner Friedhofs- gärtner. (clm) https://www.friedhofsgaert- ner-koeln.de Sie schaffen erst die Grundlagen für die Erolge unserer Sportlerinnen und Sportler Unsere Wurst schmeckt auch ohne Senf E twa 120 Fachhändler und Gastronomen präsentieren sich bei dieser Leistungs- schau unter freiem Himmel. „Wir freuen uns sehr, dass der Längste Desch nach zweijähri- ger coronabedingter Pause wie- der stattfinden kann. Es ist nun bereits das 40. Mal, dass die Händler und Gastronomen aus dem Severinsviertel am dritten Wochenende im September auf die Severinstraße einladen. Auch dieses Mal gibt es wieder ein gutes und abwechslungsrei- Köln – Die Südstadt steht am kommenden Wochenende kopf. „Den Alltag vergessen und einfach fiere!“ – frei nach diesem Motto lädt die IG Severinsviertel e.V. (IGS) am Samstag und Sonntag wieder zum großen Straßenfest im Severinsveedel ein. Der „längste Desch vun Kölle“ werde reich gedeckt sein, verspricht die IGS. Ludwig Sebus, Grandseigneur des Kölner Karnevals, wird die Sause er- öffnen. ches Angebot für Groß und Klein (…). Schade ist, dass eini- ge Händler aus dem Veedel die- ses Mal nicht dabei sind, weil ih- nen einfach das Personal fehlt“, sagt IGS-Vorsitzender Karl- Heinz Walter. Beim Straßenfest findet man unter anderem Accessoires, Backwaren, Bekleidung, belgi- sche Pralinen, Bilder, Blumen, Brillen, Bücher, Fisch-Speziali- täten, Handtaschen, Holzspiel- zeug, Horoskop, Kinder-Bun- gee-Trampolin, Kinderkarus- sell, Silberschmuck, Spielwa- ren, Strümpfe, Tombola, Wein- proben und vieles mehr - es ist von A bis Z praktisch alles dabei. Es wird auch ein großes Mu- sikprogramm geben. Auf der „Hauptbühne auf dem Severins- kirchplatz werden „kölsche Tön“ und internationale Cover- Musik zu hören sein. Sebus eröffnet das Fest Die offizielle Eröffnung star- tet am Samstag um 14 Uhr mit Ludwig Sebus auf der Haupt- bühne. Weitere Programmpunkte an dem Wochenende sind unter anderem Franky Colonia, Ra- mon, Sternefleejer und Marita Köllner. Das Fest startet an bei- den Tagen um 11 Uhr und geht am Samstag bis 23 Uhr, am Sonntag bis 22 Uhr. VON BASTIAN EBEL Köln – Joachim Zöller ist nicht nur Karnevalspräsident der „Grossen von 1823“. Er ist auch Universitätsprofessor Dr. med. Dr. dent. Joachim Zöller. In bei- den Funktionen weiß er: Froh- sinn tut gut. Deshalb hat er sich bei der Vorstellung der Feier- lichkeiten des großen Jubilä- ums seines Vereins auch zu ei- nem kleinen Seitenhieb gegen Gesundheitsminister Karl Lau- terbach hinreißen lassen. „Ge- rade in Krisenzeiten ist es für die Psyche wichtig, Freude zu erleben. Das müsste auch mein geschätzter Kollege Lauterbach wissen, dass das Immunsystem bei Dauerstress herunterfährt.“ Also gibt die „Grosse von 1823“ mächtig Gas in den kom- menden Monaten, um gemein- sam mit den Kölnern zu feiern. Was da beispielsweise so auf der Bühne beim „Großen kölschen Countdown“ am 11. November im Tanzbrunnen auftritt, konn- te man am Donnerstag im Back- stage-Bereich schon erahnen: Kasalla, Brings, Klüngelköpp, Höhner, Bläck Fööss, Rabaue, Räuber und Moderator Linus – viele Bands hatten ihre Abord- nungen geschickt, um zu unter- streichen, was bei der Party zur Eröffnung der Jubiläumssession so abgehen wird. Nicht nur die Sessionseröffnung soll zur Sau- se werden, es folgen etwa ein Konzert des Gürzenich-Orches- ters mit den Roten Funken (23. Oktober), ein großer Jubiläums- abend im Advent (3. Dezember), ehe es dann in die Sitzungspha- se geht. Besonderes Augenmerk legt man dann auf die Nubbel- verbrennung, die ebenfalls ge- meinsam mit den Roten Funken auf dem Roncalliplatz an Karne- valsdienstag stattfinden soll. „Wir werden einen großen Fa- ckelzug durch die Stadt sehen, es wird ein ganz besonderer Abend“, kündigt Präsident Zöl- ler an. Freitag, 16. September 2022 KÖLN 19 Es ist angerichtet! Der längste Desch vun Kölle Der „längste Desch vun Kölle“ hat vor der Coro- na-Pause immer Zehn- tausende Besucher in die Südstadt gezogen. . Foto: Worring Zehntausende werden in Südstadt erwartet Liebe Leserinnen und Leser, wir nehmen gerne weiterhin Gratulationen bei Ge- burtstagen, Trauungen, Hochzeitstagen oder Geburten inklusive Foto entgegen. Aufgrund der DSGVO ist es notwendig, dass dies im Einverständnis der/den genannten oder abgebildeten Person(en) bzw. deren gesetzlichen Vertretern geschieht. Ihre EXPRESS-Lokalredaktion Fax 02 21/2 24-21 36 E-Mail koeln@express.de ... zum Geburtstag! Doris Klee aus Sülz zum 59., Wolfgang Monschauer aus Wes- seling zum 61. und Anna Borsch, aus Ehrenfeld zum 95. ... zum Namenstag! Allen, die Andre, Cornelius, Cyp- rian, Edith oder Ludmilla hei- ßen. ... zum Hochzeitstag! Angelika und Harald Fickert aus Neubrück zum 41. Herzlichen Glückwunsch! Rheinland-Singles treffen! www.rheinherzen.de Elvis kommt in die Lanxess-Arena Köln – Sein Blick, seine Stimme, sein legendärer Hüftschwung – Elvis Presley gilt als der erfolg- reichste Solokünstler aller Zei- ten. Sein bekanntestes Konzert „Aloha from Hawaii“ gab der King of Rock’n’Roll am 14. Janu- ar 1973 in Honolulu. 50 Jahre nach dem Konzert der Superla- tive lässt „Elvis – Das Musical“ die Legende mit all seinen gro- ßen Hits wiederauferstehen und geht 2023 auf große Tour durch Deutschland, Österreich und die Schweiz. In Köln gastiert die Show am 8. März 2023 in der Lanxess-Arena. Das zweiein- halbstündige Live-Spektakel präsentiert Elvis Presleys ge- samtes musikalisches Reper- toire – von Gospel über Blues bis hin zu hemmungslosem Rock’n’Roll – und lässt sein Le- ben in ausgewählten Schlag- lichtern eindrucksvoll Revue passieren. Natürlich wird auch das Konzert der Superlative auf Hawaii angemessen gewürdigt und live auf der Bühne zu erle- ben sein. Karten gibt es ab so- fort an allen bekannten Vorver- kaufsstellen oder im Internet unter www.lanxess-arena.de. Seitenhieb auf Minister Karl Lauterbach „Die Grosse“ will am 11.11. groß feiern Karnevalisten der „Grossen“ und Künstler im Tanzbrunnen zur Vorstellung der Feierlichkeiten zum Jubiläum Foto: Daniela Decker Frau baut Unfall mit 2,5 Promille Köln – Eine stark alkoholisierte 30 Jahre alte Autofahrerin hat in der Innenstadt einen Fußgän- ger (44) angefahren und schwer verletzt. Nach einem positiven Atemalkoholtest von rund 2,5 Promille ordneten die Polizis- ten eine Blutprobe an, be- schlagnahmten den Führer- schein der Frau und ließen ihren Mini abschleppen. Laut Zeugenaussagen war die 30-Jährige am Mittwochnach- mittag gegen 17.30 auf der Stra- ße Rothgerberbach in Richtung Severinsbrücke unterwegs, als sie bei Rot in die Einmündung Perlengraben fuhr und den Mann mittig der Fußgänger- überquerung frontal erfasste. Foto: COFO Entertainment GmbH „Elvis - Das Musical“ kommt. 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Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4016/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.01.2024
- Erstellt
- 05.12.2023 11:53