Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0849/2022 vom 10.11.2022
Stand: Am 23.01.2023 im Digitalisierungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022
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Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.11.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.11.2022 öffentlich 4.5 Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen 0849/2022 RM Syndicus erinnert an den Ratsbeschluss AN/1177/2018 „Mehr Park and ride Plätze für Köln“ aus der Sitzung am 27.09.2018, hier Ziff. 3 „Bestehende sowie in Planung befindliche Anlagen werden auf die Möglichkeit überprüft, diese Mobilitäts-Stationen mit einem umfangreichen Angebot (E-Ladestationen, Leihräder etc.) zu er- tüchtigen.“ und bittet um einen kurzen Sachstandsbericht. Vorsitzender Hammer bittet, diesen möglichst bis zur Ratssitzung nachzureichen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Gemäß seinem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Mo- bilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt Köln für eine Beauf- tragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Relevanz von Mobi- litätsdienstleistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben. 2. Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich be- gleitet werden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauftragt werden. 3. Die dauerhafte beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen geson- derten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 3 - Auszug Finanzausschuss 05.12.2022
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.12.2022 öffentlich 10.16 Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen 0849/2022 RM Petelkau bittet, die Vorlage nachrichtlich dem Digitalisierungsausschuss zur Kenntnis zu geben. Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Gemäß seinem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt Köln für eine Beauftragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und Betrieb von Mo- bilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Re- levanz von Mobilitätsdienstleistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben. 2. Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits durch den Stadtwerkekonzern inhalt- lich begleitet werden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauftragt werden. 3. Die dauerhafte beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen ge- sonderten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnet- zes sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 0849/2022 Freigabedatum 10.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Gemäß seinem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Mobil- stationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt Köln für eine Beauftragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Relevanz von Mobilitätsdienst- leistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben. 2. Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich begleitet wer- den. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauf- tragt werden. 3. Die dauerhafte beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen gesonderten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes sowie des Um- setzungs- und Finanzierungskonzepts. Verkehrsausschuss 22.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mobilstationen verknüpfen unterschiedliche Verkehrsmittel systemisch miteinander. So erwächst insbe- sondere in verdichteten Siedlungsbereichen die Chance, die Straßeninfrastruktur weiter zu entlasten und nachhaltige Mobilität zu fördern. Neben der räumlichen Bündelung verschiedener Verkehrsmittel, vom ÖPNV über Sharing-Angebote bis hin zum Lastenrad und Services, wie beispielsweise Lademöglichkei- ten für E-Fahrzeuge oder Fahrradreparaturstationen, soll auch die digitale Integration der verschiedenen Angebote in die KVB-App weiter vorangetrieben werden. Der Rat der Stadt Köln hat daher in seiner Sitzung am 10. September 2020 den Aufbau eines flächen- deckenden Netzes von Mobilstationen im Stadtgebiet beschlossen. Mit dem Beschluss gingen auch die konkreten Aufträge an die Verwaltung einher, zum einen ein Raumbuch zu erstellen, welches die kon- zeptionelle Grundlage für ein hierarchisches und modulares Netz von Mobilstationen im Stadtgebiet bil- den soll und zum anderen die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit der Entwicklung der Mobilitätsangebo- te und dem Betrieb der Mobilstationen durch ihre Tochtergesellschaften KVB und RheinEnergie AG zu beauftragen (vgl. Vorlage 2212/2020). Während die Erstellung des Raumbuchs nach dem erfolgten Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine ex- terne Beauftragung durch den Verkehrsausschuss am 31.08.2021 (vgl. Vorlage 1616/2021) inzwischen erfolgreich beauftragt werden konnte und mit Ergebnissen um den Jahreswechsel 2022/2023 zu rech- nen ist, hat die Verwaltung mit der SWK bereits vertiefende Gespräche bezüglich einer Inhouse-Vergabe für die Planung, den Bau und den Betrieb von Mobilstationen im Stadtgebiet geführt. 3 Mobilstationen sind in Köln wie auch in anderen Städten Teil des Mobilitätsangebots für die Bürger. An diesen werden die verschiedenen Verkehrsträger verknüpft. Eine konzerninterne Abstimmung der SWK hat ergeben, dass die Konzerntöchter gemäß Ratsbeschluss und ihrer jeweiligen Kompetenz die Ver- antwortung beim Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes tragen sollen. Da die SWK selbst keine operativen Aufgaben im Bereich von Mobilitätsdienstleistungen wahrnimmt und auf- grund der fachlichen Nähe zu ihrem Kerngeschäft Mobilität und ihrer Kompetenz in diesem Bereich soll die KVB daher die Federführung für das Projekt innerhalb der SWK übernehmen und daher formal mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Mobilstationen beauftragt werden. Die KVB wird dabei den Ratsbeschluss (vgl. Vorlage 2212/2020) beachten und eine optimale Einbindung weiterer zu beteiligen- der SWK-Töchter, insb. der RheinEnergie AG (Energieversorgung, Ladestationen) und NetCologne (di- gitale Vernetzung), im Rahmen des vergaberechtlich Möglichen sicherstellen. Die KVB als Mobilitätsdienstleister für Köln bietet bereits die Verkehrsträger Stadtbahn, Bus, On- Demand und Fahrradverleihsystem an. Darüber hinaus hat sie Kooperationen mit Anbietern weiterer Verkehrsträger wie z. B. Deutsche Bahn, Carsharing, Lastenräder, E-Bikes, E-Tretroller, Taxi-Ruf ge- knüpft und diese Angebote in ihrer Mobilitäts-App (KVB-App) digital verknüpft. Darüber hinaus verwaltet die KVB Verknüpfungspunkte für Park-and-Ride sowie Bike-and-Ride. Bereits jetzt erfolgt eine annä- hernd flächendeckende Verknüpfung der KVB-eigenen Mobilitätsangebote Bus, Bahn und KVB-Rad durch sogenannte Flexzonen und einem Radstationsnetz, das ständig erweitert wird. Weiterhin ist die KVB mit ihren Angeboten an allen bereits bestehenden Mobilstationen bzw. Sharing-Stationen vertreten und hat diese in ihrer App dargestellt. Die KVB war maßgeblich beteiligt an Forschungsprojekten ("Expe- rimenteller Wohnungs- und Städtebau" (ExWoSt), „grow smarter“) in dessen Rahmen fünf Mobilstatio- nen in der Kölner Innenstadt und im Bezirk Mülheim errichtet wurden. Die KVB hat über ihr Netzwerk im Bereich der Mobilität einen guten Zugang zu den verschiedenen För- dermöglichkeiten für Mobilstationen durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland und die Verkehrs- ministerien des Bundes und des Landes NRW sowie zu den zu berücksichtigenden Informationen aus Forschungsprojekten und Handbüchern. Bei privaten Unternehmen (z.B. Wohnungsbauunternehmen, Handel) gilt die KVB als erste Ansprechpartnerin für Angebote alternativer Mobilität zum motorisierten Individualverkehr und wird diesbezüglich zunehmend angesprochen. Die gesammelten Erfahrungen der KVB sollen durch die Federführung bei Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen bestmöglich ein- fließen. Gemäß des o. g. Grundsatzbeschlusses des Rates aus dem Jahr 2020 ist die Aufgabenwahrnehmung durch ein abzustimmendes Finanzierungskonzept zu sichern. Notwendige Voraussetzung für die Ab- stimmung und Festlegung eines entsprechenden Finanzierungskonzepts und eine darauf aufbauende Beauftragung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Mobilstationen ist die Erarbeitung eines prüffähigen und innerhalb des Stadtwerkekonzerns abgestimmten Gesamtkonzeptes durch die KVB. In der nachfolgenden Abbildung ist schematisch dargestellt, welche Schritte hierfür erforderlich sind. 4 Abb. 1: Ablaufschema zur Erstellung und Abstimmung eines Finanzierungskonzepts als Grundlage für eine dauerhafte Beauftragung Wie in dem zwischen Verwaltung und SWK abgestimmten Ablaufschema deutlich wird, sind für die Er- stellung eines Gesamtkonzeptes als Grundlage für das Finanzierungskonzept umfangreiche Vorarbeiten notwendig, die – gemäß der SWK-internen Abstimmung – durch die KVB erbracht werden sollen. Der Umfang der notwendigen Vorarbeiten ergibt sich insbesondere daraus, dass Mobilstationen per De- finition eine Vielzahl von verschiedenen Mobilitätsangeboten und -services räumlich und auch digital bündeln sollen. Das hat zur Folge, dass bei allen Arbeitsschritten – von der Konzeption im Rahmen des Raumbuchs, über Stationsplanung und -bau bis hin zum Betrieb – zahlreiche Dienststellen und Sachge- biete innerhalb der Verwaltung sowie externe Akteure mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten einzubinden und eine große Spannweite und Anzahl von angebots- und planungsspezifischen Rahmenbedingungen, Genehmigungs- und Abstimmungserfordernissen zu berücksichtigen sind. Diese grob umrissene Ausgangslage verdeutlicht, dass nicht erst die spätere Umsetzung eines flächen- deckenden Mobilstationsnetzes im Stadtgebiet einen enormen fachlich-inhaltlichen und koordinativen Aufwand auf Seiten der KVB erfordert, sondern bereits die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes mit ei- nem Aufwand verbunden ist, der mit den aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Stadtwerkekonzern nicht so zu betreiben ist, wie es die Zielstellung einer zügigen Implementation eines auskömmlichen Angebots an Mobilstationen im Stadtgebiet gebietet. Daher sieht es die Verwaltung als notwendig an, bereits im Vorgriff auf die geplante Beauftragung mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Mobilstationen, die KVB als die für den Auftrag federführen- de Tochtergesellschaft der SWK bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit der Begleitung der Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts im Sinne einer Steuerung des Gesamtprojekts „Mobilstationen“ zu beauftragen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der KVB in die Raumbucherstellung kann später auf bereits gemach- te Erfahrungen in laufenden Prozessen zurückgegriffen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadt- verwaltung und KVB bzw. SWK frühzeitig etabliert werden. Weitere Schritte Die KVB soll in 2023 – auf Grundlage des aktuell in der Erarbeitung befindlichen Raumbuchs und nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Stellen in der Verwaltung sowie unter Einbindung von potenziellen 5 Drittanbietern von Mobilitätsdienstleistungen – ein Finanzierungskonzept erstellen und abgeben. Dieses muss aus Sicht der Verwaltung unbedingt auf sorgfältig abgewogenen und abgestimmten Vorstellungen hinsichtlich der angestrebten organisatorischen Ausgestaltung von Umsetzung und Betrieb, den damit einhergehenden Ressourcen sowie einer passgenauen rechtlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Stadt als Auftraggeberin und SWK bzw. KVB als Leistungserbringerin fußen (vgl. Abbildung 1). Ein solches Konzept auszuarbeiten und abzustimmen ist sehr komplex und aufwändig. Hinzu kommt, dass unter anderem die Eigentumsstrukturen potenzieller Flächen für Mobilstationen heterogen und die Anzahl der zu beteiligenden Stellen (von externen Mobilitätsdienstleistern über Grundstücksentwickler bis hin zu Versorgungsträgern und nicht zuletzt den zahlreichen einzubeziehenden Stellen der Verwal- tung) groß sind, wodurch sich der Koordinierungs- und Steuerungsaufwand noch einmal erhöht. Es ist demnach davon auszugehen, dass die Aufgabenwahrnehmung durch mehr als eine Person erfol- gen muss. Die für hierfür vorgesehene Vergütung berücksichtigt insofern neben der Anstellung eines Projektkoordinators die Einbeziehung externer Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Neben einer effizienten Bearbeitung soll dadurch auch ein Wissenstransfer aus anderen Städten, in denen städtische Unternehmen bereits mit dem Betrieb von Mobilstationen beauftragt wurden, sichergestellt und damit weitere Effizienzsteigerungen ermöglicht werden. Kosten Die KVB kalkuliert für die Wahrnehmung der Aufgabe mit Personalkosten für zusätzliches Personal von ca. 100.000 Euro im Jahr 2023. Die Beauftragung einer externen Begleitung im Rahmen der Konzepter- stellung führt in 2023 voraussichtlich ebenfalls zu Kosten i.H.v. 100.000 Euro. Ab 2024 sollen die Personalkosten von ca. 100.000 Euro in die noch zu beschließende dauerhafte und beihilfenkonforme Beauftragung mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Mobilstationen aufge- nommen werden und daher im zu erstellenden Finanzierungskonzept enthalten sein. Die dauerhafte Beauftragung wird nach Abstimmung und Festlegung von u.a. Standort-, Umsetzungs- und Finanzie- rungskonzept durch einen gesonderten Ratsbeschluss erfolgen (siehe Beschlusspunkt 3). Finanzierung Die Auftragserteilung an die KVB im Übergangszeitraum 2023 bis zu zur angestrebten dauerhaften Be- auftragung führt zu Aufwendungen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro. Diese Aufwendungen sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 durch das Dezernat für Mobilität im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 1201 -– Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen eingeplant. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund durch eine räumliche und digitale Vernetzung von Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs und weiteren Mobilitätsangeboten und –services in Form von Mobilstationen. Damit werden für die Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend attraktive Alternativen zur Nutzung des privaten Pkw geschaffen. Mobilstationen leisten damit einen wichtigen Bei- trag zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen daher als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. -
Anlage_2 - Antwort auf Nachfragen des RM Syndicus
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Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Syndicus Im Rahmen der Vorberatung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022 zur Vorlage „Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen“ (Vorlagennummer 0849/2022) erinnert RM Syndicus an den Ratsbeschluss AN/1177/2018 „Mehr Park and ride Plätze für Köln“ aus der Sitzung am 27.09.2018, hier Ziff. 3 „Bestehende sowie in Planung befindliche Anlagen werden auf die Möglichkeit überprüft, diese Mobilitäts-Stationen mit einem umfangreichen Angebot (E-Ladestationen, Leihräder etc.) zu ertüchtigen.“ und bittet um einen kurzen Sachstandsbericht. Vorsitzender Hammer bittet, diesen möglichst bis zur Ratssitzung nachzureichen. MItteilung der Verwaltung: Da für die Park-and-Ride-Anlagen in Köln die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zuständig sind, hat die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme bei der KVB angefordert. Diese bezieht sich aufgrund des Gesamtzusammenhangs auf alle Beschlusspunkte des Antrags und lautet wie folgt: Beschlusspunkt 1: „Alle schon bestehenden Park- bzw. Bike-and-ride-Stellplätze auf Kölner Stadtgebiet werden auf die Möglichkeit und den Bedarf der Kapazitätserhöhung überprüft.“ Stellungnahme der KVB: Die Analyse der vorhandenen P+R-Standorte durch die KVB hat unterschiedliche Handlungsschwerpunkte ergeben, die detailliert in der Mitteilung 4468/2020 beschrieben sind, welche in die Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 eingebracht wurde. Darin sind sowohl Erneuerungen als auch Erweiterungen und Neubauprojekte aufgeführt. In Bezug auf die B+R-Anlagen befindet sich die KVB bezüglich der Erneuerung und ggf. Kapazitätsausweitung ihrer eigenen Anlagen in der Abstimmung mit der Stadt Köln. Zunächst wurde ein Erneuerungskonzept erstellt, das unter anderem auf Grundlage des B+R-Konzepts der Stadt von 1994 und aktueller Auslastungszahlen die zukünftige Anzahl der verschiedenen Fahrradstellplätze (Rahmenhalter, Überdachung, Fahrradboxen, Fahrradsammelgaragen) vorgibt. Für das weitere Vorgehen ist eine mehrstufige Betrachtung der Standorte je nach Menge der Veränderungen geplant. Aktuell werden 17 B+R-Standorte abgestimmt, an denen eine Erneuerung vorgesehen ist. Parallel dazu plant die Stadt Köln, zunächst als Pilotprojekt auf dem Gelände der P+R- Anlage Weiden West, Biketower zu errichten, die eine sinnvollere Alternative zur Integration in vorhandene oder neue Parkpaletten sind. Beschlusspunkt 2: „Neue Flächen für weitere Park- bzw. Bike-and-ride-Stellplätze sind zu identifizieren. Vorrangig sind hierbei Standorte am Stadtrand zu suchen.“ Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen Vorlagen-Nr.: 0849/2022 Anlage 2 1 Stellungnahme der KVB: Um regional möglichst sinnvolle Standorte zu identifizieren, wurde dieser Punkt gemeinsam mit dem 4. Beschlusspunkt bearbeitet. Beschlusspunkt 3: „Bestehende sowie in Planung befindliche Anlagen werden auf die Möglichkeit überprüft, diese Mobilitäts-Stationen mit einem umfangreichen Angebot (E- Ladestationen, Leihräder etc.) zu ertüchtigen.“ Stellungnahme der KVB: Die neuen Anlagen wie in Wahn und Weiden sind so gestaltet, dass hier bereits einige E- Ladepunkte realisiert wurden bzw. werden. Zudem sind die Bauwerke so gestaltet, dass eine großflächige Erweiterung der E-Ladeinfrastruktur möglich ist. Gleiches gilt für die zu sanierenden Anlagen wie beispielsweise Bocklemünd. In Bocklemünd ist zusätzlich zu der vorgesehenen Erneuerung der P+R-Anlage vorgesehen, die Fahrradboxen durch eine Fahrradsammelgarage zu ersetzen. Demgegenüber hat sich für die Einrichtung von Leihradstationen gezeigt, dass hier oftmals andere Konzepte sinnvoller sind. So wurden in den Außenbereichen inzwischen knapp 50 Stationen für Leihräder an Haltestellen sowie in den Quartieren eingerichtet. Diese bieten einen besseren Zugang als die Integration auf P+R-Anlagen am Stadtrand. Für die bestehenden Anlagen in zentraleren Lagen ergibt sich ein anderes Bild, hier gilt es aber zunächst die rund 100 in den Stadtbezirken abgestimmten Standorte für Leihräder zu realisieren und zuschusstechnische Fragestellungen zu klären. Beschlusspunkt 4: „Gemeinsam mit dem NVR soll geprüft werden, ob außerhalb des Kölner Stadtgebietes ebenfalls Park- bzw. Bike-and-ride-Stellplätzen ertüchtigt oder neu errichtet werden können.“ Stellungnahme der KVB: Ganz aktuell hat der NVR sein „Regionales P+R-Konzept“ veröffentlicht. Darin wird die gesamte Region betrachtet. Die Ergebnisse werden eine wichtige Grundlage für die weiteren städtischen Planungen bilden. Ergänzung der Verwaltung: Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss dieses P+R-Konzept nach Abstimmung mit dem NVR zu einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis geben. Im Übrigen wird das von der Verwaltung beauftragte und in Bearbeitung befindliche „Raumbuch Mobilstationen“ eine Empfehlung für die Ausstattung der Mobilstationen stadtweit (an Verknüpfungshaltestellen oder auch in den Quartieren) entwickeln. 2
Beratungsverlauf
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23.01.2023 zuletzt
TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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