0849/2022
Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen
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Anlage_2 - Antwort auf Nachfragen des RM Syndicus
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Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Syndicus Im Rahmen der Vorberatung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022 zur Vorlage „Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen“ (Vorlagennummer 0849/2022) erinnert RM Syndicus an den Ratsbeschluss AN/1177/2018 „Mehr Park and ride Plätze für Köln“ aus der Sitzung am 27.09.2018, hier Ziff. 3 „Bestehende sowie in Planung befindliche Anlagen werden auf die Möglichkeit überprüft, diese Mobilitäts-Stationen mit einem umfangreichen Angebot (E-Ladestationen, Leihräder etc.) zu ertüchtigen.“ und bittet um einen kurzen Sachstandsbericht. Vorsitzender Hammer bittet, diesen möglichst bis zur Ratssitzung nachzureichen. MItteilung der Verwaltung: Da für die Park-and-Ride-Anlagen in Köln die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zuständig sind, hat die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme bei der KVB angefordert. Diese bezieht sich aufgrund des Gesamtzusammenhangs auf alle Beschlusspunkte des Antrags und lautet wie folgt: Beschlusspunkt 1: „Alle schon bestehenden Park- bzw. Bike-and-ride-Stellplätze auf Kölner Stadtgebiet werden auf die Möglichkeit und den Bedarf der Kapazitätserhöhung überprüft.“ Stellungnahme der KVB: Die Analyse der vorhandenen P+R-Standorte durch die KVB hat unterschiedliche Handlungsschwerpunkte ergeben, die detailliert in der Mitteilung 4468/2020 beschrieben sind, welche in die Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 eingebracht wurde. Darin sind sowohl Erneuerungen als auch Erweiterungen und Neubauprojekte aufgeführt. In Bezug auf die B+R-Anlagen befindet sich die KVB bezüglich der Erneuerung und ggf. Kapazitätsausweitung ihrer eigenen Anlagen in der Abstimmung mit der Stadt Köln. Zunächst wurde ein Erneuerungskonzept erstellt, das unter anderem auf Grundlage des B+R-Konzepts der Stadt von 1994 und aktueller Auslastungszahlen die zukünftige Anzahl der verschiedenen Fahrradstellplätze (Rahmenhalter, Überdachung, Fahrradboxen, Fahrradsammelgaragen) vorgibt. Für das weitere Vorgehen ist eine mehrstufige Betrachtung der Standorte je nach Menge der Veränderungen geplant. Aktuell werden 17 B+R-Standorte abgestimmt, an denen eine Erneuerung vorgesehen ist. Parallel dazu plant die Stadt Köln, zunächst als Pilotprojekt auf dem Gelände der P+R- Anlage Weiden West, Biketower zu errichten, die eine sinnvollere Alternative zur Integration in vorhandene oder neue Parkpaletten sind. Beschlusspunkt 2: „Neue Flächen für weitere Park- bzw. Bike-and-ride-Stellplätze sind zu identifizieren. Vorrangig sind hierbei Standorte am Stadtrand zu suchen.“ Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen Vorlagen-Nr.: 0849/2022 Anlage 2 1 Stellungnahme der KVB: Um regional möglichst sinnvolle Standorte zu identifizieren, wurde dieser Punkt gemeinsam mit dem 4. Beschlusspunkt bearbeitet. Beschlusspunkt 3: „Bestehende sowie in Planung befindliche Anlagen werden auf die Möglichkeit überprüft, diese Mobilitäts-Stationen mit einem umfangreichen Angebot (E- Ladestationen, Leihräder etc.) zu ertüchtigen.“ Stellungnahme der KVB: Die neuen Anlagen wie in Wahn und Weiden sind so gestaltet, dass hier bereits einige E- Ladepunkte realisiert wurden bzw. werden. Zudem sind die Bauwerke so gestaltet, dass eine großflächige Erweiterung der E-Ladeinfrastruktur möglich ist. Gleiches gilt für die zu sanierenden Anlagen wie beispielsweise Bocklemünd. In Bocklemünd ist zusätzlich zu der vorgesehenen Erneuerung der P+R-Anlage vorgesehen, die Fahrradboxen durch eine Fahrradsammelgarage zu ersetzen. Demgegenüber hat sich für die Einrichtung von Leihradstationen gezeigt, dass hier oftmals andere Konzepte sinnvoller sind. So wurden in den Außenbereichen inzwischen knapp 50 Stationen für Leihräder an Haltestellen sowie in den Quartieren eingerichtet. Diese bieten einen besseren Zugang als die Integration auf P+R-Anlagen am Stadtrand. Für die bestehenden Anlagen in zentraleren Lagen ergibt sich ein anderes Bild, hier gilt es aber zunächst die rund 100 in den Stadtbezirken abgestimmten Standorte für Leihräder zu realisieren und zuschusstechnische Fragestellungen zu klären. Beschlusspunkt 4: „Gemeinsam mit dem NVR soll geprüft werden, ob außerhalb des Kölner Stadtgebietes ebenfalls Park- bzw. Bike-and-ride-Stellplätzen ertüchtigt oder neu errichtet werden können.“ Stellungnahme der KVB: Ganz aktuell hat der NVR sein „Regionales P+R-Konzept“ veröffentlicht. Darin wird die gesamte Region betrachtet. Die Ergebnisse werden eine wichtige Grundlage für die weiteren städtischen Planungen bilden. Ergänzung der Verwaltung: Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss dieses P+R-Konzept nach Abstimmung mit dem NVR zu einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis geben. Im Übrigen wird das von der Verwaltung beauftragte und in Bearbeitung befindliche „Raumbuch Mobilstationen“ eine Empfehlung für die Ausstattung der Mobilstationen stadtweit (an Verknüpfungshaltestellen oder auch in den Quartieren) entwickeln. 2
Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 22.11.2022
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Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.11.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.11.2022 öffentlich 4.5 Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen 0849/2022 RM Syndicus erinnert an den Ratsbeschluss AN/1177/2018 „Mehr Park and ride Plätze für Köln“ aus der Sitzung am 27.09.2018, hier Ziff. 3 „Bestehende sowie in Planung befindliche Anlagen werden auf die Möglichkeit überprüft, diese Mobilitäts-Stationen mit einem umfangreichen Angebot (E-Ladestationen, Leihräder etc.) zu er- tüchtigen.“ und bittet um einen kurzen Sachstandsbericht. Vorsitzender Hammer bittet, diesen möglichst bis zur Ratssitzung nachzureichen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Gemäß seinem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Mo- bilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt Köln für eine Beauf- tragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Relevanz von Mobi- litätsdienstleistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben. 2. Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich be- gleitet werden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauftragt werden. 3. Die dauerhafte beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen geson- derten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0849/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 09.03.2022 12:41