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3765/2023

Beantwortung einer Anfrage der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion vom 13.03.2023 betreffs "Grünschnitt" (AN/0314/22)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 7.3.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2593 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3765/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion vom 13.03.2023 
betreffs "Grünschnitt" (AN/0314/22) 
Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde folgende Anfrage gestellt: 
 
1.) Was geschieht mit dem Grünschnitt / Laub, der Anfang des Jahres / unterjährig 
in Plastikmülltüten verpackt an der Rheinuferstraße, entlang der KVB Trassen 
und andernorts z.B. am Gehwegrand liegt? (siehe beiliegendes Foto). 
 
2.) Wird der Inhalt dieser Mülltüten als Grünabfall kompostiert oder in irgendeiner 
Form verwertet? 
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum geschieht dies nicht und gibt es 
nach Einschätzung von AWB und Verwaltung Möglichkeiten dies zu ändern? 
 
3.) Ist seitens Verwaltung bzw. AWB die Verwendung von wiederverwendbaren 
Müllsäcken oder solchen aus nachhaltig gewachsenen Materialien für die in Zif-
fer 1 angesprochenen Zwecke geprüft worden? 
 
 
Die Verwaltung antwortet in Abstimmung mit der AWB wie folgt: 
 
 
Zu Frage 1: 
 
Bei den Müllsäcken handelt es sich um Müllsäcke der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH (AWB). Die AWB sammelt damit keinen Grünschnitt, sondern Straßenkehricht, 
der nicht verwertet werden kann. Der Straßenkehricht kann Laub enthalten, der sich 
auf Wegen und Straßen befindet. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Der Straßenkehricht enthält Kohlenwasserstoffe, (Schwer-)metalle und Mikroplastik 
und eignet sich daher – nach aktuellem technischem Maßstab und gesetzlichen Vor-
gaben – nicht für eine Wiederverwendung oder das Recycling. Dies trifft auch auf die 
darin befindlichen Laubmengen zu, die bei der Straßenreinigung auf den Wegen und 
Straßen eingesammelt werden. Diese Laubmengen sind nicht für die Produktion von

2 
 
gütegesichertem Kompost geeignet. Die Einträge durch die zuvor genannten Verun-
reinigungen geschehen durch den Verkehr (Öl-, Benzinverluste, Reifenabrieb aller 
Verkehrsteilnehmer*innen mit „Gummireifen“, Abrieb von Straßenmarkierungen, Me-
tallabrieb im Straßen- und Bahnverkehr). 
 
Daher werden diese Abfälle in der Kölner Restmüllverbrennungsanlage entsorgt. Die 
bei der Verbrennung gewonnene Energie wird in Form von Strom und Wärme in Köln 
verwendet. 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Von der AWB wird regelmäßig geprüft, ob umweltverträglichere Materialien eingesetzt 
werden können. Für Müllsäcke bietet der Markt jedoch derzeit keine sinnvollen Alter-
nativen. Die Entwicklung wird laufend beobachtet.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3765/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.11.2023
Erstellt
15.11.2023 09:40