Beantwortung einer Anfrage der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion vom 13.03.2023 betreffs "Grünschnitt" (AN/0314/22)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3765/2023 vom 24.11.2023
Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3765/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Beantwortung einer Anfrage der Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion vom 13.03.2023 betreffs "Grünschnitt" (AN/0314/22) Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde folgende Anfrage gestellt: 1.) Was geschieht mit dem Grünschnitt / Laub, der Anfang des Jahres / unterjährig in Plastikmülltüten verpackt an der Rheinuferstraße, entlang der KVB Trassen und andernorts z.B. am Gehwegrand liegt? (siehe beiliegendes Foto). 2.) Wird der Inhalt dieser Mülltüten als Grünabfall kompostiert oder in irgendeiner Form verwertet? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum geschieht dies nicht und gibt es nach Einschätzung von AWB und Verwaltung Möglichkeiten dies zu ändern? 3.) Ist seitens Verwaltung bzw. AWB die Verwendung von wiederverwendbaren Müllsäcken oder solchen aus nachhaltig gewachsenen Materialien für die in Zif- fer 1 angesprochenen Zwecke geprüft worden? Die Verwaltung antwortet in Abstimmung mit der AWB wie folgt: Zu Frage 1: Bei den Müllsäcken handelt es sich um Müllsäcke der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Die AWB sammelt damit keinen Grünschnitt, sondern Straßenkehricht, der nicht verwertet werden kann. Der Straßenkehricht kann Laub enthalten, der sich auf Wegen und Straßen befindet. Zu Frage 2: Der Straßenkehricht enthält Kohlenwasserstoffe, (Schwer-)metalle und Mikroplastik und eignet sich daher – nach aktuellem technischem Maßstab und gesetzlichen Vor- gaben – nicht für eine Wiederverwendung oder das Recycling. Dies trifft auch auf die darin befindlichen Laubmengen zu, die bei der Straßenreinigung auf den Wegen und Straßen eingesammelt werden. Diese Laubmengen sind nicht für die Produktion von 2 gütegesichertem Kompost geeignet. Die Einträge durch die zuvor genannten Verun- reinigungen geschehen durch den Verkehr (Öl-, Benzinverluste, Reifenabrieb aller Verkehrsteilnehmer*innen mit „Gummireifen“, Abrieb von Straßenmarkierungen, Me- tallabrieb im Straßen- und Bahnverkehr). Daher werden diese Abfälle in der Kölner Restmüllverbrennungsanlage entsorgt. Die bei der Verbrennung gewonnene Energie wird in Form von Strom und Wärme in Köln verwendet. Zu Frage 3: Von der AWB wird regelmäßig geprüft, ob umweltverträglichere Materialien eingesetzt werden können. Für Müllsäcke bietet der Markt jedoch derzeit keine sinnvollen Alter- nativen. Die Entwicklung wird laufend beobachtet.
Beratungsverlauf
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27.11.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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