0696/2017
Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung
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Beschlussvorlage Ausschuss
2435 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0696/2017 Freigabedatum 03.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt 1. die Anerkennung der Kindertagesstätte Willy -Brandt-Platz 3 im Stadtteil Deutz (Träger: Stadt Köln) als Kita mit zusätzlichen Sprach fördermitteln nach §§ 16b und 21b KiBiz. Diese ersetzt die Kita Ostmerheimer Straße 218 (Träger: Stadt Köln). Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.06.2014 (1744/2014) und ergänzend mit Be- schlüssen vom 23.09.2014 (2476/2014), 16.06.2015 (1191/2015) und 21.06.2016 (1720/2016) die Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA -Einrichtungen bzw. als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung nach dem KiBiz -Änderungsgesetz sowie die Weiterentwicklung der städtischen Förderung von Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten beschlossen. Unter den 401 anerkannten Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung befindet sich auch die 3 - gruppige Kindertagesstätte Ostmerhe imer Straße 218 im Stadtteil Merheim (Träger Stadt Köln) auf dem Gelände der Klinik Merheim. Sie befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand, so dass bereits Platzreduzierungen vorgenommen werden mussten. Die Klinik Merheim hat den Mietve r- trag zum 31.12.2017 fristgerecht gekündigt. Die verbleibenden 25 Kinder können in Abstimmung mit den Eltern alle zum nächsten Kitajahr 2017/18 in umliegenden städtischen Kitas untergebracht we r- den. Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung werden landesseitig mit jeweils 5.000 Euro gefördert. Auf Grundlage der vom JHA beschlossenen Auswahlkriterien „Anteil der Kinder, deren Eltern der Ei n- kommensstufe 1 (Jahreseinkommen unter 12.271 Euro oder Köln -Pass) zugeordnet sind“ und „Anteil der Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist“ schlägt die Verwaltung vor, als Nachrücker j e- weils die erste Einrichtung zu bestimmen, die aufgrund der begrenzten Mittel bisher nicht berücksic h- tigt werden konnte. Nachrücker für die Landesmittel für zusätzliche Sprachförderung ist die Kindertagesstätte Willy - Brandt-Platz 3 im Stadtteil Deutz (Träger: Stadt Köln).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ostmerheimer Straße 218
- Willy-Brandt-Platz 3
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 0696/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27