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0696/2017

Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung

Beschlussvorlage Ausschuss 03.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 2.3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0696/2017 
Freigabedatum  03.04.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt 
 
1. die Anerkennung der Kindertagesstätte Willy -Brandt-Platz 3 im Stadtteil Deutz (Träger: Stadt 
Köln) als Kita mit zusätzlichen Sprach fördermitteln nach §§ 16b und 21b KiBiz.  
Diese ersetzt die Kita Ostmerheimer Straße 218 (Träger: Stadt Köln). 
 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.06.2014 (1744/2014) und ergänzend mit Be-
schlüssen vom 23.09.2014 (2476/2014), 16.06.2015 (1191/2015) und 21.06.2016 (1720/2016) die 
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA -Einrichtungen bzw. als Einrichtungen mit 
zusätzlicher Sprachförderung nach dem KiBiz -Änderungsgesetz sowie die Weiterentwicklung der 
städtischen Förderung von Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten beschlossen. 
 
Unter den 401 anerkannten Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung befindet sich auch die 3 -
gruppige Kindertagesstätte Ostmerhe imer Straße 218 im Stadtteil Merheim (Träger Stadt Köln) auf 
dem Gelände der Klinik Merheim. Sie befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand, so 
dass bereits Platzreduzierungen vorgenommen werden mussten. Die Klinik Merheim hat den Mietve r-
trag zum 31.12.2017 fristgerecht gekündigt. Die verbleibenden 25 Kinder können in Abstimmung mit 
den Eltern alle zum nächsten Kitajahr 2017/18 in umliegenden städtischen Kitas untergebracht we r-
den. 
 
Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung werden landesseitig mit jeweils 5.000 Euro gefördert. Auf 
Grundlage der vom JHA beschlossenen Auswahlkriterien „Anteil der Kinder, deren Eltern der Ei n-
kommensstufe 1 (Jahreseinkommen unter 12.271 Euro oder Köln -Pass) zugeordnet sind“ und „Anteil 
der Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist“ schlägt die Verwaltung vor, als Nachrücker j e-
weils die erste Einrichtung zu bestimmen, die aufgrund der begrenzten Mittel bisher nicht berücksic h-
tigt werden konnte. 
 
Nachrücker für die Landesmittel für zusätzliche Sprachförderung ist die  Kindertagesstätte Willy -
Brandt-Platz 3 im Stadtteil Deutz (Träger: Stadt Köln).

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ostmerheimer Straße 218
  • Willy-Brandt-Platz 3
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0696/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27