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1558/2018

Sportanlage Salzburger Weg, Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 18.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.07.2018, TOP 9.1.5

Anlage 1 Stellungnahme RPA zur KOB 2018-0524

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Ansehen

Anlage 4 Luftbild

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Anlage 2 RPA gepr. Kostenberechnung

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Anlage 3 Stellungnahme zu Kork

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme RPA zur KOB 2018-0524

1304 Zeichen

14
143-1
09.05.2018
Himmelsbach
180509 KB_SportAnlg_Salzburger Weg.di
Köln U
//. r ? o /3  f
Sportpark Müngersdorf Salzburger Weg, Köln-Lindenthal  
hier: Prüfung der Kostenberechnung  
RPA-Nr.: 2018/0524
52
Eingang 2018
52 • Sportamt
Eingereichte Kosten: 
Bestätigte Kosten:
499.644.00 € netto
499.644.00 € netto
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Herbeiführung des Baubeschlusses im zuständigen Ratsgremium (Sportausschuss) 
legen Sie die Kostenberechnung für die Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge der Sportan­
lage Salzburger Weg, Köln-Müngersdorf, mit Schreiben vom 7.3.2018 zur Prüfung vor.
Die Prüfung der Kostenberechnung ergab, dass die Kostenberechnung solide und belastbar 
aufgestellt wurde. Die zur Prüfung eingereichten Kosten können so bestätigt werden.
Aus Umweltschutz- und Gesundheitsaspekten sollte jedoch überprüft werden, ob statt des 
EPDM-Verfüllten Kunststoffrasens, nicht ein Kunststoffrasen mit Korkverfüllung zur Verwen­
dung kommen könnte. Auf der Sportanlage In der Gracht, in Köln-Poll, ist eine korkverfüllter 
Kunststoffrasen z.B. bereits seit mehreren Jahren mit äußerst positiven Erfahrungen im Ein­
satz.
Der Einsatz eines solchen umweltfreundlicheren Kunststoffrasensystems dürfte kostenneut­
ral sein.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: - geprüfte Kostenberechnung

Anlage 4 Luftbild

361 Zeichen

40m3020100 1:1000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.03.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 2 RPA gepr. Kostenberechnung

2606 Zeichen

Inhaltsverzeichnis
1 Sanierung Salzburger Weg
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Entsorgung Kunstrasen
1.3 Sanierungsarbeiten
1.4 Kunststoff rasenbeläge

Die Oberbürgermeisterin .RHadt Köln
Sportamt, Aachener Straße (Sportpark Müngersdorf - Olymiaweg 7), 50933 Köln
07.03.2018  
Salzburger Weg
Kostenberechnung Seite 1  von 3  
Sanierung KuRa Salzburger Weg
Alle W ährungsangaben in EUR
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1
1.1
1. 1.1
1. 1.2
1.1.3
1.2
1.2.4
1.2.5
1.3
1.3.6
1.3.6
1.3.7
1.4
1.4.8
1.4.9
1.4.10
Sanierung Salzburger Weg 
Baustelleneinrichtung 
Baustelle einrichten,
Baustelleneinrichtung Vorhalten
Baustelle räumen
Entsorgung Kunstrasen 
Kunstrasenbelag ausbauen,
defekte ET-Decke ausbauen,
Sanierungsarbeiten
1  Stk 1.500,00
1  Stk 1.000,00
1  Stk ^  1.500,00
1.1 Baustelleneinrichtung
15400 m2 3,50
500 m2 3,50
1.2 Entsorgung Kunstrasen
Bodenhülsen im oberflächennahen Bereich ausbauen
22 Stk
Tragschicht ohne Bindemittel regulieren 
Feinplanum erstellen
500 m 2- 
500 m2
Kunststoffrasenbeläge
Gebunden Elastische Tragschicht säubern,
15400 m
Gebundene Elastische Tragschicht ET 35 mm
500 m2 ^
Kunststoffrasen mit Sand-EPDM -gefüllter Polschicht hersteilen
15400 m 2  —
- — '  12,00
6,00
^  1,50
1.3 Sanierungsarbeiten
0,30
30.00
25.00
1.500.00 
1.000,0 0 '
1.500.00 
4.000.00
53.900.00
1 .7 5 0 ,0 0 ^
55.650.00 /
264.00 
3.000,00
750.00 
4.014.00
4.620,00
15.000,00-
385.000,00'
Übertrag: 404.620,00

07.03.2018
Salzburger Weg
Kostenberechnung Seite 2 von 3
Sanierung KuRa Salzburger Weg
Alle W ährungsangaben in EUR
Position __________Beschreibung ________________________Menge _Einh _____________________EP_______________GP
Übertrag: 404.620,00
1.4.11 Spielfeldlinierung herstellen
2 Stk ^  1.500,00 3.000,00 ^
1.4.12 Spielfeldlinierung herstellen - Jugend-Eckm arkierungen /  ,
2 S t k ^  150,00 3 0 0 ,0 0 ^
1.4.13 Quarzsand als Reserve . '  /
2 t /  120,00 240,00
1.4.14 EPDM Granulat als Reserve /  . s
2 t /  1 .5 0 0 ,0 0 / 3.000,00
1.4.15 EPDM Granulat nach Einspielzeit einarbeiten ,
15400 m2 / /  1 ,6 0 / 2 4 .6 4 0 ,0 0 /
1.4.16 Rücksteilprobe Kunstrasen / /
3 Stk /  6 0 ,0 0 / 1 8 0 ,0 0 /
1.4 Kunststoffrasenbeläge 435.980,00 ^
1 Sanierung Salzburger Weg 499.644,00

07.03.2018
Salzburger Weg
Kostenberechnung Seite 3 von 3
Sanierung KuRa Salzburger Weg
Alle W ährungsangaben in EUR
Zusam m enstellung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Entsorgung Kunstrasen
1.3 Sanierungsarbeiten
1.4 Kunststoffrasenbeläge
1 Sanierung Salzburger Weg
zzgl. MwSt 19 %  
Gesam tsum m e
4.000,00  
55.650,00  
4.014,00  
435.980,00  
499.644,00
Summ e 4 9 9 .6 4 4 ,0 0 ^
94.932.36/ /
594.576.36 ^

Anlage 3 Stellungnahme zu Kork

1780 Zeichen

52
521
22 .05.2018 
Herr Reul 
31241
Stellungnahme zur vom Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagenen Verwendung von  
Kork als Einstreumaterial für die Kunstrasenflächen
Die Sportverwaltung ist bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Kunstrasensportplätzen 
auf eine DIN gerechte bzw. zertifizierte Ausführung (nach RAL, DIN Certco, usw.) angewiesen. Für das 
angesprochene Korkmaterial liegt zum jetzigen Zeitpunkt leider keine entsprechende Zertifizierung 
vor.
Ein Kunstrasensystem besteht aus vielen Einzelkomponenten (von unten nach oben):
- elastische Tragschicht bzw. Elastikschicht
- Kunstrasenteppich
- Polverfüllung Sand
- Polverfüllung Granulat (EPDM /  TPE /  SBR /  Kork)
Diese Komponenten müssen alle einzeln der DIN Norm/Zertifizierung entsprechen und einer Güte­
überwachung unterzogen werden. Um eine Akkreditierung als DIN gerechtes bzw. zertifiziertes 
Kunstrasensystem zu erhalten, müssen die einzelnen Komponenten zusätzlich als Gesamtsystem 
geprüft werden. Die Verwendung eines nicht geprüften Einzelbaustoffs im Gesamtsystem lässt das 
Prüfzeugnis des Gesamtsystems erlöschen.
Die Kosten für die Verfüllung des Kunstrasens mit zertifiziertem EPDM Granulat und nicht zertifizier­
tem Kork halten sich in etwa die Waage. Allerdings kann der Verlust des Gewährleistungsanspruchs 
bei einer Investition von ca. 600.000,-€ einen erheblichen Schaden für die Stadt Köln nach sich zie­
hen.
Die Sportverwaltung verfolgt die derzeitigen Entwicklungen im Bereich der Einstreugranulate für 
Kunstrasenplätze mit hohem Interesse, sieht aber angesichts der dargestellten Problematik aktuell 
keine Möglichkeit Kork als Einstreugranulat für Kunststoffrasenflächen zu verwenden.
o 143/1 zur Kenntnis
Q als Anlage zur Beschlussvorlage 1558/2018 für den Sportausschuss

Beschlussvorlage Ausschuss

5396 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1558/2018 
Freigabedatum 
18.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Salzburger Weg, Köln-Lindenthal 
hier: Belagssanierung von zwei Kunststoffrasenplätzen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgelegten Kostenermittlung mit 
der Durchführung der Belagssanierung der beiden Kunstrasenplätze auf der Sportanlage Salzburger 
Weg. Die Sanierung umfasst die Erneuerung der Kunstrasenbeläge der Fußballsportflächen, sowie 
die Sanierung einer Absackung im Bereich das Platzes und des Pflasters. Die Ausschreibung und 
Objektüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt. 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Aufwandsermächtigung für diese Maßnahme im 
HJ. 2018 in Höhe von 594.577,00 € im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung, Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Alternative: 
 
Die Belagssanierung der beiden Kunstrasenplätze auf der Sportanlage Salzburger Weg wird nicht 
durchgeführt. 
 
Sportausschuss 21.06.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  594.577,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Prioritätenliste 2018-2020 beabsichtigt die Verwaltung, die Belagssanierung der 
Sportanlage Salzburger Weg in Köln-Lindenthal (lfd. Nr. 2 & 3 in der Prioritätenliste 2018-2020) 
durchzuführen. 
 
Die Sportanlage Salzburger Weg wurde 2005 errichtet. Die Sportanlage verfügt über zwei Kunststoff-
rasengroßspielfelder, jeweils mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage, und ein Rasentrainings-
feld. Auf der Sportanlage befindet sich außerdem ein städtisches Umkleidehaus (BJ 2006) mit Ju-
gendraum und Platzwartbüro. 
Die Kunststoffrasenbeläge sind auf Grund der starken Beanspruchung und des Alters sanierungsbe-
dürftig. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nutzungsintensität, beabsichtigt die Verwal-
tung den Austausch des bestehenden Kunststoffrasenbelages. 
 
Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes - Abteilung Bau und Unterhal-
tung, wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses erstellt. Die Brutto-
Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich 
594.577,00€. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politischen VN zum Haushaltsplan 
2018 für 2017 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung durch die Sonderauskehrung 
des Landschaftsverbandes Rheinland beschlossen. Mit diesen Mitteln sollten verschiedene Maßnah-
men finanziert werden. 
Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehören u. a. die Durchführung von Pflege- und Unter-
haltungsmaßnahmen bzw. Instandhaltung von Kunstrasenplätzen in Höhe von 1 Mio. € und die Un-
terstützung von Kleinreparaturen durch Vereine in Höhe von 2 Mio. €. Da diese Maßnahmen in 2017 
nicht mehr durchgeführt werden konnten, sind die Mittel für die Ermächtigungsübertragung vorgese-
hen.

3 
Die bereitgestellten Mittel für die Unterstützung von Kleinreparaturen können auch in 2018 nicht in 
voller Höhe wie geplant verwendet werden, weil die Beantragung und Bewilligung der Zuschüsse und 
die Planung und Durchführung der Maßnahmen durch die Vereine nicht so kurzfristig erfolgen kön-
nen.  
 
Daher sollen die Mittel zum Teil für die Pflege und Instandhaltung von Kunstrasenplätzen verwendet 
werden, u. a. auch für die geplante Belagssanierung der Kunstrasenplätze der Sportanlage Salzbur-
ger Weg. 
 
Die geplante Belagserneuerung soll durch das Sportamt erfolgen, weil ein Verein eine solche Maß-
nahme kurzfristig nicht durchführen kann. Die hierfür im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung in 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel müssen daher im Rahmen der Mittel-
bewirtschaftung in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgeschich-
tet werden.  
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Luftbild, Kostenberechnung. 
 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit den zukünftigen 
Nutzern erforderlich waren. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden. 
Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da der Kunstrasen-Belagswechsel witte-
rungsbedingt bis spätestens Oktober/November erfolgen muss. Da die nächsten Sitzungen 
erst ab September stattfinden und Zeit für Ausschreibung, Vergabeverfahren und Auftrags-
vergabe einkalkuliert werden muss, wäre die Umsetzung der Maßnahme in diesem Jahr nicht 
mehr möglich.

Beratungsverlauf (3)

21.06.2018 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 13.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1558/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.06.2018
Erstellt
09.05.2018 14:53