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2388/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgersteig Sülzburgstraße (Az.: 02-1600-35/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.02.2019, TOP 5.1.1

Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

366 Zeichen

Anliegen:  
Ich würde gerne anregen, den Bürgersteig der Sülzburgstraße (zwischen Luxemburger und 
Berrenrather) zu pflastern oder mit schönen Gehwegplatten zu versehen. Insbesondere für 
eine hochfrequentierte Einkaufsstraße wie diese, ist ein (ausgesprochen hässlicher) 
geteerter Boden mit entsprechenden Flickenteppichen, wie er jetzt besteht, nicht 
angemessen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2153 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2388/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgersteig Sülzburgstraße (Az.: 02-1600-35/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch derzeit, 
aus Kostengründen, gegen die Verschönerungsmaßnahme durch eine Oberflächenerneuerung der 
beidseitigen Nebenanlagen der Sülzburgstraße im Abschnitt zwischen Luxemburger Straße und  
Berrenrather Straße aus. 
 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt den Bürgersteig der Sülzburgstraße (zwischen Luxemburger Straße und  
Berrenrather Straße) zu pflastern oder mit schönen Gehwegplatten zu versehen (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die Nebenanlagen auf der Sülzburgstraße sind zwischen Luxemburger Straße und Berrenrather 
Straße in Asphalt ausgeführt. In der Oberfläche befinden sich vereinzelte Risse, Bodendellen und 
Abplatzungen. Es besteht heute keine Unfallgefahr. Die Aufteilung der Nebenanlagen erfolgte in 
Schrägparkplätze und Gehwege. Abschnittsweise sind die Schrägparkplätze bis in die Fahrbahn mar-
kiert. 
 
Bei einer Oberflächenverschönerung, der ca. 4.000 m² großen Nebenanlagen mit Standartmateria-
lien, wie z. B. 30/30-ger Gehwegplatten, ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 400.000 €. Bei 
einer reinen Verschönerungsmaßnahme durch eine Oberflächenerneuerung in den Nebenanlagen 
können keine Anliegerbeiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetzt (KAG) generiert werden. Wei-
terhin kann eine kurzfristige Erneuerung der Nebenanlagen wegen der Vielzahl anderer bedeutender 
Erhaltungsmaßnahmen nicht erwartet werden.  
 
Eine Oberflächenverschönerung sollte im Zuge einer Neuaufteilung des Straßenquerschnitts erfolgen. 
Hierfür ist ein politischer Auftrag der Bezirksvertretung Lindenthal notwendig. Eine Bearbeitung eines 
solchen Beschlusses kann nur im Rahmen der personellen Ressourcen erfolgen. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

04.02.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Luxemburger Straße
  • Berrenrather Straße
  • Sülzburgstraße

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Details

Aktenzeichen
2388/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.07.2018
Erstellt
19.07.2018 10:23