Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgersteig Sülzburgstraße (Az.: 02-1600-35/18)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2388/2018 vom 24.07.2018
Stand: Am 04.02.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Anlage - Eingabe
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Anliegen: Ich würde gerne anregen, den Bürgersteig der Sülzburgstraße (zwischen Luxemburger und Berrenrather) zu pflastern oder mit schönen Gehwegplatten zu versehen. Insbesondere für eine hochfrequentierte Einkaufsstraße wie diese, ist ein (ausgesprochen hässlicher) geteerter Boden mit entsprechenden Flickenteppichen, wie er jetzt besteht, nicht angemessen. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 Vorlagen-Nummer 2388/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgersteig Sülzburgstraße (Az.: 02-1600-35/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch derzeit, aus Kostengründen, gegen die Verschönerungsmaßnahme durch eine Oberflächenerneuerung der beidseitigen Nebenanlagen der Sülzburgstraße im Abschnitt zwischen Luxemburger Straße und Berrenrather Straße aus. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt den Bürgersteig der Sülzburgstraße (zwischen Luxemburger Straße und Berrenrather Straße) zu pflastern oder mit schönen Gehwegplatten zu versehen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Nebenanlagen auf der Sülzburgstraße sind zwischen Luxemburger Straße und Berrenrather Straße in Asphalt ausgeführt. In der Oberfläche befinden sich vereinzelte Risse, Bodendellen und Abplatzungen. Es besteht heute keine Unfallgefahr. Die Aufteilung der Nebenanlagen erfolgte in Schrägparkplätze und Gehwege. Abschnittsweise sind die Schrägparkplätze bis in die Fahrbahn mar- kiert. Bei einer Oberflächenverschönerung, der ca. 4.000 m² großen Nebenanlagen mit Standartmateria- lien, wie z. B. 30/30-ger Gehwegplatten, ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 400.000 €. Bei einer reinen Verschönerungsmaßnahme durch eine Oberflächenerneuerung in den Nebenanlagen können keine Anliegerbeiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetzt (KAG) generiert werden. Wei- terhin kann eine kurzfristige Erneuerung der Nebenanlagen wegen der Vielzahl anderer bedeutender Erhaltungsmaßnahmen nicht erwartet werden. Eine Oberflächenverschönerung sollte im Zuge einer Neuaufteilung des Straßenquerschnitts erfolgen. Hierfür ist ein politischer Auftrag der Bezirksvertretung Lindenthal notwendig. Eine Bearbeitung eines solchen Beschlusses kann nur im Rahmen der personellen Ressourcen erfolgen. Anlage 1. Eingabe
Beratungsverlauf
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04.02.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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