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1261/2019

Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler, Köln e.V

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.04.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 10.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1261/2019 
Freigabedatum 
 29.04.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender 
Künstlerinnen und Künstler, Köln e.V. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen ab dem Haushaltsjahr 2019 befristet bis zum 31.12.2020 die Erhöhung der Institutionellen 
Förderung des Kulturwerkes des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. 
(BBK Köln e.V.) in Höhe von 90.000 Euro. Die Erhöhung ist zweckgebunden für 15 Stipendien in Hö-
he von je 5.000 Euro sowie deren Auslobung und Organisation. 
 
Die Erhöhung wird durch die finanzneutrale Umschichtung aus den Projektmitteln der Sparte Bildende 
Kunst finanziert. 
 
Somit erhält der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr 2019 befristet bis zum 31.12.2020 eine Institutionelle Förderung von 130.000 Euro. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rat 21.05.2019

2 
Begründung 
Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurden 90.000 Euro für “KünstlerInnenförde-
rung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ mit Fortschreibung in der mittelfristigen 
Finanzplanung eingestellt.  
 
Die Vergabe der Stipendien ist wie folgt vorgesehen. 
Es werden jährlich 15 altersunabhängige Recherche- und Arbeitsstipendien vergeben, die mit jeweils 
5.000 Euro dotiert sind (75.000 Euro). In der Regel werden 13 Stipendien an Bildende Künstlerinnen 
und Künstler sowie zwei Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren vergeben. Die Recherche- und 
Arbeitsstipendien sollen professionellen Kölner Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und 
Kuratoren die Durchführung selbst gewählter Recherche- und Produktionsvorhaben ermöglichen. Für 
die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Jury eingesetzt. Die Jury soll aus fünf 
Mitgliedern zusammengesetzt werden: 
• Kulturamt der Stadt Köln, Referentin Bildende Kunst mit beratender Stimme 
• Kuratorin/Kurator Temporary Gallery (Aneta Rostkowska) 
• Kuratorin/Kurator: N.N. 
• Kuratorin/Kurator: N.N. 
• Kuratorin/Kurator: N.N. 
• Beisitzer/in ohne Stimmrecht: Vertreter/in BBK Köln e.V. 
• Protokollant/in ohne Stimmrecht 
 
Verwaltung und Organisation übernimmt der Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler 
Köln (BBK Köln e.V.) in enger Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt Köln. Für die Honorierung 
der Jury sowie den Organisationsaufwand erhält der BBK Köln e.V. die verbleibenden 15.000 Euro. 
Zu den Aufgaben des BBK Köln e.V. gehören: 
- Abstimmungen, Ausschreibungstext erstellen 
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit  
- elektronisches Antragsformular mit Uploadfunktion entwerfen und einrichten 
- Betreuung und Wartung der Website 
- Bearbeitung von Rückfragen, Erstellung FAQ usw. 
- Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Jurysitzung 
- Benachrichtigungen an alle Bewerber*innen 
- Verträge mit Stipendiat*innen und Auszahlungsvereinbarungen 
- Sammeln, Einfordern der Abschlussberichte 
- Konzeptentwicklung der Abschlusspräsentation 
- Buchhaltung 
 
Die Mittel erhöhen die Institutionelle Förderung des BBK Köln e.V. um 90.000 Euro und dürfen aus-
schließlich für den oben genannten Zweck verwendet werden. Die Erhöhung ist an die Dauer der In-
stitutionellen Förderung des BBK Köln e.V. bis zum 31.12.2020 gekoppelt.

3 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Da die Stipendien in 2019 zum ersten Mal ausgeschrieben werden, ist der Zeitrahmen für die Aus-
schreibung und Auswahl wie auch für die Durchführung der Stipendien sehr eng. Die Ausschreibung 
bis zur Entscheidung ist bis Ende Juli 2019 geplant, so dass die Stipendien im Augst vergeben wer-
den können. Damit verbleibt eine Stipendienzeit von September bis Dezember 2019, die sehr knapp 
ist.  
Bei einer Verschiebung der Beschlussvorlage bis Anfang Juli ist dieser Zeitrahmen nicht mehr einzu-
halten und der Stipendienzeitraum zu kurz.

Beratungsverlauf (3)

07.05.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1261/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.04.2019
Erstellt
04.04.2019 09:05