1261/2019
Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler, Köln e.V
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1261/2019 Freigabedatum 29.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler, Köln e.V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen ab dem Haushaltsjahr 2019 befristet bis zum 31.12.2020 die Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerkes des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. (BBK Köln e.V.) in Höhe von 90.000 Euro. Die Erhöhung ist zweckgebunden für 15 Stipendien in Hö- he von je 5.000 Euro sowie deren Auslobung und Organisation. Die Erhöhung wird durch die finanzneutrale Umschichtung aus den Projektmitteln der Sparte Bildende Kunst finanziert. Somit erhält der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2019 befristet bis zum 31.12.2020 eine Institutionelle Förderung von 130.000 Euro. Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 Rat 21.05.2019 2 Begründung Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurden 90.000 Euro für “KünstlerInnenförde- rung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ mit Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Die Vergabe der Stipendien ist wie folgt vorgesehen. Es werden jährlich 15 altersunabhängige Recherche- und Arbeitsstipendien vergeben, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind (75.000 Euro). In der Regel werden 13 Stipendien an Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie zwei Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren vergeben. Die Recherche- und Arbeitsstipendien sollen professionellen Kölner Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und Kuratoren die Durchführung selbst gewählter Recherche- und Produktionsvorhaben ermöglichen. Für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Jury eingesetzt. Die Jury soll aus fünf Mitgliedern zusammengesetzt werden: • Kulturamt der Stadt Köln, Referentin Bildende Kunst mit beratender Stimme • Kuratorin/Kurator Temporary Gallery (Aneta Rostkowska) • Kuratorin/Kurator: N.N. • Kuratorin/Kurator: N.N. • Kuratorin/Kurator: N.N. • Beisitzer/in ohne Stimmrecht: Vertreter/in BBK Köln e.V. • Protokollant/in ohne Stimmrecht Verwaltung und Organisation übernimmt der Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln (BBK Köln e.V.) in enger Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt Köln. Für die Honorierung der Jury sowie den Organisationsaufwand erhält der BBK Köln e.V. die verbleibenden 15.000 Euro. Zu den Aufgaben des BBK Köln e.V. gehören: - Abstimmungen, Ausschreibungstext erstellen - Öffentlichkeits- und Pressearbeit - elektronisches Antragsformular mit Uploadfunktion entwerfen und einrichten - Betreuung und Wartung der Website - Bearbeitung von Rückfragen, Erstellung FAQ usw. - Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Jurysitzung - Benachrichtigungen an alle Bewerber*innen - Verträge mit Stipendiat*innen und Auszahlungsvereinbarungen - Sammeln, Einfordern der Abschlussberichte - Konzeptentwicklung der Abschlusspräsentation - Buchhaltung Die Mittel erhöhen die Institutionelle Förderung des BBK Köln e.V. um 90.000 Euro und dürfen aus- schließlich für den oben genannten Zweck verwendet werden. Die Erhöhung ist an die Dauer der In- stitutionellen Förderung des BBK Köln e.V. bis zum 31.12.2020 gekoppelt. 3 Begründung der Dringlichkeit Da die Stipendien in 2019 zum ersten Mal ausgeschrieben werden, ist der Zeitrahmen für die Aus- schreibung und Auswahl wie auch für die Durchführung der Stipendien sehr eng. Die Ausschreibung bis zur Entscheidung ist bis Ende Juli 2019 geplant, so dass die Stipendien im Augst vergeben wer- den können. Damit verbleibt eine Stipendienzeit von September bis Dezember 2019, die sehr knapp ist. Bei einer Verschiebung der Beschlussvorlage bis Anfang Juli ist dieser Zeitrahmen nicht mehr einzu- halten und der Stipendienzeitraum zu kurz.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1261/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 09:05