Sachstandsberichte
Mitteilung BV 3287/2025 vom 25.11.2025
Stand: Am 04.12.2025 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
AN-0540-2024
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer AN/0540/2024 Stand: 26.06.2025 Eingang 02-1: 03.09.2025 Sachstandsbericht Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei Ergänzter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung, an der Interimsschule am Ven- loer Wall, vor Beginn des Schuljahres 2024/25, und in Absprache mit der Schulleitung im Zaun ein Törchen zu installieren, damit die Kinder einen direkten Zugang vom Grüngürtel in die Schule haben. Zudem bittet die BV die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Subbelrather Str. und/oder Venloer Straße „Kiss and Ride Parkbuchten “ zwischen Peter-Dedenbach-Str. und der Platanenallee im Park markiert werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass es keine Fällungen oder Rodungen im Inneren Grüngürtel geben wird. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstandsbericht der Verwaltung Törchen für die Interimssschule am Venloer Wall, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen, SPD, CDU, KlimaFreunde und Die Partei Zum Törchen zum Grüngürtel: Einen direkten Zugang vom Antragsgrundstück zum Grüngürtel muss die Verwaltung aus grün- und landschaftsplanerischer Sicht leider ablehnen. Direkt Zugänge angrenzender Nut- zungen zum städtischen Grün werden grundsätzlich nicht gewährt. Der Zugang vom Venloer 2 Wall 13a in den angrenzenden Grüngürtel würde einen weiteren Eingriff (nach den bereits er- folgten und sehr kritisch von der interessierten Öffentlichkeit begleiteten Baumfällungen) in das Landschaftsschutzgebiet bedingen, der nicht akzeptabel ist. Zu den Kiss and Ride – Parkplätzen: Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Erhebung des Bring-/Hol-Verkehrs fand am Schulstandort der Montessorigrundschule in der Gilbachstraße 20 statt. Erhoben wurden Bring-/Holverkehre, Lehrerverkehre und Fuß-/Radverkehre der SchülerIn- nen. Motorisierter Individualverkehr Bringverkehr Im Bringverkehr zwischen 07:30 Uhr und 8:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualver- kehr-Anteil von rund 5 %. Die SchülerInnen wurden von insgesamt 10 Pkw gebracht, wodurch sich ein Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 ergibt. Holverkehr Zwischen 11:45 Uhr und 16:00 Uhr ergibt sich ein motorisierter Individualverkehr-Anteil von ca. 15 % für den Holverkehr bei einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,14. Die Zugänge für die Fußgänger und Radfahrer sollten zur Vermeidung von Konflikten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück wird davon abgeraten, den Bring-/Holverkehr auf dem Grundstück abzuwickeln. Die Zugänge für Fußgänger zum Schulgelände sollten separat zu den Ein- und Ausfahrten des motorisierten Individualverkehrs angeordnet werden, um Konflikte zu vermeiden. Aus Gründen der Ver- kehrssicherheit sollte darauf geachtet werden, dass die Wege der Fußgänger und Radfahrer die Wege des Motorisierten Individualverkehrs möglichst nicht kreuzen. Es wurde vorgeschlagen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle auf dem Venloer Wall für die Abwicklung der Bring-/Holverkehre zu nutzen. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, solange der Busverkehr nicht behindert wird, könnte der Bring- und Holverkehr diesen Be- reich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz. Es wurde empfohlen, die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle im Venloer Wall unmittelbar nördlich der Einmündung der Franz-Hitze-Straße anzuordnen. Fazit Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück kann der Bring-/Holverkehr das Schulgrundstück nicht befahren. Stattdessen kann die erforderliche Schwimmbus-Haltestelle für die Abwicklung der Bring-/Hol- verkehre der Grundschule genutzt werden. Da das Halten an einer Haltestelle erlaubt ist, so- lange der Busverkehr nicht behindert wird, kann der Bring- und Holverkehr diesen Bereich am Vormittag und am Nachmittag ebenfalls nutzen. Im vorgesehenen Bereich für den Schwimmbus finden ca. 11 Pkw zeitgleich Platz. Nächste Schritte: Die Sache ist damit erledigt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3287/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 Sachstandsberichte Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Höver -
AN-0835-2025
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/0835/2025 Stand: 24.11.2025 Sachstandsbericht Genehmigungen von Maßnahmen des Stadtgarten e.V. - Urban-Gardening und Projekt "1000 Stühle 1000 Bäume", gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei Beschluss: Die Bezirksvertretung möge wie folgt beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden, geplanten Maßnahmen des Stadtgarten Ver- eins zu ermöglichen bzw. zu genehmigen: 1. Das Urban-Gardening-Projekt des Stadtgarten e.V. auf dem Dorothee-Sölle-Platz vor der Christuskirche soll genehmigt bzw. die Umsetzung des Projektes vollumfänglich unterstützt werden. Dabei sollen Pflanzkästen als Grundbestandteil des Projektes aufgestellt und mit Un- terstützung der Christuskirche und des Quartiermanagements gepflegt und das Projekt be- treut werden. Die auf dem Platz angesiedelte Leihräder-Batterie sollen an einem anderen Ort aufgestellt werden. 2. Das Aufstellen der Bäume und Stühle aus dem HdAK-Projekt "1000 Stühle 1000 Bäume" auf dem Parkplatz hinter der Christuskirche soll über die bereits geplanten Park-Platz-Tage am 21.09.2025 und 20.09.2026 hinaus jeweils für einen längeren Zeitraum von mindestens 6 Wochen genehmigt werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zur Umsetzung des Urban-Gardening-Projektes des Stadtgarten e.V. auf dem Dorothee- Sölle-Platz wurde die erforderliche Genehmigung (Nutzung des öffentlichen Straßenlandes durch Dritte) eingeholt. Durch Vorlage der notwendigen Unterlagen konnte die Genehmigung für dieses Jahr, 21.09.2025 ausgestellt werden. Für den nächsten Park-Platz-Tag am 20.09.2026 ist die Genehmigung erneut einzuholen. Das über den Park-Platz-Tag hinausgehende zeitlich verlängerte Aufstellen der Bäume und Stühle ist Teil der oben genannten Genehmigung. Aus technischen Gründen hat die Veran- stalterin dieses Jahr Bäume und Stühle nicht aufstellen können und daher auch keine Geneh- migung beantragt. Die Leihräder „Call a bike“ wurden rechtzeitig vor der Veranstaltung am 21.09.2025 an einen Alternativstandort verlegt. 2 Nächste Schritte: - Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: - -
AN-0594-2025
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer AN/0594/2025 Stand: 01.09.2025 Sachstandsbericht Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen, gem. Dringlichkeitsantrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen- tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss wurde durch Session-Nr. 2024/2025 beantwortet. -
AN-0939-2020
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0939/2020 Stand: 03.09.2025 Sachstandsbericht Neugestaltung des Waidmarktes, Antrag CDU Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept mit dem Ziel einer autofreien Neugestaltung des Waidmarktes im Bereich des Archiveinsturzes zu entwickeln und der Bezirksvertretung Innen- stadt/Deutz sowie den zuständigen Gremien vorzustellen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Mit dem Beschluss der Umsetzungsstrategie für den Waidmarkt (0820/2025) wurde die Grundlage für das Vorgehen am Waidmarkt bis zur Fertigstellung des Stadtbahnausbaus dar- gestellt und gesichert. Das Vorgehen und die Zielstellung des Antrags AN/0939/2020 ist somit in der o.g. Vorlage aufgegangen. Nächste Schritte: Das Konzept für die Gestaltung des Waidmarkts soll gemäß des o.g. Beschlusses in einem, auf die künstlerischen Interventionen folgenden, Werkstattverfahren herausgestellt werden. In diesem Werkstattverfahren wird das Ziel einer autofreien Gestaltung des Waidmarkts im Be- reich des Archiveinsturzes zu Grunde gelegt. Das hierbei hervorgehende Siegerkonzept wird anschließend den Gremien vorgelegt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Nicht erforderlich. -
AN-0856-2025
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer AN/0856/2025 Stand: 06.11.2025 Sachstandsbericht Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße, Antrag CDU Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegren- zung in Form von „Tempo 30“ auf der Siegburger Straße im Bereich zwischen der Graben- gasse und der Deutzer Freiheit der Innenstadt zu prüfen, um die Lärmbelästigungen durch Motoren für die Anwohner dort zu minimieren und „Rasern“ entgegenzusteuern. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Es wird auf die Mitteilung (2411/2025) verwiesen. Zur Prüfung, ob lärmreduzierende Maßnahmen erfolgen können, muss ein Lärmgutachten vorliegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnbevölkerung von Lärmeinwirkungen betroffen ist, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall als ortsüblich und damit zumutbar hingenom- men werden muss. Die insoweit maßgeblichen Schwellenwerte sind gesetzlich nicht festge- legt. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung behilft sich daher mit der Anwendung der Werte sowohl der 16. BImSchV als auch der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Auf Letztere ver- weist auch die Verwaltungsvorschrift zur StVO. Sofern die (im Vergleich zur den Lärmschutz-Richtlinien-StV etwas Niedrigeren) Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten sind, gesteht die Rechtsprechung den Betroffenen einen An- spruch auf eine sog. ermessensfehlerfreie Entscheidung zu. Das bedeutet, dass die Straßen- verkehrsbehörde fehlerfrei das Interesse der Betroffenen, von einer Lärmbelastung verschont zu bleiben, mit dem Verkehrsinteresse abwägen muss, das an der Beibehaltung einer höhe- ren Höchstgeschwindigkeit besteht. Bei dieser Abwägung spielen u.a. das Maß der Über- schreitung der Grenzwerte, die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße, zu erwartende Stau- ungen und mögliche Ausweichverkehre eine Rolle. Sofern neben den Werten der 16. BImSchV auch die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten werden, gesteht die Rechtsprechung den Betroffenen regelmäßig einen An- spruch auf ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zu. Das bedeutet, dass in diesen Fällen auch eine hohe Verkehrsbedeutung einer Straße das Absehen von Maßnahmen in aller Regel nicht mehr rechtfertigen kann. Ob diese Maßnahmen jedoch konkret im Herabsetzen 2 der Höchstgeschwindigkeit bestehen, verbleibt im Ermessen der Behörde. Ggfs. bieten sich je nach Situation andere Lärmschutzoptionen an. Die Straßenverkehrsbehörde kann nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstre- cken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Eine Beschränkung im Sinne dieser Vorschrift ist auch das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stunden- kilometer. Diese Herabsetzung kommt nur dann zum Tragen, wenn kurzfristig keine anderen Maßnahmen möglich sind. Wenn nach der Geschwindigkeitsreduzierung andere lärmreduzierenden Maßnahmen erfolg- reich umgesetzt werden können ist derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder anzu- passen. Nächste Schritte: Der Antrag auf eine Überprüfung der Lärmsituation in der Innenstadt, auf der Siegburger Straße zwischen der Grabengasse und der Deutzer Freiheit wird aufgenommen und im Rah- men der sukzessiven Abarbeitung der Anträge berücksichtigt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Der nächste Sachstand ist geplant für Oktober 2026. -
AN-0269-2024
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0269/2024 Stand: 17.11.2025 Sachstandsbericht Mobilitätswende gemeinsam - Mediation für die zukünftige Gestaltung der Deutzer Freiheit gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Verwaltung für die vorgelegte Evaluie- rung des Verkehrsversuchs Deutzer Freiheit (Session-Nr. 3252/2013). Auf dieser Grundlage beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung, 1. zeitnah, möglichst im April 2024, eine Bürger*innen-Informationsveranstaltung durchzufüh- ren, in der die in der Evaluierung beschriebenen Ergebnisse für alle Interessierten ver- ständlich und anschaulich präsentiert werden. 2. ein Mediationsverfahren für die zukünftige verkehrliche Gestaltung der Deutzer Freiheit durchzuführen, um die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse zu würdigen und zu Lösungen zu kommen, die auf eine möglichst breite Akzeptanz stoßen. Dabei werden von der Bezirksvertretung folgende Vorgaben gemacht: Es wird ein*e professionelle*r, externe*r Mediator*in mit der Durchführung beauftragt. Die Mediation soll als Großgruppenmediation im Workshopformat mit einer Teilneh- merzahl von ca. 20 – 25 Personen erfolgen. Es sollen maximal 3 Sitzungen innerhalb von höchstens 3 Monaten stattfinden, idealerweise zwischen Mai und Juli 2024. Hierbei können auch Untergruppen vom Mediator/der Mediatorin einberufen werden. Die Teilnehmer*innen sollen sich zusammensetzen aus: Initiative Deutzer (Auto-)Frei- heit, weitere Anwohner*innen der Deutzer Freiheit, Vertreter*innen der IG Deutz, Vertre- ter*innen der nicht durch die IG Deutz repräsentierten Geschäftstreibenden, Senioren- vertreter*in, Vertreter*innen der Verbände ADFC, VCD, IHK und Handwerkskammer so- wie Vertreter*ìnnen der Fachverwaltung. Bei Bedarf werden Mitglieder*innen der in der Bezirksvertretung Innenstadt vertretenen Fraktionen hinzugeladen. Die Deutzer Freiheit soll zumindest autofrei gestaltet werden. Die Abschnitte 2 und 3 werden autofrei. Für die Abschnitte 1, 4 und 5 sollen die Vor- und Nachteile einer auto- freien Lösung diskutiert und abgewogen werden. Ebenso soll die Frage Fußgängerzone (mit Fahrrad frei) oder Fahrradstraße diskutiert und abgewogen werden. Für den Lade- und Lieferverkehr sowie die Erreichbarkeit von Arztpraxen und Apothe- ken insbesondere für Seniorinnen und Senioren sind Lösungen zu erarbeiten. Es soll ein umsetzungsfähiges Konzept zur Steigerung der Attraktivität und Stärkung der Aufenthaltsqualität erstellt werden. Dies kann auch kleinere bauliche Anpassung im Be- stand wie ggf. ein Rückbau von bestehenden, baulich angelegten Parkplätzen beinhal- ten. Das Mediationsverfahren soll in der Informationsveranstaltung (Punkt 1) angekündigt werden. 3. die Ergebnisse der Mediationsverfahrens in einer Infoveranstaltung öffentlich darzustellen sowie der Bezirksvertretung in einer Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. Hier- bei sollen auch in der Mediation nicht final geklärte Punkte transparent dargestellt werden. 2 4. ein Teileinziehungsverfahren auf Basis der oben genannten Vorgaben und nach Abschluss des Mediationsverfahrens einzuleiten, um die Voraussetzungen für eine Gestaltung der Deutzer Freiheit im Sinne des Mediationsverfahrens zu schaffen. 5. mittelfristig eine Straßenplanung für eine Umgestaltung der Deutzer Freiheit auf voller Länge mit dem Ziel einer niveaufreien Lösung analog zum Eigelstein oder der Severin- straße durchzuführen. 6. methodische Anpassungen können auf Vorschlag des Mediators/der Mediatorin vor- genommen werden. Die Mediationsworkshops sollen sich wie folgt zusammensetzen: 2 * Initiative Deutzer (Auto-)Freiheit 2 * IG Deutz 1 * Deutz Familienfreundlich 1 * DeutzKultur 1 * Katholische Kirchengemeinde St. Heribert 1 * Evangelische Kirchengemeinde 1 * Islamischer Kulturverein e.V. 1 * Vertreter*innen der nicht durch die IG Deutz repräsentierten Geschäftstreibenden (“Initiative Deutz”) 1 * Seniorenvertreter*in 1 * ADFC 1 * VCD 1 * Fuss e.V. 1 * IHK 1 * Handwerkskammer Vertreter*ìnnen der Fachverwaltung (inkl. dem Fußverkehrsbeauftragten, dem Radver- kehrsbeauftragten sowie Vertreter*innen des Schul- und Kita-Bereichs) 1 * Bürgerzentrum Deutz 1 * Bürgervereinigung Deutz 1* Bezirksschülervertretung 1* ADAC 1* Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Bei Bedarf werden Mitglieder*innen der in der Bezirksvertretung Innenstadt vertretenen Frakti- onen hinzugeladen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand, Stand: 04.02.2025 Die Vergabe von Leistungen für eine externe Unterstützung zur Konfliktklärung Deutzer Frei- heit im Sinne einer Mediation ist aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zurückgestellt bis zur endgültigen Feststellung des Haushalts durch den Rat bzw. seiner anschließenden Ge- nehmigung durch die Bezirksregierung. Aktueller Bearbeitungsstand: Die Vergabe von Leistungen für eine externe Unterstützung zur Konfliktklärung Deutzer Frei- heit mit mediativen Methoden ist abgeschlossen. Die gemeinsame Arbeit wurde aufgenom- men. Nächste Schritte: 3 In den nächsten Wochen wird die Verwaltung gemeinsam mit dem externen Dienstleister das Konzept im Detail ausarbeiten und einen Zeitplan für das Beteiligungsverfahren aufstellen. Die Teilnehmer*innen werden informiert bzw. eingeladen, sobald die Vorbereitungen konkret sind. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 04.12.2025 Aktueller Bearbeitungsstand: Die Sitzungen der Workshops sind terminiert und die Zusammensetzung der Teilnehmer*in- nen festgelegt. Gegenüber dem beschlossenen Antrag wurde die Auswahl der einzuladenden Institutionen reduziert, um den Dialog unter lokal betroffenen Akteuren zu stärken. Die ent- sprechenden Einladungen werden in Kürze versendet. Ein Teil der Teilnehmer*innen sollen zufällig ausgewählte Bürger*innen sein. Die Haushalte auf der Deutzer Freiheit und dem um- liegenden Quartier (entspricht dem Bereich des Bewohnerparkgebiets Deutz I) werden in Kürze per Hauswurfsendung über das kommende Verfahren und die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Verfahren zu bewerben, informiert. Nächste Schritte: Nach dem Ende der Bewerbungsphase erfolgt die Auswahl der Bürger*innen. Die Auswahl erfolgt zufallsbasiert, wobei statistische Merkmale (z. B. Berücksichtigung einer ausgewoge- nen Verteilung von Alter und Geschlecht) berücksichtigt werden. Die Sitzungen finden voraus- sichtlich am 24.01., 07.03. und 17.04.2026 statt. Über Zwischenschritte des Verfahrens wird bewusst nicht informiert, damit die Teilnehmer*innen des Workshops nicht von außen beein- flusst werden. Nach Abschluss der Workshops wird das Ergebnis aufbereitet und der Bezirks- vertretung vorgestellt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 07.05.2026 -
AN-1100-2025
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/1100/2025 Stand: 17.10.2025 Sachstandsbericht Ersatzpflanzungen und Termin Baumfällung Barbarossaplatz, gem. Antrag KlimaFreunde, B90/Die Grünen, CDU und Die Linke Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, 1. ob im Bereich der Wildwiese neben den Gleisen der Linie 18 mindestens eine Ersatzpflanzung möglich ist und 2. ob die Fällung der Bäume auf dem Bahnsteig der Linie 18 auf unmittelbar vor Beginn der Bauarbeiten verschoben werden kann. Diese sind für den Sommer 2026 geplant. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Nach Abschluss der Prüfung und vor Ort-Terminen, die bereits stattgefunden haben, teilt die Verwaltung mit: Zu Punkt 1: Aufgrund der artenreichen Wiese bietet sich eine Ersatzpflanzung dort nicht an, da die Ver- schattung die Wiese zurückdrängen würde. Zu Punkt 2: Die Fällgenehmigung ist bereits erteilt und ein Jahr gültig und kann um ein Jahr verlängert werden. Nach Prüfung der geplanten Bauabläufe kann bestätigt werden, dass die Fällung der drei Bäume auf dem Bahnsteig der Linie 18 und 16 nicht bereits zu Beginn der vorbereitenden Maßnahmen erforderlich ist. Die Bäume können bis zum Beginn der Hauptbauarbeiten auf dem Bahnsteig verbleiben. Demnach ist vorgesehen, die Fällung erst ab Herbst 2026 vorzunehmen. Damit wird ermög- licht, dass die schattenspendenden Bäume noch ein weiteres Jahr zur Verbesserung des Mikroklimas und des Aufenthaltskomforts am Barbarossaplatz beitragen können, bevor die Umsetzung der eigentlichen Bauarbeiten beginnt. -
AN-0856-2023
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer AN/0856/2023 Stand: 07.09.2025 Sachstandsbericht Ablehnung der Nutzung des Rheinparks als Fan Zone zur EM 2024, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei Beschluss: In der Sitzung vom 09.03.2023 stellte die Verwaltung der Bezirksvertretung Innenstadt das Konzept zur Fußball-EM 2024 vor. Dieses sieht neben Stationen in der Altstadt und im Tanz- brunnen auch die Nutzung des Rheinparks als Fan Zone vor. Aufgrund des unschätzbaren landschaftsarchitektonischen und ökologischen Wertes des Tanzbrunnens lehnt die Bezirks- vertretung Innenstadt eine Nutzung des Rheinpark-Geländes im Rahmen der Planungen zur Fußball-EM 2024 ab. Sie bittet die Oberbürgermeisterin, die entsprechenden Planungen der Verwaltung unverzüglich zu stoppen und den Rat der Stadt Köln, dies durch einen entspre- chenden Beschluss zu unterstützen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Es wird auf die Beschlussvorlage 3796/2023 verwiesen. Dem dortigen Beschluss des Sport- ausschusses vom 30.11.2023 folgend, wurde der Rheinpark zur UEFA EURO 2024 flächen- mäßig reduziert als Football Experience genutzt. Die Akzeptanz bei nationalen wie internatio- nalen Fans war groß. Es konnte zu jeder Zeit eine respektvolle Nutzung der betreffenden Flä- chen des Rheinparks beobachtet werden. Die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der Fläche unter Beachtung des Landschafts- und Denkmalschutz, wurden ergriffen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf
-
04.12.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz