V/0077/2005
Baumaßnahmen auf Sportanlagen
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Sportförderung der Stadt Münster hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für Baumaßnahmen der Sportvereine Beratungsfolge 02.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.02.2005 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 1.1 der Residenz Münster e. V. zum Bau von zwölf Parkplätzen am vereinseigenen Tanzsport- zentrum Hansestraße, 1.2 dem RFV Hiltrup e. V. zur Erneuerung der Mistplatte auf der vereinseigenen Reitanlage an der Hünenburg, 1.3 der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. zu Sanierungen im Schwimmbecken und an der Filteranlage im Vereinsbad Sudmühle, 1.4 dem TV Wolbeck e. V. zum Bau eines Geräteschuppens auf der vereinseigenen Anlage für Beachvolleyball im städtischen Schulzentrum Wolbeck. 2. Die Stadt Münster genehmigt den vier Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflusst, die die Residenz Münster am 09.11.2004 beantragte, der RFV Hiltrup am 13.11.2004, die Schwimmvereinigung Münster am 24.11.2004 und der TV Wolbeck am 26.06.2004. 2.2 Die Residenz Münster, der RFV Hiltrup, die Schwimmvereinigung Münster und der TV Wolbeck werden sich eigenverantwortlich und sachbezogen um weitere mögliche Förde- rungen anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. Vorlagen-Nr.: V/0077/2005 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 26.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 2.3 Die Residenz Münster, der RFV Hiltrup, die Schwimmvereinigung Münster und der TV Wolbeck werden bei der sach- und fachgerechten Durchführung und Finanzierung der ge- planten Baumaßnahmen einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. Die vier Sportvereine werden sich über Abweichungen dav on so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch möglich ist. 3. Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie der Residenz Müns- ter, dem RFV Hiltrup, der Schwimmvereinigung Münster und dem TV Wolbeck nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. 4. Die Stadt Münster wird über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln, die die Resi- denz Münster, der RFV Hiltrup, die Schw immvereinigung Münster und der TV Wolbeck be- antragten, 2006 oder später entscheiden. Begründung 1. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. aus dem Sportetat fördern. Beantragt ein Sportverein zu einer Baumaßnahme städtische Sportförderung, muss er mit dem B aubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über den Antrag warten. Beginnt er ohne Erlaubnis vorher, ist die städtische Sportförderung aus- geschlossen. Genehmigt dagegen der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn, darf er mit der grundsätzlichen Möglichkeit städtischer Sportförde- rung nach seinem Zeitplan handeln. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert die zügige Umsetzung von Vereinsbaumaßnahmen ohne dass damit ein Zwang zur Zuschussgewährung der Stadt Münster verbunden ist. 2. Die Vereinsbaumaßnahmen Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte die Verwaltung, ob die vier Sportvereine die Fördervoraussetzungen der Münsteraner Sportförderrichtlinie erfüllen. Die aktuelle Einschätzung der Sportverwaltung dazu ist im folgenden dargestellt: 2.1 12 Parkplätze für die Residenz Münster e. V. Die Residenz Münster führt an der Hansestraße seit 2003 ein Tanzsportzentrum, das mit städti- schen Sportfördermitteln finanziert ist. Seit Inbetriebnahme der Einrichtung steigen die Mitglie- derzahlen der Residenz Münster stetig. Das Tanzsportzentrum eignet sich für hochrangige Ver- anstaltungen. Daher bemüht sich die Residenz Münster zunehmend um die Ausrichtung überre- gional bedeutsamer Tanzsportveranstaltungen. Dafür muss das Tanzsportzentrum der Versamm- lungsstättenverordnung entsprechen. Im Gebäude wurde dem beim Bau Rechnung getragen, an den Außenanlagen fehlen allerdings 12 PKW-Stellplätze. Der Auflage der Baubehörde, die Stell- plätze zu bauen, will die Residenz Münster so schnell als möglich nachkommen. Damit die Ver- sammlungsstättenverordnung bei der nächsten größeren Veranstaltung (Mai 2005) erfüllt ist, sollen die Stellplätze ab März 2005 gebaut werden. Zu 17.000,00 € geschätztem Aufwand bean- tragte die Residenz Münster städtische Sportförderung und die Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns. Die Residenz Münster wird mit der Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginns ohne unmittelbaren Finanzaufwand des städtischen Sportetats kurzfristig in der Lage sein, die Behördenauflage zum Parkplatzbau zu erfüllen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Ver- einsantrag zum Baubeginn zu entsprechen. - 3 - 2.2 Erneuerung der Mistplatte beim RFV Hiltrup e. V. Der RFV Hiltrup arbeitet an der Erweiterung seines Angebots und der Sanierung seiner Einrich- tungen. Durch die Pacht zusätzlicher Flächen und den Bau einer Reithalle im Jahr 2003 liegt nunmehr die Mistplatte der Reitanlage in ihrem Zentrum und so hoch, dass bei Regen Wasser überläuft. Zudem ist sie undicht. Der RFV Hiltrup beriet sich zum Neubau der Mistplatte, einer Zuwegung und Überdachung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz. Zu 105.000,00 € geschätztem Aufwand für neue Mistplatte hinter der kleinen Reithalle beantragte der RFV Hiltrup städtische Sportförderung und die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginns. Die Verwaltung wird im Folgenden mit dem RFV Hiltrup klären, welcher Aufwand unab- dingbar erforderlich ist, um eine funktionsfähige, ausreichend große Mistplatte zu bauen. Die Verwaltung schlägt unabhängig davon vor, den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn zu genehmigen, damit der RFV Hiltrup so schnell als möglich eine Mistplatte hat, die fachli- chen Anforderungen und den Vorgaben des Umweltschutzes entspricht. 2.3 Die Sanierungsmaßnahmen der Schwim mvereinigung Münster von 1891 e. V. Die Schwimmvereinigung Münster führt das Freibad Sudmühle an der Werse als vereinseigene Anlage mit Vereinsgeld und städtischen Betriebskostenzuschüssen. Für die Saison 2005 plant sie eine Schwimmbeckenauskleidung mit Kunststofffolie, die Erneuerung eines Filterkessels und kleinere Beleuchtungsmaßnahmen. Für die Arbeiten rechnet die Schwimmvereinigung mit rund acht Wochen, sie müssen bei Badöffnung im April/Mai 2005 abgeschlossen sein. Die Schwimm- vereinigung beantragte städtische Sportförderung zu 95.000,00 € geschätztem Aufwand und die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. Für die genannten Maßnahmen ist die Grenze des Aufwands, der mit Baukostenzuschüssen ge- fördert wird, zu den betriebsbedingten Aufwendungen, zu denen die Stadt Münster einen Be- triebskostenzuschuss zahlt, schwer zu ziehen. Da mit der Entscheidung zum Baubeginn keine Aussage über eine städtische Förderung verbunden ist, schlägt die Verwaltung im Interesse einer störungsfreien Saisonvorbereitung vor, der Schwimmvereinigung den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen. Damit könnte sie die Maßnahmen ohne Zeitdruck und Behinderung des Badebetriebs vornehmen. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung prüfen, welche der Maßnahmen mit einem städtischen Baukostenzuschuss bzw. einem Betriebskosten- zuschuss gefördert werden können. 2.4 Der Geräteschuppen für den TV Wolbeck e. V. TV Wolbeck legte vor Jahren mit Zustimmung de r Schulverwaltung und Unterstützung des Sport- amtes auf dem Gelände des Schulzentrum Wolbeck eine eingezäunte Anlage für Beachvolleyball an. Netze, Bälle und Pflegegeräte lagern in einem Geräteschuppen innerhalb des Zauns. Der Schuppen ist zu klein und wird seiner Funktion wegen seines Alters nur bedingt gerecht. TV Wol- beck möchte ihn daher durch einen stabilen Container ersetzen. Zu 1.500,00 € geschätztem Aufwand beantragte der TV Wolbeck städtische Sportförderung. Damit er den alten Schuppen zügig abreißen und den Container aufbauen kann, ohne den Saisonstart 2005 zu behindern, be- antragte TV Wolbeck den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Das städtische Verfahren nach der Sportförderri chtlinie wird davon beeinflusst, dass dem TV Wolbeck für die Flächen ein langfristiger Pachtvertrag fehlt. Das Schulzentrum stellte sie dem Verein seinerzeit im Rahmen einer Kooperation ohne Vertrag zur Verfügung. 2005 bestätigten die Schulen schriftlich, dem TV Wolbeck die Flächen weiterhin unbefristet zur Verfügung stellen zu wollen. Sie bekräftigten ihr Interesse daran, den baufälligen Geräteschuppen durch einen funktionsfähigen, bausicheren und ansehnlichen Container zu ersetzen. Aus der Sicht der Schu- len steht einem langfristigen Pachtvertrag entgegen, dass damit evtl. später in Betracht kommen- de Entwicklungen behindert werden, die im Schulinte resse liegen. Diese Haltung wird von der Schulverwaltung gestützt. - 4 - Das Fehlen eines langfristigen Pachtvertrages setzt nach der Sportförderrichtlinie die Entschei- dung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zunächst aus. Im vorliegenden Fall ist die Stadt Eigentümerin der Flächen und im Interesse eigener Entwicklungspotentiale der Auslöser dafür, dass der Verein kein langfristiges Pachtverhältnis schließen kann. Deshalb und weil der Bau des Containers problemlos mit relativ geringem Aufwand möglich wäre, schlägt die Verwaltung vor, dem TV Wolbeck als Einzelfallentscheidung auch ohne langfristiges Pachtver- hältnis den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen. Der Verwaltung ist bewusst, dass sich ggf. andere Sportvereine in ähnlichen Fällen auf diese Entscheidung berufen werden. Auch für sie wird die Verwaltung die Vor- und Nachteile einer Ein- zelfallentscheidung abwägen, um das Ziel der städtischen Sportförderung zu erreichen, die Ver- einsbaumaßnahmen so weit als möglich zu unterstützen. 3. Sportfachliche Anforderungen Das Sportamt wird die Vereinsbaumaßnahmen im weiteren Verfahren mit Blick auf den sport- fachlich notwendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förderung wird nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforder- lich ist. Die vorgestellten Vereinsbaumaßnahmen müssen zudem sach- und fachgerecht durch- geführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung be- zahlt machen kann. Die vier betroffenen Sportvereine werden sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstimmen und zur Bauausführung beraten. 4. Baubeginn und städtische Förderung Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. Sofern sie vorher den vier Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt hat, können sie unabhängig vom Förderverfahren der Stadt bauen. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum Baubeginn im Interesse einer unverzüglichen Bauausführung und eines möglichst störungsfreien Sportbetriebs auf den betroffenen Anlagen. Die parlamentarischen Gremien entscheiden zunächst über den förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginns führt also nicht automatisch zu der beantragten Zu- schussgewährung. Bei der Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfah- ren zum Baubeginn. Das Sportamt wies die vier Sportvereine bereits ausdrücklich darauf hin. Die Vereinsvorstände werden nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass sie diese Regelung zur Kenntnis genommen haben. 5. Förderung durch Dritte Eventuell fördern andere Institutionen die geplanten Baumaßnahmen (z. B. LSB, Fachverband, Bund) und entlasten damit die Vereinskasse und - im Falle einer städtischen Förderung - den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen müssen die vier Sportvereine selb- ständig erfragen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Das Sportamt un- terstützt die vier Sportvereine bei Bedarf in den Zuschussverfahren. I. V. Gez. Dr. Agnes Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hansestraße
- Hünenburg
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0077/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37