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V/0293/2026

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2026

Vorlagen 05.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 09.06.2026, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Zuschussliste

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Anlage 1 - Richtlinien

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Beschlussvorlage

2601 Zeichen

V/0293/2026 
V/0293/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost erhalten auf Antrag und gemäß der geltenden Richtlinie (Anlage 1) einen 
Zuschuss für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, 
die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung, bzw. kei-
nen Zuschuss. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretung    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 12.920,00  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Christ  
Telefon: 492-1662 
Christ@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0293/2026 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und 
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. 
 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 
24.02.2026 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 59.589,61 Euro bereitgestellt. 
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrags Nr. 11 erhalten die be-
troffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung dieser Vorlage. Die Auszahlung 
des Zuschusses für Antrag Nr. 14 erfolgt unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Verwendungsnach-
weises.  
 
 
 
Im Auftrag  
 
gez.  
Schnell 
 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost 
 
Anlage 2 Übersicht der eingegangenen Anträge (Zuschussliste)

Anlage 2 - Zuschussliste

1360 Zeichen

BV Südost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2026                                      Anlage 2 zur V/0293/2026
              
 
 
 Zweck / Anlass 
Nr.  Verein Mitglieder Jubiläum Einzelver-
anstaltung 
Gesell.  
Anlässe 
und  
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes 
Umwelt- 
und  
Natur-
schutz 
Kultur- 
förderung 
Zuschuss 
im 
Vorjahr 
Beantragter 
Zuschuss 
Zuschuss 
bewilligt 
1 Angelmodder Kunst Treff 44  X     Nein 1.220,00 € 1.000,00 € 
2 AWO Wolbeck 142   X    Nein 1.950,00 € 1.500,00 € 
3 Bürgerforum Wolbeck e.V. 54  X     Ja 650,00 500,00 € 
4 Heimatfreunde Angelmodde e.V.  125    X   Ja 1.000,00 € 750,00 € 
5 K.G. Pängelanton von 1932 e.V. 150      X Ja 900,00 € 750,00 € 
6 Kultur vor Ort Wolbeck e.V. 131      X Ja 2.500,00€ 1.750,00 € 
7 ÖWK St. Nikolaus Wolbeck e.V. 205   X    Ja 300,00 € 300,00 € 
8 Rassegeflügelzuchtverein Phö-
nix Münster 84   X    Ja 1.150,00 € 1.000,00 € 
9 Rassekaninchen Zuchtverein 11  X     Nein 350,00 € 300,00 € 
10 SC Gremmendorf e.V. 2527 X      Ja 5.000,00 € 3250,00 € 
11 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck 419   X    Nein 1.139,99 € 0,00 € 
12 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.  
- Vereinsausflug 
569 
 X     
Ja 
320,00 € 320,00 € 
13 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.  
- Merchandise      X 2.000,00 € 1.000,00 € 
14 XXL-fen Männerballett 15 X      Nein 2.500,00 € 500,00 € 
 Gesamt beantragt         20.979,99 € 12.920,00 €

Anlage 1 - Richtlinien

3338 Zeichen

Anlage 1 zur V/0293/2026 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
•   für die Pflege des Ortsbildes  
•   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
•   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0293/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2026
Erstellt
30.04.2026 14:33