V/0293/2026
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2026
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Beschlussvorlage
2601 Zeichen
V/0293/2026 V/0293/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2026 Beratungsfolge 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost erhalten auf Antrag und gemäß der geltenden Richtlinie (Anlage 1) einen Zuschuss für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung, bzw. kei- nen Zuschuss. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 12.920,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Amt für Bürger - und Ratsservice Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Christ Telefon: 492-1662 Christ@stadt -muenster.de - 2 - V/0293/2026 Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 24.02.2026 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 59.589,61 Euro bereitgestellt. Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrags Nr. 11 erhalten die be- troffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung dieser Vorlage. Die Auszahlung des Zuschusses für Antrag Nr. 14 erfolgt unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Verwendungsnach- weises. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Anlage 2 Übersicht der eingegangenen Anträge (Zuschussliste)
Anlage 2 - Zuschussliste
1360 Zeichen
BV Südost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2026 Anlage 2 zur V/0293/2026
Zweck / Anlass
Nr. Verein Mitglieder Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Gesell.
Anlässe
und
Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt-
und
Natur-
schutz
Kultur-
förderung
Zuschuss
im
Vorjahr
Beantragter
Zuschuss
Zuschuss
bewilligt
1 Angelmodder Kunst Treff 44 X Nein 1.220,00 € 1.000,00 €
2 AWO Wolbeck 142 X Nein 1.950,00 € 1.500,00 €
3 Bürgerforum Wolbeck e.V. 54 X Ja 650,00 500,00 €
4 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 125 X Ja 1.000,00 € 750,00 €
5 K.G. Pängelanton von 1932 e.V. 150 X Ja 900,00 € 750,00 €
6 Kultur vor Ort Wolbeck e.V. 131 X Ja 2.500,00€ 1.750,00 €
7 ÖWK St. Nikolaus Wolbeck e.V. 205 X Ja 300,00 € 300,00 €
8 Rassegeflügelzuchtverein Phö-
nix Münster 84 X Ja 1.150,00 € 1.000,00 €
9 Rassekaninchen Zuchtverein 11 X Nein 350,00 € 300,00 €
10 SC Gremmendorf e.V. 2527 X Ja 5.000,00 € 3250,00 €
11 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck 419 X Nein 1.139,99 € 0,00 €
12 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.
- Vereinsausflug
569
X
Ja
320,00 € 320,00 €
13 Treffpunkt Waldsiedlung e.V.
- Merchandise X 2.000,00 € 1.000,00 €
14 XXL-fen Männerballett 15 X Nein 2.500,00 € 500,00 €
Gesamt beantragt 20.979,99 € 12.920,00 €
Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 zur V/0293/2026 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse • für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind • für besondere Einzelveranstaltungen • für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten • für die Pflege des Ortsbildes • für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen • für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn • eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt • Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0293/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 30.04.2026 14:33