APS/045/2025
Bauvoranfrage Niederrheinstraße 208 - Neubau eines Hotelgebäudes
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Luftbild
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Datum: 26.03.2025 oo [e} on vu a [v3 8 S un F- U z = S K ge} B zZ Landeshauptstadt Düsseldorf : 1.000 Maßstab 1
Beschlussvorlage
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APS/045/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Niederrheinstraße 208 - Neubau eines Hotelgebäudes Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 29.04.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5183/10. Dieser setzt eine Baufluchtlinie fest, die einer heutigen Baugrenze entspricht. In der näheren Umgebung sind Wohngebäude sowie unterschiedlich gewerblich genutzte Gebäude vorhanden. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Absatz 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen muss. Darüber hinaus muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Geplant ist die Err ichtung eines zweigeschossigen Hotels mit Dachgeschoss sowie eines rückwärtigen Parkplatzes. Unter der Vorlagenummer BV5/141/2021 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31.08.2021 bereits ein Wohnhaus mit Tiefgarage genehmigt. Die genehmigte Wohnnutzung wird seitens des Antragstellers nicht weiter verfolgt. Die jetzige Planung entspricht hinsichtlich der Kubatur sowie der Trauf - und Firsthöhen im wesentlichen der genehmigten Planung. Seite 2 Aufgrund der Grundstücksfläche von über 1000 m² sowie der gepl anten Hotelnutzung fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: In der näheren Umgebung ist sowohl Wohnen als auch Gewerbe, wie z.B. Gaststätten, einem Autohaus und kleinen B ekleidungsgeschäften, vorhanden. Die Nutzung als Hotel fügt sich somit ebenfalls nach § 34 Abs. 1 BauGB ein. Hinsichtlich der Geschossigkeit sind in der Umgebung sowohl ein - als auch zweigeschossige Gebäude vorhanden. Die Traufhöhe von 6,25 m sowie die Fi rsthöhe 9,28 m unterschreiten die vorhandenen Höhen, z.B. auf der Niederrheinstraße 198 mit einer Traufhöhe von 7,95 m sowie einer Firsthöhe von 11,58 m deutlich. Die Grundfläche soll 374 m² bei einer Freifläche von 1076 m² betragen. Ähnliche Grundflächen sind in der Nachbarschaft vorhanden, so z.B. auf dem nördlich liegenden Grundstück Niederrheinstraße 214 -218. Dort beträgt die Grundfläche 404 m². Die überwiegend vorhandene offene Bauweise nimmt das Vorhaben hier auf. Auch die Bautiefe des Gebäudes mit 31,30 m der des Gebäudes auf der Niederrheinstraße 238. Der Parkplatz wird oberirdisch im rückwärteigen Bereich bis zu einer Tiefe von 67,10 m geplant. Ein Vorbild findet sich dafür auf der Niederrheinstraße 214-218. Die Verwaltung hat daher gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage auch für die Hotelnutzung keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Für das Bauvorhaben muss noch ein satzungsgeschützter Baum gefällt werden. Das Gartenamt stellt die Fällung in Aussicht. Für drei satzungsgeschützte Bäume wurde mit der Baugenehmigung für die Errichtung des Wohnhauses in 2021 bereits eine Fällgenehmigung erteilt. Zwei Bäume davon wurden bereits gefällt. Für alle drei Bäume ist eine entsprechende Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzusehen. Anlagen: Katasterplan Luftbild Fluchtlinienplan Amtlicher Lageplan Beschlussvorlage 2021 Katasterplan 2021 Katasterplan Bautiefen 2021 Luftbild 2012 Ansichten 2021 Seite 3 Fluchtlinienplan 2021 Straßenabwicklung 2021
Katasterplan
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= Landeshauptstadt | Niederrheinstraße 208 Datum: 26.03.2025 3 Düsseldorf Maßstab 1: 1.000 0 10
Ansichten 2021
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+35.07+35.12 +35.66 GEL Bestand Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze GEL Bestand GEL BestandGEL neu +34.95 +6.60 +7.20 +9.75 +6.60 +7.20 +9.75 ±0.00 +35.30 +41.90 +42.50 +45.05 +41.90 +42.50 +45.05 ANSICHT OST +34.19 +34.32GEL Bestand GEL Bestand Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze ±0.00 +6.60 +7.20 +9.75 +6.60 +7.20 +9.75 +35.30 +41.90 +42.50 +45.05 +41.90 +42.50 +45.05 ANSICHT WEST GEL Bestand +34.55 GEL Bestand+34.70 GEL Neu +34.27 GEL Bestand +34.62 +35.60 GEL Bestand +34.21 +34.32 GEL BestandGEL Bestand GEL Bestand Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze +34.32 +35.12 +35.65 GEL Bestand Grundstücksgrenze Knickpunkt Ansicht +34.22 GEL BestandGEL Bestand +34.30 Lichtschacht TG Lichtschacht TG Lichtschacht TG Lichtschacht TG Lichtschacht TG 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm x 120cm min.90cm ±0.00 +6.60 +7.20 +9.75 +35.30 +41.90 +42.50 +45.05 GEL neu 1.15 2.16 1.15 1.17 5 +34.43+34.53 +34.40 GEL BestandGEL BestandGEL Bestand +35.12 +35.30 +38.45 +41.90 +45.05 +35.30 +38.45 +41.90 +45.05 GEL neu GEL neuGEL Bestand +6.60 +7.20 +9.75 Lichtschacht TG Lichtschacht TG +32.55 +35.30 +41.90 +42.50 +45.05 GEL Neu Zufahrt TG 15% Gefälle +41.90 +42.50 +45.05 +35.10 +41.90 +42.50 +45.05 GEL Bestand x 120cm min.90cm ANSICHT SÜD ANSICHT NORD
Beschlussvorlage 2021
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BV5/141/2021 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Niederrheinstraße 208, 208a - Neubau eines Mehrfamilienhauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 31.08.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der beantragten Befreiung von der festgesetzten Fluchtlinie und der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Niederrheinstraße 208,208a liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5183/10 aus dem Jahre 1934, der eine straßenseitige Baufluchtlinie festsetzt. Diese Fluchtlinie kommt nach heutiger Terminologie der Baunutzungsverordnung einer Baugrenze gleich. Mangels weiterer Festsetzungen erfolgt die weitere planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben insbesondere zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses in offener Bauweise. Das Wohnhaus verfügt über eine Höhe von 9,75 m bei einer Bebauungstiefe von ca. 30 m und wird mit einem Flachdach ausgeführt. In der Tiefgarage entstehen 9 Stellplätze, ein weiterer wird als barrierefreier Stellplatz vor der festgesetzten Baufluchtlinie hergestellt. Begründung: Die beabsichtigte Wohnnutzung wurde bereits im Bestand ausgeübt und findet sich u.a. in der näheren Umgebung wieder. Gegen die beantragte Befreiung zur Überschreitung der Baufluchtlinie für die Errichtung eines behindertengerechten Stellplatzes bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Auf den benachbarten Grundstücken befinden sich ebenfalls bereits Seite 2 Stellplätze im Vorgarten. Das geplante bauliche Maß entspricht dem der näheren Umgebung. Für die Betrachtung nach § 34 BauGB wurde das Geviert von der Niederrheinstraße über Im Lohauser Feld bis zur Straße Im Grund herangezogen. Die Gebäude Niederrheinstraße 228 und 238 verfügen über eine vergleichbare Bautiefe, die Gebäudehöhe des Baukörpers Niederrheinstraße 196 wird um 1,70m unterschritten. Das Vorhaben nimmt somit das vorhandene bauliche Maß auf und fügt sich in die Bestandsbebauung ein. Nachrichtlich: Die erforderlichen 10 Kfz-Stellplätze sowie 20 Fahrradstellplätze werden in der Tiefgarage sowie auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Realisierung des Vorhabens erfordert die Fällung von drei satzungsgeschützten Bäumen. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Ausgleichend werden u.a. das oberste Geschoss und die nicht überbauten Flächen begrünt. Anlagen: Katasterplan FLP- 5183/10 Luftbild Lageplan Kataster Bautiefen Ansichten Straßenabwicklung
Amtlicher Lageplan
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Flur Flurstück Fläche [m²] Grundbuchbl. 84 3 9 1 4 5 1 5 5 9 7 Datum Bearbeiter 28.08.2024 FSt 12.11.2024 FSt 25.03.2025 TB Bauherr : Architekt : Die Richtigkeit des geltenden Planungsrechts wird gewährleistet. Krefeld, den 25.03.2025 Dipl.-Ing. Manfred Schehl Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Siegel) Bauvorhaben : Lagebezeichnung : Maßstab Amtlicher Lageplan zum Bauantrag 1 : 250 Dipl.-Ing. Manfred Schehl Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Grüner Dyk 55 - 47803 Krefeld - Tel.: 02151-5650770 - mail@vermessung-schehl.de GB-Nr. : zulässige vorhandene Lagesystem : Höhensystem : Neubau eines Hotelgebäudes Niederrheinstraße 208 LB Immobilien GmbH 240279 ETRS DHHN 2016 Düsseldorf Baugebiet : zulässigebeanspruchte LB Immobilien GmbH & Co. KG Bauherr : Dieser Lageplan ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung verboten. Gemarkung Eigentümer Gemeinde : geplante Art und Maß der baulichen Nutzung Bauleitplan : Fluchtlinienplan 5183/10 vom 04.10.1 934 Lohausen Katastergrundlage : Anzahl Vollgeschosse : Grundfläche : Grundfläche +50% :Abstandsflächenberechnung und Berechnung GRZ/GFZ siehe Plan Geschossfläche : Chronologie des Auftrages 20.08.2024 Stand der Planung : Änderung Haus 22.02.2017 24.01.2018 20.03.2025 keine Mit dem Bauvorhaben bin ich einverstanden. Für die Übereinstimmung von Projekteintragung und Bauzeichnung. Amtlicher Lageplan zum Bauantrag Änderung der Gebäudehöhen u. Stpl. Kanalkataster : Topogr. Aufnahmen : LB Immobilien GmbH Doemern 8 48691 Vreden Kirchenstraße 88 81675 München Teamwerk Architekten Den Inhalt des Lageplans habe ich zur Kenntnis genommen. Bestandteile des Lageplanes siehe links siehe links siehe links Änderung vorhandene Baulasten : Baugrundstücksfläche : m² geplantes Wohngebäude m² GRZ (ist) 375 m² / 1451 m² = 0,26 geplantes Wohngebäude m² Zuwegung / Zufahrt m² Stellplätze m² m² GRZ +50% (ist) 802 m² / 1451 m² = 0,55 EG m² OG m² SG (kein Vollgeschoss) m² m² GFZ (ist) 750 m²/1451 m²=0,52 375 0 750 802 GFZ Berechnung (§20 (2) BauNVO) 250 375 375 GRZ +50% Berechnung (§19 (4) BauNVO) 375 177 Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung 1451 GRZ Berechnung (§19 BauNVO) Nr.Geländehöhe 1 [m ü. NHN] Geländehöhe 2 [m ü. NHN] mittlere Geländehöhe [m ü. NHN] Firsthöhe [m ü. NHN] AWH [m ü. NHN] Wandhöhe [m] Faktor vorläufige Abs tands fläche [m] endgültige Abs tands fläche [m] A1 35,63 35,65 35,64 44,40 8,76 0,25 2,19 3,00 A2 33,84 33,84 33,84 44,40 10,56 0,25 2,64 3,00 A3 33,84 33,84 33,84 44,40 10,56 0,25 2,64 3,00 A4 34,35 34,35 34,35 44,40 10,05 0,25 2,51 3,00 A5 35,63 34,35 34,99 44,40 9,41 0,25 2,35 3,00 Wandhöhe Giebelseite = (Außenw andhöhe - mittlere Geländehöhe) + ((Firsthöhe - Außenw andhöhe) / 3) Abstandsfläche = Faktor x Wandhöhe Abstandsflächenberechnung mittler e Geländehöhe = ( Geländehöhe 1 + Geländehöhe 2) / 2 Wandhöhe Traufseite = Außenw andhöhe - mittlere Geländehöhe Geländehöhe 1 [m ü. NHN] Geländehöhe 2 [m ü. NHN] Geländehöhe 3 [m ü. NHN] Geländehöhe 4 [m ü. NHN] mittlere Geländehöhe [m ü. NHN] OKFF SG [m ü. NHN]Höhe [m] Nutzungs- einheiten Gebäude- klasse 34,35 35,63 33,84 33,84 34,42 41,63 7,22 jeweils < 400 m² 4 Ermittlung der Gebäudeklasse
Einfügenachweis GRZ
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NACHBARN “ Bew - me unninme - ne - aan umraemnenn Neubau eines Hotelgeköudes - Vorbescheid PLANINHALT BEHÖRDLICHE VERMERKE il 5 1122024
Katasterplan Bautiefen 2021
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208 156 (III Geschosssig)138 (III + Staffel) 9.54 9.915 11.78 11.51 9.00 12.20 11.75 12.19 +35.41 +42.54 +47.19 +35.41 +42.54 +46.92 +35.45 +43.39 +48.02 12.57 +35.45 +43.40 +47.03 11.58 +36.72 +41.80 +45.72 +36.80 +44.10 +48.55 +36.80 +44.10 +49.00 +36.72 +42.26 +48.91 +35.45 +42.15 +45.35 +48.02 9.90 152 30.17 30.415 29.02 28.62 30.06 24.75 24.045 30.17 29.84 45.45 5
Straßenabwicklung 2021
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45 39 02 +35.45 +43.40 +47.03 11.58 208 9.60 Fluchtlinie 41,9 ÜnN 41,9 ÜnN41,9 ÜnN +42,20 üNN A 9.00 11.00 Spielfläche EG 99.0 m² Fahrradstellflä chen 20 Stück 45.05 Extensive Flachdachbegrünung 6.26 3.145 5.805 5.815 +35.60 +41.90+42.50 +45.04 5
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/045/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 04.04.2025
- Erstellt
- 04.04.2025 08:52