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V/0720/2007

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - GGUA e.V.

Vorlagen 17.09.2007

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Nächste Beratung: Sitzung, Sitzung am 05.12.2007, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Satzung

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Ansehen

Anlage 1: Antrag

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Ansehen

Anlage 3: Liste Vorstand

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Ansehen

Anlage 4: Rechenschaftsbericht 2006

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Ansehen

Beschlussvorlage

4745 Zeichen

V/0720/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - GGUA e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
05.12.2007 Ausländerbeirat Anhörung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.  (GGUA)“ wird gemäß § 
75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG  als Träger der freien 
Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Der Verein kann für seine Aktivitäten Zuschüsse nach den „Richtlinien der Stadt Münster zur För-
derung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“ beantragen. 
 
 
Begründung: 
 
Die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat am 27.08.2007 
erneut die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Der erst-
malige Antrag vom 09.08.2006 ist mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und 
Familien vom 01.03.2007 abgelehnt worden, da nach Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt 
Münster keine ausreichenden Aussagen in der Satzung der GGUA zur Arbeit im Rahmen der Ju-
gendhilfe zu entnehmen waren.  
 
Mit Beschluss vom 03.08.2007 hat die Mitgliederversammlung der GGUA die Satzung entspre-
chend geändert und mit § 2, Absatz 6 ausdrücklich die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zum 
Zweck der Arbeit erklärt. 
 
Die gemeinnützige Gesellschaft  zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) unterstützt seit 
1979 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten durch Betreuungs- und Begegnungsangebote.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0720/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Fuchs 
Ruf: 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0720/2007 
In den letzten Jahren sind vermehrt Projekte und Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrati-
onsvorgeschichte konzipiert und durchgeführt worden. Ein Schwerpunkt im Rahmen der Einzelfall-
beratungen stellen Familien mit Kindern und Jugendlichen dar. Das durch die GGUA betriebene 
TIB-Cafe wird insbesondere von Jugendlichen besucht. 
 
Als besondere Projekte bzw. Angebote für Kinder und Jugendliche sind das Projekt „Manusa“ als 
Angebot für jugendliche Migrantinnen und „Die Schlauberger“ als Unterstützungsangebot im Rah-
men von Hausaufgabenhilfe und Betreuung zu nennen. 
 
Hauptziele der Gesellschaft „GGUA“ sind 
- Durchführung von Beratungs-, Betreuungs- und Begegnungsangeboten für Migrantinnen 
und Migranten 
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte 
- Schaffung von Bewusstsein für die Probleme von Migrantinnen und Migranten 
- Förderung von Verständnis, Akzeptanz und Toleranz 
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Satzung des Vereins in der Fassung vom 03.08.2007 (Anlage 2) 
- Liste der Mitglieder des Vorstandes (Anlage 3) 
- Rechenschaftsbericht 2006 (Anlage 4) 
- Gemeinnützigkeitserklärung 
- diverses Informationsmaterial zu Projekten 
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet 
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er ei-
nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande 
ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerken-
nen, wenn er die v.g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig 
ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der frei-
en Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent-
liche Förderung abgeleitet werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) 
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 
Anlage 2: Satzung 
Anlage 3: Liste der Mitglieder des Vorstandes 
Anlage 4: Rechenschaftsbericht 2006

Anlage 2: Satzung

8236 Zeichen

Ark 2

SATZUNG der GGUA

$1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen 5
„Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“

(2) Er hat seinen Sitz in Münster/Westfalen.

(3) Ersoll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

82 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung vom 1.1.1977.

(2) Zweck des Vereins ist die Beratung und Betreuung von Migrantinnen, insbesondere von Flüchtlingen, in allen
sozialen Angelegenheiten sowie deren wirtschaftliche Unterstützung.
Er verfolgt darüber hinaus das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migrantinnen,
insbesondere von Flüchtlingen, zu schaffen und die Bereitschaft zu ihrer Aufnahme in der. Bundesrepublik
Deutschland zu erhöhen.
(4) Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst hauptsächlich das Gebiet von Münster und Umgebung.
(5) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

- soziale Beratung und Betreuung in Asyl- und Aufenthaltsfragen,

- Hilfen zur Integration,

- Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitangebote,

- Öffentlichkeitsarbeit,

- Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote,

- klientelorientierte Interessenvertretung.
Zweck des Vereins ist außerdem die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
sowie deren Familien durch Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Zu den satzungsgemäßen
Aufgaben gehört auch die Beratung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke betreibt die GGUA auch Weiterbildung (ggf. Eltern- und
Familienbildung), ggf. in Kooperation mit anderen Trägern der Weiterbildung. Die Weiterbildung richtet sich
nicht allein an die Mitglieder der GGUA, sondern ist öffentlich zugänglich.

(3

—

(6

=

(7

53 Seibstiosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile
des Vereinsvermögens.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, der durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

84 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele ($ 2) unterstützt.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, Gegen die Ablehnung der Aufnahme

kann die Mitgliederversammlung angerufen werden,

Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung

gegenüber dem Vorstand.

Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit

dem Beitrag für ein Jahr im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung

ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung

gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung

eingelegt werden,

(5) Natürliche oder juristische Personen, die die Ziele ($ 2) des Vereins unterstützen, aber nicht Mitglied werden
möchten, können dem Verein als Fördermitglied beitreten. Fördermitglieder sind keine Mitglieder im Sinne von
Abs. 1. Über die Fördermitgliedschaft entscheidet der Vorstand,

(3

(4

85 Beiträge
(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung
der Beiträge ist eine 2/3 - Mehrheit erforderlich.

(2) Die Fördermitglieder zahlen einen Förderbeitrag. Der Vorstand legt den Mindesiförderbeitrag fest.

=

86 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen; lediglich das Ressort der Kassenführung ist an

eine zu benennende Person aus diesem Vorstand durch die Mitgliederversammlung zu übertragen. Darüber

hinaus können bis zu fünf Beisitzerinnen gewählt werden.

Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind gleichberechtigt zwei Vorstandsmitglieder sowie der/die Kassenführerln.

Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt, Die Wiederwahl ist möglich. Die

jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre

NachfolgerInnen gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können. Die Abwahl des Vorstandes oder

einzelner Vorstandsmitglieder ist durch Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung möglich, wenn

dazu gesondert eingeladen worden ist,

Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an’ Beschlüsse der

Mitgliederversammlung gebunden.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der

Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt ist. Bei Eilbedürftigkeit oder Angelegenheiten

geringeren Gewichts können Beschlüsse auch fernmündlich oder schriftlich gefasst werden, wenn keines der

fünf Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.

(6) Beschlüsse des Vorstandes sind von dem/der ProtokollführerIn zu protokollieren und von dem Vorsitzenden
gegenzuzeichnen.

(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

(8) Zur ersten Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres stellt der Vorstand gemeinsam einen Tätigkeitsbericht
über die Arbeit des Vereins im vergangenen Jahr auf, den ein Vorstandsmitglied der Mitgliederversammlung
vorträgt.

(9) Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich. Auslagen sind ihnen zu erstatten,

(10) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt
werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

(2

—

(3

=

(4

(6

87 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammliung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
oder die Einberufung von 1/3 sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt
wird.

{3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer
Einladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

{4) Der Mitaliederversammluna sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei RechnungsprüferInnen,
die dem Vorstand nicht angehören dürfen, um unangemeldet die Buchführung einschließlich Jahresabschluss
zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
entscheidet ferner über
a. den Haushaltsplan des Vereins,

b. Aufgaben des Vereins,
c. An-und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken,
d. Aufnahme von Darlehen ab 500 DM,
e. Satzungsänderungen,
f. Auflösung des Vereins.
($) Bei ordnungsgemäßer Einladung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig

58 Beurkundung der Beschlüsse
Die in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich seen und von dem/der
jeweiligen Versammlungsleiterin und demi/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen.

89 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine % - Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
Ankündigung In der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an den Deutschen Paritätischen WVohlfahrtsverband, Landesverband NRW, der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

(2

=

Errichtet am 5, April 1979, geändert am 13. April 1989, geändert am 8. März 1993, geändert am 26. August 1998,
geändert am 07.November 2002, geändert am 13. Dezember 2004, geändert am 03. August 2007

Anlage 1: Antrag

1557 Zeichen

G G U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

Flüchtlingshilfe Südstraße 46
z 48153 Münster

Tel. 0251 114486-26

GGUA « Südstraße 46 » 48153 Münster Fax: 0251 1144 86-10

web: www.ggua.de

Stadt Münster E-Mail: info®ggua.de

Amt für Kinder, Jugendliche )
und Familien
- Frau Pohl -

48127 Münster

Münster, 27.08.2007
Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe nach $ 75 SGB VIII (KJHG)

Sehr geehrte Frau Pohl,
hiermit beantragt unser Verein die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe.

Begründung:

=. Inder Einzelfallbaratung der GGUA bilden Familien mit Kindern un

deutlichen Schwerpunkt.

« Seit8 Jahren unterhält die GGUA das T/B-Cafe; an zwei Tagen in der Woche wird hier
Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie beim Ausfüllen von Formularen
angeboten. Dieses Angebot wird insbesondere auch von Jugendlichen genutzt.

« Von Anfang 2003 bis Ende 2004 realisierten wir das Integrationsprojekt Manusa, welches
sich insbesondere an jugendliche Migrantinnen (Roma) wandte. Wir führen seit Jahren
regelmäßig Projekte durch, die sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden.

« Seit Anfang 2005 organisiert und koordiniert die GGUA in Zusammenarbeit mit
verschiedenen Schulen in Münster eine Hausaufgabenhilfe und Betreuung für Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund (Die Schlauberger)

Iugenfllichen einen

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

A ae GLEN

Anna Laumeier

Anlagen:

« „Jahresbericht GGUA 2006
«e Satzung GGUA i.d. F. vom 03.08.2007

Anlage 3: Liste Vorstand

323 Zeichen

Anlage 3

GGUA-Flüchtlingshilfe - Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V.

*

Vertretungsberechtigter Vorstand*

Rüdiger Sagel, (Südstraße 46, 48153 Münster, Tel.: 0251 14486-0)
Anne Hakenes, (Anschrift wie oben)
Peter Hunke (Anschrift siehe oben)

Richard Michael Halberstadt (Anschrift siehe oben)

Anlage 4: Rechenschaftsbericht 2006

19551 Zeichen

G G U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

Sücstraße 46
Flüchtlingshilfe 48153 Münster

Rechenschaftsbericht 2006

I. Allgemeine Feststellungen

1. Selbstverständnis und Ziele des Vereins

Die GGUA unterstützt seit 1979 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten durch Beratungs-,
Betreuungs- und Begegnungsangebote. Zweck des Vereins ist außerdem die Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie deren Familien. Der Verein verfolgt
darüber hinaus das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migranten,
insbesondere von Flüchtlingen, zu schaffen. Die Aktivitäten des Vereins dienen der Förderung von
Verständnis, Akzeptanz und Toleranz in der Gesellschaft.

2. Adressatenkreis

Ausländische Bevölkerung

In Münster leben derzeit etwa 24.600 Migrantinnen und Migranten. Die Gruppe setzt sich im
Wesentlichen zusammen aus Menschen, die in erster, zweiter oder dritter Generation hier leben,
sowie ihren nachgezogenen Familienangenörigen, Siudierenden urd ca. 5.000 Flüchtingen.
Letztere sind nach Schätzungen der GGUA zu etwa 80% im Besitz einer Duldung oder
Aufenthaltsgestattung. Nach städtischen Angaben beziehen etwa 60% aller Flüchtlinge Hilfe zum
Lebensunterhalt.

Flüchtlinge

, Asylbewerberinnen und Asylbewerber
. De-facto-Flüchtlinge, Geduldete

. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge

° Asylberechtigte

Flüchtlinge mit sicherem Aufenthaltsstatus

Migrantinnen und Migranten
ausländische Studierende

® ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Deutschen und Flüchtlingen mit sicherem
Aufenthalt
° ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre (nachzugswilligen)

Familienangehörigen

Einheimische Bevölkerung
Die aufklärende und akzeptanzfördernde Arbeit der GGUA richtet sich grundsätzlich an alle
Bürgerinnen und Bürger von Münster. Besonders hervorzuheben sind:

s Menschen im Umfeld zu (geplanten) Flüchtlingswohnheimen
= Kirchengemeinden
® Interessierte / engagierte Einzelpersonen und Gruppen

a öffentliche und private Bildungseinrichtungen

Seite 2 von 6
Der Wunsch nach konkreter Information und Unterstützung ist oft Auslöser für die ersten Kontakte
von Flüchtlingen, Migranten und Migrantinnen zur GGUA. Im Laufe der der Beratung zeigtsich in
der Regel, dass die gesamte und vieischichtige Problem- und Lebenslage des Klienten und oft
auch seiner Familie ins Blickfeld tritt. Die Zusammenhänge zwischen aufenthaltsrechtlichen
Unsicherheiten, materiellen Problemen (Armut) und psychischen Belastungen erfordern eine
intensive und umfassende Beratung und Begleitung. Andere soziale Fachdienste sind für
Flüchtlinge vielfach nicht zugänglich. Insbesondere gibt es eine Lücke in der psychosozialen
Versorgung, und hier speziell für traumatisierte Flüchtlinge. Verstärkt konfrontiert sieht sich die
Beratungsstelle auch mit der Armut vieler Flüchtlingsfamilien und den daraus resultierenden
Folgeproblemen.

Vor dem Hintergrund des Anfang 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes kam es auch in
diesem Jahr noch zu vermehrten Anfragen und entsprechenden Angeboten der Beratungsstelle. Im
Bereich Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen war ebenfalls ein hoher
Bedarf festzumachen, ähnlich wie hinsichtlich der Fachberatungen, d.h. der Beratung anderer
sozialer Einrichtungen, die ihrerseits Flüchtlinge und Migranten/innen beraten und betreuen.

Il. Arbeitsschwerpunkte

1. Einzelfallberatung und Unterstützung von Flüchtlingen

Herausragender Schwerpunkt in der Arbeit der GGUA Flüchtlingshilfe ist die Einzelfallberatung im
Bereich Aufenthalts- und Sozialrecht für Flüchtlinge. Die GGUA Flüchtlingshilfe bietet an je zwei
Vor- und zwei Nachmittagen in der Woche offene Sprechstunden an (jeweils drei Stunden). In drei
Sprechstunden findet eine Beratung zu allen Fragen des Aufenthalts- und Sozialrechts statt, in
einer Sprechstunde eine gezielte Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen für
Arbeits-, Sozial- oder Ausländeramt und Kontakten mit den entsprechenden Behörden. Zusätzlich
besteht an einem weiteren Vormittag das Angebot, Hilfestellungen bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche zu leisten (Sichten und Filtern von Wohnungs- und Stellenanzeigen, Unterstützung
beim Formulieren von Bewerbungen usw.)

Die Einzelkontakte in der offenen Beratung waren auch im Jahr 2006 zum überwiegenden Teil
persönlich, knapp 20 Prozent im Rahmen von telefonischer Beratung. Im Vergleich zum Vorjahr ist
die Zahl der Einzelkontakte nahezu unverändert geblieben. In Münster gibt es zahlreiche
geduldete, langjährig hier lebende Flüchtlinge - insbesondere aufgrund des vergleichsweise hohen
Anteils geduldeter Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die im ungeregelten Verfahren
zugezogen sind -, weshalb sich seit Jahren der allgemeine Rückgang der Flüchtlingszahlen nicht
im gleichen Umfang im Rückgang der Kontakte niederschlägt.

Für die Einzelfallberatung beschäftigte die GGUA Flüchtlingshilfe 2006 eine/n Angestellte/n in
Vollzeit. Zum 2. Quartal kam es krankheitsbedingt zu einer Neubesetzung dieser Stelle.
Zusätzlich übernahm eine Angestellte eine Sprechstunde im Bereich der Hilfestellung beim
Ausfüllen von Formularen und Kontakte mit den entsprechenden Behörden. Wechselnde
Freiwillige, die in Form von Hospitationen oder begleiteten eigenständigen Beratungen
mitarbeiteten, unterstützten die Hauptamtlichen in der Beratung. z
Inhaltliche Schwerpunkte der Beratungen lagen in den Bereichen Aufenthalt, Abschiebung und
Asylverfahren. Während des gesamten Jahres zeigte sich, wie in den Jahren zuvor, vor allem bei
langjährig hier lebenden Personen mit ungesichertem Aufenthaltsrecht deutlich der Bedarf nach
Informationen zu einer möglichen Aufenthaltsverfestigung vor dem Hintergrund einer erwarteten
Altfallregelung. Diese wurde am 17.11.06 von der Innenministerkonferenz beschlossen. In der
Folge stieg bis zum Jahresende (und darüber hinaus) der Bedarf an Beratung zu der Altfallregelung
stark an. Bedingt durch die engen Voraussetzungen der Regelung bestand ab dem 17.11.06 ein
sehr hoher Aufklärungs- und Unterstützungsbedarf vor allem im Bereich der Existenzsicherung
(Arbeit, Wohnung, Sozialhilfe, AsylbIG).

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungsarbeit war wie in den vergangenen Jahren die Hilfestellung
im Bereich der psychosozialen Situation (Familie, Umverteilung, Krankheit, Traumatisierung).

GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Paritäfischen Wohlfahrtsverband — Tel. 02517144860, Fax: 0251/1448610
Webseite: www,ggua.de, E-Mail: ggua@rmuenster.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volkebank Münster (BLZ 401 600 50)

Seite 3von 6
Seit dem 01.01.2006 ist die neu geschaffene Rückkehrberatung in der GGUA in Münster aktiv. Sie
arbeitet in Absprache und enger Kooperation mit der Einzeifallberatung zusammen.

Hauptherkunftsländer waren im vergangenen Jahr einmal mehr die Nachfolgestaaten des
ehemaligen Jugoslawiens - wie bereits erwähnt lebt in Münster eine große Zahl von -»
Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo. Zahlreiche Klienten und Klientinnen stammen zudem
aus der Türkei, aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und dem Libanon; es folgen afrikanische Staaten
wie Togo, Kongo, Nigeria und Guinea sowie Pakistan, Sri Lanka, Nepal und die Russische
Föderation.

‚ Die GGUA unterhält seit 2003 ein Büro in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des
Landes Nordrhein-Westfalen in Schöppingen und bietet den dort untergebrachten Asylsuchenden
Beratung zum Asylverfahren und weitere Hilfestellung an.

2. Gruppenangebote für Flüchtlinge

Diese Angebote für Flüchtlinge sind niedrigschwellig und werden unter aktiver Mitwirkung
freiwilliger Mitarbeiter/innen (Ehrenamtliche) durchgeführt. Exemplarisch sei hier das „TIB-Cafe"
(Treffpunkt, Information, Beratung) genannt. Hier wird Flüchtlingen im Rahmen eines offenen
Treffpunkts jeden Montagvormittag Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche angeboten.
Langfristig soll das TIB-Caf& dazu beitragen, die Eigeninitiative der Flüchtlinge zu stärken und sie
zu einer zunehmend selbständigen Arbeits- und Wohnungssuche zu befähigen. Zusätzlich ist das
Cafe als Treffpunkt konzipiert. Flüchtlinge können hier untereinander und mit den das Angebot
durchführenden ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen ins Gespräch kommen und sich austauschen.
Auch für das Jahr 2006 wird ein Jahresbericht erstellt, der die Ziele, Aufgaben, Probleme und
Erfolge des Angebotes ausführlich dokumentiert.

3. Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierung

aa

® Entwickiung von Konzepien für die Fiüchilingssozialarbeil und Piyjerieniwicklung
. Beratung von Beratenden: Information und Beratung für haupt- oder ehrenamtlich in der
Flüchtlingssozialarbeit tätige Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen

Die einmal in der Woche stattfindenden Schulungen für Ehrenamtliche und Praktikant/innen der
GGUA gehören zum festen Bestandteil der Projektarbeit.

4. Aufklärungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Eine wichtige Grundlage für ein friedliches Miteinander unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist
auch im kommunalen Kontext das gegenseitige Verständnis füreinander. Gegenseitige Information
trägt dazu bei, unterschiedliche Handlungs- und Lebensweisen nachvollziehbar und verständlich
werden lassen und bestehende Unsicherheiten und Vorurteile abzubauen. Daher ist die
Aufklärungs- und Bildungsarbeit ein wichtiges Standbein der GGUA. Darunter verstehen wir sowohl
die Organisation und Durchführung gezielter Bildungsmaßnahmen (vor allem in Schulen,
Hochschulen) als auch das Angebot von Sach- und Hintergrundinformationen an einen offenen
Adressatenkreis, wobei wir die münstersche Bevölkerung über Fluchtursachen und
Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Migranten und Migrantinnen aufklären.

Regelmäßig finden Veranstaltungen im Rahmen der Aufklärungs- und Bildungsarbeit statt, häufig in
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Hierzu zählen alle Aktivitäten, die darauf abzielen, die
(münstersche) Bevölkerung über Leben und Situation von Flüchtlingen aufzuklären und zu mehr
Verständnis und Akzeptanz beizutragen. Themenbeispiele sind die soziale Situation der Flüchtlinge
in Deutschland / Münster, kulturelle und politische Hintergründe; Aufklärung über das
Asylverfahren, Länderinformationen und Fluchtursachen.

GGUA e.V. — Mitglied im Dautschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 0251/144860, Fax: 02511443610
Webseite: wurw.ggua.de, E-Mail: gqua@muenstar.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

Saite 4 von 6
Formen der Aufklärungs- und Bildungsarbeit:

= Informationsveranstaltungen (zum Teil als Veranstaltungsreihen), Vorträge, Ausstellungen

® Podiums- und Publikumsgespräche, Workshops. Seminarbegleitungen, Schulbssuche,
Organisation von Projekttagen, Übernahme von Unterrichtseinheiten, Infostände

. Organisation von Kulturveranstaltungen (Theater, Film, Kabarett etc.)

° Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien (Broschüren, Videofilme,
Informationsblätter, Plakate etc.)

. Presse- und Medienarbeit (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen)

® Sendungen im Bürgerfunk sowie eigene Zeitungsartikel

< Internetpräsenz: www.ggua.de

Beteiligung an der Umsetzung der Unterbringungs- und Betreuungskonzepte der Stadt: Die GGUA
ist im Koordinationskreis „Flüchtlinge und Asylbewerber/innen und Spätaussiedler/innen" vertreten
und arbeitet an der Konzeptausgestaltung und Umsetzung zu Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen mit. Auch in der Unterbringungskommission ist die GGUA regelmäßig (mit Gaststatus)
vertreten.

Die GGUA ist weiterhin aktiv, wenn Bürgerversammlungen in Zusammenhang mit zukünftigen
Wohnheimstandorten stattfinden. Interessierten Gruppen werden weitergehende Informationen,
Unterstützung und Begleitung ihrer geplanten Aktivitäten angeboten. Bereits bestehende
Kooperationen wurden in 2006 fortgesetzt, Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, Infoabende
veranstaltet u. ä.

5. Anleitung von Freiwilligen, Praktikanten- und Praktikantinnenausbildung

« Auch im Jahr 2006 haben sich zahlreiche Interessierte an die GGUA gewandt, um im Verein
freiwillige Arbeit zu leisten. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen stammen aus nahezu allen
Bevölkerungsschichten und Altersgruppen, und je nach Interesse und Fähigkeiten und dem
aktuellen Bedarf sind sie in verschiedenen Arbeitsfeldern aktiv. Dass uns seit Jahren eine
stetig wachsende Zahl von Freiwilligen unterstützt, empfinden wir als Bestätigung auch unserer
Öffentlichkeitsarbeit; außerdem freuen wir uns in diesem Zusammenhang besonders über die
intensive und fruchtbare Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur der Stadt Münster,

* Studierende, hauptsächlich der beiden Fachhochschulen für Sozialwesen und einzelner
Fachbereiche der Universität (Politikwissenschaft, Soziologie, Ethnologie, Pädagogik) leisten
regelmäßig ihre Praktika in der GGUA ab; darüber hinaus engagieren sie sich auch
zunehmend freiwillig in dem Praxisfeld „Flüchtlingsarbeit'.

* Die steigenden Anfragen nach freiwilliger, ehrenamtlicher Mitarbeit bzw. nach
Praktikumsplätzen belegen sowohl die professionelle Begleitung freiwilligen Engagements als
auch die qualifizierte Anleitung wissenschaftlicher Praktika. Deutlich wird die hohe
Ausbildungsleistung auch daran, dass sich die GGUA im Hochschulbereich als
Ausbildungsstätte profiliert und etabliert hat.

Seit Oktober 2006 ist die GGUA Träger des vom BMFSFJ geförderten dreijährigen Modellprojekts
"Integration begleiten! Partnerschaftliche Freiwilligenarbeit in der GGUA" im Rahmen des
Programms Modellprojekte zum bürgerschaftlichen Engagement. Schwerpunkt des GGUA-Projekts
ist die Werbung und Arbeit mit Einheimischen und Zugewanderten im ehrenamtlichen Bereich.

Ill. Kooperationen

Kooperationspartnerinnen/-partner in Münster
Eine Zusammenarbeit findat regelmäßig sowohl in der Einzeifallberatung als auch in der
Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie in der programmatischen Flüchtlingsarbeit statt. Darüber

GGUA 8.V. - Mitglied im Deutschen Panttätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 0251/14480, Fax. 0251/1448610
Webseite: www. ggua.de, E-Mail: ggua@muenstar,de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (ELZ 401 600 50)

Seite 5 von 6
hinaus werden täglich mehrere telefonische und schriftliche Anfragen von Kooperationspatnern
beantwortet.

Zu nennen sind hier:

Wohlfahrtsverbände und Vereine, die Migrationsarbeit leisten

Flüchtlings- und Migrantenselbstorganisationen

Ausländerbeirat der Stadt Münster

Sozialdezernat, Dezernent für Aussiedler, Flüchtlings- und Asylbewerberangelegenheiten
städtische Ämter (Ausländeramt, Sozialamt, Jugendamt, KSD, Schulamt, Sozialdienst für
Flüchtlinge, Frauenbüro, Amt für Wohnungswesen; Bürgeramt und Bürgerberatung,
Einbürgerungsbehörde, Gesundheitsamt, Standesamt)

Arbeitsamt, Versorgungsamt

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bezirksregierung Münster

Ausbildungs- und Berufsberatungs-, Arbeitslosen- und Sozialberatungsstellen
Stadtteilbüros, Jugendtreffs, Wohnungsgesellschaften

Hochschulen (WWU, FH, KFH), Studierendengemeinden

Ausländische Studierendenvertretung (ASV); Int. Zentrum „Die Brücke"

Schulen und Kindergärten, Bildungsberatung International, IMAS

Initiativen und Kirchengemeinden, die sich für Flüchtlinge und (geplante) Flüchtlingswohnheime
engagieren

Vamos, Eine-Welt-Forum, Schwarze Witwe / Frauenforschungsstelle

Frauenhäuser, Mädchen- und Jungenkrisenhäuser, Frauenberatungsstelle
Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen

Nicht-Sesshaftenhilfe, Drogen-Beratungsstellen, Aids-Hilfe, MIKS

JVA, Entlassenenhilfe, Gefängnisseelsorge, Bewährungshilfe

Polizei, Polizeiführungsakademie, BGS

(Rats-)Parteien, Bundes- und Landtagsabgeordnete

Vernetzung auf Landes- und Bundesebene

Die GGUA ist sowoni über den Paritätischen WVohlfahrisverband in Fautarbeilskreisen auf Landss-
und Bundesebene vertreten als auch in verbandsübergreifenden Netzwerken wie dem Flüchtlingsrat
NRW e.V. und PRO ASYL. Zusätzlich beteiligt sie sich zu den Arbeitsbereichen Verfahrensberatung,
Integration und Rückkehrberatung an landes- und bundesweiten Fortbildungs- und
Austauschveranstaltungen.

IV. Erfolg und Auswirkung der Arbeit, Begründung der weiteren Notwendigkeit

Die konstant hohe Zahl von Beratungsanfragen unseres Adressatenkreises, aber auch von anderen
Fachdiensten, Organisationen und privaten Interessierten stellt.die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der GGUA in der lokalen Flüchtlingsarbeit vor hohe Anforderungen. Regelmäßig und mit
wachsender Tendenz können auch neue ehrenamtlich Tätige gewonnen werden, die die Arbeit der
GGUA aktiv unterstützen. Auch Praktikanten und Praktikantinnen haben häufig über ihre offizielle
Praktikumszeit hinaus Interesse, freiwillig und ehrenamtlich bei und mit uns zu arbeiten. Gleichwohl
muss auch darauf hingewiesen werden, dass ehrenamtliches Engagement professionelle Strukturen
nicht ersetzen kann. Die Komplexität der Problemlagen und die damit verbundene Notwendigkeit,
fachlich und professionell zu beraten, setzen der Einbeziehung von Freiwilligen somit Grenzen.
Zudem muss die fachliche Anleitung und Ausbildung von freiwillig arbeitenden Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten der hauptamtlichen Fachkräfte möglich sein.

Die GGUA leistet seit langem einen besonderen Beitrag in der Flüchtlingsarbeit, um der
Entstehung eines Klimas von Misstrauen und Ablehnung entgegentreten zu können und
fremdenfeindlichen Tendenzen Einhalt zu gebieten. Das Leistungsangebot der GGUA bedeutet
einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in der Stadt Münster. Es fördert das

GGUA e.V. - Müglied im Deutschen Pantätischen Wohttahrtsverband - Te. 02511144860, Fax: 0251/1448610
\Nebseite! www.ggua.de, E-Mat gqus@muenster.de, Kio-Nr.; 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

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Verstehen und das Verständnis unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen füreinander und das
friedliche Miteinander aller in Münster lebenden Menschen.

Für das Jahr 2007 plant die GGUA wesentliche Veränderungen und Ausweitungen ihrer
Arbeitsbereiche und Aufgaben:

Die seit Beginn 2006 tätige, vom Land NRW geförderte Rückkehrberatungsstelle der GGUA,
die sich an Ausreisewillige aus Makedonien, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo
wendet und die Flüchtlinge bei der Einschätzung, Vorbereitung und Durchführung ihrer
freiwilligen Ausreise unterstützt, wird ausgebaut und auch Ratsuchenden aus anderen
Herkunftsregionen offen stehen.

Das seit Ende 2004 aktive Projekt „Schulbegleitung für Kinder mit Migrationshintergrund",
mittlerweile umbenannt in „Schlauberger“, soll 2007 auf weitere Schulen und ggf. auch auf
andere geeignete Standorte ausgeweitet werden.

In diesem Zusammenhang und mit Blick auf den erhöhten und besonderen Integrationsbedarf
von Flüchtlingen, die nach langjährigem ungesichertem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten
haben, hat die GGUA das Projekt „Integration begleiten! Partnerschaftliche Freiwilligenarbeit in
der GGUA! entwickelt und die finanzielle Förderung für eine zunächst dreijährige Laufzeit vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Projektbeginn war der 01.10.2006.

Im Rahmen des Projekts „Integration begleiten!“ wird die GGUA ihre bisherigen Aktivitäten im
Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausbauen und erweitern können.

Münster, 26.07.2007

Gemeinnützige Gesellschaft
zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

Anna Laumeier

GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Pantätischen Wahlfahrtsverband — Tei. 0251/1448650, Fax; 0251/1448510
Websaite: wwwiggua.de, E-Mail: ggus@muenster.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)

Beratungsverlauf (2)

04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2007 Sitzung
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Südstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0720/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37