V/0720/2007
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - GGUA e.V.
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Beschlussvorlage
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V/0720/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - GGUA e.V. Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 05.12.2007 Ausländerbeirat Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA)“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Folgekosten. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Verein kann für seine Aktivitäten Zuschüsse nach den „Richtlinien der Stadt Münster zur För- derung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“ beantragen. Begründung: Die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat am 27.08.2007 erneut die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Der erst- malige Antrag vom 09.08.2006 ist mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien vom 01.03.2007 abgelehnt worden, da nach Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Münster keine ausreichenden Aussagen in der Satzung der GGUA zur Arbeit im Rahmen der Ju- gendhilfe zu entnehmen waren. Mit Beschluss vom 03.08.2007 hat die Mitgliederversammlung der GGUA die Satzung entspre- chend geändert und mit § 2, Absatz 6 ausdrücklich die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zum Zweck der Arbeit erklärt. Die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) unterstützt seit 1979 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten durch Betreuungs- und Begegnungsangebote. Vorlagen-Nr.: V/0720/2007 Auskunft erteilt: Herr Fuchs Ruf: 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 10.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0720/2007 In den letzten Jahren sind vermehrt Projekte und Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrati- onsvorgeschichte konzipiert und durchgeführt worden. Ein Schwerpunkt im Rahmen der Einzelfall- beratungen stellen Familien mit Kindern und Jugendlichen dar. Das durch die GGUA betriebene TIB-Cafe wird insbesondere von Jugendlichen besucht. Als besondere Projekte bzw. Angebote für Kinder und Jugendliche sind das Projekt „Manusa“ als Angebot für jugendliche Migrantinnen und „Die Schlauberger“ als Unterstützungsangebot im Rah- men von Hausaufgabenhilfe und Betreuung zu nennen. Hauptziele der Gesellschaft „GGUA“ sind - Durchführung von Beratungs-, Betreuungs- und Begegnungsangeboten für Migrantinnen und Migranten - Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte - Schaffung von Bewusstsein für die Probleme von Migrantinnen und Migranten - Förderung von Verständnis, Akzeptanz und Toleranz Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: - Satzung des Vereins in der Fassung vom 03.08.2007 (Anlage 2) - Liste der Mitglieder des Vorstandes (Anlage 3) - Rechenschaftsbericht 2006 (Anlage 4) - Gemeinnützigkeitserklärung - diverses Informationsmaterial zu Projekten Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er ei- nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerken- nen, wenn er die v.g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der frei- en Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent- liche Förderung abgeleitet werden. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Anlage 2: Satzung Anlage 3: Liste der Mitglieder des Vorstandes Anlage 4: Rechenschaftsbericht 2006
Anlage 2: Satzung
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Ark 2
SATZUNG der GGUA
$1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen 5
„Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“
(2) Er hat seinen Sitz in Münster/Westfalen.
(3) Ersoll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
82 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung vom 1.1.1977.
(2) Zweck des Vereins ist die Beratung und Betreuung von Migrantinnen, insbesondere von Flüchtlingen, in allen
sozialen Angelegenheiten sowie deren wirtschaftliche Unterstützung.
Er verfolgt darüber hinaus das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migrantinnen,
insbesondere von Flüchtlingen, zu schaffen und die Bereitschaft zu ihrer Aufnahme in der. Bundesrepublik
Deutschland zu erhöhen.
(4) Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst hauptsächlich das Gebiet von Münster und Umgebung.
(5) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- soziale Beratung und Betreuung in Asyl- und Aufenthaltsfragen,
- Hilfen zur Integration,
- Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitangebote,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote,
- klientelorientierte Interessenvertretung.
Zweck des Vereins ist außerdem die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
sowie deren Familien durch Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Zu den satzungsgemäßen
Aufgaben gehört auch die Beratung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke betreibt die GGUA auch Weiterbildung (ggf. Eltern- und
Familienbildung), ggf. in Kooperation mit anderen Trägern der Weiterbildung. Die Weiterbildung richtet sich
nicht allein an die Mitglieder der GGUA, sondern ist öffentlich zugänglich.
(3
—
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=
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53 Seibstiosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile
des Vereinsvermögens.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, der durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
84 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele ($ 2) unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, Gegen die Ablehnung der Aufnahme
kann die Mitgliederversammlung angerufen werden,
Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand.
Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit
dem Beitrag für ein Jahr im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung
ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung
eingelegt werden,
(5) Natürliche oder juristische Personen, die die Ziele ($ 2) des Vereins unterstützen, aber nicht Mitglied werden
möchten, können dem Verein als Fördermitglied beitreten. Fördermitglieder sind keine Mitglieder im Sinne von
Abs. 1. Über die Fördermitgliedschaft entscheidet der Vorstand,
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85 Beiträge
(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung
der Beiträge ist eine 2/3 - Mehrheit erforderlich.
(2) Die Fördermitglieder zahlen einen Förderbeitrag. Der Vorstand legt den Mindesiförderbeitrag fest.
=
86 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen; lediglich das Ressort der Kassenführung ist an
eine zu benennende Person aus diesem Vorstand durch die Mitgliederversammlung zu übertragen. Darüber
hinaus können bis zu fünf Beisitzerinnen gewählt werden.
Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind gleichberechtigt zwei Vorstandsmitglieder sowie der/die Kassenführerln.
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt, Die Wiederwahl ist möglich. Die
jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre
NachfolgerInnen gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können. Die Abwahl des Vorstandes oder
einzelner Vorstandsmitglieder ist durch Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung möglich, wenn
dazu gesondert eingeladen worden ist,
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an’ Beschlüsse der
Mitgliederversammlung gebunden.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der
Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt ist. Bei Eilbedürftigkeit oder Angelegenheiten
geringeren Gewichts können Beschlüsse auch fernmündlich oder schriftlich gefasst werden, wenn keines der
fünf Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.
(6) Beschlüsse des Vorstandes sind von dem/der ProtokollführerIn zu protokollieren und von dem Vorsitzenden
gegenzuzeichnen.
(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(8) Zur ersten Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres stellt der Vorstand gemeinsam einen Tätigkeitsbericht
über die Arbeit des Vereins im vergangenen Jahr auf, den ein Vorstandsmitglied der Mitgliederversammlung
vorträgt.
(9) Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich. Auslagen sind ihnen zu erstatten,
(10) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt
werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
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87 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammliung ist einmal jährlich einzuberufen.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
oder die Einberufung von 1/3 sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt
wird.
{3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer
Einladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
{4) Der Mitaliederversammluna sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die
Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei RechnungsprüferInnen,
die dem Vorstand nicht angehören dürfen, um unangemeldet die Buchführung einschließlich Jahresabschluss
zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung
entscheidet ferner über
a. den Haushaltsplan des Vereins,
b. Aufgaben des Vereins,
c. An-und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken,
d. Aufnahme von Darlehen ab 500 DM,
e. Satzungsänderungen,
f. Auflösung des Vereins.
($) Bei ordnungsgemäßer Einladung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig
58 Beurkundung der Beschlüsse
Die in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich seen und von dem/der
jeweiligen Versammlungsleiterin und demi/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen.
89 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine % - Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger
Ankündigung In der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an den Deutschen Paritätischen WVohlfahrtsverband, Landesverband NRW, der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
(2
=
Errichtet am 5, April 1979, geändert am 13. April 1989, geändert am 8. März 1993, geändert am 26. August 1998,
geändert am 07.November 2002, geändert am 13. Dezember 2004, geändert am 03. August 2007
Anlage 1: Antrag
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G G U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. Flüchtlingshilfe Südstraße 46 z 48153 Münster Tel. 0251 114486-26 GGUA « Südstraße 46 » 48153 Münster Fax: 0251 1144 86-10 web: www.ggua.de Stadt Münster E-Mail: info®ggua.de Amt für Kinder, Jugendliche ) und Familien - Frau Pohl - 48127 Münster Münster, 27.08.2007 Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe nach $ 75 SGB VIII (KJHG) Sehr geehrte Frau Pohl, hiermit beantragt unser Verein die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe. Begründung: =. Inder Einzelfallbaratung der GGUA bilden Familien mit Kindern un deutlichen Schwerpunkt. « Seit8 Jahren unterhält die GGUA das T/B-Cafe; an zwei Tagen in der Woche wird hier Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie beim Ausfüllen von Formularen angeboten. Dieses Angebot wird insbesondere auch von Jugendlichen genutzt. « Von Anfang 2003 bis Ende 2004 realisierten wir das Integrationsprojekt Manusa, welches sich insbesondere an jugendliche Migrantinnen (Roma) wandte. Wir führen seit Jahren regelmäßig Projekte durch, die sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden. « Seit Anfang 2005 organisiert und koordiniert die GGUA in Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen in Münster eine Hausaufgabenhilfe und Betreuung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (Die Schlauberger) Iugenfllichen einen Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen A ae GLEN Anna Laumeier Anlagen: « „Jahresbericht GGUA 2006 «e Satzung GGUA i.d. F. vom 03.08.2007
Anlage 3: Liste Vorstand
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Anlage 3 GGUA-Flüchtlingshilfe - Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. * Vertretungsberechtigter Vorstand* Rüdiger Sagel, (Südstraße 46, 48153 Münster, Tel.: 0251 14486-0) Anne Hakenes, (Anschrift wie oben) Peter Hunke (Anschrift siehe oben) Richard Michael Halberstadt (Anschrift siehe oben)
Anlage 4: Rechenschaftsbericht 2006
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G G U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. Sücstraße 46 Flüchtlingshilfe 48153 Münster Rechenschaftsbericht 2006 I. Allgemeine Feststellungen 1. Selbstverständnis und Ziele des Vereins Die GGUA unterstützt seit 1979 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten durch Beratungs-, Betreuungs- und Begegnungsangebote. Zweck des Vereins ist außerdem die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie deren Familien. Der Verein verfolgt darüber hinaus das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migranten, insbesondere von Flüchtlingen, zu schaffen. Die Aktivitäten des Vereins dienen der Förderung von Verständnis, Akzeptanz und Toleranz in der Gesellschaft. 2. Adressatenkreis Ausländische Bevölkerung In Münster leben derzeit etwa 24.600 Migrantinnen und Migranten. Die Gruppe setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Menschen, die in erster, zweiter oder dritter Generation hier leben, sowie ihren nachgezogenen Familienangenörigen, Siudierenden urd ca. 5.000 Flüchtingen. Letztere sind nach Schätzungen der GGUA zu etwa 80% im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Nach städtischen Angaben beziehen etwa 60% aller Flüchtlinge Hilfe zum Lebensunterhalt. Flüchtlinge , Asylbewerberinnen und Asylbewerber . De-facto-Flüchtlinge, Geduldete . Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge ° Asylberechtigte Flüchtlinge mit sicherem Aufenthaltsstatus Migrantinnen und Migranten ausländische Studierende ® ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Deutschen und Flüchtlingen mit sicherem Aufenthalt ° ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre (nachzugswilligen) Familienangehörigen Einheimische Bevölkerung Die aufklärende und akzeptanzfördernde Arbeit der GGUA richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger von Münster. Besonders hervorzuheben sind: s Menschen im Umfeld zu (geplanten) Flüchtlingswohnheimen = Kirchengemeinden ® Interessierte / engagierte Einzelpersonen und Gruppen a öffentliche und private Bildungseinrichtungen Seite 2 von 6 Der Wunsch nach konkreter Information und Unterstützung ist oft Auslöser für die ersten Kontakte von Flüchtlingen, Migranten und Migrantinnen zur GGUA. Im Laufe der der Beratung zeigtsich in der Regel, dass die gesamte und vieischichtige Problem- und Lebenslage des Klienten und oft auch seiner Familie ins Blickfeld tritt. Die Zusammenhänge zwischen aufenthaltsrechtlichen Unsicherheiten, materiellen Problemen (Armut) und psychischen Belastungen erfordern eine intensive und umfassende Beratung und Begleitung. Andere soziale Fachdienste sind für Flüchtlinge vielfach nicht zugänglich. Insbesondere gibt es eine Lücke in der psychosozialen Versorgung, und hier speziell für traumatisierte Flüchtlinge. Verstärkt konfrontiert sieht sich die Beratungsstelle auch mit der Armut vieler Flüchtlingsfamilien und den daraus resultierenden Folgeproblemen. Vor dem Hintergrund des Anfang 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes kam es auch in diesem Jahr noch zu vermehrten Anfragen und entsprechenden Angeboten der Beratungsstelle. Im Bereich Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen war ebenfalls ein hoher Bedarf festzumachen, ähnlich wie hinsichtlich der Fachberatungen, d.h. der Beratung anderer sozialer Einrichtungen, die ihrerseits Flüchtlinge und Migranten/innen beraten und betreuen. Il. Arbeitsschwerpunkte 1. Einzelfallberatung und Unterstützung von Flüchtlingen Herausragender Schwerpunkt in der Arbeit der GGUA Flüchtlingshilfe ist die Einzelfallberatung im Bereich Aufenthalts- und Sozialrecht für Flüchtlinge. Die GGUA Flüchtlingshilfe bietet an je zwei Vor- und zwei Nachmittagen in der Woche offene Sprechstunden an (jeweils drei Stunden). In drei Sprechstunden findet eine Beratung zu allen Fragen des Aufenthalts- und Sozialrechts statt, in einer Sprechstunde eine gezielte Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen für Arbeits-, Sozial- oder Ausländeramt und Kontakten mit den entsprechenden Behörden. Zusätzlich besteht an einem weiteren Vormittag das Angebot, Hilfestellungen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche zu leisten (Sichten und Filtern von Wohnungs- und Stellenanzeigen, Unterstützung beim Formulieren von Bewerbungen usw.) Die Einzelkontakte in der offenen Beratung waren auch im Jahr 2006 zum überwiegenden Teil persönlich, knapp 20 Prozent im Rahmen von telefonischer Beratung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Einzelkontakte nahezu unverändert geblieben. In Münster gibt es zahlreiche geduldete, langjährig hier lebende Flüchtlinge - insbesondere aufgrund des vergleichsweise hohen Anteils geduldeter Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die im ungeregelten Verfahren zugezogen sind -, weshalb sich seit Jahren der allgemeine Rückgang der Flüchtlingszahlen nicht im gleichen Umfang im Rückgang der Kontakte niederschlägt. Für die Einzelfallberatung beschäftigte die GGUA Flüchtlingshilfe 2006 eine/n Angestellte/n in Vollzeit. Zum 2. Quartal kam es krankheitsbedingt zu einer Neubesetzung dieser Stelle. Zusätzlich übernahm eine Angestellte eine Sprechstunde im Bereich der Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und Kontakte mit den entsprechenden Behörden. Wechselnde Freiwillige, die in Form von Hospitationen oder begleiteten eigenständigen Beratungen mitarbeiteten, unterstützten die Hauptamtlichen in der Beratung. z Inhaltliche Schwerpunkte der Beratungen lagen in den Bereichen Aufenthalt, Abschiebung und Asylverfahren. Während des gesamten Jahres zeigte sich, wie in den Jahren zuvor, vor allem bei langjährig hier lebenden Personen mit ungesichertem Aufenthaltsrecht deutlich der Bedarf nach Informationen zu einer möglichen Aufenthaltsverfestigung vor dem Hintergrund einer erwarteten Altfallregelung. Diese wurde am 17.11.06 von der Innenministerkonferenz beschlossen. In der Folge stieg bis zum Jahresende (und darüber hinaus) der Bedarf an Beratung zu der Altfallregelung stark an. Bedingt durch die engen Voraussetzungen der Regelung bestand ab dem 17.11.06 ein sehr hoher Aufklärungs- und Unterstützungsbedarf vor allem im Bereich der Existenzsicherung (Arbeit, Wohnung, Sozialhilfe, AsylbIG). Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungsarbeit war wie in den vergangenen Jahren die Hilfestellung im Bereich der psychosozialen Situation (Familie, Umverteilung, Krankheit, Traumatisierung). GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Paritäfischen Wohlfahrtsverband — Tel. 02517144860, Fax: 0251/1448610 Webseite: www,ggua.de, E-Mail: ggua@rmuenster.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volkebank Münster (BLZ 401 600 50) Seite 3von 6 Seit dem 01.01.2006 ist die neu geschaffene Rückkehrberatung in der GGUA in Münster aktiv. Sie arbeitet in Absprache und enger Kooperation mit der Einzeifallberatung zusammen. Hauptherkunftsländer waren im vergangenen Jahr einmal mehr die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens - wie bereits erwähnt lebt in Münster eine große Zahl von -» Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo. Zahlreiche Klienten und Klientinnen stammen zudem aus der Türkei, aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und dem Libanon; es folgen afrikanische Staaten wie Togo, Kongo, Nigeria und Guinea sowie Pakistan, Sri Lanka, Nepal und die Russische Föderation. ‚ Die GGUA unterhält seit 2003 ein Büro in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen in Schöppingen und bietet den dort untergebrachten Asylsuchenden Beratung zum Asylverfahren und weitere Hilfestellung an. 2. Gruppenangebote für Flüchtlinge Diese Angebote für Flüchtlinge sind niedrigschwellig und werden unter aktiver Mitwirkung freiwilliger Mitarbeiter/innen (Ehrenamtliche) durchgeführt. Exemplarisch sei hier das „TIB-Cafe" (Treffpunkt, Information, Beratung) genannt. Hier wird Flüchtlingen im Rahmen eines offenen Treffpunkts jeden Montagvormittag Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche angeboten. Langfristig soll das TIB-Caf& dazu beitragen, die Eigeninitiative der Flüchtlinge zu stärken und sie zu einer zunehmend selbständigen Arbeits- und Wohnungssuche zu befähigen. Zusätzlich ist das Cafe als Treffpunkt konzipiert. Flüchtlinge können hier untereinander und mit den das Angebot durchführenden ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen ins Gespräch kommen und sich austauschen. Auch für das Jahr 2006 wird ein Jahresbericht erstellt, der die Ziele, Aufgaben, Probleme und Erfolge des Angebotes ausführlich dokumentiert. 3. Programmatische Flüchtlingsarbeit und Qualifizierung aa ® Entwickiung von Konzepien für die Fiüchilingssozialarbeil und Piyjerieniwicklung . Beratung von Beratenden: Information und Beratung für haupt- oder ehrenamtlich in der Flüchtlingssozialarbeit tätige Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen Die einmal in der Woche stattfindenden Schulungen für Ehrenamtliche und Praktikant/innen der GGUA gehören zum festen Bestandteil der Projektarbeit. 4. Aufklärungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Eine wichtige Grundlage für ein friedliches Miteinander unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist auch im kommunalen Kontext das gegenseitige Verständnis füreinander. Gegenseitige Information trägt dazu bei, unterschiedliche Handlungs- und Lebensweisen nachvollziehbar und verständlich werden lassen und bestehende Unsicherheiten und Vorurteile abzubauen. Daher ist die Aufklärungs- und Bildungsarbeit ein wichtiges Standbein der GGUA. Darunter verstehen wir sowohl die Organisation und Durchführung gezielter Bildungsmaßnahmen (vor allem in Schulen, Hochschulen) als auch das Angebot von Sach- und Hintergrundinformationen an einen offenen Adressatenkreis, wobei wir die münstersche Bevölkerung über Fluchtursachen und Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Migranten und Migrantinnen aufklären. Regelmäßig finden Veranstaltungen im Rahmen der Aufklärungs- und Bildungsarbeit statt, häufig in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Hierzu zählen alle Aktivitäten, die darauf abzielen, die (münstersche) Bevölkerung über Leben und Situation von Flüchtlingen aufzuklären und zu mehr Verständnis und Akzeptanz beizutragen. Themenbeispiele sind die soziale Situation der Flüchtlinge in Deutschland / Münster, kulturelle und politische Hintergründe; Aufklärung über das Asylverfahren, Länderinformationen und Fluchtursachen. GGUA e.V. — Mitglied im Dautschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 0251/144860, Fax: 02511443610 Webseite: wurw.ggua.de, E-Mail: gqua@muenstar.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50) Saite 4 von 6 Formen der Aufklärungs- und Bildungsarbeit: = Informationsveranstaltungen (zum Teil als Veranstaltungsreihen), Vorträge, Ausstellungen ® Podiums- und Publikumsgespräche, Workshops. Seminarbegleitungen, Schulbssuche, Organisation von Projekttagen, Übernahme von Unterrichtseinheiten, Infostände . Organisation von Kulturveranstaltungen (Theater, Film, Kabarett etc.) ° Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien (Broschüren, Videofilme, Informationsblätter, Plakate etc.) . Presse- und Medienarbeit (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen) ® Sendungen im Bürgerfunk sowie eigene Zeitungsartikel < Internetpräsenz: www.ggua.de Beteiligung an der Umsetzung der Unterbringungs- und Betreuungskonzepte der Stadt: Die GGUA ist im Koordinationskreis „Flüchtlinge und Asylbewerber/innen und Spätaussiedler/innen" vertreten und arbeitet an der Konzeptausgestaltung und Umsetzung zu Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mit. Auch in der Unterbringungskommission ist die GGUA regelmäßig (mit Gaststatus) vertreten. Die GGUA ist weiterhin aktiv, wenn Bürgerversammlungen in Zusammenhang mit zukünftigen Wohnheimstandorten stattfinden. Interessierten Gruppen werden weitergehende Informationen, Unterstützung und Begleitung ihrer geplanten Aktivitäten angeboten. Bereits bestehende Kooperationen wurden in 2006 fortgesetzt, Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, Infoabende veranstaltet u. ä. 5. Anleitung von Freiwilligen, Praktikanten- und Praktikantinnenausbildung « Auch im Jahr 2006 haben sich zahlreiche Interessierte an die GGUA gewandt, um im Verein freiwillige Arbeit zu leisten. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen stammen aus nahezu allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen, und je nach Interesse und Fähigkeiten und dem aktuellen Bedarf sind sie in verschiedenen Arbeitsfeldern aktiv. Dass uns seit Jahren eine stetig wachsende Zahl von Freiwilligen unterstützt, empfinden wir als Bestätigung auch unserer Öffentlichkeitsarbeit; außerdem freuen wir uns in diesem Zusammenhang besonders über die intensive und fruchtbare Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur der Stadt Münster, * Studierende, hauptsächlich der beiden Fachhochschulen für Sozialwesen und einzelner Fachbereiche der Universität (Politikwissenschaft, Soziologie, Ethnologie, Pädagogik) leisten regelmäßig ihre Praktika in der GGUA ab; darüber hinaus engagieren sie sich auch zunehmend freiwillig in dem Praxisfeld „Flüchtlingsarbeit'. * Die steigenden Anfragen nach freiwilliger, ehrenamtlicher Mitarbeit bzw. nach Praktikumsplätzen belegen sowohl die professionelle Begleitung freiwilligen Engagements als auch die qualifizierte Anleitung wissenschaftlicher Praktika. Deutlich wird die hohe Ausbildungsleistung auch daran, dass sich die GGUA im Hochschulbereich als Ausbildungsstätte profiliert und etabliert hat. Seit Oktober 2006 ist die GGUA Träger des vom BMFSFJ geförderten dreijährigen Modellprojekts "Integration begleiten! Partnerschaftliche Freiwilligenarbeit in der GGUA" im Rahmen des Programms Modellprojekte zum bürgerschaftlichen Engagement. Schwerpunkt des GGUA-Projekts ist die Werbung und Arbeit mit Einheimischen und Zugewanderten im ehrenamtlichen Bereich. Ill. Kooperationen Kooperationspartnerinnen/-partner in Münster Eine Zusammenarbeit findat regelmäßig sowohl in der Einzeifallberatung als auch in der Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie in der programmatischen Flüchtlingsarbeit statt. Darüber GGUA 8.V. - Mitglied im Deutschen Panttätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 0251/14480, Fax. 0251/1448610 Webseite: www. ggua.de, E-Mail: ggua@muenstar,de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (ELZ 401 600 50) Seite 5 von 6 hinaus werden täglich mehrere telefonische und schriftliche Anfragen von Kooperationspatnern beantwortet. Zu nennen sind hier: Wohlfahrtsverbände und Vereine, die Migrationsarbeit leisten Flüchtlings- und Migrantenselbstorganisationen Ausländerbeirat der Stadt Münster Sozialdezernat, Dezernent für Aussiedler, Flüchtlings- und Asylbewerberangelegenheiten städtische Ämter (Ausländeramt, Sozialamt, Jugendamt, KSD, Schulamt, Sozialdienst für Flüchtlinge, Frauenbüro, Amt für Wohnungswesen; Bürgeramt und Bürgerberatung, Einbürgerungsbehörde, Gesundheitsamt, Standesamt) Arbeitsamt, Versorgungsamt Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Bezirksregierung Münster Ausbildungs- und Berufsberatungs-, Arbeitslosen- und Sozialberatungsstellen Stadtteilbüros, Jugendtreffs, Wohnungsgesellschaften Hochschulen (WWU, FH, KFH), Studierendengemeinden Ausländische Studierendenvertretung (ASV); Int. Zentrum „Die Brücke" Schulen und Kindergärten, Bildungsberatung International, IMAS Initiativen und Kirchengemeinden, die sich für Flüchtlinge und (geplante) Flüchtlingswohnheime engagieren Vamos, Eine-Welt-Forum, Schwarze Witwe / Frauenforschungsstelle Frauenhäuser, Mädchen- und Jungenkrisenhäuser, Frauenberatungsstelle Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen Nicht-Sesshaftenhilfe, Drogen-Beratungsstellen, Aids-Hilfe, MIKS JVA, Entlassenenhilfe, Gefängnisseelsorge, Bewährungshilfe Polizei, Polizeiführungsakademie, BGS (Rats-)Parteien, Bundes- und Landtagsabgeordnete Vernetzung auf Landes- und Bundesebene Die GGUA ist sowoni über den Paritätischen WVohlfahrisverband in Fautarbeilskreisen auf Landss- und Bundesebene vertreten als auch in verbandsübergreifenden Netzwerken wie dem Flüchtlingsrat NRW e.V. und PRO ASYL. Zusätzlich beteiligt sie sich zu den Arbeitsbereichen Verfahrensberatung, Integration und Rückkehrberatung an landes- und bundesweiten Fortbildungs- und Austauschveranstaltungen. IV. Erfolg und Auswirkung der Arbeit, Begründung der weiteren Notwendigkeit Die konstant hohe Zahl von Beratungsanfragen unseres Adressatenkreises, aber auch von anderen Fachdiensten, Organisationen und privaten Interessierten stellt.die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GGUA in der lokalen Flüchtlingsarbeit vor hohe Anforderungen. Regelmäßig und mit wachsender Tendenz können auch neue ehrenamtlich Tätige gewonnen werden, die die Arbeit der GGUA aktiv unterstützen. Auch Praktikanten und Praktikantinnen haben häufig über ihre offizielle Praktikumszeit hinaus Interesse, freiwillig und ehrenamtlich bei und mit uns zu arbeiten. Gleichwohl muss auch darauf hingewiesen werden, dass ehrenamtliches Engagement professionelle Strukturen nicht ersetzen kann. Die Komplexität der Problemlagen und die damit verbundene Notwendigkeit, fachlich und professionell zu beraten, setzen der Einbeziehung von Freiwilligen somit Grenzen. Zudem muss die fachliche Anleitung und Ausbildung von freiwillig arbeitenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten der hauptamtlichen Fachkräfte möglich sein. Die GGUA leistet seit langem einen besonderen Beitrag in der Flüchtlingsarbeit, um der Entstehung eines Klimas von Misstrauen und Ablehnung entgegentreten zu können und fremdenfeindlichen Tendenzen Einhalt zu gebieten. Das Leistungsangebot der GGUA bedeutet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in der Stadt Münster. Es fördert das GGUA e.V. - Müglied im Deutschen Pantätischen Wohttahrtsverband - Te. 02511144860, Fax: 0251/1448610 \Nebseite! www.ggua.de, E-Mat gqus@muenster.de, Kio-Nr.; 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50) Seite 6 von 5 Verstehen und das Verständnis unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen füreinander und das friedliche Miteinander aller in Münster lebenden Menschen. Für das Jahr 2007 plant die GGUA wesentliche Veränderungen und Ausweitungen ihrer Arbeitsbereiche und Aufgaben: Die seit Beginn 2006 tätige, vom Land NRW geförderte Rückkehrberatungsstelle der GGUA, die sich an Ausreisewillige aus Makedonien, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo wendet und die Flüchtlinge bei der Einschätzung, Vorbereitung und Durchführung ihrer freiwilligen Ausreise unterstützt, wird ausgebaut und auch Ratsuchenden aus anderen Herkunftsregionen offen stehen. Das seit Ende 2004 aktive Projekt „Schulbegleitung für Kinder mit Migrationshintergrund", mittlerweile umbenannt in „Schlauberger“, soll 2007 auf weitere Schulen und ggf. auch auf andere geeignete Standorte ausgeweitet werden. In diesem Zusammenhang und mit Blick auf den erhöhten und besonderen Integrationsbedarf von Flüchtlingen, die nach langjährigem ungesichertem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten haben, hat die GGUA das Projekt „Integration begleiten! Partnerschaftliche Freiwilligenarbeit in der GGUA! entwickelt und die finanzielle Förderung für eine zunächst dreijährige Laufzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Projektbeginn war der 01.10.2006. Im Rahmen des Projekts „Integration begleiten!“ wird die GGUA ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausbauen und erweitern können. Münster, 26.07.2007 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. Anna Laumeier GGUA e.V. - Mitglied im Deutschen Pantätischen Wahlfahrtsverband — Tei. 0251/1448650, Fax; 0251/1448510 Websaite: wwwiggua.de, E-Mail: ggus@muenster.de, Kio-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Südstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0720/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37