V/0469/2006
Jahresabschluss 2005 der Halle Münsterland GmbH (HaMü)
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Beschlussvorlage
3802 Zeichen
V/0469/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Jahresabschluss 2005 der Halle Münsterland GmbH (HaMü) Beratungsfolge 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Geschäftsführung der HaMü für das Geschäftsjahr 2005 (Anlagen 1 – 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der HaMü für das Ge- schäftsjahr 2005 durch den vom Aufsichtsrat bestellten Wirtschaftsprüfer am 26.04.2006 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der HaMü folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der HaMü für das Geschäftsjahr 2005, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 7.571.520,55 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenem Jahresfehlbetrag von 1.358.552,95 € wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt. c) Aus der Kapitalrücklage wird ein Betrag von 1.358.552,95 € zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2005 entnommen. Der Bilanzverlust in Höhe von 22.750,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. d) Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2006 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche-Treuhand AG gewählt. Vorlagen-Nr.: V/0469/2006 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0469/2006 Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Stadt Münster ist mit 92,09 % am Stammkapital der HaMü beteiligt. Nach § 12 Nr. 3 des Ge- sellschaftsvertrages der HaMü fällt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Verwendung des Ergebnisses in den Entscheidungsbereich der Gesellschafterversammlung. Für die Bestellung des jeweiligen Ab- schlussprüfers ist gem. § 10 Abs. 2 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsrat zuständig. Die Auswahl des Abschlussprüfers obliegt hingegen gem. § 12 Nr. 13 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Kurzanalyse des Jahresabschlusses 2005 der HaMü Das Ergebnis des Jahres 2005 der HaMü fällt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.359 T€ um 45 T€ (3,2 %) besser aus als im Geschäftsjahr 2004. Dabei hat der Betriebsteil „Halle“ eine Ergebnisver- besserung erzielt; der Betriebsteil „Gastronomie“ konnte sein Ergebnis (nahezu) halten. Der Fehl- betrag der „Halle“ verringerte sich von 1.532 T€ im Jahr 2004 auf 1.486 T€ (- 46 T€ bzw. 3,0 %) im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Jahresüberschuss der „Gastronomie“ ermäßigte sich um 1 T€ auf 127 T€. Die Umsatzerlöse beider Betriebsteile gingen zurück. Während die Umsätze der „Halle“ um 223 T€ (4,5 %) auf 4.779 T€ fielen, musste die „Gastronomie“ einen – relativ – deutlich höheren Umsatz- rückgang von 8,5 % (229 T€) auf 2.474 T€ hinnehmen. Insgesamt erzielte die HaMü im Geschäfts- jahr 2005 Umsätze in Höhe von 7.253 T€ (- 452 T€ bzw. 5,9 %). Durch eine Verringerung der sog. Herstellungskosten um 519 T€ auf 8.099 T€ konnte der Jahresfehlbetrag trotz der Umsatzverluste vermindert werden. Der Aufsichtsrat der HaMü hat in seiner Sitzung am 05.05.2006 der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, gemäß Ziffer 3 des o.a. Beschlussvorschlages zu entscheiden. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0469/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37