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2733/2017

Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öffentlicher Teil

Mitteilung Ausschuss 12.09.2017

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Nächste Beratung: Unterausschuss Kulturbauten, Sitzung am 28.11.2017, TOP 1.2

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll RPAu 22.02.18 TOP 9.3

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Mitteilung Ausschuss

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C_Anlage_Tenor_Ratsbeschluesse

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B_Projektbeteiligte_Sanierung_Buehnen_Koeln

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A_Gutachten_HWH_Stoerungen_des_Projektes_Sanierung_Buehnen_Koeln_OEFFENTLICH_28.08.2017

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Anlage 7, Auszug aus der Niederschrift RPAu 22.02.18 TOP 9.3

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Ansehen

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll RPAu 22.02.18 TOP 9.3

2438 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.02.2018 
öffentlich 
9.3.1 Gutachten zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen 
Köln, 2733/2017 (TOP 9.3 und TOP 15.1) 
AN/0262/2018 
 
 
Beschluss: 
I. 
Der Ausschuss nimmt nach intensiver Beratung das Gutachten mit Anlagen und Mit-
teilungen zur Kenntnis. 
 
II. 
Der Ausschuss stellt fest: Die Beauftragung für das o.a. Gutachten folgte über einen 
Beschluss des Hauptausschusses vom 03.08.2015 zur Aufklärung der Bühnenhava-
rie, in dem es hieß: „… Die Ursachen für die Verschiebung des geplanten Premiere-
termins am 07.11.2015 uneingeschränkt aufzuklären, die damit verbundenen Mehr-
kosten transparent darzulegen sowie die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen.“ Zudem 
folgte ein Ratsbeschluss vom 10.05.2016, in dem der Untersuchungsauftrag ergän-
zend zum Hauptausschuss-Beschluss festgelegt wird.  
Der erteilte Auftrag wurde nicht in allen Aspekten erfüllt. Das Gutachten klärt nicht 
über das konkrete Zustandekommen des Organisationsversagens und die damit ver-
bundenen Verantwortlichkeiten auf.  
 
III. 
Der Ausschuss  beauftragt als Konsequenz aus den gutachterlichen Feststellungen: 
 
a) Die im Gutachten aufgeführten Handlungsempfehlungen in Hinsicht auf ihre prakti-
sche Umsetzung im zukünftigen Verwaltungshandeln bei großen Baumaßnahmen zu 
prüfen und den zuständigen Ratsgremien Leitlinien für das zukünftige Handeln vorzu-
legen.

b) Das Verfahren für zukünftige Bauprojekte soll so optimiert werden, dass eine realisti-
sche Zeitplanung und größere Kostensicherheit sowie transparente Projektstrukturen 
und Projektcontrolling gewährleistet werden kann. 
 
IV. 
Dieser Beschluss ist zusammen mit dem Gutachten, den zugehörigen Mitteilungen und An-
lagen dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Bauausschuss, dem Unterausschuss Kulturbau-
ten und dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Zu Ziffer II:  
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP - Fraktion, Fraktion Die Linke und der SPD-
Fraktion – zugestimmt 
 
Zu Ziffer I; III, IV: 
Mehrheitlich – bei Stimmenthaltung der FDP - Fraktion – zugestimmt 
 
Gesamter Antrag: 
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP - Fraktion und der SPD-Fraktion – zugestimmt

Mitteilung Ausschuss

2373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
12.09.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2733/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 26.09.2017 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 10.10.2017 
Bauausschuss 06.11.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Unterausschuss Kulturbauten 28.11.2017 
 
Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen 
Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öffentlicher Teil 
Gemäß Beschluss des Rates vom 10.05.2016 und dem Beschluss des Rechnungsprüfung s-
ausschusses vom 24.11.2016 haben die Rechtsanwälte HECKER WERNER HIMMELREICH 
ein Gutachten zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln erstellt. Di e-
ses Gesamtgutachten wird hiermit gemäß Beschluss an den das Verfahren begleitenden 
Rechnungsprüfungsausschuss sowie nachlaufend an den Unterausschuss Kulturbauten, den 
Betriebsausschuss Bühnen, den Bauausschuss und den Finanzausschuss übersandt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte am 24.11.2016 einstimmig beschlossen: 
 
a. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist damit einverstanden, gemäß der Mitteilung 
2799/2016 die Kanzlei Hecker/Werner/Himmelreich mit der Prüfung der Störungen des 
Projekts Sanierung Bühnen Köln zu betrauen. Dabei sollen die Ursachen für die Ab-
sage des Eröffnungstermins aufgeklärt werden. Dem Ausschuss soll ein Bericht über 
die wesentlichen Projektstörungen vorgelegt werden, bevor darauf fußend Detailunter-
suchungen erfolgen. Ein erster Ursachenbericht soll bis Mai 2017 vorliegen.  
 
b. Der Rechnungsprüfungsausschuss behält sich nach Vorlage des vorgenannten Be-
richts vor, die Verwaltung zu beauftragen, einen zusätzlichen Gutachter zu betrauen, 
der Einzelaspekte untersuchen soll. 
  
 
Im Hinblick auf die bestehenden Verpflichtungen der Stadt Köln zur Wahrung von Vergabe - 
und Geschäftsgeheimnissen sowie zur Verschwi egenheit, die sich aus vergaberechtlichen 
Bestimmungen, abgeschlossenen Verträgen und vertraglichen Treuepflichten ergeben, gli e-
dert sich das Gutachten in einen öffentlichen und einen nicht -öffentlichen Teil. Diese Vorlage 
enthält den öffentlichen Teil.

2 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach 
 
 
DOKUMENTE DER VORLAGE 
 
 Gutachten HWH Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln 
 Projektbeteiligte 
 Beschlüsse des Rates als Grundlage des Projektes Sanierung Bühnen

C_Anlage_Tenor_Ratsbeschluesse

21448 Zeichen

Anlage (Auszüge aus Beschlüssen des Rates) 
 
 
 
 
 
Beschlüsse des Rates als Grundlage des Projektes Sanierung Bühnen 
 
Beschluss vom 13.04.2010, Vorlagen-Nr. AN/0677/2010: 
 
"Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm 
kurzfristig Vorschläge zur umfangreichen Sanierung des Opern - und Schauspielhau-
ses mit entsprechenden Kostenkalkulat ionen zur Beschlussfassung über einen Pla-
nungsauftrag vorzulegen, durch die ein Zukunfts- und höchst funktionsfähiges Schau-
spielhaus geschaffen wird und bei denen folgende Kriterien Berücksichtigung finden: 
 
a. Schnellstmögliche Umsetzung der von dem Architekturbüro JSWD erarbeiteten Vor-
schläge zur Sanierung des Opernhauses - unabhängig von der Sanierung des Schau-
spielhauses ("modulares System"). 
 
b. Unverzügliche Planungsaufnahme zur Sanierung und Entwicklung eines funkti-
onsoptimierten und eigenständigen Schauspielhauses. 
 
c. Einbeziehung der Opernterrassen in die Raumplanungen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen "Runden Tisch“ unter externer Mo-
deration einzuberufen, durch den der Sanierungsprozess fachlich zu begleiten ist. Ne-
ben der Verwaltung sind u. a. die Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerini-
tiativen zum Erhalt des Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere 
relevante Gruppen zu beteiligen. 
 
Im Rahmen der Sanierungsplanung sind sämtliche Sanierungsvorschläge zu bewerten 
und - ebenso wie die bisherigen Erkenntnisse der Verwaltung - in die Planungsvor-
schläge einzubeziehen. Die dritte Sparte Tanz ist im Planungsprozess zu berücksich-
tigen.

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Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden Planungsmit-
tel in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der 
Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert.“ 
 
Beschluss vom 13.04.2010, Vorlage-Nr. AN/0678/2010: 
 
“Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kal-
kuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanie-
rungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens 
"Mut zur Kultur“ (kurz Thiess -Variante) und die Vari ante der Schauspielintendantin 
(kurz Beier-Variante). 
 
Die Verwaltung klärt zügig die Urheberrechtsfrage mit dem Anwalt der Riphahn-Erben, 
führt Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde und klärt die Vergaberechts-
problematik im Hinblick auf eine zügige Realisierung für die unterschiedlichen Sanie-
rungsvarianten." 
 
Beschluss vom 20.05.2010, Vorlagen-Nr. 1948/2010: 
 
“1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, 
die im Zuge der Sanierung des Opernquartiers notwendigen europaweiten VOF-Ver-
fahren zur Erlangung von Fachplaner - und Projektsteuerungsleistungen unverzüglich 
durchzuführen. 
 
2. Für die Durchführung der VOF-Verfahren werden Mittel i. H. v. EUR 190.000,00 be-
nötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kre-
ditaufnahme vorfinanziert. 
 
3. Der Rat beschließt vorbehaltlich eines Planungsbeschlusses zur Sanierung des 
Opernquartiers die Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von zunächst EUR 13 
Mio. Die Berechnung der tatsächlich notw endigen Höhe dieser Mittel erfolgt anhand 
der zu beplanenden Sanierungsvariante, eine Inanspruchnahme geschieht erst nach 
entsprechendem Planungsbeschluss. Auch diese Mittel werden im Wirtschaftsplan der 
Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert."

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Beschluss vom 17.06.2010, Vorlagen-Nr. 2168/2010: 
 
„1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, 
das im Zuge der Sanierung des Opernquartiers notwendige europaweite VOF-Verfah-
ren zur Erlangung eines Objektplaners unverzüglich durchzuführen. 
 
2. Für die Durchführung des VOF-Verfahrens werden Mittel in Höhe von rund 15.000 
Euro benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und 
durch Kreditaufnahme vorfinanziert.“ 
 
Beschluss vom 07.10.2010, Vorlagen-Nr. 3196/2010: 
 
“Der Rat nimmt die Machbarkeitsstudie von theapro München zur Kenntnis.  
 
Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit 
der Planung des Projektes „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz". Grundlage der 
Planung ist die Variante V6 der Machbarkeitsstudie inklusive der unterirdischen Neu-
bauanteile unter dem kleinen Offenbachplatz.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils alternativ auch die mögliche Realisation von 
Kinderoper und/oder Studiobühne optional zu berücksichtigen und zu planen.  
 
Mit der Objekt- und Fachplanung sind die Planer zu beauftragen, die aus den gemäß 
den Ratsbeschlüssen vom 20.05.2010 und 17.06.2010 durchzuführenden VOF -Ver-
fahren hervorgehen. … 
 
Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen Offenbachplatz Mittel in Höhe von 
ca. EUR 11,5 Mio. für Planung, Projektsteuerung und Projektleitung benötigt. Die Mittel 
werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfi-
nanziert. Diese Kreditaufnahme wird als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der 
Gesamtmaßnahme eingerechnet."

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Beschluss vom 01.03.2011, Vorlagen-Nr. 0089/2011: 
 
“Der Rat nimmt die Ergebnisse seiner Prüfaufträge aus dem Beschluss vom 
07.10.2010, mit dem er die eigenbetriebsäh nliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln 
mit der Planung des Projekts "Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz" beauftragt 
hat, zur Kenntnis. Aufgrund dieser Ergebnisse bleibt Grundlage der Planung die Vari-
ante V6 (jetzt 6.0) der Machbarkeitsstudie von thea pro München einschließlich Kin-
deroper und einschließlich Sanierung der Opernterrassen mit Kleiner Bühne, deren 
Bruttogesamtkosten (Kostengruppen 200 -700) auf EUR 253 Mio. geschätzt werden. 
Das gesamte Sanierungsvorhaben wird durch ein externes Baukosten -Controlling mit 
periodischer Berichterstattung an den Unterausschuss Opernquartier, den Rechnungs-
prüfungsausschuss und den Finanzausschuss begleitet.“ 
 
Beschluss vom 14.07.2011, Vorlagen-Nr. 2014/2011: 
 
„1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit 
der Planung, Ausschreibung und Durchführung der so g. vorgezogenen Maßnahmen 
innerhalb des Projekts "Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz" (insbesondere De-
montage und Rückbau innerhalb der Gebäude, Teilabbruch Ope rnterrassen, Schad-
stoffsanierung, Baugrube, Bodendenkmalpflege). 
 
Außerdem beauftragt der Rat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt 
Köln mit der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme "Sanierung der Bühnen 
am Offenbachplatz", dies unter dem Vorbehalt, dass das Ergebnis der Kostenberech-
nung aufgrund der Entwurfsplanung die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppen 200-
700) von EUR 253 Mio. nicht überschreitet. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bruttogesamtkosten für die Planung, Aus-
schreibung und Durchführung der vorgezogenen Maßnahmen mit EUR 25.750.358, für 
die Genehmigungsplanung der Hauptmaßnahme mit EUR 4 .249.642, eingeschätzt 
werden, mithin insgesamt mit EUR 30 Mio. brutto. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan 
der Bühnen veranschlagt un d durch Kreditaufnahme vorfinanziert. Diese Kreditauf-
nahme wird als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ein-
gerechnet. 
 
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Kosten von EUR 30 Mio. in den Bruttoge-
samtbaukosten von EUR 253 Mio. enthalten sind."

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Beschluss vom 24.11.2011, Vorlagen-Nr. 3570/2011 (Baubeschluss): 
 
„1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln 
auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts "Sanierung 
der Bühnen am Offenbachplatz" einschließlich Kinderoper und einschließlich Sanie-
rung der Opernterrassen mit Kleinem Haus, zunächst ohne Freianlagen. Er nimmt da-
bei zur Kenntnis, dass er die Bühnen mit Beschluss vom 14.07.2011 bereits mit der 
Planung, Ausschreibung und Durchführung der sogenannten vorgezogenen Maßnah-
men innerhalb des Projekts und der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme 
beauftragt hat. 
 
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass für die Freianlagen des Projekts "Sanierung 
der Bühnen am Offenba chplatz" lediglich die Vorplanung vorliegt. Die aufgrund des 
Ratsbeschlusses vom 01.03.2011 auch hierfür zu erarbeitende Entwurfsplanung ein-
schließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über 
die Realisierung der Freianlagen vorzulegen. Der Gedanke einer Ausstattung des Of-
fenbachplatzes und des sogenannten kleinen Offenbachplatz mit den geplanten Ele-
menten "Bank und Tisch" sowie den derzeit geplanten Stühlen ist nicht weiter zu ver-
folgen. Bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung ist eine robuste Platzmöblierung zu 
entwickeln, die den Anforderungen an den öffentlichen Raum einer Großstadt ent-
spricht. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architekten aufgrund der Entwurfsplanung die 
Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppen 200 -700) o hne Freianlagen mit EUR 
250.417.017 berechnet haben. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist von dem be-
auftragten externen Projektsteuerung bestätigt worden. 
 
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Freiraumplaner aufgrund der Vorplanung 
das vorgegebene Budget für die Bruttogesamtbaukosten der Freianlagen mit EUR 
2.582.983 eingehalten haben, so dass die limitierten Bruttobaukosten von EUR 253 
Mio. für die Gesamtmaßnahme nicht überschritten werden. Das Ergebnis der Kosten-
schätzung ist von dem beauftragten externen Kostensteuerer bestätigt worden. Die 
bereits beschlossenen Bruttogesamtkosten von EUR 30 Mio. für die vorgezogenen 
Maßnahmen sind darin enthalten.

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Die benötigten Mittel werden in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und 
durch Kreditaufnahmen vorfinanziert. Kreditaufnahmen werden als Zwischenfinanzie-
rung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet. 
 
3. Für die Fortführung der Baumaßnahme ist ein fortgesetztes, striktes Kostencontrol-
ling und -management durchzuführen. Im Falle negativer Kostenentwicklung sind in 
jeder Phase der Planung Strategien bereitzuhalten, die über Standardverminderung, 
Umplanung oder Verzicht ein frühzeitiges Gegensteuern zulassen. Hierüber ist unmit-
telbar der zuständige Fachausschuss zu informieren. Die vorgeschlagenen Einspar-
möglichkeiten des Rechnungsprüfungsamtes aus seiner Stellungnahme vom 
21.10.2011 sind umzusetzen. 
 
Für die Zeit der Ausführung ist zur Abwehr und Bearbeitung von Nachträgen eine Stra-
tegie bzw. ein eigenständiges Nachtragsmanagement einzurichten. Auf eine akribische 
Führung des Bautagebuchs durch die Bauoberleitung sowie die genaue Kontrolle der 
Bautagesberichte der Bauunternehmen ist Wert zu legen.  
 
Die Ausstattungsplanung ist vor Veranlassung der Ausschreibungen von den Fachaus-
schüssen freizugeben.“ 
 
Beschluss vom 17.12.2013, Vorlagen-Nr. AN/1500/2013: 
 
"Mit der Spielzeit 2015/2016 werden die Bühnen der Stadt Köln im generalsanierten 
Gebäude am Offenbachplatz ihre neue Spielstätte eröffnen. … Für ein Eröffnungspro-
gramm einschließlich notwendiger Werbeaktivitäten der Bühnen werden zur Spielzeit 
2015/2016 einmalig EUR 1,5 Mio. als erhöhter Betriebskostenzuschuss aus dem städ-
tischen Haushalt bereitgestellt. …“ 
 
Beschluss vom 12.05.2015, Vorlagen-Nr. 1025/2015: 
 
“1. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Bühnen mit den am 25.02.2011 
(Session-Nr. 0772/2011) bereitgestellten Interimsmitteln i. H. v. EUR 40,3 Mio. und 
dem in diesem Zusammenhang beschlossenen Interimskonzept trotz erheblicher Um-
planungen aufgrund der Umsetzung von vier verschiedenen Intendantenkonzepten zu-
nächst ausgekommen sind.

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2. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Sanierung der Bühnen am 
Offenbachplatz nicht wie geplant vollständig im Herbst 2015 fertiggestellt wird. Zur Um-
setzung des seit Jahren geplanten Repertoirespielplanes am Offenbachplatz von Oper 
und Schauspiel und um den für die Erzielung von Eigeneinnahmen existenziellen Spiel-
betrieb am Offenbachplatz am 07.11.2015 wieder aufzunehmen, wird die Fertigstellung 
von Opernhaus und Schausp ielhaus am Offenbachplatz priorisiert. Dies erfordert die 
bauliche Zurückstellung der Fertigstellung von Kinderoper und Neuem Haus, Werk-
statt- und Büroflächen sowie der Probebühnen (etc.). Diese Umstellung des Bauab-
laufplanes mit verspäteter Fertigstellung des Gesamtensembles macht ein verlänger-
tes Bühneninterim voraussichtlich bis zum 31.03.2016 erforderlich. Für Probebühnen, 
Werkstattflächen, Büros sowie eine Spielstätte für Schauspiel und Kinderoper müssen 
die Verlängerungsoptionen der bestehenden Mietverträge ausgeübt werden. ... 
 
3.  Der Rat der Stadt Köln beschließt daher die einmalige Erhöhung des Betriebskos-
tenzuschusses Bühnen der Stadt Köln für ein verlängertes Interim der Bühnen Köln 
aufgrund priorisierter Fertigstellung von Opernhaus und Schauspi elhaus am Offen-
bachplatz i. H. v. EUR 1.764.342,00 spätestens zum 31.03.2016. Die hierfür erforder-
lichen Mittel werden aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt. …“ 
 
Beschluss vom 10.09.2015, Vorlagen-Nr. 2499/2015: 
 
“Der Rat beschließt, dass die Bühnen Köln zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähig-
keit auf der Baustelle Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte 
Budget von EUR 278 Mio. überschreiten werden. Hierbei werden die neu einzugehen-
den Verpflichtungen zunächst auf EUR 9,8 Mio. begrenzt. 
 
Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mit-
tel zur Durchsetzung der möglichen Schadensforderungen. 
 
Die Bühnen Köln werden den 11 -Punkte-Plan detailliert ausarbeiten, ggf. anpassen 
und umsetzen lassen. Dabei werden sowohl die juristischen Konsequenzen als auch 
der "Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" eines Baubeteiligten berücksich-
tigt.

Seite 8 von 11 
 
 
Die Bühnen Köln werden über die eingegangenen Verpflichtungen zu den jeweiligen 
Ausschusssitzungen berichten und den Rat und seine Ausschüsse frühzeitig über ak-
tuelle Entwicklungen auf der Baustelle informieren sowie alle notwendigen Entschei-
dungen zur Beschlussfassung vorlegen.“ 
 
Beschluss vom 12.11.2015, Vorlagen -Nr. 2756/2015  (Genehmigung der Dringlichkeitse nt-
scheidung des Hauptausschusses vom 17.09.2015): 
 
"Der Rat beschließt die Nutzung und Herrichtung des Staatenhauses in Köln-Deutz als 
Hauptspielstätte der Oper und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen mit der suk-
zessiven Einrichtung von drei Spielorten im Gebäude. ..." 
 
Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0262/2016: 
 
“1. Der Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur "Sanierung der 
Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters als 
4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und An-
stellung der technischen Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsände-
rung erfolgt auf Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und Anstel-
lung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen Betriebs-
leitung obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben (Planung, 
Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von 
Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am Offen-
bachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich abzuschließen. 
Bauherren- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung der bisher vorhan-
denen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser Aufgaben notwendigen fi-
nanziellen und personellen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbe-
sondere für die Verstärkung der Projekt - und Bauleitung. Die technische Betriebslei-
tung unterrichtet regelmäßig die zuständigen Ratsgremien (Betriebsausschuss Büh-
nen, Finanzausschuss, Rat) und die Öffentlichkeit üb er den Fortgang des Projekts. 
Nach Arbeitsaufnahme der neuen Betriebsleitung wird den zuständigen Ratsgremien 
nach endgültiger Festlegung der neuen Strukturen ein Organigramm vorgelegt. 
 
2. Der Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung 
Bühnen Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bisher 
genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnisstand nicht 
auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des Bauvorhabens

Seite 9 von 11 
 
 
weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget über-
schreiten. In einem ersten Schritt wird das neu e Budget durch Erhöhung um EUR 60 
Mio. auf zunächst EUR 347,8 Mio. brutto begrenzt. Dies beinhaltet die Bereitstellung 
von EUR 30 Mio. auf Basis des Monatsberichts des Projektsteuerung (Stand 
23.12.2015) sowie weitere EUR 30 Mio., um in den weiteren Vertragsverhandlungen 
mit den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen geordneten Bauablauf 
herzustellen. 
 
3. Die Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen Mo-
natsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen. 
 
4. Der Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze hin-
aus einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im Einzelnen 
darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für künftig einzugehende 
Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungsmaßnahmen aufzuheben 
(Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der Bühnen aufgestellte Finanzierungs-
konzept, das der Rat mit Beschluss vom 12.05.2015 zur Kenntnis genommen hat, ist 
unter Berücksichtigung der veränderten Budgetentwicklung anzupassen und den Rats-
gremien vorzulegen. 
 
5. Weiterführende, konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom 
technischen Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche Vo-
raussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter nach dem 
Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse der anstehen-
den Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der Ausgang der Ver-
handlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen Gebäudetechnikunterneh-
mens. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich p ositiv auf die wirt-
schaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden: 
 
- Durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte wegen mangel-
hafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die Pro-
jektkosten noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über die pro-
jektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert.

Seite 10 von 11 
 
 
- Die günstige Zinsentwicklung wird die für die Projektfinanzierung entstehende Er-
höhung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern. 
 
Diese Auswirkungen haben keinen Einfluss auf die für die Fortsetzung des Projekts  
aktuell erforderliche Liquidität und auf das festzulegende Gesamtbudget. 
 
7. Die Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des Ra-
tes vom 10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung der 
Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der Ver-
handlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich  des insolventen Gebäudetech-
nikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling und -
management ist im Rahmen des 11 -Punkte-Plans durchzuführen. Sollten weitere un-
erwartete Bauablaufstörungen eintreten, die die Budgete inhaltung und/oder die Ter-
minplanung beeinflussen können, sind die zuständigen Ratsgremien sowie über mög-
liche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu informieren.… 
 
9. Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die Nutzung des 
Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines Musicalthea-
ters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat die Verwaltung, 
zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des Interim -Spielbetriebs von Oper, Schau-
spiel und Tanzgastspielen in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen." 
 
Beschluss vom 10.05.2016, Vorlagen-Nr. AN/0533/2016 und AN/0891/2016: 
 
Der Tenor dieses Beschlusses wurde in Teil B des Gutachtens bereits wiedergegeben. 
 
Beschluss vom 28.06.2016, Vorlagen-Nr. 2092/2016: 
 
"1. Der Rat stimmt vor dem Hintergrund der veränderten Situation für die Generalsan-
ierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz der Verlängerung des Bühnen-Inte-
rims bis zum 31.08.2019 zu. ... 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein neuer Wiedereröffnungstermin und ein neuer 
Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme des Ensembles am Offenbachplatz vo-
raussichtlich erst im ersten Quartal 2017 belastbar dar gestellt und bekannt gegeben 
werden kann. Eine Grundlage dafür ist der Ratsbeschluss vom 15.03.2016. …"

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Beschluss vom 17.11.2016, Vorlagen-Nr. 3218/2016: 
 
"1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanierung 
der Bühnen am Offenbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher ge-
nehmigte Budget von EUR 347,8 Mio. brutto überschreiten. Hierbei wird das Budget 
auf zunächst EUR 404 Mio. brutto begrenzt. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das endgültig zu kalkulierende Budget nach weit-
gehender Heilung der Planung im II. Quartal 2017 benannt wird."

B_Projektbeteiligte_Sanierung_Buehnen_Koeln

896 Zeichen

Projektbeteiligte

HLH

HECKER
WERNER
HIMMELREICH
RECHTSANWÄLTE

Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln

Beilage zum Gutachten

Bauherr

Projektleitung

Projektsteuerung

Objektplanung Gebäude

Architekten

Theaterplaner

Fachplaner Technische
Ausrüstung

Rohbau

eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln

eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln

DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG,
ab April 2015 Zarinfar GmbH

ARGE, bestehend aus HPP Hentrich-Petschnigg & Partner
GmbH & Co. KG und theater projekte planungsgesellschaft da-
berto und kollegen gmbh

HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH & Co. KG

theater projekte planungsgesellschaft daberto und kollegen
gmbh

Schmidt Reuter Integrale Planung und Beratung GmbH, ab
01.05.2015 Deerns Deutschland GmbH (nach Unternehmens-

übernahme)

Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG

A_Gutachten_HWH_Stoerungen_des_Projektes_Sanierung_Buehnen_Koeln_OEFFENTLICH_28.08.2017

30833 Zeichen

Prüfung der Störungen des Projektes  
Sanierung Bühnen Köln 
 
öffentlicher Teil 
 
 
Gutachten 
 
gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 
(AN/0533/2016 und AN/0891/2016) und dem Beschluss des Rech-
nungsprüfungsausschusses der Stadt Köln vom 24.11.2016 
(AN/1987/2016)

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 2 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Zusammenfassung  ................................ ................................ ................................ ....... 3 
 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ ................................ . 8 
 
1. Getrennte Vergabe von Planung und Objektüberwachung - erst planen, .....................   
dann bauen ................................ ................................ ................................ ............... 8 
2. Prüfung und Qualitätssicherung der Planung ................................ ............................. 8 
3. 3D-Planung ................................ ................................ ................................ ............. 10 
4. Vorziehen der Leitdetailplanung ................................ ................................ .............. 10 
5. Sicherung der Personaleinsatzplanung der extern beauftragten Planungsbüros ..... 10 
6. Örtliche Präsenz der mit Leistungen der Projektsteuerung und der Objektüber- ..........  
wachung beauftragten Planungsbüros, Qualität der Bauleitung ...............................  11 
7. Prüfung der Auskömmlichkeit der Honorarkalkulation extern beauftragter ...................  
Planungsbüros  ................................ ................................ ................................ ........ 11 
8. Terminplanung................................ ................................ ................................ ......... 12 
9. Planung und Definition der Schnittstellen ................................ ................................ . 12 
10. Risikomanagement ................................ ................................ ................................ .. 12 
11. Projektstruktur ................................ ................................ ................................ ......... 13 
12. Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung ................................ .............. 14 
13. Marktsondierungen ................................ ................................ ................................ .. 14 
14. Bestandsaufnahme beim Bauen im Bestand ................................ ........................... 14 
15. Berücksichtigung der Realisierbarkeit und der Kosten eines Projekts in  .....................  
Planungswettbewerben ................................ ................................ ........................... 15 
16. Verwendung eines internetbasierten Projektdatenraums ................................ ......... 15 
17. Bildung von Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungsleistungen ................ 15

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 3 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Zusammenfassung1 
 
Unmittelbarer Anlass für die Bekanntgabe der Nichteinhaltung des für den 07.11.2015 
vorgesehenen Eröffnungstermins in der Pressekonferenz vom 23.07.2015 war das Be-
kanntwerden einer immer größeren Zahl von Kollisionen in den haustechnischen Anlagen 
(Technische Ausrüstung) in den Tagen und Wochen zuvor. 
 
Die Primärursache der Projektstörung war die Vielzahl an Planungsdefizite n in der Pla-
nung der Technischen Ausrüstung. Es gab eine Vielzahl an offenen Planungsthemen, die 
zu Störungen und Ausführungskollisionen führten. Dadurch war die Fertigstellung der an-
deren Ausbaugewerke behindert. Die Defizite der Haustechnikplanung (Ausführungspla-
nung) wurden zu einem überwiegende n Teil in die Werkstatt - und Montageplanung der 
ausführenden Unternehmen der Gewerke der Technischen Ausrüstung übertragen. Bei 
der Bauausführung der technischen Gewerke wurde sodann sichtbar, dass insbesondere 
hinsichtlich der Koordination der Planungen z u den einzelnen Anlagengruppen unterei-
nander Schnittstellenkollisionen bestanden. Teilweise wurde diese nicht kollisionsfreie 
Planung ausgeführt, mit dem Ergebnis, dass zahlreiche Kollisionen von technischen An-
lagen heute auf der Baustelle festgestellt werden können. 
 
Festzustellen sind darüber hinaus Defizite in der Objektüberwachung der Technischen 
Ausrüstung. Die Zahl der im Projekt eingesetzten Bauleiter für Haustechnik war zu gering, 
so dass die bestehenden Planungsdefizite der Technischen Ausrüstung auch im Zuge der 
Bauausführung nicht behoben werden konnten. 
 
Hinzu kamen weitere Störungsfaktoren, die die Einhaltung der Kosten - und Terminziele 
des Projekts infrage stellten. Dies waren die Überschneidungen der Leistungsphasen der 
Planung wegen des sehr eng gesteckten Terminrahmens, ferner die Kampfmittelerkun-
dung, die umfangreicher notwendig war als ursprünglich vorgesehen, sowie Maßabwei-
chungen in Bereichen der Gebäude, die wegen des zunächst noch laufenden Spielbetrie-
bes erst spät zugänglich wurden und untersucht werden konnten, und eine HDI-Unterfan-
gung (Unterfangung im Hochdruckinfektionsverfahren) des Opernhauses, weil sich nach 
Beginn der Baumaßnahme herausstellte, dass die Pfahlgründung des Opernhauses an-
                                                
1  Im Hinblick auf die bestehenden Verpflichtungen der Stadt Köln zur Wahrung von Vergabe- und Geschäfts-
geheimnissen sowie zur Verschwiegenheit, die sich aus vergaberechtlichen Bestimmungen, abgeschlos-
senen Verträgen und vertraglichen Treuepflichten ergeben, ist nur dieser Teil des Gutachtens öffentlich.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 4 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
ders ausgeführt war, als dies in den Bestand splänen verzeichnet war. Ein weiterer Stö-
rungsfaktor waren umfangreiche Betonsanierungen, deren Notwendigkeit in den zugäng-
lichen Bereichen vor Beginn der Baumaßnahme aufwändig geprüft worden war, die aber 
auch in drei vorher nicht zugänglichen und damit n icht prüfbaren Bereichen erheblichen 
Zusatzaufwand auslösten.  
 
Die im August 2015 eingetretene Insolvenz der mit drei Vergabeeinheiten der Techni-
schen Ausrüstung beauftragten Firma Imtech hätte isoliert betrachtet mutmaßlich eben-
falls zur Verschiebung des  Eröffnungstermins am 07.11.2015 geführt. Hätten vor allem 
die Störungen aus dem Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung nicht bestan-
den, hätte jedoch die Bautätigkeit in den Gewerken der Firma Imtech einige Monate später 
wieder aufgenommen werden können. 
 
Hintergrund und damit Sekundärursache für die Projektstörung war u. a., dass die von 
Planungsbüros angebotenen Honorare die Kosten der Planer für den tatsächlich in die-
sem Projekt erforderlichen Personaleinsatz nicht abdeckten. Defizite waren auch in den 
Leistungen anderer externer Beauftragter, die seinerzeit am Projekt beteiligt waren, fest-
zustellen. Dies betrifft u. a. die Obj ektüberwachung des gebäudeplanenden Architektur-
büros, die Defizite hinsichtlich der personellen Kapazitäten, der Qualitätssicherung vor 
Ort, der Mängelverfolgung und der Terminplanung aufwies. Zwischen externen Projekt-
beteiligten untereinander sowie zwischen diesen und dem Bauherrn sowie der Projektlei-
tung kam es mitunter auch bei hinreichender Klarheit der diesbezüglichen vertraglichen 
Regelungen zu Diskussionen über Schnittstellen sowie den Umfang und den Inhalt von 
Leistungspflichten. Dies ist als eine Folge der nicht kostendeckenden , von den Planern 
aber selbst so angebotenen Honorierung der Planer zu bewerten. Ein ordnungsgemäßes 
Projekthandbuch, in dem die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten hinreichend ge-
klärt waren, lag vor. 
 
Weitere Umstände wurden nicht selbst kausal für die Absage des Eröffnungstermins und 
für die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des Projekts. Sie verschärften jedoch die Prob-
lematik und trugen zur Schaffung einer Situation bei, in der das Hinzutreten der weiteren 
aufgeführten Umstände die Neuaufstellung in der jetzt veranlasste n Form notwendig 
machte.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 5 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Für die Bühnen als Bauherr war die Einhaltung des Wiedereröffnungstermins von überra-
gender Bedeutung. Das mit dem Projekt verbundene Interim stellt eine außerordentliche 
Belastung der Bühnen dar. Es ist nicht nur eine enorme Herausforderung für den Betrieb 
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bühnen mit unvermeidbaren Einschränkun-
gen bei der Qualität der Darbietungen (Akustik, bühnentechnische Möglichkeiten, Kom-
fort), sondern führt  auch zu Mindererlösen bei gleichzeitig hö heren Ausgaben. Die Ter-
mintreue war für die Bühnen auch deshalb besonders wichtig, weil der Opern- und Thea-
terbetrieb eine langfristige Disposition erfordert. Der Einhaltung des Terminziels wurde 
deshalb oberste Priorität eingeräumt. Solange die Chance bestand, den Endtermin noch 
einzuhalten, wurden daher die insoweit bestehenden und in den Monatsberichten doku-
mentierten Risiken, die sich während des Projektes und insbesondere mit Beginn der Aus-
führung der technischen Gewerke verstärkte n, sowie die durch de n Interimsspielbetrieb 
verursachten weiteren für den Bauherrn entstehenden Nachteile in Kauf genommen. 
 
Die Zusammenstellung der Projektmanagementebene mit dem Zusammenwirken von 
Bauherr, Projektleitung und der extern vergebenen Projektsteuerung mit Abstim mungen 
im Bauherren -Jour-fixe war dem Projekt angemessen. Ein regelmäßiges Problem bei 
Großprojekten sind Eingriffe des Bauherrn während des Projekts, die ungeplante Auswir-
kungen insbesondere auf Kosten und Termine haben können. Solche nachteiligen Ein-
griffe des Bauherrn sind bei dem hier zu beurteilenden Bauvorhaben jedoch nicht festzu-
stellen. Die Besetzung der Projektleitung war insbesondere auch ingenieurfachlich kom-
petent. Der Bauherr und die Projektleitung wurden durch die Projektsteuerung in einer 
wichtigen Projektmanagementfunktion ergänzt, was dem regelmäßigen Vorgehen öffent-
licher Auftraggeber und im Übrigen der Empfehlung Nr. 8 der Reformkommission Bau von 
Großprojekten und dem Aktionsplan Großprojekte der Bundesregierung entspricht. Als für 
die we sentlichen Projektentscheidungen zuständiges Gremium wurde ein Bauherren -
Jour-fixe gebildet. Die erforderlichen Entscheidungen wurden in dieser Projektstruktur ge-
troffen. 
 
Die Stadt und die Bühnen als öffentlicher Bauherr sind darüber hinaus in kommunalver-
fassungsrechtlich, haushaltsrechtlich und vergaberechtlich begründete Strukturen einge-
bunden. Hierdurch sind Prozessabläufe zu beachten, die bei den Projektbeteiligten not-
wendigerweise Aufwand auslösten. Der – an rechtlich und sachlich nicht vermeidbare und 
daher an sich nicht zu beanstandende – Aufwand führte vor dem Hintergrund des Termin-
drucks zu einem Zielkonflikt. Ein sehr hoher Aufwand entstand für die Projektbeteiligten

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 6 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
in der Projektkrise, in der Bauherr und Projektleitung infolge ihrer Einbindung in die städ-
tischen Strukturen sowie ihrer zusätzlichen Belastung durch die kommunalverfassungs-
rechtlich gebotene Berichterstattung an Gremien sowie die Beantwortung von Anfragen 
und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt 
waren. Eine personelle Aufstockung von Kapazitäten war nur eingeschränkt möglich. 
 
Zu einer Verschärfung der Situation – ohne dass diese Umstände unmittelbar zur Nicht-
einhaltung des Eröffnungstermins am 07.11.2015 führten – trugen ferner notwendige Neu-
ausschreibungen wegen Kostenüberschreitungen sowie Kündigungen wegen Firmenin-
solvenz bei. 
 
Ohne unmittelbare Auswirkung auf den Kausalverlauf, der zur Absage des Eröffnungster-
mins am 07.11.2015 führte, blieben weitere, das Projekt belastende Umstände: 
 
 Grundsätzlich ist der Einsatz eines internetbasierten Projektdatenraums Stand der 
Technik und empfehlenswert. Die gewählte Struktur des konkret genutzten Daten-
raums erschien jedoch Projektbeteiligten, die nur zeitweise und punktuell mit dem 
System zu a rbeiten hatten, unkomfortabel und benutzerunfreundlich. Zu berück-
sichtigen ist, dass in der Praxis die störungsfreie Nutzung eines komplexen EDV-
Systems eine intensive Schulung der Nutzer sowie das ständige Befassen der 
Nutzer mit dem System voraussetzt. 
 
 Bei der Planung des vorliegenden Bauvorhabens war eine Vielzahl von Regelwer-
ken einzuhalten. Insoweit bestanden mitunter Schwierigkeiten, notwendige oder 
mögliche Abweichungen mit den dafür jeweils zuständigen Stellen abzustimmen. 
 
 Als nachteilig (aber im Hinblick auf den Endtermin schließlich folgenlos) erwies 
sich teilweise die Kleinteiligkeit der Losbildung bei der Einzelvergabe , die zu zu-
sätzlichen Schnittstellenproblemen führte. 
 
 Zumindest zeitweise Erschwernisse entstanden zudem durch die verzögerte Über-
gabe der Opernterrassen durch den früheren Mieter.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 7 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, die Ursachen für die Störungen des Projektes Sanie-
rung der Bühnen am Offenbachplatz zu identifizieren und daraus Handlungsempfehlun-
gen abzuleiten, die bei künftigen Projekten die Wahrscheinlichkeit des Eintritts zumindest 
dieser – wenn auch nicht aller denkbaren – Störungsursachen zu reduzieren. 
 
Die Verursachung der Projektstörung beim Projekt Sanierung der Bühnen am Offenbach-
platz zeigt, dass der Bauherr wesentlich von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung 
der am Projekt beteiligten Auftragnehmer abhängig ist. Selbst wenn der Bauherr typische 
eigene Fehler – wie nachträgliche Eingriffe in das Baugeschehen – vermeidet, ist der Pro-
jekterfolg nicht gewährleistet. Der Bauherr kann lediglich etwa durch eine sorgfältige Pro-
jektaufstellung mit detaillierter Schnittstellendefinition, präzise n Leistungsbeschreibun-
gen, projektbezogen vorbereitete n Vergabeverfahren, auskömmlicher Honorierung von 
Planungs- und Objektüberwachungsleistungen, der Einrichtung einer außergerichtlichen 
Streitbeilegung, der Trennung von Planung und Objektüberwachung und der Qualitätssi-
cherung der Planung das in seiner Macht Stehende veranlassen. Dadurch kann der Bau-
herr Vorkehrungen treffen, um ordnungsgemäße Leistungen zu beauftragen und seine 
Vertragspartner hierzu anzuhalten. Dennoch auftretende Mängel können dann möglichst 
frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden. Besonders wichtig ist die Beachtung des 
Grundsatzes „erst planen, dann bauen“. 
 
Bauprojekte können regelmäßig nicht ausschließlich danach ausgerichtet werden, was für 
das Baugeschehen erforderlich oder wünschenswert wäre. Vor allem durch die Anforde-
rungen und Zwänge, die für den Nutzer bestehen, entsteht regelmäß ig ein Termindruck, 
der bei der Projektgestaltung zu berücksichtigen ist. Der Terminzwang tritt in Konflikt mit 
den (auch) terminlichen Unwägbarkeiten, die vor allem mit Großbauvorhaben verbunden 
sind. 
 
Die in unserem Gutachten getroffenen Feststellungen beruhen auf der Prüfung definierter 
Quellen. Gegenstand unserer Untersuchung war nicht die juristische Prüfung konkreter 
Rechtsansprüche unter den Projektbeteiligten und insbesondere der Bühnen der Stadt 
Köln gegen Dritte, insbesondere auch nicht hinsichtli ch der Tatbestandsmerkmale der 
Pflichtverletzung und des Verschuldens. Diesbezügliche Prüfungen und Darstellungen 
sind ggf. in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzunehmen 
und bleiben diesen vorbehalten.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 8 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Aus den Feststellungen leiten wir die nachfolgend zusammengefassten Handlungsemp-
fehlungen ab. Diese Empfehlungen können keine abgeschlossene Checkliste für die er-
folgreiche Durchführung künftiger Großprojekte darstellen. Eindeutiges Ergebnis der 
Quellenlage ist, dass es kein allge meingültiges Rezept für die Abwicklung von Großpro-
jekten gibt. Vielmehr sind stets die Besonderheiten des einzelnen Projekts zu erfassen 
und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Lösungen zu erarbeiten. 
Die Handlungsempfehlungen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand des Jahres 2017. 
Vorwürfe gegen die damals handelnden Personen, die über diesen Kenntnisstand nicht 
verfügten, können daher grundsätzlich aus den von uns formulierten Handlungsempfeh-
lungen nicht abgeleitet werden. 
 
Handlungsempfehlungen 
 
1. Getrennte Vergabe von Planung und Objektüberwachung - erst planen, dann bauen 
 
a)  
Die Planung (Leistungsphasen 1-7) und die Objektüberwachung-Bauüberwachung (Leis-
tungsphase 8) sollten insbesondere beim Leistungsbild der Technischen Ausrüstung 
(§  55 HOAI 2013, Anlage 15 zu § 55 HOAI 2013) getrennt vergeben werden. Die Tätigkeit 
der Objektüberwachung sollte schon mit dem Beginn der Planung einsetzen. Der Objekt-
überwacher sollte zugleich mit der Prüfung der Planung beauftragt werden. Dies setzt 
zugleich voraus, dass der Grundsatz "erst planen, dann bauen" beachtet wird. Ein Bau-
beschluss sollte erst auf Grundlage einer abgeschlossenen Ausführungsplanung erfolgen. 
 
b) 
Auch bei der Objektplanung Gebäude (Architektenleistung) ist unseres Erachtens eine 
Trennung zwischen der Planung (Leistungsphasen 1 -7) und der Objektüberwachung 
(Leistungsphase 8) zu empfehlen.  
 
2. Prüfung und Qualitätssicherung der Planung 
 
a)  
Alternativ zur getrennten Vergabe von Planung und Objektüberwachung beim Leistungs-
bild der Technischen Ausrüstung kann eine zeitliche Trennung zwischen der Planung zu-
mindest der Leistungsphasen 1-5 und dem Baubeginn vorgesehen werden. Zwischen den

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 9 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Abschluss der Planung und dem Baubeginn könnte eine Phase zur Prüfung der Planung 
durch einen externen Planprüfer eingeschoben werden. 
 
b) 
Unabhängig davon ist die parallele Prüfung der Ausführungsplanung der Technischen 
Ausrüstung (Leistungsphase 5) durch den Brandschutzplaner zu empfehlen. 
 
c)  
Die Inbetriebnahmeplanung der Anla gen der Technischen Ausrüstung sollte rechtzeitig 
beauftragt werden. 
 
d) 
Empfehlenswert sind des Weiteren eine gesonderte Qualitätssicherung der Ausführung 
der Technischen Ausrüstung und eine entsprechende Überwachung, die mit der Projekt-
steuerungsleistung verbunden werden kann. Die Qualitätssicherung, insbesondere im Be-
reich der Technischen Ausrüstung, sollte in intensiver Form Bestandteil der Projektsteue-
rungsleistung sein. Dies sollte sowohl im Vergabeverfahren als auch in der Leistungsbe-
schreibung des Projektsteuerungsvertrages angemessen berücksichtigt werden. 
 
e)  
Bei der Vergabe von Projektsteuerungsleistungen sollte besonderer Wert auf die Kompe-
tenz im Bereich der Technischen Ausrüstung gelegt werden. Dies kann insbesondere 
durch die Abfrage von dies bezüglichen, einschlägigen Referenzen und der Qualifikation 
des vorgesehenen Personals geschehen. Die Qualifikation des Leitungspersonals der 
Projektsteuerung kann auch eines der Zuschlagskriterien bei der Vergabe dieser Leistun-
gen sein. 
 
f) 
Die Beauftragung eines Planungskoordinators sollte geprüft werden. Dabei handelt es 
sich gewissermaßen um die Planung der Planung. Gegenstand der Planungskoordination 
ist insbesondere die Abstim mung und Festlegung von Planungs dauern, notwendigen 
Prüfzeitläufen sowie Entscheidungs- und Freigabeterminen.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 10 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
g)  
Eine andere Strategie kann darin bestehen, Planungsleistungen zusammenzufassen und 
als General planung zu vergeben. Dabei sind die vergaberechtlichen Beschränkungen 
(§ 97 Abs. 4 GWB) zu berücksichtigen. 
 
3. 3D-Planung 
 
Die 3D-Planung bzw. 3 D-Modellierung ist sinnvoll, um die Kollisio nsplanung zu erleich-
tern. Die 3D-Planung muss dabei von Anfang an durchgeführt und von allen Leistungsbil-
dern genutzt werden. Daher ist es Sache des Bauherrn, zu Projektbeginn die Leitlinien für 
die Nutzung digitaler Methoden festzulegen. Zu empfehlen ist eine 3D-Planung, die beim 
Bauen im Bestand auf einer bereits in 3D erfolgten Bestandserfassung und Bestandsauf-
nahme basiert. Eine BIM-Planung (Building Information Modeling) ist hingegen nicht zwin-
gend, sollte aber geprüft werden. Eine BIM-Planung dürfte allenfalls erst mittelfristig um-
setzbar sein. 
 
4. Vorziehen der Leitdetailplanung 
 
Zu empfehlen ist des Weiteren, die Ausführung von allen technischen sowie kosten- und 
terminrelevanten (Leit-) Details in die Entwurfsplanung in diesem Leistungsbild vorzuzie-
hen, um bereits in früheren Leistungsphasen eine erhöhte Kosten - und Terminsicherheit 
zu erlangen. 
 
5. Sicherung der Personaleinsatzplanung der extern beauftragten Planungsbüros 
 
a) 
Zu empfehlen ist eine gesonderte Prüfung der von den Bietern vorgesehenen Personal-
einsatzplanung insbesondere im Bereich der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, 
Bauleitung) im Rahmen der Verhandlungen, die in dem diesbezüglichen Vergabeverfah-
ren zu führen sind. Dabei sollte von einem realistisch angenommenen Bedarf ausgegan-
gen werden, der die Besonderheiten des konkreten Bauvorhabens (Zahl der tatsächlichen 
Baustellen, beauftragte Anlagengruppen, Bauen im Bestand) berücksichtigt. 
 
b)  
Der als notwendig erachtete Personal einsatz sollte ausdrücklich in den Planungsverträ-
gen als „mindestens geschuldet“ vereinbart werden, ohne jedoch den werkvertraglichen

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 11 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Charakter des Vertrages zu ändern. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschließlich) für 
die Planung und Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung. 
 
6. Örtliche Präsenz der mit Leistungen der Projektsteuerung und der Objektüberwa-
chung beauftragten Planungsbüros, Qualität der Bauleitung 
 
a)  
Bei der Vergabe und Vertragsgestaltung für die Leistungen der Projektsteuerung, der Ob-
jektüberwachung Gebäude und der Objektüberwachung Technische Ausrüstung sollte die 
örtliche Präsenz in erforderlichem Umfang besonders berücksichtigt bzw. vorgeschrieben 
werden, ohne den werkvertraglichen Charakter des Vertrages zu ändern. 
 
b) 
Bei der Vergabe dieser Leistungen sollte die Qualität der Projektsteuerung vor Ort bzw. 
der Bauleitung in den Vergabeverfahren insbesondere durch Abfrage entsprechender, 
einschlägiger Referenzen und der Berücksichtigung der Qualifikation des einzusetzenden 
Personals, z. B. als Zuschlagskriterium, besonders beachtet werden. 
 
7. Prüfung der Auskömmlichkeit der Honorar kalkulationen extern beauftragte r Pla-
nungsbüros 
 
a)  
Zu empfehlen ist, dass während der laufenden Vergabeverfahren die angebotenen 
Planerhonorare unter Berücksichtigung der von den Planungsbüros intern regelmäßig ver-
wendeten Kalkulationen nach Mannzeiten auf ihre Auskömmlichkeit hin geprüft werden. 
Dabei sind die Besonderheiten des Bauvorhabens (Größe, Komplexität) sowie der vo-
raussichtlich erforderliche Personaleinsatz zu berücksichtigen. Eine solche Prüfung kann 
ggf. von einem externen Projektbeteiligten übernommen werden, der mit der Kalkulations-
weise von Planungsbüros selbst vertraut ist. 
 
b) 
Außerdem empfiehlt es sich unseres Erachtens, Honorarverhandlungen mit Planungsbü-
ros mit Vorsicht zu führen. Das Ziel, möglichst geringe Honorare zu erreichen, ist nicht 
uneingeschränkt erstrebenswert. Andererseits besteht keine Veranlassung, überhöhte 
Honorare zu akzeptieren. Bei den Preisverhandlungen ist ein dem Projekt angemessener

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 12 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
Ausgleich zwischen dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Spar-
samkeit der Haushaltsführung einerseits und der Vermeidung der Vereinbarung von un-
auskömmlichen Vergütungen andererseits zu finden. 
 
8. Terminplanung 
 
Eine weitere Handlungsempfehlung besteht in einer realistischen und fundierten Termin-
planung. Zu berücksichtigen ist dabei der für den Bauherrn bestehende Zielkonflikt zwi-
schen einer größeren Sicherheit bei der Terminplanung einerseits und der Vermeidung 
von ggf. massiven Nachteilen einer längeren Interimszeit  andererseits. Die Empfehlung 
kann daher nur sein, diese Risikoentscheidung bewusst und auf der Grundlage möglichst 
realistischer Annahmen zu treffen. 
 
9. Planung und Definition der Schnittstellen 
 
a) 
Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen über Leistungsinhalte und Schnittstellen soll-
ten in einer detaillierten Bedarfsplanung vor dem Projektstart die Leistungsbilder der Pla-
nungsleistungen untereinander sowie im Verhältnis zu den Aufgaben des Projektmana-
gements und des Bauherrn abgeglichen und definiert werden. 
 
b)  
Die Leistungsbilder sollten sowohl in den Vergabeunterlagen als auch in den Planungs-
verträgen möglichst klare Definitionen der zu bringenden Leistungen enthalten, die ggf. 
-  insbesondere bei besonders großen und komplexen Bauvorhaben - in ihrem Detaillie-
rungsgrad über die entsprechenden Anlagen zur HOAI hinausgehen. 
 
c) 
Auf die juristische Projektbegleitung von Beginn des Projektes an sollte in diesem Zusam-
menhang besonderer Wert gelegt werden. 
 
10. Risikomanagement 
 
Geprüft werden kann, ob ein Risikomanagement (auch wirtschaftliches Risikomanage-
ment bzgl. der Kostenentwicklung) bei einer externen Projektsteuerung, bei der Projekt-
leitung oder bei einem Dritten eingerichtet wird.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 13 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
11. Projektstruktur 
 
a)  
Soweit die Bauherrnkompetenz fachlich und kapazitativ nicht den Anforderungen des Pro-
jekts entspricht, ist die Schaffung ausreichender fachlicher Kapazitäten mit ausreichenden 
Qualifizierungen auf allen Ebenen, auch durch externe Unterstützung sowie unter Inkauf-
nahme zusätzlicher Honorare, zu empfehlen. 
 
b)  
Insbesondere ist die Prüfung zu empfehlen, ob eine Projektleitungsassistenz und/oder ein 
Sekretariat der Projektleitung besetzt und ggf. extern vergeben werden kann. Ferner kann 
geprüft werden, ob die Pr ojektsteuerung mit Teilleistungen der Projektleitung beauftragt 
werden kann. 
 
c)  
Eine Sicherstellung der ausreichenden Personalisierung für innerstädtische Aufgaben ist 
zu empfehlen, sofern und soweit ein entsprechender Personaleinsatz im Hinblick auf ei-
nen Zielkonflikt mit engen Terminvorgaben zu einer projektorientierten Abwicklung der 
rechtlich und sachlich gebotenen innerstädtischen Prozessabläufe beitragen kann . Dies 
betrifft sowohl den Bauherrn/Nutzer als auch die Projektleitung, ferner die anderen zu be-
teiligenden städtischen Stellen wie die Vertragsabteilung, das Vergabeamt, das Bauauf-
sichtsamt und andere. 
 
d) 
Unsere weitere Empfehlung ist, die Projektarbeitsebenen von Aufgaben im Zusammen-
hang mit der Beantwortung von Gremien- und Presseanfragen sowie der Öffentlichkeits-
arbeit freizuhalten. Dies könnte durch Einrichtung einer gesonderten und zentralen Stelle 
für Gremien-, Öffentlichkeits- und Pressearbeit im Projekt geschehen, die sich freilich mit 
der Projektarbeitseben rückkoppeln muss. 
 
f)  
Die Stellen, die für die Umsetzung der für das Projekt relevante n Regelwerke zuständig 
sind, sollten (wie tatsächlich geschehen) frühzeitig eingebunden werden. Notwendige o-
der mögliche Abweichungen sollten frühzeitig eingeplant werden.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 14 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
g)  
Mittel- bis langfristig kann die Bildung eines kommunalübergreifenden Spezialistenteams 
für kommunale Großprojekte geprüft werden. 
 
12. Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung 
 
Zur Vermeidung langandauernder und das Projekt belastender Streitigkeiten ist die Ein-
führung von Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung wie Mediation und Ad-
judikation zu empfehlen. 
 
13. Marktsondierungen 
 
Bei Planungsleistungen insbesondere für komplexe und spezielle Projekte mit besonde-
ren Anforderungen sollten vor dem Beginn der Vergabe verfahren Marktsondierungen 
durchgeführt werden. Der Bauherr kann diese Markterkundungen auch nutzen, um pro-
aktiv für eine Beteiligung an den bevorstehenden Vergabeverfahren zu werben. 
 
14. Bestandsaufnahme beim Bauen im Bestand 
 
a) 
Beim Bauen im Bestand sollte auf eine ordnungsgemäße, sorgfältige und aussagekräftige 
Bestandsaufnahme (Voruntersuchung) des Baubestandes vor Planungsbeginn besonde-
rer Wert gelegt werden. Dabei sollten insbesondere die absehbar kritischen Bereiche wie 
vorhandene Schächte besonders berücksichtigt werden. 
 
b) 
Zu empfehlen ist ferner beim Bauen im Bestand die Einplanung von Pufferzeiten zwischen 
der Räumung des Gebäudes durch den Vornutzer und dem Baubeginn. Diese Empfeh-
lung kollidiert freilich mit der Zielsetzung eines möglichst frühze itigen Fertigstellungster-
mins. Beim Verzicht auf Pufferzeiten zur Realisierung eines Termins ist das daraus resul-
tierende Risiko wegen einer möglicherweise unzureichenden Bestandsaufnahme des 
Baubestandes einzukalkulieren.

HECKER WERNER HIMMELREICH 
Seite 15 zum Gutachten vom 28.08.2017 
 
 
15. Berücksichtigung der Realisierbarkeit und der Kosten eines Projekts in Planungs-
wettbewerben 
 
a)  
Bei künftigen Planungswettbewerben ist die Prüfung zu empfehlen, ob die Realisierbarkeit 
eines Projekts und die Kosten noch stärker als bisher bereits im Wettbewerb berücksich-
tigt werden können. 
 
b)  
Sollte eine Grobkostenschätzung noch nicht Bestandteil des Wettbewerbsbeitrags sein, 
so könnte diese für die Wettbewerbsbeiträge der Preisträger durchgeführt werden. In Be-
tracht kommt aber auch eine Berücksichtigung des Ergebnisses der Grobkostenschät-
zung in dem Verhandlungsverfahren, das sich an den Planungswettbewerb anschließt. 
 
c)  
In Betracht gezogen kann des Weiteren die Weiterführung der Planung von Beiträgen 
mehrerer Preisträger des Wettbewerbs bis zu einem Stadium, in dem die Realisierbarkeit 
und die Kosten auf einer belastbaren Grundlage beurteilt werden können. Auch die Er-
gebnisse dieser Planungen können ggf. in dem Verhandlungsverfahren, das sich an den 
Planungswettbewerb anschließt, berücksichtigt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die 
Beauftragung solcher Lösungsvorschläge angemessen zu vergüten ist (§ 77 Abs. 2 VgV). 
 
16. Verwendung eines internetbasierten Projektdatenraums 
 
Die Verwendung eines internetbasierten Projektdatenraums mit übersichtlicher, sinnvoll 
und projektorientiert gestalteter St ruktur ist zu empfehlen. Ein Projektdatenraum kann 
nicht als Ersatz für die örtliche Präsenz des Projektsteuerers oder anderer Projektbeteilig-
ter dienen. 
 
17. Bildung von Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungsleistungen 
 
Die vergaberechtlichen Möglichkeiten zu einer Zusammenfassung von Einzelgewerken, 
etwa zur Bildung von Gewerkegruppen, sollten zur Vermeidung von Störungen bei der 
Ausführung unmittelbar aufeinander aufbauender Gewerke und zur Reduzierung der Zahl 
von Schnittstellen ausgeschöpft werden.

Anlage 7, Auszug aus der Niederschrift RPAu 22.02.18 TOP 9.3

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Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 14.03.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.02.2018 
öffentlich 
9.3.1 Gutachten zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen 
Köln, 2733/2017 (TOP 9.3 und TOP 15.1) 
AN/0262/2018 
Herr Detjen schlägt vor, zunächst die Beantwortung der Fragen zu erörtern und dann 
den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen zu disku-
tieren. 
Herr Schwanitz bedankt sich für die ausführliche Beantwortung. Er stellt jedoch fest, 
dass er einen gewünschten Aufklärungsaspekt in dem Gutachten vermisse. Auf die-
sen werde er in der Antragsdiskussion näher eingehen. 
Herr Detjen stellt fest, dass es keine weiteren Fragen zum Gutachten zur Prüfung der 
Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln gibt und bittet nun, die Fraktion der 
Grünen und die CDU-Fraktion ihren Antrag zu begründen. 
Herr Erkelenz stuft das vorgelegte Gutachten als nicht ausreichend ein. Seine Frakti-
on vermisse insbesondere eine konkrete Aussage über das Zustandekommen des 
Organisationsversagens und wünscht hierzu eine detailliertere Darstellung. Auch feh-
le weiterhin die Benennung von Verantwortlichkeiten. Seine Fraktion fordere im Er-
gebnis die Verwaltung auf, die im Gutachten ausgesprochenen Handlungsempfeh-
lungen aufzugreifen, um zukünftig eine Havarie von Großbauprojekten zu verhindern. 
Herr Prof. Siegburg erläutert, dass die Beauftragung zum Gutachten nicht die na-
mentliche Benennung von städtischen Verantwortlichen beinhaltet habe. In dem vor-
liegenden Gutachten seien vielmehr verschiedenste Störungsursachen identifiziert 
worden. Es werde im Gutachten zwischen sieben Primär-, vier Sekundärursachen 
und sieben Verschärfungen unterschieden. Im Ergebnis sei man zu der Aussage ge-
langt, dass die gewählte Projektstruktur nicht geeignet gewesen sei, bei einem ge-
störten Ablauf, das Projekt Sanierung Köln ordnungsgemäß abzuwickeln. Seiner 
Einschätzung nach wurde über diesen Punkt im nichtöffentlichen Teil des Gutach-
tens ausführlich berichtet. Insoweit könne er die Aussage von Herrn Erkelenz nicht 
nachvollziehen.

Auch Herr Detjen möchte seinen Unmut zum Vorgehen der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Die Grünen zum Ausdruck bringen. Er selbst habe Anfang der Woche einen 
Beschlussentwurf auf den Weg gebracht und allen Ausschussmitgliedern zur Verfü-
gung gestellt. Leider habe er hierzu keine Rückmeldung erhalten. Nunmehr sei fest-
zustellen, dass einzelne Textpassagen im Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion 
der Grünen unter den Punkten I, III a) und b) sowie IV übernommen worden seien. Er 
bemängelt diesen „gemeinsamen Alleingang“ und erinnert, dass es im Rechnungs-
prüfungsausschuss bisher immer üblich gewesen sei, einen parteiübergreifenden 
Konsens zu finden. Er empfindet das aktuelle Vorgehen als äußerst bedauerlich. Der 
Aussage, „Das Gutachten klärt nicht über das konkrete Zustandekommen des Orga-
nisationsversagens und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten auf“, müsse er 
vehement wiedersprechen. Hierdurch werde das Gutachten unnötig in Misskredit 
gebracht. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass es bisher keinerlei wissenschaftli-
che Untersuchungen über gescheiterte Großbaustellen gäbe und selbst inhaltliche 
Stellungnahmen, wie dieses Gutachten, kaum vorhanden seien. Somit sei dieses 
Gutachten ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung der Gründe, weshalb eine Havarie 
von Großprojekten auftreten könne. Des Weiteren sei eindeutig der Generalplaner 
der technischen Ausstattung als Störer festgestellt worden. Diese klare Aussage sei 
in der letzten Sitzung nicht infrage gestellt worden. 
Herr Detjen fordert dazu auf, statt einer Verantwortlichkeitsdebatte eine Systemde-
batte zu führen und hebt in diesem Zusammenhang den Grundsatz „erst planen 
dann bauen“ hervor. In diesem Zusammenhang sei von enormer Bedeutung, in wel-
cher Leistungsphase ein Baubeschluss gefasst werde. Aus den vorgetragenen 
Gründen könne er sich nicht der Ziffer II des Antrages anschließen und bittet hier um 
gesonderte Abstimmung. Erst im Anschluss an diese Teilabstimmung solle seines 
Erachtens eine Gesamtabstimmung zu dem Antrag erfolgen. 
Frau Möller schließt sich den Ausführungen von Herrn Detjen an. Sie stellt fest, dass 
mit der Ziffer III des Antrages eher der Bauausschuss angesprochen sei und auch 
ihre Fraktion Ziffer II des Antrages nicht mittragen werde. Aufgrund der Ablehnung 
von Ziffer II, könne durch die SPD - Fraktion auch keine Zustimmung zum Gesamt-
antrag erteilt werden. 
Herr Görzel ist sehr verwundert über den Antrag und schließt sich den Ausführungen 
seiner Vorredner an. Er hätte sich innerhalb des Gutachtens stärkere Aussagen über 
baubetriebliche Prozesse gewünscht. Letztlich seien genau diese Fragestellungen 
für die Ursachenforschung bedeutsam. Er kann nicht nachvollziehen, dass mit einer 
Beschlussfassung zum gemeinsamen Antrag dieses bedeutende Projekt „beerdigt“ 
werden solle. 
Herr Schwanitz weist die Aussage von Herrn Detjen zurück, dass sich seine Fraktion 
nicht auf den Beschlussentwurf von Herrn Detjen gemeldet habe. Insgesamt müsse 
er feststellen, dass er einen anderen Anspruch an das Gutachten und an die weiter-
gehende Aufklärung der Havarie des Projektes Sanierung Bühnen Köln habe. Er 
sieht es als seine Pflicht an, eine umfängliche Aufklärung im Interesse der Bürgerin-
nen und Bürger zu fordern, sowie auch die klare Benennung von Verantwortlichkei-
ten und Strukturen. Ihm sei jedoch auch bewusst, dass dies ein Wunsch bleiben 
werde, auch wenn im Hauptausschuss seinerzeit eine uneingeschränkte Aufklärung 
beschlossen worden sei. Seine Fraktion werde das Gutachten demzufolge lediglich 
zur Kenntnis nehmen.  
Herr Detjen bemerkt, dass das Thema keineswegs mit der heutigen Beratung beer-
digt werden solle. Mit der heutigen Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsaus-
schuss werde der Anstoß für weitere Diskussionen im Bauausschuss gegeben und

die Verwaltung darüber hinaus aufgefordert, Stellung zu nehmen. Auch erwarte er für 
die Zukunft eine Berichterstattung durch die Verwaltung, ob der Klageweg einge-
schlagen worden sei. Herr Detjen bittet Herrn Görzel zukünftig eine Systemdiskussi-
on zu führen und den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Gesamtheit, das 
Thema beharrlich weiter zu verfolgen. 
 
 
Beschluss: 
I. 
Der Ausschuss nimmt nach intensiver Beratung das Gutachten mit Anlagen und Mit-
teilungen zur Kenntnis. 
 
II. 
Der Ausschuss stellt fest: Die Beauftragung für das o.a. Gutachten folgte über einen 
Beschluss des Hauptausschusses vom 03.08.2015 zur Aufklärung der Bühnenhava-
rie, in dem es hieß: „… Die Ursachen für die Verschiebung des geplanten Premiere-
termins am 07.11.2015 uneingeschränkt aufzuklären, die damit verbundenen Mehr-
kosten transparent darzulegen sowie die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen.“ Zudem 
folgte ein Ratsbeschluss vom 10.05.2016, in dem der Untersuchungsauftrag ergän-
zend zum Hauptausschuss-Beschluss festgelegt wird.  
Der erteilte Auftrag wurde nicht in allen Aspekten erfüllt. Das Gutachten klärt nicht 
über das konkrete Zustandekommen des Organisationsversagens und die damit ver-
bundenen Verantwortlichkeiten auf.  
 
III. 
Der Ausschuss  beauftragt als Konsequenz aus den gutachterlichen Feststellungen: 
 
a) Die im Gutachten aufgeführten Handlungsempfehlungen in Hinsicht auf ihre prakti-
sche Umsetzung im zukünftigen Verwaltungshandeln bei großen Baumaßnahmen zu 
prüfen und den zuständigen Ratsgremien Leitlinien für das zukünftige Handeln vorzu-
legen. 
 
b) Das Verfahren für zukünftige Bauprojekte soll so optimiert werden, dass eine realisti-
sche Zeitplanung und größere Kostensicherheit sowie transparente Projektstrukturen 
und Projektcontrolling gewährleistet werden kann. 
 
IV. 
Dieser Beschluss ist zusammen mit dem Gutachten, den zugehörigen Mitteilungen und An-
lagen dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Bauausschuss, dem Unterausschuss Kulturbau-
ten und dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Zu Ziffer II:  
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP - Fraktion, Fraktion Die Linke und der SPD-
Fraktion – zugestimmt 
 
Zu Ziffer I; III, IV: 
Mehrheitlich – bei Stimmenthaltung der FDP - Fraktion – zugestimmt

Gesamter Antrag: 
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP - Fraktion und der SPD-Fraktion – zugestimmt 
 
 
gez. J ö r g  D e t j e n      gez. Simone Duggan  
Ausschussvorsitzender      Schriftführerin

Beratungsverlauf (5)

26.09.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
10.10.2017 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.11.2017 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.11.2017 Unterausschuss Kulturbauten
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2733/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.09.2017
Erstellt
01.09.2017 12:31