3145/2020
Bestellung der Mitglieder des Rates für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 - 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
2422 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 3145/2020 Freigabedatum 18.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Mitglieder des Rates für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 - 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln bestellt aus seiner Mitte folgende elf Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020/2025: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. II. Es gelten die durch den Rat beschlossenen allgemeinen Vertretungsregelungen in Ausschüssen. Rat 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Dem Integrationsrat der Stadt Köln gehören nach § 22 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln 33 Mitglieder an. Zwei Drittel der Mitglieder (22) werden nach den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz und Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln so- wie der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln durch die Wahlberechtigten unmittelbar gewählt. Ein Drittel der Mitglieder (11) werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 1. Halbsatz der Hauptsatzung der Stadt Köln vom Rat der Stadt Köln nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren nach der Ge- meindeordnung bestellt. Am 13. September 2020 wurden 22 direkt zu wählende Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 – 2025 gewählt. Die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl durch den Wahlausschuss erfolgte in des- sen Sitzung am 23. September 2020. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Integrationsra- tes ist derzeit im Dezember 2020 vorgesehen. Nach § 27 Absatz 2 Satz 4 Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat aus seiner Mitte für den Integra- tionsrat die weiteren Mitglieder. Gemäß § 27 Absatz 2 Satz 5 Gemeindeordnung NRW ist die Bestel- lung von Stellvertreter/innen zulässig. Der Rat bestellt die Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Köln nach den allgemeinen Grundsät- zen, die in den §§ 57, 58 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW für die Bildung von Ausschüssen festgelegt sind.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3145/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2020
- Erstellt
- 28.10.2020 12:39