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3145/2020

Bestellung der Mitglieder des Rates für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 - 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2422 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3145/2020 
Freigabedatum 
18.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Mitglieder des Rates für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 
2020 - 2025 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln bestellt aus seiner Mitte folgende elf Mitglieder für den Integrationsrat der 
Stadt Köln für die Wahlperiode 2020/2025:  
1.       
2.       
3.       
4.       
5.       
6.      
7.      
8.      
9.      
10.      
11.      
 
II. Es gelten die durch den Rat beschlossenen allgemeinen Vertretungsregelungen in Ausschüssen. 
 
 
Rat 03.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Dem Integrationsrat der Stadt Köln gehören nach § 22 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln 33 Mitglieder an.  
Zwei Drittel der Mitglieder (22) werden nach den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz und Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln so-
wie der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln durch die Wahlberechtigten 
unmittelbar gewählt. 
Ein Drittel der Mitglieder (11) werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 1. Halbsatz der Hauptsatzung der 
Stadt Köln vom Rat der Stadt Köln nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren nach der Ge-
meindeordnung bestellt. 
Am 13. September 2020 wurden 22 direkt zu wählende Mitglieder des Integrationsrates der Stadt 
Köln für die Wahlperiode 2020 – 2025 gewählt. 
Die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl durch den Wahlausschuss erfolgte in des-
sen Sitzung am 23. September 2020. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Integrationsra-
tes ist derzeit im Dezember 2020 vorgesehen.  
Nach § 27 Absatz 2 Satz 4 Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat aus seiner Mitte für den Integra-
tionsrat die weiteren Mitglieder. Gemäß § 27 Absatz 2 Satz 5 Gemeindeordnung NRW ist die Bestel-
lung von Stellvertreter/innen zulässig. 
Der Rat bestellt die Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Köln nach den allgemeinen Grundsät-
zen, die in den §§ 57, 58 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW für die Bildung 
von Ausschüssen festgelegt sind.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Rat
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3145/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2020
Erstellt
28.10.2020 12:39