Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Bestellung der Mitglieder des Rates für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 - 2025
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3145/2020 vom 18.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 im Rat geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Rat
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 3145/2020 Freigabedatum 18.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Mitglieder des Rates für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 - 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln bestellt aus seiner Mitte folgende elf Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020/2025: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. II. Es gelten die durch den Rat beschlossenen allgemeinen Vertretungsregelungen in Ausschüssen. Rat 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Dem Integrationsrat der Stadt Köln gehören nach § 22 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln 33 Mitglieder an. Zwei Drittel der Mitglieder (22) werden nach den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz und Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln so- wie der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln durch die Wahlberechtigten unmittelbar gewählt. Ein Drittel der Mitglieder (11) werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 1. Halbsatz der Hauptsatzung der Stadt Köln vom Rat der Stadt Köln nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren nach der Ge- meindeordnung bestellt. Am 13. September 2020 wurden 22 direkt zu wählende Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2020 – 2025 gewählt. Die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl durch den Wahlausschuss erfolgte in des- sen Sitzung am 23. September 2020. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Integrationsra- tes ist derzeit im Dezember 2020 vorgesehen. Nach § 27 Absatz 2 Satz 4 Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat aus seiner Mitte für den Integra- tionsrat die weiteren Mitglieder. Gemäß § 27 Absatz 2 Satz 5 Gemeindeordnung NRW ist die Bestel- lung von Stellvertreter/innen zulässig. Der Rat bestellt die Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Köln nach den allgemeinen Grundsät- zen, die in den §§ 57, 58 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW für die Bildung von Ausschüssen festgelegt sind.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz