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AFW/0007/2020

Antrag A-W/0002/2020 - Appelbreistiege radverkehrsfreundlicher gestalten

Anfrage in der BV West 07.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 4.2

Originalanfrage

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Antwort der Verwaltung vom 08.04.2021

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Originalanfrage

6465 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
30. November 2020
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0002/2020 Appelbreistiege radverkehrsfreundlicher gestalten
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Mit dem Schreiben A-W/0002/2020 vom 16.11.2020 des Ordnungsamtsleiters Herrn Norbert Vechtel
reagiert die Verwaltung auf den Antrag der Bezirksvertretung West, die Rohrrahmensperren auf der
Appelbreistiege umzugestalten oder zu ersetzen, ablehnend.
Die Verwaltung wird daher gebeten, die in der Folge des Antwortschreibens aufgekommenen Fragen
beantworten. Insgesamt geht es bei der Appelbreistiege um zwei Rohrrahmensperren.
Zu der Sperre vor dem Kreisel Von-Esmarch-Straße/Busso-Peus-Straße teilt das Ordnungsamt mit, dass
diese Sperre sowie die Knieholme auf Grund eines Beschlusses der Unfallkommission errichtet wurden.
Dazu stellen sich uns weitere Fragen:
1. Wie lautet der Beschluss und die Begründung der Unfallkommission zu der genannten
Rohrrahmensperre und der Knieholme?
2. Inwieweit stellen die Knieholme eine Sicherung für Radfahrer*innen dar? Nach unserer Einschätzung
dürften Radfahrer*innen, die diese Knieholme übersehen, das Risiko erheblicher Verletzungen tragen. Die
Verwaltung möge bitte die Art erläutern, wie eine Gefährdung von Radfahrer*innen durch diese – im
übrigen nicht im Dunkeln erkennbaren – Knieholme minimiert werden soll.
3. Herr Vechtel schreibt für das Ordnungsamt: „In der Vergangenheit wurden mehrfach aus der Appelbreistiege
ausfahrende Radfahrer/-innen von aus der Kreisfahrbahn in Richtung Gievenbeck/Roxel abbiegenden
Kraftfahrenden übersehen, angefahren und dabei zum T eil schwer verletzt. ”
Dies wirft weitere Fragen auf:
• Ganz offenkundig sind KFZ die Ursache der Unfallsituation. Warum wird dann den Radfahrer*innen
die T eilnahme am Verkehr erschwert, anstatt dafür zu sorgen, dass die KFZ sich regelkonform
verhalten können und den Radfahrer*innen und Fußgängern den Vorrang gewähren, der ihnen dort
zusteht?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster
T0251-8995810• v0251-8995815
ratsfraktion@gruene-muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
– 1/3 –

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
• Dieser Unfallgefahr durch unaufmerksame Autofahrer*innen, die von der Busso-Peus-Straße
kommend in die Von-Esmarch-Straße abbiegen, sind alle Radfahrer*innen ausgesetzt, die den
Kreisel nutzend die Von-Esmarch-Straße queren. Daher erscheint es wenig zielführend, lediglich
die Radfahrer*innen der Appelbreistiege auszubremsen. Sind seitens der Verwaltung Maßnahmen
geplant, die alle Radfahrer*innen und Fußgänger*innen schützen, und wie sehen diese
Maßnahmen aus?
Bezüglich der Rohrrahmensperre in der Nähe der Michaelkirche erscheint uns die Begründung der
Verwaltung widersprüchlich.
Herr Vechtel schreibt: „Insbesondere zu Schulwegzeiten bestehen einerseits erhebliche Schülerverkehre zu Fuß
aus Richtung des Arnheimwegs und der Von-Esmarch-Straße und gleichzeitig besteht der Hol-/Bringverkehr und
die damit verbundenen Rangierbewegungen der Eltern. Durch die Rohrrahmensperre wird das schnelle Einfahren
von Radfahrenden und die daraus resultierenden Gefährdungen wirksam verhindert. ”
Zu der von Herrn Vechtel genannten T ageszeit dürfte der Radverkehr sich hauptsächlich von Gievenbeck aus
in die Stadt hinein bewegen, also nicht aus der Appelbreistiege hinaus, sondern in sie hinein. Der
Stellungnahme entnehmen wir, dass sich aus Richtung der Appelbreistiege keine nennenswerten
Schülerzahlen aus der Appelbreistiege hinaus bewegen. Die von der Verwaltung geschilderte
Gefährdungslage liegt hier also offenbar gar nicht vor und die Wirkung der Sperre besteht lediglich in einer
Schikane der Radfahrer*innen.
Außerdem stellen wir auch hier fest, dass wieder die Unfähigkeit oder der Unwillen der Autofahrer*innen,
sich regelkonform und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen, zu Lasten anderer, nämlich
schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen geht. Wir verweisen hierzu auch auf das Schild, das offenbar durch
die Michaelschule selbst vor dem Parkplatz angebracht ist und dessen Layout bewusst mehrere Lesarten
zulässt: „Kinder Vorsicht! Hier fahren Eure Eltern” . Dieses Schild weist übrigens zur Straße hin, nicht zur
Appelbreistiege.
Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, um diese von Herrn Vechtel selbst genannte
gefährliche Situation zu beenden? (Eine Beendigung dieser Situation kann allerdings nicht dadurch
herbeigeführt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen von der T eilnahme abgehalten oder stark
zurückgedrängt werden.)
Wir möchten ebenfalls darauf hinweisen, dass die Rahmensperre an der Michaelkirche seit fast einem Jahr,
nämlich praktisch mit dem T ag der Einbringung der Anfrage in der Bezirksvertretung West, offen steht. (Wer
dies veranlasst hat, ist uns nicht bekannt.) Soweit wir wissen, haben sich in dieser Zeit keine Unfälle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
ereignet, wie sie von seiten der Verwaltung skizziert wurden. Damit darf man davon ausgehen, dass die
gesamte geschilderte Gefährdungslage nicht existent ist und somit die von der Verwaltung genannten
Gründe für den Erhalt bzw. Umbau der Sperre hinfällig sind. Eine weitere T estphase würde sich damit dann
auch erübrigen, da die Situation bereits getestet ist.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL geht daher davon aus, dass die Rohrrahmensperre im Bereich der
Michaelkirche zeitnah entfernt und durch einen Sperrpfosten ersetzt werden kann. Für den Kreisel
Esmarchstraße/Busso-Peus-Straße/Roxeler Straße möge die Verwaltung zeitnah ein Konzept vorlegen, mit
dem die von ihr selbst festgestellte Gefährdung aller Radfahrer*innen, die die Von-Esmarch-Straße in
Richtung Roxeler Straße kreuzen, abgestellt werden kann, ohne den Rad- und Fußverkehr zu behindern.
Gezeichnet:
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
AnkePallas,Fraktionssprecherin
KaiBleker
KarinaKuschewski
JörgNathaus
HedwigWening
JosefFreitag
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Antwort der Verwaltung vom 08.04.2021

7637 Zeichen

32.12.0013
Frau Solf

08.04.2021
3292

Dezer Ne

Ari

Eng. 13.APR, 2081 I

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über {
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24

| Appelbreistiege radverkehrsfreundlicher

. Anfrage Ifd. Nr. A :W/000 i nis 90/Die Srünen/GAL. der
; Beziikeyertrelüing Münster-West aus der er Sitzung \ : vom A 02, zel Ki Ba

Die Anfrage bezieht sich auf den vorhergehenden Antrag A-W/0002/2020 der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-West und die im Anschluss an die
Prüfung erfolgte Stellungnahme der Verwaltung vom 16.11.2020.

Zur Diskussion der Gegebenheiten und zur Erläuterung des Standpunktes der Verwaltung hat
am 05.03.2021 ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertreter/-innen der Verwaltung und der
Bezirksvertretung zu diesem Thema stattgefunden.

Im Folgenden erfolgt eine Stellungnahme zu den schriftlichen Fragen, die in der Anfrage
AFWI/0007/2020 geäußert werden.

l. Rohrrahmensperre Appelbreistiege in Höhe Kreisverkehr Busso-Peus-
Straße/Von-Esmarch-Straße/Roxeler Straße

1. Wie lautet der Beschluss und die Begründung der Unfallkommission zu der genannten
Rohrrahmensperre und der Knieholme?

In der Vergangenheit wurden mehrfach aus der Appelbreistiege ausfahrende Radfahrende
von aus der Kreisfahrbahn in Richtung Gievenbeck/Roxel abbiegenden Kraftfahrenden
übersehen, angefahren und dabei zum Teil schwer verletzt. Die Kraftfahrenden haben im
Abbiegevorgang nicht damit gerechnet, dass Radfahrende (zum Teil aufgrund der leichten
Abschüssigkeit der Appelbreistiege in dem Abschnitt mit höherer Geschwindigkeit) aus
Richtung der Appelbreistiege kommend die Einmündung der Von-Esmarch-Straße kreuzen.
Aus diesem Grund war die Einrichtung der Rohrrahmensperre zwingend erforderlich. Die
Beobachtung der Verkehrssicherheit an der Stelle hat ergeben, dass die Maßnahme wirksam
die Unfallzahlen an dieser Stelle reduziert hat. Der Beschluss vom 16.05.2013 ist für die daran
beteiligten Behörden grundsätzlich bindend und Ausdruck der Verkehrssicherungspflicht der
Stadt Münster. Verstöße hiergegen können Haftungsansprüche auslösen.

1von3

2. Inwieweit stellen die Knieholme eine Sicherung für Radfahrer*innen dar? Nach unserer
Einschätzung dürften Radfahrer*innen, die diese Knieholme übersehen, das Risiko
erheblicher Verletzungen tragen. Die Verwaltung möge bitte die Art erläutern, wie eine
Gefährdung von Radfahrer*innen durch diese — im Übrigen nicht im Dunkeln erkennbaren
- Knieholme minimiert werden soll.

Die Knieholme wurden eingerichtet, da die Rohrrahmensperre in Höhe des Kreisverkehrs
regelmäßig von Radfahrenden umfahren wurde. Da die Rohrrahmensperre an dieser Stelle
zum Schutz von Leib und Leben der Radfahrenden eingerichtet wurde, dienen die Knieholme,
die eine Umfahrung verhindern, dem Schutz der Radfahrenden. Der Verwaltung sind bislang
keine Gefährdungssituationen bekannt, die im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit der
Knieholme an dieser Stelle bestehen.

3.1 Ganz offenkundig sind KFZ die Ursache der Unfallsituation. Warum wird dann den
Radfahrer*innen die Teilnahme am Verkehr erschwert, anstatt dafür zu sorgen, dass die
KFZ sich regelkonform verhalten können und den Radfahrer*innen und Fußgängern den
Vorrang gewähren, der ihnen dort zusteht?

Ursache der Unfallsituation waren nach Einschätzung der Unfallkommission die örtlichen
Gegebenheiten und nicht einzelne Verkehrsarten (siehe Erläuterung oben unter Punkt 1.). Der
Kreisverkehr muss ergänzend in seiner Gesamtheit betrachtet werden.

3.2 Dieser Unfallgefahr durch unaufmerksame Autofahrer*innen, die von der Busso-Peus-
Straße kommend in die Von-Esmarch-Straße abbiegen, sind alle Radfahrer*innen
ausgesetzt, die den Kreisel nutzend die Von-Esmarch-Straße queren. Daher erscheint es
wenig zielführend, lediglich die Radfahrer*innen der Appelbreistiege auszubremsen. Sind
seitens der Verwaltung IMaßnahmen geplant, die alle Radfahrer*innen und
Fußgänger*innen schützen, und wie sehen diese Maßnahmen aus?

Obwohl die Unfallzahlen an dieser Stelle des Kreisverkehrs im Bereich der Querung der Von-
Esmarch-Straße durch die umgesetzte Maßnahme wirksam reduziert werden konnten, handelt
es sich bei dem Kreisverkehr insgesamt weiter um eine Unfallhäufungsstelle. Aufgrund dieser
bestehenden Gefährdungssituation wurde seitens der Unfallkommission ein Gutachten in
Auftrag gegeben, mit dem Ziel, wirksame Maßnahmen zu einer dauerhaften Gewährleistung
der Verkehrssicherheit aufzuzeigen. Nach Auswertung des Gutachtens wurden durch die
Unfallkommission folgende Maßnahmen beschlossen: Zum einen werden die Fußgänger- und
die Radfahrerfurten an allen Seitenarmen des Kreisverkehrs um circa 5 Meter weiter weg von
der Fahrbahn des Kreisverkehrs versetzt, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Zum
anderen werden die Fußgänger- und Radfahrerfurten erhöht. Dies soll zu einer Erhöhung der
Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs und zu einer Reduzierung der gefahrenen
Geschwindigkeiten beitragen.

ll. Rohrrahmensperre Appelbreistiege in Höhe Michaelschule

In der Anfrage wird außerdem der Austausch der Rohrrahmensperre in der Nähe der
Michaelschule gegen Sperrpfosten gefordert. Begründet wird dies damit, dass die Sperre in
der Vergangenheit bereits geöffnet war und dass der Radverkehr über die Appelbreistiege
morgens zu den Schulwegzeiten voraussichtlich eher in Richtung Innenstadt unterwegs ist und
nicht in der Gegenrichtung. Außerdem wird insgesamt eine Benachteiligung der Radfahrenden
gegenüber dem motorisierten Verkehr an dieser Stelle kritisiert.

2 von 3

Die angesprochene Rohrrahmensperre wurde eingerichtet, um ein zu schnelles oder
unachtsames Herausfahren aus der Appelbreistiege zu verhindern, da dieses zu erheblichen
Gefährdungssituationen führen würde. Dies liegt unter anderem in den örtlichen
Gegebenheiten und den damit einhergehenden schlechten Sichtverhältnissen begründet. Die
Gefährdungen bestehen dabei nicht lediglich zwischen Kfz-Fahrenden aus Richtung Von-
Esmarch-Straße und Radfahrenden aus Richtung Appelbreistiege, sondern auch zwischen
diesen und zu Fußgehenden sowie anderen Radfahrenden aus Richtung der Von-Esmarch-
Straße. Für die Beurteilung der Situation ist es nicht vorrangig relevant, zu welchen Zeiten ein
besonders hohes Verkehrsaufkommen aus der Appelbreistiege in Richtung Gievenbeck
besteht, sondern das zu den Schulwegzeiten erhöhte Verkehrsaufkommen des Querverkehrs
aus Richtung Von-Esmarch-Straße und bei Dunkelheit. Unabhängig davon besteht die
Gefahrensituation jedoch über den gesamten Tag. Nach erneuter Abstimmung zwischen der
Verwaltung und der Polizei besteht diese Einschätzung zur Verkehrssituation vor Ort weiterhin.
Die Beibehaltung einer Rohrrahmensperre an dieser Stelle wird somit aus Gründen der
Verkehrssicherheit weiter als zwingend erforderlich angesehen.

Wie allerdings bereits mit Schreiben vom 16.11.2020 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde,
entspricht die vorhandene Rohrrahmensperre nicht mehr den aktuellen Standards und soll
deshalb durch eine neue Rohrrahmensperre ersetzt werden. Durch die geringe
Durchfahrbreite und die überlappenden Enden der vorhandenen alten Sperren war eine
Durchfahrung in der Vergangenheit für viele Radfahrende umständlich und für Personen mit
größeren Lastenrädern beschwerlich. Durch die vorgesehene Erneuerung der
Rohrrahmensperre wird die Durchfahrbarkeit deutlich verbessert und gleichzeitig die
erforderliche Reduzierung der Geschwindigkeiten noch erreicht. Auch eine Durchfahrung mit
Lastenrädern ist dann einfacher möglich. Somit sollte es möglich sein, den Komfort für den
Radverkehr an dieser Stelle zu erhöhen, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

AT

3 von 3

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Windthorststraße
  • Busso-Peus-Straße
  • Appelbreistiege
  • Roxeler Straße 1

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Details

Aktenzeichen
AFW/0007/2020
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
07.12.2020
Erstellt
07.12.2020 14:25