1918/2018
Berücksichtigung allergologischer Kriterien bei Baumpflanzungen
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GALK | Arbeitskreis Stadtbäume POSITIONSPAPIER Pollenallergien In den letzten Jahren nehmen durch Pollen verursachte Allergien stark zu. Da diese auch durch den Blütenstaub bestimmter Bäume ausgelöst werden, wird vermehrt die Forderung erhoben, auf die Pfl anzung betreffender Bäume zu verzichten oder sogar bestehende Pfl anzungen zu beseitigen. Der Arbeitskreis Stadtbäume spricht sich gegen solche Forderungen aus, da durch derartige Maßnahmen das Problem nicht gelöst wird. www.galk.de STADTBÄUME GALK 2 3 Allergien „Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen in unserer Umwelt, die vom Körper als fremd wahrgenommen werden“ (Allergieportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz). Das körpereigene Abwehrsystem reagiert im Falle einer Allergie auf bestimmte Stoffe in einem übersteigerten Maß. Hervorgerufen wird die allergische Sensibilisierung durch das soge nann te Allergen. Allergene sind tierischen oder pfl anz lichen Ursprungs oder Chemikalien. Wäh rend bei nicht allergischen Menschen der Kontakt mit diesen Stoffen ohne Folgen bleibt, führen die Abwehrreaktionen bei Allergikern bei vergleichbaren Mengen zum Krankheitsbild der Allergie. Voraussetzungen für den Ausbruch einer Allergie sind • die allergene Potenz des betreffenden Allergens • der wiederholte Kontakt mit dem Allergen sowie • andere, nicht allergene Faktoren, durch die allergische Reaktionen erleichtert oder gefördert werden (wie z. B. Schadgase, die die Schleim haut vorschädigen, was zu einer erhöhten Durch dringung der Schleimhaut mit Allergenen führt). Die Entstehung und der folgende Verlauf einer Allergie gliedern sich in drei Phasen: • Sensibilisierung auf das betreffende Allergen • Auslösung und • Beibehaltung bzw. Chronifi zierung der allergischen Reaktion. Die Allergene können auf verschiedenen Wegen in den Körper gelangen: Sie werden u. a. mit der Luft eingeatmet (Inhalationsallergene wie z. B. Blüten pol len oder Haus staub) oder über den Mund (Arz nei mittel, Milch, Nah rungs mittel) oder die Haut (Kosme tikinhaltsstoffe) aufge nom men. Allergien können sich an nahezu allen Organen zu erkennen geben. Am häufi gsten treten sie aber an den Grenzfl ächen zwischen dem individuellem Organismus und der Umwelt, der Haut und den Schleimhäuten, auf. Dabei gibt es verschiedene allergischen Erkrankungen: • die allergische Rhinokonjunktivitis (Heuschnupfen), • das allergische Asthma bronchiale (Bronchialasthma), • das atopische Ekzem (Neurodermitis), • das allergische Kontaktekzem, • die zahlreichen Zustandsbilder der Nahrungsmittel und Arzneimittelallergien und • die akuten und krankhaften Reaktionen, die von leichten Hautreaktionen, über Störungen von Organfunktionen, Kreis laufschock mit Organversagen bis zum tödlichen Kreis laufversagen, dem anaphylaktischen Schock, reichen. Allergien nehmen in allen industrialisierten Ländern stän dig zu. In Europa sind inzwischen etwa 30% der Men schen betroffen. Es wird prognostiziert, dass im Jahre 2015 die Hälfte der Europäer unter Allergien leiden werden. In Deutschland leidet jeder Vierte bis Fünfte an einer aller gischen Erkrankung. 86% aller Allergiker leiden unter einer Pollenallergie. Die häufi gsten allergischen Erkrankungen sind Heu schnup fen und Neurodermitis. Die Asthmahäufi gkeit liegt bei etwa 5% und etwa 2.700 Menschen sterben jährlich an den Folgen der Krankheit. Allergien treten bei Menschen in allen Altersstufen auf, allerdings häufi ger bei Kindern und jungen Erwachsenen. Mittlerweile sind schon 18% dieser Altersgruppe betroffen (Heuschnupfen 9%, Neurodermitis 8% und Asthma 3%). Allergien treten bei Kindern, deren Eltern ebenfalls Allergiker sind, besonders häufi g auf: In diesen Familien erkrankt jedes vierte Kind an Allergien, sonst nur jedes zehnte Kind. Die jährlichen direkten und indirekten Kosten für Aller gien belaufen sich in der Europäischen Union auf rund 25 Milli arden Euro. 1 Die Ursachen von Allergien sind bis heute noch nicht bis in allen Einzelheiten aufgeklärt. Als Ursachen für Erkrankungen werden genannt: • die Zunahme von Allergenen der Luft (außen und innen), • das Auftreten neuer Allergene, • die Allergie fördernde Wirkung von Umweltverunreinigungen, • die heute geringere Stimulation des (früh) kindlichen Immunsystems und • die Lebensbedingungen der modernen Konsum und Industriegesellschaft. 1 (Renz, Harald, Kaminski, Agnes und Pfefferle, Petra Ina: Allergieforschung in Deutschland, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie, 2008) Pollenallergien Zirka die Hälfte aller Allergiker reagiert überempfi ndlich auf Allergene, die in Pollen einiger Baumarten und in Pol len von Gräsern, Roggen und Kräutern enthalten sind. Die Pollenallergene machen besonders im Frühjahr und Som mer vielen Menschen in Form von Heuschnupfen zu schaf fen. Wenn die in der Luft befi ndlichen Pollen eingeatmet werden und somit auf die Nasenschleimhäute treffen, kommt der Körper in Kontakt mit körperfremdem Protein. Nach dem ersten Kontakt bildet der Organismus gegen diese Allergene Abwehrstoffe – die sogenannten Antikörper – da das Protein für einen klassischen Krank heitserreger gehalten wird. Nicht der Pollen an sich wirkt also Allergie auslösend, sondern das in ihm enthaltene Protein. Zu einer allergischen Reaktion kommt es zunächst noch nicht, sondern erst dann, wenn die Pollenallergene der gleichen Pfl anze später noch einmal auf die Atem wegs schleimhaut treffen. Dann werden sie vom körpereigenen Abwehrsystem als „fremd“ erkannt. Die Folge sind Niesreiz, Schnupfen, Hautausschläge, Schwellungen (vor allem im Gesicht) und gerötete, juckende Augen. Im Laufe der Zeit können weitere Allergien gegen andere Substanzen hinzukommen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich ein allergisches Asthma entwickelt. Husten und Atemnot sind die ersten Anzeichen dafür, dass ein sogenannter Etagenwechsel erfolgt ist. Dass Pollenallergien im Kindes und Erwachsenenalter seit Jahren zunehmen, belegen diverse Untersuchungen (siehe u. a. Weißbuch Allergie in Deutschland 2000). Unklar ist aber der Grund, warum Allergien und insbesondere Pollen allergien zunehmen. Zwar konnte allgemein eine Erhöhung des Pol lengehaltes der Luft verzeichnet wer den, die Ursachen dafür sind aber ebenfalls noch nicht ge klärt. Eine Vermutung bezieht sich auf Bäume in der Stadt. Hier vermutet man, dass der Stress, dem die Bäume auf Grund der hier herrschenden erschwerten Lebens bedingungen ausgesetzt sind, zu einer erhöh ten Pollen und Allergenbildung führt. Außerdem schei nen die allergenen Inhaltsstoffe der Pollen durch Ver bin dungen mit Schadstoffen der Außenluft deutlich aggressiver zu werden. Das bedeutet für die Betroffenen eine stärkere Symptomatik und führt somit insbesondere in städtischen Regionen zu einer Zunahme intensiverer Pollenbeschwerden. Eine weitere Ursache für verstärkten Pollenfl ug und erhöhte Beschwerden von Pollenallergikern können auch klimatische Veränderungen sein, abgesehen davon, dass auf Grund der durch den Klimawandel ermöglichten Einwanderung von Pfl anzen (z. B. Ambrosia) neue Allergene auftreten. 4 5 Pollenallergien Auslöser von Pollenallergien Am bekanntesten und auch am häufigsten sind Allergien gegen Pollen der sogenannten frühblühenden Bäume Hasel, Erle und Birke sowie gegen Buche, Eiche und Pappel. In unseren Breitengraden verursachen die Blütenpollen von Laubbäumen wesentlich häufiger Beschwerden als die von Nadelbäumen, denn die Pollen von Kiefern, Tannen und Fichten haben trotz ihrer teilweise hohen Konzentration in der Luft nur ein sehr geringes allergenes Potenzial. Innerhalb der einzelnen Baumarten bestehen zum Teil bo ta nische Verwandtschaften, die gleiche Krankheits symp tome (Kreuzreaktionen) hervorrufen können. Wer zum Bei spiel allergisch gegen Birke oder Erle ist, reagiert oft auch überempfindlich auf Eiche oder Hasel und umgekehrt. Es werden also jeweils identische Symptome ausgelöst – auch wenn nur eine Allergie auf eine bestimmte Baumart nachgewiesen wurde. Außerdem bestehen Kreuzreaktionen mit bestimmten Nahrungsmitteln wie Nüsse, Stein und Kernobst. Die wichtigsten Baumgattungen, deren Pollen allergische Reaktionen hervorrufen sind: Weiß-Birke (Betula pendula) Birkenpollen gelten als besonders aggressive Allergene. Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Erle, Hasel, Eiche, Rotbuche, Hainbuche und Edelkastanie aber auch zu Äpfeln, Anis, Aprikosen, Avocados, Bananen, Basi likum, Birnen, Chilipfeffer, Cashewnüssen, Dill, Fenchel, Haselnüssen, Karotten, Kartoffeln, Kirschen, Kiwis, Kori an der, Kümmel, Liebstöckel, Litschis, Mandeln, Majoran, Mangos, Oregano, Pfirsichen, Pfefferminz, Pflaumen, Pistazien, Sellerie, Toma ten und Thymian. u Die Pollen fliegen von Anfang März bis Ende Mai. Rot-Erle (Alnus glutinosa) Gegen Erlenpollen sind besonders viele Menschen aller gisch, sie gelten als sehr aggressiv. Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Buche, Eiche, Hasel. u Die Pollen fliegen von Februar bis April. Hasel (Corylus avellana) Der Pollen von Haselnusssträuchern ist ein sehr häufiger Allergieauslöser. Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Erle, Rot buche. HaselnusspollenAllergiker leiden mitunter schon am Jah res anfang. u Die Pollen fliegen von Januar bis März. Esskastanie (Castanea sativa) Die Pollen der Esskastanie besitzen aufgrund der ge rin gen Bestandsdichte und der relativ niedrigen Allergen potenz nur eine untergeordnete allergologische Bedeutung. Amerikanische Weiß-Eiche (Quercus alba), Stieleiche (Quercus robur), Steineiche (Quercus ilex) Eine Eichenpollenallergie ist gar nicht so selten, aller Birke Erle Hasel Esskastanie Eiche Pappel dings kommt es meist zu Kreuzreaktionen mit anderen Pollenallergenen, vor allem mit Birken und Buchenpollen. u Die Pollen fliegen von April bis Mai. Silber-Pappel (Populus alba) Pappelpollen sind relativ häufige Allergene, Sensibilisie rung auf Pappel finden sich bei ca. 10 bis 20% der Pol len allergiker. u Die Pollen fliegen von März bis April. Pollenflugzeiten und -konzentration Auf Grund der unterschiedlichen Blütezeit der Bäume können die Pollen von Januar bis Juni allergische Reaktionen auslösen. Wann genau die jeweiligen Pollen fliegen, hängt auch von der herrschenden Witterung ab. Ein milder Winter kann bewirken, dass die Pollen früh fliegen. Durch mildes und warmes Wetter wird die Blütenstaubkonzentration deutlich erhöht, während spätsaisonaler Frost nach einem milden Winter zu einer Reduzierung der Blütenstaubproduktion von Bäumen führt. Regen kann zu einer kurzfristigen Entlastung führen. Windiges Wetter erhöht die Blütenstaubkonzentration durch die Verteilung erheblich. Die Pollen werden durch den Wind bis zu 500 km weit getragen und sind somit fast überall anzutreffen. Auf dem Land sind die höchsten Pollengehalte in den frühen Morgenstunden messbar, in Großstädten kommt es dagegen häufig erst abends und nachts zu den höchsten Pollenkonzentrationen. Dabei kann die Konzentration in den Großstädten ein Vielfaches der Konzentration in den ländlichen Bereichen betragen. In Bereichen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und starker Luftverunreinigung ist die Pollenkonzentration besonders hoch. (Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umwelt und Gesundheit, Sondergutachten, 1999) 6 7 Pollenallergien Rechtsprechung Der Schutz der menschlichen Gesundheit – und insbeson dere der Gesundheit von Gruppen mit einem erhöhten Schutzbedürfnis – hat einen sehr hohen Stellenwert. Dies wird vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung berücksichtigt. Allergiker stellen eine Gruppe mit einem erhöhten Schutzbedürfnis dar, zumal es sich um eine außerordentlich große Bevölkerungsgruppe handelt und ein großer Teil Kinder sind. Im Hinblick auf die Schwere der allergischen Erkrankun gen, die eingeschränkte Therapiemöglichkeit und die große und weiter wachsende Zahl von Allergikern, besteht Handlungsbedarf zur Umsetzung von Vorsorge maßnahmen. Andererseits kann bei Pollenflug von den Betroffenen erwartet werden, dass sie sich bis zu einem gewissen Grad selbst schützen, indem sie sich zu den betreffenden Zeiten z. B. in der Wohnung aufhalten, oder eine weniger betroffene Wohngegend wählen. Insofern können Heu schnupfenPatienten zur Linderung ihrer Allergie nicht das Abholzen von Birken im Nachbargarten verlangen. Der Allergie auslösende Pollenflug eines Baumes bedeutet zwar nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/ Main (Az: 2/16 S 49/95, verkündet am 23.08.1995) eine Beeinträchtigung, allergische Nachbarn sind je doch zur Duldung der von dem Baum ausgehenden Einwirkungen verpflichtet. Dass der von einem Baum ausgehende Pollenflug nicht zu verhindern ist, steht dabei außer Frage, angesichts der nur auf die Blütezeit beschränkten Beeinträchtigungen überwiegt aber das Erhaltungsinteresse an einem Baum. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen ausgehen. Würde somit jedem Allergiker gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner näheren Umgebung zugestanden, so würde hiermit den Interessen der Allgemeinheit zuwidergelaufen. Rechtlich besteht demnach kein Anspruch auf Entfernung eines Baumes auf Grund seines Allergie auslösenden Pollens. Allerdings stößt der dem Allergiker zugemutete Selbstschutz auf Grenzen, denn in Ausnahmefällen bestehen gemäß §§ 1004 BGB (Beseitigungs und Unterlassungsanspruch) durchaus nachbarrechtliche Besei tigungsansprüche gegen übermäßig beeinträch ti gen den Baum und Strauchbewuchs und ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß 823 BGB (Schadensersatz pflicht). Voraussetzung ist, dass keine Duldungspflicht gemäß § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) besteht. Danach besteht ein Anspruch auf Beseitigung in den Fällen, wenn die beeinträchtigenden Einwirkungen bestehende Grenz und Richtwerte überschreiten oder die Einwirkungen die ortsübliche Benutzung des eige nen Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen und sich nicht durch Maßnahmen ver meiden lassen, die für den Verursacher wirtschaftlich zumutbar sind. Im Verwaltungsrecht ist anerkannt, dass auch Gesundheitsschäden, die nur bei besonders empfind lichen Bevölkerungsgruppen auftreten, erheb In dem oben angesprochenen Rechtsstreit hat das Land gericht Frankfurt/Main die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 12.01.1995 (Az.: 2“C 2131/9412) auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Klägerin hatte die Entfernung einer auf dem Grundstück der Beklagten befindlichen ca. 20 m hohen Birke verlangt, da sie unter Asthma sowie einer Birkenpollenallergie leidet. Daraufhin beantragte die Beklage, die Klage abzuweisen, da eine Beeinträchtigung lediglich während der Blütezeit während der Dauer von 1–2 Wochen pro Jahr bestehe. Ferner sei eine Beeinträchtigung durch die anderen im näheren Umkreis befindlichen Birken vorhanden, denn die Bepflanzung mit Birken sei geradezu prägend für die betreffende Wohnbebauung. Durch Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 12.01.1995 wurde die Beklagte zwar zur Entfernung der Baumteile verpflichtet, die über die Grundstücksgrenze ragen, im übrigen die Klage jedoch abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung mit der Duldungspflicht nach § 906 BGB. Daraufhin legte die Klägerin Berufung ein, die wiederum u. a. mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Pflanzen ausgehen. Insofern würde es den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen, jedem Allergiker gegenüber seinem Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner näheren Umgebung zuzugestehen. lich und damit zu berücksichtigen sind. Lediglich beson dere, atypische Überempfindlichkeiten sind außer Acht zu lassen. In diesem Sinne sind die Bedürfnisse von Allergikern zu berücksichtigen, da mittlerweile rd. ein Drittel der Deutschen an Allergien leiden. Bei der Bewertung der Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung sind die nachbarrechtlichen Interessen gegeneinander abzuwägen unter Berücksichtigung der Pflicht zu maßvoller Freiheitsausübung einerseits und der Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme andererseits. Ein Allergiker kann nicht erwarten, dass grundsätzlich seine überdurchschnittliche Empfindlichkeit zum Maßstab für die zulässige Nutzung einer Gegend allgemein gemacht wird. Insofern kann das Kriterium der Wesentlichkeit 1 im Sinne des § 906 BGB bei Beeinträchtigungen von Allergikern durch natürliche allergene Stoffe nur in Ausnahmefällen zutreffend sein. Ferner ist hinsichtlich der Bäume auch deren allgemeine Wohlfahrtswirkung zu berücksichtigen. Abwehransprüche von Allergikern werden letztendlich nur dann Erfolg haben, wenn akute Gefahren in Form von schwerwiegenden Gesundheitsverletzungen oder gar Lebensgefahren drohen. Ansonsten sind pflanzliche Emissionen im Nachbarbereich und damit bestimmte Beeinträchtigungen hinzunehmen, da diese fast überall vorhanden und damit ortsüblich sind. Auch ist der Kausalitätsnachweis bei natürlichen Allergenen kaum zu erbringen, da sie allgemein verbreitet sind. Auswirkungen von Allergien Unter einer Allergie zu leiden bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. Die sozialen Auswirkungen durch Allergien sind enorm, denn viele Menschen können beispielsweise ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben oder müssen ihn wegen einer Allergie ganz aufgeben. Jedes Jahr brechen Tausende Jugendliche ihre Ausbildung aufgrund einer Allergie ab. Insofern ist das Thema auch im Hinblick auf die Volkswirtschaft von Bedeutung. Nach Schätzungen summiert sich der volkswirtschaftliche Schaden in der Europäischen Union auf 25 Milliarden Euro bis 100 Milli arden Euro im Jahr. Allergien gehören daher mittlerweile zu den großen umwelt medizinischen Herausforderungen unserer Gesell schaft. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück aus gehende Einwirkungen nur verbieten, wenn diese wesentlich sind. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die Einwirkungen festgelegte Grenz oder Richtwerte überschreiten. Stand: April 20138 Der Arbeitskreis Stadtbäume stellt sich vor Der AK Stadtbäume besteht seit 1975 mit zurzeit 18 Mitgliedern, die ihn auch in nationalen und internationalen Institutionen, Fachverbänden und Gremien vertreten. Schwerpunkte des AK sind die GALKStraßenbaumliste, begleitende praxisbezogene Straßenbaumtests, Vorgaben für das Ausbildungswesen, z. B. zu ‚Baumpfl anzung‘ oder ‚Gehölzschnitt‘, oder für den ‚Aufbau digitaler Baumkataster‘. In einer Reihe von Positionspapieren behandelt der AK Themen wie Klimawandel, Feinstaub oder Streusalz. Impressum Herausgeber: Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.), geschaeftsstelle@galk.de, Autor: GALKArbeitskreis „Stadtbäume“; V.i.S.d.P.: Gerhard Doobe, Redaktion: www.galk.de, Fotos: Steffen Löbel, Gerhard Doobe, © Fotowerk/Kimsonal – Fotolia.com Fazit Allein durch gartenbauliche Maßnahmen ist eine Pollenfreiheit nicht zu erreichen, denn Pollen ver- breiten sich durch Wind über ein großes Gebiet. Dennoch können schon bei der Auswahl der Bäume auch aller gologische Kriterien im Rahmen einer Abwägung mit berücksichtigt werden und auf diese Weise die allergene Belastung gemindert werden. So ist bei der Verwendung von frühblühenden Gehölzen wie Birke, Hasel oder Erle schon im Pla- nungs prozess abzuwägen zwischen den Interessen des Naturschutzes, der Stadtgestaltung und der all- gemeinen Gesundheit. Nachpfl anzungen in Be stän- den sind dabei anders zu bewerten als Neu pfl an- zungen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird sich die Auswahl von geeigneten Baumarten auf Grund der sich verändernden Standortbedingungen ver rin- gern. Dies kann zur Folge haben, dass auch Pollen erzeugende Pfl anzen Verwendung fi nden, wenn keine anderen geeigneten Baumarten zur Verfügung stehen. Ein voll ständiger Verzicht solcher Baumarten ist aufgrund der allgemeinen Wohlfahrtswirkung von Bäumen nicht durchsetzbar. Abschließend ist zu betonen, dass die Bäume selbst nicht das Problem bilden, sondern diese nur auf Umwelt einfl üsse reagieren, indem sie mehr Pollen mit aggressiveren Proteinen bilden. Ein Ansatzpunkt wäre daher, die Standortbedingungen für die Bäume zu verbessern. Ferner bildet die steigende Empfi ndlichkeit der Menschen gegenüber Allergien ein Problem, für das Gegenstrategien zu entwickeln sind.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 12.06.2018 1918/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Berücksichtigung allergologischer Kriterien bei Baumpflanzungen Anfrage der SPD-Fraktion AN/0819/2018 Anfrage: Für viele Menschen bedeutet der Frühlingsbeginn keine ungetrübte Freude. Etwa ab Anfang März nimmt die Pollenkonzentration der frühblühenden Bäume Hasel, Erle, Pappel und Birke zu und löst bei Betroffenen zum Teil heftige allergische Reaktionen aus. Dabei gelten Birkenpollen als besonders aggressive Allergene. Keine Pflanze gibt mehr Pollen an die Umwelt ab als Birken. Bis zum Sommer ist es Allergikern kaum möglich sich zu schützen, da die Pollen auch mit Leichtigkeit in die häuslichen Räumlichkeiten gelangen können. Auch Erlen- und Haselpollen gelten als sehr aggressiv und sind wie Pappelpollen häufige Allergieaus- löser. Gerade in Großstädten wie Köln kann die Pollenkonzentration ein Vielfaches der Konzentration in ländlichen Bereichen betragen. Dies gilt insbesondere auch für Bereiche mit hohem Verkehrsauf- kommen und starker Luftverunreinigung. Für die Betroffenen bedeutet ihr Allergieleiden neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch geeignete Maßnahmen zu einer Verringerung der Pollenkonzentration bei als besonders allergieauslösenden Baumarten beizutragen? 2. Werden bei der Auswahl geeigneter Baumarten auch allergologische Kriterien berücksichtigt? 3. Ist aus Sicht der Verwaltung ein Verzicht auf besonders allergieauslösende Baumarten bei Nach- pflanzungen im Bestand sowie bei Neupflanzungen ein gangbarer Weg zur Eindämmung des Al- lergierisikos? Antwort der Verwaltung: zu 1. Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3, sowie dem Positionspapier „Pollenallergien“ der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) in der Anlage verwiesen. zu 2. Bei Neupflanzungen im Straßenraum findet während dem Planungsprozess eine Abwägung zwischen den Interessen des Naturschutzes, der Stadtgestaltung und der allgemeinen Ge- sundheit statt. Aufgrund des Klimawandels wird sich die Auswahl geeigneter Baumarten in Grünanlagen und vor allem im Straßenraum noch weiter verringern. Ein vollständiger Verzicht auf Baumarten mit allergischem Potenzial ist im Hinblick auf eine möglichst hohe Biodiversität nicht möglich. 2 Bei Ersatzpflanzungen wird in der Regel weiterhin die bisher in der Straße vorherrschende Baumart gepflanzt. Zum Teil ist ein Wechsel der Baumart aus Gründen des Denkmalschutzes auch nicht ohne weiteres möglich, wie beispielsweise die Birken in der Göttersiedlung. zu 3. Ein genereller Verzicht auf allergieauslösende Baumarten bei Neu- und Ersatzpflanzungen seitens der Stadt Köln ist zur Eindämmung des Allergierisikos aus wissenschaftlicher Sicht nicht erfolgsversprechend. Pollen verbreiten sich durch Wind über ein sehr großes Gebiet. Zur spürbaren Reduktion des allergologischen Potenzials müssten alle betreffenden Bäume in ei- nem großflächigen Gebiet entfernt werden. Dies würde auch Bäume auf Privatgrundstücken betreffen. Aus Gründen des Natur- und Artenschutz, sowie der Stadtgestaltung ist eine solche Maßnahme nicht zielführend. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1918/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.06.2018
- Erstellt
- 06.06.2018 10:53