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1918/2018

Berücksichtigung allergologischer Kriterien bei Baumpflanzungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.06.2018

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Positionspapier_Allergien_Flyer

20804 Zeichen

GALK | Arbeitskreis Stadtbäume
POSITIONSPAPIER 
Pollenallergien
In den letzten Jahren nehmen durch Pollen verursachte Allergien stark zu. Da diese auch durch den 
Blütenstaub bestimmter Bäume ausgelöst werden, wird vermehrt die Forderung erhoben, auf die 
Pfl  anzung betreffender Bäume zu verzichten oder sogar bestehende Pfl  anzungen zu beseitigen. Der 
Arbeitskreis Stadtbäume spricht sich gegen solche Forderungen aus, da durch derartige Maßnahmen 
das Problem nicht gelöst wird.
www.galk.de
STADTBÄUME
GALK

2 3
Allergien
„Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems 
auf an sich ungefährliche Substanzen in unserer 
Umwelt, die vom Körper als fremd wahrgenommen 
werden“ (Allergieportal des Bundesministeriums 
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz). Das körpereigene Abwehrsystem reagiert 
im Falle einer Allergie auf bestimmte Stoffe in 
einem übersteigerten Maß. Hervorgerufen wird die 
allergische Sensibilisierung durch das soge nann te 
Allergen. Allergene sind tierischen oder pfl  anz lichen 
Ursprungs oder Chemikalien. Wäh rend bei nicht 
allergischen Menschen der Kontakt mit diesen Stoffen 
ohne Folgen bleibt, führen die Abwehrreaktionen 
bei Allergikern bei vergleichbaren Mengen zum 
Krankheitsbild der Allergie.
Voraussetzungen für den Ausbruch einer Allergie 
sind 
•  die allergene Potenz des betreffenden Allergens
• der wiederholte Kontakt mit dem Allergen sowie 
•  andere, nicht allergene Faktoren, durch die allergische 
Reaktionen erleichtert oder gefördert werden (wie 
z. B. Schadgase, die die Schleim haut vorschädigen, 
was zu einer erhöhten Durch dringung der Schleimhaut 
mit Allergenen führt).
Die Entstehung und der folgende Verlauf einer 
Allergie gliedern sich in drei Phasen:
• Sensibilisierung auf das betreffende Allergen
• Auslösung und
•  Beibehaltung bzw. Chronifi  zierung der allergischen 
Reaktion.
Die Allergene können auf verschiedenen Wegen in den 
Körper gelangen: Sie werden u. a. mit der Luft eingeatmet 
(Inhalationsallergene wie z. B. Blüten pol len oder Haus­
staub) oder über den Mund (Arz nei mittel, Milch, Nah­
rungs mittel) oder die Haut (Kosme tikinhaltsstoffe) aufge­
nom men.
Allergien können sich an nahezu allen Organen zu 
erkennen geben. Am häufi  gsten treten sie aber an den 
Grenzfl  ächen zwischen dem individuellem Organismus 
und der Umwelt, der Haut und den Schleimhäuten, auf.
Dabei gibt es verschiedene allergischen 
Erkrankungen:
• die allergische Rhinokonjunktivitis (Heuschnupfen),
• das allergische Asthma bronchiale (Bronchialasthma),
• das atopische Ekzem (Neurodermitis),
• das allergische Kontaktekzem,
•  die zahlreichen Zustandsbilder der Nahrungsmittel­ 
und Arzneimittelallergien und
•  die akuten und krankhaften Reaktionen, die von leichten 
Hautreaktionen, über Störungen von Organfunktionen, 
Kreis laufschock mit Organversagen bis zum tödlichen 
Kreis laufversagen, dem anaphylaktischen Schock, 
reichen.
Allergien nehmen in allen industrialisierten Ländern 
stän dig zu. In Europa sind inzwischen etwa 30% der 
Men schen betroffen. Es wird prognostiziert, dass im 
Jahre 2015 die Hälfte der Europäer unter Allergien 
leiden werden.
In Deutschland leidet jeder Vierte bis Fünfte an einer aller­
gischen Erkrankung. 86% aller Allergiker leiden unter 
einer Pollenallergie.
Die häufi  gsten allergischen Erkrankungen sind Heu­
schnup fen und Neurodermitis. Die Asthmahäufi  gkeit liegt 
bei etwa 5% und etwa 2.700 Menschen sterben jährlich 
an den Folgen der Krankheit.
Allergien treten bei Menschen in allen Altersstufen auf, 
allerdings häufi  ger bei Kindern und jungen Erwachsenen. 
Mittlerweile sind schon 18% dieser Altersgruppe betroffen 
(Heuschnupfen 9%, Neurodermitis 8% und Asthma 3%). 
Allergien treten bei Kindern, deren Eltern ebenfalls 
Allergiker sind, besonders häufi  g auf: In diesen Familien 
erkrankt jedes vierte Kind an Allergien, sonst nur jedes 
zehnte Kind.
Die jährlichen direkten und indirekten Kosten für Aller­
gien belaufen sich in der Europäischen Union auf rund 
25 Milli arden Euro.
1
Die Ursachen von Allergien sind bis heute noch 
nicht bis in allen Einzelheiten aufgeklärt. Als 
Ursachen für Erkrankungen werden genannt:
•  die Zunahme von Allergenen der Luft (außen und 
innen),
• das Auftreten neuer Allergene,
•  die Allergie fördernde Wirkung von 
Umweltverunreinigungen,
•  die heute geringere Stimulation des (früh­) kindlichen 
Immunsystems und 
•  die Lebensbedingungen der modernen Konsum­ und 
Industriegesellschaft.
1  (Renz, Harald, Kaminski, Agnes und Pfefferle, Petra Ina: Allergieforschung 
in Deutschland, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische 
Immunologie, 2008)
Pollenallergien
Zirka die Hälfte aller Allergiker reagiert überempfi  ndlich 
auf Allergene, die in Pollen einiger Baumarten und in Pol­
len von Gräsern, Roggen und Kräutern enthalten sind.
Die Pollenallergene machen besonders im Frühjahr und 
Som mer vielen Menschen in Form von Heuschnupfen zu 
schaf fen. Wenn die in der Luft befi  ndlichen Pollen eingeatmet 
werden und somit auf die Nasenschleimhäute treffen, kommt 
der Körper in Kontakt mit körperfremdem Protein. Nach dem 
ersten Kontakt bildet der Organismus gegen diese Allergene 
Abwehrstoffe – die sogenannten Antikörper – da das Protein 
für einen klassischen Krank heitserreger gehalten wird. Nicht 
der Pollen an sich wirkt also Allergie auslösend, sondern das 
in ihm enthaltene Protein.
Zu einer allergischen Reaktion kommt es zunächst noch nicht, 
sondern erst dann, wenn die Pollenallergene der gleichen 
Pfl  anze später noch einmal auf die Atem wegs schleimhaut 
treffen. Dann werden sie vom körpereigenen Abwehrsystem 
als „fremd“ erkannt. Die Folge sind Niesreiz, Schnupfen, 
Hautausschläge, Schwellungen (vor allem im Gesicht) und 
gerötete, juckende Augen. Im Laufe der Zeit können weitere 
Allergien gegen andere Substanzen hinzukommen. Ferner 
besteht die Möglichkeit, dass sich ein allergisches Asthma 
entwickelt. Husten und Atemnot sind die ersten Anzeichen 
dafür, dass ein sogenannter Etagenwechsel erfolgt ist.
Dass Pollenallergien im Kindes­ und Erwachsenenalter seit 
Jahren zunehmen, belegen diverse Untersuchungen (siehe 
u. a. Weißbuch Allergie in Deutschland 2000). Unklar ist aber 
der Grund, warum Allergien und insbesondere Pollen allergien 
zunehmen. Zwar konnte allgemein eine Erhöhung des Pol­
lengehaltes der Luft verzeichnet wer den, die Ursachen dafür 
sind aber ebenfalls noch nicht ge klärt. Eine Vermutung 
bezieht sich auf Bäume in der Stadt. Hier vermutet man, dass 
der Stress, dem die Bäume auf Grund der hier herrschenden 
erschwerten Lebens bedingungen ausgesetzt sind, zu einer 
erhöh ten Pollen­ und Allergenbildung führt. Außerdem 
schei nen die allergenen Inhaltsstoffe der Pollen durch 
Ver bin dungen mit Schadstoffen der Außenluft deutlich 
aggressiver zu werden. Das bedeutet für die Betroffenen 
eine stärkere Symptomatik und führt somit insbesondere 
in städtischen Regionen zu einer Zunahme intensiverer 
Pollenbeschwerden.
Eine weitere Ursache für verstärkten Pollenfl  ug und erhöhte 
Beschwerden von Pollenallergikern können auch klimatische 
Veränderungen sein, abgesehen davon, dass auf Grund 
der durch den Klimawandel ermöglichten Einwanderung 
von Pfl  anzen (z. B. Ambrosia) neue Allergene auftreten.

4 5
Pollenallergien
Auslöser von Pollenallergien
Am bekanntesten und auch am häufigsten sind Allergien 
gegen Pollen der sogenannten frühblühenden Bäume 
Hasel, Erle und Birke sowie gegen Buche, Eiche und 
Pappel.
In unseren Breitengraden verursachen die Blütenpollen von 
Laubbäumen wesentlich häufiger Beschwerden als die von 
Nadelbäumen, denn die Pollen von Kiefern, Tannen und 
Fichten haben trotz ihrer teilweise hohen Konzentration in 
der Luft nur ein sehr geringes allergenes Potenzial.
Innerhalb der einzelnen Baumarten bestehen zum Teil  
bo ta nische Verwandtschaften, die gleiche Krankheits­
symp tome (Kreuzreaktionen) hervorrufen können. 
Wer zum Bei spiel allergisch gegen Birke oder Erle ist, 
reagiert oft auch überempfindlich auf Eiche oder Hasel 
und umgekehrt. Es werden also jeweils identische 
Symptome ausgelöst – auch wenn nur eine Allergie 
auf eine bestimmte Baumart nachgewiesen wurde. 
Außerdem bestehen Kreuzreaktionen mit bestimmten 
Nahrungsmitteln wie Nüsse, Stein­ und Kernobst.
Die wichtigsten Baumgattungen, deren Pollen 
allergische Reaktionen hervorrufen sind:
Weiß-Birke (Betula pendula)
Birkenpollen gelten als besonders aggressive Allergene.
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Erle, Hasel, 
Eiche, Rotbuche, Hainbuche und Edelkastanie aber auch 
zu Äpfeln, Anis, Aprikosen, Avocados, Bananen, Basi­
likum, Birnen, Chilipfeffer, Cashewnüssen, Dill, Fenchel, 
Haselnüssen, Karotten, Kartoffeln, Kirschen, Kiwis, Kori­
an der, Kümmel, Liebstöckel, Litschis, Mandeln, Majoran, 
Mangos, Oregano, Pfirsichen, Pfefferminz, Pflaumen, 
Pistazien, Sellerie, Toma ten und Thymian.
u Die Pollen fliegen von Anfang März bis Ende Mai.
Rot-Erle (Alnus glutinosa)
Gegen Erlenpollen sind besonders viele Menschen aller­
gisch, sie gelten als sehr aggressiv.
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Buche, 
Eiche, Hasel.
u Die Pollen fliegen von Februar bis April.
Hasel (Corylus avellana)
Der Pollen von Haselnusssträuchern ist ein sehr häufiger 
Allergieauslöser.
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Erle, Rot­
buche. Haselnusspollen­Allergiker leiden mitunter schon 
am Jah res anfang. 
u Die Pollen fliegen von Januar bis März.
Esskastanie (Castanea sativa)
Die Pollen der Esskastanie besitzen aufgrund der 
ge rin gen Bestandsdichte und der relativ niedrigen 
Allergen potenz nur eine untergeordnete allergologische 
Bedeutung.
Amerikanische Weiß-Eiche (Quercus alba), Stieleiche 
(Quercus robur), Steineiche (Quercus ilex)
Eine Eichenpollenallergie ist gar nicht so selten, aller­
Birke
Erle
Hasel
Esskastanie
Eiche
Pappel
dings kommt es meist zu Kreuzreaktionen mit anderen 
Pollenallergenen, vor allem mit Birken­ und Buchenpollen.
u Die Pollen fliegen von April bis Mai.
Silber-Pappel (Populus alba)
Pappelpollen sind relativ häufige Allergene, Sensibilisie­
rung auf Pappel finden sich bei ca. 10 bis 20% der Pol­
len  allergiker.
u Die Pollen fliegen von März bis April.
Pollenflugzeiten und -konzentration
Auf Grund der unterschiedlichen Blütezeit der Bäume können die Pollen von Januar bis Juni allergische Reaktionen auslösen. 
Wann genau die jeweiligen Pollen fliegen, hängt auch von der herrschenden Witterung ab. Ein milder Winter kann bewirken, 
dass die Pollen früh fliegen. Durch mildes und warmes Wetter wird die Blütenstaubkonzentration deutlich erhöht, während 
spätsaisonaler Frost nach einem milden Winter zu einer Reduzierung der Blütenstaubproduktion von Bäumen führt. Regen kann 
zu einer kurzfristigen Entlastung führen. Windiges Wetter erhöht die Blütenstaubkonzentration durch die Verteilung erheblich. Die 
Pollen werden durch den Wind bis zu 500 km weit getragen und sind somit fast überall anzutreffen.
Auf dem Land sind die höchsten Pollengehalte in den frühen Morgenstunden messbar, in Großstädten kommt es dagegen 
häufig erst abends und nachts zu den höchsten Pollenkonzentrationen. Dabei kann die Konzentration in den Großstädten ein 
Vielfaches der Konzentration in den ländlichen Bereichen betragen. In Bereichen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und 
starker Luftverunreinigung ist die Pollenkonzentration besonders hoch. 
(Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umwelt und Gesundheit, Sondergutachten, 1999)

6 7
Pollenallergien
Rechtsprechung
Der Schutz der menschlichen Gesundheit – und insbeson­
dere der Gesundheit von Gruppen mit einem erhöhten 
Schutzbedürfnis – hat einen sehr hohen Stellenwert. 
Dies wird vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung 
berücksichtigt. Allergiker stellen eine Gruppe mit einem 
erhöhten Schutzbedürfnis dar, zumal es sich um eine 
außerordentlich große Bevölkerungsgruppe handelt und 
ein großer Teil Kinder sind.
Im Hinblick auf die Schwere der allergischen Erkrankun­
gen, die eingeschränkte Therapiemöglichkeit und die 
große und weiter wachsende Zahl von Allergikern, 
besteht Handlungsbedarf zur Umsetzung von Vorsorge­
maßnahmen.
Andererseits kann bei Pollenflug von den Betroffenen 
erwartet werden, dass sie sich bis zu einem gewissen 
Grad selbst schützen, indem sie sich zu den betreffenden 
Zeiten z. B. in der Wohnung aufhalten, oder eine weniger 
betroffene Wohngegend wählen. Insofern können Heu­
schnupfen­Patienten zur Linderung ihrer Allergie nicht das 
Abholzen von Birken im Nachbargarten verlangen. Der 
Allergie auslösende Pollenflug eines Baumes bedeutet 
zwar nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/
Main (Az: 2/16 S 49/95, verkündet am 23.08.1995) 
eine Beeinträchtigung, allergische Nachbarn sind je­
doch zur Duldung der von dem Baum ausgehenden 
Einwirkungen verpflichtet. Dass der von einem Baum 
ausgehende Pollenflug nicht zu verhindern ist, steht 
dabei außer Frage, angesichts der nur auf die Blütezeit 
beschränkten Beeinträchtigungen überwiegt aber das 
Erhaltungsinteresse an einem Baum. Darüber hinaus ist 
auch zu berücksichtigen, dass Allergien weit verbreitet 
sind und von einer Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen 
ausgehen. Würde somit jedem Allergiker gegenüber 
seinem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung der 
Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner näheren 
Umgebung zugestanden, so würde hiermit den Interessen 
der Allgemeinheit zuwidergelaufen.
Rechtlich besteht demnach kein Anspruch auf Entfernung 
eines Baumes auf Grund seines Allergie auslösenden 
Pollens. Allerdings stößt der dem Allergiker zugemutete 
Selbstschutz auf Grenzen, denn in Ausnahmefällen 
bestehen gemäß §§ 1004 BGB (Beseitigungs­ und 
Unterlassungsanspruch) durchaus nachbarrechtliche 
Besei tigungsansprüche gegen übermäßig beeinträch ti­
gen den Baum­ und Strauchbewuchs und ein Anspruch 
auf Schadensersatz gemäß 823 BGB (Schadensersatz­
pflicht). Voraussetzung ist, dass keine Duldungspflicht 
gemäß § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) 
besteht. Danach besteht ein Anspruch auf Beseitigung in 
den Fällen, wenn die beeinträchtigenden Einwirkungen 
bestehende Grenz­ und Richtwerte überschreiten oder 
die Einwirkungen die ortsübliche Benutzung des eige­
nen Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus 
beeinträchtigen und sich nicht durch Maßnahmen ver­
meiden lassen, die für den Verursacher wirtschaftlich 
zumutbar sind. Im Verwaltungsrecht ist anerkannt, 
dass auch Gesundheitsschäden, die nur bei besonders 
empfind lichen Bevölkerungsgruppen auftreten, erheb­
In dem oben angesprochenen Rechtsstreit hat das Land­
gericht Frankfurt/Main die Berufung der Klägerin gegen das 
Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 12.01.1995 
(Az.: 2“C 2131/94­12) auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die 
Klägerin hatte die Entfernung einer auf dem Grundstück 
der Beklagten befindlichen ca. 20 m hohen Birke verlangt, 
da sie unter Asthma sowie einer Birkenpollenallergie 
leidet. Daraufhin beantragte die Beklage, die Klage 
abzuweisen, da eine Beeinträchtigung lediglich während 
der Blütezeit während der Dauer von 1–2 Wochen pro 
Jahr bestehe. Ferner sei eine Beeinträchtigung durch 
die anderen im näheren Umkreis befindlichen Birken 
vorhanden, denn die Bepflanzung mit Birken sei geradezu 
prägend für die betreffende Wohnbebauung. Durch 
Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 12.01.1995 
wurde die Beklagte zwar zur Entfernung der Baumteile 
verpflichtet, die über die Grundstücksgrenze ragen, im 
übrigen die Klage jedoch abgewiesen. Begründet wurde 
die Entscheidung mit der Duldungspflicht nach § 906 BGB. 
Daraufhin legte die Klägerin Berufung ein, die wiederum 
u. a. mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass 
Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl von 
verschiedenen Pflanzen ausgehen. Insofern würde es 
den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen, jedem 
Allergiker gegenüber seinem Nachbarn einen Anspruch 
auf Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in 
seiner näheren Umgebung zuzugestehen.
lich und damit zu berücksichtigen sind. Lediglich beson­
dere, atypische Überempfindlichkeiten sind außer 
Acht zu lassen. In diesem Sinne sind die Bedürfnisse 
von Allergikern zu berücksichtigen, da mittlerweile rd. 
ein Drittel der Deutschen an Allergien leiden. Bei der 
Bewertung der Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung 
sind die nachbarrechtlichen Interessen gegeneinander 
abzuwägen unter Berücksichtigung der Pflicht zu 
maßvoller Freiheitsausübung einerseits und der Pflicht 
zu gegenseitiger Rücksichtnahme andererseits. Ein 
Allergiker kann nicht erwarten, dass grundsätzlich seine 
überdurchschnittliche Empfindlichkeit zum Maßstab für 
die zulässige Nutzung einer Gegend allgemein gemacht 
wird. Insofern kann das Kriterium der Wesentlichkeit
1 
im Sinne des § 906 BGB bei Beeinträchtigungen von 
Allergikern durch natürliche allergene Stoffe nur in 
Ausnahmefällen zutreffend sein. Ferner ist hinsichtlich 
der Bäume auch deren allgemeine Wohlfahrtswirkung zu 
berücksichtigen.
Abwehransprüche von Allergikern werden letztendlich 
nur dann Erfolg haben, wenn akute Gefahren in Form 
von schwerwiegenden Gesundheitsverletzungen oder 
gar Lebensgefahren drohen. Ansonsten sind pflanzliche 
Emissionen im Nachbarbereich und damit bestimmte 
Beeinträchtigungen hinzunehmen, da diese fast überall 
vorhanden und damit ortsüblich sind. Auch ist der 
Kausalitätsnachweis bei natürlichen Allergenen kaum zu 
erbringen, da sie allgemein verbreitet sind.
Auswirkungen von Allergien
Unter einer Allergie zu leiden bedeutet für die Betroffenen 
eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. Die 
sozialen Auswirkungen durch Allergien sind enorm, denn 
viele Menschen können beispielsweise ihren Beruf nicht 
mehr wie gewohnt ausüben oder müssen ihn wegen 
einer Allergie ganz aufgeben. Jedes Jahr brechen 
Tausende Jugendliche ihre Ausbildung aufgrund einer 
Allergie ab. Insofern ist das Thema auch im Hinblick auf 
die Volkswirtschaft von Bedeutung. Nach Schätzungen 
summiert sich der volkswirtschaftliche Schaden in der 
Europäischen Union auf 25 Milliarden Euro bis 100 Milli­
arden Euro im Jahr. 
Allergien gehören daher mittlerweile zu den großen 
umwelt medizinischen Herausforderungen unserer 
Gesell schaft. 
1  Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück 
aus gehende Einwirkungen nur verbieten, wenn diese wesentlich sind. Eine 
wesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die Einwirkungen 
festgelegte Grenz­ oder Richtwerte überschreiten.

Stand: April 20138
Der Arbeitskreis Stadtbäume stellt sich vor
Der AK Stadtbäume besteht seit 1975 mit zurzeit 18 Mitgliedern, die ihn auch in nationalen und internationalen Institutionen, Fachverbänden 
und Gremien vertreten. Schwerpunkte des AK sind die GALK­Straßenbaumliste, begleitende praxisbezogene Straßenbaumtests, 
Vorgaben für das Ausbildungswesen, z. B. zu ‚Baumpfl  anzung‘ oder ‚Gehölzschnitt‘, oder für den ‚Aufbau digitaler Baumkataster‘. In einer 
Reihe von Positionspapieren behandelt der AK Themen wie Klimawandel, Feinstaub oder Streusalz.
Impressum
Herausgeber: Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.),  geschaeftsstelle@galk.de,  Autor: GALK­Arbeitskreis „Stadtbäume“; 
V.i.S.d.P.: Gerhard Doobe, Redaktion: www.galk.de, Fotos: Steffen Löbel, Gerhard Doobe, © Fotowerk/Kimsonal – Fotolia.com
Fazit
Allein durch gartenbauliche Maßnahmen ist eine 
Pollenfreiheit nicht zu erreichen, denn Pollen ver-
breiten sich durch Wind über ein großes Gebiet. 
Dennoch können schon bei der Auswahl der Bäume 
auch aller gologische Kriterien im Rahmen einer 
Abwägung mit berücksichtigt werden und auf diese 
Weise die allergene Belastung gemindert werden. 
So ist bei der Verwendung von frühblühenden 
Gehölzen wie Birke, Hasel oder Erle schon im Pla-
nungs prozess abzuwägen zwischen den Interessen 
des Naturschutzes, der Stadtgestaltung und der all-
gemeinen Gesundheit. Nachpfl  anzungen in Be stän-
den sind dabei anders zu bewerten als Neu pfl  an-
zungen.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird sich 
die Auswahl von geeigneten Baumarten auf Grund 
der sich verändernden Standortbedingungen ver rin-
gern. Dies kann zur Folge haben, dass auch Pollen 
erzeugende Pfl  anzen Verwendung fi  nden, wenn 
keine anderen geeigneten Baumarten zur Verfügung 
stehen. Ein voll ständiger Verzicht solcher Baumarten 
ist aufgrund der allgemeinen Wohlfahrtswirkung von 
Bäumen nicht durchsetzbar. 
Abschließend ist zu betonen, dass die Bäume selbst 
nicht das Problem bilden, sondern diese nur auf 
Umwelt einfl  üsse reagieren, indem sie mehr Pollen 
mit aggressiveren Proteinen bilden. Ein Ansatzpunkt 
wäre daher, die Standortbedingungen für die Bäume 
zu verbessern. 
Ferner bildet die steigende Empfi  ndlichkeit der 
Menschen gegenüber Allergien ein Problem, für das 
Gegenstrategien zu entwickeln sind.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3504 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2018 
 1918/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
 
Berücksichtigung allergologischer Kriterien bei Baumpflanzungen 
Anfrage der SPD-Fraktion AN/0819/2018 
Anfrage: 
 
Für viele Menschen bedeutet der Frühlingsbeginn keine ungetrübte Freude. Etwa ab Anfang März 
nimmt die Pollenkonzentration der frühblühenden Bäume Hasel, Erle, Pappel und Birke zu und löst 
bei Betroffenen zum Teil heftige allergische Reaktionen aus. Dabei gelten Birkenpollen als besonders 
aggressive Allergene. Keine Pflanze gibt mehr Pollen an die Umwelt ab als Birken. Bis zum Sommer 
ist es Allergikern kaum möglich sich zu schützen, da die Pollen auch mit Leichtigkeit in die häuslichen 
Räumlichkeiten gelangen können. 
 
Auch Erlen- und Haselpollen gelten als sehr aggressiv und sind wie Pappelpollen häufige Allergieaus-
löser. Gerade in Großstädten wie Köln kann die Pollenkonzentration ein Vielfaches der Konzentration 
in ländlichen Bereichen betragen. Dies gilt insbesondere auch für Bereiche mit hohem Verkehrsauf-
kommen und starker Luftverunreinigung.  
 
Für die Betroffenen bedeutet ihr Allergieleiden neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine 
erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. 
 
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch geeignete Maßnahmen zu einer Verringerung 
der Pollenkonzentration bei als besonders allergieauslösenden Baumarten beizutragen? 
 
2. Werden bei der Auswahl geeigneter Baumarten auch allergologische Kriterien berücksichtigt?  
 
3. Ist aus Sicht der Verwaltung ein Verzicht auf besonders allergieauslösende Baumarten bei Nach-
pflanzungen im Bestand sowie bei Neupflanzungen ein gangbarer Weg zur Eindämmung des Al-
lergierisikos? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1. Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3, sowie dem Positionspapier „Pollenallergien“ 
der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) in der Anlage verwiesen. 
 
zu 2. Bei Neupflanzungen im Straßenraum findet während dem Planungsprozess eine Abwägung 
zwischen den Interessen des Naturschutzes, der Stadtgestaltung und der allgemeinen Ge-
sundheit statt. Aufgrund des Klimawandels wird sich die Auswahl geeigneter Baumarten in 
Grünanlagen und vor allem im Straßenraum noch weiter verringern. Ein vollständiger Verzicht 
auf Baumarten mit allergischem Potenzial ist im Hinblick auf eine möglichst hohe Biodiversität 
nicht möglich.

2 
 
 
Bei Ersatzpflanzungen wird in der Regel weiterhin die bisher in der Straße vorherrschende 
Baumart gepflanzt. Zum Teil ist ein Wechsel der Baumart aus Gründen des Denkmalschutzes 
auch nicht ohne weiteres möglich, wie beispielsweise die Birken in der Göttersiedlung. 
 
zu 3. Ein genereller Verzicht auf allergieauslösende Baumarten bei Neu- und Ersatzpflanzungen 
seitens der Stadt Köln ist zur Eindämmung des Allergierisikos aus wissenschaftlicher Sicht 
nicht erfolgsversprechend. Pollen verbreiten sich durch Wind über ein sehr großes Gebiet. Zur 
spürbaren Reduktion des allergologischen Potenzials müssten alle betreffenden Bäume in ei-
nem großflächigen Gebiet entfernt werden. Dies würde auch Bäume auf Privatgrundstücken 
betreffen. Aus Gründen des Natur- und Artenschutz, sowie der Stadtgestaltung ist eine solche 
Maßnahme nicht zielführend. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1918/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.06.2018
Erstellt
06.06.2018 10:53