2893/2023
Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter –Fortführung der Maßnahmen
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Anlage 1 - Weitergehende Informationen zu Mindeststandards
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Anlage zur Vorlage Mindeststandards 2893/2023
Weitergehende Informationen
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten zu entwi-
ckeln, die eine Ergänzung zu den Kölner Leitlinien aus 2004 darstellen. Dies geschah vor
dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl der Geflüchteten, die in Köln untergebracht
und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und in dieser Situation eine Verbesserung
der Unterbringungs- und Betreuungssituation dringend geboten war. Der Höchststand der
Zahl unterzubringender Geflüchteter wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000 Menschen er-
reicht.
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den
Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten (Session-Nr.: 0544/2017/1) einge-
flossen sind.
Von 2017 bis 2021 war die Zahl der in Köln unterzubringenden geflüchteten Menschen ins-
gesamt rückläufig. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 ist die Zahl der un-
tergebrachten Geflüchteten in Köln sprunghaft angestiegen und verharrt seitdem auf ho-
hem Niveau. (Stand: 31.12.2021: 5.764 und Höchststand März 2023 11.388 Geflüchtete
und nunmehr 11.009 Geflüchtete (Stand 31.08.2023).
Der Krieg mitten in Europa verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es für die Aufnahmelän-
der und –städte ist, über verbindliche Mindeststandardmaßnahmen nachhaltig dafür Sorge
tragen zu können, dass die aus Krisen - und Kriegsgebieten geflohenen Menschen adä-
quat untergebracht und betreut werden.
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes
Wie in den Jahren 2015/2016 flüchten seit Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022
viele Menschen nach Köln. Derzeit sind knapp 3.100 der Geflüchteten aus der Ukraine in
Köln in städtischen Unterkünften untergebracht, t eilweise in erneut in Betrieb genomme-
nen großen Reserveunterkünften. Nach aktuellen Schätzungen auf Grund von in der Aus-
länderbehörde registrierten Geflüchteten und gestellten Sozialleistungsanträgen wird da-
von ausgegangen, dass zudem ungefähr 6.000-8.000 Menschen aus der Ukraine in priva-
ten Unterkünften in Köln leben.
Durch den unermüdlichen Einsatz des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen
konnte in den letzten Jahren das Ankommen und die Unterbringung aller nach Köln Ge-
flüchteten gut gemeistert werden. Eine wesentliche Stütze und Hilfe waren dabei insbe-
sondere im März 2022, als die meisten Geflüchteten aus der Ukraine kamen, die vielen
freiwillig Helfenden. Die in 2017 geschaffenen und längst etablierten Strukturen haben ins-
besondere bei der Akquise und Koordination der Ehrenamtlichen mit und ohne Sprach-
kenntnissen sehr gut ineinandergegriffen. Die vereinbarten Mindeststandards zur Stärkung
des Ehrenamtes haben insbesondere eine Basis für Koordination und effektiven Einsatz
dieser ehrenamtlich Helfenden geschaffen.
Im Stadtgebiet Köln gibt es mit Stand April 2023 ca. 50 Willkommensinitiativen, s iehe auch
unter: https://www.ki-koeln.de/assets/Liste-der-Willkommensinitiativen-und-weiterer-Akteure-
1.pdf die sich in ihrem Stadtbezirk oder bezirksübergreifend für die Belange der geflüchteten
Menschen einsetzen.
Die Einsatzfelder der Initiativen oder nicht organisierten Ehrenamtlichen werden immer an-
spruchsvoller, denn auf G rund von noch unzureichenden Kultur- und Sprachkenntnissen ste-
hen neu Eingewanderte häufig vor allein nicht lösbaren Herausforderungen, z.B. bei Frage-
stellungen im Zusammenhang mit Wohnen, Arbeit oder zum Gesundheits- oder Bildungssys-
tem. Nicht nur Geflüchtete in den städtischen Unterkünften bedürfen Unterstützung, sondern
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ebenfalls Familien/alleinstehende Menschen mit Fluchthintergrund, die inzwischen eine ei-
gene Wohnung bezogen haben. Auch den Gastgebenden, die ukrainische Geflüchtete bei
sich privat untergebracht haben, stellen sich viele Fragen.
Insbesondere Ehrenamtliche aus den Willkommensinitiativen sind vor Ort gut mit den haupt-
amtlichen Beratungsstrukturen (z.B. Interkultureller Dienst, Sozialraumkoordination, Träger
der Wohlfahrtspflege, Bezirksjugendpflege) vertraut und vernetzt. Gemeinsam stehen Ehren-
und Hauptamt den Geflüchteten mit viel Expertise und breit aufgestellten Unterstützungsan-
geboten zur Seite, was der Integration der Menschen und ihrem Zugang in die Regelsysteme
zu Gute kommt. Bedarfe stellen sich bei den Geflüchteten nach wie vor insbesondere bei:
der Begleitung zu Behörden,
dem Ausfüllen von Formularen für die Beantragung von Leistungen,
allen Formalitäten und Gesprächen im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohn-
raum,
Fragen zum (Aus-) Bildungssystem,
Belangen im Zusammenhang mit beruflicher Beschäftigung,
Fragen der Gesundheitsversorgung und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistun-
gen.
Damit Ehrenamtliche (in Initiativen organisiert oder informelle Zusammenschlüsse) geflüch-
tete Menschen wirkungsvoll unterstützen können, benötigen sie bestimmte Rahmenbedin-
gungen, die über die Mindeststandards gegeben sind: Den freiwilligen Helfer*innen stehen
Koordinator*innen in größeren Unterkünften, in den Bürgerämtern und bei Trägern als An-
sprechpartner*innen und für ganz konkrete Bedarfe des Ehrenamtes zur Verfügung. Zudem
stellt die digitale und städtisch finanziell unterstützte Wiku-Plattform für das Ehrenamt stets
aktuelle und nützliche Informationen bereit und eine finanzielle Förderung von Minijobs ver-
schafft den Willkommensinitiativen eine Unterstützung bei administrativen Aufgaben.
All diese Maßnahmen helfen dabei, dass Ehrenamtliche in der Ausübung ihres Engagements
erfolgreich helfen können. Sie sind bspw. zwingend auf stets aktuelle Informationen seitens
der hauptamtlichen Akteur*innen angewiesen, z.B. zu Besuchsregelungen oder zur Versor-
gung der Unterkünfte mit WLAN. Freiwillige müssen auch den Überblick bewahren, z.B. über
zuständige Ansprechpartner*innen in den Ämtern oder laufende Projekte des Interkulturellen
Dienstes. Zudem haben Ehrenamtliche den Anspruch, sich regelmäßig zu aktuellen Themen
fortzubilden, um den Geflüchteten kompetent helfen und sie begleiten zu können.
Nachfolgende Informationen zu den Maßnahmen der Mindeststandards zur Stärkung des Eh-
renamtes im Einzelnen:
Zu 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von enga-
gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausfor-
derung. Durch die bei den Heimleitungen angebundenen Ehrenamtskoordinator*innen kann
eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heimleitungen mit Blick auf das
Ehrenamt erreicht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf aufgrund der Lage, Größe
und Belegung von Einrichtungen hat sich aufgrund der Ukrainekrise erhöht, so das folgende
Stellenanteile fortan notwendig sind:
Herkulesstraße (0,75 Stelle)
Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle)
Josef-Broicher-Straße (0,25 Stelle)
Luzerner Weg (0,5 Stelle)
Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle)
Neusser Landstraße 117 (0,25 Stelle)
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Ringstraße (0,5 Stelle)
Schlagbaumsweg (0,25 Stelle)
Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle)
Zu 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern
Die Stelleninhaber*innen sind u.a. Ansprechpartner*innen für die Initiativen vor Ort und mit
vielen Akteur*innen im Bezirk (z.B. Träger freie Wohlfahrtspflege, Sozialraumkoordination,
Bezirksjugendpflege etc.) über regelmäßig stattfindende Arbeitskreise/Runde Tische gut
vernetzt. Sie kümmern sich als Bindeglied zur Stadtverwaltung insbesondere um die
Herstellung von Kontakten in verschiedene Dienststellen,
Geschäftsführung (Einladung und Durchführung) für im Bezirk vorhandene Arbeits-
gruppen, Runde Tische etc. mit den wesentlichen Akteur*innen der Geflüchtetenarbeit,
Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei ihrer Engagementausübung
(z.B. bei der Suche nach Raumressourcen),
Klärung von Fragen rund um das Thema ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten (Koor-
dinator*innen als zentrale Anlaufstelle im Bezirk),
Weiterleitung von wichtigen und aktuellen Informationen aus verschiedenen Dienststel-
len der Verwaltung an das Ehrenamt, z.B. Informationen zu Unterkünften im jeweiligen
Stadtbezirk oder zu Projekten des Interkulturellen Dienstes.
Der kontinuierliche Kontakt des Amts für Integration und Vielfalt zu den Ehrenamtskoordi-
nator*innen der Bürgerämter bestätigt die genannten Aufgabenschwerpunkte in Abgren-
zung zu den Aufgaben der Koordinator*innen, die bei den Trägern standort- und bezirks-
übergreifend im Einsatz sind s. auch Punkt 2.3.).
Die nachfolgenden Zitate von zwei Bürgeramtsleitungen unterstreichen die Bedeutung der
Stellen in den Bürgerämtern:
„Wer geflüchteten und traumatisierten Menschen helfen möchte und dann in den Dschungel
der Zuständigkeiten zw ischen städtischen Ämtern und nichtstädtischen Stellen gerät, ist
leicht der Verzw eiflung nahe. Zum Glück gibt es da Menschen w ie unsere Ehrenamtskoordi-
natorin! Die Arbeit unserer Mitarbeiterin ist oft die letzte Rettung gegen Frust und Ärger. Sie
w ird bei ehren- und hauptamtlich Tätigen gleichermaßen hochgeschätzt, ist nicht mehr w eg-
zudenken – und einfach unverzichtbar.“
„Die Koordinator*innen sind unermüdlicher Motor und persönlicher fester Anker für die vielen
örtlichen Gruppen und Initiativen in der Geflüchtetenarbeit in den Bezirken, unterstützen eh-
renamtlich aktive Bürger*innen und begleiten in den Runden Tischen in enger Zusammenar-
beit und Vernetzung mit dem Bezirksbürgeramt die lokal engagierten, ehrenamtlichen und
professionell tätigen Akteur*innen. Nicht zuletzt vermitteln sie zw ischen diesen und der Fach-
verw altung und beraten täglich kompetent die Ehrenamtler*innen im Behördendschungel, da-
mit die von diesen betreuten Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Ohne Koordinatoren*in-
nen könnten die Bürgerämter ihrer Aufgabe, sich um alle Einw ohner*innen unabhängig von
ihrer Herkunft, auch im Sinne der angestrebten guten Willkommenskultur orts- und zeitnah zu
kümmern, nicht angemessen gerecht w erden.“
Zu 2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit
Der Förderung der dreizehn halben Stellen liegen folgende Ratsbeschlüsse zu Grunde:
Nr. 0544/2017/1: Finanzierung von neun halben Stellen,
Nr. 3841/2018: Finanzierung von zwei weiteren halben Stellen zur Stärkung der Bezirke
Innenstadt und Ehrenfeld,
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Nr. 3557/2019: Überführung von zwei halben Stellen Basisausstattung des Forums für
Willkommenskultur (Träger Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) aus
dem Jahr 2015 in die Mindeststandards. Diese Stellenfinanzierung wurde in 2018 durch
Beschluss des Rates (Session-Nr.: 3153/2018) verlängert bis Ende 2021.
Nr.: 1491/2021: Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter – Ver-
längerung der Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023
Nachfolgend eine Übersicht über die Zuordnung der dreizehn halben Stellen:
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit c/o
BFmF e.V.
0,5 Stelle (bezirksübergreifend)
Forum für Willkommenskultur c/o Kölner Freiwil-
ligen Agentur e.V. & Kölner Flüchtlingsrat e.V.
1,5 Stellen (bezirksübergreifend),
umfassen 2 x 0,5 Stellen Basisaus-
stattung aus 2015, s.o.
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Büro für Bürgerengage ment
(AWO Kreisverband Köln)
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Kölner Freiwilligen Agentur e.V.
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen
e.V. (SkF) / Börse für bürgerschaftliches Enga-
gement
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Ceno & die Paten e.V.)
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk)
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen)
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal)
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes)
Durch die bei den obengenannten Trägern angebundenen Kräfte soll insbesondere dafür
Sorge getragen werden, dass
bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Einrichtungen vermit-
telt wird und
die Einrichtungen bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem Res-
sourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend bedarfsgerecht
eingesetzt werden kann.
Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen verdeutlicht,
wie dies in der Praxis gelingt:
Träger bezirklich:
Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamtlichen
für den und im jeweiligen Bezirk
Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften sowie
standortabhängige Angebote
Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken
Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk
Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit mit
Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und KI
Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation in Be-
zug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten
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Träger stadtweit:
a) Forum für Willkommenskultur:
Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für
Geflüchtete/n
Beratung zur (Neu-)Gründung von (Willkommens-)Initiativen
Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch
Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen
Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Engagierte und
Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Behörden- und Bera-
tungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexionsangebote
Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend
Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:
Vernetzung der Mitgliedsvereine des Arbeitskreises
Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Strukturen
Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder
Der kontinuierliche Kontakt des Amts für Integration und Vielfalt zu den Ehrenamtskoordi-
nator*innen der Träger bestätigt die genannten Aufgabenschwerpunkte in Abgrenzung zu
den Aufgaben der Koordinator*innen, die in den Bürgerämtern im Einsatz sind (siehe auch
Punkt 2.2.).
Zu 2.4) Ausbau und Pflege Wiku
Zielgruppe der Plattform sind neben den aktiven Ehrenamtlichen auch Kölner Bürger*in-
nen, die sich für Geflüchtete engagieren möchten und den Kontakt zu entsprechenden Ini-
tiativen und Vereinen suchen. Seit Beschluss der Mindeststandards bis heute wurde die
Internetplattform kontinuierlich weiterentwickelt und durch Mitarbeitende der Agentur pietz-
pluswild GmbH inhaltlich und technisch betreut.
Die finanzielle Unterstützung der Wiku-Plattform sichert einerseits den Betrieb (z.B.
Hosting und Sicherheitsupdates) und die aufwändige Pflege der integrierten Bausteine der
Plattform und ermöglicht andererseits die technische Weiterentwicklung, um die Seiten für
Nutzer*innen weiterhin attraktiv und bedienerfreundlich zu gestalten.
Ein zentraler Bestandteil der Plattform ist zum einen der viel genutzte und unentgeltlich
abonnierbare Veranstaltungskalender sowie ein Bereich mit Informationen zu den ver-
schiedenen Kölner Initiativen, welcher inzwischen auch von den Initiativen selbst aktuell
gehalten werden kann.
Ebenfalls als wichtiges Element, ist die umfangreiche Materialsammlung der Plattform zu
nennen; dazu gehört auch die sehr nachgefragte „Flüchtlingspaten Info“ zum Thema Woh-
nen.
Zu 2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen
Bisher stand diese Förderung nur klassischen Willkommensinitiativen zur Verfügung, die
rein ehrenamtlich arbeiten, i. d. R. mindestens 15 aktive Mitglieder haben und hauptsäch-
lich regelmäßige Angebote für Geflüchtete anbieten. Die Initiativen mussten sich zudem
schon vor 2017 gegründet haben. Migrantenselbstorganisationen (MO/MSO) sowie neue
Initiativen und Vereine waren bisher ausgeschlossen. In den letzten Jahren haben nicht
nur klassische Willkommensinitiativen die Mittel zur administrativen Unterstützung nachge-
fragt, sondern immer wieder auch andere Akteur*innen, die sich ebenfalls in hohem Maße
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ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung der organisierten, ehrenamtlichen Unterstützung
aller Gruppen und Initiativen im Rahmen des vermehrten Zuzugs von geflüchteten Men-
schen in Köln bleibt weiterhin sehr hoch. Vor allem wurde deutlich, dass nicht nur klassi-
sche Willkommensinitiativen sondern auch weitere Vereine und MO/MSO von der Förde-
rung profitieren sollten. Die neuen Kriterien für die Antragsstellung ab 2023 wurden unter
Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Arbeitskreis Mindeststandards, wie folgt ange-
passt:
Die administrative Unterstützung steht ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen offen, die
schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenhilfe aktiv sind. Das heißt, dass die Institution aus
ihrem (Vereins-) Zweck überwiegend und regelmäßig ehrenamtliche Le istungen aus dem
Förderspektrum von KOMM-An NRW für geflüchtete Kölner*innen anbietet. Administrativer
Unterstützungsbedarf dürfte weiterhin erst gegeben sein, wenn die Initiativen und Vereine
mindestens aus einer Anzahl von je 15 aktiven Mitgliedern bestehen. Es handelt sich um
rein ehrenamtlich betriebene Initiativen und Vereine ohne hauptamtlich finanzierte Mitar-
beitende. Die Initiativen und Vereine sind vernetzt mit den Koordinationsmitarbeitenden in
den Bürgerämtern bzw. bei den Trägern. Eine gleichzeitige Förderung aus dem Förderbe-
reich „interkulturelle Zentren“ oder bei institutioneller bzw. Projekt-Förderung aus dem Pro-
gramm „Dritte Orte“ wird ausgeschlossen.
Für das Jahr 2023 haben insgesamt 17 Initiativen und Vereine einen Antrag auf Administ-
rative Unterstützung gestellt; 15 davon konnten positiv beschieden werden. Insgesamt
ergibt sich daraus ein Antragsvolumen von knapp 100.000 Euro. Um die Mittel aus dem
Fördertopf (in den Haushaltsjahren 2023 & 2024 jeweils 70.000 Euro) bedarfsgerecht zu
verteilen, richtet sich die Bewilligung der Wochenstundenanzahl künftig insbesondere
nach der Größe der Initiative bzw. nach der Anzahl der aktiven Ehrenamtlichen. Dafür
wurde folgendes Raster erstellt:
Kategorie nach Größe der
Initiativen
Anzahl Ehrenamtli-
che
Förderumfang
Std/Woche
Kleinere Initiativen 15 bis 30 4-6
Mittlere 30-60 6-8
Größere ab 60 8-10
Für die künftigen Jahre ist mit einem weiteren Anstieg von Antragsteller*innen zu rechnen.
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete
Zu 3.1) Finanzierung von 6 Stellen Krankenpflegepersonal und 1 Stelle Hebamme, angebun-
den beim Betreuungsträger DRK
In 2019 und 2020 gab es als große Notaufnahmeeinrichtungen mit einer Belegung von tem-
porär mehr als 200 Menschen nur die Unterkünfte in der Ringstraße und der Herkulesstraße.
In 2021 war nur noch die Einrichtung in der Herkulesstraße in Betrieb.
Im Zuge der Ukrainekrise und dem Anstieg der Zahlen von Menschen aus den Westbalkan-
staaten (Albanien, Serbien, Nord-Mazedonien etc.) stieg die Anzahl der großen Unterkünfte
mit über 200 Plätzen zur Erstunterbringung auf sechs Unterkünfte an, wo insgesamt ca. 2000
Geflüchtete untergebracht sind.
Bei dem seit 2015 angewendeten Betreuungsschlüssel von 1:400 für medizinisches Personal
bedeutet dies einen zwingend erforderlichen Stellenzuwachs bzw. eine Anpassung auf 6
VZÄ, um den Mindeststandards in der medizinischen Versorgung gerecht zu werden und
diese zu sichern.
Im Rahmen dieser täglichen Arbeit und zur Sicherung der medizinischen Basisversorgung
der Menschen müssen:
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„Ankommens-Checks“ (z.B. Organisation der Tuberkulosediagnostik, Sichtung von Impf-
pässen, Mutterpässen und Kindervorsorgeheften und vorhandenen Arztberichten etc.)
durchgeführt werden,
laufende Beratungen und Unterstützung bei diversen Therapien (z.B. Ausgabe vereinzel-
ter nicht verschreibungspflichtiger Medikamente wie Nasentropfen oder Fieberzäpfchen)
erfolgen,
Anbindungen / Terminvereinbarungen bei niedergelassenen Ärzten / in Fachambulanzen
stattfinden,
Aufklärungs- und bedarfsgerechte Versorgungen im Rahmen von Ausbruchsgeschehen
(z.B. Windpocken, Magen-Darm-Infektionen (Rotavirus, Norovirus), RSV, Influenza, Covid
u.a.) durchgeführt werden,
in epidemischen oder pandemischen Situationen weitere Checks (z.B. Fiebermessen,
Symptomabfragen), die von besonderer Bedeutung sind, wie sich im Jahr 2020 bis heute
im Umgang mit Covid-19 herausgestellt hat, vorgenommen werden,
die Menschen, die aufgrund einer akuten Infektionserkrankung in einer Quarantäneunter-
kunft untergebracht werden, täglich durch medizinisches Fachpersonal betreut werden.
Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die erstmals in Köln untergebracht werden, nicht aus-
reichend versorgt werden, wenn kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs- Ange-
bot vorgehalten wird. Die Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt
ebenfalls, wobei letzteres das Gesundheitssystem unnötig belastet.
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0
Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt
Im Rahmen der Evaluation in 2019 wurden die oben genannten Stellen beim Gesundheits-
amt angebunden, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden in verschiedenen Unter-
bringungsressourcen hat sich eingespielt und sehr bewährt.
Nach wie vor erfolgt die medizinische Grundversorgung in den anderen Unterkünften (über
80 Personen, 50 – 80 Personen und unter 50 Personen). Bei den regelmäßig stattfinden Be-
suchen in den Unterkünften wird die gesundheitliche Situation der Bewohner*innen erfasst
(persönliches Gesprächsangebot, Austausch mit den Mitarbeitern der Unterkunft mit Einwilli-
gung der Bewohner*innen), medizinische Berichte (z.B. Arztbriefe, A tteste, Befundberichte)
werden erfasst, Kontrolle auf Vorliegen der Tuberkulosediagnostik erfolgt, Impfstatus und
Vorsorgeuntersuchungen (Kinder, Schwangere) werden überprüft. Bei Bedarf erfolgt dann
die individuell erforderliche Anbindung ins medizinische System. Zusätzlich werden in den
großen Gemeinschaftsunterkünften regelmäßig Impfungen für Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren (Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) angeboten.
Zur Sicherung von Standards beim stadtweiten und insbesondere trägerübergreifenden Ein-
satz des medizinischen Fachpersonals hat sich insbesondere auch die Anbindung des Kran-
kenpflegepersonals und der Hebamme an „neutraler“ Stelle als sehr sinnvoll erwiesen. Diese
Mitarbeitenden sind insbesondere in den vielen dezentralen Unterbringungseinrichtungen mit
> 50 – 80 Bewohner*innen (Stand März 2023: 142 Einrichtungen - ausgenommen Unter-
künfte mit > 200 Personen) im Einsatz.
Das Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes setzt sich insgesamt aus 3,0 Stel-
len Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewer-
tung E10 / P10, 1,0 Stelle Facharzt E15 und 1,0 Stelle Sozialarbeitenden S12 zusammen.
Im Rahmen der Ukrainekrise hatte das Team Flüchtlingsmedizin (mit Verstärkung von
Stammpersonal des Gesundheitsamtes) von den 3482 Geflüchteten aus der Ukraine, die
Ende März 2022 in den städtischen Unterkünften untergebracht waren, am 31.03.2022 be-
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reits 2993 Menschen (86% der Geflüchteten aus der Ukraine) primär gesichtet und bei dring-
lichem medizinischen Bedarf versorgt bzw. an die entsprechenden niedergelassenen Praxen
/ Kliniken und Fachambulanzen angebunden.
Aufgrund des seit 2016 durch das Team immer weiter ausgebauten sehr guten Netzwerkes
(mit dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, den nie-
dergelassenen Kolleg*innen und den Kliniken in Köln) konnten die Menschen individuell, be-
darfsgerecht und sehr zeitnah versorgt werden. Im weiteren Verlauf wurde das Team auf-
grund der zunehmenden Zahl an schwer erkrankten und kriegsverletzten Personen durch ex-
ternes medizinisches Fachpersonal ausgebaut. Dieses Personal ist nun weiterhin für die uk-
rainischen Menschen zuständig, das Team Flüchtlingsmedizin hat die oben beschriebenen
originären Aufgaben in den Unterkünften mit einer Belegung von unter 200 Personen wieder-
aufgenommen.
Anlage 2 - Broschüre_Befragungsergebnisse_Ehrenamtliche Arbeit_Geflüchtete
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Befragung von Ehrenamtlichen zu den Unterstützungsangeboten der Mindeststandards in der Unterbringung von Geflüchteten In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis 9plus, dem Arbeitskreis Politik der Willkommensinitiativen und der Plattform www.wiku-koeln.de 3 Inhalt Hintergrund der Befragung 4 Befragungsergebnisse 5 Allgemeine Angaben zum ehrenamtlichen Engagement 5 Nutzung und Bedarf von I nformationsangeboten 9 Bekanntheit und Nutzung der Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen, der Ehrenamtskoordinator*innen in den Be zirken, des AK Muslimische Flüchtlingsarbeit und der Plattform wiku-koeln.de 11 Bekanntheit und Nutzung des F örderprogramms Administrative Unterstützung für ehrenamtliche Initiativen und Vereine 1 7 Nutzung und Bedarf von weiteren U nterstützungsangeboten 18 Anregungen, Kritik und sonstige Hinweise 20 4 Hintergrund der Befragung Der Rat der Stadt Köln beschloss 2017 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten. Dazu gehören auch verschiedene Maßnahmen, um die ehrenamtliche Arbeit mit geflüchteten Menschen zu stärken. Dieser Beschluss wurde seitdem alle zwei Jahre erneuert. Die meis ten dieser Maßnahmen werden vom Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt fachlich begleitet. Zu diesen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen gehören unter anderem: • die Förderung von Stellen von Ehrenamtskoordinator*innen in den Bezirken • die Förderung von Stellen des Forums für Willkommenskultur und des Arbeitskreies Muslimische Flüchtlingsarbeit • die Förderung der Plattform www.wiku-koeln.de • das Förderprogramm Administrative Unterstützung für ehrenamtliche Initiativen und Vereine Im Januar 2023 wurde vom Kommunalen Integrationszentrum (Sachgebiet Wohnen, Teilhabe und Ehrenamt) ein digitaler Fragebogen verschickt, mit dem Ziel, heraus zufinden, ob die Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes noch bedarfsgerecht sind. Die Fragen wurden vorab mit den Ehrenamtskoordinator*innen in den Stadtbezirken, dem Forum für Willkommenskultur, dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit, dem AK Politik der Willkommensinitiativen und der Betreiberin der Wiku-Plattform abgestimmt. Beworben wurde die Befragung ebenfalls über diese Kanäle. Zudem wurden durch das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt alle Förderempfänger*innen des KOMM-AN NRW Programms angeschrieben. An der anonymen Online-Befragung haben insgesamt 174 Personen teilgenommen. Im Folgenden sind die Befragungsergebnisse zu finden, teilweise ergänzt um bezirkliche Besonderheiten. 5 Befragungsergebnisse Allgemeine Angaben zum ehrenamtlichen Engagement In welchem Stadtbezirk engagieren Sie sich? Stadtbezirk Innenstadt Stadtbezirk Nippes Stadtbezirk Rodenkirchen Stadtbezirk Lindenthal Stadtbezirk Ehrenfeld Kein bestimmter Stadtbezirk Stadtbezirk Mülheim Stadtbezirk Chorweiler Stadtbezirk Porz Stadtbezirk Kalk 36 25 11 19 16 15 31 10 15 22 6 Wo engagieren Sie sich? Verein 34,12% 58 Initiative 41,76% 71 sog. Migrant*innenorganisation/ Neue Deutsche Organisation 4,71% 8 Kirchengemeinde 20% 34 Moscheegemeinde 0% 0 Synagogengemeinde 0,59% 1 (sonstige) religiöse Gemeinde 0,59% 1 Sportverein 1,76% 3 Interkulturelles Zentrum der Stadt Köln 7,65% 13 Sonstiges 18,24% 31 220 Nennungen unter „Sonstiges“: Privat, DRK, Tafel, in Unterkünften, Stadtbibliothek, Flüchtlingshilfe, AK Politik, Bürgerzentrum, Schulen und Kitas, Kulturbereich Wie viele Ehrenamtliche sind in Ihrer Initiative bzw. Ihrem Verein aktiv? unter 10 14,62% 25 10 bis 20 26,90% 46 21 bis 40 25,15% 43 41 bis 60 9,94% 17 über 60 7,02% 12 Keine Angabe, unbekannt 16,96% 29 172 7 Seit wann engagieren Sie sich? vor 2015 20,93% 36 seit ungefähr 2015 40,70% 70 seit ungefähr 2018 10,47% 18 seit ungefähr 2020 14,53% 25 seit 2022 14,53% 25 174 Anmerkung: In Rodenkirchen (81%) und in Nippes (84%) gibt es besonders viele lang- jährig Aktive (Beginn des ehrenamtlichen Engagements vor 2018). In Lindenthal (53%) und Chorweiler (50%) gibt es besonders viele neue Aktive (Beginn des ehrenamtlichen Engagements ab 2020). Wie viele Stunden im Monat sind Sie im Schnitt ehrenamtlich in der Geflüchtetenarbeit aktiv tätig? unter 4 Stunden 14,62% 25 4 bis 8 Stunden 22,22% 38 8 bis 12 Stunden 25,15% 43 mehr als 12 Stunden 38,60% 66 172 Anmerkung: Die Antworten fallen je nach Bezirk sehr unterschiedlich aus. In Porz bspw. gaben besonders viele Personen an, mehr als 12 Stunden pro Woche ehrenamtlich aktiv zu sein (67%). 8 Wie sehen Sie die aktuelle Dynamik und Arbeitsfähigkeit Ihres Vereins bzw. Ihrer Initiative? keine Angabe 10,06% 17 wachsend 23,08% 39 stabil 47,93% 81 schrumpfend 20,12% 34 gefährdet (Wenn Ja, Gründe) 5,33% 9 180 Die häufigsten Antworten waren „stabil“ oder „wachsend“ (zusammen 71%). Der Anteil an der Antwort „gefährdet“ ist relativ klein – am höchsten ist er in Nippes (16%). Der Anteil an der Antwort „schrumpfend“ liegt zwischen 11% (Chorweiler) und 33% (Kalk). Den höchsten Anteil an der Antwort „wachsend“ hat Ehrenfeld (40%). Als Gründe, wenn die Dynamik und Arbeitsfähigkeit als gefährdet betrachtet wird, wurden genannt: • interne Probleme oder Konflikte • die Koordination der Initiative / des Vereins, Anwerbung neuer Ehrenamtlicher und Motivation sind sehr herausfordernd • die Energie hat ca. 2019 nachgelassen, als Geflüchtete eigenständiger wurden • immer mehr Arbeit und komplexere Betreuungen für immer weniger Ehrenamtliche 9 Nutzung und Bedarf von Informationsangeboten Welche Informationsmöglichkeiten nutzen Sie? Mailverteiler der Ehrenamts- koordinator*innen in den Bezirken 66,67% 110 Website www.wiku-koeln.de 26,06% 43 Rundbrief des „Forum für Willkommenskultur“ 44,24% 73 Mailverteiler Arbeitskreis Politik der Willkommensinitiativen 41,82% 69 Sonstiges 30,91% 51 346 Es gibt einige bezirkliche Unterschiede, bspw. bei der Nutzung des Rundbriefs des „Forum für Willkommenskultur“ (zwischen 33% in Kalk und 61% in Mülheim), des Verteilers des AK Politik (zwischen 13% in Ehrenfeld und 56% in Nippes) und der Website wiku-koeln.de (zwischen 7% in Ehrenfeld und 39% in Mülheim). Nennungen unter Sonstiges: • WhatsApp-Gruppen • Instagram und Facebook • Mailverteiler des Vereins/der Initiative • Austausch mit anderen Ehrenamtlichen • Interne, überregionale oder private Netzwerke • Informationen von DRK / DRK Flüchtlingshilfe, Kölner Flüchtlingsrat, Komm An NRW, AWO, Flüchtlingsrat NRW, Ehrenamtsinformation des Jobcenters • Hilfsorganisationen • Lebensmittelausgabe • keine 10 Erhalten Sie als Ehrenamtliche genug Informationen, die für Sie von Interesse sind? genau richtig 67,06% 114 zu viel 11,18% 19 zu wenig 19,41% 33 Kein Interesse an Informationen 4,71% 8 Informationen die mir zu kurz kommen 5,29% 9 183 Ehrenfeld ist der einzige Bezirk, der mehrheitlich angibt, zu wenig Informationen zu erhalten (47%). Als Informationen, die zu kurz kommen, werden vor allem genannt: • Informationen zu Sprachkursen • Informationen zur Selbstorganisation geflüchteter Personen • Informationen zur öffentlichen Diskussion der Politik zur Beseitigung der Defizite in der Integrationspolitik 11 Bekanntheit und Nutzung der Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen, der Ehrenamtskoordinator*innen in den Bezirken, des AK Muslimische Flüchtlings- arbeit und der Plattform wiku-koeln.de Kennen Sie den AK Politik der Willkommensinitiativen? Ja 66,67% 110 Nein 33,33% 55 165 Es gibt große bezirkliche Unterschiede: der Bekanntheitsgrad des AK Politik der Willkommensinitiativen liegt zwischen 29% (Ehrenfeld) und 83% (Nippes). Haben Sie den AK Politik der Willkommensinitiativen schon mal für Anliegen Ihrer Initiative bzw. Ihres Vereins genutzt? Ja 50% 73 Nein 50% 73 146 Es gibt große bezirkliche Unterschiede: zwischen 8% (Ehrenfeld) und 65% (Nippes) der Ehrenamtlichen nutzen die Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen. In der Regel besteht ein Zusammenhang zwischen Bekanntheit und Nutzung. 12 Welche Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen haben Sie bislang genutzt? Informationen durch Rundmails und Protokolle 81,52% 75 T eilnahme an Arbeitskreistreffen 42,39% 39 Unterstützung bei der Begleitung von Geflüchteten (Was zu tun ist) 30,43% 28 Unterstützung bei Problemen in der Begleitung von Geflüchteten 35,87% 33 Unterstützung bei Kontaktversuchen mit Ämtern und Dienststellen 43,48% 40 Unterstützung bei Kontaktversuchen zur Politik 19,57% 18 Sonstiges 13,04% 12 245 Nennungen unter Sonstiges: • Setzen neuer Impulse • gegenseitige Stärkung • Brücke zur Stadtverwaltung • Verbreitung von Informationen • Vernetzung mit anderen Ehrenamtlichen • Vernetzung mit anderen Initiativen • Unterstützung bei Herausforderungen mit den Unterkünften • Unterstützung beim individuellen Engagement („Einzelkämpfer*in“) Kennen Sie die Ehrenamtskoordinator*innen in Ihrem Stadtbezirk? Ja 66,67% 110 Nein 33,33% 55 165 Der Anteil der Antwort „Nein“ liegt zwischen 14% in Porz und 37% in Mülheim. 13 Haben Sie sowohl mit der Ehrenamtskoordination Ihres Bürgeramtes als auch mit der Ehrenamtskoordination des Trägers Kontakt? Nur mit der Ehrenamtskoordination des Bürgeramts 25% 30 Nur mit der Ehrenamtskoordination des Trägers 26,67% 32 Mit beiden Ehrenamtskoordinator*innen 50% 60 122 Welche Angebote der bezirklichen Ehrenamtskoordinator*innen haben Sie bislang genutzt? Unterstützung bei Schulungsbedarfen 17,65% 21 Unterstützung bei Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten 21,85% 26 Unterstützung in der Akquise neuer Ehrenamtlicher 21,01% 25 Unterstützung bei Kontakt mit städtischen Dienststellen 43,70% 52 Unterstützung bei aktuellen Problemen/Fragestellungen 46,22% 55 Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Vereinen 27,73% 33 T eilnahme an Runden Tischen etc. 46,22% 55 Kooperationen für Veranstaltungen 36,13% 43 Beratung/Austausch/Begleitung im ehrenamtlichen Engagement 35,87% 56 Regelmäßiger Kontakt über aktuelle Aktionen der Initiative 43,48% 39 Sonstiges 19,57% 9 245 Nennungen unter „Sonstiges“: • Organisation von einem Sommerfest • Durchführung von Schulungen • Suche nach Übersetzung • keine 14 Welche Erwartungen haben Sie an die Ehrenamtskoordinator*innen in den Bezirken? Das Feedback ist größtenteils positiv, die Erwartungen werden erfüllt. Als weitere Erwartungen wurden genannt: • Präsenz • gute Erreichbarkeit • Vernetzung • zeitnahe Weitergabe von Informationen • Vermittlung von Lösungen bei Bedarfen • Realisieren abgesprochener Ziele • Unterstützung bei konkreten Anliegen, z. B. bei der Suche nach Räumlichkeiten oder Akquise von Fördermitteln • Vertrauensvolle Zusammenarbeit • Verbindungsglied zur Stadtverwaltung Kennen Sie das Forum für Willkommenskultur (Kooperationsprojekt der Kölner Freiwilligen Agentur und des Kölner Flüchtlingsrats)? Ja 72,19% 109 Nein 27,81% 42 151 Der Bekanntheitsgrad liegt zwischen 40% (Rodenkirchen) und 86% (Mülheim). 15 Welche Angebote des Forums für Willkommenskultur haben Sie bislang genutzt? Vernetzungsangebote wie Vernetzungstreffen, BarCamp etc. 59,22% 61 Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen 59,22% 61 Unterstützung bei der Akquise neuer Ehrenamtlicher 20,39% 21 Information durch den Rundbrief des Forum für Willkommenskultur 68,93% 71 Informationen durch den „Podcast HIER\GEBLIEBEN“ 13,59% 14 Individuelle (Verweis)Beratung zu unterschiedlichen Themen der Geflüchtetenarbeit 21,36% 22 Kostenlose Supervision für Ehrenamtliche 13,59% 14 Unterstützung bei der Gründung Ihres Vereins bzw. Ihrer Initiative 4,85% 5 Sonstiges 7,77% 8 277 Nennungen unter „Sonstiges“: • Werbung für Veranstaltungen • politische Themen nach vorne bringen • wichtiger stabiler Anker im individuellen Ehrenamtsengagement („Solo-Engagement“) • Angebote zur Findung der Konversationspartner für Geflüchtete 16 Sind Sie Mitglied im AK Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln? Ja 0% 0 Nein 100% 174 174 Kennen Sie die Seite www.wiku-koeln.de? Ja 65,77% 98 Nein 34,23% 51 149 Der Bekanntheitsgrad liegt zwischen 38% (Chorweiler) und 79% (Mülheim). Welche Angebote der Seite www.wiku-koeln.de haben Sie bislang genutzt? T erminkalender mit Benachrichtigungsfunktion 21,43% 18 Nutzung der online zugänglichen Materialien 46,43% 39 Nutzung des Marktplatzes „Ich suche.../Ich biete... “ 34,52% 29 Infos über andere Initiativen bzw. Vereine (o.Ä.) 59,52% 50 Sonstiges 9,52% 8 144 17 Bekanntheit und Nutzung des Förderprogramms Administrative Unterstützung für ehrenamtliche Initiativen und Vereine Kennen Sie die Fördermöglichkeit Administrative Unterstützung für ehrenamtliche Initiativen und Vereine? Ja 37,84% 56 Nein 62,16% 92 148 Der Bekanntheitsgrad liegt zwischen 0% (Ehrenfeld) und 52% (Nippes) – ansonsten ist dieser sehr unterschiedlich je nach Bezirk. Gibt es Ihrerseits Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung dieses Fördertopfs und wenn Ja, welche? Nein 75,36% 52 Ja, und zwar 24,64% 17 69 Ja, und zwar: • Vergrößerung und Sicherheit des Fördertopfes • Übernahme von Jobnebenkosten auch bei Honorar • Evaluation, Berichtswesen, Transparenz der Förderung und Aufgaben • jährliche Ausschreibung der administrativen Stellen • mehr Bewerbung des Förderprogramms • die Förderung von engagierten Vereinen sichtbar machen • weniger Bürokratie 18 Erhalten Sie Mittel aus diesem städtischen Förderprogramm? Ja 31,54% 29 Nein 68,48% 63 94 19 Nutzung und Bedarf von weiteren Unterstützungsangeboten Welche hier nicht aufgeführten Unterstützungsangebote wünschen Sie sich oder nutzen Sie? Keine Weiteren 68,70% 79 Folgende 31,30% 36 114 Folgende, hier nicht aufgeführte Unterstützungsangebote werden gewünscht: • aktuelle Informationen zu Sprachkursangeboten • mehr Informationen zum Thema Wohnen / U nterbringung • Informationen zu Fördermitteln und Unterstützung bei Förderanträgen • Informationen zu Einbürgerung und Arbeitsaufnahme • mehr Vernetzung im Stadtbezirk zu bspw. Vereinen, Kirchen, Parteien • Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen und Trägern • professionelle Beratung vor Ort • Supervision • regelmäßige Veranstaltungen • kürzere Wartezeiten bei Ämtern • direkte Ansprechpartner*innen in bestimmten Ämtern, z.B. Ausländeramt, Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Sozialamt, Wohnungsamt, Fachstelle Wohnen • eine Art Notfallplattform für schnelle akute Bedarfe • Deeskalationsmöglichkeiten bei dringenden Fällen des Ausländeramtes Folgende, hier nicht aufgeführte Unterstützungsangebote werden außerdem genutzt: • das monatliche Ehrenamtstreffen des JobCenters • Rundbriefe von ANN und DRK • Informationen von City of Hope e.V., Mosaik e.V. • KOMM-AN NRW • Lokalzeitung • nebenan.de 20 Anregungen, Kritik und sonstige Hinweise Als vorrangige Themen wurden hier vor allem die Themen Spracherwerb, Wohnen/Unter- bringung und der Bedarf nach Begegnungsräumen genannt. Außerdem wurde mehrfach der Wunsch nach professionellen Strukturen, nach langfristiger finanzieller Unterstützung des Integrationsbereichs und nach verbesserter Zusammenarbeit mit den Ämtern geäußert. Ehrenamtliche werden überfordert, Staat und Kommunen laden bei ihnen gesamtgesellschaftliche Aufgaben ab. Wir brauchen mehr offene Räume für niederschwelligen Treffen der Kulturen; Sprache ist das entscheidende Moment für gelungene Integration und kann nur durch Begegnung gelingen. Bei der Wohnungssuche für Geflüchtete fehlt es an übergreifendem Management in Köln. Ein politisches Umdenken und ein Umsetzen im politischen Handeln durch die Erfahrungen und die Erkenntnisse in der Integrationsarbeit wären langfristig klügere und erfolgreichere Integrationsschritte. Die ehrenamtlichen Integrationshelfer*innen leisten i. d. Regel einen großartigen Dienst, werden aber oft durch politisch festgelegte Maßnahmen (wie z.B. bei Wohnungs- problemen) ausgebremst. Da die Arbeit doch noch über viele Jahre erforderlich ist, wäre eine Sicherheit der finanziellen Unterstützung längerfristig gut. Wir sagen DANKESCHÖN für die langjährige und stetig verbesserte Unterstützung! 21 Ähnliche Begleitung wie bei Geflüchteten aus der Ukraine auch für Drittstaatler*innen sowie Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan usw. Ich kenne nicht nur die für meinen Bezirk zuständige Ehrenamts- koordinatorin, sondern auch die aus anderen Bezirken. Sie sind sehr engagiert und eine große Hilfe für uns Ehrenamtler*innen!! Wenn es eine Wertschätzung der Arbeit von Vereinen gibt, dann müssen diese finanziell unterstützt werden. Wir können nicht alles ehrenamtlich so weiter machen. Vielen Dank. Danke für die tolle Arbeit. In der Stadt Köln laufen viele Dinge nur gut, weil sich Hauptamtliche so gut kümmern, um die Ehrenamtler*innen zu unterstützen. Ich höre in der Nachbarschaft Interesse an Engagement, aber es fehlen Gelegenheiten, einfach reinzuschnuppern (und dann dabei zu bleiben). Bei größeren Bezirken wird das Einbinden von Menschen ins Ehrenamt erschwert, obwohl je nach Bezirk erhöhter Bedarf herrscht. Dankeschön Ich finde es toll, wie viele Angebote es für Ehrenamtliche gibt. Meine Beobachtung ist aber auch, dass manche Veranstaltungen mangels Teilnehmer nicht stattfinden können oder großer Aufwand für Werbung und Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. D.h. es gibt vielleicht ein Überangebot oder Desinteresse von seiten der Ehrenamtlichen? Sie wollen vielleicht nicht mit Angeboten „zugeschüttet“ werden. Mein Gefühl ist, dass viele z.B. 2 Stunden Zeit für einen Geflüchteten haben, aber damit ihr Zeitkontingent erschöpft ist, so dass sie nicht noch Lust/Zeit auf eine Schulung o.ä. haben. Eine provokative Frage: sollte das viele Geld, das in diese Angebote und Strukturen für Ehrenamtliche gesteckt wird, nicht besser in hauptamtliche Arbeitsstellen angelegt werden? Kontakt für Rückfragen Amt für Integration und Vielfalt Kommunales Integrationszentrum Köln Team KOMM-AN NRW Alexis Nano, Caroline Stolpe Kleine Sandkaul 5 50667 Köln komman@stadt-koeln.de Stand: August 2023 Die Oberbürgermeisterin Amt für Integration und Vielfalt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 13-US/329-23/16/08.2023
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 2893/2023 Freigabedatum 23.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter – Fortführung der Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt ab 01.01.2024 die bis 31.12.2024 befristete Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung Geflüchteter in folgendem Umfang: 1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ bezüglich der Stellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trägern für bestimmte Einrichtun- gen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemein- schaftsverpflegung, soweit diese belegt sind). Aufgrund der derzeitigen hohen Belegung der Einrichtungen ergibt sich ein jähr- licher Mehraufwand von 360.000 €. 2. Stärkung des Ehrenamtes: 2.1. Finanzierung von Stellen zur Koordination des Ehrenamtes in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder Ausstattung, soweit diese belegt sind. Nach derzeitigem Stand ergibt dies ab dem Jahr 2024 einen Bedarf von bis zu 3,5 Stellen für Fachkräfte der So- zialen Arbeit, vergütet nach S 12 TVöD SuE, mit einem jährlichen finanziel- len Aufwand von 280.000 €. 2.2. Beibehaltung der mit Ratsbeschluss vom 11.07.2017 im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern in Höhe von 407.133 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 2.3. Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortübergreifen- den Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Auf- wendungen in Höhe von 538.281 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteige- rungen. Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 2.4. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „Wiku“ mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 12.200 € zuzüglich etwaiger Mindestlohnerhö- hungen für den aus der Fördersumme anteilig geförderten Minijob. 2.5. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung von schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenarbeit tätigen Vereinen und Initia- tiven im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden in Abhängigkeit der Größe der Initiativen mit jährlichen Aufwendungen von 70.000 € im Haushaltsjahr 2024. 3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unterbrin- gungsressourcen für Geflüchtete: 3.1. Finanzierung von Stellen, angebunden bei den jeweiligen Trägern, zur Sicher- stellung der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notauf- nahmen/-unterkünften). Nach derzeitigem Stand liegt der Bedarf bei 6 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen , P 7 TVöD-P, sowie 1 Stelle Heb- amme, EG 10 / P 10 TVöD-P mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 421.000 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 3.2. Beibehaltung der im Stellenplan 2022 unbefristet eingerichteten 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD-P, und 1,0 Stelle Heb- amme, Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 273.666 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. Die zur Finanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen der für die unter 1., 2.1, 2.3-2.5 und 3.1 dargestellten Maßnahmen stehen im HJ 2024 zur Verfügung: - im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 1 und 2.1 dargestellten Maßnahmen. - im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produkt- gruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, für die unter den Punkten 2.3-2.5 dargestellten Maßnahmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschiebun- gen zwischen den einzelnen Positionen vorzunehmen. - im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 3.1 dargestellte Maßnahme. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 (s. Tabelle) a) Personalaufwendungen 680.799 € b) Sachaufwendungen etc. 1.681.481 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: In Köln gelten für die Betreuung von Geflüchteten Mindeststandards. Diese wurden vom Rat in 2017 beschlossen und in 2021 letztmalig bis Ende 2023 verlängert. Die Maßnahmen sehen einen verbesserten Personalschlüssel für bestimmte Einrich- tungen vor, stärken das Ehrenamt und sichern die medizinische Grundversorgung. Sie haben einen Umfang von ca. 2,4 Millionen Euro und sollen nun ein weiteres Jahr bis 31.12.2024 fortgeführt werden. 4 In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnah- men (Session-Nr.: 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindest- standards bis zum Jahresende 2021 führten: Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 2811/2019), Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 3557/2019). In 2021 erfolgte die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023 (Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Session-Nr.: 1491/2021). In 2023 erfolgte eine Evaluation der Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes, Maßnahmen 2.2-2.5 des Beschlusses. Genutzt wurde hierfür ein digitaler Fragebo- gen. An der Umfrage haben insgesamt 174 Ehrenamtliche teilgenommen. Die Er- gebnisse liegen an. Die Verwaltung empfiehlt, die Mindeststandardmaßnahmen in 2024 zunächst befristet bis 31.12.2024 fortzuführen. Notwendige Anpassungen auf Grund neuer Entwicklun- gen/Bedarfe erfolgen nach regelmäßiger Überprüfung der Maßnahmen. Hierzu bedarf es ggf. separater Beschlussvorlagen zur Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel. Zur Bewältigung von unvorhergesehenen Krisen sind durch den städtischen Krisen- stab ggf. flankierende Beschlüsse zu fassen, damit ein zeitnahes Reagieren in Notsi- tuationen gewährleistet ist. Anpassungen der Mindeststandardmaßnahmen sowie Beschlüsse durch den Krisen- stab sind bspw. dann erforderlich, wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchte- ten (einschl. der unerlaubt Eingereisten) stark ansteigt, z.B. um 20 Prozent in einem Vierteljahr. Wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten soweit sinkt, dass bestimmte Einrichtungen bzw. Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf nicht mehr genutzt werden müssen, verringert sich der Bedarf entsprechend. Dies se- hen Leistungsvereinbarungen mit den Betreuungsträgern bereits vor. Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt Zu den einzelnen Beschlusspunk- ten Jährliche Aufwendun- gen in 2022 (und 2023) (siehe auch Vorlage: 1491/2021) Jährliche Aufwendun- gen ab 2024 1) Mehraufwand Betreuungsschlüs- sel Unterbringung 1:60 gegenüber 1:80 0 € 360.000 € 2.1) Sachaufwendungen zur Finan- zierung von Trägerstellen für Koor- dination Ehrenamt in großen Ein- richtungen 141.800 € in 2022 (für 2 Stellen) und 124.075 € in 2023 (für 1,75 Stellen) 280.000 € (für 3,5 Stellen) 2.2) Personalaufwendungen in Bür- gerämtern zur Koordination des Ehrenamtes im Stadtbezirk 366.750 € in 2022 399.150 € in 2023 407.133 € ** 2.3) Sachaufwendungen zur Förde- rung von Stellen bei Trägern für die 521.461 € in 2022*) 529.804 € in 2023*) 538.281 € **) 5 Koordination des Ehrenamtes standort- und bezirksübergreifend (für 13 halbe Stellen) (für 13 halbe Stellen) 2.4) Sachaufwendungen Pflege und Ausbau der Wiku-Plattform 12.200 € 12.200 € 2.5) Sachaufwendungen Admin-U- Mittel 70.000 € 70.000€ (in 2024) 100.000 € (ab 2025) 3.1) Personalaufwendungen zur Fi- nanzierung von Stellen Kranken- pflegepersonal , angebunden bei den jeweiligen Trägern (plus 1 Stelle Hebamme ab 2024) 106.350 € (für 1,5 Stellen Kran- kenpflegepersonal) 421.000 €** (für 6 Stellen Kran- kenpflegepersonal und 1 Stelle Heb- amme) 3.2) Personalaufwendungen im Ge- sundheitsamt (3 Stellen Kranken- pflegepersonal + 1 Hebamme) 252.700 € in 2022 268.300€ in 2023 273.666 €** Jährliche Gesamtaufwendungen 1.471.261 € in 2022 1.509.879 € in 2023 2.362.280 € in 2024 *) Die Beträge berücksichtigen Tarifkostensteigerungen in Höhe von jährlich 2%. Der in der Vorlage aus 2021 (Session-Nr.: 1491/2021) aufgeführte Betrag in Höhe von 513.249 € berücksichtigte nur die bis einschließlich 2021 unterjährig gewährten Tarif- kostensteigerungen. **) Auch ab 2024 müssen jährliche Tarifkostensteigerungen (von mind. 2 %) be- rücksichtigt werden. Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60 Mit Vorlage 1491/2021 beschloss der Rat einen verbesserten Betreuungsschlüssel von 1:60 bezüglich der Stellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trägern für Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung. Die Verwaltung empfiehlt, an der Möglichkeit des Betreuungsschlüssels von 1:60 für die genannten Einrichtungen festzuhalten, weil hier aufgrund der höheren Bele- gung und geringeren Privatsphäre ein erhöhtes Konfliktpotential besteht und damit auch ein erhöhter Betreuungsbedarf. Derzeit erfolgt nur noch an drei belegten Standorten eine solche Unterbringung: a) Hardtgenbuscher Kirchweg (Ostheim), Leichtbauhalle [7 Stellen statt 5] b) Luzerner Weg (Mülheim), Leichtbauhalle [5 Stellen statt 3,5] c) Mathias-Brüggen-Straße (Ossendorf), Notunterkunft [4 Stellen statt 3] Differenz von 16 Stellen bei Schlüssel 1:60 zu 11,5 Stellen bei Schlüssel 1:80 ergibt 4,5 Mehrstellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trä- gern. Hieraus resultieren gegenüber dem normalen Betreuungsschlüssel von 1:80 jährli- che Mehraufwendungen in Höhe von 360.000 €. 6 Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der dezentralen Lage, Größe oder Belegung bewilligte der Rat in 2020 3,25 Stellen. An größeren dezentralen Standorten sind die Gewinnung von ehrenamtlich enga- gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausforderung. Durch Ehrenamtskoordinator*innen kann für die nachfolgend auf- geführten großen Einrichtungen mit über 200 zur Verfügung stehenden Plätzen eine Verbesserung der Betreuung nach wie vor erreicht werden: Herkulesstraße (0,75 Stelle) Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle) Josef-Broicher-Straße (0,25 Stelle) Luzerner Weg (0,5 Stelle) Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle) Neusser Landstraße 117 (0,25 Stelle) Ringstraße (0,5 Stelle) Schlagbaumsweg (0,25 Stelle) Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle) Die gegenüber den vorherigen Vorlagen zu den Mindeststandards erhöhte Anzahl von Stellen (zuletzt 1,75) ergibt sich aus der nach Ausbruch der Ukraine Krise ge- stiegenen Zahl an untergebrachten und zu betreuenden Geflüchteten in Köln, die sich fast verdoppelt hat. Die Verwaltung empfiehlt, diese derzeit insgesamt 3,5 Stellen für ehrenamtliche Ko- ordinierungsaufgaben in Unterbringungseinrichtungen mit besonderem zusätzli- chem Unterstützungsbedarf beizubehalten. Es wurde für Standorte mit einer Bele- gung über 200 Plätze eine 0,25-Stelle angesetzt und ab 400 Plätze eine 0,5-Stelle. 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern Mit Beschluss über die Mindeststandards durch den Rat im Jahr 2017 (Session-Nr.: 0544/2017/1) wurde u.a. entschieden, in jedem Bürgeramt eine halbe Stelle für die Koordination der ehrenamtlichen Arbeit für und mit Geflüchteten in dem jeweiligen Stadtbezirk einzurichten. Die unbefristeten Stellen bei den Bürgerämtern sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Verwaltung und Ehrenamt und auch weiterhin zwingend erforderlich, wie sich aktuell auch wieder beim Ukraine-Krieg zeigt. Durch sie können die Konzeption und Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfel- dern Vernetzung, Beratung und Information wirkungsvoll und nachhaltig unterstützt werden (s. auch Anlage). Die Stelleninhaber*innen sind zudem als Ehrenamtskoor- dinator*innen wichtige Ansprechpartner*innen für die ehrenamtlich Aktiven. 2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkom- menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit Um Steuerungs- und Koordinationsbedarfe für alle Unterbringungseinrichtungen in den Stadtbezirken und bezirksübergreifend zu decken, werden über die Mindest- standards inzwischen dreizehn halbe Stellen (Koordinator*innen) finanziert, ange- bunden bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit. 7 Es muss langfristig davon ausgegangen werden, dass die Stellen dieser Koordina- tor*innen zwingend benötigt werden, da sie in den Themenfeldern Fortbildung, Ver- netzung, Beratung und Information bedarfsgerecht dafür Sorge tragen, dass beste- hende Angebote angepasst und neue bezirksorientierte Projekte und Leistungen konzipiert und umgesetzt werden (s. auch Anlage). 2.4) Ausbau und Pflege Wiku Das Netzwerk „Willkommenskultur Köln“ mit der unabhängigen Wiku-Internetplatt- form www.wiku-koeln.de ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlingsarbeit akti- ven Vereinen und Willkommensinitiativen (s. auch Anlage). Die Fördersumme in Höhe von 12.200 € wurde in 2022 und 2023 vollumfänglich ausgeschöpft und ist auch ab 2024 erforderlich, um die Plattform in der notwendi- gen Qualität weiter im Netz anbieten zu können. Ein Teil des Förderbetrages wird für die Finanzierung eines Minijobs eingesetzt. Die Verwaltung empfiehlt, die genannte Fördersumme unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Mindestlohnsätze ab 2024 weiter zur Verfügung zu stellen. 2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen Über die Mindeststandards wurde bislang zur administrativen Unterstützung von klassischen Willkommensinitiativen ein jährlicher Sachkostenzuschuss gewährt. Die Mittel standen bislang für die Beschäftigung einer internen Administrations-/Koordi- nationskraft auf der Basis eines sog. Minijobs oder „Einkauf“ der Leistungen bei Dritten im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden pro Initiative bereit. In 2022 hat sich gezeigt, dass eine Förderung von ausschließlich klassischen Will- kommensinitiativen nicht mehr zeitgemäß ist. Somit wurde in Abstimmung mit Ver- treter*innen aus dem AK Mindeststandards eine Öffnung des Fördertopfes als sinn- voll erachtet. Zukünftig sollen nun auch andere ehrenamtliche Initiativen und Ver- eine, die schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenarbeit aktiv sind, von der Förderung profitieren. Detaillierte Informationen, auch zur Höhe der einzelnen Fördersummen in Abhängigkeit der Größe der Initiativen, s. Anlage. Für den Haushalt 2022 und den Doppelhaushalt 2023/2024 wurde ein Haushaltsplan- ansatz in Höhe von 70.000 € pro Jahr berücksichtigt. Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 3.1. Finanzierung von 6 Stellen Krankenpflegepersonal und 1 Stelle Hebamme, ange- bunden bei den jeweiligen Trägern, für die Sicherstellung der medizinischen Grund- versorgung in sechs großen Gemeinschaftseinrichtungen, in denen neu eingereiste Geflüchtete im Regelfall als erstes untergebracht werden. Der seit 2015 in großen Unterbringungseinrichtungen angewendete Betreuungs- schlüssel von 1:400 ermöglichte von 2019 bis zum Ausbruch des Ukraine-Krieges den Einsatz von medizinischen Fachkräften im Umfang von 1,5 Stellen, die beim Träger Deutsches Rotes Kreuz angebunden sind. Auch in 2024 sollte sichergestellt sein, dass die Finanzierung von Krankenpflege- Stellen erfolgt, um neu angekommenen Geflüchteten in Köln den Übergang in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig die vor Einzug in Regelwohnheime notwendige medizinische Grundversorgung sicher zu stellen (insbesondere Planung der TBC-Screening-Untersuchung, generelle Kontrolle des Impfstatus und ggfls. Terminierung von notwendigen Impfungen oder erforderlichen Arztterminen). Siehe auch Anlage. 8 Aufgrund der Ukrainekrise und der erhöhten Zahl von untergebrachten Menschen aus den Westbalkan- Ländern (Albanien, Serbien, Nord-Mazedonien etc.) liegt die Anzahl der großen Unterkünfte mit über 200 Plätzen, in die neu eingereiste Ge- flüchtete als erstes untergebracht werden, derzeit bei sechs Unterkünften. Hardtgenbuscher Kirchweg 1,0 Stelle Herkulesstraße 1,5 Stellen Luzerner Weg 1,0 Stelle Mathias-Brüggen-Str. 0,5 Stelle Ringstraße 1,0 Stelle Vorgebirgstrasse / KEA 1,0 Stelle Bei dem seit 2015 angewendeten Betreuungsschlüssel von 1:400 bedeutet dies ei- nen Stellenzuwachs auf 6 VZÄ, um den Mindeststandards in der medizinischen Versorgung gerecht zu werden und diese zu sichern. Außerdem ist die Zahl der untergebrachten schwangeren Frauen, die während ihrer Unterbringung ein Kind zur Welt bringen, mit der untergebrachten Gesamtzahl der Geflüchteten gestiegen, so dass dringender Bedarf an einer zusätzlichen Heb- amme besteht. Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt Seit dem Beschluss der Mindeststandards im Jahr 2017 (0544/2017/1) hat es signi- fikante Entwicklungen gegeben (s. auch Anlage), die unmittelbare Auswirkungen auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort haben. Die durch Beschluss des Rates vom 06.02.20 (2811/2019) ermöglichte Anbindung von medizinischen Fachkräften (3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*in- nen, 1,0 Stelle Hebamme) beim Gesundheitsamt hat sich sowohl im Umgang mit der Covid-19 – Pandemie als auch der Ukrainekrise sehr bewährt. Aufgrund der seit 2016 aufgebauten medizinischen Versorgungsstruktur, der bis dahin etablierten (internen und externen) Netzwerke und des aufgebauten interdisziplinären Teams im Gesundheitsamt konnte die Gruppe der Geflüchteten anforderungsgerecht ver- sorgt werden. Die medizinische Versorgung der Geflüchteten wurde zügig an die veränderten Bedingungen angepasst. Die Verwaltung empfiehlt, auch weiterhin die beim Gesundheitsamt angebundenen 3,0 Stellen Gesundheits-/Krankenpfleger*in- nen und 1,0 Stelle Hebamme beizubehalten, um auch bei den zukünftig zu vermu- tenden Zuwanderungen durch Migrationsbewegungen die Versorgung dieser vul- nerablen Gruppe zu sichern und bedarfsgerecht agieren zu können. Fazit: Die Erfahrungen mit dem Umgang der Corona-Pandemie sowie insbesondere auch die Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg zeigen, dass etablierte und nachhal- tige Strukturen bei der Betreuung von Geflüchteten sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern im Idealfall dauerhaft abgesichert werden müssen. Für die Einstellung und Bindung von qualifiziertem Träger- und Verwaltungspersonal ist eine unbefristete Beschäftigungsmöglichkeit eine ausschlaggebende Komponente. Die durch Ratsbeschluss im 2017 verabschiedeten und in 2021 letztmalig verlänger- ten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen erfüllen nach wie vor ihren beabsichtigten Zweck. Da aufgrund der aktuellen Haushaltssituation eine Darstellung über den 31.12.2024 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich ist, sollen die Maßnah- men im oben dargestellten Umfang zunächst bis 31.12.2024 fortgeführt werden. 9 Begründung der Dringlichkeit: Der aktuell gültige Ratsbeschluss ist bis 31.12.2023 befristet. Damit einhergehend sind auch die damit verbundenen Trägerstellen und weiteren Zu- schüsse bis zum Ende dieses Jahres befristet. Wegen des hohen Abstimmungsbedarfes zwischen mehreren Ämtern und der aktuel- len Gesamtsituation war eine frühere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Damit die hier beschriebenen und unerlässlichen Maßnahmen nahtlos weitergeführt werden können, bedarf es einer Entscheidung noch in dieser Beratungsfolge. Aufgrund der in diesem Jahr nicht mehr zu erreichenden Sitzungen des Integrations- rates, des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, des Gesundheitsaus- schusses und des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen werden diese Gremien im Nachgang informiert. Anlagen Weitergehende Informationen zu den einzelnen Mindeststandard-Maßnahmen Ergebnisse der Ehrenamtsbefragung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2893/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 10:14