Mandari Insight

2893/2023

Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter –Fortführung der Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2023

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Anlage 1 - Weitergehende Informationen zu Mindeststandards

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Anlage 2 - Broschüre_Befragungsergebnisse_Ehrenamtliche Arbeit_Geflüchtete

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Weitergehende Informationen zu Mindeststandards

24838 Zeichen

1 
 
 
Anlage zur Vorlage Mindeststandards 2893/2023 
Weitergehende Informationen 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für 
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten zu entwi-
ckeln, die eine Ergänzung zu den Kölner Leitlinien aus 2004 darstellen. Dies geschah vor 
dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl der Geflüchteten, die in Köln untergebracht 
und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und in dieser Situation eine Verbesserung 
der Unterbringungs- und Betreuungssituation dringend geboten war. Der Höchststand der 
Zahl unterzubringender Geflüchteter wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000 Menschen er-
reicht. 
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den 
Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten (Session-Nr.: 0544/2017/1) einge-
flossen sind.  
Von 2017 bis 2021 war die Zahl der in Köln unterzubringenden geflüchteten Menschen ins-
gesamt rückläufig. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 ist die Zahl der un-
tergebrachten Geflüchteten in Köln sprunghaft angestiegen und verharrt seitdem auf ho-
hem Niveau. (Stand: 31.12.2021: 5.764 und Höchststand März 2023 11.388 Geflüchtete 
und nunmehr 11.009 Geflüchtete (Stand 31.08.2023).  
Der Krieg mitten in Europa verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es für die Aufnahmelän-
der und –städte ist, über verbindliche Mindeststandardmaßnahmen nachhaltig dafür Sorge 
tragen zu können, dass die aus Krisen - und Kriegsgebieten geflohenen Menschen adä-
quat untergebracht und betreut werden.  
 
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 
Wie in den Jahren 2015/2016 flüchten seit Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 
viele Menschen nach Köln. Derzeit sind knapp 3.100 der Geflüchteten aus der Ukraine in 
Köln in städtischen Unterkünften untergebracht, t eilweise in erneut in Betrieb genomme-
nen großen Reserveunterkünften. Nach aktuellen Schätzungen auf Grund von in der Aus-
länderbehörde registrierten Geflüchteten und gestellten Sozialleistungsanträgen wird da-
von ausgegangen, dass zudem ungefähr 6.000-8.000 Menschen aus der Ukraine in priva-
ten Unterkünften in Köln leben.  
Durch den unermüdlichen Einsatz des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen 
konnte in den letzten Jahren das Ankommen und die Unterbringung aller nach Köln Ge-
flüchteten gut gemeistert werden. Eine wesentliche Stütze und Hilfe waren dabei insbe-
sondere im März 2022, als die meisten Geflüchteten aus der Ukraine kamen, die vielen 
freiwillig Helfenden. Die in 2017 geschaffenen und längst etablierten Strukturen haben ins-
besondere bei der Akquise und Koordination der Ehrenamtlichen mit und ohne Sprach-
kenntnissen sehr gut ineinandergegriffen. Die vereinbarten Mindeststandards zur Stärkung 
des Ehrenamtes haben insbesondere eine Basis für Koordination und effektiven Einsatz 
dieser ehrenamtlich Helfenden geschaffen.  
 
Im Stadtgebiet Köln gibt es mit Stand April 2023 ca. 50 Willkommensinitiativen, s iehe auch 
unter: https://www.ki-koeln.de/assets/Liste-der-Willkommensinitiativen-und-weiterer-Akteure-
1.pdf die sich in ihrem Stadtbezirk oder bezirksübergreifend für die Belange der geflüchteten 
Menschen einsetzen.  
Die Einsatzfelder der Initiativen oder nicht organisierten Ehrenamtlichen werden immer an-
spruchsvoller, denn auf G rund von noch unzureichenden Kultur- und Sprachkenntnissen ste-
hen neu Eingewanderte häufig vor allein nicht lösbaren Herausforderungen, z.B. bei Frage-
stellungen im Zusammenhang mit Wohnen, Arbeit oder zum Gesundheits- oder Bildungssys-
tem. Nicht nur Geflüchtete in den städtischen Unterkünften bedürfen Unterstützung, sondern

2 
ebenfalls Familien/alleinstehende Menschen mit Fluchthintergrund, die inzwischen eine ei-
gene Wohnung bezogen haben. Auch den Gastgebenden, die ukrainische Geflüchtete bei 
sich privat untergebracht haben, stellen sich viele Fragen. 
Insbesondere Ehrenamtliche aus den Willkommensinitiativen sind vor Ort gut mit den haupt-
amtlichen Beratungsstrukturen (z.B. Interkultureller Dienst, Sozialraumkoordination, Träger 
der Wohlfahrtspflege, Bezirksjugendpflege) vertraut und vernetzt. Gemeinsam stehen Ehren- 
und Hauptamt den Geflüchteten mit viel Expertise und breit aufgestellten Unterstützungsan-
geboten zur Seite, was der Integration der Menschen und ihrem Zugang in die Regelsysteme 
zu Gute kommt. Bedarfe stellen sich bei den Geflüchteten nach wie vor insbesondere bei: 
 der Begleitung zu Behörden, 
 dem Ausfüllen von Formularen für die Beantragung von Leistungen,  
 allen Formalitäten und Gesprächen im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohn-
raum, 
 Fragen zum (Aus-) Bildungssystem, 
 Belangen im Zusammenhang mit beruflicher Beschäftigung, 
 Fragen der Gesundheitsversorgung und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistun-
gen.  
 
Damit Ehrenamtliche (in Initiativen organisiert oder informelle Zusammenschlüsse) geflüch-
tete Menschen wirkungsvoll unterstützen können, benötigen sie bestimmte Rahmenbedin-
gungen, die über die Mindeststandards gegeben sind: Den freiwilligen Helfer*innen stehen 
Koordinator*innen in größeren Unterkünften, in den Bürgerämtern und bei Trägern als An-
sprechpartner*innen und für ganz konkrete Bedarfe des Ehrenamtes zur Verfügung. Zudem 
stellt die digitale und städtisch finanziell unterstützte Wiku-Plattform für das Ehrenamt stets 
aktuelle und nützliche Informationen bereit und eine finanzielle Förderung von Minijobs ver-
schafft den Willkommensinitiativen eine Unterstützung bei administrativen Aufgaben. 
All diese Maßnahmen helfen dabei, dass Ehrenamtliche in der Ausübung ihres Engagements 
erfolgreich helfen können. Sie sind bspw. zwingend auf stets aktuelle Informationen seitens 
der hauptamtlichen Akteur*innen angewiesen, z.B. zu Besuchsregelungen oder zur Versor-
gung der Unterkünfte mit WLAN. Freiwillige müssen auch den Überblick bewahren, z.B. über 
zuständige Ansprechpartner*innen in den Ämtern oder laufende Projekte des Interkulturellen 
Dienstes. Zudem haben Ehrenamtliche den Anspruch, sich regelmäßig zu aktuellen Themen 
fortzubilden, um den Geflüchteten kompetent helfen und sie begleiten zu können.  
 
Nachfolgende Informationen zu den Maßnahmen der Mindeststandards zur Stärkung des Eh-
renamtes im Einzelnen: 
 
Zu 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen 
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von enga-
gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausfor-
derung. Durch die bei den Heimleitungen angebundenen Ehrenamtskoordinator*innen kann 
eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heimleitungen mit Blick auf das 
Ehrenamt erreicht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf aufgrund der Lage, Größe 
und Belegung von Einrichtungen hat sich aufgrund der Ukrainekrise erhöht, so das folgende 
Stellenanteile fortan notwendig sind: 
 Herkulesstraße (0,75 Stelle)  
 Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle)  
 Josef-Broicher-Straße (0,25 Stelle)  
 Luzerner Weg (0,5 Stelle)  
 Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle)  
 Neusser Landstraße 117 (0,25 Stelle)

3 
 Ringstraße (0,5 Stelle)  
 Schlagbaumsweg (0,25 Stelle)  
 Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle)  
 
Zu 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
Die Stelleninhaber*innen sind u.a. Ansprechpartner*innen für die Initiativen vor Ort und mit 
vielen Akteur*innen im Bezirk (z.B. Träger freie Wohlfahrtspflege, Sozialraumkoordination, 
Bezirksjugendpflege etc.) über regelmäßig stattfindende Arbeitskreise/Runde Tische gut 
vernetzt. Sie kümmern sich als Bindeglied zur Stadtverwaltung insbesondere um die  
 Herstellung von Kontakten in verschiedene Dienststellen, 
 Geschäftsführung (Einladung und Durchführung) für im Bezirk vorhandene Arbeits-
gruppen, Runde Tische etc. mit den wesentlichen Akteur*innen der Geflüchtetenarbeit, 
 Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei ihrer Engagementausübung 
(z.B. bei der Suche nach Raumressourcen), 
 Klärung von Fragen rund um das Thema ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten (Koor-
dinator*innen als zentrale Anlaufstelle im Bezirk), 
 Weiterleitung von wichtigen und aktuellen Informationen aus verschiedenen Dienststel-
len der Verwaltung an das Ehrenamt, z.B. Informationen zu Unterkünften im jeweiligen 
Stadtbezirk oder zu Projekten des Interkulturellen Dienstes. 
Der kontinuierliche Kontakt des Amts für Integration und Vielfalt zu den Ehrenamtskoordi-
nator*innen der Bürgerämter bestätigt die genannten Aufgabenschwerpunkte in Abgren-
zung zu den Aufgaben der Koordinator*innen, die bei den Trägern standort- und bezirks-
übergreifend im Einsatz sind s. auch Punkt 2.3.).  
 
Die nachfolgenden Zitate von zwei Bürgeramtsleitungen unterstreichen die Bedeutung der 
Stellen in den Bürgerämtern: 
„Wer geflüchteten und traumatisierten Menschen helfen möchte und dann in den Dschungel 
der Zuständigkeiten zw ischen städtischen Ämtern und nichtstädtischen Stellen gerät, ist 
leicht der Verzw eiflung nahe. Zum Glück gibt es da Menschen w ie unsere Ehrenamtskoordi-
natorin! Die Arbeit unserer Mitarbeiterin ist oft die letzte Rettung gegen Frust und Ärger. Sie 
w ird bei ehren- und hauptamtlich Tätigen gleichermaßen hochgeschätzt, ist nicht mehr w eg-
zudenken – und einfach unverzichtbar.“ 
 
„Die Koordinator*innen sind unermüdlicher Motor und persönlicher fester Anker für die vielen 
örtlichen Gruppen und Initiativen in der Geflüchtetenarbeit in den Bezirken, unterstützen eh-
renamtlich aktive Bürger*innen und begleiten in den Runden Tischen in enger Zusammenar-
beit und Vernetzung mit dem Bezirksbürgeramt die lokal engagierten, ehrenamtlichen und 
professionell tätigen Akteur*innen. Nicht zuletzt vermitteln sie zw ischen diesen und der Fach-
verw altung und beraten täglich kompetent die Ehrenamtler*innen im Behördendschungel, da-
mit die von diesen betreuten Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Ohne Koordinatoren*in-
nen könnten die Bürgerämter ihrer Aufgabe, sich um alle Einw ohner*innen unabhängig von 
ihrer Herkunft, auch im Sinne der angestrebten guten Willkommenskultur orts- und zeitnah zu 
kümmern, nicht angemessen gerecht w erden.“ 
 
Zu 2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
Der Förderung der dreizehn halben Stellen liegen folgende Ratsbeschlüsse zu Grunde: 
Nr. 0544/2017/1: Finanzierung von neun halben Stellen, 
Nr. 3841/2018: Finanzierung von zwei weiteren halben Stellen zur Stärkung der Bezirke 
Innenstadt und Ehrenfeld,

4 
Nr. 3557/2019: Überführung von zwei halben Stellen Basisausstattung des Forums für 
Willkommenskultur (Träger Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) aus 
dem Jahr 2015 in die Mindeststandards. Diese Stellenfinanzierung wurde in 2018 durch 
Beschluss des Rates (Session-Nr.: 3153/2018) verlängert bis Ende 2021. 
Nr.: 1491/2021: Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter – Ver-
längerung der Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 
 
Nachfolgend eine Übersicht über die Zuordnung der dreizehn halben Stellen:  
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit  c/o 
BFmF e.V.   
0,5 Stelle (bezirksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur c/o Kölner Freiwil-
ligen Agentur e.V. & Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
1,5 Stellen (bezirksübergreifend),  
      umfassen 2 x 0,5 Stellen Basisaus- 
      stattung aus 2015, s.o.  
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Büro für Bürgerengage ment 
(AWO Kreisverband Köln) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Kölner Freiwilligen Agentur e.V. 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen 
e.V. (SkF) / Börse für bürgerschaftliches Enga-
gement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Ceno & die Paten e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) 
 
Durch die bei den obengenannten Trägern angebundenen Kräfte soll insbesondere dafür 
Sorge getragen werden, dass 
 bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Einrichtungen vermit-
telt wird und 
 die Einrichtungen bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem Res-
sourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend bedarfsgerecht 
eingesetzt werden kann.  
Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen verdeutlicht, 
wie dies in der Praxis gelingt: 
 
Träger bezirklich:  
 Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamtlichen 
für den und im jeweiligen Bezirk 
 Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften sowie 
standortabhängige Angebote 
 Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken 
 Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk  
 Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit mit 
Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und KI  
 Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation in Be-
zug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten

5 
 
Träger stadtweit:  
a) Forum für Willkommenskultur: 
 Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für  
Geflüchtete/n 
 Beratung zur (Neu-)Gründung von (Willkommens-)Initiativen  
 Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch 
 Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen  
 Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Engagierte und 
Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Behörden- und Bera-
tungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexionsangebote 
 Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend 
 Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n 
 
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:  
 Vernetzung der Mitgliedsvereine des Arbeitskreises  
 Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Strukturen  
 Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder 
 
Der kontinuierliche Kontakt des Amts für Integration und Vielfalt zu den Ehrenamtskoordi-
nator*innen der Träger bestätigt die genannten Aufgabenschwerpunkte in Abgrenzung zu 
den Aufgaben der Koordinator*innen, die in den Bürgerämtern im Einsatz sind (siehe auch 
Punkt 2.2.).  
 
Zu 2.4) Ausbau und Pflege Wiku 
Zielgruppe der Plattform sind neben den aktiven Ehrenamtlichen auch Kölner Bürger*in-
nen, die sich für Geflüchtete engagieren möchten und den Kontakt zu entsprechenden Ini-
tiativen und Vereinen suchen. Seit Beschluss der Mindeststandards bis heute wurde die 
Internetplattform kontinuierlich weiterentwickelt und durch Mitarbeitende der Agentur pietz-
pluswild GmbH inhaltlich und technisch betreut. 
Die finanzielle Unterstützung der Wiku-Plattform sichert einerseits den Betrieb (z.B. 
Hosting und Sicherheitsupdates) und die aufwändige Pflege der integrierten Bausteine der 
Plattform und ermöglicht andererseits die technische Weiterentwicklung, um die Seiten für 
Nutzer*innen weiterhin attraktiv und bedienerfreundlich zu gestalten. 
Ein zentraler Bestandteil der Plattform ist zum einen der viel genutzte und unentgeltlich 
abonnierbare Veranstaltungskalender sowie ein Bereich mit Informationen zu den ver-
schiedenen Kölner Initiativen, welcher inzwischen auch von den Initiativen selbst aktuell 
gehalten werden kann.  
Ebenfalls als wichtiges Element, ist die umfangreiche Materialsammlung der Plattform zu 
nennen; dazu gehört auch die sehr nachgefragte „Flüchtlingspaten Info“ zum Thema Woh-
nen. 
 
Zu 2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen 
Bisher stand diese Förderung nur klassischen Willkommensinitiativen zur Verfügung, die 
rein ehrenamtlich arbeiten, i. d. R. mindestens 15 aktive Mitglieder haben und hauptsäch-
lich regelmäßige Angebote für Geflüchtete anbieten. Die Initiativen mussten sich zudem 
schon vor 2017 gegründet haben. Migrantenselbstorganisationen (MO/MSO) sowie neue 
Initiativen und Vereine waren bisher ausgeschlossen. In den letzten Jahren haben nicht 
nur klassische Willkommensinitiativen die Mittel zur administrativen Unterstützung nachge-
fragt, sondern immer wieder auch andere Akteur*innen, die sich ebenfalls in hohem Maße

6 
ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung der organisierten, ehrenamtlichen Unterstützung 
aller Gruppen und Initiativen im Rahmen des vermehrten Zuzugs von geflüchteten Men-
schen in Köln bleibt weiterhin sehr hoch. Vor allem wurde deutlich, dass nicht nur klassi-
sche Willkommensinitiativen sondern auch weitere Vereine und MO/MSO von der Förde-
rung profitieren sollten. Die neuen Kriterien für die Antragsstellung ab 2023 wurden unter 
Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Arbeitskreis Mindeststandards, wie folgt ange-
passt:  
Die administrative Unterstützung steht ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen offen, die 
schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenhilfe aktiv sind. Das heißt, dass die Institution aus 
ihrem (Vereins-) Zweck überwiegend und regelmäßig ehrenamtliche Le istungen aus dem 
Förderspektrum von KOMM-An NRW für geflüchtete Kölner*innen anbietet. Administrativer 
Unterstützungsbedarf dürfte weiterhin erst gegeben sein, wenn die Initiativen und Vereine 
mindestens aus einer Anzahl von je 15 aktiven Mitgliedern bestehen. Es handelt sich um 
rein ehrenamtlich betriebene Initiativen und Vereine ohne hauptamtlich finanzierte Mitar-
beitende. Die Initiativen und Vereine sind vernetzt mit den Koordinationsmitarbeitenden in 
den Bürgerämtern bzw. bei den Trägern. Eine gleichzeitige Förderung aus dem Förderbe-
reich „interkulturelle Zentren“ oder bei institutioneller bzw. Projekt-Förderung aus dem Pro-
gramm „Dritte Orte“ wird ausgeschlossen. 
Für das Jahr 2023 haben insgesamt 17 Initiativen und Vereine einen Antrag auf Administ-
rative Unterstützung gestellt; 15 davon konnten positiv beschieden werden. Insgesamt 
ergibt sich daraus ein Antragsvolumen von knapp 100.000 Euro. Um die Mittel aus dem 
Fördertopf (in den Haushaltsjahren 2023 & 2024 jeweils 70.000 Euro) bedarfsgerecht zu 
verteilen, richtet sich die Bewilligung der Wochenstundenanzahl künftig insbesondere 
nach der Größe der Initiative bzw. nach der Anzahl der aktiven Ehrenamtlichen. Dafür 
wurde folgendes Raster erstellt:  
 
Kategorie nach Größe der 
Initiativen 
Anzahl Ehrenamtli-
che 
Förderumfang 
Std/Woche 
Kleinere Initiativen 15 bis 30 4-6 
Mittlere 30-60 6-8 
Größere ab 60 8-10 
 
Für die künftigen Jahre ist mit einem weiteren Anstieg von Antragsteller*innen zu rechnen.  
 
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 
Zu 3.1) Finanzierung von 6 Stellen Krankenpflegepersonal und 1 Stelle Hebamme, angebun-
den beim Betreuungsträger DRK 
In 2019 und 2020 gab es als große Notaufnahmeeinrichtungen mit einer Belegung von tem-
porär mehr als 200 Menschen nur die Unterkünfte in der Ringstraße und der Herkulesstraße. 
In 2021 war nur noch die Einrichtung in der Herkulesstraße in Betrieb. 
Im Zuge der Ukrainekrise und dem Anstieg der Zahlen von Menschen aus den Westbalkan-
staaten (Albanien, Serbien, Nord-Mazedonien etc.) stieg die Anzahl der großen Unterkünfte 
mit über 200 Plätzen zur Erstunterbringung auf sechs Unterkünfte an, wo insgesamt ca. 2000 
Geflüchtete untergebracht sind.  
Bei dem seit 2015 angewendeten Betreuungsschlüssel von 1:400 für medizinisches Personal 
bedeutet dies einen zwingend erforderlichen Stellenzuwachs bzw. eine Anpassung auf 6 
VZÄ, um den Mindeststandards in der medizinischen Versorgung gerecht zu werden und 
diese zu sichern.  
Im Rahmen dieser täglichen Arbeit und zur Sicherung der medizinischen Basisversorgung 
der Menschen müssen:

7 
 „Ankommens-Checks“ (z.B. Organisation der Tuberkulosediagnostik, Sichtung von Impf-
pässen, Mutterpässen und Kindervorsorgeheften und vorhandenen Arztberichten etc.) 
durchgeführt werden, 
 laufende Beratungen und Unterstützung bei diversen Therapien (z.B. Ausgabe vereinzel-
ter nicht verschreibungspflichtiger Medikamente wie Nasentropfen oder Fieberzäpfchen) 
erfolgen, 
 Anbindungen / Terminvereinbarungen bei niedergelassenen Ärzten / in Fachambulanzen 
stattfinden, 
 Aufklärungs- und bedarfsgerechte Versorgungen im Rahmen von Ausbruchsgeschehen 
(z.B. Windpocken, Magen-Darm-Infektionen (Rotavirus, Norovirus), RSV, Influenza, Covid 
u.a.) durchgeführt werden, 
 in epidemischen oder pandemischen Situationen weitere Checks (z.B. Fiebermessen, 
Symptomabfragen), die  von besonderer Bedeutung sind, wie sich im Jahr 2020 bis heute 
im Umgang mit Covid-19 herausgestellt hat, vorgenommen werden, 
 die Menschen, die aufgrund einer akuten Infektionserkrankung in einer Quarantäneunter-
kunft untergebracht werden, täglich durch medizinisches Fachpersonal betreut werden. 
 
Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die erstmals in Köln untergebracht werden, nicht aus-
reichend versorgt werden, wenn kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs- Ange-
bot vorgehalten wird. Die Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt 
ebenfalls, wobei letzteres das Gesundheitssystem unnötig belastet. 
 
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 
Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt 
Im Rahmen der Evaluation in 2019 wurden die oben genannten Stellen beim Gesundheits-
amt angebunden, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden in verschiedenen Unter-
bringungsressourcen hat sich eingespielt und sehr bewährt. 
Nach wie vor erfolgt die medizinische Grundversorgung in den anderen Unterkünften (über 
80 Personen, 50 – 80 Personen und unter 50 Personen). Bei den regelmäßig stattfinden Be-
suchen in den Unterkünften wird die gesundheitliche Situation der Bewohner*innen erfasst 
(persönliches Gesprächsangebot, Austausch mit den Mitarbeitern der Unterkunft mit Einwilli-
gung der Bewohner*innen), medizinische Berichte (z.B. Arztbriefe, A tteste, Befundberichte) 
werden erfasst, Kontrolle auf Vorliegen der Tuberkulosediagnostik erfolgt, Impfstatus und  
Vorsorgeuntersuchungen (Kinder, Schwangere) werden überprüft. Bei Bedarf erfolgt dann 
die individuell erforderliche Anbindung ins medizinische System. Zusätzlich werden in den 
großen Gemeinschaftsunterkünften regelmäßig Impfungen für Kinder und Jugendliche unter 
18 Jahren (Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) angeboten. 
 
Zur Sicherung von Standards beim stadtweiten und insbesondere trägerübergreifenden Ein-
satz des medizinischen Fachpersonals hat sich insbesondere auch die Anbindung des Kran-
kenpflegepersonals und der Hebamme an „neutraler“ Stelle als sehr sinnvoll erwiesen. Diese 
Mitarbeitenden sind insbesondere in den vielen dezentralen Unterbringungseinrichtungen mit 
> 50 – 80 Bewohner*innen (Stand März 2023: 142 Einrichtungen - ausgenommen Unter-
künfte mit > 200 Personen) im Einsatz. 
Das Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes setzt sich insgesamt aus 3,0 Stel-
len Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewer-
tung E10 / P10, 1,0 Stelle Facharzt E15 und 1,0 Stelle Sozialarbeitenden S12 zusammen. 
 
Im Rahmen der Ukrainekrise hatte das Team Flüchtlingsmedizin (mit Verstärkung von 
Stammpersonal des Gesundheitsamtes) von den 3482 Geflüchteten aus der Ukraine, die 
Ende März 2022 in den städtischen Unterkünften untergebracht waren, am 31.03.2022 be-

8 
reits 2993 Menschen (86% der Geflüchteten aus der Ukraine) primär gesichtet und bei dring-
lichem medizinischen Bedarf versorgt bzw. an die entsprechenden niedergelassenen Praxen 
/ Kliniken und Fachambulanzen angebunden.  
Aufgrund des seit 2016 durch das Team immer weiter ausgebauten sehr guten Netzwerkes 
(mit dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, den nie-
dergelassenen Kolleg*innen und den Kliniken in Köln) konnten die Menschen individuell, be-
darfsgerecht und sehr zeitnah versorgt werden. Im weiteren Verlauf wurde das Team auf-
grund der zunehmenden Zahl an schwer erkrankten und kriegsverletzten Personen durch ex-
ternes medizinisches Fachpersonal ausgebaut. Dieses Personal ist nun weiterhin für die uk-
rainischen Menschen zuständig, das Team Flüchtlingsmedizin hat die oben beschriebenen 
originären Aufgaben in den Unterkünften mit einer Belegung von unter 200 Personen wieder-
aufgenommen.

Anlage 2 - Broschüre_Befragungsergebnisse_Ehrenamtliche Arbeit_Geflüchtete

18188 Zeichen

Befragung von Ehrenamtlichen zu den  
Unterstützungsangeboten der  
Mindeststandards in der Unterbringung 
von Geflüchteten
In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis 
9plus, dem Arbeitskreis Politik der  
Willkommensinitiativen und der Plattform 
www.wiku-koeln.de

3
Inhalt
Hintergrund der Befragung 4
Befragungsergebnisse 5
Allgemeine Angaben zum ehrenamtlichen Engagement 5
Nutzung und Bedarf von  I nformationsangeboten  9
Bekanntheit und Nutzung der Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen,   
der Ehrenamtskoordinator*innen in den  Be zirken, des AK Muslimische  
Flüchtlingsarbeit und der Plattform wiku-koeln.de  11
Bekanntheit und Nutzung des  F örderprogramms Administrative  
Unterstützung für ehrenamtliche Initiativen und Vereine 1 7
Nutzung und Bedarf von weiteren  U nterstützungsangeboten  18
Anregungen, Kritik und sonstige Hinweise 20

4
Hintergrund der Befragung
Der Rat der Stadt Köln beschloss 2017 Mindeststandards für die Unterbringung und 
 Betreuung von Geflüchteten. Dazu gehören auch verschiedene Maßnahmen, um die 
 ehrenamtliche Arbeit mit geflüchteten Menschen zu stärken. Dieser Beschluss wurde 
 seitdem alle zwei Jahre erneuert.   Die meis ten dieser Maßnahmen werden vom Kommunalen 
Integrationszentrum im  Amt für  Integration und Vielfalt fachlich begleitet.  
Zu diesen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen gehören unter anderem:
• die Förderung von Stellen von Ehrenamtskoordinator*innen in den Bezirken
• die Förderung von Stellen des Forums für Willkommenskultur und des Arbeitskreies 
 Muslimische Flüchtlingsarbeit
• die Förderung der Plattform www.wiku-koeln.de 
• das Förderprogramm Administrative Unterstützung für ehrenamtliche Initiativen und 
Vereine 
Im Januar 2023 wurde vom Kommunalen Integrationszentrum (Sachgebiet Wohnen, 
 Teilhabe und Ehrenamt) ein digitaler Fragebogen verschickt, mit dem Ziel, heraus zufinden, 
ob die Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes noch bedarfsgerecht sind. Die Fragen 
wurden vorab mit den Ehrenamtskoordinator*innen in den Stadtbezirken, dem Forum 
für Willkommenskultur, dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit, dem AK Politik der 
 Willkommensinitiativen und der Betreiberin der Wiku-Plattform abgestimmt. Beworben 
wurde die Befragung ebenfalls über diese Kanäle. Zudem wurden durch das Kommunale 
Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt alle Förderempfänger*innen des 
KOMM-AN NRW Programms angeschrieben.
An der anonymen Online-Befragung haben insgesamt 174 Personen teilgenommen. 
Im Folgenden sind die Befragungsergebnisse zu finden, teilweise ergänzt um bezirkliche 
Besonderheiten.

5
Befragungsergebnisse
Allgemeine Angaben zum ehrenamtlichen 
Engagement
In welchem Stadtbezirk engagieren Sie sich? 
Stadtbezirk Innenstadt
Stadtbezirk Nippes
Stadtbezirk 
Rodenkirchen
Stadtbezirk 
Lindenthal
Stadtbezirk 
Ehrenfeld
Kein bestimmter Stadtbezirk
Stadtbezirk Mülheim
Stadtbezirk Chorweiler
Stadtbezirk Porz
Stadtbezirk Kalk
36
25
11
19
16
15
31
10
15
22

6
Wo engagieren Sie sich?
Verein 34,12% 58
Initiative 41,76% 71
sog. Migrant*innenorganisation/ 
Neue Deutsche Organisation
4,71% 8
Kirchengemeinde 20% 34
Moscheegemeinde 0% 0
Synagogengemeinde 0,59% 1
(sonstige) religiöse Gemeinde 0,59% 1
Sportverein 1,76% 3
Interkulturelles Zentrum der Stadt Köln 7,65% 13
Sonstiges 18,24% 31
220
Nennungen unter „Sonstiges“: Privat, DRK, Tafel, in Unterkünften, Stadtbibliothek,  
 Flüchtlingshilfe, AK Politik, Bürgerzentrum, Schulen und Kitas, Kulturbereich
Wie viele Ehrenamtliche sind in Ihrer Initiative bzw. Ihrem Verein aktiv?
unter 10 14,62% 25
10 bis 20 26,90% 46
21 bis 40 25,15% 43
41 bis 60 9,94% 17
über 60 7,02% 12
Keine Angabe, unbekannt 16,96% 29
172

7
Seit wann engagieren Sie sich?
vor 2015 20,93% 36
seit ungefähr 2015 40,70% 70
seit ungefähr 2018 10,47% 18
seit ungefähr 2020 14,53% 25
seit 2022 14,53% 25
174
 Anmerkung: In Rodenkirchen (81%) und in Nippes (84%) gibt es besonders viele lang-
jährig Aktive  (Beginn des ehrenamtlichen Engagements vor 2018). In Lindenthal (53%) 
und Chorweiler (50%) gibt es besonders viele neue Aktive  (Beginn des ehrenamtlichen 
 Engagements ab 2020).
 Wie viele Stunden im Monat sind Sie im Schnitt ehrenamtlich  in der 
Geflüchtetenarbeit aktiv tätig?
unter 4 Stunden 14,62% 25
4 bis 8 Stunden 22,22% 38
8 bis 12 Stunden 25,15% 43
mehr als 12 Stunden 38,60% 66
172
Anmerkung: Die Antworten fallen je nach Bezirk sehr unterschiedlich aus. In Porz bspw. 
gaben  besonders viele Personen an, mehr als 12 Stunden pro Woche  ehrenamtlich 
aktiv zu sein (67%).

8
Wie sehen Sie die aktuelle Dynamik und Arbeitsfähigkeit  
Ihres Vereins bzw. Ihrer Initiative?
keine Angabe 10,06% 17
wachsend 23,08% 39
stabil 47,93% 81
schrumpfend 20,12% 34
gefährdet (Wenn Ja, Gründe) 5,33% 9
180
Die häufigsten Antworten waren „stabil“ oder „wachsend“ (zusammen 71%).  
Der Anteil an der Antwort „gefährdet“ ist relativ klein – am höchsten ist er in Nippes 
(16%). Der Anteil an der Antwort „schrumpfend“ liegt zwischen 11% (Chorweiler) und 
33% (Kalk). Den höchsten Anteil an der Antwort „wachsend“ hat Ehrenfeld (40%).
Als Gründe, wenn die Dynamik und Arbeitsfähigkeit als gefährdet betrachtet wird, 
wurden genannt: 
• interne Probleme oder Konflikte
• die Koordination der Initiative / des Vereins, Anwerbung neuer Ehrenamtlicher und 
Motivation sind sehr herausfordernd
• die Energie hat ca. 2019 nachgelassen, als Geflüchtete eigenständiger wurden
• immer mehr Arbeit und komplexere Betreuungen für immer weniger Ehrenamtliche

9
Nutzung und Bedarf von 
 Informationsangeboten
Welche Informationsmöglichkeiten nutzen Sie?
Mailverteiler der Ehrenamts-
koordinator*innen in den Bezirken
66,67% 110
Website www.wiku-koeln.de 26,06% 43
Rundbrief des „Forum für 
Willkommenskultur“
44,24% 73
Mailverteiler Arbeitskreis Politik der 
Willkommensinitiativen
41,82% 69
Sonstiges 30,91% 51
346
Es gibt einige bezirkliche Unterschiede, bspw. bei der Nutzung des Rundbriefs des 
 „Forum für Willkommenskultur“ (zwischen 33% in Kalk und 61% in Mülheim), des 
 Verteilers des AK Politik (zwischen 13% in Ehrenfeld und 56% in Nippes) und der 
 Website wiku-koeln.de (zwischen 7% in Ehrenfeld und 39% in Mülheim).
Nennungen unter Sonstiges: 
• WhatsApp-Gruppen
• Instagram und Facebook 
• Mailverteiler des Vereins/der Initiative
• Austausch mit anderen Ehrenamtlichen
• Interne, überregionale oder private Netzwerke
• Informationen von DRK / DRK Flüchtlingshilfe, Kölner Flüchtlingsrat, Komm An NRW, 
 AWO, Flüchtlingsrat NRW, Ehrenamtsinformation des Jobcenters
• Hilfsorganisationen
• Lebensmittelausgabe
• keine

10
Erhalten Sie als Ehrenamtliche genug Informationen, 
die  für  Sie von Interesse sind?
genau richtig 67,06% 114
zu viel 11,18% 19
zu wenig 19,41% 33
Kein Interesse an Informationen 4,71% 8
Informationen die mir zu kurz kommen 5,29% 9
183
  Ehrenfeld ist der einzige Bezirk, der mehrheitlich angibt, zu wenig Informationen 
zu erhalten (47%). 
Als Informationen, die zu kurz kommen, werden vor allem genannt:
• Informationen zu Sprachkursen
• Informationen zur Selbstorganisation geflüchteter Personen
• Informationen zur öffentlichen Diskussion der Politik zur Beseitigung  der   
Defizite in der Integrationspolitik

11
Bekanntheit und Nutzung der Angebote  
des AK Politik der Willkommensinitiativen,   
der Ehrenamtskoordinator*innen in den 
 Bezirken, des AK Muslimische Flüchtlings-
arbeit und der Plattform wiku-koeln.de 
Kennen Sie den AK Politik der Willkommensinitiativen?
Ja 66,67% 110
Nein 33,33% 55
165
Es gibt große bezirkliche Unterschiede: der Bekanntheitsgrad des AK Politik der 
 Willkommensinitiativen liegt zwischen 29% (Ehrenfeld) und 83% (Nippes).
Haben Sie den AK Politik der Willkommensinitiativen schon mal  für 
Anliegen Ihrer Initiative bzw. Ihres Vereins genutzt? 
Ja 50% 73
Nein 50% 73
146
Es gibt große bezirkliche Unterschiede: zwischen 8% (Ehrenfeld) und 65% (Nippes) 
der Ehrenamtlichen nutzen die Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen. In 
der Regel besteht ein Zusammenhang zwischen Bekanntheit und Nutzung.

12
Welche Angebote des AK Politik der Willkommensinitiativen haben 
Sie bislang genutzt?
Informationen durch Rundmails und 
Protokolle 
81,52% 75
T eilnahme an Arbeitskreistreffen 42,39% 39
Unterstützung bei der Begleitung 
von Geflüchteten (Was zu tun ist)
30,43% 28
Unterstützung bei Problemen in  
der Begleitung von Geflüchteten 
35,87% 33
Unterstützung bei Kontaktversuchen 
mit Ämtern und Dienststellen
43,48% 40
Unterstützung bei Kontaktversuchen 
zur Politik
19,57% 18
Sonstiges 13,04% 12
245
Nennungen unter Sonstiges:  
• Setzen neuer Impulse 
• gegenseitige Stärkung
• Brücke zur Stadtverwaltung 
• Verbreitung von Informationen
• Vernetzung mit anderen Ehrenamtlichen
• Vernetzung mit anderen Initiativen
• Unterstützung bei Herausforderungen mit den Unterkünften
• Unterstützung beim individuellen Engagement („Einzelkämpfer*in“)
Kennen Sie die Ehrenamtskoordinator*innen in Ihrem Stadtbezirk?
Ja 66,67% 110
Nein 33,33% 55
165
Der Anteil der Antwort „Nein“ liegt zwischen 14% in Porz und 37% in Mülheim.

13
 Haben Sie sowohl mit der Ehrenamtskoordination Ihres Bürgeramtes 
als auch mit der Ehrenamtskoordination des Trägers Kontakt?  
Nur mit der Ehrenamtskoordination 
des Bürgeramts
25% 30
Nur mit der Ehrenamtskoordination 
des Trägers
26,67% 32
Mit beiden Ehrenamtskoordinator*innen 50% 60
122
 Welche Angebote der bezirklichen Ehrenamtskoordinator*innen  
haben Sie bislang genutzt?
Unterstützung bei Schulungsbedarfen 17,65% 21
Unterstützung bei Fragen zu 
Finanzierungsmöglichkeiten 
21,85% 26
Unterstützung in der Akquise neuer 
Ehrenamtlicher
21,01% 25
Unterstützung bei Kontakt mit  
städtischen Dienststellen 
43,70% 52
Unterstützung bei aktuellen 
Problemen/Fragestellungen
46,22% 55
Unterstützung bei der Vernetzung  
mit anderen Vereinen 
27,73% 33
T eilnahme an Runden Tischen etc. 46,22% 55
Kooperationen für Veranstaltungen 36,13% 43
Beratung/Austausch/Begleitung im 
ehrenamtlichen Engagement
35,87% 56
Regelmäßiger Kontakt über aktuelle 
Aktionen der Initiative
43,48% 39
Sonstiges 19,57% 9
245
Nennungen unter „Sonstiges“: 
• Organisation von einem Sommerfest
• Durchführung von Schulungen
• Suche nach Übersetzung
• keine

14
  Welche Erwartungen haben Sie an die Ehrenamtskoordinator*innen 
in den Bezirken?
Das Feedback ist größtenteils positiv, die Erwartungen werden erfüllt.
Als weitere Erwartungen wurden genannt: 
• Präsenz 
• gute Erreichbarkeit
• Vernetzung
• zeitnahe Weitergabe von Informationen
• Vermittlung von Lösungen bei Bedarfen
• Realisieren abgesprochener Ziele 
• Unterstützung bei konkreten Anliegen, z. B. bei der Suche nach Räumlichkeiten oder 
Akquise von Fördermitteln
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit 
• Verbindungsglied zur Stadtverwaltung
Kennen Sie das Forum für Willkommenskultur (Kooperationsprojekt 
der Kölner Freiwilligen Agentur und des Kölner Flüchtlingsrats)?  
Ja 72,19% 109
Nein 27,81% 42
151
Der Bekanntheitsgrad liegt zwischen 40% (Rodenkirchen) und 86% (Mülheim).

15
Welche Angebote des Forums für Willkommenskultur  
haben Sie bislang genutzt?
Vernetzungsangebote wie  
Vernetzungstreffen, BarCamp etc.
59,22% 61
Informationsveranstaltungen zu 
unterschiedlichen Themen 
59,22% 61
Unterstützung bei der Akquise  
neuer Ehrenamtlicher 
20,39% 21
Information durch den Rundbrief des 
Forum für Willkommenskultur 
68,93% 71
Informationen durch den  
„Podcast HIER\GEBLIEBEN“
13,59% 14
Individuelle (Verweis)Beratung  
zu unterschiedlichen Themen 
der Geflüchtetenarbeit 
21,36% 22
Kostenlose Supervision für 
Ehrenamtliche 
13,59% 14
Unterstützung bei der Gründung  
Ihres Vereins bzw. Ihrer Initiative 
4,85% 5
Sonstiges 7,77% 8
277
 Nennungen unter „Sonstiges“:
• Werbung für Veranstaltungen
• politische Themen nach vorne bringen
• wichtiger stabiler Anker im individuellen Ehrenamtsengagement („Solo-Engagement“)
• Angebote zur Findung der Konversationspartner für Geflüchtete

16
Sind Sie Mitglied im AK Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln?
Ja 0% 0
Nein 100% 174
174
Kennen Sie die Seite www.wiku-koeln.de?  
Ja 65,77% 98
Nein 34,23% 51
149
Der Bekanntheitsgrad liegt zwischen 38% (Chorweiler) und 79% (Mülheim). 
Welche Angebote der Seite www.wiku-koeln.de  
haben Sie bislang genutzt?
T erminkalender mit 
Benachrichtigungsfunktion 
21,43% 18
Nutzung der online zugänglichen 
Materialien
46,43% 39
Nutzung des Marktplatzes  
„Ich suche.../Ich biete... “
34,52% 29
Infos über andere Initiativen bzw.  
Vereine (o.Ä.)
59,52% 50
Sonstiges 9,52% 8
144

17
Bekanntheit und Nutzung des 
 Förderprogramms Administrative  
Unterstützung für ehrenamtliche  
Initiativen und Vereine
Kennen Sie die Fördermöglichkeit Administrative Unterstützung   
für ehrenamtliche Initiativen und Vereine? 
Ja 37,84% 56
Nein 62,16% 92
148
Der Bekanntheitsgrad liegt zwischen 0% (Ehrenfeld) und 52% (Nippes) – ansonsten ist  
dieser sehr unterschiedlich je nach Bezirk. 
Gibt es Ihrerseits Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung 
 dieses Fördertopfs und wenn Ja, welche? 
Nein 75,36% 52
Ja, und zwar 24,64% 17
69
Ja, und zwar:
• Vergrößerung und Sicherheit des Fördertopfes 
• Übernahme von Jobnebenkosten auch bei Honorar
• Evaluation, Berichtswesen, Transparenz der Förderung und Aufgaben
• jährliche Ausschreibung der administrativen Stellen 
• mehr Bewerbung des Förderprogramms 
• die Förderung von engagierten Vereinen sichtbar machen
• weniger Bürokratie

18
Erhalten Sie Mittel aus diesem städtischen Förderprogramm?
  
Ja 31,54% 29
Nein 68,48% 63
94

19
Nutzung und Bedarf von weiteren 
 Unterstützungsangeboten 
Welche hier nicht aufgeführten Unterstützungsangebote wünschen 
Sie sich oder nutzen Sie?
Keine Weiteren 68,70% 79
Folgende 31,30% 36
114
Folgende, hier nicht aufgeführte Unterstützungsangebote werden gewünscht:
• aktuelle Informationen zu Sprachkursangeboten 
• mehr Informationen zum Thema Wohnen / U nterbringung
• Informationen zu Fördermitteln und Unterstützung bei Förderanträgen 
• Informationen zu Einbürgerung und Arbeitsaufnahme
• mehr Vernetzung im Stadtbezirk zu bspw. Vereinen, Kirchen, Parteien
• Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen und Trägern
• professionelle Beratung vor Ort
• Supervision
• regelmäßige Veranstaltungen 
• kürzere Wartezeiten bei Ämtern
• direkte Ansprechpartner*innen in bestimmten Ämtern, z.B. Ausländeramt, Jobcenter, 
Sozialamt, Jugendamt, Sozialamt, Wohnungsamt, Fachstelle Wohnen
• eine Art Notfallplattform für schnelle akute Bedarfe
• Deeskalationsmöglichkeiten bei dringenden Fällen des Ausländeramtes
Folgende, hier nicht aufgeführte Unterstützungsangebote werden außerdem genutzt:
• das monatliche Ehrenamtstreffen des JobCenters
• Rundbriefe von ANN und DRK
• Informationen von City of Hope e.V., Mosaik e.V. 
• KOMM-AN NRW
• Lokalzeitung 
• nebenan.de

20
Anregungen, Kritik und sonstige Hinweise
Als vorrangige Themen wurden hier vor allem die Themen Spracherwerb, Wohnen/Unter-
bringung und der Bedarf nach Begegnungsräumen genannt. Außerdem wurde mehrfach der 
Wunsch nach professionellen Strukturen, nach langfristiger finanzieller Unterstützung des 
Integrationsbereichs und nach verbesserter Zusammenarbeit mit den Ämtern geäußert. 
Ehrenamtliche werden überfordert, 
Staat und Kommunen laden bei ihnen 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben ab.
Wir brauchen mehr offene 
Räume für niederschwelligen 
Treffen der Kulturen; Sprache 
ist das entscheidende Moment 
für gelungene Integration und 
kann nur durch Begegnung 
gelingen. 
Bei der Wohnungssuche  
für Geflüchtete fehlt es  
an übergreifendem  
Management in Köln.
Ein politisches Umdenken und ein Umsetzen im politischen 
Handeln durch die Erfahrungen und die Erkenntnisse in der 
Integrationsarbeit wären langfristig klügere und erfolgreichere 
Integrationsschritte. Die ehrenamtlichen Integrationshelfer*innen 
leisten i. d. Regel einen großartigen Dienst, werden aber oft  
durch politisch festgelegte Maßnahmen (wie z.B. bei Wohnungs-
problemen) ausgebremst.
Da die Arbeit doch 
noch über viele 
Jahre erforderlich 
ist, wäre eine 
Sicherheit der 
finanziellen  
Unterstützung 
längerfristig gut.
Wir sagen DANKESCHÖN für die langjährige und stetig verbesserte Unterstützung!

21
Ähnliche Begleitung wie bei Geflüchteten aus der Ukraine 
auch für Drittstaatler*innen sowie Geflüchteten aus Syrien, 
Afghanistan usw.
Ich kenne nicht nur 
die für meinen Bezirk 
zuständige Ehrenamts-
koordinatorin, sondern 
auch die aus anderen 
Bezirken. Sie sind sehr 
engagiert und eine 
große Hilfe für uns 
Ehrenamtler*innen!!
Wenn es eine Wertschätzung der 
Arbeit von Vereinen gibt, dann 
müssen diese finanziell unterstützt 
werden. Wir können nicht alles 
ehrenamtlich so weiter machen. 
Vielen Dank.
Danke für die tolle Arbeit. 
In der Stadt Köln laufen 
viele Dinge nur gut, weil 
sich Hauptamtliche so 
gut kümmern, um die 
Ehrenamtler*innen zu 
unterstützen.
Ich höre in der Nachbarschaft Interesse an Engagement, 
aber es fehlen Gelegenheiten, einfach reinzuschnuppern 
(und dann dabei zu bleiben). Bei größeren Bezirken wird das 
Einbinden von Menschen ins Ehrenamt erschwert, obwohl je 
nach Bezirk erhöhter Bedarf herrscht.
Dankeschön
Ich finde es toll, wie viele Angebote es für Ehrenamtliche gibt. Meine Beobachtung 
ist aber auch, dass manche Veranstaltungen mangels Teilnehmer nicht stattfinden 
können oder großer Aufwand für Werbung und Überzeugungsarbeit geleistet 
 werden muss. D.h. es gibt vielleicht ein Überangebot oder Desinteresse von seiten 
der Ehrenamtlichen? Sie wollen vielleicht nicht mit Angeboten „zugeschüttet“ 
 werden. Mein Gefühl ist, dass viele z.B. 2 Stunden Zeit für einen Geflüchteten 
haben, aber damit ihr Zeitkontingent erschöpft ist, so dass sie nicht noch Lust/Zeit 
auf eine Schulung o.ä. haben. Eine provokative Frage: sollte das viele Geld, das in 
diese Angebote und Strukturen für Ehrenamtliche gesteckt wird, nicht besser in 
hauptamtliche Arbeitsstellen angelegt werden?

Kontakt für Rückfragen
Amt für Integration und Vielfalt
Kommunales Integrationszentrum Köln
Team KOMM-AN NRW
Alexis Nano, Caroline Stolpe
Kleine Sandkaul 5
50667 Köln
komman@stadt-koeln.de
Stand: August 2023
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Integration und Vielfalt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung 
Zentrale Dienste der Stadt Köln
13-US/329-23/16/08.2023

Beschlussvorlage Rat

21301 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2893/2023 
Freigabedatum 
 23.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter – Fortführung der Maßnahmen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt ab 01.01.2024 die bis 31.12.2024 befristete Fortführung der 
Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung Geflüchteter in folgendem Umfang: 
 
1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ bezüglich der Stellen für Fachkräfte 
der Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trägern für bestimmte Einrichtun-
gen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemein-
schaftsverpflegung, soweit diese belegt sind). 
Aufgrund der derzeitigen hohen Belegung der Einrichtungen ergibt sich ein jähr-
licher Mehraufwand von 360.000 €. 
 
2. Stärkung des Ehrenamtes: 
 
2.1. Finanzierung von Stellen zur Koordination des Ehrenamtes in Einrichtungen 
mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder 
Ausstattung, soweit diese belegt sind. Nach derzeitigem Stand ergibt dies 
ab dem Jahr 2024 einen Bedarf von bis zu 3,5 Stellen für Fachkräfte der So-
zialen Arbeit, vergütet nach S 12 TVöD SuE, mit einem jährlichen finanziel-
len Aufwand von 280.000 €. 
 
2.2. Beibehaltung der mit Ratsbeschluss vom 11.07.2017 im Stellenplan 2018 
unbefristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern 
in Höhe von 407.133 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 
 
2.3. Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortübergreifen-
den Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Auf-
wendungen in Höhe von 538.281 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteige-
rungen. 
 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
2.4. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „Wiku“ mit jährlichen 
Aufwendungen in Höhe von 12.200 € zuzüglich etwaiger Mindestlohnerhö-
hungen für den aus der Fördersumme anteilig geförderten Minijob. 
 
2.5. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung 
von schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenarbeit tätigen Vereinen und Initia-
tiven im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden in Abhängigkeit der Größe 
der Initiativen mit jährlichen Aufwendungen von 70.000 € im Haushaltsjahr 
2024. 
 
3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unterbrin-
gungsressourcen für Geflüchtete: 
 
3.1. Finanzierung von Stellen, angebunden bei den jeweiligen Trägern, zur Sicher-
stellung der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notauf-
nahmen/-unterkünften). Nach derzeitigem Stand liegt der Bedarf bei 6 Stellen 
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen , P 7 TVöD-P, sowie 1 Stelle Heb-
amme, EG 10 / P 10 TVöD-P mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 
421.000 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 
 
3.2. Beibehaltung der im Stellenplan 2022 unbefristet eingerichteten 3,0 Stellen 
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD-P, und 1,0 Stelle Heb-
amme, Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 
273.666 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 
 
Die zur Finanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen der für die unter 1., 2.1, 
2.3-2.5 und 3.1 dargestellten Maßnahmen stehen im HJ 2024 zur Verfügung: 
 
- im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 
1 und 2.1 dargestellten Maßnahmen. 
 
- im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produkt-
gruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen, für die unter den Punkten 2.3-2.5 dargestellten 
Maßnahmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschiebun-
gen zwischen den einzelnen Positionen vorzunehmen. 
 
- im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in der Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 3.1 
dargestellte Maßnahme.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
(s. Tabelle) 
a) Personalaufwendungen      680.799 € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.681.481 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
In Köln gelten für die Betreuung von Geflüchteten Mindeststandards. Diese wurden 
vom Rat in 2017 beschlossen und in 2021 letztmalig bis Ende 2023 verlängert. Die 
Maßnahmen sehen einen verbesserten Personalschlüssel für bestimmte Einrich-
tungen vor, stärken das Ehrenamt und sichern die medizinische Grundversorgung. 
Sie haben einen Umfang von ca. 2,4 Millionen Euro und sollen nun ein weiteres 
Jahr bis 31.12.2024 fortgeführt werden.

4 
In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnah-
men (Session-Nr.: 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindest-
standards bis zum Jahresende 2021 führten:  
Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen 
Unterbringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 
Session-Nr.:  2811/2019), 
Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur 
Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 
3557/2019).  
 
In 2021 erfolgte die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023 (Ratsbeschluss 
vom 16.09.2021, Session-Nr.: 1491/2021). 
 
In 2023 erfolgte eine Evaluation der Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes, 
Maßnahmen 2.2-2.5 des Beschlusses. Genutzt wurde hierfür ein digitaler Fragebo-
gen. An der Umfrage haben insgesamt 174 Ehrenamtliche teilgenommen. Die Er-
gebnisse liegen an.  
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Mindeststandardmaßnahmen in 2024 zunächst befristet 
bis 31.12.2024 fortzuführen. Notwendige Anpassungen auf Grund neuer Entwicklun-
gen/Bedarfe erfolgen nach regelmäßiger Überprüfung der Maßnahmen. Hierzu bedarf 
es ggf. separater Beschlussvorlagen zur Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel. 
Zur Bewältigung von unvorhergesehenen Krisen sind durch den städtischen Krisen-
stab ggf. flankierende Beschlüsse zu fassen, damit ein zeitnahes Reagieren in Notsi-
tuationen gewährleistet ist. 
Anpassungen der Mindeststandardmaßnahmen sowie Beschlüsse durch den Krisen-
stab sind bspw. dann erforderlich, wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchte-
ten (einschl. der unerlaubt Eingereisten) stark ansteigt, z.B. um 20 Prozent in einem 
Vierteljahr. Wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten soweit sinkt, dass 
bestimmte Einrichtungen bzw. Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf 
nicht mehr genutzt werden müssen, verringert sich der Bedarf entsprechend. Dies se-
hen Leistungsvereinbarungen mit den Betreuungsträgern bereits vor.  
 
 
 
Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt 
Zu den einzelnen Beschlusspunk-
ten 
Jährliche Aufwendun-
gen 
in 2022 (und 2023) 
(siehe auch Vorlage: 
1491/2021) 
Jährliche Aufwendun-
gen 
ab 2024  
1) Mehraufwand Betreuungsschlüs-
sel Unterbringung 1:60 gegenüber 
1:80 
0 € 
 
360.000 €  
 
2.1) Sachaufwendungen zur Finan-
zierung von Trägerstellen für Koor-
dination Ehrenamt in großen Ein-
richtungen  
141.800 € in 2022 
(für 2 Stellen) und 
124.075 € in 2023 
(für 1,75 Stellen) 
 
280.000 € (für 3,5 
Stellen)  
2.2) Personalaufwendungen in Bür-
gerämtern zur Koordination des 
Ehrenamtes im Stadtbezirk  
366.750 € in 2022 
399.150 € in 2023 
407.133 € ** 
2.3) Sachaufwendungen zur Förde-
rung von Stellen bei Trägern für die 
521.461 € in 2022*) 
529.804 € in 2023*) 
538.281 € **)

5 
Koordination des Ehrenamtes 
standort- und bezirksübergreifend 
 
(für 13 halbe Stellen) 
 
 
(für 13 halbe Stellen) 
 
 
2.4) Sachaufwendungen Pflege 
und Ausbau der Wiku-Plattform 
12.200 € 12.200 € 
2.5) Sachaufwendungen Admin-U-
Mittel 
70.000 € 70.000€ (in 2024) 
100.000 € (ab 2025) 
 
3.1) Personalaufwendungen zur Fi-
nanzierung von Stellen Kranken-
pflegepersonal , angebunden bei 
den jeweiligen Trägern (plus 1 
Stelle Hebamme ab 2024) 
106.350 € 
(für 1,5 Stellen Kran-
kenpflegepersonal) 
421.000 €** 
(für 6 Stellen Kran-
kenpflegepersonal 
und 1 Stelle Heb-
amme) 
 
 
3.2) Personalaufwendungen im Ge-
sundheitsamt (3 Stellen Kranken-
pflegepersonal + 1 Hebamme) 
252.700 € in 2022 
268.300€ in 2023 
273.666 €** 
Jährliche Gesamtaufwendungen  1.471.261 € in 2022 
1.509.879 € in 2023 
2.362.280 € in 2024 
 
*) Die Beträge berücksichtigen Tarifkostensteigerungen in Höhe von jährlich 2%. Der 
in der Vorlage aus 2021 (Session-Nr.: 1491/2021) aufgeführte Betrag in Höhe von 
513.249 € berücksichtigte nur die bis einschließlich 2021 unterjährig gewährten Tarif-
kostensteigerungen.  
**) Auch ab 2024 müssen jährliche Tarifkostensteigerungen (von mind. 2 %) be-
rücksichtigt werden. 
 
Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60 
Mit Vorlage 1491/2021 beschloss der Rat einen verbesserten Betreuungsschlüssel 
von 1:60 bezüglich der Stellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den betreuenden 
sozialen Trägern für Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und 
Gemeinschaftsverpflegung.  
Die Verwaltung empfiehlt, an der Möglichkeit des Betreuungsschlüssels von 1:60 
für die genannten Einrichtungen festzuhalten, weil hier aufgrund der höheren Bele-
gung und geringeren Privatsphäre ein erhöhtes Konfliktpotential besteht und damit 
auch ein erhöhter Betreuungsbedarf. Derzeit erfolgt nur noch an drei belegten 
Standorten eine solche Unterbringung:  
a) Hardtgenbuscher Kirchweg (Ostheim), Leichtbauhalle [7 Stellen statt 5] 
b) Luzerner Weg (Mülheim), Leichtbauhalle [5 Stellen statt 3,5] 
c) Mathias-Brüggen-Straße (Ossendorf), Notunterkunft [4 Stellen statt 3]  
Differenz von 16 Stellen bei Schlüssel 1:60 zu 11,5 Stellen bei Schlüssel 1:80 ergibt 
4,5 Mehrstellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trä-
gern.  
Hieraus resultieren gegenüber dem normalen Betreuungsschlüssel von 1:80 jährli-
che Mehraufwendungen in Höhe von 360.000 €.

6 
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 
 
2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen 
Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der dezentralen 
Lage, Größe oder Belegung bewilligte der Rat in 2020 3,25 Stellen.  
An größeren dezentralen Standorten sind die Gewinnung von ehrenamtlich enga-
gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine 
Herausforderung. Durch Ehrenamtskoordinator*innen kann für die nachfolgend auf-
geführten großen Einrichtungen mit über 200 zur Verfügung stehenden Plätzen 
eine Verbesserung der Betreuung nach wie vor erreicht werden:  
 Herkulesstraße (0,75 Stelle)  
 Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle)  
 Josef-Broicher-Straße (0,25 Stelle)  
 Luzerner Weg (0,5 Stelle)  
 Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle)  
 Neusser Landstraße 117 (0,25 Stelle)  
 Ringstraße (0,5 Stelle)  
 Schlagbaumsweg (0,25 Stelle)  
 Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle)  
Die gegenüber den vorherigen Vorlagen zu den Mindeststandards erhöhte Anzahl 
von Stellen (zuletzt 1,75) ergibt sich aus der nach Ausbruch der Ukraine Krise ge-
stiegenen Zahl an untergebrachten und zu betreuenden Geflüchteten in Köln, die 
sich fast verdoppelt hat. 
Die Verwaltung empfiehlt, diese derzeit insgesamt 3,5 Stellen für ehrenamtliche Ko-
ordinierungsaufgaben in Unterbringungseinrichtungen mit besonderem zusätzli-
chem Unterstützungsbedarf beizubehalten. Es wurde für Standorte mit einer Bele-
gung über 200 Plätze eine 0,25-Stelle angesetzt und ab 400 Plätze eine 0,5-Stelle.  
 
2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
 
Mit Beschluss über die Mindeststandards durch den Rat im Jahr 2017 (Session-Nr.: 
0544/2017/1) wurde u.a. entschieden, in jedem Bürgeramt eine halbe Stelle für die 
Koordination der ehrenamtlichen Arbeit für und mit Geflüchteten in dem jeweiligen 
Stadtbezirk einzurichten.  
Die unbefristeten Stellen bei den Bürgerämtern sind ein wichtiges Verbindungsglied 
zwischen Verwaltung und Ehrenamt und auch weiterhin zwingend erforderlich, wie 
sich aktuell auch wieder beim Ukraine-Krieg zeigt. Durch sie können die Konzeption 
und Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfel-
dern Vernetzung, Beratung und Information wirkungsvoll und nachhaltig unterstützt 
werden (s. auch Anlage). Die Stelleninhaber*innen sind zudem als Ehrenamtskoor-
dinator*innen wichtige Ansprechpartner*innen für die ehrenamtlich Aktiven. 
 
 
2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit   
 
Um Steuerungs- und Koordinationsbedarfe für alle Unterbringungseinrichtungen in 
den Stadtbezirken und bezirksübergreifend zu decken, werden über die Mindest-
standards inzwischen dreizehn halbe Stellen (Koordinator*innen) finanziert, ange-
bunden bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur 
und dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit.

7 
Es muss langfristig davon ausgegangen werden, dass die Stellen dieser Koordina-
tor*innen zwingend benötigt werden, da sie in den Themenfeldern Fortbildung, Ver-
netzung, Beratung und Information bedarfsgerecht dafür Sorge tragen, dass beste-
hende Angebote angepasst und neue bezirksorientierte Projekte und Leistungen 
konzipiert und umgesetzt werden (s. auch Anlage). 
 
2.4) Ausbau und Pflege Wiku 
 
Das Netzwerk „Willkommenskultur Köln“ mit der unabhängigen Wiku-Internetplatt-
form www.wiku-koeln.de  ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlingsarbeit akti-
ven Vereinen und Willkommensinitiativen (s. auch Anlage). 
Die Fördersumme in Höhe von 12.200 € wurde in 2022 und 2023 vollumfänglich 
ausgeschöpft und ist auch ab 2024 erforderlich, um die Plattform in der notwendi-
gen Qualität weiter im Netz anbieten zu können. Ein Teil des Förderbetrages wird 
für die Finanzierung eines Minijobs eingesetzt.  
Die Verwaltung empfiehlt, die genannte Fördersumme unter Berücksichtigung der 
jeweils geltenden Mindestlohnsätze ab 2024 weiter zur Verfügung zu stellen.  
 
2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen  
 
Über die Mindeststandards wurde bislang zur administrativen Unterstützung von 
klassischen Willkommensinitiativen ein jährlicher Sachkostenzuschuss gewährt. Die 
Mittel standen bislang für die Beschäftigung einer internen Administrations-/Koordi-
nationskraft auf der Basis eines sog. Minijobs oder „Einkauf“ der Leistungen bei 
Dritten im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden pro Initiative bereit.  
In 2022 hat sich gezeigt, dass eine Förderung von ausschließlich klassischen Will-
kommensinitiativen nicht mehr zeitgemäß ist. Somit wurde in Abstimmung mit Ver-
treter*innen aus dem AK Mindeststandards eine Öffnung des Fördertopfes als sinn-
voll erachtet. Zukünftig sollen nun auch andere ehrenamtliche Initiativen und Ver-
eine, die schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenarbeit aktiv sind, von der Förderung 
profitieren. Detaillierte Informationen, auch zur Höhe der einzelnen Fördersummen 
in Abhängigkeit der Größe der Initiativen, s. Anlage. 
Für den Haushalt 2022 und den Doppelhaushalt 2023/2024 wurde ein Haushaltsplan-
ansatz in Höhe von 70.000 € pro Jahr berücksichtigt. 
 
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 
3.1. Finanzierung von 6 Stellen Krankenpflegepersonal und 1 Stelle Hebamme, ange-
bunden bei den jeweiligen Trägern, für die Sicherstellung der medizinischen Grund-
versorgung in sechs großen Gemeinschaftseinrichtungen, in denen neu eingereiste 
Geflüchtete im Regelfall als erstes untergebracht werden. 
 
Der seit 2015 in großen Unterbringungseinrichtungen angewendete Betreuungs-
schlüssel von 1:400 ermöglichte von 2019 bis zum Ausbruch des Ukraine-Krieges den 
Einsatz von medizinischen Fachkräften im Umfang von 1,5 Stellen, die beim Träger 
Deutsches Rotes Kreuz angebunden sind.  
Auch in 2024 sollte sichergestellt sein, dass die Finanzierung von Krankenpflege-
Stellen erfolgt, um neu angekommenen Geflüchteten in Köln den Übergang in das 
Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig die 
vor Einzug in Regelwohnheime notwendige medizinische Grundversorgung sicher 
zu stellen (insbesondere Planung der TBC-Screening-Untersuchung, generelle 
Kontrolle des Impfstatus und ggfls. Terminierung von notwendigen Impfungen oder 
erforderlichen Arztterminen). Siehe auch Anlage.

8 
 
Aufgrund der Ukrainekrise und der erhöhten Zahl von untergebrachten Menschen 
aus den Westbalkan- Ländern (Albanien, Serbien, Nord-Mazedonien etc.)  liegt die 
Anzahl der großen Unterkünfte mit über 200 Plätzen, in die neu eingereiste Ge-
flüchtete als erstes untergebracht werden, derzeit bei sechs Unterkünften. 
 Hardtgenbuscher Kirchweg 1,0 Stelle   
 Herkulesstraße    1,5 Stellen 
 Luzerner Weg   1,0 Stelle  
 Mathias-Brüggen-Str.  0,5 Stelle 
 Ringstraße    1,0 Stelle 
 Vorgebirgstrasse / KEA  1,0 Stelle  
 
Bei dem seit 2015 angewendeten Betreuungsschlüssel von 1:400 bedeutet dies ei-
nen Stellenzuwachs auf 6 VZÄ, um den Mindeststandards in der medizinischen 
Versorgung gerecht zu werden und diese zu sichern. 
Außerdem ist die Zahl der untergebrachten schwangeren Frauen, die während ihrer 
Unterbringung ein Kind zur Welt bringen, mit der untergebrachten Gesamtzahl der 
Geflüchteten gestiegen, so dass dringender Bedarf an einer zusätzlichen Heb-
amme besteht.  
 
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 
1,0 Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt 
Seit dem Beschluss der Mindeststandards im Jahr 2017 (0544/2017/1) hat es signi-
fikante Entwicklungen gegeben (s. auch Anlage), die unmittelbare Auswirkungen 
auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort haben. 
Die durch Beschluss des Rates vom 06.02.20 (2811/2019) ermöglichte Anbindung 
von medizinischen Fachkräften (3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*in-
nen, 1,0 Stelle Hebamme) beim Gesundheitsamt hat sich sowohl im Umgang mit 
der Covid-19 – Pandemie als auch der Ukrainekrise sehr bewährt. Aufgrund der 
seit 2016 aufgebauten medizinischen Versorgungsstruktur, der bis dahin etablierten 
(internen und externen) Netzwerke und des aufgebauten interdisziplinären Teams 
im Gesundheitsamt konnte die Gruppe der Geflüchteten anforderungsgerecht ver-
sorgt werden. Die medizinische Versorgung der Geflüchteten wurde zügig an die 
veränderten Bedingungen angepasst. Die Verwaltung empfiehlt, auch weiterhin die 
beim Gesundheitsamt angebundenen 3,0 Stellen Gesundheits-/Krankenpfleger*in-
nen und 1,0 Stelle Hebamme beizubehalten, um auch bei den zukünftig zu vermu-
tenden Zuwanderungen durch Migrationsbewegungen die Versorgung dieser vul-
nerablen Gruppe zu sichern und bedarfsgerecht agieren zu können.  
 
Fazit:  
 
Die Erfahrungen mit dem Umgang der Corona-Pandemie sowie insbesondere auch 
die Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg zeigen, dass etablierte und nachhal-
tige Strukturen bei der Betreuung von Geflüchteten sowohl in der Verwaltung als auch 
bei den beteiligten Trägern im Idealfall dauerhaft abgesichert werden müssen. Für die 
Einstellung und Bindung von qualifiziertem Träger- und Verwaltungspersonal ist eine 
unbefristete Beschäftigungsmöglichkeit eine ausschlaggebende Komponente.  
Die durch Ratsbeschluss im 2017 verabschiedeten und in 2021 letztmalig verlänger-
ten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen erfüllen nach wie vor ihren beabsichtigten 
Zweck. Da aufgrund der aktuellen Haushaltssituation eine Darstellung über den 
31.12.2024 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich ist, sollen die Maßnah-
men im oben dargestellten Umfang zunächst bis 31.12.2024 fortgeführt werden.

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Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der aktuell gültige Ratsbeschluss ist bis 31.12.2023 befristet. 
Damit einhergehend sind auch die damit verbundenen Trägerstellen und weiteren Zu-
schüsse bis zum Ende dieses Jahres befristet. 
Wegen des hohen Abstimmungsbedarfes zwischen mehreren Ämtern und der aktuel-
len Gesamtsituation war eine frühere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. 
Damit die hier beschriebenen und unerlässlichen Maßnahmen nahtlos weitergeführt 
werden können, bedarf es einer Entscheidung noch in dieser Beratungsfolge. 
 
Aufgrund der in diesem Jahr nicht mehr zu erreichenden Sitzungen des Integrations-
rates, des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, des Gesundheitsaus-
schusses und des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen werden diese Gremien im 
Nachgang informiert. 
 
Anlagen  
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Mindeststandard-Maßnahmen 
Ergebnisse der Ehrenamtsbefragung

Beratungsverlauf (2)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.41 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2893/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2023
Erstellt
06.09.2023 10:14