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Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten
Beschlussvorlage Ausschuss 2400/2020 vom 12.08.2020
Stand: Am 25.08.2020 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 2400/2020 Freigabedatum 12.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 5.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln. 5.000 Euro für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, Denkmalnummer 866 Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilergeb- nisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, Bauabschnitt 2020 Für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geusenfriedhof, Kerpener Str. o.Nr., 50931 Köln, wird mit Schreiben vom 28.08.2019 für nachzuweisende zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 21.539,00 Euro von der Evangelischen Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus städtischen Mitteln beantragt. Begründung der unaufschiebbaren sachlichen Notwendigkeit während der Corona-Krise: Die o.g. Restaurierung/Konservierung des Denkmals stellt eine Fortführungsmaßnahme mit ununter- brochener finanzieller Beteiligung der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln dar. Die Beteiligung der Bezirksregierung Köln konnte in diesem Jahr gewährleistet werden. Die Evangelische Gemeinde Köln ist bei der Denkmalerhaltungsmaßnahme auf die Förderungsmittel angewiesen. Das Verschie- ben der Restaurierungsarbeiten kann eine weitere Verschlechterung des Denkmalzustandes verursa- chen. Dies kann wiederum zur Kostensteigerung der Restaurierung beziehungsweise zum Scheitern der gesamten Maßnahme führen. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro vor.
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