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2400/2020

Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten

Beschlussvorlage Ausschuss 12.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.08.2020, TOP 4.10

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2865 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 2400/2020 
Freigabedatum 12.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger 
Sakralbauten in Höhe von 5.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln. 
 
 5.000 Euro für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, 
Denkmalnummer 866 
 
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilergeb-
nisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, Bauabschnitt 2020 
Für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geusenfriedhof, Kerpener Str. o.Nr., 50931 Köln, wird 
mit Schreiben vom 28.08.2019 für nachzuweisende zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe 
von 21.539,00 Euro von der Evangelischen Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus 
städtischen Mitteln beantragt. 
 
Begründung der unaufschiebbaren sachlichen Notwendigkeit während der Corona-Krise: 
Die o.g. Restaurierung/Konservierung des Denkmals stellt eine Fortführungsmaßnahme mit ununter-
brochener finanzieller Beteiligung der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln dar. Die Beteiligung 
der Bezirksregierung Köln konnte in diesem Jahr gewährleistet werden. Die Evangelische Gemeinde 
Köln ist bei der Denkmalerhaltungsmaßnahme auf die Förderungsmittel angewiesen. Das Verschie-
ben der Restaurierungsarbeiten kann eine weitere Verschlechterung des Denkmalzustandes verursa-
chen. Dies kann wiederum zur Kostensteigerung der Restaurierung beziehungsweise zum Scheitern 
der gesamten Maßnahme führen. 
 
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro vor.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2400/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.08.2020
Erstellt
05.08.2020 09:34